X? 1W. Donnerstag den li. November 183ft. Nubernial- Verlautbarungen. Z. i45o. (3) Nr. i5i,St.G.V. Kundmachung der versteigerungsweisen Veräußerung der im Brünner Kreise liegenden Rellgionsfonds-Herrschaft Obrowitz. — Von der k. k. mähr. schlcs. Staatsgüter-Veraußerungs- Commission wird hiemit bekannt gemacht: daß die obbemerk-te, nächst der königl. Hauptstadt Brünn gelegenen Religionsfonds- Herrschaft Obrowitz am 6. December i83o, Vormittags um 9 Uhr in dem k. k. GoUvernemcntsgebäude zu Brünn, mit Vorbehalt der höchsten Genehmigung, im Wege der öffentlichen Versteigerung werde veräußert werden. — Der Ausrufsprels dieser Herrschaft, zu welcher die Brünner Vorstadt Obrowitz, und ein Antheil von iß Häusern der neu entstandenen Brünner Vorstadt Ol-mützergasse, dann 7 Rusiicalgemeinden, als: Schimitz, Ochos, Kiritein, Groß-undKlein-bukowin, Scharatitz und Zbegschow, endlich trei Kolonien, als: Iulienfeld, Kawricmow undProsetsch, mit einer vereinten Bevölkerung von 5199 Seelen gehören, betragt n6385fi. 10 kr. C. M. — Sag.?: Einmal Hundert Sechszchn Tausend, Achthundert Achtzig Fünf Gulden und Zehn Kreuzer E. M. — Von allen diesen Ortschaften, bei welchen das Ro-bochabolitionssystcm eingeführt ist, bezieht die Obrigkeit nachstehende Schuldigkeiten, als: — 2) an Urbarialgaben 533 st. 3^kr. W. W.; b) an Erbgrundzinsen 3098fi. 61^kr. W.W. und in Coiw. Münze 12 fi.; 0) an Robothre-luition mit Inbegriff der vorbehaltcncn Lohnarbeiten 2690 st. 3 kr ; 6) Robcthdcfreyungs-zins von dcn seit Einführung des Nobothaboli-tionssystelns neu zugewordencnHausern 52^ fi. 3o kr. W. W.,und in Cönv. Münze 16 fl. Z0 kr.; nebst 53 Klafter Holz-Schlagen und 22 i Natural- Handvobothstagen. — e) An Natural- Getreideschüttung 206Metz. i6Mßl. Gerste. -^ l)Die Schlagung einerAnzahl von 745 Klaftern harten Brennholzes gegen Be- zahlung 2 ,5 kr. pr. Klafter. — 3) Die Zufuhr von 280 Klaftern harten Bennholzcs aus den obrigkeitlichen Gebirgs« Revieren Kiri-tein, oder Klcinbukowm, in das Depot zu Obrowitz gegen einen kohn von 1 fi. 3o kr. pr. Klafter, und die Zufuhr von lo Klaftern Holzcs aus dcr Kleinbukorviner Revier in das obrigkeitliche Brauhaus zu Kiritein ä 2^ kr. pr. Klafter. — Welters haben ron cmph:-teutisch veräußerten Realitäten einzugehen, als: — 2) an Zins von Mahlmühlen und Tuchwalken 1110 fi. 2o kr. W. W., und in Conv. Münze 5 fi. ; l>) von Wirthshäusern 537fi. S9kr.W.W.; c) vonSchmicdten 36fl. W.W.; 6) von Pottaschhütten 20fi. W.W.; e) von Bäckereyen 3o fi. W. W. ; s) von Wagnereyen 20fi. W.W.; g) Fischbchältevn 8 fi. W. W.; i^) von sonst verkauften obrigkeitlichen Häuseln i65 fi. W. W.; i) von Weinkellern und Prcßhäuscrn 52 fi. 36 kr. W. W. ; K) an standhaften Zehcntrcluiticn ^9fi. 2 2^ kr. W. W. -und y an Wasserzins vcn der Herrschaft Königsftld und dcr k. Stadt Brünn, jährlich mtt i fi. Z/^ 2l/^ k» Zusammen pr. 3 fi. 9 kr. W. W.; Endlich stoßen von zeitlichen verpachteten Realitäten und Gefallen folgende Zinse m die obrigkeitlichen Renten dermal ein, als: — L) von vcr-mietheten obrigkeitlichen Gebäuden, Wohnungen, Kellern, Stallungcn und sonstigen Bee Haltnissen jährlich m Conv. Münze "234 si. 45 kr. und in W. W. 180 fi. ; d) für dcn verpachteten Kalksteinbruch in dcr Ochoser Rc-vier bei Hostcnitz in Convent. Münze 26 fi-; <:) detto bei Ochos und Prosetsch werden aus der Ochoser Revier in das Depot zu Obrowitz zugeführt ,3/, Klafter harten Brennholzes. — cy Für dcn Steinbruch bei Latein ncbst Zurücklassung der Abfälle von der kunstmaßiacn Bearbeitung der Pfiasterstcine 27 fi. C. M,; 0) an Kramladenzins 1 ss. 3o kr. C, M.'; l) für verpachtete Aecker, Wiesen und Weingav-tcn io36fi. 55 3)ä kr. C. M.z nebst einem 1044 Steuerbeitrage von 235 fi. 53 kr. C. M. und 107 Metzen, 6 2^3 m. Gerstenschüttung. — ß) von der verpachteten Rmdviehnutzung für jede Mölkkuh jährlich 28 fl. C. M.; nebst dem Kalbe. — k) für die verpachtete Binderey-Tratterie in Obrowitz 86 fl. E. M. ; i) sür den freyen Weinschank in dem Obrowttzer Kellerwirthshause Z6fl. i5kr, Conv. Münze; k) detto in den Dorfswirthshäustrn von jedem nn verflossenen Militär-Jahre 1629/ ausge-schänkten Eimer Weines 24 kr. C. M.; welcher Zins jährlich ^usgemittelt, und zu Ende des Militär- Jahres nach Ausweis der Kellerbücher bei den Renten zum Empfang vorgeschrieben wird. — i) Für das verpachtete Kiri-teiner obrigkeitliche Brau-und Branntweinhaus zusammen 1401 fl. C. M.; m) für ver-pachtett Feldjagdbarkeiten 77 fi. 45 kr. C. M. und 4fi. W. W.-z n) für verpachtete Flußfi-schercyen 14 fl. C. M. — Ausserdem steht der Obrigkeit von den Scharatitzer alten Weingarten-Freyung und „stara Hora" dann von den als Frepgründe veräußerten ehemaligen Schinkwitzer obrigkeitlichen Grundstücken der Bezug des Naturalgetreid- und Weinzehents, und so auch von den an die Iulienfelder, Kawrianower und Prosetscher Ansiedler emphi-teutisch verlassenen Grundstücken der Natural-getreidzehent zu/ welcher nur bei der einzigen Gemeinde Iulienfeld in Natura abgenommen wird; bei den übrigen von Obrowitz weiter entlegenen zehentpssichtigen Gememden aber sol« cher aus Mangel der dort bestehenden obrigkeitlichen Behaltnisse bisher gewöhnlich im Wege der Reluition benützt worden , und wofür im verflossenen Militär-Jahr 1829; 0) bei Scharatitz und Schinkwitz em Betrag von 56o fl. W. W. und p) bei Kawrianow von 400 fi. W. W.; ^) bei Prosetsch hingegen eine Natural-Reluition an Korn von 23 Metzen, 14 m.; an Gerste von 21 Metzen, 17 m.; an Hafervon23Metzen, 2ZH6 m.; an Erbsen von 2 Metzen, 7 m. und an Erdäpfeln von ii Metzen, 16 m. eingegangen ist. Endlich I-) für den Bierschank auf der neuen Olmützer-gassc jährlich 3fl. E. M. — Ferners stehet der Obrigkeit an Dominicalrechten: 3) die Verwaltung des Iustizwesens, die Ausübung des adelichcn Richteramtes, und die Führung der Grundbücher gegen Bezug der'gesetzllchen Taxen, d) der Bezug des Laudemiums von em-phiteutisch veräußerten Realitäten, als: Mahl-mühlcn u.'.d Tuchwalken, dann Wirthshäusern, Schmiedien, Pottaschhütten, Wagnereyen, bet eintretenden Besitzveranderungen mit fünf und zehn pr.Cto., dann von verschiedenen emphi- teutisch hintangelassenen Freygrundstücken mit 2 1^2 und 5 pr.Cto. zu. — c)Die Ausübung der Jagdbarkeit innerhalb des Herrschaftsbezirkes, welche rücksichtlich der Feldreviere verpachtet ist, und nur bezüglich der Waldungen in eigener Regie benützt wird. — Zu den abhaltenden Triebjagden sind die Unterthanen nach dem Verhaltnisse ihres Besitzstandes zu 4, 2 und 1 Tagen die erforderlichen Treiber gemäß Robothabolitionscontracts unentgeltlich beizustellen verpflichtet, können aber in dem Falle, als diese Schuldigkeiten in ein oder dem andern Jahre von der Obrigkeit nicht benöthigt werden sollte, weder zu einer nachtraglichen Abstattung oder Reluition derselben, noch zu andern Arbeiten an deren Statt verhalten werden. Endlich 6) übt die Obrigkeit das Patronatsrecht über die Kirchen, Pfarrey und Schulen in Obrowitz, Kiritein und Scharatitz, dann bei der Filialkirche in Kleinbukowin zur Kiritei-ner Pfarrey gehörig, endlich bei der Localie sammt Kirche und Schule in Ochos aus, welches mit allen damit verbundenen Rechten und Lasten an den Käufer der Herrschaft Obrowitz überzugehen hat. — In ^nca Obrowitz befindet sich ein obrigkeitlicher Meierhof, hei welchem 4 Stück Pferde, und 3i Stück alt und jungen Hornviehs vom veredelten Marzthaler-Schlage gegenwärtig unterhalten werden. — Dann bestehen in eigener obrigkeitlicher Regie: 199 Metzen, 6 2)9m.Aecker, 75 Metzen, i5 6)3 m. Wiesen, 4 Metzen, 4 m. Garten, und 1 Metzen, 6 7)8 m. Huthungen. — In zeitlichen Pacht aber sind gegen den obbemeldc-ten Zins von jährlichen io36 fl. 55 A4 kr. C. M. verlassen. — 288 Metzen, 4 2j8 m. Aecker, 112 Metzen, 12 2.l8 m. Wiesen, und 41 Metzen, 12^3 m. We'ingärten. — Die obrigkeitlichen Waldungen, welche in vier Reviere eingetheilt, und geometrisch aufgenommen sind, befassen einen Areal- Inhalt von 456a Jochen, i475 M Quadrat - Klaftern. — Endlich sind an obrigkeitlichen Gebäuden, welche dem Käufer pro lunclo in5ll-uQl.a unentgeltlich überlassen werden, bei dieser Herrschaft vorhanden, und zwar: — ^. In O b v 0 w i tz. — 1. Das Amtsgebaude sammt Kanzleyen und Beamtenswohnungen, 2, das Meierhofsgebäude sammt Stallungen, scheuern und Wagenschupfen/3. die Iägers-wohnung sammt Viehstallung , und nächst derselben 4. der Holzdepotgarten, welcher m:t Brettern eingeplankt ist. 5. die Drabenswoh-nung sammt Arrest. 6. Die sogenannte Bln-derey sammt der Trattcrie-Wohnung, Kellern, Schupfen und einen rückwärtigen Gar- IQ45 sen, welcher mit der Traiterie zugleich verpachtet ist. 7. Der obrigkeitliche Schüttkastm, welcher aus vier Etagen bestehet, und wovon zwei auf unbestimmte Zeit in Pacht verlassen sind. 6. Zunächst dieses Schüttkastens ein obrigkeitliches Wohngebäude von gutem Material erbaut. 9. Das obrigkeitliche Preßhaus sammt Wohnung und Keller mit 6 Röhren, endlich 10. nächst demselben der sogenannte Blerkeller mit Z Röhren. — Ausserdem be-jmdet sich in I^oca Obrowitz noch das zum k. k. Militarspitale verwendete ehemalige Klostergebäude, und das sogenannte Reconoaks-centen-Haus, welches dem k. k. Militarara-rium gleich dem besagten Klostergebäude überlassen ist, und daher ein so anderes dieser Gebäude sammt Zugehörungen, wie nicht minder eine ^roa von 600 Quadrat- Klaftern oder 1 ^6 Metzen von dem hinter dem Spitalsgarten befindlichen obrigkeitlichen Gartengrunde zur Errichtung eines k.k. Militär- Waschhauses und von dem trocken gelegten Teichel zur Errichtung einer militärischen Schwimmanstalt 352 Quadrat-Klafter, oder eilca 6j8 Metzen von dem Verkaufe ausgeschlossen bleiben. — V. Im Orte K i r i t e i n. — 5. Der rechte Flügel dcs Residenz - Gebäudes mit 3 Zimmern zu ebener Erde, und mit 7 Zimmern im obern Stockwerke, welcher zur obrigkeitlichen Disposition bisher vorbehalten, der übrige Theil dieses Gebäudes hingegen für die Unterkunft des Pfarrers und der Schule, dann des Schullehrcrs gewidmet ist. — 2. Das obrigkeitliche Jägerhaus, sammt Viehstallungen und einem kleinen Keller, 3. die obrigkeitliche Material - und r<35p6Qliv6 Bretter-schupfe, 4. das obrigkeitliche Brauhaus auf einen Guß von 10 Fassern und 5. das Branntweinhaus sammt Mastviehstallung, Kellerund sonstigen Zugehörungcn, welches mit dem Brauhause in Verbindung stehet, und gleich diesem gegen den vorwärts aufgeführten Zins bis Ende Apnl i833, verpachtet ist. Endlich 6. der obrigkeitliche Ziegelofen auf einen Brand von 26000 Stück Mauerziegeln. — 6. I n Kleinbukowina, das obrigkcit« liche Jägerhaus sammt Viehstallung und Holzlage. — v. In O ch 0 s, ebenfalls ein obrigkeitliches Jägerhaus sammt Viehstallung und Holzlage, dann einem Keller, und N. In Kawrianow, ein obrigkeitliches Zigeunerhäusel mit 3 Metzen obrigkeitlichen Grundstücken. — Die wesentlichsten Verkaufsbedingnisse sind übrigens folgende, als: itens. Wird zur Licitation mit Ausnahme der Israelite« Jedermann zugelassen, der Hier- landes Realitäten'zu besitzen fähig ist. «Den-lemgen, welche in der Regel nicht landtaflich sind, kommt, wenn sie die fragliche Religions-fondsherrfchaft Ovrowitz erstehen, die Nackssckt der Landtafelfahigkcit für sich und ihre Leibes erben m absteigender gerader Linie zu statten — 2tens. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den zehnten Theil des Ausrufspreises mit 11668 fl. Zi kr. E. M., gleich vor der Lmtation zu Handen Her f. k. Staatsguter - Veraußerungs- Commission, emweder bar, oder m öffentlichen, suf Metall- Münze und auf den Ueberbringer lautenden Staats-papieren nach chrem coursmäßigen Wertbe ;u erlegen, oder eme auf diesen Betrag lautende, vorläufig von dem k. Fiskalamte geprüfte und bewahrt befundene Sicherstellungsacte bei;u-brmgen. - Ztens. Wenn Jemand bei d"r Versteigerung fur emeft Dritten licäiren will, so ist er schuldig, sich mit einer rechtsförm.a fur diesen Act ausgestellten und gehörig leaa-llsirten Vollmacht sein.^ Commitenten vorder auszuweisen - ^tens. Der Ersteher der Herrschaft hat das Dritttheil des Kaufschillings binnen vier Wochen nach erfolgter Genehmigung des Kaufs noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die verbleibenden zwei Dritt-theUe aber kann er gegen dem, daß sie auf der verkauften Herrschaft in erster Priorität versichert, und mit jahrlichen fünf vom Hundert in Convent. Münze und m halbjahrigen Raten verzinset werden, binnen fünf Jahren, ^^^e^?^^^be gerechnet, mit fünf gleichen lahrllchen Ratenzahlungen abtraaen — Die ubngen Verkaufsbedingnisse werden bei der Llcttatwn bekannt gemacht werden > und können auch früher nebst der ausführlichen Gutsbeschrelbung, und den zur Würdigung ^des Ertrages dienenden Ausweisen bei der mähr. schlcs. Staatsgüter-Administration m Brunn, täglich eingesehen, so wie die Herrschaft selbst in Augenschein genommen werden. — Brünn am 12. October igZo. — Von der k. k. mahrisch-schlcsischen Staatsgüter-Veraußerungs- Commission,. Carl Graf von Inzaghi, Gouverneur von Mahren und Schlesien. Anton Schöfer/ ____________k. k. mähr. schles. Gubernialrath. 3. 1466. (3) Nr.2ä346l427y. Vorrufung der Erben des Ph'ilipv Gessel. Die königl. ungarische Statthaltern zu Ofen hat unterm 14. September l. I., Zahl 24102, diesem Gubernium eröffnet, daß laur 1046 Anzeige des Magissrats zu St. Georgen, ein gewisser Philipp Vessel, Zuckerbacker/aus dem Großherzogthume Baden zu Mannheim gebürtig , welcher jedoch seit dem Jahre ^24 sichln der besagten Stadt aufhielt/ am 21. August l. I., im ledigen Stande, ohne Hinterlassung eines Testamentes gestorben sey. — Da derselbe ein Haus und einige Mobilien hinterließ, m Ungarn aber seme Verwandten oder sonstige Thellnehmer des Verlasses nicht bekannt sind, so w»rd über Ersuchen der genannten Statthaltern öffentlich kund gemacht, daß Je-dnmann, der auf die Verlassenschaft des be-saaien Philipp Gessel, ein Necht zu haben vermeint, sich bls zu dem hiezu bestimmten Tage, nämlich bis 1. August i63i, entweder pcrsön-llck, oder mittelst emes gesetzlich Bevollmächtigten um so gewlsser seme Rechte beldem genannten Magistrate geltend zu machen habe, als nach A^.auf dieses Termins Niemand mit seinen Ansprüchen weiter gehört werden würde. — Vom k. k. illyrischen 'Zubernium Laibach am 17. October iL3o. Johann Freyherr v. Spiegelfeld, k. k. Gubernial-Secretär. AreisämtliOe Verlautbarungen. Z. 147 l. (Z) Nr. 11L55. Kundmachung. Zur Herstellung der nöthigen Dachrinnen am hlerortigen Ursuliner - Kloster und dem Pforrhofgebaude, dann eines Ecksteines zum Schutze des Eingangthvres in den Pfarrhof, wird in Folge hoher Gubernial-Verordnung vom 22. des vorigen, Zahl 24217 , eme Mi-nuendo-Versteigerung am z8. dleses, Vormittags um y Ltyr m dlesem Kreisamte abgehalten. — T^njernacn, welche dlese Herstellungen, dem 59veng'.er-, Schlosser«, Zimmeimanns-und Stnnmeyarbelt bestehen," im Einzelnen oder lm Ganzen übernehmen wollen, werden zur Ersckcinung am obbeNimmten Tage und Stunde eingeladen. — D«e Baudevise kann ln den gewöhnlichen Amtsstunden be, diesem Krclsamte eingesehen werdcn. — K.K.Kreis-amt Laidacb am Z. November i83o. Nenuliche Verlautbarungen. Z. lM. (5) Nr. 3668)2289.3. Kundmachung. Von der k. k. vereinten Camera!«Gefallen «Verwaltung wird hiemit zur allgemeinen Kenmmß gebracht ; daß in ihrem Amts, Loca« Ulm ersten stocke, des Freyherr von Zoib'schen Haufes am Raan, am 29. d. M. / eine Mi-nuendo»Licitation zur Beischaffung der für den Amtsportier und vier Hausknechte erforderlichen Livree - Stücke abgehalten werden wird. — Diese Livree »Stücke bestehen in fünf Röcken, einer Weste ohne Ermel, vier Westen mit Ermeln / zwei langen Beinkleidern/ vier kurzen Beinkleidern, vier zwilchenen Kitteln, vier runden Hüten, einem dreleckigten mittelfeinen Hutmit drei Fmger breitenGoldbortenund Maschen, einem Bandeller und in vier Paar Stiefeln. — Das hiezu erforderliche Mate-riale besteht in 33 Ellen hechtengrauen, gut eingelassenen und gepreßten 6j4 Ellen breiten Tuch; in einer Elle schwarzen, gut eingelassenen gepreßten 7j4 Ellen breiten Tuch, 3o Ellen guter Futterlemwand, 27 Ellen guten Futter» Kanafaß, jede Gattung eine Elle breit, 24 Ellen grünen / 5^4 Ellen breiten Zwillich, it i^ä Dutzend großer, und 7 3^ Dutzend kleiner messingener Knöpfe, 5g Ellen weiß und gelbe ganz seidene, 32 Ellen schwarz und gelb halbseidene Borien, und 2 l^3 Ellen Goldborten sammt Schlinge und St.lpbörtel. — Wozu diejenigen Handelsleute und Professionisten, wtlche die Lieferung dieser Llvr6e-Stücke, sey es das Materiale für sich, oder nebst der Verfertigung zu übernehmen wünschen, mit dem Beisatze eingeladen werden, daß dle gesamm-ten vorbesagten Kleidungsstücke längstens mit Ende des Monats December i33o ganz fertig zur hiesigen Gefälls « Oeconomie abgeliefert werden müssen, und nur nach vollkommen gutem Befunde werden übernommen werden. — Jedem Licitsnten bleibt eS übrigens unbenommen, von dem betreffenden Materials em Muster beizubringen. Lalbach am 2. No-vlmber i82o. Z. iä63."""(3)' ^.3375^868.0. Circular?. Durch die Pensioning des Fran; Xaver Reindl, ist die NentMLlstersstelle bei dem k. k. Pfleggericht zu R,ed im Innkrelse, in Erledigung gekommen, mit welcher cine bare Be» soldung von jährlichen 700 fi. C. M., und die Verpflichtung zur Cauticiisleistung mit ei?:em Betrage pr. 8üQ st., entweder bar odcr fidei-jussorlsch verbunden »ft. — Die Qul?kzeiun oder sonstige Competenten, weiche die gehörigen Eigenschaften für dieses Amt besitzen, haben ihre Gesuche bis 9. December d. I- be, dieser Staatsgüter-Administration zu, üderrel-chen. — Von der k. k. obderennsichen »taats-und Fondsgücer - Administration. Lmz den ik. October i33o.