Nr. 205 Donnerstag, 7. September 1916. 135. Jahrgang. Mibacher Zeitung Ä»H»«n»eratt«n»pr»i«: ^lit Pos>vfrss',dung: ganzjähria >l» «,, ualbjälzriß ik> l! Im ooittur: ganzjähi'g Ä> «, '.cibjählig i: «., .)ü: ?ie Zustellung .nl 4, glüssere v«r ^eile 12 k- bei öfterrli W!edcrt?olungeü per Zeile » t». Tie «Laibllchcr Zenunu» ^ricdeint lagliw mit Ausnahme der Hl»m- und Feiertage. Die Administration benndel stch H>iil,osiöstlllhe Nr. IS; dir »«daktion Milloiiösltllhe Nr. 1«, Eprechstimden der Rrdaltil,» ron 8 bit 10 Uhr vormittags, Unflanlierie .^rieie werben uicbl angenommen, Manuirrivte »iü., zürückgcslelll. Telephon-Ur. der Medakti«» 32. ßtev. 26.901. Amtlicher Geil. gl. W.901. ^ cln4onrll< srol /Attorns 8 i Verordnung des k. k. Landespräsideutcn in Krain vom 5. September 1916, Zl. 26.901, betreffend die Festsetzung der Verfchleitz-preife für den Detailverkehr mit Hnlsen- früchten. In teilwciftr Abänderung, beziehungsweise Ergänzung der h. o. Verordnung vom 21. Juli 1916, L. G. Bl. No. ^3, werden für den Detailvcrkehr mit Hülsenjrüchteu nachstehende Verschlcißpreise per Kilogramm sestgesetzt und zwar: für Bohnen .........86 Heller für ungeschälte Erbsen......86 Heller für geschälte Erbseu.....1 K 24 Heller. Diese Verordnung tritt am Tage der Kuudmachuug iu Kraft. Der k. t. Landespräsident: Heinrich Graf Attems m p MchtclmMcher Geil. Der Krieg mit Rumänien. Aus Budapest Wirt» der «Pol. Korr." geschrieben: In diesen ernsten Tagen, wie solche die österreichisch°ungarische Monarchie nnd besonders Ungarn seit Ausbruch des uns verbrecherisch aufgedrungenen Krieges noch nicht erlebt hcrt, erhebt sich ganz Ungarn zu den oerheihuna.svollen lichten Höhen einer bewunderungswürdigen Festigkeit, Einheit und Entschlossenheit. Die meuchlerische Art und Weise, wie uns Rumänien den Krieg erklärte, nicht auf ideale Güter, sondern auf offenkundigen Raub ausgehend, hat die gesamten politischen, sozialen, sprachlichen und sonstigen Scheidewände in Ungarn niedergerissen, das ganze Land in einem Lager geeint und die Parole ist heute nicht blotz die, Siebenbürgen vom Feinde zu säubern, sondern auch das Königreich Rumänien verdientermaßen zu züchtigen. Ist Rumänien, als es uns den Krieg erklärte, von derselben Voraussetzung ausgegangen, wie seinerzeit Serbien und Rutz-lano und ihre Verbündeten, daß nämlich die beiden Staaten der Monarchie von ihren slavischen und rumänischen Völtern verraten und infolgedessen eine leichte Beute se>in werden, so hat es sich schon in den ersten Tagen ebenso bitter täuschen müssen, wie vor zwei Jahren seine jetzigen Verbündeten. Das wird eben an maßgebender Stelle Un. garns als das herFerhebendfte Zeichen der ungebrochenen Einhoit und Festigkeit des Landes betrachtet, daß die drei Millionen Rumänen Ungarns, deren Sühne seit zwei Jahren heldenhaft für ihr ungarisches Vaterland kämpfen, schon in der ersten Woche des durch das Königreich Numä. nien vom Zaune gebrochenen Krieges unablässig die unzweideutigsten Beweise dafür liefern, daß sie durch die Bukarester Machthaber ebensowenig „befreit" werden wollen, wie zum Beispiel die Italiener Südtirols und des Görzischen durch die römischen Stannnesgenossen. Unter den Flüchtlingen en> Rumäniens und verkündet einhellig die unluandelbare Treue unserer Rumänen zu dem ungarischen Vaterlande und dem Herrscherhause. Nicht geringe Wichtigkeit wird in maßgebenden Kreisen den vcn demselben Geiste durchwehten Äußerunaeu der Reichstagsabgeordneten der ungarlnndischen rumänischen Narionalpaitei zugeschrieben. Gar nicht zu reden von den übrigen politischen Parteien, die, in ihrer Ansicht bezüglich einiger DetaÄfragen der Verteidigung Siebenbürgens von der Auffassung der verantwortlichen Faktoren abweichend, in der Hauptsache dennoch mit diesen völlig eines Sinnes sind. Das ha>t schon die Samstagsitzung des Mayna-tenhciuses bewiesen, in welcher die auf den Ernst der Lage mit voller Aufrichtigkeit hinzeigenden, jedoch auch bezüglich der kommenden Ereignisse zu den grüßten Hoffnungen berechtigenden Ausführungen des Minifterpräsidenchen Grafen Tisza anch von der Opposition zur Kenntnis genommen wurden. Nach allein darf man getrost hoffen, das; auch die DienstagsitMng des Abgeordnetenhauses sich zu einer erhebenden Kundgebung der Einmütigkeit ganz Ungarns gestalten wird und daß alle Vorkehrungen, welche seitens der verantwortlichen Faktoren in militärischer und parlamentarischer Beziehung ins Auge gefaßt wurden, keinem anderen Zwecke dienen, als die Einmütigkeit des Lan' des noch fester zu schmieden und die Kraft Ungarns härter zu stählen, damit das Land auch den neuen, ihm aufgedrungenen Kampf ehrenvoll und siegreich bestehen könne. Lebensmittclteucnmg in Frankreich. Man schreibt der „Pol. Korr.": In dcn Staaten, die sich die Aushungerung der Mittelmächte zum Ziel gesetzt haben, macht die Teuerung der Lcbensmittcl solche Fortschritte, daß die Bevölkerung sich fragt, ob sie es nicht sei, die einer Aushungerung entgegengeht. So sehr man sich anstrengt, laute Klagen darüber zu unterdrül-ten, lassen sich doch manche Stimmen über diesen Zustand vernehmen. In Frankreich war es die „Humanity, die sich jüngst über die Spekulation in Lebensmittcln, besonders in Eiern und Butter, ausließ. Diese Art „Operationen" sei um so schädlicher, als sie ein notwendiges Lebensmittel, namentlich für Kranke und Kinder, mit Beschlag belegt. Überall wurden Eier requiriert, methodisch, man könnte beinahe sagen teuflisch. Die Großkausteute haben groß« Lag/'r angelegt. Angekauft zu verhältnismäßig niedrigen Preisen, werden ^i'sc Cier dem Publikum frisch od.'r konserviert nur zu einem enormen Preis verkauft. Schon im Vorjahre halten die Spekulanten mit Eiern in unerhörter Weise aehamskrt und sie verlausten dann ihre Ware im gegebenen Augenblick mit einem skandalösen Gewinn. Heute wiederholt sich dasselbe Schauspiel; und wenn die Behörde nicht Ordnung schafft, wird die Hamsterch noch schlimmere Folgen nach sich ziehen, Die Eier werden zu 20, 2"), bis 30 Centimes das Stück verkauft und auf zwölf teure Eier entfallen zwei, mitunter drei faule. Wenn die Eier unerschwinglich sind, so ist man mit Bezug auf Butter nicht besser gestellt. Heute haben die Kühe genug zu essen und Milch wurde nieMeichlichcr produziert wie gegenwärtig; folglich sollte Butter billig sein. Die Hausfrauen können! cs daher nicht begreifen, das; die Butter trotzdem so ^cucr geworden sei. Eigentlich, so meint das Blatt, verstehen sie es aber zu gut, sie verstehen, daß es Leute gibt,'die aus dein Krieg Gewinn zichcn, während andere leiden müssen. Politische Uebersicht. A Laibach, 6. September. Die Korrespondenz des Pariser „Ioumal" auK Venedig bringt einige interessant Neuigkeiten über die Lage in der Stadt, die die italienische Presse nicht verbreiten darf. Darin heißt es, es sei schr schwierig, sich den Eintritt in «die Stadt zu verschaffen, die fast ganz leer sei. Die österreichisch-ungarischen Flugzeuge hätten über 20.000 Einwohner aus der Stadt vertrieben. Die Folgen der Explosionen österreichisch-ungarischer Vom-bftn seien an vielen Orten sichtbar. Alle beweglichen Kunstschätze seien nach Nom gebracht worden. In Venedig halten sich viele französische und englische Offiziere auf; die letzteren seien der U-Bootstation zugeteilt. Aus dem Hnag wird gemeldet: Im August wurden 62 Minen nugespült. Die Gesamtzahl der seit Kriens-beginn angespülten Minen beträgt 1279. Tie Amsterdamer Blätter melden, daß der englische Dampfer „Rieuanl Acpy", 1166 Bruttotonnen, der Rot-terdam-Hull-Linic Sonntag versenkt wurde. Aus London wird gemeldet: Der verunglückte Zeppelin wurde durch den Fliegerleu want William Robinson herabgeschossen. Der König verlieh dem Offizier das Viktorinl-Kreuz. Robinson war zwei Stunden ,iu der Luft geblieben und hatte vorher ein anderes Luftschiff angegriffen. Der „Matin" meldet aus Toulofc, daß die chemische Fabril bei Sauucur vollständig niedergebrannt ist. Es wurden schr große Mengen Ehcmikaticn vernichtet. Der Schaden ist schr beträchtlich.' „MaaSbodc" veröffentlicht eine Meldung der „Central Neuws" aus Tokio, daß chinesische Truppen in der Mongolei neuerdings auf japanische Truppen gestiert hätten. Beide Parteien hätten Verwuudote gehabt. Reuter meldet aus Peking: Der japanische Gesandte überreichte der chinesischen Regierung Samstag cinc Note, in der die Bestrafung der für die Vorfälle in Chong^hilßtlmg verantwortlichen Personen und Maßregeln zur Verhütung einer Wiederholung solcher Zwi-schcnfällc gefordert werden. Lolal- und Proumzial-Nachrichten. Aufruf dcs k. u. k. Kricgsmiuisteriums zur Sammlung der Brenucssclstcugcl uud -Blätter. Als vor nun fast zwei Jahren aus allen Himmelsrichtungen unsere Feinde auf uns eindrangen, glaubten sie, uns durch ihre Übermacht und mit Waffengewall bezwingen zu können. Als ihnen dies aber nicht geiang und unsere siegreichen Heere den Gegnern die Waffen aus der Hand schlugen, versuchten sie es, uns dadurch niederzuringen, daß sie die Zufuhr an allem, dessen un-sen'. Soldaten im Felde und das Volk im Hinterlandc zur Nahrung und Kleidung bedürfen, verhinderten. Aber auch das sollte ihnen nicht gelingen. Wir ernähren uns selbst, wir werden uns aber mich selbst kleiden. Nach einem Jahre der größten Anstrengungen ist es gelungen, nebcn den bereits betanuten uud im Inlande erzeugten Stoffen zur Herstellung von Kleidern, fter Wolle, dem Leinen und dem Hanf eine neue Faser zu finden, die sich zur Herstellung von Bctleidungsgcgenständen vorzüglich eignet. Es ist dies die Faser, welche, aus den in ganz Österreich und Ungarn wild wachsenden und bisher als Unkraut verschrieenen Brennesselstengeln gewonnen wird. Saudsäcke und Zelte, Rucksäcke und Moukucn für unsere tapferen Soldaten können daraus hergestellt werden. Wir haben aber keinu Felder, auf dcucn dic Brennessel in großen Mengen gepflanzt wird, sondern wir müssen sie mühsam ln Wald und Fclh sammeln. Je mehr wir aber sammeln, desto mchr Faser ?önnen lrir gewinnen und desto mehr Waren können wir erzeugen. Jeder Sandsack, der erzeugt wird, rettot so manchem braven Soldaten das Leben. Jedes Zelt und jede neue Montur erhält so manchem Krieger die Gesundheit. Es ergeht daher an alle, die selbst schon im Felde gestanden sind, deren Söhne und Väter voy dem Feinde stehen, die sich eins fühlen mit unserer tapferen Armee, die dringende Aufforderung, die Zeit, die ihnen ihr.' sonstige Beschäftigung übrig läßt, nicht zu vergeuden, sondern zur Sammlung von Brennesseln zu benutzen. Je mehr Ihr sammelt, desto größer der Erfolg. Bauunelt die Stengel, nachdem sie abgeblüht haben, trocknet sie, bindet sie zusammen und liefert sie dem vom Bürgermeister bestimmten Vertrauensmann ah. Ihr braucht Vnch nicht umsonst zu bemühen; für jeden Meterzentner geckocknete Stengel bekommt Ihr sofort 0 K ausbezahlt. Ebensuvicl für die getrockneten Blätter. Sendet auch <3urc Kinder hinauö, deun auch das, was diese saimnel«, wird zu demselben Preise bezahlt. 3o werdet Ihr mitarbeiten an der Ausübung der patriotischen Pflicht, die nno allen obliegt: an der Besicguny uuscrer Feiude! — (Die Allerhöchste belobende Anerkennung) wurde dem Oberstleutnant Hermenegild Sandri des LIR Nr. 27 für tapferes Verhalten vor dem Feinde bekanntgegeben. — (Spenden für Görzer Flüchtlinge.. Die Herren k. und k. Hoflieferanten Gabriel Piccoli l,no Franz Koll mann in Laibach haben der Vermittlungsstelle für Görzer Flüchtlinge in Laibach je 100 K zn Gunsten der Flüchtlinge aus dem Süden gespendet. — Herr Matthias Kolar, inful. Vikar und Domdechant in Lai-bach, hat der Vermittlungsstelle für Gorzcr Flüchtlinge 150 K zu Gunsten der armen Flüchtlinge aus dem Küstenlande gespendet. — Herr Advokat Dr. Valentin Kris Per in Laibach hat der Vermittlungsstelle für Görzer Flüchtlinge 100 K zu Gunsten der armen Flüchtlinge aus dem Süden überreicht. Allen großmütigen Spendern sei hicmit der wärmste Dank ausgesprochen. — (»Offizielles Zeichen der Isonzo-Armee.") Das offizielle Zeichen der Isonzo-Armee ist in der Buchhandlung Jg. v. Kleinmayr H Fed. Vamberg in Laibach, Kongreßftlatz 2, in der Administration der „Laibacher Zeitung" sowie in der Kanzlei der Vuchdruckerei Jg. v. Kleinmayr A Fed. Bamuerg in Laibach, MikloMtraße Nr. 16, in Bronze zum Prnse von 1,50 K, in Silber zum Prcisb von 3,50 K erhältlich. Der Reinertrag flieht dem Isonzofonds zu. -^ (Einschränkung des Verlaufes von Herren« Wäsche.) Das Reichsgesetzblatt Verlautbart eine Mini-slerialvcrordnung, die bestimmt, daß Baumwollgarne welcher Art immer und alle Vaumwollwaren sowie baumwollene und halbwollene Männerwäsche, die sich nicht schon zufolge ihres geringen Gewichtes als Luxusartikel darstellen, nur auf Grund besonderer fallwciser Bewilligungen verarbeitet und veräußert werden dürfen. Für einzelne Artikel, die sich unabhängig vom Gewichte als für den öffentlichen Bedarf ungeeignet« Luxuswaren darstellen, sind Ausnahmen vorgesehen. Den Einzelgeschäften bleibt es gestattet, einen jeweilig vom Handelsministerium zu bestimmenden Teil ihrer Vorräte im Kleinverkäufe zu veräußern. Derzeit werden diesen Geschäften für diesen Zweck zehn Prozent der Vorräte der einzelnen Warenkategorien freigegeben. Die Bewilligung ist jedoch an die Bedingung geknüpft, daß die Verkaufspreise dcn bisher im Kleinverkaufe erzielten Preis keinesfalls übersteigen dürfen und daß an den einzelnen Verbraucher keine größeren Mengen als 20 Meter Ware oder ein halbes Dutzend Wäschestücke abgegeben werden. Die zum Kleinverkäufe freigegebenen Waren sind getrennt von den anderen Vorräten aufzubewahren nud als solche durch geeignete Aufschriften, Anhängczett'el und dergleichen kenntlich zu machen. Über die Verkäufe solcher Waren müssen besondere Aufschreibunge?! geführt werden, in die den vom Handelsministerium zu bestel-lmden Kontrollorganen jederzeit Einblick gewährt werden muß. Gesuche um Veräußcrungs- oder Verarbei-timgsbewilligungcn sind beim Kriegsverband der Baumwollindustrie einzubringen. — (Das päpstliche Tetret über die Aufhebung von Feiertagen — für die Gerichte ungültig.) Bekanntlich wurde vom päpstlichen Stuhle eine Reihe von Feiertagen, darunter auch die Feiertage der Landespatrone, aufgehoben. Das Justizministerium hat nun im Verord-nuugsblatte der Gerichtsstellen zur Darnachachtunn eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes bekanntgegeben, wonach dieses päpstliche Dekret für di? Gerichte keine Geltung hat, so daß für den Fristenablauf bei Berufungen usw. auch die durch das päpstliche Tctret für wifgchob'eu erklärten Feiertage als vollgültige Feiertage anzusehen seien. Es handelte sich im besonderen Falle um dcn auf den 5. Juli fallenden Feiertag der mährischen Landespatrone Cyrill und Method. Das Bezirksgericht hattc eine am 6. Juli v. I. bei der Post aufgegebene Berufung dcs Geklagten in einem Zivilftiozessc als verspätet zurückgewiesen, weil die Berufungsfrist am 5. Juli geendet habe; denn die Bestimmung des K 1W der Zivilprozeßordnung, wonach, wenn das Ende einer Frist auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, der nächste Werktag als letzter Tag der Frist anzusehen ist. treffe hier nicht zu, weil die Feiertage der Landespatrone vom päpstlichen Stuhle aufgehoben worden, der 5. Juli somit nicht als Feiertag anzusehen sei. Das Landesgcrichr Nrünn als Berufungsgericht gab dcr dagegen eingebrachten Berufung des Oetlagten Folge und trug dem Bezirksgerichte auf, die Berufung als rechtzeitig anzunehmen und der gesetzlichen Erledigung zuzuführen; denn da auf den letzten Tag der Berufungsfrist, den 5. Juli, der Feiertag der Landcspatronc Cyrill und Method fiel, habe die Frist erst am 6. Juli geendet. Dagegen brachte nun der Kläger den Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof ein, in dem er die Aufhebung dcs Feiertages durch dcn päpstlichen Stuhl als zwingende Norm erklärte. Dcr Oberste Gerichtshof hat dcm Rcvisionsrekurs keine Folge gegeben und in der Begründung hervorgehoben: Die Frage, welche Tage im Sinne des Gesetzes als Feiertage zu gelten haben, ist gemäß tz 221 der Zivilprozeßordnung im Verordnungswege zu regeln. Nach dcr Ministc,rialvcrordnung vom 5. Mai 1897 (Geschäftsordnung) hat neben anderen auch der Tass des Landes-patrons als Feiertag Zu gelten. Diese Anordnung hat bisher durch die zuständige Regierungsstelle keine Abänderung erfahren; ihre Gültigkeit steht,, weil auf einer Gesctzcsvorschrift beruhend, außer Zweifel. Das Vorbringen dcs Klägers, daß der Feiertag der Landespatrone vom päpstlichen Stuhl aufgehoben sei, lfi also für die Beurteilung der Richtigkeit dcr zweitinstanzlichcn Entscheidung ohne jeden Belang. — (Vermählung.) Heute fand in der Hauskapelle auf Neustein die Trauung des Fräuleins Frida A amber g, der Tochter dc§ Herausgebers unseres Blattes, mit Herrn Rittmeister Alois Fischer statt. Laibacher Zeitung Nr. 205____________________________1455________________________^^_______7. September 1916 Der Arieg. Telegramme des k. k. Telrgraphen-Korrespondenz-Vurrau^. Defterreich'Nngarn. Vo« den Kriegsschauplätzen, Wien, 6. September. Amtlich wird uerlautlmrt: ß. September, östlicher Kriegs schauplah: Front gegen Rumänien.' Auster Kälnpfen uorgcschobcncr Nack^richten^-abtcilungcn leine besonderen Ereignisse. Hecrcssront des Generals der Kcwallciie Erzherzog Karl: An nnsercr Front erneuerte der Feind seine heftigen Angriffe. Abgesehen von schwer errungenen kleinen Vorteilen, scheiterten alle Versuche des Feindes, Naum zu gewinnen. Auch im Nnnmc östlich von Halnz wurde mit größter (3rlnt tcruug gctnnlpft. Nach mehreren vergeblichen Stürmen gelang es schließlich dem (Gegner, dieses Frontftnck zu-lülkzudrüllcn. Heercsfront des Genercilfcldm irschalls Prinzen Leopold von Bayern: östlich von Zloczozv brachen feindliche Angriffe nach heftigster Artillcriruorbe-rcitllng teilo an eigenen Hindernissen, teiltz schon in unse rcm Spcrrfcncr, zusnnnncn.An der übrigen Front a^ücr mäßigem Artillerie- «nd Min?nwcrfcrfcnc, keine besonderen (5'rcignisse. — Itcilieiiischer .»id südöstliche Krieg?-schmiplat^ Nichw von Belang. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Höfer, FM2. Laborna berichtet Wien, 6. Sepwnber. Aus dem Krieasprcssequartier wird acmeldet: Bericht des italienilchen Generalstabes vo:u 4. September. Im Fleimjer Tal unternahm der Feind nach Erhalt bon Verstärkungen und kräftiger Artillerievorbereitung zwei aufeinanderfolgende heftige Angriffe gegen die von uns eroberten Stellunaen auf dem Cauriol. Iedesnial von unserem Feuer aufgehalten, wurde der Feind im Bajonettangriffe unter schweren Verlusten von den tapferen Alpini des Bataillons Valle Brenta. geworfen. Auf der übrigen Front (ö^eschi'chtätigteit. Feindliche Flieger warfen Bomben a>uf Ala und die Täler dcs Vanoi-Baches (Cismon) u,ld Mis (Coroevole), ohne Schadcu anzurichten. Albanien: Am 2. Septeinber unternahmen Ver-saglieri und Territorialmilizabteilungen einen neuen glänzenden Einfall auf das rechte Vojusaufer. Die tapferen TerritorialmMzsoldaten überschritten zwischen Skofai s?) und Redgebai den Fluß, erstürmten und eroberten im zähen Ringen das Dorf Kuta. indes die Bersaglieri Drizare und die Stellungen auf dem Monte Gradist besetzten uud heftige Gegenangriffe des Feindes abwehrten. Am Abcud kehrten die Truppen nach Erfüllung ihrer Aufgabe auf das linke Vojusanfer zurück. Eine Abteilung Bersaglieri blieb auf dem Monte Trübes zurück und trat erst am Nachmittag des 3. September den Rückzug zu unseren Linien an, ohne gestört zu werben. Der Feind verlor 34 Gefangene, lauter österreichische Soldaten, zahlreiche Artil-lvriemuMtionKvcrschlägc, Paitroueu und Lcbeusmittel. A«s den, besetzten Polen. Lublin, 6. September. Das Preßbureau dcs Ge-neral-Mlitärgouverneinents teilt mit: Um der durch die Kriegsereignissc hat betroffenen Bevölkerung den Wiederaufbau der zerstörten Wohnstätten zu erleichtern, ließ das Militär-Generalgouvernement den Notleidenden aus den Staatsforsten Bauholz teils ganz unentgeltlich, teils zu sehr ermäßigten Preisen zugehen. Diese Zuwendungen erreichten seit dem Herbst des vorigen Jahres den Wert von rund 5V^ Millionen Kronen. Hiemit ist der c.rsten großen Not abgeholfen. Damit die Forstbestände durch die große Inanspruchnahme nicht dauernd a^ !A ? "erden, beabsichtigt die Militärverwaltung, die Äbgavc von Holz einzuschränken, hingegen den Kricgs-abbrandlern andere Baumaterialien, so Ziegel, Pfosten "". 5^ ': -^ ^2° der Kriogskommand-cu teils unentgeltlich, tells zum Gestehungspreisc abzugeben. Gegen Preistreibereien im Weinhandcl. Wien, 5. September. Mit Rücksicht auf dus preis-treitxrische Vorgehen zahlreicher unbefugter dem Wein-Handel fcrnestehcnder Personen in den Weingebieten besonders in Ungarn, hat die niederösterreichische Haudels-und Gcwerbekammcr an die Regierung das dringende Ersuchen gestellt, durch scharfe Handhabung der jüngsten Verordnungen vie beklagtm Mißstänbe abzustellen und unverzüglich mit der ungarischen Rechnung Verhandlungen einzuleiten, damit auch für die ungarische Reichs-Hälfte die entsprechenden Maßnahmen verfügt werden. TaszlMti. Wien, 6. September. Die „Polnischen Nachrichten" erfahren, daß Abg. Taszyusti cincm Beschlusse dcs Exekutivkomitees der sozialdcmokiatischcn Partei Galizieno zufolge seinen Vclrzichl auf das Ncichsratsmandat zurückgezogen hat. Deutsches Reich. Vo» den Kriegsschauvliitzen. Berlin, 6. September. Das Wolff-Bureau meldet: Großes Hauptquartier, 6. September. Westlicher Kricgs-schmiplatz: Die Tchlncht beiderseits der Sonnnc wird mit unverminderter Heftigkeit fortgesetzt. 2>! englisch-ftanzösischc Tiuislunen greifen an. Nördlich sind ihro neuen Angriffe blutig abffewicsen. An kleinen Stelle» sscwann der (Gegner »»«um: ^ler», ist in seiner Hand. Südlich dco Flusse,? ist im hin- und hcrwogcnvcn Infan-icrietampfe die erfte Stellung gegr« den erneuten An lauf der Franzosen auf der Front Bnrleur. bio südlich von Chilly behauptet. Nur da, wo dic vurderften Gräben völlig eingeebnet waren, sind sie geräumt. Spätere Angriffe sind restlos unter schwersten Vcrlustei, abgeschlagen. Mecklenburgische, holsteinische nnd sächsische »iea.imenter zeichneten sicli besonder« aus. Bis zmn Abende waren an Gefangenen ans dem zweitägigen >ta,npfc südlich der Somme ,il Offiziere, l^? Mann von zehn französischen Divisionen, a« Beute ^3 Maschinengewehre eingebracht. Im Lufttnmpfc und durch Abwehrfeuer wurden drei feindliche Flugzeuge abgeschossen. — Ostlicher Kriegsschauplatz: Front dcs Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Badern: Nnssische Angriffe find nördlich der Bahn Zloczow'Tarm'p"! in unserem Feuer gescheitert. Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Karl: Zwischen der Zlota Lipn nnd dem Dnjeftr l,nben die Nnssen ihre Angriffe wieder aufgenmmnen. Nach vergeblichen Stürmen drückten sie schließlich die Mitte der Front znrnct. In den Karpathen hnt der Gegner in den berichteten Kämpfen südwestlich Habie nnd Schiputh Neinc Bortcilc errungen. An vielen anderen Stellen griff er gestern vergeblich an. — NassanVrieMchauplef des Generalstabes der Feldarmee, von Hindeiwurg, und der erste Genera Iquartiermoister von Üudendorff, sich übereinstimmend dahin ausgesprochen haben, daß die allgemeine militärische Lage gut sei unb zu keinerlei Befürchtungen Anlaß gebe. Selbstverständlich soll nicht bestrittcu lverden. d<^ß der Eintritt Rumäniens in die Reihe der Gegner Deutschlands gewisse Erschwerungen gebracht habe. Das gute Endergebnis des Krieges wird er aber nicht in Frage stellen. An eine Heraufsetzung der militärischen Altersgrenze werde nicht gedacht, was als günstiges Zeichen betrachtet werden tonne. Allgemein zuversichtlich war auch die Stimmung gegenüber den Aussichten der fünften Kriegsanleihe, für die man wieder auf einen vollen Erfolg rechnet. Der Zusammentritt des Reichstayes ist für die letzten September« tage in Aussicht genommen. Abreise des deutschen Botschafters aus Rumänien. Berlin, 6. September. Nach einem am 4. d. hier eingegangenen Telegramm soll der deutsche Gesandte von dcr Busche mit dem Gesandtschaftspersonal über Rußland nach Schweden, abgereist sein. Italien. Eine Ansprache deß Herzogs von Aosta. Lugano, 6. September. Der Herzog von Aosta, der Befehlshaber der dritten Heeresgruppe, sagte anläßlich der Auszeichnung des Geireralleutnants Tetloni in einer An-spräche an das Avmeekommando, es belohne in dem Anführer a-uch die unterstellten Truppen für die in fünfzehn Monaten bewiesene Tapferteit uud gemachten Erobcruu-gcn>. Er sei sicher, daß dic Truppen jetzt, wo der Tag her« annähe, an nx'tä>cm Ilalkn dc» Weg zu seiner großeu Bestimmung sich eröffnen loerdc, zu dem ersehnlcn Ziele gelangen werden, zu jenem Ziele, uielchcs von den Vorfahren erträumt worden und vom Mute der italienischen Märty. rer geheischt werde und auf welches das ganze Volt in dem Wunsche, das Heer, welches del, Ruhm Roms und Venedigs gelaunt, wirtlich italienisch zu sehen, seinen zu« versichtlichen Blick richte. Marconi — Korvcttcntapitnn. Lunano, 6. September. Der Erfinder Guglielmo Marconi, lvelchcr bisher als Offizier im Genictorps Dienst tat, wurde unter der Bestimmung für besondere Tienste zum Korvettenkapitän ernannt. Spanische Schriftleiter in Italien. Lugano, 6. Septeinber. Infolge einer Einladung der italienischen Heeresleitung trafen Schriftleiter der spanischen Zeitungm an der italienischen Front ein. T»er See- und der Luftkrieg. Angriffe unserer Flieger auf Venedig und 'latw. Wien, 6. September. Amtlich wird uerlautbart: Ereignisse zur See:, Am 4. September abcndö hat eines unserer Sceflngzeuggcschwadcr militärische Anlagen von Venedig und Grado wirkungsvoll mit Äomben lielegt. Ein Flngzeug ist nicht Mrückgclchrt. Flottenkommando. Versenkt. Rotterdam, 6. September. Der versenkte englische Dampfer „RievcM Abbey" war zugleich mit den Dampfern „Mascotte" und „Oreuadicr" Samstag abends von Hoek van Holland ausgefahreu. Vßs zur englischen Küste waren die Schiffe von englischen Kriegsschiffen eskortiert. Offenbar unternahm?:! dann, als dio Knecs-schiffc den Konvoi verließen, deutsche Kriegsf-chrzeuge einen Angriff auf den Dampfer. >^s behauptet sich das Gerücht, daß außer den Dampfern „Mascotztc" uud „Rievaul Abbey" auch der Dampfer „Grenadier" versenkt wurde. Der Wert der Schiffe samt der Ladung wird auf drei bis vier Millionen Gulden geschäht. Ein russische? Fliegerangriff auf Angernsee in Kurland. Berlin, 6. September. Das Wolff-Vureau meldet: Gestern nachmittags griffen mehrere rnssifche Flugzeuge Angcrnsec in Kurland ohne Erfolg mit Bomben an. Un« scrcn Abwehrfiugzcugen gelang co, einen feindlichen Dup^ peldclter zur Landung zu zwingen. Die Besanuna. ist gefangen genommen. Verfaulende französische Voote. Vcrn, 6. September. „HmnaniM" lenkt die, Aufmerksamkeit auf die jämmerlichen Zustände in der französischen Fischerflotte. Frankreich stehe im Begriff, Hunderte von Millionen seines nationaleil Wohlstandes und, was schlimmer sei, den Broterwerb des ganzen kommenden Geschlechtes zu verlieren. Zu Hunderten verfaulen Fischerboote und Segler in den Häfen. Fn Camaret zum Beispiel, dem wichtigsten Hummerzentrum Frankreichs, sei, aller Verkehr tot. Der Staat tue nichts, um den Verfall dieser einstmals blühenden Industrie aufzuhalten. Der Korrespondent fordert die Regierung auf, die nötigen Mittel zur Wiederinstandsetzung der Fischcrflotpe auszuwerfen und den Fischern ähnlich wie den Laud-arbeitern einen besonderen, Urlaub zu bewilligen. Petroleumfiisscr mit Saubohnen verwechselt. Bern, 6. September. Die Agencc Havas meldet: Der spanische Segler „Marcellina" ist unter dem Verdachte, Unterseeboote vcrftrovjiantieck zu liabcn, be-> schlagnahmt uud nach Port Vendves gebracht worden. Der Pariser „Hommc Enchaine" berichtet nun, dcH Segler sei wieder freigelassen worden, nachdem sich nach dreimaliger peinlicher Untersuchung herausgestellr habe, daß seine Ladung nicht aus Petrolnlmfäfsern, sondern aus Saubohnen bestand. Frankreich. Gin neuer provisorischer Kredit. Paris, b. September. Der „Temps" berichtet: Der Haushaltsansschuh der Kammer prüfte den vom Finanz. Lllibllch^r Zeilunq Nr. 205 - !450 7 September 1915 minister eingebrachten Gesehentwurf, durch den für das vierte Vierteljahr ein provisorischer Kredit von 8341 Millionen Franken eröffnet werden soll. Nibot wird am nächsten Freitag hieüber und über die allgemeine Finanzlage sprechen. Lluyd George und Muntnuue in Paris. Paris, U. September. („Agence HavaI".) Der englische ^riegsininister ^loyd George und der englische Mu-nitionsmimster Montague siiud hier eingetroffen. «Sie hat-teli am Dienstag zwei Besprechungell mit ihven französi-scheu Kollegen, dem Kriegsminister Gelleral Noques und dein Unterstaatssetretär für Muuitwn Albert Thomas, um die Artilleriebedürfnisse der Alliierten und die Für-dcruuft der Munitionserzeugung in den beiden Ländern zu prüfen. Die Besprechungen fanden im Kriegsministerium unter Vorsitz des Generals Roques statt. Den Ministern standen Generale, höhere Offiziere der beiden Armeen, Techniter und eigens von der Front gekommene Offiziere zur Seite. England Die Stimmung in Irland. Verlin, 5. September. Dev Vertreter des Wolff-Vureaus in Newyork meldet durch Funtensvruch unter dem 2. d. M.: In cincm Aufsahe über die ^age in Irland, der als Meldung aus London im „American" veröffentlicht wird, schreibt das irische Untcrhausmitglicd Dr. Artnr Lynch: Der Aufstand der Sinnfeincr belebte das irische Volk. Obwohl Dublin äußerlich ruhig ist, bestehe ein tiefes Gefühl der Unzufriedenheit. Es gibt gefährliche Gedanken in Dublin. Auch angesehene Pcrso-Vermerk „gefährlich" versehen. Bei Boginu des Aus ncn sind in den Polizei- und Gerichtsberichten mit veni standcs war dir Voltsmeuhc in Dublin den Sirmfein^n feindlich gesinnt. Als aber dann der Ausstand cchicki war, kamen Tag für Tag 'Nachrichten von der Erschießung von Führern und Männern, die- keine Führer waren, und dann Erzählungen von Mord und schrecklichen Hinrichtungen, von Plünderung und Räuberei. Das Walten des Generals Maxwell und die Dummhcit der britischen Regierung vollendeten, was einer jahrelangen Propaganda nicht gelungen war. Sie machten ans Dublin eine Stadt der Sinnfeiner. Die Sinnfeincr-Vcwc-gung ging über das ganze Irland. Die Sinnfeinerführer werden zu neuen Heroen frü das Volk. Casement ist in die heiligen Scharen der irischen Heroen aufgenommen. Während schließlich bis vor kurzem die Sinnf?ine»Newc-. gung unter den Priestern sich hauptsächlich auf wenige junge Priester auf dem Lande beschränkte, scheint jetzt die ganze Priesterschaft davon durchsetzt ;u sein, Der Man» auf der Straß? nimmt die Bischöfe und Erzbi-schöfc für die Gesinnung m Anspruch. Diese neue Gesinnung erstickte die Nelnmcniuq tatsächlich. Nußland. Einc MilitiirrcUVlte in Moslau. Berlin, 6. September. Das „Berliner Tageblatt" meldet: Aus Moskau erhält „Stockholm Tagblad" von einem Augenzeugen eine Schilderung über folgenden Vorfall: Unter der Bevölkerung Moskaus entstand eine große Erbitterung, weil ein Eisenbahnzug vollgepfropft mit Verwundeten längere Zeit in Moskau stand, ohnc daß mau sich um die, Verwundeton kümmerte. Eine große Menschenmenge sammelte sich vor dem Bahuhofgcbände an und forderte, daß den Verwundeten die nötige Pflege zuteil werde. Sogleich wurde Militär abkommandiert, um die Menge zu zerstreuen. Die Soldaten weigerten sich jedoch, cmf ! ie Menge zu schießen. Es wurde gegen die revoltierende Militärabteilung ein, Polizeiaufgebot geschickt. Zwischeu diesem und dein Militär kam es zu einem blutigen Zusammenstoß, wobei es auf lxidcn Seiten viele Tote und Verwundete gegeben hat. Griechenland. Die Gewaltherrschaft der Entente. Lugano, 6. September. Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani" luar bei den Flottendemonstrationen im Piräus nur ein italienisches Kriegsschiff, nämlich die «Libya", beteiligt. Eine Meldung der „Tribuna" kündigt an, daß die Demonstrationsflotte den Piräus wahrscheinlich sogleich verlassen werde, nachdem Griechenland die Forderungen der Alliierten angenommen und besonders die Kontrolle des griechischen Post- und Telographenwesens. einschließlich der Funkentelegraphie, bereits begonnen habe. — «Idea nazionale" will wissen, daß in den griechischen Post- und Telegraphenämtern Beamte des Vierverbandes und erprobte Griechen angestellt seien und alle Telegramme und Briefe, welche die Feinde auch in Privatdingen angehen, beschlagnahmen. Jetzt kommt es nur noch darauf an, während des Krieges gegen Bulgarien und die Türkei der griechischen Regierung die Leitung des Eisenbahnwesens und der Approoisionierungen zu entziehen, damit jedc Möglichkeil für Griechenland, den Heeren der Alliierten Sä)aden zuzufügen, entfalle. Veniselos sei vom Vierver-bande abgeraten worden, irgendwelchen Gewaltakt gegen die Negierung oder den König zu versuchen, da der Vier-uerband an einein Staatsstreiche kein Interesse hal>e. Das Blatt bringt ferner einen Artikel, der vom italienischen Standpunkte jedes aktive Eingreifen Griechenlands von Seite des Vierverbandes nachdrücklich bekämpft uni> darzutun versucht, daß ein griechisches Eingreifen wegen des sittlichen, militärischen, politischen nnd wirtschaftlichen Verfalles Griechenlands unmöglich sei uni> gegebenenfalls für den Vierverbaud militärisch ohne Nutzen wäre uud politisch ihm viele Verlegenheiten bereiten würde. Paris, 6. September. Der „Temps" meldet aus Athen: Nachdem die griechische Regierung die englisch-französische Note angenommen hat, lvcrdcn die Gesandten Frankreichs und Englands dem Ministerpräsidenten diejenigen fremden Agenten, die ausgewiesen lveroen sollen, und ihre griechischen Helfer sowie feindliche Organisationen, gegen die Vollmachten verlangt werden, namhaft machen. Nur die griechischen Behörden werden Verhaftungen vornehmen dürfen. Keinerlei Kundgebungen oder Versammlungen werden bei Androhung der sofortigen Verhaftung geduldet werden. Verhaftungen in Athen. Amsterdam, l). September. Einem hiesigen Blatte zufolge melden die „Times" aus Athen, das; die Frau eines Deutschen, namens Hoffmann, der sich in der Stadt verborgen hält, sowie Nizza Pascha und dessen Sekretär von der Polizei der Alliierten verhaftet wurden. Die beiden letztgenannten Personeil seien an Bord eines Kriegsschiffes der Alliierten gebracht worden. Aus dem ungarischen Abneordneteuhausc. In der gestrigen Sitzung des ungarischen Abgeordnetenhauses begrüudete Abg. Gras Andrassv. (Verfas-sungspartei) seinen Antrag auf Einberufung der Delegationen, über feine Ausführungen wird folgendes gemeldet: Es sei die höchste Zeit, daß man in Qsterreich-Ungarn mit der bisher verfolgten Vogelstraußpolitit oin Ende mache und endlich einsehe, daß auch in Feindesland Tatsachen bekannt seien, die aus den amtlichen Berichten und offiziellen Dokumenten nicht hervorgehen. Ein rechtliches Hindernis, das gegen eine Tagung der Delegationen vorgebracht werden könnte, sehe Redner nicht. Es sei vielleicht die österreichische Ncgierullg, die die Einberufung und Tagung der Delegationen nicht für opportun halte, es tonne dies jedoch kein Grund dafür sein, daß die ungarische Re° gieruug ihre verfassungsinäßlgen Pflichten nicht erfülle. Die Einberufung der Delegationen sei um so mehr not« wendig, als grobe Fehler und Unterlassungen vorgekommen seien, für die die verantwortlichen Organe zur Verantwortung gezogen werden müssen, und dies vor einem Forum, das auch dio Macht besitze, nötigenfalls diejenigen, die diese Fehler begangen haben, zu stürzen. Es sei offenkundig, daß die Leitung unserer äußeren Politik nunmehr nicht ohne verfassungsmäßige Kontrolle bleiben dürfe. Der Redner führt hierauf konkrete Beweise dafür an, daß unsere Diplomatie beiweitem nicht auf der Höhe der Situation gestanden sei, besprach unter Hinweis auf verschiedene Aktenstücke cms dem Rotbuch die Vorgeschichte des italienischen Krieges und meint, man hätte in Italien die Stellung derjenigen stärken müssen, die diesen Krieg nicht wollten und ihr Vertrauen dafür gewinnen müssen, daß wir zu einein Einvernehmen gelangen wollten, selbst um den Preis von Opfern. Was die rumänische Frage betrifft, wäre es Pflicht der Regierung gewesen, sich nut der Frage zu befassen, wie man auf Rumänien einwirke,: könnte, selbst um den Preis eventueller Opfer. (Bewegung rechts.) Es sei das größte Versäumnis, daß man nicht trachtete, um jeden Preis eine Lage zu schaffen, die es ermöglicht hätte, durch Drohungen oder eventuell um den Preis von Opfern Rumänien für uns zu gewinnen. Redner hege wohl das unerschütterliche Vertrauen, daß wir den gemeinen Angriff Rumäniens besiegelt werden, aber unter den heutigen Verhältnissen hätte man trachten müssen, einen neuen Krieg zu vermeiden. Nicht darin erblicke er einen Fehler, daß wir den jetzigen Angriff nicht voraussahen, sondern darin, daß nicht die nötigeil Maßnahmen geiroffen worden sind. für den Fall. als überraschuilgs>oeise das eintrete, was wir für unwahrscheinlich hielten. Redner schloß: Man kann von uns im Namen des Patriotismus fordern, daß wir unferen letzten Blutstropfen, unseren letzten Groschen hingeben, man kann aber nicht verlangen, daß wir stumm und tatenlos ein Regime akzeptieren, welches wir für gefährlich hielten, selbst txrnn nicht, wenn wir uns in weiten Kreisen der Verdächtigung aussetzen, daß uns persönliche Aspirationen leiten. (Langailhaltender Beifall und Händeklatschen links.) Ministerpräsident Graf Tisza betonte in seiner Er« widernng u. a., er stehe auf dem Standpunkt, daß ein Eiil- griff in die inneren Angelegenheiten Österreichs ausgeschlossen sei. Wenn sich einmal die heute betonte Notwendigkeit in der dringendsten Form ergebe, könnte nur an die Schaffung solcher Möglichkeiten gedacht werden, die es erlauben, daß Ungarn seine im Gesetzartitel XII vom Jahre 1867 festgestellten Funktionen auch im Falle der eventuell unzulänglichen Verfassungsmäßigkeit in Oster-reich ausübe. Das rumänische lind italienische Problem »volle der Ministerpräsident nur streifen. Beide Länder seien von einer solchen Gier nach unserem Besitz besessen, daß eine Ausgleichung ihrer Aspirationen kaum denkbar erschien. Das zeigt die Tatsache des italienischen und rumänischen Vertragsbruches. Da die Opposition den Ausführungen Tiszas durch ununterbrochenen Lärm entgegentrat, unterbricht dieser seine Rede, um von der Opposition ein Verhalten zu fordern, welches dem Entgegenkommen entspreche, das sie von feiten der Mehrheit genießt. Der Ministerpräsident trat dann entschieden dem Vorwürfe entgegen, als hätte der Italien betreffende Passus seiner mehrfach berührten Rede die Loyalität des österreichisch-ungarischen Angebotes in Zweifel gestellt. Auch haben nicht Furcht und Beben unsere Haltung gegenüber Italien bestimmt. Damit erscheine die Bemerkung des Grafen Andrassy widerlegt. Indem der Ministerpräsident betonte, daß er in der meritorischen Debatte auf diese Frage zurückkommen werde, schloß er unter Beifall der Majorität seine Rede lind ersuchte um Ablehnung des Antrages Anbrassy. Es folgte yierauf die Begründung des Antrages Ap-ponyi. Graf Npponyi führte aus. daß die Schwierigkeiten, welche die Einberufung der Delegationen verhindern, es nahe legen, daß die Kontrolle der auswärtigen Angelegenheiten auf irgendeine andere Art ermöglicht werde. Das müsse im Wege der Legislative geschehen, indem eine Vorlage eingebracht wird, die den Minister des Äußern verpflichtet, im ungarischen Abgeordnetenhause zu erscheinen. Graf Apponyi wandte sich gegen die Bemerkung des Ministerpräsidenten, daß Fälle eintreten könnten, wo die ungarische Regierung auf die inneren Altgelegenheiten Österreichs Einfluß nehmen müsse und erklärt, daß er entschieden gegeil diese Auffassung protestieren müßte, weil daraus die Konsequcng abzuleiten wäre, daß auch Österreich unter gewissen Umständen berechtigt wäre, sich in ungarische Verhältnisse einzumischeil. Dieselbe Freiheit und Unabhängigkeit, die er für Ungarn verlange, müsse auch für Österreich gelten. Ministerpräsident Graf Tisza widerlegte auf Grund des Ausgleichsgesetzes die Möglichkeit und Notwendigkeit dieses Antrages, worauf das Haus beide Anträge zur Debatte zuzulassen beschloß. Dic russischen Verluste. Einer Meldung der Berliner „Kreuzzeitung" zufolqc beitragen die russischen Verluste bei Swmiuchy, vorsichtig geschätzt, über 17.000 Tote und, wenn man dazu nui dreimal soviel Verwundete zählt und die Gefangenenzahl berücksichtigt, über 7.',.000 Mann. — Schweizer Aläturn zufolge verzeichnen die amtlichen Verlustlisten des Kic-ver Zentralerlennungsdienstes vom 1. Juni, also sei,: der russischen Offensive, bis 20. Alugust 685.000 Mannschaften und 54.600 Offiziere als tot oder verwundet: allein 16.000 Offiziere sind gefallen, darunter 23 Generale und 38 Obersten. — (Der Schulbeginn 1916/17.) Wio wir erfahren, hat der k. ?. Landesschulrat für Kram in betreff des Beginnes des Unterrichtes an den VolB- und Bürgerschulen in Krain im Schuljahre 1916/17 folgendes an-Zuordncu gefunden: Das Schuljahr 1916/17 hat an Schulen, wo die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, mit dem normalen Zeitpunkte, das ist in, der Alltagsschule mit dem 16. September und in ocr Wicderholungsschule mit dem ^6. Oktober l. I. zu beginnen. Dies gilt ausnahmslos für alle Schulen, die nicht ausschließlich von Kindern bäuerlicher Eltern besucht werden. Für Schulen, die nur von Kindern bäuerlicher Eltern besucht werden, kann der Vezirksschulmt, wenn ein Autrag des Ottsschulrates vorliegt und sachliche Gründe "es erfordern sollten, den Schulbeginn überhaupt, oder in den oberen Klassen sObcrgrupve. Wiederholuugsschulc) entsprechend, jedoch nicht i'bcr das unumgängliche Maß hinausschieben. Dabei wird bemerkt, dah die Erlässe des k. k. Landcsschulrates für Krain vom 29. März 1916, I. 1561, und oom 19. März 1916, Z. 1509, betreffend die Heranziehung der Schuljugend zu landwirtschaftlichen Arbeiten und dk Behandlung der Tchulversäumnisse, infolge landwirtschaftlicher Arbeiten sowie der Erlaß vom 18. März 1915, Z. 1487, betreffend die individuelle Befreiung von Schulkindern ursächlich deren Verwendung' bei den Feldarbeiten, in Geltung bleiben. — (Tie Filiale der K. K. priv. österreichischen Credit-Anftnlt für Handel und Gewerbe in Laibach) übernimmt als Mitglied des Kousortijums Umtausch^ Anmeldungen zu Originalbedingungen auf die 5^pro- Vaibacher Zeitung Nr. 205 1457 7. September 1916 zentigcn kön. ung. steuerfreien Staalskassenscheine roin Jahre !9l6, fässig l. Oktober 1919. Auskünfte werden von der genannten Bankfiliale bereitwilligst erteilt, 3Lir verweisen auf den Prospekt in der heutigen Nummer unseres Blattes. ^ «LebcnsrettunffstaAill.) Tie Landesregierung hat dem absolvierten Gftnulasialsäiüler Josef ^rnja^ in Udmat für die von ihm mit eigener Lebensgefahr bewirkte Rettung des Alois Kos in Ie5ica vom Tode des Ertrinkens die gesetzliche Lebensretzungslagia im Vc-^ragc uon 52 K 50 H zuerkannt. ^ (Verurteilungen wegen Preistreiberei.» Im Mai verlauste die Besitzerin Issefa Zamlen in Ulrichsberg ein ncun Wochen altes und zwölf Kilogramm schweres .Ferkel um 165 K. Die Angeklagte wurde vom Bezirksgerichte in Krainburg der Übertretung der Preistreiberei schuldig erkannt und zu 24 Stunden Arrest und 10 K Geldstrafe verurteilt. Über Berufung der Staatsanwaltschaft wurde die Strafe vom Berufungsgerichte auf 24 Stunden Arrest und 50 K Geldstrafe erhöht. - Die Besitzerin Anna ^vtgelj in Na^ica verlangte im Juli für ein Kilogramm Kartoffeln 30 H. Sie wurde vom Bezirksgerichte in Radmannsdors zu fünf Tagen Arrest und 100 K Geldstrafe verurteilt. Der Verufungssmat bestätigte das erftrichterliche Urteil. — Zu 24 Stunden Arrest und 60 K Geldstrafe verurteilte das Bezirksgericht in Stein die Gastwirtin Rosalia Sunlit in Kriv^evo, weil sie ein Viertelliter Gespritzten zu, 44 H an Soldaten verkauft hatte. Das Urteil wurde vom Berufungsgerichte bestätigt. — Die Besitzerin Franzisla Frl.?tar in Ulrichsberg verlangte im Mai für ein elf kochen altes und ^5 Kilogramm wiegendes Ferkel 194 K. Das Bezirksgericht in Krainburg verurteilte sie zu 24 Stunden Arrest und 10 K Geldstrafe, welche Strafe über Berufung der Staatsanwaltschaft auf 24 Stunden 'rcett ..nd 50 K Geldstrafe erhöht wurde. — Wegen ?in".r gleichen Übertretung erhielt der Besitzer Johann Klcmen !in St. Martin zehn Tage Arrest und 100 K Geldstrafe, weil er sieben Wochen alte Ferkel zum Preife von 110 K verkauft hatte. ^ Endlich wurden die Besitzerinnen Fran-ziska Hribernik in Horjul und Maria Smolec in Gört-fchach verurteilt, weil sie Eier zu 24, bezw. 20 H verkauft hatten. Ime erhielt 24 Stunden Arrest und 20 K Geldstrafe, diesc 24 Stunden Arrest. — (Boshafte Beschädigung.) Die Besitzerin UrsUa Nakrst in Hrastnik bemcrtlc unlänzst, daß ihr ei,i 'sher unbekannter Täter in ihrem Walde von 40 jungen Fich-tenbäumcn die Wipfel boshafterweise teils abgehackt^ teils abgerissen hatte. -^ (Ein Bubenstreich.) Vor 14 Tagen wurde in Lnsttal zur Nachtzeit dcr an einer Kette befestigte Überfuhrkahn aus Mutwillen odcr Bosheit losgeschraubt. Das Wasser trieb den Kahn, bis Littai, wo cr am folgenden Tage in der Save angeschwemmt aufgefunden wurde. Durch den Rücktransport des Kahnes erlitt der Eigentümer einen Schaden von 104 K. — (Ein jugendlicher Dieb und Schwindler.) Im Juli d. I. trat ein etwa i5 Jahre alter Bursche, der sich fälschlich Karl Matja^ev nannte, bei der Besitzerin Agnes Kozlcv5ar m Nicderdorf, Gemeinde Polica, als Knecht in den Dienst. Nach drei Tagen verschwand er aus dem Dienste, nachdem er oorher dcr Kozleväar eine silberne Ankerremontoiruhr samt einer silbernen Panzerkette, einigen Bohnenkaffee und ein auf den Namen Johann Kozlev Uhr nachnnttano, um halb 8 und 9 Uhr abends. Ideal-Kino TMsncllifftcitcu. — (Eine 104jährige Strafe.) Genau vor t04 Jahren hatte das 12. englische Lancier-Negnnent, das damals den Feldzug in Spanien mitmachte, cin Kloster gestürmt und dessen Weinkeller geplündert. Als Wellington von der Vergewaltigung erfuhr, sprang er sofort in den Sattel, ritt zum Tatort und sprach dem Regiment das Urteil, datz es so viele Jahre lang, wie es Weinflaschen gestohlen. ge° trunken oder zerbrochen hätte, für die Untat Butzc tun solle. Nach Ausweis des Pcrter Kellermeisters hatten die Soldaten 104 Flaschen Wein entwendet. Seit 104 Jahren hat feither das 12. Lancer-Negiment jeden Abend in Parade gestanden, mit der Musik an der Spitze, wobei diese, wie es Wellington seinerzeit befahl, die spanische nnd die russische Hymne, den Zapfenstreich, den ..Marsch des Prinzen von Wales" und endlich das «God save the King" spielte, während das Regiment präsentierte. Selbst im gegenwärtigen Kriege hat das Regiment diese Nutzeparade abgehalten, und es ging nicht- eher zur Ruhe, licvor nicht die Parade und das Spiel der vorgeschriebenen Stücke vor sich gegangen lvaren. In diesen Tagen endlich hat die Straf-zeit. die Wellington dem Regiment in Spanien vur 104 Jahren zuerkannt hatte, ihr Ende erreicht. ^ iVinc Kugel im Herzen.» Die merkwürdige Er-scheinung, daß eine in das Herz eingedrnngene Kugel nicht den unmittelbaren Tod zur Folge l^t, sondern langc Zcit hindurch, wenn anch nicht ohne heftige Beschwerden, ertragen wird, erfährt durch ttinen in der „Provincia di Crcmona" berichteten Fall eine neue Bestätigung. Es handelt sich hier um einen italienischen, Soldaten, der an der Isonzofront im August vorigen Jahres einen Schulterschuß erhielt und bald darauf über heftige Brustschmerzen klagte. Dem behandelnden Arzte gelang es nicht, das Geschoß zu lokalisieren, und der Verwundete kehrte im Juni in sein Heimatsdorf zurück, wo er vor einigen Wochen unter deutlichen Symptomen einer Hcrzstöning starb. Eine Untersuchung stellte nun fest, daß das durch die Schulter in den Körper eingetretene drei Zentimeter lange Geschoß in die linke' Herzkammer vorgedrungen war. Über elf Monate hatte dcr verwundete Soldat diese» Zustand, oft freilich nur unter den heftigsten Schmerzen, ertragen können. — (Eine verwickelte Verwandtschaft.) Eine Dame aus dem Tessin schreibt einem Berner Blatt: Meines väterlichen Großvaters Brüder waren von Italien nach aller Herren Länder ausgewandert; er selbst ging nach Deutschland. Meine Mutter ist eine Deutsche. Nun sind zwei Vettern an der englischen Front gefallen, ein dritter blieb fchwcr verwundet; es kämpfen Vettern an den französischen und italienischen Fronten. Einer ist Kriegsgefangener in Osterreich. Ein iWhriger Schwestcrsohn kämpft als Freiwilliger an der deutschen Front in der Champagne und mein Bruder ist in Belgjien bei der Eisenbahndirektion. . . Daß die interessante Familie auch unter den Neutralen Angehörige hat, beweist die Vriefschreiberiu selbst. , Verantwortlicher Redakteur: Anton Funtel. Gin Vollsmittel. Als solches darf der als schmerz» stillende, Muslel mit» Nerven kräftigende Einreibung bestbelannte «Molls Franzbranntwein und Salz» gelten, der bei Gliederreißen und den anderen Folgen von Erkältungen allgemeinste und erfolgreichste Anwendung findet. Preis einer Flasche K 2 - 80. Täglicher Versand gegen Postnachnahme durch Apotheler A. Moll, l.u.l. Hoflieferant, Wieu, 1., Tuchlauben 9. In den Depots der Provinz verlange man ausdrücklich Molls Präparat mit dessen Schutzmarke und Unterschrift. 1464 2 K. k. priv. allgemeine Berkehrsbank in Wien. Stand der Geldeinlagen gegen Kassascheine und Einlagsbücher am 31. August 1916: II 1II,O2«.7»1. 2677 Ybeste tiahrung für' IU^LULJmJUmJümLUJI Säuglinge. Hinder, Rekonvateszente* 1 nach Magen-u OarmerhranHungen I I Jederzeit erhältlich. | I Probedose und lehrreiche ärztliche Broschüre über I Kinderpflege gratis durch die Nestle's Kindermehl- I Oesellsohaft, Wien, I., Biberstraße 2 K. I 1179 12-11 Kino Central im Landestheater Heute Donnerstag um ya5, 6, V28 u. 9 Uhr abends 0tT* zum letztenmale: **^m Ins Jenjsel;fcs» Detektiv-Schauspiel mit Einar Zangenberg und Hanni Weise in der Hauptrolle. Nur morgen Freitag 8. September (Feiertag): Sein letzter Wille. Modernes Schauspiel (Detektivachlager) in drei Akten. Zwei Lustspiele! Zrvirei Lustspiele! Samstag 9., Sonntag 1O., Montag 11. Sept.: Der schönste liistox»isel&e Film! Köni^sk:inder, Großes historisches Drama nach den Werken von Shakespeare und Casimir Delavigne in vier Akten. Laibacher Zeitung Nr. 205 1458 ___________ 7. September 1916 Prospekt. Königlich ungarische steuerfreie 5'2% Staatskassenscheine vom «XaJar>e 1916, fällig am JL. Oktober 1919. Gesamtbetrag 250,000.000 Kronen. Auf Grund gesetzlicher Ermächtigung wurden am 1. Oktober 1913 mit 41l2°lo P» a- verzinsliche steuerfreie Staatskassenscheine im Nennbetrage von 250,000.000 Kronen ausgegeben, welche am 1. Oktober 1916 fällig werden. An Stelle dieser Staatskassenscheine begibt dermalen der kön. ung. Finanzminister auf Grund der im § 2 des Gesetzartikels IV vom Jahre 1910 erhaltenen Ermächtigung mit S1la°U p. a. verzinsliche steuerfreie Staatskassenscheine im Nennbeträge von Zweihundertfünfzig: Millionen (250,000.000) Kronen. Diese Staatskassenscheine lauten auf den Inhaber, sind in ungarischer und deutscher Sprache ausgestellt und werden in 20.000 Abschnitten Litt. A (Nr. 1—20.000) zu je 500 Kronen 25.000 „ „ B (Nr. 1—25.000) „ „ 1.000 10.000 „ „ C (Nr. 1 — 10.000) „ „ 5.000 14.000 „ „ D (Nr. 1 — 14.500) „ „ 10.000 400 „ „ E (Nr. 1— 400) „ „ 50.000 ausgefertigt; sie tragen in Faksimile die Unterschriften des königlich ungarischen Finanzministers, des Direktors der königlich ungarischen Staats-Zentral-Kassa und des Vorstandes der Kreditabteilung der königlich ungarischen Finanzministerial - Buchhaltung, sowie die handschriftliche Unterzeichnung eines Kontrollbeamten. Die in den Staatskassenscheinen angegebenen Kapitalsforderungen werden von dem königlich ungarischen Staatsärar dem Überbringer der Staatskassenscheine gegen Einziehung derselben ohne jeden Abzug, steuer- und gebührenfrei am 1. Oktober 1919 zurückgezahlt werden. Das königlich ungarische Finanzministerium behält sich aber das Recht vor, die Staatskassenscheine nach vorjähriger dreimonatlicher Kündigung auch früher, und zwar am 1. Januar oder am 1. April, oder am 1. Juli 1919 ganz oder teilweise einzulösen. Die Staatskassenscheine werden vom 1. Oktober 1916 an mit 5Va°/o fürs Jahr in halbjährigen Raten am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres nachhinein verzinst und sind mit sechs halbjährigen Zinsscheinen, von denen der erste am 1. April 1917, der letzte aber am Ablauftermin der Kassenscheine fällig wird, verseilen. Die Staatskassensoheine, sowie deren Zinssoheine werden ohne Abzug1 von irgendwelchen bestehenden oder zukünftigen ungarischen Steuern, Stempeln und Gebühren eingelöst. Das Forderungsrecht des Inhabers der Staatskassenscheine erlischt durch Verjährung in Ansehung des Kapitals mit Ablauf von zwanzig Jahren, in Ansehung der Zinsen mit Ablauf von sechs Jahren vom Fälligkeitstermine an (G.-A. XXXIII v. J. 1881). Der Umtausch findet bis einschließlich Donnerstag den 14. September 1916 unter folgenden Bedingungen statt: 1.) Die Anmeldung zum Umtausche erfolgt mittels der hiefür bestimmten Anmeldungsformulare, welche bei den Umtauschstellen kostenfrei erhältlich sind. 2.) Die kön. ung. 4V»°/0 Staatskassenscheine v. J. 1913 sind ohne den am 1. Oktober 1916 fälligen letzten Zinsschein, in Begleitung eines Nummernverzeichnisses und mit Namensangabe versehen, gleichzeitig mit der Anmeldung gegen eine Bestätigung der Umtauschstelle einzuliefern. 3.) Gegen Rückgabe dieser Bestätigung werden den Einreichern nach Wahl derselben vom 28. September bis 15. Oktober a. C. die neuemittierten kön. ung. 5V»°/o Staatskassenscheine v. J. 1916 im gleichhohen Nennbetrage ausgefolgt werden. 4.) Die neuen kön. ung. 5Va°/o Staatskassenscheine werden mit 97'4O°/0 berechnet. Diß Differenz zwischen dem Nennbetrage der eingelieferten alten Staatskassenscheine und dem Preise der neuen Staatskassenscheine, welche also K 2*60 pro 100 Kronen Nominale beträgt, wird von den Umtauschstellen den umtauschenden Parteien gelegentlich der Abnahme der neuen Staatskassenscheine bar vergütet. Die neuen Staatskassenscheine sind mit Kupons per 1. April 1917 versehen, so daß eine Stückzinsen-Verrechnung entfällt. 5.) Die Aushändigung der neuen Staatskassenscheine erfolgt bei derselben Umtauschstelle, bei welcher die alten Staatskassenscheine eingereicht wurden. 6.) Die bis zum Ablaufe des Abnahmetermines nicht behobenen neuen Staatskassenscheine erliegen von diesem Zeitpunkte an für Rechnung und Gefahr der umtauschenden Parteien bei der betreffenden Umtauschstelle. In Iiaibach fungiert als Umtauschstelle und erteilt bereitwilligst Auskünfte die Filiale der k. k. priv. Oesterreichischen Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe in LaibacL Lmbachcr Zcimng Nr. 205 1459______ ____________7 September 191« Z.B III 2053 ex 1916. ;Bek»:n:rL*iMa,ol*i**T«y . Zur Durchführung der am 18. September i 1916 in Wirksamkeit tretenden kaiserlichen Ver-I Ordnung vom 29. August 1916, betreffend die Einführung der Zündmittelsteuer, hat das Finanzministerium mit der Verordnung vom 1. September 1916 hinsichtlich der Anmeldung und Kontrolle des Zündholzhandels und -Verschleißes, dann der Herstellung und des Verschleißes von Feuerzeugen und des Handels mit solchen, endlich hinsichtlich der Nachversteuerung von Zündhölzchen und Feuerzeugen u. a. nachstehende Bestimmungen getroffen: Kontrolle des Zündholzhandels und Zündholzverschleißes. Wer den Handel mit Zündhölzchen oder den Verschleiß von solchen betreibt, hat dies spätestens am 11. September 1916, wenn der Betrieb aber erst später eröffnet werden soll, 48 Stunden vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Finanzwachabteilung schriftlich mittels ungestempelter Eingabe anzuzeigen, wobei Namen des Geschäftsinhabers oder Gewerbetreibenden, Art des Gewerbebetriebes, Ort, Platz oder Gasse, Konskriptionsnummer und die sonstigen den Standort des betreffenden Geschäftes oder Gewerbes näher bezeichnenden Daten anzugeben sind. In den von den Inhabern von Zündholzautomatenunternehmungen zu erstattenden Anzeigen sind auch die Standorte der Zündholzautomaten zu bezeichnen. Jede Verlegung eines Betriebes an eine andere Stätte ist 48 Stunden vorher, jeder Wechsel in der Person des Unternehmers vom neuen Unternehmer binnen 48 Stunden nach der Übernahme in derselben Weise anzuzeigen. Über jede Anzeige wird der Partei von der Finanzwachab-teilung eine Bestätigung ausgefolgt. Die im ersten Absätze bezeichneten Betriebe, ferner Gast- und Kaffeehäuser, in deren Räumen Zündhölzchen den Besuchern zur Verfügung gestellt werden, unterliegen hinsichtlich des Umsatzes der Zündhölzchen der gefällsämtlichen Kontrolle. Die Unternehmer sind verpflichtet, den Finanzorganen die vorhandenen Vorräte vorzuweisen, deren Untersuchung auf das Vorhandensein der vorschriftsmäßigen Fabriksmarken oder Steuerzeichen zu gestatten, im Falle eines vorgefundenen Mangels den Bezug oder die Versteuerung der Vorräte nachzuweisen und den Finanzorganen die Einsicht in die Geschäftsbücher über fallweisen Auftrag der Finanzbehörde erster Instanz zu gewähren. Nachversteuerung. Zündhölzchen, die sich am 18. September 1916 im Geltungsgebiete der Zündmittelsteuer außerhalb einer Zündholzfabrik, eines Zündjiolz-freilagers oder einer Zollniederlage befinden, unterliegen einer Nachsteuer. Diese beträgt: a) für geschwefelte Zündhölzchen 2 h für jede Packung mit nicht mehr als 100 Stück Inhalt; für Packungen mit größerem Inhalte je 2 h für je 100 Stück oder Teilmengen hievon; b) für andere Zündhölzchen 2 h für jede Packung mit nicht mehr als 66 Stück Inhalt; für Packungen mit größerem Inhalte je 2 h für je 66 Stück oder Teilmengen hievon; c) für Zündkerzchen 10 h für jede Packung mit nicht mehr als 66 Stück Inhalt; für Packungen mit größerem Inhalte je 10 h für je 66 Stück oder Teilmengen hievon. Von der Nachsteuer sind Zündholzvorräte befreit, wenn der Nachsteuerbetrag nicht mehr a*s 10 K ausmachen würde. Größere Vorräte sind 2Ur Gänze der Nachsteuer zu unterziehen. 7.. Wer einen Vorrat an nachsteuerpflichtigen f-undhölzchen besitzt, hat diesen spätestens am »• |eptember 1916 unter Angabe der Gattung 7r f,ündhölzchen (geschwefelte, ungeschwefelte, L"n,dkerzchen), der Anzahl und Art der Einzel-AiifhUngen' endlich des Ortes und der Räume der iT^r^rung schriftlich in zweifacher Ausferti-fn H iener Finanzwachabteilung anzumelden, Vnrr,xei?iJinkreis sich der anmeldungspflichtige vorrat befindet. Falls die Zündhölzchen nicht in einer der bezeichneten handelsüblichen Packungen enthalten sind, ist außerdem der durchschnittliche Inhalt der vorhandenen Einzelpackungen anzugeben. Drucksorten der Anmeldungen werden bei jeder Finanzwachabteilung und bei jedem Steueramte unentgeltlich verabfolgt. Sollten sich anmeldungspflichtige Zündhölzchen auf dem Transporte befinden, so obliegt die Anmeldung und die Entrichtung der Nachsteuer dem Warenempfänger, der die Anmeldung längstens 48 Stunden nach Ankunft der Sendung zu erstatten hat. Die Finanzorgane, bei denen die Vorratsan-meldungen überreicht werden, haben sie hinsichtlich ihrer Vollständigkeit zu prüfen, eventuell die nötige Ergänzung zu veranlassen und so bald als möglich zur Vorratserhebung zu schreiten. Die Anmeldungspflichtigen haben den mit der Vorratserhebung betrauten Finanzorganen die nötigen Hilfsdienste zu leisten oder leisten zu lassen. Die bis zur Vorratserhebung erfolgten Veränderungen der angemeldeten Vorräte durch Zu-oder Abgang sind den Finanzorganen vor Beginn der Vorratserhebungen mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Bei der Vorratserhebung hat die Ermittlung des Inhaltes größerer, gleichartiger Packungen stichprobeweise zu erfolgen. Für die im angehängten Verzeichnisse bezeichneten handelsüblichen Packungen ist die Nachsteuer mit den daselbst angegebenen Sätzen zu ermitteln. Das Ergebnis der Vorratserhebung ist auf der Rückseite der Anmeldung einzutragen und vom Anmeldenden oder dessen Vertreter mit zu unterfertigen. Nach Einsetzung des entfallenden Nachsteuerbetrages und der Zahlstelle, bei der die Nachsteuer zu entrichten ist, ist die eine Ausfertigung der Partei zurückzustellen, die zweite der Zahlstelle einzusenden. Der Zahlungspflichtige hat die Nachsteuer, sofern nicht eine Ratenbewilligung vorliegt, binnen acht Tagen bei der in der Erledigung der Anmeldung bezeichneten Zahlstelle zu entrichten. Sollte die Zahlung nicht termingemäß geleistet werden, so ist hievon unverzüglich die Anzeige an die zuständige Finanzbehörde erster Instanz behufs Eintreibung des Ausstandes zu erstatten. Zur Einzahlung der Nachsteuer können den Parteien über Ansuchen von der Finanzbehörde erster Instanz ohne besondere Sicherstellung höchstens vier gleiche Monatsraten bewilligt werden. Die erste Rate muß sofort nach Erhalt der Bewilligung zur Ratenzahlung entrichtet werden. Wird auch nur eine Rate am Verfallstage nicht eingezahlt, so ist der gesamte noch rückständige Betrag auf einmal einzubringen. Verzugszinsen sind in diesem Falle nicht zu fordern. Anzeige der Herstellung von Feuerzeugen. Wer Feuerzeuge herstellt oder aus anderweitig bezogenen Bestandteilen zusammensetzt, hat spätestens am 6. September 1916, wenn mit der Herstellung aber erst nach dem 17. September 1916 begonnen werden soll, mindestens vierzehn Tage vor Betriebseröffnung der örtlich zuständigen Finanzbehörde erster Instanz die Anzeige zu erstatten. Die Anzeige hat Namen und u. des bei Abwesenheit des Unternehmers zur Ertei-und bei Abwesenheit des Unternehmers zur Erteilung von Auskünften zu bestimmenden Angestellten und die Firmabezeichnung zu enthalten. Sie hat ferner den Standort und die Konskriptionsnummer der Erzeugungsstätte, die Räume, in denen die Herstellung und Zusammensetzung der Feuerzeuge stattfindet, dann jene, in denen die Halbprodukte und die, in denen die fertigen versteuerten und unversteuerten Erzeugnisse aufbewahrt, weiters die verschiedenen Arten von Feuerzeugen, die hergestellt werden sollen, anzugeben. Dieser Anzeige ist ein Abdruck oder der Entwurf (Zeichnung) eines Namens- oder Fabrikszeichens, mit dem die Feuerzeuge versehen werden sollen, anzuschließen. Unternehmer, die in der Betriebsstätte auch Waren aus Edelmetallen verarbeiten oder aufbewahren, dann jene, die außer der Herstellung von Feuerzeugen auch den Verkauf von einzelnen Feuerzeugsbestandteilen an andere Gewerbetreibende ausüben, haben dies besonders anzuzeigen. Die Finanzbehörde erster Instanz verfügt die Befundaufnahme, deren Ergebnis in einem in zwei Ausfertigungen aufzunehmenden Protokolle niederzulegen ist und übermittelt den Abdruck, beziehungsweise den Entwurf (Zeichnung) des Namens- oder Fabrikszeichens dem k. k. Hauptpun-zierungsamte in Wien. Bei der Besichtigung hat der Unternehmer und das Betriebspersonal jede für die Gefällskontrolle geforderte Auskunft zu erteilen. Die Anfertigung von Plänen und Zeichnungen wird nicht gefordert, doch sind die für die Kontrolle wichtigen Daten im Protokolle festzuhalten. Das Namens- oder Fabrikszeichen muß sich von jenem anderer Gewerbetreibender unterscheiden. Das Hauptpunzierungsamt in Wien entscheidet über die Zulässigkeit des gewählten Zeichens und veranlaßt die Herstellung des Punzenstabes gegen Ersatz der Anschaffungskosten. Gold- und Silberarbeitern ist gestattet, falls sie Feuerzeuge aus unedlen Metallen herstellen, auch für diese ihr bereits genehmigtes Namens- oder Fabrikszeichen zu verwenden. Nachdem die Entscheidung über das angemeldete Namens- oder Fabrikszeichen der Finanzbehörde erster Instanz zugekommen ist, versieht diese die beiden Protokollausfertigungen mit ihrer Genehmigung. Eine Ausfertigung wird dem Unternehmer unter Bekanntgabe der Punzierungsstelle (Punzierungsamt, Punzierungs-stätte), der die hergestellten Feuerzeuge zur Versteuerung vorzulegen sind, und des unmittelbaren Überwachungsorganes zur Aufbewahrung zugestellt. Als unmittelbares Überwachungsorgan wird für jene Hersteller von Feuerzeugen, deren Gewerbebetriebe im Sinne der kais. Vdg. vom 26. Mai 1866, R. G. Bl. Nr. 75, unter punzierungsamt-licher Kontrolle stehen und sich am Sitze einer Punzierungsstelle befinden, diese Punzierungsstelle, in allen anderen Fällen die zuständige Finanzwachabteilung bestimmt. Jeder Wechsel in der Person des Unternehmers, Betriebsleiters oder des zur Auskunfterteilung namhaft gemachten Angestellten, sowie jede Änderung gegenüber den im Protokolle niedergelegten Angaben ist binnen 24 Stunden dem Überwachungsorgane anzuzeigen, von diesem im Befundprotokolle durchzuführen und der Finanzbehörde erster Instanz zu melden. Die näheren Anordnungen über die Kontrolle, die zu führenden Aufschreibungen, die Versteuerung, die unversteuerte Wegbringung und den Bezug von Feuerzeugen sind in den §§ 18 bis 21 der Zündmittelsteuervollzugsvor-schrift enthalten. Kontrolle des Feuerzeughandels u. -Verschleißes. Wer den Handel mit Feuerzeugen oder den Verschleiß von solchen betreibt, hat dies spätestens am 11. September 1916, wenn der Betrieb aber erst später eröffnet wird, 48 Stunden vor Betriebsbeginn der Finanzbehörde erster Instanz schriftlich anzuzeigen. Hinsichtlich der Anzeige, dann hinsichtlich der den Feuerzeughändlern und -Verschleißern auferlegten Kontrollpflichten finden die Bestimmungen über die Kontrolle des Zündholzhandels und -Verschleißes Anwendung. Die Finanzwache ist mit der unmittelbaren Kontrolle aller Feuerzeughersteller, -Verschleißer, und -Händler mit Ausnahme jener betraut, die sich am Sitze einer Punzierungsstelle befinden und zugleich Waren aus Edelmetallen führen; die Organe der Punzierungsstellen haben aber neben der ausschließlich ihnen zugewiesenen Überwachung derartiger am Sitze der Punzierungsstelle bestehenden und zugleich Waren aus Edelmetall führenden Betriebe auch das Kontrollrecht aller anderen Feuerzeughersteller, -Verschleißer und -Händler auszuüben. Nachversteuerung. Die am 18. September 1916 im Besitze von Verschleißern von Feuerzeugen und von Händlern mit solchen befindlichen, dann die an diesem Tage Lllibachcr Zeitung Nr. 205_____________________________1460___________________________________7. September 1916 in den Verkaufsräumen von Feuerzeugherstellern vorhandenen Feuerzeuge unterliegen einer Nachsteuer. Diese beträgt a) für Taschenfeuerzeug im Einzelgewichte von nicht mehr als 25 g 50 h, b) für schwerere Taschenfeuerzeuge 1 K, c) für Tisch- und Wandfeuerzeuge 3 K für jedes Stück. Bei Feuerzeugverschleißern und -Händlern sind Vorräte an Feuerzeugen von der Nachsteuer befreit, wenn der darauf entfallende Nachsteuerbetrag nicht mehr als 10 K ausmachen würde; größere Vorräte sind jedoch zur Gänze der Nachsteuer zu unterziehen. Feuerzeughersteller, -Händler und -Verschleißer haben den nachsteuerpflichtigen Vorrat spätestens am 21. September 1916 unter schriftlicher Angabe der Anzahl und der Gattungen der Feuerzeuge der nächsten Punzierungsstelle vorzulegen. Die Punzierungsstelle prüft die Anmeldung auf die Übereinstimmung mit den gestellten Waren und setzt, wenn sich kein Anstand ergibt, den entfallenden Steuerbetrag auf der Anmeldung an. Anläßlsch der Versteuerung wird dem Feuerzeug ein Steuerzeichen aufgedrückt. Die Steuer ist im Zeitpunkte der Überreichung der Anmeldung fällig und bei der Punzierungsstelle bar zu entrichten. Zur Einzahlung der Nachsteuer können den Parteien über Ansuchen von der Finanzbehörde erster Instanz ohne besondere Sicherstellung höchstens vier gleiche Monatsraten bewilligt werden. Von der Bewilligung ist auch die Punzierungsstelle, bei der die Zahlung zu leisten ist, zu verständigen. Die erste Rate muß sofort nach Erhalt der Bewilligung der Ratenzahlung entrichtet werden. Wird auch nur eine Rate am Verfallstage nicht eingezahlt, so hat die Punzierungsstelle wegen Einbringung des ganzen noch ausständigen Betrages der Finanzbehörde, erster Instanz die Anzeige zu erstatten. Verzugszinsen sind in diesem Falle jedoch nicht zu fordern. Sollten sich anmeldepflichtige Feuerzeuge auf dem Transporte befinden, so obliegt die Abmeldung und Entrichtung der Nachsteuer dem Warenempfänger, der die Anmeldung längstens 48 Stunden nach Ankunft der Sendung zu erstatten hat. Die von der Nachsteuer befreiten Feuerzeugvorräte von Händlern und Verschleißern sind, soweit sie noch im Besitze dieser Personen sind, in der Zeit vom 16. November bis 14. Dezember 1916 der nächsten Punzierungsstelle vorzulegen, die sie kostenlos mit einem Erkennungszeichen versieht. Auf diese Bestimmungen wird hiemit mit dem Beifügen aufmerksam gemacht, daß die Drucksorten für die Anmeldung nachsteuerpflichtiger Zündhölzchen bei der nächstgelegenen Finanzwachabteilung und beim nächstgelegenen Steueramte unentgeltlich abgegeben und daß daselbst auch nähere Auskünfte erteilt werden. Von der k. k. Finanzdirektion in Laibach. Yerzeicliiiis der am Wirksamkeitsbeginne der Zündmittelsteuer im Verkehre befindlichen handelsüblichen Zündholzpackungen. Übliche Bezeichnung der Zahl der in den üblichen Steuerwert ; Einzolpackung-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Originalkisten enthaltenen er inze " packungen Größe Type oder des Schachtelformates Einzelpackungen . jjeiiern* I Ä. Ungeschwefelte Zündhölzchen. a) Nur an präparierter Reibfläche entzündliche (schwedische) Zündhölzchen 1 Schielieschachtel aus Holz . Familienschweden, Sparholzor, Haiishalteschweden 1000 10 ; 2 > V* Schweden, Normalformat 5000 2 j 3 > >/4 Schweden, */<-Format 5000 und 6000 2 4 •-> Flaming Schweden, Flamingformat 6000 2 5 » , V« Schweden, Westenformat 5000, 7200 und 14.400 2 b) An jeder Reibfläche entzündliche Zündhölzchen 6 Schiebeschaclitel aus Holz 100er Unicum oder Svozilky 5000 2 7 » 250 Palors 250er 1440 6 8 Kistchen aus^Holz^pan mit Papier bm Englische Nr. 500 oder 5000er Spankiateln 100 100 9 » 1000 Englische Nr. 100 oder 1000er Spankisteln 500 20-10 Patronen (Kapseln) aus Papier Nr. 56 Salon Nr. 56, Mikado, Japaner 5000 4 j 11 Schiebeschachtel aus Holz V« 2OOer Ida™ 3600 4 B. Geschwefelte Zündhölzchen. 12 Schiebeschachtel aus Holz 1 100er Schwefel 100er, Soloschwofel 5000 2 13 Ilundschachtel aus Holz mit Deckel 50 Rundspan Nr. 50 1000 6 j 14 Patronen (Kapseln) aus Papier Nr. 56 ' Schwefel Nr. 56 5000 4 15 » Nr. 60 Schwefel Nr. 60 5000 4 16 » Nr. 65 Schwefel Nr. 66 5000 4 17 » Nr. 70 Schwefel Nr. 70 6000 1______* ! G« Spezialitäte n. ; 18 Schiebeschaclitel aus Holz Automat Sturnihölzchen für Automaten 50° 2 19 };aket enthaltend eine SchiebeBchachtel, , Schweden und Sturm für Automaten 500 4 Pack.4 u. eine Schiebeschachtel, Pack. 18 i 20 Schiebeschachtel aus Holz V4 Bengalische 1200 2 21 » '/« Sturmhölzchen 36°° 2 22 Brief mit Zündhölzchen zum Abreißen Jupiter 10.000 2 Laibacher Zeitung Nr. 205________________^_____________1461__________________________________7. September 1916 Stev. Bill 2053 ex 1916. Obj ava. V svrho izvršitve cesarskega ukaza z dne I 29. avgusta 1916, zadevajoèega uvedbo davka na vžigala, ki stopi v veljavo dne 18. septembra 1916, je c. kr. finanèno ministrstvo izdalo z naredbo z dne 1 septembra 1916 glede prijave in kontrole trgovanja in prodaje vžigalic, dalje glede izdelo-vanja in prodaje kresil in trgovanja z njimi, konèno glede naknadnega obdaèenja vžigalic in kresil med drugimi naslednje doloèbe: Kontrola trgovanja z vzigalicami in prodaje vzigalic. Kdor se peèa s trgovanjem z vzigalicami ali z njih prodajo, mora to najkasneje 11. septembra 1916, èe se pa xiamerava obrat otvoriti še le poz-neje, 48 ur pred prièetkom obrata prijaviti pis-meno pristojnemu oddelku finanène straže z ne-kolkovano vlogo, pri èemur je navesti ime imeji-telja trgovine ali obrtnika, vrsto obrata, kraj, trg ali ulico, konskripcijsko številko in drugo date, ki oznaèujejo natanèneje mesto zadevne trgovine ali obrta. V prijavah, ki jih morajo napraviti ime-jitelji podjetij za automate z vzigalicami, je ozna-èiti tudi mesta automatov z vzigalicami. Vsako premestitev obrata na drug kraj je naznaniti 48 ur prej, vsako premembo v osebi podjetnika tekom 48 ur po prevzetju, in sicer po novem podjetniku na isti naèin. O vsaki prijavi izda oddelek finanène straže stranki potrdilo. V prvem odstavku oznaèeni obrati, dalje gostilne in kavarne, ki dajejo v svojih prostorih obiskovalcem vžigalice na razpolago, so pod-vržene glede prometa z vzigalicami dohodarstveni kontroli. Podjetniki so zavezani pokazati finanè-nim organom obstojeèe zaloge, dovoliti pregled, èe so vžigalice opremljene s pravilnimi tovarniš-kimi znamkami ali davènimi znaki, dokazati v primeru najdenih nedostatkov prejem in obda-èenje zalog in dovoliti, da smejo h'nancni organi po ukazu finanène oblasti prve instance, ki ga ta izda od sluèaja do sluèaja, vpogledati v poslovne knjige. Naknadno obdaienje. Vžigalice, ki se nahajajo 18. septembra 1916 v ozemlju, za katero velja davek na vžigala, izven tovarn za vžigalice, izven prostih skladišè za vži-galice ali carinskih skladišè, so podvržene na-knadnemu davku. Ta znaša: a) za žveplenke 2 h za vsak ovoj z ne veèjo vsebino kakor 100 komadov; za ovoje veèje vsebine po 2 h za vsakih 100 komadov ali za delne množine; b) za druge vžigalice 2 h za vsak ovoj z ne veèjo vsebino kakor 66 komadov; za ovoje veèje vsebine po 2 h za vsakih 66 komadov ali za delne množine; c) za vžigalne sveèice 10 h za vsak ovoj z ne veèjo vsebino kakor 66 komadov; za ovoje veèje vsebine po 10 h za vsakih 66 komadov ali za delne množine. Proste naknadnega davka so zaloge vžigalic, èe bi naknadni davek od njih ne znašal veè kakor 10 kron. Veèje zaloge se morajo v celoti naknadno obdaciti. Kdor ima zalogo naknadnemu davku pod-vrženih vžigahc, jo je dolžan najkasneje dne 21. septembra 1916 prijaviti onemu oddelku nnanène straže, v katere okolišu se nahaja pri-lavi podvržena zaloga, in sicer pismeno v dveh izyodih. Pri tern navesti vrsto vžigalic (žveplenke, ^galice brez žveplo, vžigalne sveèice), šte-»o in vrsto posameznih ovojev, konèno kraj in nihaiTbe- èe se ne nahaiai° vžiga»'ce v oznaèe-J~ trgovsko obièajnih ovojih, je navesti razen • °a P°Preèno vsebino prièujoèih posameznih ovo-L , llskovine za prijave se dobe brezplaèno pri vsakem oddelku finanène straže in pri vsakem davènetn uradu Ako bi se nahajale prijavi podvržene vžigalice na transportu, tedaj je zavezan prijaviti in pla-èati naknadni davek prejemnik blaga, ki ima od-dati prijavo najkasneje 48 ur potem, ko pošiljatev dospe. Finanèni organi, pri katerih se oddajo prijave zalog, imajo te prijave glede popolnosti preskusiti, eventualno odrediti izpopolnitev in èim prej mo-goèe izvršiti ovedbo zalog. Prijavi podvržene stranke so dolžne hnanè-nim organom, ki jim je naroèena ovedba zalog, nuditi potrebno pomoè ali pa poskrbeti, da se jim ta nudi. Do ovedbe zalog nastale premembe pri-javljenih zalog po prirastkih ali pa odpadkih se morajo hnanènim organom pred prièetkom ovedb zalog naznaniti in na zahtevo dokazati. Pri ovedbi zalog se ima ugotoviti vsebino veèjih, enakovrstnih ovojev le po preskusnji posameznih ovojev. Za v koncem te objave prideja-nem seznamu oznaèene trgovsko obièajne ovoje je ugotoviti naknadni davek po tarn navedenih po-stavkah. Vspeh ovedbe zaloge se vpiše na drugi strani prijave in ga sopodpiše prijavnik ali njega na-mestnik. Ko se je vpisal odpadajoèi znesek naknadnega davka in plaèilnica, pri kateri je naknadni davek plaèari, se vrne en izvod stranki drugi pa vpošlje plaèilnici. Plaèilu zavezana stranka ima plaèati naknadni davek, èe jej niso dovoljeni obroki, tekom osem dni pri plaèilnici, ki je oznaèena v rešitvi prijave. Ako se plaèilo ne izvrši ob roku, se ima to brez odloga naznaniti pristojni finanèni oblasti prve instance, da iztirja zastanek. Za plaèilo naknadnega davka se lahko dovo-lijo strankam na prošnjo po finanèni oblasti prve instance brez posebnega jamstva najveè štirje enaki meseèni obroki. Prvi obrok se mora plaèati takoj po prejemu dovoljenja za plaèevanje v ob-rokih. Ako se le en obrok ne plaèa na dan dospe-losti, tedaj je iztirjati ves še zastali znesek naen-krat. Zamudne obresti se v tern primeru ne zahte-vajo. Prijava izdelovanja kresil. Kdor kresila izdeluje ali pa iz od drugod dobljenih sestavnih delov sestavlja, ima to prijaviti najkasneje dne 6. septembra 1916, èe pa ima prièeti z izdelovanjem še le po 17. septembru 1916, najmanj 14 dni pred otvontvijo obrata kra-jevno pristojni finanèni oblasti prve instance. Prijava mpra vsebovati ime in bivališce podjetnika, delovodje in nastavljenca, ki je doloèen dajati v odsotnosti podjetnika pojasnila, in oznaèbo tvrdke. V njej morajo biti tudi navedeni kraj in konskrip-cijska številka izdelovališèa, prostori, v katerih se kresila izdelujejo in sestavljajo, prostori, v katerih se hranijo polizdelki in prostori, v katerih se hranijo dovršeni obdaèeni in neobdaèeni izdelki, dalje razne vrste kresil, ki se imajo izdelovati. Tej prijavi je priložiti odtis alipa osnutek (risba) imenske ali tovarniške oznaèbe, s katero se naj opremljajo kresila. Podjetniki, ki izdelujejo in hranijo v obrtovališèu tudi predmete iz žlahtnih ko-vin, dalje oni, ki ne le izdelujejo kresil, marveè tudi prodajajo posamezne sestayne dele kresil dru-gim obrtnikom, imajo to posebej prijaviti. Finanèna oblast prve instance odredi izvidni pregled, èegar vspeh se zabeleži v zapisniku, ki se sestavi v dveh izvodih, in yposlje odtis, oziroma osnutek (risbo) imenske ali tovarniške oznaèbe c. kr. glavnemu uradu za punciranje na Dunaju. Pri pregledu ima podati podjetnik in osobje obrata vsako za dohodarstveni kontroli zahtevano pojas-nilo. Naprava naèrtov in risb se ne zahteva, paè je pa vsprejeti za kontrolo važne date v zapisnik. Oznaèba imena ali tbvarne se mora razliko-vati od oznaèbe drugih obrtnikov. Glavni urad za punciranje na Dunaju odloèa o dopustnosti iz-voljene oznaèbe in odredi napravo palèice za punciranje prori povrnitvi napravnih troškov. Zlatar-jem in srebernarjem je dovoljeno, èe izdelujejo kresila iz nežlahtnih kovin, porabljati tudi za te svojo že odobreno imensko ali tovarniško oznaèbo. Ko dospe odloèitev o naznanjeni imenski alf tovarniški oznaèbi finanèni oblasti prve instance, opremi ta oba izvoda zapisnika s svojo odobritvijo En izvod se vroèi podjetniku v shrambo in se mu naznani mesto za punciranje (urad za punciranje, kraj, kjer se puncira), kateremu ,je predlagati izdelana kresila v svrho obdaèenja, in neposredni nadziralni organ. Kot neposredni nadziralni organ se doloèi za izdelovalce kresil, katerih obrti so v zmislu cesarskega ukaza z dne 26. maja 1866, drž. zak. št. 75, pod kontrolo uradov za punciranje in ki se nahajajo na sedežu kakega mesta za punciranje, to mesto za punciranje, v vseh drugih prime-rih pa pristojni oddelek finanène straže. Vsako premembo v osebi podjetnika, delovodje ali nastavljenca, ki je bil doloèen za pojasnje-vanje, kakor tudi vsako izpremembo nasprori v protokolu zabeleženim podatkom, je naznaniti tekom 24 ur nadziralnemu organu. Ta ugotovi premembo v izvidnem zapisniku in poroèa h'nancni oblasti prve instance. Natanènejše naredbe glede kontrole, glede zapiskov, ki jih je voditi, glede obdaèevanja, glede neobdaèene oddaje in prejema kresil so navedene v §§ 18 do 21 izvršilnega predpisa o davku na vžigala. Kontrola trgovanja s kresili in prodaja teh. Kdor se peèa s trgovanjem s kresili ali s prodajo kresil, mora to najkasneje 11. septembra 1916, èe se pa obrat otvori se le pozneje, 48 ur pred prièetkom obrata prijaviti pismeno finanèni oblasti prve instance. Glede prijave, dalje glede kontrolnih dolžno-sri, ki jih imajo trgovci s kresili in prodajalci kresil, veljajo doloèbe o kontroli trgovanja z vzigalicami in prodaje vžigalic. Finanèni straži je naroèena neposredna kontrola vseh izdelovalcev, prodajalcev in trgovcev kresil, izvzemši one, ki se nahajajo na sedežu kakega mesta za punciranje in ki imajo ob enem zaloge blaga iz žlahtne kovine, organi mest za punciranje pa imajo razven izkljuèno njitn pri-deljenega nadzorovanja takih obrtov, ki se nahajajo na sedežu mesta za punciranje in ki imajo ob enem zaloge blaga iz žlahtne kovine, tudi pra-vico kontrole vseh drugih izdelovalcev, prodajalcev in trgovcev kresil. Naknadno obdaienje. Dne 18. septembra 1916 v posesti prodajalcev in trgovcev s kresili, dalje ta dan v prodaja-lišèih izdelovalcev kresil se nahajajoèa kresila so podvržena naknadnemu davku. Ta znaša: a) za žepna kresila v komadni teži ne èez 25 gramov 50 h; b) za težja žepna kresila f K; c) za namizna in stenska kresila 3 K od ko-mada. Pri prodajalcih in trgovcih s kresili so opro-šèene od naknadnega davka zaloge kresil, èe bi za nje odpadajoèi naknadni davek ne presegal 10 K, veèje zaloge se pa morajo v celoti naknadno obdaèiti. Izdelovalci, trgovci in prodajalci kresil morajo naknadnemu davku podvrženo zalogo pred-ložiti najkasneje 21. septembra 1916 najbližjemu mestu za punciranje in navesti pri tern pismeno število in vrste kresil. Mesto za punciranje preskusi prijavo glede soglasja s predloženim blagom in vpiše, ako ni zadržka, odpadajoèi davek v prijavo. Povodom obdaèenja so vtisne na kresilo davèni znak. Davek zapade v èasu, ko se prijava izroèi, in se plaèa v gotovini pri mestu za punciranje. Za plaèilo naknadnega davka se lahko dovo-lijo strankam na prošnjo po finanèni oblasti prve instance brez posebnega jamstva najveè štirje enaki meseèni obroki. O dovolitvi je obvestiti tudi! mesto za punciranje, pri katerem se ima izvršitil plaèilo. Prvi obrok se mora plaèati takoj po pre-» jemu dovoljenja za plaèevanje v obrokih. Ako se| le en obrok ne plaèa na dan dospelosti, mora Lllibacher Zeitung Nr. 205 1462 7. September 1916 mesto za punciranje naznaniti to finanèni oblasti prve instance v svrho iztirjanja vsega še zastalega zneska. Zamudne obresti se pa v tern primeru ne zahtevajo. Ako bi se nahajala prijavi podvržena kresila na transportu, ima dolžnost naznanila in plaèila naknadnega davka prejemnik blaga, ki ima vložiti prijave najkasneje v 48 urah potem, ko je pošilja-tev dospela. Od naknadnega davka oprošèene zaloge kre-sil trgovcev in prodajalcev, v kolikor se nahajajo te zaloge še v posesti teh oseb, se morajo predlo-žiti v èasu od 16. novembra do 14. decembra 1916 bližnjemu mestu za punciranje, katero te zaloge opremi brezplaèno s spoznavalnim znakom. Na te doloèbe se s tern opozarja z dostavkom, da se dobe tiskovine za prijave naknadnemu dav-ku podvrženih vžigalic brezplaèno pri najbližjem oddelku finanène straže in pri najbližjem davènem uradu, in da se ravno tarn tudi dajejo natanènejša pojasnila. Od c. kr. finanènega ravnateljstva v Ljubljani. * Seznam ob prièetku veljavnosti davka na vžigala v prometu se nahajajoèih trgovsko obièajnih ovojev za vžigalice. O b i è a j n a o z n a <: b a $tevilo v oliit-ajnih origi- ^avèna Komadni ovoj ¦ ------.......- ..... -¦ nalnih zabojih se naha- komadnih velikosti tipe ali škatljiène ob like jajoèih komadnih ovoiev °Y°^eY., r J v vinarjih Ä. Vžigalice fc> r» e z ž y e p 1 a. j a) Vžigalice, ki se vnamejo samo na preparirani ploskvi za drgnenje (švedske vžigalice) 1 1 Poiiiikljiva škatla iz lesa Družinske švedske, vžigalico štedilke, gospodinjske švedske 1000 10 2 » V4 Hvedske, normalna oblika 5000 2 3 » 74 Švedske, */« oblika 5000 in 6000 2 i 4 » Flaming , Švodrite, flaming oblika 6000 2 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ i 5 » V» Švedske, oblika za vestjo 5000, 7200 in 14.400 2 : ; b) Vžigalice, ki se vnamejo na vsaki ploskvi za drgnenje 6 Poniikljiva ökatla iz leBa lOOtinske Unikum ali Svozilky 5000 2 7 > 260 Palors 250tinske 1440 6 I - -.....- ... i 8 Zabojèki iz iverja zalepljeni s papirjeni 5000 Angleške št. 500 ali 5000 inski zabojèki iz iverja 100 100 ! 9 > 1000 Angleške št. 100 ali 1000 inski zabojèki iz iverja 500 20 10 Patrone (škatlice) iz papirja št. 56 Salon št. 56, Mikado, Japonske 5000 4 11 Pomikljiva škatla iz lesa 4/4 2O0tinske Idarr 3600 4 I ! ~ 1 12 Pomikljiva škatla iz leBa lOOtinske Žveplenke lOOtinske, solo žveplenke 5000 2 13 Okrogla škatla iz lesa 8 pokrovom 60 Okrogli iver št. 60 1(XX) 6 14 Patrone (škatlice) iz papirja št. 56 Žveplenke št. 56 5000 4 j 15 » St. 60 » 60 5000 4 ' -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------.—.------------------------------j 16 » št. 65 » » 65 5000 4 i------------------------—-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------¦---------------------------------------------------------------------------------------—--------------------------_________________________________ i 17 » st. 70 » 70 5000 4 • C. Sx>ecija In der „Laibacliep Zeitung" wobei Auskünfte und Kosten bereitwilligst mitgeteilt werden. in—i ^ Lllibach« Zeitung Nl, 205_____________________________1464 _______ ?, Scplcmbcr 1916 Vollkommene Ausstattung in Kinderwäsche für jedes Alter lagernd empfiehlt das bekannte 2K97 47 Wäschegeschäft C. J. Hamann LAIBACH, Rathausplatz Nr. 8 Gegründet 1866 W- Wäsche eigener Erzeugung *W = Nervenschwache Männer = fönlern die Wiederkehr der geschwächten Kräfte durch 158 G4 Evaton -Tabletten. Verlangen Sie ärztliche Gutachtensammlung. St. Markus - Apotheke, Fabrik pharm. Spezialpräparate, Wien, III., Hauptstraße 130 IV. Goldene Medaille Wien 1912. Zu haben in allen Apotheken. Handelskurs für Mädchen des Direktors 2126 8 A. WEINLICH in Laibach, Erjavecstraße 12. ------ Gegründet 1900. ------ Das neue Schuljahr beginnt mit den Einschreibungen W^ vom 10. bis 15. September. "~^F| Wiener Handels - Akademie für Mädchen. im 4 4 1.) Offentliohe Handels-Akademie. 2.) Abiturientenkars für Absolven-tinnen von Mittelschulen. 3.) Öffentlicher kommerz. Kars für Absolventen von Lyzeen, Lehrerinnen-Bildungsanstaltcu otc. 4.) Offentliohe zwelklansige Handelssohule für Mädchen. 5.) Öffentlicher Einjähriger Tageskurs für Miidchen. Näheres in den gratis erhältlichen Prospekten. Wien, II., StephaniestraDe CTx>. 4. Telephon 12.842. Die Akademiedirektion : Das Kuratorium. Dr. Olga Ehrenhaft-Bteindler. 266!) ___ St. 1514/m. š. sv. Razglas. Na obeh mestnih alovenakih otroških vrteih se priène novo šolsko leto 1916/17 dLne 16. septembra 19X6. Vpisovalo se bo v šolskih prostorih na ZaloŠki cesti Št. 1 in v Cerk-veni ulici št. 21 v petek dne 15. septembra 1916 od dveh do petih popoldne. C. kr. mestni šolski svet v Ljubljani, dne 2. septembra 1916. 2670 §t. 1515. Razglas. Na pomožnem oddelku IV. mestne deške ljudske sole se prienfr šolsko leto 1916/17 dne 16. septembra 1916 s klicanjem sv. Duha in potem z rednim šolskim poukom. ; Pouk se bo vršil, kakor lani, v prostorih II. mestnega slovenskega \ otroškega vrtca v Cerkveni ulici štev. 21, kjer se bo vršilo vpisavanje! v petek, dne 15. septembra 1916, od dveh do petih popoldne C. kr. mestni šolski svet v Ljubljani, dne 2. septembra 1916. Verlag von lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg === i*x Laibach. ===== B»ifc>liotelta pisa/tel jev sedanje dobe: Zvezek I.: Novaöan Anton, Naia vas, I. del, broš. K 8 —, vez. K 4-60, po poäti 20 h veè. Zvezek II.: PugelJ Milan, Ura z angell, broš. K 3-—, vez. K 4-50, po pošti 20 h veè. Zvezek III.: Novaöan Anton, Naia vas, II. del, broš. K 3—, vez. K 4-50, po pošti 20 h veè. Llterarna pratika za 1.1914, vez. K 5—. Aikero Ant., PoslednJ Celjan. Epska pesnitev, br. K 3-, vez. K 4*50, po pošti 20 h veè. • PugelJ Milan, Mali ljudje, brošir. K 3 —, vezano K 4#—, po poSti 20 h veè. AmlolB E. de, Fnrij, uovela, broöirano E 1-50, vezano K 2*50, po pošti 10 h veè. Feigel Damir, Pol litra vipavoa, broäirano K 180, vezano K 2-60, po poštj 20 h veè. Klepeo SlavoJ, Aforizml in oitatl, broäirano E 250, vezano E 350, po pošti 20 h voè. Körnn V. dr., Spake, broöirano K 1-60, vezano E 2-40, po pošti 10 h veè. Poezije dr. Franoeta Prešerna, 2. ilustrirana izdaja, K 5-—, v platno vezaue K 640, v elegantnem usnju vezane K 10'—, po pošti 30 h veè. Poezije dr. Franoeta Preierna (ljudska izdaja), 2. natis, E 1-__, v platno vezane K 1'4U, po pošti 20 h veè. Dostojewski, Zloöln in kazen. Roman v 6 delih, preložil Vladimir Levstik, 3 zvezki K 10'50, vezani E 13 —, po pošti 30 h veè. Ruska moderna, prevela Minka Govekarjeva, E 4—, najelegantneje v platno vezaua E 6*—, po pošti 20 h veè. Sienklewioz H., Mali vitez. Roman z mnogimi lepimi podobami. 3 zvezki, broširani K 7—, lièno vezani E 9'50. Sienkiewioz H., Rodbina Polaneiklh. Roman z mnogimi lepimi podobami. 3 zvezki, broširatii E 10-—, lièuo vezani E 16'—, v en zvezek vezani E 13'—. Marryat, Morski razbojnik, E 250, vezano E 370, po pošti 10 h veè. Dr. Šorll, Pot za razpotjem, vezana knjiga E 3*—, po pošti 10 h veè. Dr. Šorll, Novele in örtioe, elegantno vezane E 3*60, po pošti 20 h veè. Meško Ksaver, Ob tihih veöerih, E 350, vezano E 5—. Meiko Ksaver, Mir Božji, E 2*50, vezano E 3-50. Malster Rudolf, Poezije, E 2 —, vezane E 3—, po poSti 10 h yec. Aikero A., Primož Trubar, E 2 —, elegantno vezan E 3—, po poSti 10 h veè. Aikero A., Baiade in romanoe, E 260, elegantno vezane E 4'—, po pošti 20 h veè. Aikero A., Lirske in epske poezije, E 2-60, elegantno vezane E 4—, po pošti 20 h veè. Aikero A., Nove poezije, E 3—, elegantno vezane E 4-—, po posti 20 li veè. Aikero A., Èetrti zbornik poezlj, E 350, lièno vezana knjiga E 4-50, po pošti 20 h veè. Gankar Ivan, Ob zori, E 3—, po pošti 10 h veè. Qolar, Pisano polje, E 180, vezano E 2 80, po pošti 10 h veè. Mole, Ko so ovele rože, E 2 —, vezano E 320, elegantno vezano E 350, po pošti 10 h veè. Sohoinigg, Narodne pesmi koroikih Slovenoev, E 2'—, elegantno vezano K 330, po pošti 20 b. veè. Baumbaoh, Zlatorog, poslovenil A. Fnntek, elegantno vezan E 4—, po poäti 10 h veè. Jos. Stritarja zbrani spisi, 7 zvezkov (prvi zvezek razprodan) E 30—, v platno vezani E 3860, v polfrancoski vezbi E 43'40. Levstikovi zbrani spisi, 6 zvezkov E 21-—, v platno. v polfrancoski vezbi E 29'—, ¡ najfinejši vezbi E 31-— vezani E 271—, Funtek, Godeo, E 1-50, elegantno vezan E 2'60, po po&ti 20 h veè. Majar, Odkritje Amerike, E 2—, po poäti 20 h veè. Brezovnlk, SalJivi Sloveneo, 3. za polovico pomnožena izdaja E 1*80, po pošti 20 h veè. Brezovnik, Zvonèekl, E 150, po poSti 20 h veè. Tavöar I. dr., Povesti. 5 zvezkov po E 270, v platno vezani po E 3'30, v polfrancoski vezbi po E 4*506 Clay de Maupassant, Novele, iz francošèine preložil dr. Ivo Šorli, E 3 —, vezane K 4- —. I Zupanöiö Oton, Samogovori, broširani K 3'—, vezani K 4'—. >N8«silt8 in unserer Zeitung hauen den grölten Erfolg! Druck und Verlag von Jg. v. Kl einmaylL Fed. Number g. • i