A m t V - H. , ,,,^/ B t a t t. X^ 35.______ Dienstag den 23. März ________^^* e^ubernial - ^erlautbarnnHNt. Z. I07. <2) aä Gub. Nr< 5717. Kund m a ch u n g. Von Seite dcs königlichen Cammcral-Güter-Inspectorats zu Fiumc wird anmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die fernere Pachtauslassung der Buchcnschwammsamm-lung in den Forsten der Eammeral- Herrschaften Fuccme, Verbousko und Vinodol auf die Dauer von drei Jahren, d. i. vom 1. Z^o-vember i830 bis dahin i333, mittelst emcr öffentlichen, am 19. April i83o, in der Amts-kanzley des kömgl. Cammcral-Waldamtes zu Fuccine abgehalten werdenden Versteigerung Statt finden werde; wozu alle Licitationslu-stlge zu erscheinen hicmit eingeladen werden. — Königliches Cammeral - Gürer - Inspecto-rat. Fiume am 28. Februar iL3o. A u s w e i' s über nachstehende, mit Ende des laufenden Militär-Jahres 1829^0 ausgehenden Pachtgegenstande. Bisheriger ^ 5 f> d Pachtschilling Zeit und Ort der ab- ^ P»chtgeg°nsiände P^wna °"°«i«^ zuh«lt°nd°n Versinge- ^__________________________^ _________fl. ! kr.______________ 1 Buchenschwammsammlung in Hen sämmtlichen Forsten der Hierlandigen Cammeral-Herrs schaften, und zwar: ^ s^ccine, Hrellin, Buccari . vom 1. November 6ü Zo am 19. April l83o beim Vlnodol ...... i63c) bis letzten Zo ^5 k. CammeralMald- ^erbousko ...... October 2833. 3o 45 amte zu Fuccine. Z. Z09. (3) aä Nr. ,59^9. Concurs - Verlautbarung für die an ver k. k. deutsch-italienischen Hauptschule zu VL^llL!) im Issr-.aner Kreise, erledigte Lchrersftelle der zwelten Klasse, womit ein jährlicher Gehalt von Dreihundert Gulden aus dem Schulfonde verbunden ist, wird dcr Concurs bis 20. April d. I. eröffnet. — Die Bittwerher haben ihre eigenhändig geschriebener!, an dleses Guberr.ium stylisirten und ge-hörlg belegten Gesuche innerhalb der Ccmve. tenzftlst lm gesetzlichen Wege einzurnchen und sich darin über Vaterland, Geburtsort, Re< llgion, Moralität, feste Gesundheit, über zurückgelegte Studien, Evrachkenntinsse, bisherige allfalllge D»ensile,stungen, über ihre Lehrfahigkelt, so wie »nkbesondere über tie vollkommene Kenntniß der deutschen und ita^ lienlschen Eprache auszuweisen. — Zugleich lst anzugeben, ob sie mit irgend welchem Individuum des Lehrperwnals an obiger Hauptschule verwandt oder verschwägert, und m welchem Gradc sie es sind. — Vrm k. k. k"-stenlärdlschcn Eubcrnlum. Tnest om 5. ^"z 18ZQ. 226 Z. Z2I. .(1) Nr. 456i. C u v v e n d e desk. k. : llyrischen Lander- G u b e r-niums zu Laibach. — Die künftige Hin-weglaffung des bisher üblich gewesenen sogenannten Reservatpunctcs in den Rechnungs-Absolutonen der öffentlichen Behörden betreffend. — Seine k. k. Majestät haben über cinen von der allgemeinen Hofkammer erstatteten allerunterthänigsten Vortrag unterm 26. Jänner d. I., allcranädW zu beschließen geruhet, daß der bisher üblich gewesene sogenannte Rcservatpunct in den Rechnungs- Äb-solutoricn der öffentlichen Behörden von nun an wegzulassen sey. Um jedoch alle Diejenigen, welche an öffentliche Behörden über öffentliche Gelder und Geschäfte Rechnung zu legen verpflichtet sind, über die Wirkungen zu belehren, welche mit den ihnen zu ertheilenden Absolutonen oder Erledigungen in vini ^.l,5s>1,it,o!'ii verbunden sind, haben Seine Majestät zugleich anzubefehlen geruhet, allgemein bekannt zu machen, daß die in den österreichischen Staaten, wegen der Vormundschafts - Rechnungen bestehenden gesetzlichen Vorschriften auch auf ihre Rechnungen Anwendung zu finden haben, daher, wenn in der Rechnung etwas vergessen wird, oder was immer für ein Verstoß unterlaufen ist, solches auch, wenn es nach ertheilten Absoluto-num / oder Rechnungs-Erledigung entdeckt wird, weder dem Rechnungsleger, noch dem öffentlichen Fonde zum Nachtheile gereichen kann, so wie auch der Rechnungsleger durch diese Urkunde von der Verbindlichkeit aus einer spater entdeckten arglistcn Handlung nicht losgszahlt wird. --- Uebrigens haben Seine k. k. Majestät gleichfalls zu bestimmen geruhet , daß die gegenwärtige Kundmachung auf die nach den besondern Einrichtungen des k. k. Militärs üblichen periodnchcn Personal -und Finalaörechnungcn der rechnungsführen-den Körper selbst mit ihren Parteien, welche nur-unter dem Vorbehalte der etwa noch nachfolgenden Hofrncgs^uchöalttmgs - Vorschreibungen und Bemänglungen ausgefertiget wcr-^ den, keine Beziehung bade. — Welche allerhöchste nut hohem Hoftammcr- Dccrere vom 10./Empfang am 20. Februar l. I. , Zah! i5oo l i^. 5., bekannt gegebene Entschließung hiermit zur allqem.'inen WissnMas' und Be-nchmung der Behörden kund gemacht wird. Laibach am /^ März i33o. Joseph Tamitto Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. I 0 h a n n N e p 0 :n u ck V ö s s i l, Z. 310. (3) aä Gub. Nr. 53o5> Aufforderung zur Dienstleistung in der Catbegone von Ad-juncten bey den noch im Jahre i33o beginnenden definitiven Grundertrags-Schätzungen zum Behufe des stabilen Katasters. »«. Dle hohe k. k. vereinigte Hofkanzley hat mic dem Erlasse vom 16. Februar i33o, Zahl ^63, zu eröffnen befunden, daß dle definitiven Grundertrags- Schätzungen in dem Theile dieses Gouvernements - Gebietes, welchen die Provinz Krain bildet, noch im Laufe des Jahres i630, beginnen werden. Obschon das hierzu erforderliche Personale größtcntheils aus den Provinzen, wo die Schätzungen nunmehr beendet sind, hicher abgegeben werden wird, so wird doch die Bewerbung um dlc Verweis dung bei diesen Schatzungs-,Operationen, in der Eigenschaft von Adjuncten hiermit eröffnet. — Diejenigen, welche sich um emcn solchen Platz zu bewerben gedenken, haben längstens bls zum 3. April dieses Jahrs chre Competenz-Gesuche bei diesem Landes-Guber-nium entweder unmittelbar, oder wenn sie bei cmer Behörde in Dienstleistung stehen, im Wege dieser ihrer vorgesehen Behörde einzureichen , und darin mu Beibringung glaubwürdiger Zeugnisse nachzuweisen: 1.) daß sie Inländer sind; 2.) daß si? eme feste, dauerhafte Gesundheit genießen, und nicht zu sehr im Alter vorgerückt sind; 3.) ob, wo, und in welcher Eigenschaft sie früher Dienste geleistet haben; H.) daß ihr moralischer Charakter keinem Bedenken unterliege; 5.) daß sie für einen solchen Dlenstplatz auch die erforderlichen , vorzüglich prattischen Kenntnisse in .der Landwirthschaft und überdieß noch Fertigkeit im Rechnungsfache und im Verfassen schriftlicher Auffaye besitzen; endlich 6.) wird für die Erlangung eines solchen Dienstplatzes die volle Kenntniß der kramerischen oder wm-dischen Sprache zur wesentlichen Bedingung gemacht. — Für die Dauer ihrer Verwendung habcn die Schatzungs-Adiunctcn erster Classe cm Taggeld von zwey Gulden, jene der zweyren Classe von l 6. 3o kr. M. M., und für d'.e Winterzeit monatlich ein Quartier-Geld von 2 ft. 3o kr. M. M., bei den Bc-reisungen aber die unentgeltliche Unterkunft m der Gemeinde und den Gebrauch der Vorspann gegen vegulamentmäßige Vergütung anzubrechen. Auf quiescirte und vensionine Beamte, welche sich be: Katastral-^chatzun-Z3N verwenden lasscn, sindcn rückstchlkch dcn gebührenden Zulagen, die darüber be-'ttycnden besondern Vorschriften chre Anw?n- 227 °u,!g. — ^,e Bemessuna de< Gcbl'llir fl',,' «ctwe Beamte h« sich die h°h f f Trein Schäden °^°^"«'' - «ber es wird hi nius U Z^" t°"d«um,, Recht lw>beh»,ten, Diein. . ^h"d° das ft dr Arbeitt« nicht en ^^ "'"'^ ""'^° ne allen Förmlich^ ,"^«5°", ""^"'^.°^ lassm, - V°n dim f / ,^"^/ ^ 5"° H«n. ° «n» .„.««««ich« Vor,,..tb,r..ngcn. s«^,'.^- a ^^"ll^g?lien Erhebungen des selben für wchnsinmg, «nd daher zur Ver-wa lung se.ncs Vermögens für unfäh.g zu Bchyer des Hau.es Nr. ZZ, .« der Tyrnau als Euraror aufzustellen befunden habe. ____^^bach am 6. März iLZo. Von dem k. k. Stadt - und Landrcchlc m 'nraln wlrd amnit bekannt gemacht: Es sey ubcr das Gesuch des Aloys Knee, cläo er r'^^«/. 27. Februar ,83c., Zahl ,Zo4, iN dle Ausfertigung der Amortisatlons-Edlcte, rücksichtlltt) dcs in Verlust gerathenen Georg Hrastlnischen Heirathsvertrages, vom ,8. May ^g^, mlabullN am 29, December 1772/ auf das damals dem Georg Hraftmg gehörig genesene Haus, 5uj) Eonsc. Nr. 67, »n der hie-sigcn B^ana-Vorstadt, zur Tlcherstellung der fur dc,n^° ^ . ' rrcl Tagen, vor dlisem k. k ^'.^ x^< > 'ecdte w gew.ß anzumelden ^n. ' ^ «rächen, als '.mMdnaen anhangig zu a^ >>'ll f... . ^ ^^ auf weiteres An an-d e o^d^ ^? ^ltt^ers, A!oY5 Knee, d. abgedachte Urkunde, rücksichtl.^ der qe-dachttn P.siin, „ach Vnlau dttftr gesctzU' ^ chen Frist für gelödtet, kraft- und wirkungss los erklärt werden wlrd. Lalbach den 6. März ißZo. ________ Z. 3o2. (3) Nr. iIZZ. Von dcm k. k. Stadt- und Landrcchte in Krain wlrd bekannt gemacht: Es sey über Ansuchendes Anton Köhrer zu Laibach, als bedingt erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 6. December 1829 mit Rücklassung emes Testamentes, äs pndü. caw 23. December v. I., zu Bukendorf verstorbenen Pfarrers Innocenz Köhrer, die Tagsatzung auf den lg. Avr,l d. I., Vormittags um 10 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene / welche an diesen Verlaß aus was im« mer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechts-geltend darthun sollen, wldrigens sie dle Folgen des §. 8!4 b. G. B, sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 6. März i83o. Uemtliche Verlautbarungen. Z. 32/,. (1) Nr. 35i7^i349. Z. Kundmachung. Die Aufnahme von Individuen zur Gränzwache im Küstenlande betreffend. Zur Ergänzung dcr Gränzwache, welche an die Stelle des an dcr Zollüme gegcn das Ausland bisher bestandenen Granzcordons zu treten hat, werden von einer, bei dem k. k. provisorischen Zollinspectoratc in Triest aufgestellten Commission geeignete Individuen nach den erprobten Eigenschaften, als gemeine Gräm-werden. '""^^' "^' ^'^" aufgenommen me ..^"^^u^ncn Erfordernisse zur Aufnah- 1.) Der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft; 2.) Ein rüstiger, vollkommen gesunder Körperbau ; 3.) Der unverehelichte Stand des Bewerbers, und wenn es sich um Wnrver bandelt, daß er kinderlos sey 5 H>) Ein Lebensalter nicht unter zwel und zwanzig, und nicht über dreißig Jahre. Diejenigen, welche aus dem acnven Dienste der k. k. Armee unmittelbar, oder doch vor Ablauf eines Jahres nach Erln^lü'g des Militär-Abschiedes zur Grät':wackc übertreten, genießen die Begünstige, daß dieselben bis zmn^o/-lendcten Alter von fünf und dreißig ^apren angemnn-en werden dürfen? 2l3 3.) Die Kenntniß des Lesens und Schreibens, dann der Anfangsgründe der Rechenkunst, ferner die Kenntniß der deutschen, einer slavischen und der ita-. lienischen Sprache; 6.) Uebung im Gebrauche der Waffen; 7.) Eine tadelfreye Sittlichkeit, und der befriedigende Ausweis über den früheren Lebenswandel. Für die Stelle eines Oberjagers, und um so mehr eines Führers wird eine Vorbil-dung un höheren Grade gefordert werden, und diese Dienststellen können bloß jenen Individuen zu Theil werden, welche durch bereits geleistete Dienste ihre Tauglichkeit für einen mit Leitung verbundenen Dienstposten erwiesen haben. Die Gebühren bestehen in einer Löhnung für den Führer mit täglichen Vierzig Kreuzer; für den Oberjägcr mit Fünf und Zwanzig Kreuzer; und für den gemeinen Gränzjäger mlt täglichen Zwanzig Kreuzer nebst einer für die Küstenlandes-Gränze bemessenen Zulage ohne Unterschied der obigen drei Cathegorien von täglichen fünf Kreuzer. Ausser diesen Genüßen sind den Gliedern der Gränzwache Antheile von eingebrachten Eontrabanden, dann gesetzlichen Tagken,, in den dazu bezeichneten Fallen; nach einer lan-gcren ganz entsprechenden Dienstzeit, Zulagen, und für besondere Auszeichnungen Belohnungen im Gelde, endlich Civil-Ehrenmedaillen, mit welchen, unabhängig von dcn gewöhnlichen Zulagen, eine ausserordentllchc Zulage verbunden ist, zugesichert. Die Mannschaft und die Chargen erhalten freye Wohnung, dann b,eim Emrritt und nach Verlauf einer bestimmten Zeu die Bekleidung in Hut, Mantel, Nock, Beinkleid, und Stiefeln bestehend, welche, so wie die Waffen vom Aerar angesch^^r werden. Die Aufnahme der Mannschaft b'ginnt bei der hiezu in Triest aufgestellten Commission am sechzehnten Map d. I., und wlvd bis zur Elganzung dcr Granzwache durch eine hinlängliche Anzahl Indididuen fortgesetzt; sobald aber der vorgeschriebene Stand der Compagnien vollzählig ist, geschlossen werden. Diejenigen, welche in dem Besitze der vorgeschriebenen Eigenschaften sind, und in dic Granzwache einzutreten wünschen, haben vom 16. May d. I. angefangen, im Verlaufe desselben Monats sich bei der Aufnahms-Commission in Triest versönlich zu stellen, und die erforderlichen Beweise über die voraus angedeute- ten Erfordernisse und Eigenschaften, dann die dem Staate geleisteten Dienste mitzubringen, worauf sie einer körperlichen Untersuchung und der Prüfung über die geforderten Eigenschaften werden unterzogen werden. Um jedoch den Bewerbern um die Aufnahme zur Granzwache die Gelegenheit zu erleichtern, sich der vorgeschriebenen Prüfung unterziehen zu können, wird bekannt gemacht, daß auch in Gratz bei der k. k< Zoll-Administration, und in Laibach bei dem Zoll-Oberamte Commissionen zusammengesetzt werden, bei welchen sich die Aufnahmswerber der Prüfung unterziehen können, die Aufnahme selbst bleibt jedoch der Gränz- Commission in Triest vorbehalten. Die in Gratz und Lalbach aufgestellte Commission wird ihre amtlichen Verrichtungen mit 1. April beginnen, und es haben sich die Bewerber in Grätz in dem Gebäude der Zoll- Administration, und in Laibach im Haupt-Zollamts-Gebäude, jeden Vormittag im Verlaufe des Monats April zu melden. Von der k. k. steyermärkisch - illyrisch-^ küstenländiscken Zoll- «t, Gefallen - Administration Grätz am iI. März i83o< Z. 3i6< (2) ^ Im Hause Z^r. 17^, im ersten stocke, zum Theil in der Hauptfronte, And zum Thell gegen die deutsche Gasse gelegen, werden vier Zimmer, ein Gewölbe, eine Küche und eine Holzlege, ooN nun an bis Michaeli i33o in Afte^ miethe überlassen. Wenn Jemand diese Locallta-ten nn Ganzen oder auch nur thcilweise zu micihen wünscht/ so wolle man sich dießfalls an den gefertigten Stadtmaglstrat wenden. SradtmagMrar Lalbach am i.Marz i55o. 3' 293. (2) Kund m a ch A n g des Getreid - Verkaufes. AmIo. dieses Monates, Vormtttags von 10 bls 12 Uhr, werden auf dem lneronigen Rathhause folgende, aus der Emdienung b?l den magistrarlichen Gülten pr» 1829 eingebrachten Naturalien an den Meistbietenden gegen bare Bezahlung verkauft werden, als: 1 Metzcn, 12 Maas Weitzm, 4 « 26 ,„ Korn, 11 ,, 5 ,, Hiers, 4 „ 14 Halden, 179 '« 2 Haber, 49 Pfund Flachs. Stadtmaglstrat Laibach am 3. März i63o.