Nr. 46 Samstag, 20. Februar 1916. 135. Jahrgang. MbacherMZeitung H»»»»«M«?«««n»««i»: Mll Poslvsllsnbuna: gllnMlla .'«o li, halbjährig 1Ü X. In, i»°n,g il>« Haus gaxzjührig « X. — z»s«r«»»»»»»vül,r: Mr N,in, ^nftratc »i. gröktle per Zelle 1» l»i dl< »!»n-tn »Ülsdrrhulungf,! per iltilr 8 b. Die »Laibochci Zeilu»«» srichrilü lüglich mil «ulnabms dli Sonn- unb l'eieflng, Tis Adlnlnlftrn«»» I'sftn^t sich MlNokiöftrak? Nr.1«; di, »«»«k««» Vl!llo«liftlah, «r. 16, KpltchAunbn, d,r ^ „ »< b»e l« «U b0lmll. Gelephsn-Ur. der Redaktion 32. Amtlicher Geil. RflzglasitBv naglega sodstva. _ . , armadno višie noveljstvo . , ,., C. m ki.-------------7^——-——------ ie odredilo z etapno visje poveljsWo ukaaon i dne 16. marca 1915, op. St. 32.183, raz-glasitev sledeèih doloèil Q laglem sodstvu pri armadi na bojnem polju. Stanovišèe a. v. p., dne 16. marca 1Q15. Kot armadni višji poveljnik ukažem na pod-stavi § 481., odstavek 2 v.k.p.r., da se razglasi naglo sodstvo: L Proti vojaškim osebam (njim ena- kim osebam) in civilnim osebam v sovražnikovi deželi. a) Proti vsem aktivnim vojaškim osebam in proti vsem pod kazensko pravo spadajoèim, aktivnim vojaŠkim osebam enakim osebam (§ 11.v.k.p.r.) brez ozira na to, v katerem okolišu podroèja ar-made na bojnem polju leži kraj dejanja in kraj obsodbe, b) proti vsem osebam v sovražnikovi deželi, ki se zasaèijo v obmoèju mobiliziranih èet (po-veljstev) ali zaveznikov (§ 454. v. k. p. r. in ukaz a.v.p. z dne 21.avgusta 1914, res. St. 678) za-radi: 1. hudodelstva neupraviènega nabiranja vo-jaäkib novincev (§§ 306. in 3O7.v.k.z.), 2. hudodelstva zapeljevanja ali pomaganja, da se prekrši prisežena vojaška službena zavez-nost, in hudodelstva dejanja potuhe v korist vo-jaških begunov (§§ 314., 316., 318.v.k.z.), 3. hudodelstva ogleduhovanja (§ 321. v. k. z.) in drugih dejanj proti vojni moèi države (§327.v.k.z.), 4. hudodelstva veleizdaje (§ 334. v. k. z.), 3, hudodelstva razžalitveVelièanstva (§ 339 v.hfa.), 6. hudodelstva motenja javnega miru (§ 341 v. k z,), 7. hudodelstva punta (§ 349.v.k.z.), 8. hudodelstva javnega nasilstva z zlobnim PQ^fcodovanjem železnic, k njim spadajoèih na-PJaY» vozil, strojev, orodja in drugih za njih «watpotrebnih predmetov (§ 362.c v.k.z.), % hudodelstva javnega nasilstva z zlobnimi de;anji ali opustitvami, ki se na železnicah za-Krive pod posebno nevarnimi razmerami (§ 364. V, Ms Z.)t 10. hudodelstva javnega nasilstva z zlobjiim poškodovanjein ali motenjem državnega telegrafa (telesona) (§ 366. v. k. z ) c nl}' .hud0d?l8tvau javnega nasilstva po § 362.V.1LZ.V drugih „ego v toèki 8. navedenih pnmenh, kadar se ta kazniva dejanja zakrive na lastnini, ki pnpada vojaškemu ali deželno-branskemu eraru all kadar brez ozira na te okol-nosti znesek v enem ali veè dejanjih provzroèene škode presega 1000 (en tisoè) kron, Standrechtstundmachulig. D°« ,, u,!, Arm«e°!"rl°»m°nd° >,,. ^^. der «°r. lttappenvberlommando ^ ordnung vom i ti. März 1^15, Op. Nr. 3^.183, die Kundmachung der nachstehenden Standrechtsbestimmungen bei der Armee im Felde angeordnet. Standort des AO5l, .ml l6. März 1915. Als ^rmccobcrlommündallt ordne ich gemäß tz 481, Abs. 2 MStPO., die i.tundniachung des SlandrechtcS an: l. Gegenüber MMtärpersonen (denen gleichzuyattende) nnd Zivilpersonen im jeinde«land. li) Gegenüber allen attiven Militärpersonen sowie gegenüber allen bezüglich der strafrechtlichen Unterstellung den attiven MlUärpersonen gleichgqlellten Personen (tz 11 WSlPO.) ohne Rücksicht darauf, in welchem Gebiete des Bereiches dcr Armee im Felde der Tat« und der Aburtcilungsort gelegen ist, K) gegenüber allen Pcrjollm im Feindesland, die im Machtbereiche dcr inobillsierten Truppen (itomman-do2) ober dcr verbündeten bettete,; werBen (K 4b4 M^lPO. und AOit.-Vdg. vom 21. Vlugust 1l)14, 3ies. Nr. 678) wegen: 1. des Verbrechens der unbefugten Werbung (Ktz 206 und 307 MStlÄ.), 2. des Verbrechens der Verleitung oder Hilfeleistung zur Verletzung eidlicher Mllltärdienstverpftichtung und der Vorschubleistung zu Gunsten der Ausrechn (htz 314, 310 und 31U MStG.), 3.) des Verbrechens der Ausspähung (H 321 MStG.), und anderer Handlungen gegen die Kriegsmacht des Staates (6 327 MSliÄ.), 4. des Verbrechens des Hochverrates (K 334 MStG.), 5. des Verbrechens der Majeftätsbeleioigung (s 339 MStG.), li. des Verlireche,ls der Störung der öffentlichen stuhe (tz 341 MStG.), 7. des Verbrechens des Aufruhrs (s 349 MStG.), 8. des Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit durch Iiobhaftc Beschädigung an 'Eisenbahnen, den dazu-gehörigen Anlagen Äesörderungsmittcln, Maschinen, Ee-rätschaslen oder anderen zum Betriebe derselben düi.en-den Gegenstände (tz 362: o MVtG.), 9. des Verbrechens der öfsenllichen Gewalttätigkeit durch boshafte Handlungen oder Unterlassungen, die an Eisenbahnen unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen werden (tz 304 MStG.), 10. des Verbrechens dcr öffentlichen Gewalttätigkeit durch boshafte Beschädigungen oder Störungen an Staatstelegraphen (Telephon) (s 366 MStG.). 11. des Verbrechens dcr öffenlllchen Gewalttätigkeit nach s 362 MStG. in anderen als im Punkt 8 angeführten Fällen, wenn diese strafbaren Handlungen an cinem dem Militär- oder Landwchrärar gehörenden oder in seiner Verwaltung ober seinem Betrieb stehenden iiiyen' tum begangen werden oder wenn ohne Rücksicht auf diese Umstände der Betrag des in einem oder mehreren Angriffen verursachten Schadens 1000 (eintausend) Kronen übersteigt. Nichtamtlicher Geil'. Eine sogenannte Friedensdebatte im englische» Unterhause. London, 23. Februar. Premicrmüusler Asquith env ,s die Re- den Snowdcnb und des ehemaligc,^ ^s ^rrvr lyan, der bei Ausbruch des Krieges sem Hmt m«..> legt hat, über die Voraussetzungen, unter welchen ei> ..^» lich wäre, den Krieg unter Erreichung des itrieg-zzieles der Alliierlcn zu beendigen. Der eigenlliche Inhalt der Reden Snowoens sei, daß in Deutschland ein wahrhafter Wunsch nach Frieden bestehe. Worauf stützt s«h nun diese Behauptung? (ör verweise auf die jüngste Debatte im Reichstage, die Rede des Rrichssanzlcis, der gesagt zu haben scheint, er sei durchaus acwilK, oie Än-nähenma von anderer Seile willkommen zu hcihen. Je» derinmm würde bereit sein, Annäherungen von oer an^ deren Seile willlommen zu heißen, nber der Kanzler habe nicht annedeulel, daß er bereit sei, die Initiative zu n-greisen, uud da er seine iirtlärun.g dadilrch ergänzt zu haben scheine, daß er den Abgeordneten sagle, Deutschland habe sich nicht als Heind aller Nationen erwiesen — jenes Deutschland, das Belgien vernichtete und vcr» wüstete und sein Nestes tut, auch Serbien. Montenegro und Polen zu vernichten und zu verwüs! ' könne eine solche Erklärung in einem solchen , change nur nls gewaltige »md schamlose Kühnheit, bezeichnet werden. Ich würde, fuhr Asquith fort, den imaginärui ssriedensbedinaunaen des Kanzlers mehr Gewicht bei? legen, wenn ihre Sprache auf Argun^nten beruhte, die nicht von so burchsichtiacr Heuchelei und Nuftlosialrit wä, rcn. Ich will jeht der Sache aus deil ^ Tre° velyan fragte, warum ich die Frietx, nicht mitteilte. (In Beantwortung dieser Frage, dccndcie Äb-quith seine Rede mit einem Schlußworte, welches t«4 Haus, das die, Reden Snowdens und Treve^nnn« mit tödlichlm Schweigen angehört hatte, in g versetzte.) Darauf sassie Asquith: Ich hm , ,^ ich teilte in klaren, verständlichen und gewlclMen Worten dic Bedingungen mit, untcr denen wir in EnglanH gewillt sind, Frieden zu schlichen. Ich will sie heut, wiederholen. Unsere Alliierten sind mit ihnen vertraut, dcm deutschen Rcichslanzler sind sie wohlbekannt. Aas ich am 9. Novenlber 1P14 sagte, wiederhole ich jetzl: Wir werden niemals das Schwert, das wir nicht 'Ml ^ zoacn haben, wieder in die Scheide stecken, bevor nicht Belgien — und ich will hinzufügen, Serbien (anhaltender Äcisall) ^ in vollem Maße alles und mehr als alles, was sie geopfert haben, wieder erlcmhcn, beror nicht Frankreich ausreichend gegen einm Angiisi gep sichert ist, bevor nicht die Rechte der kleineren Nationen Europas auf eine. unangreifbare Grundlage gestellt sind und bevor nichl die Mililäiherrsch^t Preußens gänzlich und endgültig vernichtet ist. Was fehlt hliebei noch an Klarheit und Dcutlichleitl Ich sraae Trevelyan und den deutschen Kanzler, wie ich dies noch verständlich machen soll, was ich noch wehr tun soll, um ihn und alle unsere Feinde zu überzeugen, daß der Friede nur auf dieser Grundlage in Slcht und zu erreichen ist, und nicht eher werden oder tonnen unsere tuftferen Alliierlen uuch nur ein Iotn davon ablassen, diesen Krieg weiter zu führen. (Stürmischer BeifoU.) Die sogenannte FriedenSdtbatte nahm im Unter-Hause ein schnelles Ende. Die anderen Mil^ieder der Arbeiterpartei gingen nicht auf Snowdens Initiativ«! ein. Das Mitglied der Arbeiterpartei Welsl erNärte, e« sei Sache der Angreifer, die ersten Al> »-n zu machen. Warum sollte England einem ! neaen» lommen, das jeden Vertrag gebrochen und oieie ("«,walt. tütigleitcn begangen habe? Bevor Deutsch!""l> w" Missewtcn nicht elnnestanden habe, ^ " "' Friedcnsanerbietunaen zu glicb dcr Arbeiterpartei P" . dens Halwna und versicherte txm ^"«'"' "'" Laibachcr Zeitung Nr. 46____________________________330 _______________________ 26. Februar 1916 12. hudodelstva umora (§§ 413. in 414. v.k.z.), uboja (§ 419.do 421.v.k.z.), za-žiga (§§ 448. do 453.v.k.z.) in ropa (§§ 483., 490., in 491.v.k.z.), 13. hudodelstva tatvine (§§ 457. do 465. a, 466. do 467. v. k. z.) in poneverbe (§ 472. v. k. z.), kadar znesek v enem ali veè dejanjih ukradenih ali poneverjenih stvari presega 1000 (en tisoè) kron, hudodelstva poneverbe (§ 474. v.k. z.) in hudodelstva goljuhje (§§ 502. do 506. v. k. z.), kadar znesek v enem ali veè dejanjih poneverjenih ali prigoljufanih stvari presega 2000 (dva tisoè) kron, c) proti osebain, ki po § 142. v. k. z., po ce-sarskem ukazu z dne 25. julija 1914, drž. zak. št 157, po ukazu kr. o. ministrstva z dne 27. julija 1914, št. 5490/m. pr., in ukazu deželnega naèel-nika za Bosno in Hercegovino in armadnega in-špektorja v Sarajevu z dne 26. julija 1914, št. 7122/pr. (n. zak., 38. kos iz leta 1914) morejo zagrešiti vojaška hudodelstva brez ozira na to, v katerem okolišu podroèja armade na bojnem poliu leži kraj dejanja in kraj obsodbe, tudi za-radi 14. hudodelstva prekrška vojaške pokoršèine z vsakim uasilnim uporom zoper predstojnika ali z nasilnim napadom na njegovo osebo (§§ 145., 146. a, 147., 148., 152., 153. in 154.v.k.z.), 15. hudodelstva upora v vseh hudodelskih primerih (§§ 159. in 160. v.k.z.), 16. hudodelstva puiitanja (§§ 167. in 171.v.k. z.), 17. hudodelstva ubega (§ 183.v.k.z.), ven-dar se ubežnik, ki se prostovoljno zglasi, ne sme soditi z naglo sodbo, ako poleg ubega ni zakrivil drugega hudodelstva, ki spada pod naglo sodstvo, 18. hudodelstva udeležbe pri ubegu koga drugega (§ 206.v.k.z.), 19. hudodelstva ustanovUve ubežne zarote in soudeležbe pri ubežni zaroti (§§ 216. in 227. v.k.z.), 20. hudodelstva plašljivosti ali bojeènosti v vseh zloèinskih primerih (§ 243. v. k. z.), 21. hudodelstva motenja pokoršèine in reda, III. primer (§ 264.v.k.z.), IV. primer (§ 265. v.k.z.), VI. primer (§ 267.v.k.z.), 22.hudodelstva zanemarjenja službenih pred-pisov vobèe (§ 286.f in 288.v.k.z.) s tem, da se odvrže ali odloži orožje ali strelivo v vrednosti nad 10 (deset) kron, 23. hudodelstva samopoškodbe (§ 293. v.k.z.), 24. hudodelstva tatvine po § 465.b v.k.z., kadar straža ali varovalno moštvo izviši tatvino na blagu, katero stražiti ali varovati ji je bilo za-povedano, ali vedoma dopusti, da drugi izvrše tatvino in kadar znesek ali vrednost v enem ali veè dejanjih ukradenega blaga presega 50 (petdeset) kron, 25. hudodelstva tatvine po § 465. c v. k. z., kadar vojak okrade svojega tovariša ali svojega višjega ali višji svojega podložnega in znesek ali vrednost v enem ali veè dejanjih ukradenih stvari presega 200 (dvesto) kron, 26. hudodelstva plenitve in udeležbe pri njej (§§ 492.in 500.v.k.z.), kadar vrednost vplenje-nih, prikritih, poprodanih ali v enem ali veè dejanjih prisvojenih stvari presega 100 (sto) kron, 27. hudodelstva prekrška dolžnosti v stražni sluzbi po § 231.v.k.z., ako je nastala vsled pre-krška dolžnosti stražnika velika škoda za opera-cije, varnost v fronti stojeèih èet ali v veèjem obsegu za državno blago ali bi po okolnostih sluèaja lahko nastala. Posebna doloèila k I. a, b, c. Vojaška sodišèa morajo uporabljati izkljuèno vojaški kazenski zakon. II, Proti civilnim osebain v domaèi deželi. V ozemljih v državnem zboru zastopanih kraljeyin in dežel, ki spada jo k podroèju armade na bojnem polju, ako kraj dejanja in kraj obsodbe leži v podroèju armade na bojnem polju: 12. des Verbrechens des Mordes (tzs 413 und 414 MStG.), des Totschlages (tzs 419-421 MStG.), der Vrandlegung (tztz 448-453 MStG.) und des Raubes (tztz 483, 4i)0 ulld 491 MSM.), 13. des Verbrechens des Dledstahls (ßtz 457—465^, 46b—407 MStG.) und der Veruntreuung ltz 472 MSlG), weim dn Betrag des in einem oder mehreren Angriffen Gestohlenen, oezw. Veruntreuten 1000 ^eintausend) Kronen übersteigt, des Verbrechens der Veruntreuung (tz 474 MStG.) und des Verbrechens des Aetruges (tztz 502-506 MStG.), wenn der Aetrag des in einem oder in mehreren Rngciffen Veruntreuten, bezw. Herausgelockten 2000 (zweitaujend) Kronen übersteigt, <.) gegenüber den nach tz 142 MStG., nach der Kaiserlichen Verordnung vom 2^>. Iuti 1914, vtGVl. Nr.1ö7, der Verordnung des t. u. !KttNliteriums vom 27. Juli 1914, Nr. 5490/Min. Präs., und der Verordnung des ^andeschefs für Bosnien und die Hercegovina und Ar-lnecmspettors in Sarajevo vom 26. Huli 1914, Zl. 7122/Priis. (NVÄl. 38. Slüct von 1914), bezüglich der MlUtärvcrbrecyen oclUtssühigen Personen ohne ^.ücl-licht darauf, in welchem Geblet des Bereiches der ^rmee i,n Felde der Tat- und der Murteilungsort gelegen ijt, auch wegen 14. des Verbrechet der Subordinationsuerletzung durch jede gewalUaUge )Üiidersetzung gegen den Vorgesetzten oder emen gclvaltsalnen Angriff auf seine PerM (tztz 145, 146 u, 147, 148, 152, 153 und 154 MSlG.), 15. de» Verbrechens der Meuterei in allen verbrecherischen Fällen (3s 159 und 160 MStG.), 16. des Verbrechens der Empörung (tz^ 167 und 171 MStG.), 17. des Verbrechens der Desertion (s 135 MSlG.), jedoch darf der sich freiwillig meldende Deserteur, fofern er nicht durch ein anderes neust der Desertion begangenes Verbrechen die standrechtliche Behandlung verdient hat, nicht slandrcchllich dchanoelt werden, 18. des Verbrechens der Teilnahme an der Desertion eines anderen (tz 206 MStG.), 19. des Verbrechens der Dcsertumslomplollsliflung und der Teilnahme an einem Desertionstonlplott (ztz 216 und 22? MSlG.), 20. des Verbrechens der Feigheit in allen verbrecherischen Fällen (6 243 MStG.), 21. des Verbrechens der Störung der Zucht und Ordnung 111. Fall (tz 264 MStG.), IV. Fall (tz 265 MStG.), VI. Fall (s 267 MStG.), 22. des Verbrechens der Hintansetzung der Dienstvorschriften im allgemeinen (§s 2861 und 288 MStG.) durü) Wegwerfen oder iHntüußcrung von Wiffm oder Munition im Werle über 10 (zehll) Kronen. 23. des Verbrechens der Selbstbeschädigung (8 293 MStG.), 24. des Verbrechens des Diebstahls nach L 465 b MStG., wenn die Wache oder Bedeckungsmannschafl den Dicbstahl an dem Gute, zu dessen Bewachung oder Bedeckung j^ befehligt ist, verübt oder durch andere wissentlich verüben laßt und der Betrag oder Wert des in einem oder mehreren Angriffen Gestohlenen 50 (fünfzig) Kronen übersteigt, 25. des Verbrechens des Diebstahls nach s 465 c-MStG., wenn der Soldat seinen Kameraden oder seinen Oberen, oder letztere seinen Untergebenen besti-hlt und der Betrag oder Wert des in einem oder mehreren Angriffen Gestohlenen 200 (zweihundert) Kronen übersteigt, 26. des Verbrechens der Plünderung und der 5eil-nehmunn. daran (tztz 492 und 500 MSlG.), wenn der Wert des Geplünderten, Verhehlten, Verhandelten oder an sich in einem oder mehreren Angriffen Gebrachten 100 t einhundert) Kronen übersteigt, 27. des Verbrechens der Pflichtverletzung im Wachdienste nach 8 231 MStG., wenn aus der Pflichtverletzung des Postens ein großer Schaden für die Operationen, die Sicherheit der in der Front stehenden Truppen oder in größerem Umfange für Staatsgut entstanden ist oder nach den Umständen dcs Falles leicht entstehen hätte können. Oesandere Bestimmungen zn l 2. d. c. Die Militärgerichte wenden ausschließlich das Mlli-tärstrasgesetz an. ll. Gegenüber Zivilpersonen im Anlande. In den zum Bereich der Armee im Felde gehörigen Gebieten der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, sofern der Tat- und der Aburteilungsort im Bereiche der Armee im Felde gelegen ist: zent der Arbeiterpartei der Regierung gegenüber loyal seien. Die Debatte wurde hierauf geschlossen ,md das Haus nahm das Budget in zweiter Lesung an Marimminister G ri g oro v i>5, ebenfalls von einstimmigem Beifall begrüßt, wies darauf hin, daß der besondere Charakter des Seekric/es die strengste Bewahrung dcs Geheimnisses erfordere imd beschränkt sich auf die Mitteilung, daß die baltische Flotte und einig« Torpedoboote und große Unterseeboote, die Schwarze Meer-Flotte außer um neue Unterseeboote auch noch um ein zweites Linienschiff vermehrt wird. Letzteres würde ebenso wie erstere vor dein festgesetzte,: Termin fertiggestellt sein.. Darauf folgte die schon gemeldete Rede des Ministers des Äußern Sasonov. Nach diesem verlas das Dumamitglied Tidlov-skij eine Ertlärung des fortschrittlichen Blocks. Redner sagte, der gegenwärtige Kampf werde die Frage lösen, ob die friedlichen Beziehungen der Voller auf den Grundsätzen der Unverlctzlichleit der Verträge und der Freiheit der Nationalitäten wieder hergestellt werden, oder ob die deutschen Ansprüche allgemein Gelt.mg M» winnen. Jeder Gedanke an einen vorzeitigen Frieden, der auf Grund provisorischer und unsicherer Kompromisse geschlossen würde, müsse mit Entrüstung zurückgewiesen werden. (Beifall.) Nußland, das zu seinen Verbündeten Vertrauen habe, ist bereit zu einem langen Kalnftse, dessen Dauer das Gewissen des Landes nur festigt, da die Notwendigkeit, alle Kräfte besser zu organisieren und auszunützen, den Krieg wirtlich vollslümlich «nacht. Vor einem halben Jahre schuf das Bewußtsein dieser dringenden Notwendigkeit eine vom ganzen Lande unterstützte Majorität in der Duma. Indessen wurde die Gründung eines Bundes der nationalen Verteidigung, woran die ganze Nation teilnehmen sollte, durch dic unerwartete Vertagung der Duma unterbrochen. In Unkenntnis der gebieterischen Bedürfnisse der Konzentration der Anstrengungen der Nation widersetzte sich die Regierung dem einigen Gedanken dcs nanzcn Landes. Der allgemeine Wille des Volkes, Vertrauen in seine Regierung schm zu können, würd») boshastcrwcisc als c!n Äampf um die Macht auoaelcgl. Die Einbcrufunss der Kammer wurde zweimal aufgeschoben, die nationalen Kräfte wurden in unfruchlbarer Weise genutzt. Der alarmierende Einfluß von Oleichaülttylcit lähmle den aroßcn nationalen Schwung; die UnabhängMoit der Behörden zerstörte das wirtschaftliche Leben dcs Landes und hinderte die Allsbeuluns, seiner Reichtümer. Der Mangel an Voraussicht, dic willkürlichen Maßnahmen der Behörden, die Unordnung im Einkaufe von Lcl'cnomilteln, die maßlose Preissteineruna. dcr iwtwcndinstcn Waren, der Mißbrauch dcr Gcwall, die Unlerschleife, all das schuf das Bild einer durch den wahren Stand der Dinge keineswegs gerechtfertigten Not. Die Unmöglichkeit, die Auf. naben auszuführen, die die Regierung auf sich genommen hatte, erfuhr dieserlaae durch den Rücktritt Gorc.Mitins, dcr fur die verhcmanisvollcn Folqcn der Taktik der Zwie-lracht verantwortlich ist, eine mdirelte Bestätigung. Die Majorität ist weiterhin der Ansicht, daß die Nildung cincr fähigen, durch das Vertrauen des Landes starken Rcnicrunk, die bereit ist, das acacnwärtiae Verfahren der Verwaltung zu ändern und in Übereinstimmung mit den nalionalcil Vertretungen zu arbeiten, als notwendige Vorbedingung einer wirksamen Organisation des Landes zu betrachten ist, (Anhaltender Beifall.) Zur Eröffnung der Duma. Petersburg, 2li. ^r0r») wenn er bei seiner Vetrerung auf dem Diebstahle wirkliche Gewalt oder gefährliche Drohung gegen eine Person angewendet hat, um sich im Besitze der g«.stohle-nen Sache zu erhalten oder dcs lxruhcn, sind durch die Bcmoc der wirtschaftlichen Interessen erseht. Diese Veränderungen machen es not, wendig, mit der grölten Vorsicht vorzugehen. Die Regie, rung würdc strafbar sein, die ins Blaue hinein handelte, tvo dic Kngc die sorafälliai'tc Umsicht erheischt. Vlrbeit, Emhaltscnnteit nnd Ticst, daö soll jetzt dir Grundlage unsrrck luiiionalcn Denk,,s bilden. Vor cillcm sollen die kirchlichen Gemeinden imck den rclinwse,, und, den sozia? leu Vcoürfmsscn des Volfcs n^'i-ntx'lt wrrdin. Taim lommt dil- Änderung dl-r ländlic^n Gcmcmdvn. entsprechend dc» Bedingungen dcs modernen Üebentz, die sich gleichfalls geändert haben und die Arbeit^', der Gesetz» getmng sowie die Aufmerksamkeit der Neaierung und der gesebsscbenden Körperschaften auf ftch lenken. Redner wie« derholw dic Ertläruna<-n der Regierung über die Einig, leit des Voltes, die nationale Aufrrftehung und das brüderliche polnische Volt, back sein edles Blut im immpfe gegen den ewigen Feind der Slaven vergiehe und be» tonte sodann, dah der Eurt und die drinae-nden Vertei' digunasmatznahmen ohne Aufschub erörlerl werden müj» sen. Stürmer führte weiter aus, die Regierung wisse wohl. bah in der Duina Meinmiasderschiedenheiten bestehen. Ohne sich in eine eingehende Kritik dieser Meinungen einzulassen, verpflichtet sich die Regierung, von jetzt an sämtliche Meinungen bei der Bearbeitung der GesctMdor-lagen in Betracht zu ziehen. Sie legte cruch arotzes Geioicht auf die den beiden Kammern zufteheirde Gesehebinitia, tive und befürwortete eindringlich, dah die Tilina sich durch Vaterlandsliebe Iciten lasse, in Fällen, wo Partei leiden, schaflen sie verleiten würden, ihien Gefühlen nachziehen zum Schaden der Staatsinteressen. Stürmer kündigt« an, dah die Regierung den Minister des Innern beauftragt habe, drei der Initiative der Duma entspringende Gesetzes« antrage zu bearbeiten, und zloar die Geseheixmträge be> treffend die lleinen landwirtschaftlichen Gemeinden, be» treffend allgemeine Reformen der städtischen Statute und betreffend die Einführung von Iemftvos in Sibirien, Der Ministerpräsident schloß mit der Aufforderung an die Duma. dem Beispiele der Söhne und Brüder zu folgen, die die Bewunderung der Welt durch den ruhigen Mut Herborriefen, dieser Helden, die dab Feuer des Feindes aushalten, ohne sich durch irgendwelche imrere Streitig» leiten irreführen zu lassen. Er erinnert an den kaiserlichen Erlah an die Land- und Seeftreitlräftc, welcher verkündet, daß ohne einen entscheidenden Sieg da« geliebte Vaterland weder seine Unabhängigkeit, noch sein Recht auf Arbeit und Reickwm z„r Geltung bringen und sichern könnte. Tagcsncmglcitcn. - (Treue eines Kriegbpferbes.) Die Hundetreue ist sprichwörtlich getvorden. Man kennt Fälle, in denen ftch Hunde vor Trauer um ihren toten Herrn geopfert haben; sie verweigerten jede Nahrung und starben schließlich den Hungertod. Seehunde sind anscheinend ähnlicher Eigen» schaften aufopfernder Liebe für ihren Herrn fähig. Das hat sich an eioein Fall erwiesen, der sich IWtz in dem bekannten Pariser Varies Folies Nergere zugetragen hat. Der Dres« seur einer Seehundgruppe, die wochenlang die Pariser durch ihre Kunststücke ergötzt hatte, loai plötzlich gestorben. Tie Tiere reagierten durch lauteb Heuien auf den Tod ihreö Herrn und ließen solange die Fischration unberührt, bis der Vater des verstorbenen Dresseurs, der die Seehunde ursprünglich in Arbeit hatte, aus London herbei, gerufen worden war. Von Pferden sind Beispiele ahn. licher Art lveniger belannt geworden. Desto mehr mag folgender Fall von Pfcrdelreue interessieren, der im Londoner „Daily Telegraph" erzählt wird. Nach den morde, rischen kämpfen bei Loos bemerkte man von den cngli. schen Schützengräben au» ein reiterloses Pferd, das sich zwei Tagc lang nicht vom Fleck rührte. Schließlich krochen einige Leute aus den Gräben heran und fanden das Pferd unverletzt neben dem toten Körper seines Herrn. Mcm versuchte alles, um das Tier von der Stelle zu schaffe», loo es jeden Augenblick durch ein« Kugel getötet werden konnte. Vergebens. Endlich kam man auf die Idee, dem Pferd die Augen zu verbinden, damit es seinen Herrn nicht mehr sehen konnte. Auf dies« Weise brachte man das treu« Laibachcr Zeitung Nr. 46_______________________________332____________________________________2N Februar 1916 c) kadar je bila tatvina izvršena med po-žarom, povodnjo ali med splošno ali med stisko, ki se je pripetila okradenemu, in znesek v enem ali veè dejanjih izvršene tatvine presega 2000 (dva tisoè) kron. • Posebna doloèila k II. \ V natanènejše ravnanje se poudarja, da mo-rajo vojaška sodišèa zaradi hudodelstva zoper vojno moè države pod II, a, St. 1—3, uporabljati vojaški zakon, zaradi hudodelstva pod II, a, St. 4 do 13 in b, št. 1 in 2, obèni kazenski zakon v. dne 27.maja 1852, drž. zak. št. 117, vpoštevaje pre-membe tega kazenskega zakona, ki so bile izdane z zakonom z dne 9. aprila 1910, drž. zak. št. 173. b) Poudarja se, da hudodelstvo tatvine po § 174., I : c o. k. z., spada izjemoma pod vojaškoi kazensko sodno oblast v zmislu cesarskega ukaza z dne 4. novembra 1914, drž. zak. St. 307, samo takrat, kadar vrednost blaga, ki ga je storilec ukra-del ali ukrasti poizkušal, presega znesek 50 (pet-deset) kron. Obèna doloèila, 1. Doloèila o naglosodnem postopanju je polno uporabljati tudi na poizkus po § 15.v. k. z. in § 8. o. k. z. iz leta 1852, kakor tudi na so-krivdo in udeležbo pri hudodelstvih po § 11. v. k. z. in § 5.0. k. z. iz leta 1852, s katerim je zažugano naglo sodstvo. Nasproti pa ne spadajo pod naglosodno po-stopanje v tern razglasu ne poudarjane posebne vrste sokrivde, omenjene pri posameznih pod naglo sodstvo spadajoèih hudodelstvih. Zatorej se zlasti ne sme naglosodno postopati s hudodelstvi, omenjenimi v §§ 312., 323., 330., 336. in 337. v. k. z., oziromav §§ 60., 61., 213. in 215.o.k.z. iz leta 1852. 2. Pri hudodelstvih, v predstojeèem navede-nih, na katera je že v zakonu zažugana smrtna kazen na vešalih, je tudi naglosodno prisoditi to kazen, pri drugih hudodelstvih smrt z ustre-Ijenjem. 3. Doloèila § 444., odst. 3. v. k. p. r., po kr terih je izkljuèeno osebe izpod 20 let obsoditi na iBmrt, imajo tudi v vojni v naglosodnem postopanju polno veljavo. 4. O premembi smrtne kazni na vešalih v smrtno kazen z ustreljenjem glej § 416., zadnji odstavek v. k. p. r. 5. Njega c. in kr. Apostolsko Velièanstvo je pristojnim poveljnikom z odloèitvijo z due 25. ju-lija 1914 v zmislu § 477., odst. 2, zakonov o v. k. p. r. najmilostiveje podelilo pravico, da smejo kazen milostno izpregledati in olajšati; to pravico smejo uporabljati tudi v naglosodnem postopanju. 6. Za obmoèje armade na bojnem polju raz-glašeno naglo sodstvo ima veljavo tako za mobi-lizirana, kakor za nemobilizirana (vojna, morna-rièna, domobranska, èrnovojniška, žandarmerij-ska) poveljstva, oblastva, za èete in zavode v ob-moqu armade na bojnem polju in za vsa v tem obmoèju se nahajajoèa ali k armadi spadajoèa premièna in stalna vojaška (poljska) sodišèa. 7. V naglosodnem postopanju pri armadi na bojnem polju, na katero postopanje se imajo po § 4o2., ociöt. 4. v. k. p. r., predpisi XXVI. poglavja zakonov o v. k. p. r. vobèe uporabljati, mora pri-stojni poveljnik po § 445., odst. 4. zgoraj navede-nega pravdnega reda, samostojno razsoditi. Po tem mcstu zakona ima pristojni poveljnik pravico, da ali naglosodno izreceno razsodbo potrdi, ali pa samostojno, to je, ne da bi si izprosil razsodbe višjih poveljstev, odredi redno poljsko postopanje po dotiènih predpisih. Doloèila § 478. v. k. p. r. se uporabljajo samo v rednem, a ne v nerednem postopanju. 8. Pred odredbo naglosodnega postopanja se smejo lzvršiti zaèasne poizvedbe slièno § 137., odst. 3. v. k. p. r., ki ne ovirajo, da bi se pozneje ne odredilo naglosodno postopanje (§ 438., zadnji odst. v. k. p. r.). Rok § 438., odst 3 v k p. r. se je opustil. 9. Glede razglasitve naglosodnih obsodeb se je natanko ravnati po doloèilih tukajšnjih ukazov z dne 13. avgusta 1914, res. št. 266, toèica 3 z dne i20. decembra 1914, op. št. 13.381, toèka 7 in z due 7. januarja 1915, op. si 16.872. * <^) wenn der Dicbstahl während emcr Fcucrsbmnst, Wassemot oder eines anderen gemeinen oder dem Be-stohlenen insonderheit zugestoßenen Bedrängnisses verübt worden ist und der Betrag des in einem oder mehreren Angriffen verübten Diebstahls 2000 (zweitausend) Kronen übersteigt. Oesonvere Bestimmungen z» ll. Zur genauen Darnachachtung wird hervorgehoben, daß die MUitärgerichle wegen der Verbrechen wider die ^cricgslnacht des SlaateS uul> II li. Z. 1—3, das MUi-taiilrafgesetz, wegen der Verbrechen «"!> H tl. Z. 4—13 und d, Z. 1 und 2, das allgetneme Stiajgeictz vl.m 27. Mai 18!>2, RGBl. Nr. 117, bei ÄerüchlchUgung, der mit dem Gejetze vom 9. April 1910, RGBl. Nr. 173, vorgenommenen Abänderungen dieses Strafgesetzes loylen oder zu sleylen versucht hat, den Betrag von 5U (sünfzig) Kronen übersteigt. Allgemeine Bestimmungen. 1. Die Äestimnmngen über die standrechtliche Behandlung haben auch aus den Versuch nach tz 1^ MLlG. und tz tt allg. >^lG. voin Jahre Itti^ jowlh aus die MU-Ichuld und Teilnahme an den durch ^lanorecht bedroh-icn Verbrechen nach s 11 ^iLlG. und, K 5 allg. St^. vom Jahre 1852 volle Anwendung. Hlngcgcn uiuerjleyen nlchl ocr standrechllichen Behandlung die bec elnzclnen >landrcchttich zu vehandelnden Vcrvrechen uocgejchenen, in tneser Vertauluamllg mcht hcruorgcl>obcnen ve,ont>eren Arien der Maschuld. Es ouisen daher insbe,ondere nicbt standrechUich behandelt »ucrdcn die in den kz> 312, 3^i3, 330, 336 und 33? M^IH., bczw. tzs W, l>1, 213 u.id 21i) allg. StG. vo»»l Jahre 1Üb2 bezeichneten Verbrechen. 2. Bei den im vorstehenden angeführten Verbrechen, auf die schon im Gesetze die ^odesjlraie durch den Strang anaebroyt l>t, ist auch standrechtlich uus diese Strase, bei ocn anderen Verbrechen uuf Tod durcy Erschießen zu er-tonnen. 3. Die Bestimmungen des tz 444, Äbj. 3 MS4PO., wonach die Verurteilung voll Perionen unter 20 Jahren zur Todesstrafe ausgejchlosscn ist, haben auch im Krieg im slandrechlllchen Verfahren volle Geltung. 4. über tne Uniwandlung der Todesstrafe durch den Strang ul die durch Erjchießen ziehe tz 416, letzter Abs., MStVO. 5. Von Seiner t. u. l. Apostolischen Maje>tät wurde den zuständigen Kommandanten mit Allerhoch>ler Enl-Ichlietzung vom 25. Juli 1914 im Sinne des tz 477, Abs. 2, der Gesetze über die MStPO. das Recht der gnaoenweisen Nachstcht und Milderung der Strafe aller-gnadigst verlicycn, von lvelchem stechte sie auch im standrechtlichen Versahren Gebrauch machen oürjen. 6. Das für den Bereich der Armee im Felde kundgemachte Standrechl hat fowohl für alle movllisierlen, als auch nichlmovillsicrten (Heeres-, Marille-, Landwehr-, Landsturm-, Gendarmerie-)Kommandos, Bchärden, Truppen und Anftalten des Bereiches dcr Armee im Felde sowie für alle in diesem Vereich befindlichen oder zur Armee gehörenden mobilen und stabilen Militär(Feld)-gerichte Geltung. 7. Im standrechtllchen Verfahren bei der Armee im Felde, auf welches Verfahren gemäß tz 482, Abs. 4, MStPO., die Vorschriften des XXVI. Hauplstückes der Gesetze über die MStPO. im allgemeinen Anwendung haben, hat der zuständige Kommandant gemäß § 445, Abs. 4, obiger Prozeßordnung selbständig zu entscheiden. Nach dieser Geschcsstelle steht den zuständigen ztominan-danten das Necht zu, entweder das standrechtlich gefällte Urteil zu bestätigen oder felbständig, das ist ohne die Entscheidung höherer Kommandos einzuholen, das ov dentliche Feldverfahren nach den diesbezüglichen Vorschriften einzuleiten. Die Bestimmungen des 8 478 MStPO. finden nur im ordentlichen, nicht aber im standrechtlichen Verfahren Anwendung. 8. Vor Anordnung des standrechtlichen Verfahrens können vorläufige Erhebungen analog dein tz 137, Abs. 3, MStPO., durchgeführt werden, die der späteren Anordnung des standrechtlichen Versahrens nicht im Wege stehen (s 438, letzter Abs., MStPO.)' Die Frist des tz 438, Abs. 3, MStPO., wurde aufgelassen. 9. Hinsichtlich der Verlautbarung der Standr»chts-urteile sind die Bestimmungen der hierslelligen Verordnungen vom 13. August 1914, Nes. Nr. 336, Punkt 3, vom 20. Dezember 1914, Op. Nr. 13.381, Punkt 7, und vom 5. Jänner 1915, Op. Nr. 16.872, genau zu beobachten. Tier, das sich antx'rs nicht uom Flcct gerührt hätte, in die cnylischcn Linien zurück. — (Vine Mark Theaterpacht.) Der „Nhein.wcstpb. Zeitung" wird aus Düsseldorf neschricl'cn: Zu den Städten, die für ihre Theater die größten Nuflvendnngcn aus bcn Mitteln dcr Allgemeinheit mnchcn, achürt nnftreitig auch di« Stadt Düsseldorf. Der aus diesen Mitteln zu deckende Fehlbetrag des Stadtlheatcrs ift für das laufende Jahr auf 4V5.000 Mark gestiegen; rechncl man zu diesem Fehlbeträge die zur Verzinsung und Tilgung des ÄaulapitalS erforderliche Emnnie von s>U.4K(5 Marl sowie nxitoi den Zuschuh für das städtische Orchester mit <)2.0 worsen werden". — „Und welches ist der Grund?" fragte der General. „Die Hülsen dieser Patronen sind ans Pappe. . ." Und talsächlich waren die Patronenhülsen den echten täuschend aus gepreßter Pappe nachgeahmt. Wie sich der General zu dieser geschäftskundigen Sparsamkeit der französischen Kricgsliefercmtcn äußerte, wild leider in dem Pariser Platte nicht mMführt. Ursula. Roman von Courts-Mahler. „Kurt, so nicderig mußt du dich nicht einschätzen. Diese beiden smarten Vnterlandsver4/M., v zrnislu § 437. v. k. z. r. vnoviè 8 pristavkom na Bplošno znanje, da veljajo predstojeèa doloÈila za celo Kranjsko, da se svari pred izvršitvijo navedonih hudodelstev in da se boèle T8akdo, ki zakrivi tako hudodulstvo, sodil po naglem sodstyu in kaznoval s smrtjo. C. kr. deželna vlada. Ljubljana, dne 19. februarja 1916. Bapon Schwarz s. r. 10. Die vorliegenden Standrechtsbestiminungcn sind in Gcmäßheit des tz 437 MStPO. allgelnein in« Vereich der Armee im Felde, daher nicht nur allen unterstehenden Kommandos, Behörden, Truppen und Anstalten dcr Armee, sondern auch in allen von der I. u. k. Armee be-^ setzten Ortschaften, u. zw. wiederholt, auch durch Mauei-anschlag kundzumachen und der Mannschaft in ihrer Muttersprache zu erläutern. Die Kundmachung des Stanbrechtes hat auch in bei Muttersprache der Mannschaft und der Bevölkerung zu erfolgen. 11. Mit dem Tage der ersten Kundmachung treten die vorstehenden Standrechtsbestimnnlngen in Kraft; gleichzeitig verlieren alle früheren bei der Armee im Felde verlautbartcn Swndrechtslundmachungen ihre Wirtsamlcit. Wegen strafbarer Handlungen, die vor Kundmachung der vorliegenden Standrechtsbcstim'.nungen unter der Wirksamkeit einer früheren Standrechtskundm ichung begangen worden sind, kann das standrechtliche Verfahren nur dann angeordnet und durchgeführt werden, wenn diese strafbaren Handlungen auch in den vorliegenden Standrcchlsbcstimmungen enthalten sind. Erzherzog Friedrich m p Fcldmarschall. Z. 974/M. Zufolge Verordnung des l. u. l. Kommandos der S.-W.-Front vom 30. Jänner 1916, Nr. 4485, wird die hierortige Slandrechtslundmachung vom 1. Juni 1915, Z. 3654/M.. gemäh § 437 M.-St..P..O. neuer-lich mit dem Beifüg/n zur allgemeinen Kenntnis ge> bracht, daß die vorstehenden Bestimmungen für das ganze Land Kram gelten, daß vor der Verübung der angcfnhrlen Verbrechen gewarnt wird und daß jeder, der sich eines solchen Verbrechens schuldig macht, stand, rechtlich gerichtet und mit dem Tode bestraft werden wird. htg in seine Hände lege. Er wird alles wn, dich glücklich zu machen, davon bin ich überzeugt." Sie gingen eng umschlungen ins Haus zurück. Kurt sah ihnen mit erwartungsvoll ssianzendrn Augen ent« ! gegen, als sie bei ihm eintraten. Die Verlobungsnnzcigc von Ursula Uiid Kurl Arn-stclten plagte wie eine Bombe in das Herrenseiocr S rn deutlichen Winken der Mutter gegenüber gar nicht ab« lehnend. — Dann hieß es auch, die wilde Ursula ein-zufangen. Dolf wäre eventuell auszuschalten, er hatte in Ostciidc eine recht erfrci^iche Bekanntschaft gemacht, die num kultivieren konnte. To blieb Ursula für Hans. Es mußte unter allen Umständen etwas aui? » wer- den. So dachte und erwog die kluge, g<'i , . Frau; und ihie Kinder, die „großangelegten Naturen", wie sie sie genannt hatte, waren nickt abgcneißi, das mütterliche Exempel nachzurechnen. (Fortsetzung folgt.) Lotal- und Plovillzial-Nnlhrichttll. — (Spenden.) Ihrer Exzellenz der Frau Varomn Schwarz haben Herr Nikolaus Ritter von Gut-mansthnl, Hcrrschaftsbcsihcr in Weixelstein, im Namen des Herrn Anton Krisfter, Direktors der Papierfabrik in Ratschach, 100 K nnd Herr Regierungsrnt Pri-marius Dr. Eduard Klajmer Quartiergelder im Betrage von 63.42 K als Spende für das Rote 5lreuz übermittelt. — (ttrieqsauszeichmmz.) Seine Majestät der Kai« ser hat anbefohlen, daß den: Lnndswrmobcrlcutnant Franz Gombaö die Allerhöchste belobende Anerkennung bekanntgegeben werde. Oberleutnant Gomba^ befindet sich bereits seit Ausbruch des Krieges mit Italien an der SNdwcstsront. — (Die Wohliiitinlcitsveranstalnmn deutscher Mädchen i« Kasino.) Von den Veranstalterinnen des am 16. d. M. im Kasino stattgehabten Gesellschaftsabenbes erhalten wir folgende Zuschrift: Wir erfüllen freudigst die Pflicht, allen, die zu dem schonen Erfolge des Aben-bes beigetragen haben, den besten und wärmsten Dank zu sagen. Erst danken wir unseren Gönncrinncn, die in der liebenswürdigsten Weise den Ehrcnschlch übernommen hnben, den Spendern von Geld und jenen, die die Erfrischungsstände so reichlich beschickten ,sowie allen lieben Gästen, dic durch ihr Erscheinen unsere Veranstaltung ehrten,md durch ihre Opfci-liilliakcit auch die glänzende Einnahme sicherten. — Herzlichst danken wir allen lieben Mitwirkenden, Herrn Oberst von Kleinschrodt für die unentgeltliche Bcistellima, der Musikkapelle, der Stadtssemeindc für die unentgeltliche Beleuchtung, dc Icdmstvo" schreibt, stellt das in natürlicher Größe ausgeführte polychromierte Kunstwerk den schlichten Mann auf Feldwache dar. Mit lräftis.er Hand l,ält cr sein Gewehr bei Fuß und blickt unverwandt in die! feindliche Ferne. Da die Absicht besteht, die meisterhaft loiizipiertc und künstlerisch vollendete Schöpfung durch Miiiiatiirabgüsse zu vervielfältigen und das Reinerträgnis den Familien gefallener Helden und sonst wohltätigen Zwecken zukommen zu lassen, hat unser anerkannt tüchtiger heimatlicher Künstler sein reichhaltiges Können diesmal in den Dienst der vaterländischen Wohls.lhrts-altioncn gestellt, was den Wert der Arbeit noch besonders erhöht. - (Geselliger Abend.) In Erfüllung eines gelegentlich der jüngsten Flottcnucieinsabhaltnng viclerseits geäußerten Wunsches veranstaltet die Ortsgruppe Laibach dcs Österreichische» Flotlcnvcrcines am 5). März (Fa-schmgsoimtag) cchcndö im großen Saale des Hotels „Union" einen geselligen Abend mit Militärkonzcrt und cincni Glückshafen. Nähere Mitteilungen folgen - (Anzeigepflicht.) Äi3 zum 29. d. M. „Men die Vorräte an Leder, Häuten, Fellen und Gerbstoffen nach den: Stande vom W, Februar 1916 der Lcdermeldestelle im k. und l. Kiicnsmmisterium. Wien, III., Vordere Zollamtsstraße 3, angezeigt, bezw. bekanntgegeben werden. Ks!—. - (Das Wirtschaftliche Landebhilfsbureau für Ei«. nerllckte in Laibach) amtiert im Gerichlsgcbäude in allen privatrechtlichen Angelegenheiten. O^suche um Unterhalts, beitrage der Nngehöriaen von Eingerückten gehören jedoch nicht Hieher, sondern vor die Unterhaltsbezirlskommissio» nen, bezw. vor die UnterhaMlandeslümmission. lDie PrrmiMunMcllc fttr Görzer Hllichilinae) hat von der l. l. Staatsbahndncltwn in Wien, Bernunas° tommission, ncuc Nusweise. bett. Flüchllingsfahrnissc aus dcn, südwestlichen .^ricasssebicte erhalten. Weitere Au»-tiiiiftc sind bei dcr genannten Vermittlungsstelle er° häKIich. - (Verlustliste.) I" der Verlustliste Nr. 377 sind folgende aus Krain stammende Angehörige des Infanterieregiments Nr. »7 ausgewiesen: Inf. Gantar Gregor, 2., LstInf. Gaspcri! Franz, ^., vcrw.; die Ins. Ga->per!''- Simon, 2.. Glavan Karl, 9., kriegsgef.; LsiInf. Golob Alois, 4.. vcrw.; die Inf. GomiKel Ioftf 2 Gor^c- Peter, 2. EK., ErsNef. Grdina Josef, 2 Inf Greqori<: Josef 9., ErsRes. Grmek Martin, 2 Inf Hafner Franz, 3., die Inf. Hoöevar Alois, 1., Ho6evar Alois, 8., Ho^evar Franz, 4., Hra^ovec Lorenz, '^., Hren Josef, 2., kiicnsaef.; Ins. Hribur Franz, 9., tot; die Inf. Hrovat Johann, Hru^ovar Alois, 6., Iaacr Mi chael, l., Icckw Josef, 4.. Iamnik Alois, 8.. lriegsgef.: die Inf. Ianlov!<' Johann, 12., Ian^a,Franz, 10., ver- wundet; Inf. Iapelj Franz, 3., tot; Inf. TiWefr. Iarc Josef, 4., Inf. Ienko Franz, 2., Gefr. Iereb Franz, 7., Inf. Iereb Josef, 4., Inf. Ierman Matthäus, 7., lrieQs-gef.; Gcfr. Ierov^es Anwn, 4., tot; die Inf. Jerkin Jo-hann. 8., Ionlc Franz, 7., Iuic^- Franz, 5, fVI^^^qef.i Inf. Justin Anton, 10., << Inf. .?' >«!, «., Korp. .Knstelic Anton, f>., ,,n, I., kriegsgef.; Zgf. TitFelbw. 5lb„.......,5 ttor« Johann, 12., verw.; die Ins. Ko^nl Franz, 7., Kofel Johann, 2., Kovw'-i« Johann, 9., kriegsgef.; LstInf. Kooa<'il- Josef, 1., verw.; LstInf. Ko^ar Alois, 3., tot; Inf. Krapci Alois, f.., kricgsa.es.; Inf. TitGefr. Kren Frnnz, 4., verw.; Gcfr. Kump Johann, 2., die Inf. Ku„i'' Johann, 3., Künkopf Johann, 8., Kuzalicky Il'sef. 9,, Kuzolc Michael, 5, Lamftrct Vartlmä, 3. Komp,, kriegsgef. lFortschunn, sol^) — (Das Gremium der Kaufleute in Laibach) bringt seinen Mitgliedern zur Kenntnis, daß zufolge (Classes der l. k, Landesregierung für Krain vom 13. Jänner d. I„ Artikel XV, die Geschäfte an Sonn- und Feier-tagen nur von P bis l l Uhr vormittags offen gehalten werden dürfen. Eine Überschreitung dieser Stund? ift strafbar. (Wichtige Nachricht fiir Metallbescher.j Unter diefem Titel ist in nnferem heiltin/n Blntte cm Aufruf der Mctallzentrale A. G in Wir'n aus Seite 3.^. ab« gedruckt. Wir empfehlen unseren Lesern diese Mitteilung beachten zu wollen. 47-, Vernessen Sie nicht, sich heute den Film „Die Toten erwachen" im Kino Central im cmzu- sehen. Das Bild ist so schön und sp> wirk- lich schade ist, daß es nur heute :»och tn, ^n kann. Man hat an dieser Vorführung ei, ,. 6e- nuß: der Film steht hoch über den gewohnlichen Detet-tibdrainen. Wieder ein Luftspielschlaqer im Kino (kentral nn Landestheater. Heule, morden Sonntag u^" '" ^a« werden wir aus dem schier unermeßlichen ,er Saisonschlagcr das Luftspiel der Franz 5 ' ^ den Dreiakter „Fräulein Hochmut z» seh?,, .,. Wie alle Filmlustspiele Franz 0 ' dieses Vild durch eine reizende Men- schen aus, die dieser t)ervl>l,^MNl,> s,erne auf die Filmbühnc stellt. Dieses ' ^be- gleitet überall ein großer Lacherfolg. — ^' 'll ist l>as Drama „Die Feinde der Menschheit" 'st die Naturaufnahme „Von Obrovazzo hin«uf c che See". In einer Reife von Catim-e ->"^> <' " uns die neueste Nummer der Scü ^ "'..... ^",s Gebiet der jünaslcn m>! )llchc. Neben dem Reiz der ^cimirn fesseln die wilder auch b,'.^^,- - >>^ ^, rifche Leben und Treiben in be.n na. blsehlln ^°n Laibacher Zeitung Nr. 46______________________________334 _________________________ 26. Februar 191s Der Krteg. Telegramme des k. k. Telegraphen-Korrespondenz-Knreans. Öfterreich-Ungarn Von den KriezsschauplHtze«. Men, 25). Februar. Amtlich wird Verlautbart: 25tcn Februar. Russischer Kriegsschauplatz: Stellenweise Ge-schutztämvfe. ^- Italienischer Kriegsschauplatz: Keine besonderen Ereignisse. — Südöstlicher Kriegsschauplatz: Unsere Truppen in Albanien haben n.e« ftern die tagözuvor östlich und südöstlich vun Turazzo geschlagenen Isaljencr in scharfer Verfolgung auf die Landzunge westlich der Turötciche getrieben. Die H a-fcnanlagcn von Durazzo liegen inl Feuer unserer Geschütze. Die Einschiffung von Mannschaft und Kriegsgerät wird erfolgreich gestört. Das Auftreten einiger italienischer Kriegsschiffe blieb ohue Einfluft auf den Gang der Er» eignisse. 3Lir nahmen in diesen Kämpfen bisher elf italienische Offiziere, über 70U Mann gefangen uud crbeu teten fünf Gcschiwe und ein Maschinengewehr. Der Stellvertreter des Chefs des Gencralstabes: v. Häfer. FML. Berichte des italienischen GeneralstabeS. Wien, 25. Februar. Aus dem Kriegsftressequartier wird gemeldet: Bericht des italienischen Generalstabes vom 23. Februar. Wirtsame Aktionen unserer Artillerie werden aus den Hochtälern von Cordevole, Boite und Visdcndc gemeldet. Im Krn-Abschnitte brach der Feind am Morgen des 22. d. M. nach intensivem Artilleriefeuer und Bombenangriffen mit Macht gegen unsere Stellungen am Mrzli vrh vor. Er wurde fast an der ganzen Frontlinie zurückgeschlagen: nur au einem kleinen Frontstück gelang es ihm, in unsere Linien am rechten Flügel cinzu« dringen. Ein sofortiger kräftiger Gegenangriff warf ihn hierauf vollständig aus dem besetzten Schützengraben. Am Kurftplaka'u Artillerictätigkeit wie gewöhnlich. — Bericht vom 24. Februar. Im Popenatal M'cnz) entfaltete die feindliche Artillerie besondere Tätigkeit gegen unsere Stellungen am Monte Piano, ohne nns jedoch Schaden zuzufügen. Auf den Höhen iwrdwestlich von Görz näherten sich in der Nachl auf dcn 28. d. Kolonnen feindlicher Abteilungen unseren Linien im Abschnitte von Pluma und bewarfen dieselben mit Stickgasbombcn. Tas Feuer un-ferer Schützen und wenige präzise Schüsse einer Batterie genügten, um den Angriff abzureisen. Auf dem ganzen Kriegsschauplatz fiel reichlich Schnee. Milderung der Nachteile für im Felde stehende Univer» fitiitZhörer. Wien. 25. Februar. Wie das „Neue Wiener Tag-blatl" meldet, hat der Unteirichtsminister cm die Wiener Universität uud wohl auch an die anderen Universitäten Österreichs einen Erlaß gerichtet, welcher bezweckt, die Nachteile, die den im Felde stehenden Universitätshörern gegenüber ihren im Hinterlande gebliebenen Kollegen bezüglich des Studicnfortganges erwachsen, teilweise zu mildem Der Erlaß besagt in den Gruudzügen. daß sowohl ftr Juristen als auch für Philosophen die Ver-Nrzunss ihrer Studiendauer um ein Jahr möglich gemacht wird. Bei den Medizinen; wurde vorgesorgt, daß sie so bald als möglich zu den strengen Prüfungen gelangen können, da eine Einschränkung des Studienswffes infolge der bei ihnen bestehenden Verhältnisse nicht angezeigt war. Zur Nücktehr russischer Staatsangehöriger nach Russisch» Polen. Wien, 25. Februar. Gesuche russischer Staatsangehöriger um Erteilung der Bewilligung zur Heimreise iu das unter deutscher Verwaltung stehende Gebiet Russisch Polen sind behufs Wciterleitung cm den stellvertretenden Gencrcüstab in Berlin bei der politischen, bezw. Polizeibehörde des Aufenthaltsortes einzubringen. Die direkte Einsendung der Gesuche an die genannten Stellen durch Parteien ist behufs Vermeidung zeitraubender Rückfragen zu unterlassen. Teutsches Neich Vo« den Kriegsschauplatz«». Verlin, 25. Februar. Das Wolff-Bureau meldet: Großes Hauptquartier, 25. Februar. Westlicher Kriegsschauplatz: Auf dem rechten Maasufer wurden auch gestern die schon berichteten Erfolge nach verschiedenen Richtungen ausgewertet. Die befestigten Dörfer und Höfe Champ Neuville an der Maas, Cotelettes, Marmont, Beaumont, Chanbrettes, Ornes wurden genommen, außerdem snmt« liche feindliche Stellungen bis an den Louvenont bücken geftünnt. Wieder waren die blutigen Ver- lüfte des Feindes außerordentlich schwer; die! unsrigen blieben erträglich. Die Zahl der Gefangenen ist um mehr als 7tt<)<) auf über 1 0.N 0 tt gestiegen. Über die Beute an Ma« terial lassen sich noch leine Angaben machen. — Ostlicher und Valkankriegsschauftlah: Keine Ereignisse von besonderer Bedeutung. Oberste Heeresleitung. Die Kriegsfteuern. Berlin, 25. Februar. Der soeben bekanntgegebene Entwurf des Kriegsssewinnst-uergesetzcs unterwirft den vom Anfaug 1914 bis Ende 1916 entstandenen Vcrmö-gcnszuwachs von Einzelpersonen, sofern er 3000 Mark übersteigt, einer besonderen Abgabe, die mit der Höhe des Zuwachses von 5 bis 25 Prozent steigt. Hat der Steuerpflichtige zugleich ein Mehreinkommen gehabt, so wird vom Vennögenszuwachs in der Höhe dieses Mchrcin-kommens das Doppelte der genannten Sätze erhoben. Vcl inländischen Gesellschaften beträgt die Abgabe 10 bis 30 Prozent nach der Höhe des erzielten Reingewinnes. Die sich hernach ergebenden Sätze werden noch um 10 bis 15 Proz. erhöht, wenn der durchschnittliche Geschäftsgewinn 10 Prozent des Grundkapitals übersteigt Die Abgabe für ausländische Gesellschaften beträgt 10 bis 45 Prozent des Mehrgewinnes. Berlin, 25. Februar. In einem Aufsatz- der „Norddeutschen Allgemeinen Zcituilg" über die Kriegssteuervorlage heißt es u. a.: Neben der Kriegsgewinnsteuer beabsichtigt die Reichsregierung dem Reichstage in der nächsten Tagung eine Reihe oon Steuergesetzentwürfen vorzulegen, die insgesamt etwa 500 Millionen Mar! einbringen sollen, nämlich den Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der Tabakabgaben, den Entwurf eines Quittungsswnpelgcsehes, den Entwurf eines Gesetzes übet einc mit den Postgebühren zu erhebende Nelchs-abgabe und dcn Entwurf eines Gesetzes, betreffend Frachturlundenstempel und ihre Ausdehnung auf Stückgüter. Dic neuen Steuern sind Kriegssteuern, nicht mehr imd nicht weniger. Für den Augenblick handelt es sich darum, die ordentliche Finanzwirtschast des Reiches euch während des Krieges im Gange zu erhalten. Es ist ein Kriegsersordernis, daß uns dieser feste Voden gesichert bleibt. Nachdem das deutsche Volk m 20monatigem militärischen und wirtschaftlichen Ninn,en mit bcwnnd«unn.s-würdiger Einmütigkeit und beispiellosem Opfersmn seinen Entschluß bewiesen hat, den ihm aufgezwungenen Dascinskampf zu einem siegreichen Ende zu sichren, ist kein Zweifel gestattet, daß es auch die finanziellen Lasten auf sich nehme» werde, die dieses Ziel crheijcht. Der König von Bulgarien in Koburg. Koburg, 25. Februar. König Ferdinand der Bulgaren ist um 12 Uhr 20 Minuten mittags mit seinen Söhnen Kronprinz Boris und Prinz Cyrill im lömg-lichen Hoszug aus Wien hier eingetroffen. Im Bahn-Hofe »uurde der König vom Herzog von Sachsen-Koburg und Gotha begrüßt der in der Uniform seines Infanterieregiments Nr. 95 mit Gefolge erschienen war. Die Herrschaften verweilten zunächst im Salonwagen und nahmen dort das Mittagmahl ein. Die Stadt hat reichen Flnggenschmuck angelegt. . .,.<,. . ,, .kllbura, 25. Februar. Um drei Viertel 4 Uhr nachmittags verliehen König Ferdinand der Vulnarcn, der Herzog vun Sachsen-Koburg und Gotha, Kronprinz Boris und Prinz Cyrill den Salonwagen des Zuges. Die Herrschaf-ten fuhren in geschlossenen Kraftlvagen nnch den: Vursslah-pala-is. wo der König und die Prinzen Wohnung nahmen. Dort und auf der Fahrt wurden dem Kumae begeisterte Huldinunaen dargebracht, die sich wiederholten, als sich der Künia am Fenster des Schlosses zeigte und in Begleitung seiner Söhne auf dem Balkon erschien. Der Kö-nia drückte in einer Ansprache seine Freude darüber aus. wieder einmal in seinem lieben Koburg. wo er seine Iu-aend verbrachte, verweilen zu können. Er danke allen seinen lieben Koburger Mitbürgern für ihre treue Anhänglichkeit vom Herzen. Der Monarch schloß mit dem Rufe: Mein Koburg. hoch! D"s Publikum brach ncuer-dinas in stürmische Sympathielu"d^buna,en fur den Kö-nig aus. Die Frage des Geburtenrückganges. Berlin, 25. Februar. Das Abgeordnetenhaus verhandelte die Fragen des Mcdizinalwesens. wobei der Minister des Innern sich eingehend mit der Frage des Geburtenrückganges beschäftigte und betonte, die Regierung, sei sich bewußt, daß es sich hier um eine Lebensfrage ersten Ranges handelt, die durch den Weltkrieg eine noch ganz besondere Bedeutung für die Zukunft erhalte. AIs Mahnahmen zur Hebung der Geburtenziffer kommen in Betracht: Scharfer Kampf gegen die Geschlechtskrankheiten, Verbesserung des Säuglingsschutzes und des Heb« ammenwesens. Nuherdem müsse ein sehr ernster Appell an alle Schichten, nicht zum wenigsten an die oberen Schichten des Volles, ergehen. Das Volt müsse aufgerüttelt und aufgeklärt werden, damit es bald den rechten Weg finde. Dann kann der Kampf auf der ganzen Linie aufgenomnren loerden. Der Minister ist überzeugt, bah wir auch in diesem Kampfe siegen werden. Italien. Efsad in Brwoisi. Ärindifi, 24. Februar. Essad ist an Bord eines italienischen Torpedobootzerstörers hier eingetroffen. Ein Darlehen an Valona. Rom, 24. Februar. Die „Tribuna" meldet aus Va-lona: Die Einwohnerschaft erfuhr mit lebhaftester Freude, daß die italienische Regierung der Stadtverwaltung von Valona ein Darlehen von 400.000 Lire für dringende Sanierungsarbeiten der Stadt und Umgebung gewährte. Das Darlehen beweist die feste- Absicht der italienischen Regierung, die Wohlfahrt Albaniens zu sichern und seine allmähliche Pazifizierung durch zivilen Fortschritt zu gewährleisten. Notable der Stadt haben vorgestern dcn kommandierenden General der italienischen Truppen aufgesucht, um ihm die Dankbarkeit und Treue der Bürgerschaft gegen Italien zu bestätigen. Ein italienisches Eleltrizitiitöwerl durch Nranv ver nichtet. Nom, 24. Februar. Eine Fc'.lersbrunst vernichtete vollständig die Elektrizitätszentrale Conti bei Bergamo, die vielen Ortschaften der Provinz Mailand elektrische .Kraft lieferte. Der unmittelbare Schade übersteigt anderthalb Millionen Lire. Der infolge des Stlllst.mdes überaus zahlreicher der Velricvskraft crmangelnder Fabriken verursachte Schade ist natürlich nicht abzuschätzen. Her See- und der Luftkrieg. Das Ende der! ,Westlmrn". Amsterdam, 25. Februar. Nach einem hiesigen Blatte melden die „Times" aus Madrid: Der! vnn den Deutschen beschlagnahmte britische Dampfer „Wcsttmrn" passierte britische und französische Kriegsschiffe, ohue Verdacht zu erregen. Als er, iu Sanwcruz anlnm, begab sich ein im Hasen liegender britischer Kreuzer sofort auf die offene See, um das Schiff zurückzuerobern, wenn es die spanischen Gewässer verlasen sollte. Als jedoch die 206 Gefangenen der sechs anderen Schiffe gelandet waren, verließen dic Deutschen binnen 24 Stunden den Hafen und ließen die „Westburn" in die Luft fliegen. Die Pri° seubcsatzung kehrte in Booten nach Teneriffa zurück. Nequirieruna der in italienischen Häfen internierten deutschen Schiffe. London, 24. Februar. (Unterhaus.) Handeisminister Nunciman sagte auf eine Anfrage, der italienische Botschafter teilte mit, dah 30 deutsche in italienischen Häfen internierte Schiffe von der italienischen Regierung requi« riert worden sind. Die Beschlagnahme deutscher Schiffe in Portussal. Paris. 25. Fcbmar. Die „Ag^n:e HavaS" ,'icldet aus Lissabon: Die Zahl der auf dem Tajo ankernden deutschen Schiffe, die beschlagnahmt wurden, beträgt 35. Nach dem „Temps" vollzog sich die Beschlagnahme ol.ne Zwischenfall. Auf den Schissen wnrdc von portugiesischen Marineoffizieren die portugiesische Flagge gehißt. Die deutsche Bemannung wurde durch ?nc portugiesische erseht. Die Regierung erklärte, es handle sich um leinen kriesscrischen Akt, sondern um eine einfache, im öffentlichen Interesse gelegene Maßnahme. Der portugiesische Gesandte iu Berlin wurde beauftragt, dies der deutschen Regierung zu erklären. Dcn Schiffsbesitzern wurden alle Garantien zugesichert. Berlin, 25. Februar. Zur Meldung über vie Inter-nierung deutscher Dampfer durch Portugal erfährt das Wolff-Vurcau, daß in portugiesischen Häfen überhaupt nur ein Dampfer interniert ist. Die übrigen deutschen Schiffe, welche in portugiesischen Häfen liegen, befanden sich bereits bei Kricsuusbruch dort oder liefen in dieselben wegen ihrer Sicherheit ein. Diese Schiffe unterliegen nach dem Völkerrechte der Beschlagnahme nicht. Die Tonnage der in Portugiesischen Häfen liegenden Schisse betragt insgesamt 270.000 Tonnen. Amsterdam, 25. Februar. Nach einem Bericht des Kor. respondents des „Temps" in Lissabon erfolgte die Beschlagnahme von 86 deutschn Schiffen ganz unerwartet. Einige Kapitäne legten schriftlichen Protest ein. Zwei por» tuyiesische Kriegsschiffe hielten drci Stunden lang Wache. Die deutschen Matrosen wurden ans Ücmd gebracht. Der portugiesische Minister des Äuhern teilte mit. dah dieser Schritt unternommen wurde, tveil die Regierung fürchte. Laibacher Zeitung Nr. 46_______________________________335____________________________________26. Februar 1916 i>ah diese Tchisfc zu flüchten versuchen würden. Auch hätte die Regierung sic für Transporizwecke nülig. Dcr Minister fügte hinzu, das; darüber vorl)cr leine Vevl)and^ lungen mit Deutschland geführt worden seien. Die Regierung meldete lediglich die Tatsache der Beschlagnahme telegraphisch dem portugiesischen (^sandtcn in Berlin mit dem Auftrüge, dic deutsche Ncssiernng davon in Kenntnis zu setze«. Die bewaffneten Handelsschiffe. HU», 24. Februar. Die „Köln. Zeitg." brmgt eine Nachricht der „Newyorker Staatszeitunß" vom 2. d. M., in welcher es heißt: Nestern traf dcr vierte bewaffnete italienische z^rsonendampfer ,,(5ascrla" von Genua ül.cr Neapel kommend, im Newyorker Hafen ein. Er führte zwei drcizölligc Marincschncllfeucrgcschütze, die hiitten auf dem Bootsdeck aufgestellt sind imd von sieben italienischen Marincartillerislen bedient nach allen Mich^ tungm schießen können. Zwisck)cn Genua und Neapel wurden Schifföübungcn auf eine Vicrtclmeile Entfernung Mlf das Wasser geworfenö leere Fässer vorgenom-men. Die Schifssossizierc erNärtcn ganz offen, daß ein Faß etwa so groß sei wie das sichtbare Ziel, welches ein Tauchboot darbiete, lind hinter Tauchbooten sei man her. Von einer bloßen ^crtcioigung nach dcr belanutcn Washingtoner Theorie ist gar keine Rede. Die „Köln. Zeitg." bemerkt hiczu: Dies ist die schlagende Bestätigung, daß außer England auch seine Bundesgenossen il,re Handelsschiffe für den Angriffszwcck bewaffnen. Auch ihnen gilt daher dcr kommende verschärfte Tauchboot-krieg. Washington, 2b. Februar. (Reuter.) Der Demotrat Gore versuchte im Senat eine Bill und eine Resolution einzubringen, wodurch die Amerikaner gewarnt werden, mit bclvaffneten Handelsschiffen der Kriegführenden zu reisen. Dcr Republikaner Brc.udlM lx'rlnndene die Vlr Handlung darüber, indem er eine Beschwerde dagegen ein^ legte. Der Präsident bleibt bei der Weigerung, sich auf irgend eine Gesetzgebung einzulassen, wodurch Amcritancrn verboten werde, auf bewaffneten Handelsschiffen der Kriegführenden zu reifen. Der Luftangriff auf Lowestoft. r««don, 2b. Februar. In dcr Schuug des Untcrliau-seb vom 23. Februar erklärte Marineminister Balfour iu Beantwortung einer Anfraß Im Luftangriffe auf Lollx'stoft und Walmer erreichten die feindlichen Wasser-flligzeuge eine sehr große Höhe. Sie wurden von den Pcrtrouillen nicht demerit, bis sie heruntergingen und unmittelbar darauf Bomben ablvarfcn. In beiden Fällen stiegen die Flugzeuge der nächsten Stationen auf und begannen sofort die Verfolgung; si^ loareu aber nicht imstande, den Feind in Sicht zu bctommen und Fühlung mit ihm zu gewinnen. — Unterstaatsselrctär Tennant sagte: In WalcS erhielt die nächste Luftstation um 11 Uhr 35 Minuten die Nachricht von dem Angriffe, um N Uhr 4b Minuten stieg das erste Flugzeug auf. Die Befehle seien noch in Geltung, dah alle Zeppeline sofort beschossen werden sollen, sobald sie ein Ziel darböten. Frankreich. Der deutsche Angriff auf Verdun. P«rlö, 25. Februar. Der gestrige amtliche Kriegsbericht besagt: Nördlich Verdun fuhr der Feind fort, unsere Fron! von der Maas bis südlich Fromecey mit der gleichen Heftigkeit, wie gestern, zu beschießen. Zwischen dem rechten Ufer der Maas und Ornes legte der Feind die gleiche Erbitterung an den Tag, wie gestern. Er vervielfältige seine wütenden Angriffe, ohne dah es ihm gelang, unsere Front zu durchbrechen. An den zwei Flügeln nahnum wir unsere, Linien einerseits hinter Sano-yneur, und anderseits südlich Ornes zurück. Dcr französisch britische Ausschuß. Paris, 24. Februar. Am Schlüsse dcr letzten Konferenz des ftnnzösisch-brit! sehen Ausschusses wurde be-schlosseil, eine ständige Fühlung zwischen den beiden Par. lammten aufrecht zu erhalten und eine Zusammenkunft in London während dcr ersten Halste des Monates April zu veranstalten. Ewe Konferenz zur Nelegunst der Kriegsbeziehungen. London, 24. Februar. Das Reuter-Bureau meldet aus Paris: In 14 Tassen wird eine interparlamentarische Konferenz abgehalten werden, die über Vorbereitungen zu einem Abkommen zur Regelung der Kriegs-bezlehnna.cn beraten soll. England «u« dem Unterhause. «,t!erbam, 24. Februar. Der „Rorterdamsche Courant meldet über die gestrige Debatte im Unierhause: ES nahmen daran auher den Arbeitsparteilern Snowdcn und Trevelyan auch Outhwaite. Ponsonby und dcr Unionist Vlason teil. Die „Times" schreibt darüber: DaS Haus hatte sein Selbstvertrauen nicht besser ausdrücken können al» dadurch, daß es aufmerlfam den ganz unannehm- lxiren Reden Snowdenö und Trevclyaus zuhörle. T>cr Redner sagte: Ihr wollt noch ein Kriegsjahr, fügt zur ersten Million Verluste die zweite Million, zur nationalen Schuld noch 2000 Millionen Pfund. Ihr hofft a-uf den Sieg durch Erschöpfung. Was foll aus den Alliierten llxrden? Euowdcn erinnerte ferner au die Rede cincS französischen Abgeordneten auf dcr Konferenz in Bristol, worin er die Verluste Frankreichs mit K00.00U Toten, 1,400.000 Verwundeten und 300.000 befangenen beziffert. Er sagte, es sei frevelhaft, den Selbstbetrug zu er» mutigen. 18 Monate seien die Armeen einander gegenüber» gestanden. Nur einige Meter Grund feien gewonnen oder verloren worden. Soläic Heere seien unbesiegbar. Wo lönne man da Hoffnung auf den Frieden finden? Die lächerliche Vorstellung von der Verteilung der deutschen Flotte unter den Alliierten, von dcr Zerstückelung Deutschlands und der Veräus^rung der Handelsflotte ufw. sei reiner Unsinn. Eine bedingungslose Unterwerfung wäre die schlechteste Vorbereitung a-uf den Frieden. Wenn Deutschland zerschmettert wäre, würde auch der Zusammenhang des Bündnisses gegen Deutschland zu Ende sein. Dann wäre ein neuer aroher Krieg nur eine Franc der Zcil. Aus dem Oberläufe. London, 22, Februar. ^Verspätet eingetroffen.) In dcr Debatte über den Antraft Lord Sydenhams sagte Lord Vcressord, wenn England seit Kriegsbeginn die effektive Blockade errichtet und alle für Deutschland bestimmten Güter als Konterbande erklärt hätte, würde der Krieg nach scincr bestimmten lU'erzirglmg jehi vorbei sein. Er wünscht daß die Londoner Deklaration offiziell für un-s.üllig crllärl lind alle für Deutschland bestimmten Güter für absolute Konterbande crllärl würden, ferner daß alle feindlichen Güter auf neutralen Schissen beschlagnahmt und die Deklaration aufgehoben würde. Diefe sei bereits durch die königliche Verordnung vom März außer Kraft gesetzt. Lord Brrcssord schloß: Der Krieg wird von cincm Kabinett von 22 Dilettanten geführt; nicht wir führen den >ir!eg, dcr Krieg führt uns. Die Kriegführung verschlechterte sich noch seit der Bildung der Koalition, denn Kriege werden nichl durch Konwrolnisse gewonnen. Ncch Lord Lnnsoownc ergriff Lord Lorcburne das Wort. Er saglc: Kein Minister hat die Nbcrzeugung ausgesprochen und kann dies tun, daß wir, den Krieg durch den Druck unserer Flotte zu Ende bringen könnten. Es ist eine sehr ernste Sache, die Erwartung zu erwecken, daß durch den uneingeschränkten Gebrauch einer Waffe ein mmmschies Ziel erreicht werden könnte. Ich verstehe nicht, wie Lord Sydcnham sein hohes Ansehen mit dei Annahme aufs Spiel setzen kann, daß durch die von ihm vorgeschlagene Mclhodc Teut.schl.ind auf die Knie gezwungen weiden könnte. England würde sich nur in große Schwierigkeiten mit den Neutralen begeben. England ist bci dem Bezug von Ücbcnsmitk'ln nnd Schiffsraum vrn dell Ncütralcn »abhängig. Die Lebensmitlelbloct^de hat in Deutschland wenig ausgerichtet und nur die Sparsamkeit und Ofterfwilligkeit des deutschen Volkes gestärkt. Dcr Druck dcr Flotte würde das Ende des Krieges nicht bringen. Die Regierungen und nicht die Völker Europas sind für den Kricg und seine Fortdauer verantwortlich. Der einzige Weh, den europäischen Kontinent bon rn-crmeßlichcm Elend zu bewahren, ist, den Krieg zu beenden. Die Presse fur die Fortsetzung des Krieges. London, 24. Februar. (Reuter.) Die Blätter begrüßen einmütig die nochmalige Versicherung des Premierministers, daß das Land entschlossen sei, den Krieg bis zum siegreichen Ausgango fortzusetzen. Die Metrutienmff. London, 25). Februar. Wie ..Daily News" erfahren, wirb General Mackinnon an Stelle Lord Derbys die Rekrutierung übernehmen. Dänemark. Sasonovs Äußerungen nicht »nterefsint qem»§. Kopenhagen, 25. Februar. „Extrabladet" schreibt: wenn wir das ausführliche Referat des russischen Ministers des Äußern wiedergeben sollten, wäre eine Crtra-ausyabc notwendig, aber die Äußerungen Sasonovs sind nicht interessant genug, um zu einer solchen Maßnahme irgendwie aufzufordern. Griechenland. Peniselos beim K oni«e. Frankfurt am Main, 25). Februar. Die „Frankfurter Zeitung" meldet aus London: Einem Telegramme der „Daily Mail" aus Athen zufolge hatte VeniseloS eine Unterredung mit dem Könige, bis jetzt ohne politisches Ergebnis. Die Vereinigten Staaten vs» Amerika Einspruch Frankreichs gegen die Absenkung von »i»der-milch nach Deutschland. slewvorl, 24. Februar. Dr. Vonmach, der Vorsitzende des Newhorker Vürgerausschusses für die Verschiffung von Nahrungsmitteln, hat den Marineselretär Daniels ausgc fordert, ein Kriegsschiff .Kindcrmilch nach Deutschland zu schicken. Vonmach crinncric Daniels daran, datz der Lamp^ fer „Sterling" auf dem Wege nach Ägypten eine Ladung ungesäuerten Brotes von Alexandricn nach Palästina führte, imd befürwortete ein äbnlichl 'ni die gleiche Sendung nach Deuischlaud. > lt die Nütwori, dah Frantrcich g^'gcn die menschenfreundliche Unternehmung dcr Vereinigten Staaten, Deurschlano Kindcrmilch zu liefern, Einspruch erhoben habe, und txch es für die Marine unmöglich sein würde, ein Schiff nack Deutschland zu senden, wofernc Frankreich seine Ein. wcinde nicht zurückziehe, — iDaS Lied vom Isonzo.) Aus dem Kriegsvresse-quartier schreibt man dcr „Zeit" ^>< >5 im feindlichen Ausland bekannt, mit welchen l -c große Masse der italienischen Bevölkerung Q,..^>^«> in den Krieg gegen Italien eingetreten M Wer die Gesinnung dn Unerlösten noch nicht versteht, den mag ein an der Ison-zosront viel gesungenes Soldatenlied im Triester Dialekt bclchicn. dessen Abschrift dir itatter dei „Zeit" emem der am Isonzo ü, n k. und l. Generale verdankt. Das Lied ist nne Parodie cws den bekannten neapolitanischen Gassenhauer „Santa Lucia". Wir gcben von dem Dutzend Strophen einige in fluch Uger Übersetzung: „Es wachet auf deml Meer ^ unsre Marine; — am 5lrn das treue Heer — als Wächter oie^ net. - Es leben Austria — und Ungheria! — Santa Lucia, Santa Lucia! . . . Der Gabriele — hat seine Zither, — singet sein altes Lieb, — das klingt so bitter. - Komm, o Triefte, — o cara mial — Santa Lucia, Santa Lucia! ... Auch dcr Eadorna -^ singt im Tucttl, wischt seine Tränen sich — mit dem Fazolettl, Ach, warum kommst du — Sieg, denn gar nie, ah!? — Santa Lucia, Santa Lucia! . . . Und Salamanbra — und Signor Sonnino — geh'n zur Front mitnnandra. -Doch nicht ssanz bis hin, o! — Wir sind solche Gegner -der Artillerie, ja! — Santa Lucw, Santa Lucla! . . . Emmanuele, ^ völlig verzweifelt, — sagt zu Kadorna: — Das ist verteufelt! — Gehn ma nach Napoli — in die Osteria! — Santa Lncia, Santa Lucia! . . . tlber'n Isonzo geh'n — ist ein schweres Stuckert, — aus den Gebirgen geh'n wir zurückcrl. — Niemals mehr steht mich Austria Unahcria! — Santa Lucia, Santa Lucin.' . , . Also auf Wieoersehn, - Itallani, teuer! — Vielleicht in Milano, - sicher noch heuer! — Wir lom-men und nehmen euch — die Lombardial — Santa Lucia, Santa Lucia! . . . Danksagung. Tief gerührt von so vielen ^ewmrn tröstender Teilnahme gelegentlich des schweren Verlustes unseres unvergeßlichen Gatten, Vaters, Bruders und Schwagers, des Herrn Franz Orunet k. k. Professor sprechen wir allen Verwandten, Freunden und Bekannten unseren innigsten Dant aus, insbesondere der Direktion nnd dem gesamten Lehrkörper der l. l. Realschule, sowie seinen Schülern und allen jenen, welche dem teuren Verblichenen das Geleite am letzten Wege gaben. Schließlich herzinnigen Dank sür die schönen Kranzspenden. Die trauernden Hinterbliebenen. Laibacher Zeitung Nr. 46______________________________336 _____________________________26. Februar 1916 „Nedenlzeit 24 Itunben", cin spannendes Detektiv-drama in drei Alten mit Lotti Neumann und Ernst Ma-tray in der Hauptrolle. Die Handlung spielt sich in wun-derba-ren Naturszenerien ab. Die tollkühnen und waghalsigen Sprünge und Klettereien überraschen jeden Zuschauer, denn der ,Hauptdarsteller setzt jeden Moment sein Leben aufs Spiel. Im Kino noch me gesehn,. - „Die Gärtner für Obst- und Gemüsegarten, der auch Blumenkultur versteht «r wird gesucht. ~9Q Anzufragen im Dienstvcrmittlungsbureau Th. Novotny, DnnajBka o. 9, Lalbaoh. pjrnB.Tijüx • HßFPßngassE Hr. 4,1. Stock links hekirllicli bewilligtes WoIuiidib-, Dienst-nnd StelleDvemittlüBESliRreaü •mpflehlt and placiert nur besser«» Dienstpersonal aller Art für Lalbaoh und answärts. Gewissenhafte, faoh-kundige, mögllohst rasohe Besorgung zugeslohert. Bei auswärtigen 1 Anfragen bitte am Beisohlnß des y Bäokportos. F-cucrprobe", Lustspiel in drei Alten mit 5wrl Alstrup und Ebba Thomseu in der Hauptrolle. Ein ungemein hcitc. res Vild, das schon seines geradezu verblüffenden Schlusses wegen Stürme von Heiterkeit auSlüscu dürfte. In diesem Film sehen wir Alstrup in den verschiedensten Nol-Icn als Kellner, Photograph, Droschkenkutscher sein Glück versuchen. - „Östecreichisch-unnarischer Nliegßwochen-bcricht." Niese Aktualität bringt herrliche Aufnahmen: Von l5attaro nach ttetinjc. Panorama drs Lovct». Die Waffeustrectunn. der Mo»tcncnriner usw. Dieses grohc Sensationsprogramnl tomnit heute den 26., Sonn-iag den 27. und Montag den 2tt. Februar zur Aufführung im beliebten Kino „Ideal". Dienstag der gröhle Detektiv. Scnsationsfilm der Saison: „William Voß". Verantwortlicher Redakteur: Anton Funtel. Danksagung. Herzinnigen Dank für die Teilnahme, die uns in den schwersten Tagen unseres Lebens von allen Seiten erwiesen wurde! Herzlichen Dank auch für die gro§e Beteiligung an dem Leichenbegängnisse unseres innigstgeliebten Gatten und Vaters in Laibadi sowohl, als auch in Zagorje! Zagorje a. d. Poik, am 25. Februar 1916. Familie Domicelj. Jp W&* Ein neuer grosser Lustspielschlager fÄ im Kino Central im Landestliealer I-sÄBr- Nur morgen Sonntag 27. und Montag 28. Februar: Grosser Lacherfolg 1 VorzOyliches Lustspiel! Grosser Lacherfolg! ^JFržLuieiM. Hochmut" UruLstspiel in 3 -AJstezi. — "Verfasst -von. Fianz IHiofer. ptf* Hochaktuelle Naturaufnahmen: ^ Oas Vordringen unserer Truppen von Cattaro nach Cetinje. — Der Lovcen. — Die Waffenstreckung Ler Montenegriner. — Unsere Truppen in Cetinje! Heute Samstag 26, Februar zum letztenmale das prächtige, sehenswerte Drama: f||p Tn|nn nrmaphnn PG" Bei allen Vorstellungen wirkt das erstklassige Salonorchester des Kino Central mit. -pg Ulü lUlDII ulWUÜIIulL mtT Heute Samstag 26., Sonntag 27., Montag 28. d.M.: ~r alter bei Grohlupp rinqebrixlim und daraus ,W Ä>l, Maismehl, ein Quantum Hirs>:brein m^d li<'i>^ .^ezc qcslM^n, Nach den in, Tchi, ichcn ?vl'Mp»!il ,! die Täter, zwei llN der Zahl, die Nicklum' >la r'm. Kontoristinj a rešèa perfoktno slovenske in nem&ke steiio- grafijc, atrojepinja, knjiKovodstva, ter zniožna tudi v»eh drugih koiitorekib dol -t vecletno- prakso, želi primernegra mesta. 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Hii""li<-hfr LaukKCM-liKftlieheu Transaktionen, wie: übernalune von ^ Wertpapioren, Dokumenten .Tn«'i.iim i>tr n.,t,., mL«.,l«.t;t;on: [ fltlmmporträt Beiner MaJ«stüt Ata Kal>«rt II Btlmmporträt 8«ln«r ExseUenx d«i Chef» I Franz JoMf X. || de« aen*r*l«t&be» Conrad v.H»ta«ndorf. I Doppelplatten: I 8timmporträt Sr. k. u. k. Hoheit des Ereherzog Thron- Stimmporträt des G. d. K. Rohr k folgers Stimmporträt des G. d. K- Dankl 3—8 I Stimmporträt Sr. k. u. k. Hoheit des Feldmarschalls Stimmporträt des G. d I. Boroevic ( Erzherzog Friedrich Stim.nporträt des G. d. K. Freiherr v. Pflanzer I StimmnnrfrUf Am f-J d K. T. Böhm-Ermolh ' j Stimmporträt Sr. k. u. k. Hoheit des Erzherzogs Eugen Stimmporträt weil d. G. d. I. v. Schönaich | I Stimmporträt Sr. k. u. k. Hoheit deB Erzherzogs Josef Stimmporträt Sr. Exzellenz des Kriegsministern G.d.K. , I Stimmporträt Sr. k. u. k. Hoheit des Erzherzogs Josef v. Krobatin _ , ' I Ferdinand . 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