559 Amtsblatt jnr Laibacher Ieitnng Nr 79. Montag drn 8. April 1872. (127—3) Nr. 329. Concurs-Ausschmblmg. Pei dem k. k. Bezirksgerichte in Stein ist eine Gerichtsadjumtenstellc mit dein jährlichen Gehalte von 900 st., und eventuell eine gleiche mit 800 st. zu besehen. Die Bewerber mn diese Stelle zu deren Erlangung jedenfalls auch die Kenntniß der kraini-schcn ^slovcmschen) Sprache in Wort und Schrift erforderlich ist, haben ihre gehörig belegten Gesuche bis zum 20. April d. I. bei dem gefertigten Präsidium im vorschristmä'ßigen Wege zu überreichen. Laibach, am 2. April 1872. K. k. Landesgcrichts-Prästdium. ^1^3—1) """ Nr. 353. Am k. k. Real- und Obergymnasium in Ru-bolfswcrth sind drei Lehrstellen mit den durch das Gesetz vom N. April 1870 normirten Bezügen zu besetzen, und zwar: eine Lehrstelle für klassische Philologie mit subsidiarischer Verwendbarkeit für slovenischen Sprachunterricht, eine Lehrstelle für das deutsche Sprachfach und philosophische Propädcutik und eine Lehrstelle für den Zeichenunterricht, wobei bie gleichzeitige Verwendbarkeit für den Unterricht ^ der Kalligraphie einen Borzug begründet. Der Zeichnenlchrer, von dem die Lchrbefähigung l"l Sinne der h. Ministerial - Verordnung vom 20. October 1870 verlangt wird, wird verpflichtet sem, neben dein obligaten Zeichnen und eventuell kalligraphischen Unterricht bis zur gesetzlichen Ma-" flmal-Stundenzahl auch den Zeichnen-Unterricht als freien Gegenstand für die Schüler des Ober« gymnasiums ohne eine besondere Remuneration zu er» theilen. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig in-struirtcn Gefuche im Wege ihrer vorgesetzten Ve< Horde längstens bis 20. Mai l. I. bei dem k. k. Landesschulrathe für Kram einzubringen. Laibach, am 5. April 1872. K. k. Lnndcoschulrall) sür Brain. (128—2s Nr?^' Concurs. An der Volksschule in Predaßl ist die mit ewer Dotation von 245 st. 20'/, kr. C. M. verbundene Lchrerstelle erlediget. Zur Wiederbesctzung dieses Postens wird der Concurs bis 24. April l. I. ausgeschrieben, mit welchem Tage die gehörig belegten ^chlche allhicr zu überreichen sind. No'thi-gcnfalls wird dieser Posten provisorisch besetzt. April ^72^^^^"^^ Krainburg, am 2ten ^^"^> ^ ^ Nr. 3815. Kundmachung. Wegen Sicherstcllung des Baues eines neuen Cigarren - Fabrications - Gebäudes zu Vaibach in Arain w"d hiermit der Concurs ausgeschrieben. ^ Die mit Allerhöchster Entschließung vom 6tcn Februar d. I. genehmigte Bausummc beträgt im anzen 215.305 st. 15 kr. (gwcihundertfünfzehn- tausend dreihundcrtfünf Gulden fünfzehn Kreuzer), wovon 210.l)14 st. 54 kr. auf das Haupt' und 43W st. 61 kr. auf das Nachtragsbau-Elaborat entfallen. Es betragen nämlich: I. die Maure,arbeitt« . . 82.853 fl. 82 lr. II. „ Stcmmctzarliciltli . . 25».473 „ !>5 „ III. „ Terracottawa^rcli . . 1.764 „ — „ IV. „ Zünmcllt,a»l.Sall'citcn . 30 677 „ 34 „ V. „ Spei^lcraibtilci, . . 3,806 „ 4l „ VI. „ Schilfcldcclc>asl'cit . 4.763 „ W „ VII. „ Seitcn 2,633 „ - „ X. „ Scklosscrncwich»e«allisilc» 12Ü69 „ — „ XI. .. Gulmscnwaarr,, . . 25 5>8l „ 36 .. XU. „ eiserncli Gcwölb Tragrippcn 6.713 „ 30 „ XII. .. (^l^sclarbeit . . 1.605 „ 97 „ XIV. „ Ansticichcrarbrillil. . 1.403 .. 60 „ XV. ., Psiasteiasbeit . . 1.928 .. - .. 210 914 fl. 54 tt. Hirzu dic nachträglich cilliitlcllcn ssoften filr W^sscrlallfcaüälc l,nd vcr-ställtc ssund^mcols, sowic dic Grün« lllnlicrslclluxg .... 4 390 fl. 61 lr Zlisammc» . . 215,305, st. 15, tr. Die Offerte, welche auf den ganzen Bau, oder auf einzelne Kategorien der Herrstcllungen lauten können, müssen mit einem 50 kr. Stempel versehen und mit einem 5"/<» Vadiuu'. belegt sein und sind bis längstens 2. Mai d. I., 12 Uhr Mittags, bei der GcschäMcitlmg der provisorischen Cigarren-Fabrik in Laibach einzureichen. Bei der Fabriksleitung können auch dic Pläne, das Voransmaß und der Kosten Ucbcrschlag, sowic die Baubcdingnisse eingesehen werden; dieselbe ertheilt auch weitere cmf den Bau Bezug nehmende Auskünfte. Die in den Offerten eingesetzten Beträge sind mit Ziffern und Buchstaben zu schreiben. Die Entscheidung und Auswahl unter den eingelangten Offerten behält sich die k. k. Central Direction der Tabak Fabriken und Einlösungs-Acmtcr in Wien unbedingt vor. Die vom Erstcher des Baues zu leistende Caution beträgt 10 "/<, des entfallenden Erstehungs Preises. Die Offerte bleiben für die Uebelreicher vom Zeitpunkte der Uebcrrcichung, für das hohe Aerar aber erst vom Zeitpunkte der Annahme verbindlich. Die Entfchcidung wird thunlichst beschleunigt werden. Wicu, am 2. April 1872. (130—1) Nr. 555. Lieferuugs-Ausschreibe». Bei der k. k. Bergdircction Idria in Krain werden KOOO Metzen Weizen, R5OO „ Korn, HON „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, nnd der Mehcn Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth schastsamte zu Idria im Magazine in den cimen-tirtcn Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts-Anforderungen nicht entspricht, zurückgcwicfcn. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualificirteS Getreide der gleichnamigen Gattung um den contractmä-ßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entwcder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intervcnircn. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund dcs k. k. Wirthschaftsamtcs als richtig und unwidcr-fprcchlich anerkannt werden, ohne daß ^er Liefe rant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide I000 Idria zu stellen, und es wird auf Bcrlan-gen desselben der Wcrksfrächtcr von Seite des Amtes verhalten, di: Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Ncu-kreuzer pr. Sack oder 2 Metzcn zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der l. k. Bcrgdircctions-kasse zu Idria oder bei der k. k. Landcshauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Erstcher kein Gcwerbsmann odcr Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Slcmpelmarke versehene sal-dirte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Ncukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis HO. April «533 bei der k. k. Bergdircction zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und der Preis I000 Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körncr-gattungen lauten, so steht es der Bergdirection frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für eine Gattung anzunehmen odcr nicht. 7. Zur Sichcrstcllung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Bcrtrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein 10perc. Badium entweder bar, oder in annehmbaren Staatöpapiercn zu dem Tagcs-coursc, odcr die Quittung über dessen Deponirung bei irgc»d cincr montanistischen Kasse odcr der k. l. Landcshauptkassc zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Eontrahcnt die VcrtragSvcrbindlichlei-tcn nicht zuhalten, so ist dem Acrar das Recht ein geräumt, sich sür cinen dadurch zugehenden Schaden fowohl an dem Vadium, als an dessen gesammtem Vermögen zu rcgrcssiren. 8. Denjenigen Offcrcntcn, welche keine Ge-treidcLiefcrung erstehen, wnd daS crlcgte Vadium allsobald zurückgestellt, der Erstehcr aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann cr dic cinc Hälfte des Getreides bis (^nde Mai «^72, die zweite Hälfte bis Mitte Juni ZwF'H zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Säcke von der k. k.- Bera-direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne'Vergütung der Frachtspescn, zugesendet. Der Lieferant bleibt sür einen allfälligcn Ber-lust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu crgrcisen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Contractsbe-dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Anfprüche offen bleibt, die derfcloe aus den Contracts Bedingungen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden RcchtSstreitigkeiten, das Aerar möge als Kläger odcr Geklagte? eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sichcrstellungs- und Ez-cmtwnsschrittc bei demjenigen im Sitze des Fis-calamtcs befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fisms als Geklagter untersteht. Von der f. f. Bergdirectio»Idria, am 3. April 1872.