S^. 144^ Kam stag den 29. Movember 1823. Nubermal - Verlautbarungen ! Z. i^Lo. (i) Nr. 2445oj2974. ^ C u r r e n d e ^ des k. k. illvnschcn Guberniums zu Laibach. Betreffend die Stampelpfticht der Licitations» Protocolle und Quittungen über den bezahl» ^ ten Fuhrlohn für Lieferung von Strassenbau-Materialien. — Die hohe Hofkammer ! ist in die Kenntniß gekommen/ daß in meh, reren Provinzen über Lieferungen der Straßenbau-Materialien nicht immer förmliche Contracie ausgefertigt, sondern letztere blos durch Licltations - Protocolle oder mündliche Accorde ersetzet, und diese eben so / wie die Quittungen / welche von den Euntra^enten über die Zahlungen für die Erzeugung und Zufuhr der Straßenbau- Materialien ausge-gestellt werden, vorschriftwidrig fiämpelfcey behandelt werden. — Um daher in der Be-hardlung dieser Urkunden ein gleichförmiges Verfahren zu erzielen, und das Gefall vor Verkürzungen zu verwahren, hat die hoh« Hofkammer mit Decret uom 6. October d. I., Zahl 36353/ Folgendes zu erinnern befunden: — Die Empfangsbestätigungen der F^hrlöhnungen bey Lieferung der Baube-dürfmsse für die von der Staatsverwaltung unterhaltenen Strassen sind mit Circular-Verordnung vom 17. Februar i3iH, Zahl 3635.l3o2, hauptsachlich aus dem Grunde von der Stämpelpsticht losgezahlt worden, well sie anstatt^der früher üblich gewesenen ungestampclten Spannzetteln oder Elnschre/o-bücheln eingeführt wurden / sonach das Gefall durch die ftampelfreve Behandlung derselben keinen Cntgang erlitten hat. — Mit den zwischen dem Staate und einzelnen Ge-schäftsunternehmen in Ansehung der Erzeugung, Zufuhr:c. der Straßenbau-Materialien zu Stande gekommenen Vertragen und mit den m solchen Lieferungs« Geschäften ausgestellten Quittungen hat es jedoch ein ganz anderes Bewandtniß. Derley Contrac-l? und auch die Quittungen über Zahlungen für freywillige oder vertragsmäßige Lieferungen find nach den allgemeinen Grundsätzen des Stämpelgesetzes fiampelpfiichtig. — Eben so ist die Stamplung der Licitations- Pro-tocolle in dcn bestehenden Vorschriften gegründet; denn derlep Licitations-Protccclle, welche die Stelle der Contracte vertreten, sind zur Begründung der beabsichteten Rechte und Verbindlichkeiten bestimmt, und haben überhaupt alle Eigenschaften solcher Urkunden, welche der §. 1, des allerhöchsten Stämpcl-patentes vom 5. October 1802, der Stam-pelpfiicht unterwirft. — Emer Ausnahme von diesem Gesetze kann um so minder Statt gegeben werden, als es überhaupt nicht zulässig, ist, den Ansprüchen eines Gefalls zu Gunsten eines andern Fondes n^as zu vergeben, vielmehr jedes Gcfäll im Einzelnen mit dem ihm durch die Gesetze gesicherten Enrage rem ausgewiesen werden muß. — Dieses wird nun mit dem Bepsatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß künftig nicht allein die Licitatlons- Protocolle , fondern auch jene Quittungen mit dem claffenmaßlgen Etampel bezeichnet werden müffen, welche blos die Bezahlung des Fuhrlohnes für freywillige oder vertragsmäßige Lieferung zum Gegenstände haben und bisher für fiampelfrey gehalten worden sind. — Laibach den 7. November 1828. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes-Gouverneur. Peter Ritter v. Zieglcr, k. k. Gubernial - Rath. Z. 1477. (2) Nr. 197. St. G. V. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung des im Rentbc-zirke (^oäiztriI liegenden Nonnenklosters 8. Ni^Fio. —- In Folge hohen St. G. V. H. Commissions-Decrets vom i3. October iL28> Zahl 664 St. G. V., wnd am 29. December 1628, und nöthigenfalls in dcn darauj folgenden Tagen in den gewöhnlichen Amts- lc>7O stunden bet dem k. k. Rentamte Opoäistria, < Iftrianer Kreises, zum Verkaufe un Wege ! der öffentlichen Versteigerung des zum Rell- , gions-Fonde gehörigen, im Bezirke <ÜÄpI-3i8tria gelegenen Nonnenklosters 3. Lia^ia ohne der Kirche, nebst zwey darin befindlichen Gärten, im Flachenmaße von 106Z Üuadrat- ^ Klaftern, 5^, geschätzt auf 4Z6Z fl. 19 1^4 kr., geschritten werden. Dieses Kloster wird so wie cs der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um die beygesetzten Fiscalprei-sc ausgeboten, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der kaiserl. königl. Gr. G. V. Hofcommission überlassen werden. Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fis-calpreises, entweder in barer Conventions -Münze, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringer lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmaßigen Werthe bey der Verstelgerungs-Commission erlegt, odcr eme auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wn-o jedem Licitanten mit Ausnahme des Meist-bleters, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meistbieters dagegsn wird a!s verfallen angesehen werden, Falls er sich zur Errichtung des dießfättigen Contractes nicht hcrbeylassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bey vstichtmaßiger Erfüllung d:cser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings -Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution.wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die dteßfällige Vollmacht seines Comm'^enten der Versteigerung»- Commission m m überreichen. — Der MeiMeter Hal dlc Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes' und noch vor der Nebergabe ;u berichtigen, die andere Hälfte aber kann, er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf emer andern, nor.nalmaßige Sicherheit gewähren-dcn^Realuät m erster Priorität gmndbüchlich versichert, . mit 5 vom Hundert in Conventions- Münze verzinset, und tne Zinsen- Ge-bübrm in halbjährigen Verfalls- Raten ab-fübn, in fünf gwchen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erstehungs-P^.ss den Betrag von 5^ ss. übersteigt, sonst '.ber wird die zweyte Kaufschillings- Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen. — Bey gleichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des Kaufsschillings herbeyläßt. — Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung des zu veräußernden Nonnenklosters können von den Kauflustigen bey dem kcuserl. königl. Rentamte ^opoäistrig eingesehen werden. Von der k< k. Staats-Güter-Veraußerungs-Prov-Commission. Triest am 21. October 1828. Gottfried Graf v. Welsersheimb, k. k. Gubernial-und Präsidial - Koncipist- Z. i/56y. (3) Rr. 24764. Verlautbarung. Das i5te kram. Gymnasial - Unterrichtsgelder- Stipendium im jahrlichen Ertrage von Fünfzig Gulden Conv. Münze, ist m Erledigung gekommen. — Alle Gymnasialschüler, welche dieses Stipendium zu erhalten wünschen, habm Häher ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkcits-, Pocken-oder Impfungs-Zeugnisse, dann mit den Stu? dienzeugmssen von den zwey letzten Semestern belegten Gesuche bey dieser Landesstelle bis i5- künftigen Monats, so gewzß einzureichen, als suf spater einlangende oder auf sr> wähnte Art nicht instruine Gesuche kein Be; dacht genommen werden wird. — Vom k. k. illyr. Gubernium Laibach am i5. Novemb. 1828. Z. 547Z. (Z) "" Nr. 24989. Gubernial- Verlautbarung. Es sind nachstehende zwey.pandstipendlen in Erledigung gekommen, und zwar: — 1) Der dritte Thalnitscher von Thalbergische Stlf-tungsplatz im jährlichen Ertrage von 80 6. 24Zj4kr. Conv. Münze, zu dessen Genusse vorzüglich des Meters Anverwandte berufen sind. — Das Prasentationsrecht dazu übt das Domkapitel zu Lcubach aus. — 2) Der zweyte Kromsche AMftungsplatz von jährll-chen 32 ft. ä2kr. Eonv. Münze, auf dessen Genuß vorzüglich die studierenden Anverwandten des BNfters, in deren Ermanglung aber auch arme Burgerskinder in Laibach, Keain? bürg oder Oberburg, die wenigstens bereits Rhetoris sind, und sich zugleich der Musik widmen sollen, Anspruch haben/— Das Prasentationsrecht dazu übt der Stadtmagl-ftrat Laibach aus. — Diejenigen Gtudierew den, welche eines dieser beyden Stipendien zu erhalten wänlchZn. haben sonach Ore nut 1071 dem Taufscheine, dem Därftigkeits -, Pocken -oder Impfungs - Zeugnisse, so wie mit den Studlenzeugnissen von den zwey letzten Se? western; Diejenigen aber, welche auch ex jn-re 38i^umi5) einzuschreiten gedenken, insbesondere mit einem gehörlg legallsirten Stamm-bäume vollständig belegten Gesuche längstens bis i5. künftigen Monats bey dieser Landest stelle einzureichen. Laibach den i5. November 1828^ ß7°Iä707^3)^° Nr7^3ä- St. G. V. Kundmachung wegen Versteigerung der dem Cammeralfonde gehörigen, in der Gradlscha-Vorstadt zu Laibach gelegenen Eisgrube. — Am 3o, December d. I. um 10 Uhr Vormittags wird »n dem Gubermal-Rathssaale des Landhauses zu Laibach die dem Cammeralfonde gehörige, in der Gradlscha-Vorstadt hinter dem k. k. Polizeydirectionsgebäude zu Laibach gelegene Eisgrube, dem Meistbietenden mit Vorbehalt Her Genehmigung der k. k. Staatss guter-VeräuDerungs-Hofcommisslon öffentlich verkauft werden. — Der Ausrufspreis lst auf 5yä si» 35 kr., d. ,. Fünfhundert Vier und Neunzig Gulden 35 Kreuzer E. M. festgesetzt. — Diese Elsgrube ift mit einer niedern Bchmdelbedachung versehen , 3 Klafter, 5 Fuß lang, 3 Klafter, 2 Fuß breit, und 2 Klafter tief, in der Mitte mit Kranz» bäumen gestützt, und nach Art eines Ksller-gebaudes mit einem besondern gedeckten Eingangs versehen. — Die wesentlichsten Ver, kaufsbedingnisse smd folgende: — 1.) Wird zum Ankaufe der Eisgrube Jedermann zugelassen , der hierlar.des zum Realltatenbesitze geeignet lst. — 2.) Jeder Kauflustige, der an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den zehnten Theil des Ausrufspreises als Caution bey der Versteigerungscommisslon entweder bar zu erlegen, oder eine von dem k. k. Fiskalamte vorläufig geprüfte und bewahrt befundene >Hicherstellungs-Akte beyzubringen. — 3.) Von dem Meistbote ist die Hälfte binnen vier Wochen nach erfolg-ter Genehmigung des Verkaufs-Aktes, und vor der Uebergabe der Eisgrube zu berich, tigen; der Ueberrest hingegen kann gegen dem, daß er auf der erkauften Eisgrube in erster Priorität versichert, und mit fünf vom Hundert verzinset wird, binnen 5 Jahren, in fünf glnchen jährlichen Ratenzahlungen abgetragen werden. — 4) Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, hat sich vorlaufig mit der Vollmacht seines Commitew ten auszuweisen. -« Wn das Verkauksobzctt zu besichtigen wünscht, hat slch an das Ver" waltungsamt der vereinten Fondsgüter hler, welches im deutschen Ordenscommenda-Hause seinen Sltz hat, zu wenden. Von der k. k. illyr. Staatsgüter-Ver-außerungs, Commission. Laibach am i^. No, vember 1828. Leopold Graf v. Welse rsheimb, k. k. wirkl. Gubernialrath. AreisänttliOe Verlautbarungen. Z. 1498. (l) Nr. 11572. Verlautbarung. Die Elnhebung des mit allerhöchster 'Bewilligung für die Ortschaften Eisnern / Ska-vine und Zheschenza eingeführten Getränk-Gefalls, wird am i5. December l. I. um 9 Uhr Vormittags andrechte bestimmet worden , bey welcher aüe Iene, welche an diesen Verlaß, aus was immer für einem Rcchtsgrunde Ansprüche zu stellen haben, wiche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, w'.drigens sie die Folgen des L1.5. §. b.G.B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am i5. November 5828. AemtliGe ^erlmnHaruMetn Z. lM. (1) Nr. ßä^z 1^79. A. Verlautbarung. Von dem k. k. Zoll- et Gefallen-Ober^ Amte Laibach wird allgemem kund gemacht: 10/2 daß in Folge herabgelangter Bewilligung der wohlöbl. k. k. steyer. illyr. küftenl. Zoll- ^ Gefallen-Administration, ääa. Gratz 8. November 1828, Nr. i/4>234,j 1778 A., einige unverzügliche Conservations «Arbeiten cm dem Aeranal-Amtsgebaude zu Salloch, vorgenommen werden. Die Ausführung derselben wird dem bei der am 11. December l. I., in der hiesigen Zoll-Oberamtskanzley, Vormittags um 9 Uhr abgehalten werdenden Minuendo » llcuaNon verbleibenden Mindefibieter überlassen werden. Die Maurer-, Zimmermanns-, Schlosser- und Glaser-Arbeiten sammt Materialien bestehen in dem gefammten Kostenanschlage von 3ai st. 41 kr., worüber die Bedingmsse von nun an in oer k. k Zoll- «t Gcfallen-Oberamtskanzley eingesehen werden können. Die Unternehmungslustigen werden daher eingeladen am obbestimmten Tage und Stunde ln der Zoll-Oberamtskanzley zu erscheinen. Laibach am 26, November 1828. Z.^76."^2> Nr7i4i92^^5l7Z° Erledigte Dienst-Stelle. Bey dem k. k. Laibacher Hauptzollamte ist die provisorische Magazins-Adjuncrenstelll'/ mit welchem ein Gehalt von jährlichen Fünf^ handert Gulden, und die Verpflichtung zur Cautionslegung im gleichen Betrag verbunden ist, in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, haben ihre gehörig documentirten Gesuche bey dem Laibacher Zolloberamte, im vorgeschriebenen Wege längstens bis. Ende des künftigen Monats einzureichen« — Von der k. k. steyer-markisch - illyrisch - küstenländischen Zollamts -Gefallen - Administration Gratz am 8. November 1828. 'Z. 1481. (2I Fisch erey- und Jagd - Verpachtung« In der Amtskanzley der k. k. Cammcral-Herrschaft Lack werden am 11. December l. I., Vormittags uzn 9 Uhr, die Gerechtsamen der herrschaftlichen FMerey, und Jagdbarkeit mit-rclst öffentlicher Versteigerung auf 6 Jahre verpachtet werden. Verwalcunas-Amt Lack am 31. October 1628. Z- iä79» (2) Nagd - V'erVaOtunZ. Dk zu der ritterlich deutschen Ordens-Comlmnda Laibach gehörige, bei und um die Stftdt Laibach sich befindliche Rnßjagd Lrsc- eaäo wird auf drey nacheinander folgende Jahre, d. i. seit ersten März 1829, bishin i332, in Pacht ausgelassen werden. Diese Verpachtung geschieht im öffentlichen Versteigerungswege, wozu der 9. des künftigen Monats December, Vormitwgs um 10 Uhr in der hiesigen Amtskanzley bestimmt nwrden ist. Die ?. I'. Herren Iagdliebhaber werden zu dieser Versteigerung hiermtt hofiichsi eingeladen. Laibach am 24. November 1828. Verwaltungs - Amt der ritterlich deutschen Wrdens-Oommenda: V'ermischts Verlautbarungen. ^, i^aZ. (1) Nr. l22l. G d r c e. Vom Bezirks^erichie Schneeberg wird bekannt gemacht: (3s feoen zur Berichtigung der Verlässe nachgenannter Herstorbenen folgende Tagsatzungen, jedesmal um 9 Uhr Vormittags vor diesem Gs. richte anberaumt worden, als: Wontag den l5. December 1628 nach dem zu Krampte am 1. De< cember 1626 verstorbenen Mathias Sakraifcheg, uno nach dem zu Zainarje am TZ. December 182^ verstorbenen Primus Storr; Dienstag den 16. De< cember 1823 nach oem zu Hitteinu am 3o. July 1L27 verstorbenen Georg Intihar; Mittwoch ten 17. December 1826 nach dem zu Kraintsche am 28. July 1828 verstorbenen Georg Koschmer', und nach dem zu Metule am 25. Jänner 1L2!) verstorbenen Jacob Schrey, dann Donnerstag den »6. December 1826 nach dem zu Osredeg am 29, Februar 1628 verstorbenen Andreas Schinz. Es werden demnach alle Diejenigen, wtlche aus was immer für Rechtstitel auf diese Verlässe Forderungen zu stellen vermeinen, aufgefordert, selbe an diesen für jeden dieftr Verstorbenen bestimmten Tagen fo gerriß anzumelden, als wi-drigens diese Verlässe den rechtmäßigen Erben ein« geantwortet, und jene Gläubiger, rvelche sich nicht angemeldet, die Folgen des L^. §- b. G. B. nur sich selbst zuzuschreiben haben werden. Bezirksgericht Schneeberg am »o. November 1628. Z. iä82. (2) In der Pollana-Vorstadt, Nr. 57, ist für Georgi em Quartier mit drey Zimmern, Keller, Küche, Speis-, Bodenkammer und Holzlege; das zweite mit zwey Zimmern, Küche, Speis-, Bodenkammer und Holzlege zu vergeben, cder das ganze Quartier zusammen. Das Nähere erfahrt man beim Eigenthümer im nämlichen Hause, oder in dem Wachsgewölbe, im Kaufmann Alton'schen Hause, am Platze.