Intelligenz-Blatt zur Laibacher Zeitung N"- 3i. Dienstag, den 19. April 1L25. Gul)ernlal-Verlautbarungen. 5. Zc)2. Kundmachung. Nro. ^129. "(3)'Bey dem k. k. böhmischen Landesgubernium zu Prag ,st die montamst.schL Sccretärsstelle mit einem Gehalte von jährlichen 1200 Gulden erlediget. Diejomgen, die sich mit den nöthigen Zeugnissen über juridische ^tudlen, «bcr erlernte'Bergwcrkew.ssenschaften auf der Berg-Akademie zu Echemmy, über ihre Verwendung beym ^nccptsfache, und über chre bisherige tadelfreye Dienstleistung ausniwm'en nn «lande smd, haben sich mit ihrem, mit den erforderlichen Zcuqmsscn belegten Gesuche bmnen sechs Wochen an das k. k. gedachte Gu« bermum unmittelbar zu verwenden. Vom k. k. illyrlschen Gubernium. Laibach am 2. April 1826. Joseph Freyherr». Flödnigg, k. k. Gub. Secretar. ^" ^, l Kundmachung aä Nro. 46/,5. "s') ^ur Bcschung einer m Gallien mit dem jährlichen ^ehalte pr. 900 Gulden Eo"w Münlc erledigten Kreismgenleurbstclle, wird der Eoncurs bis Ende May l.^,. ausaeschr.eben. Jene, welche d.eft Stelle zu erhalten wünschen, haben chre m,t dtn"Ven)nsen über d^e in dem Baufache nach der Vorschrift der hohen Hofkanzle»- dcc>et< vom n Iunyi8>7und 16. März .620 erworbenen theoretischen und prac. tischen Kenmn.sst im Baufache, über jene der pohln'schen oder emer siau„chcn Ep.'^de, >hre bisherige Diki'stlclssung und Moralität mit glaubwürdigen Zeugnü- sen und einer QualificatlonS - Tabelle belegten Gesuche mittelst chrcr vorgcscyten Bkhörde m der obcn bestimmten Frist an die k. k. ^andesbau - D.rection zu Lemberg ;u senden. ?ugl.lch w^,h h<>m rkc,daß die zu Folge der Kuncunachung vom ib. Hornunq l. I. um Verle hung einer früher erledigten gleichen stelle emlangen- den Gesuche auch zur Beseyung d'tfer neu erledigten als gclccnd werden angcst' hcn we'dcn. Lembcrg den 22, März <825. ^_____»_-_________ 3.11^ ^ ^ KV^ d m a ch u n a> "^ s')" ^»^^"- ^ (2! Se Majcs'ät haben,„Erwäqu^q der Gemeinnützigkeit der E.lposiftyrlen. un». UM dem Wun'cke dcs Publikums für dcren Vermehrung zu entsprachen, allcrgnad.gn anzuordnen gcn'hec, daß d.e '5r^ftosiblförd:nmg s'".I möglich m.t dcr^, po,-fah>t .n Verbindung gebracht werde, um letztere auf slraßen, "'./>' '^.'',>'^ «vermehren, auf Hlraßen aber, wo sie noch mcht beacht,allmchl,g^ und dadurch auch d.e Br.efposs sch^^r «nd m.t größerer S'cherhc'l « b^lde u D.cscs w»d m.t dem Btusaye bekannt gemachl , daß d.e d.cßfall.gen E.n.-richtunacn i-nmer vorlaufig durch ine Z,iiunqen werden angckund'gct wnocn. ^ üe ngens wird Jedem, der sich der Eilpost bedient, empfohlen, sich an dasjenige, was >n dem ämtlichen Vormerkscheine für d>e F «nti85m piccal», 5) des in Vellnpin gelegenen, uncultivirten Weingartens Vu1)avll ä« Qai-^in^imFlächenmaße von 19t, Quadratklaftern, geschätzt auf 16 fi. 6 kr. 6) des in Veüapin gelegenen, uncultivirten Weingartens vukav» ä-lZur«, im Flachenmaße von i6a Quadratklaftern, geschätzt aufs fl. 24 kr. 7) des in 3t. ivilli-mia gelegenen, mitOlivenbäumen bepflanzten uncultivirten Weingartens D«!^, im Flächenmaße von 1 Joch 83c. Quadratklaftern, geschätzt auf .... 76 fi. 12 kr. 8) des in Veiiupin gelegenen, uncultivirten Weingartens vo!^, im Flachenmaße von 875 Quadratklaftern, geschätzt auf 25 fi. — kr. — 85l — L) des in ci^ßi;^ gelegenen Weidegrundes ci^i;Ua2, im Flachenmaße von 2 Joch 628 Quadratklaftern, geschätzt auf 12 fi. 45 2)4 kr. lo) des in 3l. Marüna gelegenen Weidegrundes 5n^c>ün«^ im Flächenmaße von 2 Joch 1406 Quadratklaftern, geschätzt auf 40 fi. 3 1^4 kr. -it) des in c^^ßna gelegenen, mit Olivenbäumen besetzten Weingartens 5o5.a8.,2> im Flachenmaße von 226 Quadratklaftern, geschätzt auf ..... 2«si.283j4kr. 12) des in i'«8U»na gelegenen, mit Olivenbaumen besetzten Weingartens i^Uana, im Flächenmaße von 390 Quadratklaftern, geschätzt auf 2c» fl. 48 kr. !3) des in v«!äi>rciie gelegenen, mit Weinreben besetzten, uncultivirten Grundes v^ä^l^, im Flächenmaße von 328 Quadratklaftern, geschätzt auf . . . . < 6 fi. 44 3^4 kr. 1,9 des in Vie^icovi gelegenen, mit Olivenbaumen besetzten Weingartens Vlc5icc>vi, im Flächenmaße von 242 Quadratklaftern, geschätzt auf...... 11 fi. 14 3^4 kr. 15) des in Vcilopin gelegenen, uncultivirten Weingartens Vellopin, im Flächenmaße von 694 Quadratklaftern, geschätzt auf23 fi. 45 3j4kr. 16) des in >-lläur^e gelegenen, mit Olivenbäumen besetzten steinigten Grundes Vüläurci^, im Flächenmaße von ?5u Quadratklaftern, geschätzt auf . . . . . 3i fi. 55 1^4 kr. Gemeinde O^^ero. 17) des in I'nn^crnce gelegenen Wald - und Weidegrundes 6.11'M«. 5.11..! im Flächenmaße von 5u Joch 669 Quadratklafter, geschaht auf ...».- L3i fl. 52kr. Diese Realitäten werden eunelmveise, so wie sie der Bruderschafts-Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um du beygesetzten Fiscalvreise ausgebothen, und demMeistbiethenden mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. Staatsgüter-Veraußerungs-Hofcomnnssion überlassen werden. Niemand wird zur Vcrsi-igerung zugelassen, der nicN vorläufig den zehnten Theil des Fiscalpreises entweder in barer Conv. Münze, ode? in öffentlichen, auf Metallmünze und auf den Ueberbrmger lautenden Staatsvapicren nach ihrem cursmäßigen Werthe bey der Vcrsicigcrungs-Lommission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der - 8Z2 — Con.mission geprüfte und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beybringt. Die erlegte Caution wird jedem Licitanten, mit Ausnahme desMeisi-biethers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt werden; jenedesMeist-biethers dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Er-richtung des dießfälligen Contracts nicht herbcylassen wollte, oder wenn ee die zu bezahlende erste Rate nicht in der festgesetzten Zeit berichtigte; bey pfiichtmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillingshälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist verbunden, die dießfallige Vollmacht seines TommiUenten der Versteigerungs-Commission vorläufig zu überreichen. Der Meistbiether hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vierWo^ chen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufsactes, und noch vor der Uebergabe zu berichtigen; die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder in einer andern, normalmäßige Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in C. M. verzinset, und die Zinsengebühren in halbjährigen Verfalls-Raten abführt, in fünf gleichen jahrlichen Ratenzahlungen abtragen, wenn der Erstehungspreis den Betrag von 5c> si. übersteigt; sonst aber wird die zweyte Kaufschillingshalfte binnen Jahresfrist, vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen. Bey gleichen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, d?r sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des Kaufschillings herbey läßt. Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rentamte in I^,5«in eingesehen, so wie auch die Realitäten selbst in Augenschein genommen werden. Von der k. k. küsienländischen Staatsgüter-Veraußerungs-Commission. Triesi, am 4. März 1825. Sigmund Ritter von Moßmillern, k. k. Gub. und Präsidial- Secretär. — 833 — Z. 3?3. (5) . " ""'_II^. St. G. V. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung mehrerer im Bezirke ^i-en^o gelegenen Fonds-Realitäten. «Hn Folge hohen vom 3i. May v. I., Z. 38i, wird am 28. April l. I. in den gewöhnlichen Amtssiunden, bey dem k. k. Rentamte in I^n-u, Istrianer Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung nachbenannter, theils dem Lamcral-, theils dem Religions- und theils dem Bruderschafts-Fonde gehöriger, im Bezirke?«i-enlo gelegener Realitäten geschritten werden, als: 1) des Ackergrundes il l^c». in der Gemeinde cn^nnov^ im Flachenmaße von 4 Joch 100 Quadratklaftern, geschätzt auf /,62 fi. — 2) des Ackergrundes 3t. Vi6»l in der nähmlichen Gemeinde, im Flachen« maße von 1 Joch 74 Quadratklaftern, geschätzt auf 35 fi. 48 kr. 3) des zweyten Ackergrundes 5l,. Viäcli in der nähmlichen Gemeinde, im Flächenmaße von 1 Joch 254 Quadratklaftern, geschätztauf 60 fi. 52 kl. 4) des Waldes 5t. co5mo, m der Gegend äalveH« und in der nähmlichen Gemeinde gelegen, im Flächenmaße von 3 Joch 1241 Quadratklaftern, geschätztauf......Z2fi. 3i kr. 5) des Ackergrundes 5>,ors>2<äili in der nähmlichen Gemeinde, im Flächenmaße von 3 Joch 498 Quadratklaftern, geschätzt auf 226 fi. 54 kr. 6) des Ackergrundes Z^emi»^, jn der nähmlichen Gemeinde, im Flächenmaße von 2 Joch 1146 Quadratklaftern, geschätzt auf i63 fl. 5o kr. 7) des mit Ollvenbäumen besetzten Ackergrundes Kivaieliü, in der nähmlichen Gemeinde, im Flächenmaße von 1 Joch 1200 Quadratklaftern, geschätzt auf . . . . . 106 fl. 20 kr. L) des Gartens hinter dem Klosiergebaude äel ii-Hü^nn, in der nähmlichen Gemeinde, und im Flächenmaße von 3äo Quadratklaftern, geschätzt auf......34 fi. 20 kr. 9) des Gartens von dem Klostergebäude c1c>i l'rekl.c-'nn, in der nähmlichen Gemeinde, im Flächenmaße von 335 Quadratklaftern, geschätzt auf -......42 fi. 20 kr. 10) des Ackergrundes in iXlilu, nähmliche Gemeinde, im Flächenmaße von 1 Joch 191 Quadratklaftern, geschätzt auf . 71 fi. 51 kr. — 834 " n) des Ackergrundes 5t. I^ia, ,n der nähmlichen Gemeinde, und im Flächenmaße von 760 Quadratklastern, geschätzt auf 24 fi. 3c» kr. 12) des Ackergrundes >al ^'lnlcino, in ^^. Oo^e, nähmliche Gemeinde, im Flächenmaße von 1377 Quadratklaftern, geschätzt auf 53 fl. ^L kr. t3) des Ackergrundes ^'«^l nuva, in der nähmlichen Gemeinde, und im Flächenmaße von 3 Joch 1289 Quadratkiaftcrn, geschätzt auf 266fi.— »4) des Ackergrundes ?l2inii-2, in der nähmlichen Gemeinde, und im Flächenmaße von 2Joch 746 Quadratklaftcrn, geschätzt auf 98fi. 55 i>2 kr. iZ) des Weidegrundes c^l.-'^^n»«.^, in der nähmlichen Gemeinde, und im Flächenmaße von 70L Quadratklaftcrn, geschätzt auf 9 ft. 17 kr. t6) des Ackergrundes colc^ in der nähmlichen Gememde, und im Flächenmaße von 57L Quadratklaftern, geschätzt auf 12 fl. 26 1^2 kr. 17) derWiese äel ?uäe!,>,^ in der Gegend s^vell», nähmliche Gemeinoe, im Flächenmaße von i Joch 496 Quadralklaftc:n, geschätzt auf36fl.32kr. lL) des Gartens ^nsillg, in der Gegend 5«.. ^>i>.uQw,, liähmiiche Gemeinde, und im Flächenmaße von 19 Quadrattlaftern, geschätzt auf 37 fi. 2«kr. 29) des Klostergebäudes ä«i ^rel^nni, in der nähmlichen Gemcinde, und im Flachenmaße von 25o Quadratklaftern 2 Schuh «Zoll, geschaht au.f . . . ., . i>,o! fi. 2 2^/l kr. Ho) der Kirche 5>.. ^.nlonio.^i^ne, in der nähmlichen Gemeinde, und im Flachenmaße von 15 Quadrattlaftern 2", geschätzt auf 5g fi. 33 >^ kr. H^) eines Häuschens sammt Garten, in der Untergemcinde Vei^on^jo, im Flächenmaße von 66 Quadratklaftern, geschätzt auf 56 si. 19 ^2 kr. «2) der Kirche im Flächenmaß von 28 Quadratklaftern 3^, geschätzt auf 3-, fi. 54 kr. »3) der Baustelle der abgebrochenen Kirche 5>.. ^rm^u!-^ in der nähmlichen Untergemeinde, und im Flächenmaße von 7a Quadratklaftern, geschätzt auf . . . . . . » ft. Zti kr. Diese Realitäten werden einzelnweise, so wie sie die betreffenden Fonds besitzen und genießen, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen waren, um die beygesetzten Fiscalpreise ausgebothcn und dem Meistbiethenden, mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. Staatsgüter-Verau-,ßerungs - Hofcommission, überlassen werden. Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscalpreises entweder in barer Conv. Münze, oder in öffentlichen, auf Metallmünze und auf den Ueberbringer lautenden Saatö« papieren nach ihrem cursmäßigen Werthe bey der Versteigerungs-Coim Mission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der — 835 — Commission geprüfte und als legal und zureichend befundene Sicherstcllungs-Urkunde beybringt. Die erlegte Caution wird jedem Licitanten, mit Ausnahme desMeist-biethers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt werden ; jene des Meisi-biethers dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls cr sich zur Errichtung des dicßfälligen Contracts nicht herbcnlasscn wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate nicht in der festgesetzten Zeit berichtigte; bey pfiichrmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wirdihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillingshalfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist verbunden, die dicßfallige Vollmacht seines Committenten der Versteigerungs-Commission vorlausig zu überreichen. Der Meistbicther hatdic Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufsactes, und noch vor der Uebergabe zu berichtigen; die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder in einer andern, normalmaßige Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grund-büchlich versichert, mit 5 vom Hundert in C. M. verzinset, und die Zinsengebühren in halbjährigen Verfalls-Raten abführt, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen, wenn der Erstehungsprcis den Betrag von 5o fi. übersteigt; sonst aber wird die zweyte Kaufsckillingshalfte binnen Jahresfrist, vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bcdingnisse berichtiget werden müssen. Sollte jedoch der Ersieher gesonnen seyn, ein Gebäude abzutragen, so wird es demselben obliegen, beym Contractabschlusse, und in jedem Falle, bevor er zur Abtragung schreiten könne, eine anderwcite annehmbare Real-Caution zu leisten. Bey gleichen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichcn oder frühern Berichtigung des Kaufjchillings herbeyläßt. , Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bey dem k. k. Nentamte in i'-n-o,.^ eingesehen, so wie auch die Gebäude selbst in Augenschein genommen werden. Von der k. k. küstenländischen Staatsgüter-Vcraußerungs-Commission. Triest, am 2. März 1825. Sigmund Ritter von Moßmillern, k. k. Gub. und Präsidial - Secretär. ^^^^^ Vermischte Verlautbarungen. Z. 4'3. (Z d i c t. Nro, 849. (2) Vom Bezirksgerichte der ReligionsfondSherrschaft Sittich wird über Yrsuchschs/ilen d^s hochlöriichcn s. l. Stadt» und Landrechts in Laibach rom 22. März, (irt^alt y, April ,325, Zahl 1716, hierdurch besannt gemacht: Es se« v^'l: c^m hochlcbiichcn s. s>Ttadt» unt Landrcchte zu Laibach, auf Ansuchen der s. k. Kammcrprrcurütur, in Vcnrctuüa des StäinpelgsfaNs - Är^rii/ gegen dcn Michael Euspanlsä ilsä? zu N»l!o bey Ct. Beilh, puncto schuldiger Slämpelstlafe pr. 42 fl. nebst Suver. Gxpcns.n, die Feilbieibung nach. folgender, in die Grecution gezogenen F^hrnisic, l'ciichcnd: in 2zn'criäl!lUn'n Oc!stl»< 2 Kühen, 1 qedeckcen zwcofpänniqcn und » ungedeckten cinspanni^t'ii (iallcsche, >in Echa-tzungsweltde vr U3 ft,, gen'illigct wortcn. (Zö iverden demnacv hiezu ticv Täuschungen, undzrvir ter:L. 2!pril, >3. und 28. Maz l.I., jedesmahl VormUlag,0» »c> Uhr an mit tem Berfaße andel^umt, tah,- wenn die zum Versaufe ausqesehicn Beweglichkeiten l?ei) der crftcn cler zwcottn Feilbielhung nicht um oder ül'er den Schätzungswirtb a» Mann gebracht iverden , f^l!.e dann deo der dritten LicitattonstaaL'.huü^ auch unter terTchäyu»g, um den 3)!.ijll?üth, gcgcn gkich dare Be,a!)lun tr. in M. M. gerichtlich geschätzten hul,'« sammt An - un» Zuqebcr, wegen schultiqer 222 fl. y >^2 tr. <-. z. c, geniNigct irlllden. >^u diesem Gnde sind nun drey Fcill.'lcthungjcagsahunqen, und zn'ir d.r 6. Mai,'» 7. Juno un? der L, Iulu l. I. < jederzeit um »o Uhr VolmilragK im Örtc dcr Realität Mit dem Anhange beilimmt, daß , rvenn eicse hubicalltät bcy der e'.stcn oker zn^ei tcn Taqsaßuna. um den Schaßunasweitb cdcr darüber nicht anqedtacht ncldcn könnte, scloe beyder dritten Feilbictkun,!ltaqs.!hungc.uch unter dem Schätzungsweitheum tcn Mcistboth hintan qe>cben »rerdcn würde- Wozu die Kauslustia.cn und dic intabulirtcn GlZul'iqcr, Letztere zur Verwahrung ihrer Nechte, mit dem Bcrsatzezur (trscheinunq beyden Verst. iqerungen geladen ncrden , d«ß die auf diesem hudqrunde hast ndcn lasten s^ wic auch die Licicationsdecingnisse bey ttl Persteiaerunq bekannt gemacht ncrdcn. Sittich am 3». Mär, ,825. Z. 4ai. (i! d l c l. (3) Von dem dele^irten Benrssgerichte der t. t. Staatshcrrsä'aft Lack werden über «recutiveö Ansuchen der Frau Helena Valentin zu Laiback , cle praezunlÄlu 3. Apl,i >. I., Z. ^»^5, die, dem Tdomas !cebar a>'höli.en. zu Krainburg >n der Save-VoNtadt sub ßonsl,' Nr, 3 liegenden, der landcstuistlicken Sta^l Klainburq untcrlhänigen, üui2g>, ft. gerichtlich geschählen Nealnäcen, „ähmlick daö in der Vorstadt S.,ve zu Krainbuig lie» Kense haus, das dazu qcköria,? Bauhaus und die anbauten »Htalwngcn mit dem Dirkachantheile, dann die auf 42 f>. 36 fr. geschätzten Fährnisse, deo d.n mic dicftaerlcht» uclicm Decrete vom heutigen Tage auf den »7. Ma^ , »? Iun» und 2». ^uly !. I. früh G Ubr im Orte der Reaittite» zu Krainbura bestimmten Feildiclhuüqstagsayun,,.!,. un5 jwar beo der ersten und zwe.'tcn ^cilbielhunqscaasiftung nur um oder ü»cr den ^chäy» «lverth. beo der dritten a^cr auch unlcr 5cm Hliägwertde an den Mc>t.,tio»sbedingnifse uno das SchayungsprotocoN erliegen in dicscr Gnichtt» fanzleo zur Einsicht. De^egittez Aejittsgericht Staatsberrschaft Lack am 6. April ,825. — '»3> — Gubernial-Verlautbarungen. K. 42V. (l) aä glib. Nro. 445g. V e r trag »tgtN erneuerter Aufhebung des Heimfalls - Rechtes und Einführung der Vermögens ? Freyzügigkeit zwischen den kaiserlich österreichischen und königlich sardinischen Staaten. l««schl°ssnvenl«nl,er N!»e8«n<.i 3«!tm,iu ?^c)8l,l'oi >lm »iui! Lil.enäeucl.',, «»> mul(^„L clo «^kilienä» jiI)eiÄ niutuornm »»däilntiiin Fio«U'UlNlll 1i»c>rccltt!»Qn» V^eine Majestät der Kaiser von Oesterreich und Seine Majestät der König non Sardmien, m der Absichs, die wohlthaten Wirkungen des zwischen bcydcn Höfen a»3l. August 17OZ, rücksichNlch der Aufhebung d<» Hcünfalls-Rechttß geschlossn (Z. Beyl, Nr. 21. d. ,9, Apnl ü»5.) B — 836 — zien Vertrages auf jene Provinzen und Lander auszudehnen, welche seither dir österreichischen und sardimschen Monarchie einverleibt worden sind, und in der Absicht ferner, dem zwischen den beyderseitigen Hiaaten glücklich bestehenden engen Freundschaftsverhältnisse gemäß, ihren respectiven Unterthanen die Vortheile tines freyen Abzuges des Vermögens, der Erb' und Verlassenschaften aus einem Staate >n den anderen zu gewahren, haben Bevollmächtige ernannt, um dasjenige festzusetzen, was auf die Ausführung dieser wohlwollenden Zwecke Bezug hat, und zwar: Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich den Herrn Clemens Wenzel Lothar Fürsten uon Mettcrmch-Winneburg, Fürsten zu Ochsenhausen, Herzog von Portclla :c. :c., Ritter des goldenen Vließes, Großkreuz des königl. ungarischen St. ÄVtephans-Ordens, des Ewil-Ehrenkreuzes und des Ordens des heiligen Johann von Jerusalem, Ritter des hohen Ordens der Annunciade, Großkreuz und Ritter mehrerer anderer Orden, Kanzler des milnanschen Marien-Theresien-Ordens, Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich wirklichen Kammerer und geheimen Rath, Staats-und Confercnz-Mnusterundgeheimen Haus-, Hof- und Staatskanzler; Und Seine,Majestät, der König von Sardinien den Herrn Carl Franz Grafen von Pralorme, Großkreuz des geistlichen und militärischen Ordens der heiligen' Mauritius und Lazarus, Niner deS Ordens der eisernen Krone und des russischen St. Annen-Ordens erster Classe, Ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bey Seiner Kaiserlich-Königlich - Apostolischen Majestät; Welche Bevollmächtigte über folgende, Artikel übereingekommen sind. I. Artikel. Der am Zi. August i?5Z zu Wien gcschlo/sene und unterfertigte Vertrag wegen Aufhebung des Heimfalls-Rechtes zwischen den österreichischen und sardl-Nischen Slaaten wird, mit den nachfolgenden Zusahen und näheren Bestimmungen, ausdrücklich bestätiget, und soll für alle Königreiche, Provinzen und Länder, aus welchen,gegenwärtig beyde Monarchien bestehen , volle Kraft yaben, II. Altiksl. Außer der hierdurch in Gemaßheit der Gesetze und Anordnungen, welch? in beyden Monarchien und in den verschiedenen dazu gehörigen Königreichen und Provinzen in Ansehung der Erbschaften bestehen, zu Gunsten der beyderscttigen Unterthanen festgesetzten Erbfähigkeit, soll m Zukunft zwischen den Hcaan'n >3,'iner Majestät des Kaisers von Oesterreich und den Vtaatcn Seiner Majestät dcs Königs von Sardinien eine vollkommene Frcyzügigkcit des Vermögens, der Erb- und Verlassenschaften aus einem Staate in den anderen dergestalt Statt sinden; da>z kein Abschoßgeld oder irgend eine andere Abgab:, die in einem oder dem anderen Staace bey Vermögens« Exportationen üblich wäre, eingefordert werden könne, ln so fern diese Abgaben und Austagen m die landesfürstllchcn Easien geflossen sind. - 83g -III. Artikel. Die Aufhebung der vorerwähnten Abgaben begreift indeß weder die Emi-grations-Taxe, welche mit den Auswandcrungsgesctzcn in zu genauer Verbindung steht, noch die Steuern, welche von Erb- und Verlassenschaften erhoben werden, und welche auch die eigenen Unterthanen bey Antritt cmer Erbschaft, wenn dabey yon emer Auswanderung oder Vermögens - Exportation auch keine Fragt wäre, zu entrichten verbunden sind. Daher sich die berden hohen con-trahnenden Machte ausdrücklich das Recht vorbehalten, hmsichilich der Emi-grations - Taxe und der Erbstcucr dasjenige festzusetzen, was ihnen angemessen scheinen wird. IV. Artikel. Da die Freyzügigkeit ihrer Natur zufolge nur auf das Vermögen, nicht aber auf Personen anwendbar ist; so ändert gegenwärtiger Vertrag Nichts an den Gesetzen und Verordnungen, welche jedem Unterihane untc. Eonfis« ; e» 0mnia,^uüe in illil> cosNiiiLnUu-, iiäolNQr-aäim^lel.ui'oz «35«; in ciliornin siä^m piac:«LN8 (Ionv«tt!.lnn!!i inzu-iilnüntuiu luanu I^08l,ra 8lFN2vi vi^-^iino c^tartc», Ke'-u<»- .^nl'wiiuak U«je«t2ti« pro^l-iulu. — 6^1 — ?' - .: . G u b e r n i a l- V e r l a u t b a ru n g e N^ Z. ^c>2. Currende Nr. 3^70. des kaiserl. königl illyrischen kandes-Guberniums zu kaibach. Die Vergütungspreise der bey den Catastral-Operationen erforderlichen landest prastationen werden in den für das Jahr ,824 bestandenen Betragen auch " für das Jahr ,825 beybehalten. (i) Weil sich die Verhaltnisse der Pre,se der bev den Catassral-Operationen erforderlichen ?andcsprastationen gegenüber des vorigen Jahres nicht geändert haben; so werden dieselben in Folge des Beschlusses der hohen k. k. Grundsteuer. Regu-lirungs-Hufcommissic>n vom 5, d M. in den für das Jahr 1824 vorgeschrieben gewesenen Vergütungsl Beträgen auch für das laufende Jahr 1826 beybehalten, wovnach a^lso: l> für emen Handlanger, Taglohner, Bothen oder Wegweiser, dann Pferdc knecht auf den ganzen Tag . . ... — fi.24kr. 2. f»r einen Maurer- oder ^immergesellen auf den ganzen Tag — » 26 -z , 3. für einen Ruderer auf den ganzen Tag . . . — « 5 7. für eine Hrudrige Barfe auf den ganzen Tag . . 2 - 3o - L. für eine zrudriqe Barke auf den gangen Taq . . : - 2a « 9. für Vorspann, sowohl für Personen als für Effecten, mit Einfluß des Landesbevtraqes, dem bestehenden Postlittgelde ge-' maß, pr, Pfcid und Meile . . . . . . — « 2^ - bey Berührung der Vorspanns - oder Marschssationen aber die in denselben best«« hendcn Pachtpreise, in diesem Gubernial^ Gebiethe zu befahlen sind. Diese Bestimmungen werden in der Absicht zur allaemeinen Kenntniß gebracht, damlt die gedachten Prastationen gegen d>e obbestimmten Vergütunyspreise von den Orts- und Gemcindvorstanden den mit den Catastral-Operationen beauftrag, < ten Individuen, welche sich dießfalls mit den erhaltenen offenen Ordres ausweisen, jedesmahl unweigerlich und schleunigst zum Behuf dieses Geschäfts geleisttt werden. Valbach den 24. Mär, ,826. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, ^ Gc>u»erneur. .__________________Peter Ritter n 3i<><,sfr, k. s. Gub. Rath. Kreisämtliche Verlautbarungen.^ " 3- 422. Kundmachung. Nro. 3i6^. (2) Zur Herstellung des für Dalmatien erforderlichen Straßenbau;eugcs wivd .zufolge hohel^Gub. Verordnung vom 6, d. M., 9.^562/ die Minuendo-VeM»° gerunq am 25 d. M. Vormittag um 9 Uhr bey diesem Kle»eamle abgehalten w«rd«n. (Z/Beyl.Nr^3i.d. 19.AprilS25.) ' C — 84H — Das Erfordernis an Ttraßenbauzeug fammt h^m Ausrufspreise «tlthält de« Mchsiehende Ac>5wels. K. ^. Kreisamt Laibach am ,,. April 1825. Ausweis Hberdie ^um Behuf? des3n-a>;en!)a,les in Oalm-itien erfordirlichenSchanzzeugstücke. Anzahl Benennung d« Gattung sammt dem Gewicht des Ausrufs- der .,».,, Preis ^ < . einzelnen Stuckes. „ , ^ Hlucke. ^ pr. Pfund. 20 Krampen, beyderseits gut gestahlt, das iOtuck»5 Pfund — iZ /ic, schaufeln u Z Ps'und . . . . . — 11^ 80 breckstsliqcn , beud^sitts gestählt » 25 Pfund . — ll^ 3a Keile >ml Plarteln, beydeiseitS gestählt u i,a Pfund — 12^ 6a Ma,ollen ä U Pfund..... — n! 6c, stembohrer, beoderselts gestahlt » 7 Pfund . — ,I 13 kadstöcke » ti Pfund..... — li 20 Nalnnlöffel ä 1 Pfund pr. Zlück . . » — Io, lg ibadsitz il 1 Pfund pr. Stück .... — 45l ' , , j I. Ho5. Kundmachung. Nro. 27Z4. (3) ^u der von der hohen Hofkanzlcy bew>ll!gtcn nöthiqen Herstellung der Dip- pel- und Fußboden «" den ,i Arresten und »1 der Aufstherewohnung dcS Inqui- sitlonshauses wiro zuf^'lqe hoher Guh. Verordnung uum 2^. 0. Vi , Z. Z792, die oießfalliqe MllmendO'Velstligerung am 2). d. M. bep dltscm Kce,bamte ab« gehalten werden. Als Ausrufspreis ist. bestimmt worden: für die Maurerarbeit . . . . . . ^^z ^ ^5 ,^2 kr. - das Maurer-Marcriale ..... 126 - 5« - « die ^imme! m'nn^arke't ..... 270 - 42 - , das ^ünm.rmannS-Materlale « . » » . 595 - 2a » » d»e Bl,0"!>relou,''>i . . . . . . c> ' ^0 - Welches h'emit mit dem Vevsaye bekannt gegeben wird, biß d 0 Vorausmaß sowohl als der K.'steüübcrs.hlag täglich zu den gewöhnlichen Amisstu^ocn einge« sehen weiden fönic» K. ,ss. .ssrci'aml ^aib,t> am«. Aoril ,«25. 3> ^2>. ,ss u n d m a ch u » si. Nro. Zc,/,c>. (2) Nachdem der bestehenden hohcn Vorschrift q",naß die alternatwe Behandlung >e» Br«,n,hol<-Bedarfs >n der Vcatlon La»hach vom l Iuny ,fj^5 bis Ende May »626/ welcher sich f.lc dieses Hahr auf beolausig g3a Klafter harc^n Brennholzes — 8^.3 — Kelauft, noch im kaufe dieses M,'natl>6 vorgenommen werden muß/ so hat malt zu deren Vornahme bey diesem Kreieamte, u>d zwar: «) Mittwoch den 27. Avr,I ,825, zur Abaabe ,m Wcaeder EubarrlndlN^ng; t.) Donnerstag den 28. April 1620, zur Einlieferung m dab Verpfiegs-M»» zm n« Lcubach fessqeseyct. . . . ^ Welches zur Wisscnscheft allfalliqer Vrternehmuligilllsi'gen h,emtt lun» zemacht wird. K. K Kreisamt ?aibach am 9. April 1825. " Aemtliche Vcrla'lNba^rungen. Z. /o2 <3> Nro. 438. Am ,y d.M. Vormittag um ,« Uhr wird im Rathssaale des Elad,m«a'ftr»e tts die Minüeiidu. ^cttanon fur die Herstellung des am Lasicllberae !« ' ^ ^ , das'Zimmevmannsmaieriale » » » < » 00 - 27 » ,? die Tischlerarbeit . . < - » » » 4 ' » ,. die Schlusseiarbeit , « » » » « « 3 « ^9 e , die Anstrelcherarbeit i » » » . 2 - ^0 < Zusammen i5^ fi. »9 k«. Vom politisch'öconomischen Stad'magistrate ?aibach am 1. April 182b. I. 406. K u n d m a ch u n g Nro. 2:55. der k. k. illpr. küstenl. Zollgesallen-Adminifiration. *i3) Nachdem der Bachter des Wcindazgcfalls der Hauptgemeinde Dorneg di-t imaeaanaenen^>citatwnsbed.ngn>sse nicht zugehalten, und auch m dem ihm zur K.launa selnes Pachtruckssandes zugestandenen Zahlungs-Verlängerung««Termm, itine Oblllgenheltcn nicht erfüllt hat, so wird das benannte Gefall am 27. Apnl «. I. Vormittags um 9 Uhr in der Amtßfanzley der Bezirksobrigkeit Adelsbelg, «üf die Dauer vom 1. May bis letzten Oclvber 1826, somit auf ein halbes ^«hr> z-nter den gewöhnlichen, bey dem löblrchen k. k. K,rc>samte m Adeleberg,de« sämmtlichen dor'lkreisigcn Bezirksobrigketten und bcv der Lic!tat!0Ns..Comml!fien selbst «mgeschenwcrdcn könnendenLicitacwnebedlngnisscn, aufGcfahrundKostendes frag» ' Ucheli Pachters im öffcmllchen Verstngcrunqbwcge hintan geacben, und «lsAuslufi« »rtls die Hälfte des gegenwärtigen PachischMngs mit 212 fl. 2o kr. angenommen. Wozu dle Pachtlustigen eingeladen werden, ^aibach den 9. April 1L25. "^^ Vermischte Verlautbarungen. Z. i^2H. lZonculKeroffnung. Nre. 555. («) Bc», dem Bezirfsqer'ichte der Ctaalkbelischafl A«>c sbelg n>'ld defarntgema das sämmtliche im Lande Krain befindliche, sowohl bewegliche als unbewegliche Vermögen des verstorbenen Anton W'ßial, insgemein Possega aus Grodsche, bewilliget worden. Daher wird Jedermann, oer an oiegedachte Verlaß-, rücksichtüch üridamasse eine Förde» rung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit errinnert, selbe am ». Iu»y l. Z., als an dem zum Vergleichöversuche bestimmten Hage, um so gewisser bey dieser Ooncurs» instanz anzudringen/ und hiebe» nicht nur die Richtigkeit, sondern auch daö Reclt, traft dessen er in diese oder jene Classe gcseyc zu werden verlangte, zu erweisen, wNrigens nach Verlauf dieses Termins Niemand mehr angehört werden würde, und diejenigen > die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Krain befindlichen Vermögens des clnganqsbenannten Verschuldeten auch dann abgewiesen seyn soNlen, wenn ihnen wirtlich ein üompensationsrecht gebührte, oderwenn sie auch ein eigene« Out von oe: Masse zu fordern hallen, oder wenn auch ihre Fcroe« tung auf die Realitäten t>es Verschuldeten vorgemerkt wäre; daß also solche Gläuoiger, wennjie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Oompen. sations. Eigenthums, oder Pfandrechtes, daS ihnen sonst «u Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. Am nähmlichen Tage soll auch der Vermögens« Verwalter bestimmt und die Wahl des (ireditorenausschusses vorgenommen werden. Bezirksgericht Adelöberg o«n 2. Apr'l. 1U25. Z. 4,8. Feilbiethungs-Edict. Nro. 355. (2) Vom Bezirksgerichte Wipbach wird hlemit öffentlich kund gemacht: 5a fl. c. 5. c., in die executive Versteigerung des, dem Lcytern gehö» ligen, ln der Sla?l Stact Stein vor den Fleischbänken sub 5>. Nro. 75 gelegenen, der Statt Stein sud Rectlf. Nro. 74 zinsbaren, acrichtlich auf ,^5 fl. gcsckähten Haufes UN0 der dazu gelzöcigen drey Gemeinantheile I'ausla (^oi-ra. ^leclgori-am und 3»te5lia genannt, gewlNlgct, und hiezu drey Termine, und zwar auf den »ä. May, iä. Iuny — 6^5 - und ,8. Iuly l. I., jedesmahl früh um 9 Uhr vor diesem Bezirksgerichte mit dem Bey« sahe bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten weder bey der ersten noch zweyten FcUbicthung um den Schätzungswert!) ooer darüber an Mann gebracht werten tonnten, f«lb« de» der dritten Feilbiethung auch uMcr der Schätzung hintan gegeben werden wurden.. Die Schäyungs - und Licitaticnsbcdingmssc tonnen tey diesem Gerichte täglich in den scwohnlicden Amtsstunden eingesehen werden. Bezirtsgericht Staatshcrlschaft Muntendorf am ,». April »825._____________^ Z. ^08. Kundmachung. Nvo. 174. (2) Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Neudcgg wird hiemit kund gemacht: Ei seyen inFolgt heher Appcllations-Verordnung ddo, 16. März, Erh. 2. April d. I. , d>e m der Erecutionssache des Johann Kiemen von Neudegg, wider die Ehcleutc Franz und Agnes Pollanz von Neustadt!/ wegen aus dem schiedsrichter, llchen Spruch ddo. 6. Iuly 1624 angesprochenen 8o5 fl. 6 kr. c. 5. 0.^ auf den 6. April, 6. May und 10. Iuny d. I. anberaumt gewesenen Realitäten-Feil-biethungsiagsayungcn aufgehoben worden. Bezirksgericht Neudegg am 5. April 162a. Z. 4oo. Vorladung. (3) Von dem Bezirlsgerichte der Herrschaft Pölland, als Pupillar- und Abhandlung«, Instanz wird hiemit betannt gegeben, esscocn zur Erforschun«; des Activ» und Passivstan» deb nachdenannt verstorbener Personen nachstehende Tagsahungen anberaumt worden, all: ^ Nahmen ^ der Wohnort. Anm«ldungs«Taüsahung. ^ Erblasler. 1 Mathias Katze Schmidtorf »4. Aplil 182b früh um 9 Uhr 2 Simon Stolzer Oderradcnz ,5. „ „ Nachm. „ 5 „ 5 Mathias Oersetitsch dto. »6. „ „ früh ,, 9 » 4 Gesrg Wischal Vornschloß »8. » ,„ Nachm. » ä „ j 5 Johann Roßmann Unteiradcnz »9. ,, ,, früh » 9 ,» 6 Johann ijwetitsch Tanzbcrg ,9. „ ,, Nachm. ,, 5 „ 7 Malh,as Gersetltsch Icllscheunig 2a. « „ flüh „ 9 » 8 Georg Klodulschar Schcppet 20. „ ,, Nachm. „ 5 „ 9 Ioftph Krall Verlasch 22. « „ früh „ 9 » lo ^o,cph Ostermann hnschdorf 26. „ » , » 9 ,, an welchen alle jene, welche zu den verstehenden Verlässe,, etwas schulden, oder daran aus was immer für einem Rechtslitel Forderungen oder Ansplücl c zu hären vermeinen, an vorbesilmmlen Tagen und Stunden um so gewisser in »nscr Gclichtslanzlco zu erscheinen, und Erstere ihre Schultpostcn sicher zu stcllcn, Lchtcre aber ihre Ansprüche rechtsgültig darzuthun haben, als widiigcns gegen Erstere im Rechtswege fürgcgangen werden, Letztere aber die Folgen des §. 614 des d. G. B. zu gewärtigen haben würden. Bezirtsgericht hellschaft Holland am 29. März »L25. - 646 - ' Z. 3gH. 8ic,tatio,n5'Edict. ^ Nro. ,65» ^ (5) Von dem Bezirkst ricdte Radmannsdorf wird hiemit allgemein bekannt gemacht: Vs seu von dem hochlöblichen k. k. Stakt> und Landrechtc in Luibach auf Anlangen der Handlung des Herrn Franz Valentin, aegf» Johann Pogatscher, rulqo Pogalschnig zu Belven, wegen noch schuldigen 2 fl. e. 5. c., in die erccutive Feilt>ietl)ung des, tem Schuldner gehöriger, aus 2 Pferden, 3 Kühen , >9Sck>,ifsn, 2Deichselwäqn, mehreren Fafser» und andern Wirthscbafls ^ Geralde bestehenden, mit Pfandrecht belebten und axf 261 ft. ,7 tr. geschätzten fahrenden Vcrmoqens gewilliqet, und feye von diesem , mit hrkem 8r< lasse vom 8. Februar »825, ^. 5o3, lcquiiirlcn Bezirlsgcrick'te zur Vurnabmc dicftr Li« titation srco Taasayunqcn, auf dcn 7. und 25. Mar, und il. Juno d. I., jeder^it zu NeNben im hausl?de? <2ä'uldn?rs, Vormittaq van 9 bii ^2 Ubr, und erforderten Falls Nacbmittia von 3 bis 6 Ukr mit dem Anl'anqe fesiqescyt rrorden, daß jene Güter, welche beyder ersten oder zweoten Licitation nictt wenigstens um den Sä'äyunqsa'erl!) anaebracht werden tonnten, beu der dritten Licitarionst.iqsazung auch untcl demselben gegen sogleich ll«re Ne;,,t)lunq wecdcn bnit-in geucren iverden «Zs sre^den daher alle Kaiisluftiae zu dieftn Lic>tation«n eingtladen. , Bezirts.,ericht Natmannsoocf den 6. April ,825. Z. 4°H- K " i c t. (3) '^on dem Bezirfsqer!Hre der Stzc>tsherrscl)aft Rupertsbof rrlrd bekannt aeaebc«, »z fey üder aericl'tlicb qep^Iogene Untelsuä'una, dem Marcin Dullel zu Obcrfcld das B^suaniß der eiqenen Vermljqensäcdakrun,, benommen, und ibm zum Kurator Johann Scl me»-i?q aus Qberfeld aufgestellt worden; daher Jedermann gewarnet wird/ mit benanntem Martin Dusler eine verbindliche han^luna ein^ua'ken. Nezirlsgericht Rupertshof am »ö. März 1825. ''"" Z. 5g3. V e V l a u t b a r u n a- s5) '«on Seite der Herrschaft Scisenb»rg wird bekannt gemarkt, daß alle in der Pfart Treffen, St. Lorenz, Dobernig, Scllo unter SHenl,'era und hrnach bcfinlM en Ge» treid-, Sack' und Iuqendzehcnie am ^8. d., dann der Weinzebentund Bcrqnckt vom Weinqebiri l?lponiy, Lipnig und Harnberg am ,9. d. Bcrmitlaqs von 9 bis 12 Ul>l auf drer oder seckö nach einander folgende Jahre in ocr Amissanzleo der Herrschaft Sei< senberq im Wege der öffentlichen Vcrstciqerung in Pacht erlassen werden. Pachtlustig« .weiden am obdestimmten Taqe und Stunde hien» vorgeladen. l Vciwaltunqs^mc Sciscnderq am 5, April i825 ' Z. 4«?- "" G^V i c ^ ' """^ Nr. Zlh l») Von dem Bezirssgerichte der Herrschaft Tburnamhart wird hicmit allgemein bekannt HemaÄt: lZö sey auf Ansuchen dei Iodann Kappler von heiligen Geist, Eurator de< Franz Maußer'schen Verlasses, wegen Berichtigung der Franz Mauhcr'schen Verlaß« «läudiger m die angesuchte Veräußerung bei.' «iner einziq> n Tags^sung des zu, obige» Berlaßmasse gehörigen, in Goliegberq liegenden, der Bencsiciogült St Nicsla, ,u GuB> feld dicilstoaren vermög gerichtlichem Iliventar odo 22: November iL^^auf l2i ft^3)l.3F. geschälten Weingartens gewilUqct worden. Da nun zu diescm Ende die Tags.vyunq auf den 2>. April ,825 Vormittag von 9b.it »« Uhr im Orte dcs Weingartens Golleader^ von dusem Gerichte mit dem Anhange an^ «cordner wurde, daß wenn der vorgenannte Weingarten am obigen Tage nickt uin de» Schähungsiierth o?er darüber an M.nm gebracht werden sonnte/ dersxlde aucb unter tem Schähunasweithe hintan geqeren werken nird. Wovon sämmtliche KaufKlicbhaber, «n» lnsbcsondcre die Fr.'Nz Mauker'scken Verlaßqläubiger mit osf> täglich aslhier eiilsehen tonnen.. — ' ^ Bejittsgericht Thurnamharc 0en 2«. Wär». '6^5., /' ' „ -''- - S/,7 - Z. ^,^. ' ' W e i n v e r k a u f. (2) Indem herrschaftliche Kellergebaude m Ganien oder pa, licl'N'iisc von ,o zu 10 ösicrp. Eime>-, mittelst öffentlicher Versteige, unq an den Meinbielhenden verkauft. Verwaltlingsamt Staatsherrschafi Ruvcrtehof am 7. 'Apr>l 1825. 3.395. — - vk Stenipikar, ^,i„er >u Mcmnsbnra, als '^eiscln'ender zu «rkläscn, in,d ibm den M.'thi^s NcOcroupia als <^us.itc'!'c,,ifzustesl>n, Dc>bcr rriid Je, dtrmann qcrrarnct, mit .'cm Irsi'vk Strinpiä^ir n-e^or Be,a noch andere Verträge, wodussl' cr eine -)'erp!iiä,tuiq auf sicb nsd,n,n noslto, >u sä'Ii^sicn, da solche Gcsä,afti Ungülciss scyn würdcn. Bcu^ksqcn'! t Kr.u, den 7. April ,3.5. I. 4?c) Anmcli^unqs <'.,cc. N°o. »25. (i) D.1^' Bcnrkö^clicht dcr üurit Auerspcr.nsä t>! F.dliccmmiß'herrschüsl Siiscndcig Macht b emit ^'ck.üint, (is dacl' zur Anmcldunc, und?>quidirung des Flanz Eusz'schcn Ncrlasscs ^'i'n Kru, ben die ^a..s.iyuna auf den 28. Arril l. I. fiub u,n 9 Mr ntcr 2lns^c< e» dcs crllär» len Erden Fronz Cur;, vulßn p«,- ^lecl«n rcn ^su!'c>^'^.stimmt; cs werden i-adcr aN« jene. tie an dicftn B«!a« cnicn Anspru.1' a!s Gl^ut'^cr ct»r l>!K Ol^cn «u maäen qe« ,eentcn. wi.' nuck jene, tie ,u dics m Vcrlass etw >s sä uldcn. Elftere it. an odqen ,n>,lem ^(<u tlscheiüen ba^en, c>Is im Widrigen der lieslaf? .,'q?l,>indel! m 9. Arr>! »825. Z. 2g" N a' ch r i ch t. ,3) Di !!nte>zkichncte dtn Mästen in d<-n si1'ö»,n «'eidlichen Arbeiten, als: Nä^en^, Vchlm.;en . Eticken, den rrcif-cn sran^osiscl'» n Stick«, sowc>!'I auf dem ^d^ricr ols ^» »er St,ck-^cidme, auf einer Seite >vie nuf rer andlrn allich, die T^n-rour ?Ir<7lit, «ie auch in ^!>e'illc-. si'ol^ > und neck m«'l'r>'rcn anderen Frauenzimmer-Ar!-e>ssn, da< Moncilh um winen Gul d en Nnterlicl t »u ertheilen rrülsci t; !lt sie sicr den Hoden qnädi.ien und rcredruna§>rürliacn Bewohnern dicscr hauplsiast, nelä'e ihl«, lveidliä'e '.^i^l'nd in d^aln Ardeilcn unterlichten lassen noNen, und hoffet n sich in dcl Gradischa '^rrssadt Nr. ^ z» ersundiaen bty ^^____ Ioserka Waidinaer. 3- «"ll l. I. und diefolaendsn Tac>s s'üh von c»d,l! ,2, und Nachmlttaqs »en 3 b>si ft Uhr, wl,-d?!i im Dommherrn v. Bchlvderbacb'scken Haus>' am Dornp!>'tz>' Nro. Zn2, ,,i hm Gewölbe zu ebener Erde, die zum Verlaß d s Mo« illhä'd!>>!s ^'0'q^o^?I qcbörinen EinrichlunqS'lücke, al^: ^ftlssalle, Kassen, kisch.', öess ln. Tl'f«'t< welckes ven Georg! bis Michaeli d. I. zur Be» Iiucmli^s^ic des PublicumK täglich von"4 bis 6 Ubr früb, dann ron 4 bis 8 Uhr Nach» milwqs, die zur Oinlegung gebracht weidenden Flcisch. Truhen übernehmen, so wie auch ausfolgen wild. ')Im ubrissenz allen Frruna/n vorzubeugen, muß ssch der unterzeichnete Pächkr die Bczahiun'q derqe>röhnIicl)cn Oi»I.iqsqebübren im Voraus erbitten, weil die die Aufsicht füh° renken Indi'.'^nen nur gcqen Vorweisung der lev der Bezahlung ertheilt werdenden Billete die Oinlcqunq der Truhen «estalten werden ,Ferners wird ,» o!-gctachten Stunden in dcrden Eisgruben das Eis um ,2 sr. für jodes N6)aff,auZaefolat, mindere Quantitäten aber sind im K'ffehhause des Unterzeichneten zu alten Stunden »u Kabcn. Laibach am 12. Aplil 1L25. ^ 'v Franz «Zolloretts, '^ düigcr!. Kaffehsicdsr. Z. 423. """" "' (?)'"^ Beym erqebenst Unterzeichneten ist zu haben: /fein fein grüner Kasseh, das Pftind zu < ,> . — si.z^f^ ,/, fein - - - - - . . . — - 4» ? Mittel - - - - - - ... — - ^« , feinst raffinirter Zucker - -<-,., — - 3/,-,^ fein - - - - - , . ,' — - 32 - mittet - - - - - - , , . — - 3c> « ord. - -^ - - - - . . . __ - 28 ? ordinären - - - - . . . — - 27 ^ echten 12jährigen Slivovitz die Maß . . , —-28- - 6 - - - - . . . -— - 2/, ? als wie auch verschiedene Confecte, Salsen, mehrere Sorten von besten alten sseyrischen, italienischen :c. Extraweine, echte englische Glanzwichs das Zeltel zu 6 kr. u. a. m. um die billigsten Preise. . Joseph Sparovitz, am Playe nächst dem Vischofhoje Nro. 281, g73c,c>^ - - ..... "" ' s2) "°" Näcl'st tommenden Georg, ,825 ist auf dem St. Jacobs platze em aerciumiqcs Ma. gc»1>>'n 'n N'st'n.'' auszulüss'n, Li^kaber bellten sich dicßfaNs in der deutsten Gassf ^aus-Nro. ,79 im zwe^dn Ttock rückwärts anzumelden. Z. 3q^. (3) ' ,' Im Zweyten Stock des Haukes Nro. 2i3 in der Herrnaasie zn salbach ist ein Pianoforts mit lecks Octaven und mit Bron^ever-zierunqen verleben, von Michael Rosenberqer in Wien, zu verkaufen. 3' />"''. (3) . N'!' Iaoh Kollier, Tischlermeistfr li, Baron Rassner'schen Hause auf deck -Vt. Iac^ü^la^ Hssus-Nro . iZq sind vei-schiedene lfinrichtungöstücke, als K«» fien, Bettstälte, Tische und nesseln um billige Preise zu haben. " '' - 84g - , . AemtlicheVerlautbarullgeu. Z. 4»3 Kundmachung »^ Nro. 36«b. d«r k. ?. illyr. t4stenl. Zollgefällen- Aduunisiration, bttreffend die Verpachtung des Wemdatz-, Getränk-, ^,««>,: und Fleischtzatz-G«» fälli »m illpr. und küstenl. Gubernial» Gebieth«, auf die Dauer vom i. November !»2b bls letzten October »82s- (l) In Gemäßheit des herabgclangten hohen Hoffammerdccreti vom 3. v. Äl^ Nro.L»28 wird dai Wemdah-, Getränk-, Xcei»- und FleMkrcuzer - Gefall in den beyden hierländigen Gubernial-Gebiethen nach d»n l»sher bestandenen Pachtdi« Äicien, in der zweyten Hälfte des künftigen MonachsMav, dann im Laufe des Monaths Iuny h. I. im öffentlichen Verstcigerungs-Wcge jur Vttpachtung g,t« bracht werden, und zwa« unter folgenden zum 2h«lle modlfickten licilatloni« Vedingnissen: E rst e ns. Wird dasWeindatz-, Getränk«, Accis-oder Fleischkreutzev- Gefäll, »om 1. Nou. 162a l>is letzten Oct. 1828, somit auf drey Jahre verpachtet, in web Kem Zeitpuncte die Pachtung ohne vorläufiger Aufkündigung aufzuhören hat. Zwevten 6. Jedermann, der sich um eme Pachtung bewerben will, hat v»«, der Lichtton ein 10 pracenn^e« Vaill^n» vom Ausrufspreise, und zwar ohne Ausnahme, entweder im Baren, oder m öffentlichen TtaÄtiobligationen, deren Werth nach dem letzten am Tage der Versteigerung bekannten börsemäßigen Eursb berechnet wird, zu erlegen. Die erlegten V»äien. werden nach geschlossener licita? »>un denjenigen, die nicht Mcistbicther verbleiben, zurückgestellt, der verbliebent» Mciftbiclbcr dagegen »st verbunden, das V»6i!,im bis zum lo^ei^eini^en Betrage »es Meistbothes «ben auch entweder im Baren, oder in öffentlichen Staatsoblig«» klonen zu ergänzen, wie nicht linder in dem Falle, wenn die Pachtversteigerung bestätigt, und er somic al5 Pachter angenommen wird, längstens binn«n 1/, Tagen nach dcm Beginne der Pachtung, entweder den vierten Theil, »der die Hälfte det einjährigen Pichlsch,llmgs— je nachdem «r dilsen in Quarlalsraten vorhinein, oder z>u5l,i<,-!^,:,!,n!l abzuführen Willens lss, in de« Art gehörig, sicher zu stellen, daß ,r-entweder das im Baren, oder in StaatsubligationlNerlegte V^äinin bis zum ^ten Theilc, oder bis zur Halfce des einjährigen Pachtschillings pro c^Nlon« ergänzt^ «der diese, nähmlich die (^»ni/ili, mittelst einer uorläufig von einer oder der andern ber hiellandiften k k. Kammerprocuraturen geprüften und annehmbar bcfundt« nen RealsicherstcNllnqiacie, wtlche, wie es sich von selbst uerstcht, auch von einem Bürgen nnd Zahler ausgehen kann, jcduch bereits inl.»I>!Üil-^ seyn und die normal; «näßigt Sichnhen dei ^«i-»^ ausweisen muß, lnste, in welchem lchtern Falle bem Melstdiether . und ro5,)el-,!.!.ve Pächter, das bey der Licitation «Nlweder in» Baren oder in Bttatsobligationen erlegte. V»äiu.in zurückgestellt wtrd. Hier wütz jedoch für die Erstehcr, welche eine Real- C'lUun leisten wollen, dil Bemerkung beygefugt, daß sie sich d,urch die am. Schlüsse des L»citati»wl-Protocolls geschehen-könnende Angabe der Realltä.t»n, die sie, oder der allfa'llig eintrcttnde Bürge zur Sicherheit des ä.ei^i-5 zu »erschreiben. gedenken, mit yleichzeitiger BemnnunK chre» iagc, und Bekanntg^ebung der Grmidobllgtll-t, d»nn slchtllung ><ß 1^^ (Z.Btyl.Nro.2t.d.l9.AprU«2H). D lni'2l,ion5-Befugnisses, das Geschäft der ^Inliun«-Leistung vereinfachen können, indem sie sonach bey erfolgender kaulicalinn des Licitationi-Protocolls, welches von Seite der k. k. Administration mittelst der betreffenden k, k. Kammcrprocuratur auf die verpfändeten Realitäten zur Inraliul.'uinn gebracht werden wird, nur die gehörige Tichcrstellung'des ^.ei-a« mittelst Beybringung dt< neuesten Grundbuchs^ Lil.l-2c!t<35, und der Schatzungs- oder sonstigen den Werth der verpfändeten Nea« litaten darthuenden' Urkunden nachzuweisen haben würden. Uebrigens versteht << sich von selbst, daß der Pachter,wenn er eine Realsicherstellung leistet, die,1«,^. und Nxdal)u!3Nutt5-Kosten selbst zu tragen habe. ' - Die im Baren, oder in Gtaats!>bl!gatiöne!, geleistete danüon verbleibt ats Faustpfand in Handen des ^-i'2i-, bis zum festgesetzten Ausgangstermine d« Pachtung, wenn der Pachter seine Verbindlichkeiten genau erfüllt, und somit die Pachtung nicht uor der Zeit erlischt, in welchem Falle auch die (^miau, Kraft der nachfolgenden Bedingnisse., eine anderweite Bestimmung erhalt. '' Wenn dcr'Pachter seine Pflichten durchgehends und pünctlich erfüllt, auch mit keinem wie immer gearteten Rückstände aushaften wird. rh hser bemerkt, daß eine gleiche Einrechnung/ wenn die <Ü2uuon in öffentlichen Staat»-' papieren geleistet worden wäre, niemahls Statt derPachlsW', ling immer bar in die Staacscasse'emftltßen muß. -^ - '' Drittens. Tritt der Pachter Malle Rechte, welche dieser Administration aus dem Weindatzpatente 66a. 25. Iü'ny 1762 und aus der Erlaut-erungscurr^ndt des k. k. illy>r. Gubcrniums vom 24. September iZigNro. 12469, oher desk.s^ küstenland. Guberniums vom 3«'September ,8,9 Nro. 19706 (nachdem Paten«, fe vom 22. December 1689), und im Villacher Kreise nach dem hohen Patente behalt sich K«K ^ei^rinin in allen übrigen Fallen beuor, wo der Pachter auch nur eine eilizi» gl der festgesetzten, Verbindlichkeiten nichr genau erfüllet, so wie es sich jederzeit «uch von selbst versteht-, daß der Pachter dem ^erar allenSchaden und allfalligen Entgangn an dem Ertragnisse des Gcftils bey jetzer — aus Veranlassung des kon» «ahmten eingeleitttM wlitttn Verpachtung, oder bey irgend einer andern — lr«s immer Nahmen hablnden— für denlauf seiner Pachtzelt zu treffenden Vorkehrung ohne alle Widerrede zu ersitzen schuldig sey; der bey einer neuerlichen «us welch immer für einem. Anlasse aus Schuld des Pachters vorgenommenen Pacht" »ersteigcrung allfalliq erzielt« bessere Anboth hingegen fallt dem ^erur z«/ und d« mlsiyte Pachte», hat d«rauf nicht den mindesten Anspruch.. G ech stens» Wenn Jemand imNahmen eines Dritten licitiren will, so hak et die gehörig ausgtstellte Vollmacht vorder Licitation Ver Commission zu übt»» ^geben. Bleibr ev Meisibiether, so wird die Vollmacht dem Licitativns-Protocollt «ngeheftet,. ansonst zurückgegeben werden. Hiebey wirv jedoch vorausgesetzt,d«ff >«,sub H gestellten Bedingung »n vollem Maße Genüsse geleistet worden sey. Eine mündliche Angc.be, daß Jemand nur im Nahmen eines Dritten licitir«,' »ird mchr angenommen,-es wird vieimehc derselbe als Ersteher für seine eigene Person^angesehen, wenn er übrigens der sub 2 angesetzten Bedingung entsprochen hat. siebentens. Der Pachtvertrag ist für den Meiftbiethcr und seine allfall.ie ßs« Bürgen gleichvom Tage des von ihm, oder von ihnen gefertigten Licitations« protocollß, für das ^i-ap aber erst von dem Tage der erfolgten kuüllcÄüun, «tl» che sich hiermit ausdrücklich vorbehalten wird, verbindlich, daher der Meistbitthtr bi§> zur Einlangung oder Bekanntgcbung der ^»niicäüon auf die ihm auö dem ^^6» des d.G,V. «ulpringenren Rtchtk auidrücklich Verzicht leistet. . — 852 — Nach «rfolgtcr, und d«ctiv« Päch» ttv die eingegangenen Verbindlichkeiten nicht genau «füllt, wird sich das btreitt im 5tcn Bedingnisse gcdacht« Recht vorbehalten, den Vertrag aufzuheben, u»ch das gepachtete Gefall auf dessen Gefahr und Kosten ntuerdmgs feilzubxthtN, «nd von ihm oder semem «llfälllgen Bürgen die Differenz des neuen NnbotheO ju dem seinigen zu erhohlen , wo dann die geleistet» <^!,nli«n auf Abschlag det z5 ersetzenden Differenz rückbehalten, im Fall« aber, «ls der neue Befiboth feinesE» sahes bedürfte, als pr« »r«!-io verfallen eingezogen wird. Gleichmäßig verfällt «uch ^as tzep der licitation erlegte Vackuiu pi-a ararjo, wenn der Meistlnelher di« «« z. 2 bedungene Ouuon binnen d« festgesetzten Frist nicht leistet, oder, falls N die zu verpfändenden Realitäten zum Schlüsse des kicnationsprotocolls benannt, und das Intabulations-Befugniß ertheilt hat, d»e gehörige Slcherhe>t des^er»» binnen der nähmlichen Frist auf die »6 h. , angedeutete Art nicht genügend nach« wtlset, und das^ci-21- behält sicb auch für diesen Fall die im §. 5 gedachten Rechte beve». Achtens. Wird die Pachtung Niemanden zugestanden, der früher scho» Pachter war, und als solcher in einem Rückstände haftet. Sollte sich dennoch cin solcher als neuerlicher Pachter emschleichcn, so behält sich die Administration da< Recht bevor, aufdessen Gefahr und Kostcn eine neuerliche Feilbiethung einzuleiten» Neuntens. Wird nach geendeter kicitalion kem neuer und respe^iv« Nachträglicher Anboth ohn« Ausschreibung und Vornahme einer neuerlichen öffenG lichen Versteigerung mehr «mgenommcn. Nur wird sich das Recht vovbchalten., in Fällen, wo das Gefall nach Haupt-und Untergemcinden, einzelnen Ortschaft ten oder Häusern zum Ausrufe gebracht wird, nach vollendeter Versteigerung t»e» Hauptgemeinden eines politischen Bezirks, unmittelbar darauf, den ganzen Bezirk zusammen auszubiethen, falls sich Pachtlustige hiefür vorfinden, und mehr als den Gesammtbetrag der für die einzelnen Hauptgemeinden verbliebenen Meistb»? the anbiethen sollten. Das nähmliche gilt auch, wenn das Gefall eines ganzen pol«, tlschcn Bezirkes versteigert wird, und unmittelbar nach vollendeter Versteigerung für die einzelnen Haupt- oder Untergemeinden des nhämlichen Bezirkes Anböthe g«< macht werden sollten, welche zusammen mehr betragen/ als der »erbliebene Meift« both für den ganz,n Bezirk. < Zehntens. Bey pünctlicher Zuhaltung/aller Bedingnisse un> dadurch eing> f^angenen Verbindlichkeiten wird dem Pachter von Seite der Administration det kräftigste Schul) und Schirm, und ,m Falle einer Renitenz von Seite der Day-Pflichtigen die gesetzliche Erecutwn, wenn kem Separatvergleich auf emcn Pauschalbetrag obwaltet, hiemit ausdrücklich zugesichert. Es „hat sich der Pachter im ersten Falle unmittelbar an die Administration, oder an das betreffende k. f. Krnsamt mit Producirung des i-Ätilicirten, und dem Pächter in viännirtei- Abschrift hin» ausgegeben werdenden licitations , Protocolls zuwenden, und von ihr, oder von dem k. k. Kreisamte die erforderliche Hülfe zu erwarten. silftens. Alle Gefall« ^Nevortheilunsstn und Patents-Uebertretungen hat >t« Pachte» entweder dem Obercollectamt« in Laib«ch/yd«, dem betreffendm . — 355 — ^dleramte, m dessen Vezirs« die Pachtgemeinde liegt, anzuzeigen, bamlt d«e Ut» tersuchung abgeführt, und darüber entweder vvn Seite des Obe»colleet: oder de» Obevamtes, odcr v«n Seite der Administration die Notion geschöpft werden könn». Nnbey wird ausdrücklich bemerkt, daß dem Notzomrten der Relurs entweder M . Wege des Rechts, «der in jenem d«r Gnade, vder in beyden zugleich, und zwa» ^ bilmen 6 Wochen, wenn er zur Zeit der Zustellung in der Provmz, w« d«< Erkenntniß geschöpft worden, anwesend ist, für den Abwesenden aber binnen i'» Wvchcn, und im Enadenwege, wenn der R«urs von der Administration entw« Her abweisl«h, oder aber nur zum Theile nachsehend, entschieden worden, der N«> , tlonirte aber mit einer solchen Entscheidung sich nicht zufrieden stellen sollt«/ noch mbsibtp der weitere Hcfrccurs an d,e k. k. allgemeine Hofkammer. welcher bty her Gefälls» Administration in kaibach einzurelchen ist, binnen 14 Tagen zusieh«. Nach Verlauf d'cser verschiedenen Fristen findet wider das geschöpfte Erkenntniß fein weiterer Recurs EtcN. Vom Notiomrten — oder ,m Recureweg, nachdem e»mcsscn der Admmissraiicn odcr erhöhen k. k, Hoffammer gemäßigten StraO benag« hat der Pächter Ein Drittel d>m hohcn Xeiario zur Verrechnung abzu» führen; Hie andern zwey Drittel verbleiben dtm Pachter, aus denen er den all«, falligen Denunciant«^ oder den Apprchendenten zu befriedigen hat. Im Rechti» willigt, die Gebühr von 2 Soldi auf t ^4 kr. zu reduciren. Funf, ehntens. Wird bemerkt, daß jede Pachterstchung bey gedachter Entdeckung, daß dießfalls ararial» nachtheiligt Einverständnisse und Umtriebe Statt gefunden haben, «o-ipsa null und nichtig, folglich selbstder kicitatlonscommission für solch m Fall das Recht vorbehalten sey, «ine neuerliche Pachtversteigerung v»? zunehmen. Sechiehn tens< Steht ts d«n politischen und sonftig,n mit der Gy»A« '.,M, .dse. Erfüllung,des Contrattes btauWagttn,Bchordm..fpep^ alle jene MaßM Mn.^ü e'rgviife^, die zur.unazlfgchaltenen Erfüllung dcsContractes führen^i^o« K'e'gcn'stber auch dem, Contrahentcn der Rechtsweg für altc Ansprüche, ,die ^aui' dem Eontrac,te lyqchen zu können glaubt, offen stehen soll. >? ',../!,, - ^ - S > e b e n z e h'n t c n s., Wirdder EMtract für den. Fall, als Se. kaiserl. königl. Majestät wahrend der Pachtzeit den, Getrans-! oder Fleischkreuzerdatz nach andern nicht vtreinharllchcn Grundsätzen einzurichten beschließen, soltten,,,als erloschen angesehen, und es kann dießfalls keine Entschädigung angesprochen werd, Für den Fall, aber,, alö die Aenderung d,s gar^g,e», ' Achtzehntens. Zur Vermeidung mehrerer Gchreibereyen, und Weulau« flgkeiten wird die Ausfertigung förmlicher Pachtcontrattz unterbleiben/ und diese dadurch «uli«ukürl. werden, daß das rmisl«irl,« Acirütionsft.rotocoll, welches schon seiner Natur nach die Kraft eines förmlichen VcUrHg^s m sich schließd, mit dem jeder verbleibende Meifibitther gleich nach geendec ter.lic'ltation den «vfordtrNchcn Betrag zw H»nd«n der LicitationZ-somnussion ? zu erlegen hat, versehen/unb denl btstatigteM Mtissbilthtr, reli^Lenve Pachte«, lidiglich >ine amtlich viäiniil-t«'Abschrift dieses raulicircen^unk bereits mü dem Klassenmäßigen Stampel versthenelr Licitatlonsprotocolli mit bloßer Anführung des von ihm gemachten, letztm, Anbotkts zu ftine« Bedeckung, hinausgegeben Verben wird., .. , . ,^ ^. ^Welche vyrlausige Erinnfrün^ mi^tz^m Bepsatze zur allgemeinen KenntniKt ^Kracht, wird, daß die Tagt'und Standpunct« der Versteigerungen so wie die tziebey angenommen werdenden einjährigen Ausrufspreise demnächst mittelst ein« besondern Verlautbarung werden bekannt gemacht werden . Laibach am »2» April »625. 2>«H28.' ' '-^^r.^' L^ ä^ ^,!A)'«'^.,'.. 'dli-n. 55o. si) (!ol «noro flel pr«8«nte,, ä» ««»vr«! «neo inZei-Zto new ^nlHIiuj l^o^li «ti-l^ubiana, 8l e«citi>ncl tutü li Oreäiloii, n»noli« l- i^notipi-eteiläoini 2^11-l 52«ol-^-relitt» x!«l l^errrnät! V»umgMnei-, n»üv2 62 I^«isin2 nel (^i-u^nu^ mc>rl2 i«^ Nivm«! l» 12 I'ekIu'Hra 2. c., llii lioveD in«inu»re lo ^ic»^rie 2?.it)ni, « rKgiuni pr«si5a ! »U, I^i^nIciIüiano «6ii.^ ecl »ll» 5u««388iv2 oonze^n» 6el!u :««,- »olc» äc-IIi non insmuäti, Hvv«r^ftä<)5l pure^, olie in Vopo5it»rio, ea ^.inltziM^ ^ ' DaI.<üiviQoki2f;ini'M0 ?inrn^ li i^. Narr« 1826. ^ Z. 432. '^''"^'^G 'V l V^t. ^ ' ' „ , , ^ro"2^. , (») Von dem Bezirksgerichte der Staats Herrschaft Minsendorf wird defannt gcnsachl: TZ sey auf Ansuchen dcs Martin Respct^ 'Eessionar dec Maria Pogatscbniq vt,n Min- tcniorf, wider Primus Widniar von Alarkou, wegen schuldigen '90 f>.c. 5. c.> in^die exclitive Verftelgerung der dem Lehtern gehörigen/in Martöü sub H. Nro. 5 ^eleqenen, 5er Pfalz Laibach sub Recl. Nro.'34i zinsbaren, genchtlick auf 2,» ss. 20 tr. qcschähten lj» Hude gewifliget, uiid hiczu 5 Termine, und zwas auf den 20. May' 2».Iun.o und 2». Iulo l. I., jedesmahl früh um 9 Nbr vor diesem B«lirfsgerickte mit dem Beviatze bestimmt worden > daß wenn diese Realität wedtr bey der «ifiin noch zweyten Fcilbie. thung um den Tckätzungswerth oder darüber i,n Mann <>«brc!vür«c». Die Mchätzunq und Licitcitionsdedinqnisse tönncn bey diesem 'Gerichte taglich in den gewöhn» "-lWen AmlsNundcn eingese'htn werden. , - - »'- - '"^.^' «>i BezilsK^cricht Staats.HerrschaftMinkendorf am ,4. April »625.° " M5ls , ZT^Zäl' -"""" ^ ^ ^s hiethun g^G d i c/tT' ^ Nio, »52. u (^) V°n d«m Bezirrügelichs.« Krcutbllg wird hiemit bekannt gemacht: EK scy über Ansuchen d«< Simon IaNen, im eigenen Nahmen und als Vormund der Fanierschen, Pupillen von Laidach, in die exekutive Feilbiethunq der, dem Matthäus N!«lschast Münkendolf sub Rect. Nro. 5i2 dienstbaren Hubrealität, im gerichtlichen Echähunssswerthe von 55o st. 3o kr. M. M. und einsgcn Hahfmssen, Wgen schu^ig«n >to,ft. M. M. c. 5. c. gewilliget und hiezu nachstchente MlblethungötagsaMyZen, unh zwarin der Gellchtölanzleo zu Kreutberg, als ten ,6. zWqy, »6, Iuny und 22,, Iuly »62b, jedesmahl um 9 Uhr früh mit dem Beysaye fest» chtlMt word«n< daß falls dies« Realität und Fährnisse bey. der «rsten und zweyten Feillne« lbüngstastsahung um oder,über ihren Etähungiwerth nicht an Mann gebracht werdtn sollte», solche be» der dritten auch unter demselben hintan gegeben werde«. >-' Wszu ^e-KaMsiieohab» und die intabulirtey Gläubiger mit dem BeyfaHe vor« . zeladen werden, daß-sie die Llfitütionsbe^ingnisse in der dasigtn Gencht^tanzicy «infthen fHtmen.. B^irksgericht Kreuthtzrg am 3». März ,825. ., ,.I ,., '^..^ '^.', ' ^ ^ . ^ Z. 4^6. Or ö f f n u n g . -^ (') 3« über dai Vermögen.des abwesenden Joseph Schivitsch und dessen Porladung. , Das Ortsgericht der Herrschaft Rann im (Mut Kreise macht hiemit allgemein He-tannt: M sey in die (3r°ssnung desLoncursei über das im Lanoe Steoermart befind» liche, Vermögen des seit ,3. Februar d. I/ abwesenden Iostvh Schivitsch, Herrschaft zNanmr Unterthans zu Goritza Nr. 29, gewilliaet worden. Dem zu Folge hat Ieh^er« ^ma,nn, dcr,an diese Masse eine Forderung zu stellen vermeint, diese entweder in Gestalt eMcr förmlichen Klage bis 5. Müh d. I. gegen den aufgesteNtcn Massavertreter Herrn IulllMr^gnaz KeNner m Rann einzuteichen, «nd die Classe, die ihm gesetzlich gebührt, anzuge^n, oder aber an diesem Tage bey diesem Octsgcrichte zu Protocoll zu bringen. widr,gcn5 nach Verftießuna. dieses Termins Niemand mehr gehört, und diejenigen, die ,hre Forderungen d,s dahin nicl't.angemeldet haben, rücksichtlich des Vermögeni deS Lridators ühne Ausnahme auchdann abgewiesen seyn soNen, wenn ihnen wirtlich ein Vompensatlorlörecht qei'übre, öder wenn sie ein eigenes Gut aus der Massa ,u'ford^.n hätten, odcr wenn ihre Forderung auf cin liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt' «are, also, daß solche Glaubiger, wenn sie ctwaö in die Müssa schuldeten, die Schuld' — 356 — »»zthinktll des Kompensation^», PfanH. «der Gigenthum§recht DepartemelU ist daher beauftragte zur Ergänzung einiger CaoaLerie.Regimenter 40 »«lltammen taugliche Remonteu hi«e landei um nachstehende Preise anlutaufeu, ali: ,a Kürassier »^emoatea um . <- . . »6<» st. Conv. Münz« dal TtüäK ic» Dragoner detl» . ^, . » »>6 st. decw detta «a leichte dltto . « . . »o^ss^ detts ^detta Vom »». Mao l. I., anzelang,«« werden an jedem Mittwoch un.d Samstag, atz den <,«»-wohnlichen Marlttäqen, die Pferde biö zu obiger Zahl im Alter von 4 biö 6 Jahren um »en genannten Preis in der Departements . (Zaferne »u Sello bey Laibach von 9 bis ,«, Uhr PormittagK übernommen, und ieoem Eigenthum« der Betrag gegen gestämpelt»-Quittung gleich ^ar bezahlt werden. z. 43l. k i c i t a t i 0 n. (»> Diexstag den 2k>. April werden in d«»n gewesenen TsHurnifchen haus, Nrs. l» in deO Varlstädtcr > Vorstadt, in den gewöhnlichen Vor und NÄckmittagss'lunden yerfchiedene Stücke, «ls gute Meltlübe, Schreib, und Glasertäfien, S^phen, Sessel, T'sche, Ni^chee scnnml Kästen, Marmorsteine, Zinn, Weinfässer, »llder und mebrcre an^oece GegM" stände gegen gleich bare Bezahlung licitanoe »clä^ßtlt weilen.. Laibach am »5. April »La5. Die k- s- ^otto. Collectur m der Nttgergafse nächst der Spitalgasse wlrd fur die Trulia Mie^ung, oym 2o. laufenden Monaths April wic»cr eröffnet. . ' .',..,, Verzeichmß der hier Verstorbenen. '',^ !. '^", ,,/ D.n »0. April ,625. ,, Mat«e Julians, g«b»rn« Pmwalt«,, alt La Iah» 9 Monath, tm Ursillmerflosi/t ' Ollo. 22., an, Altersschwiche. — Herr Ludwig Kalts^isch« Hirer der Logik, gebürtig »„a-!N»ustadll, alt 2» IM, im Civ. Spit. Nr». »^ an Übersetzung dei Scharlachs auf oal G,» Hirn. — Franz Schleimig, Ri»m«rges«ll von Laibach, alt 2o I., im Cio. Spital Nro. », «N»v >er Lungenfchwiüdsllcht. K. K. L 0 t t 0 l i e h^ u n g " in Gray am t3. Apnl 1625: ,4. 77- 46. 5H. LV. Di« nächsten Ziehungen, werden in, Gräiz am »2. April und 7. Map l325 «igO hak«« ««den<. . . : .. , .