A m t s ' ^-^^ 3- l a t t. 5is'? 38. ^lonnerstag den 30. März__________1837. ga-tionen zu Vter und zu Drei und Einhalb Per« ient gegen neue Staatsschulo.Verschrcibungen geschieht gleichfalls bei der böhmisch- ständischen Aerarial-Eredlts-Easse in Prag. — §. 7. D«e Zinsen der neuen Schuld» Verschreibungen in Eonventions-Münze laufen oom 1. März l6Z7, und die bls dahin ausständigen Interessen in Wiener»Währung von den älteren Echuldbrit« fen werden bei der Umwechslung der Obligationen berichtiget. — §. 8. Den Besitzern solcher Obligationen, deren Verzinsung auf eine andere Credits-Easse übertragen »st, steht eb frei, die Eapitals.Auszahlung, und beziehungsweise die Obligations. Umwechslung bei der böhmisch, ständischen Aerarial-Credits, Casse, oder be, jener Lredlts-Easse zu erhalten, wo sie bisher die Zmsen bezogen haben. Im lctzte-ren Falle haben sie dle verlosten Obligationen bei d^r E'asse einzureichen, ouS welcher sie bis, her die Zlnscn erhoben haben. — Laibach den c) März 1937. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Gouverneur. .'. ,,. Carl Graf zu Welsperg, Rait'enaü und Primör, f. k. Hofrath. Zeno Graf von Säur au, k. k. Pub^rnialratH. Z. Ißä. (2) ,^ Nr. tzo^. d es s. f. 1 llyrisHen GuberniumS zu Laib ach. ^— Betrcffcnd dle Uc^erseyung der in fremden. Sprachen ausgestellten Urkunden von ausgestcgte,n, beeideten Dolmetschern. — Vcrmög h'erahgelangten hohen HofkanzleüDel cn^ ^,om 6. Februar 183/, Zahl 33oo, wird ,m F^chhange zur hierortlgen Gubccnial'Eur-rende'^om 6. Februar iä56, Z. 2ä66, hie-mit allgemeln bekannt gemacht, daß die Ge- richte die Uebersetzungen, deren sie in Amtsgeschäften bedürfen, von den, laut Absatz 2 jenes Circulars für bestandig beeidete Dollmet-scher nöth,genfalls auch unentgeldlich zu fordern berechtiget seyn sollen. — Laibach am 10. Mär; l63/. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Landes»Gouverneur. Carl Graf zu Welsucrg, Raitenau und Prlmör, k. k. Hofrath. Joseph Wagner, t. k. Gubernialrath. Z. 273' (') Nr. «"V.,/. V e r l a u t b a r u n g. Es sind nachstehende krainische Stiftungsc platze erlediget, und zwar: 1) die vom Priester Primus Debellak errichtete Stiftung, im jährlis chen Ertrage von 17 fl. Za kr. C.M. Dieselbe ist zuvörderst für einen Studierenden aus der Verwandtschaft des erwähnten Stifters bestimmt, und kann auch dann bezogen werden, wenn er in den geistlichen St«nd tritt. — Das Ver-lcihungsrccht gebührt dem Gubernium. — 2) Zwei uom verstorbenen Johann Dimiz errichtete StudenKnstiftungen, jede im jährlichen Ertrage von ,7 ft. C. M. Diese Stiftungsplätze sind bestimmt: 2) für Studierende aus der Verwandtschaft dcs Stifters, wobei der nähere Verwandtschaftsgrad den Vorzug glbt; I») in deren Ermanglung für Studierende in Laibach, aus dem Dorfe ?o^Fiol, und c) in deren Abgang a-us dem Pfarrbczirke von Mannsburg. Der Stiftungsgenuß dauert bis zur Vollendung der philosophischen Studien. Das Prasemations-recht gebührt dem Schiffersteinischen Domherrll in Laikach, gemeinschaftlich mit dem Pfarrer in Mannsburg.'— ,3) Zwei von Ignaz Föderer, gewesenen Pfarrvicar zu St. Peter bei Laibach errichtete Studentensiiftungsplatze, jeder dcr> mal im jährlichen Ertrage von ^0 fi. C. M. Auf den Genuß dieses Stlpendll.".,s haben Anspruch : 2) Studierende aus der Verwandtschaft des benannten Stifters; I)) in deren Ermang-lung abcr andere arme studierende Söhne Lai-bacher Bürger. Das Vcrleihungs,echt steht dem Gubernium zu. — ä) Die von dem verstorbenen Pfarrvikär,Caspar Glauatitz zu Kropp, im Testamente vom ,5. Juni 1761 errichtete Stiftung, im jährlichen Ertrage von35fl. E. M. Dieselbe ist bestimmt: 3) für Studierende, welche von den Brüdern und Schwestern des benannten Stifters abstammen ; d) in Er mang: lung derselben, dle Hälfte des bezeichneten Stiftungsoerttages für hclligeiMessen, u^h 183 die Hälfte für die armen und frommen Anverwandten des Stifters. Der Ntlftungsgcnuß ist auf keme Studienabteilung beschrankt. Das Prascntationsrcckt gebührt dem Aeltcsten der Familie. — 5) Dle von Lucas Ierouscheg, Bauer zu Wr^, unter Eommenda ^?t. Peter, für einen studierenden Knaben aus se>ner Anver, roandtschaft oder aus der Familie Hoischcver errichtete Stiftung, dermal im jährlichen Er, trage von i6 fl. E. M. Das Vcrlcihungsrccht gebührt dem Gubernium. — 6) Bcl der von Andreas Krön, gewesenen Landrathe m Kram, im Jahre 1628 errichteten Studentcnstlfcung, ist der dnttePlatz, dermal im jährlichen Ertrage von 26 st. 3akr. E. M., erledigt. Allf den Genuß dieses Stipendiums haben jene Studierende Anspruch, welche wemgstens Schüler der Rhetorik und mit dem Stifter veiwandt, »n Ermanglung der Verwandten aber solche, wcl-che Vür'gerssöhne von Laibach, Kralnburg oder Oberburg sind. Der Snfiling ist msdesonders verbunden, slch der Musik zu widmen, wemi er sich für den geistlichen Stand vorbereitet. Das Präscntationsrecht übt der Stadt'Magi-strat in Laibach aus. — 7) Dle von dem zu Oberlaibach gewesenen und sodann jubiln'tcn Pfarrer ?ucas Marenik im Jahre iLo5 errichtete Studentensslftung pr. 27 st. E. M. Zum Genusse dieser Stiftung sind diejenigen Studierenden berufen, welche m Wippach geboren sind, unter denen jedoch diejenigen dcn Vorzug haben, welche mit dem zu Wippach gewesenen Pfarrer Repitjch verwandt smd. Das Prasentationsrecht gebührt dem jeweiligen Pfarrer zu Wippach. — 6) dle von Anton Naab errichtete erste Stiftung, im jährlichen Ertrage von 40 st- C- M., bestimmt für Schüler der drei obern Gymnasialclassen, welche Söhne Laibacher Bürger sind. Das Präsmiationsrecht gebührt dem Stadtmaglstrate ^aibach. — 9) Der zweite von Franz Roll), gewesenen Pfcnrer zu Unterkrain, errichtete Stiftungsplatz, im jährlichen Ertrage von 29 fi. io kr. C. M. Auf diese Stiftung haben vor Allen sludirendeAn« verwandte des Stifters, und in deren Ermanglung aus Deutsch-Ruth, im Görzcr Kreift, gebürtige arme Studenten Anspruch. Das Prä-selttanonsrecht steht dem jeweiligen Pfarrer in Dcutsch-Nuth zu. — zo) Das von Joscvh Skerl, gewesenen Pfarrer zu Koschana, u-uerm 27. Februar 1^6 errichtete Studcntenslipcn» dium , dermal im jährlichen Ertrage von 2Z fi. E. M. Dicscs Stipendium ist bcsnmmt: a)für einen Studierenden, wclcher mtt oem erwähn« ten, im Dorfe ^on,<,l gebürtigtcn Stifter ver.-wandt j K) in dessen Ermanglung für cmm Studierenden von ehelicher Geburt, welcher im Pfarrbez'rke ^omgi oder Koschana gedorei: ist. Dieses Stipendium kann in den Gymnasialclassen / dann wählend dcn philosophischen, und theologischen Studien genossen werden. Das Prä»>ntatio,isrecht gebührt dem bischöft. l)rdi» nariate zu Tricst, gemeinschaftlich mit dem Pfarrer zu Koschana. — 11) Das von Jacob Staricha, gewesenen Pfarrer zu St. Johann am Draufcloe bei Marburg in Steyermark, errichtete Stuoentcnsiipcndlum, dermal im lähr-lichcn Ertrage von 12 ss. l,^ kr. E. M. Dasselbe ist bestimmt: ») für' Studierende, welche mit dem besagten Stifter verwandt sind; d) in deren Ermanglung für solche, welche m dem Pfarvbe;nke von Zschcrnembl, und a) in deren Ermanglung für solche, welche in dcn benach, bartcn Pfarrdczlrken gebürtig sind, Diefts Stl« pcndlum kann nur durch scchS Jahre und bezie-hungüwelse während den Gymnasial' oder philosophischen- oder theologischen Studien genossen werden. Das Präscnlationsrccht übt der jeweilige Pfarrer von Tschernembl aus. — 12) Der von Johann Andreas von Steinberg, Bischof von Skopla und Prodst der Eollc^xitkirche zu Nudolphswerth m ^^in errichlcte 'Slube,^ tcnstlftungso'.n!) , dermal im jährlichen ENrag von Zl) st. C. M. Derselbe ist für Studierend?, welche aus der Familie «vtein^erg, in Ermang» lung derselben für solche, welche aus der 5a-mll,e^Gladich sind, bestimmt. Uebrigens muß der ^tiftllng c '^ )eder in Gratz oder m Wien stud^cren. Das Präsentationsrecht gebührt dem v. tzvteinberg'schcn Beneficialen beim h. Grabe M'chst ^aidach, und das Verleihungsrecht der ^amllle v. ^reinberg. — ,3) Das uom ver« storbencn !),>. Georg ^Suppan, gewesenen Domherrn z^aibach, m,uelst Urkunde vom ^.Bcp-tember 1820 errichtete zwcllc Studmtcn-Hcmd» Mpel'dium, im jährlichen Ertrage von 67 fi. Ho rr. Zum Genusse diefts Glipendiums »st vorzugswe^e ein aus dem Pfarrbezl-ke St. Martm untcr Großgallenbeer von Johann Thaller von Neuihal, gewesenen Landrathe m ^vram ur>d lcffen Gemahlinn Maria, geborne v. Posareli, unterm g. September 1619 errich« tete Sllftplayc, jcdcr dermalen »m jährlichen Ertrage vun g st. C. M. Diese Stlftplatze sind vorzüglich für Studierende, welche mtt tem ciwähtNen Stifter verwandt sind, in Er» mangkmg solcher für andere Studierende be-siimmt. Der Sllftungsgenuß ist auf keine Studlen-Abthcilu^g beschrankt. Das Prascn-lationsrecdt gebührt dem Aeltesten aus der Fa: mil»e Thaller von Neuthal, und nach Aus» sterben derselben, jenem aus der Familie Posare li. - i5) Bei ocr von Johann Anton Thal-nitscher u, Thalbcrg, gewesenen Dachante und Gcncralvicar zu kaidach, un Testamente vom i5. November 171) errichteten Studentenstlf-tung, ist ein Play, dermal un j ^ lichen Ertrage von soft, C. M., erlediget. DleteS Stipendium ist vorzüglich für Studierende bestimmt, welche von dm Schwestern des benamuen Stifters a!)-^annnen. Dcr Stiftungsgenuß beschrankt sich auf kcine Studien - Abtheilung. Das Präsen« tationsrccht gebührt dcm Domcapttel m Laidach. .— 16) Der von dem verstorbenen pcnsionnten Priester Ioscph Vallltsch errichtete, für einen studierenden Jüngling aus der Blutsfrcund-schaft des Stifters, in Ermanglling lines solchen aber für eincn armen Schüler aus dem Pfarrbezirke Camtgna oder Heil. Kreutz nächst Heidenschaft im Görzcr Kreise, bestimmte Sitfe tungsvlatz von jährlichen 40 fl. C. M. Der Stlf« lungsgenuß lst auf keine Studien^ Abtheilung beschränkt. Das Prasentatlonsrecht gebührt dem jeweiligen Pfarrer von Eamigna. — 17^ Bey der vom Iobst Weber, gewesenen Bürger der Stadt Lalbach, unterm i5. May 1664 errichte« ten Studentenstlftung, dermahl ein Stiftungs-platz ur. 22 fl. äc» kr. C. M. Derselbe kann lediglich von Studierenden, welche Söhne Laibacher Bürge? sind, und zwar von der H. Gram« maticalclasse bis cinschlicßig der 2. Humanitals» classe genossen werden. Das Vorschlagsrecht g?Z bührt dem Repräsentanten, und das Prasenta-tionsrecht dem Magistrate der Stadt Laibach. — Diejenigen Studierenden, welche einen der erwähnten Eliftungspläye zu erhalten wün» scheid haben ihre Gesuche bis Ende Mai l. I., und zwar Competentcn um das Suppan'sche Stipendium, bel dem fürstbischofi. Ordinariate zu 5a,bach; Eompetenten um den Thalberg's schen Stlftungsplay, bei dem Laibacher Domcn? pllel; Anwerber um eines dcr übrigen Stipen» dien aber unmittelbar bei diesem Gubernium zu überreichen, und selbe mit dem Taufscheine, dem Dürftigkcits , dem Pocken- oder Impfungs« zeugnifse, dann mit den Studienzeugn,ssen von den beiden letzten Schulscmestcrn zu belegen. Uebrigcns haben jene Studierende, welche aus dem Titel der Verwandtschaft ein Stipendium erhalten wollen, noch einen lcgalisirten iVtamm-bäum beizubringen. Endlich müsscn die Bittsteller um dasFöderer-, Krön«, Naab»odcrWe-ber'iche Stipendium noch das bezügliche Bürgerrecht ihrer Vater nachweisen. — Laibach den /,. März ,8)7. Benedict Mansuet v. Fradcnek, k. k. Gubernial-Secretar, Z. I77. (1) Nr. 625o. Eoncurs,Verlautbarung. Zur Wlederbtseyung des erledigten Lehramtes des alten Bundes, und der orientalischen Sprachen an dem Laibacher Lyceum, wird in Folg« hohen Studltn»Hof-Comm I. bei dieser Landcsssclle einzureichen. — Laibach am 10. März 1837. Benedict Mansuet v. Fradenek, k. k. Gubernial - Sccretar. Verlautbarung. Zwei, von Loren; Ratschky, gewesenen Pfarrer zu Kostet in Untcrkrain, laut Stlft-briefes vom 27. Februar i8«5 errichtete Studenten« Handstipendien, jedes lm jahllichen Er» trage von 29 ft. Zo kr. E. M., sind erlediget. — Dlcse Stipendien können von den deut« schcn Schulen angefangen, bis zur Vollendung der Studien genossen werden, und sind für solche Schüler bestimmt, welche mit dem (Z. Amts.-Blatt Nr. 33. d. 2o. März iS37.) 2 186 besagtem Stifter verwandt sind, wobei jedoch Jene von der männlichen Linie mit dem Zun« men Natschkt) den Vorzug vor Jenen von der weiblichen Linie haben. Das Präsentations-rccht gebührt dem jeweiligen Pfarrer zu Kostel. — Diejcmgen Schüler, welche dlcsc Stipendien zu erhalten wünschen, haben sonach ihre Ge-suche bis Ende April 16)7 bei diesem Gubermum einzureichen und demselben den Taufschein, das Dürftigkeits-, das Pocken« oder Impfungs-Zeugniß, die Schulzeugmsse von den beiden letzten Semestern, so wie endlich einen lcgalisirt«n Stammbaum beizulegen. — Nom k. k. illyr. Gubernium. Lalbach am 25. Februar 16)7. Nreisämtliche Verlautbarungen. Z Z90. (,) Hxb. Nr. 2707. Circulars In Folge Anordnung des k. s. Millta,-Commando zu kalbach, sollen die Service-Bedürfnisse der Verpftegs-Haupt-Station Neu, fiadtl an Unschllttktrzen und Grennöhl, dann der Bcodfuhrlohn für d,e Stallone» Neustadt!, Relfniz und Gottschee, für den ganzen Some mer-Gemester, naml'ch vom K. Mai b»s Ende October 1637, im Subarrendlrungs- oder lleferungswege sichergestellt werden. — Nlcht minder solle das für die Haupt? Station Neustadt! erforderl»che Brennholz, und zwar auf die Dauer vom 1. Mai 18)7 bis snde April i636 beigeschaffc werden. <— Der Bedarf be, läuft sich monatlich, und zwar: an Unschlitt-kerzen auf i Pfund, an Vrennühl sammt Docht auf 12 Maß. — Der Bedarf an Vrennholz für d,e Dauer vom l.Mai 18)7 bis End« Apr,l i9)6, beläust sich für den Fall, wenn die Er, zeugung deg Brodes in eigener Reg,e hlwlrket werden sollte, auf 268 innerösterrelchljcheKlafter, außer dem beträgt die srfordermß nur 240 Klafter. — Der Uedernehmer der Hoizs Lieferung hat bei dem Abschlüsse des Eontrac-tes eine Caution uon ina st., entweder in Ba, rem oder in Staatsobligationen oder fidei-jufforlsch, und bei der Verhandlung lft uon j?dem der Off^rentcn als Vayium ein Betrag von 5a st. zl d. I., eben auch Morgens um 10 Uhr vorgenommen werden. — K. K. Krelsamt Neussadtl am 20. März l837. St.^vt. unv lanvrcchtliche Verlautbarnnam. s. äöä. (1) Nr. 22,3). C d i c t. Von dem k. f. Stadt> und?andrechte in Krain, als Verlaßabhandlungsbehörde nach dem verstorbenen Herrn Eduard Frecherm von Gnmschly, gewesenen Conceplstcn bei der k. s. Camera!« Gefallen«Verwaltung, wird bekannt gemacht, daß zu der von den Erden angeführten öffentlichen Versteigerung der, zu der Ver-lass«nschaft dieses Verstorbenen gehöriger Em-richtungs» und Kleidungsstücke und sonstiger Fährnisse, der ,3. April l. I. Vormittags I Uhr hler in der Stadt Hcnls- Nr. ,69 bestimmt worden sep. — Laibach am 18. März 16I7. Z. 36/,. (I) Nr. Il36. Von dem k. f. Stadt» und landrechte in Krain wird dem Anton Ulle und der Maria Ulle mittelst gegenwartigen Edicts erinnert: Es habe wider dieselben bel diesem Gericht« das Armeninftltut zu Laas, unter Vertretung deS k. k. Flscalamtes, auf Zahlung e»nes Darlehens pr. 86 ft. ^o kr. E. M. Q. 8. c. emgebracht, und um e»ne Tagsatzung gebethen, welche hie< mit auf den 8. Mai 16)7, Vormittags g Uhr vor diesem k. k. Stadt» und Landrechte ang«< ordnet wird. Dader Aufenthaltsort der obbesagten Mit« geklagten diesem Gericht« unbekannt, und weil sie vlellllcht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Verthc,d,gung und auf thre Gefahr und Unkosten oen h'crortigen Gerichtsadvocaten Dr. I. Albert?g5ol^ll alS Curator besttllt, mit welchem dle angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsord, nung ausgeführt und entschieden werden wirb. Die mehrerwahnten M»tgett<,gten werden dcssen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, ode« inzwischen dem bestimmten Vertreter Dr. I'az-cdzll Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namyafc zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege elnzuschrelten w.ssen mö, gen, insbesondere, d^ sie sich die aus «hlex Veradsaumung entstehenden Folgen selbst bei-zumessen haben werden. Von dem t. k. Gtadt- und Landrechls Laihach den 14. März 16)7. lg? AeMtliche ^erlautbaruttNlttt. Z. 369. (l) sir. ""/„, 5. Sal, - Lleferungs - Kundmachung. Zur Ergänzung der Galzuorrätht »n Dal» watien, ist die Be,steIIung von Dreißig Tau» send Centner ausländischen weißen Meersal^es erforderlich, wonon nach lUnUura 3ooc> kent-ner, nach <^5lclnuov0 i20l) Eentne« , nach ^2^n8H i5oc.c» Tentner, nach 3l.»^lic, 10800 Centner, zusammen 3oo00 sentn«r zu liefern sind, welche Lieferung »m saufe des Monates Juni dieses Jahres zu bcgmntn hat, und mit Ende «September 18I7 beendiget seun muß.— Die Verhandlung wcgen Ve,schaffung dieser Salzquantliaten wird zur Folg« hohen Hof-kammer»Decretes vom 12. März ,3)7, Hahl '"l^^, hei derk.k.Eamtral.Grfalln Verwaltung mLaibach im Wege einer öffentlichen Eon, curcenz mittelst Uedereelchung schr»fll,ch versic, gelter Offerte abgehalten werden. — Als Nuß, rufsprelS wird der Betrag von 29 kr., (Gage Neun und Zwanzlg Kreuze? sonvent. Mün,e) pr. Wiener Centner angenommen. -^- Die schriftlichen Submissionen, welche auf der Grundlage der Contracts - Bedingungen deul« lich und bestlmmt, entweder auf Parthcltat,ons,Commission allsoal?,ch uorzunehs mende Verlosung, wenn »n persönlicher oder so.nstlger Bezlchung aegen denselben kelp Be» denken obwaltet, entschieden w,rd. — Die Bedingungen, welche be» dieser Verhandlung zur Grundlage zu dienen haben, sind folgen, de: 1) Das zu liefernde, allslandische weiße Meersalz muß getrocknet, vollkommen rein und weiß und qroßkorn'g seyn» Dle Galzämter, an welche die L'eferung zu geschehen hat, wer, den das Material, welchem diese Eigenschaften mangeln, zurückweisen. —> 2) Gollte der lleferunqs Nnternehmer durch d»e Entscheidung des Sale beiden Kunstverständigen sich in »hrem Aus-sprucbe Nicht vereinigen könnten, wird von beiden Theilen «in Dritter ernannt, dessen Erkenntniß entscheidet; von d^m Aussvruche die, ser Kunstverständigen findet feme Berufung Statt. — 3) Daß zurückgestoßene Salz muß von dem Unternehmer wieder ins Ausland uer, führt werden. — H) Die Mit fr?md?m Salze blladenen Fahrzeuge dls Untesnehmkrs werden in den Orten, wo sie anlanden, auf Kosten d«r Gefälls» Verwaltung bis zur vollendeten Uebernahme »hrer iaduni in d,e k. k. Maga» zin« unter strenger Aufsicht gehalten werden. —' 5) Die Uebernahme der Gal;ladutigcn in d«e Aerarial» Magazine wird jedesmal ohne Verzug Glatt finden, so weit es d,e Negel-mäßigseit des Dienstes zulaßt. Sollte durch unvorhergesehene Falle irgend ein unvermeidlicher Aufenthalt «intreten, so wird dem Unternehmer hierdurch.knn Recht erwachsen, eine Entschädigung zu fordern. — 6) EcUte der Unternehmer m der festgkseyten Ze,tfrlft nrcht dle bedungen« Quantität Salzes «n der unter I) bezeichneten Qualität Infer«, so wnd die Gefäils'V?rwaltunq das Recht habcn, daß fch« lende auf se,ne Gefahr und Kosten in dem ihr angemissen scheinenden Wege beizuschaffen, und sich für den hieraus entspringenden /Aufwand aus der vom Unternehmer zu erlegenden sau-tion, und wenn diese nicht hinrnchen sollt?, aus seinem übrigen Vermögen zu entschadi« gen. — Hier wird jedoch ausdrücklich bemerkt, daß wenn sich bierde» aegen das concr^ctmaßig abzuliefernde Quantum ein nicht allzudedeutkn« der Unterschied oon mehr oder weniger ergeben sollte, das zur Uebernahme beauflragtt Halz- 183 amt im ersten Falle in der Voraussetzung sei« ner entsprechenden Qualität dasselbe nicht zurückstoßen, sondern als eine Mehrlieferung um den Vertragspreis annehmen werde. Im zweiten Fall? wird der LlüfevungS, Unterneh« mcr nicht gehalten werden, den Abgang einer geringen Quantität, nachzutragen, wogegen es der freien Wahl der Gefallen Verwaltung überlassen bleibt, hlefür eine ganze, jedoch nur in ein Magazin abzuliefernde Schiffsladung von Fünf blß Gechs Tausend senten längstens binnen drcl NIonaten nach Ablauf des Contracts e Termms zu verlangen, ohne daß für tiefen Abgang die ganze Oautwn, sondern nur jener 2he,l derselben zurückbehalten wild, wel> cher auf das nachzutragende Materials Quan-tum vevhältnißmaßlg entfallt. — 7) Dle Bezahlung des gelieferten Salzes wird Zug für Zug gli'ich nach Uebernahme jeder einzelnen Schiffsladung bei dem übernehmenden Salze magazine nach dem erhobenen Netto » Ge« wlchte bar in Eonoent«onS«Münze geleistet. — 8) Der LieferungS Unternehmer hat längstens acht Tage, nachdem »hm die Annahme seines Offertes und. rücksichlllche Bestätigung semes Anbothes bekannt gemacht worden »st, e«ne Caution, und zwar für die ganze Lieferung, im Betrage von 2Hl7 ft., s^ge: Zweitausend V'ichundert siebzehn Gulden ^onvtnt. Münze, er.tweoer im Baren, cd?5 in verzinslichen Gtaatspapieren nach den Course d«b Hages, an welchem sie erlegt ncrdcn, uder in tlnen andern von d«r t. k. Kamzncprocuratur geprüften, und annehmbar bcfu^oenen Sicher» siellungsacte zu leisten. — y) Jedes Offert lft mit der vorschrlftmäßigen 2he»lcautlon, das »st mit dem zehnten 3t)nle des auf sem Offert mach dem Verhältnisse des für d«e ganze Llpapieren zu belegen, oder fich hler, ^d?r mtt einem Original« kegfche»n über den bei einer GlfällewEasse erlegten erforderlichen 35?trag auszuweisen. — Ukbrigens hat sich der Offerent ln seiner Submission ausdrücklich zu r?rpfiichten, daß sein Anboth für ihn sogleich verbindliche Kraft haben soll, für das Aerar jedoch etst dann, wenn tue höhere Ratification erfolgt, und er leistet somit ausdrücklich den Inhalt des L62. §. des bürgerl. Gesetzbuches Nerzlcht. — io) Die klefcrung kann auch parthienwelse an mehrere Uebernehmer über, lassen wcrden. In diesem Falle wird jeder Unternehmer den nach dem Verhältnisse der übernommenen Lieferungs-Quantität auf lhn entfallenden Theil der Caution zu berichtigen haben. — l,) Die Kosten der Licitation wcr< den auf das Gefall übernommen. Der Ueber-nehmer der Lieferung hat den Stampel für sm sontracls,3xemolar zu bestreiken. — Von der s. k. ,llvrischtn Eamtral- Gefallen-Verwaltung. ?a,bach am 22. März 16Z7. >7el mischte Verlautbarungen. Z. 3?6. (l) Ganz neu ist bei NeOP. Vaternolll in Laibach zu haben: Englisches Lesebuch. Auswahl in Prosa und Versen^ mit inte! lmearischer Bezeichnung derAus« spräche jeden Wortes nach Walker, Flügel, Voigtmann !,. U., und mit darunter gesetzter deutscher Wortbedeutung, so wie cmcm Anhange metrischer Übersetzungen, und einer A u s sprach ? Ta b el le, Bearbeitet v. Ioh. Christ. Nossek. Uuch unter dem Titel: 2ler Theil der Z.'e«ffi^ schen Kunst, in 2 Monaten ohne Lehr«? Englisch lesen, v e rste h »n, sch re i d en u »