627 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 87. Dienstag den 19. April 1870. Ausschließende Privilegien. Da« i» Nr. 30 des Amlsblatte« zur ,.Wr. Zeitung" vom stt. Jänner 18U9 verlautbarte Handcliüninistenalerccuutniß vom l4. Jänner 1«69, betreffend dir thsilmeise Äunulliruug des Privilegiums des Joseph Voss, voui N>. August 18 lllirl wird. Hiebet wird jedoch ausdrücklich bemcrlt, daß diese Modifica» lion des hierortigeu (lllenutuisses vom 14. Iiiuner I8>)9 allen jenrn dritten P'rsonen gegenüberrcchtsmnliirtsam sti» soll, welche den Pl'ivilcgicngrgeustand, rilcksichtlich die längs der Seiten de« Drucklische« angebrachten fcststeheudeu Rapporte in drr ZwischeU' zeit, d. i. also vom ii6. Jänner I6U9 au bis zum hentigc» Tage etwa auszullben ober zu beulltzen begonnen haben. Vom l t. HandclSlniuistcrium. Wien, am 2. April 1870. ^128^2)" Nr"395^ Concurs-Ausschreibung. Im Staatsbaudienstc für Krain ist eine Ingenieurstelle I. Classe nüt dem Gehalte jährlicher 1100 st. zu besetzen und es werden im Falle der graduellen Vorrückung und der Beförderung hier-lä'ndiger Baubeamten weiter eine Ingenieurstelle II. Classe mit jährlichen 1000 st., dann eine Bau-Adjunctenstelle I. Classe mit jährlichen 800 st. und rücksichtlich eine Bauadjunctenstelle II. Classe wit jährlichen 700 st. und zwar die Ingenieurstclle U. Classe und die Bauadjunctenstcllc II. Classe 6x5rn, tttatum, endlich eine Ncmprakticantenstellc mit dein Adjutmn jährlicher 400 ft. in Erledigung kommen. Zur Bewerbung um diese Baudienstftellen wird der Concurs bis zum 15. Mai 1870 ausgeschrieben, und es werden die Bewerbungslustigen aufgefordert ihre documentirten Gesuche im Wege der vorgesetzten Behörden an das Präsidium der k. k. Landesregierung zu leiten. Laibach, am 12. April 1870. Der k. k. Landespräsident. (122—3) Nr. 2371. Verlautbarung. Ein krainisches Studienfonds Stipendium für Hurer der medicinisch-chirurgischen Studien an der '- k. Universität in Graz, im jährlichen Betrage ^?" 252 st. ö. W. ist mit dem 2. Semester dcs ^uljahres 1869/70 in Erledigung gekommen, "" es w^d zu dessen Verleihung der Concurs bis 10. Mai d. I. ausgeschrieben. Anspruch auf dieses Stipendium haden nur "e der krainischen Sprache kundigen Studirenden, welche sich den mcdicinischen und chirurgischen Stu-dlen pi-l) Iwwi,t,ll an der Universität in Graz wwmen und sich mittelst Revers zur fünfjährigen "usubung der ärztlichen Praris in Krain, und zwar in der Negcl außer der Landeshauptstadt, von der erlangten Befähigung angefangen verpflichten, m ^""ber um dieses Stipendium haben ihre wesuche, worin nebst Alter, Armuth und über-standene Kuhpockenimpfung auch der bisherige Fort^ ie^enntn7s?'^?"^-chnurgischen Studien und n./.^ ^ s." ^'"lchen Sprache documentirt nachzuweisen rst, «nd welchen auch der vorsäirift-mäßig unterfertigte Revers beizuaeben ist bei der hiesigen Landesregierung einzuN« ^ Laibach, am 26. März 1870 ^on der k. k. Landesregierung' sir Krain. (129—2) Nr. 593. Concurs-Ausschreibung. Zur Besetzung der neusystemisirten Stelle des Gefangenwachinspectors für jede der k. k. Männer Strafanstalten in Laibach und in Graz (Carlau) mit dem Range der XII. Diätenclasse, dem Ge halte jährlicher 500 st., dem Genusse einer 3W turalwohnung und eines Iahresdeputates von 3 Klafter harten und 1 Klafter weichen 36" Scheiterholzes, dann 12 Pfund gezogenen Unschlitt-kerzen und einem Uniformirungspauschale jährlicher 40 st. wird der Concurs bis zum 15. Mai l. I. ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche unter Nachweisung ihres Alters, Standes, ihrer Befähigung und Sprach kenntnisse, insbesondere der beiden Landessprachen und ihrer bisherigen Dienstleistung, bei der k. k. Oberstaatsanwaltschaft in Graz innerhalb des Concurstermines zu überreichen. Graz, am 12. April 1870. K. k. Vberftaatsanwaltschast. (127-3) Nr. 2251. Kundmachung. Im Sprengel dieses Oberlandesgerichtes sind eine adjutirte und drei, eventuell vier nichtadjutirte Auscultantenstellen für das Herzogthum Krain in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stellen haben ihre gehörig belegten Gesuche bis 6. Mai d. I. durch ihr vorgesetztes Präsidium unmittelbar anher zu überreichen. Graz, am lij. April 1870. Vom Presidium des k. k. Vberlandesgerichtes. (131—1) Nr. 243. Edict. Bei dem k. k. Bezirksgerichte Althofen ist eine Amtsdienersstelle mit dem Gehalte jährlicher 250 st., dem Rechte zur Vorrückung in die höhere Gehaltsstufe per 300 st. und zum Bezüge der AmtSklei-dung zu befetzen. Gesuche sind bis 1. Mai d. I. bei diesem Präsidium zu überreichen. Vom Präsidium des k. k. Landesgerichtes Klagenfurt, am 14. April 1870. (130—1) Nr. 2832. Vorladun g. Leopold Bukovitz in Karlstadt geboren, 33 Jahre alt, katholisch, ledig, zuletzt Diurnist in Adelsberg, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wird aufgefordert, in einer Verhandlung über eine Gefällsübertrctung binnen neunzig Tagen, vom Tage der Kundmachung der gegenwärtigen Vorladung an gerechnet, in der Amtskanzlei der k. k. FinanzDirection Laibach zu erscheinen, widri-gcns, wenn dieses unterbleiben sollte, im Grunde der von Amtswegcn erhobenen Umstände den Ge^ setzen gemäß erkannt wird. Laibach, am 6. April 1870. Von der k. k. /inan)»Wirection. (125—3) Nr. 300. Edict. Bei dem k. k. Bezirksgerichte Tschernembl in Krain ist die Stelle eines k. k. Bczirksrichtcrs mit dem Gehalte jährlicher 1500 st., eventuell 1300 st. zu besetzen. Bewerber um diese Stelle wollen ihre vorschriftmäßig ausgestatteten Gesuche, in welchen ins- besondere die Kenntniß der beiden Landessprachen nachzuweisen ist, im vorgeschriebenen Wege bis 2. Mai l. I. an das gefertigte Präsidium richten. Rudolfswerth, 13. April 1870. A k. Kleiogelic!)to»Ilrästdium. (123—3) Nr. 2225. Kundmachung. Mit Beginn des Sommersemesters 1870 kommen folgende Studentenstiftungen zur Wieder> besehung: 1) Bei der von Andreas Chrön errichteten Stiftung der dritte Platz im dermaligen Reinertrage von 74 st. 5)2 kr., zu dessen Genusse studirende Söhne armer Bürger von Laibach, Krainburg und Oberburg, vorzugsweise aus der Verwandtschaft des Stifters, vom Obergymnasium angefangen bis zur Theologie berufen sind. 2) Die von Caspar Glavatic errichtete Stiftung jährlicher 47 st. 40 kr. Das Präsentationsrecht zu dieser blos für solche Studirende, welche von den Brüdern oder Schwestern des Stifters abstammen, bestimmten Stiftung steht dem Aeltesten der Familie Glavatit zu. 3) Die Lukas Ierovsek'sche Studentenstiftung jährlicher 47 st. 38 kr. ö. W. Zum Genusse dieser auf keine Studienabtheilung beschränkten Stiftung sind blos Studirende aus der Nachkommenschaft der Töchter des Stifters berufen. 4) Bei der Johann Kalister'schen Studentenstiftung der zweite Platz jährlicher 240 st. Derselbe ist vorzugsweise für arme studirende Jünglinge aus dem Adelsberger politischen Bezirke, wie er im Jahre 1864 bestand, d. h. welche in den Pfarren Adelsberg, Slavina, Dorn, St. Peter, Kosana, Nadanjeselo, Mautcrsdorf und Nußdorf gebürtig sind, und alsdann für Krainer überhaupt bestimmt. Der Stiftungsgenuß beginnt in der Mittelschule und kann in allen Studienabtheilungen genossen werden. 5) Der erste Platz der Valentin Kus'schen Stiftung jährlicher 47 st. 16 kr. Auf diesen Stiftungsplatz haben Studirende aus des Stifters Verwandtschaft, in Ermanglung folcher aber Diejenigen, welche in der Stadt Stein gebürtig sind, von der ersten bis zur sechsten Gymnasialclasse den Anspruch. Das Präsentationsrecht wird von dem Stadtpfarrer in Stein ausgeübt. 6) Die von Andreas Leuc errichtete Studenten-stiftung jährlicher 32 st. 86 kr., welche für arme, gut gesittete und gut studircnde Schüler von Laibach bestimmt und auf keine Studienabthcilung befchränkt ist. Das Präsentationsrccht steht dem hiesigen fürst-dischöflichen Ordinariate zu. 7) Die Lukas Marcnig'fche Studentenstiftunq jährlicher 24 st. 38 kr., welche, von der Mittel' schule angefangen, in allen Studienabtheilungen genossen werden kann. Zum Genusse derselben sind Verwandte des gewesenen Pfarrers in Wippach, Repik, und sodann andere Studirende aus Wippach berufen. Das Präsentationsrecht übt der Herr Pfarr-dechant in Wippach aus. 8) Bei der Franz Metelko'schen Stiftung der dritte Platz jährlicher 76 st. 2 kr. ö. W. Auf dicfe Stiftung haben gut gesittete und fleißig studi-rendc, auf dem Lande gebürtige Knaben aus der AnVerwandtschaft des Stifters und fodann aus der Pfarre St. Kanzian bei Gutenwörth oder aus einem dieser Pfarre näher liegenden Orte, nach zurückgelegter zweiter Normalschulclasse, den Anspruch. Das Präsentationsrecht steht dem Lehrkörper des hiesigen k. k. Gymnasiums zu. 9) Der dritte Platz der MusikfondssÜstung jährlicher 53 st. 92 kr., die für solche Studirende vom Gymnasium angefangen bestimmt ist, welche musikalische Kenntnisse besitzen und dieselben z" vervollkommnen wünschen. 628 10) Die Michael Omersa'sche Studcntenstis-tung jährlicher 28 fl. 60 kr., auf welche Laibacher Studenten mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Anverwandten, vum Gymnasium angefangen, den Anspruch haben. Das Präseutationsrecht wird von dem Benesiciaten des Stifters in TomiZel ausgeübt. 11) Die von Josef Peharc für Studirende an polytechnischen Lehranstalten errichtete Stiftung jährlicher 99 fl. 32 kr. Zum Genusse derselben sind Studirende der besagten Studienabtheilung aus der Anverwandtschaft des Stifters berufen. Das Präsentationsrecht übt der Pfarrer in Nemnarktl aus. 12) Der zweite Platz der Christoph Plankelj-schen Studentenstiftung jährlicher 27 fl. 94 kr. Auf diesen Stiftungsplatz haben studirende eheliche Bürgcrsöhne aus der Stadt Stein und sodann aus Laibach durch fünf Jahre dcr Gymnasialstudien, vom vollendeten 12. bis zum erreichten 18. Lebensjahre, den Anspruch. 13) Bei der von Anton Raab errichteten ersten Stiftung der erste und zweite Platz mit je jährlichen 192 st. 32 kr., welche für gut studirende Bürger söhne Laibachs von der vierten bis zur Beendigung der sechsten Gymnasialclasse bestimmt sind. 14) Von demselben Stifter die zweite Stiftung jährlicher 200 st. 4 kr. Dieselbe ist blos für Studirendc aus des Stifters oder dessen Ge-malin Verwandtschaft bestimmt, und kann so lange genossen werden, bis der Stiftling in einen geistlichen Orden eintritt oder Weltpriestcr wird. Das Präsentationsrecht bei beiden lctztgedachten Stiftungen steht dem hiesigen Stadtmagistratc zu. 15)) Bei der von Lorenz Nacki angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 79 fl. 16 kr. Zum Genusse desselben sind blos Studirende aus der AnVerwandtschaft des Stifters berufen, wobei Jenen, welche von männlicher Seite abstammen, vor denen aus der weiblichen Linie der Vorzug gebührt. Der Stiftungsgenuß beginnt in der Normalschule und kann in allen Studienabtheilungen fortgesetzt werden. Das Präsentationsrecht übt der Pfarrer in Fara bei Kostel aus. 16) Das von Josef Skerl errichtete Stipendium jährlicher 77 st. 94 kr., welches für Studirende aus den mit dem Stifter anverwandten Familien bestimmt ist. Der Stiftungsgenuß dauert nach Vollendung der Gymnasialstudien nur noch in der Theologie fort. Das Präsentationsrecht wird vom bifchöflichen Ordinariate in Trieft gemeinschaftlich mit dem Pfarrer in Tomaj ausgeübt. 17) Bei der von Mathias Sluga errichteten Stiftung der erste Platz jährlicher 62 fl. 14 kr. Hierauf haben solche Studirende: 1. welche von dem im Dorfe Zauchen, im Bezirke Bischoflack, und anderweitig sich befindlichen Anverwandten des Stifters, und zwar aus väterlicher Sluga- und mütterlicher ^lrok'schen Familie abstammen; 2.welche mit dem Stifter überhaupt verwandt sind; 3. welche aus der Nachbarschaft St. Johann des Täufers zu Zauchen gebürtig und 4. endlich Kramer überhaupt sind. 18) Die Adam Sontner'sche Studentenstiftung jährlicher 32 fl. 72 kr., welche vorzugsweise für Anverwandte des Stifters, sodann für arme Bürger söhne aus Laibach und in deren Ermangelung für Studirende des Gymnasiums überhaupt bestimmt ist und durch fünf bis sechs Jahre genossen werden kann. Das Präscntationsrecht steht dem Domcapitel in Laibach zu. 19) Bei der Dr. Georg Supan'schen Stiftung der erste Platz jährlicher 43 fl. 94 kr. ö. W. Zum Genusse dieses auf die Dauer der Gymnasialstudien beschränkten Stipendiums sind vorzugsweise Studi rende aus des Stifters Verwandtschaft nnd in deren Ermangelung sodann solche Studircnde, welche in der Pfarre Nodain und dann in den Pfarren Vigaun, Radmannsdorf, Lees und Löschach geboren sind, berufen. Das Präsentationsrecht steht dem hiesigen fürstbischöflichen Ordinariate zu. 20) Die von Johann Andreas v. Steinberg errichtete Stiftung jährlicher 65 fl. 26 kr., welche für einen Abkömmling aus der von Steinberg- oder Gladich'schen Familie, die in Graz oder Wien ihren Studien obliegen, bestimmt ist. Das Präscntations-rccht übt der Abt des heil. Grabes zu Stephansdorf bei Laibach, derzeit Domherr Friedrich Ignaz Ritter v. Frieß in Wien, aus. 21) Die Andreas Schurbi'sche Stiftung jährlicher 27 fl. 70 kr., welche ausschließlich für Studirende aus den drei hiezu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächste Anverwandte des Stifters Andreas Schurbi, Mathias Sluga und Marcus Vavpetic im bestandenen Bezirke Münkendorf sind, bestimmt ist. 22) Bei der Von Johann Thaler von Neuthal errichteten Stiftung der zweite Platz jährlicher 22 fl. 26 kr. Auf den Genuß dieses Stiftungsplatzes haben Anverwandte des Stifters und feiner Gattin, gebornen Posareli, und alsdann arme Studirende, vom Gymnasium angefangen, den Anspruch. 23) Bei der Georg Töttinger'schen Stiftung der vierte Platz jährlicher 51 ft. 50 kr., auf dessen Genuß Studirende aus den Pfarren Oberlaibach, Billichgraz und Veldes den Anspruch haben. Das Präsentationsrecht zu dieser, vom Gymnasium an auf keine Studienabtheilung beschränkten Stiftung steht dem Pfarrer von Horjul, als Beneficiaten zu Schönbrunn im Bezirke Oberlaibach, zu. 24) Das von Johann Jobst Weber erria> tete Stipendium jährlicher 70 fl. 96 kr. Dasselbe kann von einem gut studircndcn Bürgersohnc aus Laibach, von der vierten bis zur Vollendung der sechsten Gymnasialclasse, genossen werden. Das Präsentationsrecht wird vom hiesigen Stadtmagi-strate ausgeübt. 25) Äei dcr von Andreas Weischel augeord' neten Studentenstiftuug dcr zweite Platz jährlicher 60 fl. 22 kr. Auf diefen für die Dauer der Gymnasial - und theologischen Studien bestimmten Slip tungsplatz haben Studirendc aus der Weischcl - oder Gorjanc'schen Besreundfchaft und in Ermangelung solcher studircnde Jünglinge aus dem Dorfe Ober Feuchting den Anspruch. 26) Endlich bei der vom verstorbenen Joses Duller von Lerchendorf laut Testamentes vom 19ten Februar 1857 angeordneten Studentenstiftung drei Plätze mit je jährlichen 94 fi. 50 kr. ö. W.' Auf dieselbe haben nur jene Jünglinge den Anspruch, welche in gerader Linie von den Geschwistern des Stifters, als Mathias Duller in Walteudorf, Jakob Duller in Kertina, Agnes Duller verehel. Snanz zu St. Michael bei Rudolfswerth, Maria Duller zu Iurkendorf und Anna Duller verehel. Sustersic zu Töplitz, abstammen. Der Stiftimgsgenuß ist auf keine Studienabteilung beschränkt und das Präsen tationsrecht steht dem ältesten männlichen Abkömm' linge der obgenannten Geschwister des Stifters zu. Studirende, welche sich um die vorstehenden Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Tausscheine, dem Dürftigkeits - und Impfungszeugnisse, dann mit den Studienzeugnissen von den zwei letzten Schulseinestern, und sails sie das Stipendium auZ dem Titel der Anverwandtschast beanspruchen sollten, mit dem legalen Stammbaume belegten Gesuche bis Ende April d. I. im Wege der vorgesetzten Studien-Direction Hieher zu überreichen. Laibach, am 23. März 1870. K. k. Landesregierung für Krain.