Pläuumeralionspieije: Für Laibach (sammt Zustellung in's Haus): Ganzjährig . . fl. 5,— Halbjährig . . „ 2.5N Vierteljährig . „ 1,25 Mit Postversenduugl Ganzjährig , . fi, ss,— Halbjülirig . . „ 3,— Vierteljährig . „ I.Z0 Einzelne Nummern Z tr. Zeitschrift für vaterländische Interessen. (Erscheint Tinstllg und Fleitllg.) Manuskripte werden nickt zurückgesendet, anonyme Mittheiluugen nicht berücksichtiget. Jahrgang V. Laibach, Dinstag am 9. August 1870. Insertionsgeblihrcn-Für die zweispaltige Petit, zcilc oder deren Raum bei einmaliger Einschaltung «lr.,2mal8lr., 3mal lN lr. Stc^>'cl jedesmal 30 kr. 3il>daktion: Hauptdlah Nr. 3l3, II, Stock. Administration eben­daselbst»! Otwlar K I err's Buchhandlung. Nr. 63. Der Prozeß der Stadtgemeinde Laibach gegen das Land Kram vor dem Reichsgericht. Während unsere sogenannten liberalen Blätter vor Verkündi­ gung des Urtheils über diesen Prozeß viel Lärm schlugen, sind sie nun plötzlich sehr kleinlaut geworden, ja so zu sagen ganz verstummt und verschweigen ihren Lesern gänzlich die prachtvolle und unum­ stößliche Motivirung des reichsgerichtlichen Entschiede«. Wahrscheinlich möchte man hierdurch die eigene Blamage verdecken und das lächer­ liche des jüngsten Gemeinderathsbeschlusses maskiren, welcher in seiner Starrsinnigkeit noch nach weiteren Schritten suchen will, um der Stadt zu ihrem vermeintlichen Rechte zu helfen. Damit aber die Bürger sehen, mit welch' undurchführbaren und eitlen Beschlüssen sich die gegenwärtige Stadtvertretung plagt, bringen wir nachstehend den Wortlaut der Entscheidungsgründe des reichsgerichtlichen Ent­ schiedes, welche vo^ Sr. Exzellenz dem früher« Iustizminister Frei­ herrn von Hye verfaßt sich im Wesen an die Ausführungen des Vertreters des Landes Krain-Dr. Costa anschließen. Zugleich wollen wir auch bemerken, daß die Notiz der „Laibacher Zeitung", die Ent­ scheidung sei mit 5 gegen 4 Stimmen gefällt worden, schon deßhalb evident falsch ist, weil nicht 9 sondern 11 Votanten den Gerichtshof bildeten. Entfcheidungsgründe. Sowohl in den zwischen den beiden Piozeßparteien gewechselten Streitschriften als auch bei der am 25. Juli 1870 vor dem Reichs­gerichtestattgefundenen mündlichen Verhandlung ist von den Vertre­tern beider Parteien unbestritten anerkannt worden, daß auf Grund­lage des von der Stadtgemeinde Laibach kommissionell abgegebenen Erklärungen die Gubernialverordnung vom 22. Juli 1849, Z. 11.641 die genannte Stadtgemeinde verpflichtet hat, vom 1. Jänner 1849 angefangen und bis in Folge der durch die Reichsverfasfung vom 4. März 1849 in Aussicht gestellten neuen Reform etwas anderes erfolgen wird, die Verpflegskosten für alle zu ihr zuständigen, in die Laibacher Krankenanstalt aufgenommenen armen Kranken aus ihren eigenen Mitteln zu bestreiten und an diefe Anstalt zu vergüten. Diese im administrativen Wege getroffene Verfügung wurde mit dem Erlasse des Ministeriums des Innern vom 19. Februar 1850, Z. 19.828, (Statthlllt.-Intimat vom 24. Februar 1850, Z. 3086, Beilage ?) für dermal, und bis die Regelung der Landes» wohlthätigkeitsllnst alten im gesetzlichenWegecrfolgt sein wird , genehmiget und diese spezielle Rechtsverbindlichkeit der Stadtgemeinde Laibach neuerlich durch den Statlhalterei-Erlaß vom 18. Mai 1850. Nr. 403 3. G. V. im Absätze II . „bis zur definitiven Regelung dieser Angelegenheit im Wege der Landesvertietung und Landesgefetz gebung als zu Recht bestehend erklärt, diese letztere Statthalterei>Verordnung selbst aber wieder durch Erlaß des Ministeriums des Innern vom 23. Dezember 1850, Z. 7043 genehmiget. Da nun eine neue Regulirung der dießfälligen Rechtsverhält­nisse bisher im Gesetzgebungswege nicht erfolgt ist, so muß die mehieiwähüle positive Verpflichtung der Stadtgemeinde Laibach auch derzeit noch als zu Recht bestehend erkannt werden. Von Seite des Herrn Vertreters der klagenden Stadtgemeinde wurde zwar bei der mündlichen Verhandlung geltend gemacht, daß die mehrerwähnte Verpflichtung derselben durch die auf Grundlage einer Allerhöchsten Entschließung vom 19. März 1851 ergangene Verordnung der krainerischen Statthalterei vom 23. Mai 1851 Nr. 110 L. G. B. lhatsllchlich aufgehoben worden sei, weil durch diese Verordnung die bis dahin abgesondert repartirten und eingehe­benen verschiedenen Landesumlagen mit Einschluß der Sanitälskosten in eine einzige Umlage zusammengefaßt, die ganze Bedarfssumme präliminirt und fodann auf die Gesammtsumme aller direkten Steuern des ganzen Landes, ohne rücksichtlich der Stad t Laibach eine Ausnahme zu machen, umgelegt worden ist, somit das Laibacher Krankenhaus vollständig in eine Landesanstalt ver^ wandelt und zugleich die Stadt Laibach eben dadurch, daß sie in die allgemeine Umlage auch für Krankenhauskosten einbezogen worden ist, ip»o lact« von der Verpflichtung auch noch zur abgefor­ derten Zahlung der Verpflegskosten für ihre eigenen armen Kranken enthoben worden sei. Allein nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen kann die erwähnte durch die eigenen verbindlichen Erklärungen der Stadtge­meinde Laibach, sowie durch die auf sie basirten administrativen Verfügungen in den Jahren 1849 und 1850 festgesetzte positive Ver­pflichtung dieser Gemeinde zur abgesonderten Zahlung der Verpfleg«­kosten für ihre armen Kranken nicht als durch die Verordnung vom 19. März/23, Mai 1851 thaisächlich und stillschweigend aufgehoben angesehen werden, weil diese Verordnung eine solche Aufhebung nicht nur ausdrücklich nicht ausspricht, sondern im Ge gentheile sich in ihrem Eingange sogar insbesondere auch auf die früher erwähnte Verordnung vom 11. Mai 1850, Nr. 403 L. G. B. bezieht, in welcher eben auch der Fortbestand der ofterwähnten Ver­pflichtung der Stadtgemeinde Laibach anerkannt worden war. Hiezu kommt, daß diese ebenfalls wieder nur rein administrative Umlage­Repartitions-Verfügung vom 19, März/23. Mai 1851 wohl in keiner Weise als die in den zitirten Verordnungen der Jahre 1849 und 1850 vorausgesehene, definitive Regelung im Wege der Landesvertretung und Landesgesetzgebung angesehen werden tonnte. Von Seite der klagenden Stadtgemeinde wurde ferner noch geltend gemacht, daß sie durch die Annahme des Fortbestandes ihrer obgedachten partikulären Zahlungsverpflichtung auch noch nach der Einbeziehung der Stadt Laibach in die allgemeine Umlage für die Sanitäts-Auslagen, auf eine mit den natürlichen Rechts- und Billig­keitsgrundsätzen, sowie mit den Prinzipien einer gerechten und rich­tigen Steuerlasten-Veitheilung unvereinbare Weise überlastet erscheine, indem sie hiernach die bezüglichen Eanitäts-Auslagen zweimal zahle, oder wie es richtiger ausgedrückt werden sollte, jene für ihre eigenen armen Kranken ganz und allein und jene für die übrigen im Lai­bacher Spital untergebrachten armen Kranken aus dem Lande Krain ebenfalls wenigstens theilweise nämlich durch die sie treffende Tan» gente der allgemeinen Umlage für alle Sanitäts-Auslagen zu zahlen habe. — Allein, wenn auch diesen Ausführungen nicht alle Berech­tigung abgesprochen weiden kann, so erscheinen sie denn doch gegen­über dem durch die allegirten Verordnungen von den Jahren 1849 und 1850 gegebenen positiven Rechtsstandpunkte nur als ratione» cis iez« lürsnäa , welche die Gesetzgebung bestimmen mögen, das bisher bestandene Rechtsveihältniß im Wege eines neuen Ge­setzes abzuändern, aber nicht von dem Reichsgerichte seiner Entschei düng zu Grunde gelegt weiden dürfen. — Mußte hiernach der Rechtsbestand der Verbindlichkeit der Stadtgemeinde Laibach zur ab­gesonderten und alleinigen Zahlung der Verpflegskosten für ihre eige­nen armen Kranken aus den in den Jahren 1849 und 1850 getrof­fenen Vereinbarungen und administrativen Verfügungen abgeleitet und als durch die mehrerwähnte Verordnung vom 19. März/23 . Ma i 1851 nicht alterirt angesehen werden; so erscheint der in den bei­derseitigen Streitschriften ausführlich erörterte Inhalt einer weitern Statthalterei-Verordnung vom 31. Mai 1851, Nr. 144 L. G. B. durch welche ebenfalls die Fortdauer dieser Verpflichtung der Stadt­gemeinde Laibach anerkannt worden ist, für die heutige Entscheidung völlig unerheblich, und es ist daher unnöthig, in eine Prüfung der ursprünglich von Seite der klagenden Gemeinde angefochtenen Giltig­keit dieser Verordnung einzugehen. Die in den oftzitirten Verordnungen vom Jahre 1849 und 1850 vorgesehene neue Regelung im Wege der Gesetzgebung hat aber auch nicht, wie von Seite der klagenden Stadtgemeinde weiter behauptet wird, durch die Landesordnung für Krain vom 26. Februar 1861 stattgefunden, da zwar durch den ß. 18, Z. 3 und Z. 22 derselben die öffentlichen Sanitätsanstalten des Landes als Landesanstalten und beziehungsweise als integrirende Theile des Lan­desfondes erklärt, und der Verfügung des Landesausschusses unter­stellt wurden, keineswegs aber dadurch irgend eine neue gesetzliche Bestimmung lücksichtlich der inneren bei diesen Anstalten bestehenden Rechtsverhältnisse angeordnet, und im Gegentheile bei der hiernach im Jahre 1862 erfolgten Uebergabe der krainerischen Kranken- und übrigen Wohlthätigkeits-Anstalten sammt ihren Fonden an den krai­nerischen Landesausschuß sowohl durch die dießfällige Verordnung des Stlllltsministeriums vom 21. Dezember 1861, Z. 7805/St. M. I. als auch von Seite des krainerischen Landesausschusses im Uebei­gabsprotokolle vom 31 . Jänner 1862 ausdrücklich festgestellt worden ist, „daß die gesetzlichen und stiftungsmäßigen Zwecke und Widmun­gen dieser Anstalt aufrecht erhalten, die bezüglichen Statuten und Direktiven, so lange eine Aenderung derselben im verfassungsmäßigen Wege nicht eintritt, beobachtet und die den betreffenden Fonden obliegenden Ver­pflichtungen genau erfüllt weiden." Hiernach muß schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen der in Beziehung auf die Zahlungspflicht der Stadtgemeinde Laibach speziell für ihre eigenen armen Kranken durch die mehigedachten Veioidnun- Feuilleton. Laibacher Silhouetten. Es war ein großes Wort, das aus dem Gehege der Zahne des Herrn v. Po sann er kam, als er sagte, daß ei „den Papst am liebsten auf dem Scheiterhaufen sehen möchte," groß, weil es aus dem Munde eines großen Mannes als reinste Herzensflamme emporstieg, größer noch, weil der Redner einen Wunsch äußerte, den er auf dem Wege seines Lebenslaufes und nur feinem Berufe lebend nicht leicht erzielen wird, wcßwegen genannter Wunsch geradezu ein kühner zu nennen ist, weil er außerhalb der gewöhnlichen Sfäre eines k. k. Oberfinanzdirektors gelegen ist und nur auf dem nicht­amtlichen Wege möglich wäre, den aber Herr v. Posanner nicht gerne wandelt. Dieses Herzensgebet des Herrn v. Posanner war also ein Ertemporö, denn Herr v. Posanner reiste nicht auf päpstliche Ko­sten, sondern berechnete dafür k. k. österreichische Diäten. Doch ist bei der bekannten Gesinnungstüchtigkeit des k. k. Wahlagitators die Annahme nicht unwahrscheinlich, daß er dieses Extempoiä als das Kind einer durch die Freude, einen Herzensbruder in Herrn von Fladun g gefunden zu haben, hervorgerufenen guten Laune in der Diätenleiter nicht angesetzt, sondern splendiderweise „obendrauf" ge­geben habe. Derlei Momente der Großmuth pflegen bei k. k. Fi­lillnzbeamten in der Regel nicht allzu häusig zu fein, und hätte Herr v. Posanner geahnt, daß dieses Wort ein gar so gewichtiges werden sollte, er hätte es zweifelsohne eher auf die Wagschale gelegt und dann vielleicht nicht ohne innere Krämpfe ganz umsonst verschwendet; ja das Wort ist Gold und dieses hätte er ohne Punzirung gar nicht von sich geben sollen, es tonnte ja irgendwo beanstandet werden. Infolge dieser Sorglosigkeit flog das geflügelte Wort wirklich gen vom 22. Juli 1849, vom 19./24. Februar 1850 und vom 18. Mai/23 . Dezember 1850 geschaffene provisorische Rechtszustand und faktische statu» ^uo in solange als fortan zu Recht bestehend anerkannt werben, bis derselbe durch die Landesgesetzgebunq neu geregelt werden wird. Demgemäß tonnte dem ersten Theile des Begehrens der Klage, welcher nur aus der Ungiltigkeit der erörterten Rechtsverbindlichkeit der Stadtgemeinde Laibach zur alleinigen Zahlung der Verpflegöbei­träge für ihre eigenen armen Kranken abgeleitet werden könnte, nicht stattgegeben weiden. Mi t dem Hinwegfallen dieses Theiles des Klagebegehrens zer­fällt der zweite Punkt desselben, der sich auf die Rückvergütung der bisher gezahlten Beträge bezieht, von selbst. Die Mitrailleuse. Mittelst eines Reskriptes des Reichskriegsministeriums wurde, wie das „W . Tagblatt" sagt, schon vorige Woche der Zusammen­tritt einer eigenen, unter dem Vorsitze des Erzherzogs Wilhel m im Arsenal tagenden Kommission angeordnet, welche den Auftrag erhielt, die Mitraileussen nach französischem Muster in der österreichischen Armee mit thunlichster Beschleunigung einzuführen. Diese Kommission hat in den letzten Tagen mit der Werndl'­schen Waffenfabrik in Stadt Steyr einen Vertrag abgeschlossen, nach welchen sich diese Fabrik verpflichtet, binnen einem kurzen Ter­mine (vier Wochen) einhundert Stück Mitrailleusen nach einem Muster anzufertigen, das der Regierung von Seite des französischen Kaisers bereitwilligst zur Verfügung gestellt worden ist. Gleichzeitig ist die ungarische Regierung mit der Sigl'schen Maschinenfabrik wegen Anfertigung von einhundert Mitrailleussen nach dem Systeme Mon­tignys für die Honved-Armee, die bis 15. November d. I . zu liefern wären, in Unterhandlung getreten. Diese Nachrichten werden natürlich nicht verfehlen, in- und außerhalb Oesterreichs großes Aufsehen zu machen und das Interesse des Publikums für diese raffinirteste Mordmaschine, die jemals er­funden worden, noch stärker zu erwecken. Die Mitrailleuse sieht wie eine kleine Kanone aus. Rückwärts am Ende des Laufes ist eine Vorrichtung angebracht, die wie ein viereckiger Kasten aussieht. Auf der Lafette sitzt ein Mann, der eine Kurbel dreht. Er beginnt sein Werk, der Kasten wird zuerst vom zunächst nach Wien und tauchte in Wiener Blättern auf und merkwürdigerweise nicht etwa als „Ente", sondern als ein eristiren­des Ungethüm und heute stiegt es schon in den Provinzen, wo man es, Dank den bluthigen Köpfen am Rhein, nicht so beachtet, als es beachtet zu werden verdient. Aber trotz der entschieden ungünstigen Epoche, in der Sie Ihren Wunsch gebaren, hat derselbe dennoch im Lande Krain, das zwar noch nicht durch den Krieg, wohl aber durch Finanzbeamte heimge­sucht ist, seine gerechte Würdigung gefunden und Ih r Ruhm ist unvergänglich. Man wird einstens, wenn Sie längst nicht mehr im Stande sein werden, Ihrer Passion bei Scheiterhaufen obzuliegen, nach Ihren Enkeln und Urenkeln mit den Fingern weisen und sprechen: Sehet, das sind die Nachkommen des großen Mannes, der zuerst das große Wort sprach: „Ich möchte am liebsten den Papst auf dem Scheiterhaufen sehen." Der Arme wurde ein Mär­tyrer seiner Idee, denn er starb, ohne seinen Lieblingswunsch in Erfüllung gehen gesehen zu haben. So werden die Leute reden; auch wenn man Ihnen kein Mo ­ nument setzen wird, weiden sie sich Ihrer erinnern als eines Fan­ tasten, der sich mit einer nicht leicht zu realisirenden Idee trug, denn das Volk von Krain hat ein sehr gutes Gedachtniß, verlassen Sie sich darauf, Herr v. Posanner! Uebrigens riecht Ih r Geschmack nach mittelalteilicher Kultur, nach den Sitten der Inquisitionszcit, es ist möglich, daß dieser Ge­schmack ein von Glied zu Glied in Ihrer Familie vererbter ist, und wenn wir nicht positiv wüßten, daß die Stadt Radmannsdorf aus­erkoren war, die Ehre Ihrer Geburtsstätte zu genießen, fo würden wir darauf wetten, daß einer Ihrer glorreichen Vorfahren entweder Holzscheite für Scheiterhaufen geliefert oder den Platz hergegeben hat, worauf man sie aufrichtete. Und dann kam ein Ahne des Herrn v. Fladung mit Zündschwamm — Zündhölzchen hatte man damals noch nicht — und Hobelspännen und steckte den Scheiterhaufen in Rohre zurückgeschoben. Links steht ein Mann, der nun sofort die Ladung in den Kasten gibt, worauf dieser wieder an das Rohr sich passend anlegt. Die Ladung besteht aus siebenunddreißig einzelnen Patronen, von deren Aneinanderreihung wir keinen besseren Begriff geben können, als indem wir fagen, daß die Palronen so gesteckt sind, wie die Zigarren in einem der gewöhnlichen Zigarrenaufsätze oder in den Zigarrenchatouillen, die jeder kennt. Die Mitrailleuse ist also geladen. Der Mann dreht wieder die Kurbel, rascher oder langsamer, wie es verlangt wird. Nun schießt die Mitrailleuse. Das macht genau den Eindruck eines außerordentlich raschen Peloton-Feuers. Auch wenn langsamer gedreht, respektive ge­schossen wird, hört man ein ununterbrochenes RRRR.. . Jetzt hat die Mitrailleuse ihre tödtliche Ladung ausgespien. Eine Bewegung der Kurbel, der Kasten hebt sich wieder vom Rohr ab, ein Mann, der rechts steht, zieht das Etui mit den ausgeschossenen Patronen, deren Kupferhülsen sich ganz unbeschädigt zeigen, heraus, der Mann links schiebt ein frisches Etui hinein, zugeklappt, die Kurbel angezo­gen, gefeuert, das ist wieder das Werk einer Sekunde und so geht es fort. Zwei weitere Männer tragen unausgesetzt frische Munition herbei, so daß im Ganzen mit der Bedienung der Mitrailleuse fünf Mann beschäftigt sind. Mit der gedachten Kurbel kann das Rohr auch nach rechts und links gedreht, gehoben und gesenkt werden. Das eigentliche Geheimniß der Erfindung besteht in der Art und Weise, wie das Abfeuern geschieht. I m Innern des Kastens befinden sich viele kleine Federn, welche durch ihr Anschlagen das Erplodiren der Patronen bewirken. Diese selbst sind die gewöhnlichen Infanterie-Patronen. An Munition kann es also der Mitrailleuse niemals fehlen, fo lange die Infanterie Patronen besitzt. Was nun die Wirkungen dieses Geschosses anbelangt, so ergab sich (am 8. August v. I.) folgendes: Geschossen wurde auf eine Scheibe, die in einer Entfernung von sechshundert Schritten aufge­stellt war. Bemerkt wurde, daß die Schüsse die Neigung haben, nach links zu gehen. I n einer Minute wurden vierhundert zwei und vierzig Schüsse abgegeben, wobei zu berückstchti» gen kommt, daß einige Patronen nicht explodirten. Geladen und ge­schossen wurde somit zwölfmal in der Minute! Brand und Ihr glorreicher Ahne sah mit innerstem Wohlbehagen zu und lachte sich über den köstlichen Spaß fast zu Tode. — Doch wie gesagt, Sie sind ein Krainer und in Krain wurde zuletzt nur elendes Herenfleisch auf Scheiterhaufen gebraten, und es ist nicht anzuneh­men, daß Ihre Ahnen sich bei derlei erhebenden Schauspielen be­sondere Sitze gemiethet hätten, um sich würdig zu amüsiren. Ihre Fantasie ist nicht von heute, Herr v. Po sanner! Ein Scheiterhaufen, natürlich aus recht trockenem Vuchenholze, mit Hobel­spännen und trockenem, feuerlechzenden Fichtenreisig vermengt, recht schütter aufgebaut, damit die gierigen Flammen möglichst viele An­griffspunkte erreichen, anständig hoch und proporlionell breit, die Flammen oben zusammenschlagend, ohne Rauch, damit die Szene deutlicher, Herr v. Fladung mit einer Schürstange geschäftig an der Seite und oben darauf Sie selbst — nein, der Papst, das wäre eine Szene, würdig eines künstlichen Pinsels. Wenn die Flamme nachzulassen beginnt, wirft man einige Slovenen hinein und das vervollständigt den Totaleindruck bedeutend. Wenn wir wüßten, daß Sie sich mit einem bloßen Gemälde, das diese Szene mit ergrei­fender Wahrheit schildern würde, begnügen, wir würden—bei Ihrer Gesinnungstüchtigkei schwören wir's — die Kosten nicht scheuen, um Ihnen damit einen Genuß zu bereiten, nach dem Sie Ihr Lebelang vergeblich streben weiden. Die Zeit ist eben vorgeschritten, jetzt gibt es Spieße, Pulver und Blei, Guillotinen, der Scheiterhaufen ist so ziemlich aus der Mode; wenn Sie trotzdem diesem noch vor allen anderen den Vorzug geben, so legen Sie hiedurch Ihre konservative Gesinnung an den Tag und beweisen, daß Ih r Geschmack sich nicht durch die Mode redigiren läßt. Erlauben Sie uns gefälligst nur noch eine Frage, verehrter Herr v, Posanner: Würden Sie, falls das gewünschte Schauspiel je angekündigt weiden sollte, um es zu sehen, die Reise zu dem Schauplätze mit oder ohne Diäten machen, d. h. würden Sie die Reisekosten sich von den Steuerzahlern ersetzen lassen, oder dieselben selbst tragen? U. A. W. G. Zur Situation. Vom Kriegsschauplatze sind mittlerweile Nachrichten ein­getroffen, denen zufolge die Aktion bereits begonnen hat. Bei der Ungenauigteit und Parteilichkeit der beiderseitig veröffentlichten Tele, gramme läßt sich freilich nicht mit Bestimmtheit auf den gegenwar» tigen Stand der beiden Heere schließen, man muß sich daher vor. lausig mit den Telegrammen begnügen, wovon wir einige der wich­tigsten hier folgen lassen. Ueber das Gefecht bei Weißenburg, in dem die Franzosen einer großen preußischen Uebermacht weichen mußten, erhält die „Po­litik" die nachfolgenden Telegramme: Bergzabern, 4. August, 9 Uhr Abends. (Priv.-Tel.) Heute, um 3 Uhr Nachmittags erfolgte ein Angriff auf Weißenburg unter persönlichen Leitung des Kronprinzen von Preußen. Der Vormarsch geschah in drei Kolonnen. Erst unmittelbar vor Weißenburg stieß man auf den Feind, der sich sofort in die Stadt zurückzog. Die Stadt wurde von den Preußen nach dreimaligem Sturm genommen. Der Feind vertheidigte jede Straße energisch, und zog sich auf die die Stadt umgebenden Höhen zurück. Nach einem furchtbaren An­griff überließ er die Stadt und die Anhöhen den preußischen Truppen und setzte sich in Wingen, Leinbach, Kleeburg und Niedselz fest, ohne von den vordringenden Preußen weiter verfolgt zu werden. Die Verluste sind sehr groß, am bedeutendsten bei den baierischen Trup­pen, deren größter Theil im Feuer stand. Man gibt über acht Tausend Todte und Verwundete an. Von französischer Seite sind viele Todte und auch Schwerverwundete auf dem Schlachtfelde zurück­geblieben. München, 4. August, 10 Uhr Nachts. (Priv.-Tel.) Das baierische zweite Armeekorps hat sich heute bei Weißenburg tapfer gehalten. Der Kronprinz von Preußen führte persönlich den Angriff. Die Stadt wurde von den Franzosen Schritt für Schritt vertheidigt, die Straßen von Wcißenburg sind mit Leichen übersäet. Erst um fünf Uhr gelang es, durch Herbeiziehung preußischer Truppen die Franzosen aus der Stadt hinauszudrängen, die sich dann, ohne sich weiter zu vertheidigen, nach Kleeburg, Niedselz und Schleichthal zu­rückzogen. Wegen Ermattung der preußischen und baierischen Truppen wurde das Gefecht abgebrochen. Die Verluste werden an Todten und Verwundeten über 7000 angegeben. Die Franzosen ließen viele Todte und Schwerverwundete auf dem Kampfplatze zurück. Der Kronprinz von Preußen bleibt über die Nacht in Bergzabern. Am Sonntag trafen wieder Telegramme von der Armee des Kronprinzen von Preußen ein, denen zufolge am Samstag bei Wört h eine größere Schlacht stattgefunden hat, in der das französische Armeekorps des Marschalls Mac-Mahon geschlagen wurde. Dieselben lauten: Berlin , 6. August, 10 Uhr, 10 Min . Nachts. (Privattele» gramm des „N. W. Tagblatt".) Soeben langte hier das folgende offizielle Bulletin ein: „Siegreiche Schlacht bei Wörth . Das Ar­ meekorps Mac-Mahon's war mit dem größten Theile meiner Armee engagirt und wurde vollständig geschlagen; Franzosen auf Bitsch zurückgeworfen. — Saarbrücken ist von der ersten Armee unter Steinmetz wieder genommen worden." Diese Telegramme stammen freilich aus preußischer Quelle, aber es läßt sich daran nicht zweifeln, daß die Franzosen sich einer preußischen Uebermacht gegenüber befinden und Schritt für Schritt zurückweichen. Das Engagement bei Wört h kann füglich eine Schlacht genannt werden, wenn auch keine entscheidende, da sich, wie bemerkt, die Franzosen nur vor der Uebermacht zurückziehen, je­ doch nicht, ohne dem Feinde sehr empfindliche Verluste beizubringen. Ueber das jüngste Gefecht bei Wörth sind weiters noch folgende Details telegrafisch bekannt geworden: Mainz, 7. August, 4 Uhr, 30 Min. Morgens. Der Krön. Prinz meldet vom 6. Abends. I n siegreicher Schlacht über Mac- Mahon, dessen Korps verstärkt durch Divisionen der Korps Defailly und Canrobert war, wurden 2 Adler, 6 Mitrailleusen und einige 30 Geschütze genommen. — Ueber 4000 Gefangene wurden vor, läusig gezahlt. General Böse wurde verwundet, General Kirchlich lommandirte wieder sein Korps. Beiderseits starke Verluste. Neueren Nachrichten zufolge ist es nicht unwahrscheinlich, daß sich Oest er reich mit Italie n zu Gunsten Frankreichs alliiren, werde. Wenigstens ist sowohl die italienische als österreichische Armee in Kriegsbereitschaft und zwischen Florenz und Wien finden Ver­ Handlungen statt. Demnach wäre der Krieg wirklich das, was er zu weiden drllhete, nämlich ein europäischer geworden, denn es ist nicht zweifelhaft, daß auch die übrigen kontinentalen Machte alsbald zur Aktion weiden gedrängt werden. Original-Korrespondenz. Rudolfswelth, 3. August. Am 30. v. M. wurde am hiesigen Gymnasium der Jahresschluß feierlich begangen. Nach abgehaltenem solennen Danksagungs-Hochamte in der hiesigen Franziskaner-Kloster­kirche versammelte sich die Schuljugend zur Empfangnahme der Schulzeugnisse und Schulprogramme im Gymnasial-Saale, allwo vorläufig 3 ausgezeichnete Reden, die erste in lateinischer, die zweite in deutscher und die dritte in slovenischer Sprache im eralten Vor­trage gehalten wurden. I n drei Sprachen Reden gehalten in Krain! — das ist doch, wird sich mancher denken, unglaublich, aber ein Beweis, daß Krain ein poliglottes Land ist, und daß der Laibacher Landesregierungs­präsident und der Laibacher Landesgerichtspräsident, welche Beide, mit Einschluß des hochbegabten Laibacher Gemeinderathes Mallitsch in ihren Dienstesausschreibungen von den Kompetenten die Kenntniß der beiden Landessprachen fordern, noch übersehen, daß in Krain auch drei, und wenn man berücksichtigt, daß in Krain viele Bewohner auch koöevarisch, italienisch, auch hin und wieder französisch, englisch :c. sprechen und verstehen, selbst auch noch mehrere Sprachen, und weil sie im Lande gesprochen weiden, sohin mehrere Landessprachen gibt, oaher sie in der Zählung der hierländigen Landessprachen nicht ganz sicher sind. Dießfalls kennt sich der hiesige Kreisgerichtspräsident schon besser aus, welcher in Ausschreibung eines zu vergebenden Diurni­stenpostens mit täglichen 80 kr. von den Kompetenten nicht die Kenniniß einer bestimmten Zahl, sondern der Landessprachen über­haupt fordert, daher er im Lande Krain nicht bloß zwei, sondern sogar mehrere Sprachen zählt, oder unterscheidet. — Ist das nicht eine Ironie auf das durchaus flovenische Land Krain? — Sogar die drei Vureaur-Haupter im Lande wollen nicht wissen, was eigent­lich unter dem Begriffe Landessprache zu verstehen fei, und scheinen vergessen zu haben, daß nach dem allgemeinen Begriffe nur diejenige darunter verstanden werde, welche von der Mehrheit der Landes» bevülkerung gesprochen wird. — Nun, wird im Lande Krain nicht von seiner ganzen Bevölkerung, selbst mit Einschluß der 15.000 Koöevar, der 500 Weißenfelser und der ganzen an Italien angren­zenden Bevölkerung slovenisch verstanden und gesprochen? — Der das leugnet oder nicht wissen will, der gehe unter die Bevölkerung und wird sich überzeugen, daß feine Sprachen-Multiplikation, wenn nicht böswillig, doch mindestens unrichtig ist. Die in die Kanzleien aufgedrungene deutsche Sprache, die aber das Landvolk als der Kern und die Hauptmasse der Landesbevölkerung, mit Ausnahme einiger NemZkutaiji in den Städten, nicht im mindesten versteht, kann ebenso wenig zur Landessprache zählen, als es je jemanden beigefallen ist, in den transleilhanischen Ländern die lateinische Sprache, die vor nicht langer Zeit in Kanzleien und im Parlamente aufgedrungen und die allein übliche war, für eine dortige Landessprache, oder die gottscheeische, weil sie von einer kleinen Partie der Landesbevölke­rung gesprochen wird, für eine hierländige Landessprache zu prokla­miren. — Vielleicht geschieht dieß mit der Zeit, wenn die Koöevarji noch weitere, als bloß katzenmusikalische Fortschritte gemacht haben weiden. Um wieder auf den Schluß des Schuljahres zurück zu kommen, sei bemerkt noch folgendes: Vor Beginn der Reden wurde die Volks» Hymne slovenisch, und zwischen und nach Schluß derselben andere flovenische Lieder von der Schuljugend mit ganz besonderer Prä­zision abgesungen. Sowohl die Reden als die Gesangspiecen wurden mit Händeklatschen und Avijo's von der zahlreich versammelten Zu­hörerschaft lebhaft ausgezeichnet. Am nämlichen Tage den 30. v. M . Nachmittag wurde der hiesige Bürgermeister, Herr Albert Edler v. Lehmann nach seiner Resignation wieder zum Bürgermeister gewählt und er nahm diese Wiederwahl an. Wir wollen hoffen, daß er sein im „Triglav" ge­rühmtes Administilltionstalent auch auf dem Felde der Ortspolizei gebührend entfalten werde. Tags darauf machte die hiesige Oitalnica einen Ausflug in oorrxii'« auf den Stadtberg, eine gute Stunde von Rudolfswerth entfernt, für den ganzen Tag und nahm auch eine Nblheilung der Eigenthümer, Herausgeber und verantwortlicher Redakteur: hierortigen Bürgerkorps-MusitkapeUe mit, wohnte um 10 Uhr Vor­mittag in der hübschen Stadtberg-Kirche der heiligen Messe bei, die mit wohl eingeübtem Gesang der öitalnica-Eänger begleitet war, nahm dann auf der niedlichen, wohlbestellten Weingartenbesitzung des Mitgliedes Herrn Anton Kalöiö, etwas tiefer unter der Kirche gegen die Stadt gelegen, das Mittagmahl mit 80 Gedecken ein, wobei es an passenden Toasten und donnernden Avijo's nicht fehlte und es geseelten sich nach dem Mittagmahle aus der Stadt und der Umge­gend mehr als noch einmal so viel Mitglieder und Gäste dazu, wodann der Nachmittag in Toastbcgrüßungen, Gesängen, Avijo's und Tanz bis in die Abenddämmerung verbracht wurde. Mit der Abenddämmerung kehrte aber alles auf den am Fuße dieses anmu­thigen Weinberges harrenden Wägen in die Stadt zurück. Tagesneuigkeiten. — Ueber neue Mordmaschinen schreibt das „Journal de Rouen": „I n Metz sind vier Batterien Bombaiden angekommen. Die Lom­barde ist zur, Mitrailleuse dasselbe, was die Mitrailleuse gegen alle vorausgegangenen Mordmaschinen ist. Die Preußen haben Mi ­tiailleusen, welche viel geringer sind als unsere, sowohl in Bezug auf Tragweite, als auf Sicherheit des Schusses, aber sie haben keine Bombarden, und sie wissen nicht einmal, was dieselben sind. Bei der Ankunft in Metz sind diese geheimnißvollen schrecklichen Bom­barden, über die man bis zur letzten Stunde das Geheimniß be­wahrte, in die Artilleriebahn gebracht und niemand darf sich ihnen nähern." — Andere fianzösische Blätter schreiben dagegen den Preu­ßen Guttaperchabälle mit Nitroglyceiinfüllung zu, mit welchen die französische Armee vernichtet werden soll! — In Kertsch und Charkoff ist die Cholera ausgebrochen. In Konstaniinopel wurden Quarantainemaßregeln angeordnet, desgleichen ordnete die Tr i est er Zentral-Seebehörde Observations­maßregeln an. Lokales. Lllibach, 9. August. — (Ter Tabor in Wippach,) welcher bekanntlich künftigen Sonnta g stattfindet, verspricht ein sehr glänzender zu weiden. Der „Sokol" ist hiezu namentlich freundlichst eingeladen und es wäre zu wünschen, daß sich derselbe um so zahlreicher dabei betheiliget, da er bei seiner Ankunft von seiner dort erst gebildeten Filiale erwartet und begrüßt werden soll. Da auf den 15. zudem ein Feiertag fällt, so wird es den meisten Mitgliedern nicht schwer sein, sich nach Wippach zu begeben und ist demnach auch seitens der übrigen Be­wohner von Lllibach eine größere Theilnahme zu erwarten, da auch dießmal der Fahrpreis bis Ndelsberg auf die Hälfte herabgesetzt ist. Näheies bringen wir nächstens. — (Siegesfest.) Wie man uns erzählt fand in einem gewissen Zimmer der Kasinvrestauration gestern ein solennes Siegesfest statt, welches die hiesigen Preußenfreunde anläßlich der frohen Bot­schaft vom Kriegsschauplätze veranstalteten. Natürlich nahm man wieder hier die Maske des Deutschthums, des Bewußtseins der Zu» fammengehörigkeit mit densiegenden Brüdern vor, die sich jedoch sehr lächerlich ausnimmt und beinahe wie eine Parodie aussieht, wenn man die Nationalität der meisten Teilnehmer des Festes in Betracht zieht, denn diese waren der bei weitem größern Ueberzahl nach — Renegaten, ^a2 poäpigani »slll 8voja po»1oPi», pri v^ajsmuu sava­ 2kv«.rova,I, Kawr«, so mi Komaj äva ru«8soa powm po^ore!«,. Lanka ^'« nkaäo iiitro prei»Ka1a, ter ^o PO^tsiltt j ^i>ll­viöno plaöala, 2» Kar 8« ^ tlvale^uu 2»rivalujem. Nislim^ ä«, Zpoluiiu nvcxjo üolLUN8t, »Ko