8^9 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnna Nr tt4 Dieustass den 21. Mai 1872. (181—2) Nr. 2508. Kundmachung. Infolge Erlasses des k. 5 Ministeriums des Innern vom 6. Mai l. I., Z. 5875, wird der Konkurs zur Besetzung eines krainischcn Stifts-Platzes in der f. k. theresianischen Akademie in Wien hiermit ausgcfchrieden. Zu diesem Stiftplatze sind Söhne des krai-nischen Adels berufen, welche das achte Jahr vollendet, das 14. nicht überschritten und wenigstens die zweite Normalklasse mit gutem Erfolge abfol-virt haben. Die mit der Nachweisung dieser Erfordernisse, dann mit dem Taufscheine, dem Kuhpockcn- und Impfungsscheine, dann dem ärztlichen Zeugnisse über die vollkommene Gesundheit und den geraden Körperbau, eudlich mit den Beweisen über den Adel, wofern er nicht notorisch ist, gehörig belegten Ge suche sind bis 15. Juni 1872 bei dem Landesausschusse in Laibach einzubringen. Laibach, am 12. Mai 1872. Vom krainischen Landesausschujse. ^182^1) Nr. 584." Edict. Bei dem k. k. Bezirks-, zugleich Untersuchungs-gerichte in Tschernembl ist die Adjunktenstelle mit dem Gehalte jährlicher 800 fl. zu besetzen. Die Bewerber wollen ihre gehörig belegten besuche, in welchen sich auch über die vollkommene Kenntnis der slovcnischen Sprache auszuweisen ist, bis 1. Juni 1872 bei diesem Präsidium im vorschriftsmäßigen Wege einbringen. K. k. Kreisgerichts-Präsidium Rudolfswerth, am 15. Mai 1872. ^(184^1) Nr. 3022. Kundmachung. Die Jagdbarkeit in der Ortsgemeinde Naina soll für die Periode vom 1. Juli 1872 bishin 1877 am 7ten Juni l. I. um 10 Uhr vormit-^gs Hieramts wieder verpachtet werden, wo die Pachtbedingnisse eingesehen werden können. K. k. Bezirkshauptmannschaft Laibach, am ^4. Mai 1872. (169—3) Nr. 2110. Edict. Die Jagdgerechtfame in der Untergemeinde ^Winz wird für die Dauer seit 1. Juli l. I. "shin 1877 am 25. Mai 1872, ^mittags 11 Uhr, in dem städtischen Rathaus-»ude zu Bischoflack öffentlich in Pacht gegeben .nben. Die Uebernahmslustigen werden hiezu ""geladen. a K. k. Bezirkshauptmannschaft Krainburg, am trasik und die übrigen 50 st. den für die Lotto-Collectur gemachten Anbot sicherstellen, d) Die legale Nachwcisung der Großjährigkeit des Bewerbers, dann die Fähigkeit desselben zur Führung einer Lottocollectur und zur Leistung der festgefctzten Kaution; endlich c) ein obrigkeitliches WolvcrhaltungSzcugms mit besonderer Rücksicht auf die im nachstehenden Absätze enthaltenen Bestimmungen und mit Angabe der bisherigen Beschäftigung und des Wohnortes des Offcrentcn. Auch hat der Bewerber zu erklären: 1. Ob und mit welchen Beamten der k. k. Lottodircktion er verwandt oder verschwägert sei; 2. ob und welche Lottocollectur derselbe bereits besitze, und daß er auf dicfclbe im Falle der Annahme feines Offertes unbedingt verzichte. ^ Ausgeschlossen von der Bewerbung um eine Tabaktrafik dann um eine Lottocollcctur sind: ll) Minderjährige; d) wegen eines Verbrechens, dann wegen eines aus Gewinnsucht entsprungenen Vergehens oder einer derlei Uebertrctung; ferner wegen Schleich- handels oder einer schweren Gefall sübertrctung schuldig erkannte oder nur wegen Abganges rechtlicher Beweise der Untersuchung entbundene Personen; c) gewesene Kommissäre oder Pächter von Gefallen, welchen die Befugnis aus Strafe oder wegen eines Verschuldens entzogen wurde, oder welche vertragsbrüchig geworden sind; (1) diejenigen, über deren Vermögen der Konkurs der Gläubiger eröffnet, oder das gesetzliche Vergleichsverfahren eingeleitet wurde, und 0) diejenigen, welche zur Verwaltung des eigenen Vermögens nicht befähigt sind. Offerte, welche von Personen, denen ein ge-sctzlichcS Hindernis im Wege steht, oder welche verspätet eingebracht werden, oder welcke unbe-stimmt oder bedingt lauten, werden nicht in Be tracht gezogen. Pensionisten, Quicscenten, Provisionisten u. s. w., welche einen Tabak- und Stempelmarken-Kleinverschlcißposten oder eine Lottocollectur im Kom-missionswegc erstehen, verbleiben im ungeschmälerten Genusse ihrer Ruhegcbühr, und der in den Offerten etwa gestellte Anbot der Zurücklassung einer solchen Gebühr oder Gnadengabe findet keine Berücksichtigung. Die erlegten Reugelder für jene Offerte, die nicht angenommen wurden, werden gleich nach crfolgter Entscheidung über das Resultat der Offertverhandlung zurückgestellt; das Reugeld des Erstehers aber wird zurückbehalten, bis derselbe die erste Pacht-schillingSratc sür die Trasik eingezahlt und beziehungsweise die Kaution im Betrage von 1600 st. Realwert!) für die Loltocollectur erlegt oder sichergestellt haben wird. Die näheren Bedingungen können so wol bei der gefertigten k. k. Finanz-Direktion, als auch bei dem k. k. Lottoamte in Trieft eingesehen werden. Muster eines Offertes. 50 Kreuzer SlemptlmaitV Der (Die) Unterzeichnete (Vor und Zuname, Stand oder Beschäftigung und Wohnort < des Offe-rcnten) erklärt, daß er (sie) bereit sei, den Tabak-Klcinverschlcißpostcn in Laibach Haus-Nr. 15, dann die damit verbundene, für die Ziehungen in Wien unter 3ir. 541 und für die Ziehungen in Trieft unter 3ir. 69 eben daselbst bestehende Luttocollcctur unter den in der Konkurrenz Kund-machung der k. k. Finanz-Direktion in Laibach vom N.Mai 1872, Z.4676, angeführten Bedingungen zu übernehmen, u. z. die Tabaktrafik gegen Entrichtung des jährlichen, in Monatsraten vorhinein zu zahlenden Pachtschillings von ... fl. . . kr., sage:.....Gulden .... Kreuzer, dann die Lottocollcctur gegen den Bezug einer mit . . "/u, das sind .... ganze und .... Zehntel Perzcnte der Spieleinnahme zu bemessenden Provision. Anmerkung. Der Bewerber hat dem Offerte die oben unter n., b, 0 verlangten Urkunden bcizuschlicßcn und auch die Erklärung beizusetzen: 1. od und mit welchen Beamten der k. k. Lottodircktion er verwandt oder verschwägert sei; 2. ob und welche Lottocollectur derselbe besitze, und daß er auf dieselbe im Falle der An- .nähme feines Offertes unbedingt verzichte. ^ N., nui . . le„ .... 1872. N. N., rigclchiwdlgc Unterschrift. Von außen: Offert wegen Uebernahme der mit einer Lottocollectur verbundenen Tabaktrafik in Laibach Haus - 3ir. 15. Laibach, am 11. Mai 1872. K. k. /inan)-Direktion sür Krain.