ARGO. Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 2. Laibach, 1900. Till. Jahrgang. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des krainischen Eisenhandels. Von A. Müllner. Dar Eisenhandel und sein Verfall. I. Bevor wir in der Schilderung der Eisenwerke des Landes fortfahren, dürfte es nicht ohne Interesse sein, die Geschichte des Eisenhandels etwas näher ins Auge zu fassen, seine Entwicklung, seine Absatzgebiete und seinen ^hliesslichen Verfall, sowie die Ursachen desselben zu untersuchen. Diese Untersuchungen scheinen uns darum von Wichtigkeit, da die ganze Culturgeschichte Krains von jeher mit seiner Industrie und seinem Handel im innigsten Zusammenhänge stand. Im März 1864 gab das „Comité des Vereines für die österreichische Eisenindustrie“ ein Gutachten über die Zolleinigung Oesterreichs mit den deutschen Zollvereinsstaaten ab, in welchem die Bemerkung ausgedrückt wird : „Die documentate Geschichte der österreichischen Eisenindustrie und die statistischen Nachweisungen über ihre Productionsmengen gehen nicht über das gegenwärtige Jahrhundert zurück.“ Wir haben in den bisherigen Auseinandersetzungen über die krainischen Eisengewerke den Nachweis erbracht, dass das urkundliche Materiale viel weiter zurückreiche. Das Gleiche dürfte auch für andere Kronländer der Monarchie gelten, nur harren die Documento ihrer Hebung aus den Archiven und der wissenschaftlichen Verarbeitung. Im Nachfolgenden wollen wir nun die Geschichte des krainischen Eisenhandels nach dem uns zugänglichen Actenmateriale darzustellen versuchen, und die Gründe seines Verfalles klarzulegen trachten. Es wurde schon öfter bemerkt, dass bereits in prähistorischer Zeit im Lande eine bedeutende Eisenindustrie blühete. Die gewonnene Waare ging, wie noch in späteren Jahrhunderten, nach dem Süden, aus welchem wieder jene Kunst- und Industrial-Pro duete aus Gold, Silber, Bronze, Glas und Bernstein in unsere Gegenden gelangten, welche seit einigen Decennien eifrig gesuchte Ausstattungs- und Schaustücke der Museen bilden. Unsere innerösterreichischen Eisenminen waren weitberühmt, und bis in den fernen Orient drang der Ruf ihrer Erzeugnisse. Ed risi (1099 bis circa 1180) nennt eine Stadt der Minen, zugleich als Hauptstadt Caran-taniens, einmal Sinola, ein andermal Si noi aus, und Eisenerz heisst bei ihm Eiser kata (Eisengaden). Abulfeda1) —1331) nennt im Haupt- stücke von den nördlichen Regionen, in Croatiens Nähe die Stadt Sabaklu oder Sabaklowa als Hauptstadt des das trefflichste Eisen erzeugenden Landes. England, welches heute die riesigsten Eisenwerke besitzt, war im XIV. Jahrhundert noch auf fremden Import angewiesen, und im Jahre 1354, als bei uns schon eine lebhafte Eisenindustrie, welche für den Export nach dem Süden arbeitete, sich unter dem Schutze der Landesfürsten entwickelte, wird in England ein Verbot erlassen, „dass kein Eisen, welches in England verarbeitet oder eingeführt worden, wieder ausgeführt werden solle: bei Strafe des Verlustes des doppelten Wertlies der Ausfuhr“. Dies ist die älteste englische Gesetzesbestimmung, die des Eisenhandels gedenkt,* 2) und Heinrich VI. (reg. bis 1461) erliess einen Freibrief zur Einführung von Bergleuten aus Böhmen, Ungarn, Oesterreich und Meissen. (Dr. Beck 1. c ) Wir haben schon zu erwähnen Gelegenheit gehabt, dass nicht alles Eisen, welches die krainischen Handelsleute nach Italien und weiter verhandelten, auch in Krain erzeugt wurde, sondern sie erkauften es auch in Kärnten, wo St. Veit 0 Cf. Hammer-Purgstall in Steierm. Zeitschrift 1842, p. 134. 2) Dr. Ludw. Beck „Geschichte des Eisens“ I. p. 832. und V ö 1 k e r m a r 1; t (Volkhenmarkt der Uri; ui i den) die Hauptmarktplätze für das Eisen waren. Anfänglich ging der Verkehr natürlich per Saumrossen zunächst durch die Kanker über Wai-sach, St. Georgen, Hülben (Voklo), „Urfahr“ (Brod unter Grosskahlenberg) nach Laibach. Im Jahre 1541 erbieten sich die Abgeordneten der krainischen Landschaft bei der Generalzusammenkunft in Linz, durch die Kanker gegen Einhebung der Wegmauthen eine fahrbare Strasse zu erbauen, welche ihre Bedeutung bis zur Herstellung der Fahrstrasse über den Loibel und Neumarktei, welche von Erzherzog Carl 1569 und 1570 angelegt wurde,1) behielt. Letztere kam dem Markte von St. Veit zu Gute, die Kankerstrasse behielt ihre Bedeutung für die Verbindung mit Völkermarkt. Die Wege zu den Gewerkschaften in den Waldschluchten des Landes waren indess in ganz unfahrbarem Zustande. Da war das Saumross das ausschliessliche Vehikel. Wie es da ausgesehen haben mag, lässt sich aus J. G. Keyssler’s Reise-werk von 1741 ermessen, welcher 17 30 von Oberlaibach nach Id ria reiten musste „weil man über die steinigten Gebirge mit keinem Wagen kommen kann“, und auch Haquet-) schreibt 1. c. : Von der Regierung Kaiser Karls VI. an hat der Hof alles Mögliche getban, um Schifffahrt und Hauptstrassen in unserem Lande, sowie in den übrigen Provinzen des Reiches herzustellen. Vor dieser Epoche war Krain für Wien wie unbekannt. Die Reisen zur Hauptstadt waren jederzeit für den Eingeborenen beschwerlich zu unternehmen; sie konnten nicht anders als zu Fuss oder zu Pferde geschehen, um die so beträchtlichen Klippen und unwegsamen Berge zu übersteigen. Um so viel weniger gelüstete es Jemanden, von den angrenzenden Provinzen zu uns zu kommen, und so war auch der genannte Kaiser der erste des habsburgischen Hauses, der Krain besuchte.“ (Wohl nicht ganz richtig.) Ueber das Elend an den Seitenstrassen in die Thäler zu den Gewerken haben wir gelegentlich gehandelt.* 2 3) Der Visitations-Bericht von 1776 4) gibt uns ein anschauliches Bild der Strassenzustände jener Zeit. Da heisst es: Es müsse erwähnt werden: „dass die Strasse von der Stadt Lack bis Eisnern inprac-ticabel und solchergestalt rounirt angetroffen worden, dass solche fast nicht passirt werden könnte, gleichwie man ein solches auf Ansuchen deren Gewerkhen einer hochlöblichen Stelle schon einmal angezeigt und um Remedur angehalten, welches aber nicht geschehen, sondern der <) Der Eisenliandel ging aber schon lange früher über den Loibel, wie wir später aus einer Urkunde von 1559 ersehen werden 2) Oryct. Cam. III. p. 150. 3) Man vergleiche z. B. „Argo“ 1895, p. 57. — 1899, p. 122 und 154. •>) Rev.-Bergamt-Acten. Administrator der Herrschaft Lack wurde hierüber vernommen und hat seinen Bericht dahin erstattet, dass er nunmehr in Erricht- und Herstellung der Strasse von Lack bis Krainburg begriffen sei, und daher erst über zwei oder drei Jahren von Lack bis Eisnern zu der Com-mercialstrasse aus Mangel einiger angeblichen Robott greifen wolle.“ Der Bericht meint, es solle. zuerst die nach Eisnern gemacht werden, weil nach Krainburg keine Commercial-Strasse ist, „woran die kaiserlichen Güter wie von Eisnern imediate abgeliefert würden“. Das gleicheBewandtniss hatte es mit den Strassen nach KrOpp und Steinbüchel. Wie es auf den Hauptpoststrassen aussah, darüber belehrt uns der Erlass Kaiser Ferdinands III. vom 20. April 1650, dessen wir in „Argo“ 1898, p. 167 erwähnten. Im Jahre 1569 wurde die Strasse nach Triest, 1570 die nach Fiume verbessert, und 1576 die Römerstrasse durch den Birnbaumerwald wieder weg-sam gemacht. Bezeichnend für den Verkehr im XVI. Jahrhundert ist aber der Befehl des Erzherzogs ddo. 17. März 1573 an die Landschaft in Krain: Dieselbe möge in Beratschlagung ziehen, wie es einzurichten wäre, dass alle vier Tage von Laibach nach Graz und zurück ein „laufender“ Bote (Fussbote) ginge, der die Correspondenz der Landschaft und auch Privater besorgen sollte.1) 1588 aber wurde eine reitende Post bis Venedig durch Görz ein geführt. Saumross und Reitpferd waren somit bis Anfang des XVIII. Jahrhunderts die Hauptvehikel des geschäftlichen Verkehres in Krain. Da das Hauptabsatzgebiet für das krainische Eisen Italien war, so kommen zunächst die italienischen Märkte für uns in Betracht. Ein Manuale für Kaufleute von 1558,-’) des Alvise Casanova nennt folgende Hauptmäi’kte in Italien mit beigesetzter Dauer: Nocera 15 Tage, Foligno 36, Venedig 11, Ravenna 24, Taranto 8, Salerno 15, Lanzano 15, Rimano 35, Cosenza 4, Squilazzo 8, Monte Leone 8, Cosenza 8, Cesena 31, Ostia di Mantovana 3, A santa Maria de le grazie 3, Ferrara 2, Lanzan (Lanciano) 15, Faenza 30, Rovere de la Marca 25, Al final da Modena 8 Tage, Recanati 2 Monate, Salerno 15 Tage, Crema 11, Trani 8, Rovigo 10, Vicenza, Treviso und Nocera je 15 Tage; Barletta 8 Tage, Pesaro, Udine 5, Bari 10 und Taranto 8 Tage. >) Landtagsprotokoll I. 546, 555, 568, 570 und Valv. II., p: 178. 2) Specchio lucidissimo nel quale si uedeno essere diffinito tutti i modi, et ordini de scrittura che si deue menare nelli negotiamenti della Mercantia, cambii, recambii etc. und Völkermarkt (Volklienmarkt der Urkunden) die Hauptmarktplätze für das Eisen waren. Anfänglich ging der Verkehr natürlich per Saumrossen zunächst durch die Kanker über Wai-sach, St. Georgen, Hülben (Voklo), „Urfahr“ (Brod unter Grosskahlenberg) nach Laibach. Im Jahre 1541 erbieten sich die Abgeordneten der krainischen Landschaft bei der Generalzusammenkunft in Linz, durch die Kanker gegen Einhebung der Wegmauthen eine fahrbare Strasse zu erbauen, welche ihre Bedeutung bis zur Herstellung der Fahrstrasse über den Loibel und Neumarktei, welche von Erzherzog Carl 1569 und 1570 angelegt wurde,1) behielt. Letztere kam dem Markte von St. Veit zu Gute, die Kankerstrasse behielt ihre Bedeutung für die Verbindung mit Völkermarkt. Die Wege zu den Gewerkschaften in den Waldschluchten des Landes waren indess in ganz unfahrbarem Zustande. Da war das Saumross das ausschliessliche Vehikel. Wie es da ausgesehen haben mag, lässt sich aus J. G. Keyssler’s Reisewerk von 1741 ermessen, welcher 1730 von Oberlaibach nach Id ri a reiten musste „weil man über die steinigten Gebirge mit keinem Wagen kommen kann“, und auch Haquet* 2) schreibt 1. c. : Von der Regierung Kaiser Karls VI. an hat der Hof alles Mögliche gethan, um Schifffahrt und Hauptstrassen in unserem Lande, sowie in den übrigen Provinzen des Reiches herzustellen. Vor dieser Epoche war Krain für Wien wie unbekannt. Die Reisen zur Hauptstadt waren jederzeit für den Eingeborenen beschwerlich zu unternehmen ; sie konnten nicht anders als zu Fuss oder zu Pferde geschehen, um die so beträchtlichen Klippen und unwegsamen Berge zu übersteigen. Um so viel weniger gelüstete es Jemanden, von den angrenzenden Provinzen zu uns zu kommen, und so war auch der genannte Kaiser der eiste des habsburgischen Hauses, der Krain besuchte.“ (Wohl nicht ganz richtig.) Ueber das Elend an den Seitenstrassen in die Thäler zu den Gewerken haben wir gelegentlich gehandelt.3 4) Der Visitations-Bericht von 1776 J) gibt uns ein anschauliches Bild der Strassenzustände jener Zeit. Da heisst es: Es müsse erwähnt werden: „dass die Strasse von der Stadt Lack bis Eisnern inprac-ticabel und solchergestalt rounirt angetroffen worden, dass solche fast nicht passirt werden könnte, gleichwie man ein solches auf Ansuchen deren Gewerkhen einer hochlöblichen Stelle schon einmal angezeigt und um Remedur angehalten, welches aber nicht geschehen, sondern der >) Der Eisenhandel ging aber schon lange früher über den Loibel, wie wir später aus einer Urkunde von 1559 ersehen werden 2) Oryct. Cam. III. p. 150. ■ 3) Man vergleiche z. B. „Argo“ 1895, p. 57. — 1899, p. 122 und 154. 4) Rev.-Bergamt-Aeten. Administrator der Herrschaft Lack wurde hierüber vernommen und hat seinen Bericht dahin erstattet, dass er nunmehr in Erricht- und Herstellung der Strasse von Lack bis Krainburg begriffen sei, und daher erst über zwei oder drei Jahren von Lack bis Eisnern zu der Com-mercialstrasse aus Mangel einiger angeblichen Robott greifen wolle.“ Der Bericht meint, es solle zuerst die nach Eisnern gemacht werden, weil nach Krainburg keine Commercial-Strasse ist, „woran die kaiserlichen Güter wie von Eisnern imediate ab-geliefert würden“. Das gleicheBewandtniss hatte es mit den Strassen nach Kropp und Steinbüchel. Wie es auf den Hauptpoststrassen aussah, darüber belehrt uns der Erlass Kaiser Ferdinands III. vom 20. April 1650, dessen wir in „Ärgo“ 1898, p. 167 erwähnten. Im Jahre 1569 wurde die Strasse nach Triest, 1570 die nach Fiume verbessert, und 1576 die Römerstrasse durch den Birnbaumerwald wieder weg-sam gemacht. Bezeichnend für den Verkehr im XVI. Jahrhundert ist aber der Befehl des Erzherzogs ddo. 17. März 1573 an die Landschaft in Krain: Dieselbe möge in Berathschlagung ziehen, wie es einzurichten wäre, dass alle vier Tage von Laibach nach Graz und zurück ein „laufender“ Bote (Fussbote) ginge, der die Correspondenz der Landschaft und auch Privater besorgen sollte.1) 1588 aber wurde eine reitende Post bis Venedig durch Görz ein geführt. Saumross und Reitpferd waren somit bis Anfang des XVIII. Jahrhunderts die Hauptvehikel des geschäftlichen Verkehres in Krain. Da das Hauptabsatzgebiet für das krainische Eisen Italien war, so kommen zunächst die italienischen Märkte für uns in Betracht. Ein Manuale für Kaufleute von 15 5 8,2) des Alvise Casanova nennt folgende Hauptmärkte in Italien mit beigesetzter Dauer: Nocera 15 Tage, Foligno 36, Venedig 11, Ravenna 24, Taranto 8, Salerno 15, Lanzano 15, Rimano 3 5, Cosenza 4, Squilazzo 8, Monte Leone 8, Cosenza 8, Cesena 31, Ostia di Mantovana 3, A santa Maria de le grazie 3, Ferrara 2, Lanzan (Lanciano) 15, Faenza 30, Rovere de la Marca 25, Al final da Modena 8 Tage, Recanati 2 Monate, Salerno 15 Tage, Crema 11, Trani 8, Rovigo 10, Vicenza, Treviso und Nocera je 15 Tage; Barletta 8 Tage, Pesaro, Udine 5, Bari 10 und Taranto 8 Tage. 1) Landtagsprotokoll I. 546, 555, 568, 570 und Valv. II.,, p. 178. .. 2) Specchio lucidissimo nel quale si ucdeno essere diffinito tutti i modi, et ordini de scrittura che si deue menare nelli negotiamenti della Mercantia, camhii, recambii etc. In Sicilien dauerten die Märkte von Untino 8, Messina 20, Cattania 20, Cartagine 15, Piazza 18, Castro 15 und Saragosa ebenfalls 15 Tage. In Deutschland werden genannt : Frankfurt mit zwei Märkten zu 8 Tage,- .Linz mit zweien ebenfalls Stägigen, Strassburg mit einem 14tägigen, Krems mit zwei 8tägigen, Salzburg mit einem 14-, und „Fustez“ 1) mit einem lOtägigen Markte. Alle diese interessirten somit die Venetianische Geschäftswelt. Die älteste Angabe von Märkten, auf welchen die Krainer ihr Eisen verhandelten, finden wir in Paul Junauer’s „Ratschlag und guet Be-dunkhen“2) von c. 1570, wo er folgende italienische Märkte anführt: Venedig, Neapel, Sicilien, Pesaro, Rimini, Ancona, Recenati, Foligno, Lämzana (Lanciano) und die römische Mark. In Venedig gab es eine eigene Riva di ferro, wo die Eisenmagazine lagen. Ausser über die Ostalpenländer und Süddeutschland erstreckte sich das Handelsgebiet Venedigs noch über Böhmen, Ungarn und Polen. Die Auseinandersetzungen über die Gewerke in der Wochain, in Kropp, Steinbüchel, Kolnitz und Eisnern haben zu Oefterem gezeigt, dass in den wenigsten Fällen der Hammergewerke selbst nach Italien zu Markte zog. Ihn beschäftigte zu sehr die Herstellung der Waare, die Beischaffung der Rohmaterialien, der Kampf und Krieg mit dem Bergvolke und endlich der Druck, den er von Seite des Kaufmannes selbst erfuhr, der ihm Vorschüsse gab, und natürlich nach Möglichkeit verdienen wollte. .----&------ Die Zukunft der Stadt Laibacli. XXXIII. Der Getreidehandel. Im Jahre 1794 wird mit Hofdecret ddo. Wien, 28. März verfügt : dass die von Salloch abwärts fahrenden Schiffe, oder welche ober Prussnik befrachtet werden, in Prussnik den Wasserzoll entrichten. Unterhalb Prussnik beladene Schiffe oder solche, welche per Saan aus Steiermark ankommen, bezahlen die Mauth in Jessenitz. Solche, welche ober Jessenitz laden und das Amt bei Gimpel3) (Kompolje) betreten, zahlen hier die Gebühr. Wahrscheinlich Fussen am Lech in Baiern nahe der Tiroler Grenze; nach gefälliger Mittheilung des Herrn Director G. Burkhardt, einem geborenen Baier, noch heute ein bedeutender Platz für den Handel. 2) Cf. „Argo“ V. p. 3. 3) Dieses Amt wurde mit Hofkammerdecre’t ddo. 2. Juni 1834 aufgehoben, die Agenden derselben dem Amte Ratschach zugewiesen, und verfügt, dass bei der Thalfahrt das Navigationsamt Salloch einzulieben habe: den Wasserzoll, die Brussniker Canalgebühr und die erhöhte Wassermauth, R atschach aber den Wasserzoll von Schiffe, welche keine dieser drei Hauptstationen betreten, haben die Gebühr bei den Zwischenämtern in Rann, Gurkfeld, Reichenburg, Lichtenwald, S a g o r oder Ratschach zu bezahlen. Das Prussniker Canalgeld per 34 kr. vom Schiff war von den abwärts Fahrenden in Salloch, von den aufwärts Fahrenden in Gimpel zu entrichten. Wer sich der Gebühr entziehen wollte, musste die dreifache als Strafe erlegen. Dem Tarife von 1794 zufolge bezahlte ein, mit was immer für Waaren voll beladenes Schiff, von Salloch bis Ratschach und darüber hinaus nach Croatien 3 fl., von minderen Ladungen, als halbem Schiff 1 fl. 30 kr., viertel Schiff 45 kr. Von weniger Ladung werden per Centner 2 kr. 2 festgesetzt. Von Salloch bis Littai oder Ponovitsch bezahlte ein ganzes Schiff 1 fl., bis Sagor 1 fl. 30 kr. Für die Bergfahrt war von Croatien bis Salloch 3 fl. zu zahlen, bis Ratschach—Steinbrück 2 fl. Weinschiffe zahlten neben dieser Gebühr noch per Eimer 1 kr. Da laut Resolutionen ddo. 5. Mai und 5. August 1736 „diese Navigationseinrichtung hauptsächlich zur Eröffnung des Comerzes zwischen dem Königreich Hungarn, Croatien, Slavonien, Serbien, dann dem Adriatischen Meere und Italien, auch zu Bequemlichkeit in Transportirung unserer kaiserlichen Miliz und des Landes Crain gedeihlich unterwaltenden Aufnehmen anzillend wäre“, so hatten natürlich die ärarischen Transporte, besonders zu Kriegszeiten, die Vorhand. So wird laut Sitzungsprotokoll des Berg-Obergerichtes Nr. 276 mit Note ddo. 10. October 1796 vom Kreisamte mitgetheilt, dass, „da die Lieferungen für die k. k. Armee zu Ende sind, es jetzt Jedermann freistehe, eine beliebige Anzahl Schiffe auf der Save aufzunehmen“. 1799 bittet Ruard, man möge ihm erlauben, von Passiek bis Salloch Roheisen auf Schiffen, welche für das Militär Aerarialgüter führten, zu verladen gestatten. Das den von Ratschach oder Steinbrück abgehenden Schiffen von den daselbst geschehenden Zuladungen und von den Fahrzeugen, welche die Sann abwärts kommen; schliesslich Nachzahlung für in Salloch nicht ganz geleisteten Gebühren, Jessenitz hebt ein Gebühren, welche von da weiter auf laufen. Bei der Bergfahrt hebt Jessenitz den Wasserzoll von den aus Croatien kommenden Schiffen ein, das Amt in Ratschach für Zuladungen, oder von da .abgehende Schiffe, endlich die Prussniker Canalgebühr und die erhöhte Wassermauth. Salloch nimmt den Wasserzoll von oberhalb Prussnik abgehenden Schiffen und die Canalgebühr und Wassermauth von zwischen Ratschach und unter Prussnik abgehenden Schiffen. Die im XVII. Jahrhundert bedeutendsten Verkehrspunkte an den Grenzen des Landes lernen wir am besten aus dem Beschlüsse des Ausschusses ddo. 30. August 1679 kennen. Es wurde nämlich beschlossen, zur Verhütung der Einschleppung der Pest, welche in Wien schon aufgetreten war, unter Anderem nachfolgende Localitäten an der Save zu besetzen: Ratschach, Gimpel, Lichtenwald, Reichenburg, Gurkfeld, Rain. Da die genannten Orte Hauptstationen der Saveschifffahrt waren, so muss dieselbe schon damals von Steinbrück abwärts nicht ohne Bedeutung gewesen sein, da an jedem dieser Stationen ein .Mitteldingseinnehmer seinen Amtssitz hatte. (Sess.-Prot. Nr. 27.) Militärobercommamlo antwortet unterm 4. Jänner 1800, „dass den gesammten Savestrom-Schiffeigenthümern zum Ausruhen und zur Ausbesserung ihrer Fahrzeuge nach jeder Fahrt mit Aerarialgütern von Sissek bis Salloch 3 Tage bewilliget sind. Diese könne Ruard benützen“. Das Bergamt findet darin eine Ablehnung, da ja die Sache unmöglich sei. Sitzungs-Protokoll Nr. 10. Nun bittet der Verweser Anton K o s t a in Pasjek, man möge ihm erlauben, da sich kein Schiffsinhaber auf obige Proposition einlassen wolle, ein Schiff Nr. 56 benützen zu dürfen, welches für Aerariallieferungen als unbrauchbar ausgeschieden wurde und dem Mathias Kerschlikar gehöre. Darauf eröffnet das Mililärcommando, das sich um dasselbe bereits der Laib a eher Magistrat für seinen Steinkohlentransport1) beworben und es auch dafür erhalten haben. (1. c. Nr. 80.) Nachdem sich die Navigationseinrichtungen für den Frachtenverkehr bewährt und eingelebt hatten, dachte man auch einen Postschiffverkehr zu installiren. Zufolge Verordnung ddo. 17. April 1808 wurde im März 1809 der Verkehr eines Postschiffes* 2) oder einer Wasserdiligence von Salloch bis Sissek angeordnet. Er sollte keine Waaren, sondern nur Personen befördern. Die Anmeldung hatte bei der k. k. Navigations-Expedition am Neuen Markte, im damals Graf Seyfried Lichtenbergischen Hause3) Nr. 207, von 8 — 9 Uhr, 11 — 12 Uhr, 2 — 3 und 5 — 6 Uhr zu geschehen. Bei normaler Fahrt sollte das Schiff in drei Tagen in Agram und in fünf Tagen in Sissek eintreffen und in beiläufig 14 Tagen nach Salloch zurückkehren. Stationen waren Salloch, Kleče, Littai, Sagor, Ratschach, Lichtenwald, Gurkfeld, Rann, Jessenitz, Agram, Sissek. Von Laibach bis Salloch geschah die Beförderung in gedeckten Wägen zum Preise von 51 kr. C. M. per Person. Die Fahrpreise für das Schiff waren per Person von Salloch: bis Kleče 6 kr., Littai 12 kr., Sagor 18 kr., Ratschah 24 kr., Lichtenwald 30 kr., Gurkfeld 36 kr., Rann 42 kr., Jessenitz 48 kr., Agram 54 kr., Sissek 2 fl. C. M. Güter wurden von Laibach bis Salloch zu 10 kr. per Centner gestellt. Für deren Transport bis Sissek bezahlte man per Centner bis Kleče 12 kr., Littai 18 kr., Sagor 24 kr., Ratsckach 30 kr., Lichtenwald ,34 kr., Gurkfeld 38 kr., Rann 44 kr., Jessenitz 50 kr., Agram 56 kr., Sissek 1 fl. 6 kr. C. M. Spedition besorgten 1808 in Kletsche Josef Wisiak, in Littai Gregor Caj. Wisiak, in Sagor die k. k. Idrianer Fabriksinspection, in Ratschach Josef Pluschk, in Lichtenwald das k. k. Navigationsamt, <) Damals besass der Laibacher Magistrat in Sagor Freischürfe auf Steinkohlen und hatte nur in der Person des Leopold Ruard in Sava einen nennenswerthen Concurrenten. 2) Schon 1773 in Aussicht genommen. Cf. VII. p. 175. "■) ' Heute Herrengasse 12, Eigenthum der „Banka Slavia“ in Prag. in Gurkfeld Josef Lakner, k. k. Navigationseinnehmer, in Rann das k. k. N a vi ga t i o n s am t, in Jessenitz Josef Woschitz, k. k. Einnehmer, in Agram J. B. Del-negro, in Sissek die k. k. Idrianer Getreidepro-ducten-Factorei. Die Bergfahrt war etwas theurer, da die Person von Sissek bis Salloch 2 fl. 24 kr., der Centner mit 1 fl. 24 kr. C. M. berechnet wurde. Von 20. Mai 1809 bis 5. October 1813 waren die Franzosen in Laibach. Aus dieser Zeit fehlen die Acten1) und Nachrichten über die Saveschifffahrt. Ein Fascikel der k. k. Landesregierungs-Registratur enthält eiirge Acten, Strassen, Brücken und Navigation betreffend. So zeigt am 25. Jänner 1810 Lorenz Zergoll, Navigationsassistent, an, dass am 17. Jänner bei St. Agathe unter Salloch in Folge Hochwassers ein mit Frucht beladenes Schiff versank, wobei ein Zugochse mit ertrank. Ferner meldet er unterm 6. Jänner 1810, dass sich die Save so gegen Poganek geworfen habe, dasss der Schiffzug auf das rechte Ufer überlegt und dort ein Treppelweg angelegt werden müsse, dessen Länge auf 200 Klafter und dessen Kosten auf 800 — 1000 fl. veranschlagt wurden. Hiermit sind die Acten dieser Zeit erschöpft. Ein Ausweis von 1815 gibt die Brutto-Einnahmen vom 1. November 1814 bis 30. Juni 1815 für die Aemter in Salloch, Prussnik, Ratschach, Gimpel, Lichtenwald, Reichenburg, Gurkfeld und Jessenitz mit 4301 fl., die Ausgaben mit 874 11. 26 kr. an Für die folgenden vier Monate werden 2150 fl. 31 kr., an Einnahmen und 437 fl. 12 kr. an Ausgaben präliminirt, so dass ein Reingewinn von 5139 fl. 52 kr. zu erwarten sei. Ueber den Schiffsverkehr und die daraus resultirenden Einnahmen für die Zeit um 1840 geben uns einige Acten der Land. - Reg. Conv. 442 Auskünfte. Um diese Zeit beschäftigte man sich nämlich mit dem Entwürfe einer neuen Schifffahrts-Ordnung. Unterm 8. Juli 1841 wird das Gubernium von der Hofkammer aufgefordert, die ausständige Aeusserung über den Entwurf einer Circularverordnung in Betreff der Saveschifffahrtsgebühren zu erstatten. Die unterm 25. December 1840 von Wien herabgelangten Acten wogen laut Bemerkung am Referatbogen 2 S’ 9 Loth. Unterm 23. September 1841 wird die Abgabe der Aeusserung abermals urgirt und der Termin dem Gubernium bis 15. October gestellt. Die Sache wurde 1842 finalisirt und sollten laut Hofkammerdecret ddo. 20. April erniedrigte Tarife in Wirksamkeit treten. Aus den Acten ist nun ersichtlich, dass z. B. 1840 ') Die Registratur der k. k. Landesregierung bewahrt von 1809—1813 nur 26 unbedeutende Fascikel verschiedenen Inhaltes. von Salioch 370 beladene und 129 unbeladene Schiffe ab-fuhren nebst 8 unbeladenen Flössen, 499 beladene aber ankamen. In Jessenitz fuhren thalab 320 beladene, 120 leere Schiffe, aber 1076 beladene Flösse, thalauf aber 440 beladene Schiffe. Dieser Verkehr brachte dem Aerar nach dem alten Tarife 7403 fl. 10 kr., welcher sich nach dem neuen aber auf 6248 fl. 20 kr. stellen würde. Die ganze Angelegenheit zog sich indessen noch bis 1844 fort, denn erst unterm 21. Jänner d. J. erfloss der Hofkammererlass als Erledigung des Berichtes vom 26. November 1842, mit welchem der mit Allerh. Entschliessung modificate Entwurf, welcher unterm 20. April 1842 herabgelangt war, in Druck zu legen und sich mit der Cameral-Gefäll -Verwaltung in Graz über den Anfangstermin zu verständigen sei. Unterm 25. Februar 184^theilt die Cameral-Gefäll-Verwaltung in Graz mit, dass sie den 1. Mai als Anfangstermin des III. Mil.-Quartales, mit welchem die Schifffahrt auf der Save wieder lebhaft zu werden anfängt, als den Tag bestimmte, mit welchem der neue Tarif ins Leben zu treten habe. Nach diesem Tarife bezahlten Schiffe aller Art auf der Thal- oder Bergfahrt, wenn beladen 1 fl. 20 kr., un-beladen 20 kr., — Flösse und Saumfahrzeuge aller Art beladen 30 kr., unbeladen 20 kr. auf jeder der drei Save-Mauthstationen zu Salioch, Ratschach und Jessenitz. Ueber die Getreidepreise zu Ende des XVIII. und im erstenViertel des XIX. Jahrhunderts gibt eine Marktpreise-Tabelle im Archive des Laibacher Magistrates Auskünfte. Es kostete im Mai 1799 der Metzen Weizen:1) 3 fl. 24 bis 3 fl. 40 kr., Hafer 2 fl. 20 kr. — 1800: W. 4 fl. 56 bis 5 fl. 22 kr., H. 3 fl. — 1801 W.: 7 fl. 8 kr. bis 7 fl. 39 kr., H. 3 fl. 25 kr. — 1802 W. : 5 fl. 54 bis 6 fl, 38 kr., II. 3 fl. 20 kr. Hier bemerkt der Referent : „An allen Getreid- und Victualiengattungen genug, so dass die Halbscheide des Getreides zurückblieb. Der theure Preis scheint schon zur Gewohnheit geworden zu sein, weil sich ein grosser The il des Volkes mit dem Kaufe und Weiterverkäufe abgibt; in Unterkrain und Steiermark Artikel sucht und abkauft, womit dem sichern Vernehmen nach die Preise aller Gattungen den hiesigen gleich hoch gestiegen sind. Die Erzeuger der Früchte bleiben nun so gänzlich aus, weil ihnen ihre Producte von den unzähligen Händlern zu Hause abgehandelt und schon dort gut und theuer bezahlt werden.“ 1803 im Juni: W. 6 fl. 26 bis 6 fl. 48 kr., H. B fl. 30 kr. — 1804: W. 3 fl. 58 bis 4 fl. 22 kr., H. 2 fl. — 1805 im Mai: W. 4 fl. 52 kr. bis 5 fl. 24 kr., H. 2 fl. 54 kr. — 1806 im Juni: W. 8 fl. 24 kr. bis 8 fl. 50 kr., H. 4 fl. bis 4 fl. 20 kr. — 1807: W. 5 fl. 30 >) Wir bezeichnen weiter der Kürze halber Weizen mit W. und Hafer mit H. bis 6 fl. 38 kr., H. 3 fl. 24 bis B fl. 50 kr. — 1808: W. 6 fl. 48 bis 7 fl. 20 kr., H. 4 fl. — 1809 heisst es: Am 21. Mai sind die französischen Truppen eingerückt, Getreide -0-, da schon seit 5. April, „wegen der kriegerischen Zeiten nichts zu Markte gebracht worden“. Im September notirte W. mit 12 fl., H. 3 fl. 24 kr. — 1810 Juni: W. 13 fl. 40 bis 14 fl., H. 7 fl. — Am 1. December aber W. 40 fl. bis 44 fl. Bank-Zettel, H. 13 fl. 20 kr., am 15. December wieder W. 3 fl. 30 bis 4 fl., H. 1 fl. 6 bis 1 fl. 16 kr. 1811 im Mai: W. 3 fl. bis 3 fl. 10 kr., H. 1 fl. — 1812 im Mai: W. 4 fl. 30 bis 4 fl. 40 kr., H. 1 fl. 36 kr. — 1813: W. 4 fl. bis 4 fl. 30, H. 2 fl. 6 bis 2 fl. 12 kr. — 1814: W. 4 fl. 30 bis 4 fl. 40 kr., II. 2 fl. 6 bis 2 fl. 12 kr. — 1815: W. 2 fl. 40 kr. bis 6 fl. 40, H. 2 fl. 12 kr. — 1816: W. 7 fl. 30 bis 7 fl. 54 kr., H. 2 fl. 18 bis 2 fl. 24 kr. — 1817: W. 8 fl. 30 kr. bis 9 fl. 30 kr., H. 3 fl. — Es waren diese Preise die Folgen der schlechten Ernten und Hungerjahre von 1815 und 1816 in Folge von unaufhörlichen Regengüssen. 1817 war wieder ein reiches Jahr, daher 1818 im Mai: W. 3 fl. 30 bis 4 fl. 10 kr., H. 1 fl. 6 bis 1 fl. 18 kr. kosteten. 1819: W. 2 fl. 30 bis 3 fl. 4 kr., H. 1 fl. — 1820: W. 2 fl. 30 bis 2 fl. 40 kr., H. 1 fl. — 1821: W. 4 fl. 40 kr. bis 5 fl., H. 1 fl. 50 kr. bis 2 fl. — 1822: W. 2 fl. 46 kr., H. 1 fl. 10 kr., endlich 1823: W. 2 fl. 56 kr., H. 1 fl. 6 kr.1) Das Waldwesen in Krain. Nach archivalischen Quellen von A. Miillner. Schon aus den bisherigen Publicationen unseres Blattes über die prähistorische und mittelalterliche Eisenindustrie Krains war die hohe culturgeschichtliche Bedeutung dieses Industriezweiges für das genannte Land klar ersichtlich geworden. Da aber dieselbe neben dem Erzreichthuine hauptsächlich auf dem einstigen Ueberflusse an Holz in den ausgedehnten Waldgebieten der Provinz beruhte, so ergibt sich die Wichtigkeit des Waldwesens von selbst. Dazu kommt noch der Umstand, dass das Holz schon seit Jahrhunderten einen wichtigen Exportartikel bildet. Es sei uns daher gestattet, diesem nationalökonomisch so hochwichtigen Factor hier eine nähere * 8 0 Es begannen die wohlfeilen Jahre der sog. „guten Zeiten“. Die Fleisch- und Weinpreise fiuctuhten in ähnlicher Weise. Es kostete 1 U Rindfleisch 1799—1801: 7>/2 kr. — 1802 und 1803: 8 und 8>/2 kr. — 1804 und 1805: 10 und 10*/2 kr. — 1806: 13 kr. — 1807: 14 kr. — 1808: 16 kr. — 1809: 20 kr. — 1810: 48 kr. — 1811: 8 kr. — 1812—1815 7 kr. — 1816 und 1817: 8 kr. — 1818: 7 kr. — 1819 und 1821: 6'/2 kr. — 1820 bis 1828: 6 kr. — Der Wein kostete die alte Maass 1799: 15 kr., stieg bis 1810 auf 48 kr. und fiel 1833 auf 20 kr. Untersuchung zu widmen, deren Resultate wir nach den urkundlichen Quellen unserer Archive1) den Lesern hiermit vorführen wollen. I. Die Forsthoheit des Landesfürsten. Unter den Staaten Europas nimmt Oesterreich bezüglich seines WaldstandeS die dritte Stelle ein. Es bedecken in Schweden 39-7 %, in Russland 36 %, in Oesterreich 32-9 % der Bodenfläche die Wälder. Unter den Provinzen Oesterreichs hat wieder Steiermark 47-94 %, Krain 44‘43 % und Kärnten 44-24 % Waldgebiet. Dann folgt die Bukowina mit 43-17 %. Alle übrigen Kronländer haben unter 40 % Waldland. Ungarn mit den Nebenländern nur 28-3 %. Der Gesammtflächenraum Krain s beträgt 995.583 Act und davon sind 442.309 ha Wald land, von dem wieder 111.257 ha oder 32 % Schutzwald sind. In dieser Hinsicht übertrifft Krain alle anderen Kronländer, da z. B. Kärnten nur 22 %, Tirol 15 %, Steiermark 12 % Wälder dieser Kategorie aufweisen.* 2) Schon aus der frühesten staatlichen Organisation folgte die landesfürstliche Oberhoheit über allen Landbesitz, welcher an die Ministerialen als Lehen verliehen wurde, welche unter Umständen an den Landesfürsten zurückfallen, oder von ihm sogar wieder eingezogen werden konnten. Bei der häufig eintretenden Geldnoth wurden viele Güter und Herrschaften an ver-mögliche Leute verpfändet (Pfandherrschaften) und von denselben sogar später unter Wahrung der landesfürstlichen Rechte als Eigenthum erworben. Unter den krainischen Herrschaften waren manche schon früher landesfürstliche, viele aber fielen nach des letzten Cillier’s, Ulrich II. Tode, welcher am 10. November 1456 in Belgrad ermordet wurde, an den Landesfürsten zurück. Die meisten dieser Güter wurden als Pfandschillinge weiter vergeben. Als landesfürstliche finden wir folgende Herrschaften in Krain benannt:3) Adelsberg 1436, Flödnik 1374 (Pfsch.), Gallenberg 1452 (Pfsch.), Görtschacli seit 1461 bischöflich, Gottschee nach den Cilliern (Pfdsch.), Grafenwart (Kostel), Graf en weg, Grünhof, Gurkfeld, Guteneck (Pfdsch.), Haasberg nach den Cilliern (Pfdsch.), Landstrass nach den Cdliern seit 1456 1. f. 0 Es wurden hierbei benützt die Fascikel I. 69, 70, 125 und 126 des Vicedom-Archives, Fase. 66 und 385 des Landesarchives, das Convolut 442 der k. k. Landes-Regierungs-Registratur, die Acten und Amtsbücher der Bergamtsbehörden, die Zois’scken Decreten-Protokolle im Landesmuseum und die Sitzungs-Protokolle des Ausschusses. 2) Cf. W. P., Zeitgemässe Betrachtungen über die Waldfläche in Oesterreich, in der Oesterr. Forst- und Jagdzeitung 1899, Nr. 839. 3) Cf. Valvasor XI. hei den betreffenden Schlössern. (Pfdsch), Laas (Pfdsch.), Lu eg in Innerkrain und Lueg in Unterkrain, M a i c h a u (Pfdsch.), Mannsburg, Mottling, Obermöttnik (Pfdsch.), Oberstein 1427 (Pfdsch.), Ortenegg, cillierisch (Pfdsch.), P ölland, a. d. Kulpa (Pfdsch.), Radmannsdorf (Pfdsch.), Reifnitz, Ruckenstein, Scharfenberg (Pfdsch.), Seisen-berg (Pfdsch.), Senoschetsch, Sibenegg 1293 (Pfdsch.), Stattenberg 1291 (Pfdsch.), Treffen nach Cilli (Pfdsch.), Ts ehern emb el, Weix eiberg 14Ö8 (Pfdsch.), Weissenfels nach Cilli (Pfdsch.), W i p p a c h, Zobelsberg.1) Aus dem Actenmateriale des einstigen Historischen Vereines übernahm das Museum ein Manuscript,betitelt,, Waldordnung in Krain“ von „Ferdinand Erzherzog zu Oesterreich Herzog zu Burgund Graue zu Tyrol etc.“ Da der Fürst den Erzherzog KaiU seinen in Gott ruhenden geliebten Vater nennt, so muss es Ferdinand II. sein,2) welcher die Ordnung erliess. Da ein Datum fehlt, so ist das Jahr nicht zu bestimmen. Vielleicht war es nur ein Entwurf für Krain nach einer steirischen Waldordnung, da im § 4 von steirischen Thälern, als dem Murboden, Kammer-, Palten-, Aflenz-, Mürz-, Trages-, Ens- und Admontthal gesprochen wird. Hier heisst es im § 5 von den Pfandherrschaften: „dieweil Uns als Herrn und Landtsfürsten in Unsern Pfandherrschaften alle Wälder und Hölzer ohne das zugehörig, und dieselben Unsere Vorfordern und Wir jederzeit frei Vorbehalten“ etc. — Ein klarer Beweis, dass diese Wälder nie ein freies Eigenthum der Pfandschillings-Inhaber sein konnten. Dazu kamen noch die ausgedehnten Waldcomplexe der Bisthümer, Stifte und Klöster, als Freising, welches die ungeheuren Laker Herrschaftswälder an den beiden Zeierflüssen und Br ixen, welches die Veldeser Herrschaftswälder zwischen den beiden Saven in Ober-krain besassen. Die Stifte Freudenthal, Sittich, Mariabrunn, Pieterjach und die Frauenklöster Münk endo rf und Michelstetten. Bei der grossen Ausdehnung der Forste, ihrer Unwegsamkeit und Unzugänglichkeit, hatte das Holz keinen Werth und es fiel Anfangs Niemandem bei, je daran zu denken, die Nutzniessung der Wälder den Unterthanen für ihren Hausbedarf zu verwehren oder zu beschränken, da der dadurch eintretende Verbrauch in keinem Verhältnisse zum vorhandenen Ueberflusse stand. Anders gestaltete sich aber die Sache, als im XIV. und XV. Jahrhundert im Lande zahlreiche Eisenwerke entstanden, welche für ihren Bedarf Holzquantitäten beanspruchten, die den Herdbedarf der Unterthanen gewaltig überragten. Als man nun daran ging, das anfänglich frei *) Zu sämmtlichen gekoren heute noch die besten und hervorragendsten Waldungen des Landes. 2) 1590 Herzog von Steiermark, 1619 Röm. Kaiser, f 1637. und ungeregelt sieh entfaltende Gewerkenwesen zu regeln und Bergwerksordnungen zu entwerfen, da wahrten die fürstlichen Gesetzgeber sofort ihre landesherrlichen Hechte und betonten dieselben nachdrücklichst. So bestimmt schon der erste Artikel der Caro-lingiscben Bergordnung von 1575, „die Landesfürstliche Hoheit betreffend“ : „Nachdem Uns als Regierenden Herrn und Landtsfürsten alle Bergwerch und Fund, wie die allenthalben in Unserem Fürstenthume, Landen, Herrschaften, Gerichten und Gebieten gelegen, so jezo im Wesen, oder noch künftiglich gefunden aufgeschlagen und gebaut werden, samt allen und jeden andern Hochaiten, Obrigkeiten, Wasserflüssen, Hoch- und Schwarzwäldern, Wegfährten und andern Zugehörungen und Stücken, ohne welche dieselben Unsere Bergwerke nicht mögen nützlich erhebt, gebaut und in Aufnehmen gebracht werden, ohn alles Mittl Uns und Unsern nachkommenden Erben und Landesfürsten in Krain und Grafschaft Görz als Unser Cammer-Gut zustehen“ etc. Laut Artikel YI. hatten die Bergrichter : „alle Fund sammt Wäldern und Werchgaden von Unsert wegen (also der Landesfürsten) zu verleihen“. Wie der Landesfürst seine Oberhoheit über die Wälder bei jeder Gelegenheit wahrte, beweist der Act, betreffend den Wald Ratsch na bei Fiume. Diesen beanspruchte der Prior und Convent1) von Fiume als Eigenthum, wobei er sich auf sein Urbar berief, dem zur Folge die Herrn von Tybein dem Orden ein Dorf Stud ina (Studeno), in der Herrschaft H o ttn i g g gelegen, gegeben habe. Sie meinen, dass auch der Wald dabei incorporirt sei. Schon 1588 verwehrte der Vicar des Priors dem „Holzdaziar“ von St. Veit am Pflaumb,* 2) darin Bretter zu schneiden. Unterm 29. October 1588 verwahrt sich der Erzherzog Carl dagegen, und verbietet dem Prior Einmischung in die Angelegenheiten des Waldes. Im Jahre 1604 wiederholt sich ein ähnlicher Fall. Unterm 14. August ddo. Görz berichtet der Waldmeister Joh. Bapt. Panizoll, dass bei seiner Waldbereitung „Vidalli del Argento Holzbestandtmann zu St. Veit am Pflaumb“ sammt andern dortigen Unterthanen sich beschwert habe, dass ihnen der Prior von St. Veit die Holzausfuhr aus dem Ra t seh nawa 1 de verwehre. Der Prior berief sich dabei auf obiges Urbar, Panizoll aber zu Gunsten des d’Argento, auf den Befehl Carl’s ddo. 1588 und bittet, es möge im gleichen Sinne von Erzherzog Ferdinand „ein frischer Befehl an den Prior und Convent zu St. Veit am Pflaumb“ erlassen werden. Unterm 24. September 1604 erhielt der Convent den Befehl des Erzherzoges, in welchem ihm aufgetragen ward : „dass Ihr Euch gedachten Waldes ferner keines- ') Augustiner Ordens. Cf. „Argo“ IV., p- 163. 2) Fiume. wegs anmasset, noch dem Holzdaziar alldort einige Hinderung zufüget.“ L. A. Fas. 66. Um diese Zeit standen gewisse Wälder für den Bedarf der damals bestehenden Gewerke in Benützung, welche der Oberbergmeister Gregor Komar in einem Berichte1) von c. 1580 aufzählt. Als solche nennt er: „die Wälder in der To 11 me in er Herrschaft,2) die Wälder im Wippacher Gericht oberhalb Hubel und in der V o d i z ; die bei V e h a r š e und in der N e u w e 11 gegen Loitsch hin; — die in der Herrschaft Lack;3) — die in der Wochein zu Veldes gehörig;4) — die in der Herrschaft Radmannsdorf (Jelovcawald); — die in A s s 1 i n g, welche zum Theil der Herrschaft W e i s s e n-fels und Veldes, zum Theil der Herrschaft. Lack gehören. Endlich die an der G urk in Unterkrain, theils zu Steberg theils dem Herrn Scharffen gehörig. Diese Wälder waren um 1580 den Gewerken zur Benützung überwiesen, beziehungsweise es lagen innerhalb derselben die damals im Betriebe befindlichen Hämmer. Als Entgelt für diese Nutzniessung betrachtete man die Einkünfte, welche in Form von Mauthen und Zöllen etc. aus dem Eisenhandel der Kammer des Landesfürsten zuflossen. Auf diesen Nutzen weisen die Gewerke auch immer und immer wieder hin, wenn sie Privilegien oder Begünstigungen erbitten, indem sie die Förderung des Kam mer gut es, beziehungsweise dessen Schädigung betonen. Begreiflicherweise betrachteten die Herrschaften und ihre Pfleger die Abstockung der Wälder auf ihren Lehnoder Pfandgebieten mit scheelen Augen und trachteten, wo es nur anging, die entstandenen Waldblössen mit Unterthanen zu besiedeln, die sie sogar in die Urbare eintrugen, um dadurch den Ertrag des Bodens für sich zu gewinnen. Daraus entstanden dann die vielfachen Reibungen und Händel zwischen Gewerken und Herrschaften, welche, wie wir anderwärts gesehen, und noch sehen werden, oft nicht eben mit Glacehandschuhen ausgetragen wurden. — Cf. „Argo" VIL, p. 92. — Es war die Zeit des Vorrückens der Unterthanen in die Walddistricte : — die Zeit des vielbeklagten Laasbrennens und Gere u temaehen s, über welches Vorgehen sich die Klagen der Gew'erke seit dem XVI. Jahrhundert bis in die letzte Zeit ihrer Existenz fortziehen. Ausser den Forsten der landesfürstlichen oder der landesfürstlichen Pfandschillings-Herrschaften und jenen der Herrschaften, welche den Gewerken das Holz für ihr Kohl liefern mussten, bestanden aber auch landesfürstliche Waldungen, welche unter der unmittelbaren Ver- <) Vicedom-Archiv. Fase. Mineralia. 2) Die Idrianor Waldungen. 3) Bischöflich Freisingisch. 4) Bischöflich Brixnisch. waltung der Hofkammer standen, die sie clinch einen eigenen Wald- oder Forstmeister, welcher dem Vicedom unterstand, beaufsichtigen und administriren liess. Diese Forste1) waren der S tangenwald* 2) am rechten Saveufer zwischen der Bessnitz und Littai, der Herzog enfo r st3) bei Krainburg, der Utikerwald4) bis gegen Billichgraz, der FeistritzwaId5) und der Wald Smrekouz von Podpeč gegen Oberlaibach hinter St. Annaberg am Südrande des Laibacher Moores. Auf diese Forste und Wälder bezieht sich der grösste Theil des urkundlichen Materiales, welches wir benützten und welches bis 1559 zurückreicht.fi) Schon gelegentlich der Schilderung unseres Eisenwesens trafen wir wiederholt auf Klagen der Gewerke und Behörden über das rücksichtslose Verwüsten der Wälder durch die „Unter thanen“, welchen ihre Wohnplätze in *) Heute wird Forst und Wald vulgär als identischer Begriff gebraucht, in früheren Jahrhunderten unterschied man sie genau, indem Forst einen Wald bedeutete, dessen Gebrauch nicht einem Jeden frei stand, sondern in welchem das Wild oder Holz zum Gebrauche eines höheren Herrn gehegt wurde, in unserem Falle de3 Landesfürsten. 2) Nach der Ortschaft Stanga; seit 1788 Pfarre mit 728 Seelen in 500 m Seehöhe. Valvasor schreibt von ihm II., p. 191. „Ueberzeucbt mit seinem Baumgewelbe viele Berge und Thäler“ er bestand aus Eichen, Buchen und Kastanien, „ist aber mehreren Theils durch die Axt entblößt, von Leuten bewohnt und ein Landsfürstlicher Forst.“ 3) Valv. II. p. 146 nennt ihn „Udenwald (sonst Herzogen-forst genannt) ein Landsfürstlicher Forst oberhalb Crainburg“. Nach Eeigersfeld Msc. p. 94 war er 1748 schon Auerspergisch. L. c. heisst es : „Herzogenforst. Ein Fürst Auerspergischer Wald in Ober-krain ober Krainburg gegen Neumarktl zu, völlig in der Ebene, wird ein und ‘/2 Stunde lang und >/2 Stunde breit = v Thanen, Feichten und Eichen. Die letzten aber sind meistens alte Eichen, weil die kleinen nicht aufkommen können aus Ursach dass viel umliegende das Jus haben daran Holz zu schlagen, Laubrecht und Gras zu mähen, da sie dann mit der Sengse die jungen Bäumlein abschneiden und kann der Wald deswegen nicht aufkommen.“ Nach Angabe Fruhebergers, „welcher Waldforster daselbst ist, und hat Jahrgeld 50 fl, davor“. Er heisst noch heute im Volksmunde Uđenboršt (corrumpirt aus Vajvoden boršt, was eben Herzogsforst bedeutet). Heute besteht er vorwiegend aus von Wiesen durchsetzten Föhrenbeständen, und ist ganz unter die Bauern vertheilt. 4) Bei Valvasor II. p. 146 Lutikh mit Buchen und Eichen, doch sehr ausgehackt, „weil die gesammte Nachbarschaft seinem Holze zuspricht“. 5) Um die Quellen und den Oberlauf der Steiner Feistritz. Es gehört gegenwärtig der Stadt Stein; wann der Besitzwechsel geschah, -war nicht zu eruiren. Bretsclineider bemerkt in seinem Elaborate über den Betrieb in den Bürgercorporations-Waldungen, dass „alle diesbezüglichen Nachforschungen im Vicedom-Archive, im Landesarchive in Graz und im Staats- und Familienarchive zu Wien gänzlich erfolglos geblieben sind, jedoch muss angenommen werden, dass diese Waldungen durch Schenkung, eventuell Ersitzung in das Eigenthum der berechtigten Bürger gelangt sind“. °) Vicedomarchiv Fase. I. 69 und 70. Landesarchiv Fase. 06 und 385. den Ebenen und Thälern zu enge wurden und welche ihren Uebersclmss an Menschenmateriale damals in die Wälder warfen, wie sie dies jetzt übers Meer nach Amerika oder in die Industriedistricte werfen, nachdem der letzte für ein Aeckerlein taugliche Waldboden bereits unter dem Pfluge, oder wo dieser nicht mehr arbeiten kann, unter der Haue steht. Man kann ruhig behaupten, dass, was heute in Krain an Grund und Boden noch bewaldet ist, eben für keine andere Cultur tauglich sei. Indessen nicht nur in die, für die Bergwerke reservirten, und in die herrschaftlichen Wälder rückte der Bauer zähe und rücksichtslos mit Feuer und Axt vor, auch in den speciell landesfürstlichen Kameralfor sten spielte sich der gleiche Process ab, wie sich dies aus den Acten nachweisen lässt. II. Die Waldverwüstung. Schon gleich eine der ältesten uns vorliegende Urkunde, eine Zuschrift der Kammer an den Vicedom vom 11. Mai 1559, betrifft die Wal d v e r w üs t u n g durch die Bauern; da heisst es: „aus des Gabriel Busol in am Jauernik Suppliciren gehe hervor, dass die Bauern auch sonstige, die Wälder verderben und veröden“. Er bittet um Abhülfe dagegen. Die Kammer befiehlt nun im Namen des Kaisers dem Vicedom, mit anderen tauglichen Personen, also commissioneil, die Wälder zu besichtigen und zu berathen, wie der Verwüstung gesteuert werden könne. Unterm 1. Februar 1566 schreibt der Erzherzog Carl aus Wien an den Vicedom: Das Gai svi eh1) soll in den landesfürstlichen Wäldern viel Schaden stiften, der Vicedom soll ihm seinen „Rath und Gutbedunken derwegen zukommen lassen“. Auf der Adressseite ist ein Concept dazu, in welchem es heisst, dass es in „Oberkrain, alda es die Eisenberkwerke hat, gänzlich abgestellt sei. So will doch bei dem halstarrigen Pauernvolk kein Verbot statthaben, womit ernstliche Handhabung beschiehe“.2) >) Heute ist das Geissvieh Dank den geltenden Forstgeseizen in Krain nahezu verschwunden. 2) Da wir den Klagen über das waldverwüstende Gaissvieh noch öfter begegnen werden, so sei uns hier einer interessanten Beobachtung zu erwähnen gestattet, welche Herr Dr. Marchesetti in den einst von Menschen bewohnten Höhlen am Karste machte. Bekanntlich wird die Entwaldung des Karstes einfach den Venetianern zugeschrieben, als ob diese so nach Herzenslust auf kaiserlichen Gebiete hätten die Wälder niederhauen können. Die Unrichtigkeit dieser Behauptung wird sich später urkundlich beweisen lassen. Dr. Marchesetti vermuthet hingegen mit viel mehr Wahrscheinlichkeit, dass bereits in vorhistorischer Zeit die schon damals zahlreichen Ziegenherden der Höhlenmenschen die Verwüstung angerichtet hatten. In seiner Abhandlung: „La caverna di Gabrovizza in den Atti del Museo civico die storia naturale di Trieste Vili. 1890 berichtet Dr. Marchesetti wie folgt: 1572 schreibt die Kammer an den Yicedom Hofer unter anderem, dass sowohl der Bergmeister und der von Diet rich stain1) über die Wald Verwüstung klagen. Der Vicedom möge seinen Bericht erstatten. Unterm 1. Mai 1572 beschwert sich Forstmeister Hans Wildt bei der Cammer über Forstverwüstung und Verschwendung als des Her zöge nforstes, „ W u 11 u c h “ (XJtik) und Stangenwaldes, und bittet um gnädigste Hülfe, denn die Behörden tbäten nichts dagegen. Es heisse in seiner Instruction, dass, „wenn er Einen betreten würde, durch welchen es dem Gehölz zu Nachtheil gereicht“, er ihn dem Landeshauptmann und Vicedom zur Bestrafung anzuzeigen habe. Im Stangenwald machen die Unterthanen verschiedener Herrschaften Gereute. In der Instruction heisst es auch, dass er von den Unterthanen bei und im Stangenwald das Forstrecht, als für das Brennholz von Jedem 8 kr. abzufordern habe, sowohl als von Denen die um die Sau und Laibach gesessen. Er habe es gethan, die Unterthanen aber hätten sich darüber „h ö c h s 11 i c h e n“ verwundert, weil sie dieses zuvor nie gereicht und vermeint, als ich ihnen solche Neuerung aufgesezt“. Die meisten Unterthanen gehören dem Herrn PI es h k o vi t s ch, der Herrschaft Weixelberg, der Landhauptmannschaft, der Herrschaft Lubek, dem deutschen Haus in Laibach und dem Pfarrer zu St. Martin in der Lettey. Auch mit dem Gaisshalten richten sie viel Schaden an. Vom Herzogenforst bei Krainburg heisst es: „Je heiliger die Zeit, je mehr Schaden es durch die selben anrainende Dörfer geschieht, da ich und die Forstknechte etwa anlieimbs oder zu Kirchen seien, so ist es auch am Charpfingstag2) das Feuer in dem jungen aufgeschossenen Herzogsforst, als männiglich zu „Die Tliiere, von denen sich die Bewohner dieser Höhle hauptsächlich nährten, waren Ziege und Schaf; von den ersteren fand ich 109 Unter- und 23 Oberkiefer, während ich vom zweiten 45 Unterkiefer und 3 Oberkiefer fand, Ueberdies wurden beiläufig 100 zerstreute Zähne und eine sehr grosse Menge von andern Knochen gesammelt, welche diesen beiden Thieren angehörten.“ Auch in zahlreichen anderen Höhlen und nicht wenigen Castellieri findet sich ein Ueberwiegen der Ziegen. Als Beispiel für die waldverwüstende Thätigkeit der Ziege führt Dr. Marchesetti die Insel St. Helena auf, welche bei ihrer Entdeckung zu Anfänge des XVI. Jhrh. ganz mit Urwald bedeckt war, „nach Einführung der Ziegen verschwanden jene Wälder, über welche die Axt der Menschen mit Mühe gesiegt hätte, wie durch einen Zauber“, so dass als Burchel 1805—10 und Roxburg sie besuchten, die Baumvegetation sich auf die unzugänglichsten Felsen geflüchtet hatte, das Bedürfniss nach Holz liess endlich die Ziegen proscribiren und in wenigen Jahren bedeckte sich die Insel neuerdings mit einem Mantel von Wäldern. *) Inhaber der Pfandherrschaft Weissenfels. 2) Gründonnerstag. Kirchen gewest, gelegt worden und wenn die Forstknechte nicht so bald kommen, so war es fast um das junge Gehölze, das ich lange Zeit aufgezügelt“ geschehen gewesen. Am Ostermontag in aller Frühe wurden darin drei Fuder1) Tannen abgeschlagen, da er oder die Knechte doch gar nicht vermeinten, an einem solchen Tage Jemanden im Walde zu finden. Die Thäter wurden eruirt. Nun hatte der Forstknecht Einen, der vor einiger Zeit in dem jungen Gehölz junge Eichbäume abgeschlagen, gepfändet. Als dieser ins Dorf, da er die Asstl gesucht, kam, fiel der gepfändete Bauer mit zwei Söhnen über ihn her und hätten ihn erschlagen, wäre er nicht in ein Haus entronnen ; auch stürmten sie das Haus und hätten geschworen, so sie ihn bekommen, wollten sie ihn „in Stucken hauen“, den Leuten ist noch nichts dafür geschehen, sie sind ungestraft geblieben. Es sei unmöglich bei solcher Handhabung der Vorschriften die Forste zu erhalten. Man möge die Städte dazu verpflichten, Forstfrevler, wenn sie zu Markte kommen, über sein Verlangen festzunehmen. Unterm 30. Mai ergeht ein Befehl der Kammer, den Uebelständen abzuhelfen. Von c. 1572 liegt ein ähnliches Schriftstück des Waldmeisters Wild an die Kammer vor, in welchem er über Verwüstung und Verschwendung der drei Forste, als des Herzogenforst, Wyttych und S t a n g e n w a 1 d klagt. Da man dagegen nicht gehörig einschreite, werden die Unterthanen „dadurch gestärkt und desto mehr sich soliches unterstehen und dies 72. Jahr (1572) ihr etliche Neubruch aufgeworfen und daneben das Gehölz verschwandt, als namentlich zu St. Jörgen der Herrschaft Lübeck zugehörige, darunter der Schmidt Namens Juri (Georg) zum Kohl das Gehölz abschlagen lässt, dazu den Forstknecht drohlich, erfolget der Mutwille allein, weil ich ihn mehrmal angezeigt und ihm solches bisher nachgesehen und (er) nicht darum gestraft worden“. Das Gleiche gelte für die Herrschaft Weixelberg, wo denen von „Neuolauye und Gabryach“ durch den Commissär ihre „vermeinte Gerechtigkeit gänzlich eingestellt und abgeschlagen, darinen sie sich aber nichts irren lassen, sondern mit Machung der Gereute fortfahren.“ Im Herzogenforst hauen sie in den Feiertagen (cf. die vorige Urkunde), und haben am „hl. Ostermontag darin drei Fueder Tannen zum Astein abgeschlagen“ da weder er, noch die Forstknechte es vermutheten Jemanden im Wald zu finden. Hier handelte es sich um speciell landesfürstliche Forste. Das nachfolgende Actenstück beweist aber wieder, dass auch die Pfandschillings-Herrschaften der ') Wagenladungen, Kammer unterstanden, und sich deren Inhaber gegebenen Falles an dieselbe wenden mussten. So klagt der kaiserliche Rath und Landesverweser Hans Josef Freih. v. Egk, Pfandinnliaber der Herrschaft Flödnigg, in einem Actenstücke von c. 1573 sine dato, dass der Landesfürstliche Forst der Herrschaft Flödnik durch Blitzschläge, Windfälle, Halter-Brand') und heimliches Aushacken „nicht wenig-schütter und licht gemacht worden“, das Rothwild, welches rudelweise darin hauste, sei ausgerottet : v. Egk schlägt vor, auf vier bis fünf Jahre den umliegenden Dörfern den Vieheintrieb in den Wald zu verbieten. Diesem Ansuchen wurde unterm 18. Juni 1573 Folge gegeben und der Vicedom beauftragt, das Verbot zu publiciren. Das Verbot scheint indessen wenig gefruchtet zu haben, denn schon unterm 4. Februar 1576 erfloss ein Befehl des Erzherzogs, welcher über Anzeige, dass die eigenen und fremde Unterthanen den Wald fort niederhacken und es auf Pfändung ankommen lassen wollen, gebietet, diese Ungebühr abzustellen. Den Bezugsberechtigten sei das Brennholz über Ansuchen auszuweisen, die Fremden aber seien abzuweisen. Auch hier half der Befehl des Landesherrn nichts, denn unterm 13. Mai 1615 klagt der Vormund der Frh. Egk’sclien Erben Adam von Hallegger, wieder über die Waldverwüstung durch die Bauern der umliegenden Dörfer. Unterm 28. August 1620 heisst es in einem Decrete Ferdinand’s IL, dass das gemessene Generale Carl’s von 1573 „wenig in Acht genommen werde“, indem die Bauern sich jeden Baum, der durch Windbruch auf eine Wiese fällt, sofort aneignen. Selbst die Pfarrer von Yodiz missbrauchen ihr Beholzungsrecht über die Gebühr. Es wird daher abermals eingeschärft, schonender mit dem Walde zu verfahren, und ohne Erlaubniss des Pfandinhabers nicht zu hacken. C. 1575 klagen die Gewalttrager der Gewerken Junauer und Rottenmanner von ihrem Standpunkte aus, dem Erzherzoge über diese Missstände, auf welche Beschwerdeschrift wir noch an anderem Orte zurückkommen werden. Im Jahre 1578 ddo. Graz 27. Juni, urgirt der Erzherzog abermals beim Vicedom die befohlenen Massregeln gegen die Holzverwüstung im Herzogsforst, Stangenwald und „Witich“ (Utik) zu exequiren, um dem Verwüsten der Wälder Einhalt zu thun. Unterm 19. December 1586 berichtet der Vicedom an die Kammer, dass der Oberbergrichter schon in drei verschiedenen Eingaben über die Verwüstung der Herrschaftlich Radmannsdorfer Wälder klage. Der Vicedom erklärt, dass er sich selbst dahin hätte begeben wollen, aber wegen Ueberhäufung mit Geschäften i) konnte er nicht abkommen, wesslialb er den Forstmeister Hans Wild, den Aufschlageinnehmer in Krainburg Peter Aunitsch und den Barthelme Jausinger aus Radmannsdorf zu Commissären bestellt habe. Unterm 17. Juli 1587 wird der Vicedom beauftragt, der Verwüstung der, zu den Bergwerken in Unterkrain gewidmeten Wälder „in der Susha und Lokaw“ zu steuern, welche eine Zeit her durch Gereutemachen sehr verwüstet werden. Unter Einem werde auch an den, eben in Aussicht genommenen Bergrichter für Unterkrain und Cilli Merten Jurkoshitsh ein diesbezüglicher Auftrag ergehen. Sehr lehrreich für die Verhältnisse zwischen Landesherren, Herrschaften und Unterthanen, ist das nachfolgende Actenstück. Zu Ende des XVI. Jahrhunderts klagen nämlich die Unterthanen bei der Kammer über „Bedrückung“1) durch die Forstmeister, welche ihrem „ alten Herkomm zu wieder in der Stangen allerlay Eintrag und Irrungen erzeugen“ darüber wird z. B. unterm 24. Februar 1592 Bericht abverlangt. Der Vicedom berichtet ddo. 2. Mai, dass er nachgeforscht und gefunden habe, dass schon Erzherzog Carl um 1570, schon zu „etlichmalen alles Ernstes ge-botten“ dass weder Landleute noch Unterthanen im Stangenwalde ohne Vorwissen des Landesfürsten weder sich beholzen, noch weiden noch Gereute machen dürfen. Dem Befehle wurde nicht nachgekommen, selbst die Wälder in Abödung gebracht „sonderlich aber mit Ab-m eis sung“'1) des jungen Eichenholzes in der Stangen ein merklicher Schade zugefügt werde. Der Oberbergrichter Assler klagt unterm 10. März 1603 dass die im Weissenfelser und „Velsserischen“ (Veldes) Landgericht liegenden bresianischen Hammerwerke am Jauernik, Sava und Assling viel Kohl jährlich brauchen. Nun wird aber im selben Revier der Waldstand durch Gaissvieh verwüstet und noch dazu werden im Winter in den zu den Bergwerken gehörigen Wäldern durch Niederschlagen der Stämme Schaden zugefügt, so dass wenn keine Abhülfe geschaffen werde, sich die Bergwerke kaum mehr als 6 — 7 Jahre erhalten könnten. Alle dagegen erhobenen Beschwerden, Mahnungen, Klagen und erlassenen Generalien wurden „verschimpflicher Weis in Wind geschlagen“. Er bittet um energisches Einschreiten gegen den Unfug und um Erlaubniss, mit seinen Leuten „solche Ungehorsame selbst fenten“ (pfänden) zu dürfen. Mit Decret ddo. 13. März wird dem Vicedom aufgetragen, die erlassenen „Generalia“ zu publiciren und das * 2 1) Das bekannte Lied vom bedrückten „tlačeni“ und „teptani narod“ wurde somit schon damals gesungen, weil der gute narod in den Wäldern nicht so wirthschaften durfte, wie er wollte. 2) Abhauen ; der M e i s s im Forstwesen noch üblich, ein Hau oder Schlag, Jungmeiss s. v. als Jungholz. i) Feuer, welches die Hirten sich anzünden. „etwa durch den Bergrichter, oder seine untergebenen Offizier gepfändete schädliche Vieh“ anzunehmen, zu Geld zu machen und ordentlich zu verrechnen. Wie nachsichtig man übrigens die lieben Unterthanen bei ihren Waldfreveln in Praxi behandelte, dafür haben wir in einem Decrete vom 14. Juli 1608 den Beweis. Franken und Slaven in den Alpenländern. (Schluss.) Wir zählen in Krain 26, in Kärnten 11, in Steiermark 23 und in Oberösterreich 14 dem hl. Vitus geweihte Cul-tusstätten. Sein Tag fällt auf den 15. Juni, zur Zeit des längsten Tages. In Krain sagt ein Sprichwort: „um St. Veit sieht man Tag und Nacht, — o svetem Vid, se noč in dan vid.“ Jede der Gegenden, wo eine St. Veits-Kirche liegt verdiente eine eingehendere Untersuchung. Hier sei einer in Oberösterreich gedacht, welche uns ganz interessante Aufschlüsse zu geben geeignet zu sein scheint. Es ist nämlich eine interessante Erfahrung, dass an Stätten, avo heidnischer Cultus oder bedeutendere Niederlassungen bestanden, wenn dort eine Kirche errichtet wurde, mit Vorliebe der hl. Georg1), der hl. Michael oder die hl. Mar-gar et h als Patrone gewählt wurden. Sie sind eben Drachenbezwinger. In Slavenländern oder einst von Slaven bewohnten Gegenden scheint der hl. Vitus aber an die Stelle des slavischen Sonnengottes Svantevid gesetzt worden zu sein. Für Prag ist dies erweislich, wo der Tempel Svantevids in den St. Veits-Dom umgewandelt wurde. An der Traun in Oberösterreich liegt dort, wo das Kremsthal in das Traunthal mündet, auf einem vorgeschobenen Hügel die Filialkirche St. Viti am Berg, der Pfarre Ansfelden. Zwei Kilometer davon ist die Ueberfuhr, welche nach dem Pfarrorte Traun führt, von welchem wieder circa 1-5 7cm entfernt, die Ortschaft St. Dionysen am Traunufer liegt. In S t. V e i t am Berg ist nun jährlich am Sonntage nach dem 15. Juni ein grosser Concurs, zu welchem an 2000 Menschen zusammenströmen, wie ich mich davon am am 19. Juni 1887 selbst überzeugte. Auffallend ist es nun, dass sich hier nur Leute aus dem Hügellande von Kremsmünster, Neuhofen, Sirning, Sippach-Zell etc., manche viele Stunden weit her, einfinden, während aus der unmittelbaren Nachbarschaft von Traun und St. Dionysen Niemand her zu wallfahren pflegt ; die Erscheinung ist umso auf- *) Zu Schakka im Hauran, südlich von Damaskus wurde z. B. zu Ende des IV. Jahrhunderts durch Bischof Tiberius ein kleiner Tempel: Saluti et Victoriae Probi Aug. gewidmet, — in eine Capelle St. Georgi umgewandelt. Cf. P. M., Jullien Altchr. Ruinen Nordsyriens. Kath. Miss. 1894, p. 176. fallender, als die Leute von Traun und Dionysen dafür nach dem circa 15 Im entfernten Pöstlingberge1) bei Linz wallfahren. Einer gefälligen Mittheilung des Herrn Herman Mayer, Pfarrers in Traun zur Folge, bestand früher die Pfarrkirche im Orte St. Dionysen. Heute bilden die Grundmauern des Kirchleins die Mauere eines strohgedeckten Wohnhäuschens. Der Friedhof ist jetzt ein Obstgarten. Der Patron der Kirche war der Bischof und Martyr Dionysius, welcher als erster Bischof von Paris in der ziveiten Hälfte des III. Jahrhunderts wirkte, aber oft mit dem Dionysius Areopagita verwechselt wird. Betveis dafür, dass wir es in St. Dionysen mit dem Pariser Bischöfe zu thun haben, ist seine Statue in Traun, welche ihn mit dem abgeschlagenen Haupte in der Hand darstellt. Wir finden somit hier den Hauptheiligen der Franken2) als Patron und Namengeber der Ortschaft, dürften daher nicht fehlgehen, wenn wir dieselbe direct als eine Franken-Ansiedlung betrachten, welche, gedeckt durch den Strom, ein wichtiger Posten gegen die jenseitigen Slaven war, die laut Urkunde von 777*) * 2 3) die Gegenden zu beiden Seiten des Kremsthaies zwischen Traun und Enns und über dieselbe hinaus, besiedelt hatten. Während nun die das linke Traunufer besetzt haltenden Franken schon lange Christen waren, ja als solche überhaupt hier einrückten, Avaren die Slaven noch Heiden und feierten ihre Svantevidsfeste in Berg, welche den Franken jenseits doch ein Greuel sein mussten und zu dessen Austilgung ja durch Tassilo das Stift Kremsmünster 777 gegründet wurde. Dazu kam noch die, auf tiefgehender Charakter- und Sprachverschiedenheit gegründete Aversion der stolzen Franken gegen die Slaven, um jede Berührung mit letzteren zu vermeiden. Allerdings steht heute keine solche Scheidung mehr im Wege, allein die Sitte, dem Kirchtage von St. Veit am Berg abseits zu bleiben, Avird zähe festgehalten, obwohl die Gründe dafür schon längst beseitigt sind. Müllner. Antike Goldfunde um Stein. I. Goldfibeln aus den Steiner Alpen. In der umstehenden Figur geben wir die Abbildung einer goldenen römischen Fibel in natürlicher Grösse, welche sich im Besitze des Herrn k. k. Landesgerichtsrathes ‘) Chestinperc der Urkunde vom 21. August 827. 2) Er gründete auf einer Seine-Insel ein Bistlium und wurde unter Valerian oder Maximianus Herculius geköpft. Seine Grabcapelle liess Genovefa 469 zu einer Kirche erweitern -— St. Denys. — Im VII. Jahrhundert wurden seine Reliquien von Dagobert in der von ihm gegründeten Abtei St. Denys, in einem Silbersarge verwahrt, deponirt. Wetzer u. Welter Kirchen-Lexic. III., p. 1798. 3) Cf. VII. pag. 199. Julius Polec und seiner Frau Gemahlin befindet. Das Stück gehört dem sog. norischen Fibeltypus an. welcher in Krain aus der Gegend von Weisskirchen, St. Barthelmä etc. in zahlreichen Exemplaren sich vorfindet. Es ist vortrefflich erhalten, wiegt 41 Gramme, und hat schon seine Geschichte. Fig. l. In der Monatsversammlung des ehemaligen Historischen Vereines vom 4. October 1S60 besprach Herr Willi. Urbas eine Fundstätte bei Moräutsch in Unterkrain. „Die Besprechung dieses Berichtes gab Herrn Museal -custos Deschmann Anlass, an den Fund eine r goldenen Fibel durch einen Hirten in den Steiner Alpen zu erinnern, der in den verflossenen Jahren Aufsehen erregte. Dieses seltene, Anfangs in Stein feilgebotene, 11 Ducaten schwere und auf einen Geldwerth von 70 fl. geschätzte Stück wurde um 200 fl. nach Wien verkauft. So gehen dem Lande die kostbarsten Funde verloren,1) und es wäre daher sehnlichst zu wünschen, dass in den Landbezirken die Organe der Regierung auf die Erhaltung von derlei Funden für das Land Einfluss nehmen möchten.“ (Mittb. 1860, p. 87.) Seitdem schlief die Sache ein, bis im Jahre 1899 Herr Landesgerichtsrath Polec, ohne von dieser Notiz etwas zu wissen, obige Fibel dem Berichterstatter zur Einsicht vorlegte. Frau Polec überkam das Stück nach ihrem verstorbenen Vater Herrn Johann Podrekar, Kaufmanne in Stein, welcher es seinerzeit dem Finder abkaufte. Frau Polec bemerkte, dass der Fund circa 1859 gemacht worden sei und die nach Wien verkaufte Fibel etwas kleiner gewesen wäre. Es müssten daher mindestens zwei Exemplare gefunden worden sein. Auch wäre sie nicht um 200 fl., sondern nur zu 80 fl. abgegeben worden. Gefunden wurden diese Fibeln an der Krainerisch-Steirischen Grenze beim sog. „Krajnski rak“ in der Öerna. ^ Der Goldmünzenfund, bei Stein. Im Frühjahre 1842 fanden Kinder beim Spiele an einem Erdabhange in der Hutweide zwischen Stein und >) Heute ist dieser Export von heimischen Fundobjecten durch die Central-Commission für Kunst und historische Denkmale organi-sirt, welche jährlich Ausgräber subventionirt und formaliter unter die Ueberwachung des Conservators für Krain stellt, welcher dann die Funde für das Wiener Museum abzuliefern hat. Teinitz Goldmünzen, welche Anfangs kreuzerweise verkauft wurden. Die Stücke kamen in mehrere Hände. Die meisten dürften der damalige Pfarrer in Teinitz Primožič und Kaufmann Gecel in Stein erworben haben. Die Angaben über die Zahl schwanken sehr, es war von circa 300 Stück, welche in einem Topfe lagen, die Rede, wie mir 1874 in Commenda mitgetheilt wurde. Wohin die Münzen geriethen, ist nicht mehr eruirbar, eine davon, jetzt im Privatbesitze, ist ein Aureus der Justa GrataHonoria der Schwester Valentinian’s III., welche nach 454 starb. Das Stück hat 21 mm Diameter. Av. D. N. IVST. GRAT. HONORIA. P. F. AVG. Rv. BONO REIPVBLICAE. — R. V. — Letztere Buchstaben zu beiden Seiten einer Victoria, welche ein grosses Kreuz hält. Im Abschnitte COMOB. Coh. 1. Einige Stücke, ebenfalls von Honoria, erhielt der k. k. Verpflegsverwalter Herr Simon Pogačar, welche aber nicht mehr in seinem Besitze sind. Nur das Museum ging leer aus, (Cf. „Argo“ VI., p. 37). Selbst über die Anzahl der gefundenen Stücke erhielt das Museum keine richtige Nachricht. Müllner. Eine neue römische Inschrift in Laibach. Am 25. November 1896 traf man beim Abtragen des Hauses Nr. 4 in der Bahnhofgasse auf einen Sarg von Moräutscher Tuff, welcher von W—0 situirt lag. Seine Dimensionen im Innern waren P86 m: 0'87 m: 0'62 m. — Er enthielt zwei Skelette, das eines Mannes und einer Frau ohne jede Beigaben, welche wahrscheinlich nach Theodorichischem Rechte schon längst entnommen wurden. Die Köpfe der Leichen lagen im Westen. Anfang März wurde dieser Sai’g ganz ausgehoben und dabei kamen Trümmer von cannelirten Säulen nebst dem Fragmente einer Grabschrift zu Tage. Das Erhaltene lautet: CORN ELIOET CONIVGI KARISSIMAE ET S IB I P O S V I T Zwei Häuser weiter Nr. 8 entdeckte man am 24. April 1893 einen Sarg von P8 m Länge, 0'53 m Höhe und 0’15 m Breite innerer Lichte, von N—S situirt. Die Leiche, 145 cm lang, war ebenfalls ohne Beigaben, nur beim Schädel am Nordende des Sarges lagen Reste von Goldfäden, mit welchen wahrscheinlich ein Schleier durchweht war. Der Kopf war mit einem Steine vom Schlossbergmateriale gestützt. Müllner. Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge 12mal im Jahre, 1—1