Laibacher SeitunH. ^« OH. Donnerstag an» 3». Mai HD^O. cf>,e Lalbacker Zeilunq" erschc,',! wo reiulich 3 Mal: D,"staq, Donnerstag und Samstaq. un5 koste, sammt dem «Illyrischen Bl>,tt<" m, Comptoir qinzjahriq «, ft halb-i?,,.,a /l N 5» kr - fill d e Zustellung ins Hau^ ,,"' jahrlich^c, s.-. mehr ^u tntrichc.,,. Du,ch die e. k. Post u,ner . EM, Inserate bis ,2 Zeilen : fl. fur 5 Mal^ ^_______________ ______ _____________ Politische Nachrichten W i e n. Wien, 26. Mai. InDebreczinfandaml4. Mai cine große Feierlichkeit Statt. In der Hauftt-kirche trat die Nationalversammlung zusammen; Paul Alm«sy, als Präsident des Houses, forderte in einrr Rede, in welcher die Volkssouverane-tät herausgehoben wnrde, den Regierungspräsidenten zur Eidesleistung alls. Als Kossuth geschworen hatte, sprach der Regierungspräsident ein starkes Gelübde aus (welches?) und ließ durch den Sccre-tär des Hauses, Stephan Gornve, die Minister beeiden. Der »Pesti Hirlap" schließt die Beschreibung mit folgenden Worten: »Der Feierlichkeit fehlte der Ausbruch der Begeisterung, der sonst bei großen Volksfesten erscheint, aber dafür waren wir ergriffen, was bei Volksfesten fehlt. Wir standen vor Gott, im Haus Gottes, wir brachen nicht in lauten Jubel aus, denn wir beteten für das Vaterland.« — In Stuhlweißenburg ist die Republik proclamirt wordcn, aber der »Mi Hirlap« klagt slhr Über den gänzlichen Mangel an NegelsteNMg, mit dem der Act vorüberging. * Wien, 27. Mai. Gestern Abends um 9'/, Uhr sind Seine kaiscrl. Hoheit, der durchl. Herr Erzherzog Franz Carl sammt Höchstihrer Frau Ge. malin und den durchlauchtigsten 3 Prinzen Ferdinand Carl und Ludwig mittelst Separatzugcs von Olmütz hier angekommen. " Wien, 28. Mai. Salzburg 26. d. M. II. MM. Kaiser Ferdinand und die Kaiserin Maria Anna sind gestern Nachmittags um 5 Uhr in der Richtung von Linz und Lambach, in einem sechsspännigen Galla - Wagen , in welchen I. M. die Kaiserin-Mutter und I. k. k. Hoheit Erzherzogin Hildegarde Höchstdenselbcn an der Straße von Neumarkt entgegengefahren war, hier angekommen. Am Linzer Thore wurden die erlauchten Reisenden vom Magistrate und Gcmrinderathe ehrerbietigst empfangen und fuhren, lütter Paradirung der in den Gassen bis zum Residenzplatz aufgestellten Nationalgarde, nach der k. k. Winter-Residenz wo eine Compagnie der k. k. Garnison mit ihrer Fahne als Ehrenwache aufmarschirt war. Hier wurden II. MM. von dem Herrn Landeschef Dr. Fischer, dem prov. Herrn Kreisvorstande Grafen Mniszech, dem Herrn Fcstungs- und Brigadecommandanten Baron Eynaten, mit den k. k. Stabs-und Oberofficiercn erwartet, auch war eine Com-paqmc der Nationalgarde mit ihrer Musikcapelle aufgestellt, welche Letztere die Volkshymnc crklin-aen ließ. Später zeigten sich II. MM. am Fenster und wurden von dem, auf dem Platze zahlreich versammelten Publikum mit freudigem Lebehoch bcqrüßt. In den Abendstunden von 8 bis 9'/-. Uhr fand dann eine Serenade auf dem Ncsi. dcnzplatze Statt, welche von den Majestäten mit Wohlgefallen aufgenommen wurde. — Der allerhöchste Aufenthalt war bis zum 28. Nachmittags bestimmt, wo die Weiterreise nach Tyrol fortgesetzt werden sollte. — Am 26. Mai Mittags war auch Se. kaiserl. Hoheit dcr Herr Erzherzog Lud- wig aus dem Traunkrcise zum Besuche Ihrer Majestäten in Salzburg angelangt. Wien, am 28. Mai 1849. Nach eingelaufc-ncm Berichte des Feldmarschall-Lieutenants Grafen Thurn wurde am 24. d. M. Früh das Feuer gegen das Fort Malghera aus 89 Geschützen begonnen. Die Wirkung davon war sehr ausgiebig; der auf dcr Defensions-Caserne errichtete und armirte Cavalier wurde arg zugerichtet und bald genöthi-gct, sein Feuer einzustellen. Die Lünettcn Nr. l2 und 13 und die Bastion Nr. 6, wurden dergestalt zerschossen, daß diese feindlichen Werke bis gegen Abend nur mehr mit einem Geschütze aus der Spitze über Bank feuern konnten. In gleicher Weise wurde auch das Fort Riz- zardi stark beschädigt und sein Geschütz thcilweisc zum Schweigen gebracht. In diesem Fort, so wie iir Malghera selbst, flogen an diesem Tage drei l Pulver - Magazine in die Luft, und im Ganzen ! dürfen bis Abends 12 bis 15 feindliche Geschütze demontirt worden seyn. Um 8 Uhr Abends w.,r das Feuer aus Malghera bedeutend gedämpft. Der Feind schien an die Ausbesserung seiner Werke schreiten zu wollen; um dieß aber zu verhindern, wurde das Feuer unsererseits aus sämmtlichen Batterien mit möglichster Thätigkeit die Nacht hindurch unterhalten und vom Feinde nur schwach erwiedert. In dieser Weise wurde auch am 25. d., bis wohin die officicllcn Detailberichte reichen, mit der Beschießung fortgefahren, deren günstiges Resultat, nämlich die Räumung Malghera's in dcr Nacht vom 26. d. und dessen Besitznahme durch unsere Truppen durch eine heute Früh angekommene telegraphische Depesche bekannt und mittelst Extra-Blatt veröffentlicht wurde. Unser Feuer wu>de vom Feinde mit aller Kraft erwiedert. Er richtete sein Geschütz hauptsächlich gegen die vorgeschobenen und ihm sehr nachtheilig gewesenen Batterien Nr. 3 , 8 und 14. Von der letzteren dieser Batterien, deren Brustwehr stark beschädigt wurde, verloren wir am ersten Tage 6 Kanoniere, von denen 4 erschossen und 2 verwundet wurden. Auch 2 Geschütze wurden dermaßen beschädigt, daß sie ihr Feuer einstellen mußten. Es gelang jedoch, alle diese Beschädigungen während der Nacht wieder herzustellen, so daß die Batterien am andern Tage wieder wirken konnten. Unsere Truppen sind vom besten Geiste beseelt. — Die Artillerie, welche sich, wie immer, sehr tapfer bewährt, zieht singend durch die Tran-cheen zur Ablösung ihrer Cameraden. Unser Gesammtverlust am ersten Tage der Beschießung besteht: ! Von der Artillerie in 2 Unterofficieren und 20 ! Mann todt und verwundet, und vom Inf. Regi-mentc G. H. Baden in 18 todten und verwundeten Gemeinen. Die Verluste der zwei folgenden Tage bis zur ^ Einnahme des Forts sind noch nicht bekannt. i^inz, 26. Mai. Ich beeile mich, Ihnen eine wichtige Neuigkeit mitzutheilen, die mir gestern Abends aus Passau angekommene Reisende als verläßlich mittheilten. Am 24. d. M. sind sämmtliche Truppen aus Passau und dessen Umgebung, so wie überhaupt alles Militär an der Innlmie nach Rhein-baiern aufgebrochen, um sich daselbst mit den preußischen Truppen in Verbindung zu setzen, und sodann die Insurrection in der Pfalz zu unterdrücken. Wenn dieses gelungen, so sollen die siegreichen Truppen das gleiche Werk im Großher-zogthume Baden vollbringen, wornach die von den Fürsten octroyirte Verfassung für Großdeutschland verkündet werden soll. Jene Deputirten, welche im l Frankfurter Parlament nach deren Beschlußunfähigkeit noch zurückbleiben, und die Barathungen fortzusetzen Miene machen, sollen verhaftet, als Rebel- ! len erklärt und in strenge Untersuchung gezogen werden. Oefterrcichischcs KiMcnland. * Trie st, 21. Mai. Von der k. k. Escadre in den Gewässern Venedigs erfahren wir Folgendes: Am 19. Morgens zeigten sich bei Malamocco mehrere Trabakeln unter Segel. Der Dampfer »Custozza«, Capita'n Bourguignon, lief denselben »nie voller Kraft entgegen und ward dabei eines Convoi's von 14. mit .jttpfl'md. Kanonen ausgerüsteten veneticmischen Trabakeln ansichtig, welches in Begleitung der „Mariana" und dreier anderer kleineren Dampfer unter dem Schutze der Landbat-tcrien nach der sogenannten Fosa in der Richtung gegen Chioggia steuerte. Die Trabakeln (woran 4 mit 2, die übrigen mit 1 Geschütz versehen) waren in Schlachtordnung, lmd hielten sich eines sehr nahe an dem andern, die kleinern Dampfer landeinwärts, und die »Mariana" an ihrer Queue, so daß sie zum Theile von den Landbatterien, stets aber von den Geschützen aller Trabakcln gedeckt war, in welcher Stellung sie sich, mit vieler Ge. schicklichkeit manövrirend, beharrlich erhielt. Der Dampfer »Custozza«, entschlossen, dessenungeachtet die „Mariana" und wo möglich auch das Convoi anzugreifen, hißte, beim ersten scharfen Schusse gegen die „Mariana" die österreichische Flagge an allen Mastspitzen auf und harzelirte die Rebellen während ihres ganzen Laufes bis unter die Batterien von Chioggia, wo das Convoi gegen Mittag ankerte, und sich, sobald es die Strömung gestattete, in den Hafen von Chioggia zurückzog. Der „Custozza" blieb nun in beobachtender Stellung ungefähr I50tt Faden vor der Mündung des Hafens stehen. Der Feind mag ungefähr 60 bis 70 Kugeln und Granaten auf unseren Dampfer abgefeuert haben, jedoch ohne den mindesten Erfolg; der »Custozza« hingegen erwiederte das Feuer mir 15 Schüssen, durch welche einer der kleineren Dampfer am Vorderthcil beschädigt wurde. Am 20. Nachmittags setzte sich die venetianische Flotille wieder in Bewegung und lief, die Fosa, dem Lande so nahe als möglich durchschneidend, in Malamocco ein. lll. Trieft, 29. Mai. (Correspondenz.) Gestern Abends um 1l Uhr ist Ihre Majestät die Kömgin von Griechenland, unter dem Namen einer Herzogin von Athen, mit dem hellenischen 320 Dampfer »Otto« hierorts eingetroffen. Morgen verläßt sie uns wieder, um sich zu ihren erlauchten Aeltern nach Oldenburg zu begeben. In Folge eines im telegraphischen Wege gestern eingelangten Befehls reis'te unser allverehrter Landcschef, Graf Gyulai, plötzlich ab, um von Sr. Majestät seine weitere Bestimmung persönlich zu vernehmen. — Man spricht, daß dieser Mann^ welcher es in einem bewunderungswürdigen Grade verstanden, die verschiedenen politischen Parteien unbewußt an sich zu fesseln, zum Civil, und Mi-litä'rgouverneur des venetianischen Königreichs auserlesen worden sey. — Diese Wahl wäre sicher eine der glücklichsten. Heute Früh besuchte uns abermals der in ära-rischer Miethe stehende Lloyddampfer »Trieste", um Proviant für die Flotte aufzunehmen. Derselbe bringt uns interessante Nachrichten sowohl aus dem Venetianischen, als von Ancona. In ersterer Beziehung haben die Oesterreicher, nachdem sie, wie bereits gemeldet, Malghcra besetzt hatten, nuw mehr auch den Ort St. Giugliano eingenommen, ohne auf das geringste Hinderniß zu stoßen. Nach einem mir so eben vorliegendem Briefe aus Venedig haben sich alle fremden Legionen sofort geweigert, gegen unsere Truppen weiter zu kämpfen, und es läßt sich mit Zuversicht erwarten, daß die erste Kugel, welche die Stadt selbst erreichen wird, zugleich ein Signal der unbedingten Unterwerfung seyn werde. Vor dem venetianischen Canal stehen die Kriegsdampfer »Custozza« und »Vulcano« nebst einer aus Ancona zurückgekehrten Fregatte und mehreren kleineren Fahrzeugen. Auch vor Ancona zeichnet sich unsere Kriegsmarine in überraschenderWcise aus. Wie ich letzthin geschrieben, sind drei Kriegs-fregatten dahin abgegangen, zu denen später der Kricgsdampfer »Curtatone« gestoßen ist. Meine Angabc , dieses Geschwader werde Ancona beschießen, hat sich nach Aussage des obgedachten Dampfbootes »Trieste« bestätigt. Die Forts der Stadt wur-dcn von unserer wackeren Marine.-Artillerie angegriffen, und werden fortwährend, unter anderen auch mit Congreve-Raketen beschossen. Mehrere Landbatterien sind bereits vollends demolirt, und es wäre nichts Unerwartetes, wenn sich die Anco-nitaner, bevor sie noch von General Wimpssen zu Lande angegriffen werden, dem österreichischen Commandanten unterwerfen. — Eben jene Fregatte, von der ich oben erwähnt, daß sie gegenwärtig vor Venedig stehe, erhielt sieben Kugeln in den Körper; doch werden die Reparaturen an Ort und Stelle vorgenommen werden können. Daß wir Menschenleben eingebüßt, darüber verlautet nichts. T y r o l. * Innsbruck, 23. Mai. Heute traf Ihre königl. Hoheit, die regierende Frau Großherzogin von Baden mit Gefolge hier ein; als künftigen Aufenthaltsort der erlauchten Dame bezeichnet man Meran. Innsbruck, 23. Mai. Die »Innsbr. Zeitung« theilt wörtlich aus der Postreise - Wagenliste für die Reise II. MM. des Kaisers Ferdinand und der Kaiserin Maria Anna Folgendes mit: II. MM. haben am 22. Mai Prag verlassen, und sind über Tabor, Freistadt und Lambach, wo überall Nachtlager gehalten wurde, nach Salzburg ge-rcis't, wo II. MM. am 25. Abends eintreffen, und am 26. und 27. dort verweilen werden. Am 28. Mai werden II. MM. die Reise nach. Tyrol fortsetzen, die Nacht in St. Johann zubringen, und am 29. Abends in unserer beglückten Stadt Innsbruck Höchstihren Einzug halten. Im Gefolge II. MM. befinden sich Se. Excellenz der Oberst-Hofmeister Seiner Majestät, und Reife-Ober-! leiter, Graf Brandis, Ihre Ercellenz, die Obersthofmeisterin I. M., Landgräsin von Fürstenberg, die Adjutanten: Oberstlieutenant Gr. Braida und Major Gr. St. Julien, Hofarzt Dr.Gatzner, Leibwundarzt Edler v. Semlitsch, Hofcaplan Dom Bor-gato. Privatsecretär Sr. Maj., Geringer, Hof- wirthschaftsbeamter Untersteiner, die k. k. Kammerfrau Cibbini, die k. k. Kammerdienerin Freiin von Zedlitz, das k. k. Kammermädchen Dermer, der k. k. Leibkammerdiener Wiltsch, ein k. k. Kammerhei-zcr, fünf k. k. Leiblakaien, ein k. k. Sattler, ein Cassadiener, ein Hofcontrollor - Amtsdiener, zwei ^ k. k. Hausknechte, ein Stubenmädchen, eine Kam-! merjungfer, ein Jäger, fünf Bediente, und mehrere Individuen der Hofwirthschaft. Im Ganzen werden achtzehn Wag n ankommen, darunter ein k. k. Leibwagen, und ein k. k. Leiblandauer, sechs Priczka, ein Bettwagen und' eine Küchentalika. Neunundfünfzig. Pferde müssen auf jeder Poststa-tion bereit stehen. V ö h m e n. Prag, 25. Mai. Wieder ist ein Stück Belagerungszustand , d. h. der äußeren Abzeichen desselben, geschwunden. Die Kanonen, welche auf dem Klcinseitner Ringe aufgestellt waren, sind abgeführt worden; zugleich aber werden alle Polizeimaßregeln in Bezug auf die Anmeldung der Fremden neuerdings verschärft. Die drohende Gefahr ist nicht vorüber, die wilden Geister nicht gebändigt; da noch immer Katzenmusiken «n vo^u« sind. Machten doch sogar Weiber den Gefällsbeamten, die bei St. Peter einen Laden durchsuchten und keine Con-trebande fanden, eine Katzenmusik. Prag war von jeher eine berühmte Musikstadt, warum sollte es in diesen Concertstücken zurückbleiben. Der Einlö- z sungstermin der Privatnoten ist wieder um vier Wochen verlängert worden. Professor Hanusch aus Olmütz ist als Professor der Philosophie in Prag ernannt. Damit wird dv'h endlich ein Anfang der philosophischen Facul-lät. Dieses Jahr bestand sie bei uns bloß aus einigen Privatdocenten, die geschichtliche Stosse behandelten, und doch ist es dringend nöthig, daß der philosophische Geist in die Universitäten Oesterreichs dringe. Bisher war er nur zu schr verbannt, daher ihr Verfall, daher der minder ausgebildete Volksgeist. Palacki hat eine Beschreibung der Orte Böhmens in böhmischer und deutscher Sprache veröffentlicht. Herr Leopold Edler v. Lamel, ein Israclit, hat das Bürgerrecht erhalten; doch ein Schrittlein heraus von Toleranz, die bisher so wenig hier gefunden wurde. ' Ungarn. Aus Syrmicn, 17. Mai. Syrmien ist jetzt der Tummelplatz der Truppen. — Die Behörden können nicht genug Brot, Fleisch und Fourage bei-schaffcn. Wenn dieser Zustand noch eine Zcit andauert, so wird das kleine Syrmien erschöpft, um so mehr, da es eine Masse unglücklicher Brüder zu ernähren hat. Für die Zukunft wird uns um so mehr bange, als die Saaten größtentheils schlecht stehen und wenig Kukurutz angebaut werden konnte, während die Bacska und das Banat beinahe nichts angebaut habcn. General Mamula ließ dieser Tage durch einen Courier den General Kni^janin, der bei Mosorin (im Czaikisten-Bataillon) verschanzt ist, erinnern, diesen Posten, wie jenen bei Villovo, den der Czaikisten-Bataillons-Commandant Major Bun-cic (Stratimirovic hat ihm das Commando abgetreten) vertheidigt, um keinen Pre!s aufzugeben. Der Ban selbst empfahl dieß, und scheint hierauf besonderen Werth zu legen. Knihanin antwortete, daß cr von jenem Platze unter keinen Umständen lebendig weichen werde. Dem General Mamula schickte cr zugleich nach serbischer Sitte eine Lemonie. zum Zeichen der freundschaftlichen Gesinnung. Der Courier kann den gesunden Sinn dieses geachteten Mannes nicht genug bewundern. Oberst Pusser re-gulirt den Stand seiner 6 Bataillone Petcrwardei-ner und rüstet sie aus, soviel als möglich ist. Ein Quantum guter Gewehre, Wäsche und Mäntel hat er für seine Truppe bekommen; doch fehlt noch viel, um die fühlbaren Bedürfnisse zu decken. Besonders, , ist der Mangel am schweren Geschütz fühlbar, da Knihanin und Vuncic damit unterstützt werden mußten. In Titel sind aber auch zu wenig Kanonen, um von dieser Seite sicher zu seyn. Indessen, die Theiß ist ausgegossen, der Damm, der von Perlas nach Titel führt und den der Feind einzig und allein benutzen könnte, um nach Titel zu kommen, auf mehreren Orten durchgestochen, und sämmtliche Brücken (dreizehn ander Zahl) abgetragen. Unsere Vorposten stehen am linken Theiß-Ufer gegen Perlas zu, und so wird die Verbindung Syrmiens mit dem <>aikistenbataillon erhalten. — Der Ban dürfte auf beiden Donau-Ufern vorrücken. Die Anstalten, die er macht, sind großartig und lassen uns den besten Erfolg hoffen. Gott erhalte ihn gesund und leite seine Schritte. — Perczel läßt im Banat und in der Bacska Proclamations unter das Volk verbreiten. Am Schlüsse derselben heißt es: »Wählet: Freiheit oder Tod!" Den <^aikistm-Com.-Ort /abalj (Io-sefsdorf), der einzig verschont gebliebene Ort im ^'aikistendistricte, fordert er auf, seine Männer aus den serbischen Lagern zurückzuberufen und nach Pe-terwardein als Besatzung zu schicken, widrigenfalls auch ihr Hab und Gut eingeäschert werden würde. Aus der Slovakei, 20. Mai. In die Ringmauern von Skalitz, einer sonst so ruhigen und geräuschlosen Stadt, ist scit Kurzrm ein eigenthümliches bewegtes Leben eingezogen; die slovakischen Freischaarrn, denen die Umgegend von Skalitz zum Sammelplatze angewiesen worden, rücken fast täglich in größeren und kleineren Abtheilungen ein; Officiere und Mannschaften in den buntesten Trachten und Uniformen, wie sie sich eben nach dem per-sönlichen Geschmacke einzelner Fveischärler oder im Dränge ausgestandener Feldzugsbeschwerden herstellen ließen, fast Alle jedoch gut bewaffnet. Am 16. Mai ist endlich auch der sehnlichst erwartete neue Odercommaildaltt, der k. k. Hauptmann Frcihcrr v. Lewartowsky, eingetroffen und entwickelt eine nicht genug zu würdigende energische Thätigkeit, aus der man sowohl für die Ncorganisirung und Completi-rung dieser Freicorps, als auch für die Bekämpfung magyarischer, namentlich bei den Comitatsbeamten vorherrschender Gelüste den besten Erfolg progno-sticiren kann. Die Skalitzcr Stadtbchördcn thun Alles, was sich nach den Umständen zur Förderung der schwierigen Aufgabe des Herrn Obercomman-danten thun läßt; nicht so die Comitatsämter. So soll sich namentlich, wie wir aus zuverlässiger Quelle vernehmen, der Obcrstuhlrichter des Szcniczer Bezirkes Nerencsi erkühnt haben, dem im Namen des Kaisers gekommenen Obercommandanten brieflich von Antipathien gegen seine Mission und ähnlichen Dingen zu sprechen, ja allerlei Drohungen — daneben natürlich Versicherungen von Loyalität gegen den Herrscher — anzubringen. Um auf die Freischaaren zurückzukommen, so ist bereits das erste Bataillon organisirt; die Füsilier-Compagnien stehen unter der Führung slovaki-scher junger Männer, die zum Theil ihre Aemter verlassen haben, um für ihren Kaiser, cin einiges Oesterreich und die Gleichberechtigung ihrer Nationalität zu kämpfen; die Hauptleutc Bakuliny, Dar-ncr, Irancisci, Kucsera, Stcfanovic haben ihren Muth schon im Feuer und theilweise unter dem Galgen Kossuth'schcr Standgerichte erhärtet; die erste Scharfschützen-Compagnie führt der durch seine an Tollkühnheit gränzende Bravour bekannte Parteigänger Polesnak. Königreich Sardinien- »Turin, 22. Mai. Heute Morgens um 6'/, Uhr ist General Romarino auf dem Marsfelde erschossen worden; er hatte selbst »Feuer« comman-dirt. Seine Haltung auf dem Wege zum Richtplatze bewies die vollkommenste Unerschrockenheit. Nömische Staaten. Rom, 14. Mai. Die Neapolitaner verbreiten sich in der Comarca, nähern sich den Kisten des adriatischen Meeres, und streifen bis in die 321 Nähe der Hauptstadt. Garibaldis Sieg über ein Corps derselben wird jetzt vielfach bezweifelt, und man will sogar wissen, daß die Waffen, die er bei seiner Rückkehr nach Rom mit sich gebracht, nicht die den Feinden abgenommenen, sondern jene seiner gebliebenen Soldaten wären. Gewisses läßt sich hierüber nichts sagen, da alle directmNachrich-ten aus Rom fehlen. Die Franzosen, welche die in der Richtung gegen Toscana abgehenden Couriere auffangen, stehen größtenthcils noch in ihrem fest verschanzten Lager bei Fiumicino und sind be-reits bis auf 3U.000 Mann angewachsen. Gegen wen diese Stärke? Am besten dürfte hierüber der bei dem General Oudinot angekommene außerordentliche Gesandte Lesseps Auskunft geben können, seit dessen Ankunft die Haltung des französischen Generals und seine Bewegungen eine von den früheren wesentlich verschiedene zu seyn scheinen. Die Zeit dürfte uns bald die Entscheidung bringen. Ueber das Ultimatum, welches General Oudinot bald nach der Ankunft des genannten französischen Diplomaten nach Rom geschickt haben soll, verlautet nichts Gewisses. Die allgemeine Meinung gcht jedoch dahin, daß es ziemlich annehmbare Bedingungen enthalte. Bologna. Der Civil- und Militär-Gouverneur von Bologna, General der Cavallerie Gorcz-kowski, hat diese Stadt am 18. Mai, durch eine Bekanntmachung aus seinem Hauptquartier zu Borgo Panigale, in Belagerungszustand erklärt, und die in solchen Fällen üblichen Anordnungen erlassen. — Alle Waffen, auch die der Nationalgarde, die einstweilen außer Thätigkeit gefetzt ist — mit Ausnahme der Degen ihrer Officiere — müssen binnen 28 Stunden abgeliefert werden. — Alle Clubbs und andere politische Vereine, wie auch alle Zusammen-rottungcn auf dcn Straßen sind verboten. — Alle öffentlichen Orte, Wirthshäuser, Kassehhäuscr ic. müssen um ii Uhr Nachts geschlossen wrrdrn, und UM Mitternacht spätestens Jedermann zu Hause scyn. Geistliche und Aerzte werden die erforderlichen Erlaubnißscheine zum längeren Ausbleiben erhalten.— Die Presse wird der Censur unterworfen; die Frci-Corps aller Art werden aufgclös't, und es darf keine andere, als die päpstliche zweifarbige Cocarde getragen werden; auch sind die päpstlichen Wappen unverzüglich an dcn gewöhnlichen Orten aufzustecken. — Uebertreter dieser Anordnungen werden kriegs-rcchtlich behandelt, und die Verheimlichung von Waffen oder Munition standrechtlich binnen 24 Stunden mit Erschießen bestrast. — Am Schlüsse seiner Bekanntmachung drückt der Gouverneur den Wunsch aus, daß durch die guteHaltung der Einwohner dieser Ausnahmszustand binnen Kurzem aufhören , und der Commissar Sr. Heiligkeit (Monsi-gnor Bedini) in den Stand gesetzt werden möge, seine friedliche Sendung unmittelbar in ihrer ganzen Fülle ausüben zu können. Durch eine nachträgliche Bekanntmachung des Civil- und Militär-Gouverneurs aus seinem Hauptquartier in der Villa Spada vom 20. Mai, ist der Termin zur Ablieferung der Waffen um 48 Stunden (bis zum 22. Mai, 7 Uhr Abends) verlängert worden. Deut s ch l a n d. * Frankfurt a.M., 25. Mai Abends 9'/, Uhr. Gestern hat im hessischen Gränzdorfe Lauterbach, eine Stunde von Hcppcnhain, eine zwischen 6 bis 8000 Köpfe zahlende Volksversammlung Statt gesunden, zu welcher, wegen ihres beunruhigenden Charakters, ein hessischer Civil. Commissar, der Regierungsrath Prinz, bekannt als entschlossener Beamter, und in seinem Gefolge 3 Compagnien des 3. Hess. Ins. Reg., unter Führung des Regiments-Commandanten, gesendet waren. Nachdem der vergeblich zum Frieden mahnende Commissar mcuchel-mördcrisch erschossen worden war, wurde die Versammlung durch einen entschlossenen Angriff der Hess. Infanterie auseinander gesprengt, verlor dabei über 50 Tode, eine große Anzahl Verwundete und 123 Gefangene, welche Letztere nach Mainz gebracht werden. Der Verlust der Truppe besteht in 3 schwer und einigen leicht Verwundeten. — DiescsErcigniß hat eine solchcWirkung hervorgebracht, daß die Vorposten der Aufrührer über eine Stunde weiter zurückgegangen sind, während die Hess. Division ganz begeistert ist. Eine Bestimmung, die schon morgen erscheinen wird, soll alle Voltsvcr-sammlungen bis auf Weiteres verbieten. ' München, 22. Mai. Diesen Nachmittag gegen 6 Uhr wurde nachstehende Proclamation an i dcn Straßenecken angeschlagen: Bekanntmachung. Die politische Bewegung in der Pfalz ist nunmehr in eine über dcn ganzen Kreis ausgedehnte Empörung Übergängen. Der in Kaiserslautern gebildete Landesvertheidigungsausschuß, schon in seiner Entstehung gesetzwidrig, hat von dcn Beamten Eid und Gehorsam gefordert, eine bewaffnete Macht gebildet und Wahlen zu ein.'r Vertretung der Pfalz ausgeschrieben. Die Wahlen sind vollzogen worden, die am 17. d. M. versammelten Abgeordneten der Cantonc haben eine provisorische Regierung eingesetzt, und hicdurch das letzte Band der gesetzlichen Ordnung vernichtet. Die rechtlich gesinnten Einwohner der Pfalz empfinden bereits die verderblichen Folgen dieses Zustandes. Ucberfiuthet von sogenannten Frcischaaren, welche von allen Seiten helbciströmrn, um die Aufhebung des Lan. dcsfricdcns für ihre Zwecke auszubeuten, entbehrt die Pfalz dcn Rechtsschutz für Personen und Eigenthum und ihre Lage wird von Tag zu Tag unglücklicher, weil sich bereits jene Classe fremder Abenteurer eingefunden hat, welche bei jeder poli-tischen Bewegung in irgend einem europäischen Staate die Fahne des Aufruhrs voranzutragen gewohnt ist. Angesichts dieser Thatsachen erklärt die Staatsvrgicrung'. 1) Rhe.'npfalz wird als eine im Zustand des Aufruhis befindliche Provinz »ct^chlet. 2) Die Errichtung der provisorischen Regierung ist ein Act des Hochvcrraths. 3) Alle Verfügungen der sogenannten provisorischen Regierung, so wie alle Beschlüsse der Can-tonalvertrctung sind nichtig; alle Stcuerentrichtun-gen an die provisorische Negierung oder deren Organe sind ungültig. 4) Die Gemeinden der Pfalz werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie nach dem Gesetze für allen durch den Aufruhr verursachten Schaden ersatzpflichtig sind. Indem die Staatsrcgicrung dieses zur öffentlichen Kenntniß bringt, vertraut sie zu den Einwohnern der Landcsthcile dießseits des Rheines , daß sie im Hinblick auf die Lage der Pfalz icnen verbrecherischen Einflüsterungen, welche unter dem vorgespiegelten Scheine einer Begeisterung für die Rcichsverfassung ähnliches Verderben auch über die andern Provinzen des Königreichs bringen möchten , kein Gehör geben, sondern an dem Gesetze unerschütterlich festhalten werden. In der Pfalz hat das Verbrechen für dcn Augenblick gesiegt: allein das Gesetz wird über das Verbrechen siegen, und die rechtliche Ordnung wieder hergestellt werden. München, 22. Mai 1849. Königliches Gesammtministerium. München, 23. Mai. Die Bewegung in Deutschland nimmt einen immer ernstlicheren Charakter an, sie verbreitet sich immer mehr gegen Osten, und nähert sich unsern Gränzen. Verhängnisvoll droht die am 23. Mai Statt gehabte Sitzung der Abgeordnetenkammer, wo über einen Antrag des Ministeriums auf Suspension des Mandates der Deputirten der im Aufruhre begriffenen Pfalz, die Majorität die Kammer verließ, zu werden. Da diese Sitzung unheilvolle Ereignisse zur Folge haben kann, so theilen wir hiermit den umständlicheren Bericht mit, den die »Presse" über dieselbe bringt: Heute waren es wieder die pfälzischen Angelegenheiten, welche eine dermaßen stürmische Si- tzung der Kammer der Abgeordneten hervorriefen, wie eine gleiche kaum noch in dem hiesigen Stände-kause Statt fand. Der derzeitige Präsident der Kammer eröffnete derselben, daß gestern Abends (den 22.) ein Schreiben des Gesammtministeriums an das Kammerpräfidium, die Angelegenheiten der Pfalz betreffend, eingelaufen sey. Das Gesammtmi-nistcrium fechte darin die Berichtigung der pfälzischen Abgeordneten, an den Kammcrverhandlungen Theil zu nehmen, auf so lange an, bis in der Pfalz Gesetz und Ordnung wieder hergestellt seyen. Der Präsident fügte erläuternd hinzu, daß es sich hier nur um eine Suspension, nicht gänzliche Entziehung des Abgeordneten-Rechtes handle, und daß jenes Schreiben nicht gegen eine Vertretung der Pfalz überhaupt, sondern lediglich gegen die jetzigen Vertreter (als Individuen) gerichtet sey. Nachdem dieser Antrag des Gesammtministeriums verkündigt war, erhob sich sogleich eine schr lebhafte Debatte, indem jenem Antrage von der linken Seite des Hauses der Gegenantrag entgegengestellt wurde, über dcn Ministcrialantrag, als einem gesetzlich nicht rechtfertigenden, zur Tagesordnung überzugehen, während die Rechte die Berechtigung des ministeriellen Antrages behauptete. Bald aber schnitt der derzeitige Cultusminister Ningelmann der Debatte in dieser Richtung ihren Boden ab, indem er selbst erklärte, daß der Antrag dcs Gesammtministeriums weder durch eine Bestimmung der Verfassu»gs-Urkunde, noch einen Paragraphen der Geschäftsordnung zu begründen sey; allein die Umstände wären der Art, daß der Antrag durch die staatsrechtliche Nothwendigkeit gerechtfertigt werde, denn es seyen sowohl Verwaltung, wie Justiz der Pfalz gelähmt, alle Verbindung mit derselben abgebrochen und über»-Haupt deren ganze Stellung fuspendirt, daher auch die Abgeordneten derselben zu suspendiren seyen. Es läßt sich denken, daß durch dieses ministerielle Zugcständniß, welches nicht zu umgehen war, die schon sehr gereizte linke Seite des Hauses nur noch erbitterter werden mußte, und daß Ausdrücke, wie »jene staatsrechtliche Nothwendigkeit scy nichts als ein Staatsstreich, um die mißliebige Mojoritat der Kammer weg zu escamotiren" zu erwarten stan den. Nachdem in der hierauf folgenden, mehr als dreistündigen Debatte das Gesammtministerium eine Reihe der Hartesten Ausfälle anhören mußte, ili Folge eines desselben (daß nämlich der Minister dcs Acußern v. d. Pfordten die Seele des Ministeriums scy) der Cultusminister die Erklärung abgab, daß das so viel angefochtene Ministerprogramm über die Reichsverfassungsfrage bereits vor dem Ein-tritte Pfoidten's in das Ministerium fertig vorgelegen sey, brachte der Präsident der Kammer deti Antrag eines der Abgeordnete zur Abstimmung, „ob die Kammer über den Antrag des Gesammt-Ministeriums zur Tagesordnung überzugchen beschließe oder nicht.« Nun aber erhob sich eine neue und vie! stürmischere Debatte, indem mehrere Mitglieder del Rechten, welchen sich auch der Präsident anschloß, der Ansicht waren, daß über jenen Antrag die Abgeordneten der Pfalz, welche in dieser Sache Partei seyen, zur Mitstimmung nicht zuzulassen seyen, während die Majorität (die Linke) die Zulassung de, Pfälzcr Deputirten bei der Abstimmung auf dae lebhafteste unterstützte, ja ein Mitglied aus Franken erklärte, daß wenn ihnen die Abstimmung versagt würde, auch sämmtliche Franken sich der Abstimmung enthalten würden. Die Debatte wurde bald so leidenschaftlich und der Graf La Rofte, Mitglied der Rechten, ging so weit, der Linken das Wor, »Verrathet« hinzuwerfen, was er freilich später, aber unter allseitigem Widersprüche, dahin zu mil-dem suchte, er habe gesagt »Vertreter von Verrä thern« — daß der Präsident der Kammer erklärte, es scy unvereinbar mit seiner Pflicht, die Abstinv mung in so aufgeregter Stimmung vornehmen zl, lassen, und daß er daher für jetzt die Sitzung aufhebe ; um 5 Uhr Nachmittags möge man dann wieder zusammenkommen. 322 Gleich nach Eröffnung der Nachmittagssitzung (5 Uhr Abends) erbat sich zuerst der Präsident, Graf Hegnenberg-Dux, das Wort, und nach kurzer Reassumirung des Standes der verschiedenen Ansichten über den Punct: ob die pfälzischen Deputirtcn zur Mitstimmung über den Antrag zuzulassen seyen, »daß über den Ministerialantrag zur Tagesordnung übergegangen werden möchte," erklärte derselbe, daß, da in Betreff dieses Punctes im Gesetze nichts gesagt sey, ihm die Entscheidung desselben zukommen müsse, und er entscheidet sich, fußend auf dem Rechts-satze, daß Niemand in eigener Sache Nichter seyn könne, die hier vorliegende Sache aber eben gerade die Pfalzer betreffe, ferner sich stützend auf die gewiß für ihn sprechende öffentliche Meinung und die parlamentarische Sitte, und hinweisend' auf Frankfurt, wo im vorigen Jahre in einem ähnlichen zweifelhaften Falle die Posencr Deputirten ebenfalls nicht zur Abstimmung darüber zugelassen worden seyen, ob Posen in den deutschen Bund aufzunehmen sey, — dahin, daß die 15 pfälzischen Abgeordneten zur Mitstimmung nicht zuzulass n seyen. Kaum war dieses Wort ausgesprochen, als die gesammte Linke (die Majorität), bestehend aus den Abgeordneten der Pfalz, von Franken und Schwaben , sich wie ein Mann erhob, und laut rufend: nicht mehr wieder zu kommen, den Saal verließ. Lautes Bravo von Seite der Gallerten folgte den Scheidenden nach, worauf der Präsident diese räumen ließ und die Sitzung auf eine halbe Stunde vcvtagte; die dann wieder aufgenommene Sitzung wurde aber bald wegen der herrschenden großen Aufregung auf morgen verschoben. Dieses der Hergang eines Ereignisses, das vielleicht schon in wenigen Tagen blutige Revolution und Bürgerkrieg bringen kann. Freiburg, 21. Mai Morgens. In der Stadt herrscht die vollkommenste Ruhe; weder Personen noch Eigenthum sind im mindesten bedroht. Die provisorischen Behörden smd in vollster Thätigkeit. Allenthalben, wo es die Verhältnisse erfordern, werden Landes - Commissäre hingesendet. Alle Beamten vom Civil.- und Militärstand, die sich nicht auf die Verfassung beeidigen ließen, wurden ihrcs Dienstes entlassen, und durch andere, den Verhältnissen entsprechende, ersetzt. An der Spitze der verschiedenen Kanzleien sehen wir jetzt meistens solche, die früher als Angeklagte in denselben Kanzleien gestanden, und wegen politischer Vergehen die Gefängnisse bewohnt haben. — Diesen Morgen ist ein Bataillon Infanterie von hier ab.-marschirt—nach Einigen in's Unterland, nach Andern in die benachbarten Ortschaften. Aus der Pfalz, 26. Mai. Es interessirt Sie vielleicht, über die Zustände in Landau etwas Genaueres zu erfahren. Auch bei uns waren darüber so unbestimmte Gerüchte verbreitet, daß ich mich entschloß, gestern selbst dahin zu reisen und mir die Dinge in der Nähe zu besehen. Ich gelangte unangefochten bis ans Hauptthor. Hier kam ein Mann im hellgrauen Soldatenmantel, mit Säbel und Patrontasche am weißen Bandelier, auf mich zu, und reichte mir zum Willkommen die Hand. Es war ein alter Bekannter, Hauptmann A., der mit mehreren andern Offizieren und Unteroffizieren Schildwache stand. Während ich mit ihm sprach, entstand in der Nahe ein Geräusch. Ein Soldat war in voller Ausrüstung daher gekommen und wollte ohne weiteres davon laufen. Er wurde sogleich umringt, man nahm ihm die Waffen ab, riß ihm die Patrontasche und das Casket herunter und unter dem Rufe: »gebt ihm einen Tritt, dem Ehrlosen, und laßt ihn laufen,« wurde cr zum Thore hinausgestoßen. Am Tage vorher mußte man es geschehen lassen, daß die Abgefallenen mit Sack und Pack davonzogen, weil sie gegen den Rest der Besatzung, ungefähr noch 800 bis 1000 Mann, ent- schieden in der Mehrzahl waren. Das 6. Regiment ist fast ganz aufgelös't, und auch vom 9. ist kaum ein Drittel treu geblieben. Tags vorher war auch die Artillerie widerspenstig und drohte mit den Geschützen fortzuziehen. Man schreibt ihre, nun wieder beschwichtigte Auflehnung der Wirksamkeit des Lieutenants Grasen Fugger zu, der, wie man sagt, den Republikanern, zu denen er überging, gerne eine Batterie zugeführt hätte. Alle Vorwerke sind nun geräumt, und die braven Officiere der Garnison sind !est entschlossen, die Stadt bis aufs Aeußerste zu vertheidigen. Auch die Bürgerwehr hat ihre Mitwirkung zugesagt und unterzieht sich mit lobenswer-them Eifer dem Patrouillendienst. Jede Nacht werden die Vorposten durch Schüsse geneckt, und in der gestrigen wurde auch ein Unteroffizier durch einen Streifschuß verwundet. Bleibt die Bürgerwehr, wie kaum zu zweifeln, ihrem Versprechen getreu, so rann sich die Festung jedenfalls 8 bis 14 Tage halten, und bis dahin wird ja doch wohl Entsatz kommen. — Nachschrift: Heute Vormittag machten die Frcischärler einen Angriff auf das deutsche Thor, wurden aber durch Flintenschüsse zurückgewiesen und verloren 5 Verwundete. Da sie kein grobes Geschütz haben, so rennen sie sich nur die Köpfe ein. Heute Mittag soll aus der Festung mit Kanonen geschossen worden seyn. Auch die Freischärler erwarten von Karlsruhe mehrere Geschütze und reguläres Militär. An vielen Orten der Pfalz will man die 25 Procent Steueraufschlag nicht bezahlen. Da hätte das provisorische Regiment bald ein Ende. F r a n k r e i ch. Paris, den 21. Mai. Bugcaud richtete folgende Proclamation an die Alpen-Armee. Hauptquartier Lyon, 19. Mai. Soldaten der Alpen-Armee! Ihr habt soeben Euer Recht als Bürger frei ausgeübt, indem Ihr eure Zettel in die Urne warfct. Diese Bürgcr-Mis-sion, welche Euch die Verfassung gewährt, ist nun für drei Jahre beendet. Eure Militär-Mission, die nicht weniger patriotisch ist, tritt wieder in ihre alte Gewalt. Ihr werdet nie vergessen, daß die Armee eingerichtet ist, um über die Achtung für die Unabhängigkeit Frankreichs gegen äußere Feinde und der innern Gesetze zu wachen. Eure Pflicht ist es, die Verfassung zu vertheidigen, welche dic demokratische Republik gründete. Schon dieserhalb schuldet Ihr Gehorsam dem Präsidenten der Republik, welcher der Erwählte des Volkes ist, und welchem die Verfassung die Ausübung der Executivgewalt verleiht. Endlich müßt Ihr die dreifarbige Fahne vertheidigen, die einzige, welche national ist, dieselbe, welche seit der alten Republik unsere Armee zum Siege führte. Sie ist das Sinnbild des unvergänglichen Ruhmes, womit sich die französische Nation durch Kriegsthaten bedeckte, welche die größten sind, deren die Geschichte erwähnt. Diejenigen, welche andere Farben aufpflanzen mochten, sind Verräther an der Verfassung, und Ihr wißt, was mit Ver-räthcrn zu machen ! Die Disciplin, die Euere Stärke Euere Würde bildet, ist auch eine der mächtigsten Nationalgarantien, wie sie überhaupt der Ausdruck aller militärischen Tugend ist. Ihr werdet sie desto sorgfältiger unter Euch aufrecht erhalten. — Solchergestalt ist die Lebensbahn (1,^,16 «iß (^mulmle), die Euch Euer alter Waffenbruder vorzeichnet, Euer Waffenbruder, der es sich bis zum Grabe zur Ehre anrechnen wird, gleich Euch gemeiner Soldat gewesen zu seyn. Wie Ihr, trug ich den Tornister auf dem Rücken, und nur durch mein Gewehr, später durch meinen Degen, bin ich nach einer Dienstzeit von 46Iahren zur Ehre gelangt, Euch zu befehligen, (Gez.) Marschall Bugcaud d'Isly. Großbritannien und Irland. Auf die Königin Victoria ist ein Mordversuch gemacht worden. Im »Lloyd« lesen wir folgende Details darüber: London den 2l. Mai. Ihre Majestät kehrte vorgestern um halb 6 Uhr Abends von einer nach dem Hydepark, mit dem Prinzen von Wallis und ihren 2 ältesten Töchtern unternommenen Spazierfahrt nach dem Buckinghampallaste zurück, als in der Gegend des sogenannten Constitutions-Hill ein Pistolenschuß gegen dieselbe siel. Die Königin erhob sich sogleich, und fragte einen ihrer Diener nach dem Vorgefallenen. Auf die Antwort, daß der Schuß der Königin selbst galt, setzte sie sich wieder nieder, ohne eine merkliche Aufregung zu verrathen. Der Thäter, ein Zicgelarbeitcr, wurde augenblicklich festgehalten und nach dem Newgate-Gefängnisse gebracht, wo man ihn anfänglich nur mit Mühe zur Angabe seines Namens und Gewerbes bewegen konnte. Mittlerweile verbreitete sich die Nachricht von diesem betrübenden Vorfalle in allen Theilen der Hauptstadt, und alle höher gestellten Personen begaben sich persönlich nach dem Buckinghampallaste, um sich nach dem Befinden Ihrer Majestät zu erkundigen. Bei dem durch den Ottorey-General darüber vorgenommenen Verhöre ergab sich, daß der Thäter John Hamilton heiße, aus der Grafschaft Limerik gebürtig sey, beim Eisenbahnbau in Belgien und in Frankreich beschäftiget gewesen, in welches letztere Land er zur Zeit der Flucht Ludwig Napoleons aus Ham gekommen war. Obgleich seine Aussage dahin geht, daß er durch Armuth zu der Unthat bewogen worden sey, so erscheint er dennoch nicht von dem Verdachte frei, erkauft worden zu seyn, da er einem der Gefängnißwärter gestand, in Paris wegen Theilnahme an den dortigen Juni-Ereignissen verhaftet gewesen zu seyn. — Seine Kleidung laßt keineswegs auf gänzliche Mittellosiglcit schließen; sein Benehmen ist ruhig, sogar verschlissen. Er hatte die Pistole, aus welcher der Schuß siel, von der Frau seines Mieths-hcrrn entlehnt, und eines ihrer Kinder hatte ihm auf seinen Wunsch um einen halben Penny Schicß-pulver gekauft. In letzterer Zeit arbeitete Hamilton bei einem Zicgelführer gegen freie Kost. Man hat erfahren, daß er unlängst auf Abschlag einen für sein Nachtlager schuldigen Zins, den Betrag von 2 Pfund Sterling, abgetragen habe. Prinz Albert ritt wahrend des Attentats eine Strecke weit vor dem königl. Wagen. Dieses bedaucrnswerthc Ereigniß schmerzt die hiesige Bevölkerung um so mehr, als es am Geburtstage Ihrer Majestät und gerade einige Stunden nach einem glänzenden Empfange im St. James Pallastc erfolgte. In derselben Stunde gab aus Anlaß des königl. Geburtsfestcs jeder einzelne Staatsminister eine große Tasel; das ge-sammtc diplomatische Corps wohnte jener des Lord Palmerston bei. Berichtigung. In unserem Vlatte Nr. 61 in d >,<>!,>'> — Telegraphischer (fours«Bericht vom 30. Mai 1849. Millelvrei« StaatssHuleverschreibungen zu 5 z»<)t. lin (5Al. 89^'» detto delto „ 2 1^2 ,. 56 3^ In <3. Mi?. Ilerarial - Obligationen der Atänd? s i En»k, von BöN'nen. Mähren, I ,, 2 1^2 „ ^ ^ Säusle,! , Btel.rmark. Kälnten. H „21^,. < Krain, <^öl5 u„t> des Wiener l . 2 >, l, > > > Od»ll.,mm.rc Amte« . . . . ^ ,. 1 3^ ,, F Banl'Acti»'!,. pr. Itück ,,26 i» (5. Nt Ucti«» l>»r WiiN-Vloagnitzer-Eisenbahn zu 500 fl. L. M. . . ... 47? >..2 fl. '" C, M- Fonds und Acli»» b>> sehr still,,« «elckast, w,"ig verändert, Devis.n und Valuten hingegen höh" bezahlt, und mehr G,,h <»„ Vliese. London in I.. 8, >2 — 22. Augsburg 121 1^2. Mailand 12N l»2. Gold- Agio 29 1^ Percent. Silber-Agio 20 1)?, Percent. Verleger: Ign. Al. Kleinmayr. — Verantwortlicher Redacteur: Johann Hladnik. Anl)anH zur IailmHepSeitunH. Fremden-Httleige der hier Allgekommeuen und Abgereisten. Am 25. A.'al l649. Hr. Eamillo Pulllselll,; — Hr. Faustin Ferold, — u»d Hr. Iohalin ZambeUl, Deplitiite d,r Stadl und Provu.j Biesc^»fult. — Hr. Theodor MeNells, Doctor d,r Theologie, von Wlh. Graf Lochiö del Cast,U!'Sal>n.i,,est, — Hr. Franz Glaser, Neall. tattlibeftOer, v>.'N Ti»»st nach Klage»fuil. — Hr. ).>^f!.-ilülian ^aßgei'. Fabiirsl^hader, — u.^Hi. Ernst Helim^ GlN?beslß>r! beioe 00» Wien nach T^e,1. De» 27. Hr. Joseph Ple»tl, — u, Hr. Con^ st^ntii, Ianr. Handelslellle i lx-lde i-o» Txest «ach Wien. — Hr. Matyms 'Posch, Zieallcäielibeschn, u. Hr. John Blnrowts, Reütlei; belde von Triest »,ach Oratz. __^,,-. Frai'j Stllger, Adoocar, ron G!<,ß »^ch Tuesl. __^,-. Leepolo Pelle,, k, k. Hofralh, vo» W>en nach Triest. Ilelntliche VeriauU'llrungen. Z. »54. (i) Nr. "^/^ (5 0 n curs - Kundma ch u,1 g. Im Bereiche dieser k. k. (zam^l'Gefallen-Verwaltung ist eine FilUlnzwach-Obercomnnssärö-stcUe zweiter blasse, mit dem IcchreSgchalte von 9UU st. und den übrigen systemisirten Genüssen, in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche diesen Dlenstposten, oder eine hieduvch erledigte Finanzwach - Obercommijsärsstclle dritter Classe m>t dem Iahrcsgchalte von UW st., oder eine Fl«>a«z»«ach. c5«>n,l«»fsHrelst.Ue erster und zweiter Classe mlt drm Iahresgehalte von «. Mai 1«49, Z. 933. (3) Rcmontirungs-Ankündigung für den Neustadtler Kreis, Dinstag, den 19. Juni d. I , wird cine Ne montirungö'Commission unter Prasidio des k. k Herrn Generals und Militär-Commandanten zu Laibach, Grafen Deym, in Neustadt! diensttaugliche Pferde aller Gattung für dle k. k. Armee gegen gleich bare Bezahlung ankaufen, und zwar: Üürassier-Remonten mtt 15 Faust 2 Zoll, im Alter von 4 bis 7 Jahren, zu »60 st) Artillerie-Pferde mit mindestens ,5 Faust, 5 bls 9 Jahr alt, zu I4<1 si.; Dragpnfr-Rcm^tcn mit I5,Fc,ust, 1 diö 7 Jahr alt. zu l3l» st ; l^.i,^' CaoaUcrie ^ Pferde l4 Faust 3 Zoll hoch, 4 bi6 7 I^hre alt, zu, (Z. iiaid. Ztg. Nr. 65.) IIHst.; Fuhrwesenopserde. mindestens 14 Faust krain wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß 2 Zoll hoch, 5 bis 9 I^hre alt, zu »12 st.; am 5, Juni l. I., Nachmittags um 3 Uhr, die Packpfcrde, mindestens »3 Faust 2 Zcll hoch, Verpachtung des dießherrschaftllchen Wirthöhauseö 5 bis 9 Jahre alt, zu 70 st. — Dle Verkäufer und der Einhebung der Uriickenmauth zu Amöd, haben, außer Beistellung des gesetzlichen Stäm- auf 3 oder 6 nacheinander folgende Jahre, in der pels, sonst durchaus keine Verpflichtung. — Sello ilmtskanzlei des obgenannten Verwaltungsamtes den 24 Mal 1849 werde vorgenommen werden, wozu Pachtlustige -------------------------------------------------------------- eingeladen sind. 6' ^l- (1) Nr. 78. Die Bedingnisse der imitatorischen Vervach« ^ N N O U (Ü U. cung können täglich zu den gewöhnlichen Amts- Vom Verwaltungsamte der fürstlich Carl ^nden h.eramts eingesehen werden. Wilhelm Auersperg'ichen HerrschaftAinöd in Unter^ Ainöd am 26 Mai 1849. Z. 924. (3) Nr. 39«9 N. uci Nc. 345U. Oberaufseherö-Wohnung, endlich die Ausgrabung Kundmachung. eines Canals an der südöstlichen Seite des Ge- Von der k. k. Camera! - Bezirks - Verwal- bäudes zur Verminderung der Feuchtigkeit in den rung zu Neustadtl wird hiermit betannt gemacht, Wohnzimmern des Einnehmers auf Grund des daß am 11. Juni 1849 Vormittags um 1U Uhr vom k. k. Gubernial - Bau«Departement richtig b.i dem k. k. Finanzwach-Sections-Commando gestellten Vorausmaßes und ,«.^^!iv<- Kosten- in Gottschee mehrere BauhersteUung.n bei t. t Überschlages im Versteigerungswege werden aus- Zollamttz - Gebäude in Wabens'cld, als einer geboten und in nachstehend bemerkten Parthien neuen Schindeldachung, die Aussetzung zweier professionsweise oder im Ganzen an den Mindest- irdener Oefm in der Kanzlei und den beiden fordernden überlassen werden — Zum Ausrufs- Wohnzimmcrn des Einnehmers, dann eineS Ka- preise werden nachstehende Betrage angenommen chelofens in der Wohnung des Oberaufseherö und und zwar: Herstellung einer feuersichern Heitzung bei der « st. ! kr. Für die Maurer- und Handlanger-Arbeit . . . 69 21 ) dto dto Materiale ...... 73 37 )»44fl, 58kr. Zimmermannsarbeit . ....... 5U 34 ) dto dto Materiale...... 217 51 ) ^ st, 25 kr. Tischlerarbeit sammt Materiale..... 20 20 schlosserarbeit dto...... 29 38 Allstreicherarbeit........ 5 4U Hafnerarbeit sammt Materiale..... 62 — Hlaserarbeit......... — ! 5-4 schreibe Fünfhundert dreißig sieben Gulden 59 Kreuzer. 537 ! 59 ! Die nahern Bedingungen und die Voraus, mungslustigcn mit dem Vemclken einaeladen maße können bei dem hierortigcn Expedite und daß auch schriftliche Offerte bis »um Beginne beim k k. Finanzwach-Sections-Commando zu der Licitation eingebracht werden können. ^ gottschee während der Amtsstunden eingesehen K. K. Camera! - Bezirks«Verwaltung. Neustadtl werden. — Hiezu werden daher die Unterneh am 9. Mai l849. Z. 944. (2) Nr. 103. Edict. Von dem Bezirksgerichte der k. k. Cameralherr-schast Lack wird bekannt gemacht: Es habe zur Ver. laßabhandlung nach dem am 2. Jänner d. I. mit Hinterlassung ci„es Testamentes velstordenen Johann Dollinrr, Auszüglers zu Aicharje Haus-Nr. 4, Pfari Pölland, die Hagsatzung aus den2l. Juni !8^9 um !> Uhr Vormittags bestimmt Es werden alle jene, welche auf diesen Nachlaß aus wclch' immer Gründen emen Anspruch zu machen gedenken, aufgefordert, am gedachten Tage ihre A"sprüche unter den Folgen des K 814 allg, d.O. B. geltend zu machen. K.K. Bez. Gericht Lack an, l2. Mai 1849. 6. 94-:. (2) Anzeige. Es wird in einer Apotheke ein Practikant gesucht, der die Studien bis zur erste» Humamtäls-tzlasse absolvirte. — Näheres darüber in der Apotheke der Fran v. Gromadzki am Hauptplatze. Z. 955. (1) Anzeige. Im Gasthause zum »Citronen, Bau m" wird Äeschia. raderLager - Bier, die Maß pr. IU kr., verkauft. Da das Bier sehr ausgezeichnet gut ist, so hofft man eines gütigen uud zahlrei« chen Zuspruchs sich erfreuen zu können. Z. 948. (l) Das Haus Nr. 82, in der Un-terschischka, ganz neu gebaut, mit 4 Zimmern, 2 Kellern, nebst anliegendem Acker, knapp an der Hauptstraße gelegen, ist aus freier Hand zu verkaufen. Näheres daselbst bei dem Eiaen-thümer.______________ 6 913. l,3) T^ Nachricht an die Von heute, bis zum 3. Juni d. I., sind in der Kunst- und Buchhandlung des Ignaz Al. Edlen v. Kleinmayr hier die Entwürfe zu drn neuen Statuten und Instructionen für die philharmonische Gesellschaft in Laibach einzusehen, und es werden hiezu die Gesellschaftsglieder mit dem Bemerken eingeladen, daß die Mitfcrtigung, nebst Bekanntgebung allfaUlger Wünsche, zahlreich bewirkt werden wolle. Am 3. Juni, Morgens 11 Uhr, wird sonach in, Veremösaale die Gcnoralver-sammlnnss zur bezüglichen schlußfafsuna. abgehalten werden, wobei die nicht gefertigt.« U!,b nicht a>'wesen>en Gesell schal ts Lieder, Machiaö Kettouz, Pfarrer 5 — Von der Frau M R......10 — » » Phll. Vertouz, Handelsmann 2 — Vom Hrn. lZ. H.......2 - >, „ M. K.......1 — „ ,> Andreas Kastrin, Pfarrer in Von der Frau M. R. 1 Klstl mit Charpie. Bresovitz........6 — Von dem k. k. Bezirkscommissariate Oder« Vom Hrn, Johann Potoenik, Priester in laidach.........91 1 Bresovitz, ........1- Summe 296 ft 3 l kr. Zu dem von dem k. k, Bezirks« Kommissariate Baron Schweiger, 5 fi.; Math. Miksch, lZaplan, Dberlaibach eingesendeten Nettage pr, 9l fi l kr, 20 kr.; Franz Setnizhar, Landmann, 10 kr.; Math. steuerten bei die Herren: Jot). Perko, k. k. Bezirks- Salasnig, itandmann, 20 kr-; Anton Suppan, iUrr.- Kommissar, 3 fl.; Igi,. Gusel, k.k. Bez. Richter, 2ft.; waller, 2 fi.; Iol). lllidmar, ilocalcaplan, l fl,; And. And. Rovatschitsit), k. k. Actnar, l fi.; Ioh. Kölsche- Koprivz, Üandmann, ^0 kr,; Jot). Nesch, Pfarrer, ver, Spediteur, l fi.; Ios. Flack, Wirth, l fi.; Da- 1 fi.; Thomas Sl>rovnik, Kaplan, 50 tr.; Anton vid Le»aßi, Handelsmann, 1 fi; Joseph Kottnig, Uegus, Landmann, 10 kr,; V. Icran, (Zaplan, ifi<; Neal. Besitzer, , fi.; Andreas Lenartschitsch, Wirtl), Alex IcraUa, Pfarrer, I fi.; Iol). Skuoiz, Psarr- l fi; Franz Gollob, Handelsmann, 2 fi. Z0 kr.; vica>. l fi.; Iacov ilioschltsch, Pfarrer, 2si ; Ios. Johann Smuck, ^uninr, Oderrichter, 1st.; I. Smuck, Laurizh, (^ooperator, i si. 5 kr,; Ant. ^ugoviz, Pfarr« ^lnioi-, 30kr.; Franz Sinnck, Wirth, i fi.; Thomas vicar, I fi.; Ios. ^elenz, Coopcrator, 1 fi.; Lorenz Iavornig, Ncal. Besitzer, , fi.; Franz Svctlt5iö, Verbitz, Real. Besitzer, 30 kr.; Anl. GaUe, !0fi.; Kaplan, I fi; Caspar Thomschitz, Real. Besitzer, M. T., l ft.; Ioscpl) Podboi. k. k. (Zonc. Practikant,' l ft,; Kasper Zheleschnig, Lanvmc.nn, 1 fl,: Niclas 10 kr.; (5arl Grcgorz, k t. Amtsschlcider, » fi.; Franz Koscdenmi, Verwalter, 2 fi ; Ig"az IcUouscheg, Han- 2hut, iiocalcaplan, l fl.; P. H'tzingcr, Üocalcapla», delsmann, l fi ; Ign. IeUouschck, ilieal, Bcfltzer, l ft.; And. Hafner, Psarrmcar, l fi,; Alex, Koß, l fi; Ios. (Zlementschitsct), Handelsmann, 10 ft.; Pfarrmca'r, l ft ; Anton Hafner, l^.,pllll,, 1 si z Carl Dbresa , k. k. Postmrist.r, 12 fi.; Joseph Thon,, Franz Iva,tetio, Weinhändler, l ft.; Joseph Pcyer, schilz, Bäcker, 30 kr.; Paul Simon, Real. Besitzer, k, k. Steuereinnehmer, l ft. Von den Fraucn: Maria i'fl.; Val. Icllollscheg, >).eal. B.sitzcr, 30 kr.; F. Walland, Wirthin, 30 kr.; Helena Dolinar,Bäuerin, Kofchuch, Real. Besitzer, 30 kr.; Anton Ferlinz, Päch. t0 kr.; Maria Dolinar, Bäuerin, « tr. tcr, l fi.; Lucas Petrouzhizh, Wirth, 30 kr; Carl l Z. 9^ (2) "^"-----^-—^^ Nr. 1337, ^ Große Realitäten-Verpachtung und^ncw5 M8lruow8-» Verkauf. Von dem k. k. Bezüks-Commiffariate Oberlaibach wird kund gemacht: Es sey auf freiwilli-! ges Ansuchen der Frau Antonia s ertouz, die öffentliche parzellenwcise Verpachtung ihrer Halb hübe sammt dem Wohugebäudc Consc. Nr. 7 in I Franzdorf, auf sechs Jahre, dann der öffentliche Verkauf d^'S darauf befindlichen ^n!itl«!i iii!!.^l^l u8 und der sonstigen Fahrnisse, bestehend in Vieh, Witthschaftögetäthen, Futter, Holz- und Kalkvorrachen , Zimmer - und Küchcneimichtung u. d. gl. bewilliget, und zu deren Vornahme die Tagsatzung auf den 5. Juni l. I, Vormittags von 9 bis 12 !Uhr, Nachmittags von 3 bis 6 Uhr und nach Bedarf auch auf den nächstfolgenden Tag angeordnet worden. Dessen werden die Licitationslustigen mit dcm Beisatze vclstandiget, daß das Wohnhaus vorzüglich zum Weinschank uild Betriebe einer Specerei-Warenhandlung, sowie zu andern Spcculationen günstig gelegen sey, und daß die Pachtbedingnisse und die Verzeichnisse der zu versteigcrcnden Fährnisse Hieramts eingesehen werden können. K. K. Bez. Commissariat Oberlaibach am 23 Mai lttw. 3. V7U. (2) M o t g e n, an» I. AlU»n»9 U erfolgt in Wien öffentlich nnd in Gegenwart zweier kals. kön. Notare ^ M MM! VMOMl! des fürstlich Wmdiscl)-Grä^ schen Anlehens von Gulden <5onv Münze. In Laibach sind die Partial-Lose billigst zu haben bei Ioh. Ev. Wutscher. 2tes V e r z e i ch n i ß der im Heitungs - ^omploir eingegangenen milt«n Blilrage lüc die iUemngluctieil i», S i el>«nb ül g t n: Transpo»! vom l. Verz^ichlnsse . 92 st. Von der Frau 6. (5. .......6 »» Von C. ^.............25 » Vom Heirn Huschek........5 , Von einem Eoldaien .......2 « Von einem Uübekannler» ....., 5 ^ Vom Heiri, (Harl H si C. M gehalten, dem Gemeindevorstande am Orte der Errichtung und dem politischen Bezirkschef 14 Tage vor Beginn der Wirksamkeit die Vercinsstatutcn vorzulegen, und die Bildung ihres Vorstandes anzuzeigen. Dasselbe hat von jeder Veränderung in den Statuten odcr in dem Vorstande zu gelten. §. 2. Alle anderen nicht politischen Vereine, welche auf Gewinn berechnet sind, oder ihr Capital ganz oder zum Theile durch Attien aufbringen wollen, namentlich Vereine zu Eisenbahn- und Dampfschiff- Fahtts - Unternehmungen, für den Bau oder die Erhaltung von Land- und Wasserstraßen, Bank- und Credits-Anstalten, Nersicherungs., Versorgimgs - und Renten-Anstalten, Eparcassen u. s. w., unterliegen auch ferner den bisher bestandenen Vorschriften, deren Revision unter Einem verfügt wird. Zweiter Abschnitt. Ueber politische Vereine. §. 3, Jeder politische Verein ist verpflichtet mindestens l 4 Tage vor Beginn seiner Wirksamkeit der politischen Bczirksdehörde unter Angabe seines Zweckes, seiner (Gründer und Leiter, die schriftliche Meldung zu machen, und seinen Organismus, so wie seine Statuten vorzulegen, und spätere Aenderungen derselben 14 Tage, bevor sie in Wirksamkeit treten, anzuzeigen. § 4. Jeder politische Verein hat seinen Vorstand wenigstens aus fünf Vercinsmitgliedern zu bilden, und dessen Bildung, so wie jede Veränderung in demselben, der Bcyörde anzuzeigen. §. 5. Minderjährige und Frauenspersonen dürfen weder Mitglieder noch Theilnehmer von politischen Vereinen scyn. Das Tragen von Vereinszeichen ist untersagt. H. 6. Jene politischen Vereine, welche den Anordnungen des Strafgesetzes zuwiderlaufen, oder welche sich in irgend einem Zweige der Gesetzgebungsoder Erecutivgewalt in was immer für einer Absicht eine Autorität anmaßen, sind untersagt, und sollen, insoferne sie bestehen, geschlossen werden. H. 7. Die Behörde hat von den Vorlagen über Errichtung eineü politischen Vereines (§. 3) Einsicht zu ncymen, nn Faüe d^s H 6 dessen Bildung zu untersagen, sonst aber nur jene Puncte, welche dem Gesetze zuwiderlaufen, zu verwerfen. §. tt. Erfolgt innerhalb 14 Tagen nach der geschehenen Anzeige keine Einsprache von Seite der Behörde, jo kann der Verein seine i Verhandlungen beglnncn. ^. 9 Finden sich die Anmeldungen durch den Bescheid der Bchörden beschwert, so steht ihnen das Recht der Berusung an die höhere Behörde zu. Dcr politische Verein darf jedoch vor Erledigung des Recurses seine Wirksamkeit nicht beginnen. H. 10. Jeder politische Verein muß seine' Sitzungen öffentlich yaltcn. Diese Ocffentlichkeit! darf weder durch ein directes, noch indircctes' Mittel beschränkt werden. Frauenspersonen sind von allen politischen Vereinssitzungen auch als Zuhörennnen unbedingt ausgeschlossen. Zu den ^lyung.-.. solcher Vereine dürfen weder Staats» nocy (ämnmlmal-Geväudc ^.»vo.,s>,..f werden. §. II. Es ist sowohl den Mitgliedern ei-neö politischen Vereines, als den Zuyörern verboten, bei den Sitzungen bewaffnet zu erscheinen. H. !2 Von jeder Sitzung ist wenigstens 24 Stunden zuvor der Behörde, welche in dem Orte über die Äufrechthaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu wachen hat, unter Angabe des Locales und der Stunde der Sitzung die Anzeige zu machen. H. 13. Dem Abgeordneten der Behörde ist in jeder Sitzung eines politischen Vereines ein angemessener Platz nach »einer Wahl vorzubehalten. DerscWe ist berechtigt, von dem Vorstande zu verlangen, daß über die wesentlichen Puntte der Verhandlung ein Protocol! aufgenommen, und ihm Name, Stand und Wohnort der auftretenden Redner bekannt gegeben werden. Das Protocol! muß der Einsicht der Behörde jederzeit offen stehen. §. 1^ Wird von der Behörde die Aufhebung der Sitzung angeordnet, oder sieht sich der ! Abgeordnete derselben wegen eines gesetzwidrigen Vorganges veranlaßt, deren Schließung zu verlangen, so sind alle Theilnehmer und überhaupt alle Anwesenden verpflichtet, den Versammlungsort sogleich zu räumen, und auseinander zu gehen. §. l5. Jedem politischen Vereine ist untersagt, Zweig- oder Filial-Vereine zu gründen, oder mit anderen Vereinen, sey es durch schriftlichen Verkehr odcr durch Aussendlinge in Ver-b.ndung zu treten, odcr eine solche durch Aufnahme eines Vorstandsmitgliedes eines andern ! politischen Vereines in seinen Vorstand, herzustellen. §. 16, Den politischen Vereinen ist die Beschlußnahme und Ausfertigung von Erlässen untersagt, welche, sey eS in Betreff ihres In» Haltes odcr ihrer Form, gegen die Bestimmungen des h. ti dieses Gesetzes verstoßen. §. «7. Wenn ein politischer Verein eine der in den §§. 3 und 4 vorgeschriebenen An, zeigen unterläßt, oder vor Ablauf der in den ^. tt und !> vorgeschriebenen Fristen in Wirksamkeit tritt, so verfällt jeder Gründer und jedes Mit- glied des Vereines in eine Geldstiafe bis ittN fl. (5. M. In dieselbe Strafe verfallen der Vorsteher und die Vorstandsmitglieder, wenn sie Abänderungen in den Mitgliedern des Vorstandes anzuzeigen unterlassen. § 18. Tritt ein politischer Verein unge-achtet des von der Behörde ausdrücklich ausgesprochenen Verbotes in Wirksamkeit, oder setzt er dieselbe ungeachtet der Auflösung fort, so kann die Strafe fur jedes Mitglied mit strengem Arreste bis zu sechs Monaten bemessen werden. H. 19. Geht die Versammlung über Aufforderung des Abgeordneten der Behörde (§. l4) nicht sogleich auseinander, so ist gegen Jeden, welcher der Aufforderung nicht Folge leistet, Arrest, und zwar gegen die Mitglieder des Vorstandes strenger, gegeu die übrigen Mitglieder einfacher Arrest bis zu drei Monaten zu verhangen. Erschwerende Umstände können üderdieß die Auflösung des Vereines nach sich ziehen. K. 20. Wenn im Falle der §§. 18 und ' 19 dieses Gesetzes ein politischer Verein, unge-I achtet der wiederholten Aufforderung der Be« Horde, die Sitzung aufzuheben sich weigert, oder i den zur Räumung des Locales abgeordneten Organen Widerstand leistet, so hat die vollziehende Gewalt das Recht, die Aufhebung der Versamm« lung, selbst mit Anwendung der bewaffneten Macht, zu bewirken, die anwesenden Mitglieder zu verhaften , die Papiere des Vereines in änMche Ver-wayrung zu nehmen, und sammt dem über den Vorgang aufgenommenen Acte der Strafbchörde zu übergeben. § 2l. Werden Frauenspersonen oder Min-derjäyrige als Mitglieder in einen politischen Verein aufgenommen, so verfallt jedes Mitglied des Vorstandes in eine Strafe bis 1«W st C M. §. 22. Wenn Frauenspersonen als Zuhörer, oder wenn Bewaffnete in eine Vercinssitzung zugelassen werden, so verfällt jedes anwesende Mitglied des Vorstandes in eine Geldstrafe bis5»0fi. lä. M. Frauenspersonen und Bewaffnete, die einer solchen Sitzung beiwohnen, unterliegen einer Sttafe bis 2U st. C. M. und sind sogleich aus der Sitzung zu entfernen. K 23. Wer das Abzeichen eines politischen Vereines an sich tragt, verfällt in eine Strafe bis 2l» ft. C. M. 8- 24. Unterläßt der Verein die im H. 12 angeordnete Anzeige seiner Sitzungen, oder beschränkt er durch indirecte Mittel die Oeffentlich-knt derselben (§ IU), oder tritt er durch eine Weigerung den Vorschriften des §. 13 entgegen, so verfällt jedes Mitglied des Vorstandes in eine Strafe bis IM»fl. C. M. Im Wiederholungsfälle kann überdicß die Auflösung des Vereines verfügt werden. H. 25. Versammelt sich der Verein zu einer geheimen Sitzung, so kann gegen den Vorsitzenden auf strengen Arrest bis zu sechs Monaten, und gegen jedes Mitglied, welches an der geheimen Sitzung Theil nimmt, auf Arrest bis zu drei Monaten erkannt werden. Im Wiederholungsfalle kann überdicß die Auflösung des Vereines verfügt werden. §. 2tj. Die Uebertrctung der Vorschriften ! der tzH. 15 und Ift dieses Gesetzes zieht die Austo>ung des politischen Vereines nach sich. Uederdieß verfällt derjenige, welcher gleichzeitig dem Vorstande mehrerer politischer Vereine an« gehört, einer Strafe bis 2W st. C. M. § 27. Macht sich ein politischer verein als solcher im Falle des §. 20 oder überhaupt einer 210 Handlung schuldig, welche durch die allgemeinen Strafgesetze verpönt ist, so finden die Bestimmung gen derselben auf dessen Mitglieder nach den Grundsätzen über Mitschuld und Theilnahme Anwendung, §. 28, Wenn Jemand in einer Vereinssitzung durch mündlichen Bortrag oder durch Hertheilung schriftlicher oder bildlicher Darstellungen sich einer durch die allgemeinen Strafgesetze verpönten Hand« lung schuldig macht, ist er nach diesen besetzen zu behandeln, und der Vorstand, der einem solchen Redner nicht das Wort nimmt, oder die Verchei-lung nicht zu hindern strebt, wird, insofern er nicht Mitschuldiger oder Theilnehmer ist, mit einer Geldstrafe bis MW ft, C. M. belegt. §. 29. Wenn was immer für ein nicht politischer Verein nebenbei politische Zwecke zu verfolgen, und in den Bereich seiner Verhandlungen zu ziehen beginnt, so unterliegt den Anordnungen und Strafbestimmungen über politische Vereine. Dritter Abschnitt Ueber Volk s - Versamml ung en. §. 3U. Bewaffnete Volks-Versammlungen, sie wogen unter freiem Himmel oder in geschloffe-nen Räumen Statt finden, sind unbedingt verboten. Jeder, der eine bewaffnete Volks'Versammlung veranlaßt, verfällt der Strafe des strengen Arrestes bis zu tl Monaten, und wer einer solchen Versammlung beiwohnt, in die Strafe des Arrestes bis zu 3 Monaten. §, 31, Wer einer Volks-Versammlung, ohne Aufforderung bewaffnet zu erscheinen, dennoch mit Waffen versehen bewohnt, verfällt in eine Strafe bis 20 st, C. M. Wenn eine Verabredung mit Mehreren zu Grunde liegt, kann auf Arrest bis zu 14 Tagen erkannt werden. H. 32. Wer eine Volks-Versammlung zu was immer für einen Zweck veranlassen will, hat hievon die Behörde, welche in dem Orte für die Aufrcchthaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu wachen hat, wenigstens 3 Tage vor der beabsichtigten Abhaltung durch schriftliche Meldung zu benachrichtigen, widrigens er in eine Strafe von 5U bis 5UU st. 2, <»3, W, U7. ?U und 71, l Th, des St. G.) schuldig. §, 36. Bitten und Beschwerden, welche von Vereinen oder Vslkö^ Versammlungen ausgehen, dürfen nur durch eine Deputation von höchstens lU Mitgliedern überbracht werden. H. 37. Wird dem Anbringen einer solchen Bitte oder Beschwerde durch Bildung von zahlrei' cheren Deputationen Gewicht oder Nachdruck zu verleihen gesucht, so ist jeder Thcilnehmer mit Arrest bis zu Einem Monat zu bestrafen. §. 38. Unternimmt eine Menschenmenge durch Erregung eines ungewöhnlichen Aufsehens, durch drohende Haltung, durch Eindringen in Amts-räume, oder durch sonstige auf Einschüchterung abzielende Mittel, die Durchsetzung einer Bitte oder Beschwerde zu erzwingen, so verfällt jeder Theil- nehmer in eine Strafe res strengen Arrestes bis zu sechs Monaten. K. 39, Wenn jedoch eine der in den §§. 3l), 3l, 34, 37, 3iüi bezeichneten Handlungen schon in den allgemeinen Strafgesetzen als strafbar erklärt ist, so kommen diese in Anwendung. Vierter Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. §. 4<». Insoferne die Uebertretungen dieses Gesetzes nicht die Verweisung der Schuldigen vor die Kriminalgerichte nach den allgemeinen Strafgesetzen begründen, steht die Untersuchung und Aburtheilung der Uebertretung der mit dem Richteramte in schweren Polizei-Uebertretungen betrauten Behörde mit dem gesetzlich bestehenden In? stanzenzugezu. H. 41. Geldstrafen, die von dem Straffälligen nicht eingebracht, oder doch nicht ohne empfindlichen Nachtheil für den Unterhalt der von ihm zu verpflegenden Angehörigen geleistet werden können , sind in Arreststrafe von Einem Tage für je fünf Gulden zu verwandeln. K. 42. Alle nach diesem Gesetze eingehobenen Geldstrafen fallen in die Hemeinde-Casse zum Besten der Armen. Gegeben in Unserer Hauptstadt Olmütz den siebzehnten März im Jahre Eintausend achthundert neun und vierzig. Franz Joseph (1.5.) Schwarzenlierg. Stadwn. Krauß. Dach. Cordon Druck. Chllmseld. Knlmer. Z. l>57. (I) Nr. 10718. Surrende des k. k. il lyrischen Guderniums. — Mit Bezichung auf daS allerhöchste Patent vom 7. März d. I, über Vereine und Volks-Vcrsamm-lungen, wird zufolge herabgclangcer hoher Minist.rial-B, I,, Nr. 2459, yiermt zur allgemeinen Kenntniß gebrachr, daß als politische Behörden, bei denen gesetzlich die Anmeldung der Vereine zp crfo/gen Hal, und denen die Uelierwachung derselben übertragen ist, dermal und bis zur Orgamsirung der neuen politischen Oezirlsbehörden, ourchgehends die polit. Bezirks-commifsarittc, uny nur allein in der ^rovinzial-Hauptstadt Üaibach — daS k. k Krelsamt da!.elvst berufen seyen. — Lalbach am 25. Mai 18^9. Leopold Graf v. Welsersh eimd, Landes - Gouverneur. Z 835 (3) Nr. 9210. Currende des k. k. il lyrischen Guverniums. — I<« Betreff der Stämpelbehandlung einiger im Verfahren bei eirvcutwer Veräußerung unbeweglicher Oüter vorkommenden Schriften. — Im Nachhange derGubcrmal-Currende vom 27. Oct. 1846, Z 2U4l2, wird auS Anlaß einer vorgekommenen Anfrage m Folge Erlasses des hohen Finanz-Mmlittriums vom 21. April l849, 6. ^"/,e,,, Folgendes zur allgemeinen Kenntniß gedrachr: -t^ Die Protocolie über dle Berechnung und Ner-thcilung des KaufschiUings für die lm Executions-wege veräußerten Realitäten unterliegendem -i:täm-pc'l der gerichtlichen Protocolle in Streitsachen nach ^. 3t u-ld 43 des Gtämpel- und Taxgesetzes. — 2) Die üoer oerln Proiocolle erfolgten ämt-lichcn Ausfertigungen, mittelst welchen die Interessenten von dem Erfolge der Berechnungen ihrer Forderungen verständiget werden, sind wie die in der mit der emgangSerwähnten surrende angeführten allerhöchsten Entschließung vom 21. Iul: ltt4tt angedeuteten Auszüge aus den Erkenntnissen über die Ordnung der Hypothekar - Forderungen zu behandeln, unterliegen somit je nach der Eigenschaft de5 Gerichtes dem Stampel von 15 kr. kno U kr. — ^aioach am ?. Mai 1840. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes - Gouverneur. Aemtliche Verlautbarungen. H. 95!). (y Nr. 4UM. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte i» Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen dcr Laidacher Sparcasse, gegen Hrn. Johann Iuschna, wegen 700 fl. c. 8. c, in die öffentliche Versteigerung des, dem Ere-quirten gehörigen, auf 1W4 ft. 30 kr, geschätzten, dem hiesigen ^tadtmagistrate zinsbaren, in der Polana-Vorstadt «ill) Consc. Nr. 4 alt, 5 neu, liegenden Hauses gewilliget, und hiezu orel Ter, mine, und zwar: auf den 9. Juli, 13. August und 17. September 1840, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mir dem Beisätze bestimmt worden, daß, ivenn dieses Haus weder bei der ersten noch zweiten Feildietungs -Tagsatzung um den Schatzungs-detrag oder darüber an Mann gebracht werden tonnte, selbes dci der dritten auch unter dem Schätzungsbetrage hintangegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dieß-fälligen Licitationsbedinqnifse, wie auch dicSchäz-zrulg in der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amlsslunden, oder bei dem Exccu-tionsführerö-VertMer, Hrn. l),-. Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach den 19 Mai 184!j. ^ W0. (l) Nr. 4!»tt.l. Von dem k. k. Stadt- und Lanbrechte in Kram wird bekannt geinacht: Es sey über Ansuchen des H>rrn Longinus Blmnamr, Vormund der Mlnoerj. Matthäus, Magdalena, Antonia und Maria Kunaver, als erklärten Erben, M Crfor, schung der Schuldenlast nach dem am 22, März l5^!1 m>t Hüiterlassullg einer letztmiUigel, Anordnung verdorbene!, Franz Kunaver, dle Tag,az-zung auf den 25. Juni 164!), Vormittags um 0 Uyr, vor diesem t. k. Stadt- und Landrechte best,mmt worden, bei welcher alle I?ne, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Nechts-grrmde Anspruch zu steUen vermeinen, solchen so gewiß anmelden nno rechtsgcltend darthun sollen widrigens sie die Folgen des H. ^14 b. G. B. sich selbst zl!zuschrelv.n haben w.rden. Lai'.'ach den ll>. Mai 18jtt. Z. 937. (3) Nr. 4735. E d i c t. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird hienut bekannt gemacht: Es fty über Ansuchen dcs Herrn Philipp Baudisch, Ma-r^a Nadl'schen Testamentsexecutors, die öffentliche Versteigerung der zum Verlasse der Maria Na-del gehörigen Einrichtungsstücke, Leib- und Bettwasche, dann der Kleidungsstücke bewilliget, und der Tag zur Vornahme auf den x Juni l. I. bestimmt worden, wozu die Kauflustigen hiemit eingeladen werden. Laidach am 15. Mai 1849 3.939. (5) Ni. "«^ Edict. Von dein Äeznksgerichtc Mnnkcndorf werden die unbekannt wo abwesenden Martin Korbar und Dorothea Stctmk^ mit gegenwä'rtigcm Edicte erin-nert: Es habe wider sie Johann Mocher von Dobrava bei diesem Gerichte die Klage aus Verjährt- und ErlosckencrkliN'Nüg der, auf seiner in dem Grund-buche dcr Herrschaft Egg ob K rain burg «uli Nectf. Nr. 250 vorkommenden Ganzhube zn Dobrava in-tabrllirtcn Schuldsordcrungcn jür M^rtiil Kordar ans der Schnldobligasl'on . «l, i»!,-»!). 9. M^ I805 pr, 100 ft, ^. ülll., angebracht, worüber die zUcrhaiid. IllNstsT^gsahnng auf den 28. Anglist l. I., srül) !) Uhr unt abwesend sind. hat zu ihrer Vett^'tlMg und aus ihre Gcsahr und Kosten den Hrn. Johann Deveuz in Stcii, als Curator dcstcllt, mit welchen» diese Rcchssache nach der bei dieftm Gerichte bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden wer. den wird. Dessin werden die Gekl^qten oder ihre Erbe<» und Rechtsnachfolger zu dem (5l,de erinnert, daß sie zu der bestimmten Tagsalzung entwcdcr selbst zu er-Icheinen, udcr ihre Behelfe dem aufgestellten Curator an die Hand geben, oder sich einen andern Sach. waiter bestelle,, und diesem Gerichte anzeigen, und überhaupt im ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, wiorigens sie sich die aus idrer Verab. säuiü'ma, entstehende" Ho!,qcn Klbst beizum^ssol litten. Be^rttlgericht Münkcndorf am ,5. Mai l849.