Imts-MNlatt zur Laibacher Zeitung. .H/ 60. Donnerstag den 2ft. Mai t8Ät. VubernlHl ^ ^erlambarzmgen. Z. 6y5. (2) Nr. l»972^ Kundmachung. beS k. k. illyr. Guberniums zu kaibacd. — Errichtung cmer Brückenmauthr an der Völ--sermartter^mls in Klagenfurt. — Die hochlöbt. k k..allKcme«ne Hofkammer hat mtt Decret vom-«ft. Aprlt ,64», Zohl ""7«^, die Errich, tung liner Brückenmaulh. an der mkammerirten^ an d« Nnter-Drauburgev Straße nächst Kla> StnfuN gelegenen Welzenegger Gtanbrücke, mir dem Taliffe der ersten Btüc5emtaffe zu genehm «tgen btfundel?. — Diesem gemäß nnrd an d«>s Nöttttmarkter Lime zu Klagenfurr eünftlghm^ vnb zwar vom ,. Iunl itt^l angefangen^ nebst d«» bisherigen Lln>enmauth> auch die Brücken-^mauth «»ngehobcn werdln. — Tariff, klmetr-mauth vo»n Srück Zugvteh in der Bespannung! « kr. «» Linlenmauth vom Stück schweren Zriebvieh- ^ kr» — ^lmenmauth^ vom Slück Uichtcn Tr,edvieh '/^ kr. — Vrückenmauth von jedem Stück Zugmeh m der Bespannung l kr- — Brückenm^nlh uon jedem Glück schweren Triebvieh '/^ kr. — Brückeliinauch uon jevem Stück keichlcn Tri.bvley '/^ kr^ — D»e obige Weg- und Nrückenmauih-Gebühr vom ellig,-fpannten Zugvieh ttiit nur dci Fuhrwerken mit schmalen Radfelgen ein, da penen mtt Rad-fttgen von rvcnlgfteliS sechs W»cner Zollen Brei« te, dle gesetzliche Begünstigung zu Stalten kömmt. — Lalbach den io. Mai l6/»l. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes »GDUvnneur. Eark. Graf zu Wclspersss Raitenau vndPrimör, Vice-Prasidenr. Dom, ni? Brandssetter, k. k. Gubevnmlralh. Z. 689. (2) Nr. 6223. Concurs- Edict. Bei dem k. k. Mercantil- und Wechselge? rlchte iir Trieft ist eine Rathsstelle mit dem sistemisirten Gehalte von- jährlichen 1600 fl. C. M. und dem Vorrückungsrechte in die höherem Besoldimgstlasselr vow 1800 und 2000 fi. E. M. in Erledigung- gekoimncn. — Dieses wird' mit dem Bedeuten zur allgemeinen KennfN'st bekannt gemacht,, daß die Bewerber um diese Rathsstelle ihre gehörig, belegten. ComPelenzg»-suche, worm sie sich über die erforderliche Kenntniß der deutschen' und italienischen! Sprache auszuweisen und auch zu erklären haben, ob> unv i»r welchem Grade sie mit einem Beamten des besagten 5 k. Mercantif- und Wechftlge-richw verwandt oder verschwägert seyen,, binnen vier Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edicts in die Wiener Ieitungsblätter, durch ihre Vorstände ber dem k. k. Triester Mercantil- und Wechselgericht« zu überreichen haben. — Klagenfurt den 29. Aprit 1841. Rreisämtliche Verlautbarungen. Z.672. (3> Nr. 7071. Kundmachung. Zur künftigen Verpflegs-Slcheissellung des, m der Hauptstation Lalbach und Concur» renz besimlichm Militärs, und zwar für Brot und Hafer vom ,. September, an Heu, Lager» und Streuslroh aber vom 16. Iul« bis Ende October ,841, rvnd am 7. Juni d. I. Vor-Mltlags um 9 Nhr e»nc öffentliche Snbarrendi» rnngs-Behandlung bei diesem k. k. Kreisamte muer nachstehenden Bedingungen vorgenommen werden. — 1. Der Bedarf nach dem gegcnwal-ttgen Tnlpptnftande »Tid drn zeilweifen Durche matschen bcstcht belläußg läßlich »n l25o Brot- 376 Portionen, a 5l '/2 ^th; 240 Hafer-Portio« nen, a '/« Metzen; i5o Heu < Portionen, ii Jo Pfund; 5o Heu'Portlonen, 26 Pfund; too Streustroh.PomoneN/ 2 3 Pfund und Vttricljähr'g m Zac>Q Bund i!agerstroh »Por» tlvnen, ä ^2 Pfund. — Der Bedarf füe ne heurige Truppen »l^oncentrivung wahre,,» o»r Waffenübungszelt und für den m dieser Zt«t durch Einberufung der beurlaubten Mannschaft zettwelse vermehrten Sca^d, dann für größere Durchmarsch-Erfordernisse wird am Tage der Behandlung den anwesenden Coneurrenltn d<» kannt gegeben werden. — 2. Jeder Lttllant hat am Tage der Verhandlung gegen dle an-svesende Commission sich auszuweisen, daß er solid sey, und d»e hinreichenden Mittel besitze, die zu übernehmenden Verdlndllchkellen genau zu erfüllen. — ^z. Muß der Erstther b«l Abschluß des Contractes eme Caution mil 6 °/y der gesammten Gelderträgniß entweder im La» ren oder in Staatspapleren nach dem Eours, ober auch flveijlissorisch zur k. k. Militär. Haupt« 'Verpflcgs-Magazms-Eassa allhier leisten, j^» doch wud hier demerkl, daß nur die von der k. k. Kammerprocuraiur als gült»g anerkannten EautionssInstsUmente angenommen welken.— 6. Vor der Verhandlung hat jeder Afferent 200 fl. als Vadmm bar zu erlegen, welches otn Schlüsse der Verhandlung den Nlchterste» Hern wird rückgcsiellt> lion demErstcher aber bls zum Ellage der Eauuvn «ückbehalten werden^ «nd ohne welchem Erläge Niemand angehöret wird. <- 6. Werden auch Offerte für einzelne Vrtikel angenommen, jedoch wlrd dem Anboli für gesammte Artlkel bei gleichen Preisen der Vorzug gegeben. — Zur Beseitigung von Be» irruligen müssen die Offerte der Commlßwn schriftlich übergeben werden, wobel zugleich bemerkt w»rd, daß nur jene Offerle berücksichtiget werden, wo sich der Offerent erklärt, sich allen jenen Bestimmungen in Beziehung auf die Contracts-Dauer, den Umfang des Ge« schaftes und derglnchen zu fügen, welche die Landes-Oberbchörocn zu beschließen finden. — 7. Nachtrags-Offerte, als den bestehenden Vor« schrlfcen entgegen, werden nicht angenommen und daher rückgewiesen. Die weitern Auskünfte und Contracts-Bedingungen können täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden in der k. k. Mlli-tar-Verpfiegs-Haupt-Magazins-Kanzlei allhier eingeholt werden. Dieses wlrd zur ollgemeinen Kenntniß gebracht. — K- K. Kreisaml Laibach am 10. Mai 1641. 3'673. (H) Nr. 707,. Kundmachung. Zur künftigen VcrpfiegssichersseMmg, und zwar an Brot und Hafer vum l. September, an Heu, ^ag?c. und Streustcvhabcr l'?m 16. Juli bis Enoe Ottober ig^, für das in Krain-burg, iiack und tz5tcm ssalionitte k. k. Militär werden d:e Behandlungen, und zwar in Kram» bürg am i5., in kack am 1/,. und »n Gleit, am ,6. s. M. Juni, jedes Mal um 9 Uh< Vormittags Statt fit.dcn. — Das dleßfall'ge Erforbernlß belauft sich für Krainburg auf tägliche ,66 Brot,, 4 Haber», 4 Heu>. und H Slreustroh« Portionen, für ?ack und Stein aver b,i jedem auf tägliche 62 Brotportionen. Die Licitations-Bedmgmsse kölinen bei dem hierolligen f. k. Militär-Vcrpsiegsamte eingesehen wtrden. Dieses wird hlcrm,i allgemein kund gemacht. K. K. Krcisamt Laibach am ,c>. Mai 164 l. Nemtliche Verlautbarungen. Z. 669. (3) «6 Nr. «««/„^ Kundmachung wegen Lieferung von Vekleidungsmateriale für die k. k. steyermärkisch - ittyrische Granzwache. — Zur Bekleidung der steyermärkisch-illyrischen Gränzwache sind 1636 Wiener Ellen dunkelgrünes Tuch, im Fiscalpreise pr. Clle 1 st. 24 kr.; 148 Wiener Ellen kaisergelbes Tuch, im Fiscalpreise pr. Elle 1 fl. 27 Fr.; 1447 Wiener Ellen lichtgrau c melirtes und 13M Wiener Ellen dunkelgrau - melirtes Tuch, im Fiscalpreise pr. Elle 1 fl. 14 kr ; dann 2386 Wiener Ellen Futterzwilch, im Fiscalpreise pr. Elle 11 kr.; 16722 Stück gelbmetallene große Knopfe, im Fiscalpreise pr. Dutzend 6 kr. und 1984 Stück gelbmetallene kleine Knöpfe, im Fiscalpreise pr. Dutzend 3 kr. erforderlich, wozu oie angesetzten Fiscalpreist zur Beistellung ausgeboten werden. Zum Behufe des Liefe-rungsmateriales wird dcr Weg mittelst schriftlicher Offerte gewählt, welche auf einem 10 kr. Stampel verfaßt, versiegelt in das Präsidial-Bureau der steyermärkisch-illyrischen vereinten Cameral - Gefallen - Verwaltung längstens bis 4. Juni 1841 Mittags 12 Uhr abzugeben sind. Die Lieferlmgöbcdingm'sse sind folgende: 1. Mit jedem Anbote ist ein Reugeld mit zehn Procent von dem Gesamnztbetrage der angebotenen Lieferung entweder im Baren, oder m öffentlichen Obligationen nach 377 dem letzten börsemä'ßigcn Courswerthe berechnet, oder mittelst einer von der k. k. Kam-merprocuratur vorläufig geprüften sideijussori-schen und volle Sicherheit darbietenden Hypothekar-Berschreibung sicher Zu stellen, welche Urkunde oder das Reugeld entweder bei der Camera!-Gefallen-Haupttasse Zu Gratz, oder von den Offerenten, welche in einer andern Provinz oder in einem andern Kreise wohnen, bei der Casse einer dortlandigen Cameral-Ver-waltung oder einer Bezirks-Verwaltung erlegt werden kann, für welchen Fall sich bloß nnt dem Erlagscheine der betreffenden Gefäl-lencasse auszuweisen ist. — 2 Das Reugeld wird, falls der Anbot genehmiget wird, bei A'bschließung des Contractes als Lieserungs-caution verwandelt, im gegcntheiligen Falle aber dem Erleger wieder zurückgestellt werden. — 3. Steht es den Lieferungslustigen frei, den Anbot auf die Lieferung des ganzen ausgeschriebenen Bedarfes, oder nur auf einen Theil desselben, oder aus einzelne Artikel zu stellen. — 4. In jedem Falle hat der Anbot deutlich die Gattung und Menge der Gegenstände zu enthalten, deren Lieferung übernommen werden will. - 6. Der Preis für jeden zu liefernden Artikel ist deutlich mit Buchstaben und Ziffern auszudrücken, weil auf cin schriftliches Offert, welches unbestimmt, bedingt oder mit Beziehung auf einen andern fremden Anbot gestellt ist, keine Rücksicht genommen werden wird. Ferner müssen die schriftlichen.Anbote-Hie ausdrückliche Erklärung enthalten, daß sich den in der Kundmachung festgesetzten Bedingungen gefüget werden wolle, und von den Offerenten eigenhändig unter Angabe ihres Charakters und Wohnortes unterfertiget, und die Echtheit dieser Fertigung von der OrtsoHrigkeit bestätiget seyn. — 6. Bei dcr Auswahl unter den verschiedenen Anboten, insofern dieselben mit den nöthigen vorgeschriebenen Erfordernissen versehen sind, wird man zwar auf die vortheilhaften Preise in Verbindung mit der Qualität und Preiswürdigkeit der Ware nach den vorgelegten Mustern und bei sonst gleichen Preisen und gleicher Beschaffenheit der Ware, auf die Größe des Anbotes Rücksicht nehmen, jedoch behält sich die Camera!-Gefallen-Verwaltung das freie Dispositionsrecht ausdrücklich vor.' — 7. Die zu liefernden Tücher müssen ans echter, guter Schafwolle von gehöriger Mischung aus Sommer- und Winterwolle erzeugt wcr-den, von nicht zu grobem oder ungleichen Gc- spunste, dicht gewebt, wohl gewalkt, gehörig geschoren, weder fadenscheinig, knöpsig, loche, ng, walkntzigoder schabenfrasiig, noch gum-mirt, geleimt oder mit Erden und Kreide zugerichtet, sondern von einer natürlichen unverfälschten Fabrication, folglich wohl bedeckt, kernhast, griffig und flüssig seyn. Die Tücher dürfen durchaus mcht fett eingeliefert und übernommen werden. Die graumelirten Tüchcr müssen von gleicher Melirung und die gefärbten Tücher durchaus von einerlei Farbe, hier-nächst aber eben so, wie die schwarzen, mit nicht corrosiven Ingredienzen, mithin in Loden gut und echt gefärbt seyn und die chemische Probe bestehen. Jedes Stück Tuch muß mit den zur Aufspannung bei der Nässung nöthigen Tuchenden oder Rande versehen und so breit seyn, daß es nach erfolgter vollkommener Appretirung ohne diesen Enden noch l^g Ellen mißt, widrigenö der Abgang an dieser Breite bei sonst befundener Qualität und Mu-stermaßigkeit nach oafür entfallendem Ausmaße ersetzt werden müßte, wogegen eine Ue-verbreite nicht zur Länge geschlagen und vergütet werden wird. Aus jeden Fall jedoch dürfen die Tücher mit Ausschluß der Enden nicht schmäler als 1V,« Ellen seyn. — 8. Sämmtliche Tücher müssen in ungenäßtem Zustande an das Oeconoinat dieser Cameral-Gefallen-Verwaltung abgeliefert werden, wornach es hinsichtlich der Qualität des Stoffes und der Echtfärblgkeit einer Beurtheilung unterzogen und die als annehmbar anerkannten Tücher der Nässung und Appretirung werden zugeführt werden. Die Kosten der Appretirung, nach welcher abermals das Tuch untersucht wird, bestreitet die Cameral-Gefallen-Verwaltung, und die Zahlung an die Contrahcn-ten nach den genehmigten und festgesetzten Contractspreisen, wird nach jenem Langenmaße erfolgen, welches sich nach der Appriti-rung von dem gehörig eingegangenen Tuche ergeben wird. Nach gleichem Maßstabe wird auch die Uebernahme der für den Abgang an der vorgeschriebenen Breite zu leistenden Ersähe gepflogen werden. — 9. Dcr Zwillich muß aus unverfälschtem Material, von kcrn-haftem, reinem Gespunst erzeugt, dicht cmgc-stellt und festgeschlagen, nicht schitter, unrein oder äugig, auch nicht mit Fadenrissen oder Webcrstern behaftet, gehörig ausgerrocknct, wenig oder gar nicht geschlichtet, üderdkß im Garne gesichtet, dabei keine morschen Fleckcn entstanden, und dabei keine schädlichen Zutha- 373 t,'tt angewendet,, eine Wiener Elle breit und gut eingelassen seyn. — 10. Jeder Offcrent hat seinem Offette,, so weit. eö aus' Matertale gerichtet ist,, ein zur gehörigen Beurtheilung geeignetes, Vg Ellen messendes, und bei dem Tuche nach der ganzen Breite sammt dem Tuchende abgeschnitten es und mit dem Siegel des Ossercntcn versehenes Muster beizulegen. 'Die Licfenmgsgegenstände müssen genau nach diesem Muster beschaffen seyn. Die Muster der Tücher, nach welchen sie bis nun eingeliefert wurden,. sn:o bei oem Oeconomate der Camera! - Gefallen - Verwaltung einzusehen. — 11., Sämmtliche zu liefernde Artikel müssen kostensrcr an das hierortige Oeconomat der Ea-merat- Gefallen - VcrwaltunKgestellt werden. -12. Die Hälfte des ganzen Beoarfcs oder wenn der Contrahcnt nur einen Theil, desselben, erstanden Z hat,, die Hälfte der ihm überlassenen Lieferung, muß binnen drei Wochen^ von dem Tag« an gerechnet» als ihm die Annahme seines Unvotes bckannc gemacht wurde^ beigestellt und die anders Hälfte binnen- weiteren sechs Wochen abgeliefert werden. Sollten: die erwähnten Termine nicht einschalten werden, oder die Liefe-rungsgcgenstande naä) dem. Befunde der über» nehmenden! Beamten von Seite deS Qecono-mates' der Cameral-Gefallen-Verwaltung und der zur Nebernahme beiwohnenden- Sachverständigen,, auf welches der Offerent zu cornvro-mittiren hat^ die festgesetzten Eigenschaften oder Musterhaftigkeit ganz oder zum Theit nicht be« fitzen,, so haftek dcu U^tternehmer nicht allem mit der erlegten und zu, diesem. Ende bis zur vollständigen Erfüllung des, Vertrages zurückbehaltenen Cautwn, sondern derselbe hat übcrdieß auch noch mit semem ganzen übrigen, sowohl: Real - alä Mobilwrvcrmögcn für sich und seillß Erben zu haften „ und der k. k. Cameral-Gesäl-len-Verwaltung bleibt eu unbenommen^ die Bei-fcha.ffunF der zu liefernden Objecte auf Kosten und Gefahr des Unternehmers, wie sie es-angemessen findet^ cinzuleitew. Der mit der eigenen Beischaffung, verbundene Mehraufwand,, welcher nber die vom Unternehmer angebotene und angenommene Preise, der Artikel entfallen würde, dann die Kosten der zu dieser Vcischaffung geschehenen Einleitung müssen, dem, Staatsschatze von dem, Contrahenten vollständig vergütet werden,, ohne daß ihm das Recht zusteht, gegen die von der k. k. Cameral-Gefällen-Verwattung, gewählte Art der Beischaffung eine Einwendung Vorzubringen. — 13. Die ausgestoßenen Artikel müssen längstens vi erzehn Tage nach der Ausstoßung, durch qualitätmäßige ersetzt wer« den. Sollten auch die binnen 1/1 Tagen als Ersatz zu liefernden 'Artikel nicht qualilatmaßig seyn, so treten die im 12. Artikel enthaltenen Bestimmungen der Haftung des Offerenten und des Rechtes des Aerars ein. — 14. Der Er« steher ist von dem Augenblicke, als das Protocol! geschlossen und von ihm gefertsget ist, zur vollständigen Erfüllung des Vertrages gcbunc den, wogegen die k. k. Cameral-Gefallen-Wer-waltung die contractmäßige Verbindlichkeit erst von dem Tage übernimmt, als die Verstandi» gun.g des Mindlstsoroerndcn von der 'Annahme des Anbotes geschieht,, welche so wie die allfäl-ltge Berwergerung m der kürzesten Zeitfrist ausgefertigt werden wird, ohne jedoch dießfalls an die im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche ausgedrückte Frist gebunden zu seyn. — 15. Die Zahlung für die gehörig abgelieferte Me«l,)e wird bei der Camera!-Gefallen-Haupt- unH Bezirkscasse zu Grätz gegen eine ctassenmäßiF gestä'mpeltc und von Seite des hierortigen k. k^ Oeconomates- vidirte Quittung des Unlerneh« mers geleistet werdew. — 1,A Hat der Er« steher dcn Stämpeb zu einem Co «tracts-Exemplare so wie vie In^ «nd Extabulirungskosiew der HypochekarverschreibunF selbst zw besireiten. — 1?^ Sollte binnen Jahresfrist,, vonr Tage-des Cantracrabfchwsses an gerechnet^ ein weit«^ rer Bedarf eintreten, s» ist der EowtraHenr ver^ pflichtet^ denselben über erhaltene Aufforderung^ so' oft, dieselbe an ihn ergehet,, indem Zeiträume von vier Wochen,, nach Empfang derselben,, contractma'ßig um die in Folge dieser AuSschrei« bung Hmzugestandenen Lieferungspreife an das gedachte Qeconomat abzustellen. — Grätz anr 30. April 18'11» Z.662. (5) N». Zo!r° l^ d t c d Bow rem t. l. Bcz^fSgerichte RalMHnn5v0lf n?>7d besannt gemocht: Es habe v". Johann A^a» zhizh von Laibach, als R^tltSnacbfolg?, ter Ursula Pchi^k, verehelichten Vouk von Steindüchl. mn Einberufung und sohinige Totcserkläimig ihres^ verschollenen Vaters Johann Peßiak, unö Lessee ebenfalls unbekannt rvo befindlichen Bruders Bla5. Pcßiak aus Stein buch l gebeten, dens" man zu diesem Ente den Thomas PoönlA von Steinbüched zum Curator bestellt hat. Dieses wird nun den beiden- Verschollene» mit dem Beisatze bekannt gegeben, daß sie bmne« Einem Jahre vor diesem Gerichte zu erscheinen, oder dasselbe auf irgenv eine andere Art m oie Kenntniß ihre^ Lebens zu seyen haben, »ridrigenK sie nach Verlauf dieser Zeit sür todr erklärt werdl» würden. ^ K. K. Belillsgericht Aadmannödors am «H. 379 Nreisämtliche Verlautbarungen- Z. 707. Nr. 7554. Kundmachung. Nachträglich zur hicramlllchen Verlautbarung vom li). Mai 164,, Z. 7072, welche bezüglich auf die Behandlung der Brennholz« Lieferung für den Beda,f dcs k. k. Militärs in der Laibacher Zeitung vom ,8. d. M., Nr. ^0 vorkommt, werden über Ersuchen des k. k. Mi-litär-Vetpflcgsamtcs noch folgende Bestimmun« g«n allen UlNcrnchinungslustigen bekannt ge» geben, und zwar: oaß ^) auch Anbote zur Anlieferung des Holzes in das k. k. Verpftegsma» gazin aufgenommen werden, in welchem Falle der Bedarf hieran bis Enve October lLHi complet eingeliefert scyn müßte, wobei bemerkt wird, daß das Brennholz zwar mit 3c> zölliger Scheiterlange geforoert, jedoch auch in kürzern Scheuern in der Art angenommen wird, daß der Abgang an der Sche,te< lange mittels unentgeltlicher velhaltnißmaß'ger Aufgabe an dcr Klafterjahl dergestalt ergänzt wird, daß z. B. für fünf Klafter Zojölllgen Holzes sechs ein Drittel Klafter 2Hj5ll,gen Holzes abgegeben werden müßten, mdcm laut Normirung des k. k. Hofkriegsraches cine mit Kreuzstoß geschlichtete Klafter Holz mtt 2 '/2 Schuh oder Iozolli-gen Scheitern als line mcd. östcrr. Klafter, oder '2/,5 mit 2 Sckuh ode> 2^zölligen Scheitern aber NUl als "/^ angenommen oder verrech» Net. werden kann; daß 2) jeder Offerent vor der- ?,citation e>n V^dium twn lc»o fi., im Falle der. Genehmigung zum Contractsabschlusse aber eme saution von 200 st. bar oder in Staats-obliaalionen zur hielortigen Verpstegsmagazins? Cassa zu hilucrlegen hubm wi^d. -« 3) Wer« den nur jene schriftlichen Offerte angenommen, worin die Offcrcntcn die ausdrückliche Erklä« rung btigcfügt haben, baß sie sich allen, in Bezug auf d>e Eontraccsdaucr, auf den l-lm« fang des Geschäftes und dergleichen bestehenden Bcstimmus gen dlr ^nides-Oberbchörden fügen wollen. Nachtrags'Offcrle aber werden zurück« gewiesen. — K. K. Krelsamt Laidach am 18. Mal l6ä». Ktavt. unv lanvrcchtliche ^crlaulbarungen. I..710. (1) Nr. 3^91. Won dem k. k Stadt» und Landrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des k. k. Gefallen-Aerars m die Ausfertigung dcr Amortisations-Edicte rück« sichtlich der, dem k. k. Tabak- und Srämpel-Gefallä - Districts - Verleger zu Kramburg, Andreas Suppantschitsch, in Verlust gerathenen-Anweisung zu der, ihm unterm 21. October 18W 8uk Iourn. Art. "'/^^ über 430 si. C.> M. auf Fassung von Stämpel-Papier von der k. k. Camera!-Bezirks-Casse Laibach ausgefertigten Abfuhrs - Quittung gewilliget worden. Cs haben demnach alle jene, welche aufgedachte Anweisung aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers^ k, k. Gefallen-Aerars, die obgedachte Anweisung nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- uud wirkungslos erklart werden wird. — Laibach den 11. Mai 1841. Aemtltche Verlautbarungen. Z. 711. (l) Nr. 2962. Am 25. d. M. Vormittags um 11 Nhc Ivird am Rathhause die Mmuendo-Licuation zur Herstellung der Straßenstrecke von der Raanbrücke bis zur Schwimmschule vorgenommen, und dabei dcr Betrag pr. 1039 st. 54 kr. nach dem dießfälligen planmäßigen Kostenvoranschlage ausgeboten werden. Der Letztere ist im hieramtlichen Erpeditc täglich einzusehen. — Stadtmagistrat Laibach am 16. Mai 18^1. Z7'709" (1) i.cl Nr.2^. Verlautbarung. Mit Bewilligung der löbl. k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Neustadtl vom 6. Mai 18-li, Nr. 3560, wird in dcr Amtskanzlei der k. k. Rcligionsfonds-Herrschaft Sittich am 14. Juni 1841, Vormittags 10 Uhr, die zu dieser Staatsherrschaft gehörige Rcisjagd in der Pfarr Obcrgurk mittels öffentlicher Versteigerung auf sechs nacheinander folgende Jahre, nämlich seit 1. November 1841 bishin 31. October 1847, in Pacht hintangegeben, wozu die Pachtliebhaber hiemit eingeladen st'ud. K. K. Verwaltungsamt der Staatsherrschaft Sittich am 14^ Mai 18^1. Z. 708. (1) ^Nr. 242? Verlautbarung. Mit Bewilligung der löbl. k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Ncnstadil vom 6. Mai 1841, Nr< 3560, wird in dcr Amtskanzlei der k. k. Religionsfonds-Herrschaft Sittich am 14. Juni 1841 Vormittags 9 Uhr die zu dieser Staats Herrschaft gehörige Fischerei-Gerechtsa? (Z. Amts, Blatt Nr. 60. v, 20. Mai 1841.) 330 Ws in dem Bache Vialiouzk! pottok, Lloc;bei Sittichs undI<«ka bei ^2vor, mittels öffentlicher Versteigerung auf sechs nacheinander folgende Jahre,, nämlich seit 1. November 1841 bishin 1847, in Pacht hintangegeb.en, wszu d.le Pachtliel)Hader hiemit eingeladen werdep. K. K< Werwaltuugsamt Sittich am 14. Mai 18^1. vermischte ^erlautbarunlzen. Z. ?a6. (l) Nr. 66,. <3 d i c t. Von dem Bezirksgerichte der Staalshcrrscda^t Sittich wird bekannt gemacht: 3. Mail. I. in Sittich velstordenen Herrn AnUsactuar (Zarl rprenner, l>ie Tagsatzung auf ten 9. Iu»i I. I. früh um 9 Uhr vor diesem Bezirkögenchte bestimmt norden, bei welcher alle jene, welche an oies,n Verlah, aus was immer für «mem Grunde An» sprüch« zu stellen vermeinen, solchen so gewiß an« melden uno rechtsgeltend darthun sollen, widri. genS sie die Folgen des ß. 6.4 b. G. B. sich, selbst zuzuschreiben haben werden. . Bezirksgericht StaalSherrLchast Sittich de4l 17^ Wai I641. Z. 69g. (,) Nr. HL5z. E d ^ c <. Von dem k- k. Bezirksgerichte dw Umgebun. ^en Laibachö wird hiemit wno gemacht: OS sey in ler G^ecutionssache des Anton Bresquar von ßaibach, als 6cssionär des Andreas Hanschitsch, tvider die Gregor Schidan'schen tIrben, Joseph Schldan, Maria verehelichte Mlaker u"v 4 dienstbaren, gerichtlich auf »70 st. bewerthelen, am Laschler-dcrge gelegenen Kaische sammt An> und Zugehör bewilliget, uud cä seyen zu deren Vornahme drei Fcilbiklungstagsahungcn. als: auf den 24. Juni, 26. Juli uno 26. August l. I., jedesmal Bor« mittags von 10 biö «2 Uhr in loco der Realität mit dem Beisatz« anberaumt worden, daß diese Kaische bei der ersten und zweiten Feilbietungslagfahung liur um oder über den Schätzungswerth, bei der dritten aber auch unter öemselden hintangegeben 5v«lden tvürde. Der Orundbuchsextract und die Licitatians. bedingnisse können täülich hic^amls eingesehen werden. Laibach am 22. April ,84». Z. 700. (l) Nr. 934. Edict. Von dem vereinten Bezirksgerichte zu Mün-fendorf wird bekannt gemacbt: Es scye in der Mccutionösache oer Herren Mallner c^ Mayer, Handelsleute ?n LaibaH, unttt der VertsMng des Herrn Or. M, Wurzbach, wider BlasiuZ Sun» titz aus Stein, wcgcn aus dem.Urtheile tillo. 3. Februar iü^. Nr. Hlbietung der, dein Franz Pletter gehörigen, «m Dorfe Lack «ub dnn«. Nr. 54 liegenden, dem Gute H^bbach «ub Rect. Nr. 29, Urd. Nr. 47 dienstbaren, gerichtlich auf ,3o6ft. 2o kr. geschaßten ganzen Hübe, danndesscn in Hirse, Hulden, Heue, Wägen, Vichsiücken, Meierrüsiung bestehenden iun^H insll-uclu« unb Hauscinnchtung, im erhobenen Werthe pr. ,68'st. 56 tr., wegen aus dem Urtheile lß Gericdtskanzlei zur vorläufigen Einsicht bereit. Münkcndorf den »2. Mai 264.. Z. 704. (1) Große Wein-Licitation. Am 1. Ium l. I. werden «n den Verlaß« Kellern zu und nächst Gonobitz m Stepermarf, Eillier Kreifts, aus der Franz und Eli, sabethCand 0 linischenVeraßmasse nachstehende, vorzüglich gut gehaltene Weine, theils mit, theils ohne.Gebinde, im Vcrsteigetungs-wcge verkauft werden/ als: 38! ' 25 Oesser. Eimer Dom Jahre 1322 laa ,, « « »» l929 65 „ „ „ „ 1829 3a ,» „ ,, ^ l63l 325 « « ,, « »H^ä 2?5 « ,, « ,, '8)5 ^210 ,,, ,, „ „ iS36 190 „ ^ ,, ,, 28)9 20c» „ „ „ „ ,9^o Zusammen ü5o0 Eimer. Hiel^Uliter befi^Hen sich kleinere mid g-rö« Here Partien Lnttenberger, Elscndürer., Plk^rer, Murberger, Rittcisberger und rothe Weine der bisten Hualilät, von den rühmlichst bckalMl -ten Gebllgcn und den ausgezeichnetsten Jahrgängen, und wirb von den Herren Käufern lediglich eine angemessene « (^onta-Zahlung Hel der Versteigerung, und der Ness erst bei der Abfuhr der Weine, die sechs Wachen im Verlaß Kcllcr auf Gefahr der Käufer liegen bleiben können, gefordert. Abhandlung smsianz Herrschaft und Ma> Zissrat Gonobitz am 25. Mai iL^l. ^-—- ' An der Pfarr Kraxen wird mit Ende Juni l. I. ein lediger Pfarr-Meßner^md Organist^ tmden Prä-parandencurs besucht hat, in Dienst aufgenommen werden. Dienstwerber können sich dießfalls bei dcr Kirchen-vorstehung zu Kraxen nur persönlich anmelden. ___ Z. 702. 51) Cin Haus sammt realer Schnittwaren-Handlung ohne Warenlager ist in einer Kreisstadt Unterstepermarks gegen sehr billige Zahlungsbedingmsse, wovon die Hälfte mehrere Jahre darauf liegen bleiben kann, zu verkaufen. Auskunft hierüber ertheilt auS Gefälligkeit Herr Michael Storf in Laibach. Z. 683. (3) ' Im Hause Nr. ,77 in der deutschen Gasse im ersten Stocke rückwärts, mit der Aussicht cn für die Person; Nr. 2 und 5 für den Eommcr mit 4 st. für die Person; Nr. 3 auf ein Cabinet nut 12 st. für die Person. 382 Die Schwimmschule wird, wie im vergangenen Fahre, unter der Direction eines Herrn Offiziers des löblichen k. k. vaterländischen Regiments seyn. Eintrittspreise in die Schwimmschule: Ein Fn'ischwimmer abonnirt für den ganzen Sommer mit 4 st. Ein Freischwimmer, der sich bei jedesmaligem Baden eine Eintrittskarte auslöst, zahlt jedesmal 10 kr. Ein Lehrling bezahlt für den ganzen Som« mcr 8 fl. Ein Lehrling, der jede Lection besonders berichten will, zahlt jedesmal 20 kr. Preise der Wäsche. Ein Leintuch 3 kr. Eine Schwimmhose 1, kr. Ein Handtuch 1 kr. Jene Badcliebhaber, die ihre Wäsche bei dem Badinhaber reinigen und aufbewahren lassen wollen, zahlen für den ganzen Sommer 2 st., in welchem Falle für die Wäsche gut gestanden wird; doch muß die Wasche nach dem Gebrauche jedesmal ordentlich übergeben werden. ssF" Das Hin- und Hergehen aus einem Bade in das andere wird nicht erlaubt. Niemand darf in eine andere Abtheilung baden gehen, als in die, in welche er abonnirt ist. Laibach am 11. Mai 1841. «5eorg Uaik, bärgel'lichcr Zimmilmeister, Badhaus-Inhabern. Mitglied d. i. ö.Z.V. Literarische Anzeigen. Z. 698. (1) Bei Ignaz Alois Odl. v. RltinmaUr, Buch-, Kunst- und Musikalienhändler in Laibach, ist vorrathig: Leithner, Alois Fr., Pfarrer, Versuch einer Monographie über die k. k. Kreisstadt Iudenburg und ihrcn Pfarrbezirk, nebst Schilderung einiger der nächsten Umgebungen. Ein Gcdenkduch nach bewahrten Quellen. 18W. Preis 56 kr. C. M. Bei ' Zsgna? Alois Gdlen v. Nlemmayr» Buch-, Kunst- und Musikalienhändler in Laibach, langte so eben an und kann von den ?, "l Herren Pränumeranten bezogen werden: Mayer's Universum VII. Band ,2. Heft; VIII. Band 1., 2., 3. Heft ä 22 kr. nebst Prämie zum VII. Band. Mayer's Donauansichten I. Band, 20. Heft; U. Band, I.und 2.Heft » 22kr. Außerdem sind von diesen beiden Werken frühere Bande complet ü 4 st. 24 kr., so wte einzelne Hefte a 22 kr. fortwährend vorräthig. Ferner ist daselbst zu haben: Czerny, Carl, musikattscheTheater-Bibliothek für die Jugend, kle»ne Potpourris nach beliebten Motiven aus den neuesten Opern / für das Piano-Forte. neS bis 2tes Heft. 5 3okr. Z. 705. (1) Gasthaus - Eröffnung. Der ergedenst Unterzeichnete zeigt einem verehrungswürdigen Publi-cum hlemir an, daß er im Schloßgebäude zu Grubenbrunn in "Schischka, vormals unter dem Namen „zum Frohsinn" bekannt, sein neues Gasthaus eröffnet habe. Alle mögliche Bequemlichkeiten zieren die Localitäten und den Garten, auch ein gutes Pianoforte steht im Salon zum geselligen Vergnügen aufgestellt; gute echte Getränke zu 12, 16, 20 und 2Ä kr. pr. Maß, dann frisch und gut zubereitete Speisen finden die geehrten Besucher berett, und auf prompte Bedienung und Billigkeit wird der Unterzeichnete das größte Augenmerk richten. Auch können mehrere Zimmer gegen billige Miethe allhier vergeben werden. Grudenbrunn den l6. Mai i94i. Donat Suppancich/ Gastgeber und Eigenthümer. ^