zur Laibacher Zeitung. Rl. 75. Donnerstag den 2^. Juni 18^7. Oul'crnial - Verlautbarungen. 26, (2) Nt, 13363, "' gurrende des kaiserl. königl. illyrischen G u-bernlums. - Bchandll.ng d.r am l. Iu-- ,0.7 in der SlNe 808 verlosten Obligationen dcr ältern Staatsschuld zu vler Per-^'„c — I" Folge hohen Hofkammer-Pra,:-d'ial Orlusstä vom 3. Juni l. I., Zahl züül, wild m>c Buchung aus das h.erortige (Zir-c.lare vom 14. November 182^, Zahl 256^2, -ur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dle am l. Juni l3l^7 >n dcr ^erie 309 verlosten Obligationen von den durch Vermittlung des Hauses GoU aufgenommenen Anlclhm zu vler Pcrcclit, und zwar I^lU. 0. von Nr. 12M diö einsckücpig Nr. !l00, und I.il^. I). von Nr. iW> bis einschließig Nr. 3385, nach dcn Bestimmungen dcs allerhöchsten Patentes oom 2l. März l6lg gegen neue, mit vier Percent in Conventions - Münze verzinsliche Staats - Schulounschrciounget, umgewechselt wclden. — DicUmwechslung ditser Obligationen wird sowohl bc, der k. k. Universal-, EtaatS-und Banco - Schulden - (Zalje in Wien, als auch bn dem Hause dcr Gebrüder Sichel zu Amsterdam vorgenommen werden. — Laidach am 9. Juni 18l7. Joseph Freiherr v. Weingarten, Bandes - Gouverneur. Unoreas Graf v. Hoh enwart, k. k.Hofraih. ».''. Wcorg Mathias Sporer, ______________k, k. Gudernialrath. Z."l«2?. (2) ^ Nr. 132V2. E u r r e .'. d e des k. k. illyrischen Guberniums. — Hinsichtlich der Etämpclpsticht der im Auslande oder stämpelfrcien Inlande ausgestellten Wechsel, von denen ein amtlicher oder gerichtlicher Gebrauch gemacht wird. — Seine k. k. Majestät haben über die Frage, ob die im Auslande oder im stämpelfreien Ialande ausgestellten Wechsel, welche so lange stämpelfrci sind, bis hiervon ein ämtlicher oder gerichtlicher Gebrauch gemacht wird, (K. 82 Zahl I deutschen Textes, und §. 65 Zahl 1 italienischen Textes, des Stämpel - und Taxgesetzes) von dcr Erhebung des Protestes bei dem Notar, oder erst nach der Protesterhebung, wenn sie auf der Grundlage der Protestation bei Gericht eingebracht werden, dcr Stämplung unterzogen werden sollen, unterm 15. Mai l. I. folgende allerhöchste Entschließung zu erlassen geruhet: Dadurch, daß Jemand einen im Auslande oder im stampclfrcien Inlande ausgestellten Wechsel bei einem Notar, oder überhaupt einem zur Aufnahme von Wechsel-Protesten bestellten Beamten zur Erriä'tung und Ausfertigung des Protestes beibringt, wird von diesem Wechsel ein solcher Gebrauch gemacht, welcher nach dem K. 83 deutschen , und §. Ml italienischen Textes des Stämpel - und Taxgesetzes die Verbindlichkeit begründet, den Wechsel vorlaufig dcr Stämplung oder der Beihcftung eines Stämpelbo-gens (Indossirung) zu unterzichen. — Diese Beihcftung (Indossirung) kann dcr den Protest aufnehmende Notar oder Beamte mit Beobachtung der hierüder bestehenden Anordnungen vollziehen. — Welches zu Folge hohen Hofkammer-Decrctcs vom 24- Mai l. I., Zahl 20082, zur allgemeinen Verlautbarung gebrach: wird. — Laibach am 8. Juni 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Dominik Brandstctter, k. k. Gubcrnialrach. «46 3. Wl3. (2) Nr. l3898. Concurs. Zur Wiederbesetzung der bei den Zahlämtern in Laibach und Klagenfurt erledigten ersten Cassa-Offizialenstellen mit 600 fl. Gehalt, und eventuel für die mindern Cassa - Offi-zialposten mit 500 fl. Besoldung daselbst, endlich für den glichen letzten Dienstplatz mit WO fl. Gehalt bei dem Klagenfurter Zahlamte, wird der Concurs mit dem Beisatze aus-geschriebn, daß mit der Cassa - Osslzialst^lle mit 500 fl. Bcsoloung zu Klagcnfurt die Be sor^ung dts Knegsc^ssageschäftes verbunden ist. — Diljem'gen, welche sich um eine dieler Dienststellen zu bewerben Willens sind, haben ihre ordnungsmäßig documentirten, nach den beiden obdenanitten Zahlämtern abtheiligen Gesuche bis Enre Juli d. I , im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bei dieser Landesstelle zu überreichen und sich darin über ihren Stand, Alter, Religion, ihre bisherige Dienstleistung, Studien u„d Sprachkenntnisse, überhaupt über ihre Qualification, und insbesondere darüber, ob sie mit einem Beamten des betriffenden Zahlamtes velwandt sind. dann diejenigen, welche die Cassa - Dssizialstclle mit dem Gehalle von 500 fl. bei dem Zahlamte in Klagenfurt erhalten wollen, über die Be-fähigung zum Kriegöcassadienste auszuweisen. — Vom k. k. illyr. Gudernium. — Laibach am !'I. Juni 18>7. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 1015. (2) llä Nr. 423Y441 Kundmachung. Von der k. k. vereinten Cameral-Gefallen-Verwaltung für Tirol und Vorarlberg wird bekannt gemacht, daß der k. k. Tabakverlag zu Feldkirch im Concurrenzwege mittels schriftlicher Offerte zu verleihen sey. — Dieser Verlag ist zur Materialfassung an das k. k. Verschleißma-gazin in Innsbruck angewiesen, von dem er 26 Meilen entfernt ist. — Demselben sind zur Matcrialfassung 3 Unterverleger und 39 Trafikanten zugewiesen. Doch ist deren Zahl wandelbar und kann von den Gefällsbehörden, ohne Entschädigungsanspruch des Verlegers vergrößert, oder vermindert werden. — Der Tabakmaterialverkehr dieses Verlages betrug nach den Ergebnissen des Zeitraumes vom I. Mai 1846 bis 30 April 1847 an Gewicht 380213 Pfund, im Geldwerthe von . . . 100453 fl 49 kr. C M. — Die gleichmäßig fortdauernde Höhe dieses Verschleißes kann nicht verbürgt werden, sondern es steht dem Uebernehmer, falls er daS Geschäft nicht mehr ertraglich genug fände, nur das Recht einer dreimonatlichen Aufkündigung zu. — Die gleiche Aufkündigungsfrist wird sich als Regel auch von Seite der k. k. Gefälls-Verwaltung vorbehalten. — Ausgenommen hie-von sind die Fälle: :i) wenn gegen den Verleger eme gerichtliche Sequestration des Verlages bewilliget worden wäre, in welchem Falle sich von der Gefallen - Verwaltung eine einmouatliche Aufkündigungsfrist vorbehalten wird; — l>) wenn Umstände eintreten, wegen denen der Verleger nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften vom Verschleißgeschafte früher enthoben werden müßte, was insbesondere bei dem Hervorkommen eines Verschuldens von seiner Seite zu geschehen hätte. — Bei dem Eintreten solcher Umstände ist die Gcfälls-Verwaltung an gar keine Aufkündigungsfrist gebunden, sondern die Entfernung des Verlegers und die anderweitige Besetzung des Verlages kann sogleich Statt finden. — Für die Besorgung dieses Commissionsgeschäftes wird dem Uebernchmcr eine Provision nach Procent en von dem Geldwerthe des zum Verkaufe übernommenen Tabaks, die ihm bei jedesmaliger Matcrialfassung gleich bei Berechnung der Geldschuldigkeit zu Guten gerechnet wird, zugesichert. —Auö dieser Provision muß der Verlags - Uebernehmer alle wie immer gearteten Lasten und Ausgaben, die mit der Verlagsbesorgung velktuipft sind, bestreiten, daher namentlich auch: ii) den eigenen Callo vom Tabak; K) die Frachtkosten für die Materialzufuhr und Zurückscndung des leeren Geschirres; c:) die Ausgaben an Locali-täten, Unterhalt der Gehilfen und dergleichen mehr; cl) die Provision an die Unteruerleger. — Diese betrug nach dem Verschleißergcbmsse in der obigen Periode: ^) an den Unterverleger in Brcgenz vom Tabakverschleiße 35332 fl. 31 kr. zu 2 7, ^ — 883 fl. 19 kr.; d) an dcn Unterverleger in Blüdeyz vom Tabakuerschleiße 21265 st. 20 kr. zu 2'/^^ 531 st- 38 kr.,' c) an den Unterverlegcr in Bezan vom Tabakverschleiße 14424 fl. 43 kr. zu8L —N,53fl. 58 kr. — Sollte in der Folge einem oder dem andern Untcruerlcger ein höheres, als die vorgenannten Procente bewilliget werden, so wird die Procenten' Differenz für die Fassungen des betreffenden Verlegers dem Uebernehmer vom Allerhöchsten Acrar besonders vergütet werden. Hingegen hat aber auch im entgegengesetzten Falle «47 der Uebernehmer die Vergütung der Procenten-Differcnz an das Allerhöchste Aerar zu leisten. ^ Der nach den vorberührten Verschleißergebnissen und der Procentenausmaß förmlich verfaßte 'd zusammengestellte Ertragsausweis kann dei der k. k. Cameral-Bezirks - Verwaltung in feldkirch eingesehen werden. Die Größe der dem Verlagöübcrnehmer zukommenden Provision bildet den Gegenstand der Concurrenz. Wer den directivmäßig ständigen Lagervorrath dieses Verlages an Tabakmaterial auf Credit fassen will, hat zu die-s.m ^wccke dem Gefalle eine Caution un Be-!raae von 56U« si., sag" Fünftausend echshundert Gulden C. M. W. W. zu .i'Ven - Sie kann im baren Gelde oder m ^'.^l'ickcn Staatspapieren nach der für die . >^ä .iner von der k. k. Kammerprocu-°^ "i ^m n'ck annehmbar erkannten Hy-"^Vr U u g^'istet werden. - Die ^ rl!a übem an den Mindestfordernden sin-^ ^?^n eMen ^ge Statt welcher dem n^rnehmcr bei der Eröffnung über die Annahme f 6 Offertes besonders wird bekannt gegeben ^" n, und der wahrscheinlich der erste August ^ n wird. - Von dem sonach festzusetzenden Tage treten sowohl das Gefallsärar, wie der Crstcher m die wechselseitigen Rechte und Verdlnd-lichkeitcn ein. Der Unternehmer hat slch bel Fuhrung des ihm anvertrauten Verlagögeschaftcs genau nach den bestehenden Gefällöuor,christen zu benehmen, und insbesondere seinen Kleinvcrschleiß an einem entsprechenden, von der k. k. Bezirks-' Verwaltung genehmigten Orte auszuüben. — Diejenigen, welche sich um den k. k. Hauptvcr-lag in Feldkirch bewerben wollen, haben als Va-dium zur Sicherstellung des Offertes w^ der bemessenen Caution, somit 5liU st. C. M. W. W. zu erlegen, zu deren Uebernahme d,e k, k. Came-ralbeznks - Casse in Feldkirch crmächt'get lst. — Die Reugelder derjenigen Offerentcn, von deren Anbot kein Gebrauch gemacht wird, werden denselben sogleich zurückgestellt, das Vadium des Erstehers aber wird bis zur genauen Einstellung des vorgeschriebenen Materialvorrathes und der Erfüllung d.r für den förmlichen Verlagsantritt erforderlichen Bedingungen innerhalb der ausdrücklich hiczu festgestellt werdenden Frist zurückbehalten werden. — Sollte jedoch der Ucbcrneh-mcr diese Verbindlichkeit nicht erfüllen, so wird das Vadium als verfallen vom Aerar eingezogen, der Verlag aber als neu erledigt angesehen wer. den. — Die versiegelten, vom Offerten eigen- händig unterschriebenen und mit dem gesetzlichen Stämpel versehenen 'Anbote sind längstens bis 8 Juli 1847, Mittags 12 Uhr in dem Bureau des k. k. Hofrathcs und Cameralgefallen-Administrators zu Innsbruck, unter der Aufschrift: „Offert für den k. k Tabakhauptverlag in Feldkirch" einzureichen. — Diese Offerte müssen, in so ferne ihnen das obbezcichncte Reugeld nicht selbst angeschlossen ist, mit dem Erlagsscheine der k. k. Camera! bezirks - Casse in Feldkirch versehen seyn, und haben zu enthalten: I) drn Namen, Charakter und Wohnort; — 2) das Anbot, gegen welche Provision nach Procenten er das Commissionsgeschäft des Tabakverlages übernehmen will. Die dleßfälligen Beträge sind in Buchstaben und Ziffern deutlich auszudrücken; — 3) die Erklärung, daß der Offerent den durch die Verlegers- Instruction und durch die nachgefolgt?« oder noch nachfolgenden Verordnungen festgesetzten Bestimmungen für die Großoers^leißer genau nachkommen wolle; — 4) die Erklärung, ob von dem erwähnten Credit gegen Cautionserlaq Gebrauch gemacht werden will; —5) die Nachweisung der Befähigung zu einer solchen Geschäftsführung, des Alters und einer tadellosen Aufführung durch legale Urkunden. — Jene Anbote, denen eine oder mehrere dieser Eigenschaften mangeln, oder welche nach Ablauf des oben bemerkten Termines einlangen, werden nicht, und Anbote von Pcnsionsrücklas-sungen nur so weit beachtet werden, als dieses nach den Bestimmungen des hohen Hofkammer-decretes vom 13. December 1836 zulässig erscheint. — Gesuche der nach dem früheren Concessions-Systeme aufgestellten Verleger um Ilber-setzung auf den Hauptvcrlag in Feldkirch werden nur dann berücksichtiget werden, wenn dabei dem Gefalle kein Opfer auferlegt wird. — Von der Bewerbung um diesen Verlag sind alle jene ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Eingehen von Verträgen überhaupt unfähig erklärt, oder welche wegen cincs Verbrechens oder wegen einer schweren Polizeiübertrcttmg gegen die Sicherheit des Eigenthums entweder verurtheilt, oder :,I» ii^'.un-lii, losgesprochen worden sind, odrr wclche wegen Schleichhandel oder einer schweren Gefällsüber-trctung bestraft worden sind, oder endlich jene, welchen die politischen Vorschriften den bleibende,, Aufenthalt im Werlagsortc nicht gestatten. __ Wenn ein solches Hindernis; erst nach Abschlic- ßung dcs Vertrages erhoben wird, so kann derselbe von der Camcralbchörde ohne weitere Verhandlung sogleich aufgehoben werden. — Sollten zwei odcr mehrere gleiche Offerte eingebracht werden, so behält sich die k. k. vereinte 658 Camera!- Gefallen - Verwaltung die Entscheidung bevor. — Schlußlich wird bemerkt, daß mit dem Tabakhauptverlage in Feldkirch das Befug-niß zum Stampelpapierkleinverschleiße verbunden ist, welcher Verschleiß in der obigen Periode vom I. Mai 18itt bls 30. April 1847 den Geldbetrag von 5827 fl. 57 kr. C. M. W. W. umfaßte. — Die Fassung des Stämpelpapieres geschieht bei dem k. k. Hauptzollamte zu Feldkirch. — Von der k. k. vereinten Cameral-Gefallen-Verwaltung für Tirol und Vorarlberg. — Innsbruck am 31. Mai 1847. 3. lt)2(X (2) Nr. 751. Kundmachung Mit Bewil.'^unq d.r löblich, k. k, (5,.-meral-B?;. Verwaltung in Neusia^tl <_I6o. 7. Juni ,6^7, Nr 6^2, werden die zur R<« Ilgionsfondöhelrsch^ft Kittich gchoria^i W in-zchnte und Bergrechte, ll) von /l^l^o^lia und Vukovvitx ; l>) Bärenb»'lg; o) Z!ill.^li/.>I; 6) XolM^Ulll,- s) l?l 65- und Vol^i^lio; i) Ober- und Unterrebenze; l^) Stadtbcrq bel 9ieustal?tl, am 3()! Iunl ^8^7 in der Amtskanzlei der Rcligionssonos-Herrschaft Sittich, Vormittag von 3 bis l2 Uhr, auf weitere sechs Jahre, nämlich auf die Zeit vom l. Noucm^r l8^? dis dahin 1853, im öffentlichen Licitationswlgl' verpachtet werden. — Zu dieser Verpachtung werden die Nn-lelnchmungslusii^en eiligcl^>den, die betreffen' den Zthenlholden ader lnsdesondcre angewie^ sen, das ihnen zust.hcnde cZinstandsrccht entweder gleich bei der V.'lstrigcrung, öder doch längst binncn sechs Taqen darnach durch förmlich bevollmächtigt Ausschußmä>,ncr gtllcnd zu machen, als im W-oriqen nach verlaufe des sechstägigen Termins ihre Erklärungen zurück^ gcwicftn roerdcn würocn. — Die Pachideding-niffe st.hen Jedermann täglich im Amte zur Einsicht offen. — K. K. Vcrwaliungsamt d.r Rcl. Fondshrrrschaft Zlttich den 15, Juni »8'l7. Z. l0!3. (2) Nr. 753. Fischerei-Verpachtung, Den 50. Juni d. I., Vormittag von 9 bis 12 Uhr, wird in der Amtskanzlei der Rcligionsfondöhcnschaft Sittich in Folge der Bewilligung d^r löblichen k. k Cameral-Bcz. Verwaltung zu Neustadt! ääo. 10, Juni l6l7, Z, 6^85, die Verpachtung der Herrschaft Sittichcr Fischercigerechtsaml', ^) im Bache Br^g bei Fittich und R.ka bti Iavor; K) im Bache Vischenskipottok ron Smrek bis Vodatutschna uno o) von Vodatutschna bis Goren^vas, i. 1628. Edict. Von dem k. k. Bezilksgerichce Senoselsch wird kmid gcm^chi: Es sey über Ansuchen des Herrn Carl Premrou von Gioßudelsku, gegen Georg Echebemg von Hrenovitz, wegen, aus dem w. ä, Veigleichc ddo. 5- Juni 1845 schuldiger 60 fl. c, 8. c», in t),e erecu-liue Fcilbiciung der gegner'scheti, dem Gule 9lcukl).-fcl 5>id Urd. ^)ir. 58 unleithänigen H^lbhube gcwilli-gcc worden, und es seyen zu deien Vornahme drei Termine, aus den 10. Juni, aus den 10. Juli und auf dei, 9. August l. I., jedesmal Vormittags von 9 bis 1^ Uhr, mir dem Beisätze angeordnet, daß die Realign nur bei der dritten excculiucn Fcilbittung ulttcr dem gerichtlich erhobenen Lchatzungswcrthc ron 1385 ft, 20 kr. hintangegeben werben wnd. Das Scha'tzllügspwlocoU, der Grundbuchser-tracl und die Licicaiionsbcdiligm'ffe köinien täglich hieramls eingesehen werden. K, K. Bez. Oc:ichl Scnoseiscb am l0, Juni 1846. Anmerkung: ^5ci dcr erste», FcittnecungZtagsa- ^ung dac sich kcii, Kauflustiger gemeldet, daher oin lO. Juli l I. die zwcüc Fcildiclungstagsa- tzung abgehalten wc>,dc:i wild. Edict. Vom ,Bcch'kZge!'ichlc des Hei-zogthlims Gott-schce wird hicmn allgeincin bekannt geinachc: Es sey über A^such.'n dcS Herrn (Zatt Schuster von Gnadendors,Bevollmäch:igtl,n des Jos.H a be rlc, indie cxeculire Fcilbletung der dem Paiü Michitsch ge-l)örige^, ln Götcenilz «l>I> (Z. 9tr. ,, und Necljf. Nr. 2,^5 liegenden, dem Hcrzogchlime Goltschec 'dienstbarer!, aus 65» si. geschätzten ^ Urbarhube sammt Wohn- und Wirthschastsgebäuden, dann der auf 55 fi. ^9 kr. gcschätztei, Fahrnisse, wegen l^o fi. c. «. <^. berriüigt, und cs seyen hiezu die Tagsaouilgen aus dcn 5. Juli, dann 4- u,io 3t. August 16^7, jcdcömal um ,o Uhr Vormiltags in loco Göltcnitz mit dem Geisal^e angeordnet worden, daß die Realität mW die Fahrmjse cist bei der dritten Feilbielungslagsatzung, die Fährnisse insbesondere nur gegen gleich bare Bezahlung werden hintangcgeben werden ^ Grun^buchscriract, ^chätzungsprolocoll und die Feildiclungsbedlngliijse können hiergenckts ein-gesehen und hier on Abschriften behoben wcrdcn. Bezilksgcncht Gollschee am to. Mai lL^?. «49 Vubermal - Verlautbarungen. Z. 1036. (1) Nr. 12059^1096. Surrende über verliehene Privilegien. — Die k. k. allgemeine Hofkammcr hat zu Folge ein-aelangten hohen Hofkanzlei - Decretes vom 5. l. M., Zahl 13157, am 2». März d. I. im Sinne und nach den Bestimmungen des allerhöchsten Privilegien-Patentes vom 3l. März 1832 die nachfolgenden Privilegien verliehen: __ 1) Dcm Louis Mayer, Handelsmann, wohnhaft in Paris, derzeit in Wien, Stadt, Nr. 727, (Bevollmächtigter ist der Hof- und Ge-richts-Aovocat l).-. Pontzen, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 789), für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung eines Kopfhaar - Ver-schönerunqö-Mittels: „(^me^n« kepkl.. U." genannt. - 2) Dem l)r. Johann Florian Heller, Vorstand des pathologischen chemischen Laboratoriums im k- k. aUgemnnen Krankenhause, wohnhaft in Wien, Alservorstadt, allgemeines Krankenhaus, und dem Carl Relßer, Maaister der Pharmacie, wohnhaft ln Wien, Alservorstadt, Nr. 132, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung, einen neuen Apparat: „ Einathmungs - Apparat" genannt, derart zu construircn, daß er sowohl zum Einathmen des Schwefel-Aethers, als auch anderer Präparate, Narkotika, ätherischer Dele, Balsame, Harze, Pflanzen-Aromen und Gasartcn besonders tauglich, und sowohl für Menschen, als Thiere verwendbar sey. — 3) Dem Peter ^SmMlia, Bürger und Hausbesitzer, wohnhaft in Wien, Leopoldstadt, Nr. 128, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung und Verbesserung, mittelst mehrerer auf die Rauchfange gesetzter eigenthümlicher Vorrichtungen dem Rauche abzuhelfen. — 4) Dem Carl Böehm, wohnhaft in Wien, Nikolsdorf, Nr. 17; dem Anton Riegler junior, wohnhast in Wien, Hundsthurm, Nr. 13 und 14, und dem Franz Bauer junior, wohnhaft in Wien, Erdberg, Nr. 64, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung in der Bereitung von Stearin-Kerzen, welche den bisher aus Stearin-Säure erzeugten Kerzen an Härte, Schönheit und Brenndauer gleichkommen, ebenfalls nicht geputzt zu werden brauchen, und viel billiger zu stehen kommen. - 5) Dem Gottlieb Lierheimer, Colorist und Chemiker, wohnhaft in Atzgersdorf bei Wien , Nr. «5, und dem David Dürler, wohnhaft in Wien, Leopoldstadt, Gasthof zur Pragcr Eisenbahn, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung einiger chemischer (Z. AmtSbl. Nr. 75 v. 24. Juni ,847.) Schmieren, welche gegen die bisher bestehenden die Vortheile gewähren, daß eine große Erspar-niß durch die Zusammenhaltung Statt finde, und daß diese Schmieren für alle Maschinen und auch zu andern Zwecken verwendbar seyen. — 6) Dem EuZcn Bazile, Handelsmann, wohnhaft in Rouen, (Bevollmächtigter ist Jacob Franz Heinrich Hcmberger, Verwaltungs-Dircctor, wohnhaft in Wicn, Stadt , Nr. 785), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entdeckung und Verbesserung in der Beheizung, mittelst Verwendung des aus der Erzeugung des Kokses gewonnenen Warmcstoffes, dann der freien und natürlichen Einblasung (inznlllinion) der atmosphärischen Luft während der Entwicklung und Combustion der Gase. (Diese Entdeckung ist in Frankreich unterm 28. Mai 1846 auf fünfzehn Jahre patentin) ^ 7) Dem Benjamin Smith, Silbcrschmid, wohnhaft in London, (Bevollmächtigter ist Carl Loosey, Ingenieur, wohnhaft in Wien, Landstraße, Nr. 491), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbcsserungen im Schmelzen von Kupfer-Erzen. — 8) Dcm Paul Vaßali, wohnhaft in Wien, allgemeines Krankenhaus, für die Dauer «on zwei Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung des Apparates zum Einathmen des Bchwe-felärhcr- Dunstes. — Laibach am 29. Mai 1817. Joseph Freiherr v. Welnaarren, Landes - Gouverneur Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath Dominik B l a „ l? stc Ite r, k k Guberni"Natti Z. 1035 (1) 3(1 Nr. 31763. Nr. »4151. Nach richt von dem böh misch en Landesguberniuil. — Die k. k Bibliothekar stelle an der Prager k. k. Universität ist erledigt. __ Durch das Ableben des Dr. Anton Spirk ist die mit einem jährlichen Gehalte von 12W st. C. M. und dem Genusse eines Naturalquartiers verbundene Stelle eines Bibliothekars der Prager k. k. Universitätsbibliothek in Erledigung gelangt. — Die Bewerber um diese Stelle haben ihre mit den Zeugnissen über die erworbenen Sprach- und literärischen Kenntnisse, so wie üb.'r ihre anderweitigen Verdienste und Moralität belegten Gesuche bis Ende Juli 1817 hierorts einzudringen. — Prag am 27. Mai 18-l7. Felix Reiser, k. k. Gubernial - Secretar. 2 — 650 — ^ '^N /r^l , . .. ^' ^^ ^^"^' "'" "" 26. Juli 18l7, Vormit-. -^ ^/ t b a r u n g. tags um lO Uhr, eine Minuendo - Aersteiae-f,.r ^'^^"'^U"'g des Brennholzbedarf^s run,, verbunden m.t einer Offerten ^ Vc'hand-fur das Gub > ---------- . „ ._____ ^ harten weichen Brenn- Brennholz, s. Yul;es. l. Der Bedarf für d^s k. k. Landes - Präsidium besteht in ... 3^ __. ^ für das k, k. Gubernium und das Zahlamt in...... 208 l '/ „ die „ K^mmerprocuratur in......... 30 __ ! „ das „ (Äubernial - Rechmmgsdepartement in..... 12 l „ ,, „ Stadt- und Landrechc ......... 105 l'/ „ die „ Provinzial - Staalsbllchhaltung...... . 81 1 „ „ ,, Ständisch Vcrordncte Stelle......^ .^ z — „ das „ Krankenhaus und dlc Klinik....... 260 — „ " „ Irrenhaus............. 60 — ., „ ^ Gebarhaus............. 60 — „ „ „ Il'quisitionshaus ............ l6l ! « „ „ Strafhaus............. ll6 — ^ das „ Catastral-Schätzungs-InspectDl'at...... 12 ^_ Zusammen ln . . ^ ilva ^ > 2. Die Holzlieferung wird branchenweift, nämlich für jedes Amt, für jede Behörde und für jede öjsentliche Anstalt abgesondert, oder auch für mehrere in ein und demselben Gebäude befindliche Branchen oder Anstalten zusammen versteigert werden. — Doch werden auch Anbote zur Lieferung des gesammten, obausgewit-ftnen Bccnnholzdcdarf.S angenommen und bei sonst annehmbaren Verh^ltlNjsen vorzugsweise berücksichtiget wcr^cn. — 3. Das zu liefernde Holz muß trocken, ln durchaus guter Qualität, klafterweise aufgeschlichtet übergeben werden, und eine Bcheicerlansse von 22 bis 2'l- Zl)ll haben. — 4. Das Brennholz muß zu jeder Branche hingclüfcrt, am Ucbernahnlsorte ad-g.laden und auf Kosten des Lieferanten kiaj-tcnveise, jede Klafter mit tinem Kreutzstoße ver-sehen, genau aufgeschlichtet werden, ohne daß der öleftrant für Fuhvlohn, Mauth, für das Messen, oder für sonstige Auslagen irgend slw^s anzusprechen berechtiget wäre. — 5. Sollte sich in der Folge ergcbeu, daß eine oder die andere Branche eine größere oder tine geringere Quantität Holzcs , als die im §. ! ange^eoene blnö'chigen würde, so ist cs im eisten Falle Pflicht des Lieferanten, den größeren Bedarf gleichfalls um dcn Crstchungs- preis beizustellen; im zweicen Falle ab.-r hattc derselbe keine Encschäoigullg »vegen ves geringeren Bedarfes anzusprechen. -^ AlS Auälufs-preis der tuederösterr. Klafier 22- bis 2lzöl!i-gen harden Brennholzes für die Behörden und Aemter ln der Scaot werden Vier Gulden 3 0 kr.; für das Ltrafhaus am LasteUo.rge ober mit Zurechnung der doppelten äufuhrskosten/ fünf Gulden 10 kr. als Auürufspreis, der mc-deröstcrr. Klafter weichen Holzes dagegen w^0en Drei Gulden 29 kr. angenommen weldcn. 6. Der Ersteher wird die Lieferung in acht Tagen nach abgeschlossenem Conlracce zu beginnen uild dergestalt fortzusetzen haben, daß bis 15. September d. I. wenigstens cin Driclh.il des von ihm conlraltsmäßig zu liefernd.» Bedarfes beigestellt seyn wii'd. Die welieltü Liefe-rungen sind in der Arc zu bewerkstellige, daß keine Behörde oder Anstalt einem Mangel am btnöthiglen Brennholze ausgcsrtzl blelbt. Diese Verpflichtung ist um so genauer zu erfüllen, als uu Wangen, d< i. nn Falle einer Verspätung von Seice des Lieferanten, so wie auch, wenn nicht qualitätmäßigls Holz geliefert würde, das Ärar d.lechtiget s.yn soll, den Holzbedars auf Kosten dcs Lieferanten um wllchtn Preis immer anzukaufen, und dcn ausgelegten, den Er- 651 stchungsprcis übersteigenden Mehrbetrag aus dcr Caution, oder auch aus den sonstigen Vermögen des Erstehers tlnzl,kringen. — 7. Der Erstehe wird b.im Adschlusse des Lieferun^s-vertra^es seine eing^üngene Verbindlichkeit sicherzustellen habe»«, und z>vc»r durch Verpfändung seiner eigenthümlichen Realität, od.r durch Namhaftrnackung eines annehmbaren Bürden, oder durch Hincerleg n,g »ines, dem zehnten Theile der Ortiehungssumme gleichkommenden BetrageS, oder endlich ourch sogleiche ?ldliefe-runa ein^r angemessenen Quantität Holzes und Einlassung des dafür entfallenden Vcrgütungs-betrageS dis zur gänzlichen Coinr^ctsersüllung. — ^ür iedeö an cincö der odgenannten Aem-t«>r o^er Anstalten gehörig delgesteUtes Brenn-hlll^quantum wird dem Lieferanten gegen Bei-dringung der legalen Uedernahmöreccpisse, dle foqleichc bare Bezahlung auch ohne vorhcrge-ft,n)gen.' buä'h^lt.r'fche Liquii)irung aus den dl t.l'ff.'noen lZ'>!''" "'^ Fo"5en zugesichert. -<) ^k.der Lieferungsulnernehmer ist verbunden, vor der Licitation cin Vadiumvon 50 st. C. M. :u erlagen, welches ihm im Falle, o^ß von ihm keine Lieferung erstanden würde, gleich nach der öicitati'on zurückgestellt, dem Erstehe aber, in so ferne er die im H. 7 bedungene (5aution nicht anderswie vollständig erlegen sollte, in diese eingerechnet werden wird — Es werden indlss.'n auch vorläufige schriftliche Lleferunqs-offerte angenommen. — Jedes solcke Offert muß versiegelt seyn, vis längstens lOUHr Vor, mittags an« L>c>lalio!lslag»' l?eim Gubernial-Einrelchungsprotocolle üverged.« werden, und mit den, ^egscheine des k. k, Prov. Eameral-Zahlamtes über das erlegte Vaoium p>'. 50 fl. delcgt st Worten ausgedrückt, u»id ledls Offert von Auß.n mit folgeno>>r Aufschrift vets sehen werden: — „Offert teö N. N, , wegen öiefcrung des Bre^uholz.s fiir die k. k. Behörden, Aemter und öffentlichen Anstalten zu Lai-bach in der Winterperiode l5N7^ltN8." — Laidach am 16. Juni l8'l7. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 1031. (1) Nr. 5362. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird der Elisabeth Freiinn v. Pollini, den Franz Freihcrrn v. Pollini'schen Gläubigern und dem Johann Vapt. Drobnitsch mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider dieselben dei diesem Gerichte Joseph Rudesch, Herr-schastö- und Hausbesitzer, die Klage auf Verjährt - Erklärung des, auf dem hier in der Stadt am alten Markte «^l, <^on5c, Nr. 34 liegenden Hause ml»I). Kaufschillings por 6900 fl. und PL,- 1941 st. 36 kr., dann des Wohnungsrech-tcs eingebracht, und um eine Tagsatzung, welche hic-mit auf den 27. September 1847 früh 9 Uhr vor diesem Gerichte bestimmt wird, nachgesucht. Da der Aufenthaltsort dcr Beklagten, Elisabeth Freiinn v. Pollini, der Franz Freiherrn ^- Pollirn'schen Gläubiger und des Johann Drobnttsch, di^m Gerichte unbekannt, und weil dlejelden vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und aus chre Gefahr und Unkosten den hlerortigen Genchts - Advocate« I). Ioh. Oblak als Cu> rator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechts-lache nach der bestehenden Genchts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die vorbenannten Geklagten werden deffe" zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, l>. Ioh. Oblak, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus deren Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumeffen haben werden. Laibach den 12. Juni 1847.__________^ Z. 1U32. (y M 5363. Edict. Von dem k. k. Stadt' und Landrechte in Krain wird dem l),-. Lukas Rodde mittelst gegenwartigen Edictes erinnert: Es habe wider denselben bei diesem Gerichte Joseph Rudesch, Herrschafts- und Hausbesitzer, Klage auf Verjährt-Er-klärunq dcr, auf dem hier in dcr Stadt am alten Markte 5nk lDon^. Nr. 34 liegenden Hause iii^d. Urtheile clcjc». 4. Juli I8itt, per 100 st. und pl'l' 500 st,, eingebracht und um eine Tagsatzung, welche hiemit auf den 27. September 1847 früh 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wird, gebeten. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Dr. Lukas Rodde, diesem Gerichte unbekannt, und 652 weil er vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man zu dessen Vertheidigung, und auf seine Gefahr und Unkosten den hierorti-gen Gerichtsadvocaten l)r. Johann Oblak als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Der vorbenannte Beklagte wird dessen zu dem Ende erinnert, damit cr allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Or. Oblak, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Vcrabsä'umung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. Laibach den 12. Juni 1847. HemUiche Verlautbarungen. Z. l026. (2) Nr. 598^! l37. Concurs - Kundmachung. Bei der k. k. stcyermärkisch-illyrlschen lZa-meralgefallen - Verwaltung kömmt eine Secre-tarstelle mit dem Iahresgchalte von l(10(l st., und im VovrückungsfaUe eine solche Dienststelle mit dem Gehalte jährlicher 800 si. oder 600 st. wieder zu besetzen, — Dle Be-verber um einen dleser Dielistposten t)abt welchem Gefällbbeamten ln Steyermark und Illyrien, und in ivelchlM Grade sie verwandt oder verschwägert siud. — Gratz am tl. Juni Z. 1009. (3) Nr. 50l lM.559^XV1. Concurs » Kundmachung. Bei dem Verwaltungsamte der k. k. Ca: mcral - u. Religionsfolidsherrschaft St. Anorä ist eine provisorische Waldübergeheröstelle, mit wtlcher cine Löhnung von monatlichen zwölf Gulden C. M., ein Holzdeputat jährlicher 6 Klafter weicher Scheiter, und bei vollkommen entsprechender Dienstleistung die Provisions »Fäh,qkeil verbunden ist, zu besetzen. — Die Bewerber um diesen Dienstposten haben sich über Aller, ^tano, Moralität, bisherige Dienstleistung und erlangte Kenntniß dcs Üeftns und Schreibens, dcr Anfangs-grün^e der Rechenkunst, der deulschcn und slauifch5. April »8^6, Nr. >i?t, schuldiger 255 fi. ^l kr. «:, 5. c. gewllllgct worden, und es seyen zu deren Vornahme die Tagsatzungei, auf den 6. Juli, aus den 7. August und auf den 9. September l. I. , jedesmal Vormittag um 9 Uhr, in loco der Realität mit dem Beisaye angeordnet, daß diese Realität nur bei der dritten FeilbielUllgstagsotzung unter dem gerichtlich erhobenen Schätzungswerte von 465 fi. 20 kl. Hinlangegeben werden wird. D^s SchatzUllgsplococoll, der Grundbuchser-tract und die iiicilalionsbedingnlsse können laglich Hieramts emgcsehen werden. K. K. Bez. Gericht Scnosetsch am6. Mai »647. Z. 1033. (l) !)ir. lö35. Edict. Von dem Bezirksgerichte der k. k. Staatsherr' fchaft Adelsberg werden üder Ansuchen der Grundherr-schast Raunach, gegen ihren Unterthan Andreas Dou-gan von Altdirlendach, wegen rückständiger Urbarial. gaben, die zur Erwirkung des politischen Abslislungs-erkenntnissrs nöthigen iUorerhebuiigcn gepflogen, und zu diesem Ende seine sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, zur Anmeldung und Liquidirung der, äus was immer für einem Rechisgrunde an ihn zu stellenden llnsvlüche, am i9. Juli d. )., um 9 Uhr Vormittag vor diesem Gerichte zu erscheinen. K K. Bez. Gericht Adelbberg am 19. Mai 1847.