^: in. Kamstag den 6. Dreember 1828. Gmbernial - Verlautbarungen. Z. 1^86. (Z) Circulare a^Nr. 255/9- lien-Liquidation altere Zinsrückstande an sich gebracht haben, oder ihre diesfälligen Ansprüche auf Urkunden gründen, dle in den ^Vchuldkatastern entweder nicht vorgetragen, oder ihnen wieder zurückgestellet worden sind, haben nicht nur die Obligations-Nummern und Kapitals-Betrage, für welche diese Zinse im Rückstand haften, in ihrer Anmeldung genau anzuführen, sondern auch die Urkunden, welche zur Erweisung ihrer Rechte nothwendig sind, beyzulegen. Nach erfolgter Richtigstellung der Forderungen werden sofort auch diesen Gläubigern von der Liquidations- Kommission über die liqui-dirten Betrage die Liquidations- ^cheme ausgefertigt werden. In dem Falle jedoch, daß Erben, Cessionare, Nutznießer:c. ihre Rechte guf diese Zinsrückstande schon bey der früheren Liquidation der Kapitalien gehörig nachgewiesen haben, genüget es, sich auf die damals hierüber beygebrachten Urkunden zu berufen.— 3. Wenn Gläubiger den Zinsrückstand von einem oder mehreren Kapitalien gemeinschaftlich zu beziehen haben, so wird für alle Gläubiger zusammen nur e i n auf den ganzen Betrag lautender Liquidations-- Schein ausgefertiget. Uebrigens müssen auch m diesem Falle die Obligations -Nummern, und Kapitalsbeträge richtig angegeben , und die Anmeldungen solcher gemeinschaftlichen Zins- Forderungen entweder von allen Theilnehmcrn oder von einem gemeinschaftlich bestellten Vertreter unterzeichnet werden. — 4. Für Zinsrückstände, deren Gesa mmt - Betrag sich nicht wenigstens auf dreyßig Gulden C 0 nventi 0 ns - Mün-ze Wiener-Währung belauft wird kein Liquidations^, sondern nur ein Rest-Schein ausgefertiget. — 5. Die nach den obigen Be-stlmmungen hinausgegebenen Liquidations -Scheine haben die Glaubiger der Liquidations - Kommission mit dcrErklarung über die Art, nach welcher sie m Bezug auf die Ausfertigung der Obligationen behandelt zu wcc-den wünschen, zurückzustellen. Dieselben haben sich hiebey gegenwärtig zu halten, 2) daß nach dem Gubernial-Eirculare vom 4. August !62Z, keme Obligation auf einen geringern Betrag als auf dreißig Gulden Conv entions- Münze Wiener-Wahrung ausgefertiget, und daß die Obligation in ihrem letzten Ziffer immer nur auf eine Null gesetzt werden darf, ferner d) daß es ihnen jedock gestattet ist, zur Arrondlrung der Zins-Rückstande auf die nächste höhere Dekade die bare Daraufzahlung zu leisten, ohne Unterschied, ob solche 5 ft. , oder mehr beträgt. — 6. Jenen Gläubigern, die sich bereit erklären, zu der in dem Liquidations-Scheine cnrhaltenen Forderung einen baren Zuschuß zur Arrondirung auf die nächst höhere Summe leisten zu wollen, wird eine auf die angezeigte Summe ausgefertigte, vom 1. Jänner 1823, an zu 5 pCto. verzinsliche Obligation gegen Erlag des Zuschusses ausgefertiget. Dagegen wird aber jenen Gläubigern, welche den baren Zuschuß zur Vervollständigung der nächst höheren runden ^Vummc nicht leisten wollen, nur eine Obligation auf die nachte kleinere runde Summe, und für den Unterschied, der sich zwischen dieser Obligarion, und der Forderung erglbt, ein Rest- schein ausgestellet werden, welcher gleich den Rest-Scheinen behandelt wird, die in Forderungen unter 3ost. ihren Ursprung haben. — Jene Gläubiger endlich, deren Forderungen sich zwar höher als 3o ff. belaufen, welche aber keine Obligation an Zahlungs-Statt annehmen wollen, können ihren Liquidations- Schein an einen Dru-ten veräußern. — Die Rest- Scheine können entweder veräußert, oder wenn Jemand mehrere derselben wenigstens bis zum Betrage von 3o fi. C. M. W. W., an'sich bringt, in eine fünfperzentige, vom 1. Jänner 182), an, verzinsliche Obligation umgewechselt werden. — Die Veräußerung so? wohl der Liquidations-, als auch der Rest-Scheine hat durch förmliche Cessionen, die mit dcm gehörigen Stempel versehen seyn, müssen, zu erfolgen. — 7. Jene Gläubiger, welche nach dem Absätze 3, für ihre Zinsrückstände einen gemeinschaftlichen Liquidations-Schein erhalten haben, können entweder den Liquidations-schein gemeinschaftlich veräußern, oder wenn es die Beschaffenheit des Betrages gestattet, besondere auf die einzelnen Theilnehmer lautende Obligationen verlangclu In diesem letzteren Falle haben <».ber die Parteyen/ auf welche der Liquidations-Schein lautet, die Unterschriften der einzureichenden Erklärung über den Verthei-lungs-Act und über die hienach auszufertigenden besondern Obligationen gehörig lega-lisiren zu lassen. Sollte jedoch d?r gemeinschaftliche Liquidations- Schein auch zu Gun- !091 sien einer Partey lauten, welcher die freye Disposition mit ihrem Vermögen nicht zusteht, so muß die Genehmigung der Behörde, die es betrifft, über den Verthcilungsact der gemeinschaftlichen Forderung beygebracht werden. Uebrigens versteht es sich von selbst, daß über die im Gesammtbetrage, oder auch in einzelnen Antheilen veräußerten gemeinschaftlichen Liquidations-Scheine bey Vorlegung der Erklärung auch die Cessionen beygebracht werden muffen. — 3. Die geistlichen Pfründncr, welche die Zinsrückstände von be-siumnten, ihnen zum Genuffe zugewiesenen Kapitalien ansprechen, haben sich nach der durch die k. k. Krcisamter und bischöflichen Ordinariate bekannt gemachten Gubernial -Verordnung vom 10. November 182I, Zahl 23372, zu benehmen. — Die Liquidations-Kommission wird hinsichtlich der Ausstellung der Liquidations-scheine, und der Kauitali-sirung derselben angewiesen, nach den Bestimmungen der Gubernial- Verordnung vom 17. October 1823, Zahl 22116, zu verfahren, und jedem Glaubiger bey Einsendung des Liquidations-Scheines ein Recepisse auszustellen, gegen dcsscn Vorlage ihm oder dem bestellten Vertreter seiner Zeit von der araria-lisch-ständischen Kredits-Kasse zu Innsbruck die neu ausgefertigte Obligation verabfolgt werden wird. — Die Frist innerhalb welcher die Gläubiger ihre Forderungen an den bemerkten Zinsrückständen bey der Llquidations-Kommission anzumelden haben, ist auf sechs Monate vom Tage der Kundmachung der gegenwärtigen Circular- Verordnung festgesetzt. — Soferne es sich aber um Ansprüche auf Zinsrückstände handelt, welche nach dem Abiatze 2 noch durch Ccssionen, und anderweitige Documents nachzuweisen sind, so sind selbe ehestens, und zwar längstens innerhalb zwey Monaten um so gewisser anzumelden, als im Falle der Versaumniß dieser Frist die dießfälligen Glaubiger an die Eigenthümer der Kapitalien gewiesen, und nur dann zur Liqul'dlrung zugelassen werden würden, wenn die ältern Zinsrückstande bis Ende May 181/;, nicht schon für jene liquidiret wurden, welche hierauf nach dem Kataster Anspruch haben. Innsbruck den 16. August 1628. — Vom f. k. Eubcrnium für Tyrol und Vorarlberg. In Abwesenheit Sr. Excellenz des Herrn Landes- Gouverneurs: Robert Benz, k. k. Hofrath. Anton von Gasteiger, k. k. Gubemialrath. Nr. 16817) l5ä9, Liquidat. der stand. ärar. M schuld. Z. 1507. (3) 2ä 6ub. Nr. 2S3Vg. Verlautbarung. Der von Lorenz Lakner, k. k. Feld, und Stabs-Medicus, für einen armen in Lalbacb befindlichen Studierenden errichtete erste Snftungsplay / dermalen von jahrli« chen36fi. E. M./ istm Erledigung gekommen. Das Prasentationsrecht hiezu übt der Stadt-maglftrat Lalbach aus. — Die Dauer des Stiftungsgenusses ist ausdrücklich auf das Verweilen im Studio zu Laidach beschrankt. Es haben sonach alle jene hierorts Studieren« de, welche diesen Stiftungsplatz zu erhalten wünschen, ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits-, dem Pocken- oder Impfungs« zeugnlsse, dann mtt den Btudienzeugmssen von den zwey letzten Semestralprüfungen belegten Gesuche längstens bis 20. künftigen Monates bei dieser Lantessselle einzureichen. — Vom k. k. lllyllschcn Landes « Guberniuw« Lalbach den 22. November 1828. Z. i5o6 (3) " Nr. 25362« Verlautbarung. Die Iosevh Skerl'sche Studentenstiftung im jahrl'.chen Ertrage von 19 fi. ^5 kr. C. M. iss in Erledigung gekommen. Zum Genußeldie» ser Stiftung sind berufen: Die Verwandten des Stifters, gewesenen Pfarrers zu Ks-schana, ln deren Ermanglung aber alternativ aus der Pfarre Koschana und Tomai gebäre tlge studierende Knaben bis zur Vollendung der philosophischen Studien, und wenn sich der Gnftllng drm gc>si!>chen Stande widmet/ auch bis zur Vollendung der theologischen Studien. — Das Prasentationsrecht hiezu übt der Herr Bischof von Trieft und der Pfarrer zu Tomai alternativ aus. — 3s haben sonach alle jene Studierende, welche dieses Handstipendlutn zu erhalten wünschen, ih«e Mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits-, Pocken - oder Impfungszeugnisse, dann mit den Gtudienzeugn'.ssen von den zwey letzten Semestern, Diejenigen aber, welche ex jure »an-«uinis dleßfalls einzuschreiten gedenken insbesondere mit einem gehörig legalisirten Stamme bäume belegten Gesuche bey dleser Landes-stclle längstens bis 20. künftigen Monats einzureichen. Vom k. k. illyrischen Gubernium Laibach am 22. November 1828. Stavt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen- 3. l5l7. (2) Nr. 7376. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Gertraud Stanzer, verehelich« ten Novak, Marm Stanzer, verehelichten Re« bernig, dann Katharina, Margarnh, Joseph !092 und Anton Stanzer, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 27. July 1623 , hier verstorbenen Blasius Stanzer, gewesenen Krankenwärter im hlesi: gen Ewllspital die Tagsatzung auf den 22. December 1828, um 9 Uhr Vormittags vor diesem kalferl. königl. Stadt-und Land-rechte bestimmet worden, bey welchem alle Jene/ welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen Vermeinen, solche so gewiß anmelden, und rechtsgeltend darthun sollen, wldrlgens sie die Folgen des §. 814, b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Lachach den 25. November 1628. Z7l5l3. (2) 3sr. 656i. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Kram wird bekannt gemacht: Es sey von dlesem Gerichte auf Ansuchen der Ursula Ioschte, wider Andreas und Gertraud Vouk, in die öffentliche Versteigerung der den Exe-quirlen gehörlgen auf 3? st. 6 kr,, geschätzten Fährnisse gewilliget, und hlezu drey Termine und zwar auf den 10. und 24. November, dann 9. December l. I., jedesmal Vor «und I^chmittags zu den gewöhnlichen Amtsstunden mit dem Bepsatze bestimmt wor« den, daß/ wenn diese Realitäten weder bey der ersten noch zweyten Fnlbletungs-Tag-fatzung um den Gchatzungßbetrag, oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bey der dritten auch unter dem Schätzungs-betrage hmtangegeben werden würde. Laibach am i5. October 1828. Anmerkung. Bey 2er zweyten Fellbietung sind nicht alle Fährnisse nach dem Schatzungswerthe angebracht worden. Z. i5i6. (2) Nr. 7Z66. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte ,n Krain wird dem Hrn. Iobst und Anton Grafen, dann der Frau Konstanna Grasinn Ur-sini 0, Blagay, mittels gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider dieselben bey dlesein P-N'lchte der Herr Ignaz Gcaf Ursin» 0. Bla« gay, -Inhaber der Herrschaft Weinstein, am 2!. Nouember l. I., die Klage auf Verjährt-und Erloschenerklärung der am dritten Satze der Herrschaft Weisscnstem haftenden I6^i3ft. 69 kr. l 3j/; dn., eingebracht und UM Aufstellung emes Curators ycbcten. Da der Aufenchal:sort der Beklagten, diesem Gerichte unbekannt, u^y weil selbe vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend find, so hat man zu ihrer Verrh.idlgung, und auf ihre Gefahr und Unkosten dm biersr- tigen Gerichts-Advokaten Dr. Burger, als Curator bestellt, m»t welchem d»e angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts« Ordnung ausgeführt und entschieden wer« den wird. Dle Geklagten, Hrn. Grafen Iobst und Anton, dann die Frau Gräfinn Konstanna Ursinl v. Blagao, werden dessen zu dem Ende erinnert, damit selbe allenfalls zu rechter Zett selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter Or. Burger, Rechtsbehelfe an die Hand geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen, und dlesem Gerichte namhaft zu machen, und überhauvt in dle rechtlichen orbnungkmaßlgen Wege einzuschreiten nnsscn mögcn, insbesondere , da selbe sich die aus d^rer Verabsau-mung entstehenden Folgen beyzumessen haben werden. Lalbach den 26- November 1828. Z. 1499. (5) sir. 7Z4l. Edict. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte inKrain wird bekannt gemacht: Es jepe über Ansuchen der Marianna Schonta, als erklar, ten Erbinn zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 20. October l. I. zu Altenlack verstorbenen Pfarrer Banhelma Boschltz, die Tagsayung auf den i5. December l. I., Vormittags um 9 Uhr, vor dm'em k. k. Stadt? und ^andrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für emem Rechtßgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltcnd darthun sollen, wldri-gcns sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am iä. November 1828. z^Z^ 67/.. (3) ^""^""" Ncl^U Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert, daß alle Jene, welche auf den Verlaß dcr am il. Apvil l. I, hier verstorbenen Ignaz>a Merl, gedornen Klvschlager <^ cmcn Erbsanspruch zu haben vermeinen, sich dm-nen einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, entweder persönlich, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten so gewiß bei died e Nr. 2^35i. des k. k. illyrischen Guberniums zu Lmbach. Namhaftmachung der im Jahre 1828, im lllvrischen Gouvernements- Gebiete mtt Pferd-Prämien betheilten Individuen. — Bey der im Lauft des gegenwärtigen Jahres im illyrischen Gouvernemcntsgebiete vorgenommenen Pferdpramien - Vertheilung wurden für die kommissionell als .die schönsten Hengsten und Stuttenfüllen anerkannten Pferde, welche von Aevarial - Beschellern erzeugt wurden , den Eigenthümern dieser Pferdefüllcn folgende Prämien in k. k. Gold - Ducaten verabfolgt, und zwar: — Im L a i ba ch e r Kreise. Zu Krainburg. Dem Lo-«enz Iuvan von Sotteska, Bezirk Umgebung Laibachs, für eine dunkelbraune Stut-te ohne Zeichen, 14 Faust, 3 Zoll hoch, und 3 i>2 Jahre alt, /,5 fl. — Dem Anton Pretner von Veldes, Bezirk Veldes, für eine Stutte, Fuchsscheck, 14 Faust, 2 Zoll hoch, und 3 1^2 Jahre alt, ^5 Gulden. — Dem Joseph Ossenig von Schwertschach, Bezirk Neumarktl, für eine weichselbraune Stutte mit Stern, 14 Faust hoch, 3 1^2 Jahre alt, /,5 Gulden. — Dem Mathias Wurtnig von Ezencourn, Bezirk Michelstetten, für eine dunkelbraune Stutte ohne Zeichen, 14 Faust, 5 Zoll hoch, 5 1^2 Jahre alt, 45 Gulden. ^ Dem Joseph Suppan von Grad, Bezirk Michelstetten, für eine Stutte, Apfelschimmel ohne Zeichen, 15 Faust hoch, 3 1)2 Jahre alt, 45 Gulden; und dem Valentin Troll er von heil. Geist, Bezirk Lack, für eine lichtbraune Stutte, mit weißem rechten hintern Fuße, i5 Faust hoch, und 3 Jahre alt, ^5 Gulden. — Im Neustadtler Kreise. Zu Nassenfuß. — Dem Johann Hod-nig von Unterdorf, Bezirk Nassenfuß, für einen lichtdrauncn Hengsten mit etwas weißen linken hinterm Fuße, t5 Faust hoch, 3 N2 Jahre alt, i35 Gulden. — Dem Joseph Tschudovan von Sivur, Bezirk Nassenfuß, für eine lichtbraune Stutte ohne Zeichen, 14 Faust, 3 Zoll hoch, 3 1^2 Jahre alt, 45 Gulden; und dem Mathias Tratter von Jessemtz, Bezirk Neudegg, für eine Stutte, Sommer-Rapp mit weißen Haaren an der Stirne, iS Faust hoch, 3 1^2 Jahre alt, ^5 Gulden. — Im Adelsberger Kreise. Zu Adelsberg. — Dem Lucas Slauz von Dornegg, Bezirk Prem, für einen Hengsten, Rothfuchs mit schmaler Blaße und weißen hintem Füssen, 10 Faust, 1 Zoll hoch, i35 Gulden. — Dem Jakob Ferschen von Maunitz, Bezirk Haasberg, für cme kastcnbraune Stutte mit wenig weißen Haaren an der Stirne, 14 Faust, 2 Zoll hoch, und 3 1^2 Jahre alt, 45 Gulden; und dem Andreas Log er von Planina, Bezirk Haasberg, für eine Stutte, Eisenschimmel mit vielen weißen Haaren an der Stirne, iä Faust, 2 Zoll hoch, und 3 1^2 Jahre alt, 45 Gulden. — I m K l a g e n f u r? t e r Kreise. Zu Klagenfurt. — Dem Johann Mulle von Maria Feucht, Bezirk Glanegg, für einen Hengsten, weichselbraun mit weißen hintern rechtem Fuße, i5 Faust, 1 Zoll hoch, und 3 1^2 Jahre alt, iHZ Gulden. — Dem Johann Grimschjtz von Mörtschen, Bezirk Seltenhcim, für cine lichtbraune Stutte mit Spitzstern und Schnäu? tzcl, und weißen hintern Füßen, iZ Faust, 3Zoll hoch, und 3 i)2 Jahre alt, 27 Gulden. Dem Joseph Weiß von Zweykirchen, Bezirk Hardegg, für eine Stutte, weichselbraun mit Stern und Schnautzel, und weißem hintern rechten Fuße, i5 Faust, 1 Zoll hoch, und 3 i.l2 Jahre alt, 27 Gulden. — Dem Paul Janesch von St. Lorenz, Bezirk Ebcn-thal, für eine Stutte, Rapp ohneZcichcn, 15 Faust hoch, und 3 1^2 Jahre alt, 27 Gulden. Dem Joseph Zechner von Emmersdorf, Bezirk Seltenheim, für eine kastcnbraune Stutte mir Halbstern, ,5 Faust, 2 Zoll hoch, und 3 ^2 Jahre alt, 27 Gulden. — Dem Johann Pirker von Feistritz, Bezirk Karlsberg , für eine weichfelbraune Stutte mit gezogener Blaße und Schnautzel, und mit weißem rechten hintern Fuße, i5 Faust, 1 Zoll, 2 Strich hoch, und 3 Y2 Jahre alt, 27 Gulden ; endlich dcm Joseph Zedieschnigg von Lebmach, Bezirk Et. Georgen, für eine welchselbraune Stutte ohne Zeichen, i5Faust, r Zoll hoch, und 3 3^2 Jahre alt, 27 Gulden. Im V i l l a ch e r Kreise. Zu Villach. Dem Sebastian Huber von Burggrad, Bezirk Offlach, für einen kastenbraunen Hengsten mit grauen hinterm linkcn Schienbeine, i5 Faust, 1 Zoll, 2 Strich hoch, und 3 1^2 Jahre alt, i35 fi. — Dem Thomas Hub er von Schleichenfeld, Bezirk Ossiach, für eine Stutte, Rapp mit Stern, dann siarkem Schnautzl, und weißen hintern Füßen, »5 Faust, 2 Zoll, 2 Strich hoch, und 3 !.i2 Jahre alt, 45 fi. — Dem Johann Lautmann von Firnitz, Bezirk Ros-egg, für eine schwarzbraune Stutte mit wenig weißen Haaren an der Stirne, iZ Faust, 2 Zoll hoch, und 3 1)2 Jahre alt, ^5 ß. (Z. Amts-Blatt Nr. 147. d. 6...December 1828.) 2594 Dem Lorez, G rager von Buchscheiden, Bezirk Ossiach, für eine Stutte, Rapp ^mit ^chnäutzl, dann. weißem hintern linken Fusse, 14 Faust, 3 Zoll, 2 Strich hoch, und 3 1)2 Jahre alt, ^5 Gulden; und dem Peter Fischer von Kantnig, Bezirk Landskron, für eim lichtbraune Stutte ohne Zeichen, i5 Faust hoch, und 5 1^2 Jahre alt, ^5 Gulden, — Zu P u sa r n i tz. — Dem Franz Trösgalter von Malta, Bezirk Gmünd, für einen lichtbraunen Hengsten, mir großer Blaße, Schnautzl,. weißeiw Un-iermaul und. weiden, Füßen , i5 Faust, 1 Zoll hoch, 3 1^2 Jahre alt, i35 Gulden. Dem Joseph Murauer von Feistritz, Bezirk Spittal, für eine weichselbraune, Stutte mit wenig weißen Haaren an der Stirne, i5 Faust, 2 Zoll hoch,- und. 3 1^2 Jahre alt, 45 Gulden. — Dem Peter Klocker von Kleblach, Bezirk Spittal, für eine kastanienbraune stutte mit Stern,. 16, Faust hoch, und 3 1^2 Jahre alt, 45 Gulden. — Dem Joseph Jäger von Icchnig, Bezn-k Grünburg, für eine Stutte,. Rapp mit Stern, dann weißem hintern Fuße, i5, Faust hoch, und 3 1)2 Jahre alt, 45 Gulden; und dem Georg May.er von Radenthein, Bezirk MUlstatt, für eine Stutte, Lichtfuchs mit gezogener Blaße und, weißen Füßen, i5 Faust, 3 Zoll hoch, und 3 iM Jahre alt, 45 Gul-^^^ — Dieses wird, hiemtt zur öffentlichem Kenntniß gebracht. — Laibach am i3. No-y^uber 1826.. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes-Gouverneur. Leopold Graf v. W e l se r s h eim b, k. k. Gubernial.-Rath. Z. 1027. (1) Nr. 12267. K u n d m a ch u n g. In Folge hoher Gubernial? Verordnung^ vom 20. v. M., z. Z. 25623, wrrd wegen Beischaffung, der, der hiesigen Polizey-Wacht-Mannschaft pro 1829 gebührenden Monturs-, Armaturs - und sonstigen Gegenstände, am 12. d. M., Vormittags 10 Uhr, eine Mi-nuendo-Versteigerung Statt finden^ — Die Lieferungslustigen werden daher mit dem Bemerken zu dieser Licttation zu erscheinen eingeladen, daß sich die gesammten Kosten an verschiedener Tuch-, Leinwand-, Kleidermacher-, Schuhmacher- und Hutmacherarbeits-, dann verschiedener anderer Gegenstände-Lieferung auf 70H fi. 41 i)4 kr. belaufen, und daß der dießfallige detalllrte Erfordernißausweis, so M^ die Licitationsbedingnisse taglich in den ge- wöhnlichen Amtsstunden Hieramts eingesehem werden können. — K. K. Kreisamt Laibach-am 2. December 1828° ZtaM - und lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. i5n. (3) ^ Nr, 73o5. Von dem k» k. «Vtadt- und Landrechte in Kram nnrd bekannt gemacht: Es sey von dlesem Gerichte in dle öffentliche Feilbietung der zur Joseph Peschkaschen Gantmaffe gehörigen Activforderungen gewilllget, und hiezu drey Tagsatzungen, namllch auf den ,5. December 1828, 5. und 19. Jänner 1829, jedesmal um iQ Uhr Vormittags vor dlesem Gerichte mit dem Beysatze bestimmt worde n, daß, wenn dleselben um den Betrag, für welchen sie ausgestellt sind, oder darüber bey der ersten und zweyten Feilbietung mcht angebracht werden sollten,- sie bey der dritten Tag-satzung um den wie immer gearteten Anbot dem Meistbietenden werden überlassen werden. Dle Licitationsbedlngnisse, sowie die zu veräußernden Forderungen können bey diesem Gerichte in der Registratur sowohl, als bey dem Gantverwalter Hemnch Quenzler, bey welchem Letzteren auch dle auf die Forderungen Bezug nehmenden Acten erliegen, eingesehen werden., Laibach am 18. November 1828. vermischte Verlautbarungen. Z. 1,624.. (1) In dem Hause auf dem Platze, Nr. 262, zum Auge Gottes genannt, sind im dritten Stocke zwey Wohnungen-, eine mit zwey sehr ltchten, schön ausgemalten Zimmern, Küche, Holzlege und Dachkammer; und die andere mit zwey sehr lichten, schön ausgemalten Zimmern und einem Kabinette, Küche, Speis, Holzlege und Dachkammer; ferner eine Stallung auf sechs Pferde, zu Georgi oder auch täglich, zu vergeben. Das Nähere erfährt man in der Papierhandlung des Heinrich Adam Hohn, am alten Markt, Nr. 167. Z. 1626.. (1) Anzeige. Gebrüder Heimann in Laibach, kaufen und verkaufen jede Gattung Staatspapiere.