Theologische Verantwortlicher Redacteur und Verleger: l$i\ Johann Chrys. Pogazhar. J\d' m. Samstag den 13. Qctober 1S49. Vorschläge chen, entschlagen sich ganz der Uebungen des Gottesdien- -r». v f . . w .j .1*.. * stcs, da sie — in allen Wissenschaften, nur nicht in der zur religiösen Wiedergeburt des Volkes. k„mlbcrt _ d»« S°btt „Ich. di° II. Die Kirchenkatechesen. Bedeutung des Meßopfers und feine Zeremonien nicht Die klägliche Unwissenheit in Religionösachen, die verstehen, die Gründe des Fasteugebotes nicht erfassen, heut zu Tage herrscht, ist notorisch. Wie viele findet man und zur Beichte, ach! zur martervollen Beichte sich gar unter dem gemeinen Volke, wie auch unter den söge- nicht anzuschicken wissen; welche Uubehilflichkeit nicht sel- naunten Gebildeten, die nicht einmal die alltäglichen Ge- ten die Hauptursache der Unterlassung dieser wichtigen bete eines Christen (z. B. das apostolische Symbolnm) Christenpflicht ist. - oder die Gebote Gottes und der Kirche wissen, geschwei- Eines der dringendsten Bedürfnisse ist daher in nn- ge, daß sic von Meßopfer und Sakramenten, von der fern Tctgdit, daß der Religionsunterricht (in steter Ver- christlicheu Sittenlchre, von der heiligen Geschichte die biudung mit ReligionsÜbung) mit allem Eifer betrie- uothdürftigste Erkenntniß hätten. Diese krasse Unwissen- ben, und bei der Jugend, wie bei den Erwachsenen, bei heit wird am allermeisten in großen Städten ange- den Gebildeten, wie bei den Ungebildeten, in Schulen troffen, wo es, ungeachtet aller kirchlichen nnd politischen und Kirchen und religiösen Vereinen, durch Wort und Verordnungen, noch immer gelingt, dem Schulunterrichte Schrift, auf entsprechende Weise gefördert werde. Die und der Christenlehre in der Kirche sich zu entziehen, ungeheure Aufgabe, die hier vorliegt, scheint freilich nur Wie bedauerlich dieses sei, ist leicht zu begreifen. Die durch religiöse Genossenschaften vollkommen gelöst wer-Unwissenheit ist eine Quelle des Unglaubens, wenigstens den zu können, welche, wie die Schnlbrüder, die Brüder der Gleichgültigkeit und Kälte in Betreff des Glaubens, der christlichen Vehre rc. dem Unterrichte der Jugend und eine Quelle zahlloser Unordnungen und Sünden. Wie des unwisseiidrn Volkes ihr ganzes Leben weihen, oder, oft muß der Priester im Beichtstühle, wenn er einen uu- wie die gelehrten Philippiner, durch sogenannte Orato-wisseudcil Pönitenten über Einiges belehrt, den Klage- nett und Conferenzen auch die Gebildeten mit dem ih-feufzer hören: »Ach, hätte ich daö gewußt! Hätte ich neu fremd gewordenen Christentum zu befreunden fit- früher cs fo verstanden! Allein ich bin unwissend aufge- chen. Sv lange wir aber nicht fo glücklich sind, derglei- wachfen, und Niemand hat mich unterrichtet.« — Bei chen überaus zeitgemäße Genossenschaften zu besitzen, müs- dicfer Unwissenhcit habeu die Verführer und Religions- fett denn doch die Bischöfe in Verständigung mit dem spötter, deren Zahl auch unter dem gemeinen Volke bessern Theile ihres Clerus alles ansbieten, um die Ver- surchtbar zugenommen, ein gar leichtes Spiel, »tauche waltnng des kirchlichen Lehramtes möglichst zu vervoll- fonst gutmüthige Perfon um deu Glauben oder wenig- kommneu. Die erste Aufmerksamkeit verdient wohl die Ju- steus um die Keuschheit zu bringen; denn ihre noch so gend, die man die Hoffnnng der Zukunft nennt. Ihre fchwachen Scheingrüude stürzen bald das noch schwächere bessere religiöse Unterweisung in der Schule, über wel-ReligionSsystem des unwissenden Christen, der nichts zu che in der Wiener Kirchenzeitung vieles Treffliche gefagt entgegne» weiß, und dann anfängt, des Glaubens, den worden, fcheiut in den größeren Städten die Anstellung er uoch besitzt, sich zn fchämen und ihn als Aberglauben eigener Katecheten zu erfordern, bis etwa (was noch und eitlen Gewisscnsschrecken wegzuwersen. Und wenn besser wäre) ein Verein von Priestern sich bildet, der sich anch gemeine Leute dieser Art in glücklicher Inkonsequenz dem katechetischen Berufe ganz besonders widmet. Dieß noch sortsahreu, etwas zn beten, Messe zu höre» und zu wäre vorzüglich für die sogenannten Sonntagsschnlen Dstern zu beichten, so geschieht dieß nur aus Gewohu- nothwcndig, an welchen die zu viel beschäftigten Citrat-heit und gcistloscm Mechanismus, der zur Besserung des geistlichen sich wenig oder gar nicht bethciligcn können. Gebens wenig oder nichts beiträgt. Personen aber aus — Soll aber der Religionsuutcrricht der Jugend nur den höher» Ständen und die auf Bildung Anspruch ma- ans das Schulgebäude beschränkt, und nicht auch in dem Gotteshause ertheilt werden? Manche stimmen für das Erstere, und meinen, daß cs bei der übergroßen, schwer in Ordnung zu haltenden Menge von Schulkindern und Lehrjungen *) zweckmässiger sei, dieselben an Sonntagen im Schnlhanse zn versammeln nnd zu unterrichten, ja die Schulkinder, für welche weder hier noch in den Kirche» sich hinlänglich Platz findet, gänzlich wegznlassen. Leider macht die zu geringe Anzahl und der enge Raum der Gotteshäuser in manchen großen Städten die Weglassung der Schulkinder von den Kirchenkatechesen noth-wendig; doch soll in diesem Falle wenigstens die der Schule entwachsene Jugend im Gotteshanse die Christenlehre anhören; denn sie bildet mit der heil. Messe den sonntäglichen Gottesdienst der Jugend, der ein öffentlicher sein soll. Der Besuch der Christenlehre in der Kirche gewöhnt zugleich die jungen Christen, auch im später» Alter nicht bloß ans die Anhörung einer Messe sich zn beschränken, sondern auch einer Predigt beiznwohne» und auch Nachmittags in der Kirche sich einzufinden. Wie sehr ist aber zn bedauern, daß diese Kirchen-katcchesen, weil sic zunächst nur für die Jugend berechnet sind, aber noch mehr, weil sie selten ans die gebührende Weise abgehalten werden, den älter» Gläubigen, die oft gar sehr eines Elementarunterrichts in der Religion bedürften, mitunter ihn auch wünschen, als ein bloße Kinderlehre gelten, welche sie mißachten! Diesem Uebelstan-de könnte nach meiner Ansicht durch besondere kate-chetische Predigten für die Erwachsenen abgeholfen werde», die man i» einigen Kirchen zn einer gelegene» Rachmittagsst»»de hielte; wovo» ich später besonders sprechen will. Aber auch die Kirchenkatechese» für die Jugend, vorzüglich für die Lehrjungen, deren Zahl in großen Städten so bede»te»d, deren intellektuelle nnd religiöse Bildung so entsetzlich verwahrlost ist, müssen eine» höher» Aufschwung nehmen, eine lebenskräftigere Gestalt gewinnen, wenn sie, anstatt den Eckel »>id Ueber-drnß der Jugend zu errege», die Erkenntniß nnd Liebe der Religion wahrhaft fördern solle». Weit mehr, als der Zwang, mit welchem gewisse (übrigens wohlmeinende und auch zum Theil dankenswerthe) Vorschriften »»d Normen den Besuch der Christenlehren unterstützen, wird ihre durchaus kirchliche Einrichtung wirken, wie ich dieselbe in Verona kennen gelernt habe. Sollte Manches, was ich dort in dieser Beziehung gefunden, nicht auch bei uns mit Nutze» uachgeahmt werden können? Auf jeden Fall wird es den Lesern nicht nttintercssant sein, das iu ganz Italien gefeierte Christenlehr - Reglement von Verona, welches die Bewunderung des Papstes Gregorins XVI. sich erwarb, etwas näher kennen z» lerne». **) Auf die *) Man hat in diesem Artikel die größer» Städte int Auge, nicht das Land. **) Sch habe dieses Reglement schon im Jahre 1839 veröffentlicht in meiner »Philanthropie des Glaubens« Wien bei Malier & Compagnie. historische Mittheilung desselben werde ich da»» einige Reflexionen folgen lassen. Der Eifer, mit welches« Clerus nnd Volk zu Verona für die doUrina cristiana arbeitet, ist wahrhaft exemplarisch. Seit Jahrhunderten haben die Bischöfe von Verona (unter welchen sieben nnd dreißig öffentlich als Heilige verehrt werden) diesem Zweige des religiösen Unterrichts ihre vorzügliche Aufmerksamkeit gewidmet, und nicht bloß durch weise Anordnungen »ud kräftige Ermahnungen , sondern auch durch persönliche Gegenwart und unmittelbare Leitung die Kirchenkatechesen geregelt und befördert. Nachdem im siebzehnten Jahrhunderte Papst Paul V. iu der St. Peterskirche zu Rom eine Bruderschaft der heil. Christenlehre eingeführt, und derselben mit apostolischem Breve vom ti. Oktober 1607 viele Ablässe verliehen hatte, bildete sich auch bald zu Verona ein frommer Verein, welcher der römischen Confraternität im Jahre 1641 sich einverleibte, uud mit dieser dieselben geistliche» Begünstigungen und Rechte genießt. Sowohl diejenigen (Kinder und Erwachsene), welche als Lehrlinge zur Katechese kommen, als auch, die dabei gewisse Aemter verwalten, so wie die beaufsichtigenden oder lehrenden Priester und Cleriker bilden unter einander eine geistliche Verbrüderung, deren Mitglieder durch Unterricht, Gebete und Opfer zum gemeinschaftlichen Zwecke zusammeitwirke». Wird eines der Mitglieder krank, so sind zwei in jeder Christcitlehrvcrsamm> lung damit beauftragt, de» Kranken zn besuchen nnd ihm in leiblichen nnd geistlichen Bedürfnissen Hilfe zn bringen. Auch werde» während der Krankheit nnd nach dem Tode eines jeden Mitgliedes von de» übrige» Verbrüderte» Gebete verrichtet; für Einige, die durch jährliche Geldbeiträge zur Beförderung der Christenlehren Mitwirken, ist auch die Lesung mehrerer heil. Messen und die Begleitung des Leichnams von Seite der Bruderschaft bestimmt. Znr ordentlichen und zweckmäßigen Leitung des Geschäftes der Christenlehre bestehe» gewisse Regel», welche schon im Jahre 1590 vom Bischof zu Verona, Cardinal Agoslino Valcrio, herausgegeben, dann von viele» nachfolgenden Bischöfen, bis zuletzt vom Bischof Joseph Grasser im Jahre 1831 revidirt, erweitert und de» Bedürfnisse» der Zeit angepaßt worden sind. — Nach diesen Regeln sind vom Bischöfe zwei Geistliche, unter dem Namen eines Priore und Viccpriore generale bestellt, welchen die Oberaufsicht des Christen-lehrwesens in der ganzen Stadt übertragen ist, nebst sechs sogeitait»te n Promo tori (drei Geistliche und drei Laien vom höher» Ansehen.) — Jede Christeulehr-versammluug hat zwei ansehnliche Laien als Visitatori (oder visitatrici für die Abtheilung der weiblichen Jugend). Diese habe« die nächste Beaufsichtigung und Regulierung der einzelnen Versammlungen, und ernennen für dieselbe» verschiedene Beamte, welche zum Aussrageu des Katechismus, zum Aufrechthalte» der Ordnung, znm Einsammeln der Opfer, zum Vorbeteu nnd Vorsin- gen, zum Besuche der Kranken, zur Einregistrirung, zur Bewachung der Thüren nothwendig sind. Dieser scheinbar ins Kleinliche gehende Organismus bewährt sich doch durch die Erfahrung als sehr vortheilhast, ja bei der großen Lebendigkeit der italienischen Jugend als unentbehrlich. Das Mitwirken so vieler, mitunter angesehener Laien verleiht der Christenlehre eiueu größer« Glanz, so wie cs dem katechisireuden Priester eine schätzbare Er-leichternng seines Geschäftes und der Jugend bedeutenden Vorschub im Erlernen der höchsten Wissenschaft gewährt. Tic Christenlehre wird das ganze Jahr hindurch an jedem Sonn- und Feiertage (nur mit Ausnahme sehr weniger hoher Feste) gehalten und dauert bei zwei Stunden. Der Ort ist die Kirche, welche, wenn nicht in dem Psarrbezirk noch eine Kapelle sich befindet, durch einen in der Mitte gezogenen Vorhang in zwei Hälften, die ciitc für die männliche, die andere für die weibliche Jugend abgetheilt wird. Die Kanzel für de» Katecheten wird dann zunächst dem Vorhänge aufgestellt, damit Alle ihn sehen und hören können. Die männliche sowohl als die weibliche Jugend wird in drei Classen gesondert, welche ihre bestimmten Plätze haben, die Elaste der kleinen Kinder, die Claffe der Größeren, und die Classc der Erwachsenen. Man beginnt die Christenlehre mit kurzen Gebeten, nach welchen die Kinder (zu 7 bis 10) um ihre Meister oder Meisterinen sich gruppiren und ein bestimmtes Stück des Katechismus aufsagen, das sie die Woche über auswendig lernen mußten. Jndeß die Kinder und Lehrjungen aufsagen, ist das Volk in einem entfernteren Theil der Kirche (Nebenkapelle, Oratorium) versammelt, wo Anfangs ein geistliches Buch vorgelesen und dann von einem Priester ein akroamatischcr Vortrag gehalten wird. Es ist sehr erbaulich und für die Jugend aufmunterud, so viele bejahrte Manns- und Fraueupersonen znr Christenlehre erscheinen zu sehen. Auf ein gegebenes Glockenzeichen hört dieser Unterricht auf und ein Priester hält in der Kirche in gemeinschaftlicher Versammlung der Großen und Kleinen einen katecheti-schen Vortrag, den er mit kurzem Abfragen des letzhin Abgehandelten beginnt. Zum Schlüsse wird von allen Versammelten unter Vortragen eines Kreuzes und unter Gesängen eine Prozession in der Kirche gehalten und das Krenz von den Hinausgehenden geküßt. Jährlich werden überdieß in einigen Pfarrkirchen feierliche und strenge Prüfungen der Christen* lchrjugcnd angestellt, die man dispute nennt. Man befolgt nämlich hier in Betreff des Katechisirens folgende Methode. Zuerst müssen die Kinder den Katechismus buchstäblich auswendig lernen. Die Sorge dafür übernehmen die Aeltern oder andere fromme Personen des daienstandes. Dann werden die Kinder von den Priestern, sei es in der Schule oder in der Kirche, in das Verständniß der christlichen Lehre eingeführt, und diejeni- gen, welche den ganzen Katechismus nach dem Buchstaben und nach dem Sinne wissen, zu einer solennen Prüfung zugelassen. Man schmückt hiezu aufs prächtigste die Kirche, und bereitet für die Eraminanden (etwa 20) vor dem Hochaltäre einen erhöhten Platz, auf welchem sie im Halbkreise sitzen und von Allen gesehen und gehört werden können. Ihnen gegenüber unten im Schisse der Kirche sitzen die geistlichen und weltlichen Obern der Christenlehre, in ihrer Mitte der Bischof. Zahlreiches Volk füllt die übrigen Räume. Verschiedene fremde Priester prüfen nun die Kinder ans allen Theilen des Katechismus, machen passende Einwendungen, deren Widerlegung beweist, ob die Kinder das Gelernte verstehen, legen verschiedene, ans dem Leben genommene Fälle vor, bereit Entscheidung die Richtigkeit des sittlichen Urtheils offenbart. Am thätigsten war hiebet der selige Bischof Grasser, welcher den Fragen, die er stellte, mit einer ihm eigenen Gewandtheit die heilsamsten Belehrungen untermischte, ans welchen sowohl die Kinder, als noch mehr die anwesenden Aeltern, Erzieher und alle Erwachsenen Nutzen ziehen konnten. Der liebreiche und kluge Obcrhirt hielt aus diese Weise die paffeudsteu und kräftigsten Glaubens- und Sittenpredigten, die um so lieber aufjjcnommcu wurden, als der würdige Prälat so zarte Theilnahme für die Kinder zeigte, die von den Italienern leidenschaftlich geliebt werden. Ich bekenne aufrichtig, daß es für mich selbst ein wahres Vergnügen war, diesem so zweckmäßig eingerichteten Dispute beizu-wohucn, bei welchen ich nichts Langweiliges, Methodisches, Dressirtes fand. Es war alles Heiterkeit, Leben, Verständniß. Den Schluß dieser höheren Jugendprüfungen machen passende Dialoge, Gebete und Austheilung der Prämien. Der ganze Akt dauert gewöhnlich drei Stunden. So verfährt man tu Betreff der Christenlehre in Verona. Doch was geht das uns an? dürften Manche sagen, die gern Alles beim Alten belassen und bei sich ohnehin Alles in der besten Ordnung finden. Sollen die Deutschen, die Ungarn, die Böhmen cs den Italienern ttachntachen? — Ohne Zweifel ist das blinde Nachmachen eben fo thöricht als gefahrvoll; denn nicht Alles paßt für Alle, und überall müssen die eigentümlichen Verhältnisse gehörig berücksichtigt werden. Aber es ist auch gewiß vernünftig und gottgefällig, daß man das Gute, das man anderwärts findet, aufmerksam bei sich erwäge, prüfe und das Taugliche behalte. Ich will tu Betreff der Christenlehrmethode zu Verona nur drei Punkte der Beachtung meiner Leser empfehlen: 1. das große Ansehen, welches der katcchctischc Unterricht durch die Mitwirkung das hohem (Sterns, erhält; 2. den Nutzen, welchen hiebet die Laien als thätige Mitglieder stiften; 3. die schöne Vereinigung, die hier (gewiß ohne Gefahr einer demokratischen Richtung) zwischen Clertts intd Volk sich bildet. (Schluß folgt.) lieber die Nothwendigkeit der Diveesan-Synoden. *) Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Diöcc-san-Synodeii für die Kirche von außerordentlichem Nutze» sind. Allein, wenn sie auch ihrem Zwecke vollkommen entsprechen, so versteht cs sich damit doch noch nicht von selbst, daß sic darum schon nothwendig seien. Sogar Benedikt XIV., welcher, wenn je Einer die hohe Bedeutung und Zweckmäßigkeit der Diöcesan - Synoden zu würdigen wußte, spricht sich über die Frage der Noth-weudigkeit in einer Weise aus, daß man annehmen könnte, er stelle diese in Abrede. Er vergleicht in dieser RiicfjTcht die Diöcesan - Synoden mit de» allgemeinen Concilien, die auch außerordentlich nützlich', aber nicht absolut nothwendig seien und weist darauf hin, daß es zur Erreichung des Zweckes jener Synoden auch andere Mittel gebe, durch welche der Mangel derseben ersetzt werden könne. Benedikt erwähnt in dieser Beziehung den sehr eifrigen Bischof von Verona Johannes Matthäus Gibert, der um die Mitte des sechzehnte» Jahrhuudcrtes gestorben ist und während seiner neunzehnjährigen Regierung nur eine einzige Synode gehalten hat; er hebt ferner eine im Jahre 1720 auf die Anfrage des Bischofs dcr canarischcn Jnscln abgegebene Entscheidung der cdngregatio Concilii hervor, welche jenen von dcr Pflicht, Synoden zu halten, losgezählt hat. Die eigcuthümlichen Verhältnisse des über eine Menge kleiner Inseln sich erstrcckendeir Bisthums schienen in der That die Feier einer Diöcesan-Synode unmöglich zu machen, und es erging daher die Aufforderung an den Bischof, eine Versammlnng von Procuratorcu, deren je einer von dem Clcrus jeder Jnscl gewählt werden sollte, zu halten, oder, weit« anch dieß nicht möglich sei, die Diöcese durch Edikte zu regieren, von deren wirklicher Ausführung er sich durch alle ihm zu Gebote stehenden Mittel zu überzeugen habe. Hiervon macht Benedikt der XIV. die Anwendung auf die außeritalienischen namentlich ans die deutschen Bischöfe, daß sie in gleicher Weise verfahren könnten, die Richtigkeit der Behauptung vorausgesetzt, daß sic wegen dcs großen Umfanges dcr Diöccsen, wegen der Armuth der Pfarrer und der Beschwerlichkeit der Rct|c nicht, im Staude seien, alljährlich die Diöcesan - Synode zu halten. Faßt man zuförderst den zuletzt erwähnte» Punkt ins Auge, so darf man nicht außer Acht lassen, daß Benedikt dcr XIV. keineswegs gesagt hat, jene Gründe überheben die deutschen Bischöfe überhaupt der Pflicht, die Syuodeu zu halten, sondern er will den entgegenstehenden Hindernissen nur einzig und allein die Berücksichtigung angedeihen lassen, daß die Synoden nicht jedes Jahr gefeiert werden müßten, und daß man sich bei dem Ausfälle derselben jener Surrogate bedienen dürfe. *) Aus George Philipps »die Oioccsa» - Sviwdc.« Zreiburg im Brcisgau, 1849. Indessen, wenn auch der Umfang dcr deutschen Diö-cesen allerdings größer ist als der dcr italienischen, so ist er bei vielen derselben doch nicht größer geworden, als er früher, und zu einer Zeit war, wo man doch regelmäßig die Synoden gehalten hat. Allerdings war damals der Clcrus zahlreicher und es litt durch die Abwesenheit Vieler von ihren Pfründen die Seelsorge keinen so erheblichen Eintrag, als cs jetzt in manchen Diö-ceseu vielleicht der Fall sein dürfte. Indessen könnte hier doch wohl durch eine Vereinbarung der Bischöfe darüber, ihre Synoden nicht zu gleicher Zeit zu halten, oder anch aus andere Weise (§ 12.), für die von dem Bischofssitze entfernten Gegenden für Nochfälle eine Aushilfe möglich gemacht werden, während es für die näher» deren nicht so sehr bedarf. Mehr Grund, möchte in der Armuth dcr Pfarrer liegen; allein, so arm ist doch wohl kaum eine Pfarrei, daß sie ihrem Pfründner nicht gestatte» sollte, alle Jahre einmal zn seinem Bischöfe hiuzureiseu; wo sich wirklich dieser Umstand als ein Hinderniß geltend machte, könnte man eben dadurch helfe», daß man nicht jedes Jahr Alle beriefe oder die nachgewiesene Armuth das eine oder das andere Mal als Entschuldigungsgrund gelten ließe. Die Beschwerlichkeit der Reise möchte allerdings in manchen deutschen Gegenden besonders in Gebirgen ein Hiuderniß bieten, allein dicß könnte schon dadurch größtentheils beseitigt werden, daß man eine passende Jahreszeit für die Synode wählte; im Allgemeinen kann aber heut zu Tage bei dcit vielen Erleichterungs-Mitteln , welche die Communicatio» gewonnen hat, kaum noch von einer erheblichen Befchwerlichkeit der Reife die Rede fein. Ueberhanpt aber hat Papst Benedikt XIV. mit feinem Ausspruche die deutsche» Bischöfe keineswegs in eine Categoric mit dem der canarischcn Inseln stellen wollen, wo allerdings eine wirkliche Unmöglichkeit dcr Feicr dcr Synoden im Wege stand; etwas Unmögliches hat die Kirche aber noch niemals von irgend Jemand gefordert. Andererseits konnte Benedikt XIV. mit dem Beispiele des ausgezeichneten Bischofs Gibert von Verona auch nur die Möglichkeit darthun wollen, daß eine Diöcese eine Zeitlang ohne Synode und zwar unter der Leitung eines sehr tüchtigen Oberhirten in guter kirchlicher Ordnung bestehen könne. Allein eine andere Frage ist cs, ob die Diöccsc Verona auch dann noch in dieser Ordnung sich erhalten haben würde, wenn alle Nachfolger Giberts keine Synoden gehalten hätten, und wohin cs bei dem gänzlichen Mangel derselben mit dcr kirchlichen Ordnung komme» könnte. Hier würden jene ändern Mittel, die mit den Synoden gleichen Zweck haben, wie namentlich Pastoralconserenzen und Visitationen, zwar allerdings in mancher Hinsicht, aber keineswegs auf eine hinreichende Weife die Stelle dcr Diöccfau-Synoden vertreten. Es darf dabei nicht unbemerkt bleiben, daß die Kirche jener Mittel sich von jeher keineswegs als wirklicher Surrogate für die Synode» bedient hat, sondern daß überall wo die kirchliche Ordnung keine Störung erlitten hatte, neben denselben und zwar in der Weise Vorkommen, daß sie als Vorbereitungen für die Thätig-keit der Synoden dienen; sie gehören wesentlich zu diesen und verlieren durch den Mangel der Synoden, welche zur Ergänzung aller ändern Mittel dienen, ihre wahre Bedeutung und Wirksamkeit, während sie selbst recht eigentlich dazu beitragen sollten, die Bischöfe von der Noth-wendigkeit der Synoden zn überzeugen. Der Vergleich, welchen Benedikt XIV. zwischen den allgemeinen Concilien und den Diöcesan - Synoden in Betreff ihrer Notwendigkeit zieht, ist durchaus zutreffend. Wie die Kirche Jahrhunderte hindurch ohne ökumenisches Concilinm regiert werden kann, so ist es auch wahr, daß die Diöcesan - Synoden nicht iu der Weise nothwendig sind, daß das Gebot der Kirche, sie alle Jahre zu halte», wirklich zur Ausführung komme, vielmehr kann iu dieser Hinsicht anch eine viel längere Unterbrechung ein-treten, wie das Beispiel nicht nur der deutschen, sondern auch vieler italienischen Diöcesen zeigt. Jener Vergleich ist aber in vielfacher Beziehung lehrreich und daher wohl geeignet, hier noch etwas weiter verfolgt zu werde». Benedikt XIV. verweist hinsichtlich der allgemeinen Concilien auf die Ansicht des Cardinals Bellarmin, der ebenfalls davon ausgeht, daß dieselben zwar nützlich, aber darum doch nicht absolut nothwendig seien. Dessen ungeachtet lasse es sich, wie derselbe weiter argumeutirt, doch nicht in Zweifel ziehen, daß Concilien, seien es nun allgemeine oder partikulare, für die gute Regierung der Kirche durchaus nicht entbehrt werden konnten. Denn, werden sie nicht gehalten, so wuchern sogleich und überall Jrrthümer und Laster aus; allerdings könne Gott in seiner Allmacht die Kirche auch ohne Loncilien bewahren, allein nach der Ordnung seiner Vorsehung sind dennoch dieselben zum Wohle der Kirche nothwendig. Diese göttliche Vorsehung besteht nun eben dariu, daß von Gott der Kirche eine solche Verfassung gegeben ist, welche von seibst in dem die Kirche gemeinschaftlich regierenden Episkopate das Mittel bietet, um durch dessen Versammlung in größeren und kleineren Kreisen und durch gemeinsame Beschlußfaßung de» Uebeln, von welchen die Heiligkeit der Kirche bedroht wird, entgegenzutreten. Es ist daher nicht zn allen Zeiten und nicht unter allen Umständen nöthig, Concilien zn halten, allein es kann doch Zeitpunkte geben, wo zu jenem Mittel gegriffen werden muß; sie können in der Aufeinanderfolge der Jahrhunderte, bei den vielen Aergernissen, welche gegeben werden, und bei den vielen Häresien, welche auftaucheu, nicht aus-bleibeu. Allerdings unterscheidet sich die Kirche von den weltlichen Reichen darin, daß ihre Leitung nicht bloß menschlicher Weisheit anvertraut ist, sonder» vom heil. Geiste ausgeht. Aber die ihr für alle Zeiten gemachte Zusage des Beistandes des heil. Geistes berechtigt die Obrigkeit in der Kirche darum doch nicht, sich von der Anwendung, der ihr zu Gebote stehenden versassnngs-mäßigen Mittel zu dispensiren, um nach Kräften zur Widerlegung des Jrrthums zu gelangen. Auch wer zu der Ansicht sich bekennt, daß der Papst, wenn er in seiner Eigenschaft als Oberhaupt der Kirche über Glauben und Moral seilte Entscheidung ausspricht, unfehlbar fei, kann sehr wohl zugebeu, daß wenn auch nicht zur Findung des Urtheils, so doch zu seiner Kraft und Geltendmachung zn Zeiten die Concilien nothwendig seien, und der heil. Geist verbürgt in dieser Hinsicht so viel: daß die Kirche nicht verabsäumen werde, ihre Diener zu versammeln, damit nicht Ordnung und Glaube gänzlich verfalle. Sie selbst ist freilich durch Gottes Allmacht vor Untergang und Jrrthnm bewahrt, allein wenn die Obrigkeit ihre Schuldigkeit und zwar gerade durch Unterlassung rechtzeitiger Versammlung von Concilien, sei cs allgemeiner oder partikularer, verabsäumt, so werden viele ihrer Mitglieder in Jrrthnm verfallen und viele Seelen durch Sitteulosigkeit verloren gehen. Alle diese Argumente finden aber in einem noch höhern Gnade auf die Diöcesan-Synoden aus dem doppelten Grunde ihre Anwendung, weil sie das verfassungsmäßige ordentliche Mittel sind, um den Beschlüsse» der Concilien die Ausführung und dem einzelnen Bischöfe die vollständigste Wirksamkeit für die in seinem Amte enthaltenen Vollmachten zn sichern. Es läßt sich ferner, wie in Betreff der Concilien, fo auch hier nicht iu Abrede stellen, daß wenn eine unmittelbare göttliche Einsetzung der Diöcesan-Synoden zwar nicht anzunehmen ist, mittelbar dieselben in soseru, als Christus einen Fingerzeig in Betreff ihrer gegeben hat, doch aus einen göttlichen Ursprung zurückzuführeu sind. Es ist daher die Pflicht, die Synoden zu versammeln, eine wesentlich zum bischöflichen Amte gehörende; viele Bischöfe haben dieß in ihren Berufsschreiben ausdrücklich anerkannt, vor Allen hat aber Hermann Werner von Paderborn der Wahrheit darin das Wort geliehen, wenn er von den Synoden sagt, sie würden mit Recht zu den ersten bischöflichen Functionen gerechnet. Diese Pflicht der Bischöfe ist jedoch nicht so zu verstehe», als ob sie von ihrem Clerns ge-nöthigt werde» könnten, die Synoden zu halte», wohl aber stiütde dein Papste das Recht zu, sie auch in dieser Beziehung zum Gehorsam gegen die Canones anzuhalten, wogegen anderseits der Papst nicht die Bcfugniß hat, dem Bischöfe das Recht, Synoden zu halten, zu entziehen. Der französische CleruS. Nachdem der französische Clerns von verschiedenen Seiten augeklagt wurde, daß er bei der Abdankung Louis Philipps so schnell den Mantel nach dem Winde gedreht, wird es nicht uninteressant sein, die glänzende und geistreiche Rechtfertigung zu hören, welche Ritter in der Vorrede zu feinen Vorlefu ugen geschrieben. Er sagt: Man hat es tadelnswert!) gesunden, daß die französische Geistlichkeit nach der Februar-Revolution keine Sympathien für die vertriebenen Orleaniden an den Tag legte, sondern die Republik bereitwillig anerkannte. Die französische Geistlichkeit war den Bourbonen aufrichtig zugethan und treu, daher ihr zurückhaltendes Benehmen gegen Ludwig Philipp. In diesem aber sah sie nichts weiter als einen Usurpator, da sein Besitz sich weder auf das Recht der Geburt, noch der Eroberung, noch der allgemeinen Volkswahl gründete. Auch seine religiöse Gesinnung war mehr als zweifelhaft, und feine Kuppelei in der spanischen Heirathsangelegenheit mußte daS sittliche Gefühl des Clerus empöre». In der Unterrichte frage aber war er dessen Gegner; für die Interessen des Volkes hatte er nichts gethan. Es galt, nachdem fein Thron gestürzt und er vertrieben war, daß die Geistlichkeit eilten schnellen Entschluß faßte, um nicht der Partei des Communismus einen Vorwand zu leihen, ihre Waffen gegen die Kirche zu kehren, und die allgemeine Unordnung zu verlängern. Die bereitwillige Anerkennung der Republik von Seiten der Kirche war die einzige Auskunft. Die improvisirte Regierung bekam dadurch einen Anhalt, den sie dankbar anerkennen mußte. Daß der Erzbischof Affrc von Paris, von welchem die ersten kirchlichen Erlasse ausgingen, kein Feigling war, der nur feine Person retten wollte, sondern ein Mann, der für sein Vaterland sich aufzuopfern Mnth befaß, dieß hat er später bewiesen. In so drangvollen Umständen, wie diejenigen nach der Februar-Revolution waren, ist nichts verderblicher als halbe Maßregeln. Nur Entschiedenheit kann retten. Diese Entschiedenheit bewies der Erzbischof und rettete Frankreich dadurch wahrscheinlich vor einer allgemeinen Auflösung. Das verblendete Volk aber gewann die Ueberzeugung, daß die Kirche nicht zwischen ihm und seinem Idol von politischer Freiheit stehe, wodurch es allein Rettung ans seinem Elende erwartete. Hätte Ludwig Philipp nur Einige seiner Millionen Franken verwendet, um dem schauderhaften Elende vieler unschuldige» Familien i» Paris ei» Ende zu machen, sei cs, daß er menschliche Wohnungen für sie baute, fei es, daß er ihnen einen Herd in Afrika gründete, er hätte wenigstens ein dauerhaftes Andenken hinterlassen. Welche großartigen Denkmale zum besten der Menschheit haben die Könige und Fürsten des Mittelalters geschaffen; prachtvolle Dome, Erziehnngs- und Krankenanstalten, Klöster, meist Zufluchtsstätten für Mädchen aus den gebildeten Ständen u. f. w. Was ist aus diese» Anstalten geworden? Der Fiökus hat sie eingezogen, verkauft, verschenkt, oder sich selbst darin niedergelassen. 2a die Unterhaltung von Schulen und Kirchen, für die jene Stiftungen sorgen mußten, fallen noch Überdies; den Gemeinden zur Last, daö tägliche Almosen aber, was jene Anstalten spendeten, ist der Armuth meist verloren gegangen. Seitdem die Völker ihre Fürsten mir aus Geboten und Verboten kennen, und zwischen ihnen und den Fürsten das Heer der Beamten wie eine Wolke vor der Sonne steht, ist die Liebe und Ehrfurcht der Unterthane» erkaltet. Noch heute sind die Inspektionsreise» Friedrich des Große» i» Schlesie» i» gesegnetem Andenken. Wehe den Beamten, in deren Bezirk eine Hungertest, wie voriges Jahr in Oberschlesien, erst nachdem sie Monate lang gewüthet, zu seiner Kenntmß gekommen wäre. Friedrichs Krücke war ein gefürchteter Zepter, aber nicht für die llntcrthancn, sondern für die Behörden. Aber nicht nur, daß die Regierungen neuerer Zeit die alten wohl-thätigen Institute aufgehoben, gefchweigc denn, daß sie selbst welche errichtet, so legten sie auch den Stiftungen von Privaten in der Regel unübcrsteigliche Hindernisse entgegen. Man denke an die projektirte wohlthätige Stiftung auf Nonneiiwerth. Die Kirche in Deutsch - Pickar würde wahrscheinlich heute noch nicht erbauet fein, auf keinen Fall in fo großartigem Styl, wenn es von der Regierung in Oppeln allein abgehangen hätte. Ludwig Philipp hatte Verstand für das Interesse seiner Dynastie, aber kein Herz für sein Volk, darum wandte cs ihm in der Prufungsstunde den Rücken. W. K. Z. Kirchliche Nachricht. Gral;. Vom 24. September Abends bis 28. Morgens fanden hier im Clcrikalscmitiar die Pricftercjcrtitieu Statt. Die Zahl der Ercrcitmttcu war bei 140. Der hochwürbigste Herr Fürstbischof wohnte alle» Hebungen bei, hielt JDic Einleitung^ und Schlußrede, cclebrirtc die heil. Messe und ertheiltc am letzten Tage den Versammelten die heil. Sommuitiott. Als geistliche Führer fun-girtcit der Carmclitcnpricster P. Dominikus, welcher mit ausnehmender Geistesfülle und Salbung die Meditationen (darunter eine über das Gebet), und Domherr Bü-chinger, der die Considerationen leitete und dabei ein beherzigenswertes Wort über die gegenseitigen Pflichten der Pfarrer »nd Kap Litte sprach. — Sehr ergreifend war ant Schluße die Abbitte der Sakrilegiett und das erneuerte Gelöbuiß, der Fahne des Kreuzes uachzufolgen. — Fürwahr! es ist ein heiliges und heilsames Werk, Emcitien auzustelleu. Köln, 29. September. An die Kammer zu Berlin wird von hier aus nachstehende Adresse abgehen, welche in der letzten General - Versammlung der für ihre Sache unermüdlich arbeitenden, und noch stets im Zunchmc» begriffenen Pius-Vereine von Rheinland und Westphalen vom (Sentral-Vercin in Münster mitgetheilt und acceptirt wurde, und die' in der vorstehenden Generalversammlung zur Unterschrift wird vorgelegt werden. Sie lautet, wie folgt: Hohe 33 c r f a nt nt ht tt g! „Einer hohen Versammlung ist der Beruf geworden, nach schwerer Erschütterung in Verbindung mit Sr. Majestät dem Könige einen geordneten Rechtszustand herzu-stellen. Die Rechte der Krone wahrend, wird sie den gerechten Ansprüchen der Unterthanen Geltung verschaffen. Den gerechtesten und unabweislichsten dieser Ansprüche, weil er ruht auf göttlichem Rechte, hatten wir Katholi- fei! uns verpflichtet, Einer hohen Versammlung mit bestimmten Worten vorzulege». Wir beten — und die Kirche hat uns noch besonders dazu aufgefvrdert — daß die hohe Versammlung durch die Erleuchtung des heil. Geistes erkenne, was vor Gottes Auge» gut und zum wahren Besten des Volkes ist. Wir erklären aber, daß unser wahres Wohl vor allem durch die ungeschmälerte Ausübung des Glaubens unser heil. kath. Kirche bedingt ist, und daß wir diese ungeschmälerte Ausübung desselben als ein göttliches Recht der Kirche in Anspruch nehmen. Eben deshalb aber erkennen wir cs als unsere Pflicht, dieses göttliche Recht, ohne welches die Kirche ihre von Gott kommende Sendung nicht in vollem Maße erfüllen kamt, nach allen Kräften zu schützen und zu wahren. In Bezug auf diese unsere Pflicht erklären wir weiter in voller Uebereinstimmung mit dem gestimmten Epis-copate Deutschlands und unter Wiederholung seiner eigenen Worte: 1. Unter den Rechten der Kirche steht oben an das göttliche Recht der Lehre und Erziehung; und 2. die Kirche, durch die Kraft des Wortes unter dreihun-dertjähriger blutiger Verfolgung begründet, nimmt jetzt, wie früher, die »»beschränkte Freiheit der Lehre und des Unterrichtes, sowie die Errichtung und Leitung eigener Erziehungs- und Unterrichts - Anstalten im ausgedehntesten Sinne alö dasjenige Mittel i» Anspruch, ohne welches sie ihre göttliche Sendung wahrhaft und in vollem Umfange zu erfüllen außer Stande sein würde; und sie muß jede eiueugende Maßregel auf diesem Gebiete alö nicht vereinbar mit de» gerechten Ansprüche» der Katho-like» deutscher Nation ansehen. Durchdrungen von de», Bewußtsein, daß wir verpflichtet sind, unsere Oberhirten in Erfüllung der von Ihnen erkannten, und in der Denkschrift der in Würzburg versammelten Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands dargelegten Pflicht in Betreff der Schule und des Unterrichtes anS allen unfern Kräften zu unterstützen, und von der entschiedenste» Ucberzengnng geleitet, daß die Wohlfahrt der Familie, der Gemeinde und des Staates nur dann gesichert ist, wenn die Kirche in ihrer lehrenden und erziehenden Thätigkeit fernerhin auf keine Weise gehemmt und beengt wird, stellen wir an Eine hohe Ver-sammlnng das Verlangen: dieselbe wolle die den Unterricht betreffenden Bestimmungen der Verfassuugsurkunde vom 5. Dec. 1848, sowie das zu erlassende Unterrichts-gesetz mit dem göttlichen Rechte unserer heil. Kirche in volle» Einklang bringen, und insbesondere die beschränkende Bestimmung des Art. 19., welche die- Lehrfreiheit der Kirche und ihrer Diener von einer Staatsprüfung abhängig macht, anfheben, und de» Sinn des Art. 20., welcher nicht allein die öffentlichen Volksschulen, sondern auch alle übrigen Erziehungs- und Unterrichts-Anstalten unter Aufsicht besonderer vom Staate ernannter Behörden stellt, welche Aufsicht nach den Miuisterial-Erläuterungen vom 15. Dec. 1848 eine organisircndc fein soll, durch eine rechtsgültige Erklärung mit dem natürlichen Rechte der Familie ans die Erziehung ihrer Kinder und mit dem göttlichen Rechte der kathol. Kirche auf die Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten in die nothwendige Uebereinstimmung setzen. Nnr durch die Verwirklichung der der kathol. Familie und Kirche znstehenden vollkommenen Freiheit auf dem Gebiete des Glaubens und Gewissens wird Eine hohe Versammlung unseren gerechten Ansprüchen in der wichtigsten Angelegenheit Rechnung tragen, und von der unparteiischen Geschichte eiust das Zeuguiß empfangen, daß Sie mit tiefem Blicke einen Hauptgrund der schweren Erkrankung der Jetztzeit erkannt, und mit fester Hand das Heilmittel anzuwenden den Muth gehabt hat.« Prag. Dieser Tage begrüßten wir eine Fran, der mau es einräumen muß, daß sie zu den starken ihres Geschlechtes gehöre, welche die heil. Schrift so hoch feiert. Das ist die Oberin der armen Schulschwesteru in München. Voriges Jahr gründete sic ein Mutterhaus zu Baltimore und richtete mehrere andere Häuser in de» nord-amerikanischeu Staaten ein, wobei ihr, wie sie es dankbar i» Erwähnung brachte, unser Landsmann, Missionär Neu mann, die wesentlichsten Dienste leistete, mtd jetzt reifete sie nach Breslau und Paderborn, um ähnliche Institute zu gründen, nachdem sie unterwegs in der Budweiser Diöces ein Haus z» Hirschau übernahm. Schweden. Jstonblad vom 16. August l. I. liest man: Ei» von dem katholischen Pastor Bernhard in die Aftonpost eingesandter Artikel bringt »ns die Nachricht, daß durch das Konsistorium zu Stockholm eilt «euer Prozeß wegen „Abfalls von der reute» evangclifchc» Lehre« eingeleitet fei. Es gilt einer Frau Anna Schütze, welcher der Präsident des Konsistoriums nach wiederholter vergeblicher Abmahnuug von dem Ucbertrittc zum Katholicismns die Eröffnung machte, daß daö Cvusisto-rium nicht umhin könne, an ihr die Strenge des Ge-setzes, — Landesverweisung — in Ausübung zu bringen. Fiitum Socictatis Jesu. Carmen in scriptis poatliuinis celeberrimi Michaelis Denisii, e Soc. Jesu, Directoris caes. reg. bibliotliecae Vimlobonensis, rcpertuin Vindobonae 1600, Vauca sodalitii superant jam membra beati, Cujus ego quondam pars (|uotacuni|uc fui; Cujus in excidium solevs armavit avernus Quidquid ei toto militat orbe Mali. Venales prctio linguae, mordacia scripta, *) *) Es ist unglaublich, welche Mittel man «mvanttc, um die Jesuiten zu stürzen. Alte Arten von Bestechungen wurden versucht. Das Gold spielte hierbei keine kleine Rolle. Carvalho Confictiquc mctus, livor, opumque sitis Agmine nos facto circumfrcmuerc, »ec usquam Cura laborantcs Ulla lcvarc fuit. Nil juvat ingcnuis teneram formasse juventam Artibus et mores edociiisse bonos; Tot claros genuisse viros, quos ncscia mortis Innunicris loquitur fama voluniinibus; Scmina divinae legis sparsisse per urbes, Oppida, et agrestis fumida tecta casae; Pulvillis Rcgum morientum inopumque grabatis Advigilasse pari nocte dieque Ilde; Tinxisse extremas sudore et sanguine terra«, Quas oriens Phocbus lustrat, et occiduus, Ut regio n usquam nostri non plena laboris Pro Christo, et sancta religione foret. Nil juyat! — Exigiinur laribua, disjungimur, atque Kraterno inviti solvimur officio. Non tarnen ulla data est culpatis curia, null» est Legitimo nobis causa peracta foro. Proh! tantum potuit vis conjurata malorum, 'l’antum hominum eaecae pectora noctis habent! Scilicet aurea saecla tibi reditura putabas Europa, a nostri cladc sodalitii ? — Credula! tolle oculos, partem circumfer in omnem , Et quae sit facies rcrum hodierna, vide! Adspicis infestos populos, agitataque regna, Alterum in alterius proruere exitium; Tcmpla profanata, et pollutas caedibus aras, Undiquc et horrendo diruta tecta situ; Cive domos vacuas, desertaque rura colono, Perfugium miseris vix super exulibus. Insultat coelo impietas, reverentia legum Nulla, Ildes ecssit, fasque pudorquo proeul! Omne ruit temerc froenum indignata Juventus, Et Hörern aetatis deterit ante diem! — Non ego sum Neinesim qui coelo devocat, aut qui C'uncta liaeo de nostro funcrc nata velit. Sunt tarnen, averti, aut minui potuisse ruinam, Qui, nostro incolumi corpore stantc, putent. Signassemus enim praeclaram sanguine causam, Aut populis notztra mens rediisset ope. llaec alii. — Mihi non tanta est flducia nostri, Supremi veneror Numinis arbitrium, Quodquc licet tumulos obeo, sparsasque per orbem Cumplector fratrum pectore reliquias, Queis ubi summa dies jam fessum junxerit aevo, llaec erit ad tumulum spes mihi (ida comcs! »Posteritas, quae 11011 odio, „ec amorc ferctur, »Pcnsabitque mei gesta sodalitii; »Coetum talem hominum, dicet, nee prisca tulcrc, >/Ncc, conata licet, saecla futura ferent.« Personal - Nachrichten. Aus der Laibacher Diocese. Tie Dekanatspfarr Oberlaibach, ist dem Pfarrer von Altenmarkt bei Pölland, Herr Andreas Pezhar, das Pfarrvikariat Mariathal dem Lokalkaplan von der heil. Alpe, Herrn Joseph Malizh, und die Loka-lie Savraz dem Pfarrcooperator von Zirknitz, Herr Johann Habe, verliehen worden. Freiwillige Beitrage für den Missionär Dr. Ignaz Kn ob lech er. Uebertrag 197 fl. 50 kr. Herr Franz Strom, Cooperator in Altenlack: „Ego elegi vos, ul catis et fructum afferatis, et fructus vestur maneat“ . ......... 3» — » Ein Ungenannter....................... 5 » — » Herr Joseph Oreschnik, Cooperator zn St. Martin bei Litai mit dem Motto: »Wir hoffen einst das ew'ge Leben, Dieß soll uns Kraft zum Guten geben« 10 » — » Herr Mathias Oreschnik, Landmann bei St. Kanzian: „Dajte, in sc vam bo dalo“......................................... 2» — » Maria Oreschnik: „Za castitiga duli. oceta nasiga irojaka Ign. Knoblc- herja v ptuji dezeli“ ..... 2 » __ » Herr Johann Skuschek, k. k. Kreisamts-praktikant tu Neustadtl: »Folget mir nach«................................. 1 » — » Herr Valentin Schrei, Curat in Podkraj 1 — » » Joh. Bazhnik, Pfarrer iit Prezhna 2 » — > » Anton Jakschizh, Coop. » 2 » — * » Domherr Georg Pauschek ... 10 » — » Zusammen 235 fl. 50 kr. verwandte jährlich an 800,000 bis gegen 1,200.000 Dukaten nur für feile Schriftsteller gegen die Jesuiten. Grr gesteht selbst, daß er an 3,000.000 Dukaten jährlich nach Rom ein-gesandt habe, um daselbst Begünstiger seiner Pläne zu finden-ebofctil überbot Carvalho i« diesen geheimen Künsten. Den Commiffären, welche für den Prrceß gegen die Jesuiten nie-dergesetzt waren, und einer unzähligen Schaar von Schriftsteilem, Advokaten, Parlamentsräthen, welche für die Jesuiten zu schreibe» hatten, gab er, außer dem fixirren Gehalte, täglich noch ein Taschengeld von zwei LouisdorS. Der später so berüchtigt gewordene Präsident Roland opferte jährlich 60,000 Livres für ähnliche Zwecke. Der gottlose Club der Jansenistcn hatte sogar einen eigenen Stiftungsfonds unter dem Namen der Heilandscasse errichtet, um Pamphletschreiber gegen die Jesuiten zu besolden. Abbe Nicole war Stifter und Präsident derselben. Ungeheuere Summen flössen hier zusammen. Binnen Kurzem konnte die Casse über 400,000 Livr. jährlicher Zinse» disponiren. In allen Ländern hatte sie ihre Bureaus. Der jansenistische Agent dieser Corruptionsanstalt, welche man auch gewöhnlich »La Rocte & Pcrette« nannte, konnte von Rom aus »ach Paris schreiben, daß der gegen die Jesuiten gezogene Cordon so beschaffen sei, daß sie — die Jesuiten — mit all ihrem Credit un.d allen Schätzen Indiens ihn nicht würden durch-brecheII können. Proyart Louis XVl. drftrone. Gedruckt bei Josef Blasnik in Laibach.