H m t Z I V l H t t . x^ 9. AamstaI Vbtt 19. Manner ^ 1-828. Vnbernial - MrlautbarnnMR. Z.^1. (2) 2ä Nr. 5.M. G. V. Kundmachung der Verkaufs- Versteigerung in der Gemeinde lo^oiov^ Bezirks (^oäi^riu, liegenden Do-mainen - Realitäten. — In Folge hohen Staats- Güter- Veraußerungs- Hof- Commissions-Decrets vom 4. November 1827/Zahl 767 / St. G. V. wird nm /.Februar 1826/ in den gewöhnlichen Amtsstunden, bey dem k. k. Rentanue in (^poG^n^, Istriancr- Kreises/ zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung nachdenannrer, dem Brudcr-schaftsfonde gehöriger, im Bezirke (^«clis^ia geleacncn Domaincn - Realitäten geschntten werden^ als: — i) Des in der Gemeinde ^o^oinvüx und in der Gegend äUvie liegenden^ von dcr aufgehobenen Bruderschaft 5. Qi-. rci^äino 6i 'I«s>^I(!^2 herrührenden, und 1 Joch , 679 N4 Quadrat - Klafter messenden Wiestn-Grundes, geschätzt auf iZ6fi. 2okr. y) Des iil der nähnuichen Gemeinde und Gegend qelegcncn, ,oon der nähmlichen Bruderschaft stammenden, und 9L1 Quadrat-Klafter messenden Acker-Grundes, geschätzt auf 71 st. ^0 kr. — 3) Des m der nähmlichen Gemeinde liegenden, von eben derselben Bruderschaft herrührenden, und 71b Quadrat-Klafter messenden Acker- Grundes, geschätzt auf 36fi. 25 kr. — /,) Des ui dcr nähmlichen Gemeinde und Gcgcnd liegenden, von eben gedachter Bruderschaft herrührenden, und 171 Quadrat-Klafter messenden Acker-Grundes/ geschayt auf /st- 25 kr. — 5) Des in der nahm'ickcn Gcmcin-'^.^"^^^^end sta,^ liegenden, von dtt nahmkchen Bruderschaft stammenden, und 2^7 Y4^uadrar-Klafter messenden Acker-Grundes, gesthätzt aufIfl. 55fr. — 6) Tcs in der nähmlichen Gemeinde und Gegend ließenden, von eben gedachter Bruderschaft stammenden, und 1 Joch, Z14 1^2 Quadrat-Klafter messtnden Weide-Grundes, geschätzt auf 2^ si. Zbkr. — 7) Des in der nähmüchcn Ge- meinde und in der Gegend slai-IZ 6ieti-o I2 (^n55 liegenden, von eben derselben Bruder schaft herrührenden, und 1^45 Quadrat- Klafter messenden Weide-Grundes, geschätzt auf i3 fl. 26 kr. — 6) Des in der nähmlichen Gemeinde, und in der Gegend I^uzsino äi NllU^ca liegenden, von eben gedachter Bruderschaft herrührenden, und c^/z Quadrat Klafter messenden Wiesen-Grundes, geschätzt auf 27 fi. 10 kr. — 0) D:5 :n der nähmli« chen Gemeinde und (- ^-<'c!'cn, von der nähmlichen Brr" ! :, n enden, und 2 Joch, 576 Quad ^cr nässenden Wie- sen-Grundes, geA'.'!,'r lU'f zs8 fi. 55 kr. — 10) Des in dcr nahmü^n (' .meinde und in der Gegend ^luli^u gelegenen, von ber nähmlichen Bruderschaft stammenden, und 1 «Joch, 32^8 Quadrat-Klafter messtnden Wiesen- Grundes, geschaht auf iZ^ fi. 25kr. — 11) Des in der nähmlichen Gemeinde und Gcgcnd liegenden, von eben derselben Bruderschaft herrührenden, und i Icch, 970 Quadrat-Klafter, messenden Wiesen-Grundes/ , geschätzt auf 114 fi. 10 kr. -^. 12) Des in der nähmlichen Gemeinde und in der Gegend 1^5!na liegenden, von eben gedachter Bruderschaft stammenden, und 264 Quadrat- Klafter messenden Weide- Grundes, geschätzt auf 5 st. 55 kr. — iZ) Des in der nähmlichen Gemeinde und in der Gegend 8t.r3i^ von eben derselben Bruderschaft stammenden, und Zoo Quadrat - Klafter messenden Weide-Grunds, c.'scl^t auf /, si. in kr. — D-csc Reali- r> e-V.eidcn ei: ;c.rnci''e, so nuc sie dcr be- trcpVrrc Fcnd bcsibr und gcnieft, oder zu besl-cn und Zu gel'lcßcn bcreckngct gewesen n-cre, ul.'. tic k'-cn-cschren Fikralrrcise ausge- -' - ' ' ^ isblclhcnden n-it Vor- ^ dcr k. k. St. G. V. s.'cn '' ^^.,"er n-erden. — Nie- ,n'r Vc >^ccn'r<" N'cclafen, der l- --': v^-!^fg den ' lNcn 3hcll des Fiscal- xrc^es cnln cder in (aarcr Ccnv. V.ünze oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringer lautenden Btaats-Papieren nach ihrem cursmaßigen Werthe bei der Ver-steigerungs - Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte/ und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs - Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licltanten mit Ausnahme des Meistbie-thers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meistbiethers dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dießfalligen Contractes mcht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pfiichtmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillmgs-Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Cau-'tion wieder erfolgt werden. —- Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist Verbunden, die dießfallige Vollmacht seines sommirenten der Versteigerungs - Commission Vorlausig zu überreichen. — Der Meistbie-ther hat die Hälfte des Kausschillmgs innerhalb 4 Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Usbergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dsm, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßige Sicherheit gewährenden Realität in erster Priorirat grund-büchlich versichert, mit g vom Hundert in Conventions- Münze verzinset, und die Zinsen - Gebühren in halbjährigen Verfall- Raten abführt, in fünf gwch^i jähnichm Na-ten - Zahlungen abtragen,, wmn dec Erste-hungs - Preis den Betrag von 5o ss. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kaufschillingshalfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedmg-nisse berichtiget werden müssen. — Bei gleichen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichm oder früheren Berichtigung des Kaufschillings herbeilaßt. — Die übngen Verkaufsbedingnis-ft, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bei dem k. k. Rent-amce m(^)oäi8U'lH eingesehen, so wie die Realitäten selbst in'Augenschein genommen werden. — Von der k. k. Staats- Güter - Ver-äußerungs-Prov. Commission. Triest am 2Z. November 1627. Sigmund -Ritter v. Moßmillern, k>k. Gubernial- undPväsidial-Secretar. Z. 5o. (2) Nr. 22223^879. Ci r cu l a r e des k. k. illyrischen Landes - Guberniums zu Laibach. Mittelst welchen: angeordnet wird, daß in den Einlagen an die Lanoesstellc, jederzeit, nebst dem Datum und der Unterschrift, auch der Wohnort-und die Haus-Nummer des Bittstellers anzumerken sey. — Es ist zwar durch die im Jahre 1761, bekannt gemachte Vorschrift zur verläßlichen Bestellung der ergehenden Erledigungen angeordnet worden, daß am Ende einer jeden Einlage, welche von den Partheyen bey den Behörden emg?bracht wird, stets der Ort, in dem der Wc: c.Uer sich befindet, beygerückt werden soll, um sonach diesem den erthnl-ttn Bescheid desto zuverlässiger zustellen zu können. Da sich aber demungeachtet Falle ergeben haben, wo zwar der Ort des Bittstel-!ers auf dessen Einlage angemerkt, dcr Bittsteller aber dennoch sehr schwer aufzusinden war; so wird zur gänzlichen Beseitigung der-ley dem Geschäftsgänge nachthnligen Hindernisse oder Verzögerungen hiemit allgemein bekannt gemacht z daß von nun an kein Gesuch von irgend einer Parthey bey dem Ein-rcichungs - Prowcolle d'.eser Landessteile werde angenommen werden, worauf nebst dem Datum und dem Aufenthaltsorte des Bittstellers nicht auch die Nummer seines Wohnhauses angemerkt ist. — Laibach am 27. December 1827. Iozeph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes - Gouverneur. I 9 hann Gr 2 f v. Welsfterg , Vice - Präsident. Peter Ritter v. Ziegler, k. k. Gubermalrach. Z7^ö7"(Z) ^ ^TNr. 4. Sr. G. V. Kundmachung der Versteigerung der k. k. Nieder - Oester. Cammeral - Herrschaft N iede r„achleiten im V. O. N. W,, mir den dazugehörigen Cammeral - Gütern Wolfring nn V. O. W. W. und Ruprechts Höfen im Mühlviertel. Am 28. Januar 1628, Vormittags um 10 Uhr, wird im Rathsaale der k. k. Nieder-Oester. Landesregierung die k. k. Nieder - Oester. Cammeral - Herrschaft Nieder-achleitm im V. O. W. W. mit den dazu gehörigen Cammeral - Gütern Wolfring im V. O. W. W. und Rupvechtshosin im Mühlkreise des Landes ob der Enns gelegen, im Wege der öffentlichen Versteigerung, mit dem Vorbehalte der höheren Ratification/ an den Meistbisthenden vn'kauft werden. — Der 69 Ausrufsprns^ dieser Realitäten ist auf acht-Zig tausend Gulden Conventions-Münze festgesetzt. Die vorzüglichsten Bestandtheile der Herrschaft Niederachleiten (die nahe an der Poststraße am Strengberge liegt), sind: Erstens. An Gebäuden: ») Das herrschaftliche Amtsgebäude zu Niederachleiten, samtnt allen^zur Oeconomie nöthigen Gebau--den, als: Scheuer, Stallungen, Schupfen ti. s. w./ dann die abgesonderte Wohnung, des Amts- und Gcrichtsdieners; d) das'alte Gchloß in der Ach leiten, lw.d «) das sogenannte Fisch Häusel im Gersibcrg. Zwey-tens. An Grundstücken, und" zwar: s) an Dominical - Acckern, 7 Joch, Z?6 Quadrat-Klafter; d) an Dominical-Wiesen 20 Joch, 255 U6 Quadrat-Klafter; c) an Do-mmual-Hurhwciden 620 3l6 Quadrat-Klafter; an Dominical ^ Waldungen und Auen 567 Joch, 1022 2G Quadrat-Klafter. Drittens. DieG r u'n dherrl ich keit, und zwar über 201 Unterthanen in dem Markte Strcng-berg, und in den Rotten Buch, Langers-berg, Gsrstberg, Achleitcn, Limbach, Haag, Kroisbach, Plappach, Ottendorf, Unrer- und Ober - Ramsau, Mosing, Koxeck, Thaüng, Musterharten, Lehofen, Hamburg, Glandmg, Heining, Thürnbuch, Maierhofen, Lindctl, Berg, Mahring, Au, Hauptmanz^sberg, Pan-taleon und Reisberg; ferner über 63 Ueber-ländgewähren. Viertens. An Zehe n t e n. Die Herrschaft erhebt den Zehent von allen schweren und geringen Körnergattungen und vom Flachst, und zwar: Den ganzen Zehent von 75 Bauerngütern und von 17 le-dzgen Gründen, und alle zweyte Jahre von 24 Bauerngütern; den zwey Drittel - Ze -bent von Einem Bauerngute; den halben Akhent von Einem Bauerngute, lind ein drittel - Zehent von Einem Bauern-gute. Diese Zehcnten werden von den pfiich? ^lgen Unterthanen in der unclngeldlichen Ro-both m den herrschaftlichen Stadel geführt, und ihr^Ertrag bestehet im Durchschnitte jahr-üch in ^troh: 1027 Mandel Weihen, 556 Mandel Korn, 6 Fuhren Gersie, 10 Fuhren W.cken und Halbgetreide, 12 Fuhren Hafer, i5 Pfund Flachs und 3o Pfund Hanf. — Fünftens. An Gelddlensten und sonstigen Bezügen: .) an firirten Urbarial-Gaben jahrlich ^.98 fl. ^5 3i4 kr. Wiener-Wahrung, dann an Dienst 6 fi. 46 kr. Wiener-Wahrung. Dje Inleutsscuer betragt von einem verheiratheten Einwohner 3o kr., von einem ledigen i5 kr. Wiener-Wahrung mhr-lich; d) an permanenter Reluition jährlich für 12 Fahrte! Heu ^ /, fi. B fi- W- W., für woo Otück KrautvstanZen 23 kr. W. W. und für 9 Frischlinge a 1 fi. 9 fi. W. W.z 0) 20^.0 Stück Hühnereyer, 2i5 Stück.Hahnen, /^2 Stück Gänse jahrlich; d) an Nattt« ral - Roboth, die dermahl um 42Z fi. 52 kr. Convennons-Münze verpachtet ist, 1713)10 Tage mu dcm ganzen, und 192 H10 Z^age mit dem halben Zuge, dann 907 Tage mit der Hand; c) ferner entrichten ä8 behauste Unterthanen jahrlich nach einem eigenen Maße (beyläufig Zi^ Nieder - Oesterreichische Ms< tzen) 79 Mctzen Weihen, 1Z66 Metzen Korn, Itt Mehen Gerste und 1491 Metzen Hafer, als Dienst, wofür sie jedoch bep Sterbfallen keine Monuars - Gebühren, pndern nur ein sogenanntes Srcrbhaupt zu 5o und 25 fi. C0 nventions - M ü n z e Zu entrichten haben; f) an Absent- Hafer werden von der Pfarre Strengberg jahlich 72 Metzen Stockerauer-Maßes, und von mehreren Unterthanen an Vogrdienst jahrlich iM Metzcn Hafer desselben Maßes geschüttet; ß) das zchnpercent:-ge Laudemium von allen herrschaftlichen Unterthanen und Grundholden, und das zehn« percentige Mortuarium von denselben, mit Ausnahme der oben erwähnten /z 6 Körncrdiensthol-den. Der jahrliche Ertrag des Laudemiums, MoV-tuariums und der übrigen Taxen wird im zehnjährigen Durchschnitte zu 1292 fi. 46 U4kr. Conventions- Münze berechnet. —^ Sechs tens. An besonderen Gerechtsamen:, a) die Ortsobngkclt über alle in dem Pfarrbezirke . Strengberg liegenden Ortschaften und Rotten; b) die niedere Jagd in einem Bezirke der herrschaftlichen Jurisdiction; 0) die Fischerep in der Donau in einer bestimmten Ausdehnung; 6) das Ueberfuhrsrecht über die Donau in der Achleiten; «) derTatz von vier Gastwirthen zu Strengberg, und einem Gastwirth zu Thürn-buch; l) die Wasenmelsierep in dem Pfarrbs-zirke strengbcrg. — Das zu der Herrschaft Niederachleiten gehörige GutWolfrmg bestehet aus der grundherrlichen Jurisdiction über sechs Unterthanen, und über sechs und zwanzig Ueberländholden in Wolfring. Sie entrichten jahrlich 5 fi. 3i kr. W;ener- W a hru n g Haus-, und 55ZU kr. Wiener-Wahrung Ueberlanddienst; dann bezahlen sie'in Veranda rungs fallen das fünfpercentige Laudemium und fünfpercennge Mortuarium nebst den übrigen Haxen. Diese Veranderungsgebühren llnd Taxen betragen im zehnjährigen Durchschnitte, jahrlich 22 fi. 67 kr. Wiener-Wahrung. Das ebmfalls zu derHerrschaft Niederachletten gehörige Gur Ruurechtshofcn besteht aus dsr grundherrlichen Jurisdiction über einen Unter, than und zehn Ueberländgewähren in derPfar^ ve Narn ün Mühlkreise. Die Jurisdictions 70 Gebühren betragen im zehnjährigen Durch-sthnitte jährlich, 4 st. 532^äkr. Convention s- M ü n z e. — Zum Ausruft wird Jedermann zugelaffen, der hier Landes- Realitäten zu besitzen geeignet ist. — Denjenigen, die in der Regel mchr landtafelfahig sind, kommt hierbey für sie und ihre Leibeserben in gerader absteigender Linie, mit der Regierungs-Circular-Verordnung vom 24. April 1818, kund gemachte allerhöchst bewilligte Nachsicht der Landtafelfahigkeit, und die damit verbundene Be-freyung von Entrichtung der dovvelten Gülte zu Statten. Wer an der Versteigerung als Kauflustiger Antheil nehmen will, hat als Caution den zehnten Theil desAusrufspreises bey derVerstei-gerungs-Commission bar, oder in öffentlichen, aufMetallmünze und aufUeberbringer lauten-den S taatspapieren, nach ihrem cursmaßigen Werthe zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lautende, von der k. k. Hof-und Nieder-Oesterr. Kammer-Procurator vorlaufig geprüfte, und als bewahrt bestaüqte Hicherste!-lungs-Acte beyzubringen. — Das Dritttheil des Kaufschillings ist von dem Ersteher der Herrschaft vier Wochen nach- erfolgter Genehmigung des Kaufes, noch vor der Uebergabe der Herrschaft in die Verwaltung des Käufers, zu berichtigen, die verbleibenden zwey Dritttheil: kann derselbe gegen dem, daß er sie auf der erkauften Herrschaft und dcn.,dazu gehörigen zwky Gmern in erster Priorität versichert, und mit jährlichen fünf vom Hundert in Conventions-Münze und in halbjahrigen Raten verzinset, binnen fünf Jahren, von dem Tage «n gerechnet, an welchem die Zahlung des ersten Dritttheiles der Kaufs- Summe erfolgte, mit fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen. — Die übrigen Verkaufsbedingnisse, Beschreibungen u. s> w. der obigen Herrschaft,, fo wie der gedachten zwey Güter, können an jedem Montage, Mittwoche und Sonnabende, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, in dem Präsidial-Bureau der k. k. Nieder-Oesterr. Landesregierung eingesthen norden, ^ so wie die Herrschaft selbst auch in Mein genom- men wsrdcn kann. — W^en den 1^. Decem-' ber 182.7. "" Von der k. k. Nieder-Oesterr. Staatsgüter- Veraußerungs- Commission. KtaM- unV lanvrechtliche ^erlautbarunZen. Z. 46. (2) Nr. 7401. Von dem k. k. Madt - und kandrech.' te in Krain wi^d anmit bekannt aemacht: Es sey Über das Gewch dss Kawsr Doberleth, El-Kenthümer des Haus«5 in der Tyrnau / Nr. 3 1. sammt Garten und WaWamhnl/ snl, Nap- pa« Nr. !H, ^ 172/ Rectif. Nr. i36, in die Ausfertigung der Amortisations-Edikte, rück-sichtlich des zwischen Johann Doberlcth und Gertraud Thomatin errichteten Heiraths - Vertrages/ ääo. ig. September 17^3^ rücksichtlich dessen über die den Kindern erster Ehe, Jakob und Mltza Doberleth, jedem mit 200 ft. gcbühZ renden mütterliche Erbschaft bestehenden Orlg. Intabulatwns - Ccrtifilats, 6äa. 26.September z 79Z, gewllllgct worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachten Heiraths «Vertrag aus was lmmer für einem Rechtsgrun? de Ansprüche machen zu können vermemen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von e;nem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor dmem k. k. Stadt - und Landrechte so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heu-tlgen Bittstellers, Kaspar Dobcrleth, die ob-gedachte Urkunde und das Intabulüüons - Eer-tifikar nach Verlauf kncscr gesetzlichen Frist für aetodtet, kraft- und wirkungslos erklart werden wird. Von den, k. k. Stadt- und Landrkchtz -in Krain. Laib ach den i8. December ^827. MrmMte UevlantbarunOM. Z. 4t. (3) ' 2ä Nr. 1274- Feilb iithungs . Edict. Von döln Äc;. ^enchtä ocr dammelalherr» fchaft Veldes ".' ^ y'cnin dekürnii gemalt,: Es j>5 auf d^5 I^co»^ Klist^ti, >u!ßa Ankeiit, '.'0 'r ^-n säumigen 97 ^i. »4tt'. ncost 'insen unc ^c«^e Re.>n^' M'.runa dcl ^.'-l-'c'^.'.li > cr ?cn ^l^N^s PriNou in ^fp elq.'N'?. ! >. ' ..' l ^^ ^anö 3U. 2g. ^c. 'ln^, -^ n, ain ^27 st. 5i kr. ^ '^. ..., ./c. «. '-> - ^cfcl^t^ qanzcn Hucc, s.' ^>.c c,^H ücr ^v^n:ct"n, aus 79 st. ^^ kr. llch: tcr erttc .lu^ ocn '^. I.'nncr. dös zirecre auf den 29 ^cdru.^c. un!" t'^r ..ll'e aus dcn i. 7tpri! k. I. 1828, zcd.t.^'dl ^:^.' rcn ^ d-s 12 llhr,lm Orte Alp mit l?ra S :s.^e ^eMmmt :rcz'-en, tatz dle G2:-.:.'.'.'"e , s^> :r'e cuä) die Mobiler > Ocycn. stäs>3e, f.^!Z !l,'.^e i-^' der slsten >^nd zl"?oten ^^' tncthung r.lHl l"n den ^ä?c!yun^slrertb, cdcr c^rü« , der an W2NN <'.et!r^ch! ^cidcn könnten, de«: der tl!t:en auch un:cr ^cr Sä.ahung hintan g^cl-en werden ;rurden; so lrerdell hicrzu dis K^uss^'ii^ ilen und die ir.tal'ulütkn Vm^'iacl^n ersckelnen eingeladen, und f^'n^cn sowohl Ne E^ä^ung als Tclkau^dcditignisse läßlich dliroli.s emf^en. Bezirks ' Gerickt ^ammeralyeltschaft Äcldss y?n 2^- Oecemdcr «^27. 72 Z. 52. (2) 3ä s^r. 41Z. Kundmachung wegen Wiederverpachtung der P^sissallgerech-tigkeit in Trlest, auf d;e Dauer von 9 Iah-ven. — Die k. k. allgemeine Hofkammer hat beschlossen, vom 1. November 182L, ange-fangen, die Possssallgcrecktlgkelt m Znest, auf die Dauer von neun Jahren, gegen Ab-fchließung eines VeNrageS, wieder zu verpachten. — Die Bedmgnisse, ßcgcn welche die Postfiallgcrechngkeit hiniangegeben wcr-den wird, sind folgende: 1) dem Unternehmer steht das ausschließende Recht zu, we Briefposten, Essaffctttn, die k. k. Fahr-postcn, die Courire und die Reisenden mit der Extrapost von Tnest, bls auf die nächst« liegenden Poststatiomn, gegen Bezug der jcwellig besilmmtcn Postrüt ^ Taxe zu befördern. 2) Er genießt den Titel eines k. k. Postmeisters, und die damit verbundenen persönlichen Auszeichnungen und Freyheiten. I) Ist er verpflichtet: 2) sich in dieser Beziehung nach den bestehenden Postverordnun-gen, und denjenigen, die in der Folge ncch erlassen werden nürden, genau zu benehmen; K) m dem Postfialle zu Triest wenigstens zwanzig Postpfnde , zwey halbgedcckte und zwey offene Kaleschen, zur. Beförderung der Reisenden, und vier kleine Wagen zur Verführung der Bnefprsicn unausgesetzt im guten und brauchbaren Stande zu nhalrcn; «) in der Nahe der k. k., Obcrpcstverwal-tung immer zwey Pferde für Estaffctten zu unterhalten, den Hauptpoststau aber nie außer den Linien von Triest zu verlegen, und d:e Einleitung zu treffen, daß Ue Pferd-bcstalZungcn in demEflaAi^zi.PcststalZe gemacht werdcn können; ä) die Vorspanns-Pferde zu den Postritten selbst bepzustellen/ und sowohl über die Anzahl derselben, als auch wegen Abnahme der Vorspannsgebühs ren. sich nach der Hofkammer - Verordnung ^ vom 9. August 1820/ genau zu benehmen; b) nets m,t einer angemessenen Anzahl mann-l/es?^^^ «^ll^^er und vollkomMen ver- übertragen, We Bewegung dazu vorläufig anzusuchen und zu «wlrken, welche ibm aber auch nicht, versagt werden' wird, w«nn gegen die Sttken, Rechtltch/eit und Verläßlichkeit der nahmhaft gemachten Person kein Bedenken obwaltet; ^) eine Caution vsn Zwey Zausend Gulden Conventions - Münze bar, oder mit einer annehmbaren Verbürgung emzulegcn, woran sich nöthigen Falls/ und insbesondere als dann gehalten werden würde, wenn eine Vernachlässigung des Dienstes dze Einsetzung eines Adnumstrators nothwendig machen sollte. 4) Obgleich die Post-stallgcrechnZkeit auf 9 Jahre, folglich bis letzten October 1807 , verliehen wlrd, so soll es doch dem Unternehmer frey stehen, die Unternehmung nach Verlauf der drey ersten, oder der drey folgenden Iahre^ folglich mit letztem October l83l, oder 18I4, nach vorausgegangener halbjähriger Aufkündung aufzugeben ; der Slaats - Verwaltung hingegen blelbt das Recht der halbjährigen Aufkündung einzzg für den Fall vorbehalten, wenn dmelbe wegen Dicnsteevcrnachlasslgungen m d:e Nothwcndigkeu geftyt werden würbe, einen Administrator aufzusselUn. 5) Der Pacht« schilling, den der Unternehmer etwa zu entrichten sich verpflichtet, muß in vierteljährigen Raten immer vorhmcin an die k. k. Ober-post-Verwaltung in Trieft erlegt werden.— Dieses wlrd mit dem Bepsatze bekannt gemacht, daß nach dem Durchschnitte der Jahre 1624, ,62b und 1826 dem Poststallhalter in Tricst für die Beförderung der Brief-Posten 82I fi. Der Dlenstestaffetten 17 fi. und der Wägen der k., k. Fahrpost-Anstalt 175Z st., zusammen m einem Jahre 2Z9Z fi. E. M° an Rlttgeldern aus der Post - Casse erfolgt worden — Diejenigen, welche dttse Postsiallgerechngkeit zu erhalten wünschen, haben fdlgen.de Puncte zu bcobachtsnt A3) die Gesuche müßen schriftlich und versies gelt unter der Aufschrift: „A n das Hoch, löbliche Prasldi um des k. k. küsten-land. Guberniums in Trie st" , bis letzten März 1828/ eingesendet, oder tin-tzelegt seyn^ da auf spatere Gesuche, oder auf eine nachträgliche Erklärung kelne,Rücksicht meh? gencmmen, sondern die Unter « nchmung Demjenigen zugesprochen, und der Vertrgg' mit ihm abgeschlossen werden wlrd, der sich bis zum letzten März 1828, für die genaue Erfüllung der vorangeführtkn Ver-pDchtun'Ken erklart? zureichende, Sicherheit ausweift:, den besten Anboth macht, und gegen dessen Person nichts eingewendet wer-den kann. d1i) In dem Gesuche muß das her eine, diesen Anforderungen entsprechende bestimmte Erklärung, und dieses insbesondere, eb, und welchen jährlichzn PgchtM- (Z. Amts-Matt Nr. 9. d- 19. IänM 1L23.) 72 ling in Conv. Münze der Gesuchsse3?r zgh-len will , oder welche Vergütung derselbe etwa ansprechen ;u können vermnnt, dann wie er die Verbürgung oder öaunon, von 2000 st. C. M., oder etwa uon emem Hähern Betrage zu leisten gesonnen lst, ents halten seyn, Mit dem ausdrücklichen Beysa-tz? , daß sein Gesuch sogleich vcrbmdllche Kraft haben, und er acht Tage nach geschehener Aufforderung die Caution einzulegen und den Pachwerttag zu unterfertigen hat; widrigens aber für jeden Nachtheil oder Schaden zu haften verpachtet seyn soll. cc) Der Aufenthaltsort des G.suchstellirs m^lß in dem Gesuche genau angegeben seyn, und diessm ein Zeugniß von der Ortsobrigkeit «nter Mltferngung des k. k. Kreisamtes, ßder der k. k. Poll;ey-Behörde beyliegen, wsrin der sittliche Wandel, der gme Ruf «nd dts Vermögens-Umstände des Bln stell ers bestätiget werden, clä) Würden mehrere Personen in Gesellschaft die Ausübung dieser Postftallgsrechtigkeit zu erhalten wünschen, so muß dieses im Gesuchs angeführt, und diejenige von ihnen, welcher die Leuung des Geschäftes übertragen werden woltte, ausdrücklich genannt werden, well die personliche Auszeichnung , wovon im §. 2. dlö Rcde »st, nur dieser allein zu Theil werden kann, dagegen aber auch nur von dieser das Zeugniß, dessen im vorhergehenden Abfetze erwähnt wurde, emzulegen seyn würde. — Die übrigen Bestimmungen des Dienstvertrages sind bey der k. k. OberpM'erwaltung in Triest einzusehen. — Vom k. k, küstenlandü schen Gubernium. Triest am 24. Decemb. 1827. Z.42. (2) 2äNr.5.St.G.V. Kundmachung ber Verkaufs- Versteigerung mehrerer m der Zend',l uunc.l-A^^.'':r^n. — >z.» ^olge dop:.; ^.^.ns - Gäl^r - I^m^u.igs -^of-Co>u nn'ü^ns - Dccr^s vom 5. ^^vc>nber 1I27, Zayl 7l) > / Sc. ^). V. wzr) a.u 11. ^ruar H 3 2 I / ::: > n ö t1;gen Falls ! n d e n d ^ t. ^u f fo l-gen X'n ^^-!"l ln den g^oö^.ü'ch^n Blatts-sl'.ü'd.'n,. ^en d^ n c. !,-. Rentam:: in ^>tv^^ t.tt-1^ .) :,'l^:i^' ^...".'"' -', l'N Vcrkause im'Hc-g3 dc.- o.fcn.K.b'.: I.^-<. .)e^ln) na bbmann-t.c/ l^.il^ de:. . ^ t^c^ls de.n Brudcr schaft)-^c>nde ^,?.> ^ 7^ .1 '?", rk: ^ao^äl-. Hl-l-l^ gelegenen OomalN.'.l - )^e ätzt auf ^Zfi, 55rr.— 10) Des in de. nc^nncl>n Gemeinde und in. Or^e 5t. 8l ss^io !. ge^den, von d^m aufg?^ hodc.icn K'> cr Ä 2.'.^i'n^c! (!! ^^.oä^Nla ' herrührend-!, ^ 1 /o-b, 21 ^ Z^ ^.ua-dr>it-^laft^r messc.iden ^e^de- Grun)^, q.-ftb.^.: auf 33^. 09 kr. — n) Ein a'.^rcr eöcn daselbst lle^rd'r, und auch d^>n .>I/^ gl.-n.fond' ^^?.'i'^ We'de-Grund, 1 >)- '> 1. 2. « 7 Kiaftt r messend , ^ 0c "l, > ^l auf 26 ^ ^.1 ,.-. — Diese ^eal^äs'n ncr-den unzelnroe-ft, so w.e sie d^ ottrcffcn-den Fcndc besitzen und gen^'."i, cder zu dasitzen, ünd zu genießen berechtiget gewesen waren, um die ^beigesetzten Fiscalpreist aus-gebochezi, und d^m Meistbiethenden mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k> St. G. V. 7Z Hof-Commission überlassen werden. — Nu-mand wird zur Versteigerung zugelassen/ der nicht vorläufig den zehnten Thnl des Fiscal-preifes entweder in baarer Conv. Münzs, oder m öffentlichen, auf Metall-Münze, und auf den Ueberbringer lautenden Staats-Papieren nach ihrem cursmaßlgen Werthe bei der Versteig erungs - Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von ,dcr Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs - Urkunde beibringt. — Die erlegte Camion wird jedem Lmtanten mit Ausnahme des Meistbie-thers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Mnstblechers dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Ernchtung des dießfalligen Contractes nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Mate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pfiichtmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kausschillings-Hälfte abgerechnet, oder ^die.sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist verbunden, die dießfallige Vollmacht seines Com-mirenten der Versteige rungs - Commission vorläufig zu überreichen. — Der Meistbieth er hat die Hälfte des Kausschillings innerhalb ^, Wochen nach erfolgter, und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs - Actes, und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßige Sicherheit gewährenden Realität, in erster Priontat grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conventions - Münze verzmset, und die Zinsen-Gebühren in halbjährigen Verfall - Raten -abführt, in fünf gleichen jahrlichen Raten - Zablunqen abtragen, wenn der Erstehungs- Preis den Betrag von 5o fi. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kmlfschittmgs - Hälfte binnen Jahresfrist bom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden nmssem — Bei gleichen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich W^'AV"' ?ber früheren Berichtigung des Kauftchllmgs herbeilaßt. - Die übrigen Verkamsbedmgmsse, der Werthanichlag und du nayere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflust:-, gen bei dem.k. k.Rentamte in ^apoäistria eingesehen, so wie die Realitäten selbst in Augenschein genommen werden. — Von der k/k. Staats - Güter - Veraußerungs - Prov. Com-mWon. Triest am 28. November 1627. Sigmund Ritter v. Moßmillern, k. k. Eubernial? und Präsidial - Secrttqr, ^erwischte VerlambmmMm Z.5g. (2) G d i c t. Von dem Bezirksgerichte Nassenfuß, Neu» fiädtlei. Krelfes, nnrd bekannt gemacht: Es feo in tie executive FeUbinhung der dem Joseph SaNer, von vodi-uscdkavals, gepfändeten, und auf 575 fl. L6 lr. genckNick geschätzten Fährnisse gewiMget, und seyen biezu 3 Tetmine, als: der 2b. Jänner, der 6. und 22. Februar l. I. in den gewöhnlichen Llcitationsstuneen im Ölte Do-brnzckkav^ss, mit dem Bemerken festgesetzt rror« den, daß/ rrcnn die Pfantstücke weder bcv der ersten noch zweyten Feübiethung um den Scha» ßungswerth ooer dalüder verkaufe rrerden soNten, solche deo der dctrten auch unter dem Hchahungs» werthe hintan gegeben werden würden. Kauflustige lrcrkcn demnach zur zahlreichen Glscheinung sn odbestimmten Ta^en vorgeladen. - Bezirtsgsticht Nüssenfuß den 3. Jänner,62g. Z.60. (2) Kundmachung. - Die nach der Kundmachung der mit der ersten österreichischen Sparkasse vereinigten allgemeinen Versorgungs-Anstalt vom 10. Februar 1827/ für das abgelaufene Jahr 1827/ vom 2. Jänner 1628, angefangen, gegen Quittung und Lebensbestätigung bep der Haupt-Anstalt oder ihren Commanditen (in Laibach bey der Sparkasse-Direction) von jeder MoN«n Einlage pr. 200 ft. C. M. zu behebenden Dividenden, werden für die Interessenten bereit gehalten, und zwar: für die Intcreffcnten a) der ersten Iahrsgesellschaft 182Z. in der Classe I. die Dividende von 3 fi. 17 kr. C. M, « ?? ^' '» 55 ,, " ?, 42 ?, 5, « ^^l. „ n „ c) „ 7 ?» " „ « ^' „ « « 9 " ä^> „ —" « ,» ' ' !! »? ?» ^ ^ " « « ?, ' ^' „ „ ,, ^^ '» N ,? ,,^^^>„ ?, „ 1^4', 7" "^" 1i) der zweyten Iahrsgesellschaft 1626. in der Classe I. die Dividende von 8fl. — kr.C.M. « ,, ^^. „ ^ „ l) „ ^)t) „ -,? « ^^^» « n ?? 9 « " « » 1^ » «» „ 9 " ^^ " "" « « /' ^, D ,? ^^ » » « » ^^» » ?, ^ 52 '»"'»""" » „ '44. „ „ „ 1^4 „ 5^) ,, "— Alle Interessenten werden hiemit zur Behebung aufgefordert. Die verhaltnißmaßigm Dividenden der theilweisen Einlagen werden zur selben Zeit den Interessenten statutenmäßig gut geschrieben. Von der Administration der mit der ersten österreichischen Sparkasse vereinigten allgeme^ nen Versovgungs-Anstalt. Wien dm 3i< December 16274 Z. 54. (2) Vorladu ngs . Vdicr. Nr. 5,.' Von der Bezirks . Obrigkeit des herzsgtbumz Oottschee, im Neustädtler Kreist, werden nachhe« nannte Rekrutilungs. Mchttmge hiemit eoiclalitec vorgeladen, als: ^^^^______________ ................. " ' ' "" ""'"'" " l "°°^ " ^ ^ - -^ VVsr« unö ZunameM Geburtsort Hauptgemeinde ^> ^ ^ U Anmerk. Z ?; O 3 Iosexh Wittene Obcrsktll Mosel 4 2a ledig ghns Andr as Schurr I Schlechidüchel Nesselt^ 2 24 ., „ Andreas Medetz , Altjaag TschermoschnNfch 9 2Z „ ^ Matbias Krenn Miceerdorf Walgern »o 20 „ „ Jacob Pertz Ort „ ' '" '9 » n , Johann Tanks Grafenfeld Gottschee !g ^g „ ^ ! Mathias Ari'chky Iessenwerth Kofiel 2 2, „ „ Lucas Ratscht^ Sella . „ ? 22 ^ ^ Johann We-ß Büchel Nesselthal 26 2» ^ ^ Mathias WittM3 Göcc^niZ Rieq ,,^ 2a „ ^ Jacob ^>tinne Reichena . Nessüthal 35 20 ^ ^, Mathias Zurl Aibel Kostel 5 ' 20 „ „ Dieselben habeu sich demnach binnen drey Monathen von hsute an gerechnet, so gewiß bey die« fer Bezirkzobrigkeit zu stellen, und über chre Gntweichung zu rechtfertigen, als widrigsns nach Ver« lauf der gesaäiten Frist gegen sts nach den bestehenden Vorschrlften fürgegangen, und sie sich die nachtheiligen Folgen selbst zur Last zu schreiben haben werden. Bezirks'Obrigkeit Herzsgthum Gottschee Len 9. Jänner 1628, Z. 55. l2) N 0 rladungK < Edict. Nr. 2. Das Bezirks. Gerichr der Herrschaft Pölland gibt hiemit zu wiss'n, selbes habe zur Liquidirung und Abhandlung nach dem, in dieser Jurisdiction verstorbenen Insassen, die Tagsatzungen in fol« gender Feitordnung anberaumt. 5 ^ Mamen und Zunamen ^lnK dem ^ Z? ^, der Wohnorte ^ Datum dßr Liquidirung n^" 1 Verstorbenen « ^^ /^^ ' __________ » ^ 46 Johann Turk Tanzberg i5 4. Februar dieses Jahres 2 193 Peter Michor Vo«schlsß 5o 5. » » Z 222 Georg Krakee Ierneisdocf i5 6. ^ » /» 25a Marnn Rads Thall 1 , ?° « » 5 2l4 Peter Maurin Oberberg 9 6. „ « 6 249 IM« Maurin IessMeunig ,5 n. « ^ 7 245 Jacob Fugina! .^^ Untsrradenzß 16 12. « „ ' t5 276 Mathias Staudacher Mayerle 8 ,3. „ ^ ^ 3oa Georg Stampfe! Großnaraitz 5 ,4> „ », 19 ! 463 Ivan Verderber Schöpftnlag 20 ,5. «. ^ -^ GZ werden daher asse Jene, welche an vorstehenden Werlassenfchaften aus was immer für ei. nen Rechtstitsl Ansprüche zu machen gedenken, aufgefordert, so wie Jene, welche zu diesen Verlas. ' senschaften etwas schulden, die Ansprüche entweder persönlich, oder mittelst eines Bevollmächtigten an den obbestimmttle Tagen fs gewiß geltend zu machen/ als widrigens sie sich die im §. 6,4, des b. G. A. ausgesprochenen Folgen selbst beyzumlssen haben, und das Vermögen den betreffenden Er. ten eingeantniortet/ gegen Lehters aber nach Umständen im Wege Rechtens verfahren wsrVen würds. Bez. Genche Pössand am 2. Jänner 1826. Unterzeichneter hat dle Ehre dem verehrten PMicum bekannt zu machen, daß er in seiner Wohnung mit einer eigenen zahlreichen Masken - Garderobs, sowohl ° für Manner als Frauen^ versehen ist; desgleichen sind auch bey ihm Larven von allen Gattungsn um die,billigsten Preist für dlese Earnevalszeit zu haben. Mohann NsiVig. Theater'Hausmeister.