Erscheint wöchentlich zweimal 1 Donnerstag anb Sonntag früh. - *». » XtUpko* ai. -Iillikt|ii||ii ««in ta W» lamitn» qegtT dnt#ma billig»« l(M)ia GGiiitlitt»»» nk linrtm i gbW fM rttttiflUtrtfl DU 26.—, laOKttrta Dia 60—, »aatiflftit? Din 100.—. RftitaSKiMnk »«tlptt#e*k« — tim»«U« Kwwn Dia 1 — Äamtntt 79. DonnerStis, bt# 4. Oktober 1923. 48. Ja»rg«np. Tätigkeitsbericht des politisch wirtschaftlichen Wereines der Deutschen in Slowenien. Am 30. September fand in Maribor die erste Generalversammlung deS politisch wirtschaftlichen Ber« eine« der Deutsche» in Slowenien statt. Nach Begrüßung der zahlreich erschienenen Mitglieder durch den BereinSobmann erklärte der« dieser die Versammlung für eröffnet und wurke sofort zur Tagesordnung übirgegangen. Sftjch Verlesung des Protokolles der letzten Generalversammlung er« stattete der Obmann Bericht über die Tällgkeit deS Vereines in seinem ersten Tätigk,it»jahle wie folgt: „Vor Zahressrist wurden die Satzunge» des politisch.wiltschastlichen Bei eine» der Deutschen in Slowenien von der Behörde genehmigt und <» konnte somit der Berein seine Tätigkeit aufnehmen. Durch Veröffentlichung der Satzungen in der „Cillier Zeitung" und durch Versendung von ungefähr 500 Exemplaren sorgle der Ausschuß dasür, daß der Zweck de» Vereines in der breitesten Oeffeutlichkeit bekannt werde. Die Satzungen brszgcn genau die Ziele, die sich ker Verein gestellt Hai: Die Ausklärung der Deuischcn Slowenien» in politischen, nationalen und wirtschaftlichen Angelegenheiten und Wahrung ihrer völkischen und wirtschaftlichen Rechte, nach kem Grundsätze „SiaalStreu und BolkStreu' ; die Sorge für den wirischaftlichen Fortschritt aller Stände und die Unterstützung zur Hebung dc» Wohlergehen» Der Deutschen Sloweniens. Bereit» im Monate Oktober versuchte der Der« ein einen Sekretär zu gewinnen; die Wahlen standen vor der Tür und der Ausschuß war sich be-wußt, daß er die damit im Zusammenhange stehende Arbeit all«in schwer werde bewältigen können. E» liefen mehrere Offerte ein, doch konnte sich ter Au», fchuß für keinen Bewerber entschließen. Namentlich über die Wohnungsfrage war nicht hinwegzukommen. Im gleichen Monate machte der Berein den Versuch in Maribor eine Leihbibliothek in» Leben zu rufen. Eine große Verlagsbuchhandlung im Schwabenlande sollte uns für diefe die Bücher liefern, doch kam e» leider bisher nicht dazu, da vorerst im Schwabenland« felbst mehrere Leihbibliotheken errichtet werden sollen. Bor der Skopstina-Wahl wurden wir Deutsche von der slowenischen Presse heftig angegrifien, weil wir mit dem damaligen Minister für Slowenien Zupanic, wie auch in Beograd selbst mit der Radikalen Partei in Verhandlungen getreten sein sollten. Daran ist natürlich kein wahre» Wort. Wir Deutsche sind niemals weder hier in Maribor, noch in Beograd an die Radikale Partei herangetreten, sondern beschloß im Gegenteile die Parteileitung in Uebereinstimmung mit der Partei der Deutschen des Königreiches SHS am 19. Februar eine eigene Kandidatenliste vorzulegen, deren Listenführer Franz Schauer war. Die Arbeit, die dem Wahltage vorausging, war keine kleine, wenn man bedenkt, daß der Wahlbezirk Maribor 15 Wahlbezirke mit 881 Wahlorten umfaßte, wenn man weiter bedenkt, daß un» das Abstallerbecken und noch mehr Prekmurje eigentlich noch unbekannte Gebiete waren. Da» Gesetz über die Wählerlisten erschien zuerst nur in serbischer Sprache, wenige Tage vor der Wahl erst in slowenischer Uebersetzung, und wir hatten e» der Deutschen Druckerei A.-G. in Novisad zu verdanken, daß wir dieses Gesetz in deutscher Sprache noch rechtzeitig gedruckt zugemit» telt erhielten. Die Wählerliste« mußten durchgesehen, zahlreiche Reklamalionen eingebracht werden. Dieser großen Mühe unterzog sich unser lieber, leider wir viel zu früh verstorbene Direktor Filippeck, dem nochmals dafür danken wollen. Der Opferwilligkeit unserer braven Deutschen Sloweniens ist es zu danken, daß wir die für die Wahl notwendige Geldsumme ausbrachten. Durch da» Zusammenarbeiten aller ist eS ge-lungen, den Listenführer unserer Partei durchzubringen, sodaß Slowenien in der Sknpsch'ina auch durch einen deutschen Abgeordneten vertreten ist. Im Mai dieses Jahres wurde unser Abgeordneter. Herr Schauer, durch einen meuchlings geschleuderten Stein schrver verwundet, so daß er wochenlang sein SchmerzenSlager nicht verlassen konnte. Leider ist eS den Behörden nicht gelungen, den Mordbuben ausfindig zu machen. Auf die Tätigkeit des Deutschen Klubs wirkte der Ausschuß dei jeder sich darbietenden Gelegenheit ein. So will ich besonder» hervorheben, daß der Deutsche Klub im Jnli vom Vereine telegraphisch ausgesordert wurde, gegen die Sleuergesetze zu stimmen. Die Deutschen stimmten auch dagegen; leider drang das Gesetz trotzdem mit IS Stimmen Mehrheit durch, da zahlreiche Muselmanen und Demokraten bei der Abstimmung fehlten. Die slo-wenischen Zeitungen behaupteten trotzdem noch in der letzten Zeit, daß die deutschen Abgeordneten für die Steuergesetze gestimmt hätten, um die Oeffenilichkeit absichtlich irre zu führen. Da wir in Slowenien noch 18 Lehrpersonen haben, die seit dem Umstürze bi» jetzt von Deutschösterreich ihre Pension bezogen, hat der Verein wiederholt unseren Abgeordneten ersuch», die Pension»» frage in Gang zu bringen. Es ist auch tatsächlich gelungen, die endgültige Pensionierung von 10 Lehr-Personen durchzusetzen und ist zu hoffen, daß unser Staat von nun an auch die ihnen gebührenden Pensionsbezüge ausbezahlt. Wie die Herren wissen, best'ht in Ljubljana ein Realgymnasium mit deuischer Unterrichtssprache, von welchem jedoch die drei unteren Klassen bereit» slowenisiert sind, da sich nach Angabe der Schulde-hörde in Ljubljana sür diese Klassen zu wenig Schüler gemelket häiten. Für kaS heurige Schuljahr halten sich für die l. Klaffe über 30 Schüler ge« meldet und eS ist unseren Abgeordneten mit schwerer Mühe gelungen, von der Unterrichtsverwaltung die Eröffnung der I. Klasse mit deuischer Unterricht»« spräche durchzusetzen. Trotzdem unser Abgeordneter berell» am 1. Srptember vom UnterrichiSminister die Zusage erhalten Halle, daß die die Eiöffnung bezügliche Weisung am gleichen Tage nach Ljubljina hinausgehe, war diese Verordnung bi» zum 24. Sep« tember früh noch nicht der Direktion des Realgym-nastum« bekannt. Da der 20. September, der als der Tag für die Eröffnung der Klaffe btstimml wr. verstrichen war und der Direktor den Ellern nicht die Zusage von der Eröffnung machen konnte, zogen begreiflicherweise zahlreiche Eltern ihre Anmeldung zurück, um nicht Gefahr zu laufen, daß Ihre Kiuder ein Schuljahr v-rliereu. Ich kann nichi alle Fälle einzeln anführen, in denen unser Verein bei ken verschiedenen Behörden interv«ni«te. Doch kann ich Sie versichern, daß keine einzige Woche feit Eröffnung keS Parlament» ver« strichen ist, ohne daß der Verein sich an unsere Ab« geoidneien wegen einer oder mehrerer Interventionen {christlich wenden mußte. Wie ich erfahren habe, sollen im Monate No-vcmber oder Dezember die Wahlen sür die Krei»^, bezw. Bez>rtSv«rtceiu>ig stattfinden. Ich w«>ß, daß unsere deutsche Bevölkerung sich auch an diesen Wahlen intensiv beieiligen wirk und ich hoffe «ach, kaß alle jene Deutschen, welche gelegentlich der Lkupitina« Wahl ihr Wahlrecht nicht ausübten, diesmal ihrer Pflicht nachkommen werden. Unser Berein besteht und wird auch weiter bestehen. ES ist Pflicht jedt» Deutschen dafür zu sorgen, daß alle jene Deutschen, die noch nicht Mitglieder deS BereirnS sind, Mitglieder werden, den» unser Verein ist behördlich genehmigt," niemand hat etwa» zu besüechien, den unsere Devise ist .BolkStreu, aber auch staatstreu'. Nachdem der Bericht de» Säckelwarle» und der der Rechnungsprüfer vorgetragen und genehmig« waren, erfolgte die Wahl de» Obmanne», de» Au»-schussi», der Ersatzmänner und der Rechnungsprüfer. E» wurden einige Anträge gestellt, an den Obmann Anfragen gerichtet, die derselbe beantwortete, worauf er, da die Tagesordnung erschöpft war, die Sitzung schloß. _ Die Wuyrfrage in spanischer Melenchtung. Hat Poincare sein Ziel an Rhdn und Ruhr erreicht? Nicht nur das deutsche Volk blickt mit äußerster, zähneknirschenker Spannung den nächsten Wochen entgegen. Deutsche, die aus Spanien zurückkehren, berichten, daß in dortigen weitsichiigen politischen Kreisen mit großer Besorgn!» vor einer möglichen Kapitulation Deutschland» in der Ruhrfrage und ihren unabseh» baren Folgen für Deutschland selbst, aber auch für viele andere Länder gesprochen wird. Und daß diese Sorge, trotz der eigenen, durch die Kämpfe in Ma« rokko aufgelebte» Krise wirklich lebhast und ehrlich ist, beweisen die zahlreichen Artikel, welche die spa« niichcn Zeitungen der verschiedensten Richtungen gerade in letzt« Zeit über die au» der französischen Ruhr« und ReparationSpolitik erwachsenden Gefahren ver« öffeutlicht haben. So schrieb der sonst ziemlich französisch orientierte ,Sol" (21. August), daß irotz des englisch-sranzösischen Gegensatze» „die französische Absicht offenbar darauf« hin ausgeht, sich einfach den Besitz de» Rhein- und RuhrgedieleS zu sichern und dann den Rest von Deutschland seinem Schicksal zu überlassen. E» ist also durchaus ausgeschlossen, daß da» ganze in den letzien englischen Noten so eifrig erörterte Repara-tionSproblem übn holt und gegenstandslos geworden ist. Weil nämlich Frankreich in der Hauptsache gar nicht Reparationen, sondern daS Rhein» und Ruhrgebiet haben will". DaS spanische Blatt gibt dann seinem aufrichtigen Wunsche Ausdruck, daß es England gelingen werde, die am Horizont Europa? ausstet, genden Gefahren zu beschwören. Keine andere englische Regierung würde aus die moralische Unterstützung so vieler Menschen von gutem Willen innerhalb und außerhalb England» rechnen können. Fast gleichzeitig überschreibt El Debate in Madrid einen ähnlichen Artikel mit „Eine Gefahr für Spanien". Ganz offen wird hier ausgesprochen, daß: „ange-nommen Deutschland kapituliert an der Ruhr, so würde da« bedeuten, daß Frankreich Herrin der Ruhr» gruben und Industrien bleib', wobei es zugleich mit der hochentwickelten Technik und Arbeiterschaft der Deutschen rechnet. In diesem Falle würde das fron-zösische Uebergewicht Taifache geworden sein, vor der ganz Europa sich demütigen müße". DaS aber gerade ist die Gcsahr auch sür Spanien und El Debate weist den Vorwurf der Pariser Information, Spanien sei, wie einst während des Krieges deutschsreundlick», jetzt englandfreundlich, was in beiden Fällen franzosen-feindlich bedeute, mit der kurzen Bemerkung zurück, statt von Franzosenfeindschast zu sprechen, werde eS richtiger heißen. daS spanische Volk habe die franzö-fische Gefahr begriffen und denke begreiflicherweise an feine Verteidigung. Dies« spanische Sorge vor der drohenden sran-zösischen Uedermacht und besonders vor den Folgen eines französischen RuhisiegeS kommt auch in einem Leitaufsatz dei Madrider Jmparcirl (II. August) „Der Verfall Europas" zum Ausdruck: Wenn auch Deutschland (»ach Rußland und Oesterreich) noch ganz scheitern sollte, kann man sich nur schwer vorstellen, wie sich dann die übrigen Nationen aui dem Schiff-bruch werden retten können. Diese Einmütigkeit d«r öffentlichen Meinung Spaniens verdicnt wohl in verschiedener Hinsicht ernst genommen zu werden. Sie beweist, daß e« aus der Welt doch ncch Element« gibt, die ernst und nüchtern denken und die die Gefahren sehen, welche ein gänz licheS Niederringen Deutschland» nicht bloß politisch, sondern namentlich wirtschaftlich bedeuten würde. Politische Rundschau. Inland. Au» der Nationalversammlung. Die Sitzung der Nationalversammlung am 26. September begann um 9 Uhr. Nach Erledi« gung der Formalitäten begann die Diskujsion über die Fiumaner Frage. Die Verhandlung leitete Abg. Grijogono (dem. Dalmatiner) ein. der ein Historiat der ganzen Arage gab und erklärte. eS sei eine Schande für Dalmatien und daS Küstenland, daß Fiume italienisch wurde. Redner zitiert den Bertrag von Rapallo und konstatiert, daß der Brief von DepoliS eine Waffe in den Händen war, um da» zu erreichen, was man in Rom wollte, um ein neues knit accompli zu schaffen. Unsere Regierung wurde davon nicht verständigt, sondern sie wurde überrascht. Man müsse gegen Italien die schärssten Mittel an» wenden, und wenn diese nicht nützen, vor den Völkerbund gehen, ver Vertreter deS Außenministers Dr. Ninkv Peric antwortet auf die Interpellation Davidovic' und erklärt, auch er und feine Kollegen wollen keinen Krieg, und bedauert, daß die Opposition dieS glaube. Er zitiert Art. 4 und S deS Vertrages d»n Rapallo und führt aus, weil die ParitätSkom-mistion zu keinem Resultat kam, die Registrierung de« vertrage« vorgenommen wurde. (Großer Lärm.) Die Regierung hab« ihr« Absicht gezeigt, welchen Weg sie g«h«n werde, wenn eS zu einem Einser-ständniS nicht kommen sollte. Ob cZ der Regierung möglich sein werde, zu einem Einverständnisse zu gelangen, bevor ste vor daS Schiedsgericht geht, werden die Verhandlungen zeigen. Aber autgegeben hat die Regierung da« Schiedsgericht nicht. (großer Lärm.) Wenn alle Mittel aufgebraucht fein werden, um zu einer Verständigung zu gelangen, dann wird man sehen, wer recht hat. General Giardinv will in Fiume die Ordnung aufrechterhalten. Mussolini teilt« un» mit, daß di« Entsendung Giardino» keine Bedeutung habe. Wir werden ja sehen, wie dieS in Wahrheit ist. (Großer Lärm.) Wir haben Mussolinis Mitteilungen bekommen und warten auf deren Durchführung. Wen» Italien feine Zusagen nicht ersüllt, so werden wir dies verlangen. Wir bleiben auf de« Standpunkt deS Vertrages von Rapallo und es ist uns nicht bekannt, daß Italien jede Be> Ulfimg auf daS Schirdsgeiicht ablehnt. Die bishe« rigei, Verhandlungen zeigen eine freundschaftliche Bereitwilligkeit, alle« zu regeln. Und weil wir den Bertrag von Rapallo registriert haben, so ist auch uns«:e Regierung bereit, den Mansch Italien» zu erfüllen und weit«r zu verhandeln. (Großer Lärm.) Auf die Interpellation antwort« er i« selben Sinne wie aus die Aufragt GrifozonoS und habe das, was tx dort gesagt habe, durch nicht« zu ergänzen. Abg. Ljuba Davidovic (vem.) betont, es sei nicht das erstemal, daß die Regierung ein« Antwort geb«, die eigentlich keine Antwort sei, eS sei nicht da? erstemal, daß «an vor der Nationalversammlung di« Wahrheit verberge. Die Opposition erklärt, daß sie mit der Antwort nicht zufrieden sei. Di« Re-gierung hat auch biS jetzt kein« Aufklärungen ge-gebtn, wir bcko«meu alles nur aus den Zeitungen. Die Regierung gibt keine Antwort, denn sie hat die Türken für sich. Aber diese werden nicht lange bei ihr bleiben. Während die Regierung die G meinde zu gewinnen sich anstrengte, okkupiert« Mussolini Fiume. So rächte sich die Tatenlosigkeit der Regie« rung. Pai ö sei ohne jede Initiativ« und läßt In der äußeren Poliiik alles gehen, wie e« geht. Fällt etwa« gut aus, dann sagt er „So können wir «SI", geht e« aber schief, dann heißt eS „ES hat so sein müssen!" Unsere äußer« Politik ist ohn« jed«^Direktive, die Regierung ist von ihren Gesandten schlecht berichtet und diese werden von der Regierung schlecht unterrichtet. Als man Paiiö in St. Germain fragte, wa» er sür Folgen erwarte, w«nn er den Vertrag unterschreibe, und welche, wenn er nicht unterschreibe, antwortete Pa»c: „Alle? ein», ich unterschreibe." (Ministe, Präsident wird unruhig und sällt in di« Red«. Gioß«r Lärm ) Davidoviö greift nun Italien heftig an und erklärt, e« verfolge die Methoden Oesterreichs. Während Pasic erklärte, die verhält» nisse in Bulgarien konsolidieren sich, grht dieses zu-gründe. Redner lobt Frankreich, bedauert aber, daß aus England keine Rückficht genommen würd«. Jta> lien vtihalt« sich wi« Oesterreich. Wir wünschen ein gute» Verhältnis zu Italien, ab«r wir müssen un» auch gegenseitig Opfer bringen. Italien will unsere ganze Ein- und Ausfuhr vereinigen. DaS ist eine Kopie der österreichischen Wirtschaftspolitik. Italien will den Völkerbund nicht anerkennen. Die Zeit fei ein furchtbarer Richter und habe Paiic verurteilt. Pa« e ist durchgefallen. Wir woll«n eine ander« Re» gierung, «ine Regierung, die über ihr Volk mehr Rechnung führt, «in« Regierung, welche durch die Partei de« Staat«, nicht aber durch d«n Staat der Partri dient. Eine solche Regierung werden wir finden, sie ist in unserem Volke voihaaden. (Große Zustimmung link», heftiger Protest rechtS ) Um l2Uhr wurde die Sitzung auf 4 Uhr Nachmittag vertagt. Zn der fortgefetzten Sitzung spricht Abg. Dr. Hohn>e« (Kler.), der die Regierung heftig kritisiert u«d fest» stellt, daß sie von Fiasko zu Fiaiko gehe. Unsere Politik erlebt überall Schande und muß überall zurückweichen. Die Rechte, die uns der Vertrag von Rapallo gibt, müssen durchgesetzt werden. Minister» Präsident Pat t betont, daß die äußere Politik gute und schlechte Seiten habe. Der Vertrag von Ra» pallo sei die Frucht eines Mißverständnisses zwischen uns und Italien, das unser Verbündeter ist Wir wollten uns mit unserem verbündeten verständigen, er ha« uns aber abgewiesen, und so wird di« Zeit kommen, wo wir d«n Vertrag von Rapallo werden vtrteidigen müssen. Italien hat D'Lnnunzio aus Fiume vertrieben und e» kam zur Wahl der Fiu» maner Konstituante, deren Mehrheit gegen Italien war. Sie wurde auseinandergejagt und es kam zu Verhandlungen. Der Vertrag von Rapallo hat un« Sufchak gesichert. Die neuen Verhandlungen führten bisher zu keinem Einverständnis. Wenn es zu einem solchen nicht komm«, dann werden wir vor den Völkerbund gehen. Wen» der Völkerbund ent-scheidet, werden wir seine Entscheidung annehmen. Wollen wir da« nicht, so wäre da« eine Kriegser-klärung gegen unseren Verbündeten, und das wollen wir nicht. Darum werden die Verhandlungen fort-gesetzt. Der Vertrag von Rapallo steht fest, und alle jene, welche glauben, daß er nicht stehe, be» finden sich in einem Irrtum. Wir wünschen, daß der Bertrag durchgeführt werde, und sollte dies nicht der Fall sein, so gehen wir vor den Völkerbund. Es wird die Zelt kommen, wo alle Ungerechtigkeiten ausgeglichen werden. Nach einer kurze» Pause er» greift Abg. Sv:t Gjorgjeviö (v^m.) das Wort, der unier anderem erklärt, daß Paiiö verrat an de» Staate begangen habe. Abg. IocaJov»noviö(Landw.) bemängelt eS, daß über äußere Politik erst dann ge» sprachen werde, wenn bereits alles verloren sei. Was unausweichlich sei, das sei der Krieg mit Jta- lien und unser Ultimatum lautet, daß direkte Ver« Handlungen zwischen Italien und uns gesühri werden. Wir haben zugestimmt, daß Fiume kein Freistaat wird, und damit sind wir in dieser Frage durchgefallen und werden uns wundern, woher eigentlich der Krieg gekommen ist. Abg. Divaö (Loz.-D«m.) beton», daß die Regierung von 19 Türken gestützt werde. Wenn diese abfallen, werd« die Re-gierung schändlich stürzen. Er beantragt eine Eut« schiießung, die der Regierung daS M ßtrauen auS> spricht. Minister Uzunoviö wende» sich gegen die Demokraten und die übrige Opposition und verteidigt die Radikalen und di« Regierung. Wa« die Türken anbelangt, so würde» dies« dir Rtgirmng nicht unterstützen, wenn die Masse der türkische« Wähler die« nicht gutheißen würde. Abgeordneter Sumenkov!< (vem.) wirst der Regierung vor, sie führe schlechte Politik. Ex weist dokumentarisch nach, daß die Fiumaner Frage gut gelöst werden konnte, aber PaS c habe den günstigen Augenblick verläumt. Ec befaßt sich dann mit deu Ausführungen des italienischen Delegierten Scialoja, der sagte, Jugo-ilawien täte am besten, sich zu vertragen. Als in Paris einmal die Sache so stand, daß Fiume uns übergeben werden sollte, war Pa«il überhaupt nicht anwesend. (Große Erregung aus der Miniiterbauk und bei den Radikalen. Rufe: Wir werden sie dem Gerichte übkrg«b«n, weil sie Staatsgeheimnisse preisgebe» I). Unter großem Lärm wirb um 8 Uhr abend« die Sitzung auf 9 Uhr vertag». Während der Panse verständigten sich die Radikalen mit dem Dschemiet, während die Deutschen die Sitzung verließen, weil eine Verständigung nicht zustand« gekommen war. In fortgesetzter Sitzung kritisiert Abg. Salih Bal c (Mus.) die Regierung und verurteilt deren Politik. Er verlang», die Regierung solle abdanken. Mi-nistcr des «eußeren Dr. Nincä, der inzwischen In Beograd angekommen war, spricht ausführlich über die äußere Politik, ohne jedoch den Gegenstand der Verhandlung zu berühren. Bon sich sagte er. er sei der einzige Minister, der die Nationalversammlung genau informiere. Er könne aber nicht alles sagen, beson-der» aber nicht über Sache», die im Gang« sind, denn die Opposition sei nicht verläßlich. (Großer Lärm link«.) Er lobt das Expose« Pa«t'. (OieRa-dikalen schweigen, di« Opposition lacht.) Der Vertrag von Rapallo bestehe und Italien müsse ihn durch-führen. Er lobt die äußer« Politik der Regierung. (Gelächter auf der Linken. — Ein Zwischenruf: ES gibt keinen Außenminister, der so groß und so lustig ist wie Dul) Er verlangt schließlich von d«r Opposition, daß sie nicht dränge. Abg. Srdjan Budi-favljevk (vem.) befaßt sich mit der Fiumaner Frage und zieht eine Parallele zwischen 1918 und jetzt. Schließlich beantragt er im Namen der De»okr««n, Klerikale», Muselmanen und der Landwirt« eine Resolution, in der die Parteien konstatieren, daß die Regierung in der Adriasrage keine genügend energische Politik verfocht und eine ungenügende Kenntnis der Verhältnisse verriet und daß sie in der F'umaner Frage unterlassen habe, alle« zu tun, u« die Freiheit und Selbständigkeit Fiu»e« zn wahren. Der Bertrag vo» Rapallo sei durch eine einseitige Aktion Italiens verletz« worden, weshalb die Parteien verlangen, daß alle Schritte untemo««e» werden, ben sUtaa quo ante wiederherzustellen. Mit dem Ausdrucke de» Mißtrauens zur Regierung beantrage die Partei den Uebergang zur Tages-vrdnung. Abg. Marko Gjur-ciö (Rad.) findet, es liege kein G.und für ein Mißtrauen vor und de-antragt den einfachen Uebergang zur Tagesordnung, welchen Antrag Ministerpräsident Pate akzeptiert. Piäsident Lj. Jovanoo^ ordnet die Abstimmung über den Antrag Gjuriiic an durch Aufstehen nn» Sitzenbleiben. Die Opposition erhebt sich und ruft, sie sei i» der Majorität. Der Präsiden» ordnet die Gegenprobe an und nun rufen die Radikalen, sie hätten die Majorität. Infolge dessen ordnet der Präsidtnt die namentliche Abstimmung an. Hieb«i ergibt sich, daß di« Deutschen adwesens sind. ferner daß von der Opposition 13 Mitglieder fehlen, van denen 3 der Sitzung beigewohnt hatten, und daß auch auf der Regierungsseite 8 Mitglieder fehlen. Für den Antrag <$;tiuftd stimmten die Radikalen, der Dschemiet, der Abgeordnete der serbischen Partei und die zwei Dissidenten der Radiöpurtei, was all-gemeines Aufsehen erregt«. U« 1l Uhr 35 Mi» nuten verkündete der Präsident folgendes Resultat: Für den Antrag Sjuriciö' stimmten 113, gegen den-selben 92 Abgeordnet«. Die Radikal«» beglückwün-schen die Regierung stürmisch zu diese» Sieg. So-dann wurde dte Sitzung geschlossen. Auf der Tagesordnung der Sitzung des Parlaments am 23. September stand die Fortsetzung der Generaldebatte über das Budgetproviforium für Auennm 79 Oktober-Dezember.AbgeordneterDr. Kumanudi (Dem.) wendet sich heftig gegen die Erhöhung der Bahntarife und kritisiert dann in scha.fer Form die Verstaatlichung der Südbahn, die kr als Vertragsbruch bezeichnet. Diese Verstaatlichung koste den Staat 4 Milliarden Dinar, ohne daß er etwas anderes bekommen hätte, als das Recht der (tzploitation. BerkehrSminifler Dr. Jankovik führt aus, die Bo» würfe gegen die Regierung wegen der Tariferhöhung seien ungerechtfertigt. Unsere Ausfuhr wachse immer mehr, und trotzdem im Auslande 3000 Lastwaggons auSgeliehen wurden, seien nicht genug solcher Waggons vorhanden. Auch mußten die Tarife erhöht werden, weil unsere Bahnen billiger waren (?) als in allen anderen Staaten. Die Verstaatlichung der Südbahn mußt« erfolgen, da die Gefahr eines Streikes bestand, der auch auf die übrigen Direk> t'vnen übergegriffen litte. Nach einer Replik deS Abgeordneten Dr. Kumanudi sprach Abgeordneter S«c-r Kadi! (Mus.), der die Regierung scharf kriti. steil?, ihr Parteilichkeit vorweuf und erklärt«, fein Vertrauen zu ihr za haben. Dann griff er heftig den Dschemiet an, warum er die Regierung unter» stütz.'. Hiebe« kam eS zu großem Lärm und zu yrl. ^ren Znsamminstößen. so daß die Sitzung unter-brvchcn lll.idcu mußte. Auch während der Pause herrschte im Saale Lärm und Aufregung. Nach Wiederaufnahme der Sitzung setz! Abgeordneter Kadik seine Angriffe gegen den Lschemiet fort, wobei cS abermals zu Zusammenstößen zwischen den Radikalen und der Opposition kam. Präsident Jova-novii Ichtießt dann die Debatte und ordnet die Ab-stimmung an. Die Opposition ist nicht brisammen, da von ihr etwa 39 Mitglieder fehlen. Es stimmten 196 Abgeordnete, davon 114 für. 82 gegen die Vorlage. Für di« Boilage stimmten die Radikalen, der Dchemiet und die beiden Dissidenten der Radii Partei, dageg»« die ver Parteien deS OipositiouS» blocktS. De Deutschen waren bei der Abstimmung nicht anwesend. Der Deutsche Klub und di« Regierung. Wie „BocSmcgyei Naplo" meldet, sand am 28. September nachmittags im Unten ichtSministerium znifchen den Vertretern der Regie, u»g und den Delegierten de« deutschen Abgeoron«t«nllubS Dr. Kraft und Dr. Moser eine zweieinhalbstündige Beratung statt, in der über die Bedingungen einer weiteren Unterstützung der Regierung durch den Deutschen Klub verhandelt wurde. Die Beratung endete mit einem Ausgleich zwischen der Regierung und der Deutschen Partei, wonach die Deutschen die Regie« ung in der bisherigen Weise im Pailament« unterstützen werden. Der Gegenstand der Verhand-lungen umfaß! olle aktuellen politischen, nationalen und wirtschaftlichen Probleme. Die deutschen Abgeordneten verlangten die Erfüllung der früher gege-beneu und noch nicht erfüllten Berp echungeu aus kulturellem, wirtschaftlichem und vor allem auf admi-nistraliorm Gebiet. Einzelheiten über den Gang der Verhandlungen sind nicht zu et fahren. Der Belgrader Berichterstatter deS „BccSmegyei Nap'o" hat in einem Gfpräch mit Dr. Kraft erfahren, daß die Deutschen in. eister Reihe adminiflrative Garantien sür die Wiederherstellung der staatSbüigerlichen Sle'chheit in der Woiwodina verlangen. Sie hielten der Regierung, die während der ParlamentSferieu neuerdings aufgetauchten diesbezüglichen bedenklichen Erscheinungen vor und erhielten daS versprechen, daß die Regierutg die Behörden zwingen werde, die Gesetze und Berorduungen durchzuführen, ohne die Nationalitäten dabei zu v.rl-tzen. Dasselbe gilt auch hinsichtlich deS strengen Vorgehens gegen die ordnungistörendeu u«.v raniwortlichen Elemente. Die Delegierten der Deutschen Partei berichteten abcodS vor dem Plenum ihres KlubS über die Ergebnisse der Verhandlungen, die zustimmend zur Kenntnis genommen wurde». Au« dem Ministerrote. Die Regierung trat am 27. September zu einer Sitzung zusammen, um die Vorgänge der letzten Tage zu resümieren. Man konstatiert, daß der oppositionelle Block seine Bedeutung verloren habe, da er fein Ziel nicht erreichte, und daß er als Block nicht weiter bestehen werde, weil die Unterschiede unter den Mit-gliedern zu groß seien und ein Einverständnis au», geschlossen sei. Dann wurde über die Forderungen dei Dschemiet verhandelt, von denen man behauptete, daß sie slhr schwer seien. Auch die Forderungen der Deutschen feien solcher Natur, daß die Regierung, besonders in UnterrichlSfragen, keinen rechten Willen hat, ihnen entgegenzukommen. Sodann referierte Außenminister Dr. NirW über fein« Tätigkeit in Genf und besonders über di« Konferenz, die er in Tillier ^ lKHi| Mailand mit dem italienischen Senator Coutariai hatte. Die Verhandlungen werden weiter geführt und die ParitätSkommisfion wird zusammentreten, doch scheint eS mit der ganzen Angelegenheit nicht am beste» zu stehen. gur politischen Lage. Im Parlamente war eS am 26. September schon zu frühen Stunden sehr lebhaft und herrschte in den KlubS und in den Wandtlgingen lebhaftes Treiben. Alle» erwartete mit großem Interesse die Antwort auf die Interpellation D.v dovie'. Bor der Sitzung traten die GrUspenchefS beim Präsidenten Jovanovii zu einer Beratung zusammen, in der beschlossen wurde, heule ke g ordnet« d«S Dschemiet mit den D«utlchen flehen. E« fiel aus, daß Dr. Korc» c und Prid'öev o-nalgeschenk die restaurierte fluch« von Drift über, «eben, wvrin sich dir Grabmäler der Füistm von Oranien befinden. — Zn Bulgarien ist eine Gegen» revolution auszeb ochen; es gelang der Regierung den Ausstand nicoerzmoersen. Nach einer Meldung deS „New Aorl Heral," aus Washington b ereilet daS Marinedepartem«nt die Uebersührunz deS Zeppelins Z R. 3 von Frirdrichshafrn nach Lake-hurst (Neu-Jersey) vor; die Ueberfühiurg soll An» fang November stattfinde«!. — „Petit Pausten" weidet auS London, daß die Hochzeit deS schwedischen Kionprinzen mit Ladi Mounibatton am 3. Na-v.mber stattfinden wird; der König von Schweden werde der Hochzeit beiwohnen. — Entsprrchevd den B.stimmungen deS Washingtoner MarineabkommenS sind neun japanische Schlachlsch ffe aus der Kriegs« flotte zurückgezogen worden. — DaS griechische Marineministerium macht bekannt, daß es infolge deS SteräubrrunwesenS im Schwarzen Meere rat« sam sei, alle dorthin bestimmten Handelsschiffe zu bewaffnen. — Am 24. September wurden die ver» Handlungen zwischen der Sowjetrepubl k und Ru-mänitn wegen der widerrechtlich n Ueberschreitungen deS Dnjestr wieder aufgenommen. — Die Ge.üch'e von eine« Rücktritt unseres Außenministers Dr. Niriiö, entbehren jeder Giundlage. — In Canada ist in den Naturschutzterritorien ein so starker Zu» wachs an Büffeln festgestellt worden, daß beschlossen wurde, zweitausend Stück im Wainwright-Parl zu erschießen; die Ti«r« hatien sich in den letzten Jahren um 9000 Stück vermehrt. — In Budapest traf auS München «in Flugzeug ein, in dem sich «in Aluminiumsarg mit dem Leichnam eine» 9jähri-gen türkischen Mädch«nS, Mia Humia. befand; die Leiche sollte nach Konstantinopel gebracht werden, um dort in geweihter Erde begraben zu werden. — — Der „Corner« Jtaliano', doS Blatt deS Unter-staatSfekretärS Fixzi, greift di« L«it«r deS FafchiS-muS «n der Provinz an; e« bestätigt sich, daß «in« Revision der faschistischen Partei auf neuer Grund-lag« und mit neu'» Männern erfolgen werde. i«.ite 3 Aus Stadt und Tstitö. Todesfall. Am Montag den 1. Oktober, starb in Vojmk nach langem Leiden Frau M.na Eigl. DaS Leichenbegängnis fand am Mittwoch, den 3. Oktober, nach dem doitige» OrtSfriedhofe statt. Der deutsche Arzt. — Ec «vmde nicht für würdig befunden alS Vertreter feiner deutschen Kollegen in die Aerztrkammer in Ljubljana gewählt zu werden. Lei den Stichwahlen am 21. September d. I. in Ljubljana wählt« die Mehrheit der Aerzte Sloweniens statt der vorg«fchlagtn«n beiden deutschen Kandidaten die slowenisch.«! Gcgtnlauvidatcu in »>< Aerztrkammer. Ein gute» Drittel der Aerzteschaft Lloveniens sind deutsche Aeizt«; — un» diesen Aerzten, auf deren wertvolle ärztlich« Arbeitsleistung di« Bevölkerung kaum verzichten könnt« und auch kaum verzichten wollt«, — hab«n keinen Vertreter, der d>« Star.desinuressen feiner deutschen Kollegen in dem akademischen Kreise der slowenischen Berufs-kollezrn vorbringen dürft« j Die Aerzteschaft ist heute von allen Ständen säst ganz allein und vor all.« berufe» und b«sähigt. den so s«hr ve>g»ssenen Humani-lätSgedauken praktisch im Lebea zu verwirklichen. Di« Aezte allein, die in ihrer Berufttätigkeit, wie sonst niemand, — das rein Menschliche im Leken u< verhüllt von all' den sratzenhaften M^Slen sehen, di« dem leidenden, mtt dem Tode ringenden Menschen ohne Hinblick auf Nation, Rasse und Partei in seinen Schmerzen und in seiner Not Hilf« bringen, — di« wahrlich müßten, durch ihren erhabenen Be» ruf geläutert, auch in Angelegenheiten ihre» eigenen SlammeS menschlich weit« und nicht engherzig, kleinlich-national urteilen können. — Die Aerzte, die nun durch ihre Abstimmung gegen dir deutschen Berufskollegen also kleinlich urteilt n — haben ab«r nicht «:wa aus französischen und englischen Kliniken ihr Wissen erworben, min, durch deutsche Kliniker wurden die meisten z» tüchtigen Aerzten geschult, der deutsche» medizinischen Wissenschaft danken die meisten ihr Wissen und ihr Beot un0 mancher slowenische Arzt denkt auch heute im Stillen noch dankbar an leine Univ^rsttäiSjahre, au sein« Assistenten» zeit im Kreise deuischer Aerzte und Professoren. Deutsch« medizinische Fachwerke, deutsche Jnstru» men«« und wissen chastl ch.' Behelfe stnd auch heule das fast ausschließlich« Rüstzeug der Aerzle Sla-wenienS. Zum Ruhm- unseres Heimatlandes wirken h ut« im Auslande heroorragti.de, international an-e« kannte deutsch« Klunker, — deren Wi«ge hier» gestanden l Der deutsche Arzt Sloweniens wurde aber nicht sür würdig befanden, in seiner Standesorganisalloii vertrete«« zu sein! ES berührt schmerzlich zu sehe», wie di« «erzlefchaft, deren vornehmster Wef«i,Szug Objektivität, ruhige Ueber» l-genhett und geläuterte Menschlichkeit sein müßte, — durch eine so che, nationalorientiert« Auffassung ihrer Siandeeangelegenheiten sich selbst — deSavouien. ViolmKvNiert. Die VortragSordnung des mit Spannung erwarteten Violinkonzertes deS Herrn Musikdirektors Karl Sa> ein und seiner Frau, Mirza Sa« ein, am Donnerstag, den 4. Oktober, im kleine« Saal« des Hotel» Union umfaßt folgend« Werk«: 1. A. Dworschak Soua'in« op. 100; 2. ») I. S. Bach Air (auf der G S.ite), l») D'Amdrosto Strenade; 3. H. Smetana Aus der Heimal; 4 E. Grieg Sonat« in 0 Dur op. 13; ö.Pugnoni-Kreisler Präludium in Allegro; 6. Z. Fibich Pcöm. Der Kartenoorverkauf findet iu d«r Tabak-trofik der Frau Kov.e, Alexandergasi«, statt. vollversatnmlung der Freiwilligen Feuerwehr Lo«e. Aus Lrö« wird berichtet: Am Sonntag, den 30. September, fand im Gasthofe de« Hnrn Heinrich Walland in Lei« di« Bollver» sammlung der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr statt. Zam Haup'mann wurde der allseitS beliebte Arzt, Herr Dr. Paul Lautner, und als dessen Stellver-treter Herr LadiilauS Walland geevählt. Voin Verband deutscher Hochschüler Marburgs. Die Neuwahlen für das Beroands-jähr 192^/24 haben folgende« Ergebnis: Odmavn Herr cand. ing. Josef HauSwiith, Obmannst«llo«r< Neter Herr cand. >ng. Rudolf Zeichen, «ster Schrift-wart Herr chem. tech. Gottfried HauSwirth, zweiter Schrillwart Herr Ingenieur Walter Sieberer, erster Läckelwart Herr tech. Viktor Segalla, zweiter Säckelwart Hirr Ing. Franz Zelezny Zu Bei» räten «vurdeu die Herren Dr. Brandstätter, cand. chem. Tröstner und tech. Jager gewählt. Glück im Unglück. Au» Apaie wird be» richtet: Am Diiuitag, den 25. d. M., spielt« daS 5jährig«Mädchen Ton« Thalmayer am Hausbrunuen wober «in Brett, auS welchem die Verschalluvg deS Brunnens bestand, brach und daS Kind in diesen 6 Meter liefen Bruuuenschacht stürzte. DaS Kind fcc;u 4 4 e, an der e« allein, ganz wacker emporkieiterte. Das ZiKaquartett in Grsz. Diese uns wohlbekannte, liebgewordene Vereinigung hat kürzlich in Graz einen beispiellosen Erfolg errungen. Darüber schreibt die Tagespost: „E ne neue O larte-tver-einigung aus Prag, daS ,Zika Quartett'. ha« sich die Gunst deS Publikums im Sturme erobert. Der Pcimgeiger Richard Zika wirkt durch großen Ton, tadellose Reinheit und glänzend« Technik. Der treff liche zweite Seiger Herbert Berger schmiegt sich mit süßem Ton und elegantem Spiel an. Edler, voller Ton und schlackenlost Technik sind auch den Ber-tretern der'tiefeie» Instrumente nachzurühmen: dem Bratschisten Lidislav Cerry und vem Erlisten LadiSlav Z'ka. Enthusiastischer Bortrag charakterisiert dos ga?ze Quartett. An Reinheit der Intonation, technischer Sauberkeit und rhythmischer Akkuratesse, an saftigem Vollklang und Temperament entsprich« eS den hochgespanntesten Anforderung-» ..Und im Neuen Grazer Tagblalt lesen wtr:^ . . Da» Zika Quartett, vier Vollblulmusiker als Künstler wie als Menschen gleich sympathisch, kamen und eroberten die Herzen aller, denen e» vergönnt war, ihrem un-vergleichlichen Musizieren zu lau chen. Restlose Be> herrschung alle» Jnstrumentaltechnischen, vollende«?» Zusammenspiel, geniale Ausfassung, heilige Liebe zur Kunst und ein oft in« Dämonische sich steigerndes Temperament ergaben hier eine glückhafie Ehe von Blut und Handwerk... Angesichts solcher Höchst« leistungen, einer von heiligster Inbrunst zu tiefst erfüllten Musizierfreudigkeit muß jede kritische Ein-stellung zuschal'den weiden. Im Innersten erschüttert, lauscht man beglückt und ergriffen den wie au« einer anderen Welt herübirraufchenden Klängen dieser vier prächtigen Musikanten GotleS ..Diese begeisterten Kritiken sind nicht nur um dc« Quartettes willen erfreulich, sondern auch bezeichnend als Bespiel ber nur von sachlichen, rein künstlerischen Erwägungen bestimmten Haltung de« Publikum» der deutschen Großstädte gegenüber sremdnalionalen Künstlern. Die Konventtonen mit Oesterreich, die im Februar diese« Jahre« in Beograd abge schloffen wurden, baben wir wegen ihrer Wichtigkeit in vollständiger Übersetzung ihre« Wortlaute« in unserer heutigen Folge zum Abdrucke gebracht, wo-durch wir manchem unierer Lejer ein wertvolle» Dokument in die Hand zu geben glauben. Hauszinssteuer. Das Stadtamt Seife teilt mit: In Verbindung mit der hieramtlichen Kund, machung vom 26. März I. I., durch die außer de« ZinShelltl« die Siadigemeindeabgaden für da« Ver-waltungSjahr 192:$ verlautbar« wurden, wird kund-gemacht: Die Gebietsverwaltuug für Slowenien. Abteilung für innere Angelegenheiten, hat im Einvernehmen mit der Delegation de« Finanzministerium» mit Erlaß vom 11. Juli 1923 bewilligt, baß die Stadtgemeind« Celje auf Grund de« § 1 des Gesetzes vom 18. Mai 1894 und de» Beschlusse« des Gemeinderalc« in seiner ordentlichen Sitzung am 4. Juni 1923 eine HauszinSsteuer (Zinsheilcr) im Ausmaße von 10 Prozent de« amtlich festgelegten Dtttchlchnittzinfe« (in den Jahren 1921 und 1922), einHeben darf, der die Grundlage für die Bemessung der HauSzinSsteuer für die beiden Steuei jähre 192Z und 1924 nach Ab'echnung von 200 Dinar bildet. Ein HauSzinS bis zu 20J Dinar ist von der HauS-ztnSsteuer befreit. Verbrauchszeit elektrischen Stromes in Betrieben. Das Siadtam« Celje teilt mit: In der Zeit de« größeren Lichtverbrauches muß der Betrieb von Motoren, die an die städtische elektrische Kraftleitung angeschlossen sind, bis ans Widerruf eingestellt werden. Au» der folgenden Zusammenstellung ist ersichtlich, zu welchen Stunden in den einzelnen Monaten die Motoren stillstehen müssen. Ausgenommen hievon sind nur Motoren mit 1-5 P3 oder weniger, die auch während der Zeit h s größeren Lichtverbrauches im Betrieb bleiben dürfen. Zuwiderhandelnden Parteien wird der Strom sofort eingestellt. Der elektrische Motorbetrieb ist verboten im Jänner und Dezember von 16 bis 21 und von 7 bis 8 Uhr; im Februar vom 1. bis 15. von 16-30 bis 21 und von 7 bis 8 Uhr; im Februar vom 16. bis 28. von 17 bis 21 und von 7 bis 7 30 Uhr; im März von 17-30 bis 21 Uhr; im April von 18 bis 21 Uhr ; im Mai von 19 bis 21 Uhr; im August von 19 bis 21 Uhr; im September von 18 bis 21 Uhr; im Oktober von 17 bis 21 Uhr und im November von 16 bis 21 und von 7 bis 7-30 Uhr. ftunemet 79 Aus aller Welt. Ein Museum neuester Kunst in London Bisher besaß die britische Hauptstadt keine nennen? werte moderne Galerie. Die Taie«GUerie enthält zwar wichtige Werke der englischen Kunst im 19. Jahr> hundert, ist aber keine moderne Galerie, etwa in de» «?mne der Berliner National-Galerie, da sie außer der englischen Kunst die neuere Entwicklung nicht berücksichtigt. Um dieser beschämenden Tatsache abzuhelfen, sind nun Anstalten getroffen worden, um ein Museum der neuesten Kunst in London zu schaffen. Wie im „Ec»one" berichtet wird, hat der bekannte Kunsthändler Sir Joseph Duveen der Mu. fcumSleitung den Antrag gemacht, auf seine Kosten einen umfangreichen Anbau zu errich'en, der ausschließlich für nicht'nglische moderne Kunst bestimmt ist. Der Bau geht ber-t!S feiner Vollendung ent gegen und nunmehr hat ein zweiter Mäz-n Samuel Courlauld der TaX'Galerie eine Stiftung von 50.000 Lire gemacht zum Ankaus solcher Kunstwerke, die sich um die großen Franzose« der zweiten Halst« de« 19. Jahrhundert» gruppieren. Statt de» Stieres einen Zuschauer getötet. In der lüdsranzöfischen Stadt B ysnne fand vor einigen Tagen ein Stierkawpf statt, in dem der beiühmte Matador Antonio Marquez auf» trat. Er hatte schon den fünften Stier erledigt, als ein sehr große» und kräftige« Tier in di« A>ena eingelassen wurde. Ma>quez verwundete zweimal den Stier und wollte ihn mit dem dritten Degenstoß er« legen. Er schleuderte die Waffe gegen da« Tier. Allein diese« beugte sich vor, so daß der Degen zwischen die Hörner fiel und schleuderte die tödliche Waffe weit von sich weg. Der Degen fiel iu da« Publikum und traf einen der Zuschauer in« Herz. chktt erlangt hat. Wie der Fußballspieler, so muß auch der Handballspieler ein körperlich kräftiger und ge-wandt« Mensch sein. ES fordert von ihm größte Ent-chlußsreudigkeit, Ausdauer. Härte und Disziplin. Valutenkurse am 1. Okt. (29. Sept ). (Ohne Gewähr.) i Batet» Leograd Berlin London Mailand Kf »»»?f $änf Prag Wien Zürich 6375 (630) ee> grad 1 >en 0 00000*4(0*0000(131 23-46 (25'47) 25 47 (25*64) 75 f. 100 Mlll. 890-60 (—•—j 560*— (560*—) 34 17 (34 35) 397-- — 86 - (-■-) 536— (-•—) 16-76 06-80) 262 — (——) 0*00792 0-0079« 0*124 (—•—) Zürich — — 795 — (—•—) 0*280f.l000(—•—) 121.050 (—•—) 3175— 1—•—) 70.760 (—■—) 4288-50 ) 2110 — (——) 1671 (—•—) 12.580 (-•—) Zürich, 2S, Sept. Beograd 6 50, Berti» 00000030, Sondern 26-55, Mailand 26-80, Newyirt 561-50, Paris 34 45, Prag 16-85, Wien 0*00795. 5tu»MN 79 f t 1 i: e r 3 i: i u a s «tut 5 Die Konventionen zwischen dem Königreiche IHI und der Bundesrepublik Besterreich. Hlfehentwurf hinsichtlich d«r mit der O.-fteircichischen Republik geschlossenen Konventionen zweck« Aushebung der Sequestration und aller AuSnahm«maßregeln über da« Vermögen der biiderseitigen Untertanen, wie auch zweck» Lösung anderer Fragen in Verbindung mit den Be-stimmungen deS Friedensvertrage« von St. Germain. Artikel I. E» werden genehmigt und erhalten die Kraft eine« Gesetze« und wir» der Regierung die Ermäch tigung erteilt zur Ratifizierung nachstehender mit der Oesterreichischen Republik geschlossener U-berein« kommen, die unier X, B. C, D ausgezählt sind. A. Allgemeine« Protokoll. Die Regierung de« Königreiche« SHZ einerseits und die Bundesregierung der Republik Oesterreich andererseits, beseelt von dem Wunsche einverständlich einige Fragen in Verbindung mit bestia inten ökonomischen und finanziellen Klauseln de« Vertrage« von St. Germain zu lösen, haben vereinbart. Verträge abzuschließen, um die Schwierigkeiten, die sich in diele« Gcg'nstande ergeben haben, aus der Welt zu schaffen und zu diesem Zwecke ihre Delegierten ernannt, und zwar: die königliche R-gierung SHS Ge. Exzellenz Herrn Dr. Lazar M^rkovit, Just zminit'ter, und die Bundetregienmz der Republik Oesterreich Se. Exzellenz Herrn Dr. Alfred Grünberger, Bu»de«mi»ister sür Aeußere«, die, nachdem sie gesunden haben, daß ihre Vollmachten in guter und giltiger Form sind, nach, stehende Artikel vereinbarten: Artikel I. Die vier Verträge, die diesem Protokolle ange> schlössen sind, sind solgenbe: 1. Uebereinkommen über die Aushebung der S quefter, der Sperre und aller anderen AuSnahmS» maßregeln über die Güter, Rechte und Interessen ver Angehörigen der hohen vertragschließenden Teile; 2. die Konvention hinsichtlich der Zahlung iu gewesenen österreichisch-ungarischen Kronen zwischen den Untertanen der hohen vertragschließenden Teile abgeschlossenen Schulden und Forderungen; 3. Uebereinkomme» über die Abänderung von Bestimmungen des FriedenSveriragr» von St. Germain, bezw. bestimmter Güter und Rechte der gewesenen bosnische herzegowinischeu Regierung; 4. der Vertrag über die Ueberirazung de« Domizil« von Aktiengesellschasten. Artikel II. Diese» Protokoll, wie auch die unter 1, 2, 3 genannten Verträge sind in sranzösischer Sprache abgesaßt, jener unter 4 in serbo-kiöstlicher und deutscher Sprache. Artikel III. Die Konvention hinsichtlich der Zahlung der in gewesenen österreichisch-ungarischen Kronen zwischen der Untertanen der hohen vertragschließenden Teile abgeschlossenen Schulden und Forderungen ist aus-d-ücklich mit de» Vorbehalte der Genehmigung der bezüglichen Regierungen abgeschlossen. Eine Regi-rung wird der anderen ihre Enttchlüsse in dieser Hinsichi in der Frist von 15 Tagen bekanntgebe». Artikel IV. Diese Verträge sind al« ein Ganze« zu betrochten und müssen gleichzeitig ratifiziert werden. Der AuS tausch der Ratifikaiion geschieht in Beograd, und zwar so bald al« möglich. Sie treten am Tage de« Au« lausche« der Ratifikationen in Kiast. Die Ratifikation erfolgt durch die Gesetzgebung jede« der beiden Staaten. Geschehen zu Beograd, am 24. Feb-uar 1923. Dr. L. Markovü m. p. Dr. A. Grünberger m. p. B. Das Uebereinkommen über die Sequestrierungen. Uebereinkommen zwischen dem Königreiche SHL einerseits und d-r Republik Oesterreich andererseits über die Aushebung der Sequester, Sperre und aller anderen AuSnahmimaß'egeln gegen da« Vermögen, die Rechte und Interessen der Untertanen der hohen vertragschlleßinden Teile. Artikel I. Die hohen vertragschließenden Teile weiden binnen 15 Tagen vom Jnkrasilreten diese» Uebereinkommen» die Aushebung aller AuSnahmSmaßregeln, wie Se-qaester, beschränk« Verfügung oder Verwaltung. VerwaltungSaussicht, Beschlagnahme, Sverre und ähnliche Maßregln gegen die Güter, Rechte und Interessen der Unteriave» de» andere» vertrag» schlteß-ndcn Teile» versügen und dies« Rechte, Güter und Interessen srei von j.der erwähnten Maßnahm« zur sreien Beifügung der Interessenten stellen, ohn« au» diesem Titel irgendwelche Zahlung von Texen oder Steuern zu verlangen. Artikel II. Die hohen vertragschließenden Teile werden keinerlei Schwierigkeiten machen, daß di« obenerwähnten Güier, Rechte und Interessen von den Interessenten in ihren Sitz übertragen werden, unter Vorbehalt nachstehender Fv!malitäten: 1. Der Interessent hat seine Uebcrtragung«. absicht der Regierung, aus deren T«rri>orium sich di« in Rede stehenden Güter befinden, binnen 6 Mo-naien vom Inkrafttreten diese« Uebereinkommen» an-JuS«i0m; 2. Oesterreich wird aus di« Freimachung und AuSsuhr dieser Güter jene» Versahren anwenden, welche» e» auf die Güter und Eigentum der Unter-tanen der alliierten und assoziierten Mächte sür di« Zeit von drei Monaten seit dem Inkrafttreten de» Frieden! vertragt» von St. G rmain angewendet hat, mit dem Vorbehalte besonderer Anordnungen, die sich auf die Ausfuhr österreichischer Werp Piere au«-genommen die Obligationen de» Österreichischen Kaisertum», die in Gold oder Silber, in ausländischen Valuten oder gleichzeitig in ausländischem oder öfter-reichischem Gelde zu bezahlen sind, beziehen, deren Elgeniümtr j doch nach dem 10. September 1919 ein rechtliche» Interesse bekommen hat; 3. da« Königreich SH» wird aus die Frei« machung und die AuSsuhr d-r «»wähnten Güter und Eigentum» ein Verfahren anwenden, welch-« der höchste akkreditierte S aat genießt. Artikel III. 1. Die Schuldscheine der öffentlichen Vorkrieg«-schulden de» gewesenen O sterreicbischen katserium« (Artikel 203, 2 de» Fr>»denSverlragei), die aus Grund de« vorhergehenden Artikel» ans Österreich in da« Königreich SHS übertragen werden, werden von der mit Verordnung de« B»ndeSfi> auzministerium» vom 4 Oktober 1921. Z.bl 336. v ®. Bl. vs» 27. No» vemder 1921, Zahl 659, angeordneten Abstempelung bis zum Moximalbetrage Nominale 68 MiHone» Kronen ausgenommen. jedoch unter der Bedingung, daß diese SchuUscheine die Gmeraldirekt on der Staat«schulden in Beog'a» anmelden wird. Unter diese Bestimmung fallen nicht Schuldscheine deren Inhaber a) im Augenblcke des Inkrafttreten« diese« Uebereinkommen« ihren Wohnsitz, Sitz oder ein Gewerbe aus d«m Gebiet« der R-publik Oesterreich haben; b) das Eigentum an den Schuldichein nach dem 16. Juli 1920 erworben haben. 2. Die Regierung deS Kön'greich-s SHS wird in der Frist von 6 Monaten feit dem Inkrafttreten diese« Uebereinkommen« bet Bundesregierung Oesterreichs ein von der Generaldirek>ion der Staatsschulden in Bugrad zusammengestellte« Verzeichnis der Schuld» schein« übergeben, die auf Grund de« § 1 diese« Artikels ohne den Steirp I der Oesierreich'.sqen Re-gierung auSgesühit werden können. DaS Verzeichnis wird enthalten: Nrme und Wchnsitz de» Inhaber», die Stelle, wo die Schuldscheine deponiert sind, die A>t, Nominalweit und Zihi der Schuldscheine wie auch da« Datum, a» irelchem sie der gegenwärtige Inhaber erworben hat. In zweifelhaften Fällen behält sich die ister-reichische Regierung das R'cht vor, vom Inhaber zu verlangen, daß er BewkiSdokume.it« über das Datum deS Erwerbe« der Obligationen erbringt. 3. Alle Obligationen, die nicht unter die vorher» gehenden Bestimmungen fallen, wird die österreichische Regie,ung der definitiven Abstempelung mit de« Stempel „O«" unter wnsen. Artikel IV. 1. Die hoh«n v«rtragschließ«liden Parteien ver» pflichten sich physische Personen, die Untertanen bet anderen Teiles sind und sich aus dessen G-biete b«-finden, jedoch innerhalb eine« Jähret vom Tag« de« Inkrafttreten« diese« Urbereinkomm«n» ihren Wohnsitz auf da» Gebiet de» anderen vertrag« schließenden Teile« übertragen wollen, au» dem Titel de« Domizilwechsel« keinen Abgaben und be» sondern Gebühren zu unterziehen, besonder« nicht solchen, die höher find al« die durch die bestehenden Gesetze vorgesehenen, auch nicht solchen, die im vor-hinein sür die kom»ende Zeit zu bezahlen wären; weiter« verpflichten sie sich, von ihnen keine Kaution sür irgendwelche Zihlung zu verlangen, dt« im Widerspruch mit diesem Artikel wäre. Kautionen, die au« diesem Titel etwa schon «legt worden wären, werden zurückerstattet. 2. Die Anordnungen de« vorhergehenden Punkte» werden ebenso angewendet, wenn physische P.rsoneu, die Untertanen einer d«r vertragschließenden PartUen sind und dort ihren Wohnsitz hab«n, in der im vorhergehenden Punkte vorgesehenen Frist ihr Eigentum oder «inen Teil desselben, welche» sich aus dem Gebiet« de» ander«» T'.ileS befindet, in ihr Vaterland übertragen werben. Artikel V. Di« Bestimmungen der Artikel I und 1l dieses Uebereinkommen» werden auf österreichische Güter, Rechte und Interessen aus dem Gebiet« d-.r gewe senen Königreiche Serbien und Montenegro nicht angewendet weiden. Artikel VI. In allen Fällen, in denen die gänzlich« oder teil otist Liquidierung von Gütern. Rechten und Interessen österreichischer Untertanen (physischer oder juristischer Personen) aus Grund de« Gesetze« oder der Verordnung über seindliche Güter und dieS gegen den Willen der Betroffenen und >m Widerspruch mit dem Artikel 267 de« FriedenSverirageS von Lt. G?rmain vollzogen wurde, versteht e» sich, taß da« in diesem Artikel vorgesehene Recht der be-roffenen östelreichischen Untertanen aus Rückstellung oder Bezahlung gewahrt ist. Die Realisierung dieses Rechte« geschieht vor den Gerichten de« Königreiche» SHS. Dr. A. Grünberger m.p. Dr. L. Markovit m.p. (C. Da« Uebereinkommen über die Schulden. Konvention zwischen dem Königreiche SHS einerseits und der Republik Oesterreich anderseits hinsichtlich der Zihlung von Schulden und Förde» rnugen, die in gewesenen österreichischen Kronen zwi» schen Untertanen der hohen vertragsschließenden Teil« entstanden sind. Artikel I. Schulden und privatrechtliche Forderungen »wischen den Untertanen der beiden vertragschließend«» Teile in gewesenen österreichisch-ungarischen Kronen werden aus Grund der solgenden Artikel geordnet, unter der Bedingung, daß sie vor dem 1. März 1919 entstanden sind und am Tage des Inkrafttreten» dieses UebereinkommenS noch bestehen oder daß sie aus Ta'.sachen und Verträgen beruhen, die vor dem 1. März 1919 abgeschlossen wurden und noch nicht ausbezahlt sind. Die von der nuen Seite bewirkte Depoai«rung der Schuldsummen bei Gericht wird nicht al» Zahlung angesehen. Von dieser Konveation find o»«g nommrn die Schulden und Forderungen der Wi-ner Postspar» kasse, ebenso jene aus Lersicherungiuerträzen und der Sozialversicherung, die durch ein spezielle» Ueber» einkommen geregelt werden. E» versteht sich, daß die Bestimmungen dieser Konvention sich nicht auf Schulden und Forder-ungen beziehen, die zwischen österreichischen Unter» tanen einersei » und Unterm «.i de» gewesenen Königreiche» Serbien und Montenegro anderseits bestehen. Artikel II. Al» Untertanen der einen oder anderen hohen vertragschließenden Partei werden alle physischen Cettt 6 stillet Aettvug Nummer 79 irnb juristischen Personen anglichen, die ihr Domizil, ordentlichen Wohnsitz oder ihren gesetzlichen Sitz auf dem betreffende» Gebiete haben. Hinsichtlich der Filialen wi,d deren Sitz und nicht jener der Haupianstalt maßgebend sein. Artikel III. Tie in Rede stehenden Schulen und Förde« rungen bei Artikel? I werden folgend ausbezahlt: a) Verbindlichkeiten aus dem Ankaufe von Kriegsanleihen durch Verpfändung derselben (Lombardschulden) werden in österreichischen Kronen nach dem Kurse 100 österreichische Kronen sür 100 gewesene österreichisch-ungarische Kronen ausbezahlt; b) alle anderen Verbindlichkeiten werden in jugoslawischen Kronen nach dem Kurse 8 Dinar oder 32 jugoslawische Kronen für 100 gewesene österreichisch-ungarische Kronen bezahlt. Artikel IV. Zahlungen, die auf Grund von TitreS zu bewirken find, wie ,um Beispiel Teilobligationeu, Hypothekenbriefe, Aktien u. s. w. die aus dem Gebiete eine« der vertragschließenden Parteien auszuzahlen find, werden nach dem Kurse 100 jugoslawische Kronen, bezw. 100 österreichische Kronen für 100 gewesene österreichisch-ungarische Kronen ausbezahlt, unter der Voraussetzung, daß der Schuldner seinen Sitz aus dem Gebiete des Königreiches SHS oder Oesterreichs hat, ohne Rücksicht aus den Ort, wo die tatsächliche Zahlung,u geschehen hat. DieS gilt nicht für die Obligationen des gewesenen österreichischen oder des gewesenen ungarischen Staates, für welche die FriedenSverträge Bestimmungen enthalten, die auf dieselben anzuwenden sind. Artikel V. Die hohen vertragschließenden Teile verpflich e» sich der Auszahlung von Verbindlichkeiten, aus welche sich diese Konvention bezieht, keinerlei Schwierig-reiten zu bereiten. Dr. A. Grünberger n>. p. Dr. L. Markovic w. p. D. Uebereinkommen über das bosnische Vermögen. Uebereinkommen zwischen dem Königreiche SHS einerseits und der Republik Oesterreich anderseits über die Aländerung von Bestimmungen des Friedensvertrages von St. Germain hinsichtlich bestimmter Güter und Rechte der gewesenen boSnisch-herzegv-winifchen Regierung. Artikel I. Die Delegierten der hohen vertragschließenden Teile, nachdem sie den Rechtsstandpunkt ihrer Regierungen über nachstehende Vermögen: 1. die Liegenschaft in Wien I. Seilerstätte 30 als Gesandtschaftspalais (E.Z. 43 Grundbuch Wien, Innere Stadt), 2. 28.000 Aktien der bosnischen Holzindustrie A.-G. Otto von Steinbeiß, 3. 2600 Aktien der Eifenindustrie-Aktieng.fell-fchast in Zenica, 4. 4830 Aktien der Aktiengesellschaft für die Bearbeitung und AuSnützung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Sarajewo, 5. 3847 Aktien der Aktiengesellschaft für Eisen-industrie in Versa, 6. 1103 Genußscheine der gleichen Gesellschaft, 7. 69 Kukse der Gewerkschaft „BoSna" und 8. die Forderung in deutschen Mark der geweseneu k.u. k. Gemeinschaftskasse von der östei reichisch-ungarischen Bank im Betrage von 16,773.474*40 erörtert haben, sind über folgendes übereingekommen: Oesterreich verzichtet zugunsten des Königreiches SHS auf alle seine Ansprüche aus die oben unter Zahl 1 bis 7 anfgezählten Vermögen. Die österreichische Regierung übergibt der Gesandtschaft des Königreiches SHS die unter Zahl L bis 7 erwähnten Aktien und TitreS innerhalb 60 Tagen vom Inkrafttreten dieses Uebereinkommens. Sie wird sich nicht widersetzen, daß daS Eigentumsrecht der Regierung an der unter Zahl 1 erwähnten Liegenschaft im Grundbuche Wien, Innere Stadt, einverleibt wird und hiezu vor dem zuständigen Gerichle alle erforderlichen Erklärungen abgeben. ES versteht sich, daß die Regierung des König, reiches SHS das Eigentumsrecht mit den einver> leibten Lasten übernimmt. Die Regierung des Königreiches CHS wird bei der österreichischen Bundesregierung keinerlei Re-klamationen hinsichtlich des Zustandes, in welchem sich die gegenständliche Liegenschaft befindet, erheben, noch auch daS Recht haben, von der österreichischen Regierung den Ersatz der Auslagen für die Er-hallung und Verwaltung zu verlangen, einschließlich der öffentlichen Abgaben, die die königliche Regierung für die Ze,t gehabt hat, in der die gegenständliche Liegenschaft seitens der königlichen Gesandtschaft in Wien benützt wnrde. Artikel II. Die Oesterreichische Republik erhält 10,000.000 Dinar, die ihr auf Rechnung der dem Königreiche SHS abgetretenen Aktien und TitreS ausbezahlt werden. Die Regierung des Königreiches SHS nimmt die Verpflichtung dieser Auszahlung gegen» über der österreichischen Regiening auf sich. Artikel III. Die Regierung deS Königreiches SHS nimmt alle Zahlungen auf sich, welche das gewesene ge-meinschastliche österreichisch.ungarische Finanzmini» sterium noch an die gewesenen Eigentümer der 28.000 Aktien der Aktiengesellschaft für bosnische Holzindustrie Otto von Steinbeiß au» dem Titel de» Ankaufes der erwähnten Aktie» zu bewirken hätte. Artikel IV. Die Regierung deS Königreiches SHS ver-zichtct zugunsten Oesterreichs auf alle feine Rechte an den deutschen Mark, die unter Zahl 8 deS Artikels I erwähnt sind und wird keinen Einspruch er-heben, daß die österreichisch« Regierung über die selben frei v«rsügt. Zu diesem Zwecke wird sie alle erforderlichen Erklärungen, wo notwendig, abgeben. Artikel V. Die Auszahlung wild in der Frist von 60 Ta-gen vom Inkrafttreten dieses UebereinkommenS zu-gunsten der österreichisch ungarischen Bank bei der Zagrcber Filiale deS Wiener Bankvereines auf Rechnung der österreichischen staatlichen Zentralkasse erfolgen. Dr. A. Giünberger m. p. Dr. Lazar Mutoviis w. p. E. Uebereinkommen über die liebet-tragung deS Sitzes von Aktiengesellschaften. Uebereinkommen zwischen dem Königreiche SHS und der Oesierreichischen Republik über das Rechts verfahren mit Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Gewerkschaften, die sich mit Erzeugung», oder Transpoitgeschäft«» befassen. Artikel I. Die österreichische Regierung nimmt zur Kenntnis, daß das Königreich SHS beabsichtigt, Unierneh-mungen, die ans dem einst zur österreichisch, ungarischen Monarchie, jetzt aber zum Königreiche SHS gehörigen Teriitorium Geschäfte der Erzen« gnng oder des TraneporleS betreiben und ihren Sitz in der Oesierreichischen Republik haben, zur Ueber-tragung ihres Sitze» oder zur Teilung mit besonderer Aufforderung einzuladen. Artikel II. 1. Die Regierung deS Königreiches SHS erklärt, daß sie die Uebertragung des Sitzes nur insoweit ver-langen wird, als die betreffenden Unternehmungen Geschähe der Erzeugung oder des Transportes auf dem Gebiete des Königreiches isHS und nicht auf dem Gebiete der Oesterreichischen Republik betreiben. Ebenso besteht beiderseitiges Einverständnis darüber, daß der Bestand in Oesterreich gelegener Neben-werke der Unternehmungen der Erzeugung und des Transportes (Bierbrauereien), die sich nach ihrem Hauptwerke im Königreiche SHS befinden, die Re-gicrung des Königreiches SHS nicht zum Ber-langen nach Uebertragung des Sitzes des ganzen Unternehmens in da« Königreich SHS berechtigt. Anderseits kann der Bestand gleicher im Königreiche SHS befindlicher Werke eines österreichischen Unter-nehmens nicht der Grund sein, daß die Ueber-tragung des Sitzes des bezüglichen Unternehmen» begehrt wird. Wenn ein Verein, der seinen Sitz überträgt in der Oesterreichischen Republik ein Werk behält, so muß er anläßlich der Uebersiedlung einen Teil feines Vermögens und die Reserven, welche auf dieses Werk sallen, sicherstellen. 2. Die Regierung des Königreiches SHS er klärt, daß die Uebertragung des Sitze» nur sür jene Unternehmungen der Erzeugung und des Trans» porteS verlangt werden wird, die am 1. November 1918 auf dem Gebiete deS Königreiches SHS be« standen haben, aber ihren Sitz in der Oesterreichifch-n Republik haben. Von diesem Rechte wird sie bis spätestens 31. Dezember 1923 Gebrauch machen. Artikel III. 1. Wenn ein Verein, der den Sitz In Oester-reich hat, schon vor dem ersten November 1918 aus dem Gebiete beider Staaten Unternehmungen der Erzeugung oder de« Transportes hat, kann die Re» gierung de« Königreiche« SHS seine Teilung ver» langen. Der Bestand von nur Neben werken (Artikel II) gibt keinen Grund zur Teilung. Beide Staaten werde» sich in jeder Hinsicht hinsichtlich der Maßregeln unterstützen, die zur Ausführung der Teilung nötig sind, ohne irgendwelche Hindernisse, besonders nicht auf finanzrechilichem Gebiete zu be» reiten. Bei dieser Gelegenheit vollzieht sich die Zu» teilung des VereinSvermögenS und der Reserven auf den neugebildeten Berein. Die Vereine werden grundsätzlich im Verhältnisse der Zahlungen und Löhne beteilt, die sie in beiden Staaten in den letzten drei Jahren vor der Teilung gehab« haben. 2. Die Teilung kann »erfolgen mit Vorzugs» »»eiser Bildung selbständiger Vereine oder T^r» einigung zweier Teile mit einem schon bestehende» einheitlichen Vereine. Artikel IV. 1. Bei der Uebertragung de« Sitze« od«r bei der Teilung wird die Uebertragung der Rechte und Anteile nicht gefordert werden. 2. Eventuelle Vorstellungen wegen des Vorgehen« der anderen Regierung, da« nach Ansicht einer der vertragschließenden Parteien nicht den Grundsätzen diese« Uebtreiukommen« entspricht, werden wechselseitig so rasch al« möglich zum Zweck einverställdlicher Regulierung mitgeteilt werden. Die Ausführung der Uebertragung des Sitzes oder der Teilung des Unternehmens wird durch solche Borstellungen nicht aufgehalten werden. Artikel V. 1. Die Regierung des Königreiches SHS ver-pflichiet sich, be, Hinausgabe der Aufforderung zur Uebertragung teS Sitze» im Sinne der Artikel I-und II dafür zu sorge», daß ohne Verzug die zuständige» österreichischen Steuerbehörden uud das Geücht verständigt werden, wtlche» gegenüber dem bisherigen Sitze deS Unternehmens zur Führung des Handelsregisters berufen «st. Die beabsichtigte Uebertragung deS SiyeS ist im Handelsregister an-zumerken. Vor der Löschung im österreichischen Handelsregister muß da» Aufsorderungeversahren durchgeführt werden. Im übrigen gelten bei diesem Verfahren die Bestimmungen der §§ 55 und 56 deS Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit dem, daß den Gläubiger» eine Frist von einem Monale für die Anmeldung gewahrt bleibt und daß von der unmittelbaren Verständigung der bekannten Gläubiger abgesehen werde» kann. DaS AuffoiderungSversahreu kann entfallen, wer..« das BundeSministerium sür Inneres und Unterricht dafür hält, daß die Löschung ohne jede« Ve> fahren erfolge» kann oder, wenn daS Unternehme» an Stelle der bisherigen österreichischen Hauptanstalt eine Filiale bildet und für diefe soweit als notwendig die Sicherheit schafft, daß ihr die Ausübung bewilligt wird, sowie weiters erklärt, daß eS der Filale jenes Vermögen widmen wird, welches bisher im österreichischen Unternehmen angelegt wa?-. 2. In diesen beiden Fälle» hat der Verein ein Recht auf die Bewilligung der GefchästSauSübung. 3. Unter diesen Bedingungen hat nach Feststellung der tatsächlich vollzogenen Uebersiedlung die Löschung im österreichischen Handelsregister zu erfolgen. Artikel VI. 1. Die Regierung des Königreiches SHS nimmt zur Kenntnis, daß die österreichische Regierung wie bei den Angehörigen des Königreiche« SHS die dei der BermögenSkonirolle in der Oesterreichischen Republik seitens deS Unternehmens, welches im Sinne dieses UebereinkommenS seinen Sitz in das König« reich SHS überträgt, angemeldeten KriegSanlehcn abstentpeln wird. Insoweit ein Teil dieser Krieg«-«»leihen in der Oesterreichischen Republik schon mit dem Kontrollzeichen versehen ist, wird da« in diesem Uebereinkommen vorgesehene Verfahren aus Unternehmungen nur dann angewendet, wenn sie der österreichischen Verwaltung der Staatsschulden zum Zwecke der Vernichtung des KontrollzeichenS und zwecks Bezeichnung als nunmehrige Untertanen deS Königreiches SHS Titre« übergeben, deren Wert gegenüber der Art und dem Nominalbeträge den Anleihen entspricht, welche schon da« Kontrollzeichen haben. 2. Bei den Vereinen, welche im Sinne de« Artikels III geteilt werden, geschieht die Zuteilung de« Vermögen« in KriegSanleihen im Verhältniße, in welchem gemäß Artikel II das Vermögen uud die Reserven zu teilen find. Fill'f f ? "!jp i «5-ttf r Artikel VII. Die steuerrechtlichen Fragen, welche sich infolge der Uebertragung des Sitze« von Unternehmungen für Erzeugung und Transport ergeben könnten, werden folgend geregelt: A. Erwerbsteuer. In jenen Fällen, in welchen die Erwerbsteuer für die Zeit vor 1919 noch nicht vorgeschrieben ist. schreibt jeder der beiden Staaten die Erwerbsteuer selbständig gegenüber jenen Unternehmungen vor, die auf seinem Gebiete liegen. 2. Wa« eine allfällige nachträgliche Vorschreibung (Reassumierung) anlangt, sind diese Grundsätze sinngemäß anzuwenden. 3. Abschreibungen für die Zeit vor dem 1. Jänner 1919, die auf Grund von Rekursen be-willigt wurden, werden in beiden Staaten für sich vollzogen. Die bezüglichen RekurSentscheidungen hat ein Staat dem anderen zur Einsicht und Durchführung der Abschreibung zuzustellen. B. KriegSsteuern. Ja jenen Fällen, in welchen die KriegSgewinn-steuer für eine« der Jahre 1914 bis einschließlich 1918 noch nicht vorgeschrieben ist, wird jeder der beiden Staaten diese Steuer selbständig vorschreiben. Jener Staat, in welchem sich der Sitz des Unternehmens befindet, hat das Recht der Borschreibung, jedoch hat aus dem eigenen Gebiete nur jene Quote d,S gesamten Betrage» der KriegSgewinnsteuer vorgeschrieben zu werden, welche aus dieses Gebiet gemäß der §§ 101 bis 108 de« PersonalsteuergejetzeS entfällt. Die Veranlagungsakten, eventuell die Bor-Ichreibungen werden sohin im Wege der Zentralbehörde der Steuerbehörde de« anderen Staates zu-gestellt, welch? bei der Borschreibung und Veranlagung der KriegSgewinnsteuer hinsichtlich der auf dem bezüglichen Staatsgebiete liegenden Unternehmungen in gleicher Weife vorgehen wird. Die Originalakten werden nach Gebrauch zurückgestellt. Die gleichen Grundsätze find auch bei einer nach-träglichen Borschreibung (Reassumierung) anzuwenden, die erst nach Inkrafttreten dieses Uebereinkommen» durchgeführt werden würde. •C) Gebühren wegen Uebertragung des Sitze« und Teilung de« Unternehmen». Unternehmungen, welche aus Grund diese« Uebereinkommens ihren Sitz übertragen, werden in keinem der beiden Staaten irgendwelchen Steuern, Gebühren und Taxen unterworfen werden, besonder» nicht den nachträglichen Steuern gemäß § 96 des Personalsteuergesetze«. Dieser Grundsatz wird sinngemäß auch bei der Teilung de« Unternehmen« angewendet. Damit wird dem zukünftigen Steuerversahren bezüglich der Gebarung mit den Reserven nicht vorgegriffen, welche« (Verfahren) den geltenden Borschristen entspricht, sowohl in dem Staate, wo sich die Hauptansta5t, wie auch in jenem, wo sich die Filiale befindet. Gewinne, welche au« Kapitalstran«-aktionen hervorgehen, die im Zusammenhange mit der Uebertragung des Sitze« oder der Teilung sind, werden insoweit einer Besteuerung nicht unterworfen, al« sie in einer gleichwertigen Reserve angelegt werden und insoweit der Berein aus daS BerjährungS-recht einer nachträglichen Vorschreibung in dem Falle, al« diese Reserven in einer Weise verwendet werden, welche der Besteuerung unterliegen würde, verzichtet. Unternehmungen für Erzeugung und Trans-Pvrt, die schon vor dem 1. November 1919 auf dem Gebiete eine« der vertragschli-ßenden Staaten ihren Sitz, auf dem Gebiete de« anderen aber eine Filiale oder Werk gehabt haben, werden wegen der Fortsetzung de« Betriebe« dieser Anstalten keinerlei Gebühren unterworfen werden, hinsichtlich jene« Teile« an Kapital oder Aktien oder Obligationen, die sich schon 'vor dem 1. November 1919 diesen Anstalten gewidmet haben. D. Vermögenssteuer. Bei Vereinen, welch« bis 31. Dezember 1923 ihren Sitz in da» Königreich SHS übertragen werden, wird hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung der Vermögenssteuer angenommen werden, daß die Uebertragung schon am 1. November 1919 erfolgt ist. Diese Bereine sind in der Oesterreichischen Re-Publik der Vermögenssteuer nur in dem Falle unter-worsen, in welchen auch Bereine, welche am 1. November 1919 ihren Sitz im Königreiche SHS gehabt haben, dieser unterliegen. Obige Grundsätze gelten auch für die Teilung de« Unternehmen« im Sinne diese« Uebereinkommen«. Artikel VIII. Die Oestcrreichische Republik wird mit Unternehmungen, welch« ihren Sitz Übertragen, im Sinne )iese« Uebereinkommens bei Anwendung des österreichischen Gesetze« vom 4. Juli 1919, Bundesgesetzblatt Nr. 353 vorgehen, soweit eS sich um Forderungen hinsichtlich der ausländischen Wertpapiere handelt, wie mit Untertanen deS König» reiche« SHS, soweit diese Wertpapiere von der Oesterreichischen Republik nicht schon aus Abschlag eingehoben find. Artikel IX. Die Bestimmungen diese« Uebereinkommen« gelten analog auch für Unternehmungen, welche in ,er Oesterreichischen Republik Geschäfte der Erzeugung und des Transporte« betreiben, jedoch im Königreiche SHS ihren Kitz und die Verwaltung haben. Artikel X. Unternehmungen der Erzeugung und de» Transporte», welche nicht zur Uebertragung de» Sitze» oder zur Teilung werden aufgefordert werden, können ihre auf dem Gebiete de» Königreiche» SH» bestehenden Filialen auch weiter behalten und bedürfen keiner ausdrücklichen Bewilligung zur Ge-fchäfisausübung, wenn sie die bestehenden Vorschriften, welche für Vereine der übrigen Staaten bestehen, erfüllen. Artikel XI. Diese« Uebereinkommen gilt nicht für jene Eisenbahnen, hinsichtlich welcher eine ausdrückliche Regelung im Artikel 320 de« FriedenSverträge« von St. Germain vorgesehen ist. Beograd, am 24. Februar 1923. Für das Königreich SHS: Für die Oesterr. Republik: Dr.L.Markovit w. p. Dr.A.Grüubergeriu. p. F. Brief de» Geschäftsträger» der österreichischen Gesandtschaft vom 30. März 1923, Zahl 1377. Oesterreichische GesandtschastinBeograd, Zahl 1377/X. Herr Minister! Um jede Möglichkeit einer Meinungsverschieden-denheit hinsichtlich der Auslegung und des Vollzuges der am 24. Februar 1923 abgeschlossenen Konventionen zu vermeiden, ist es mir eine Ehre, den Standpunkt der österreichischen Regierung hinsichtlich der unten bezeichneten Fragen auseinanderzusetzen und bitte ich S. Exzellenz mir zu bestätigen, daß der Standpunkt der Regierung des Königreiche« SHS mit dem meinigen übereinstimmt: •) Konvention hinsichtlich der Zahlung von Schulden und Forderungen in alten österreichischen Kronen. 1. Artikel II der Konvention ist so zu verstehen, daß er aus physische und juristische Personen angewendet wird, die ihr Domizil (ordentlichen Wohnsitz) oder ihren gesetzlichen Sitz aus dem bezüglichen Gebiete gehabt haben, an dem im Artikel I genannten Tage, da» ist am 1. März 1919. 2. E« versteht sich, daß da« im Artikel III b) der Konvention festgelegte ZahlungSverhältni« auch hinsichtlich der Spareinlagen der Untertanen einer der vertragschließenden Parteien bei Sparkassen oder anderen Anstalten, welche ihren Sitz aus dem Gebiete des anderen vertragschließenden Teiles haben, nur dann gilt, wenn die bezüglichen Einlagen von ihren Eigentümern vor dem 1. März 1919 gemacht wurden. In zweifelhasten Fällen haben die Eigentümer Beweise hinsichtlich des Datums und der Art der Erwerbung beizubringen. Deshalb versteht es sich, daß Sinlagebücher, um in dem im Artikel III unter b) festgelegten ZahlungSverhältniffe verwertet zu werden, bei der schuldigen Geldanstalt in der Frist von einem Jahre seit dem Inkrafttreten dieser Konvention zur Aus-Zahlung vorgelegt werden müssen. d) Uebereinkommen über die Anwendung von Bestimmungen de« Friedensvertrages von St. Ger-main auf bestimmte Güter und Rechte der gewesenen bosnisch-herzegowinischen Regierung. 1. Artikel II deS UebereinkommenS ist so zu verstehen, daß gegenüber der österreichischen Regierung einzig und allein sür die Bezahlung der Summe von 10,000.000 Dinar die Regierung deS Königreiches SHS verantwortlich ist. 2. Es versteht sich, daß die Zahlung dieser Summe und die Uebergabe der unter Artikel I Zahl 2 bis 7 genannten Wertpapiere gleichzeitig erfolgt und daß die Art dieser Zahlung in diplomatischem Wege geregelt werden wird. Ebenso versteht es sich, daß die Summe von 10,000.000 Dinar de^ Bundesregierung wie im Inneren des Königreiche« SHS, so auch im Auslande zur freien Verfügung stehen wird. 3. ES wird festgestellt, daß die Zahlungen an die Grundkreditanstalten in Wien, welche die Regie» rung des Königreiches SHS im Sinne de« Artikel« III des UebereinkommenS aus sich genommen hat. in der Sache nicht Zahlungen an die gewesenen Eigentümer sind, sondern, daß die Forderung der Grundkreditanstalten einen zwischen diesen Anstaltea und den gewesenen Eigentümern abzuschließenden Uebereinkommen vorbehalten ist und daß dieses nichts an den ZahlungSpflichtcn ändert, welche die Regierung k>eS Königreiche« SHS auf sich genommen hat. Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. Hoffinger m. p. Oesterreichischer Geschäftsträger. G. Antwort des Iu stiz m in isters de» Königreiches SHS vom 30. März 1923. Herr Geschäftsträger! Indem ich den Empsang Ihres Schreiben« vom heutigen, Zahl 1377/A bezüglich de« Standpunktes der österreichischen Bundesregierung hinsichtlich der Auslegung gewisser Punkte in den am 24. Februar 1923 abgeschlossenen Konventionen bestätige, beehre ich mich Ihnen zu bestätigen, daß sich der Standpunkt der Regierung de« Königreiches SHS mit jeuem der österreichischen Regierung vollkommen deckt. Genehmigen Sie Herr Geschäftsträger .... II. Brief de« österreichischen Geschäftsträger« vom 30. Mär, 1923, Zahl 1378. Herr Minister! Unter Bezug auf die Bestimmung de» Artikels IV de» Uebereinkommen« über die Anwendung der Bestimmungen de« Friedensvertrages von St.Germaia auf bestimmte Güter uird Rechte der gewesenen boS-nisch-herzegowinischen Regierung beehre ich mich Euer Exzellenz mitzuteilen, daß die österreichische Regierung vom Artikel IV des genannten Uebereinkommens zurücktritt und auf alle ihre Ansprüche hinsichtlich des DeSpositeS an deutschen Mark, die dortselbst erwähnt sind, verzichtet. Die Regierung de« Königreiche« SHS wird der österreichischen Bundesregierung die Summe von 10,000.000 Dinar in jenem Zeitpunkte bezahlen, in welchem die Zahlung erfolgen wird, von der die Artikel II und V sprechen. Genehmigen..... I. Antwort de« Justizminister» de« Königreiches CHS vom 30. März 1922. Herr Geschäftsträger! Im Besitze Ihre« Schreiben« vom heutigen, Zahl 1378, nehme ich zur Kenntnis, daß die östrr-reichifche Bundesregierung auf Bedangen der Regierung deS Königreiches SHS auf Artikel IV de« erwähnten Uebereinkommen« und alle Forderungen hinsichtlich de« DepositeS an deutschen Mark verzichtet. Die Regierung deS Königreiches SHS wird der österreichischen Bundesregierung die Summe von 10,000.000 Dinar in jenem Zeitpunkte bezahlen, in welchem die Zahlung erfolgen wird, von der die Artikel II und V sprechen. Genehmigen..... >s 8 eintet Zeitung fJnmwrt 79 Mehr Licht bedeutet mehr» Leistung. 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