I m t s - Nlatt ______Nlr Laibacher Zeitung. Nr. 6. Donnerstag den 13. Jänner 18Ü8. Vubermal - Verlautbarungen. Z. 42. (2) Nr. 32508. Currende des f. k. illyrischen Gubern iums. — Mit den provisorischen Bestimmungen über Pri« - vatanleihcn mic Partial (Theil-) Obligation nen. — B>ö zur o.fmitiven Festsetzung gesetzt licher Bestimmungen über d,e Aufnahme von Privütanleihcn in der Form uon Partial,Obli-fiationrl, wurde im Interesse d,r Gläubigem, welche sich b^i denselben bclyeilig.« , dann zur Sicherung des allerhöchsten 1Zotlor»ga!s, endlich in dcr 3t»icksichl, um diese Parilalgeschafte mit din Bcstimmun.cn des §. l(1()l oes allgemeinen östcrr. lnn>;crl. Gcs^tzl'uch.s und d.m '§. 12 der alwhöchsttn Entschließung vom i9. Octoder 16^) üd>r die Emission von Atticn in tinkling zu t'rmgen, die nachstehende pro-visorischt Verfügung in Folge ciner allerhöchsten Enisä l'lßlu'g Slin.r Majestät vom !9. Juni l8'l7 von der hoh.« k. k. allgemeinen Hofk^mmer im Einverständnisse mit dlM obersten Gerichtshöfe tiwssen: l) Als dcr gering-sie B.trac; , auf welche eil>e Particll O'li^a-tion in Prwatanlllhens'Gcschäst.n künftig gestellt w^^en darf, h^t d^r V'trag von Eln-hundert Oul0tn lZ M. zu gelten. — 2) Alle Privatodligationen ri.ser Art müssen auf bestimmte Namen lauten und die Ausfcrtigung d.rselden uus Ucderbrillacr ist fortan untersagt. — Wilchcs in F.)!ge hohtn Hoskammer - Prä. sidial.Erlasse ^^„, l7. Decem^r llN7, Zahl ll)l.i7/^., zur cUl^cmeinen Kenntniß gebracht wird. ^. Laidach am 30. December »8^7. In Abwesenheit Sr. Vrcellcnz des Hrn. Gouverneurs: Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Jos. Ed. Frcih. Pino v. Friedenthal, k k. Gubcrnialrath. Z. 2227. (3) Nr. Zl472. Ankündigung. (Der OffertVerhandlxng in Betreff des Straßenbaues bei Enns im Traxnkreise in Oesterreich ov der Enns ) — Die mit hohcm Hoskal^leioecrete vom 30. September l816, Z. 25O8i, genehmigten Straßcnbauten zu Enns, mic den gleichzeitig zur Alibführuuq bestimmten GchuhdanlM Herstellungen am rectilen und linken Eonsufcr, werden im Wege dcr Ossert-uerhandluiiq den Minrestforderndvn üdellaffin werde». — TXn AlUotstellern haben folgende Bestimmungen zur Richtschnur zu dienen : l. Die sä'mlntlichen im Laufe einest Jahres im vollen« delcn Zustande herzustellenden Baulichkeiten bestehen: n) in Umlegung der 3traße über den Wieinrbelg mit gleicfzcit'ger Un.le^u^g eines Theiles der Stlyrerstrciße; l)) in Umlegurig der Straße am Sämidberge; o) in Herstellung und bezilhuligsweise Erhöhung d>6 schutz-dammcs am rechten Eru.sufer; ä) in H.rstcl-luna cincs Schutzr'ammes am linken Enntzufer. — Die Kosten für dlese Herstellungen sind mit folgenden Beträgen berechnet: ») die Straßen-umlaqc am Wicnerberge mit 47252 fl. ^8'/. kr.; d) die Straßcnumlage am Sämidberge mit 65/,9 fl. 7^4 kr.; «) den Echuhdamm am rechten Ufer mtt 3780 fl, 16^ kr.; cl) den SchulMmm am li„ken Ufcr mit 5581 fl.; sonach im Ganzen mic 63!63 st. ,2'/, kr. in Conv. Mze. — 2. Die dicsiMig.n Pläne. Vorausmaße und Baud^vls, dann die allgemeinen Bauübernahms-Bedwgnijs.', welche bei der Vauausführulig zur Richtschnur zu dienen haben, können bei der k. k. Plcv. Beudirec-tion in L,»z während den gewöhnlichen Amts-stunden eingesehen werden. — Uebrigcils ist zur Elleichlerung dcr Unternehmungslustigen zuale,ch die Einleitung getroffen worden, daß dieselben das erwähnte B.'udeois und die Bau« 3U contractsbedlngnlfse even so auch del den hler-landigen k, k. Kreisämcern, dann bei den k. k. Baudirectionen zu Innsbruck, Gratz, Laibach, Wien, BlülNl und Pl^g eins,'!)''» können. —, 3. Zur Erleichterung der Concuvrenz wird es ferner d^n Offerentcn freigestellt, das Anbot auf sämmtlich. uorbe»lal>ntc Objecte auszudehnen, oder d^ss^lbe auf einzelne Obj»cte zu de« schranken, worn ich aber oelnjenigeu der Vorzug gegeben wird, welcher alle, oder doch die meisten Objecte zur Herstellung in dem festgesetzt ten Termine um den billigsten Preis übernimmt, — Jeder Osscr.nl ist aber zugl.ich gehalten, in jenen Fällen, wo er sein Offert, sey es auf die g^nze Unternehmung, oder auf einzelne oder mehrere Bau.iblheilungen, stellt, in beiden Fällen die Summa für jede einzelne Abtheilung anzusehen, und sich 'verbindlich zu machen, statt des Ganzen, auch jenen Theil zu übernehmen, für welchen sein Anbot sich als datz Mindeste darstellt. — 4- Dle Anbote sind bel der k. k. B^udlrection zu Linz längstens bis ,um 15. Februar!6'l8, Vormittags l0Uhr, schriftlich, versiegelt mit der U^t.rschrifr: „Anbot zur Uebernahme des Straßenbaues zu OnnS," zu übergeben. — 5. Jedes Aobot muß mit dcm Vor- und Zunamen des Offercnten unterschrieben seyn, und auch die Angabe seines Wohnortes enthalten. Nebcrdicß muß darin mit Bestimmtheit angegeben s^yi,, welches dcr ausgebotenen Objecte er zur Herstellung üverneh-Nlen , dann um welche Sunimc er jedes einzelne Object übernehmen wolle. — >(5no. lich mnß darin erklärt werde,,, d^ß der Of-ferent die auf dicsen Gegenstand B.'zug neh, mcnden Pläne, Voralismaße und die Baude-schreibunq, dann lie allgemcunn Bauteding. n'ssc eingesehen und verstanden h^be, und g^-nau darnach sich benehmen wolle. — 6. Dem Ossete ist entweder die ämtliche Bestätigung der k. k. Prov. Bauoirection zu l!mz, oder irgend eines andern auswärtigen öss/nt-lichen Amtes deizuschließen, daß der Oss.r^'l das M percentige Vadium von jener Bauübtr schlaas-Bumu'a, welche für die zur U^rnah-me erklärten Bauabtheilungen nach den unter 1 oben angeführten Geldbeträgen entfällt, im Baren oder in annehmbaren haftungsfreien öffentlichen, auf Conv. Mze. und den Ucber-bringer lautenden O^Iigatlonen nach ihrem coursmäßlgcn Wrrthe erlagt habe, oder es ist eine diesem Vadium angem.ffene, von einer k. k. Kammerprocuratur früher g.prüfie, und nach Hh, 230 und 137> des allg. bürgl. G.s. Bu- ch<>S annehmbar erklärte Sicherstellung bei^u-brinß.n. — ?. Auf Anbote, aus denen nicht klir hervorgeht, um welchen Preis der Bau übernommen wlid, welche in den übrigen be-zeichneten Erfordelnissen m«ngelhaft sind, oder welche von dem gegenwärtigen abweichende Bedingungen enthalten, mird k»lne Rücksicht gee nommen w.rden. — g. Die Entscheidung über die eingelangten Off rte wird von dieser Üan-deöregii-runq nach Maß^ade der Annehmbarkeit der Offerte erfolgen. — 9. Bis zu dieser Ents^eidung, welche den Off^rtstell^'rn unverzüglich bekannt gegeben werden wird, bleibt jeder Offcrenc für sein Andot verbindlich, und ist im Falle der Abnahme doüs,lben verpftich-let, d,is angenommene Versprach.» in allen Puncten zu erfüllen und den förmlichen Vertrag hierübcr zu unterfertigen. — ll). Die Vadien d»r angenommenen Anbote werden alS Caution zurücklehnten, den übriq^n gl.ickzci-tig zurückgestellt. — Den Erstchern bleibt es aber unbenonimen, die «rlegte Caution nachträglich auf eine andere annehmbare Avt sicher zu stellen. — Vo» d.r k. k. obderennsischen Bandes, regierung. Linz am 2. December 18>7. Philipp Freiherr v. Skrl> ens ky, k. k. Negicrungs-Präsident. Leopold Graf v. W e l se r s h c i m b, k. k. Hofrath. A d. L u d w. Graf v, B a l t h < B a r t h e nhei m, k. r. Neglerlingürath. Z. 30. (3) Nr. 31803. Gurrende. Ausschließung Derjenigen, wel-che be» B e st a l, d - oder sonstigen Ver< trägen über A e ra r i a l-Li e fer u u g e n 0 er Bestechung öffentlicher Beamten beschuldiget, und dieses Verbrechens nicht schuldlos erklart wurden, von jeder Concurrenz zu derlei Verträgen. — Seine k. k, Majestät haben bereits im Jahre itzi, zu bestimmen geruhet, daß Diej.nigcn, welche bei Bestand - oder sonstigen Verträgen ü'er Aerarial - Lieferungen der Bestechung öffentlicher Beamten beschuldiget und derselben überwiese werden, nebst der auf solche Verbrechen festgesetzten Strafe noch insbesondere von jeder Concurrenz zu derlei Verträgen ausgefchloss.n werden sollen. — Seine k. k. Majestät »abcn nun m,t Allerhöchster Entschließung vom l6, October l. I. zu bcfth- 37 len geruhet, daß diese Allerhöchste Bestimmung in letzterer B ez i e h u n g a u ch aus jene zu crweltern sty. welche hiebei der Be-stcchunq össenclicher Beamten beschuldiget wor-den, und über abgeführte gerichtliche N'ttcrsu« Ü)l,lig ^l>n dem angeschuldigten Verbrechen Nichl schuldlos erklärt worden si,^. — Diese Allerhöchste Bestimmung wird in Fol^,e des hohen Hosk-inzleidecreles rom l. Derem-der l8'47, Z. 3^792, öffentlich kundgemacht. ^- ^albach am l.9 December l8l7. In Ermanglung eincs L a n d es - G o u v c r n c u r s: Andreas Gr^lf v Hohenwart, k. k .^ofrath. Ios. Eduard Pino Freih. v. Friedenthal, k. k. Gubernialrath. Z. 70. (I) Nr. 15. Kund m a ch u n g. Die öffentlichen Prüfungen aus den juridisch-politischen Lehrgegenständen werden an der k. k. Universität zu Grah für das 1, Semester des Studienjahres 1847/8 an den nachdenannten Tagcn, Vormittag von !> diü 12 Uhr, Nachmittag von 3 bis V. Jahrgang Aus den politischen Wissenschaften: Für öffentlich Studierende am 17., 18. und 20 März I8l8, für Privatstudierende am 21. März in^. — Dieses wird mit dem Beisätze zur öffenrlichcn Kenntniß gebracht, daß sich die Privatstudw-cnden wegen Zulassung zu den Prüfungen, unter Nachweisung der in der Surrende des hohen k. k, stciermarkischcn Guberniums vom 17. April 1827, Nr. 8l8l), vorgeschriebenen Erfordernde bei dem gefertigten Studien-Dircttorate rechtzeitig zu emloen haben. — Vom k. k juridisch--politischen Studien-Directorate. Gratz am 15, December !8t7. Z. 7l. (l) Nr. 32358. Concurs - Verlautbarung. Das Gudcrnium ist zu Folge hohcn Hof, k^nzl.id.'clel,s vom :K. Pecemb,r »6^7, ^. ^22l'l^, in der Lage, für die Provinz Kärl>-ttn lO Gerichlsdienrr und 2U Gchilfen, welche zur Dien^et'l^istung als Sickerheitswache dii den B'znkscoinmissariaten nach den jeweiligen BcstimniunZ.n d.r k, k. Krciöämter in Klagenfurt und ,n Villach w^den verwendet wert'»», ror der Hand auf die Daucr bis Ende April IU50 aufzunehmen. — I^der Gerichts' dinner wird dafül eine Löhnung ron jährlichen 200 st., einen Kllidungsdcitrag jährlicher 25 si., »'ii Qualli'l^elo jahil. 30 st. und das Muni« tionsp^uschali' jähtl. 3 fl. Conv. Münze, dann eine an^cmcfsVnr Armatur «rhaltln. — Jeder Diencrsgehilfe hingegen wird jährlich an Loh« nung l t'^ si. , an Kleidungkbcttrag 15 st., Quarticrdcttraa, 30 st. und Munitionspauscdale 3 st, C, M., so wie die angemessene ?lrmatur erhalten. Diese Diener und Gehilfen hab«>n sich ader auf eigene Kost.',en sich mit gehörig documentirten Com« p^nzgtsucken diö lchtcn Kedruar d. I. an dab Klas,enfurtcr k. k. Krnsamt verwanden. — M>lilär-Inv.U>dcn, auögsdicnte Militär-Cap'-tulaiitlN und auch für längere Zeit beurlaubte Soldaten sind insbesondere dazu berufen, in Wie ferne sie sich über den Brsil) einer anqe« Mijsenen Körpirstälke, über gute Moralität und Verläßlichkeit im Dknsie, dann üdcr ihie sonstigen Verhältnisse, als: Stand, Alter, Sprachtnntniß, Religion, bisherige Beschäftigung u. d. m. genügend ausz'lw'isen vcrmö« ge>«. ^- Diejenigen, welche gute Dienste !ei-st.n werden, werden bei Besetzung sistemisirter Dienelschaflöstrllen b,i den landesfü» stlichen Bezirköcomnnffarlaten vorzugsweise Berücksichtigung finden. — Vom k, k. Gudernium. Laiback am 3. Jänner i8l3. Stttdt- u. landrcchtl. Verlautbarungen. ^. 73. (l) Nr. l^?3. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrecdte in Kram wlrd der Agatha Kersck,lni mittelst aec»enwärllgen EdicteK rrlnnert: Es habe widcr dieselbe bei diesem Gerichte U,sul., Eibounig l'ie Klage auf Verjährt- und Elloschcnorlä« rung der, an der Hauörtalität Nr. 4 in der 38 Hrakau-Vorstadt zu Laibach aus dem Kaufs' contracte cillo. 8., nnuk. ^5. Juli 1800 l)af. t.nden Post pr. K(U) ft. C. M. eingebracht, und um eine Ta^sayung qebeten, welch, hi^-mit auf den i(). Apr>l 18^3, früh 9 Uhr vor diesem Gerichte bestimmt wild. Da der Aufenthaltsort der beklagen ?lga-lha Kerschetin dlesem Gerichte unb.kannt, und weil sic vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so hl>t man zu deren Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Kosten den hierorli^en ^ericht6advocaten Dr. Andreas Naprelh als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Nechlss^ch.: nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und tntschiedcn werden wnd. Die Geklaute wird dtss.n zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter ^eit sllbst erscheinen, oder inzwischen dem b« stimm» ten Vertr»ter, Dr. N^preth, Rechtsblhtl^e an die H..t.d zu geben, oder auch sich selbsl einen andern Bachwalier zu bestellen und di,sem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt lm rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einznschrcl-ten wissen möge, insvisondere, da sie jlch die aus ihrer Verabsäumung enlstehendcn Folgen selbst b^izumessen huben wird. Laidach am 3'. December !8'l7. Z. 69. (l) 3i'r7"37'. Vc'n dim k. k. Stadt - und Landrechte ln Krain wird bekannt ^einacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen d.s Handllin^s-hauseo Mallner 6c, M^yer, w'der Dl. Ioh'n,» Oblak, Paul V.rdou'schen Verlaßcurator, we-gcn aus dem lllminalgerichllichen Nrsheile cl^ln. 3. August l8'l7, Zahl !216, nock zu l>suchen dcr 1^68 fl. 1 l kr., in die öffentliche Versteigerung der dem Exe^nircen g.höiiq.n, auf lO st. ^> kl. aeschä'ht'l. Aplil l^^>i, jedesmal um 3 Uhr Vormitt. gä mic dem Vci' sahe bestimmt worden, d.'ß, wenn dln. Laiback d.n tt. Jänner l^/»8. AiMliche Verlautbarungen. Z. 50. (2) Nr. ^^7)2709. Concurs - Kundmachung. Bei dem k. k. Verzehrungöfteucramte zu Winklern in Karnten ist die provisorische Bolle» tantensteNc mit dem I'hrcs^ehalte ron Drei» hundert Gulden lind d»m Genusse der freien Wohnuna,, oder Ul deren Ermanalung eines Ouarci.rbcltraq.s, d.,nn der Verbindlilbkeit zur Leistung einer Kaution im Gehaltsbetrage, in Ell.diglina. sslkclnmen, zu deren Wiederb.fte tzunq der iöoncuis bis 5. Februar l tt'l 8 eröffint wird. — Im Dienstwege inn.rhilb des (^onculs: t.rmxus an die k. k. Camera! ^ Bezilküverlval» tuna, in Kl^genfurc gelangen zu lassen und zu» gleich darin .nizuacben. ob nnd in welä^nn ^rade sie mil »mem OefäUsdeamtli, in» 35^e!ch<'die« ser vereinen Cannral« Gefallen - Verwaltung v»»>v.i!idt o^.r v»rsäuvaaelt sind. — Von der k. k. sllyelmälkisck iliylifä'en ^atz am 2^. Del^mber l^'t7. Z. 54. (1) Nr. 1. Concu rs - Al, s sch r eil) u n g. In Folgc hohen Münz- lind Bergwesens-Hofkammer-Rescriptö vom 1^. September v. I, Zahl 12114, wird fl'ir die erledigte Stelle eines Steuereinnehmers auf der montanistischen Staats-hcrrschaft Idria in Krain der (öoncnrs mit dem ausgeschrieben, daß mit dieser 2'telle ein status-mäßiger Gehalt jährlicher Vierhunden Gulden und Vierundzwanzig Gulden Holzgeld, mit der Verpflichtung einer Cautions.-Leistung von Eintausend Gulden, verbunden sey. — Bewerber um diese Stelle haben sich ü'bc/ihre zurückgelegten Studien, über ihre Gewandtheit im Rechmmgs-fache im Allgemcmen, und vorzüglich im Steuerfache, über ihr Lebensalter und ihren Familienstand, über ihre Moralität und bisheriqe Verwendung, ü'der ihre Kenntniß der- deutschen und klainischcn Sprache, über den Umstand, ob und in welchem Grade sie mit Beamttn der Idrianer Hcrrschafts-Verwaltung verwandt oder verschwägert sind, gehörig auszuweisen, und ihre eigenhändig geschriebenen und ordentlich belegten Gesuche entweder unmittelbar, oder wenn sie schon in Staatsdiensten stehen, durch ihre vorgesetzten Behörden längstens bis zum 1!>. Februar 1648 bei der unterfertigten Herr^afts-Repräsentation einzureichen. — Von der k. k. Repräsentation der montanistischen Staatshcrrschaft Idria den 7. Jänner »848