93 Amtsblatt Mr Lailmcher Zeitung Nr.t4 Mittwoch den 19. Jänner 187N. Erkenntnis;. DaS t. t Kreis- als Prrsjgericht zu Iiciu hat mil dm Vr-l">»luisfen vom 3. und Itt, Novemdcr l80l', Z. 7I3N und 7322, z>> Recht clllllilit: Da« dei Karl Kastrancl in Nmbibzaw qedruckte Verzeichnis, »,8um t!>>:!>, !c!,^! ,!»» 20m /!^'i l^lu I'ül»! 18 ilnrndu i'l!! Iilü^ov!'!!" bcinhalle da« im 8 >lO^ St. G. V. liczcichuctc Vl'lssshell gegen di? iifsmlliche viühc nud Orbnuug, und es werde die WeilcrucrbrciUmg dieser Druckschrift im Siuuc de« Art. V bei- Gcsche« vum Ii» Oclub^r !«. des Prioilea.isugcschev, al« dinch Zeilali-lauf erloschen erklärt, weil die Dl^urr des diesem Privilegium zu Gnmde liegenden Nibbrl'schen englischen Patentes vom 19. September 1855 nach 14jähngcm Vestandc abgrlauseu isl, daher die wcitrrc Verlängerunc, des inländischen Pagit'schcn PriuilegiumS in Gcmnszheit des H 3 uud 9 <> Privilegicusseschcs uichi mchr statthast isl, Diese Erlöschuiig nn»de im Privilegien-Ncgislsr Vorschrift«' mäßig einregiftrirt. Vom l l. Handelsministerium. Wien, am 2i». November 18«9. (5—3) Nr. 9652. Kundmachung. Bei dem krainischen Mädchenstiftnngssonde ist der Ertrag der Friedrich v. Weiten hiller'schen Mädchenaussteuerstiftung pro 1869 mit 5>8 st. 80 kr. zu verleihen. Zum Genusse derselben sind wohlerzogene Töchter armer Eltern berufen, welche im Iah« 1869 in den Ehestand getreten sind. Diejenigen, welche sich um diese Stiftung bewerben wollen, haben dic mit dem Armuths- und Sittenzeugnisse, dann dem Trammgsscheine belegten Gesuche bis Ende Jänner 1870 bei dieser Landesregierung zu überreichen. Laibach, am 27. December 1869. K. k. Landesregierung für Kram. (17—2) Nr. 167. Kundmachung. Für das Jahr 1869 kommen die am 7ten Jänner 1870 fälligen Iahresinteresscn der Dr. ^cnmund Dietrich'schen Armcnstiftung zu verleihen, zu deren Gennssc der ärmste Verwandte des Stif ters berufen ist. Die Bewerber haben ihre mit der Nachwci-1"ng ihrer Verwandtschaft mit dem Stifter und nur dem Armnthszcugmsse belegten Gesuche bis i<). M^.z l. I. le>er k. k. Landesregierung einzubringen. Laibach, am 8. Jänner 1870. K ll. Landesregierung für Krain. 20—2) Kundmachung. A" Sprengel des k. k. Obcrlandesgcrichtes zu ^raz stnd drei adjlltirte und eine, eventuell "l" "cht adjntirte, Auscultautcnstcllcn für das 'Verzogthum zi'rain zn besetzen. beleaw/?l"' "'" ^^clben haben ihre gehörig der Keimt, ?'^ ^"^"^ «ntcr der Nachwcisung oer Kenntniß der Landessprachen bis längstens 1- Fedrnar 1870 im vorgeschriebenen 3N^« , -^ ^ ^ . «, » s^;.....^.' ^,, . " "wege bcr dem gefertigten Pra- stdlum euizubruigen. .' ' » ^ Graz, am 14. Jänner 1870. ^om k. k. M'erlandeogerichts. Präsidium. (499—3) Nr. 221. Kundmachung. Es wird bekannt gegeben, daß Herr Dr. Gregor Lozar, k. k. Notar in Wippach, in Folge seines Einfchreitens ^ i»l'Ä08. 24. November 1869, Z. 221, gegen Zurücklegung des Notariates in die Advocatenliste eingetragen wurde und daß cr Wippach als seinen Wohnsitz gewählt habe. Laibach, am 1. December 1869. Ausschuß der Advocatcnkammer in Kram. (18—3) Nr. 95. Edict. Bei dem k. k. Landesgerichtc in Graz ist die Stelle eines Gerichtsadjunctcn mit dem Gehalte jährlicher 900 ft., eventuell eine gleiche Stelle mit dem Gehalte jährlicher 800 fl. und dem Vorrük-kungsrechtc in die Gehaltsstufe von 900 fl. ö. W. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gefuche bis 2 8. d. M. im vorgeschriebenen Wege bei dem Präsidium des k. k. Landesgerichtes Graz einzubringen. Graz, am 14. Jänner 1870. (19—3) Nr. 48. Concurs-Amschmbung. Bei dem k. k. Landcsgerichte in Laibach ist eine Gerichtsadjunctenstcllc mit den: jährlichen Gehalte von 800 fl. ö. W. und dem Vorrückungs-rcchte in die höhere Gehaltsstufe von 900 fl. zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle, zu deren Erlangung jedenfalls auch die Kenntniß der trains fchcn (slovcnischcn) Sprache in Wort und Schrift erforderlich ist, haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen 14 Tagen nach der dritten Einschaltung dieses Edktes in das Amtsblatt der Laibacher Zeitung bei dem gefertigten Präsidium im vorschriftsmäßigen Wege zu überreichen. Laibach, am 14. Jänner 1870. K. k. Landcsgerichts-Präsldium. (8—3) ' Nr. 15. Kuudmachung. Auf Grund des im Ncichsgesetzblatte vom 28. December 1869 unter Nr. 187 veröffentlich, ten Gcfetzes von: 24. December 1869, mit welchem das Ministerium zur Fortcrhcbung der bestehenden directcn nnd indirecten Steuern sammt Zuschlägen nach Maßgabe der gegenwärtig bestehenden Bestcucrungsgcsetzc für die Zeit vom 1. Jänner bis Ende März 1870 ermächtiget wurde, wird nachstehendes kundgemacht: 1. Zur Überreichung der Bekenntnisse über das Einkommen von Handels- und Gewerbs-, dann sonstigen steuerpflichtigen Unternehmuugen, von Pachtungen und Ncnten, und endlich der Anzeigen über stehende Iahrcsbezügc, behufs der Einkommen-stcucrbcmessung pro 1870, wird mit Bezug auf den hohen Finanzministcrialcrlaß vom 8. October 1864, Z. 43507—2133, die Frist bis Ende Jänner 1870 festgesetzt, und werden die z>. t. Einkommensteuer Pflichtigen der Stadt Laibach mit Hinwcisung auf die §§ 32 und 33 des Einkommensteuergesetzes vom 29. October 1849 und auf die Bollzugsvorschrift vom 11. Jänner 1850 eingeladen, ihre Fassioncn und rücksichtlich Anzeigen innerhalb der obgcdachten Frist bei dieser k. k. Steucrlocalcommission zuverlässig zu überreiche«. ' 2. Den Bekenntnissen über das Einkommen der I. Classe für das Jahr 1870 sind zur Ermittlung des durchschnittlichen Einkommens die Ein- nahmen und Ausgaben der Jahre 1867, 1868 und 1869 zu Grunde zu legen. 3. Die von den Verpflichteten einzubringen den Anzeigen über stehende Iahresbezüge haben die Iahresgehalte der Bezugsberechtigten nebst den, denselben allenfalls zukommenden Naturalleistungen zu enthalten. Andere Einkommensarten der II. Classe hingegen, welche nicht in vorhinein festgesetzten Iahresgebührcn bestehen, sind aus gleiche Art wie für die !. Classe vorgezeichnet, einzube-kennen, und kommen hicbei die W 10 und 11 des Einkommensteuergesetzes zu beobachten. 4. Die Zinsen und Renten der M. Classe, zu deren Einbekennung die Bezugsberechtigten verpflichtet bleiben, sind für das Jahr 1870 nach dem Stande des Vermögens und Einkommens vom 31. December 1869 anzugeben. 5. Die Prüfung und Richtigstellung der Be-kcnntmsse und Anzeigen für die Einkommensteuer, dann die Festsetzung der Stenergebühr wird nach den bestehenden Vorschriften erfolgen; über einfchlägige Recurfe wird die hochlöbliche k. k. Finanzdirection entscheiden. 6. Jene, welche ihre Gewerbe verpachtet hc^ den, wollen in ihren Bekenntnissen die Pächter namhaft machen und zugleich angeben, in welchem Stadttheile und in welchem Haufe die Gewerbs-ausübung stattfindet. Die Gewcrbspä'chter haben über den Pachtnutzen abgesonderte Einkommensteuerbekenntnisse vorzulegen. Laibach, am 7. Jänner 1870. K. k. S'teuer-Local-Commission. (21—2) Nr. 523^ Kundmachung. Aus Anlaß der bevorstehenden, regelmäßigen Stellung pro 1870 wird kund gemacht: I. Daß dic angefertigten Verzeichnisse der zur diesjährigen Stellung berufenen, in den Iah ren 1850, 1849 und 1848 gebornen einhcimi< schen Jünglinge bis zum 25.' Jänner l. I. im magistratlichcn Amtslocale (Expedite) zur Einsicht aufliegen, nnd daß Jedermann, der -') eine Auslassung oder unrichtige Eintragung anzeigen, d) gegen die Reclamation eines Stellungspftich-tigen oder gegen dessen Ansuchen um die Enthebung von der Prä'senzdienstpfticht Einsprache erheben will, berechtiget ist, dieselbe in der vorerwähnten Frist einzubringen, und deren Begründung nachzuweisen, U. daß die Losung für die Stellungspflichtigen der 1. Altcrsclasse ' am 17. Februar 1870, Vormittag 9 Uhr, im städtischen Rathssaale vor genommen werden wird, wobei das persönliche Erscheinen den Betreffenden freigestellt bleibt. Stadtmagistrat Laibach, am 13. Jänner 1870. (22) Nr. 289. Kundmachung. Es wird hicmit zur Kenntniß gebracht, daß die hiesigen Fleischer das Rindfleisch vom 15. bis 31. d. M. um folgende Preife ausfchrotten: 1. Die Herren M. Karas, Mihaliniic, Klo-bukar, Fistasi, Miksic, Hohnjec, Spitzer und Engelsfeld das Pfund l») Rindfleisch von der Vorderseite nm 22 kr., d) Rindfleisch von der Rückseite um 24 kr., c) Lungenbraten und Rostbraten pr.Pfd. 26 kr. 2. Mirko Rcgvat, Anton Engelsfeld, Binko Lipold und Iofef Grünfeld ohne Unterschied das Pfund um 23 kr. Vom Magistrate der königl. Frei- und Landeshauptstadt Agram, den 17. Jänner 1870. Der Bürgermeister: i>Kuö m. i>.