1119 Amtsblatt.zur Lttilmcher Ieitnng Nr. H52 Dounerstass den <;.I„li 1871. (261—I) Nr. 944. GrlNldbüchssiibrcrstelle. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Bölkermarkt ist die Grundbiichsführerstelle mit den systemmä siigen Beziigen in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben ihre Gesuche unter Nach, weisnng der Kenntniß der slovcnischen Sprache bis längstens 16. Juli d. I. an dieses Präsidium gelangen zu lassen. Magcnfml, am 2. Juli 1871. Hlom Präsidium des k. k. La»>cosssrichteo. (259-^)" Nr. 4092. Aufforderung zum Eilllrittc von Gyntllnjlnlschüll'1'll ill das lt. ll. Militlü'.Cliill'lnmil zu Kt. Pöltrn. Seine k. und k. Apustolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 20. April l. I. allergnädigst zu genehmigen geruht, daß zur Besetzung ciuer Anzahl Zöglingsplätze, mit dem Beginn des nächsten Schuljahres, iu dem Militär-Collegium zu St. Polten auch eheliche Söhue vou Civil-Staawbeamtcn aller Diäten klaffen Allerhöchst Seiner Vlajestät in Antrag gebracht werden dürfen, sofern die folgenden Bedingungen vollständig erfüllt werden: Die Aspiranten müssen bei einem Lebensalter von höchstens 17«/,, Jahren, die 4. Classe eines Unter oder Realgymnasiums absolvirt, hierüber empfehlende Zeugnisse erworben haben nnd der deutschen Sprache vollkommen mächtig sein. Auch wird eine mindestens befriedigende Classification in der lateinischen Sprache und in der Mathematik gefordert. Aspiranten mit der Vorzugsklasse, dann diejenigen, welche überhaupt den gestellten Bcdin gungcn cutsprechen, deren Bäter jedoch früher im Militär mit Auszeichnung oder znr Zufriedenheit gedient haben, würden besonders berücksichtiget werden. Der Cms im Militä'r-Collegium dauert zwei I^l)re, worauf die Zöglinge in die Mustädter Militärakademie übersetzt und nach einem gnt ab-solvirten 4jährigen Cnrse in dieser Anstalt als Offiziere in das k. k. Heer eingetheilt werden. Die Kosten für die den Veamtenföhncn zu Theil werdenden Zöglingplätze wird das Militärärar bestreiten. Die Gesuche siud an das Ncichs-Kricgsmi-nistcrium zu richten nnd haben daselbst längstens bis Ende Juli l. I. einzulangen. Als Beilagen werden diesen Gesuchen anzuschließen sein: I. Veziistlich der Aspirante«: a. der Geburtsschein; b. das Impfnngszeugniß oder statt desselben die ärztliche Bestätiguug über die vollzogene Impfung ; o- das ärztliche Zeugniß über die Eignung zur Ausnahme in das Militär-Colleginm von einem graduirtcn Militärärzte ausgestellt. In diesem Zeugnisse ist auch das Körpermaß des Aspi-wüten anzugeben. ' klass^"^"^"'^ der absolvirten Gymnasial-Klasse """gstens diejenigen der vierten 3^'^S^'^ der Vittstt'llcr rcsp. der Vater der Aw.rante.. die be.wrdlich bestätige Nacl, "' ber Mllltar- oder sonstigen Staatsdienstleistnng, sowie der etwaigen besondern Verdienste; ' d. dle Familien- nnd Bermo'gens-Berhältnisse der Bewerber. Vom k. lt. (263-1) Nr. 212. Edict. Am 15. Juli d. I., Vormittags 10 Uhr, wird in der Amtskanzlci der k. k. Bezirkshauptmannschaft Stein die Minucndo - Limitation zur Hintangabe des Schulhausbaues in Commenda St. Peter, dessen Kosten für Professionistcnarbei- tcn auf ......2054 st. 94 kr. für Materialien auf ... 2220 „ 29 „ und für die Hand- und Zugarbeiten auf.....1312 „ 5 „ zusammen per 5587 st. 28 kr. veranschlagt sind, stattfinden. Hievon werden Unternehmungslustige mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt, daß jeder Lici-tant vor dem Beginne der Limitation ein lOperc. Vadium in barem Gelde oder in Staatsobliga-tioncn, welche nach den: börsenmäßigen Curse angenommen werden, zu Handen der Licitations-Com-mission zu erlegen hat, und daß die übrigen Licita-tionsbedingnisse täglich in den gewöhnlichen Amts-stunden Hiergerichts eingesehen werden können. K. k. Bezirks-Schulrath in Stein, am 3tcn Juli 1871. _______________________ SuhalrclldilUNgZ-DthlllldluNP-KunllNlllchllng wegen Sicherstcllnng der nachstehenden Natnral-Verpstegs-Bednrfnisse in den Stationen Laibach, Vir, Hteiu und Prevoje auf die Zeit vom > August nnd bezichnnlMcisc R. September K^7R bis 31. August R872 rüctjichtllch des Heues, nnd bis HZ.. October R^72 hinsichtlich der Artilcl Ttrcn nnd Vctten-stroh, fiir welche nnter Aufrcchthaltung der bestehenden Subarrendlrungs-^orjchrijtcn uoch nachstehende Bedingungen zn gelten haben. 1. Die öffentliche Behandlung wird an dem unten angesetzten Tage und Orte mittelst Ueberrcichung schriftlicher gesiegelter Offerte mit Ausschluß mündlicher Anträge stattfinde und müssen die Offerte, nach dem unten angesetzten Formulare verfaßt, gesiegelt, mit 50 kr Stempel und mit dem 5,"/^ Vadium versehen, der Behandlungs-(5omniissio,i bis ll Uhl Vormittags übergeben werden, indem nachträgliche, sowie im telegraphischen Wege einlan^ gendc oder den kundgemachten Bedingungen nicht gemäß vrrfaßte Offerte unberücksichtigt'« bleiben. Fremde, der Bchandlungs-(5ommission unbekannte Unternehmer haben nebst ihr^ Offerten auch cin Zeugniß der politischen Behörde oder der Handelskammer über ihre Ver mögenö-Verhaltmsse, Unternehmungöfähigkeit und Solidität beizubringen, welches Zellgms jedoch kein älteres Datum als von drei Monaten herwärts zu tragen hat. 2. Die Genehmigung kann sich auf alle oder auch nur auf einzelne der aus gebotenen Artikel, und desgleichen auf eine kürzere als die ausgeschriebene Bedarfsdauet erstrecken, ohne daß dem Erstcher dicsfalls Einsprache zu erheben das Recht zustehen soll, und ist dem D,ierenten auch nicht gestattet, sich eine Entscheidlmgsfrist auszubedingen. :t. Beim Abrücken der Garnison aus dem Bequartierungsorte, bei nicht eingetretenen Erfordernis; für Durchmärsche oder Verminderung des Bedarfes hat der Contrahent feme, Anspruch auf irgend eine Entschädigung, dagegen ist derselbe verpflichtet, bei einem er höhten Erfordernis; sich eine vermehrte Abgabe bis zum vierten Theile der ausgebotene, currenten Erfordernis; um die Contractopreise gefallen zu lassen. 4, Jeder bei Beginn der Subarrendirung vorhandene ärarische Vorrath kann ohn« Einsprache des Sudarrendators abgegeben werden. 5. Hat der Offerent anzugeben, welche Portionenanzahl und wie oft im Monat, sich derselbe zur Abgabe des Durchmarscherforderniffes herbeiläßt. Bei Unterlassung diese, Angabe wird ihm der Transenalbedarf mit 2W Portionen viermal im Monate zur Ver pflichtung gemacht. ! «ll. Bezüglich des Heues wird festgesetzt, daß im Monat August vorjähriges unt vom 1. September angefangen neues Heu zur Abgabe zu gelangen hat. 7 Zu Gunsten dcr Subarreudatoreu werde« folssend< Orleichte ruusteu bewilligt: il) Der Neserve-Vorrath wird nicht mit dem zwölften, sondern nur mit dem zwan zigsten Theile des Erfordernisses berechnet, und wird nur für einen innerhalb dei eigentlichen Contractsdauer eintretenden und längstens bis zum vorgeschriebene!' Kündigungstermine bekannt werdenden Bedarf angesprochen. d) Die Bestimmung, daß die fassungsweisen Natural-Quittungen am Ende dec Monates gegen eine Hauptquittung einzutauschen seien, wird gleichfalls aufgehoben, wodurch die Subarrendatoren in die Möglichkeit versetzt werden, ihre .<5er dienstbetragc um einige Tage früher einzucassieren. L) Auch wird'gestattct, die definitive Abrechnung über den Subarrendirungb-^erdlenft einschließlich der Auszahlung desselben, halbmonatlich zu pflegen, wenn der Sub arrendator es wünschen sollte. . _ . ^. ä) Ist die Magazins-Verwaltung ermächtigt, über Ansuchen der betreffenden Subar rendatoren sowohl die eingelegten Cautionen gegen neue, ollen vorgeschriebene! Bedingungen vollkommenen entsprechende umzutauschen, als auch die auf ein an standlos zurückgelegtes Contractsquartal entfallende (5autlonsquote dein Cautions erleger zurückzustellen. Die weiteren Subarrendirungö-Bedingungen können m der hierortigen Verpflege magazins-Kanzlei eingesehen werden. . Besonders hervorgehoben wird nock, daß dle ^fferenten für ihre Anträge voi Momente der Abgabe derselben bis zu deren Rückwnsung, oder im Genehmigungsfalle bi zu deren vollständigen Erfüllung in Verbindlichkeit bleiben. ^aibach, den 2. Juli 1^71. K. t. 1120 Uebersicht der für nachbemnmte Stationen sicherzustellenden Verpflesss-Vednrfnisse. Die Behandlung wird abgeführt Beiläufige Grforderniß . .. ^, .. ______läßlich______^ auf d« Ze:t ------^7^------------------ I.^ I- bei der für die . . F.Z. ^ . Anmertllllss 3 BeHürde Stationen von bis " ^ cO D>7s ZO' ! ____________________39 ^ _____ _______________ Portionen Bxnd _____________ Z-5 Laibach DZHH 407 49 456 4490 ^ R^---------------------------- 1 A,.„,.s. ^^V3 Das Heu wird zwar in zchnpfimdigen n '«V« (2?t?in und 1. -«.uczu^ -5 ß^^:^.. Portionen behandelt und darnach liczahli, ist ^ Z ^ '3 ^ r^ ^ Z jedoch in vollsscwichtigcn Portionen ^ <'. nnd .^ ^ ^'^ Mi'mkendorf 1871 ^A^A'U— 4 4 823 Pf""d, bei welchen da« Strohband mit » <^ G-" ^..^^Z^ ! '/2 Pfl»ld vorschlagen niuß, abzugeben. ^ Ü^Z Mr und Kraren ß^^^ 63 ! 40 103 350 ^ Z^."_________________________________ 55 "Q" ! ^ -2!^ m ' I.September ^^,-:«' «s, ic> »^ -.^^ «»1 Prevoze ,«71 ^-^" 29 18 47 176 O f f e r t s F 0 r m u l a r e. Ich Endcs^efertiqtcr, wohnhaft in.......erkläre hiemit in Folge Aubschreibung, ddto. Laidach am 2. Juli 1871: I Portion Heu, i>, itt Pfund, zu .... kr., sage........ 1 „ Strcustroh, :>, 3 Pfund, zu .... kr., sage..... 1 Bund Vctttnstroh, :l »2 Pfund, zu .... kr., sage .... in östcrt-. Wahrung für die Station .... und Concurrent auf die Zeit vom 1. ..... bis Ende.....1872 abgeben, für dieses Offert mit dem beiliegenden Badium von . . . fl. . . kr. haften und die Durchmarsch-Verpflegung nach dem Punkte ll (d oder 0) viermal des Monates besorgen zu wollen. Ferners verpflichte ich mich, im Falle als ich Ersteher bleiben sollte, nach erhaltener amtlicher Verständigung hievon das Vadium zur n> "/(> Caution unverzüglich zu ergänzen, u>id wenn ich dies unterließe, mich dem richterlichen Verfahren, und zwar so zu unter werfen, als wenn ich die Caution erlegt lwd das Geschäft über^ nommen hätte, so daß ich also zur Ergänzung der Caution auf gerichtlichen! Wege verhalten werden kann, wie ich mich aus;er den kundgemachten auch den im Vehandlungs-Protokolle enthiltv^'n Bedingungen vollkommen unterziehe. Datum....... N. N. wohnhaft zu ....