Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 3. Laibach, 1899. VH. Jahrgang. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des krainischen Eisenhandels. Von A. Müllner. Die Hammerwerke von Kropp, Steinbüchel und Kolnitz. Es wird nun gesagt, wie Kreisämter und Herrschaft entfernt vom Bergorte, überlastet mit anderen Agenden und unkundig der Bergwerksverfassung, bei bestem Willen nichts leisten konnten. „Die Gewerkschaft suchte dem Uebel Einhalt zu thun, indem sie bewirkte, dass ihr gestattet wurde, aus ihrer Mitte einen an das Kreisamt und die Herrschaft gebundenen Bergwerksvorsteher zu wählen, dieser Vorsteher in seinem Wirkungskreise eingeschränkt, ohne Autorität, ohne einen Brahiö, musste eben Alles geschehen lassen, um nicht selbst insultirt zu werden.“ „In den Wäldern, in welchen sich die Unterlhanen zur N o t h d u r f t beholzen durften, wüsten diese nach Willkür und richten den alten und jungen Wach sthum zu Grunde, so dass diese Waldungen, ein Schatz des Landes, zu blossen Gestrüppen gestaltet werden.“ • Schliesslich wird der Wunsch ausgesprochen, es möge eine Nagelschmiedeordnung endlich geschaffen werden. Die Nagelschmiedeordnung. Schon 1754 bestand eine solche, deren wir jedoch nicht habhaft werden konnten. Auf ihr Bestehen lässt das Begehren des Kreisamtes um eine Abschrift derselben, und um Bemerkungen: in wie weit diese Ordnung beizubehalten oder ahzuändern wäre?, schliessen. Das Bergoheramt meint, „es wären von Eisnern, Kropp und Steinbüchel je zwei Gewerke und zwei Nagelschmiede anherzuberufen und zum Tage auch ein kreisämtliches Individuum beizuziehen“. Sitz.-Protokoll 1801, Nr. 215. Auch 1777 muss eine „Schmiedenordnung“ eingeführt worden sein, weil der Unterbergrichter von Steinbüchel berichtet: „dass sich die daselbstigen Nagelschmieden sich der allda entworfenen und daher expedirten Schmiedeordnung nicht fügen wollen.“ Exhib.-Protokoll 1777 dd, 12. Februar. Es liegen uns indessen einzelne Züge vor, welche auf Gewohnheiten und Gebräuche hei den Schmieden Streiflichter werfen. So war die „Anredezeit und der Verleihkauf“ der Hammerarheiter und Nagelschmiede um 1780 zu Weihnachten, die Aufnahme und Wechselung aber um Georgi zu halten. Act. miscel. im Repertorium ddo. 1789, Nr. 19. 1781 berichtet Berggerichts-AsseSsor Franz Guntersdorf, dass die Lehrzeit eines Lehrjungen, der nicht Nagelschmiedsohn ist, T — 4 fl. kostet und unbestimmt ist, Gesellen werden nach einer Prüfung nach 2 ■— 3 Jahren zu Meistern gemacht. Exbib.-Prot. ad 27 B. Wandert ein Nagelschmiedgeselle aus einer Nagelschmiede in die andere, so muss er allen Arbeitern dieser Schmiede 4 Mass Wein, etwas Brpd und Fleisch an Leihkauf geben, bei dieser Gelegenheit tragen die übrigen Arbeiter Speisen oder Geld zusammen und halten am Hl. Dreifaltigkeit-Sonntag ein gemeinsames Mahl. Jeder „Stock“ hat dem Altmeister, welcher über die Arbeiter die Aufsicht hat, jährlich V2;Mass Wein zu entrichten. Sitz.-Prot. 1871,Nr. 27 B. Im selben Jahre 1781 bitten die sämmtlichen Nagelschmiede in Kropp: „dass bei der zu errichtenden Schmiedeordnung mit dem an sie. gedacht werden möchte: 1. dass sie mit kaiserlichem Current-Gelde nach dem vollen Werthe bezahlt würden; 2. ihnen das Eisen und die Nägel nach dem Wiener Gewichte abgewogen werden möge; 3. die Gewerken ihnen das Kohl vermessen und „die Massam Kohles, so ein Pferd beibringet“ à 32 kr. L, W. oder aus ihren Kohlhütten mit 36 kr. L. W. verabfolgen sollen. Schliesslich bitten sie um Einführung einer allgemeinen und festzusetzenden Schmiedordnung. Sitz.-Prot. 1781, Nr. 16Ì. 1794 fragt das Kreisamt sub 23. November an, ob die Nagelschmiede nicht nach der D i e n stb o t e n -Ordnung!! hehandelt werden könnten? Das Oberbergamt antwortet, dass sie zwar 1783 der montanistischen Jurisdiction entzögen wurden, doch könne die Dienstbotenordnung von 1787 nicht auf sie an-. gewendet werden, da sie andere Kündigungsfristen haben. Es wird zu einer neuen Ordnung auf eine Commission angetragen. Sitz.-Prot. Nr, 269. Unterm 28. Februar 1795 erfolgte die Einberufung der Gewerke nach Laibach zum Kreisamte zur Berathung einer neuen Nagelschmiedordnung, wahrscheinlich resultatlos, weil am 28. und 29. December, 18 Ql. wieder , ein Ausschuss von 10 Gewerken und ebensoviel Nagelschmieden zu diesem Zwecke einberufen wurde. Es wurde da laut Sitz.-Prot. 1802, Nr. 1 ein Protokoll aufgenommen, doch heisst es im Bescheide des Bergoberamtes: „Bei den herrschenden Verderbnissen und Ausartungen dürfte wohl jede, wie immer geartete Ordnung so wenig beobachtet werden, so wenig die erflossenen höchsten Entschliesungen vom 1. Juni 1786 und 4. Jänner 1787 gefruchtet haben.“ Am 28. August 1802 überreicht Bergrath v. Gussmann den Entwurf zur neuen Ordnung im Sinne des Verlangens der Landesstelle ddo. 21. November 1801, und Kreisamtes ddo. 28. November 1801. Das Amt glaubt: „Es müssten auch die Nagelschmiedschulden liquidirt werden, denn ohne Liquidirung der so drückenden, theils rechtsbeständigen, theils aber unrechtmässigen somit scla-vischen Schulden, - die Wirksamkeit einer wie immer gearteten Nagelschmiedordnung nichts versprechen lässt.“ Sitz.-Prot. 158. Am 27. Mai 1805 wurde endlich zu Folge Verordnungen ddo. 27. October 1808 und 1. Mai 1805 vom k. k. Kreis- und k. k. Bergoberamte ein Protokoll aufgenommen. Gegenwärtig waren Alois Frh. v. Taufrer, k. k. Kreiscommissär, Alois Frh. v. Gussitz, Actuar, und Max Tscherin, Berg-obèramts-Àssessór. Aus dem umfangreichen Actenstücke erfahren wir, dass keine Nagelschmiedordnung exi-stire, wohl aber in der Registratur drei Entwürfe vorhanden wären, jede anders, jede für ein anderes Werk bestimmt, aber keine ist Gesetz geworden. Jedes Gewerbe hätte eine Ordnung, nur die Nagelschmiede keine. Doch verdienen sie in mehrfacher Hinsicht Rücksicht. „In Eisnern, Kropp und Steinbüchel sind ihrer über 1000 Seelen. Wegen dieser Zahl und ihrem Einverständnisse darf ihnen kein Gewerk, nicht einmal die Ortsobrigkeit etwas sagen, weil sie sofort gemeine Sache machen. Sie arbeiten nur, wenn sie wollen, machen sich nach Belieben Feiertage und verspotten bis zur Stunde die wiederholt ergangenen Verordnungen vom 1. Februar 1787.H1) I) .Diese bedroht die Missbrauche mit dem . Verfeiern der Zeit und selbstgemachten Feiertagen mit folgenden Strafen: der Gewerke, der es duldet, zahlt pro Arbeiter 1 fl. Strafe, Letztere aber sollen, „Diese Leute klagen über unzulänglichen Verdienst, aber sie spielen, saufen und lärmen ganze Nächte, und vei feiern ausser den KirChenfeiertagen über 100 Tage im Jahre.“1 * *)) „Es bestehen nun in Eisnern, Kropp und Steinbüchel 216 Essfeuer mit 621 Schmiedstätten. Da auf jedem Stock täglich'1000 Nägel gemacht werden, so ergeben sich 621.000 Stück pro Tag; Rechnet man pro Lagel 18.000 Stück, so werden prò Tag über 34 Lagel erzeugt, welche loco Triest mindestens zu 40 fl. verkauft werden. Es betragen diese 34 Lagel pro Tag 1360 fl. und in den leider ver-feierten 100 Tagen einen Verlust von 136.000 fl. fremden Geldeinflusses pro Jahr.“ „Schon 20 Jahre verspotten sie die Gesetze und trotzen den Stellen ungescheut und dürfen nach Willkür die Gewerken, das Land und das Aerar um namhafte Summen beinträchtigen. “ „ Sie bestehlen ihre • Gewerke von allen Seiten, verkaufen das Eisen und Nägel. Gehorsam oder doch schuldige Achtung gegen ihre Gewerke ist gar nicht zu erwarten, ja selbst die Geistlichkeit vermag mit diesem zügellosen Volke nichts auszurichten.“ • • Von den Gewerken heisst es: „Man muss gestehen, dass einige Gewerken nicht selten diese Menschen durch Aufdringen des Säufens um ihren Lohn verkürzen, durch theure Pfennwerthe, dann durch unnöthige Vorschüsse die Arbeiter in Schulden stürzen, und so den Grund zur Sclaverei legen. “ Es lässt sich nicht leugnen, „dass die Arbeiter durch verschiedene Kunstgriffe der Gewerken so unvermerkt in Schulden verfallen, äüs welchen sie nicht mehr gerissen werden ; dadurch werden sie lebenslang elende und gefesselte Sclaveh, die förmlich gekauft und verkauft werden, denn entweder lässt ihn sein Herr nicht eher aus der Arbeit, bis. er die Schulden gezahlt und abgedient hat, in die ihn doch der Herr selbst oft in der Absicht gezogen hat, um sich seines Bleibens zu versichern, oder wenn der Mann zu einem andern Herrn geht, so muss der neue Beförderer die Schulden dem alten zahlen, und so bleibt, der Sclave bei dem neuen Gewerken in der nämlichen Lage“. Es sei zu erwägen: erforderlichen Falles unter Militärassistenz, am Leibe gestraft werden. *) Diese Tage sind einmal dife 52 Donnerstage und dann noch 56 andere Tage, nämlich 17., 20., 21., 25. Jänner, 3., 9., 14,, 24. Fe^ bruar, — der Aschermittwoch, 12, 17. M3,rz, Gründonnerstag, Char-freitag, Ostersamstag, Osterdienstag und Mittwoch, 24. und 25. April, 1., 3., 16., 25. Mai, Pfingstdienstag, 13., 21.,. 24. Jiini, 4., 13., 22., 25., 26. Juli, 2., 10, 16., 24., 28. August, 1, 14., 29. September, 18., 21., 28., 31. October,-2., 11., 19., 21., 25., 30. November, 4., 6., 13., 21., 27., 28., 31. December. Somit 67 Sonn- und Feiertage, 52 Donnerstage und 56 Extratage, in Summa 175 Tage, fast1 soviel, als die Mittelschulen Ferien haben: Die Bauern machten sich darüber mit folgender Wochenordnung lustig: Montag ist blau, Dienstag Feierabend, Mittwoch wägen sie Zeineisen, Donnerstag wird Feuer angemacht, Freitag geschmiedet, Samstag abgerechnet; Eine andere Version sagt: Montag ist der Tag nach dem Sonntage, Dienstag ist blau, Mittwoch wird geschmiedet, Donnerstag gezählt (die Nägel), Freitag gerechnet, Samstag ist Feierabend. »dass diese Menschen durch ihr Fabrikat ins Land jährlich einige 100.000 fl. fremden Geldes hereinschaffe n. “ Es, wird beantragt, eine Substitutionsbehörde für Eisnem, Kropp, , und Steinbüchel zu schaffen, bestehend aus Substituten, Actuar und Schreiber, denen drei Waldhüter und zwei Gerichtsdiener beizustellen wären. Indessen meinen die Herren: „Man ist bei den mehr als republikanischen Werken Eisnern, Kropp und Steinbüchel nicht ohne Grund besorgt, dass das in Antrag stehende Substitutionsamt bei den unübersteiglichen Hindernissen der Absicht nicht entsprechen dürfte. Rev.-Bergamts.-Acten Nr. 87.“ Die Sache zog sich noch bis 1809 hinaus. In diesem Jahre ordnet ein kais. Rescript ddo. 9. Februar an: »dass 'es allenthalben bei der jetzigen Beobachtung zu bleiben, mithin von der Herausgabe einer neuen Nagelschmiedordnung abzukommen habe, und die Localbehörden nur zur genauen Handhabung der bereits bestehenden Verordnungen verhalten werden sollen.“ Dies galt für die zünftigen Schwarznagelschmiede in Steiermark und für die un zünftigen in Krain. Rev.-Bergamts-Acten Nr. 101. Wir geben im Folgenden noch einige 'Mittheilungen des Herrn Carl Pibroutz über das Leben der Nagelschmiede in Kropp. Der Arbeitstag war nach Essenszeiten — „jed“ getheilt. Solcher gab es drei; 1. jed bis 8 Uhr, 2. jed 9—1 Uhr, 3; jed von 2^7 Uhr. Da sie übrigens nach Centner oder 1000 Stück arbeiteten, so • gingen sie ziemlich willkürlich in die Esse. Manche schon 1 und 2 Uhr Morgens, andere um 4 Uhr. Nachtarbeit war in Kropp nieht gebräuchlich. Die Nagelschmiede: besitzen keine Familienhäuser wie die Gewerksherren. Ihre Wohnungen bestanden gewöhnlich in einer grossen Stube, in welcher 2 V3 Familien ihren Tagesaufenthalt hatten. Hier hatte jede Familie ihren Tisch, über welchen die Schüsselstelle (čelešnik) an der Wand hing. Gekocht wurde an Arbeitstagen in der Sclnniedehütte. Geschlafen in separaten Dachkammern. . Jede solche Familie hiešs »e.n kr uh“ („ein Brod“.) Es wohnten also z. B. „trije kr uhi“, „drei Brode“ in einem Hause, die Wohnstube hiess „hiša“; »Trije kruhi na eni peči“,.„drei Brode an einem Ofen.“ . Im Gänzen zählte Kropp, 100 Häuser, davon sind heute 96 vorhanden, und zwei neue dazu gekommen, welche von 892 Seelen bewohnt werden. Dìe Tracht der Nagelschmiede bestand früher aus Joppe, Irchhose, Stiefeln bis zur'. .Falben , Wade, den Zwischenraum bis zur Hose dekten die „galufi“ ^ die Weste »pruštah“ roth, blau odér grau mit kleinen Knöpfen, am Kopfe der , Filzhut. Die Posterschmiede gingen ebenso* nur waren die Stoffe etwas feiner, Von den Holzpantofeln, welche die .Nagelschmiede gewöhnlich trugen, hiessen sie auch „cokleri“.2) Im-Falle der Arbeitsunfähigkeit, hatten alte| Nagelschmiede Anspruch auf eine Hospitalspfründe, welche z, B. 179 6 sechs Kreuzer | betrug. In den Sitzungs-Protokollen erscheinen öfter Gesuche um diese Pfründen. So melden sich 1780 Antön Schollér, 84 Jahre alt, Anton Notar 51, Andeas. Lusner 80, Caspar Pogatschng 79 Jahre; alt, davon 50 Jahre Nagelschmied. Mathe .Juvan-tschitsch 79, davon 50 Jahre Erzsucher, Jakob Kapus, 68 Jahre alt.’ Die Armen mussten indess, wenn ihnen auch die Pfründe zugesprochen war, auf das Absterben eines Pfründners warten ; so erhielt 1800 Anton Possautz, invalider Nagelschmied in Kropp, der 50 Jahre zur Zufriedenheit arbeitete, schliesslich erblindete und von Schlagfluss berührt war, unterm 8. August die' erste in Erledigung kommende Pfründe zugesprochen. Schon, am 26. machte ihm Lucas Mirz Platz. Sitz.-Prot. Nr. 145 und 169. Die Gewerben. Aus den bisherigen Anseinandersetzungen war die Zerfahrenheit, welche unter den Gewerken3) in der Manipulation herrschte, ersichtlich; die Vernünftige rn unter ihnen erkannten selbst die Unhaltbarkeit der Zustände, und man dachte im Zusammenhänge an die Errichtung der Flossöfen und an eine „Union“ der Gewerke zu gemeinsammem Handeln. Es erliegt in den Rev.-Bergamtsäcten von 1775 sub Nr. 275 ein diesbezüglicher Entwurf von 1771, in welchem es unter Anderèm heisst: „Um eine vernünftige und zweckmässige Manipulation zu ermöglichen, sei zur Union bis zur Erzeugung, des Zein eise ns zu schreiten, weil bis dahin die meisten Gebrechen und Unordnungen vorwalten, andererseits aber die Hauptunion bis zur Erzeugung und zum Verkauf der Nägel für dermalen der entkräfteten Gewerkschaft als zu weitwendig und kostbar fallen, auch vielen und grossen Schwierigkeiten unterliegen würde“. Es werden folgende Unionsmodalitäten in Vorschlag gebracht: O Ein Halbstrumpf, der über das Knie gezogen wurde, recte goljufi = die Betrüger, weil es keine Strümpfe waren. *) cokla, der Hohzschuh, vom ital. zoccolo. 3) „Gewerken oder Gewerkschaft sind die Personen, so eine Zeche bauen, und ihre gewisse Theile daran haben“j erklärt Dr. Christ. Herttwig in seinem Bergbuche von 1734 den Begriff. Nach der ungarischen Bergordnung hiessen Sie auch W aid bürg er 1. c. p. 183.' . ' ‘ 7 -. Q&ffipSfi § 1. Errichtung einer gewerkschaftlichen Commun Cassa, in welche jeder Gewerk für jeden Hammertag-Antheil 200 fl. T. W. einzulegen hätte; aus diesem Fonde wären Erze und Kohlen zu bestreiten, so wie alle Auslagen bis inclusive zur Erzeugung des Zeineisens. § 2. Wenn 336 Centner Zeineisen fahricirt sind, so wird es in drei Classen: gutes, mittleres und schlechtes sortirt, sodann jede Gattung in 48 Theile ausgewogen und jeder Gewerk erhält „a Ratta“ seiner Tage, sein Eisen. § 3. Bei jeder Uebernahme bezahlt jeder Gewerk sein Zeineisen mit 2 Pfennige höher das Pfund, als die Gestehungskosten sind, haar. § 4. Es wird ein verständiger Rechnungsführer angestellt, „jedoch aber zur Vermeidung aller niedrigen Vorurtheile und Hintanhaltung der sich ergeben könnenden Missgünstigkeiten und Unzufriedenheiten nur ein Fremder und nicht aus dem gewerkschaftlichen Gremio* — sollte aber zu seiner Zeit ein gewerkschaftliches Kind zu sothaner Bedienstung für tüchtig und geschickt befunden werden, so wird man wohl auf denselben zu reflectiren haben“. Für den Weinschank die Brotbäckerei und den Vérschleiss von Getreide und Victualien wäre ein Wirthschaftsführer zu wählen. Damit aber auch der Arbeiter den nöthigen Trunk und die nöthige Nahrung um einen mässigen Preis erhalte, so sei imumgänglich noth, den durch Lizitation und Afterpacht im höchten Grade hinaufgebrachten Weindaz und Fleischkreuzer zu mässigen. § 5. Die Waldfrage musste geordnet werden, Wirthschaft und Regel im Holzschlag angeordnet und auf den Nachwuchs Fürsorge gewendet werden. § 6. Der Berg- und Erzhau soll nach der Bergordnung regulirt werden, „angesehen die unterirdischen Schätze durchaus als regalia Principis zu betrachten seien, und jemehr deren entdeckt und genutzet werden, umsomehr wird das landesfürstliche Interesse und gemeinsame Beste befördert“. Es wird gefordert, das der Bergordnung gemäss in „freien Feldern“! Jedermann schürfen dürfte, ausser wo schon Belehnungen ausgemessener Reviere vorhanden sind. Unstatthaft sei es, das ganze Di-stricte von grösstem und weitestem Umfange einzelnen Gewerken eingeräumt würden. *) 1809 schuldet Lucas Kliner, Hammergewerk in Unterkropp, dem „Weinsamer“ Michel Legat in Lees für Wein 2000 fl. T."W., fiir welche Schuld er ihm seinen Dienstag der 8. Woche und zwei Zeinhammertage verpfändet. 1812 erscheinen diese 2000 fl. „nach dem CurBe reducirt auf 616 fl. 20 kr., betragen 1693 Fr. 75 Cent.“ Verl.- und Schied-Buch IV., p. 117 u. 119. So „prävaliret“ sich der Inhaber der Wochein ‘) (Zois) alle überaus grossen und weiten Districte mit Ausschluss aller benachbarten Gewerke. Ebenso verhält es sich in den Districten von Sava, Jauerburg und Bleiofen, wo sie (Kropper und Stein-büChler) seit undenklichen Zeiten bauten, 1753 aber ihnen die Baue eingestellt wurden, und sie von dort verdrängt würden, (durch Ruard). Diese beiden Unrechte von 1708 und 1753 müssten gutgemacht werden. § 7. Es soll ein Flossofen (Plau- oder Hochofen) gebaut werden, dahin auch ihre Wünsche gerichtet seien, doch reichen ihre Mittel nicht hin, die Werke umzugestalten. Sie bitten daher um ein unverzinsliches Darlehen vom Staate. § 8. und 9. Handeln von der Cassa. § 10. Jeder Gewerke soll über seinen Besitzstand an Kohlstätten und Beholzung eine Consignation machen, die Belehnungsbriefe beibiingen und beim Verweser hinterlegen. Dieselben sollen geschätzt, aus der Casse bezahlt und commun gemacht werden. § 11. Ebenso soll es mit den Hammergeräthen, Erz, Kohl, Roheisen, Erzplätzen, Schmieden, Schiinder und schweren Schlacken, Waschwerken, Kohlbarren und Eisenhütten gemacht werden, welche commun gemacht werden sollen. § 12 handelt vom Verhältniss der Arbeiter zur Union. Alle ob verschuldet oder nicht verschuldet, exclusive der Nagelschmiede, „verfallen in das Freie“ und sollen vom Verweser nach Bedarf aufgenommen werden. § 13 handelt von den Sitzungen der Union, bei Stimmengleichheit soll in geringen Fällen der Unterbergrichter in dessen Ermangelung der grösste Antheiler von Kropp, in wichtigen das k. k. Oberberggericht entscheiden. § 14 handelt von der Inspection und § 15 von einer zu entwerfenden Nagelschmiedordnung; gleich aber wäre nöthig: „denen in dem Bergwerk zum höchsten Nachstand der Gewerkschaft eingenisteten Posterschmieden ihre abseitige malitiose und schädliche Handlungen ernstgemessen zu beschränken“. „Sie dahin zu verhalten, auf dass sie die Schmiedearbeit niemand Andern, als der gewerkschaftlichen Communität ohnweigerlich prestiren, ihren erzeugten Schmieden-Slinder und Pöckeln nicht ausser dem Bergwerk verkaufen, sondern der Gewerkschaft um den bestimmten Preis einliefern.“ Ebenso sollen sie sich des Ankaufes der Avanzo-Nägel von den Schmieden enthalten. Diese Posterschmiede werden „gewerkschaftliche Blutegel“ genannt, denen die im höchsten Grade *) Belehrungsbrief ddo. 14./1L 1708. gestiegenen unerlaubten „practiquen“ zur Gewohnheit geworden sind. § 16 handelt von „denen eingeschlichenen Insassen, deren Aufenthalt nichts Anders zum Grunde hat, als durch unerlaubte Vorkäuferei, haltende Trafiquen und mehr andere unzulässige Kunstgriffe sich nähren zu wollen, wodurch die ohnedies malitiosen Arbeiter zu noch grösseren Ausschweifungen der Untreue, Unfleiss und Verschwendung veranlasst werden müssen“. „Solche unwürdige, dem Bergwerk zur Last fallende Glieder nun verdienen um so mehr abgeschafft zu werden, je gewisser es ist/ dass sie dem Bergwerk nicht den geringsten Nutzen schaffen, weder mit einer Arbeit zugethan sind, somit allerdings als ein überflüssiges und unnützes Gesindel werch betrachtet und verabscheut werden sollen.“ § 17 heisst es, dass, so „rein und wohlthä-tig die Absichten sein können, so werden sich' ohne Zweifel einige Gewerke finden, welche die Union zu vereiteln trachten werden. Bei Betrachtung der Widersacher wird man finden, dass die meisten nur mit 1, 2, oder 3 Tagen betheiligt sind und viele die Union nur darum scheuen, weil andurch die in ihrem Busen ver-hollenen Wunden den getreuen Gläubigern gar zu sichtig ins Auge fallen würden“. Unterm 1. August 1775 meldet der Unter-bergrichter Joli. Franz Kordesch an das Ober-Berggericht, dass in Steinbüchel: „die gewörkh bey errich-tung sothaner Unionsmodalitäten nicht haben einstimmig werden können, als haben mehreren Theils der Gewerkschaft ihre unüberlegte Meynung eingelegt“,; welche er Sub A, B C beilegt. Er lege auch (Sub C) seine Anschauung bei. In der Beilage sub A meint Joh. Bapt. Thorn a nn aus Steinbüchel, dass bei den Gewerken, so widrige und unterschiedene Meinungen zum Vorschein gekommen seien/dass er als grösster Antheiler sich nicht „unterziehen“ kann, er wolle warten, was Kropp für Massnahmen treffen werde. ------------ Die Zukunft der Stadt Laibach. XXII. Nobilitirungen erfolgten, nach der „Argo“ 1898, p. 14 ci tir ten amtlichen Quelle, im XVIII. Jahrhunderte weniger als im vorhergegangenen.. Wir zählen unter Josef I. 1705—1711 einundzwanzig Standeserhöhungen, darunter Talberg (Dolnitscher), Karl VI. 1711—1740 siebenundfünfzig, darunter Steinberg ol. Rauscher, Erberg ol. Verderber, Rastern, Zorn, Zois, Franz I. 1743—1765 vier, Joseph II., Leopold II. und Franz II. 1765^1806 je eine, darunter Vega. Besehen wir uns noch das Niveau der gesellschaft-' liehen und wissenschaftlichen Bildung der Zeit, so erscheint dasselbe, nach dem Tone der damaligen Tagespresse zu ürtheilen, ein sehr niedriges gewesen zu sein.. So liegt uns vor ein gedrucktes Flugblatt ddo. Laibach, den 23.October 1751, betitelt: „Ruff.“ Hier heisst es, dass die Kaiserin missfällig vernommen habe, „dass viele geschriebnen sogenannten Zeitungen in allerhöchst dero Erb-Landen verfasset, ohne alle Scheu aller Ortthen abgegeben“ werden, in welchen Nachrichten meisst u n g e-gr ündet, falsch und vor sät zlich erdicht et seien. Es- seien mit dieser Kundmachung „alle dergleichen Zeitungs-Schreiber“ auch in-Krain, Görz und Gradisca ernstlich vor diesem lügenhaften Treiben zu wArnen, widrigens gegen sie mit F u s t i g a t i o n m und Relegation vorgegangen würde. Anzeigern von solchen bosshaften Uebertretern werden 100 # in Gold zugesichert. — Zum Schlüsse heisst es: „Sage es einer dem andern.“ Von welcher Qualität übrigens diese zeitungs-schreibenden Subjecte gewesen sein mögen, lässt sich beurtheilen, wenn man den rüden Ton erwägt, welcher noch 33 Jahre später in der „Laibacher Zeitung“ angeschlagen wurde. So bringt dieselbe 1784, Nri XLII, folgende Notiz: „Unsere Toden werden nun in keinen Sarg mehr gelegt, sondern nur in einen Sack genäht und immer 4 in eine Grube gesteckt, mit Kalk bestreut und zugeworfen, hievon soll niemand ausgenommen sein, als der Kaiser und der Kardinal. Die Ursache soll seyn die Vertheuerung des'Holzes (!!), welche; durch die Särge entstanden und künftig entstehen werde. Will aber jemand mit dem Sacke nicht von Hause getragen werden; so kann er sich vor 4 Gulden des Gemeinden Sarges bedienen/ um das primum spectaculum zu vermeiden!!“ oder Nr. VI vom selben Jahre, „die Kapuziner, Fränziscaner u. d. gl. müssen seit dem neuen Jahre ihrer Nase einen Abbruch thun, und das Pfund Tabak pr. 1 fl. bezahlen. Es fahren in Wien die Verstorbenen schon allgemach im Schlitten vor die Linien, um sich alldort begraben zu lassen, — da heisst es: Hurrah! die Todten reiten schnell!“ — Nr. III. 1. c. heisst es wieder: „Wer künftig getraut sein will, muss dafür 30 fl. bezahlen, hirdurch werden viele/ die dem Staate nur Bettler erzeugen würden, vom Ehestände abgehalten. — Das Findelhaus kömmt bald in Wien zu Stande“ etc. ohne Grazie.* 2) Wie muss das Geistesleben eines Publicums beschaffen gewesen sein/ ; dem man Dergleichen bieten durfte, unter dessen Vorfahren noch 100 Jahre früher ein Schönlebel und Valvasor lebten und wo von 1-693—1725 noch eine Academia Operosörum mit zahlreichen Mitgliedern bestanden hatte.3) Angesichts 1) Auspeitschung. 2) 1797 ergeht an die k. k. Aemter ein Erlass, laut welchem es, „da die Gesetze und Verordnungen durch die Behörden bekannt gemacht werden, vom Anträge einer bisher ungewöhnlichen Ausgabe für die Haltung einer Wiener und Laibacher Zeitung ohne weiterem abzukommen habe.“ Bergger. Sitz.-Prot. ddo. 1797, Nr. 144. 3) Ein Versuch, die Academia operosorum 1781 wieder zu beleben, schlug fehl. Nach zwei Sitzungen anno 1781 löste' sie sich 1787 auf. Y . dieses Verfalles des, geistigen Lebens zu Ende des XVIII. Jahrhunderts sind des Franzosen Haquet Bemerkungen begreiflich, welche er anlässlich der Erwähnung Valvasors in seiner Oryctographia carniolica *) III, p. 20, macht. Er schreibt: „Die Betrachtung, die ich hier (in Galleneck) mit nicht geringer Empfindung machte, über die grossen Verdienste dieses einzigen Mannes, welchen jemals das Land gehabt hat, und desgleichen' es vielleicht in Jahrhunderten nicht wieder wird aufweisen können, hat mir mehr, als einen klaren Beweis von dem Verfall der Nation in Ansehung ihres Fleisses und der Wissenschaften gegeben ; denn so lange ich mich zu entsinnen weiss, habe ich von keinem Menschen im Lande mit' gehöriger Achtung der Verdienste dieses beinahe unerreichbaren Mannes sprechen gehört, aber wohl meistens mit grober Verachtung, anstatt, dass man stolz auf ihn sein sollte. So sind die Verdienste unter dem Müssiggang der Unwissenheit und den Lastern verachtet. “ Dafür fiorirteli die Wirths-häuser, deren es bei einer Seelenzahl von circa 10 000 Bewohner anno 17 98 : e i n h u n d e r t s i e b e n u n d s e c h-zig gab. — Ihre Besitzer erwiesen sich gelegentlich der Verhandlungen wegen der Stadtbeleuchtung als sehr lichtfreundlich. Diese 167 Schaukhäuser waren wie folgt in der Stadt .vertheilt. a) In der Stadt, und zwar: am Platz 6, in der Liüger-gasse 2, Spitalgasse 4, hinter der Mauer 1, in der Studentengasse 1. Am alten Markt 8, in der St. Jakobigasse 7, der Florianigasse 1, der Froschgasse 5, der Rosengasse 1. Am Neuen Markt in der Schustergasse 1, der Judengasse 2, im Judensteig 2, am Rain .3, in der Reitschulgasse 4. Zusammen 48. b) Am Marienplatz 3, in der Kapuzinergasse 3, am Kapuzinerplatz (jetzt Sternallee) 3, an der Wienerstrasse 9, an der Klagenfurterstrasse 7, auf der St. Petervorstadt 26, der Pollana 18, vor dem Teutschen Thor 2, im Weiberthal (jetzt Vegagasse) 8, beim Brunn 4, an der alten Poststrasse 4, in der Gradischagasse 2, an der Triesterstrasse 13, in der Fischgasse 1, Brunngasse 2, Krakaugasse .4, Tyrnau 5, der Karlstädtervorstadt 7, und im Hühneriiorf 3. Zusammen in den Vorstädten pÉfiÉl Musealarchiv. Es wurde nun seit 1790 die Stadtb eleuchtungs-frage ventilirt. Das Kreisamt drängte den Magistrat und die Bürgerschaft, etwas zur Sache zu thun, es wurden verschiedene Mittel und Wege vorgeschlagen und Kostenüberschläge gemacht, unter Anderm eine Subscription veranstaltet, welche kläglich ausfiel. Die Leute sahen darin nur eine Unterstützung der Nachtschwärmerei, welche sich für solide Bürger nicht zieme. Die Einzigen, welche ein Verständniss für die Sache zeigten, |waren die W i-r t h é, welche sich bereit erklärten, von jedem Gülden Weindaz 1 kr. zu Beleuchtungszwecken zu zahlen, wie dies aus dem Berichte der Polizeidirection an den Statthalter ddo. 20. Juni 1798 ersichtlich ist. Der Weindaz-Collectant Michael Kehrer veranschlagt den Weindaz auf 13.000 fl. jährlich, geringe gerechnet Dies ergäbe einen jährlichen Fond von 216 fl. 40 kr. Die Gesammteinnàhmen für die Beleuchtung wurden auf 2362 fl. 40 kr. veranschlagt, während der Pächter Grünwald die Besorgung derselben um 2050 fl. zu übernehmen bereit wäre. Die Be-v leuchtung wurde auf 10 Jahre verpachtet. Grünwald erhielt 300 Laternen mit 600 Lampen, welche bis 12 Uhr Nachts zu brennen hatten, in den 15 Redoutennächten J) aber bis zum Ende derselben. Contract ddo. 2. Mai 1789. Mss. im Museum. ______ Krainisclie Land- und Handelsleute in Fiume im XV., XYI. und XVII. Jahrhunderte. Die löbliche Municipalbehörde von Fiume publicirte 1896 in drei stattlichen Bänden eine sehr interessante historische Arbeit über Fiume unter dem Titel: „Memorie per la Storia della Liburnica città di Fiume scritte dal Fiumano Giovanni Kobler,2) publicate per cura del Municipio. Kobler’s reicher literarischer Nachlass, welchen er der Bibliotheca civica hinterliess, wurde durch eine Commission, bestehend aus den Herren Dr. Nicolo Gelletich, Dr. Francesco Baron Lettis, Dr. Franc. P ole ss i, Prof. Alfred Fest, Prof. Pietro Za mb r a und Prof. Arthur D aim art elio, geordnet, und über Beschluss der Muni-cipalrepräsentanz ddo. 11. Juli 189,4 publicirt. Das sehr interessante Werk enthält ein reiches Materialé über die Geschichte der Stadt, deren kirchliche und geschichtliche Verhältnisse von der ältesten Zeit an, den Handel, die politischen und socialen Zustände der sich jüngst so kräftig entwickelnden Seestadt. Im II. Bande Cap. XIV, p. 69 wird der Handel Fiumes von den ältesten Zeiten «bis 1809 besprochen. 1) Der neue Redoutensaal wurde 1786 fertig und anj '29. Jänner eröffnet. Herr W. Ritter v. Luschin, k. k. Bezirksrichter in Fürstenfeld übersandte jüngst demMuseum einen Theaterzettel vom 29. Jänner 1786. Da heisst es: „Mit gnädigster Bewilligung wird heute von der deutschen Schauspielergesellschaft unter Führung des Herrn Friedrich Zöllner vorgestellt ein durchgängig unterhaltendes Lustspiel in 5 Aufzügen, genannt: Das Findelkind; Affenpreis (!!) der taube Schulmeister (diesen gab der Director Zöllner selbst). NB. NB. Es dient zur gehorsamsten Nachricht, dass heute den 29. Jänner.in dem1 neuerbauten grossen Redoüten-Saal der erste m a skirt e Ball wird gehalten werden. ;Der Anfang ist um 10 Uhr. Das Leggeld 34 kr. NB. Bei dem Herrn Mathias Castagna, Caffe-•sieder, sind in dem Redouten-Saal nach Belieben sowohl Manns- als Frauenzimmer-Larven oder Yisier oder Handschuhe, zu haben.“ 2) Geb. 22. August 1811 ih Fiume als Sohn des Marcus Kobler aus Eisnern, welcher in Fiume Kaufmann war, und der Therese geh. Lusner. Er starb 2. Juli 1893 als Titular-Ministerialrath. *j Leipzig, 1778. Ueber die Zeit vor deni XV. Jahrhundert ist fast nichts bekannt, als dass im XIII. Jahrhundert Venetianische Kaufleute hier landeten. Für die Zeit von 1436—1460 besitzt. die Stadt interessante Notizen in einem Buche der Municipalkanzlei. Es war eine Blüthezeit des Fiumaner Handels. Angesichts der Uebermacht Venedigs waren die Fiumaner allerdings auf den Verkehr mit dem österreichischen Istrien, dem Karst und K rain eingeschränkt. Ihre Schifffahrt erstreckte sich nach den Häfen Italiens, insbesondere der Marken und Apuliens. Gegenstände des Grosshandels waren: Eisen, Stahl, Nägel, Sensen, Sicheln (Falci), Holzbalken, Bretter, Galeerenruder Ochsenhäute, Schaffein, Oel, Getreide, Hülsenfrüchte, Schlachtvieh, Wolle, Lein, Baumwolle, Tücher, Seife,' Salzfleisch, Salpeter, Meersalz, Zibeben, Rosinen, Mandeln, getrocknete Feigen, Salzfische. Unter den fremden Kaufleuten, welche nach Fiume handelten, werden als aus Krain al’ingrosso genannt: aus Prem Giovanni Oberburger, aus Laibach Ambrogio Lustthaler, Giorgio Baloch, Vito Spiljavac, Giacomo Cristonich, Cristiano Planina, Paolo Lustthaler, Matteo Bobnar, Matteo Kutjevac, Giorgio Rumpler: aus Laak Giorgio Soch, Luciano de Schoff-loclc,1) Giacomo L i p o 11, Giorgio Skurianac, Giacomo Arar (Harrer),* 2) Stefano Bla'gogna, Pietro Vizach, Giovanni Schüben. Aus Selzah presso Eisnern Nicolo Zanetich; aus Krainburg Urbano Chirinich Mar-ghärita Skipariza; aus Stein Leonardo de Stein. . Mit dem XVI. Jahrhundert beginnt der Verfall des Fiumaner Handels in Folge der Türkeneinfälle in die Hinterländer Croatien und Krain, des Krieges mit Venedig 1508—1523, und der Seeräuberei der Uskoken. Erst im XVII. Jahrhundert begann sich der Handel wieder zu heben. Im III, Bande gibt uns der Verfasser p. 142 ff. Nachrichten über einige Patrizierfamilien Von Fiume. Wir begegnen hier mehreren Namen, deren Träger auch in Krain eine Rolle gespielt hatten. Solche sind: A n d r o c h a,. sie werden .1695 Landleute in Krain-.3) «. Argento, im XIII. Jahrhundert Patrizier von Triest, wèrdèn 1657 krainerische Landleute, mit der Bedingung, sich anzukaufen. In Fiume erscheinen zuerst 1555 ein Marco und 1606 ein Vitale d’Argento. Carminelli,in Fiume schon Anfang desXVI. Jahrhunderts, in Laibach 1629 genannt. Gerlicy, im XVII. Jahrhundert Gerlicich geheissen. <) Corrumpirt aus Bischoflack, Škofjaloka. 2) Einen Michel Harrer haben wir von 1590—1600 als Oberbergrichter kennen gelernt. 3) Diese wie die folgenden Notizen nach der Ständischen Adelsmatrikel von 1824. Marotti 1570 in Volosca genannt. Ein Josef M., Oberaufschlagseinnehmer in Fiume, wird 1716 Ländstand in Krain. Orlando; 1603 in Fiume ein Giorgio und Lucas genannt. In Krain finden • wir einen Simon v. Orlando, „Wechselherr“ zu Fiume unterm 16. Jänner 17.16 als Landstand aufgenommen; gegen dem, dass er die Handlung alla minuta ablege. — Circa 1670 erscheint Simon Orlando als Oelgrosshändler in Venedig; er wurde 1677 Bürger von Fiume und 1703 Municipalrath. Er starb 1719. Raunacher, altes Adelsgeschlecht des XIV. Jahrhunderts, Erbauer von Schillertabor, Herrn von Raunach bei St. Peter. In Fiume erscheint ein Jakob 1436—1449 als Hauptmann von Fiume. Sternberg. Fiumaner Familie, deren verschiedene Glieder im XVI. Jahrhundert am Karste Vorkommen. In Fiume nannten sie sich Stemberger. In Krain wird Georg Stemberger 1635 Landstand. Terzi. Ein Ottavio wird 1642 als Landstand genannt. Sie stammten aus Lovrana. Troyer. Der erste Fiumaner war ein Antonio, Do-ganavorsteher, geadelt 1678 als von Aufkirchen. Er wird 1687 Landstand von Krain. Das Wenige möge genügen, um auf die Bedeutung des interessanten Werkes auch für die krainische Gèschichte', welche ja innig mit der der. Seestädte und Italiens verknüpft war, hinzuweisen. Fiume ist eben eine im Aufschwünge begriffene Handelstadt, und ihre Bürgerschaft besitzt Sinn für die Localgeschichte, welcher erfahrungsgemäss bei im Verfalle befindlichen, oder demselben entgegengehenden Gemeinwesen abhanden zu kommen pflegt. Müllner. Eisen Waffen aus St. Michel und Watsch der Collection Prinz Windischgriitz. Se. Durchlaucht Prinz Ernst zu Windischgrätz besitzt in seiner interessanten Sammlung eine Reihe von Fundstücken aus St. Michael bei Hrenowitz und Watsch, aus welchen wir acht Stücke in y 0 der natürlichen Grösse abbilden. Wir haben „ Argo“ I, Nr. 2 ff über die .Eisenschmelzstätte von St. Michel eingehend gehandelt und gezeigt, dass dort eine Waffenfabrik und Werkstätte für verschiedene Eisengeräthe bestand. Was uns in den Ruinenmassen des Castelles erhalten blieb, ist durchwegs misslungenes Fabrikat, welches bei Seite geworfen wurde.1) Auch die hier abgebildeten Schwerter zeigen Formen, denen es man am ersten Blicke ansieht, dass die misslungenen Stücke nicht für den Absatz geeignet waren. Besonders auffallend i). Cf. „Argo“ 1. c. p. 110 ff. sind Fig. 1, 2, 3 und 8. Auf der Klinge Fig. 1 sind auch zwei Fabriksmarken aufgeschlagen. Fig. 2 ist wieder durch seine Technik merkwürdig, welche sich an. die des in „Argo“ I, p. 114 beschriebenen Schwertes des Laibacher Museums anschliesst. Sie bestand darin, über einen Klingenkern von weicherem Stahle eine dünne Rinde von härtestem Stahle aufzuschweissen. Beim Schwerte des Landesmuseums besteht der Kern aus Banddamast, beim Schwerte Fig. 2 in der Sammlung Sr. Durchlaucht ist der Klingenkern aus einer Schiene geschmiedet und auf denselben die harte Stahlrinde beiderseits aufgeschweisst. Auf unserer Figur 2 ist dieselbe als dunklere Partie ersichtlich. Die Abbildung zeigt, dass der grösste Theil der aufgeschweissten Rinde abgeblättert ist, indem der weichere Kern, stärker vom Rost angegriffen, sich von der Rinde trennte und sie abstiess. Fig. 4 endet wie die gallischen Schwerter in eine stumpfe Spitze und ist eine Hiebklinge, während die ersten drei auch Stossklingen sind. Fig. 5 ist ein einschneidiges, 63-5 cm langes Hiebmesser, ähnlich einem Scramasax. Doch stimmt es in der Klingenform genauer mit der im .Argo“ IH? Taf. VII, Fig. 8, abgebildeten, einschneidigen Stahlklinge des Florentiner Museums überein, Fig. 7 ist eine in der Scheide steckende 45 cm lange, spitz zulaufende Stossklinge mit abgebrochenem Griffe aus Watsch. Müllner. rechten Beckenknochen lagen , bei 100 Stück Bronzemünzen von zweierlei Grösse in zwei Rollen geordnet, und zwar bildeten die grösseren die eine, die kleineren die zweite Rolle. Die erstèren, gewöhnliche Bronzen des IV. Jahrhunderts von 24 mfm, die letzteren kleinere Bronzen von 15—16 n'jm Durchmesser. Die meisten Stücke, speciell die grösseren zeigten scharfe Prägen, manche dürften kaum in Umlauf gewesen sein. Die Kleinbronzen waren stärker abgenützt, viele sogar bis zur Unkenntlichkeit verschliffen. Quer über diese Leiche lag eine zweite, mit dem Kopf in West, so dass die Oberschenkel der zweiten über dem Bauche der ersteren gelegen waren. Keiner der beiden übereinander geworfenen Todten hatte irgend eine andere Beigabe als die berührten Münzen. Von den gefundenen circa 100 Stücken erhielten wir 70 von folgenden Münzherren: Constantin I. 306—337, drei Stücke Coh. 716 — Constans 335-^350, dreizehn Stücke in sechs Prägen (Cöh. 9, 10, 22, 47, 61, 176.) '— Constantius II. 335 —361, zwanzig Stücke in acht Prägen (Coh. 3, 40, 45j 92, 140, 303, 310, 293) — Magnentius achtzehn Stücke in vier Prägen (Coh. 5, 18, 20, 68) — Decenti u s 351—353 fünf Stücke in einer Präge (Coh. 33) —.Constantius Gallus 351—354, 1 Stück Coh. 2, — endlich zehn unbestimmbare kleine Bronzen. Müllner. am Fig.1. Fig. 2. Fig. 3. Fig. 4. Münzfund Grunde des neuen Gymnasialgebäudes. Fig. 5. Fig.G. Fig.7. Fig, 8. Krain im italienischen Sprachgebrauche. Beim Bau* des neuen Gymnasiums fand sich schon im Juli 1896 ein Sarkophag mit Inschrift, welche wir „Argo“ V, p. 104, Nr. 4 veröffentlicht haben. Diverse Gräber aus Ziegeln oder einfache Urnengräber lieferten Gefässe aus Thon und Glas, Schmucksachen etcì, aber nur sehr spärlich Münzen. Eine Lucilla Coh. 31, ein Lici-nius pater und ein zweifelhafter Claudius war so ziemlich Alles. Am 15. Mai d. J. wurde aber ein ganz eigentümlicher Grabfund gemacht, für welchen uns .bis dato in Laibach jede Analogie fehlt. Beim Anlegen eines Abzugs-canales traf man in ca. einem halben Meter Tiefe unter dem ursprünglichen Niveau auf ein Skelett, welches von N—S gerichtet lag (und zwar der Kopf in N). Neben dem Der italienische Volksmund nennt das Land Krain Cragno und den Krainer Cranzo (Cranzo duro), die Sprache, obgleich sie eine slavische ist, nicht schiava, sondern lingua crag no lin a, Schiavo heisst der Istrianer, Slovene sowohl als Croate. Ein croatisch sprechender Ciče in Lipa bezeichnete noch vor circa vierzig Jahren seine Sprache als krainische, da dieser Theil Istriens einst zu Krain gehörte. Wohl zu unterscheiden von Cragno ist das venetianische C a r n i e n, aus welchem allerlei Hausirer und Kleinkrämer stammen, welche Istrien, Krain undlnnerösterreich abhausirten; diese hiessen „Cargnieli“, und fast in jedem istrischen Dorfe steckt ein Cargniol als Krämer. Prof. W. Zupančič: Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge 12mal im Jahre, 1—1 \/i Bogen stark und kostet ganzjährig 8 K = 8 Mark, halbjährig 4 K= 4 Mark. Redacteur, Herausgeber und Verleger: Alfons Müllner, Musealcustos in Laibach.Druck von „Leykam“ in Graz.