Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 1. Laibach, 1897. Y. Jahrgang. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des krainisehen Eisenhandels. ■ Von A. Müllner. Bergordnung und Berggericht. Ehe wir zur Schilderung der weiteren krai-nischen Eisengewerke schreiten, wird es nützlich sein etwas über die Organisation des Bergwesens im Lande zu erfahren, indem wir die Geschichte der Oberbergrichter hier vorlegen, wie sich dieselbe aus den Acten des Vicedomarchives ergiebt. Es ist dieses Oapitel hier umso mehr am Platze, weil aus den Acten, welche sich auf die Entstehung der Bergordnung beziehen, Streiflichter auf die älteren Zustände des Eisengewerkes fallen, dessen Zustände sich für die Zeit vor 1575 daraus reconstrGieren lassen. Wie wir aus den bisherigen Darstellungen ersehen habén, basirte die urälteste Éisenpro-duction des Landes auf der leichten Erzgewinnung durch Tagb au, dem Holz-reich t h u m des Landes und der Nähe des eonsum-tionsfähigen A b s a t z g e b i e t e s j 11 alien. . ■ Ursprünglich war •; der B en nfe u e r h e r d im allgemeinen Gebrauche, welcher noch bis ins XVIII. Jahrh. hineinreicht. Da das Landvolk sich desselben bediente, heisst er windiseher Ofen. Durch den Zuzug italienischer und deutscher Gewerke wurden neue Öfen und Verbesserungen in der Production eingeführt : aus der früheren Hausindustrie wurde eine selbständige Industrie, welche durch ihren sehr grossen Holzverbrauch und ihre aparte Stellung zum Grundherren und Bauer bald in schiefe Lagen zu lezteren Pactoren gerieth. Durch ihre, auf Import fremden Geldes basirte Wohlhabenheit wurden aber auch manche dunkle Seiten der menschlichen Natur in ihnen rege ; Geschäftsneid, Übervortheilung, Disciplin- losigkeit begannen einzureissen. Die Leute geriethen mit den Grundherren, den Bürgern, den Bauern und zuletzt untereinander -in Oonflicte und Hader. Die Schaffung geordneter Verhältnisse im Lande war dringend geboten und man ging allen Ernstes daran eine Bergordnung für Krain zu schaffen und einen eigenen O b e r b e r g r i c h t e r zu gewinnen. Allerdings wurde auch früher nicht ins Gelage hinein gearbeitet. Die Grundherren betrachteten auch die Erzlager als ihr Eigenthum und verliehen dieselben dan beliebig zur Ausbeutung. 1510 werden im Augsburger Libell die Bergwerke der neu errichteten Hofkammer unterstellt. Die 1517 erschienene M a s i ni i 1 i a-n i s c h e B e r g o r d n u n g vindicirt die Berghoheit und Bergregalität dem Landesfürsten. Demgemäss gebührten ihfn die Verleihungen und Prohn abgaben, 1530 erklärt Carl dass „alle Bergwerke, Forst- und Wälder dem - Ei%herzöge zu Lehen s e i n. “ Es erfloss nun 1550 dd. 8. Jänner eine Bergordnung für die in der damals 1 a n d e s-fü r s t 1 i eh en Herrschaft Badmännsdorf"gelegenen Bergwerke Kropp, Steinbüchel und Kolnizjund ,1553 die für die österreichischen Länder. Die krainischen Gewerke unterstanden dem obersten Bergmeister in Graz, Strebten aber nicht, mit Unrecht' nach Selbständigkeit; Die Würde eines Obersten Berg-meisters bekleidete in der gedachten Zeit um 1570 der Erzhzl. Bath Georg Singer. Ihm unterstanden die einzelnen Bergrichter des Landes , deren uns . mehrere- aus jener Zeit genannt werden, .So finden'wir sub 9. Juni 1572 in Oberkrain genannt: Hans Wild, in Unter-krain : Mi c h e 1 Wirer, „zu St. Merten in der Lutey (Dittai), handelt auch das Bergwerk an Gleiss.“ — In Idria: M i c hei Stecher. „Diese drei Berg-: richter verraitten Ihre Sachen dem Ob rist en Perkhmeister Herrn Jörgen Singer und werden Ire Besoldung durch Ime bezahlt.“ n Vie. Areh. Fase. Mineral. In Kropp, Steinbüchel und Kolniz amtirte 01 e-ment Babegkh oder Wobikh (Bobek) mit 28 fl. jährlicher Besoldung aus dem Yicedomamte. Am Hubel bei Wippach war die Stelle unbesetzt; es bewarb sich 1572 eben Eustach Frueperg um dieselbe. Unterm 14. September 1572 nennt sich Michael Steher Bergrichter in Idria und G-erichtsverwalter am Kobl (Hubel bei Wippach.) Die Action begann mit der Wahl zweier Bevollmächtigter als Vertreter der Gewerke in dieser Angelegenheit. Die Wahl fiel auf Paul Junauer und Matias Botenmanner, welche am 20. October 1568 als „bevollmächtigte Gewaltstrager erkiest wurden.“ Zur Berathung über die zu ergreifenden Mass-règeln beriefen die Gewaltträger 1569 einen Gewerkentag ; aus der Bestätigung am Ladebogen ersehen wir den Stand der Gewerke im diesen Jahre. Es bestätigen : 1. Für Unter-Eisnern: Wretzl. 2. Für Ober-Eisnern: Gompa und Bergrichter Pankraz S-emen. B. Wochein, Feistritz-Hammer: Panizol Fussin. 4. Jeronimo Milano Fussin und Mathia Schmitteck. 5. Am alten Hammer: Perkhrichter. 6. Wochein, Kuechl Fussin. 7. Assling, in der Alben FusSin: Christof Schwab und Locatelli. 8. Assling im Dorf Fussin, Piero Per-chazin. 9. Javernikh Fussin: Josef d. Bugati für Buzelleni. 10., Neumarktl Fussin, Andre Petz. 11. Kropp am obern Ort: Felician Wabisch. 12. Kropp am untern Ort: Philip Son, Bergrichter. 13. Steinpüchl: Sigmandi; 14. Kolniz: Hans Peer. 15. Wrekhobiz (Brekovica): Hans Hainricher. 16. a/d Gurk: Lukas Warel. Das Besultat der Berathungen fassten die Gewaltträger ‘in einem Promemoria zusammen in welchem sie die Lage der Gewerke schildern ; das Schriftstück ist so interessant, dass wir es hier dem Wesen nach wiedergeben, theilweise wörtlich citieren wollen. Es lautet: „Batshlag vnnd guet Bedunkhen. Paul Junauer hamersgewerkhen am Khobl, vnnd Mathia Ratmaner hamersgewerkhen zu Undter JEisnern, als Bedt voll-mechtige gewaltstrager aller .vnnd yeder Eisen pergkhwerch hamer vnd Fussinen in Landt Grain vnd vnder der Grafschafft Görz gelegen.“. Es werden hier die Übelstände auseinandergesetzt, welche bei den Hämmern vorliegen, deren Beseitigung oder Bekämpfung nur durch eine Gewerken-Ordnung und eine kräftige Handhabung derselben erzielt werden könne. Wir geben im nachfolgenden die Darstellung der Zustände bei den Gewerken und Hämmern wie sie zu Anfang des XVI. Jährh. waren, nach dem Texte des Schriftstückes. Da heisst es, dass: „Viers Erst die gemein Sag ist, das khain hamers-gewerkh zu Etwas khumen. mag glauben Und trauen halten, ist das die Vrsach, das man an gebirg mit den Grieben, Stollen vnd sacht dem Eisenarzt nicht recht nach baut, das guet- vest Arzt verzimert, versezt vnd verpirgt, mit Zimer nit Erhelt vnnd also' gemaglieli das pirkh (Gebirg), verfelt vnd verhaut wirdt, damit das Best Arezt dahindter pleibt, das als ein vrsach ist, das man die Arbeit auf geding vnd Lehen ausgibt daneben khain Ernstliche obrikhait so darauf Sehecht, dadurch es khumt, das das best arezt so fest ist bleibt, vnd schlecht gering Arezt, moder, ckhis vnd Oder perkh dar-zwisehen gehaut wirdt, das die geding- vnd Löhnhauer leichter ankhumbt, den Oamerguet vnd armen Géwerkhen zu saden khumbt, nachmals wirdt solieh Eisenarzt nieht recht gerest (geröstet), pucht (gepocht) oder gewaschen, so wirdt auch in den Waldtrn gross Vntreu mit dem gehilz gebraucht nach dem man gemainiglich aufs than- oder Pass arbait, wirdt das Holz zu khurz gehakht, zu duekh khloben (zu dick gespalten) vnd khain Recht werung zum Zallen aufgesetzt. Bei den kholern wirdt auch ein grosser Vnfleiss gepraucht, Sie verprenen durch nachlassigkhait viel Holz In Hauffen, geben khain Achtung darauf ob Sy zum Ofen Herdt kholl oder zum hamerwerch kholl sollten machen, So wirdt auch ein grosser Schaden in dem, das man khain rechte Khollmas gibt. Die Playhausleut geprauchen mer fleiss, das Sie vii als guett Eisen machen, die hamerschmidt vnd haizer des gleichen. Weil sie auf Geding arbaiten, vnnd so wirdt gemaniglich das maist eisen so in Landts Orain in negl vnnd huéfeisen verarbait nach dem durch vnfleis schlecht Eisen gemacht, das bei solcher Arbait zu schaden vii Renneisen gemacht wirdt, dennach wirdt vii grosser Vnfleiss durch die nagl-schmidt vnnd huefschmidt gebraucht die schlecht Arbait machen flegkhet vnd vnsauber geschmidt sein dise allen Arbaitten mit pessern Fleiss vnnd nuz gearbeit mecht werden, damit es den Oamerguet vnnd, gewerkhen zuguetten mecht khümen ; wen man ein Ernstliche obrigkheit het so darauf Säch, dis ist auch noch der gressest schadt, vnndt verderben dem Oamerguet vnnd den Armen Hamersgwerkhen das die obgemelten Arbaitter so Arzt, Holz, kholl, am plaihaus, in Hamer vnnd schmidten arbaiten, ain solieh pes vncristlich foli sauferisch vertan bes, Leben fieren, daraus dan Khumbt vnnd springt das die armen Eisengewerkhen, wie in anfang gemelt, glauben und trauen nit halten megen, dem Oamerguet, den Eisen Berckhwereh vnd Inen zu grossen schaden vnnd naehtheill raicht, als nemlich in dem wen ein Hamers gwerkh von einem Khauffman oder Verleger was in für nimbt, auf Eisen negl, vnnd dargleichen Sachen vnnd sagt im zue auf eine Genennte frist soliches zu geben, verlaist sich auf Saine Arbeiter, gibt inan auch ein Für, heit sie den Wintter vnnd böse Zeit hinauss, wen aber der. Somer vnndt • gute Zeit zur arbeit herkhumbt, werden sie widerspanig, machen Plab- montag, sizen beym wein verfäiern die:, guete vnnd scheme Tag, wen dan ein hammersgwerkh 1 gemelt arbaitter Strafen das Sie Ir Arbait nit ileissiger verrichten, Ime Arzt, kholl, Holz,; eisen, negl vnnd dergleichen vnd ob er in nit Gelt gibt zu Iren muetwillig. vollsaufen vnd vnnuzen feiern So heben sich- die Arbeiter in der besten Zeit ' haimlich Ebeg, verlassen schulden vnnd die Arbeit, -Laufen- also zu einenn andern eisenperkhwerch in Landt oder auser Landt in Kharnten vnnd Staier, weil es also in, gueter Zeit der Arbait ist vnnd wo Sie -zu den Hamern nit rkhümen, so laufen Sie dan der Pauren arbait zue, den Maen (mähen) vnnd dreschen, nimbt mans nur gern auf, ein armer Hamersgwerkh aber der. tag vnnd nacht mit vii arbeit vnd Arbaite'rn beladen; ; hat khain (Studt), Stundt an sein grossen Schaden selichen muetwillig arbaittern sueehen vnnd nachzuziehen, daher khumbt es das die hamersgwerkh glauben vnnd trauen nit halten megenf von weg däs im die Arbaitter in der Besten austen (ausstehen), ; darzue schulden machen vnd enttragen, muess also der Hamersgwerkh den Khauffmän vnd Verleger füllen, der Khauffman aber muess auch füllen, danen so er soliche war (Waare) zu gesagt“. Alle diese Übelstände kämen daher, weil : . „Khain Ernstliche obrigkhait 1st, die darauf säehe“: Als weiterer Übelstand werden die Waldverhältnisse bezeichnet, da jede Herrschaft aridere Forderungen für die Holznützung stellte. Einige verlangen den zehnten Pfennig, andere die Erbar-steuer rind Robot, ferner seien sie? den Bauern „peh.il flieh 'das; Sie G e r e i d ri, machen v n d waldt verwiesten.“ - Um Ordnung zu schaffen, dadurch das Oainer-gut zu fördern und den Gewerken aufzuhelfen, müsse ein oberster Bergrichter im Lande eingesetzt werden. - - „Soiicher obrišter Pergkliriöhter s.olt ein Erfaréner, verständiger Man .Gain, der Th eit sch, w indiseli und wä-lisch khan, er Sey gleich woll ein hammers gewerkh oder aber eines andern Handelk“.. . Er soll auf seine Kosten einen Schreiber und 'einen Frohnboten erhalten, mit welchem er jede Quatember alle Eisen-Bergwerke, Hämmer und „Fussinen“ bereisen und visitieren soll, die Kost: soll er sammt Schreiber und Boten bei den Gewerken frei haberi, den Wein aber soll er bezahlen, desgleichen sollen die Rosse das Heu gratis kriegen, den Hafer aber soll er bezahlen. Er soll die, Amtsschriften führen und bewahren, die Bergwerke und Wälder ■ beaufsichtigen, .Rathschläge ertheilen, aufpassen „ob man auch das arzt Recht Sehaid, Röst, Puecht und wascht“.. Tm Wald soll er darauf sehen ob das Holz die rechte Länge habe !. — etc. — Bei den „Pla-haisern“ soll er sehen ob die Öfen mit gutem Erz und Kohl versehen seien!— ob die Schmelzer und „Blah a usi eitHammerschmiede, Heizer gutes Eisen machen, endlich soll er die Arbeit der Strecker, Huf- und Nagelschmiede controlieren. Weiter soll er Zucht unter dem Wilden Bergvolke halten, ihnen das Saufen und Blaumachen ab-stellen, das Entlaufen der Arbeiter soll er verhindern, den Wirthen soll er bei Strafe verbieten „das mau khain Arbaitter über ein Stundt in die nacht khain wain nicht geben, vnd Sonderlich an Werktagen alle Zech den wirtten verpietten solle“. Kein Arbeiter solle ohne „P äs port“, bei harter Strafe Dienst öder Arbeit weder-in noch ausser Land wechseln. „Es soll auch der obreste Perkhriehter die Arbaitter. vnnd 'Gwerkhen zamfodern, vnd Sehen, was die Arbaitter vnd Gwerkhen . gegen einander - oder undereinander für JKhlag vnnd Beschwar heften, -als wan wegen mass, gewicht, wag,- auch die Arbaitter Sehwar betten von; wegen der Phennwerten (Naturallieferungen à Gonio des Verdienstes) vnd khlain Lon .dargegen die Gewèrgkhen. dagegen den Arbaittern von wegen vntreulich Arbait vnnd grossen. Lohn.“. Bei Todesfällen soll er das Inventar aufnehmen, gegen die Herrschaften soll er, wenn Oamergrit und Gewerke zu Nachtheil kommen würden, auf-treten und, meinetwegen bis zum Erzherzog selber gehen. Das Gereut m a e h e n soll er verhüten. Er soll ferner „Embsigebv Fleisffiaben, damit: die grossen Aufsehleg vnnd Meut? auf das Eisen Etwas gemildert vnnd abgeschafft meebten werden, vnd. Sonderlich- die. 30 Khreizer £>o ein Ersame Landtsschafft. Daz auf Jeden Sam negl gelegt.“ Gewerken, welche schlechte „vünüze“ Gebäude haben soll, er, wenn sie solche nicht a b 11 h u n -, v n d gue-tte an die Stadt machen“ ihr Eisen confiseieren und verkaufen, oder verkaufen lassen, • und einen oder zwei Baumeister erwählen, welche5 für das Geld Neubauten aufführen sollen. Er soll „Bei allen Hamersgwerkh; Khauüeitten.. vnnd Verlegern grossen Fieiss ankheren damit die Gwerkhen von den Khaufleitten nit. zu hart gehalten mit Khauff des Eisens vnd grossen»-^'—, vnnd intrssn (Interessen), so die .Khaufleit nemen dagegen, die /Hamerfegwerkh darzuehdlten damit Sie: guete?:war m'aehen, glauben halten, . damit die Ehaüffleit; Solich. .eisen vnnd ge-schmilte Arbait in w a Li s c h L a n df; «a 1 s .zu Venedig, Neapoii, Sicilia,- Pes.ara, Bimini, Ankhoua, .Re.-, khonait.j, Foligno vnd Lamzäna vnd in derPemi-schen Mark'll vnd allenthalben Soliche Eisenware miege durch die Ehaufleit? neben -den wrensehanischen (brescianiseh) Eisen vnd Eisen Arbait nit nur muge verkhanfft vrerden“:J(gf| Köstlich ist der Schluss dieses- hausbakeneii Elaborates der Herren „Ge wait träger“ Junauer. und Rotenmaner. Da heist es: Item er Bolt Jarlichen wledas einmal pesehlossen vnnd verordnet ist, den ersten tag Augusti der oberst Perkhriehter vnd die zwen Gwaltstrager deren Gwalt alzeit hinfir pleiben solt, bei ainem eisen 'Perkhwerg vnd alle Jar also herumb Pev einer Jeden Fussin zu Samen khumen Sambt allen Perkh-richtern von einer Jeden. Fussin, das solten dieselbig -gwerkh oder hammer al mit Sambt Iren Bossen vnd Khnechten mit essen vnd trinkhen vnd aller Fietterung khost frey gehalten ■werden, vnd solt da die gwaltstrager mit Sambt allen Pergh-riehtern vnd gwerkhen so versamlet, ein vnd vmfrag vnd Lauter Ire Khundigung halten ob der obrist Perkhrichter dem allen gemelt treulichen vnd fleissig naehkhumen, vnd verieht, wo das also Pefunden, Seinen Fleiss gelobt vnnd wird auferlegt werden durch die gewaltstreger damit er noch hinferan khain fleis Spar, wo aber ein vnfleis wenig oder fill Erfaren Solt in soliches mit dem hechsten vorwissen viel hart gestrafft werden wo das aber nit helffen wolt, Solt er gar Entsezt werden vnd ein ander Erwelt.“ Das Schriftstück ist leider nicht datirt, doch ist es vor 1572 geschrieben, da auf der letzten Seite des Umschlagbogens die Bemerkung steht: „Ady den 10 may 1572 hab ich mit den Mathia Katmaner ale Sachen abgrait plaib ich im schuldig — fl. 37.“ (Fortsetzung folgt.) Kleinere Mttheilungen. l)ie Geschichte des krainischen Landes-Museums. In aetenmässiger Darstellung von A. Müllner. Im Jahre 1896 waren 75 Jahre verflossen, seit die erste Anregung zur- Errichtung eines krainischen Landesmuseums gegeben wurde. Wir wollen im Nachfolgenden eine historische Darstellung der Vorgänge am Institute, theils aus den Acten des Museums selbst, theils aus jenen der Landschaft, hier mittheilen. Den unmittelbaren Anlass zur Errichtung eines krainischen Landesmuseums gab wohl die Gründung des Joa-neums in Graz, welches durch Erzherzog Johann1) im Jahre 1811 ins Leben gerufen wurde. Officiell und öffentlich wurde die Frage allerdings erst 1821 mit Erfolg zur Sprache, gebracht, doch wurde sie privatim schon früher ventiliert, ja es wird behauptet, dass die Errichtung eines Museums bereits 1809 von den Ständen Krains beschlossen und höchsten Orts bewilliget worden sei, jedoch bei erfolgter Occupation des Landes durch die Franzosen unterblieben sei. Diese Nachricht soll in einem mit „,St. fecit“ Unterzeichneten Manuscripte im Archive der k. k. Landwirthschaftsgesellschaft verzeichnet sein, welches betitelt war: „Der vaterländischen Geschichtsforscher Verei nsstiftung-Urkunde 1819“.2) Hitzinger weiss die Chiffre nicht zu deuten, es ist, wie wir später sehen werden, Förster S tratil von Sittich der Verfasser. Hier will also Hitzinger erwähnte Daten gefunden haben. 0 Erzherzog Johann schenkte unterm 16. Juli 1811 alle seine Sammlungen den Ständen Steiermarks. Die Fürsten des Habsburgi-schen Hauses besassen viel Kunstsinn und Sammeleifer. So legte schon 1495 Maximilian den Grund zur Hofbibliothek, zum Hausarchiv, zur Bildergallerie und zum Münzkabinette; und was Ferdinand I., Eudolf II., F-erdinand v. Tyrol, Leopold I., Joseph I. gethan, davon geben Zeugnis die herrlichen Sammlungen des österr. Kaiserhauses in Wien. 2) Cf. Hitzinger: Mitth; d. hist. Vereines 1858 p. 87. Der hier besprochene Act von 1819 fehlt jetzt im Archive der Landwirthschaftl. Gesellschaft, wohl aber ist ein ähnlicher von 1822 vorhanden. Die Landtagsprotokolle von 1809 enthalten wenigstens kein Wort von einer solchen Verhandlung oder dergleichen Beschlüsse. Interessant ist es übrigens zu hören, dass schon Stratil für seinen Verein damals von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag von 10 fl. sage Zehn Gulden verlangen wollte. Enfin, wie es nun auch immer mit Strahls patriotischen, ja begeisterten Entwürfen ausgesehen haben mag, — durchführbar wären sie damals sicherlich nicht gewesen; für uns steht aetenmässig so viel fest, dass mit dem Referate in der Angelegenheit im Landtage 1821 Bischof Gruber betraut wurde. In der Sitzung vom 4. Juli 1821 hielt Gruber einen Amtsvortrag3), in welchem es heisst : ■„Se. Excellenz der Herr Landesgouverneur haben den für die Ehre des Landes und das allgemeine Wohl heilsamen Wunsch' gefasst* und auch bei der glücklichen Anwesenheit unseres nie genug zu verehrenden Landesfürsten gegen Se. Majestät, höchstweiche darüber Ihre volle Zufriedenheit zu erkennen zu geben geruheten, ge-äussert; dass auch in Krain ein vaterländisches Museum, wie es mehrere Provinzen der Monarchie haben, zu Stande kommen möchte.“ „Die Natur der Sache bringt es schon mit sieh, dass dieser, für das Land ehrenvolle, und in seinen Folgen heilsame Wunsch nur unter der thätigen Mitwirkung der Hr. Stände zur Ausführung kommen könne.“ Folgt ein Programm. Dann fährt Gruber fort: „Und welche dürften die Mittel sein, dieses Museum zu realisieren ? Es handelt sich: 1. Um die dabei wirkenden Personen; 2. um die nöthigen Geldmittel; 3. um das -Locale für die Sammlungen. Als Leiter wird die „Gesellschaft des Ackerbaues und der nützlichen Künste“ vorgesehlagen; „daher der Hr. Curator, der Hr. Director und Secretar dieser Gesellschaft auch die Geschäfte des Museums-leiten und besorgen können. Nur ein Oustos, der aufbe- 3) Land. Acten 1821, Fase. 8, Nr. 178. wahrt und ordnet, wird dem Museum ganz eigen beigegeben werden müssen, bis eine mehrere Vergrösserung auch Hilfsmenschen unterer Kategorie erheischen, wird“. Die Geldmittel sollen einerseits durch jährliche Gollecten beim Adel, dem Olerus, allen Gutsbesitzern, allen Honoratioren, Gelehrten, Kaufleuten des ganzen Landes aufgebracht werden. Ferner sollen die Stände bei Sr. Majestät um eine jährliche Subvention von 1000 fl., aus dem Pro-vinzialfonde zahlbar, einschreiten. Unterm 11. October Z. 232 erging an den Bischof Gruber als Beferenten, eine von v. Gariboldi gezeichnete Note, laut welcher das Gubernium die Errichtung des Museums als in den Wirkungskreis der Hr. Stände fallend erklärt und dass das Einvernehmen der Hr. Stände und Gutsbesitzer wegen der zu leistenden Beiträge füglichern im vertraulicheren Wege durch die verordnete Stelle, als durch die Kreisämter, welche man zuerst benützen wollte, geschehen dürfte. „Hinsichtlich des gebetenen Beitrages aus dem Provinziälfonde oder der ständischen Dotation müsse aber bis zur erfolgten allerhöchsten Entschliessung : ob den Hr. Ständen die Verwaltung des Provinzialfondes oder eine bestimmte Dotation zugewiesen werde, abgewartet werden.“ Hierzu bemerkt Gruber „Wird auf dem Landtage in Vortrag gebracht.“ Fase. 8 Nr. 232. In der Landtagssitzung vom 15. October 1821 kam die Angelegenheit zur Beschlussfassung. Es waren gegenwärtig unter dem Vorsitze des Gouverneurs und ständischen Präses Grafen von Sweerts-Spork : Als Ausschussreferenten: Bischof Gruber, Jos. Bitter v. Kalchberg, Bürgermeister Hradetzky. Auf der geistlichen Bank: Domprobst Gollmayer und die Domherren Mayer und A sch be. Auf der Herrenbank: Ludwig Frh. v. Lazzarini, Anton Graf Thum, Alois Frh. v. Taufferer, J. Nep. Graf Lichtenberg, Weichard Graf Auersperg, Karl Frh. v. Zois, Frz. Frh. v. Lazzarini und Eduard Graf Lichtenberg. Auf der Eitt'erbank: Leop. v. Wiederkehr, Anton und Josef Jelouschegg v. Fichtenau. Auf der Städtebank: Matthäus Lach von Laas, Josef D e b e u z v’on Stein, Ignaz Krombholz von W eixel-burg, Kaspar Kandutseh von Laibach, Franz Lusner von Neustadtl, Franz Wipautz von Mottling,' Josef Janes chit sch von Tschernembl und Karl Florian von Krainbufg.4) Punkt 4 dieser Sitzung betraf das Museum. 4) Der alte Landtag bestand aus den Abgeordneten des Olerus, des Adels und der Städter. Die ganze Menge der ackerbauenden Bauernschaft war gar nicht vertreten, da sie hörig war.' Im heutigen Landtage ist die geistliche Bank bis auf die Virilstimme der Bischöfe reduciert, dafür eine „Volksbank“ in den Vertretern des nun freigewordenen und wahlberechtigten Bauernstandes entstanden.' An die Stelle der Herren- und Bitterbank ist die Curie der Grossgrundbesitzer getreten, die Vertreter, der Städte und Märkte sind geblieben. Inter- „Seine Exeellenz der Herr Bischof bringen in Vorschlag, die Errichtung eines vaterländischen Museums für die Provinz Krain.“ Sämmtlicb anwesende Herren Stände sprachen den lebhaften Wunsch nach Errichtung aus und beantragten, es möge Se. Majestät um . die Bewilligung, die Anstalt errichten zu dürfen, gebeten werden, zugleich aber auch die Ackerbau-Gesellschafts-Direction ersucht werden, - die Verwaltung des Museums, dessen Oberleitung die fir. Stände sich Vorbehalten, übernehmen zu wollen. Land, Acten Fase. 7. Nr. 242. Auf den Bericht des Guberniums dd. 16./11. erfolgte unterm 8.—24tcn Dec. 1821, Z. 8216, von der Studienhofcommission die Weisung: dass man es nicht dienlich erachte, schon jetzt Se. Majestät in die Kenntnis vom Vorhaben der Stände zu setzen, und auf allerhöchste Genehmigung anzutragen, sondern es müsse ein eingehender Plan über die Gegenstände der Sammlung, die Personen und Leitung, die Geldmittel und das Locale vorgelegt werden. Es wurde nun der Präsident der Landwirthschafts-Gesellschaft Freiherr v. Bus et vom Gouverneur mit der Ausarbeitung diesbezüglicher Vorschläge betraut und ihm die Statuten des Joaneums und der. mährischen Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues, der Natur- und Landeskunde vom Jahre 1815 übergeben. Gleichzeitig wurde v. Buset vom Protector und Gouverneur angewiesen, sich mit dem Bischöfe Gruber ins Einvernehmen zu setzen. Land. Acte. Fase. 8. Nr. 107. Die Landwirthschafts-Gesellschaft berichtet unterm 29. Juni 1822 mit Berufung auf den Landtagssitzungsbeschluss vom 15. October'1821, und nachdem unterm 7. April 1822, Z. 4931, die Wahl des Präsidenten Fhr. v. Buset und des Secletärs v. Gandin vom Kaiser bestätiget wurden, dem Gouverneur als Protector der k. k. Landwirthschafts-Gesellschaft, welcher ihr diverse auf die Gründung bezughabende Acten und Statuten auswärtiger Gesellschaften übergeben hatte, über ihre Berathung unter andern,..wie folgt: Die Landw.-Gesellschaft anerkennt, dass die „Errichtung eines Landes-Museums höchst wün-sehenswerth ist“ und erklärt sich „nach dem Wunsche der .Herren Stände“ bereit, „die Verwaltung des Museums unter der Leitung der Herren Stände übernehmen zu wollen; diesemnach würden der Präsident, der Secretar und die Herren Ausschussmitglieder der Landw. Gesellschaft provisorisch die Geschäfte des Museums leiten, jedoch wünscht man, dass die Herren Stände einen Herrn Seeräter für das Museum wählen wollten“. „Unverschieblich dürfte vor all andern ein hiezu geeignetes Local fürzuwählen seyn, welches man in dem essant ist es indes zu sehen, wie durch die numerische Zusammensetzung der drei Curien, Grossgrundbesitz und Bürgerschaft, wenn sie Zusammenhalten, auch heute noch, wie in der Feudalzeit die Macht in Händen haben: unbewohnten 2te“ Stockwerke des nächst dem Landhaus befindlichen ständischen Hauses5), worin sich das ständische Archiv befindet, gefunden zu haben glaubt“. Es wird ferner der Gubernialsecretär v. Pradenek, welcher im ersten Stocke dieses Hauses wohnte, als provisorischer Custos in Vorschlag gebracht. Mus. Act. 1822. Nr. 3. Die Verhandlungen gediehen bald so weit, dass die Loealitätenfrage zunächst gelöst werden konnte. Unterm 26. Juli 1822 ersucht die k. k. Landwirth-schafts-GeselIsohaft um Ueberlassung des zweiten Stockwerkes im besagten Hause, bestehend aus 4 Zimmern, deren Adaptierung 322 fl. 31 kr. kosten würde. Die Gesellschaft bittet das k. k. Landesgubernium um Bewilligung des Betrages. Unterm 30. August willigt das Gubernium in die Miete pr. 150 fl. Vom 28. Sept. 1828 liegt vor: Der Mietvertrag zwischen dem k. k. Kreisamte nomine des krainischen Provinzialfondes einerseits, und der k. k. Ackerbaugesellschaft andererseits, betreffend die Vermietung des 2ten Stockwerkes des Hauses Nr. 195 (einst Pogatsehnikisch) in der Salendergasse, pr. 130 fl. 0. M. Gefertigt ist das Actenstück vom Prhr. v. Buset als Präsidenten, Joh. v. Gand in als Secretär der Gesellschaft, und Prhr. v. Taufferer als Amtsverwalter. Der Contract erhielt jedoch nicht die Bestätigung, weil man 150 fl. Zins verlangte, wobei es sich um 20 fl. für die Hausmeisterswohnung handelte, dd. 9. Nov. Die Sache zog sich noch fasst durch das ganze nächste Jahr fort und erst unterm 28. Sept. 1823 wurde die Miete zu dem verlangten Preise von 150 fl. perfect. Inzwischen begann man für das neue Museum zu sammeln und schon unterm 20. Nov. 1822 gibt v. Buset eiu Verzeichnis der ersten Einläufe und bittet um Angabe : „ob und welcher Geldbeitrag fürs Museum zu hoffen sei, da die Gesellschaft dafür Auslagen habe“. Auch mangelt es der Gesellschaft gänzlich an Individuen und wäre wenigstens eines nothwendig. Das erste Verzeichnis der Geschenke, welches dem Acte beiliegt, zählt 25 Nummern auf. Als erster Geschenkgeber figuriert Prhr. Josef v. Mordaxt, welcher den Jahrgang 1821 der „Grazer Zeitung“ und den „Aufmerksamen“ mit der Versicherung der Fortsetzung spendet, Nr. 2 ist eine alte Weinpressmaschine. Nr. 3 Anmerkungen und Entwürfe zu Stammbäumen der Hallersteine und Mordaxte, CorrespoDdenz zwischen den zwei Jesuiten Gebr. Hallerstein, deren einer Chinesischer Mandarin, der zweite Beichtvater Erzherzogs Carl war etc. Die erste Geldspende lief ein vom Handlungshause Moises Haiman pr. 100 fl. 6 6) Jetzt Salendergasse Mr. 3. Heute sind da die Bureaus der k. k. Landwirthsehafts-Gesellschaft untergebracht. Nachdem schon von verschiedenen Spendern Geschenke einliefen, stellte sich das Bedürfnis nach einem Individuum heraus, welches die Sachen übernehmen, registrieren, aufbewahren und ordnen sollte, mit einem Worte man benöthigte einen Custos des Museums. Man verfiel, wie schon bemerkt, auf den Secretär beim Gubernium Benedikt Mansuet von Pradenek, welcher unterm 21. März 1823 erklärt: die ihm mit Erlass dd. 15. Pebr. von der Ständisch verordneten ■ Stelle angebotene provisorische Custosstelle anzunehmen, wofür ihm unterm 21. Juli der Dank ausgesprochen wird. Die Conceptarbeiten für das Museum übernahm aber laut Note dd. 18. Nov. 1823 der Secretär der Ständischen Verwaltungsstelle Graf Eduard v. Lichtenberg, die Kanzleiarbeiten jedoch wird der diesortige Praktikant Prhr. v. Märenzi besorgen, MuS. Act, 1823. Nr. 32. Man gieng nun daran einen Aufruf an die Bewohner des Landes zu erlassen, welcher mit Zustimmung der Studienhofcommission dd. 29. Dec. 1822, Z. 2037, wo es heisst, dass gegen den Aufruf zur Begründung des „Nationalmuseums“ nichts einzuwenden sei, — am 15. Februar 1823 erschien. Er wurde in 600 Exemplaren gedruckt und ist Namens der ständisch-verordneten Stelle, vom „Gouverneur und Präsidenten der Herren Stände“ I. O. Frhr. v. Schmidburg gefertigt. Es wird in diesem Aufrufe auseinandergesetzt, was alles zu sammeln sei und welche Disciplinen ins Auge gefasst werden sollen. Es soll Bedacht genommen werden auf I. Geschichte, II. Statistik, III. Naturgeschichte, IV Technologie, V. Physik und Mathematik!! — Nun folgt eine Specification was aus jedem der genannten Fächer zu sammeln wäre, —■ endlich ein Appell an die Geldbörse der Krainer, deren Spenden die k. k. Ackerbau-Gesellschaft übernimmt, dafür sollen alle, „welche auf eine oder andere Art zur Errichtung und Erhaltung beitragen, als Stifter des Museums in das Errichtungsbuch, zur Verewigung eingetragen werden“. (Forts, folgt.) - Die Zukunft der Stadt Laibach. VI. Die Machthaber der Stadt waren Bürgermeister und Bath. Letzterer bestand aus den sogen. „Zwölfern“ des inneren, und den „Vierundzwanzigern“ des äusseren Bathes. Am letzten Tage des scheidenden, oder am ersten des neuen Jahres versammelten sich die Bathsherren im Bathhause und der Stadtsehreiber führte das Protokoll.1) Oft beginnt dasselbe mit einem religiösen Motto oder einer Moralsentenz, z. B. „Jesus, Maria, Joseph ! Pac bene ]) Diese Protokolle erliegen, das älteste von 1531 unter dem Namen der „Gerichtsprotokolle“ im Magistratsarehive undbilden eine reiche Fundgrube für die Culturgeschiehte der Stadt. et neminem time“ 2) oder wie für das Jahr 1636: Deo trino et uno optimo maximo, Yirgini Matri Mariae inter puras creaturas dignissimae. Sanctisquae omnibus gloriose in coelö triumphantibus Laus, honor, gratiarum actio Amen et oreaturis omnibus“, dann heisst es weiter: den letzten Tag Dezembris anno 1635: Praesentes Herr Christoff O tho Burgermaister, Herr Hannss Heinrich W i d e r k h e r Stattrichter. Die Herren Zweifler Strobel, Verbez, Wüz zu Gleinitz, Stogkh, Gregor Kunsti, Ciriani, Schön-löbl, Brugioli, Hans Khunstl. Die Herren Vier und Zwanziger Schlebnikh, Mazol, Jankouitsch, Vgga, Magainna, Tazol, Wuriakh, Prunner, Jordan, Corgnia, Eeutter, Ledrer, Weriakh, Specht, Stösl, Freienstein, Wagner, Buepp, Mariasez, Markovitsch. Herr Bürgermeister hat an heut dem Löbl. Obser-uirenden gebrauch nach Ihrer Böm: Kays: auch zu Hungern vnnd Bohaimb Khönigl: May: als vnser aller-gdisten Herrn vnnd Erb Landtsfürsten etc. von Gott dem allmächtigen langwürige Gesundheit, glückh. Heil, vnd Seegen, wie auch Vberwündung aller Ihrer vnnd des heilligen Bömischen Beichs Feinde, wie nicht weniger Einem Er. Magt: dieser fürstlichen Haubtstatt Laybach, ein friedtsames, freudenreiches, glüekselliges Heues Jahr, alle prosperitet, vnnd zur Seele vnnd leib, ersprussliche Wolfart, sambt der Göttlichen Benedeuung gewünscht. Dann folgte die Besetzung von „Dienst vnnd Amb tern“. Es wurden ernannt 5 Thorsperer und zwar für 1636 z. B. am Spitalthore Marx Purr Schlosser, am Closterthor Gottfried Peyr Goldschmied, am Alten-markterthor Samuel Compare Hutstopper, am Vice-domthore Lucas Ersehen Eisengesehmeidler, am Wasserthor bei den Franziskanern Thomas Gepékh, Bader; ferner 12 bis 14 Scharwachter, „welchen durch die ganze Stadt alle'Stunde die Stunden in teutscher Sprache auszuruffen obliegt. Im gleichen sind sie verpflichtet alle bei der Nacht vorgehenden Händel, Schlägereyen und dergleichen zü verwehren, die Thäter in gehörige Gefängniss zu bringen“; — 3 bis 4 Weinmesser, 4 „Salzmassbestandweiber“, 1 Leinbath-| messer“, IWagmeister, 1 Broteamrer. Diese alle mussten Bürgen stellen , der Wagmeister gar zwei, deren einer der Herr Bürgermeister selbst war. „Die Pürgen haben alle an den Geriehtsstab angelobt.“ Ferner 8 Thorwärtel: 2 „am Spital“, — 2 am Kloster, — 2 am Altenmarkter, — 1 am teutschen, —; 1 am Vicedomthore, nebst 2 Wasserthorsperern. 2) Der Spruch steht auch in deutscher Sprache: THVE RECHT — FERCHTE NIEM AN T 77-1688 auf einem mit hübschen Renaissanceornamenten gezierten Ecksteine des Hauses, des Fräulein Josephine Hudabiunik Florianigasse Nr. 25. 1669 werden gewählt ausser dem 1 Stadtmautner, 2 „Zuelender“ und 1 Unter-Stattcamrer. 4 Pr.ouisores Sanitatis und 4 Baits Commissarien. 1670 finden wir am 1. August ernannt: 4 Brotwäger, 4 Fleischbeschauer, 4 Zünftecom-missäre, 6 Bauchfangbeschauer, sämmtliche mit Ausnahme der letztgenannten aus dem Bathe. Schliesslich wurden die „Neuen Jahres Ehrungen“ zuerkannt. So z. B. heisst es pro 1660: Herrn D. Hieronymo Agnillati nach Graz 4 dt. in Goldt 14 fl. 31 kr. Michel Zinser als Gern. Stadt Canzley Expeditori 32 fl., Herrn Georgen Smauitsch 5 fl., (1652 Franzèn Stokh als Postverwalter 5 fl.,) dem Postilion 1 fl., Sixto Schaffer Buchpinter alda p. die Calender 38 fl., (1662 P. der Dedication des Neuen Jahrs 44 fl.), denüen Statd thurnern 10 fl., dem Bathsdiener 10 fl., dem Marktrichter 4 fl., dennen Thorwartlen am Spitalthor 2 fl., dennen am Closterthor 2 fl., dennen am Oarlstädterthor 2 fl., dem am Teutsehenthor 1 fl., dem am Vizdomb-thor 1 fl., dem Thurmwachter 1 fl., dem an der hohen pastain 1 fl. 30 kr., dennen Zimmerleuthen 2 fl. 30 kr., Andreen Schorga vnnd Juryen Voltschakh v. 10 Pranden 20 fl., dennen Zuelendern 1 fl. 20 kr., dennen Forscht-knechten in Obern Waldt 3 fl., dennen Zuelendern im untern Waldt 2 fl., dem Stadtambtman 1 fl. 20 kr., Bal-thasarn Gumbrer Schuelhalter 3 fl., Job. Bapt. Fider 6 fl., Joanni Commissario 4 fl., Frco Pistório Schulmeistern bei St. Nikolo 3 fl., (1662 ludirectorn, 1669 sind Joh. Fischer Schulmeister bei St. Nicolo (italienisch) und N. Hagenprunnerals deutcher Schulhalter genannt), denen Petler Bichtern 2 fl., dennen Stadtpoten 2 fl. Handel. Der Handel war noch im XV. Jahrh. Privilegium der Städter. Noch Kaiser Fridrieh verbot dđ. Graz 1461 Mittich nach St. Luciatag den Bauern ausserhalb der Städte Handel zu treiben. (Klun, Arch. H p. 372.) Indessen nöthigte doch die Unmöglichkeit vom Ackerbau allein ihr Auskommen zu finden die Krainer von Alters her zum Handel nach Italien. Schon das Innsbrucker Libell Kaiser Maximilians v. 24. Mai 1518 begünstigte den Handel des Landvolkes, und in der “Erläuterung der Polizei-Ordnung Kaiser Ferdinands heisst es unterm 9. April 1552. „Nachdem vns auch insonderheit fürkommen, dass der mehrere Theill hueben in unserm füfstenthumb Crain, so eng vnd schmal, dass sich die Ynterthanen, ausser-gewöndlicher Handthierung, Sämbfahrt, Weehsel-und Gegenfuhr, wie sie das von Alters her gebraucht, nicht enthalten können, demnach wollen wir gnädiglich erklärt vnd zugelassen haben, das bemellte Vnderthanen in vnserm Fürstenthum Crain, nit allein das Traidt, sonder aüch ihr heinwath, Loden, Leder, Honig, Wachs, Cell, Haar, gemain Vieh, Schweinefleisch vnd andere Gattung, wie von Alter her, in vnser fürstliche Graffschaft Görtz, vnd au ff das Wällisch führen, vnd degegen allerley Wein, Salz, Oell vnd was ihnen der Orten im Wechsel, oder sonst zu ihrer- Gegenfuhr zuesteht, oder vonnöthen ist, wie von Alter her, vnser Pollizey-Ordnung vnverhindert, herausbringen, vnd zu ihrer Gelegenheit, was sie nicht selbst zubrauchen Notthurftig, wiederumb versilbern mögen.“ Über die Handelsverhältnisse der Stadt Laibach selbst bewahrt das „Privilegienbuch“ derselben eine Anzahl von Urkunden, welche darüber Auskünfte ertheilen. 1376 erlaubt Herzog Leopold von Oesterreich dd. Spital in Kärnthen Dienstag nach Michaeli, den Bürgern von Laibach „mit allerlay Kaufmannschaft“ nach Steyermark und Kärnthen und viceversa nach Laibach zurück zu arbeiten. P. B. Nr. 68. 1389 dd. Wien Dienstag vor St. Martintag erlaubt Herzog Albrecht den Bürgern von Laibach „dass sie mit Ven.edigischer Hab und all Kaufmannschaft arbeiten“ dürfen in Wien und den übrigen österreichischen Ländern. P. B. 69. 1408, 9. Sept. gestattet der Doge Thomas Moče ni go der Laibacher Bürgerschaft im deutschen Hause zu Venedig Handel zu treiben. 1439 dd. Wiener Neustadt 17. Novemb. befiehlt F.ridrich Herzog zu Oesterreich denen von Triest, den Bewohnern von Krain bei ihren Handelsgeschäften nach Triest keine Hindernisse in den Weg zu legen. P. B. Nr. 55. 1491 dd. Linz Samstag nach St, Andreas bestätigt Kaiser. Fridrich- den Laibachern das Beeht Eisen in Steiermark und Kärnthen kaufen und nach Italien verkaufen zu dürfen. P. B. 50. Als besonderen Protector des Laibacher Handelsstandes müssen ,wir aber Kaiser Maximilian I. bezeichnen. 1503 am Montage vor Maria-Himmelfahrt verordnet er, dass wenn; ein fremder Handelsmann aus Italien nach Laibach kommt, er seine Waren durch.ganze 6 Wochen; nur Laibacher Bürgern verkaufen dürfe. Erst dann dürfe er auch andern verkaufen und die Märkte der Erblande besuchen. 1496 Samstag vor Maria-Himmelfahrt befiehlt Kaiser Max die Strassen nach Beifnitz und Gottschee, welche ungewöhnlicher Weise von deft Kaufleuten aufgesucht werden, zu sperren und dén Kaufschlag nach Laibach zu lenken, da die Stadt in den Kriegen und durch die jüugst stattgehabte Feuersbrunst; so viel gelitten. 1504 dd. Wien Dienstag vor St. Antoni, befiehlt er dem Bichter und Bath von Völkermarkt, den Bürgern Laibachs an den Bechten zur Errichtung, von Niederlagen und zur.Betreibung des Eisen- und Transitohandels, keine Hindernisse zu bereiten, 1513 befiehlt er den ausländischen Kaufleuten, die Bauchwaren in Laibach zu kaufen, wie dies schon von Alters herköm-lich ist. 1513 am 4. August bekennt der Kaiser, dass er die Errichtung eines Niederlaghauses in Laibach erlaubt habe, worin alle Kaufmannsgüter, die nach Laibach kommen, niedergelegt, verwahrt und gewogen werden, gegen Erlag einer gewissen Gebür. Unter selbem Datum befiehlt der Kaiser dd. Oude-narde in Flandern, den ausländischen Kaufleuten die Bauehwaren in Laibach anzukaufen und nicht darum nach Croatien zu reisen, so dass. Laibach der Stapelplatz für Pelzwerk wurde. P. B. 49, 53. Die räthselhaften Stahlstifte von St. Michael hei Hrenovitz. Im Jahrgange 1892 der „Argo“ haben wir auf pag. 73 räthselhafte Stifte aus Stahl beschrieben und auf Taf. VI. Fig. 34—36 abgebildet, deren Bestimmung unbekannt war. Sie fanden sich zu Hunderte'n vor und waren alle als unfertige Waare bei Sèite ' geworfen. Gelegentlich eines Besuches, welchen der Hammersgewerke Hr. G. Kappus v. Pichelstein aus Steinbüchel dem Museo abstattete, legte Berichterstatter demselben die Stifte zur Begutachtung vor. Herr v. Kappus wies auf das in Fig. 36 1. c. äbgebildete Stück als das normal ausgearbeitete Modell hin und bemerkte, er hätte nach diesem „Muster“ für den Kotzenfabrikanten Herrn Josef Mauerhofer in Neumarktl 6000 Stück solcher Stahlstifte angefertigt. Eine Anfrage bei genanntem Herrn ergab die Antwort: Dies seien „Beiss-' teüfelnägel“. Der Beissteufel aber sei eine schon uralte Maschine, bestehend in einer Holztrommel, welche sich über einer halbkreisförmig ausgehöhlte Unterlage dreht. Trommel und Unterlage sind nun mit diesen Stiften, welche bis an die Backen ins Holz eingetrieben sind, derart' besetzt, dass sie zwischen einander durchgreifen, ähnlich wie die Bosshaarkrämpel. Diese Maschine dient zum zer-feissen der langen Wollhaare der oberitalienischen und bosnischen Schafe. Die Behandlung der Wolle im Beiss-• teufel ist eine vorbereitende Manipulation zur Kotzenfabrikation. Es scheint somit, dass die Eisenschmiede auf unserem Gradišče in St. Michael schon mehrere Jahrhunderte vor Christus für denselben Zweck die noch heute im Gebrauche stehenden Stahlstifte geschmiedet haben. Herr v. Kappus bemerkte ausdrücklich, dass auch heute noch Stahl für diese Stifte verwendet werden muss und war nicht wenig erstaunt zu hören, dass das „Muster“ naeh welchem er kurz vorher gearbeitet, schon über zwei Jahrtausende alt ist. Müllner. Das Blatt erscheint monatlieh 1—1%, Bogen stark mit Beilagen und kostet ganzjährig 8 K — 8 Mark, kalbjährig 4 1=4 Mark. ßedacteur, Herausgeber und Verleger: Alfons Müllner, Musealcustos in Laibach. — Druck von A. Klein & Comp, in Laibach.