^'^ 91. Visnstag deu 31. Juli 1832. Nemtliche Verlautbarungen. Z. 946. (3) ^' 7l32jl759. Kundmachung der Verzehrungssicuer-Verpachtung voy der Bier-Erzeuqung. - Die k. k, vernntc Came-r.I-Gefallen-Verwaltung >n ^tcicrmark machr hiemtt bekannt, daß der Bczug der allgemn-MN Verzehrungsstcuer von der Biererzcugung in der ganzen Provinz Stnermark ttut Em^ schluß der Hauptstadt Gratz, dann die Ver^ zehrungssteuer von der Branntwein-Erzeugung sämmtlicher in der Stadt Grätz befindlichen Braugewerbe, auf ein Jahr, d. i. vom ersten November i652 , bis letzten October zZZ3, im Wege versiegelter schriftlicher Offerte dem Meistbietenden überlassen werde. — Diese Offerte sind bis 25. August l. I., Mlttags um zwölf Uhr, im Bureau des k. k. stciermärkischen Camera!-Administrators zu Gratz, im Amts' gebaude dcr Eameral - Gefallen'Verwaltung nl überreichen, und mlt der Aufschrift: „Anbot für den Bezug der allgemeinen Vcrzehrungs-stcuer von dcr Bier- und Bramuwem-Erzeugung" zu bezeichnen. — Offerte, die nach dem Schlußtermine cmlangen, oder welche abweichende Bedingungen enthalten, bleiben ausser Berücksichtigung. — Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, wclcder nach den besiehenden Gesetzen und nach der Landesverfassung vcn solchen Unternehmungen nicht ausgeschlossen ist, — Die Concurrentcn haben einen, dem zehnten Theil des Ausrufspreises gleichkom-m-endcn Betrag entweder im Baren, oder öffentlichen Obligationen, bei den letztern nach Vein zur Zelt des Eclagcs bekannten börsemäßi-gtn letzten Coure^l-th als Angeld zu leisten, und dieses entweder dem Offerte btijuschlicßcn, «Her sich in demselben über den bci der Came-Al»l>Vcrwaltungs-Kc,ssa, oder bei einem un-tergeordneten Ver^ehrungusscuer - Inspectorate geschehenen Erlag auszuweisen. — Der Con-nacts-Abschluß wird erst nach erfolgter Ent-schiidung der hoher. k. k. allgemeinen Hofkam« Mer Statt finden, bis dahin blclben die Pvo« ronenten für ihre Anboic rcchtsoerbindüch, — Dieiknisten, deren Offert nicht angenommen werden, können das Angrld sogleich nach er« ftlgter C'Mschcibmig gegen Rückstellung dn Original-Quittung beheben. — Von dem Ey-steher der Pachtung wird das Angeld bis zur erfolgten Eautionslcistung in Verwahrung Ze« halten. Sollte dcm Pachter auch der Bezug der, einigen Ortcn in Steiermark bewilligten Gemcmdezuschlage in Pacht überlassen werden, so wnd hierüber die weitere Bckanntgebung erfolgen. — Die Eontracrsdedingungen find folgende: itens. Zum Ausrufsprcise wird der bestandene Pachtschilling für das Verwaltungs-Jahr 16I1, und zwar für die EinHebung der Vcrzehrungssseuer von der Biererzeugung in der ganzen Provinz mtt Einschluß der Haupt« stadt Grätz im Betrage von , i6,voo fi. d. i. Ein Hundert und Ächtzehn Tausend Gulden in Conventions-Münze, dann für die Uebev-lassung der Vcrzehrungssicuer von der Brannt-wcinerzeugung sämmtlicher in dcr Eladt Grätz befindlichen Braugewerbe nnBetrage von /^00 fl., d. l. Vier Hundert Gulden in Conventions Münze angcnommcl?. — 2tcns. Ausgenommen von derVcrpachrnng U!'d bezichlingsweisePach» tung bleibt die bei dcr Cinfuhr des Biers »n dl? Hauptstadt Gral) ali dcn Limen zu entrichtende Verzchrungssteuer., — Itens. D«r Pachter ist verpflichtet, sich genau nach ven,, mit den Circularen des k. k. steicrmälkischen Gube.niums vom 1. Juli 1829, Z. nZ5Z, und vom 7. August v83o, Zahl 1/^72, kund gemachten Vorschriften und Bestimmungen, und nach den nachträglichen auf die,Vcrz?h-rungssteuer von der Wererzeugung, und rück? sichtlich der Stadt Gräh auch auf die Verzehrungssteuer von der Branntwemcrzeugung Bezug habenden Entscheidungen und Verordnun« gen zu benehmen. — äNns. Dem Pachter lst unbenommen seine Pachtung ganz oder theil-wtlsc an Unterpachter zu überlassen, unter dcr Bedingung jcdoch, doß ein solcher Unter-Pachter nach den Gesetzen Und der Landesverfassung zur Pachtung überhaupt zugelassen werden kann. — 5ten5. Werden UlUeipachte? von der Gefalls? Verwaltung m jed'cm Falle und in jeder Hinsicht blos all, Agcmm des Packt^s angcschm, der Pächter allein btczbt für die g«-naue Erfüllung allcr Puncte drs Pachtvertrages m der Haftung, ii!',d dcr Gkfälls.V?rwal-' tung ve/Mtwevtlich.^ Llsns. T it l cdungemn Hoa Pachtschillmg? müssen auf Kosten des Pächters in zwölf gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eines leoen Monares, und wenn dieser ein Sonn- oder Feiertag wäre, am vorausgehenden Werktage an da's k. k. Hau!)t;o!l- und Vcrzehrungssteucr^Oberamt m Gratz, oder an d»e allenfalls in der Folge bestimmte Kasse genau und richtig abgeführt werden. — /cens. Dem Pachter liegt die Verbindlichkeit ob, von dein in der Provinzial-Hailptstadt Gray erzeugten, und über die Verzehrungssteucr-^'inie von Gratz ausgeführten B'?r die Medrdlfferenz zwischen den Tanffsatzen für tne Biererzeugung auf ^ dem Lande, und der Erzeugung in der P^o, Vinzial-Hauptstadt Grat), daiin von dem, von den Brauern in Gratz erzeugte»^, ui^d nach dem Tarlffe versteuerten, über dit Verzehrungs< sieuer-?inie von Gratz ausgefühvlen Brannt« wein, die nach dem Tanffe eingehobene Verzehrungssteuer unter den für Gratz vorgeschriebenen Mudaliraten, an die betrtffendcn Par-thcien zurückzuuergüten. — Diese Modalttaten können bci der RegistratursDirection der vereinten Cameral < Gefallen - Verwaltung, Vann bei dem provisorischen Verzehrungssteuer« Inspectorate in Gratz eingesehen werden. — tztens. In Beziehung auf die Behandlung d?r Vorräthe an ver-steuerten Bier, und rücksicht« llch der Braugeiuerbe in der Hauptstadt Gray, auch an versteuerten Branntwein, welche mit Ende October l352 unvcrzehrt bei den Brauern vorhatiden seyn werden, wird demcrkr, daß der dermallge Pachter des Bezugs der Verzehrungssteuer für das currente Verwaltungsjahr uerpstichtet sey, seinem Nachfolger oder den Aerar den entfallenden Steuerdetrag nach dem Tarisse zu versteuern. — Dieselbe Verpstichtung übernimmt der Pachter des Bezuges der allgemeinen Verzchrungssteuer von der Bier-, und rücksichtl,ch der Hauptstadt ^Grätz auch von der Branntwein-Erzeugung für das Verwaltungsjahr i3)3 :n Absicht auf die am Ende der Pachtzeit, d. i. mit Schluß des Verwaltungsichres i85Z dei den Bräuern vorfindtgen versteueren Getrankc-Remslneiijen. — gtens. Wenn der Pachter beim Bezug« der Gebühr elncn hyheren Betrag einHeben sollte, als der Tariff festsetzt, so hat derselbe ausser - der Entschad'.gung dcr PtN-thci, dices betriffc, den zwinzigfcichen Bttrag dessen, was wider-vcchtllch cingehoben wurde, dem Gefalle als Strafe zu erlegen. — Der Pachter haftet so wie üdcrhauot, insbesondere in diesem Falle für das Benehmen der zur Handhabung sn-ner Pachtrcchte von chm bestellten Personen. — ivtens. Der Pächter darf keinen Anspruch auf einen Nachlaß des Pachtbetvages für das eine oder das andere Objekt, oder auf irgend eine Abänderung wahrend der Pachtdauer m^ chln, insofern nicht wahrend dieser Zeit eine Veränderung des VerzehrnngsNeucr-Tariffcs für die Biererzeugung, i.mi> rü.ksichtlich der Hanptsiadt Gral) für die Branntwemcrzeugling der Braugewerde eintritt, viclinchr hac der Paragraph likunzehn des stetermärkischen Gu-bcrnial-s'irculars vom i. Iull itt2c), 'Zahl 11Z53, auf den Packler volle Anwendung. __11 lens. Wenn im ^auf der Pachtung neue sieuerpfltchllge Gewerbslinternehmungen cnl-stchcn, U!'.d der Pachtcr die Ausübung derselben gestattet, ohne daß die Partheien den vor-g?schriedc^en gcfallsa-mllchen Erlaubnißschein gclöset, und sich danut bei ihm ausgewiesen hc,bligation:n nach dem zur Zeit des Erlags bekannten börsemaßigen Couri-werthe, oder mittelst Pe^maiical-Hypothek, welche auf Kosten des Pächters grunddüchlich zu verschreiben ist. zu erlegen, wobei das de-positirte Angeld einzurechnen, oder falls die ganze Caution mittels einer Realhypothek sicher gestellt wurde, zurückzustellen seyn wird. — lItens. Bleibt der Pachter mit emer Pachte schillings-Rate im Rückstände, so steht der Gl-fälls'Verwalrung das Recht zu, den Ausstand ohne Weitcrem durch die Caution zu bedeke ktn, zugleich aber die weitere Erhebung des Gefälls nach Gutdünken durch selbst gewählte Sequester besorgen zu lassen, auch auflösten und Gefahr des Pachters das Pachtobjccf neuerdings feilzubieten, falls abcr die Pachlver-'steigcrung fruchtlos bliebe, die Abfindung mit den steuerpflichtigen Partheien, oder die ta>-'riffmäßlge Einhcbung einzuletten, und sich rück« sichtlich der Kosten so wie der allfalligen Differenz an der Caution, und im Nothfalle an den übrigen Vermögen des Pachters schadlos zu halten. Ein allenfalls sich ergebendes gütw, siig/res Resultat der Versteigerung oder der Absindung/ odcr der tariffmaßigen Emhebung soll aber nur dem Verzehrungssteuer - Fonde zum Vortheile gereichen. Dieselben Rechte sol« lcn der Gefälls «Verwaltung zustehen, wenn der Pachtn den Antritt der Pachtung des «i- Hoi «en oder des andern Objectes verweigert, oder wenn während der Pachtung der Forlsetzung derselben eines der oben im Mgemcmen angedeuteten Hindernisse m den Weg treten sollte. — iHtcns. Für den Fall, wenn der Pächter die uertragsmäßlgen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, sieht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, welche zur unaufgehaltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen auch dem Pachter der Rechtsweg für alle ^Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. — i5ttns. Der Pachter lst vervfiichtet, auf jedesmalig^ Verlangen der k. k. slnermar-klschen vereinten Camera!-Gefallen« Verwaltung uno den von lhr abgeordneten Besmtm unweigerlich die Einsicht in die Rechnungen zu , ßestatten, und richtige Auszüge üdcr d,e ge^ fammte Blercrzcugung der Brauer in Steler-mark, und über die Branntwein-Erzeugung der Brauer in Grätz, über jedesmalige Auf' forberung vorzulegen. — zßtens. Dem Päch.' tcr liegt ob, die Stamvelgebühr für das in den Handen der k. k. sleiermärkischen vereinten Cameral-tticfallcn-Verwaltung verbleibende, und mit den classemnaßigen Stämpel zu versehende Vertrags - Exemplare zu bestrcncn. Gratz am i3. Juli i3Z2. 3- 975. (2) Nr. 67». Concurs - Verlautbarung. Be» dem k. k. Ober,P.sta:nte m Innsbruck ist clne Offlclalstelle mit 700 ft. Gehalt, und »m Gradual-Vovrückungsfalle d»e letzte dieser stellen m>i 5oc> ft. Gehalt, gegen Erlag einer gleichen Luut,»n ,n Erlsdlgung gekommen. — Was yemaß Oecret der wohllödl.. k. k. obersten Hof-po>tlieswalcung, äclo. ,g. l. M., Zahl 725«, mir dem Gelfügen ver-lautbart wird, d^ß Dicjenlgen/ die sich H>er-um zu bewerben wünschen, «hre gehörig do, cumkntlrten Gesuche biß ^n. k. M. ,m Wege der ihnen vorgesetzten Behörde dtt der f. k. Innsbrucker Ober < Posiue,waltuna emzurei« relchen haben. — K. K. Mvilsche Ober.Post» Verwaltung. La,bach am 24. Juli z932< vermischte Verlautbarungen. Z. c>65, (2) Nr. ,797. Edict. ^ Von dem Beznlsaenckte des berzogthumK Gott-lchee wird hiemit allgemein bekannt gl macht: ,Gs leoe auf Ansuchen des Vecin Fr^nz Macker von Kcrndsrf, Sequester der Paul uuh Hccob Lacknei'» scben Veilaßactiven, wider ?eonhart> Sck>ufier zu Hasenfeld, haus.Nr. ^6, rregen schuldigen i9ss. M. M. c- ^. ^ ' 'n bie execulive Feilb,elung der gegnenfchcn, mlt Pfandrecht delegten Hudrealität, haug.Nl. »6, gesrilllgct, und hiczu drei Tag» fayuttgcn, und za'Hr: auf dcn ». Scplember. ,. Octobel uno 2. November d. I., icberzett Vor. mlic.igö um 9 Uhr in I.occ> der Realität mit dem Beocuten angeordnet worsen, dah, wenn diese Realltäc ,vedll del der eisten noch zweiten Tag« sayunst um ocer üder t>en Scdäyungsweith an Mann gedracht werten könnte, solcde bei oer dlit. ten auch unter demselben hintangcgebtN n?tldex würde. Die Ln-itat,osi6ded,nss»nsse sind zu ten gewöhn» liH)cn Amltf'tuncen in der hlcslgen Gcllchlstanjlei einzujcbt'N. Neinksgericht GottsHee den 2. Juli i83?. 8- 3^7. (3) ' < Nr. I2o4. E d i c t. Von dem vereinten Bezirksgerichte Münken« dors ,v,ro detannt gemach,: OK iei über Anlangen tes hüirn Johann Prcer (Zklcn V. Andrioli von Liiibacd, Lesslonäls oer ^rau (Kleonora Thonhau» ftr, u-e^ln aus dem qeri<5.lllchen Vergleiche vom 25. Juni H85i, Nl. «2,6». üu5haflfnden 25a ft. jammr Anh^fig, die erccut^ce Fc!l>-ietung der, dem Johann Pogatscher, «ns^emeln ^nzcllelc von .^illnz gcdöllsten. öer hcrlsckaft (ZommenLa St. P^ter, «ud !.lrb. Nr. 98. dienstvaren Ganzbube l^mmt An» und .^uqedör i>u Klonz. tann inßbe» fonocre der darauf standen Frücdte, bewilliget, uno oie Vornahme derselben auf den 24. August, 24- Septe,nocl uno 2,5. October 1Ü32, jedesmal j^u den gewobnücken VorcUlll^qs » AmtSstunden il» I^c>'« Klanz mit dem Bcisaye anberaumt wolden, daß e,ese Äecilität, ^aNs sie bei der erlien oder zweiten Ta^sahun^ nicht weni^ssens um »"en qericht» lick erhobenen r-cdähungswelthpl. 2555ft, 35lr. mit Inbegriff der stehenoen Frücdle aber pr. 2^25 fl. 35 tr. an Mann gelnacht weiden tonnte, bei der dtUten auch darunter zugeschlagen weiden winde. Dessen werden tue KausiuMgen, mit dem Anbanqe verXändiget, daß ^le oie Schäyung, den Grundbuchsex:ract und dle LicitationKdedwgnlsse, vermöae welcher Letzte» len jeder Mitdlclel ni Bezua btr Realität ein Va« dium p«. 5a ft. in Bezug ver Fruchie aber den vier« ten Theil ihres SäähungswertheS dar zu Handen der LicltalionS. Gomm'sswn zu erleaen haben wild, läglich zu den gewöhnlichen Amtöslunocn hleroctK einsehen sonnen. Bezirksgericht Münkendorf den 17. .Juli »632. Z. «64. (2) Nr. »78g. Pon dem Bezntsgerichte des herz^Mumz Gottschce wild hicmit allgemein besän,,! .,emacht: G5 fe^e auf Ansuchen des Herrn Dr. Ank^as Z^a« preth, Vormund der minteriählic;en (i^l unZ Johann Kump. wider Jacob Maußcr in N. taror, wegen schuldigen 5» !i. ^2 tr. M. M. c. -. c., in die executive Versteigerung der ge^n.l'.schcn, »üb Rect. Nr. »4b», dlenstdaren, zu Neuner, ä02 hauZ.Nr. 6, liegenden »j4 Urb. hude, gewilli. get, und hi?zu diel Taqsatzungcn, und zwar: auf den 25. August, i». Sepiemver und 9- October d. I., jederzeit Bormula^s um 9 Udr in der hiesigen Gerichtstanzlei mil dem Beoeuten angeoronct worden, dah, wenn diese Recilllät weder dei der ersten noch zweiten Tagsayuna um oder über den Schäyungöwertd an Mann gebracht werden tönn-«e, solche bei oer dlltccn auch unter demselben hintanqe^eben werden würde. Die LicicaNonsdedingmssc sind zu den gewöhnlichen Amtölwnüen »n der hiesigen Gcrichtötanzlei «inzufeden. Bom Bezirksgerichte Gottschee am 2. Juli ,622.___________ Z. 97ä. (2) Ztr. 464. Edict. Alle Jene, welche auf den Nachlaß des zu St. Johann !w Thalt am 22. Mai lg32 ohne Testament verstorbenen Johann Repousch, aus was lmmcr für «incm Rechtsgrunde An» sprüch« zu machen vermeinen, ober zu solchen etwas schulden, haben zu der vor Nesem Bc< zirks«Gerlchie auf den 3c». Auguss »8Z2/ Vormittags 9 Uhr angeordneten liquidations, und Abhandlung«» - Tagsatzung be» dem Anhange des §. 3l4 b. G. B. zu erscheinen. Bezirks-Gericht Savenssem am 26. Iu« m »832. ________ Z. 97°. (2) Nr. ^^2. Edict. Vom Bezirksgerichte Lee s. s. Etaatsherr, schalt Vack n'ird biemit den abwesenden unbekannt »vs befindlichen Tabular» Gläubige« an der 6,spar Trsjerscben Hude, Nr. »9. ln Oulleinav»^, 3ta» mens: Agnes Demfchcr, (Z^id Prevoonig. Herr Jacob Lapaine und Bernhard Groschci yicmiterln. nert. OS sci mil diehgenchtliHcm Bescheide vom ,9. Juni d.I.die cxecullve Feilbiclung cdiger hu. bc bewllNgel, und ki>zu die Tagsahung auf den 7. August, 7. Hcptem^er und 6. October d. I., jedesmal BormutitzK um 9 dis 12 Udr in t^oco der Hudc a,>deraumr, und sie adwcftno sind und ihr Aufenthalt undckannt M, für sio als Tabular» Gläubiger here AndleaK Luhner, Oberrichter von Seizach, als (5ul.vcor bcst^Nt worden, dessen tic. selben zu dem On?c verständiget werden, ouft sie »ur Htr-vadl^ng threr Rccdte entweder ftltst zur Feilbietung erscheinen. ol?cc linen Sachwalter be. stellen uno hteher nambaft s,u m^ä'en > o^cr end« lich den gerichtlich ernannten Curator lhrc Behelfe an Hand zu geb^n hären. Beurtsgerichl « ^tacitsherrfchaft Lack am 24. .Juli »322._____________________________ Z"96I. "(») Nr. ^40. S d i c l. Von dem Bezirks Gerichie heil. Kreuy, als Personal »^lisüan;, rviid hiemit delannr fiemacht: Es sey zu Folge Güterabtletungsqesucheö, ilo^iae». 2a. Juli, d. I,, Nr. ,3^5, der Concurs üder oas gesammte, dem Joseph v. Joseph Callin aus Hai. denschajl ü^öc'ge, ;m Küjttnlanoe Negende G>l- mögen eröffnet worden. Daher wird Jedermann, der an erst^edachten Verschuldeten eine FölLen,ng z« stcNen glaubt, hiemlt erinnert, dci der in tie» scr GüterabtretungSsuche zu Zolae §. 566 a. G. <). auf den iH. August l. I., Früh 9 Uhr, vor die» fein Bezirse-Gerichte angemeldeten Tagsadung »ur Aeußerung üder oie angesprochenen Rechtöwohlth«. ten und zur allfäsligen Llquidicunq ^er Forderun» acn und Ansprüche nach §. ^5 a. G. O. ^n. «., so gewiß zu erscheinen, und dieses ganze Geschäft durch ein gütllcheß Oinverssändniß adzutbun habe, als widrigenü bei Nichtüberemtunft der bekannten Gläubiger dieser Concurs der weitern rorschriftmä» hiqen Beendung nach behandelt, dil! Liquidlrung der Schulden mit einem sonach aufzuessenden Massereltreter rorgcnommcn, und d,cßfal!s ein weiterer Knmcldunsts» unü öi.il.idirunqstelmin be» stimmt werden foNe. Bei bloßen Nichterscheinen dec geqenwälti^ unbetannten Gläub'aer aberHber Oin» wiliiguna der Orstern das gan^e Geschäft als adge» than erllärt werden solle. Bciirts'Gerichl heil. Kreuy am 22. Juni »L32. 2> 95/. (2) ^ ^ """ Kundmachung. Dle Admln,stl,ailon der mit der ersten österreichischen Gparcaffc vereimgten augemeis nen Ntlsorgungs« Anstalt macht mic Bezug auf d,e Kundmachung vom 6. Iun,us 1826 be^ kannt, daß die Einlagen in dle IahrtSgesell» schaft ,6Z2, eben so w,c in den frühern Jahren, ohne Entr,cvtung elnrr Gebühr nur noch b>s leylen Julius 18)2 gemacht wer-den können. Nach diesem Termine müssen von jeder Emlage m den Monaten August und septem, ber l5 kr. C. M., und in den Monaten October und November Io kr. E. M. als E»n< schreibgebühr entvlchtct werden. Zugleich w«rd bemerkt, daß eine Darstellung deß Wesrns und d?r Leistungen dieser An, ssalc bel der Hauotcaffe in W»en < am Graben und Peter Nr. 5/2, und bei dm sämmtlichen Eommanditen unent geldlich ausgegeben wird. Von der Administration der mit der ersten österreichischen Gp«rcasse vereinigten allge, meinen Ncrsorgunys - Anftall. Wien den iZ. Julms ißZ2. Z. 955. (3) Wohnung zu vergeben. Im Hause Nr. 192, am Raan, ist im ersten Glocke, eine schöne geräumige Wohnung, bestehend in sicken Zimmern/ tzvpeiekclmmer, Küche, Keller, Hoszlege und Dachkammer, für dt? nächste Michael" Zen aubzugedln. DaS ?llah^',e h,erüber erfühlt man »m Compto^ del Herrn Nlcolaus Richer »n der OrüdlsHa-Vol, studl, Haus?Nr. »7.