MM ^^ Zeitung. I^l-. 15. Donnerstag den 4. Februar 18H7. Onvernml - Verlautbarnltgen. Z. 16 l. (2) Nr. 173. C u r r e n d e. Bestimmung des Atämpcls für Steucrnach-sichts-, Nachlaß- und Abschreibungs-Gcsuche. — In Folge Allerhöchster Entschlicßnug vom 26. November v. I. unterliegen dieGesuche um 3teuernach-sichlcn-, Nachlässe- und Steuerabschreibungen, in so ferne es sich um directc Steuern handelt, und derlei Gesuche überhaupt nach dem Stämpel-und Taxgesetze und den darüber erfolgten Erläuterungen stämpelpstichtig sind, nicht dem Stämpcl für Recurse, (§. 70 Zahl 9 und §. 53 Zahl 9 des italienischen Textes,) sondern dem im §. 69 des deutschen, und K. 52 des italienischen Textes, des Etämpel- und Taxgesetzes vorgeschriebenen gewöhnlichen Emgabcnstämpel. — Diese mit dem hohen Hofkammerdecrete vom 1. December v. I-, Z. 37723, bekannt gegebenen Bestimmungen werden zu Folge anher gemachter Eröffnung der k, k. steycrmarkischMyrischen Cameralgcfällcn, Verwaltung vom 2«. v. M., Z. 12957, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — Laibach den 1U. Jänner 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, Bandes «Gouverneur. Dr. Georg Mathias Sporer/ k. k. Gubernialrath. Z^t4^ (2) Nr. 3l,9^2l6i. Surrende des k. k. il lyrischen Guberniums. — Best im m u ng üder die sr e i w i l l i g e A d? lösung der Naturalfrohnen uub der Naturalzehenle. — Seiner k. k- Majestät sind von mehreren Sciten bezüglich auf die von UnteNhancn an ihre Grundherrschaften uno Zchcnlherren in Natur zu lr>st«nden Froh-l'cn unl> Zchcntc, Wünsche sowohl ber Bcrech.- tigten, als der Verpflichteten bekannt geworden, welche dahin adziclcii, d^ß in der Art 0er Abstcittung dieser Veipsllchtungcn, dem Bedürfnisse dir gegenwärtigen Cultur die ange- m.ff'tie Berücksichtigung zu Theil werde. __ So wie nun Sciiii' Majestät cinrrjVits fest und unadändcrlich entschlossen sind, alle wohlbegrün-dcicn gründ- und zchcntherrlichcn Rechte ungeschmälert ausrecht zu erhalten, eben so finden sich Allerhöchstdltsrldc'll andererseits geneigt das ^ustandekomtNln freiwilliger Absindunqcn zwischen dcn Gruno. und Zehcnthrrren und'ih-ren Gcund - und Zehcniholden über dle Nalu-ralfrohne und die Natural-Zchcnte, theils durch Beseitigung einiger, solche (auch bisher gestattete) Abfindungen erschwerenden Vorschriften tholö dlnch n.ue sie erleichternde Bestimmui/ g^n, ln,owelt es oy»e Gesahroung der Rechte eines Dritten möglich ist, unler Mitwirkung der k. k. Behörden zu befördern. — Zu di^stm Ende hcchcn Seine Müjrstät mit allerhöchster Ent« schli^ßung vom l^l-. Deccmbcr l6^6 die Kundmachung nachstehender Volschristcn allergna-d;gst zu befehlen geruh.t: l. Alle unterchäni-gen Arbeitvleistungcn (Nobolhen) und zehent-herrlichen Rechte köiuun aus d^m Wege freiwilliger Uebercinkonlinetl in andere Leistungen umgestaltet, odrr durch dcn Erlag eines Capitals, durch Grundadlretung, oder durch die Verzichllcistung aus gegenseitige Verpflichtungen, abgelöset werden. — 2. Derlei Ueber-einfowlnen bedürfen jedoch zu ihrer Giltigkeit die Bestätigung des betreffenden Kreisamtcs welche ihncn, wenn sie klar und unzweideutig versaßt sind und mchlä Gesetzwidriges lltthal^ ten, ohne Anstand zu ertheilen ist. Durch Diese Bli:ätigung erlangen dieselben die Kraft cmes gerichtlichen Vergleiche, wohlverstanden jedoch, daß in dem FaUc, als die Rodoth oder der Ze« hent mittelst eincr zugesicherten fortwährenden 106 bestimmten Iahresrente abgelöset worden ist, die Eintreibung dieser Letztern im politischen Wege zu g?sch>h,n hübe. — 3. Wenn bei der Ablösung Rechie eines Dritten einncten, so hc,t das Kreisamt vorlä'usilg die Aeußerung d5 Out des Grund-oder Zeheniherrn gehört, darüber einzuholen, ob in rechtlicher Hinsicht die Genehmigung erfolgen könne. — Diese Vorsicht ist insbesondere zu beobachcen: c») W.un das Gut, deffen Besitzer Roboth odcr Zehent zu fordern hat, mir Schulden belastet ist, und die Ueberein-kunft sich nicht auf die im §. 6 bezeichnete Art der Roboth- oder Zchent - Ablösung beschränkt; — ci) wenn düs Gut Fideicominiß odcr Lehen, oder einer Substitution unterworfen isi; — o) winn sich unter Mitcigcnthümern eineöEu^ tes Verschiedenheit der Meinungen äußert. — 4. Auf gleiche Art hat das Kreisamt, wenn der eine oder der andere Theil aus was immer für einem Grunde über das Sclnige zu verfügen nicht fähig ist, das gehörige Gericht um die Entscheidung über die Genehmigung des Vertrages anzugehen. — 5. Das Landrecht hat, wenn das Gut mit Schulden belastet ist, über die Genehmigung des Vertrages alle bekanntlich in der Provinz wohnenden Pfandgläu-biger zu vernehmen, für alle übrigen einen gemeinschaftlichen Curator zu bestellen und dessen Aeußerung abzufordern. Die Frist, binnen welcher die (Gläubiger oder der Curator sich außcrn sollen, lst auf winigstens 90 Tage mit der Bemerkung festzusetzen, daß diejenigen, welche nicht in gehöriger Zeit ihre Erklärung abgeben, für einwilligend werden gehalten wcrden. — Die Genehmigung kann mit Vorbehalt des Re-curses an dic Höhcrc Behörde, ungeachtet der von einzelnen Gläubigern oder dem Curator verweigerten Beistlmmung dann ertheilt werocn, wenn das Landrccht findet, daß davon kein Nachtheil für die Widersprechenden zu besorgen sey. — Wird Zehent odcr Rovoth ein für alle Mal mit dem Capitale abgelöst, so muß dasselbe, wenn nicht entweder das Gut ganz schuldenfrei ist, oder alle Pfandglä'ubiger in emean' dere Verfügung emwilllgen, zu dem Landrechte dep0t:irt und in den Depositenbüchern vorgemerkt werden, daß alle mittelst der Landtafel bis dahin auf das Gut erworbenen Hypotheken und andere dinglichen Rechte sich auch auf dieses Capital erstrecken. — Eben so sind, wenn dieses Capital in der Folge angelegt wild, od verschaffen, daß dabei die Su^si-stenz der Unterthanen nicht gefährdet und iyre Wirthschaften im aufrechten Stande erhallen werden. — 12. V^nn sich ganze Gemeinden von d.r Robolh - und Zehentschuldigkrit frei-mach>.'!>, ui'.d dazu ihr Gemeilidevelmögcn, es mag dieses in Grundstücken, Scruitutöleckten od^r Kapitalien bestehen, vnwenden wollen, so ist dil-ftm Wunsche, insofern cr >uit der Vorsorge fm' die gihörige Bedeckung der Gemeinde dedürfniffe vcrcindarlich ist, kein Hinderniß entgegen zu setzen. — Auch die Vorräthe und Kapitaliendcr unt^rthänigen Contvibulionsfonee dürfen ;ur Ablösung solcher Schuldlgkeiren dc-nützt w'bereinkülNte, daß d>e solche Realt-talen tr-ffenden Vorspanns - und (Kinquartic-rungs-Leistungen, so wie Schub -, Botenlohn^ und andere Gemeinde Umlagen von den Vcr-pflichteten auf ihren übrigen Arundbesiy übernommen werden, sind unter Beobachtung der H 1l erwähnten Vorsicht nicht zu beanstanden. — l^. Die über Ablösung uon Äo''o:h n und Zeheulen gepstoq.nen Verhandlung n hibe^, so wie die darüber errichtete» Vei träge, die Stämpelfreiheit zu genießen. . Diese aller--höchste Vorschrift wird in Folge hohen Hof-kanzlei - Präsidial - Decretes vo>l, i>>. December !8'l6, F. l552, zur allgem^iucn Kenntniß gebracht. — Laibach am 3l. Jänner lL'l?. Joseph Freiherr v, Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Freiherr o. Flödnigg, k. k. Gubernialrach. Stadt- n. landrechtl. Verlautbarungen. Z 15 l. (3) Nr. 353. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchtc in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte die in der Rechtssache des Nicolauö Rccher, gegen Damian Klanzher, pel. schuldiger 65W si. c. 5. o,, zur executive« Versteigerung des, dem Execute» gehörigen, auf4W9 st. 5tt kr. geschätzten, hier am Domplatze 5li!i Const. Nr. 3W gelegenen Hauses, auf den ll. Jänner l. I. angeordnete erste Feilbietungstagsatzung, über Ansuchen des Execute« und hierüber erfolgte Einwilligung des ExecutionsführerS, Nicolaus Recher, durch Or. Wurzbach, auf den 22. Mär; d. I. erstreckt, sohin die zweite auf den 2«. April und die dritte auf den 31. Mai l. I., jedesmal um IU Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrcchte mit dem Beisätze bestimmt worden, daß wenn dieses Haus weder bei der ersten noch zweiten Feilbictungs-Tagsatzung um oder über den Schätzungswerth an Mann gebracht werden sollte, solches bei der dritten auch unter dem Schätzungs-werthe hintangegeben werden wird. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dieMlligen Lici-tationsbedingnisse, wie auch die Schätzung in der dießlaiidrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstrmdcn, sder beim Vertreter dcö Exe- 108 cutionsführers, Nr. Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach am 12. Jänner 18^7. Aemtlichc Verlautbarungen. Z. !59. (2) Nr. 84MVl. K u n d m a ch u n g. Von der k, k. (^ameral- Bezirksverwal« lung Laidach wird hlemit bekannt gemacht: Daß eine neuerliche Verpachtung des Buchenschwamm-klaubrechtes in den zur C^mcralhcrrschaft Adcls-berg gehörigen Waldungen am lF. Februar l8'i7, Vormittags von M bis 12 Uhr in der Amtskan^lci des Berwalcungsamtes der Camera lherlschc> st Aeelsberg aus 6 nacheinander folgende Jahre, d. i. vom l. Juni l3^? bis letzt,« Mai z85(j, im Verftciqerungswege Statt finden werde, uild daß die dießfällig^il Pachl-bcdingnngcn wählend den gewöhnlichen Anus-stunden taglich in dcr Ainttkanzlei der iäame-ralherrschafc Ad^lsberg eingesehen werden können. — K. K. Camera! - Bezirksverwallung Laioach am 27. Jänner 18^7, Z^i58^ (3) Nr. ll2M. Öffentliche Prüfung der Yri« atschüler. ^c>n der O^raufsicht l^e^ deutschen Gchu' lcn in Laibach wird hiemic bekannt gemacht, daß die öffcntlichcn Prüfungen jener ^chulcr, wtlche häuslichen Unterricht erhalten haben, am 1 März 16'l? und die darauf sol^end^n Tage, Vormittags von 10 dls 12 Uhr und Nachmittags von 4 bis 5'/2 Uhi-, Statt finden werden. — Die Anmeldung der Privatschü'lcr hat am 23. F^ruar Vormittags zwischen l(1 dis !2Ul)> dti der Dlöc.'san, Schulenoberaufsicht zu geschehen, wobei die Standestabelle einzu^ reichen, die SchulzlUgnlsse der Kinder üdcr allenfalls früher schon destandene Prüfungen, wie auch die L.hl'fählgkcttszcugtiisse ihr.'r Pri-vallchrer vorzuweisen, und die gewöhnlichen Prüfungs-Honorare zu entrichten seyn werden. — K. K. Oberaufsicht der deutschen Schulen, öaibach am 28- Ianmr i8-i7. Vermischte Veriautbarungcn. Z. !55. (3) Nr. 3215. L i c i t a t i 0 n. Die Hera'ostclgerung der sür mchrerc Bau-Herstellungen an der Pfarrkirche St. Peler^ zu Commenda höh.rn Orts sdjuflivten Kosten und zwar für dn> Meisterschaften pr. 590 fl. 28 kr., und für die Materialien pr. . 572 „ 38 „ Summa . . 76cj fl. 6 kr. wild am 26. Februar d. I., Vormittag von 9 bis l2Uhr,in der hiesigen Bczirkökanzlei Statt finden z wozu dic Baulustigen zur zahlreichen Erscheinung mit dem Bemerk.« eingeladen werden, daß bishin auch die Licitations-Bcdingnisse sammt den Bauarten täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden eingehen werden können. B'^irksgericht Münkendorf am 22. Jänner l857. Z7i567^s "" N,. 5^ 2 i c i t a t i 0 n. In Folge löblichere, k. Kreisamts - Verordnung vom 4. Jänner d. I., Z. 21383, wurde der Bau zweier neuer Brücken und eines Kanals über den Knes- und Beischeidbach an der Communalstraße zwischen Kreuz und Commenda St. Peter bewilliget. Die Herabsteigerung oer hicfür auf 533 st. 39 kr. veranschlagten Kosten wird am 25. Februar d. I. Vormittag von 9 bis 12 Uhr in der llmtokanzlei dieser Bezirksobrigkeit Statt finden, allwo auch biöhin die darauf Bezug habenden Bauacten sammt den Licitationsdedinaniffen täglich eingesehen werden können. Bezirksobrcgkcit Münkendorf am 28. Jänner 16^7. Z. 147. (3) Nr. 38. E d i c t. Von dem r. k, Bezirksgerichte Radmaimsdorf wird bekannt gemacht: Os habe Herr Dr. Johann Achazhizh, wider Blas Schcmla und seine aMlNgen Erben, die Klage auf lncl^ilo.-Haftung der aus dem Urtheile vom 22. Jänner 1791 auf dem, der Herrfchaft Radmaiulsdorf zinsbaren Acker n n lasses vo:n l^. Jänner l. I. , äahl 26, wird mit Beziehung auf die Gubernial - Surrende vom 14. November l829, Zahl 256^2, Nach, stehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: §. l. Die fmttperzentigen Banco Obligationen, Nr. 4675 bis einschließig Nr.. 5592, welche in die am 2. Jänner 1347 verloste Serie 6 eingetheilt sind, werden im Nennwerthe des Capitals 6n die Gläubiger bar in Conoentions-Münze zurückee^hll; die in diese Serie nach' lräglich eingelochten vierperzentigen Domesti-c>il Obligationen oer Stände von Oesterreich unter der Enns, Nr. 122l bis einschließig Nr. 1359 aber werd.-«; nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 2l. März l8l8, gegen neue, nur vier Perzent in Conventions-Münze verzinsliche Staatsschuloverschre'bungcn umgewechselt. — §, 2. Die 'Auszahlung der verloste,, fül,fp.rzentigen Capitalien beginnt am 1. Februar 18^7, und wird von der k. k. Univcrsal'Staals - und Banco«3chuloen-Casse geleisttt, bei wclch^r die verlosten Odligatio« ncn einzureichtli sind. - § 3. Mit der Zurückzahlung des Capitals werden zugleich die darauf haftenden Interessen, und zwar bis Ende December l846 zu zwei und einhald Perzent in Wiener Währung, für den Monat Jänner 1857 hingegen die ursprünglichen Zin- sen zu fünf Perzent in Conventions . Münze berichtiget. — § 4. Bei Obligationen, einzureichen. — H 7. Die Umwechselung der verlosen niedcrösterreichisch-ständisch.'N Domestlcal-Obliaationen zu vier Per« zent gegen neue Staats Schuldverschreibungen geschieht bei der ständischen Credits - C^sse zu Wien. bei welcher die verlosten Obligationen einzureichen sind. — §. g. Die Zinsen der neuen Schuldverschreibungen in Conventions» Münze laufen vom l. Jänner l857, und die bis dahin von den alteren Schuldbriefen aus« ständigen Interessen in Wiener Währung werden bci der Umwechölung der Obligationen berichtiget. — Laibach am 9. Jänner 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Dominik Brandstetter, k. k. Gubernialrath. Z 157. (1) Nr. 1686. Kundmachung. . d«. Groß. von den Gs°ß. ^ ^^----- „ ! 3 Tabak-Sorte. ^di^C^' u''dT^fika.le., ^ Tabak-Sorte. m/^C°nfü' ^^'3^'«,' L Tabak-Sorte.-------------------^— ^'^ Z m^ten im atld.eComn. ^ metN," im a>, die Coosnme... « .n'I Gasten. me«re...m ^ G.... tennnK.^, ^ .n ,, ^ ________________________ -----—-----1------------------------------ Packeten Kistchen. > ^^^^^._________________________________FürVfI. jkr. Für jfl. jkr l_________________ >Für,fl. j kr. Für si. s kr. s______________ > _________________flTjkT! , — ^ ä. Schnupf - Tabake. Lth. ^ Lth. d. In Bliesen. St. St. L. '.Echte Havanna- ^ ^. ^ u.Manila-Cigarren. 1 Extrafein Bevilla, in Blechbüchsen-'< 7 Loth . 28 10 — —-------- !) Holländer Krull ^^8^ -- 100 7 50 1—5 i l,,n^8 . . . ' . — 50 20- 2 l^«-,0n ä'I^pg^c; in " ^ '/. Pfd. . ! 32 ! 3 24 I — ? ll» Portoricco-^Knaster ö^/» H -» 100 <> l" 1 — 4 2 (^^d^lLro» . ... — 50 l« — 3 2t.'Omer, echter, ) - ^ - ' ^« .t. - 25 ! 3 30 — - ~ l 1 schter Türkischer ^/g f -- 100 ^ 44 1 — 3 3(^/^0^ .... — 50.100 13 -! ^l PariserIi.p6, echter, ) '"^''"^8 ^oth. 28,4 30---------------- ll- Extrafein I König ö 1'/, >^ »- ltttt ^ 44 l - 3 4 l<^l.26 ^s. 1 . . 25 100.250 8-^ 5 Wiener I^lip6, lte Sorte). , c»- ^> - - 3^ ! 2 54 1 — < l 3 Mittelfein 3 König ä 1/«l" -- l(M 361—2 , ,. », 2 . . 25 125 9 — ii „ /, 2te „ ) " ^ ^l- Dojen ^ ^ ! 2 22 1 - ^ l^ beschnittener Unga- K .. ^ „ 3 . . 25 100 10 -> ? Trientiner (<;inß6) in '/, Pf. Doftn ... 32 224 I — 5) nscher , / '' '^ ii ^ l — 2 ., ^ „ ^ - . ^ ^00 ,2!—^ 8 l^2nne..8 25 ^00.250 « l'' l^p6u„lN«Vi."iniu1 28 2 — — - - I Varinas-Knaster in sollen ... 32 4 Fll 8 1 »4 ^ ^il^i-e^ cioiu.innl^^i., 2ii 100.25,0 5W « 30^ l'i ^.li. cli lu8.^r088c^). ..^^, - 32 1^5« 1 - ^ ^ Hanauer Rollen...... 32 - 3ln '/2 Pf-Dosen ^ 15« 1 - ^ :i Ordinäre Rollen...... 32 - 2v 8 — 8 n> V>«,^^8 ^.. 1 . . 100.500 — <> _ l5 l)ob^, ) " ., ^' , ... .' 32 128 1 - ö ^ „ Stämme.^- - - - ^ - 2^ 8 - 8 ., . " 2 . l«>0.5W - 7- lb l.<5V3n^, ) '" /, ^s. aalten ... 32 i'-^ 1 — ^ 9 VInnil« I». 1. I . 25 NW U - N 3^n5pa.eil^ .....32 ^28 1 — :i l). Cigarren. ^. ^. ^ ^ 2. . . 25 im» 530! 15 i^urlilnO) > in 1 Pf. Dosen.....32 128 1 — '^ Erzeugnisse der k.k.^abak-Fabriken. De> Vei schliß dlestl-Ci^ail-en fiodet »min brsend.-s dajubestlmm. ! lU Tiroler, ^ .....32 128 1-5 . , ss.^,.^^ 5) Zoll lang in IW 4 3ll ) .. ten V^sch!e,s;o,te., Stau. , -N Vrtra gebeizter, ^ . 32 '-28 1 - ' l..^V. ^ava nos,^ ^ ^. )^ ^ ^ ---------------------------^l ^ ..., ^ ., „^---------------------—! .! schwarz gebeizter, ^ ^, und '/ Pf. Dosen ' 3. , ^, . " 3 " s'id. Z. Cuba, ^/, i ^'" ^ '"' )i 2'l, ^ Bei Abnahme .on 5» oder 25 Stück echtr Havanna, ader M a. '^ Galizier (Albanier, / '2 ^' ""!"l . 32 13^ l^.1 4'/, 50 1 5.> / -" -^ ».> „ rapirter, I . '^ ^ .'^ ^ .^ ^ ,^ ^ Havanna, ^/, ^" " ?v ^1 ^ 2'! 1. D,« Klei-'ve.sl'leißer buchen m ter R«qcl l'i. F.b^ieate «°n dc..! ^-i „ gebeizter, ledlg.......«H Z »h 1 — " „ 4'/^ .,0 l »i> ) -« Großver'chleißern um sieselbe» Pltis« w>« die Co>,'»mentel,. welcyevoi I ^.'l Ackwan ', ".......'^2 ^22 1 — '' : I- - ^ . la^ 3'^ 1'^ 1 3 "' l.il. 1.1. nuoa, '< (1 ^. H uchmen, und es finden h,erbei I'ur folgende Aus>,c>hme„ St.'tt: ' ^<. Brunner, ledlg..........^ » -^ I " , 4'/. .,0 130 .. . .„. In Steyermark und INyrien: '^? Ordinär gebeizter, ledig.......^—^1 — ^5,.,- 5>auanna. 4'/ 1W 3— ). .^ ^.»1 d.n ^i-o,;- Gcsch»nt ,6Lth.^ "^ca, «dig......., . , «2 _5«^ 1 - ' "' H„ «. ,.. 1«.. / - ' ^,3— ^,„«>^,. D»c..«Ps, ^ " "^ ! <» l.lt. ?. Portoricco, "/« Ilm 2!— ) . ,, schl.if;^ »nd auch 3, Lth. mit........l „ 2» . 3^/Zoll lanq 5:0 l — / — -'' ,om befalle a„ In Illyrien: ^ L. Geschnittene Rauchtabake. 7 s/u. (;. Marilander, ^'/. mPack^ i^w 2 —). , ,, Erstere Schwarz qebe.'tev ,n Dosen ^ae Pf. , 3, In Packeten. j . " "^ "33/ um 2^ ^ Tariff 8 s.a ll. G.'lNljchte, /4 !^ )^ ^ ^',^ ^^. Liicnz. Gebichren, wtlcke fl'r die an< Un^ Ve'ron 1 Geschnittener Knaster ... .... 28 316^ 7 — ^!', „ " /< ''" ^ ^ ga.l, ol)er dem Auslande einqeb«acht,„ Tabak, Maßstab, ,P°«m.«°-Küster.........28 2 -wj ? -^ !' I.r, !, Domingo. A "«' ^'^ , , ^ . ,,„.......,^ ^5^<„,.d ..,..„ ,„. ^^' .'5) Holländer-Krull....., . . . 28 1 ^8 7 — iN> .. «, H ,<>«^ , «, , launische rohe T,^'ürb!ättcr, dain, Ranch. Ulid l ^"'^'.,^ Sorte - - - - ; , ...j 7 ..'. !! I^ l. . inland. 4^4 lW 1'^ 1 .- 1 di che m.f ^sctzmäßige Art i„ da. dem T,.bak- s; Milttlftin 3 König.........2^> - -!0Z 7 — z i ^ I.n. >l. s, « cm ^e'ctzl'che" We^e e.^obra^t z 8 l, Ungar..........28 — :,4 7 — 5'' ltalicnjche^ ^iN, ^^il^ 5 1/2 wurde». da»n auLländischl Rauch, und ^chullpf. ^ l i ! ll t.b^-Fabr.kate . . . ' - l . . 2 Zo 112 ^U 170. (!) Nr. 563. Kundmachung Betreffend dicWiederverleihuna, er» ledigcer M a d ch e n st i fl u n g e n. - Nach-benannte in Erledigung gekommene Ma^chen-stlftungen find vom Verwaltungsjahre l8'l? angefangen wieder zu verleihen : l) Die Doctor P^il I.^naz R.schen'sche Mädchenstiftung , der^ malen mit einem jahrlichen Ertrage von l6 fl. 59 ^ kr , nebst einem ,eit 29, Jänner bis Ende October lL l6 nicht zur Ausbezahlung gckom-inenen Interessenb^tr.,ge pr. l2 st 50 '/« kr. C. M. — Zum Genusse dieser Stiftung sind vermöge Gtiftbrieses vom 28. September l793 arme Mädchen, welche die öffentliche Schule in eincm Kloster der Ursulinerinnen oder Cla rijserinnen besuchcn, berufen. — Anverwandte des Stifters und sein.-r Ehegattinn, oder aus der Fabiainschitsch'schen Familie Abstammende haben vor Fremd.« den Verzug. Der Stiftungsgenuß dauert bis zum zurückgelegten l6. 3c« bensjahre. — Das Präsc-nt^tionsrechl gebührt dem hiesig»« Advocate»» Collegium.— Diejenigen, welche diese Stiftung zu erhalten wün« schen, haben ihre Gesuche bis Eode Februar l. I. bel diesem Gubernium zu überreichen und selbe mit dem Taufscheine, dem Dürfligkeics-und Schutzpockenimpfungszeugnisse, dann mit den Gchulzeugnissen rücksichllich der deldcn letzten Semester, endlich wsoferne sich auf die ob-gedachte Verwandtschaft, oder auf die ^lbstam« mung auS der Fabiantschilsch'sche»! Familie berufen wlrd, mit einem legalisirten Scammbaume zu belegen. — 2) Zwei Friedrich Weitenhüller'-sche Stipendien, das elne für daö Jahr l846, im Btlr«ge von 25 si. 36 ^ kr. C. M., das andere für das Jahr l6l7. lm Betrage von 28 st. 5 l V« kr. C. M. — Zum Genusse dirser beiden Stlstungsplätze sind wohlerzogene Mäd' chen armer Aeltern, welche sich im wirklichen Brautstande befinden, berufen. — Diejenigen, welche sich diißfalls in Bewerbung setzen wollen, werden aufgefordert, ihre Gesuche, belegt mit den zur Erweisung der obgedachten Stlf« tungs- Eigenschaften erforderlichen Documen-ten, innerhalb des obenbezeich»cten Termines bei der Lanoesstellc zu überreichen. — 3) Zwe, Ka« tharina Warnuß'sche Mädchen. Erziehungö° Sti< pendien, jedeS in dem lährlichen Erlrage von 60 st. C. M. «> Zum Venusse dieser Btipen. dien, welche für die Jahre l»47, l8^8 un» 18^3 wieder zu verleihen sind, sind vor allen anderen zwei Mädchen aus der Anverwandt« schaft der Stifterinn berufen; ln deren Cr»a«g. lung, oder wenn ihre Anverwandten noch nicht das 9. Lebensjahr zurückgelegt habrn möchten, sind damit zwei andere fromme Bürgersröchter damit zu detheilen. — Jene, welche sich um diese Erzirmär-kisch - illyrischcn Cameral. ^efäl! ihre Sprachkenntnifse, was adrr die Gtudi.'« be« langt, sich wenigstens über die mit gutem Erfolge zurückgelegten L.'hrcu:se der vierten Nor-malschule beld^r Jahrgänge und eine tadelfreie Slttllchkeit, wie auch über ihren Aufenthalt und die Beschäftigung in dcr ganzen Zeit vor ihrem Einschreiten, auf eine befriedigende Art ausweisen. Bewerber, welche lateinische Schulen, oder die Studien an einer Real < oder polltechnischen Schule auszuweisen vermögen, haben den Vorzug vor andern. — Sie haben ferner darzuchun, daß sie während der unentgeltlichen Dienstleistung sich anständig und zwar nicht bloß an einem bestimmten Orte, sondern überall «m Bereiche dieser Gefallen Landesde« Horde, wohin man sie zu bestimmen findet, erhalten können und wird insbesondere bemerkt, daß, wenn sie einem Verwaltungsamte, einer Staats « oder Fondshtlrschaft zugewiesen wer< den sollten, nach den bestehenden Vorschriften ihnen kein uneotgelcliches Quartier eing die Ellcdigung des Gesuches v^ranliff.'n wlrd. — Grcitz am l8. Jänner !tzl7.