A M t S N l a t t. d^' 107. ______Dienstag den 6. KeVtemÄer I836. Giubernial' ^erlautbarungett. Z. ^77- (3) slc. l.Zc,5S. Umlaufschreiben des k. k. illyrischen Guberniums. — Ueber die allerhöchfiesntschließung wegenganz, licher Milltarbefre,ul,g der Doctoren der Rech, te, dann wegen zeitlicher Befreiung der zu el-mm Doctorate, zur Rlchtcramtswahlfählgkc»t srgle, «?er der Rechte vorbereiten, oder die Wahlfahigkeit für das Rlchtcramt nachsuchen, oder als Bracti, canten oder Auscultanlen in landesfürstl'che Diensse treten, ferner dle gänzliche Befreiung von der Mllnarpsiicht außer den Doctorm der Ncchle, welche den 8t,aIInm I^encli haben, und zener der Medicin und Chirurgie auch den Doc-«vlsn der Rechte, welche den 3^llum a<;«näi n'cht haben, untcr den nachfolgenden näheren Bestimmungen zn genehmigen geruht: __ § I. Eo wie nach dem Hof>crete vom ,. August 1827, 5ul) VI. ^ K. dle Doctoren der Medicm und Chirurgie, sind auch graduirte Doctoren der Rechte ohne Unterschied, ob sie denälMim lttä^.I^" °d" nicht, gänzlich von der Mi, D/r ^. . ^^' - ö' U. Die graduirten Docken der^)h.i,sophie, als solche, genießen nur dle fur Gtud.erende festgesetz?« Begünss" g^ttg. — §. III. Diejenigen Idiuiducn, wll-cd? die Studien der Rechte der Medicin odcr d.r Chirurgie vollständig beendigt, und 'n den letzten Gtudienzeug nifsen durchgehends die ersse Classe mitVor-zug^^hal)cn hoben, sind durch die nächsten drn ^ahre, vrm Austritt? aus den Studien ge, rechnet, von der Stellung zum Militär, je. doch nur unter folgenden Bedingungen beflctt. --§. IV. Die Juristen, welche dle Doctors« wurde erlangen wollen, müssen mit Ablauf des ,weiten Jahres nack beendigten Studien sich über 2 mit Approbation zurückgelegte Rl-gorosen, und nut Ablauf des drillen Jahres Mlt dem erlangten Gradus ausweisen können, wenn sie nicht der Befreiung vttlustig werden sollen. — §. V. D»e Iurlflen, welche wegen Erlangung des NichteramteS sich zur AppeLa, Nonsprüfung vorbereiten, müssen mit Ablauf des euien Jahres nach beendeten Studien über ihre Praxis bei einer Civil- oder fr,minallBe« Horde, mlt Ablauf des zweiten Jahres über die entweder aus dem Elvil» oder Crlmmalg«sttze emzcln vollbrachte Appellationeplüfung und da« bei erwiesene gute Fähigkeit, undmit Ab« lauf des dritten Jahres über die vollbrachte Ap< pcllat«onsftrüfung ous beiden Geseyen sich aus» weisen. — tz. Vl. Iurlssen, welche weder Doctoren noch Richter zu werden gedenken, aber entweder als Practicanten oder AusiultonttN bei «iner politischen oder Justiz-, Staats» oder dieser gleichgeachleten Behörde einzutreten wün« schen, haben mit Ablauf des erfien Jahres nach beendeten Studien über die angetretene Praxis m.t Ablauf des zwelten Jahres mit dem erhale tcnen Dcclc:« über ihre beeidete Aufnahme sich auszuweisen , und dicse Vsrweisung mit Ende des dritten Jahres zu wicderhohlen. — §. VII. Wenn binnen der hier festgesetzten Frifien dle mtt Vorzugsclassen absolvirten Juristen die vorgeschriebenen Documents beibringen können, bleiben sie im kaufe dcr drei Jahre nach Beendigung der Studien zeitlich, und wenn sie m,t Ablauf des dritten Jahres sich entweder mit dem Doctordiplome oder nut dem Wahlfähig-keUsdecrete aus beiden Gesetzbüchern, oder mit einem Decrete als Praclicanten oder Buskul» tanten ausweisen können, ganzlich von der Militärpflicht befreit. — tz. VIII. Juristen, welche zwar ihre Studien ganz, aber nicht mit Vorzugsclasscn beindet hoben, unterliecien eben so, wie wahrend der Vtud,en, der Mililarpssicht. Trifft sie abcr im kaufe der nacbsicn zwei Jahre die Mllitärwidmung nicht, und können sie sich mit Ablaufendes zweiten Iahrts mit den fürdie 8o2 mit Vsrjugsclassen absoloirtcn Juristen feline-ätzten Erfordernissen ausvelsen, so «rwerben si.' erst dann den Anspruch auf ze,cliche Befreiung für das drille Jahr zur uollstandigen Erreichung der ooenerwatinten Zwecke. — tz. IX. Die Midltlner und Ehlrurge«!, welche »hre Gtudlen ^anz, und nach «hrcl, letzten Zcugniffe i mit Vorzug beendet haben, müffen m»t Adlauf deS zweiten Jahres sich wenigstens über «m nnt Approbation bestandenes Nlgorosuin, und m>t Ndlaus deS dritten Jahres mit dim Ductorate oußweisen können, um die gänzliche Vifrelung v^n der Mllltärpfllchi zu erlangen. — §. X. Mediciner und Thlrurgen, dl« zwar ,hre Htu, dlen ganz, aber nicht mit Vorzug adsolvlrt haben, werden ebenso, wl die Juristen, »ud §. VIll. behandelt. — §> Xl. Diejenigen / rvel be während der Zen ihrer zeitlichen Befreiung sach vollendettn Studien dle Bedingungen, vnter welchen sie ihnen zugestanden worden lft, »n den fessgesetzten Termlmn nicht erfüllen, werden dieser zeitlichen Vefr?lung verlustig, und unterliegen der Rekrutzrung »n jener Allils» llZffe, in welcher sic lhr gleich nach vollendeten Studien einbezog.'n worden wären. — Dnß wird in Folge hohen Hofkanzlei» Crlasseb uom I. d. M., Z 2o55l, zur aUgemelnm KlNltt-p,ß qebracht. — ^a,bach am 18. August i836. Joseph Camillo Freyherr v. Schmioburg, LandkS-Gouvcrneur. karl Graf zu Welsperg, Raitenau Ul'.d Pvimör, k. k. Hcfrach. Johann Nep. Vessel, k. k. Guberniattüth. Z. ii3l. (3) Nr. ,3429. Verlautbarung. Es sind nachstehende Studentenstipendien in Erledigung gekommen, und zwar: l) Das von Jacob StariHa, gewesenen Pfarrer zu St. Johann am Draufclde bei Marburg in ^Vteyer-mark errichteti Smdentenstipcndi'.tm, dermalen im jahrlichen Ertrage von 12 st. 1.2^ kr. C. M. Dasselbe ist bestimmt: a) für studierende, welche mit dem besagien Biifter uc'^wandt sind; d) in deren Ermanglung für solche, welche in dem Pfarrbözirke von Tschernembl, und <-) in deren Ermanglung für solche, welche in den benachbarten Pfarrbezn'kcn gebürtig sind. Die-ses Stipendium kann nur dlnch sechs I'hr?, und beziehungsweise während den Gymnasial-, oder philosophischen-, oder theologischen Studien genossen werden. Das Patronatsrecht übt der jeweilige Pfarrer zu Tschernembl aus. — 2) Beider vom Johann Dreschern, gewesenen Dom« Propste in kaibach errichteten Stiftung, e,n St.fcungeplatz pr. i5o ss. 20 kr. C. M. Diese ^?tlflung ist oIel.6l-l'i» p!iii1)!25 vorzüglich für Studierende, welche mit dem Stifter verwandt sind, bestimmt. Der Stiftungsgenuß ist auf die Gymnasial», phllosouhischen - und theologischen Studien beschrankt. Das Prasentations-recht,gebührt dem fürstblschüsilchen Ordinariate ln ^aibach. Es haben sonach diejenigen Stu-diere.-'den, wclche eines der erwähnten Slipen» dien zu erlangen wünschen, ihre Stipendien, gesuche bis ;5. October d. I. bei dlcscm Gu« bernium zu überreichen, und selbe mit dem Taufscheine, dem Dlnfcigfkits«, dem Pocken-oder Impfungszeugnisse, dann mit d?n Stu-dlenzeugnlssen von beiden Semestern iL26, und endlich beziehungsweise m»l einem legalisirtm Stammbaume zu belegen. — ^ldach den i5 August i356. Z. ii33. (2) Nr. 10565. Edict. Da bei dem k. f. mnerösterr. küssenlan-dlscher, «ppellations» und sriminal Obergcrichts cine Rathsprotocollistcn - Adjunctenstctte nut dem jährlichen Gehalte von 600 fi. E. M., und dc-n Range dcs jüngsten?andlechts Naths-protocollistcn in Erledigung gekommen lst, so wild dieses mit dim Beisätze zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Bewerber um dicse Stelle ihre gehörig belegten Gcsliche, worm sie sich vorzüglich über die zurückgelegten Rechts» siudien und über ihre ^prachkcnntl'.lsse, auszuweisen , und zugleich zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie mir einem Beamten dieses k.^k. Apftellatlonsgenchtes verwandt ode» verschwägert seyen, durch chre vorgesetzte Be-Horde binnen H Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung diese» Edicts m die Zeltungsblättcr, hierorts zu überreichen haben. — Klagenfurt am i8. August i956 StaM- uns lanvrlchtliche Verlaulbarungen. 3. l!97> (') Nr. l)5i5. V^n dem f. s. Stadt- und Landrechte in Kcain wird bekannt gemacht: Es ftp über An» sucht.l dcr Mar,a Pob?«a,scdeg uni) der übri, gen erklärten «^rben, zur Erforschung de, Gchuldenlast nach der am li. Iul, ,3Z6 ver, fiorbenlN Maria P^dkalscheg, die Tags^tzung auf den 5. Octüber d. I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. f. Oiadl- und Landrecht« besslmmet worden, be» welcher alle Jene, w«l» He an diesen Verlaß auo was immer für einten Rechtsgrunde Anspruch zu steller, vermeinen, 8o3 solchen so icwiß anmelden und rechtsgeltend barthun sollen, «v.dllgens sie d,c Folgen dls §. 6,4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben ha» ben werden. kalbach am ,c». August i836. Z. ilgg. (i) Nr. 6tto2. Von dem k. k. Gtaht» und kanorewte m Kram wird bekannt gemacht: ss scy übrr An» suchen der Vormundschaft der m»nberiädr«aen Martin Sonsschen Kinder, als erklärten sr-den, zur Erforschung der Schuldenlast nach dcmam 3. Juli ib36m^aibach mit letztwllllger slnordnung vom 2. Iul» 16)6 verstorbenen Martin Gonz, die Tagsayung auf den 3. Oc« tober d. I., Vorwttta^s um 9 Uhr'vor dnftm k. k. Giadt« und ^andrechtH beMmmet worden, be» welcher alle Iln?, welche an d»estn Verlaß auö was immer für einem Rechlsgrunde An^ foruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgllttnd dartyi'n sollen, lm, drigenS si< die Fclgtn des §. 3i^ d. G. B. sich selbst zujuschleiben haben werden. Laibach «m ,c>. «uguli «ÜHü. Z. ,'99. (l) Nr. 6607. Von dem 5. k. Otidt- und k«n0lechte ln Krain wird bekannt gemacht: 3s sey über An, suchen des Or. Andreas Keller, Vertreter semer minderjährigen Kinder erftrr 3he, Nlbln, Gustau und Marm, als erklärlm Ccbcn, zur 3,.« forschung der Schuldenlast nach der am 6- Juli 1LI6 h»er mit Testament ä^o. ,4. Iunl i636 verstorbenen Wltwe Kalharma Zollner, die Tagsatzung auf den 3. October d. I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem s. k. Stadt » und Landrechte beflimmN worden, bei welcher alle Jene, welche an dttsen Verlaß aus was immer für einem Rechlsizrunde Anspruch zu stillen vermemen, solchen so gewiß «nmeldiN und ,echt«gelttnd darthun so»en, widrigens sie die Folgen des §, g,4 z. G. ^. fi^ ^bfi zuz^chrel« hen haben werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrtcht« in Kram. Laibsch den 23. «uguft ,ßIg ^'. ,192. (2) Nr. 6532. Von dem ?. k. OtaN- und kandcechte m Krain wnd bekannt gemacht: ?S sey über An» s^Hen der Pfarrkirche zu Vodly, unter Ver, tretung dcr k. f. Kammelprocuratur, g^ ^, klarten Erben, ^r Erforschung dir Echulden» last nach dem am Zo. Juni i8Z6 iniaibach m>t Testament vom Zß. I'j,nl itjZg verstorbenen Dom^rrn Matlh^uö Hit«rma.nn, d»t Tag- sayung auf den 26. September i836, Vor-mlliaas um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Lanorechle bestimmet werden, de» welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansvruch zu stellen ver» wlmen, iolchen so qnvlß anmelden und rechts-gelilno darchun sollen, wldr^?nt> !le dle Fol» gen des ;, tt!^ l». G. t>. sich seldft zuzuschrclhen haben wervls,. Von oeS Or. Anton Fliker, als erklärten Erben, zur Erforschung der Echuldnlast nach dem am 1. I"ll i83ü hl.r ,n der Lirnau-Vorstadt nnt lehtwilliger Anordnung verstorbenen Helena Klker, die Tagsatzung auf den 26. September d. I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k, Gcadl- und Landiechle bestimmet worden, b'gen Erben, diesem Gerichte unbekannt, und weil sie viel-leicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind/ so hat man zu threr Vertheldigung und auf chre Gefahr und Unkosten den hlerortigen Ge-richls.Advocaten Dr. Kautschltsch als Eurator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtt» sache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Geklagte und ihre anfällige Ecben werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Dr. Kau» tschltsch, Recbtsblhelfe an d«e Hand zu geben, oder auch sich selbst emen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu wachen, und überhaupt,m rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich tne aus »hrer Verab-saumung entstehenden Folgen selbst beizumes-scn haben würden. Laibach den 16. August i836. Z. 1189. (2) Nr. 6264. Von dcm k. s. Stadt- und kandrechte in Kraln wird bekannt gemacht: Es sey üblr 2n< suHen deS Lucas Napreth, als Vormund der minderjährigen Alois, Katharina, Antoma und Maria Pouschin, als erklärten Erben, zur ^'cforschuna, der Schuldenlast nach dem am Zu. Juni »836 in kaibach mit Testament ve« fiorbenen Caspar Pouschin, die Tagsatzung auf den 26. September d. I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmet worden, bei welchem alle Jene, wtl« cke an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechlsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend dar, thun sollen, w'drigens sie d,e Folgen des §. 8,4 b. G. B. sich selbst zuzuschrelben haben werden. Laibach am »6. August zgZg. NennliOe Verlautbarung.^ Z. ii83. (3) Nr. ^372. Kundmachung. Am 29. k. M. September um to Uhr Vormittags, wird die Licitation der Verpach-Nmg des wochenmärktlichcn Standgeldes und, kleinen Waggefälls am Rathyause vorgenom-mkn werden. — Die Pachtlustigm werden davon »ml dem Beisatze in Kenntniß gcsctzt. daß die Bedingr.lsse im .uagistratlichen Expedite eiw gesehen werden können. — Stadtmagistrat Laibach am 27. August i326. 8o5 EffUbernial - Verlautbarungen. 2. 1204. (l> 2a Nr. ,9350 " Nr. 2^. Kundmachung der Veräußerung der f. k. Staatsherrschast Stahrnberg und des Nenesiciums Atzbach im Hausruck?re>se. — Am 3. October p. I. wird im Rathssaale des hiesigen k. f. Regie» rungs < Gebäudes t»e im Haustuckkrsise der Provlnz Oesterreich ob derVnns gelegene, dem k. k. Camcral, Aera^ gehörige staalshcrrsch^f.-Stahrnbcrg, mit Vordehalt dir Bestätigung der s. k. Staatsgüter, Veräußerungs Hofcom» Mission, der öffenllicden Versselacrung unterzogen werden. — I. Bestandtheile der Herrschast. — ^. Gerichtsbarkeit, a) i^rund-Herrlichkeit. Dlese erstreckt sich auf 1126 Un, terihanen, worunter 635 behause, ^11 un-behauste und Zo Voglholden. Unter den be, hausten Unterthanen befinden sich ^02 Bauern, 6) Söldner und Pointier, und 220 Haueler. — k) Gerichtsbarkeit in und außer Etreltsa-chen über d>e eigenen Unterthanen, und über jene des Ma.kles Haag, wacher 117 behauste und l23 U.blrlandgruliddesiyer zähl^. Diesr»-mlnal-Gellchk'bä, ke,t erstreck! sich über d»e Pfarren Haag, Geverfberg, ^edc>ld)klccden, Not-lenbach, ^lst^shexn, Hofknchen, Wcikern, Meggenhofen, Altenhos, Gc^poldkyofen, N»e, derthalhcim, A'.bklrchM, Gt. Georgen, Bach-mannlNlz, Neuklvä)en, Gchwannenstadt u»id Lambach, Ü1>er 269a Häuser m 276 Ortschaften und emer be'lällsiqen Bevölkerung von 24000 Gcelen. 3iu, kl'mmt zu bemerken, daß m emigen dieser Pfarreien auch aridere Doml-nlen eme exemte sr,m,r,al'Gerlchtkbarkell über ihre Unterthanen ausüben. — e) DtstrictS-Commissariat in der Pfarre Giboldskirchen, Geyersberg, Haag, Pram und Roitenbach. -- 6) Gteucrbeznks - Obrigkelt über d,e Gemeinden Oderhaag, Nlederhaaq, Geboldlkn, cken, Geyere-berg, Gr,es, Rottenbach und W°Idenberg. - L. Ein k ü n f t e. Von d 1 Unlirlhanen bez.cht die Herrschaft an jährlichen unl'crandlrllchen Urdar«,! . Gaben im Gelde ,760 st. l3 kl., an jährlichem Ulineräsiderlu chen Körner-DienN in NIN.ra n '°/^ Metztn Witzen, 45 Mctzen Korn und ^gz ">/^ Me» hen Hafer, ^le Untcrlhatien aller »emter zahlen be» Stlrbfallen von dcm rein verbleibenden bewessllcben und unbeweglichen Vermögen das lo F Todfallfrelgeld. Bei U«bergaben zahlen dte Unterthanen des Hof^, Baumgart-ner», ietttn?, Pramadorfer? undPlezen Am» tei> Hai lo 5^ Laudemium vom siegenden und fahrenden Vermögen; die Unterthanen des Eterhani-Amtes und des Stephan,-Galvog-ten-Amtes be« Ucbergabcn das 10^ Laude-mium nur vom Rsalwerche. Bei Kaufen wird ohneUnterschied desAmtes bloß von dcm Outt, werthe das 10 ^L kaudemium ssenommer. Die adelten Rlchteramtil,, Grundbuchs, undIu« stlz-T^fen werden nach den bestehenden Normen eingehoberi. —» <ü. Sonstige Reckte. ») Zlheritrecht. Die Herrschaft hat in mehre, rcn"Ortschaften der Pfarre Rvttenbacb und Haag, und von Z Unterthanen der Pfarre Unqcnach dak Recht, von »hren Gründen den Zeh.,?t in n^uit-a zu be^khen. — Dieser Ze, hent ,st vom Frn,i>ljahre i83o bis incl. »833 verpachtet. — Der jährlich in nZturZ «inge« dlcnt werdende Z'b^tfiachs betragt Z Zentner ä7 Pfuld. — I^)V<'ate,reckt über die Pfarr« firchc Obcrhaao, F,!i"lk>rche Niederhaag, Rot-Itnbach, l^aspoldllhofen, kle Nebenkirche Äfft nanq und Kapelle ^öft, Pfarrkirche Gcbolds-sütder,, Geyerbberg, über die Schulen Haag, Runendach, l^eboldßtlrHen, Geversberq und ^akp5lt>sbcfe^; feiner über das Spital Man« »i'gssattern, die Ganbitzlsche und Piedltr'scht Armen-, d«e Landrichter Spcklier'scbe Schul« Prämie« Kliftun., und die Arub?r'scbe Gtif, tung fü, arme Kinder der Schule Rottenbach. — 0) Iagdbarketl, sowohl in eigenen Forsten, als auch in anderen Domlnical- und Unter« th?n<<-Waldunqen der Pfarren Haag, Ge-doldeklrchcn, Gevetsberg, Nottenbach, Wei< kern,und anderen Pfarrbezirten, von be,lausig 2000 Joch Waldungen im Umfange von 14 Etul den. — ä) Waldungen. Diese, lm Flächenmaß? von 84, Joch 1484 ^ Klafter, sind von j<5er eme der ergiebigsten Emnahms Quel« len der Herrschaft glwesen. — I). Realitä, ten. 3) Gebäude. Zur Herrschaft gehören nachNihelde Gebäude; als: 1) Das Schloß mit folgenden Bestandtheilen: a^) Zur ebenen Erd? I Keller, die Wohnung-des Gerjchtsdie-ners, bestehend cltations'Eommisslon d,ncy daß LooS enlsch,e-den weiden, welch.r Off.rent als Bestblether zu betrachten sey. — Delj mge, welcher zur L>cnat»on mcht ftersönl>ch ktschelnt, kiinn nur durch em?n Bevollmä ttlgten mitlilltiren, wel-cder sich als solcher durch Erlegung spcclel-ler, auf dlese Versteigerung lautender und gehörig legallsirteli Vollmacht auSwczset. — Dcr <3lfteher der Herrschaft Hal e»n Oritlhnl des Kaufsch,c!lngS lnr Wochen nach erfolgter Genehmlgung des Kauf-s noch vor der ^.!e< bcrgcibe dcr Herrschaft in die Verwaltung des Kaufers zu bezahlen. — D>c Berlchngung der verbleibenden zwei Dritthcile w> d »hin gegcn dem, daß er si? auf der erkauften Herrschaft in erster Priorität ve>sicheri, und m,c jah^ll.-veli 5 vom Hundert in C. M. in halbiährlgen Raten verzinset, in 5 glelchen Jahres Mattn von dem Tage berechnet, zugestanden, von wclchein das verkaufte Gut mit Vorthcll und Lasten auf den Verkaufer übergeht. — Sollte wegen Wort« brüchigkeit des Käufers, dle in den Verkaufsbe-dmgungcn von dem Camera! - Aerar sich vorbe-halcene Rclicitation euigclcitet werden, so steht demselben das Recht zu, nach Gutbefinden jene Summe zu bestimmen, welche bel der zweiten Felldiethung als Ausrufspreis'gelten soll. — In der Negel ist für dlc zweite Versteigerung eben der Ausrufsprns festzusc!)en, auf welchen bei der vorausgegangenen Fcllbiethung slnbo-the gemacht worden waren. — Sollte aus be< sonderen Gründen die Bestimmung eines andern Ausrufsprelsts zweckmäßig e.scheinen, so w.rd hierüber dle ^cnehmigung der höheren Nshö de eingeholt werden. — Für keinen Fall können die dcm veräußernden Cameral-Aevar durch Ver-tvqg verofilcb'cten Personen aus der Bestimmung des Ausnlfspscms Einwendungen gegen die Gllliqkett und die rechtllchm Folgen der zweiten Versteigerung herleiten. — Findet sich bei der zweiten kicnanon Niemand, der den Contract nach dcm Ausiufspreise zu übernehmen bereit wäre, so werden auch unter (oder nach Umstanden über)dcn Zlscalprcis Anböthe angenommen werden, und der erste Anboth wird zugleich zur Grundlage der weiteren Ausbicthung dienen.— Die Verkauftbedingnisst selbst, dle umstandli« cke Beschreibung der Heri sckaft «5tahrnderg und die jährlichen E-tracmiß-Ausweise köluicn in den gewöhnlichen Amtsstundcn dc> dcr k. k. Pro-vinziall St^a iö buchhal l ung eingesehen werden.— Togs darauf, am 4. Oct. d. I., wlrtz unter den« selben allgemeinen Bedingungen dcr, dem Re-ligionsfonde gehörige Theil des Bencficiums Atzbach, im Hausruckkreise, versteigert werden. — Die Einkünfte desselben bestehen in den Urba-rial-Bezügen uon lc), in der Pfarre Ncukirchen, Stellerdezlrks-Obrlgseit Stift Lambach gelegenen Realitäten , und zwar in: 1) beständigen, in Grid reluntcn Diensten pr. Ii st. 29 kr.; 2) beständigen in Geld reluirten Freig^dern pr. 9 st. 27 kr. (inal-Nlarien und ^u6emi?n), zu, sammen ,^0 fi 56 kr. W. W., oder 16 fi. 22 '^ kr. E. M.; I) in den adelichen Richteramts, und Grundbuchs Taxen in einem Durchschnitte vom Jahre ,822 bis l8Z l auf , Jahr, 2 fi. 47 ^ kr. E.M.,z;usammen jährlich in 'yfl.y^ kr. — Als Ausruftprcis ist ron der k.k. hohen St. G V. Hoft^ommission der Betrag von'»65 ss. 2a kr., sage Zweihundert sechzig fünf Gulden 20 kr. C. M. W. W., festgesetzt worden. — Der Erstch?r Halden Kaufschilling entweder sogleich, oder doch längstens binnen 14 Tagen nach erfolgter Ratification zu erlegen, worauf die Übergabe gegen dem erfolgt, daß der Kaufer erst mit dem nächsten Militä jähr lLZ/ in den vollen Genuß des Beneficiums tritt. — Von der k. k. ob der ennsischen Staatsgüter-Vcräußc, rungs-Prov. Commiff. — ?mz am 2.Aug. »836. Nrnsämtliche Verlautbarung. Z' '209. (l) Nr. ys)36. Nachdcm der besschende Vorspanns.Pachtvertrag in der Mcnschstatton kaibach mit End« October d. I, zu Znde geht, so wird die dieß, fällige Versteigerung für das Mlllta, jähr ,63?, oder füc das halbe Militärjahr, oder auch nur für das erste Militär-Quartal 18)7, den 24. September ,836, von 9 — »2 Uhr bei diesem Kreisamte abgehalten werden, wozu die Pacht-lustlgen Mit dem Bemerken eingaben werden vor dem Beginne der Versteigerung eine Caution von Zoo si. C. M. bel der Kreiscasse zu erlegen — Nachdem jedoch die hohe Landesstelle sich durch das herabgclangte hohe Decret vom 18. ^uli d- I., Z l6li23, bewogen fand, zur Ertle-lung günstigerer Pachtresultate auch die An-nähme versiegelter schriftlicher Offerte bei Vor, spanns-Vel'pachiungen zu bewilligen, so werden 6o8 demnach bei der auf dm obigen Tag fessgesetzten Verstelgcrunq, vor oder während der Llcita-tions-Verhandlung, jedoch jedenfalls nur vor Verlauf der 12. mittägigen Scunde des Ver-sieigerungstages, auch schriftliche versiegelte Offerte angenommen, welche, wenn von selben Gebrauch gemacht werden soll, genau nachdem unten stehenden Formulare verfaßt seyn müssen. In diesen Offerten ist das Mellengeid für die verschiedenen Vorspannsssationen deutlich und bestimmt in Buchstaben auszudrücken, und keine, wie immer geartete Nebenbedingung darf darin enthalten seyn. Dieselben müssen unter der Abdresse: An das k. k. Kreisamt laibach, und Mit Nachwcisung des bei der Kreiscasse erlegten Vadiums pr. I00 ft./ in Barschaft oder Obligationen, nebst der Aufschrift: „Offert für die „Vorivannspachtung in der Station Laibach", überreicht werden. Die Pachtoedmgnisse sind vorlaufig taglich bei dem Kreisamte einzusehen. — K. K. Kreisamt Laibach am i g. August l5Z6. Form u l a r e der schriftlichen Offerte. Ich Endesgefertigter erkläre in bester Form Rechtens, dieVorsp.Pachtung in derStation kai-bach während des M.Jahres l637,oder halb.Mil. Jahres, oderauch Milic.Quart. igZ// und zwar v. Lalbach bis Kraxen pr. Pferd undMeil pr. fi. kr. « « „ Obcrlaibach „ „ „ „ « 1, ,, Loitsch „ ^ „ „ ^, ,. „ Krainburg „ „ „ „ übernehmen zu wollen, wobei lch die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung und den Licitalionsbcdingnissen enthaltenen Bc» stimmungen genau kenne und befolgen wollc. Als Vadium lcge ick im Anschlüsse den kreisamtlichen Cassa - Empfangschein über den Betrag pr. 300 fi. bei. N. am ,856. Unterschrift. Stavt- unv lanvrechtllche Verlautbarungen. Z. ,210. (l) Nr. 663c?. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey vo» diesem Gerichte auf Ansuchen des Michael Tscherne von Stephansdorf, wider Johann Grum l'on Hüh-nerdorf, in die öffentliche Versteigerung des, dem Erequirten gehörigen, der D. O. R. Commenda Lalbach dienstbaren, auf 1762 st. 25 kr. sammt der dazu gehörigen Realitäten geschätzten Hauses Nr. ,l m Hühnerdorf, so wie des gegner'schen, auf 9 ft. 55 kr. geschätzten Mobilavvermögens gewilllget, und hiezu drei Termine, und zwar bezüglich der Realitäten auf den 26. September, 2ä> October und 21. November l. I., jedesmahl um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte, bezüglich des Mobilaruermögens aber auf den 28. September, 20. October und,8. November l. I., in loc« vi 5it3L mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn diese weder bei der ersten noch zweiten Feilbiethungstagsatzung um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, sel^e bei der dritten auch unter dem Schalnmgsbetrage hit'tangege« ben werdm würden Wo übrigens Den Kauflustigen fl'e» steht, ble dlcßfälllgen Llcitatiollsbe-dingmsse, wie auch dlö Schaltung ln der dieß> landreckllichcn Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem 3recutionsführer Michael Tschecne einzusehen, und Abschriften davon zu verlangen. Laldach am 23, August i836. vermischte Verlautbarungen. Z. 12,7. (1) Nr. ,265. Edict. Vor dcm Bezirksgerichte Freudenthal haben alle Jene, welche auf den Bcrlaß des am 9. Juli l. I. zu Mirke, nächst Vcrd, verstorbenen Georg Kottnlg, vul°u Bosorz, gewesenen Realicatenbe» sltzer, Holz» und Bretterbändler und sonstigen Speculantcn, aus was immer für einrm Rcckts» gründe Ansprüche zu haben vermeinen, oder in diesen Verlaß et,ras schulden, am 22. September l. I. , früh 9 Udr so gewiß zu erscheinen, und ibre Ansprüche rcchlsgeltcnd darzuthun, oder ihre SänNden anzugeben, als widrigen Falles sich die Crstcrn die Folgen deS §. 614 a. b. G. B. selbst zuzuschreiben hatten, gegen eie Letzter» aber im Klagswegc vorgegangen würde. Bezirksgericht Freudcnthal am i7-Aug. i336. Z. l2ia. (,) Nr. 60,. Edict. In ter Hauptgemeittde Laas, des Bezirkes Schneeberg, ist durch tcn eingetretenen Todesfall der bisherigen Wchemutter, dic Hebammes'bcdien. stung,nil einer jährlichen, aus der Bczirksc-asse zu beziehenden Remuneration von ä» st- erlediget worden. Jene Weibspersonen, welche diesen Dienst zu erlangen wünschen, und sich mit dem Diplome über den gemachten Hebammencurs, über ein gutes sittliches Betragen und über ihre bisherige Verwen« dung auszuweisen vermögen, und auch vermöge ihrer festen Körperconsiilulion zur Annahme dieses Dienstes geeignet sind, sollen sich entweder person, lich, oder mittelst portofreier Einsendung ihrer ge< hörig documentirtcn Gcsucke, längstens bis 25. September d. I. bei der gefertigten Bezirksobrig. seit darum bewerben. BczirksobrigkcitSchneebtrg amZl.Aug. »936.