IV. Jahrgang. Nr. 19. Zeitschrift für vaterländische Interessen. Erscheint jeden Dinstag und Freitag und kostet: Insertionsgebühren: Für die Zspaltiqe Petit-Zeile oder deren Raum Mit der Post: Für Laibach sammt Zustellung: bei Imaliger Einschaltung 6 kr., 2 Mal 8 kr., 3 Mal 10 kr. Ganzjährig fi. 6-^ Ganzjährig fi. 5,— Stempel jede« Mal 30 kr. Halbjährig „ 3 Halbjährig , 2.50 Inserate übernimmt Haasenstein »«5 Vossler in Wien, Wollzeile 9, Einzelne Nummer 5 kr. Hamburg. Berlin, Leipzig, Frankfürt »/M., Basel. Die Redaktion befindet sich am Hauptplatz, Nr. 10, II. Stock. Geldsendungen find zu richten au den Eigenthüme r des Blattes. Die Administration in Ottokar Klcrr's Buchhandlung Hauptplatz, Nr. 313. Manuskripte werden nicht zurückgesendet. Laibach, Freitag am 5. März 1869. Erklärung. Die Gemeinderathswahlen stehen nahe bevor. Es ist genugsam bekannt, daß dieselben veranlaßt sind durch die Auflösung des Gemeinderathes, zu welcher die Regierung durch den gesetzlich nicht begründeten Eigensinn der jüngsten Majorität desselben, welche das fernere Erscheinen in den Sitzungen und jede thatige Theilnahme an der Geschäftsbehandlung verweigerte, gezwungen wurde. Seit dem Jahre 1861 bis zum Frühjahre 1868 stand die Stadtgemeinde unter der Leitung nationaler Männer, denn diese hatten während dieser Zeitperiode die Majorität im Gemeinderathe. Wer zurückblickt auf diese Periode, wird anerkennen, welch' ganz anderes Bild unsere Landeshauptstadt heute bietet als vor acht Jahren. Die UmPflasterung und Matadamisirung ist fast überall, die Kanalisirung in vielen Theilen durchgeführt; die Entfernung verfallener und der Neubau schönerer Gebäude, die Erbauung der Hradetzkybrücke, die Ausführung mehrerer Quaistheile, der Ankauf von Unterthurn und die bessere Vorsorge für Parkanlagen fallen in diefe Periode, und haben nach dem einstimmigen Urtheile vorurtheilsloscr Reisenden, und zumal solcher, welche Laibach aus früherer Zeit kannten, unsere Landeshauptstadt zu einem reinlichen und freundlichen Aufenthaltsorte gemacht. I m Gebiete des Schulwesens wurde die treffliche St . Iakobsschule und die k. k. Oberrealschule in's Leben gerufen. Die Errichtung des Waisenhauses, des Kinderspitals wurde angeregt, ein Viirgerstatut entworfen, der Bürgersinn neu geweckt, und Hunderte neuer Bürger gewonnen, das Armenwesen geregelt, eine zeitgemäße Marktordnung festgestellt u. f. w. Die erhöhten Anforderungen machten auch größere Einkünfte erforderlich, welche lediglich vermittelst indirekter, Niemanden schwer drückender und auf alle sich gleichmäßig verteilender Abgaben, sowie insbesondere durch die endlich erwirkte Erhöhung des Verzchrunqs­steuer-Aecmivalents, um jährliche 38.000 Gulden, das ist um mehr als ein Drittel erhöhet wurden, ohne Einführung eigentlicher Gemeinde­umlagen , welche bei der hohen Besteuerung von Grund und Boden und den bedeutenden Häuserlasten zu empfindlich gewesen wäre. Obgleich die Uebernahme der Lotalpolizei, die erhöhte Bequartirungslast in Folge des unglücklichen Krieges des Jahres 1866, welche durch die Vorsorge der Stadtverwaltung ohne besondere Beschwerden von den Stadtbewohnern getragen werden tonnte, und endlich die umfassenden Vorkehrungen gegen die Cholera bedeutende Geldopfer der Stadt auferlegten, so befindet sich dieselbe nicht bloß in guten finanziellen Verhältnissen, sondern auch in der vielleicht in Oesterreick einzigen Lage, keine Umlagen auf die direkten Steuern zu besitzen. Mi t voller Befriedigung blicken wir daher auf die bisherige Verwaltung dieser Landeshauptstadt zurück. Nicht zweifelhaft könnte demnach die Stellung sein, welche unser Verein den bevorstehenden Wahlen gegenüber einzunehmen hätte, insoferne es sich lediglich um die Frage handeln würde, welche Kandidaten aufgestellt und unterstützt werden sollen. Es tritt jedoch eine viel wichtigere Frage an uns heran, nämlich die: Sollen wir bei den bevorstehenden Wahlen thätig teilnehmen — oder denselben gegenüber uns überhaupt ganz Passiv verhalten? Die deutsche Partei, welche ihren Mittelpunkt im hiesigen konstitutionellen Vereine hat, strebt mit allen Mitteln darnach, die Herrschaft zu erlangen. Sie verspricht goldene Berge, und da gibt es denn wohl kein besseres Mittel, die öffentliche Meinung über die Endziele und über die Thattraft dieser Partei vollständig aufzuklären, als indem man ihr die Regierung dieser Stadt zeitweilig freiwillig, ohne Kampf einräumt. Sie soll zeigen, ob sie unsere traurigen Handels- und GewerbsverlMnissc bessern, —was sie für die Verschönerung unserer Stadt thun, und wie ihre Finanzgebahrung sein wird. Sie soll beweisen, ob sie wahrhaft liberale Prinzipien zur praktischen Geltung bringen wird, oder ob sie bloß liberale Fräsen im Munde führt. Sie foll endlich beweisen, ob sie auch konsti­tutionell ist und der durch die Verfassung garantirten vollen Gleichberechtigung der Nationalitäten zu ihrer Verwirklichung zu verhelfen geneigt ist. „Aus ihren Thaten werdet ihr sie erkennen!" Dann wird es der öffentlichen Meinung nicht schwer sein, sich ein end giltige s richtiges Urtheil zu bilden. Aus diesem Grunde beschließt daher der Verein „ßloveui^a " „an den bevorstehenden Neuwahlen für den Laibacher Gemeinderath weder aktiv noch passiv Theil zu nehmen." Aus der Generalversammlung des Vereines „ßlovLnijZ," zur Wahrung der Voltsrechte Laibach, 1. März 1869. Dr. ^oll. L!ßi>vei8, Präsident. ,1. Hluruill, Sekretär. Wir Unterzeichnete sprechen unfern Wählern, die wir zum Theile durch zwei Dezennien im Laibacher Gemeinderathe vertreten haben, für ihr wiederholt bewiesenes Vertrauen unfern Dank aus, indem wir zugleich erklären, unter den gegenwärtigen Ver­hältnissen eine uns etwa zugedachte Wiederwahl nicht annehmen zu können. Laibach, 1. März 1869. Dr. Ioh. Ahaöiö, Josef Blasnil, Di. Ioh. Vleiweis, Dr. E. H. Costa, Josef Debeuec, Antun Frolich, Ioh. N. Horal, Dr. Josef Orel, Michael Palii, Josef Schwentner, F. X. Souvan, N. ü. Tupan, Blas Verhouec, Dr. B»KI. «upanec. Dr. Tomlm's Rede m der 166. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 23. Februar ge­legentlich der Beantwortung seiner von uns (in Nr. 17) gebrachten Interpellation an den Minister für Kultus und Unterricht betreffs der provisorischen Schulaufsichts-Verordnung lautet folgendermaßen: „Dem hohen Hause ist die bezügliche Verordnung des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht bekannt; dem hohen Hause ist auch die Interpellation, wenn nicht früher, so doch heute bekannt geworden, und ich glaube, daß diese Interpellation nicht nur die Gründe, die der bezüglichen Verordnung angeschlossen waren, sondern auch die heute von Sr . Exzellenz dem Herrn Minister für Kultus und Unterricht vorgebrachten Gründe vollständig entkräftet. Wenn darüber zu Gericht zu sitzen wäre, so würde ich glau­ben, daß von jedem Juristen und Verfassungsmanne die Akten als genügend und geschlossen betrachtet und das Urtheil gefällt werden müßte, daß das, was in der Interpellation enthalten ist, richtig sei, daß die Bemerkung ganz richtig sei, daß sowohl das Ländergesetzge­bungsrecht, als auch das Gesetz vom 25. Mai lücksichtlich der Schul­aufsicht verletzt worden ist. Nichtsdestoweniger aber will ich, soviel es mir möglich war, der Beantwortung der Interpellation zu folgen, auch aus dieser beweisen, daß die darin als Rechtfertigung ange­führten Gründe in einer unstatthaften Vermischung der von Sr . Exzellenz aufgestellten Unterabtheilungen des Gesetzes vom 25. Mai 1868 liegen, und daß die Verurtheilung der von Sr. Erzellenz er­flossenen Verordnung von allen jenen erfolgen müsse, welchen an dem Gesetze vom 25. Mai und welchen an dem Landergesetzgcbungs­rechte nur irgend etwas gelegen ist. Se. Exzellenz der Minister für Kultus und Unterricht sagt: Das Gesetz vom 25. Mai scheidet sich in zwei Abtheilungen; die dort enthaltenen Bestimmungen sind zweifacher Art. Die ersteren Bestimmungen greifen von den ßß. 10—13, und das sind jene Bestimmungen, welche den Landtagen das Recht ge­ben, die bezüglichen für die Schulaufsicht zu bestellenden Organe zu bestimmen und ins Leben treten zu lassen und auch die Bestimmun­gen, vermöge welcher der Wirkungskreis der bisherigen Organe an diese durch die Landesgesetzgebung zu bestellenden Organe zu über­gehen hat. Schon mit diesem Geständnisse hat Se. Exzellenz der Herr Minister für Kultus und Unterricht den Boden sich unter den Füßen weggezogen. Er hat darauf das Selbstbetenntniß der Regie­rung gemacht, dieselbe habe bezüglich der ߧ. 10—13 des Gesetzes vom 25. Mai eine Vorlage an die Landtage übergeben, dieselben seien jedoch rücksichtlich derselben den Anschauungen der Regierung nicht nachgekommen; die Regierung habe daher nur ihre Pflicht er­füllt und habe nicht mehr zu respektiren, was in den ߧ. 10—13 des Gesetzes vom 25. Mai liegt; sie habe nur das ihrige im Ver­ordnungswege gethan. I n dem ersten Theile des Bekenntnisses des Herrn Ministers liegt offenbar das Ertenntniß der Verpflichtung der Regierung, daß sie die bezüglichen Vorlagen an die Landtage, zu leiten habe; daß die Landtage die bezüglichen Gesetze zu beschließen haben; wenn dieß aber der Fall ist, so liegt darin das Ertenntniß, daß in dieser Beziehung ohne sanklionirte Landtagsbeschlüsse etwas nicht zur Giltigkeit kommen kann, und daß die Regierung ihrer Pflicht nicht entbunden ist, jenen Weg weiter zu betreten, auf dem allein Landesgesetze beschlossen werden können; das ist mit Beschluß der Landtage und mit Sanktion des Kaisers. I n dieser Richtung hat Sc. Exzellenz der Herr Minister selbst schon vollständig erkannt, daß die Regierung ihre Aufgabe richtig erfaßt, aber nicht zu Ende geführt hat, und weil sie ungeduldig war, weil nicht alles nach ihrer Schablone von allen Landtagen angenom­men worden ist, weil einige Landtage nach ihrer Anschauung zu viel, andere zu wenig gethan haben, und die Gesetze nicht sanktionirt wor­den sind, versinkt sie in die Vergewaltigung der Landtage, so daß sie in dieser Beziehung sich am allerwenigsten auf das Gesetz vom 25. Mai 1868, §§. 10—13, berufen kann. Was diese Abtheilung also insbesondere betrifft, auf die ich noch später kommen werde, hat der Herr Minister für Kultus und Unterricht die Interpellation nicht im geringsten entkräftet. I m zweiten Theil nennt der Herr Minister die Grundsätze, die in den Zß. 1—9 enthalten sind, und welche ge­mäß Z. 14 des Gesetzes vom 25. Mai , wie er sagt, sofort in Vollzug gesetzt werden können. Was enthalten nun die §§. 1—9? Sie enthalten nicht die Punkte, wegen welcher diese Verordnung für uns als verletzend erscheint. Wenn der Herr Uiiterrichtsminister sich auf den ß, 2 beruft und sagt, daß er nach diesem Paragrafe das Recht gehabt habe, die bisherigen Schulorgane sofort zu entheben und die Organe im Sinne der den Landtagen vorgelegten Vorlage zu schaffen, welche nebenbei bemerkt, er doch nicht so geschaffen, sondern einfach den­selben die völkischen Behörden substituirt hat, so antworte ich folgendes: Der bezügliche P.iragraf lautet im zweiten Punkte folgendermaßen: „Der Unterricht in den übrigen Lehrgegenständen in diesen Schulen ist unabhängig von dem Einfluß einer Kirche und Reli­gionsgenosfenschaft." Wenn dieser zweite Absatz derart lautet, so folgt daraus doch nicht, daß die kirchlichen Organe sofort im Verordnungswege abge­stellt und andere dafür bestimmt werden tonnen, daß der Unterrichts­ministcr sofort den ß. 11 fuspendiren kann, daß er sofort den Z. 1 und auch die §ß. 10, 12 und 13 fuspendiren kann. Der §.1 1 bestimmt genau, daß der bisherige Wirkungskreis der geistlichen und weltlichen Schulbehörden, und zwar der Landes­stellen, der kirchlichen Oberbehörden und Schulaufseher; der politi­schen Bezirtsbehörde und der Schuldistriktsaufseher; der Ortsseelsor­ger und Ortsschulaufseher, unbeschadet der Bestimmungen des Z. 2 an die im ß. 10 bezeichneten Organe überzugehen hat und ß. 1 desselben Gesetzes sagt, daß diese Organe gesetzlich bestimmt werden müssen. Z. 10 aber sagt, daß zur Leitung und Aufsicht über das Er­ziehungswesen, dann über die Voltsschulen und Lehrerbildungsan­stalten in jedem Königreiche und Lande ein Landesschulrath als oberste Landesschulbehörde, ein Bezirksschulrat!) für jeden Schulbezirk, ein Ortsschulrath für jede Schulgemeinde bestellt werden soll, und §. 13 verfügt, wie die Bezirke zusammenzustellen sind. Daraus folgt also, daß, weil nach §. 1 alles gesetzlich geregelt weiden muß, nicht aus der allgemeinen Bestimmung des §. 2 die Folgerung gezogen werden kann, daß der Minister im Rechte war, eine Verordnung sofort zu erlassen, dort, wo nur ein Landesgesetz die Schulaufsichtsorgane bestellen kann, und nur durch ein Landes­gesetz der Uebergang des Wirkungskreises, die Eiutheilung der Be­zirke und alle anderen damit in Verbindung stehenden Bestimmun­gen beschlossen werden können. Nun aber beruft sich Se. Exzellenz der Herr Minister schließ­lich noch auf die §ß. 14 und 15. Z. 14 lautet: „Die §ß. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9 — ich betone alfo nicht die §Z. 10, 11, 12 und 13 — treten mit dem Tage der Kundmachung dieses Gesetzes in Wirksamkeit und werden alle mit diesen Paragrasen in Widerspruch stehenden, bisher giltigen Gesetze und Verordnungen außer Kraft ge­setzt." §. 15 lautet: „Mei n Minister für Kultus und Unterricht ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt, das heißt mit dem Voll­zuge der §ß. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9, während die in den übri­gen Paragrafen behandelten Zweige dieses Gesetzes erst durch die Landesgesetzgebung praktisch in Wirksamkeit treten sollen, ohne daß der Herr Minister für Kultus und Unterricht, und das Gesammt­ministerium etwas in Vollzug zu setzen haben. Das Ministerium hat dieß auch selbst erkannt, nachdem es den Landtagen die betreffenden Vorlagen gemacht hat, und indem es diese Ertenntniß selbst ausgesprochen und dahin manifestirt hat, daß Ge­setze in dieser Richtung nur mit Beschluß der Landtage und unter Sanktion Sr . Majestät des Kaisers zu Stande kommen können. Ich bitte nun aber das hohe Haus noch insbesondere für das Folgende um geneigte Aufmerksamkeit. Der Herr Minister für Kultus und Unterricht bezieht sich auf die §§. 14 und 15 dieser Verord­nung; ich mache das hohe Haus aufmerksam, daß drei Gesetze am 25. Mai 1867 die Sanktion Sr. Majestät erlangt haben, drei Gesetze von gleicher Bedeutung: das Ehegesetz, das Schulaufsichts­gesetz und das interkonfessionelle Gesetz. Erlauben Sie mir, meine Herren, daß ich Ihnen die Unter­schiedlichkeit dieser Gesetze in den einzelnen Vollziehungsbestimmungen vorführe. Artikel V. des Ehegesetzes vom 25. Mai 186? lautet: „Mi t dem Vollzuge des gegenwärtigen Gesetzes werden die Minister der Justiz, des Kultus und des Innern betraut, von welchen die erforderlichen Ausführungsverordnungen zu erlassen sind." Hier ist ausdrücklich gesagt, daß die betreffenden Minister berechtiget sin», Ausführungsverordnungen zu erlassen, weil hier keine Reserve für die einzelnen Landtage offen gelassen wurde. Diesen Umstand setze ich der Berufung Sr . Exzellenz des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht auf die §§. 14 und 15 des Schulaufsichtsgefetzes mit ausdrücklicher Hervorhebung entgegen. Der Artikel 18 des interkonfessionellen Gesetzes lautet: „Mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Gesetzes sind der Minister des Kultus und Unterrichtes, sowie die übrigen Minister, in deren Wirkungskreis die Vorschriften desselben zur Anwendung kommen, beauftragt, und haben sie die zu solchem Vollzuge erforderlichen Verordnungen zu erlassen" In diesem Gesetze also und in dem Ehegesctze vom 25. Mai 1867 ist dem Ministerium die Erlassung der zum Vollzuge dieser Gesetze erforderlichen Verordnungen wegen der Natur dieser Gesetze anHeim gegeben, während in dem Schulaufsichtsgesetze gemäß des Artikel 15 desselben dem Ministerium nur die Ausführung der in HZ. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9 getroffenen Bestimmungen, das Gesetzgebungsrecht hinsichtlich der in den anderen Paragrafen berühr­ ten Zweige des Schulwesens, und zwar vorzüglich der Aufstellung der Aufsichtsorgane den Landtagen allein zuerkannt wurde. Ich glaube somit klar bewiesen zu haben, daß die Beantwor­tung der Interpellation leine in den Reichs- und Landeögesetzen be­gründete ist. Ich darf heute keinen Antrag stellen, aber ich verspreche dem hohen Hause, nöthigenfalls einen bezüglichen meritorischen Antrag einzubringen, weil wir diesen Gegenstand mit aller Kraft und Energie verfolgen müssen und nicht gesonnen sind, uns um das Landesgesetz­gebungsrecht auf eine solche Art bringen zu lassen." (Bravo! Bravo! im Zentrum rechts.) Tagesneuigkeiten. Lllibllch, 5. März. — (Die 5. Generalversammlung der „81ov«ni^a") fand am 1 . d. M . unter sehr großer Betheiligung der Mitglieder unter dem Vorsitze des Dr . Bleiwei s statt. Aus dem Berichte des Vereinssekretärs, Herrn I . Murnit , entnehnem wir, daß seit der letzten Generalversammlung dem Vereine 27 Mitglieder zugewachsen sind. Der ihm gewordenen Aufgabe, für den Umriß des Vodnil­denkmals Sorge zu tragen, ist der Verein nachgekommen und wer­den in Kürze die Abdrücke bei Herrn Blasnit erscheinen. Derglei­chen ist die beschlossene Petition gegen die direkten Reichsrathswahlen an Dr. Tom an abgegangen und von diesem dem Abgeordneten-Hause überreicht worden. I n der Wahlangelegenheit hat der Aus­schuß keine Mühe gespart, um die Wahllisten zu prüfen und zu rettifiziren. Die in der letzten Versammlung wieder angeregte Idee, einen oder mehrere Tabors zu veranstalten, ist bereits soweit zur That gediehen, daß der erste Tabor am Pfingstmontage stattfinden wird, worüber der Ausschuß nächstens Bericht erstattet. Bevor zum zweiten Gegenstande des Programms geschritten wird, ergreift Dr. Costa das Wort zu dem Antrage, „der Verein wolle den Obergymnasiasten für die „Beseda" seinen Dank votiren." Da einerseits der Reinertrag der „Beseda" für das von der „81a­veuija " neu angeregte Vodnitdentmal ein namhafter ist, andererseits aber die Jugend bewiesen hat, daß sie zu großen Hoffnungen auf nationalem Gebiete berechtigt, so sei der Dank in zweifacher Rich­tung gerechtfertigt. Unsere Jugend zeigt eine freiwillig e Begei­sterung für verdienstvolle Männer, keine gezwungene, wie man sie neulich zu sehen Gelegenheit hatte. — Dieser Antrag wurde ein­stimmig angenommen. Hierauf ergreift Dr. Costa als Referent des Ausschusses das Wort zur Begründung des zweiten Antrages. Eingangs erwähnt er kurz der Ursachen, daß der frühere Gemeinderath aufgelöst wurde und unsere Stadt daher statt 10, 30 Gemeinderathe zu wählen hat. Die Auflösung des Gemeinderathes sei das Resultat des Eigensinns einer Majorität, welche erst im Jahre 1868 solche geworden. I n der Geschichte zeigen sich bei ähnlichen Gelegenheiten nun eigcnthüm­liche Erscheinungen, ganze Parteien machen von ihrem Wahlrechte keinen Gebrauch; in Böhmen gingen die Gewählten weder in den Landtag, noch in den Neichsrath, ähnlich beschlossen die Rumänen in Siebenbürgen und erst kürzlich gingen die slovenischen Wähler der Umgebung von Marbur g vom Wahlplatze, ohne sich an der Wahl betheiligt zu haben. I n ähnlichen Fällen überläßt man dem Gegner den Kampfplatz ohne Kampf, man gibt ihnen, die früher über alle Vorkehrungen und Beschlüsse stets nur kritisirten, die Ver­waltung der Gemeindeangelegenheiten eine nicht entsprechende fan­den, Gelegenheit, sich auszuzeichnen. Dann übernehmen wir die Rolle der Nichter. Der Antrag des Ausschusses, der an der Spitze un­ seres Blattes weitläufig begründet erscheint, wurde einstimmig ange­nommen. Zum dritten Gegenstande des Programms, betreffend die pro­visorische Schnlaufsichtsverordnung, nimmt Dr. Bleiwei s das Wort. Man erinnert sich noch der stürmischen Sitzung unseres Land­tags gelegentlich der Schulaufsichtsgesetz-Debatte, wo von den Red­nern so viele Steine gegen die Geistlichkeit flogen, bloß weil sie national ist, sowie des Jubels unserer Liberalen, als das Konkordat siel. Die Majorität hat ein Schulaufsichtsgesetz beschlossen und höhern Orts zur Bestätigung vorgelegt. Allein es war dem Kultusminister nickt nach Wunsch und wurde gleich 6 anderen nicht sanktiomrt, wahrend 9 die Sanktion erhielten. Der Grund lag darin, daß wir und die Tiroler der Geistlichkeit in Sachen der Schule zu viel Ein­fluß zugestanden. Es kann eben nicht alles nach eine m Maßstäbe gemessen weiden, ohne die Autonomie der Länder zu alteriren. Die Regierung wird zur Ueberzeugung kommen, daß man den einzelnen Ländern das geben müsse, was ihnen gebührt. Redner lobt den Z u stand unserer Schulen keineswegs, legt jedoch die Schuld nicht der Geistlichkeit, sondern der bisherigen, von der Regierung gegebenen Schulverfassung bei. Der deutschen Sprache zulieb wurden andere nützlichere Gegenstände, wie Naturgeschichte, Geografie, Landwirth­schaft u. s. w. vernachlässigt, welche nach populärer Methode sich jedem beibringen lassen. Das Mittel, die Ucbelstände in unseren Schulen zu heben, ist nicht Entfernung der Geistlichkeit aus der Schule, denn die Geschichte unseres Vaterlandes lehrt, daß gerade diese sich um die Bildung der Jugend sehr verdient gemacht, na­mentlich dort, wo wegen der Arniulh der Gemeinde keine Schulen errichtet werden konnten. Die Schule stand faktisch unter Aufsicht der Regierung, denn Konsistorium, Dekaneien, Schulaufseher waren nur Mittelinstanzen, ohne Bewilligung der Regierung durften ohnehin keine Verordnungen erlassen werden. Wie viel befand sich also in den Händen der Geistlichkeit? Künftighin sollen die Schulmaschine dre i Räder treiben, der Landesschulrath, der Bezirtsschulrath nnd der Ortsschulrath. Die Bürgermeister sind in solchen Städten, welche ein eigenes Statut haben, zu geistlichen Würden in kurzem bedeutend avancirt: nach dem Ehegesetze ist er Pfarrer, nach der Schulaufsichts­verorbnung Dechant. Ob sie wohl mit diesen Aemtern zufrieden sein werden? — Unsere Abgeordneten, die Tiroler und mehre andere Mit­glieder des Reichsrathes fanden die provisorische Verordnung des Herrn Unterrichtsministers vom 10. Februar d. I . im Widerspruche mit dem Gesetze vom 25. Mai 1868 und der Neichsverfassung und gaben diesen gewichtigen Bedenken Ausdruck durch die bekannte In ­terpellation des Dr. Toman und Genossen. Redner erörtert nun mehrere Punkte en ästail, welche unfern Lesein aus der In ­terpellation bekannt sind. Durch solche Verfügungen wird die Lau ­desgefetzgebung illusorisch. Der ,,8loveiivj»," statutenmäßige Aufgabe ist es, über die Wahrun g der verfassungsmäßigen Volks ­rechte zu wachen, daher beantragt er im Namen des Ausschusses: die Versammlung möge es in einer Resolutio n aussprechen, daß sie sich den Prinzipien der Interpellation Dr. To­man's anschließe. — Wird einstimmig angenommen. Nachdem das Programm erschöpft war, kamen noch einzelne minder wichtige Anträge; wir erwähnen nur der Interpellation des Herrn Kreö , wie der Magistrat die willkürliche Schreibweise ge­wisser flovenischer Namen in den Wählerlisten rechtfertigen könne. Der anwesende Herr Magistratsleiter blieb die Antwort darauf schuldig. — (Betreffs der S chätzungstomm i ss ionen) bringen die „Novice" einen Bericht aus Wien, dem wir nur folgendes ent­nehmen. Nach der Vorlage des bezüglichen Ausschusses des Reichs­rathes soll die oberste Kommission in Wien unter dem Vorsitze des Finanzministcrs oder seines Stellvertreters aus 30 Mitgliedern be­stehen; davon wählt der Finanzminister 10, das Herrenhaus 5, das Abgeordnetenhaus 15. Die Abgeordneten der einzelnen Länder wäh­len je einen in diese Kommission, doch steht ihnen das Reckt zu, auch andere zu wählen, die nicht Abgeordnete sind. Jedes Kronland hätte demnach wenigstens eine n Vertreter, nur Görz, Trieft und Istrien müssen sich zusammen mit einem begnügen. Daß nicht auch Krain und Kärnten dasselbe Schicksal ereilte, ist das Verdienst un­serer Abgeordneten. — Die Landeskommissionen sollen aus 6 — 10 Mitgliedern unter dem Vorsitze des Landeschefs bestehen; die Hälfte dieser Mitglieder ernennt der Finanzminister, doch müssen zwe i der­selben aus den Grundbesitzern des betreffenden Landes gewählt wer­den; die zweite Halste wird durch den Landtag gewählt. — Die Lotalkommissionen bestehen aus 8 Mitgliedern; davon ernennt 4 der Finanzminister, die übrigen das Volt; ebenso wird der Vorsitzende dieser Kommission durch den Finanzminister ernannt. — (Deputation.) Aus Nudolfswerth wird uns geschrieben: Nehmt hin den Dank, den ich von uns Euch sage, Für Stunden, die verherrlicht das Genie, — O bleibt die Voten uns der bessern Tage, Dem Euer Morgenroth die Farbe lieh. Am 24. v. M. ist eine Gemeindedeputation, bestehend aus den Ge­meinderathsmitgliedern v. Fichtenau, Dr. Rosina und Dr. Buöar auf Gemeindekosten von Nudolfswerth nach Wien abgegangen, um die Unterkrainer-Eisenbahn durch Nudolfswerth zu bringen, und heute rückgekehrt. Sie bringt die besten Nachrichten; der Handels- und Kriegsminister, sowie der Sektionschef Depretis haben ihnen gesagt, daß sobald die Eisenbahn durch Unterkrain geht, sie Nudolfswerth als den Hauptort des Unterlandes berühren müsse, und daß der Staat selbst eine Uebertracirung der Bahnlinie vornehmen, doch das oießfällige Eisenbahngesetz kaum in der jetzigen Reichsraths-Session eingebracht werde. Wenn es nur nicht aä öalsnäaZ Araeoas ver­schoben ist! — (Das Pfund Pferdefleisch um 20^ kr. in — Laibach.) Es ist hinlänglich bekannt, daß in Wien Pferdefleisch ausgeschrottet wird, obschon der Preis desselben pr. Pfund kaum 20 kr. erreichen dürfte; in Laibach hat man bisher noch nicht inso­weit eine Sympathie für dieses nützliche Thier gefaßt, um ihm auch in der Küche und auf dem Speisezettel eine Rolle anzuweisen. Desto drastischer mag daher die nachfolgende Geschichte klingen, die sich kürzlich in unserer Landeshauptstadt zutrug. Ein Lion aus jenen Kreisen, die sich im Kasino und bei der „Schnalle" zu versammeln pflegen, um eingehende Debatten über Hunde, Pferde und Equi­pagen zu hallen, unterhandelte mit einem andern schon längere Zeit um ein Pferd, das ihm ausnehmend gefiel, ohne daß sie Handeleins werden konnten. Schon wollte man beiderseits die Sache abbrechen, denn die Differenz zwischen dem verlangten und angebotenen Preise war zu groß, da legte sich ein erfinderischer Kopf ins Mittel. „Wie war's denn," rief er, „wenn Du das Pferd nach dem Gewichte lauftest?" Dieser originelle Vorschlag fand den Beifall des Käufers, er bot sofort 18 kr, für das Pfund. Auch der Verkäufer ging auf die Idee ein und nach einer längern Unterhandlung wurde der Preis auf 20 ^ kr. firirt. Damit kein Theil durch einen Aufschub verkürzt erscheinen würde, holte man das Thier sogleich aus dem Stalle und führte es zur Wage. Das Resultat überraschte aber den spekulativen Käufer sehr unangenehm, denn das Noß war bedeutend theuerer ge­worden, als es vorher der Verkäufer geschätzt, doch die Sache ließ sich nicht ändern, und so bezahlte der scharfsinnige Lion den Preis sammt weiteren 10 fl., die er in einer Wette an einen Freund in eben dieser Angelegenheit verloren hatte. Ob derselbe wohl je wieder auf den originellen Einfall kommt, lebendiges Pferdefleisch nach Pfunden zu kaufen! — Die Geschichte ist buchstäblich wahr, wirft aber zugleich ein sehr fatales Licht auf unsere Lions rücksichtlich de­ren geistigen Fähigkeiten. Sie wundern sich, daß das „Tagblatt" die amüsante Historie nicht brachte? Nun, es wird seine Gründe Nach der „Beseda" am 28. Februar 1869. Die Jugend ist des Lebens Morgenröthe! — Die Ahnung eines Tag's voll Sonnenschein, Der uns der Stunden viele schöne böte, Gieß'st sie mit Ihrem Zauberlicht ins Herz hinein. Und trügt auch hie und da das frohe Hoffen, Wenn jäh ein Sturm den Himmel uns verhüllt — Es war das Herz dem schönen Glauben offen, Daß Wünschen sich und Hoffen doch erfüllt. So habt auch Ih r nach neblig finst'ren Nächten Mit ros'gem Schein den Horizont verklärt; Den Tobten wolltet Ihr nur Kränze stechten. Und habt dadurch wohl Euch selbst mitgeehrt! Des Vaterlandes künft'ges Glück und Hoffen, Es ist in Euch, in Eure Hand gelegt, Euch steht die Welt, noch alle Bahnen offen — Doch bleibt dem Lande treu, das treu Euch hegt! So schreitet fort auf dem betret'nen Wege Voll Iugendkraft, besonnen wie ein Mann, Und Eu'rer Herzen jugendfrische Schläge, Sie eifern Euch zum Wahren, Guten, Schönen an! Herrn Dr. A O. Popp, praktischer Zahnarzt, Wien, Stadt, Vognergasse Nr. 2. Szendr«, 25. Juni I8L8. Euer Wohlgeboren! Ich gebrauche schon seit mehrere!! Jahren Ihr rühmlichst be­kanntes Anlltherin-Mundwllsser mit dem besten Erfolge, doch wird selbes schon so vielfach nachgemacht und Verfälscht, daß ich mich entschlossen habe, um eine echte Waare zu erhalte», mich direkt an Euer Wohlgeboren mit der Bitte zu wende», mir per Poflüachiiahme 4 Fla­schen Änllthemi-Mundwasser »nd 2 Schachte!» Zahnpulver per Post zuzusenden. Indem ich meine Bitte nochmals wieberhole, zeichne ich mich mit größter Hochachtung ergebenster k. Bezirksalzt, Zu habe» in: Laibach bei Josef Kaiinger, Ioh. Ktaschoww, A. Krisper, Petriöiö . Nizzoli, Apotheker; Gurkfcld bei Fricdr. Bömchcs, Apotheker; Stein bei Jahn, Apotheker; Würz bei Franz LüMI und Pontnni, Apotheker; 23—1. Wartenberg bei F. Olldler. litsi'o NÄPi'avi telovacislia äi'NLtvo ^llöete^ ot) 8. uri ^veöoi'. I. Lrenosls — Loj ui6ä bi-enceljni in liowÄrji. 3. ?stslinöck — pet6i'08vev Hsiärilia. 3. üomiöuÄ KurKa. ()seks: Nu LÄill. 4. (^vstsroLziLv l^an äs Ontnsil, par N. Viliiai'. 5. 3o8M0nc>1itiöna ^o^otnica. 6. 8tÄro8t — slakogt) Zaloizra v 1 äjanju. OssKs: N^'oi-, Valentin 6iö; stotnik, ?. Nrtuilc: inajorjev«, nöi, «leliea; »totnikov siu, l'ons. ?. I^oteri^a. DolntKs: 1. Ntui 23, «illoäks. 2. VsliliH lain^», lMoäßraterli'). 3. 2i-i?alo 23, toilettu. 4. 8srvios 22 tß. 5. XroLnil^ 2«, äsLLrt. 6. 2 Kntslji. 7. klatnsns rnte. 8. ?o<1ol3Ä 12 ^ir^FÄ. 9. 1 8 toi: »ladlcorZ,. 1». koLeduo äarilo ^08^oäa 1^. V. ?ri vstoM äodi vsak tufeo drL2v1aöuo Ztsvill:^ 8 Kte­ rinn vri lotsi'Hi ißra. Ueä na8am62niini toöl:aini i^rg, lnestna ^oä1)a. X tej vsLsIioi val>^'c> 86 uäjs nai-ci6nin äru8tsv. LavnNtelji vsösra: 24. Eigenthümer und Herausgeber kster Oi^sUi . — Für die Redaktion verantwortlich: ^ak. ^leLovo. — Druck von ^c>8et LlasniK in Laibach.