A m t s- V l » t t. 5^° 6?. Kamstag den 4. Muni 1631. Vlubernial Verlautbarungen. Z. 695. (3) Nr. 653i^^. E i r c u l a r e des k. k. illyrischen Guberniumszu Laibach.— Dle Sichechcitsmaßrcgcln gcgen die Gefahr der Explosionen bei Dampfmaschinen jeder An betreffend. — Mit den in Folge allerhöchster Entschließung vom 6. November 1817 erlassenen, durch das Regierungs-Circulare vom 22. November 1817 kund gemachten Vorschriften, rücksichtlich der Erchnlung ausschließender Privilegien auf d»e Schifffahrt mit Dampfböicn, sind ln den §. h. ft, 10, 11 und 42, zugleich dle nöthigen Vorsichtsmaßregeln angeordnet worden, um die aus der Maschinerie der Dampfschiffe möglicher Weise entspringenden Unglücksfalle zu verhüthen. — Nachdem jedoch seit dieser Zeit der Gebrauch der Dampfmaschinen sowohl für die Schissfahrt, als auch für verschiedene andere Unternehmungen sich immer, mehr verbreitet; so ist es nothwendig geworden, die früher in Ansehung des Gebrauches derDampfmaschinen auf Schissen erlassenen Anordnungen mit Rücksicht auf die bisherigen Erfahrungen auch auf die zu jedem mögliche», andern Gebrauche bestimmten Dampfmaschinen auszudehnen, und nachfolgende Bestimmungen festzusetzen. — §. 1.) Bevor eine Dampfmaschine von was immer für einer Größe, sie sey mm zur Bewegung eines Dampfbotes oder als Triebwerk für irgend einen andern Zweck bc-siimmt, m Betrieb gesetzt wird, hat der Un.tcr-nchmer lowohl auf dem Lande, als m der Hauptstadt, d;e mit der Bestätigung des Werk- oder Maschinenmeisters über die vollendete Herstellung der Mascdm? versehene Anzeig? davon an drc Landes-Regierung zu erstatten, dannt die Untersuchung der Maschine und,die Probirung des Dampfkessels durch die Direction des k. k. politechnisckcn Institutes vorgenommen werde. In den Provinzen, wo keine politechnischcn Institute bestehen, sind die k. k. Baudirectio- nen zu dieser amtlichen Untersuchung und Probirung zu bestimmen. §. 2.) Die Anwendung von Dampfkesseln aus Gußeisen für Dampfmaschinen, sowohl zu Dampfbotcn, als zu jedem andern Betriebe, cs mögen diese Dampfkessel übrigens die gewöhnliche Form haben, oder aus Röhren zusammengesetzt seyn, ,st. nicht gestattet. Diese Bestimmung erstreckt sich übrigens lncht auf den, aus Gußeisen verfertigten Tricbzilindcr der Maschine. Auch können diejenigen Dampfmaschinen, welche bereits vor der Kundmachung der gegenwärtigen Verord? nung in Anwendung gebracht worden sind, noch ferner angewendet werden, wenn dieselben bei ihrer Untersuchung und Probirung nach den Bestimmungen der Circular-Verordnung vom 22. November 1817, als gefahrlos befunden werden. — §. Z.) Die Probn ung des Dampfkessels einer jedcn Dampfmaschine von irgend einer Form, wird vermittelst des Einpumpens von Wasser auf den dreifachen Druck, welchen die für den gewöhnlichen Gang der Maschine eingerichtete Belastung des Sicherheitsventils angibt, vorgenommen. — §. H.) Das Sicherheitsventil, welches sicher und leicht beweglich hergestellt jeyn muß, kann also nur höch-stcns mit dem dritten Theile demjenigen Druk-kes, auf welchen der Dampfkessel oder Dampfapparat probirt wordcn ist, belastet we»den. Sowohl der Hebelarm dcs Sicherheitsventils, als auch das Gewicht scldst, werden bei der Untersuchung der Maschine von der Untersu-chungs-Commission mit einem Stampel versehen. Der Hebelarm des Sicherheitsventils ist so einzurichten, daß das an demselben hangende Gewicht wohl näh'er gegen das Hypomochlian gerückt, abknickt weiter davon entferl.t werden kann, als d?r höchsten Belastung zugehört. — §. 5.) Das Sicherheitsventil darf nur Denjenigen, welchen die Leitung der McNchll^e zustehet, oder den Maschinenmeister zugänglich, ä56 seyn, und dieser ist für die Regulirung desselben und für dessen Erhaltung im guten Stande verantwortlich. An der Aussenseite der vergitterten Umschließung in welcher sich das Sicherheitsventil sammt seinen Hebelarm und dem Gewichte befinden muß, oder an einem andern äußern Theile der Dampfmaschine, ist eine in die Augen fallende Tafel mit der richtigen Angabe des Durchmessers, des Ventils und des Gewichtes, mit welchen dasselbe nach dem Resultate der Untersuchung belastet seyn kann, zu befestigen, damit Jedermann sich von der richtigen Belastung des Slcherheitsventtls überzeugen könne. — tz. 6.) Es wird jedoch tziebei ausdrücklich bemerkt, daß durch diese vorlausige Probirung des Dampfkessels dem Eigenthümer oder Werkführer die Verantwortlichkeit für die fortwahrende Tauglichkeit seiner Maschine keineswegs abgenommen werde> indem diese erste Probe nur zur Entdeckung ' sol'' cher Gebrechen, welche das Zerspringen des Apparates bei dem ersten Gebrauche befüMsn lassen, keineswegs aber für die weitere Dauer bestimmt ist; daher der Eigenthümer oder Werkführer für die, aus dem Gebrauche der Maschine entstehende Gefahr verantwortlich blelbc, und sonach derselbe selbst dafür Vorge zu tragen hat, im Verlaufe der Zeit und mtt fortschreitender Abnützung des Kessels sich von Zeit zu Zett durch wiedcrhohlte Proben von der fernern Tauglichkeit desselben zu überzeugen. — tz. 7.) Zur Sicherung .auch für jenen Fall, als selbst das Ventil durch irgend einen Zufall gehörig zu wirken, gehindert seyn sollte, muß dei einer jeden Dampfmaschine ein mit einem Stampcl Zu versehender Zapfen einer Metall-Mischung aus Bley, Zum und Wismuth an einem Orte des Dampfkessels eingesetzt werden, an welchem derselbe dle Temoekamr oev Dämpfe vollständig anzunehmen im Stande ist, und durch dessen M)melzung der Kessel sich sogleich öffnet. Diese Temperatur schmelzen, die jener Expansivkraft der Dämpfe zugehört, welche zwei Dritttheile des ganzen Druckes, auf welchem der Dampfapparat probirt worden .ist, ausmacht. Nach den unter §. Z und 7 angegebenen Vorsichten muß also, wenn z. B. das H?icherhctts-Ventil auf die höchste Belastung von einer Atmosphäre (d. i. einer Quecksilber»Zäule von 23 Zoll Über den atmosphärischen Druck) eingerichtet werden soll, die Starke des Kessels auf 3 Atmosphären probirt und die Schmelz-barkeit der einzusetzenden Metallmischung auf eme Temperatur bestimmt werden, welche einer Elpansivkraft der Dampfe von 2 Atmosphären entspricht. — §. 6.) Derjenige, welcher n.) die angeordnete Anzeige vor dem Gebrauche ciner Dampfmafchme zur vorläufigen Untersuchung unterlaßtssk.) welcher vor erfolgter Untersuchung auch die angezeigte Maschine in Anwendung bringt; o.) dle bei der Untersuchung Ntcht für sicher befundene Maschine dennoch gc-braucht; ä.) einen Maschinenmeister zur Leitung seiner Maschine ohne Zeugniß über dessen vorläufige Prüsung von Seite des k. k. poll-technischen Instituts, oder in den Provinzen der analogen Lehranstalten aufnimmt; e.) die Vorschrift, daß das "Vicherheits-Veittil immer leicht beweglich seyn müsse, vernachlässiget; l.) das Ventll auch für andere als jene, welchen die keitung und Regulirung der Maschine obliegt, zugänglich laßt, oder den Schlüssel nicht sschörig vetwahrt; F.) bei Regulirung derMa-schine Unwissenheit an den Tag gelegt; Ii.) das Ventil zur Ungebühr belastet; i.) die für die mdwidueNe Maschine bestimmte Metallmischung mit eincr weniger leicht schmelzbaren vertauscht; k.) überhaupt sich was immer für eine Handlung oder Unterlassung zu Schulden kommen laßt, wodurch heim Gchrauche der Dampfmaschine Gefahr für die'körperliche Sicherheit entstehen kann, mgcht sich einer schweren Polizey-Uedertretung schuldig, und wird nach den §. §.. 89 und 16I des II." Theils des Strafgesetzes bestraft. — §. 9.) Schlüßlich wird zur Vermeidung jedes Irrthums bemerkt, daß die gegenwärtigen Anordnungen auf Dampfappara-t?, bei welchen Dampfe blos zu chemischen Zwecken des 'Siedens, Kochens oder sonst einer chemischen Umstalcung von Stoffen eräugt werden/ keine Beziehung haben, indem unter Dampfmaschinen nur solche Vorrichtungen zu verstehen sind', bel welchen Dämpfe zu mechanischen Zwecken als eine bewegende Triebkraft erzeugt werden. — Laibach am i6. April i33i. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Franz Ritter v. I aco mini, k. k. Gubernial-Tecretar, als Referent. Instruction über die Art und Weise, wie die Probirung der Dampfkessel sämmtlicher Dampfmaschinen in Folge der allerhöchst angeordneten Sicherheitsmaßregeln vorgenommen werden soll. — 1.) Um die gehörige Probirung des Dampfkessels auf dlc durch die öffentliche Kundmachung vom 16. April d. I. vorgeschriebene Bestimmung vornehmen zu können, hat der 457 Inhaber der Dampfmaschine zu erklären, mit welcher Belaswng das Sicherheitsventil bei dem gewöhnlichen Gange der Dampfmaschine versehen werden solle. — Dieses Probiren geschieht durch Einpumpen von Wasser m den Dampfkessel mit einer Kraft, welche jenem'drcifachen Dru^'c gleich ist. — Zu diesem Ende wtrd der Durchmesser des Sicherheitsventils genau gemessen, um seinen Querschnitt in Quadrat-Zollen zu erhalten, und hierauf dasselbe, entweder unmittelbar oder vermittelst eines Hebels mit einem Gewichte beschwert, welches der Anzahl der Quadrat-Zolle der Ventilöffnung multiplicirt mit den zu erprobenden Druk-ke auf den Quadrat-Zoll (wobei der Druck einer Atmosphäre auf den Quadrat - Zoll zu 12 Pfund angenommen wird) gleich ist. — Geseln, der Druck, mit welchen das Sicherheitsventil bei dem gewöhnlichen Gange der Maschine belastet seyn soll, betrage 2 bis 2 i)H Atmosphären, und der Kessel soll auf 2 ,)4 x 3 -^ 6 3)4 Atmosphären probirt werden; der Querschnitt der Ventilöffnung betrage 3 Quadrat-Zolle; so wird dieses Ventil mit einem Gewichte von 12^6 3)4 x I oder mit 2/»3 Pfund beschwert. Ist das Ventil mit einem Hebelarm versehen, su wird die Entfernung des Nuhepunctcs von den Puncten der Kraft und Last genau gemessen, und darnach das anzuhangende Gewicht bestimmt. Hierauf wird die Speispumpe durch welche der Kessel mit Wasser versehen wird, mtt einer mit ci-nem Hebelarme versehenen Kolbenstange in Verbindung gebracht, und nun so lange Wasser in den Kessel eingepumpt, bis das Ventil gehoben wird. — Für das Sicherheitsventil wird sonach der dritte Theil des problrten Druckes als die höchste Belastung bestimmt, oder dasselbe in dem vorlgen Beispiele mit einem Gewichte gleich dem Drucke von 2 1)4 Atmosphären oder mit 2 i.!ä x 12 x Z ^ 8^ Pfund belastet. Diese Belastung wird als die höchste, mit welcher das Ventil beschwert ftpn kann, nebst d cm Durchmesser des Ventils auf der an der Ausscnsctte anzubringenden Tafel bemerkt. -— 2.) Die Mctallmischung aus Zinn, Blei Wismuth, deren ^chmclzbarkcit auf diejenige Temucratur besiuumt ist, welcher einer Expansivkraft der Dampfe von 2)3 Theilen desjenigen Druckes, auf welchen der Kessel pro-dirt worden ist, zugehört, wird oberhalb des Wasserspiegels oder im Deckel des Kessels, oder in einem andern Theile des Apparaies, in welchen die Dampfe frei und ohne Absperrung von dc.m Kessel communicirm, so, daß dieMctall- mjschung an diesem Orte der Mittheilung de« Temperatur der Dampfe vollständig ausgesetzt sey, und die Schmelzung derselben den Kessel sogleich öffne, am bequemsten in der Nahe des Sicherheitsventils eingesetzt. — Zu diesem Behufe wnd ein konischer Zapfen von Messing, , Kupfer oder Elfen in eine gleichfalls konische Oeffnung des Deckels eingeschossen, so, daß das sich verjüngende Ende desselben nach der innern Seite des Kessels geht. — Dieser Zapfen ist von der untern und obern Seite konisch eingebohrt, so, daß die verjüngten Enden der hohlen Kegel in dem dritten Theile der Höhe des Zapfens zusammenstossen, ^ !' wle die Figur . j - die im Durch- ^------^ schnitte zeigt, 2.....K derjenige !/ >^j Theil des Zapfens ist, welcher sicho...... ......ä an der äußern Seite, und c.....d derjenige, welcher sich an der innern Seite des Deckels des Dampfkessels oder Dampfbehalters befindet. — Diese doppelt kegelförmige Höhlung des Zapfens wird nun mtt der gehörigen Mctallmischung ausgegosscn. Die engere OeffnunA des Zapfens, an welcher die beiden Kegel zusammenflössen, muß einen solchen Durchmesser haben, daß im Falle die Metalimischung zum 'Schmelzen gebracht weiden sollte, dl? Dampfe m hinreichender Menge entweichen können, sie nchtct sich nach der Größe der Dampfkcssclftache, die sich zwischen Wasser und Feuer befindet, und kann für eine Fläche von 5o Quadrat - Fuß etwa ein Zoll im Durchmesser betragen. — Nachdem der mit der Mc-tallmlschung versehene Zapfen in die Oeffnung des Deckels eingesetzt worden ist, wird cr durch ' ein Qucrcisen, das in der Mitte mit einer Ocffnung versehen ist, damit die Metalllegi-nmg unbedeckt bleibe, überlegt, und durch starke Schrauben gehörig befestiget. — Solche mit der MctaMegirung versehene Zapfen,, können einige im Vorrathe gehalten werden, damit bei emem etwa eingetretenen Falle der Schmelzung ohne viel Zeitverlust em neuer eingesetzt werden könne. — Was die Anfertigung der Mctallmischung selbst betrifft, so enthält nach den hierüber angestellten Vevsuckm die nachstehende Tafel die Verhältnisse dc.r Mischung für die verschiedenen Expansivkräfte der Dämpfe und der ihnen zugehörigen Temperaturen, so weit sie in der hier statt findenden Beziehung zur Anwendung kommen dürften. — Es ist zu bemerken, daß die zur Mischung kommcnden Metalle möglichst rein genommen w^-dcn müssen. — 453 — Metallmischung, welche bei dieser Zrpansivkraft der Dämpft Temperatur, Temperatur schmilzt über den gewöhnlichen ^^^ ^ dieser Ex- . Druck der Atmosphäre, in ,-«.,. ^, . ^ ., Atmosphären zu i2 Pfund panswkraft geHort Gewlchtsthelle von auf den Quadrat-Zoll Z.° ««^-»«»»«»»«»^»»—«—«----------- Wismuth Blei Zinn 1 96° 9 67 1 1^2 101° 9 96 2 106° 9 il 9 2 1^2 110' 8 ,38 5 114° 9 16 14 3^2 117° 8 ' i3 18 4 120" 8 i6 20 4 !^2 123° 6 22 24 5 125" 9 - 24 2^ 5 1^2 127' 9 32 34 6 129° 8 32 33 7 i23" 9 32 3o 8 136° 9 3o 24 9 . 142" -— 4 10 10 146° — 9 25 Z. 700. (3) Nr 10667. Eurrende des k. k. illprtschen Guberniums. —Die neuen Normen für die Eoncurrenz bei Wasserbauten treten mit dem Militar-Iahre »83i m Wirk? samkelt. — Nachträgllch zur Gubermal-Cur-rende vom 27. November v. I., Nr. 2??5l , mit welcher die allerhöchst genehmigten Grundsätze für das Verfahren bei der Eoncurrenz von Wasserbauten bekannt gemacht wurden, wird ;ur allgemeiner, Kenntniß gebracht, daß in Fol.;e hohen Hofkanzlev-DecretS vom io. Apnl d. I., Nr. 6457, d" Wirksamkeit d,e, ser Normen erst mn dem Verroaltunasjahre i85l beginnt, und d<,ß es bei solchen Wasserbauten, für w?lck? dle Eoncurrenz schon nach den früheren Dlrcctioen ausgcmttielt wurde, he» dieser Concurrent zu bewenden haben werde. ?«nbach am i5. Ma« ,63,. Joseph Camillo ^reyderr v. Schmidburg« Gouverneur. Franz Nittcr v. Iacomini, k. k. Gubernial-Sccvetar, als Referent. Atavt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 707. (2) Nr. 3362. Von dem k. k. Stadt' und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: daß am 22. ^u-ni l. I. Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, m dem Stt-Ucherhoft, Nr. i5i, im zweiten Stockc, mehrere alte Münzen, Praliosm und ^ilbc^ att-: goldene Ninge, goldene Repetir.Sac!^')>cn^ silberne Tabaksdosen, Vorlegloffel, C^loffcl, silberne Bestecke u. s. w., gegen gleich bare Bezahlung öffentlich «ersteigert werden. Lalbach den 21. Mai i63i. vermischte Verlautbarungen. Z. 697. (5) Bei dem Buchhändler Korn in Laibach lst neu angekommen, und ü 1 fl. iQ kr. zu haben: Charte von Polen nach seiner gegen-wärtlgenEmthcilung ln das neue Königreich Polen, die übrigen russischen Besitzungen, das preussische Großherzogthum Posen, die Republik Krakau, und da6 Königreich Gallizien. i33i, illummirt und deutlich gestochen. «5g Lremven-Anzeige. Angeeommen den 1. Juni tS5l. ^>r. Fascolo, Patriarch von Jerusalem, mit «ic ncm Kurrierl und Hr. Romano Palermi, Begüter-tt?» beide von Rom nach Wien. — Hr. Nikolaus Tepcgiosi, Handelsmann, von Grätz nach Triest. — Hr. Johann Jäger, Großhändler, und Hr. Ludwig Schrader, Kaufmann i beide von Wien nach Triest. Den 2. Hr. Christian Müller, Kaufmann, von Triest nach Wien. — Hr. Niklas Dorino, Apotheker - Provisor; Hr. Carl Zvebisch, Instrumenten-wacher, und Frau Theresia Bibel, Organistens-Ehe-Zattinn; alle drei von Wien nach Triest. Erubernial- ^evlantHarunMtt. Z. 715. (i) Nr. 102. St. G. V. Kundmachung der k. k. illynschm Staatsgütev-Veräußenmgs? Eommisslon. — Wegen Versteigerung des Re-llgionsfondsgutes Blschoflack, zugleich mit der Herrschaft Michclsiattm. — Nachdem das Ne-ligionsfondsgut Bischoflack bei dcr am Hi. Hor-nung l. I. statt gefundenen Feilbietung nicht an Mann gebracht worden ist, so wird selbes gelegenhcitlich dcr am 7. Juni l. I statt findenden Versteigerung der Religionsfondsherrschaft Michelstattcn, neuerdings unter den bereits in der Kundmachung vom g. December 18I0, Z. i(isv enthaltenen Bedingungen, und zunn' in der Art um den frühern Ausruftpreis von 29,776 st. 35 kr. C. M., ausgcbotcn wcr-den, 'daß dieses Vut, je nachdem sich Liebhaber cinsinden, entweder mit der Herrschaft Michelstätten mit Hinzuschlagung des Kaufschillings pr. 29.773 fl. 35 kr. C. M. für das Gut Bischofiack, zu jenen der Herrschaft Michelssatten pr. 193/779 st» 10 kr. E. M., folglich zusammen pr. 223,557 st- ä5 kr. E. M., oder auch einzeln um den frühern Ausnlfsprcis al-l.-in wcrde versteigert werden; wobei man noch die Kaufsliebhaber auf den Umstand aufmerksam machen muß, daß das Gut Bischoflack sich zur Vereinigung und Mttadminlstrirung mit der nahe gelegenen Herrschaft Michelstattcn be-sonders eigne. — Lalbach am 29. Mai ;6Zi. Leopold Graf u. Wclsershcimb, k. k. Gubcrnialrath, Referent. Z. 71U. (1) aä Qnl). I^r. loZZi. V c r l a u t b a r u n g. Das uon Mlchael Pcilttner, gewcftnen k. k. Postwagens ^ Expcoitor, in seinem Testamente, än jährlichen Ertrage von 80 fi. 54 kr. E. M. kömmt mit Ende des, laufenden Schuljahres, in Erledigung. — Dieses Stipendium ist zuvörderst für einen Studierenden, der mit dem benannten Stifter am nachsien verwandt ist, in Ermanglung emes solchen aber für einen Studierenden bestimmt, welcher in dem Marktflecken Innichen, ln Tyrol geboren ist. — Dcr Stlf-tungsgenuß ist auf keine Studien »Abtheilung beschrankt. — Das Prascntationsrecht gebührt dem nachsien Anverwandten des obigen Stifters. — Es werden sonach diejenigen Studierenden, welche dieses Stipendium zu erlangen wünschen, hiemit aufgefordert, ihre dießfättigen Gesuche bis 20. August l. I. entweder bei dem k. k. Gubernimn zu Innsbruck, oder zu Laibach einzureichen, und diese Gesuche mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits-/ dem Pocken-oder Im-pfungszeugnisse, mit den Studienzcugnisscn von der nächst bevorstehenden Semestral-Prüfung, für den laufenden Schul-Scmcfter, fo wiit' endlich Diejenigen, wclche aus dem Rechte der Verwandtschaft dießfalls einzuschreiten geden-kcn/ auch mit einem legalisirten Stammbaume zu belegen. — Vom k. k. illprischen Guber-nium. !aibach am :3. Mai i33i. Friedrich Rltter o. Kreizberg, k. k. Gubernial-Secretar. Z. 711. fchr,cd?ne Qualifications-Prüfung, oder ober durch die bneüs früher gut bestandene Prüfung für FiskaladjulUten-Stellcn belegt seyn müssen. Aubwänige Eompetenten, wclche sich der strengen Fiskal-Prüfung nicht bei der iZ. Awts-'Blatt Nr, 67. o. 4. Juni i3Il.) ässo f. k. gallizischen künbesssese unterzogen haben, haben chre Gesuche insbesondere mit dem Ztug-nisse der nach dem angeführten Kreisschreiben abgelegten Prüfung, aus den in Galllzim be-Netzenden besondern Gesetzen und wesentlichen Prouinzial-Verhältmssen zu belegen. — lem-berg am g. Mai i63i.___________________ Z. /öl. (2) aä ^l. 90. Illp. St. G. V. Kundmachung der Verkaufs- Versteigerung des im Rentbezir, ke kaviAno gelegenen Cameral» WaldeS 3. Ngrco. — In Folge hohen Hofkammer-Pra« sidlal-Decretes vom lo. Februar l. I., Z. ,46Hp.?., wird am 3o. Juni d. I., in den gewöhnlichen Amtsstunden bei dem k. k. Rentamte KoviZno, Issrianer Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteige, rung, des im Flacheninhalte 77 Joch, zl2a Ouad. Klft. enthaltenden, im Rentbezirke kaviZna gelegenen, und auf »264 st. geschatz« ten Eameralfondes 8. ^laroc, benannt, geschritten werden. — Da sich in der Mitte des Waldes ein von der FamMe Oepas besessenes Grundstück befindet, so wird ausbedungen, daß dieser Familie das Recht der Dienftbar-keit des Durchganges durch den hier verkauft werdenden Wald nicht streitig gemacht werden fßnne. — Gedachter Wald wird, so wie solchen der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um den beigesetzten Fiscalpreis ausgeboten, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der hohern Genehmigung überlassen werden.— Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorlaufig den zehnten Theil des Fiscal-preises entweder in barer Eonv. Münze, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringer lautenden «Btaatspapiercn nach ihrem coursmäßigen Werthe bei der Ver-steigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Meistbieters, nach beendig« tcr Versteigerung zurückgestellt, jene desMcist-bicters dagegen wird als verfallen angesehen werde»:, falls er sich zur Errichtung des dicß-falliger? Contractes nicht herbeilassen wolttc, oder wenn er die zu bezahlende erste Nate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pfiicht? maßtger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kauf-fchillingshalfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten emen Anbot machen will, ist verbunden die dießfalllge Vollmacht seines Co-mitenien der Verfteigerungs-Commission vorläufig zu überreichen. — Der Meistbieter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vice Wochen nach erfolgter, und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs? Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßlge Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit fünf vom Hundert in Conventions-Mün-ze verzinset, und die Zinsengebührcn in halbjährigen Verfallsraten abführt, in fünf gleichen jahrlichen Ratenzahlungen abtragen, wenn der Erstehungsprcis den Betrag vonZo st. übere steigt, sonst aber wird die zweiteKaufschittings-Halfte binnen Jahresfrist vom Tage der Ucber-gabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Beding? nisse berichtiget werden müssen. — Bei glei> chen Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder frühern Berichtigung des Kaufschillings her-bellaßt. — Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung des zu veräußernden Cameralwaldes können von den Kauflustigen bei dem k. k. Nentamte m koviß-na eingesehen werden. — Von der k. k. Staatsgüter -Veräußerungs-Provinzlal-Com-mission. — Triest am 17. April z9Zi. Franz Edler v. Blumfeld, Gubernial-Concipist. Aemtliche ^erlautbaruttgen. Z. 7!7- (!) Nr. 269. Kundmachung. Von der k. k. Civil-Spitals-Direction in Felge koher k. k. Guberlnums-Vcrordnu»^ cicio. 14. Mai i63i, Zahl io.t2Z, wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, daß das in dem Bürger - Spitals «Gebäude, Nr. 271, in der Spital-Gasse, im ersten Stockwerke befindliche Quartier, für die Mtchaelizcit i63i, bestehend in scchs Zimmern mit der Aussicht in die Spital-Gasse, einer Küche, einer Speisekammer, einer Dachkammer, zwei Kellern, dann in einem Magdzimmer, einer Garderobe, und eincm Stalle auf vier Pferde, nach den vorgeschriebenen Contractsbe-dingnissen zu vcrmiethen kommt. Daher wcr-dem Miethllebhaber ersucht, sich in der k k. Civll - Spitals - Vevwaltungs - Amtskanzlei, m dem Civil-Spitals-Gebäude, Nr. 1, in der Capuzmcr-Vorstadt, um das Weitere beliebig zu erfundigea. La;bach am 1. Iuny 18Z1.