419 Amtsblatt Mv Laibacher Zeitung Nr. st. Mittwoch den «6. März 1870. Ausschließende Privilegien. Das l, t, Haildelsmiiiislerinm nnd das lumgl. ungarische Ministerium filr ^'andwirthschaft, Indusirie nnd Handel haben nachstehend? Privilegien uerlilngert: Nm 30. Jänner 1870, 1. Da« dem Dr, dcr Medicin und Professor der Theniic Friedrich Rochleder und dem ssabritanlen Wilhrlm Brosche auf die Erfindung, das Alizarin billiger als lnSher darzustellen, unterm 10. Jänner !«<;? ertheilte ausschliesjendc Privilegium. auf die Dauer des vierten Jahres. Am 31. Jänner 1870. 5i. Da« dem O. (t. Hürncr auf eine Verbesserung der Echan^ ster-Schorusteiue in Hjcrbindung mit einer Fnulenfängcr - Lom-bilialion unterm 1!». Jänner 1864 ertheilte ausschließende Privilegium, aus die Danrr des siebenten Jahre«. Am ii. Februar »870. 3. Da« den Karl Neisser und Victor Adler auf die Erfin dung, die lupfcrnen Zündpillcn filr Hinterlcider-Lentralpatroncn durch eine rotirende Scheibe mit dcr Zlludmassc zu fllllcn, serner eine Vorrichtung, die naßgeflllllcn Zlludpillen durch Isolirung dcr eillzelnen gefahrlos trocknen, lransporliren und in dic lupfen u?v HlUseu einpressen zu lllnncn, nnterm 3l. Iiinuer 186^ ertheilte ausschließende Privilegium, auf die Daner des zweiten Jahres. 4. Das dem Joseph Victor Combe aus die Erfindung eineo hydraulischen Apparate« zum Formen und Mudrllireu des Hornes, Leders und anderer Subsianzm unterm 21. December 1868 ertheilte ausschließende Privilegium. aus die Daner des zweiten Jahres. Am 8. Februar 1870. 5. Da« dem 5.'ouis Henrici aus Verbesserung au Ziegelma schincn mit einem eigenthümlich construirten selbstthätigen Schneide^ asiparate unterm 4, Februar 1868 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer dcS dritte» Jahres. N. Das dem Olhmar Edmund Hoerner auf die Erfindung eiucS eigenthümlichen Ventils znr Regnlirnn.i dcs Dnmpfdruclcs unterm .'W. Jänner 18 Friedrich Nödigcr anf eine Verbesserung a» ^ Heilmann'schcn WuUlämmaschinc unielm 1?. Februar 1868 "theilte ausschließende Privilegium, welche« seither an Heinrich Gand, Fabrikanten zu Vilhl in Frankreich, vollständig Übertragen wnidr. auf die Daner des dritten Jahres. (80Ü2) Nr. 987. Kundmachung. Bon dem Landesausschusse des Herzogthums Kram wird hiemit der Concurs für dic Thealerunternchmnng am landschasll. Theater M Lailmch .?^ Unternehmer wird im wesentlichen die Verpflichtung einzugehen haben, ein den gerechten Ansprüchen des gebildeten Publicums entsprechendes Schau- und Lustspiel, sowie Posse und Operette beizustellen. Doch wird auf jene Bewerber vorzüglich Rücksicht genommen, welche auch Opernvorstel-lungen zu bieten sich bereit erklären. Alle aufzu- uyrenoen ^iuae stnd in entsprechender scenischer Ausstattung zur Darstellung zu dringen, daher dem Unternehmer die Pflicht obliegt, für eine anständige Garderobe und, soweit das vorhandene Scenarium nicht ausreicht, auch für ueue Decorationen zu sorgen. Dafür wird dem Unternehmer außer dem Rechte zur unentgeltlichen Benützung der Bühnenräumr, zum Bezüge der Eintrittspreise, zur Bermiethung von fünf Logen und der sämmtlichen Sperrsitze, zum Bezüge der üblichen Entschädigungs - Procente von Seite durchreisender Künstler und Schaubuden-Inhaber und zur Beranstaltuug maskirter Theaterbälle im Carneval überdies eine Subvention zugesichert, welche je nach dem Maße der übernommenen Verbindlichkeiten mit dem Unternehmer vereinbart werden wird. Die näheren Bcdingnisse können täglich Hieramts eingesehen werden. Bewerber um diese Unternehmuug wollen ihre Gesuche mit der Nachweisung der bisherigen Leistun^ gen, des Besitzes der nöthigen Bibliothek uud Garderobe, belegt mit einer Caution von 800 fl. in Barem oder in Obligationen nach dem Tagescourse, bis Ende März l. I. beilll krainischen Landesausschusse einbringen. Laibach, am 7. März 1870. Vom kram. Landcsauoschuse. st9—1) Nr. 1641. Kundmachung wegen ZViederbesetzunss der k. k. Tabakgroft-trafik zu Anger in Steiermark. Bon der k. k. Finanzlandesdirection für Steier-mark wird bekannt gemacht, daß die Tabakgroßtrafik, zugleich Stempel marken - K'leinverschlciß zu Anger im Finanzbezirke Graz in Steicrmarl, für welche das Bcrschleißcrgebniß un Jahre 166!) mit 5985 fl. 15'/2 kr. uachgcwicsen erscheint, im Wege der öffentlichen Concurrcnz mittelst Ucberreichung schriftlicher Offerte, welche nach dem unten beigefügten Formulare zu verfassen sind, dem geciguet erkannten Bewerber, welcher die geringste Ber-schleißprovision fordert, oder auj jede Provision verzichtet, oder ohne Anspruch auf die Provision an das Aerar einen jährlichen PachtschilllNg bezahlt, verliehen werden wird. Die Offerte sind längstens bis 31. März 1870, 12 Uhr Mittags, bei der k. k. Finanzbezirks-direction in Graz einzubringeu. Die ausführliche Kundmachung kann bei dein hierortigen Oekonomate, sowie bei der Finanzbe zirksdirection in Graz, bei welcher auch der Er träguißauswcis, so wie der Ausweis über die Ber-fchleißkosteu aufliegcu, iu den gewöhnlichen Amts^ stunden eingesehen werden. Graz, am 2. März 1870. K. k. FinanH-Landes-Dircclion. Furmular des Offertes. Ich Endesgefertigter erkläre mich bereit, die Tabakgroßtrafik in Anger unter genauer Beobachtung der diesfalls bestehenden Borschriften, insbesondere jener über die Matcrialbevorräthiguug: ch gegen eine Provision von . . . (in Buchstaben und ohne Correctur oder Radirung ausgedrückt) Percent für den Tabakvcrschlciß und von . . . Percent für den Stcmpclmarkcn> Berschlciß; oder k) gegen Berzichtleistung auf jede Provision, oder c) gegen Bezahlung eines jährlichen Betrages (Ge-winnstrücklasscs oder Pachtschilliugcs) von . . . (in Ziffern und Buchstaben ausgedrückt ohne Corrcctur oder Radinmg geschrieben) an das Gefall in Betrieb zu überuehmen. Ich erkläre ferners, daß ich den in der Kundmachung vom......bezifferten Materialcredit von . . . fl. . . kr. in Anspruch nehme (oder daß ich das Mcttcrialc von Fall für Fall bar bezahlen werde). Die in der Kundmachung geforderten Beilagen sind angeschlossen. Unterschrift, Stand. Wohnort. Von Ausien: Offert zur Erlangung der Tabakgroßtrafik in Anger. ' (82—3) "Nr. 94. Kundmachung. Bermöge § 22 der Grundzüge der Gerichtsverfassung vom 14. Juni 1849 und ß 150 des kaiserl. Patentes vom 3. Mai 1853 sind für den hiesigen Bergsenat zwei technisch gebildete Stimm-filhrer zu wählen, da der früher als Beisitzer be-stellte k. k. Berghauptmann Alois Altmann mit Tod abging und dessen Stellvertreter, der k. k. Bergcommissär Wilhelm Ritter v. Fritsch, dienstlich in einen andern Gerichtssprcugcl übersetzt wurde. Es ergeht hicmit an sämmtliche Besitzer verliehener oder concessionirter Berg- und montanistischer Hüttenwerke von Krain und Küstenland die Einladung im Sinne des Ministerial-Erlasscs vom 27. November 1860, Z. 28630/386 ?.)!.. fchrift-lich, und zwar längstens bis 3 0. März d. I. zwei Sachverständige, einen als Beisitzer und den andern als Ersatzmann, anher namhaft zu machen und möglichst die Wahl Fachmännern zuzuwenden, welche in Laibach, als am Sitze des Bergsenatcs selbst, ihr Domicil haben. Bon jenen ärarischen oder Privat-Berg- und Hüttenwerken, welche eine eigene leitende und rech-imugsführclidc Berwaltimg haben, ist der durch ordentliches Austcllungsdccret lcgitimirte Borstand derselben zur Wahl berechtigt, wenn dcr Werks-bcsitzcr oder höhere Directions Borstcher nicht anwesend sein sollte. Bei einem gesellschaftlichen und nicht cigcubcrcchtigten Besitzstande kommt das Wahlrecht uur den legalen Bevollmächtigien zu. Die doppelte Bertrctung eines Wcrksbesihers ist unzulässig. Auf verspätete Wahlen wird in keinerlei Weise Rücksicht genommen, und selbe berechtigen ebenso wenig als die aus was immer für Gründen gänzlich uuterblicbenc Stimmabgabe zu irgend einer Anfechtung des vorgenommenen Wahlactes. Laibach,' am 1. März 1870. Von der k. k. Derghauptmannschast. (85—2) Nr. 2383. Concurs-slusschmbung. Bei dem neu zu errichtenden Postamte in Hof bei Seifen berg ist die Postmeisterstelle zu verleihen, mit welcher der Genuß einer Bestallung von 120 fl. ö. W., dann eines Amtspauschales von 24 sl., gegen Erlag einer Caution von 200 st. ö. W. verbunden ist. Bewerber um diese Stelle haben die eigen händig geschriebenen Gesuche längstens binnen vier Wochen bei der Gefertigten einzureichen, und darin die erlangte Großjährigkcit, den Besitz einer zur Ausübung des Postdicustcs tauglichen, an der Fahrstraße gelegenen Localität, die Schulbildung und das moralische Wohlvcrhalten nachzuweiseu, so wie den Betrag anzugeben, gegen welchen dieselben eine einmal tägliche Fußbotcnpost zwischen Seisenberg und Hof zu unterhalten geneigt wären. Ferners ist im Gesuche anzugeben, bei welchem Postamte dcr Bewerber die vorgeschriebene Manipulationspraxis zu machen gedenkt. Trieft, den 9. März 1870^ Pie k. k. Posidircction.