1925 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. L63. Donnerstag den 16. November 1871. (491^—1) Nr. 12272. Kundmachung. Von der k. k. Finanzdircction für Kram wird zur Kenntniß gebracht, daß zufolge hohen Finanzministcrial Erlasses vom 30. October d. I., Z. ."1383, auf die Dauer vom 1. Jänner 1872 bis letzten December 1874 die tarifmäßige Ge-dührcncinhcbung für nachbenannte Objecte im Wege der öffentlichen Versteigerung vereint verpachtet werden wird, als: .V. Die Verzehrungsstcuer, dann der dermalige, wit der kaiserlichen Verordnung vom 17. Mai 1858 M. G.-Bl. XXIV Nr. 59 0X 1859) eingeführte außerordentlichen Zuschlag von 20"/<» zu dieser Steuer nnd der der Stadtgemeinde Laibach bewilligten Gemeinde-Zuschlag für alle über die Steuer-Linie Von Laibach zum Verbrauche daselbst eingeführten, nach Maßgabe des mit der Kundmachung der k. k. steiermärk. - illir. - küstenl. Finanz-Landes-Direction Vom 30. October 1858 (Landes-Negierungsblatt Abth. II, Stück XVII 0x 1858) bekannt gemachten Tarifes der Verzehrungssteuer unterliegenden Gcgcn^ stände, soweit letztere nach den bestehenden Vorschriften von der Gebühr nicht befreit sind. Zu den eben bezeichneten der Verzchrnngs-stcucr zu unterziehenden Gegenständen gehören auch: i^. Die nach der illir. Guberuial-Eul.reudc vom 15. September 1831, Z. 20433, in der Landeshauptstadt Laibach erst bei der Schlachtung einzuhebende Verzchrungsstcucr und Zuschlagsge^ dührcn von dem im 10. Tarifsätze aufgeführten Schlachtvieh; ^- die Vcrzchrungssteuergebühren von den nach der illir. Gubernial-Eurreude vom 19. November 1831, Z. 25540, bei den Mühlen zu ver steuernden Brotfrüchten sammt den Zuschlägen. ll. Rücksichtlich des innerhalb der Stcucrlinic Zeugten Vieres blos der für die geschlossenen Städte bestehende ärarischc Zuschlagsbettag, wcl-Her nach dem Gesetze vom 25. April 1809 (Al. G. Bl. Nr. 49) mit Einschluß des außerordentlichen Zuschlages mit vier zwei zehntel Ncu-'Wizer von jedem angemeldeten Sacharometergradc >ür jcden n. ö. Eimer der Bierwürze cutfällt, und Ncbstdem, der für dieses Bier entfallende dermal '55 Kreuzer ö. W. pr. Eimer betragende Gemeinde-zllschlag. ^. Endlich in Verviudung init den erwähnten Verzehrungssteuergcbührcn dieEinhcblmgdcr Mauth gebühren an sämmtlichen Linien der Landeshaupt^ staot Laibach. Ein Tarif über die cinzuhebcndcn Weg- und Brückenmauth-Gebühren mit namentlicher Aufführung der Stationen wird dem Pächter überleben werden. In Betreff der Wassermauth- beziehungsweise !" Schiffahrtgebilhr auf dem Laibachflusse, hat der Achter nach den Bestimmnngen des illir. Gubcr-'Unl-Cir ulars vom 28. Mai 1831, Z. 11752, ""d nach jenem des hohen Fiuanzministcrial Er "sW vom 23. Auqust 1858, Z. 4l31,I. M. ^'zngcheu. Bezüglich der ü.l ^ und i' bcluertten Gebi'lhr ."l lvird dem Pächter die tarisinäßige Eiuhebnng ^ d" Regel ganz überlassen, die lui ll bezeichneten ^edührcu werden hingegen von den Organen der m?"nz-Verwaltung beulessen und zu Gunsten des Achters cingehoben werden; in welcher Beziehung !.? auf den § 20 der bei dieser Fiuanz-Direction !. Lachlustige zur Einsicht erlicqendcn Pachtbc-^"gnisse berufen wird. '^ ^. Sollte in der Stadtgemeindc Laibach die lyl'l ""cmlh voiu 1. Jänner 1872 an noch die ^" "^gehoben werden, so wird der Pächter !> ., ^slastcruiauth ^r auch cinzuhcbcn, wegen ^lcllung der näheren diessälligen Bestiulmungcn t^"> mtt dem Stadtmagistratc Laibach ohuc Ein-I! der 'Finanz Direction sich ins Einvernehme» i" setzen haben. 1. Die Versteigerung wird am 23. November 187 1 um 11 Uhr Vormittags bei der k. k. Fi- nanzdirection in Laibach abgehalten, und es werden bei derselben mündliche und schriftliche Anbote, welch' letztere mit einer Stempelmarke von 50 kr. pr. Bogen verfehen fein müfscn, angenommen. 2. Der Ausrufspreis als einjähriger Pachtschilling für die vereinte Verpachtung der Ver-zchrungssteuer sammt den Zuschlägen beträgt 214.(537 st., d. i. Zweihundert vierzehntauseud sechshundert dreißig sieben Gulden ö. W. Hievon entfallen auf die ärarische Verzehrungssteuer .......147.304 st. auf den Gcmcindezuschlag. . 51.536 „ und auf die Mauthen . . . 15.797 „ 3. Znr Pachtung wird Jedermann zugelassen, welcher nach den bestehenden Gesetzen zu derlei Geschäften geeignet und die bedungene Sicherheit zu leisten im Stande ist. Für jeden Fall sind alle Diejenigen sowohl von der Uebernahme als auch von der Fortsetzung der Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens zu einer Strafe verurthcilt wurden. Minderjährige, dann contractbrnchige Ge-fällspächter werden zu der Licitation nicht zugelassen. Auch sind Diejenigen, welche wegen Schleichhandel oder einer schweren Gcfälls - Ucbertrctung in Untersuchung gezogen und gestraft wurden, durch sechs auf den Zeitpunkt der Uebertrctung, oder wenn dieser nicht bekannt ist, auf die Entdeckung derselben folgenden Jahre als Pach-tungswcrbcr ausgeschlossen. Ueber die perfönliche Fähigkeit zur Eingehung eines Pachtvertrages überhaupt hat sich der Pachllustige über Auffordernng der Finanz Bc Horde mit glaubwürdigen Documenleu auszuweisen. 4. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat vor Beginn der Versteigerung einen dem zehnten Theile des Gesamuttausrufspreises gleich-kommenden Betrag in Barem oder in öffentlichen Obligationen nach dem Eurswcrthc als vorläufige Eaution (Vadiulu) zu Handen der Ver-stcigerungs Eommission zu erlegen. Es ist auch gestattet, diese vorläufige Can tion bei einer k. k. Gefä'llskasse zu erlegen, in welchem Falle die Quittung jener Kasse, welche die vorläufige Caution in Empfang genommen hat, der Versteigerungs-Eommission zu übergeben ist. 5. Die Genehmigung des Verstcigerungs-actcs steht dem k. k. Finanzministerium zu, und es wird sich ausdrücklich vorbehalten, die Pachtung auch ohue Rücksicht auf das erzielte Bestbot demjenigen Offercnten zuzuerkennen, welcher mit Rücksicht auf seine persönlichen oder sonstigen Verhältnisse als der geeignetste erscheint. Unter ausdrücklicher Wahrung dieses Vorbehaltes wird jedoch für den Fall,' als ein ganz gwchcr mündlicher oder schriftlicher Anbot vor-t'ommeu sollte, dem müudlichcn, unter zwei oder mehreren gleichen schriftlichen Anboten aber jenem der Vorzug gegeben, für welchen eine von dem Licitations-Commissär sogleich vorzunehmende Verlosung entscheidet. 6. Bei schriftlichen Anboten ist außer dem hierüber bereits Gesagten noch Folgendes zu beobachten : lH Dieselben müssen bis zum Beginne der mündlichen Versteigerung, d. i. bis 11 Uhr Vormittags, am 23. November 1871, beim Präsidium der k. k. Finanz-Direction in Laibach versiegelt überreicht werden. 1.) Die schriftlichen Anbote müssen das Object, alls welches geboteil wird, dann den Betrag, der angeboten wird, in Zahlen und Buchstaben deutlich ausdrücken, mit dem Reugelde oder der Kasse-Quittung über dessen Erfolg bei einer l. k. Gefällskasse belegt sein, und sind vom Offe-renten mit Vor- und Zunamen, dann mit Beifügung des Eharakters und Wohnortes zu unterzeichnen. 0) Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte auszudrücken, daß sie sich zur ungetheil-ten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Aerar zur Erfüllung der Pacht-bedingungcn verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mitofferenten namhaft machen, an welchen die Uebergabe des Pachtobjectes zu-geschehen hat. ä) Diese Anbote dürfen durch keine, den Licitations-Bedingungen nicht entsprechende Klaufeln beschränkt sein; vielmehr müssen dieselben die Versicherung enthalten, daß der Ofserent die Bedingungen kennt und genau befolgen will. Von außen müssen diese Eingaben als „Os-ferte" für die Laibacher Vcrzehrungssteuer und Mauthpachtung bezeichnet sein. Das Formular eines Offertes folgt nach. o) Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeitpunkte der Eiureichung sür den Offerenten, für die Finanzverwaltung aber erst von dem Tage, an welchem die Annahme desselben dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich. 7. Wer im Namen eines Andern den Anbot macht, muß sich mit der gehörig legalisirten Vollmacht seines Machtgebers bei der Licitations-Com-mission vor der Versteigerung ausweisen und derselben die Vollmacht übergeben. 8. Die nähern Licitations-Bedingungen tön ncn in den gewöhnlichen Amtsstunden bei der Finanz Direction in Laibach, dann bei der Finanz Bezirks Direction in Wien uud Graz, so wie beider Finanz-Direction in Trieft eingesehen werden. Formulare eineS schriftlichen Offertes für die vereinten Pachtobjecte. Ich Endcsgescrtigtcr biete für die mittelst Kundmachung vom 8. November d. I., Z. 12272, ausgeschriebene Pachtung der Linienverzehrungs-steucr, des Gemeindezuschlages in der Stadt Laibach und der dortigen Linien - Mauthstationen sür die Zeit vom 1. Jänner 1872 bis letzten December 1874 den Iahrespachtschilling von......fl.. . kr. (mit Ziffern), das ist:......Gulden . . Kreuzern ü. W. (mit Buchstaben), wobei ich erkläre, daß mir die Licitationsbcdingungen genau bekannt sind und ich mich denselben unbedingt unterwerfe. Als Vadium lege ich im Anschlüsse den Be< trag von......fl. . . kr., das ist: (mit Buchstaben auszudrücken) bei, oder m Obligationen lege ich nachstehende im Verzeichnisse ausgeführten Obligationen im Betrage von......si- - - lr., das ist: (mit Buchstaben auszudrücken), oder lege ich die Kassecmittung der k. k. . .... . . , heZ f. l.......über das erlegte Vadmm bel. .... am . . November 1871. (Eigenhändige Unlcrschrist, Eharatter und Aufenthaltsort). Von Außen: (Nebst der Adresse an die k. k. Finanz-Direction in Laibach und Bezeichnung des Vadiums) „Offert für die Laibacher Linien- Verzehrunqssteuer und Mauthpachtung." Laibach, am 8. Novemder 1871. Von der k. k. Filmn;-Pir"'"', s«r Kram. 1926 (492-2) Nr. 1017. ConcmMusschreibulig. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Littai ist die Stelle des Bezirksrickters mit dem Iahres-gehalte von 1500 fl. oder eventuell mit dem Gehalte jährlicher 1300 st. und dem Vorrückungs-rechte in die höhere Gehaltsstufe zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle, zu deren Erlangung jedenfalls auch die Kenntniß der krai-nischcn (slovenischen) Sprache in Wort und Schrift erforderlich ist, wollen ihre gehörig belegten Gesuche binnen 14 Tagen, vom Tage der dritten Einschaltung des gegenwärtigen Edictcs in die Laibachcr Zeitung an gerechnet, bei dem unterzeichneten Präsidium im vorschriftmäßigen Wege überreichen. Laivach am 13. November 1871. M. k. LanÄesgerichto-Pnisidium (490d—2> Nr. 14231. Am 2 0. November 1871 und nöthi-genfatts an den darauf folgenden Tagen werden im Locale der k. k. Finanzwach-AbtHeilung zu Punti-gam mehrere zu den eincamerirten Oberst-Erbland-jägermeister-Nealitäten gehörige Grundtheile nebst einem Meiereigebäude und einer Viehstallung mittelst öffentlicher Versteigerung veräußert werden. Das Nähere ist in Nr. 262 dieser Zeitung enthalten. Graz, am 16. November 1871. K. k. Finanz-Dezirks-Direction. 1489-3) ^Nr^476. Concurs. An der einklafsigen Volksschule in St. Gregor mit slovenischer Unterrichtssprache ist durch Uebersetzung die Lehrer- und Organistenstelle in Erledigung gekommen, mit welcher ein Iahres-Ein< kommen in barem Gelde von durchfchnittlich 280 fl. ö. W. verbunden ist. Bewerber um diese Stelle wollen ihre docu-mentirten Gefuche längstens bis 20. November l. I. dem gefertigten Bezirks-Schulrathe überreichen. K. k. Bezirks-Schulrath in Gottschee, am 9. November 1871. - (496—2) Nr. 1486. Kundmachnnss. Freitag den 1 7. d. M., 10 Uhr Vormittags, findet bei der Strafhaus-Verwaltung am Eastelle in Laibach eine neuerliche Verhandlung (diesmal eine mündliche Limitation) über Brotlieferung für die Aufscher und Sträflinge dieser Anstalt pro 1872 statt, wozu hiemit die Einladung geschieht. Was die Qualität des aus '/4 guten Wcnzen und 2/4 guten Kornmchles bestehenden Brotes bc^ trifft, so wird bei der Licitation das Musterbrot vorliegen. Die näheren Bedingnissc können in den ge wohnlichen Amtsstundcn Vor- und Nachmittags bei der gefertigten Verwaltung eingefehen werden. Laibach, am 14. November 1871. K. k. S'traslM-Vcrwaltung.