N M t S V l a t t. ^ 122. Donnerstag den 11. October iWs. Nubernial - Verlautbarungen. Z. ,337. ^Z) ad Nr. 171. St.G.V. Kundmachung, der Verkaufs-Versteigerung mehrercr im Rentbezirke ?olu gelegenen Domaincn-Verkaufs, Objecte. — In Fvlge hoher Hofkammer, Präsidial .Verordnung vom 8. August d. I., Nr. ^»3^6 ?I^.) wird am 22. October d. I. in den gewöhnlichen Amtsstundcl, bll dem k. k. Rent-omte in ?c>lÄ) Isirianer Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung der nachbenannten versHledencn Fonden gthöngtn Grundstücke und Olivenbaume geschrlNcn werden ; als: 1.) der im Orte ^eia?^i gelegenen, i lÜ953iel.n genannten/ 5 Joch, 2^16 Quadrat-Klarer messenden Huthwewe, geschätzt auf 27 fi. 2 kr.; 2 ) der in der Bucht V^IdlluaoncZ gelegenen, t^oigo genannten, 5 Joch, 8oc> Quadrat-Klafter messenden Wiese, grschatzt auf 5)6 st. 2Z kr.; I.) 6t auf verschiedenen Tnramcn von I^^sllna bcsindlichen Olivenbäu-me, geschätzt auf 68 fi. Zy kr.; ^.) It) auf verschiedenen Terralnen von ^«nne befindlichen Olivenbäume, geschätzt auf 41 ft. 42 kr.; 5) 5o auf verschiedenen Grundstücken von I^sa-na befindlichen Ollvcnbaume, geschatzf auf/^y fi. 3 kr.; 6) der lnI^8ÄNi, gelegenen Oshlpresse, geschätzt auf 1021 si. /, 1 kr. — Diese Realitäten werden einzelnweise, so wie sie die betreffenden Fondc besitzen und genießen, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen waren, um die bei' ' gesetzten Fiscalprcise ausgeboten, und dem Meistbietenden mitVorbehaltderGenchmigung des k.k. hohenHoftamwer-Prasidlums überlassen werden'. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorlaufig den zehnten Theil des Fiscal-prcises, entweder in barer Eonv. Münze, oder m öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Uebcrbringer lautenden Staatspapiercn nach ihrem coursmäßigen Werthe bei der Ver-ste'gerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der Com-mlsslon geprüfte, und als legal und zureichend befundene Slchcrsiellungs-Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jcdem ^icitanten mit Ausnahme des Mclsibicters, nach beendig« ter Versteigerung zurückgestellt, jene des Mciss-bictevs dagegen wird als verfallen angeschen werden, falls er sich zur Errichtung des dieß-fälligen Contracts nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgcsctzttn Zeit nicht berichtigte, bci psiicht-maßlger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kauf-schillingshalfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Cautwn wieder erfolgt werden. — Wer für einen Tritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die dicßfallige Vollmacht seines Com-mittcnten der Vcrsttigenmgs-Eotnmifflon vor-laufig zu überreichen. — Der Mcissbitter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach crfolgtcr, und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch r>ov dcr Ilebcrgabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber faim er gcgcn dcm, daß er sie auf dev erkauften, oder auf einer andern, novmalmäßlge Sicherheit gewährenden Realität m erster Priorität gvundbüchlich versichert, mit fünf vcm Hunden in Convrntions?Mün-ze verzinset, und die Zmscngcdühnn in halbjährigen Verfallsrattn abführt, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen, wenn der Erstchungsprcis den Betrag von Zo fi. übersteigt, sonst aber wird dle zweite Kaufschillmgs-Halfte binnen Jahresfrist vom Tage der Mber-gabe gerechnet, gegen die ersterwähnten ^edmg-nissc berichtiget werden müssen. — Bei gleichen Anboten wird Demjenigen dcv Vorzug gegeben werden, der sich zur soglcichen oder frühern Berichtigung des Kau schillings herbeilaßt. — Die übrigen VcrkaufsbcdmsMssc, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung dev zu veräußernden Realitäten können Wn den Kauflustigen bci dem k. k. Rentamt« m ?ola eingesehen werden. «- Von der kaiscrl. königl. Staatsgüter-Vcraußcrungs-Provinzial-Eommission. — Trieft am Z. September i332. Joseph Franz Englert, k. f. Gubernial- und Präsidial-Secretar. 943 Z. !Zä3. (2) Nr. 2t36S. Eu r r e n d e des k. k. i l l yr i fch e n Guberniums zu Lctlbach. — In Orten auf dem stachen Lande, wo zur Deckung von Gelnelnde'Vedürfnift sen Zuschläge zur allgemeinen Verzehrungs-fteuer auf Fleisch und Bier gelegt sind, ist auch das von auswärtigen Produrenten dahin zur Verehrung eingebrachte Fleisch und Bier glei, chen Zuschlagen zu unterziehen. — Mehrere im Wege der Beschwerde uurgekommme Fälle haben zu der Ueberzeugung geführt, daß es sowohl zweckmäßig, Kls den Forderungen der Billigkeit entsprechend erscheine, in allen Orten auf dem stachen Lande, wo zur Deckung der Gemelnde» Erfordernisse Zuschlage zur allgemeinen Verzehrungssteuer auf Fleisch und Bier gelegt sind, auch das non auswärtigen Pro« ducenten dahin zur Verzehrung eingebrachte Fleisch und Bier, selbst wenn es zum Consummo für Private eingeführt wird-, gleichen Zuschlagen zu unterziehen. — Die k. k< vereinig» te Hofkanzlei ist daher mit der k. k. allgemeinen Hofkammer dahin übereingekommen, diesen Grundsatz als Regel deß Verfahrens für die Zukunft auszurechen. Zuglnch fanden beide Hofstellen, in der AbsiHt, den Blererzeu^ern m den Orten, wo das Bier mit Gemeinde-Zuschlägen belegt ist, die Absatzwege nach Au« ßen zu erleichtern, oder vielmehr, um sie mtt den Producenten jener Orte, wo keine Zuschläge auf Bler bestehen, gleichzustellen, noch die weitere Bestimmung zu treffen, daß da, wo die Brauer unter der tariffmaßigen Behang lung stehen, mithin keine Abfindung getroffen haben, dle Rückerstattung der bei der Erzeugung entrichteten Zuschläge für das zum aus, wartigen Consummo ausgeführte Bier gestattet wird; wogegen diese Rückerstattung entsagt, wenn die Bräuer die Venelnungssseuer und den Zuschlag mittelst eines Pauschals entrichten, indem dann vorausgesetzt werden kann, daß bei der Abfindung auf den auswärtigen Absatz bcreits die gehörige Rücksicht genommen worden ist. — Da anf diese Weise das nach Aue ßen ausgeführte Bier uon dem Gemeinde-Zu-schlage im Orte der Erzeugung frei bleibt, so ist dasselbe, wenn es in andern Orten zum Con-sumssw eingeführt wird, den daselbst bissehenden ^kschlägen mit der vollen Gebühr zu unterzie-' hen/ — Die Schlachtungen der Flnscher m den Ortschaften des stachen Landes sind in der Regel nü« auf die innere Consumtion berechnet, und ein'Verkehr nach Außen liegt nicht in der Bestimmung dusev Gtwechsleute. In so ferne ware eine ähnliche Vorkehrung in Ansehung des Fleisches, worunter hier frisches Fleisch oh« ne Unterschieb, einzelne Theile des geschlachteten Viehes, eingesalzenes, geräuchertes und cmgepockeltes Fleisch, Salami und andere Wür-ite verstanden wird, incht nothwendig. Sollte jedoch der Fall eintreten, daß der Verschleiß nach Außen m größeren Parthien bedeutend ware, so hat die Anwendung der fär die Ausfuhr des Bieres ausgesprochenen Grundsatze auch auf dle Ausfuhr des Fleisches zu gelten. — Auf die Uebercretungen der gedachten Gemeinde-Zuschlage, deren Untersuchung von Her betreffenden Bezirksobrigkeit zu p^gen und sodann an das Verjehrungssseuer-Inspectoral zu leiten ist, w,rd das lm Verzehrungssteuer, Circulare vom 26. Juni 1829, Zahl 1)7!, ausgesprochene Verfahren bei Verhangung der Strafen wegen Gefalls l Uebertretungen H. IZ u. f. dann HZ u. f. angewendet werden. — Gegen das nach den obigen Bestimmungen von der k. k. Eameral - Gefallen - Verwaltung der Prouinz ausgesprochene Erkenntniß steht der Parte» der Recurs im Wege der Gnade oder im Rechtswege zu, welcher ln dem §. 46 des Verzehrungsfteuer «Clrculares vom 26. Iun» 1629 festgesetzten Termine von vier Wochen, im ersteren Falle bn der k. k. allge» memen Hofkammer überreicht, im leylrl-en Fal« le als Aufforderungsklage gegen dle Kammer« procuratur bei dem kandrechte der Provinz eingebracht werden muß. —Laibach am 27. September i832. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes'Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Raitenau und Prim or, k. k. Hofrath. Joseph Wagner, k. k. Gubernialrath. NemtliOe ^erlautbarnttSen. Z. 1357. (12) Nr. ^758. Kundmachung. In Folge löbl. f. k. kreisamtlichen In-timats-Decrees vom 23< v. M., Z, 11/^60, wird am 20. d. M. die Verpachtung des stad-tischen Schweinwag-Gefalls auf drei nachein? ander folgende Jahre, d. i. vom 1. November 18Z2, bis letzten October i835, vorgenommen werden. — Die Pachtlustigm werden somit zu dem Ende eingeladen, am obgedachten Tage um 10 Uhr Früh am Rathhause zu ere scheinen. — Stadt-Magistrat Laibach am 5. October 18Z2. 9^9 Z. iIZi. (2) Nr. 93^2086. Kundmachung wegen Lieferung von Bekleidungs ? Erfordernissen für die steyermärkische Granzwachc. — Für die in der Stcyermark aufzustellende Abtheilung der Granzwache sind zum Behufe der Bekleidung 2745 dunkelgrünes, in Loden gefärbtes 1 7^6 Ellen breites genäßtes Tuch z 229 Ellen kmsergelbcs Egallsirungs-Tuch 6^4 breit; 1464 Ellen dunkclgrau-, und Z294 Ellen lichtgraumelirtes Tuch, 1 7.N6 Ellen breit; 4026 Ellen Futtcrzwilch; 225/Dutzend große, und 2ää Dutzend kleine gelbmetallenc Müttar-Knöpfe; endllch 7I2 Paar Halbstiefel aus Kuhleder erforderlich. - Z"r Be'.schaffung dieser Erfordernisse wn'd der Weg der öffentlichen Concurrcnz.nuttelst schriftllcherOfferte gewählt, welche bis zwanzigsten (20.) October d. I. um 12 Uhr Mittags versiegelt mit der Aufschrift: „Anbot des N. N. zur Lieferung der Erfordernisse für die k. k. stcy ermärkische Gränzwache, zu Folge der Kundmachung vom 1^. September 1832" in dem Einreichungs-Pro-tocoll der k. k. steyermärkischen vereinten Camera!-Gefallen-Verwaltung zu Grätz portofrei zu überreichen ist. Hiebe» »st zu beobachten: 2.) Von denjenigen Gegenstanden, welche die Par-Ihei zu liefern gesonnen ist, sind dem Anbote Muster mit dem Siegel der Offerenten oder der Fabrik, welche sie liefern will, versehen, beizugeben. — K.) Der Anbot hat deutlich dic Gattung und Menge der Gegenstande zu enthalten, deren Lieferung übernommen wcr-den will. Uedrigens nurd es den Lieferungs, lustigen frei gelassen, den Anbot auf die ganze zu liefernde Menge/ oder auf einen Theil derselben zu stellen. ^— c.) In dem Anbote hat die Parthei zu erklären, daß dieselbe di? Lieferung für den Fall der Annahme des Anbotes nach den in dcr gegenwärtigen Kundmachung enthaltenen Bestimmungen zu vollziehen verspreche. — cl.) Der Preis, welchen die Parthei anspricht, ist in dem Anbote für jeden getrennten Gegenstand'desselben nach der Elle oder nach dem Dutzend deutlich mit Buchstaben und Ziffern auszudrücken. — e.) Dem Anbote ist ferner entweder eine den zehnten Theil desjenigen Betrages, der für das gesammte angebotene Lleferungs-Object entfällt, erreichende Sicherstellung, oder cin Erlagsschein anzuschließen, wodurch bewiesen wird, daß eme solche Slchersscllung bei der Kasse der k. k stevermärkischcn vereinten Camera! - Gefallen-Verwaltung, oder jener Provinz, wo der Of-ftrcnt domizilirt/ hinterlegt worden ist. Die- selbe kann entweder lm Baaren? oder mit ver-zinslichen StaatsschuldverschrcibunZen nach ihrem Courswerthe, oder mittelst einer, von der Kammerprocuratur geprüften, und als gesetzmäßige Sicherstellung erkannten Hypothekar - Verschrcibung geleistet, werden. — Auf Offerte, welche nicht auf eine oder die andere hier bezeichnete Art sichergestellt sind, wird ktt? ne Rücksicht genommen. — i.) Diese Slcher-stellung hat bis zur Zurückweisung des Anbotes, oder im Falle der Annahme desselben bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages in der Haftung zu bleiben, und es wird erst nach diesem Zeitpuncte die eingelegte Baarschaft, Staatsschuldoerschreibung, oder Hypothckarur-kunde dem Unternehmer zurückgestellt. — Die Entscheidung über die gemachten Anbote wlrd jedoch längstens bis Ende October d. I. er-, folgen, daher die Bescheide hierüber zu dieler Zeit bei dem Expedite dieser Vereinten Cameral-Gcfallen-Verwaltung erhoben werden können. — g') ^ei der Auswahl unter verschiedenen Anboten, in so ferne solche zur Aufnahme geeignet gefunden werden, r5lrd man auf die vortheilhafteren Prnse, d;e vorzüglichere Beschaffenheit der angebotenen, und die größere Menge des Anbotes Rucksicht nehmen. — 1i.) «Vtcllt eine Parthei Anbote für mehrere Gegenstände, so ist dieselbe nicht befugt, von dem Anbote für ein oder den andern Artikel zu'ück-zutrcten, weil chr Antrag nicht für alle Gegenstände angenommen wurde. Die Bestimmungen, nach welchen die Lieferung zu geschehen» hat, sind: 1.) Hinsichtlich dcr Tücher werden sowohl Offerte auf ungenaßte und unappre-tirte Tücher, als auch auf bereits genäßte und appretirte Tücher angenommen. — 2.) Ein jedes zu liefernde Stück Tuch muß wenigstens zwanzig Ellen lang, und jede Elle des dunkelgrünen und grauen Tuches ohne Ende 1 7)16 Ellen, des kalsergelben Tuches aber 6^4 Ellen breit seyn. Das dunkelgrüne und gclb< Tuch muß in Loden echt und gut gefärbt jepn, und die chemische Probe bestehen. Sämmtliches Tuch muß aber aus echter guter Schafwolle von der gehörigen Vermischung erzeugt, von nicht grober oder ungleicher Gcspunst, dicht gewebt, wohl verwalkt, gehörig geschoren, und wenn es in bereits genäßtem und apprctirtem Zustande geliefert wird, gehörig zugerichtet U!,d eingegangen, ferncrs in jedem Falle nichr knöpferig, fadenscheinig, löcherig, walkrißig oder schabenfräßig, noch gumnt und geleimt, sondern von eine« natürlichen, unverfälschten Fabnkatur, folglich wohl bedeckt, kcrnhaft, griffig und siießig ftpn, endlich muß das licht- 95o graue, dann auch das dunkelgraue Tuch von gleicher Melirung, ldas dunkelgrüne, dann das gelbe Tuch durchaus gleich von einerley Farbe, und das gelbe Tuch, welches zur Ega-lisirung bestimmt ist, von feiner Wolle, alles Tuch aber dem vorgelegten, mit dem Siegel des Lieferungslustigen versehenen Muster vollkommen gleich seyn. — I.) Werden die Tücher im ungenaßten und unappretirten Zustande geliefert, so muß jedes Stück davon mit den zur Aufspannung bei der Naßung nöthigen Tuchenden von wenigstens 1^2 Zoll in der Breite versehen scyn. Jede Elle Tuch darf dann nicht weniger als 1 Pfund 2 Loch, und nicht mehr als 1 Pfund 6 bis 6 Loth Wiener Gewicht schwer, und muß so beschaffen seyn, daß durch die Nassung bei einer Elle kein größeres Schwendungs-Maximum als von einen 2ättN Theil derselben oder bei einem Stück Tuch zu 20 Ellen gerechnet, kem größeres Schwendungs-Maximum als von fünfSechs-theilen von einer Elle ausfallt. — 4.) Die Stiefel haben g^nz aus Kuhleder zu bestehen, müssen aus dem Kern geschnitten, mit starken pfundlederncn Sohlen, fest und dauerhaft verfertigt und nicht geschwärzt, sondern im natürlichen Zustande des Leders, und so, daß sic bis an die Hälfte der Wade des Mannes, für welchen sie bestimmt sind, reichend, verfertigt und abgeliefert werden. — Eben so b.) müssen die Futtcrzwilchc und metallenen Knöpfe von guter vrciswürdiger Qualität seyn. 6 ) Die Ablieferung der in der Frage begriffenen Gegenstände hat an das Occonomat dcr vereinten Camera!-Gefallen-Verwaltung ohne irgend einen Anspruch auf Abliefcrungsko-sttn, und zwar binnen drei Wochen vom Tage der Bekanntmachung der Annahme des Lie-ferungscnbotes und des dicßfalls abzuschließenden Contractcs gerechnet, wenigstens mit der Hälfte, und binnen weitern drcl Wochen mit dem ganzen zur Lieferung übernommenen Quantum zu geschehen. — Ausgenommen von dieser Lleferungszeit werden die Stiefel. Der Ilebemchmcr dieser Lieferung muß vielmehr die Stiefel nach den Maßcn, welche ihm zukommen werden, und zwar binnen acht Tagen von dem Tage des Empfanges derselben liefern, jedoch darf das Maximum der von ihm in acht Tagen zu liefernden Paar Stiefel fünfzig nicht übersteigen. Sollte übrigens von einem oder dcm andern der zu liefernden Gegenstände eine größere als die im Emgange erwähnte Quantität gefordert werden, so hat der betreffende v.5ferant diesen Mehrbedarf um denselben Preis und unter denselben Bedingungen wie die in der gegenwärtigen Kundmachung aufgeführte Menge, und zwar drei Wochen nach der Aufforderung zur Stellung zu liefern. — 7.) Die Untersuchung und Beurtheilung der zu liefern-dcn Artikel wird nur dem zu übernehmenden Occonümat zukommen, dessen Ausspruche sjch daher jeder Eontrahent unweigerlich zu fügen hat. — 8.) Sollte der Lieferungsunternehmer auch nur mit einer Abtheilung im Rückstände bleiben, und die vorgezeichnete Frist nicht genau einhalten oder Gegenstände liefern, welche mlt dem Muster nicht vollkommen übcrem-stimmen, und daher ihm nicht angenommen werden, so wird die vereinte Camera!-Gefäl-len-Verwaltung berechtigt seyn, nach eigener Wahl den Unternehmer zur genauen Erfüllung des Vertrages anzuhalten, oder auf Gefahr und Kosten desselben die gesammte übernommene nicht vertragsmäßig eingelieferte Menge in demjenigen Wege den sie für angemessen finden wird, anzuschaffen. Der mit dieser Anschaffung verbundene, über den von dem Unternehmer angebotenen Preis entfallende Mehrauft wand, dann die Kosten der zu dieser Bcischaf-fung angewandten Mtttel müssen von dem Contrahenten vollständig vergütet werden, ohne daß ihm das Rccht zusteht, gegen die von der Gcfällsbehörde gewählte Maßregel der Nachschaffung, oder gegen den Ausweis, welcher ihm für die dlcßfallige Ersatzsumme w,rd zugestellt werden, irgend eine Einwendung vorzubringen. Eben diese Rechte behält sich übrigens das Aeranum auch für die Fälle vor, wenn eine Parthei, deren Anbot angenommen wurde von demftlben zurücktritt, und die Ausfertigung der förmlichen Vertragsurkunde verweigert. — 9.) Die Zahlung für die gehörig abgelieferten und vollkommen entsprechenden Gegenstände wild bet der k. k. vereinten Camc-ral-Gefallen-Verwaltungs-Kasse in Gratz in jenen Abtheilungen erfolgen, in welchen die Lieferung geschieht, wenn der Unternehmer sie nicht an einem andern Orte/ wo sich eine Staats« kasse befindet, zu erhalten wünscht, jedoch muss sen die gehörig gestampclten Quittungen zur Zahlungsanweisung bei der Eamcral-Gefallen« Verwaltungs - Kasse überreicht werden. — zo.) Hat jeder Ersteher dle Kosten der In« und Extabulation fideijussorischer Sicherstellungs-Urkunden so wie die Contractsstampel aus Eigenem zu bessrciten. — K. K. vereinte Camea ral ? Gefallen - Verwaltung für SteyermM. Gratz am iH. September iLZ2. g5i ^. ,354. (l) «6 Gub.Nr. ^y^23i2. °" E u r r e n d e wegen Verleihung, Verlängerung und Erlösch ung mehrerer Privile-g,er>. ^» D>e k. k. allgemeine Hofkammer hat am 23- und Iu. Juli, dann Z. Auguf! l. I., folgende ausschUeßiNde Prlvll'g'en nach den Bestimmungen des a. h. Patentes vom 8. De, cembcr 1820 zu verleihen befunden, und zwar-Erstens. Dem McnsilwPappafara, Grundbesitzer, wohnhaft m Venedig, ^^roclna cN 8^. ^n^ln, Nr. 323l), für die Dauer von fünf Iahr,n: auf die Entdeckung emcs Mechanismus, „AllgememeincllopNL^Mliüsoi^ Ma. schilt" benannt, wtlche für sich ollem zu ,edem Gebrauche, wobei bisher alle andern Maschinen dlelcr Ärl einzeln und abgesondert verwendet wurden, benüyt werden können, und eine ungemein leichte und so zu sagen augenblickliche Vlod:ficat!on von Bewegungen h?»Behandlung dcr Flüssigkellen Ulid ätherischen Flmden in sicb vereinige, wodurch sie zur Ausführung versch ebener Wirkungen der bisher verwendeten Maschinen, so wie auch p»r Hervorbrin» gung ganz muer, für Künste und Wissenschaften sehr nützlichen Oocrationen, mtt bedeutender Verbesserung vollkommen geeignet erschei, ne. — Zweitens. Dem Wolf Stengel, Handelsmann, wohnhaft «n Wien, ^eopold-stadc, Nr. 5 , fttr d,e Dauer von fünf Jahren, auf dlf si finding und Verbesserung : ».) Wolle, Baumwoll« und Lf,nlvglen ^ber Art, sowuhl im Garn selbst, als auch bereits ausgefertigte Zeuge, mittrlü;weier neu erfundenen und ein-gerichteten Kcchcipparate, bei deren Anwendung/ wegen Beschleunigung der Vlhltzung, an Zeit und Brennmaterial - Aufwand bedeutend erspart werde, zu rnnlgen und zu bleichen, unb sodann durch 2ppret>ren, Drucken und Far« hen :c, zum Kaufmannßgute herzustellen; j).) «i,l Hülfe eben dieser zwelKochapparate in Wcr-hlndung mtt einem kleineren, dazu eigens ers funoemn und klngcr,chtcten, zum Drucken wll sehr vielem Vortheile anwendbaren Handc und Vcwegun^sapparaie, Waaren cüer Ärt zu fcndcn und ;u blucken, und sie zur zn^ck, matzlgen kaufger.'chtcli Waare mit Heu und Ko? sieuersparung zu yeftalten; c.)Wo3e, Baum-wogc und ^lnwaren aller Art durch ein? neue Vornchlung on dimWalkapparate, wcbc, dte gewöhnliche N^-bung vermieden, folglich d,e Kraft der Bewegung und die Monlftularivn «llelchtctt und bcschlcunlgt werde, zu walken, uli» sodann d^selb^n auf gewöhnlichem Wege durch Wk'ßmachen, Appretircn, Farben und Drucken ebenfalls zum Kaufmannsgute hcrzu, ssellcn,' endlich c^.) mitlast einer neuen Ver< blndung in der Vorrlchlung der Appretur.Ma-fchifien, wodurch gleict falls die gewöhnliche Reibung verhindert, folglich du Kraft der Bewegung und die Msmpulatlon auch bei dim siärksten Drucke oder Spannung erleichtert wer, de, Waaren zu sppremen und zuzurichten.— Drittens DemIreu er Nuflllsch, Inhaber eines ausschl. Privilegiums, wohnhaft in Wien, Landssrasse, Gartnergasse, Nr. ^c>, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung: t.) eine Transparentselfe, „Ir»s-Transparentseife" benannt, nicht nur m allen Farben gleich dem Glase durchsichtig zu erzeugen, sondern auch die einzelnen Stücke mit mehreren Farben darzustellen; 2.) allen übrigen Galtungen parfümirier Seife durch einen noch nicht angewendeten Zusatz einen milbern Körper zu geben, welcher ditselbtn zur Aufnahme des Parfüms geeignet mache, wodurch sie ihrer Zarthen und ihres leichtern Aufs schaumcns wegen, v?r den gewöhnlichen Trv letten-Seifen den Verzug verdienen. — Ist-in polizeilicher Hinsicht gegen, fie als Fremde nichts erinnert worden. — Viertens. Dem Franz Bein, Handlungs'Commis, wohnhaft m Wien/ alte Wleden, Nr.IZH, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung und Ver-besserunll »n srzeugung einer nach chemischen Grundsätzen bereiteten Gchuh - Glanzwichse „Patent - Mllltär - Olanzwichse" benannt. — Fünftens. Dcm Joseph Müller, bürgerlie chen Gchlosscrmeistcr, wohnhaft m.Wien, Roßau, Nr. zl2, für die Dauer von vier Iahrcn, auf die Erfindung mucr Wagenbüch, sen, deren Vorzüge darin bestehen, daß: ,.) dieselben auch bet großen cinln äußerst leichten Lauf hcroorbrmgcn; L.) daß dabe» das Auslaufen öcs Oehls gänzlich verhindert sei; endlich Z«) daß jeder Kutscher sie ohne Gefahr einer Beschädigung derselben, ab- und zuschrauben tönnc. Als hauptsächliche Verbesserung, welche selbst den englischen Wagenbüchsen noch mangle, erscheine die vordere Ansckraubscknbe, welche die Büchse salbst beiden größtem Reise« wagen lw Rade so fest halte, daß sie sich auch bei der stärksten Benützung des Wagen« nicht ablösen könne, wodurch d>e große Unannehmlichkeit des Abstoßen? der Büchse auf Re'sen be? feitigt wird. — Gc <5 6 teNö. Dem Fram F«v. Wurm, Mechaniker, wohnhaft in Wien, Gumvendorf, Nr. 21), für d»e Daue» von zwe» Jahren, auf d»t Etsindung emer neuen lZ. Amts - Blatt Nr. 122. d. 11. October 16)2.) 9^2 Schrslt-, K^op- und Mahlmühle / und eu neszu lhrer Betreibung oder zu sonstigen Zwecken dienlichen Pfcrd^etriebes, wob?l durch feftge-axte Cylinder an d?r neiden E>chrott-, Kopv-und Mahlmühle, welche horizontal liegen und vertikal.laufen, dle großen Gebrechen w'^kühr-licher Abweichung, Abnützung dc^ Beruh-vungsstachcn und ßmmengung des Gand?s unter daS Mehl, dcsettigt werden, und diese Mühle übrigens so gestellt werden könne, daß sie zum Schratten-, Koppen, w,e auch ;um Feinmahlen geeignet und e«n gegebenes Quantum wlt wenlger Kraft und Abnützung der steine zu vermahlen im stände sei. — Das Pferd? getrisbe gründe sich auf die Anwendung emer ganz originellen Wolbungskerte, mittelst welcher ein ununterbrochener feligewölbter Ooden gebildet werde, worauf das Tyier, gerade au?-Zehend, seine Kraft mu größerer Leichtigkcit auszuüben vermöge. — G le b e n t e n s. Dem Iosevh Bayer, Rothgarber, wohnhaft in Herr, mannsftadt in Siebenbürgen , für die Oauer von fünf Jahren, auf die Erfindung einer neuen Verfahrungswelse bei der Garknmg des Iuchtenleders , so w,c nnes Aooarates zur Er, zeugung und Remlgung des Blrkenöhls und des dabei Bcacr sindenden Processes. — Fcr-ner hat dle k. k. aslgememe Hofkammer 2 ) das dem Mathl.!s Pogatschnig, zu Mar,a z Laufen mIllpricn, auf eme Entdeckung in der sr-zeugung der W^llkamme, am 17. März 1827 auf fünf Jahre ocrllehene, und am 22. Fe« bruar l3Z2 auf fünf Jahre verlängerte Pn-vic> verliehene fünfzehnjährige Prm.legium weaen b'sherunterlassener Ausführung desselben nach der Bestlmmung des 2Z. §. des allerhöchsten Patents oum 6. December ig^Q für erloschen erfiart; und 4.) das Prwileqium, welches Franz Pfandler c?f. ^ohn am 3. August y, I. auf Verbesserung^erWerkzeuge zurNäumung der Kanäle und Senkgruben erhlelren, über einen Einspruch der Wiener Kanalraumkr-In« nung bloß rückstchtllch der wirklich ncu b?fun« denen Krücken und Krassen M't Charniercn aufrecht erhalten, m ailcn übrigen Puntlc» abcs we^en Mangel der Neuhelt für ungültig erklart; so wie Z.) auch das den Kaschaucr Han< delsleucen Gellg Moskowitz und Salomon Gchwar,,, auf ttne Verbesserung der Zubereitung aller Gattungen Schnittwaren, am iI. März 1826 ertheUte zchnjahriae Pllrnlo^ium, wegen nicht eingehaltener Berichtigung der Tax? raten, von der königlich ungar. Hofkan:lei für erloschen erklärt worden ist. — Der Elavierin« ssrumenttlimacher Joseph Brudmann ln Wien, hat das am g. Iunl i,LZ5 auf fünf Jahre erwirkte, und nach dercn Verlauf auf weitere drel Ichre verlängerte Privilegium, auf eine Verbesserung des Resonanzbodens an den Pia« nofortes, freiwillig zueückgcleat. — Dieses wird in Gemäßhcit der hohen HofkanzleilErs lässe vom 28. und JH. Iull, dann 2., 7erlatt!barnngett4 Z. l362. (i) Nr, !225Z. K u n d m a ch u n y. Zur Beischaffung der hei den Wohlchät g» s)53 keits «Anstalten im hiesigen Civil« Sftitale fur das Mllttarjayr ^855 erforderlichen Materialien, welche im Baumöhl, Unschlmkerzen, kagerstroh/ Seife, Bollmchl zlH Umschlägen, Weihrauch, Sagelpane, Bcscn, Reibsand, Kornstrohhackerlmg, g^oßZ erdsne Le,bslühltö-pf? und Hübcrfteibcn besichcn, wird dle mit hoher Gubermal-Verordn^ng vom i). rorigcft, Empfang 8. d. M., ,Zahl2a5/I, an^eovdiic-te öffcnUlchc Abst!«geru!ig am l/. d. M., Vcr? mittags um y Uhr bei d^'sem Kre,st<'mle statt finden, bci welcher diese Materialien voter«! arukelwc'.se, und zwar nach den Prisen dcr einzelnen Maße, Hewlchce und «Klücke, dann aber im Gesammtbeirage der erstandenen cm-zelnen Prclse gegen Nablaß von Printen werden ausgebotcn werden. — Der Ausweis der hctjul'lellknden Material^rttkcl kann bci die« sem Krelsamce ln den gewöhnlichen Amtsstun? den e»«gesehen werden, — KrelSamc ^aidach am 9. October ;8Z2. Z. lZ53. (2) Nr. 1:973. Kund in a ch u n g. Da mit Ende dicscs Monates October in den hiesigen öffcmllchcn Gcbaudcn, als: in dem Burggcbäudc, Lcmdh..-.usc, P^gatsch»ng'-schcn Hause, Slttickerhufc, Lycealgcbäude, ^olizepdirectilln, im Pricstcrhause, Strafhiu^ gebaude am Eastellc, im Inquisitionshause, ln dM Aufscyer-Wohnungen, in der Scharf-rlchters-Wohnung, in dein Civil - Spilals-Ee-Haube, Irrenhause, SectionSgebaudc, endlich im Bürger-Spitals-Gebäude, die Pachtung der hat, fo wird zur weitern Verpachtung dieser Arbci-ten die öffentliche Versteigerung am :3. dieses V^raitttags u>u 9 Uhr bel dlescm Kreisamte vorgenommen werben. — Diejenigen, welche diese Pachtung zu übernehmen willens sind, werden zu dieser Versteigerung hicmit eingclad.en. Krclsamt Laibach am I. October 16I2. Kmvt- mm lannrechtliHe Verlautbarungen. Z. HZ42. (2) Nr. 6720 Edict. Von dem k. k. Stadt, und Landrechte in suchen des v. Napr.th, Vormundes der mm-deriahr,zen Anna, A^nalia «nb Maria Spa-.omtz, und über Ansuchen des Joseph Sparol vch, m d»e öffentliche Feilbietung der, diesen Maria Svarooih'schen Erben gehörigen Real.-tacen, als: der m der St. Peters-Vorstadt ^nter Hl,us-Nr° 84 gelegenen, dem Vlagi- strate Laibach, 6n!i Ncct. Nr. 60, diensibaren Hude, der Hälfte des Gemelnantheils m der Illon^c», 8uli N3vp26-Nr. ll, und des zj3 Gemeinantheils m der Morassgegend Ilacova 3knsc)n>) 5n>> Ml^paL-^i-. 1^5, gewillt get, und d;e Tagwtzung hiezu auf den 5. November »tt.)2, Vormittags um i l Uhr uor diesem Gerzchce bestimmt worden. Dazu werden die Kailsiustlgen mlt dem Be,saye vorgeladen; daß sie dte ^icttationsbedlngnisse m der i^nterflchen-den dtcß!an3rechllichen Registratur einsehen und davon auch auf Verlangen Abschriften erheben können. Laikach am 22. September l6Z2. vermischte ^erlautbarungctt. 6- !54I. (,) Nr. 90S. Edict. Von dem Bezirsssserichte der HerrsHaft Tgg obPodretsch. als Adh^ndlungsbehölde, wird bekannt gcmocvt: (Zs set über Ansuchen der Frau Franzista .D^v. Paulllscd, WltieUn, tcithanni der herischüfc Ponovnsch, Georg Wit« '^eg^on Wiltesch, Johann Fnm von Voolye unv Must,n Ieuichever von Lc-n^neg, weg«n aufgelaufenen Uibarilll. Rückständen und vorhabender A^lNstuna in Erhebung des Activ- uno Passwver» Mögenöstan^cs oicser i>cei Rückftändler gewiNiget, und zur Vornahme folctcr Anit?handlu»g dieses gefertigte Beztlt«geelchl tele<;tst. t^S wird demnach hnmit aN^emcin tund gemückt, daß zur Anmel« dunq der Forderungen und Liquidirung der Eibul« den der 2,. 3?ovemder d.I.- Barmitlaqs und Nach.' mittags dei dksem Bezilts^crichie Kreutberg be» stimmt wird; »rozu alle Jene zu erscheinen haben, welche an das Permögen der yenan^ten drei Un« teilhancn Georg ÜLltschcg, Johann Mm une Mar, g54' tin Ieuschober entweder ewe Forderung zu stcNen haben oder aber in dasselbe etwas schulden. Bezirksgericht Kreutberg am ,. October »332. Z. »352. («) I Nr. ,565. Edict. Von dem Bezirksgerichte Weixelbergwnd sl nd gemacht: lZs sei über Ansuchen des Anton ?Luscher > durch seinen Gewalt^tläger Ioserb Luscher von SchoNna, wegen schuldigen 4<> >l. 54 2j3 tt. c. 5. c. > in die executive Versteigerung der. der Maria 3u« scher als Martln Luscber'scde Verlaßrepräsentantinn gehöligen, der Herrschcfc Weixelberq, Rcct. Nr. 26» , zinsbaren, s^mmt Gebäuden auf 274 st. 20 kr. geschätzten, mit »5 lr. K ^3 Pfcn. bcanfaaten f>ub« yealität, dann des auf 56 tr. gesckäyttn Mobilars, ßswiliiget, zu diesem Behufe drel Tagfahungcn, als: auf den 3». Ocroher, 28. November und 24. December l-I., jederzeit 'Aormittaßs la Uhr in I^oco Scl?ollna mit dem Beisahe angeordnet wor« den, daß, falls da6 Reale oder einige Mobilien »redet bei der eisten noch zweiten Aeildietung um oder über dcn Scbähunqswerth an Mann getiracht rrürdcn, bei der dritten auch unter demselbenh«nt. angeqeden werden« Die Kauftustigen werden zur zahlreichen Er< scheinung mit dem Beifahe eingeladen, daß das Gchähungsprotocoll und Licitationsbedingnissc taglich in hiesiger Amcstanzlei «ingesehen werden tonnen. Bezirksgericht Weixelberg am 27. September ^ ,352.___________„__„_«. Z. »34o. (') Nr. 6ol. Edict. Vor dem Bezirks-Gerichte Kreuldksg haben olle Jene, welche auf den Zerlaß lcs am »4-April l. I. mit Hinterlassung eines mündlichen Testamentes zu Ralscka velstoidenen lj/. hüblers, Johann Grofcdcl, auS was immer für einem RechtSgrunde Ansprüche zu mackkn gedensen. oder in selben etlvas schuldigen, am 3i» October lausenden Jahres vor diesem Bezels'Genäse s»? ge» lviß zu erscheinen haben, als sich n'ldrigen FaW Vrstcre die tz. 6^ dürgerli Gesetzduchcs allügcdrück^ ten Folgen selbst zuzuschreiben haben, Letztere aber im ordentlichen Sechlöwegs belangt werven würren. Nezirsg-Gericht Kleutberg am Ü. August »622, Z. 2Z44. c») Nr. l22ü. Lic itati on, executiöe. Vom Aezirtilsserndle zu Sutick wird hiemit bekannt gemacht: l5s sei auf Ansuchen ocs Ioieph Kallar, ÄeaUtäl«:ndeslbess vsn Scduye, gegen Mar» tiri Oocn (Zttcinel) Hübler zu Raeokincolf, rve. «en einer Foldeiung pr. >lo st. (5. M. <^. 2. o., die cxccutio^ Feilbletung der, dem Schuldner Mar« tin Oven gehörigen, zur löN. R. F. H?lif5ast Sittich, 5ub Uc>'. Nr. i56< 0e^ Thsmeinhamtes dienstbaren, gerichtlich auf »fM ^l. »a sr. geschah-.ten behausten Ganzbube, und »er 4uf 6 ft. 2> tr. - bewertheten Faornisse, bcwisligct, und hiezu drei Tagsayungen, als: am 3o. October, Io.Novem« her »632 lmb ,0, Jänner »623, im Orte derRea« Utät, jcoesuial um »a Uhl Bormitt^gK, mtt dem Beisahe an^srdnct rrorden, daß, wenn licsc vor-züc;lich schone. mit solldcn Gcdäuden v,ersebcnc Rea> lität und die A.chlnissc rrcter hei ter criirn noch zrreiccn Füldielungslaqs^yunq um den ^aahu^a^-lvertb oder dalübcr an Mann gcbractt wer^cn , dei der dritten auch unter demselben hintar>Lcsseb?n werden rrülden Jeder Licitant hat dcn zehnten ?bli! ssg Ochäyungs. und Ausrufsvrcifcs alS Vadiuni, nel-ches den Nichterstthern rückgestelit, dem Meistdic. ter aber in den Kaufschilwig eingerechnet wird, zu «liegen, sohln dieser binnen 14 Ta^rn um d,e Meistdot» und Liquioirungö . Tagfatzung dierorrs anzulangen, m »4 Tagen nach zugciiclltcr Grledi« gung mit der Außzahluriq in jenen Fnsten zu de-ßinnen , di« ihm dci der Taqs^hung über die Meist. dl?lllenheilung feftgcfeßt rrerdcn, als so»st auf Gin. schreiten «isses einziaen h^pothttar, Gläurigers die Realität nach §, 25^ der a. G. O. gleich bci einer einzigen Versteigerung auf Gefahr und Kosten des dclmal!a.en ?/ieistbicthels auch unter dem Meistbote hilitan^egeben werde. Dii: übrigcn ^icuatiolisbedlnstnisse so wie das Adschähungä« Protocoll tonnen in der Kanzlei zu Sittich zu den gewöhnlichen Amtöftunden eingc» fchen werden, Simch am 25. September »832. Z. »22I. (3) Nr. ,iiL., Licitation, executive. Vom Bezirfs^erichle zu Sittich wird Hiem5t bekannt qemachc-. Ol, sci auf Anlangcn det^ hllrn sscanz Anton Mack, Inhaber dts Guts Sells, als Eessionar dcS Joseph Noslna, lvidei Johann Otorn von Rodamavaß, in die neuerliche Fcilbietuna, der Johann Okorn'schen Giinzdube zu Rodainavah,, so dem löbl. Graf Lamderg'scden Hanonitate zu ^ai, back, 5>id Necl. Nr. 70, dienstbar, wessen^ Nicht. erfüNung der LicitaNonsdedinqnisse, gewilliact, und die Tagfahrt auf den »L. October »832, Vor« mittags um ,» Uhr im Orte Rolhainavah mit drm Belsaye angeordnet worden, taß, rrenn dicfe hu» be nicht um den OcstehunqZprciö pr. ^53 st.M. M. a« Mann ^e^-acht werden lcnnce, solche auf Ludwig Ger bez, Dr. der Med»cm und Magister tz«r Augenheilkunde, Anhang zur Naibacher UeitunK. M?'l«»l»l°«'lV° Beobachtung,» ,u La.hach ff,'^!?°«„«"H^ —"->———-------"^ ...........' ^,-------—-—^------- , ..^. ..„ , »»,,. dssraibachfiußttin den ^ Na rome ter Thermometer Witterung Gruber'schcn V«n '? 2'? — ^2 _ ,8 ^. ^ ^^^ ^, s^^ ^ H « bi . ! 8. 27 Z.7 ,7 40 H? 4,U — ^ - 18 ^. ,5 schön wölk. Regen — « y ,0 ^ , . 9, 27 4.6 -7 ^ ,7 "'°, -j^ -^ ^ - 20 Rc.qen ! Regen schön - H 9 ,0 i Werzeichnig ver hier ^crstolbcncn. Den «. October 1322. V^blisttan Schtteßnig, Sträfling, nkt Zt, Jahr, im SmifhcniZ, Nr. 5?, cm der Lungensucht. — Gertraud Btasit'ch, ledige Instituts - ?lrme, alt Z0 I.ihr, im Reber, Nr. Z0, am Zchrfirbcr. Den 6. Dem Lucas Bcslain, Weber, seine Toä,-ter M^gdalena, att IU Jahr, in der Karlstädter-Vor-st^dt, Nr. 20, an Fraisen. Dcn 7. Maria Sernitz, ledige Inwohnerinn, «lt 65 Jahr, iu der Rosengasse, Nr. m, an der Auszehrung. Den 8. Pcter Swolenk, Bnchbrucktr - Subject, "It 22 Jahr, in der Krakau-Vorstadt, Nr. 25, an der Llmgcnsucht. Dcn 9. Dein Joseph Domini, Staatsbuchhül-tuna.s-Kanzk'yditner, ftin Weid Barbara, all 42 Jahr, im Fürstinbofe, Nr. ^06, an der Vnszehrung. Vours vom 5. GctoÄer 1332. , Mtttelrrei», Gtaalefchuldvltschrlibungen iu^«. H. (,i, CM.) ^71^2 0«tto detto iu 40. H. (in CM) 76 ^2 W!tn.etts zu» v.H. smCM.) 58 (Aerarial) (Domest,) Dhllgationtn d,< Stci»d< (G. M.) fE. M.) !,'. O!l«rlelch »ülcl und iu5 v H.^ — ^-od dtrssnnb, von Nvt)°)iu H ,/5 v.H. _« ^, men. Ma!)ll!i. Schz^ zu , ^ ^ ^^ t __ __ N,n,Sltarn- z«, y.H,l Z.^,^ ^ <«n. Klain und Görz ^u»5/H v.H.j -. ^_ Geutr.-Casse<'l!nve>wngcn. Jährliche Dls.ontl) ^ pE«. Nreisnmtliche Verlautbarungen. 3. 'Z6ä. (1) Nr i222ä . . Vom k. k. Landwehr - Bataillon von aMr >en zw?! nach Krainbuvg bestimmten ^'Mpagmsn, noch elne Eompngnie nach Nak-las, elne Eompagnle nach St. Geigen im Felde, eine Compagnie nach Lack/ und eine Eompagnic nastx ^tein verlegt weiden. Die Sichcl'stcllung des Verpficgsbcdarfes für d,e lctztern vier Compagnien soll nach Eröffnung des k. k. Militär-Hauptverpssegs-Magazins vom 7. d. M., im Wcge der Subarrendirung versucht werden. — Es wird zu dem Ende am i9. d. M. October, Vormittags in Kram-burg für die Station Naklas und St. Georgen im Felde; am 19, d. M. Vormittags m ^ock, für die Station Lack; und am 20.d.M. Vormittags bei der Bezirks-Obrigkeit Mün-kcndorf, für die Station Etem, die Subar« rcndirungs - Beha»^dlung durch cmm Kreis-Commissar vorgenommen werden. Der Bedarf, der dem Kreisamte noch nicht mitgetheilt worden ist/ wird die Localcommission den Unternehmungslustigen bekannt gebcn. —- Welches zur Erscheinung der Unternehmungslusiigm allgemein bekannt gemacht wird. — Krelsamt Laibach am 9. October iöZ2. Nemtliche ^erlantbarnnZen. Z. ,365. (1) Edict, Da mit Georgi künftigen Jahres die Pachtung der dleßherrschaftllchen Relßjagd und Wlldbahn in dcr Pfarr Weixelburg, Sittich und St. Vett, so auch die Pachtung des Garden, und Iugcndzchentcs in der Pfarr Wel-xelburg und Gurk, endlich auch die Pachtm^g der Fischerep und des Krebsfanges un Gurkftussie zu Ende geht, so rmrd oon Sette oes gefertigten VerwalmngsamttS zur neuerlichen Pacht-Versteigerung oderwahnler dießherrschaftlichen Gerechtsame auf orel nacheinander folgende Jahre geschritten, und zur Lidhaltung der Pachl-versteigcrung der Tog auf dcn Z i. October l. I. Früh von 9 bls ä2 Uhr, und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, in dieser Amtskanzlct bestimmt, und die Pachllußigen hiezu mit dem 956 Beisätze eingeladen, daß die dießfalligen Pacht-öedmgnisse vor Eröffnung der Licitation bekannt gegeben, indeß aber auch in den gewöhnlichen Nmtsstundm hieramts eingesehen werden können. — Verwaltungsamt der Herrschaft Wei-xclberg den 6. October i832. ^ ' Z. 1259. (!) Verpachtungs- Kundmachung. Nachträglich zu dem diesseitigen Edicte vom 20. September l6Z2, Zahl ^'25^6l6 V. St., wird bekannt gegeben, daß der Bezug der Verzehrungesteuer l>LN dem Wein- und Mosifchanke lm ganzen polmschcn Bezirke Adels? berg auf eln, zwei oder dre» Jahre nach dem Wunsche der Pochtliebhaber um den Fiscal-preis uon den Gewerben mit 638Z st. und von Buschenschank mit 16st,, zusammen rmtLIMst., elner abermaligen Verpachtung unterzogen wer-d n wnd. "— Dle dleßfallige Llcitation wlrd den ,5. October l. I., Nachmittags von 3 bis 6 Uhr m der Kanzle» des gefertigten Inspec-torats abgehalten, wozu bis Pochtllidhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die gewöhnlichen Bedlngnlsse bei allen Verzehrurngs« fteuer-Inspecloraten und Comnnffanatcri e«n» gesehen werden könlicn. — K. K. prov. Ver< zehrungßsseuer, Inspectoral Adlloberg den 7. October i85-2. vermischte Uerlatttbarungm- Z. zZ6i. (!) Nr. 2954. Edict. Von dem f. k. Nezu'fsgerichtc der Umge, bung Laibachs wkudcn hiermit alle Jene, wcle che auf dcn Verlaß des om ?6. August täII zu Aakloch ver'^l)rbcr!tn ^)^ unl'bcsiyers '^nd Sei-llrs, N,kolauS ?ikovlt'ch/ aus was immer für einem Rechtsgrundc Ansprüche zu stellen vere weinen^ zu der onf den ,^. Novembsr lLZ2/ Vormittags c, Uhr hieramis anberaumten Lt« quid^rungs - Toafatzuna m>t der Wirkung des §, 61H ". üuf Anla«-gen des Ioscph P^ischln vu!i;,i 3o,f!^ ,u Sleii-, brücken, wiüer- tit Iuh^nn Kifmd-, ?'schc Pcrlaß. M.sse, i-o?p«'clivs den Herrn Iusimär Ziovat in ^Uli, wegen von tiefer schuldigen 11,07 st, lZ M. c^ k. c, ^ in cie eLicuti-, bas gehörigen, gsrichtlich December l. I<^ j^del', Wal Vormittags um 9 Uhr im Orte Flsche n bei dem Scdiffsmiteigentbümer Johann Maroth '»ulg» z?o!!l't5der5(ck^, mit dem Beisahe desiimmt, d^ß, wenn dieser ^ckiffsantheil sammt Sä.issüzeug we« der bei dem ersten noch zweiien Termine an Wann gebracht weiden konnte, er be« der dritten auch unter der Schätzung vertauft werden würde. Wozu die Kauflustigen eingeladen-wstden. Die diehfälllgen Llcitationsdedingnisse tonnen in öen gewöbnlläicn Amlsstunden in dieser Getichls-tanzlei eingeseden werden. Ggg od Podpetsch am ,. October >W2. Anmerkung. Bei der ersten Feilbletungs- T^gs^lhung hat sich lein Ka,usiustiger gzmel» det. Z. »528. (3) Äl! ^-. iZ6g/ ConvocationK « Gdict. Vom <5?zlrlsgcriä)te W'pdach, als Personal« und MhandlungSiniianz des zu lii^l)^,«: verstorbenen Anton Klemen wnd hiermit öffentlich begannt gemacht: Es seie uder Ansuchen des Kcanz Gcill von St. Ven, als (Zcssionät der Helena Mitive Clemen von l^i-ub -liü , die GHnrocatioiis'^liqs,,^>.j^^ uacd oe>n vtcli6rb?nen Anc»Zn Klcmen'Vo« ^l^Ulx!^ für den 25. October ?. ^., Fiühe c> libr ncue:l,H ^ hlcrgericht) anberaumt lvacLcn/ un2 habc.n dcihcr aiie ^'cne, weiche zu oiefcm Aellasje lvas, su'nlicn ^ oder an ftllxn aus was unmer für Necdlsgrun^^ einen Anspruch zu machen gedenken, am besagten Tage personlich oder durch einen Bevollmächtigten in diese Ge ichl^fauzlei so qewiß zu erscheinen, wi« driqenv nach Berleiuf tiefer ^en die AhhandluiiG» und EinannvorlunH biefts Nachiasses, an den ec-tlartön Orden obne weiters erlogen werde. Beziclsgerlcht WlPdach am 2. August'. ^232. NintKtWM- - AMim- Am lä. Ocwber 1302, und allen^ falls am darauf folgenden Tage, werden in dem Cregcl'schen Hause Nr. 25y, am Platze, medrcre gut erhaltene Bettstätten, Sopha's, Sessel, Tlsche, Schreib-, Bücher-, Kleider-und sonstige Kästen, Spiegel, Uhren, Jagdgewehre, Küchen- und Kelkr-gefchur und sonstige Fadrluffe qegen gleich bare Bezahlung öffentlich verkaufet werden. (Z. Amts'Blatt Nr. 122. d. 11. October i832.)