Intelligenz-Blatt zur Laibachel Zeitung N«> 6Y< Freutag, dcn ,9. Iuly »622, Z'TH'ermo-mete,. s ^^^.........^ M^ath.,z.>Fküh. l Mitt. g^Md,ö^F«üh.z Mitt.M^^ F:ül) MMÄgs Abende', , " -' 5" °' »'i'' 3'^ ,°l I2 ^ .« M«. schin. ^ Gübermal ^Verlautbarungen. 13 Verlautbarung.^ Nro. 7657. Ä Es ist vermahl die 8te Prabende d Die Aufzunehmende muß sicts eines guten Nufes und unvefckcsltenenWan-dels aewesen seyn, darf neben dieser Prabende keine andere'Stiftung genießen, und muß bey der Aufnahme in dieses Snft dem Genusse emer frühern Snftung tntsagen, sie kann jedoch, was si? nach chrer Aufnahme erbet, oder .hr sonst rccktmäßia mfättt. als ihr Eissenthun? bchalten. Äur Ueberkommunii dsv bcrüftrren.. Praoende find nur jene fahlg, deren Va-' ter entweder krainerisch-landst.'.^lsche Mttgkcder, oder aber (ohne jedoch Ahnen- ^"d, wle auch iene, deren Hcltern um das Land, .der d;'rck' loiahriqe Dlenstlcisiung im Lande m hohern Aemtern, als z. B. landcsfü,Ianuer 1^2,, ^r.2bttM> bekannt gemachten ^ormulais mit Vorlage des 5aufsa)ein<5, d<-ö Dürfnqteirs-und i5tttenzeugmsses zu erwt^ ftn, und dle gehörig belegten Gesuche verläßlich b's 26. August d. I. bey di^ sem Gubernium emzureuchen haben, weil auf die nicht gehong belegten oder. fMer einlangenden Gesuche kein Bedacht genommen wnd. V^m k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 5. >j"ly 1822. Anton Kunstl/k.k.Gub.Secretar.. Z. 788. Concurs-Verlautbarung Nr. 829Y. zur Besetzung der Postmeisters? stelle zu Wipbach im Adelst berger Kreise. (2) Zur Besetzung der in Ellchiqung gekommenen Postmeisters-Stelle zu Wip-back) im Adelsbergcr Kreise wlrd hiermit der Concurs bis 20. August d. I. aus« geschrieben. ' Diejenigen, welche diese stelle t,u erlanqen wünschen / haben bis zum obigen Zeitpuncte ihre Gesuche bey dieser Landesstelle einzureichen / und sich darin über ihren Geburtsort, Alier, <> ft., dann Rcchtstoste« c. z.c:., in die öffentliche Versteigerung des, dem Erequirtcn gcbor'aen, cnif 3o,635si. 19 kl. geschaßten Guts Wildenegg gewilliget, und hierzu drey Termine, und zwar der erste auf den 24. Iuny, der zwcyte auf dcn 26. August und der dritte auf dcn 28. October l. I., jedes Mahl um 9 Uhr Vormittags, vor diesem k. k. Stadt» und Ls m t. k. Stadr-und ttandreclte bestimmt worden, bey wclcl'cr alle jcne, rrclche an dleftn Vcrlah, auS was imm^r für einew Rechtsgrunde, Ansprüche zu stellen vermclncn, solche sogewiß anmelden und reä)tsgel-tcnd talthun sollen, witrigcns sie die Folgen dcs h, U14 b. G. B. sich stldst zuzuschreil^el« haben wcrocn. Von dem k.k. Stadt' und Landrcchte in Krain. Laibach den >5. Iuny 1622^ ^. Z. 772. (2) Nso?3329. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: (Kv sey uver Ansucl cn der Ursula Slowak, als erklärten Erbinn, zuiOrforscoung cer Sü)uldcnlast na^ dem, am »0. May d.I. verstorbenen, Ehegatten Joseph Slowak, d'c T^gsatzung auf den 5. August d.I., VorlmltaHs um 9,Uhr, vor dlcsem r.k. Stadt-und Lanorcchte oelninw — YQ7 — worden, bey welcher aNe jene, welche an diesen Verlaß, aus was immer für einem Rechts« «runde, Ansprüche zu stellen vermeinen, solche sogcwiß anmelden und recktsgcltcnd darthun sollen, roidrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram. Laibach den 16. Iuny 1822. Z. 774^ (2) " Nro. 35o2. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen dcc Margarcth Dclveutz, Witwe, als erklärten Erbinn, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem, im Monathe May l. I. allhicr verstorbenen, Ehemann Franz ^e-beuh, dlc ^ac^sahung auf den 5. August d. I., Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landreckre bestimmt worden, bey welcher al!e jene, wrlche an diesen Verlaß, aus was immer für einem Rechtsgrunde, Ansprüche zu stellen vermeinen, solche sogcwiß anmelden und rechtsgcltend darthun sollen, widrigenö sie die Folgen d^s §. L»4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Von dem k. t'. Stadt, und Landrechte in Krain. Laibach den 2». Juno 1822. Z. 773- I^ . (2)^ " Nr. 3454 Von dem k. k. Stadt- und Landrechte »n Kraln wird bekannt gemacht: (^s sey ul er Ansuchen dcl^ (3c,ftar Kandutsch, Vormundes der Joseph Woltschitsch'schcn Kincer erster und zweyter Ghe, als enlätten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem, am »6. September ^21 Woltschitsch, die Taqsayuna «uf den »2. August d. I., Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- undLandrech. te bestimmt worden, bey welcher alle jene, welcke an diesen Verlaß, aus was immer für e'lmm Rechtsgrunde, Ansprüche zu stellen vermeinen, solche scgcwisi anmelden und rechts« geltend darch^n sollen, rvidrigcns sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben dabcn werocn. Von dcm k. k. Scadt. u,,d Landrechte in Krain. Laibach am 21. Iuny 1622. Z. 76"^ ^ (2) NrölIö^' Von dem k.k. Stadt» und Landrcchte WKram wird bekannt gemacht: Es fty über Ansuchen des Franz und Antonia Lcngcl^cycr, als erklärten Erden, zur Erforschung der Schuldenlast nach lhrcr, am 5. Iuny d. I. verstorbenen Mutter derselben, Ioscpha Lenge« lacher, die Tagsahung auf den 5. August d. I.. Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k.k. Stadt- und Landrechte bestimmt wordcn, bey welcher alle jcne, wclchc an diesen Verlaß, aus was immer für einem Rechtsgrunde, Ansprüche zu stcNen vermeinen, solche söge. wiß anmelden und rcchtägcltcnd darthun sollen, widrigcnö sie die Folgcn des §. 614 b. G. B- sich selbst zuzuschreiben haben werden... Von dem t, t. Hradc« uno Landrechte in Krain. Laibach den 25. Iuny 182,. 3- 7??- ^ . « . ^, , ' "(2)"^ Nro.335o.^ Von dem l. f. (^tadt- und Landrcchtc in Krain wird hicrmit bekannt gcmaü t: Es sey über das besuch deS ^os.ph Gresscl, InHader der Herrschaft Trsff.n, in cie Äusser« tlgung der An'.ottlsaUonöedlcie, rücksichtlich des, vom Johann Ncp. Barrag l und s lner Gattinn Eachanna, gcdorne Ientsritfch, an Joachim (Äallingcr unterm 1. ^uly 1L07 übcr cm Darlehcn von ^000 ft B. ^ ausgcsttllten. ongedlick in Berlust gerathenen Scdul5ichcins, ^ä ol^ciuln der Easnrung dcb darauf befindlichen Tabul.,rcertificatS "om 29. Iuly 1Ü07, gewllttget wcrdon. W hab.n demnach alle jcne, welche auf gedachten Schuldschein, au2 was immer fur einem Rechtbgrunde, Ansprüche machen zu tonnen vermeinen, selbe dinn?n dcr gcs.glichen Frist von cmcm I.'brc, scchs Wochen und drey Tagen vor Nescm k k. Stadt-und Lan^rechtc sogewiß anzumelden und anhängig zu ma« » chen, als im Wldcigen auf weitere Anlange.l dcü heutigen Bittst.llclü die abgedachte Ochulb,lrfu:«dc r.ach Belauf dicscr gesetzlichen Frist fnrgetßdtet, kr«ft« «nd »irkungssiob s.rllärt werden wird. Von dem k. k. Stadt- und Landre6)te in Kram. Laibach am ,9. Iuny ^^32. ^. ^^I. (H) Nr. 3525. Von dem k.k. Stadt- und Landrechte in Kram wird anmit bekannt gemacht: W sey über das Gesuch der Johanna Soller, Tigenthümerinn des Hauses Nro. xgZ in der Salendergasse ailhicr, in die Ausfertigung der Amortisationscdicte rücksicbtlich des, cmf dem auf das gedachte H^us, zur Sicherheit der darin der Rosalia Haasin lebenslänglich te« girten freyen Wohnung, vorgemerkten Franz Anton v. ^tcinberg'schen Testamente befindlichen Pränotirungsccrtificats, gewilliget worden. Cs haben demnach alle jene, welche auf gedachtes Testament, aus was immer für einem Rechtsgrunde, Ansprüche gründen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen nnd drcy Tagen vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte sogewiß anmelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlcmgen der heutigen Bittstellerinn das ob« gedachte Pränotirungsccrtificat nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getodtet, kraft-und wirkungslos erklärt werden wird. ____Von dem k. k. Stadt« und Landrechte in Krain. Laibach am 25. Iuny 1822.____ Z. 790. (2) Nr. 3Z95. Von dem k. k. Stadt- unb Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte über Ansuchen des Florian Mischitz, Math.Maiditsch'schen Eoncursmasie-Verwalters, die Feilbiethung des/ zu dieser Eoncursmaffe gehörigen/ sub Eonsp. Nr. i85 in der deutschen Gasse allhier liegenden, und auf 1046 st.' 20 kr. gerichtlich geschätzten Hauses gew-illiget, daher aber zur Vornahme derselben zwey Tagsatzungen, und zwar auf den 12. August und 9. September l. I<, js« des Mahl um 9 Uhr Morgens, vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte angeordnet worden, daß^ wmn besagces Haus weder bey der ersten noch bey der zweyten Tagsatzung wenigstens um dcn Schatzungswcrch an Mann gebracht werden könnte, mit der wettern Feilbiethung bis nach verfaßter Classification und ausgetragenem Vorrechte inne gehalten werden würde. Uebrigens stehe jedcrman frey/ die dießfälligen Licitationsbedingnisse in der dießstitigln Registratur oder bey dem Concursmasse-Verwalter einzusehen. Laibach am 25. Iuny 1822. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 784. Verlautbarung. aä Nr. 6,9. (i) Über das Brechen, Zustellen und Einsten der Streifsteine an dem vonIdria naH _ OblrlHlbaä) führenden Straßenzuge wird am 29. August, früh um 9 Uhr, im kierortl-gen Ratbssaale eine Licitatwn abgehalten, und dieses Unternehmen dem Mindestbiethec pr. Stück gegen folgende Beoingnisse überlassen werden. ^ Der Grsteher ist verpflichtet, an dem Str.chenzuge von hier nach Oberlaibach 397H ntreifsteine zu brechen, zuzubringen und einzusetzen. 2) Die Streifsteine müsset aus festem, der Verwitterung trotzenden Steine bestehen / und daran nur die etwa unförmlich he vorragenden Kanten grob bebauen werden; übrigens fast i ^2 Schuh tief in d^n Grund eingesetzt scyn, ^b.n w hoch aus oettt Grunde hervorragen, dann wenigstens 5 Schuh lang, und an jenem Theile, wo sie a«5 dem Grunde hervorkommen, auch wenigstens l Schuh breit und cvcn so dick seyn. 5) Asse Streifsteine, die eine germgere, als die bedungene Länge, Breite und Dl^e haben, nicht aus festem Sttine bestehen, nicht fest und nicht in der vorgeschriebenen ^'^ fe «nd Höhe nnqchtzt sind, eder Hervorrogen, werden^usgesfoßett, und der Erfieher ist verpflichtet, dafür mue bedunaencrmaßen zu stellen eder sich gefallen laffcn, daß dttse auf seine Kosten und Gefahr eingesetzt werden. ^ 4) An dem besagten Straßenzuge werden die Strecken, zwischen welchen dliStrelf« steine einzusetzen kommen, entweder durch «ummerirte Pftöcke, oder durch Benennung der, am benannten Straßenzuge liegenden Häuser bezeichnet, und auf ze5er dlcser Strecken die Anzahl der einzusehenden Streifsteine, so wie die Entfernung, m welcher d«se von einander einzusetzen sind, bestimmt angegeben werden. Die in zcder dieserStrecren mehr, oder in eincr größern, als der vorgeschriebenen Entfcrnrng eingesetzten Strc,fstel-ne werden, im ersten Halle, nicht bezahlt, und im zweoten, die Etreifstcme ebenfalls auf Koste« und Gefahr des Srftehcrs c ontractmäßia eingesetzt werden. 5) Nach Verlauf eines jeden Monaths werden die eingesetzten Streifsteine von einem hicrortigen, von diesem Oberbergamte hierzu bestimmten Individuo untersucht, die den vorausgegangenen Bedingnissen angemessen bcfundcncn abgezahlt- wofür dem Erstcber die accoroirtc Vergütung pr. Stück, gegen Erlag classcnmäßig gestämpeltcr Quittung,bey der hierortigen t. k. Qberbsrgamtscasse geleistet wird. 6) Jeder Licitant hat ein Vadium pr. 5o ft. zu erleben, welches dcm Nicktersteher gleich nach geelldlgter Licitation rückgegeben, dem Ersteher aber auf Abschlag der zu leistenden, Caution rückbehaltcn wird< ^ ^. . . ^ , 7) Der im Nahmen emcs andern Licttlcende muh sich mit einer legalen Voll« rnacht sowohl, als über die Fähigkeit der Kautionsstellung ausweisen, im widrigen Falle wird derselbe nickt zur Licitatiou zugelassen« 3) '^ur Sicherheit des Ärariums bat der Orskhcr gleich nach «rfolqtcr hoher Rati> i^cation eine auf 10 prt3to. des auslicitirten Wertbes berechnete Caulion, entweder im Baren oder in einem Hypothekar-Instrumente, zu erlegen oder sich die RückHaltung der erstcrn Zahlungsrattn solange gefallen zu lassen, bis dieser rückgchaltene Geldbetrag jenem der zu leistenden Caution gleich kömmt. 9) Dem Ocstctzcr steht es frey, die Einsetzung der Strcifstcine.im künftigen Miliz tärjahre ^625 zu vollenden, wird aber für diese Vollendung mit deni Schlüsse des Mi« litärjahrs 1624 um so gcwisscr verbindlich gemacht, als im entgegengesetzten Falle diese Einsetzung durch Aufnahme eigener Leute und auf iessen Gefahr vollendet werden wird. »a) Das abgeschlossene und unterfertigte Licitationsprotocoll ist für den Erstcher so-, gleich, für bieß Odcrbergamt abcr erst nach srfolgter hoher Ratificatien bindend. »l) Nack der Grundlage des Licitationöprotocolls wird nach eingelangter hohrr Rati« fication eine Vertragsurkunde auf classcnmahigen Stämpel, den der Ersiehcr zu bezahlen hat, ausgefertigt werden. »2) Nach geendigter Licitation wird kein, wenn gleich günstigerer. Anboth mehr an« genommen. Schließlich werocn die Licitationslustigen hiermit eingeladen, den »6. Au« gust, somtt »^Tage vor der bestimmten Licitaticnszcit, hier im Orte zu erscheinen, um in Gesellschaft cincs von diesem Obcrbergamte hierzu bestimmten Inbirlkuums den ganze« Straßenzug von hler bls Oberlaibach in der Absicht zu durchgehen, damit besagtes In« dividuum den Llcttatwnslustlgen durch Hülfe eines hicrwegcn verfaßten genauen Ausrvei-seö und der Hierwegen ausaesteckten Pflöcke, zwischen welche, und in welcher Entfernung von einander, und m welcher Anzahl diese Streifsteinc einzusetzen kommen, gcnau anzei» ge, und dieselben m den Stand gesetzt werden, die Gewinnungs», ZustcNungs. und Ein. fttzungskosten der Strelfswne genauer beurtheilen und den gehörigen Anboth bey der Licitation machen zu tonnen. Vom k. t. Oberbrrgamte I>ria am »1. Iuly 1822. Z. ?6q. Verlautbarung. Nro. ?Z45. (5) Die k.k. issvr. Zoss. und Salzgefällen«Administration macht hiermit öffentlich tund, daß für die Pachtung der Accgmauth an dem alten Schranken zu Trust, so nie dcsWeg« und BrückenmanthgeMS zu Myttling in Untertrain) auf die Dauer vom z. Ecpttmder 5. I., biß letzten O.'tob er »824, neuerliche Versteigerungen, und zwar für die erste Station «m ^2. August l. I Vormittags, in der Canzley des k.k. Hauptzoll» und Mauthoberam-tes Trieft — und für die zweyte Station am 10. August Vormittags, in dcr Oanzky des t. t. Salzamtes zuNcustadtl in Unterkrain, werden vorgenommen werden. Wozu an die Pachtlustigen die Einladung mit dem Bcysatze ergeht, daß hicfür die nähmlw'en PachtbcdlngMc zum Grunde und die gleichen Ausrufsprcise wie bey der frühern Versteigerung festgesetzt werden. Laibach am 9. Iulo ,«22. ^n Erkrankung des Herrn Gubermalraths, C u r t e r. ______ Frcn sd 0 rf. " ' Vermijchte Verlautbarungen^ Z. 763. )85. " . G d i c t. ^iro. 397 (^) Von dem Bezirksgerichte der StaatSherrschaft Münkendorf wird bekannt gemacht: l5s sey auf Ansuchen les Hrn. Dr. Johann Bcrger, wider die Ohelcute Gcorg und Gcr< t aud 3illcutz,dann Iosepoa. Gertraud Maidllsch und corg Silleutz, Semor, von New/ weacn schuldiger 447 !^ ä4 kr., sammt 5 pto. Zinsen seit 19. Iuny itti5 c. «. c., in die Measamirung der, auf den 22 December i9^i dcstim qcn-'scnen nder nicht vcrgenoM' wen n 3tet-llclethungü.(Z lcc. 2^ Nc. ^do5. (3) Von dem Bezirksgerichte Wipbuch wird hiermit öffentlich kund gemacht: Gs sey übir Deleganon des hohen t. k. Stadt und Landrechtes in Kram, die öffentliche Feil« blet"ung^er, zum Verlasse des verstorbenen Priesters Joseph Waitz, in Ocerfeld, aehö« ngen Modilar - lMcten, als: Kleidung, Wäsche, Haus- und Küchcngelathe, dan« Welngeschlrre, auf den 25. Iuly d. I., früh um 9 Uhr, im Qrte Oberfeld, gegen glelch bare Dezay ung bestimmt worden; wozu die Kauflustigen zu erswcl.ien .ingelüden werden. ' Bezlllsgencht Wlpbaw am 23. Iuny 162^. Z.768; -^ ^.FeÜssethungs^dict. »ä Nr. i355. (0) Vom Bezirksgerichte Wlpbach wnd hiermit öffentlich kund gemacht: Es sty über Ansuchen dcö Barchelmä Hrenn, aus Verd, numine seiner Tochter Msaöeth Hrenn, wegen schuldigen 76 ft. c. 8. c., die Mntliche Feildieihung der, dcmIohann Wcih, von Zoll, ,. gehörigen, und gerichtlich eingeantwarteten Grbsckaftsforderung von 3no ft. M. M., im Executionswege gewiiligct und hierzu die Feilbicthungstermine auf den 20. August, 20. September und 2». October d. I., jcdeS Mahl Vormittags um 9 Uhr, in dics.r Amts. eanülcy nut deck Anhange deö Z2Ü. §. a. G. O. bestimmt worden, daher die KaMusw Ken an genannten Tagen und zur bestimmten Stunde hierzu zu erscheinen ewgel«»A» wecden. Aezirkögericht Wipbach am »9. Iuny »822. ^ Z. 766. (5) Nro. 2vo. Von dem Bezirksgerichte Neustadt! wird bekannt gegeben: M fey auf Ansuchen dcr Anna Pelletitsch, aus Neustadtl, in die Ausfertigung dcs Amsrtisations-Gdicts, rück-sichtlich nachstehender, auf dem hause der Bittstellerinn sub Nro. 69 in.derStadt>Rcct. Nri).4?,intabulirten Schuldbriefes, als: jenes dd. Neustadtl 21. December 1775, int^b. 2. September 179b pr. iaoft., ausgestellt von Johann Videditsch, an Johann und Anna Pelletitsch lautend? jenes dd. 18. März 1777 pr. ioo st., et intad. eoclem an dieHidodit. scken Erben lautend, ausgestellt von Johann Pelletitsch; jenes dd. et intab 26. August 579a pr. ,98 ft. 20 kr. an Mathia Novina lautend, gewikliget worden. Es haben demnach aNe jene, welche, aus was immer für einem Rechtsgrundc, auf vorgemachte Posten Ansprüche machen zu können vermeinen, sölbe binnenL Jahr, 6 Wochen und 5 Tage« vor diesem Gerichte sogewiß anzumelden und anhängig zü machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen dcr Bittstellerinn Anna Pelletitsch, obgedachte drev Schuldbriefe nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft« und wirkungslos erklärt werden. Bezirksgericht Ncustadtl am 1. Iu!y 1622^________________________________ ^'^597^^^^^^^"" (3) Nro.296, Von dem Bcztrksgeri6)te der Herrschaft Sonnegg wird bekannt gemacht: Es sey auf Anlangen der Margaretha Puzichar, in die executive Feilbiethung der, dem Martin Au» zichar gehörigen, zu Sckclimle gelegenen, der Herrschaft Zodelsberg ful> Rect» Nro. S99 dienstbaren, auf 2bo ft. MM, geschätzten ij2 Kaufrcchtshube gewMiget. Da nnn zu dcren Hprn.ü)mc der3a. Iuly, 27. August und 2. October l. I. bestimmt ' worden sind, so werden Kauftustigo an den obbestimmten Tagen, jedes Mahl Bo'.mtt> tags um 9 Uhr, am Orte der, NcHlir^t mit dem Beysatze zu erscheinen eingeladen, daft bey der trttten Tagsahung diese Realität auch unter dem Schähungswerthe hindan gege-ben würde. Die Bedmgnisse sind in der Caniley zu ersehen,. Sonnegg am zo. Iuny »822> ^______ Z?^" Real-Acilbiethungs-Gdict. Nro.979. (3) Von dem Bencksgerig)te Wcirelberg wird bekannt gemacht, daß auf Ansüßn des Anton Ö?eus, zu Eichentkal im Bezirk Sittichs wider Johann Dollenz zu Weixclrurg' wegen 6a ft. Zinsen und Kosten, die crecutive Feilbiethung dessen, zur Stadt We^eldurg eindienendcn Ackers Udoline bewilliget worden sey-, und zuerst am 20. August, dynn aw 20. September und endlich am 21. October l. I., jedes Mahl um 9 Uhr Vormittags, werde voraenommcn werden, doch könn? derAcker erst bey der letzten Ieilbiethung untel seinem Schähungswerthe von 28a N. hindan gegeben werden. , Von dem Bezirksgerichte Weixelderg am 4. Iuly z622< Z. 7^9. ^^^ ' (3) Nro. 243. Asle jene, welche an dem verlasse vcs, am 2ie Wohnung auf die Gasse mit 7 Zimmern, ein Caoinet, Küche, Speiskammer, ^.'^ Holzlege, Kammer unter dem Dach, zu vermuthen. Liebhaber belieben sich um das xven^ Key dem dasigen HauSmeWr anzufragen. 3.760. (2) »ä Nr. 7985. ^3ir Franz der Erste, bou Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Jerusalem, Hungarn, Böhmen/ dcr Lombardcy und Venedig, don Dalmatirn, Croatku, Slavonien, Galtücu, Lodomcricn und Zlly-" rien; Erzherzog von Oesterreich; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kä.l'ltthen, Krain, Ober- und Nudcr - Schlesien; Großfürst in Siebenbürgen; Markgraf in Mähren; gcfürsttter Graf von Habsburg und Tyrol:c. 2c. Mit Unserem Patente vom 27. August 1620 haben Wir in Absicht auf di'e klusmittlunq und viouidlrung der Staatsschuld dcs. lrmba'.difch-uenetiaiüschcn Kölügreichcs dic nothigen Anordnungen getroffen / und Uns .crbehaltcn, Unsere wetteren Beschluss».' sowohl über die Errichtung des Cr^oits: Institutes, welcheb unter der Benennung: „Monte des l 0 m b a r d i fch - v e n e t i a n i sch e n Königrci ch s" in Unserer kölu'glichen Stadt Mailand bestehen, einer abgesonderten Bchörde mit d>r Benenr^u-!^: .,P räfectur d c ä M 0 n t c" untergeordnet, und in welchem die envahnte Staatsschuld vereiniget styn wird, als auch in Rückficht auf d:e Gründung eines besonderen, der allmahligen Einlösung und Tllgung dieser Schuld gewidmeten Fondes bekannt zu geben. Da Wir nunmehr in dieser Beziewng die geeignete Entschließung gefaßt haben, so finden Wir Folgendes anzuordnen:> I.Titel. Bestimmung, des Moirte des lomVaroisch - venetiamschen Königreiches und Leitung desselben §. 1. Der Zweck und die Bestimmung des Monte des lombardisch-venetiani? fchen Königreiches ist darauf gerichtet, durch d;e ihm zugewiesenen Fonde die genaue Erfüllung der gegen die Glaubiger eingegangenen Verbindlichkelten zu sichern, und die allmahUge Einlösung dcrnn Tilgung der auf ihn fundirten Schuld zu bewirken. §. 2. D;e Verwaltung des Monte wird einer eigenen Behörde unter dem Nahmen: „Prafectur des Monte" übertragen, welche aus einem Pcafecten und dem erforderlichen Personale bestehen, und Unserem Gubcrnium in Mailand unmittelbar untergeordnet seyn soll. §. 3. Der Prafcctur des Monte werden folqenVe Verrichtungen zugewiesen: ») die Emschrelhung der Renten (NmiÄno ^rpemo), dann d:e damit verbundene Ausfertigung und Auefolgung der Nent-U'künden (Cai-wiio); b) die Ausstellung der Versichcrungs'scheme (^orüü^n), welche in Folge des §. 22 Unscreb Patentes vom 2?. August iö2<.> j^nen Gläubigern erfolget werden, dcrenIord«'rungcn den festg:scluin geringsten Ncnlen-Getrag mcht erreichen, und^ die Umstaltung dieser Versicherungbschelne (cioll.lllcuü) in Re-lM (Zur Beylage Nr. 56.) — ss14 — Urkunden ((^i-dMa) nach den in dem bem vk^cn Patent enthaltenen Vorschriften ; c) die Auszahlung der verfallenen Renten in den festgesetzten Zeitfristen; ä) die Umschreibung des Eigenthumes der eingetragenen Renten, und die Evi-denzhaltung aller Verhältnisse, welche sich auf das Eigenthum und den Genuß der Renten beziehen; endlich e) die Einlösung der Rent - Urkunden und Versicherungsscheine mittelst des Tilgungsfondes. II. Titel. Eintragung der fortdauernden Renten; Ausfertigung der Rent-Urkunden und Versicherungsscheine. §. ä- Die Prafectur des Monte wird von der Liquidirungs - Commission Verzeichnisse erhalten, in welchen die ausgcmittelten und Uqmdirten Forderungsposten mtt beygefügten: Nahmen des Gläubigers einzeln aufgeführet sind. Diese Verzeichnisse bilden die Grundlage der Amtshandlungen der Prafectur. §. 5. Sie wird Bücher eröffnen, in welche die in den erwähnten Verzeichnissen aufgeführten Renten-Betrage mit Beyfügung des Tauf- und Gcschlechtsnahmcns der Glaubiger, unter Ansetzung des Tages derEinschrelbung und der halbjährigen Gebühr eines jeden Gläubigers, mit fortlaufenden Zahlen eingetragen werden. §. 6. Die Prafectur des Monte erfolgt dem Gläubiger einen Inscriptions-Auszug oder eine Nent-Urkunde ((^n'^N.l), welche der in den Büchern des Monte enthaltenen Vorschreibung entspricht, und nach dem im Anhange befindlichen Formulare ^ ausgefertiget wird. §. 7. ^ Jene liquiden Forderungs - Posten, welche den mit dem §. 21 Unseres Patentes vom 27. August 1820 festgesetzten geringsten Renten-Betrag nicht erreichen , werden von dcr Prafectur in besondere Vormerkung genommen, und den Gläubigern hierüber nach Anordnung des §. 22 desselben Patentes die entsprechen-den Versicherungsscheine nach dem Formulare L ausgestellet. §. 3. Die Umstaltung der Versicherungbscheine (<Ü6rüücÄn) in Rent - Urkunden ^lli'l^I'l') wird nach den Bestimmungen des §, 2I des Patenres vom 27. August 182^ und nach den über die Einschreibung der Renten und Ausfertigung derRent-Urkunden in dem gegenwartigen Patente enthaltenen Anordnungen vollzogen. M. Titel. Zahlung der inscribirten Renten. §' 9- Der Monte wird aus dem Staatsschatze jederzeit vorzugsweise mit den erforderlichen Geldmitteln zur Bezahlung des Gesammtbetrages der emgcschriebcneN Renten versehen. Die Zahlung der eingetragenen Jahres - Renten wird halbjährig nacy dem Ablaufe des Semesters, in der durch den §. 18 Unseres Patentes vom 27. Au- gust ,820 bezeichneten Art, entweder bey der Casse des Monte in Mailand, oder für Rechnung derselben auch bey den Provinzial-Finanz-Eassen des lombardisch-vcnetianischen Königreiches in jenem Falle erfolgen, wenn es der Glaubiger vorzieht, bey einer der letzterwähnten Cassen die Zahlung zu erhalten. ^ Zum Behufe der Zahlungs-Uedertragung ist das dleßfallige Gesuch bey dcr Prafectur des Monte wenigstens Einen Monath uor dem einnetenden nächsten ^ah-lungs-Termine einzureichen, widrigens der für den laufenden Semestcr cncsal-lende Renten-Betrag noch von jener Casse gezahlt werden wird, bey w.'lcher derselbe flüssig war. §. 11. Bcy Behebung des verfallenen Renten - Betrages stellt der Empfanger der zahlenden Casse eine, mit emem Hn.mpel von ?.5 Centesimi vcrschene, von lhm unterschriebene Quittung nach dem Formulare (^ au > IV. T i t e l. Eigenthum und Genuß der Renten; Hafcunge.1, die sich hierauf beiiehen; Bebandluna der Versicherungsscheine. a > ' v i, §. 12. Das Eigenthums - und Pfandrecht auf die eingeschriebenen Renten, so wiederAnspruy auf chren zeitlichen Genuß, wird nachten Vorschriften des bü> gerli.ycn ^cietzbuches und der allgemeinen Gerichtsordnung erworben §. i3. Der Monte sieht jedoch nur denjenigen als Eiqenthü^er dcr Rente an, au welchen dieselbe entweder ursprünglich, Mr in Folge einer ordnung mäßigm Eeision, oder emes richterlichen Erkenntnisses in den Credits-Büchern de^ emgetragen lst. Eben so sieht der Monte die das Eigenthum cdcr den Gen. der Rente beschwerenden Haftungen, so wie die Auflösung schon erwirkter Hafwnacn nur dann als bestehend an, wenn die Vormerkung darüber in den Ercdit^Büchern desselben nach den Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches und dcr allgemeinen Gerichtsordnung durch dle geeignete Behörde bew:rkt wurde. §. 14. Die Cession nner Nent - Urkunde wird bcy dem Monte als ordnunas-maßlg angesehen, und m Folge derselben die Umschreibung des Eigenthumes w den Cred.ts-Buchern veranlaßt, wenn auf der Rückseite der Rent-Urkunde die Abtretung nach dem w/mgenden Formulare O ausgedrückt ist. Von ursprünglichen Haftungen,' "'so ftrn sie sich aus der unmittelba-rcn Llqmdanon - Verhandlung ergeben, wird die Prafectur zum Behufe ch er Amtshandlung durch o:e un§. 4 Unseres gegenwärtigen Patentes erwähm n Ve-zelchnisse, welche sie von der Llqmdirungs. Zommission erhalt, in die Kenntniß gesty7. ^ a^'^ ?"^l "^ ^". ^ Unsres gegenwartigen Patentes kann die Einstellung der Zahlung provlsonsch auch über ein Gesuch des eingetragenen E.gen-thumers, oder des von der Prafcctur gehörig anerkannten Assignators eingelotet werden, wenn cmer von chnen den Besitz der Ncnr-Urkunde verloren hat, und emer widerrechtlichen Erhebung des Renten-Betrages im Lauft derAmorttsanons-Veryandlung vorbeugen will. " — cn6 -- §. 17. Im Falle die Rente bey einer Provinzial-Finanz - Casse flüssig ist, kanr dsr Dringlichkeit wegen die Einstellung dcr Zahlung bey der zahlenden F;nan;-Casse unmittelbar angesucht werden. Es muß jedoch gleichzeitig die Bitte darum beu der Prafectur des Monte eingereicht werden, welche die Suspendlrung der Zahlung zu genehmigen h«t. §. ,8. Die im außergerichtlichen Wege bewilligte Zahlungseinstellung v^liert ihre Wirkung nach Ablauf Eines Monathes, wenn nicht dem Monte in dieser Zeit? frist dle gerichtliche Verordnung zukommt, welche die Zahlungseinstellung «uf' recht erhalt. §. il). Nur dem eingeschriebenen Eigenthümer oder seinem Bevollmächtigten kom nt das Befugluß zll, unmittelbar von der Prafectur d?s Monte eine Bestätigung über die Existenz und den Stand cmcr oder mehrerer Renten zu verlanqcn. Jeder Andere, welcher sich in dem Falle befände, einer solchen Bestätigung zu bedürfen, hat die Bitte darum bey der compelcntcn Gcrichtsbehörde zu stellen« Diese Bestätigungen vertreten in keinem Falle die Zcelle Verlorner Reut-Urkunden. , §. 20. Die in dem gegenwärtigen Titel enthaltenen Bestimmungen finden au b bey oen Versichcrungsschelnen ((^luli^al.,), in so fern es die Fiatur derselben gestattet, ihre Anwendung. V. T i f e l. Umschreibung, Erneuerung und Amorcisnung der Nr R nt ltrk.l^dcn findet in folgenden Fallen ^tatt: a) Bey Ueb«'rtragung des Eigenthu n.'s der R'Nten; au/> Anlaß d-rselben kann ein Renten-Betrag auf einen oder mehrere n^ue Besitzer, und mchr.'re auf verschiedene Nahmen eingetragene Renten können auf oincn einzigen Besitzer umgeschrieben werdcn; l>) B.'y bloßer Vereinigung oder Zerthcilunq von Ne'tten-Betragen, in so ferN dabey keine Aenderung des Eigenthum-rs Statt fi.^det; <:) Wenn die Nent-Urkunde durch einen Zufall unlese^llch wird; 6) Wenn die Nent- Urkunde in Verlust gerathen ist. §. 22. ^ In den unter ^ d, c des vorhergehenden tz. bezeichneten Falsen kann die Prafectur des Monte d»e Ausstellung andcrer Nent-Urkunden nur gegen ElN-ziehung der vorigen, welche zu vernichten sind, veranlassen. §. 2Z. Die Erneuerung der angeblich in Verlust gerathenen Ren' - Urkunden ist von der Anortisatwns-Verhandlung und dem gerichtlichen Erkenntnisse, wel-chcs nach Anleitung der §§. 191 - 192, 195 der für das lombarolsch? vemtianilche Königreich bekannt gemachten al'üemeinen bürgerlichen Gerichtsordnung zu schöpft ist/ abhängig. Das Amortisatlrns-Erkenntniß steht dem Civil-Tribunale erster Instanz m P oil^nd i"!5scl'licflrd zu; es kann jedoch nur dann erfolgen, wenn die Partey dulcb c-rc Bcsailai: a tcrPräfecturdes V?onte darzuthun vermag/ daßdieRente, noniber d.o Rerturtut de verlovcn ging, wirklich besieht. §. 24. Die Erneuerung der unleserlich gewordenen und amortisirten Rent-Urkunden wird von der Prafcctur des Monte nach dem Formulare k bewerkstelliget. § 25. Die Umschreibung der Nent-Urkunden kann nur mit Rucksicht auf jene Haftungen, welche auf der Rente vorgemerkt sind, vorgenommen nerven. Im Falle eincr erfolgen Umschreibung wird die fällige Nente von dcm Monte immer nur dcm neuen Besitzer oder demjenigen/ der auf die Zahlung angewiesen ist/ erfolget werden. tz. 26. Die in diesem Titel enthaltenen Bestimmungen sind auch auf die Versicherungsscheine (^erlilicini), in so fern es die Natur dcrsclben zulaßt, anwendbar. ' , >§. 27> ^ Die Ausfertigung der Rent-Urkunden und Versicherungsscheine, alle Umschreibungen, Vormerkungen, Löschungen und sonstige Amiehandlungen were den vl.n der Präfectur des Monte unentgeldlich vorgenommen. Vj. Titel. T i l g u n q s - F 0 n d. Den Tlgungs^ Fond des lombardisch-venetian^schen Monte bilden: z) dle im lomdardlsch-venetianlschen Königreiche befindlichen Besitzungen und Cinkünfre der AmorNsaNons-Caffe dcs vrrmahls »talienischcn M>.ntc; I)) d:e Besitzungen und Einkünfte der vormahls italienischen Krone innerhalb dcs Umfanges des lombardlsch-venetianischen Königreiches, mit Ausnahme der Palläste, Garten und anderer für Unseren Gebrauch oder für die öffentliche Verwaltung dienenden Gegenstände; endlich c) die oon dem Tilgungs-Fonde aus seinenMttteln eingelösten fortdauernden Renten. §. 29. Die dem Tisgungs-Fonds gewidmeten Gliter werden ft".r Rechnung desselben in angemessenen Abtheilungen zum Verkaufe ausgesetzt. Die Veräußerung dlcsel Güter wird mittelst der zu diesem Zwecke in Mailand und Venedig aufqestellten zwey besonderen Gubermal-Commissionen und nach den allgemeinen Vorschnften geschehen, welche für den Verkauf der Staatsgüter festgesetzt sind. Das reine Ertragmß aller dem Tugungsfonde des lombardisch-venetia e schen Monte zugewiesenen Güter, so lange dieselben nicht verkauft scpn weiden; dle aus der Veräußerung dieser Güter eingegangenen Kaufschilllngs-Vc-Iraac; dann die eingebrachten, dem gedachten Fonde gehörigen Capitalien, hat dle Prafectur des Monte zur allmahligen , ununterbrochenen Elnlösul g der Ren-Urkunoen (dllltelie) und der VersicberUncsscheine (dei-nliclli.i)) von welchen in dem §.22 Unseres Patentes vom 27. August 1820 Erwähz.ung geschieht/ zu rer- - 8^ - wenden; eine gle'che Bestimmung haben die Renten, welche von den eingelösten Rent-Urkunden von Zcit zu Zeit fällig werden. Die Einlösung der Rent - Urkunden und Versicherungsscheine für Rechnung des Tilgungs-Fondes wn'd auf der Börse zu Malland nach dem Tages-Curse 'bWerk^sielliget. §. 32. Wenn die eingelösten Renten'bis zu einem Betrage von vicr Tausend Gulden angewachsen find, werden die Rent-Urkunden m eine einzige/ welche auf dcn Til?ungs - Fond zu lauten hat, umgeschrieben. Jede aüf den Tilgungs-Fond lautende Rent-Urkunde ist unveräußerlich. Wir behalten Uns, so oft d?r Tilgungs-Fond vier Mahl Hunderttausend Gulden an Renten eingelöset hat/ die Bestimmung vor/ ob die darüber bey dem Tilgungs-Fonde vorhandenen Rent-Urkunden / mit Rücksicht auf die in Erwägung zu ziehenden Umstände/ ganz oder zum Thelle zu vertilgen seyen. Eine aus zwey Rathen des Guberniums und zwey Rathen des Appellations-Gerichtes ln'Mailand zusammengesetzte Commission wird, mit Beyziehung des Prafecten des Monte, des Kammer-Procurators und des Vorstehers der Mailänder Central - Buchhaltung / in den ersten drey Monathen eines jeden Came-ral-Jahres die Bücher des Monte und die Verwaltung des Tilgungs-Fondes für das vorausgegangene Jahr untersuchen / und sich von der Verwendung der reinen, zur attmahUqen Einlösung der Schuldpapiere bestimmten Einkünfte dlt U.cb.ep^"g.mig verschaffen. Der von der Commission erhobene Befund wird sodann Unserem Gubernium in Mailand vorgelegt/ und von dlescm im geeigneten Wege zu Unserer Kenntniß gebracht werden. Die aus den Protocollcn der Commission gebogenen Resultate der Gebahrung eines jedcn verflossenen Jahres werden durch den Druck öffentlich bekannt gemacht werden. - Gegeben in^ Unserer Kaiserlichen Haupt- und Residenz-Stadt Wien am vier und zwanzigsten May im Eintausend Achthundert zwey und zwanzigsten/ Unserer Peiche im ein und drevßigsten Jahre. Franz. (1^.8.) Franz Graf von Saurau, oberster Eanzler. Peter Graf boil G^es. Nach Sr. k. k. apost.Majestät höchst eigenem Befehle: Johann FnMrr hon Metzburg. — 919 » ^ra 1i eroäiwii äoli' I. k. Non^e clai I^e^no I.«nil>2rä0-V^n^0 tr«. üoiini.......,.............vliovenieinc ^l^ croäiu li^nilian H ^or^iini clolla sovrana I'mento in clal^a 27. ^08l.o 1820. In. QansorniNH c1^I<3 Zoviiine tii^^o^ixioni clis vi »ono «oMOii^N^, 1 I. II.» annna rendita coniincianclo da........ . . . , 0^ a i^^io oileUo si riiascia ^lUano N ........... 3i Qernlicli co^ ^r«»«^^ elw nci ^i'08pcni äi Il^nisia/ion^ N'Ä8ni<388i a io ^in!)i)1i(^0 äc;1 kc^no ^uni^^äo - V<3Nl)w 8i Qovli i^'i'ilia 1a pa^tt^ äi üaiini ....................^ lavorc) cli I^s. ^IV., Ia <^niUc; clevo convoi-- Üv8i w ima I'l.^näua pci^mn^ ^^^I,ii6 M ^. ^ovmnl»'o 1820. 8i ä^liini-H inoki'6) cli« la 8nääL«a ioncU^ non ^on^ ii^o^r8i iiaciiö non 8i:l porllUa äila 50U1NH 5^di1ita coinc; ml,li,?i«,tt äi renänu. ncUa ^a^on^o 27. ^08w 1Ü22. Nüinio 1i........... (5P22I0 pkl zigilio 2 3Lcco.) i>«^ liorin» ° . » « » » ^^ liorinl.............. cIi« 10 zono^cri'^ coulezzo di avero ricevnw dalia <^Äf!8a dell' I. N.. I^reldnnra dol Non^ sovvero clalla (^»»»a <1i lin.^nxa dolia Int,<3nc1«nx!i . .... ^ .... ^er conw äeUa <ÜH83ir äol NoMc; 8nä^eno) in «iin8a de! .... ««ZlnestrV 18 .. mav^ i>2t.o »M' anima ronäita ^er^oUia di üoiini .............. ^o,lal,H cluiia däi-tcUa 80N0 ii numoro.....in dnw dei . ... .... . ... ». iut<> stata a............... i)Qi^ tode...... Nilano 1i . . . . . ° ^loriiii....... : . ^ Io ?^. ?^. ec;dtt la ^resen!.« rcnci >l» 8^1 Alande de! ?^6ZN0 I^oinkardo-Venow ^ Äi3»"r^I^.^. sln<3l>lo ^icii-ito di . . . . ^ . . doll»' anno....., . -» ' "lra 1i c-^dnori del!' I. N, ^I^ni,c: dol ^.e^no I^oinl^ardo-Veneto ti-ava^ lsoritw ^. 1^. pei- 1' snnna rondi^a ^etpotna di...........liorini li^ eonzi s^arini..............^>rov<3niendo da crediü li^uidkN a l.ermuU 1^' indic^I, annna rcndita e zetnc^li'ÄllnonUl; in oor«« ^>r6850 ii blonde "^ d»1............. in l()i-2H dolla (^üi-^Ila in daia .........' ' ' ^0...... ^ äioconic: mi<38tH (^artelia ö 8t.ata annMs.t.2 ^aliuNQrÜ22Hta), cot^ M luoß äolia iued.05iin3. si lilaäl-la Ili ^rezent,«. Ulliu^u li ..... (^3^2210 yd boilo » «ecco) 247 <>«n Todes find jeht !n Irland Starke und Schwache, < Männer «nd Weiber, Kinder und Greise Preis ge« < geben'.« i Die Londoner Comittee zur Unterstützung der Ir» ' Lander wiederhohlt ihre Bitten um fernere milde Gaben, ^ wdem. wie sie sagt, die bereits gesammelte Summe von 100,00a Pf. St., untcr eine Million hungerleidenden Menschen verthat, nicht lange von Wirkung seyn kön» ne. In den Auszügen, die sie aus Briefen von Magk stratäpevsoncn und Geistlichen in den bedrängten Graf« schastcn Irlands'liefert, licst man Folgendes: i) Aus Vantry:^ 700» Hungerleidcnde befinden sich l)icr, und ,der Fonds, der zu ihrer Erhaltung existirt, beläuft sich auf 5^3 Pf. St. Der unglückliche Stolz mancher hun» gerleidenden Familien hat schreckliche Folgen erzeugt, und eine Frau. die mit ihren drey Kindern eine ganze Woche hindurch mchtS genossen hatte, und sich schämte, dieß bekannt zu wachen, wurde mit den drey unschul» digen Wesen todt gefunden. Das Typhusfieber und die «othe Ruhr hausen schrecklich, und wenn die Englände« ihre milde Hand nicht geöffnet l)ätt3N, so würden die Locall Subskriptionen kaum hinlänglich gewesen seyn, die Särge für die Todten anzuschaffen. 2) Aus G a l» way: Es ist unmöglich, durch Worte den beklagenswert then Zustand des unglücklichen Volkes zu beschreiben; viele ledcn einzig und aUein von Kraut, das sie an de« Sceküste sammeln, und in einer Entfernung von 20 bis l5 Meilen hohlen : denn was will ein Vater nicht thun, um das herzergreifende Geschrey seiner hungernden Kinder zu stillen, die auf ilm al» den Erhalter der ihncn gege« denen Existenz blicken!! So groß ist der Geldmangel, daß in einer kürzlich hier gehaltenen Versammlung nicht mehr als ic. Pf. St. sudscribirt wurden: 3) Aus Clifdon: Vier Menschensindin Boffinvor Hunger gestorben, und wenn geschwollene Glieder, blasse Gesichter, eingefallc« ne Backen und hohle Auqcn die Vorbothen des Todes find, so haben wir zu erwarten, daß der Tod gräßcicyi Verheerungen unter uns anrichten wlrdv Im MonathIuny v.J. segelte das enalische Schiff Swallow von Gibraltar nach Oran, ader es wurde auf femer Neise von drey bewaffneten Mohrenschiffen auf. zcbracht und in Melilla verkauft. Auf Lord Vatdurst'« Befehl verlangte Hr. Douglas, der brittische Conwi ,n Tanger, von dem Kaiser von Marocco einen schaden- ersah- aber lchterer will sich zu nichts verstehen, indem er vor'aidt. daß die Revolution, die zu der Zeit in dem aroluen Tdcile seines Rclchco existirte. eine Untersuchung des Vorfalls mit dem Schiffe Vwallow unmöglich mache. Man ist neugierig zu erfahren, ob diese Antwort der brittischcn Negierung genügen, oder ob lle zu andern, Maßregeln greifen wird. S P a n l e n. Die (ln Toulouse erscheinende) Nu ch ed'Aq ui ta i« n e vom 28. Iuny enthält eine aus Roncesvallss vom ü. Iuny datirie „Pcoc l a mat i 0 n der provisorischen Regierung d e r Pr 0 v i n z N 0 v a r ra a n die von meineldigen Chefs verführten spanischen S o'ld a t e n« , wocm dieselben auig^or-deri werden, sich im Hauptquartier der GlauvcnZarmee zu steuen. <^er unifonnirt und bewaffnet erscheint, soll 160, wcr blou unisormirt sich stcllc, tto Ncaleu erhalten. Diese Proclaniatior, . der«-n Echtheit die Nuchc d'Aqui-tainc verbürgt, ist in Abwesenheit des Prisidcnten von Joachim de L a ca r r e, Ios. Joachim M e l i da , Manuel U r i z, und Franz Bcnedict Eraso untl-r^eichnet. Fremden -Anzeige. Angekommen den 14. Iuln. Herr Joseph Domi^ik Hoffer, börsemäßiger Han> delümann, mit seinen Nichten Clementine und Ernesti-ne, von Trieft nach Frisach. — Hcrr Andreas Joseph De-cleva, k. k. Gu'^ernial -. Secretar, von Roitsch nach Triest. Den ib. Herr L. I.Massart, Zukerraffincrie-. Di-rector. mit Gatt nn und Nichte, von Fiume nach Noits,^.. — Herr Wilhelm Kern, dörsemäßiqer Handelsmann, mit Frau Philippin? v. Göschen gcborne Varon nn v. Kaiserstein, von Trieft nach Dünkclsbüchel in Vai rn. — Herr Joseph Ebner, k. k. Kreiswundar;t, und Herr Johann Michael Frühling, k. k. controlUrcndn Postofsi« cier,, beyde von Villach. Den ^6. Herr Franz v. Schiller, k. k. Hofrath, von Wien nach Trieft. — Herr Johann v. Locat^li, Guts, besitzet, von Ncustadtl nach Görz. — Hcrr Venedetco Vergonzi, Handelsmann, von Wien nach Cremona. — Hcrr Franz Jacob Loren;, Hcrr Anton Friedrich Gull, mann, Handelsleute, und Herr Ioh. v. Varoni, Partie culier, alle drey von Trieft nach Wicn. — H^r Joseph Obcrsteiner und Fr'edrich Wcstermayer, Handlungs-Agenten, von Trieft nach Maaenfurr. W e ch s e l c u r s. Am ,3. Iuly war zu Wien der M'ttelpreis der StaalssHuldv^rschreibungen «,u 5 pCt- in EM. 79 5/,6; Durleh.mttVerlos. vomI. ili2c>,für ioa fi.in TM. 117; dctto detto vom 1.182,, für ,c»^fl. in CM 9« Vi; ssertif., f.d.Darl.v. I-i82ifür ioc>fi. in CM. 9«i3 ift; WienerStadt Banco.Odlig zu 2 na vCt. in EM. .^7 i/i ; Curs auf Augsburg, für 100 Guld- Co,irr.Gulden «q i^Vr. Ufo. -— Conventionsmünze pCt. 25a. Bank>Aotien pr. Stück in LM- 7721.^ Ignaz Aloys Edl. v. Aleinmf.yx, Verleger und Nedacteur. (Zv Nr. öS.) WM ' "9" " W»W Stadt - und landrechtliche Verlautbarungen. Z. 77a. . ^ (») Nro. 323«,. Von dem k.k. Stadt- und Landrechte in Kram wird den unbekannten Pclmus Wo« natsch'schen Orden mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es halen wioer dieselben -bey diesem Gerichte der Joseph und Caspar Johann Kremscher, Eigenthümer der Hau-.ser Nro. 94 und 95 in oer St. Pcters-Vorstadt zu Laidach, -die Kla^e auf Herjährt-und Grloschenerklärung des, auf diesen Häusern seit 4. Iuly 1786 intabl lirten Schuldscheins vom 19. Februar i-?da, pr. 600 st., eingebracht und um die richterliche hülfe gebethen. Da der Aufenthaltsort der beklagten Primus Wonatsck'schen Erben dieftm Gerichte unbekannt, und weil dieselben vielleicht aus den k. k. Orblanden abiuesend sind, so hat man zur Verhandlung diid Landrechte bestimmt worden, bey welcher alle jene, welche an diesen Verlaß, aus w l immer für einem Rechtsgrunde, Ansprüche zu stellen vermeinen, solche sogewiß anmelden und recktsqeltend darthun sollen, widrigens sie die Fslgen des §» tji^b. G.B. sich selbst zuzuschreiben haben werd n» Vn dem k k. Stadt- und Landrccl'te »n Kra n. Laibach den 5. Iulo 1822. Vermischte Verlautbarungen. Z. 66c». Feilbiethungs-Edict. HciNro.146. (») Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Kreutberg wird anmit öffentlich bekanntgc-inacht: Es sey über Ansuchen des Georg Tcrdina, von St. Valcntiniberg, aus dem Bezirke Egg ob Po^petsch, alsEessionär des bereits großjährigen Lohnes und Erden dcs ver« storbenen Barthclmä Iereb, Nahmens Lucas Iereb, im'Dorfe Kreuz, Bezirke alcicbctt Nahmens, wohnhaft, in die Reasumirung der, mit Bescheide vom ,. Februar 1619 bewilligten, ynd durch den gerichtlichen Vergleich vom 14. April n.J. suspcndirtcn executl-'vcn Feilbifthung der, dem Urban Wirk, vonRadomlc, gehörigen, dem Gute Rotten-büchl sub Stift/Registr. Nro- 2Z dienstbaren, gerichtlich ocne I^un^o il^lr^cio auf »^ fl. geschätzten 3^4 Kaufrechtöhube, gewilligct und hi rzu dren Fe>l> ltthu,'qstermine, uno zwar det erste auf den il. Iuly, der zweyte auf den 10. Auaust, der dritte und letz" hingegen auf den 9. September l. I., jedes Mahl um 9 Uhr Vormittags, im Orte oe^ Realität zu Nadomle mit dem Anhange angeordnet worden, daß, wenn diese Neallla weder bey der ersten noch zweyten Feilbicthungstagsahung um oder über den Scha^ung^ werth nicht an Mann gebracht werden sollte, solche bey der dritten auch unter dcmiclvr. hindan gegeben werden wird. Wonl alle Kaufliebha^er, so wie die Tabularqläubiger, sn den gedachten Taqen und z-lr bestlmmtcn Stunde ntt dem Bcysahe zu erscheinen vorqcladen werden, daft die dieß-saMgcn Verkaufsbedlngnljje m d,eser Gcrichtscanzley auf jedesmahliges Perlangen ein-gcjehcn werdcn tonnen. ° v , , > « » B.'zilfsgcricht Kreutberg am 10. Ilmy 1822. Anmerkung. Da bey der ersten Fcilbiethungstaqsayung kein Kaustiebhabcr erschienen 't!^^ bey der am .0. August l.I. anberaum. Bezirksgericht Krculberg den i5. Iuly ,622. 3« 79^ «. . .-^ . E d i c t. s,1 wnber m.t dem Bepsatze best.mmt worden, !>.ß, wenn ^wähnte Besitzung >«3e« Beznksgcricht Pössand den 9. Iuly 1822. ^^'. «> Verlautbarung. s.)^ Mtt Bewllllgung der Wohllöblichcn k. k. iilyrischen Domainen- Administra^ hi°Nkan^2f/'z7^^^ « Auaust ,^ >^.t «^ 7"'/"^^ fi, M,M. geschätzten 12 Hübe, der Üm '?' ^tt'w- d. I., jede« Mahl Vermitla, ü" "em Bcysatze bestimmt «°/den, daß be? Die lic t7 k^« v ^ "."" """ Schähungs«.rthe hmdan gegeben w.'nde Q^e?^'^'N?22^ ^'"°"'^' "^' eichechen ««den. « « ^on^ocatons^Edict. (3) 2-7,?' >^ f , Bcnrksaeriäte Idria wer^n auf Ansuchen der Witwe (Wharina ^.r« n als mm N^lass iwö Ehewirths Matthäus Terpin, gewesenen dasigen provl« ^ni ten Be man.s. unbedingt ecUärten Bertragscrbmn, alle dn'icnlgen, welcke ems ^rnna 0 e au d Crdsansprücke an besagtcn Naä'l.ß zu ste lcn velmc'ncn, Mlt den Forderung 0 e au.) ^ allfälUacn ^ordcrunqcn und Ansprühe bey der auf dcn ?H^ anme^en und darthun sollen, alö widrigeng dieser Vcrlaß der Ordnung nach ab-!c'han>elt u"d rcr sich erklärten Bertrugserbinn eingeantwortet werden wlrd., K. K. Bezirksgericht Idria am 5. Iuly, 1L22. 2 _o_ Licitations-Anfündigung. (2). Am 2a Iuln l.I., und nöthigenfalls die dacaut folgenccn Tage, werten ,m hause Icten a"" a^ aui freoer yand licttando veräußert wecden, wozu man die Kauflustigen hiermtt hoftuchst emladct,______________________^ ^' ^n dem GcMausc zum goldenen" Fassel, am^Fr°schplah Nro. ^3, wird ein guter 'schwärzer Görzer Wein, die Maß zu ,9 kr., üuögcschanlt._________________ ^ ^2n der Leopold Eger'schen Buchdruckerey, in der Spitalgasse Nro. 267, ist zu habest: V e r z e i ch n i ß p a u s b e s i tz e r in der Hauptstadt Laibach und den Vorstädten, im Jahre »822. Gefalzt 10 kr. Getreid-Durchschnitts-Preise in Laibach vom 17. Iuly 1622. Weihen . . . . 2 fi. 42 kr<, Kukuruz . . . . — „ — " Em nieder - österreichischer Arn^. - — ' ^ « H ^ Metzen ^ H,ers ..... 2 „ 22 „ Haiden.....2 „ iä „ ^ Haber.....1 « ^ "