I mts - Blatt zur Laibacher Zeitung. H>. 66. Mittwoch den 2. Juni 1«/«7. Gubermal - Verlautbarungen. Z. 875. (2) N. 11345. C u r r e n d e. Hinsichtlich der nicht gestatteten Verwendung eines Stämpelbogens nach dem Gesa mmtb et rage der übrigen Bögen, dann Unzulässigkeit der Compensation der höher gestäm pel-ten Bögen mit den gar nicht oder zu niedrig gestampelten. — Die hohe k. k. allgemeine Hofkammer hat mit Decret vom 29. März d. I., Z. 4711, an sämmtliche Camera!-Gefallen - Verwaltungen die Weisung erlassen, daß nach dem K. 92 des Stampel- und Taxgesetzes deutscher Text, jede stämpelpflichtige Urkunde oder Schrift gleich bei der Ausfertigung auf dem mit dem gesetzmäßigen Etämpel versehenen Papiere geschrieben werden müsse. — Ferner setzen die K§. 13, 23, 26, 40, 50, 69, 70, 72 und 76 deutscher Text und andere, die in denselben aufgeführten Stämpelbcträge für den einzelnen Bogen mit den Ausdrücken: für Z. 856. (3) Nr. 11253. Surrende des k. k. illy»-. Guberniums. — In Folge hohen Hofkanzlti-Erlöses vom 2. o. M., Z. l lO76, wird im Nachhange zur dicßorll-gcn Currende vom 18, März l847, Z 66l7, das Polizeiacsch für die Eisenbahnen bctref. fcnd, das Circulare der hohen k k. obersten Iustizstelle vom 16. März o. I. au sämmtliche Appell^cionsg riclne über die Bestrafung dt's Verbrechens c>er öffentlich.n Gewaltthä-tigktir durch boshafte Beschädigung an Ei» scnbahntl, hiemic zur allgemcincn Kenntniß gebracht. _^ ^^ib^ch am ll. Mai i8»7. Joseph Freiherr v. Weingarten, Vandcg» Gouverneur. Andreas <Äraf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Carl Freiherr v. Flödnigg, k. k. Gubernialrath. den Bogen, für jeden Bogen fest. Nach diesen gesetzlichen Bestimmungen ist sonach jeder Bogen für sich als ein abgesondertes, der Stämpelgebühr zu unterziehendes Object anzusehen, welches mit dem vorgeschriebenen Stäm-pel versehen seyn muß, wornach die Verwendung Emes Stämpelbogens nach dem G.'sammt-betrage der übrigen Bögen, oder die Cumuli-rung der Stämucl mehrerer Bögen aus Einem, als ungesetzlich erscheint, somit auch die Compensation der höher gestampelten Bögen mit den gar nicht oder zu niedrig gestampelten unzulässig ist. — Welches zu Folge hohen Hofkanzlei-Decretes vom 29. April d. I., Z. 13890, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 12. Mai 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Jos. Ed. Freih. Pino v. Friedenthal, k. k. Gubernialrath. C i r c u l a r e der k. k. obersten Iustizstelle vom l 8. März l g 4 7, zurZahl 1929, an sammt' lichc Appcllationsgerichle. — Durch allerhöchste Entschließung vom 30. Ianncr 1847 haben seme Majestät über die Bestrafung des Verbrechens der öffentlichen Gcwaltthätiftkeit durch boshafte Beschädigung an E'sen^hnen folgende Bestimmungen zu erlassen geruhet: §. l. An Eisenbahnen und den dazu gehörigen Anlaaen, Beförderungsmitteln, Maschinen, Gerächschaften ober andern zum Betriebe derselben dienenden Gegenständen verüble bos-hafle Beschädigunaen, »rclche so beschaffn sind, daß d^us bei Befahrung dcr Bahn Gefahr für das Leben, dte körperliche Sicherheit oder das Eigenthum Andcrcr entstehen kann, unterliegen, auch wenn sie gar keinen Unfall zur Folge gehabt haben, der Strafe des schweren Kerkers von einem bis fünf Jahren, und 552 »wenn die That mit besonderer Bosheit oder WGefahrlichkett verübt wurde, von fünf bis »zehn Jahren. — §. 2. Diese Strafen finden »auch dann Anwendung, wenn jemand aus Bos-Uheit was inuncr für «ine andere Handlung un-Uterninnnt, wilche eine Gefahr dicscr Art zu »verursachen geeignet ist, oder nne solche Ge-Ufahr durch gcst>ss"Uliche Außerachtlassung ei« Mner ihm bei dem Eisenbahnbetriebe obliegen-'d.n Vrrpsi'chtung herbeiführt. - §. 3- Hat das Verbrechen was immer für einen Unfall zur Folge gchabt, so ist auf fünf- bis z.hn-jahr'aen, und nach dem ^ape der Boehelt odel Gefährlichkeit und dcr nachthelligeu Folgen für daö Eigenthum, der Gejunohett oder daö Leben Anderer, auf zchn. bis zwanzlgjäh-riacn unter sthr o.schwer.nden Um,länden ober U auf lebenslangen schweren Kerkcr zu erkennen. W ^ c> ^. Wcnn das Verzechen den Tod ci nlö Menschen zur Folge hatte, und dichövon dem Thäter vorhergefthen werden konnte, so soll deride mit dem Tode bestraft werden. - ^ 5 H^t sich dagegen der Thäter nach begangener That (§§. l und 2) entweder selrst ooer durch Andere so verwendet, daß dadurch jedem Unfälle, wacher aus derselben haue entstehen können, vorgebeugt wurde, so unterliegt er im Falle einer gegcn die Vorschrift des § 1 verübten Beschädigung nur derjenigen Bestrafung, welche er durch diese an sich schon nach den Bestimmungen des § -74 des Strafgesetzbuches etwa verwirkt hat; < im Falle ihm ober nur eine der ,m §. 2 an-g"ühnen Handlungen zur Last fiel, bleibt er straflos._____________ C u r r e n d e. Gestattung a uß eräm t l ich e r Um« und Abladungen, dann außeramtlich er Einlagerungen zollamtlich angewiesener Waren in Eava .m Be ir-ke Kronau in Krain. - D.e hohe k. . allgemeine Hofkammer hat mit dem Decrele vom 13. Apr.l l. I,, Zahl 639« bew.ll.get, daß zu Sava bei Aßl.ng, im Bez'r c Kronau die außerämllicke Umladung, Adlegung und Einlagerung gefällsamtlich angew.chncr Waren unter Beobachtung der mit dem Hofkam-mcr- Tecrcte vom w Juli !839, Zahl 2l,92, vorgezcichneten Bedingungen vorgenommen werden können. — Welches zu Folge anhcr ge-wachcer Eröffnung der k. k. steiermarklsch'illyrischen Camera!-Gefällen-Verwaltung vom 27. v. M., Zahl ^999, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 9. Mai 18^7. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes: Gouverneur. Andreas Graf v. Hohen wart, k- k. Hofrath. Friedrich Ritter v. Krcizberg. k. k. Gubernialrath. Z. 862. (3) Nr. 10919. «Zurrende. K u p f e r z ü n d h ü! ch c n sind vom T r a n s p o r: e m i t der F a h r p o st ausgeschlossen. — Mit Verordnung vom 22. April l. I,, Zahl 587, hat sich die hohe all-g.meine k. k. Hoska^mrr zu der Erklärung bestimmt gefunden, daß Kupsrrzü'ndhücchen zu jenen Sachen gehören, welche nach H. 2 der Fahrpoftordnung i.>om 6. Juli »8^8 vom Transporte mit dcr F^hrpost gänzlich ausgeschlossen sind. — Welche Erklärung hitMit zur allgemeinen Kenntniß qebraä-.c wird. — Laibach am l_. Mal l8l7. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes- Gouverneur. Andreas Graf v. Hohcnwavt, k. k. Hofrath. Ios. Ed. Freiherr Pino v. Friedcnthal, k. k Gubernialrath. 3-854. (3) Nr. 3932. «6 Nr. 12,3()l. Kundmachung wegen Herstellung der Waä techauser auf der Etaatscisenbahnstrccke von Steinbrück in Steyer-mark bis Sava in Krain. — Mit dem hohen Erlasse vom 56. d M., Z. 938, 6 ?., hat Se. Excellenz, der Herr Hofkammer - Präsident die Herstellung von 27 Wachterhäusern auf der Etrccke zwischen Steindruck und Sava, mit einem Gesammtkostenaufwande von t>4,558 si. 37 kr. C. M., zu genehmigen und anzuordnen befunden, daß diese Bauführung im Wege der öffentlichen Concurrenz durch Uedcrrcichung schriftlicher Offerle an den Mindcstforderndcn überlassen werde. Von diesen 27 Wachterhäusern sind : 18 Stück ebenerdige, einfache, I Stück zu 1775 st. 59 kr., zus. mit 31,967 si- 42 kr.; 5 Stück ebenerdige, doppelte, I Stück ü 3939 fl. 59 kr, zusammen mit N>,«99 si. 55 kr.; 1 Stück ebenerdiges , längliches Wächterhaus mit Souterrain, mit 3049 ft. 18 kr.; 2 Stück ebenerdige, einfache, längliche Wächterhäuscr, l Stück zu 2371 fi. 46 kr., zusammen mit 474» ft. 32 kr.; 1 553 Stück doppeltes, längliches Wäiterhaus mit «inem Stockwerke, mit 5098 si. 10 kr. , zusammen 64.558 si. 37 kr. — Die Bewerber um lmse Bauten haben ihr Anbot längstens bis zum 16 Juni l. I., Mtttags um 12 Uhr, bei der k. k. Generaldirection für die Staatsbahnen in Wien, Hcrrengaffe Nr. 27, einzureichen. — Das Anbot, welches versiegelt zu überreichen ist, hat den Vor- und Zunamen des Offerenten und die Angade seines Wohnortes zu enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Percenten mit Ziffern und Buchstaben anzugeben. In dem Ossette ist ausdrücklich anzuführen, daß der Offe-rent die Projectpläne, die Preiötadclle, die allgemeinen Baubedingmsse, dann die Baubeschrei-bung und besonderen Baubedingnisse entweder bei l-er k. k Generaldlrection in Wien, oder bei der k. k. Clvilbauleitung für die Staatseisenbahn in Cilli eingesehen, sie wohl verstanden und unterschrieben habe und sich genau nach den Bestimmungen benehmen wolle. — Für den Fall, als ein Offerent nicht schon früher als Bauunternehmer bei den Staatseisenbahnen seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung solcher Baulichkeiten dargethan hat, so muß er sich hierüber auf eine glaubwürdige Art ausweisen. Von dcr nach Abzua des .Einlasses entfallenden Bausumme ist das 5 L Vadium, bestehend aus barem Gelde oder aus Staatsschuldverschreibungen, oder aus Realhypotheken, entweder bei dem k. k Universal - Cameral - Zahlamte in Wien, oder bei einem k. k. Prov. Cameral - Zahlamte zu erlegen. Der bezügliche Erlagschein muß dem Offerte beigeschlossen werden. Jeder Anbotlegcr bleibt bis zur Entscheidung über d^s Ergebniß der Versteigerung für dcn Inhalt seines Anbotes rechtsuevbind-lich, und ist im Falle, als dasselbe angenommen wird, verpflichtet, die eingegangenen Verbindlichkeiten in allen Puncten zu erfüllen und diefer-wcgcn einen förmlichen Contract auszufertigen. Das Vadium des angenommenen Offertes bleibt als Caution zurück, die übrigen werden aber sogleich ausgefolgt werden. Es ist aber dem Er-stcher üb rlassen, die Caution aus eine andere Alt zu leisten und das Vadium zurückzuziehen. — Von der k, k. Gencraloirection für die Staats-Eisenbahnen. — Wien am is. Mai l847. Z u76. (2) Nl-. 1i8l7. Concurs - A u s scrir e i b u n g. Zur Wieoerbesetzuna per, durch die Beförderung des Vincenz Grudlr zum proviso» rischen Baudlrcctions » Amt6ina,enieur, erledigten Kreiömaenieursslelle in Klagenfurt, womit ein Gehalt von 700 fi., mit oem Vorrückungs- rechte in die höhere B>solduna.ö/5ufe von 80l^ st. verbunden ist, wird der Concurs bis 10. Juli »817 ausgeschrieben. — Die Bewerber um diese Stelle haben ihre, mit Rücksicht auf das höht Hofkanzlei'D.cret vom 20. März ,620, 6-725 l, documenlirten Gesuche, denen auch eine l^qale Nachweisung der Kenntniß dcr windlfchen oder kraimschen spräche beizufügen ist, innelchald dcr Concursf'ist bei diesem Gubernium einzureichen. — Vom k, k. illyr. Gudcrniutn. — Loi^ach am 21. Mai l«l7. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 882. (!) Nr. 4383. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Maria Bluth, im eigenen, dann im Namen ihrer minderjährigen Kinder, Alois und Joseph Bluth, dann des Mitvormundcs derselben, Herrn Anton Miller, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 17. März 5847 zu Laibach ak iiil^lutoverstorbenen Kanzlisten dieses k. k. Stadt- und Landrechtes, IacodBluth, die Tagsatzung auf den 21. Juni 1647 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden; bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtögrunde Anspruch zu stellen vermeinen , solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 15. Mai 1847. Z. 872. (2) Ni"4»22. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Ansuchen der Anna Skodler von Neu-stadtl in Untcrkrain, in die Ausfertigung des Amortisations-Edictesrücksichtlichdes 6L Zwangs-Darlehcnsscheines ääo. It. December I8U6, Journal-Art. Itt9, über das vom Johann Re-cher im Jahre 18V6 an das krain. stand. General - Cinnehmeramt, l^5s)l'c. an die stand. Darlehenscasse zu Laibach, bezahlte Zwangsdar-lehcn pr. 72U st. gcwilliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachtes Zwangsdarlehen aus was immer für einem Rechtögrunde Ansprüche zu machen vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und geltend zu machen, widrigens auf weiteres Anlangen der obaedachte Darlehens schein nach Verlauf dieser 546 Frist für amortisirt, kraft- und wirkungslos erklärt werden wi.ro. Laidach den 15 Mai 1847. Z. 877. (2) Nr. 4U07. Edict. Von dem k. k. kram. Stadt- und Land-rcchtc wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Andreas Goriupp, Vormundes der mj. Mathias Pousch'schcn Kinder, in die öffentliche Feilbietung der verschiedenen Verlaßsachen, als: Haus-, Zimmer- und Kücheneinrichtung, Wäsche, Bettgewandes, dann Heues, Strohes, Getreides, mehrerer Wirthsschaftsfahrnifse, Weines, Getreides, Speisevorra'the, Viehes, Futters, Pferdegeschirres u. s. w. gewilliget, und zur Vornahme im Hause Nr. 65 in der Capuzi-ner - Vorstadt der 10. Juni l. I. und allenfalls die darauf folgenden Tage, jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, bestimmt worden; wozu Kauflustige hiemit eingeladen werden. Laibach am 18. Mai 1847. Z. 835. (2) Nr. 4521. Edict. Von dem k. k. Stadr - und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: daß Ernst Langer, Gastgeber und Realitäten - Besitzer in Laibach, wegen gerichtlich erhobenen Blödsinnes, uiner Cu-ratel gesetzt und für selben der hiesige magistratl. Grundbuchsführer, Johann Hotschcvar, als Curator bestellt worden sey. Laivach am 15. Mai 1847. Z 859. (3) Nr. 4091. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Johanna Desch' mann, geb. Schebcnig, durch l)r Burger, wider Valentin Deschmann, j^. schuldiger 3000 si. 5, 8. e., in die öffentliche Versteigerung des, dem ßxequirten gehörigen, auf 16l9 si. ge« schätzten Patidenk-Ackers sammt An- und Zu-gehör, 8!^d Rect. Nr. 904 an der Klagenfur-terstraße, nebst dem darauf erbauten, derzeit zur Mauthcinhebung verwendeten Hause, nebst Harfe, Dreschtenne und Schupfe, bewilliget und hiezu drei Termine, und zwar: auf den 21. Juni, 2«. Juli und 30 August 1847, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realität weder bei der ersten noch zweiten Fcilbietungs-Tagsatzung um den Schätzungsbctrag oder darüber an Mann gebräche werden könnte, selbe bei der dritten auch unter dem Schätzungsbetrage hintangegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dicßfälligen Licitationsbe-dingnisse, wie auch die Schätzung in der dicß-landrechtlichcn Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem Vertreter der Erecu-tionsfü'hrerinn, !)>-. Burger, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach den 4. Mai 1847. Z. 852. "(3) Nr. 4234. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Franz Rom, im eigenen Namen und im Namen seiner minderjährigen Kinder, Franz, Amalia und Philibcrt Rom, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 3. März l. I. verstorbenen Amalia Rom , die Tagsatzung auf den 14. Juni l. I Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und, Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechts-grundc Anspruch zu stellen vermeinen, solchen sogewiß anmelden und rcchtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 8. Mai 1847. Z. 1949^ (8) Nr. 10329. Edict. Von dem k, k. Stadr- und öandrechtc ill Krain, als Abhandlungsinstanz, wird bekannt gemacht : Es sey der suvst. k. k. Bergschasser und Markscheider, Georg v. Szträzfty von Doics, bei St. Georgen, im Neutraer-Comitate, Herrschaft Saßin, gebürtig, 26 Jahre alt, ledig, in der Nacht vom 2. aufden 3. November 1846 in der Dulcksilber-Berggrube zu Idna in Krain, bei Gelegenheit des in derselben ausgedrochenen Branded, gestorben. Es haben demnach alle Jene, welche an die Verlaffenschaft nach dem vorbenannten Verstorbenen als Erben , Gläubiger, oder aus was immer fur eincm Rechtsgrunde Ansprüche oder Forderungen zu mache,', gedenken, solche binnen 1 Jahre und 6 Monaten entweder persönlich, oder durch. Bevollmächtigte bei diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß geltend zu machen, widrigens der Nachlaß den sich Meldenden, so weit sie einen gesetzlichen Anspruch darauf zu erweisen vermöge", einge-antwortct, oder, falls sich niemand meldete, als cadukes Gut behandelt werden würde. Laibach am 14. November 184«. 555 AemUlche Verlautbarungen. Z. 855- (3) Nr. N47M8. Kundmachung. Von der k. k. Camera! - Gefallen - Vcr« waltung für Steyermark und Illylien wird bekannt gemacht: daß dcr Tabak- und E>tam-pel'Untcrvetlag alternativ, entweder mit dem Standorte zu Hohenmauthcn oder Mahren-bcrq in Nntcrsieyer, Marburger Kreises, lm W.qe der freien Concurnnz mittelst Einlegung schrifllicker Offerte, insofern keine Ucbersetzung eitics nach dem frühern System im Conccs-sionswcge bestellten Verlegers Statt finden sollte, demjenigen, welcher die geringsten Ver-schleißpercente in Anspruch nimmt, und gegen dessen persönliche Eignung kein Bedenken obwaltet, wird verliehen werden. — Dieser Verlag ist an den Districtslierlag in Marburg zur Materialfassllng angewiesen, welcher von Hohcnmatlth.n 6'/, Meilen, von Mahlenberg 6 Mcil.n cncfernc >st, »hm ftllist ader sino 28 Trafikanten zugetheilt. — Die für das Tabakgefäll zu leistende Caution betragt 420 fi. — Dieselbe kann entweder dar, oder hypo« lhekarisch, oder in Staatspapieren nach dem normalmäßigen Werthe geleistet werden, wo» für dem Verleaer das Tabakmateriale im gleiche«, Werthe auf Credit verabfolgt wird, dos Stämpelpapler kann aber gcgen bare Bezahlung orer auf Credit gefaßt werden, in welch' letzlenn Falle eine besondere Caution von 90 fl. zu leisten wäre. — Nach dem Ertragniß« Ausweise, welcher cci dcr k. k. Camera!-Bezirks - Verwaltung in Marburg und in der hier-amllichtn Registratur eingesehen werden kann, betrug der jährliche Verschliß vom IV. Quartal l845 bis inclusive lll. Quartal 18'l6 an Ta^kmaleriale 9966 Pfund und an Gcldwcrth 5290 si. 52'^ kr , dann an Etämpelpapier l^ttj f!.; zusammen also 6693 si. 52'.!, kr. — Dics.r Verschleiß g.wä'hrs bei einer Provision von 5 ^ vom Tabakoerschle,ße überhaupt 26l fi. l9^j. kr., dann bei l ^ F Gutgewicht vom Gespun,t ^ fl. 20^ kr.; ferner b,i 2'/^ ^ vom Stämptlpapicrverschleiß 35 fl. ^l^ kr., dann mit Einrechnung des auf 38 fi. k kr. veranschlagten «ll^ ^innl,»-Gewinnes für den Verleger eine ^luUo-Einnahme von 39l si. 52^ fr. — Dagegen betragen die Ausgaben, welche der Verleger von der obigen Einnahme zu b. streiten hat. in dem Falle, als dieser Ber» lag sclncn Slandpunct in Hohenrnauthen haben s^Utc, mit Rücksicht auf die Differenz in den Frachtpreise», beiläufig 195 st. 6^. kr., und (Z. Amrs.Bl. ?ir. 66 v. 2. Juni ,64?.) mit dem Sitze in Mahrenberg 190 fl. 56 kr., über deren Abzug sich in dem ersten Fallc ein reiner Gewinn von !96 fl. 46 kr., im letzten aber mit 200 st. 5'^. kr. entziffert. — Dieser Gewinn kann jedoch durch Zunahme des Verschleißes und Verminderung der Auslagen vermehrt, dann eben so auch durch Abnahme des Verschleißes und Vermehrung der Auslagen vermindert werdcn. — D.r Verlag wird ohne Beschränkung auf einen bestimmten Zeilraum verliehen, und es bleibt sowohl der k. k. Ge-faUsbehörde, als auch dem Verleger eine dreimonatliche Aufkündigungsfrist vorbehalten. — Im Falle einer vorschriftwidrigen Verlagsführung kann der Verleger sogleich vom Verlags-qeschäfte entfernt werden. — Sollte von Jemanden gegen den Verleger eine gerichtliche Sequestration seines Verlages, oder Execution aus seine Losungsgelder oder Provision erwirkt werden, so erfolgt von Seite der G.fäUsbchörde die Aufkündigung auf eine Frist von dreißig Tagen. — Diejenigen, welche die« seg Geschäft zu übernehmen wünschen, haben ihre versiegelten und gehörig gestämpelten Offerte, worin sie sich bezüglich des Standpunctes dlcses Verlags alternativ, und zwarentwcder für Hoh.nmauthen, oder für Mahrenberg aubzu-sprechen haben, längstens bis l2. Juli »9'l7, um 12 Uhr Mittags, im Bureau des Volstan. des der k. k. Camera! - Bezirksvcrwaltung in Marburg zu übcrrelchcn. — Ein solches Offert muß mit dem Taufscheine zum Beweise der er« langten Großjahrigkeit, einem obrigkeitlichen Siitenzeugnisse, und dcr von einer GlfallS-cafse ausgefertigten Quittung über das mit 42si. C. M. erlegte Reugeld belegt seyn, welches im Falle des Rücktrittes, oder wem, der Ersteher tncht binnen 6 Wochen, vom Tage der Zustellung des Verleihungsd.crells, die Caution sicherstellt und den Verlag übernimmt, dem Aerar verfallt. — Andole, welche nach dem bemerkten Zeiträume eingebracht werden, so wie solche, welche bedingt lauten, oder nicht gchö« rig belegt, oder überhaupt dem unten beigefügten Formulare nicht entsprechend «ingerich« tet sind; ferner Anträge, eine erhaltene Pension zurücklassen ;u wollen, werden nicht beachtet werden , bei gleichlautenden Offerten aber wird sich die hicrseilige Entscheidung vorbehalten. — Übrigens wird es auch den nach dem frühtsn TyÜ'M im Concefsioi'swege bestelln« Verlegern freigestellt, unter Beobachtung der, mit dem hohen Hofkammerdccrece vom l7. December l849, Z 55,602, festgesetzten Bedin- 2 55« gungen um die Verleihung des erledigten Verlags einzuschreiten. — Formulare d e s O f« fertes: (Von Innen). — Ich Endesge-fertigtcr erkläre hiermit rechtsverbindlich, daß ich bereit bin, die Führung des Tabak- und Stämpel ' Unterverlags entweder zu Hohen-mauthen oder zu Mahrenberg nach allen bestehenden Gcfällsvorschristen auf unbestimmte Zeit, und unter den mit der Kundmachung vom 15. Mai »8l7, Z. N47 , festgesetzten Bedingungen, und zwar mit dem Standpuncte dieses Verlags zu Hohenmauthen gegen .... Percente vom Tabak und .... Percente vom Stampel, oder mit dem Standorte zu Mahrenberg gegen .... Percente vom Tabak und .... Percente vom Stampf zu ü'berneh» men. — Die Quittung der k. k. . . . Casse über das mit . . . . C. M. erlegte Reugeld, so wie auch mein Taufschein und daS odrlg-keitlicheWohluerhaltungszcugniß liegen hier bei. — Datum. — Eigenhändige Unterschrift.— (VonAußen). Offert zur Ueber, nähme des Tabak- und Stampel-Unteruerla-ges, entweder zu Hohenmauthen oder zu Mah-renberg in Steyermark. — Gratz am 15. Mai 1847. Z. 885. (1) Nr. 2M4HXVI. Bauversteigerung. Zur Hintangabe der mit h. Cam. - Gefallen-Verwalt. Decrete vom 28. Dec. 1846, Z. 12,831, 2799, bewilligten Bauherstellungen am Sitti-chcr Hofe, wird am 9. Juni d. I., um 9 Uhr Vormittags, von Seite des gefertigten k. k. Wer-waltungsamtes, in der Amtskanzlei des k. k. Be-zn'kscommissüriates der Umgebungen Laibach's eine Minuendo - Licitation abgehalten werden. — Dazu werden Unternehmungslustige mit dem Anhange eingeladen, daß die Maurerarbeit sammt Materiale auf ... 83 fl. 46 kr., Steinmetzarbeit auf . . 3 „ — „ Zimmermannsardeit sammt Materiale auf ... 78 „ 45 ^ Tischlerarbeit auf . . . 5 „ — », Schlosserarbeit „ . . . 6 , 15 , Hafnerarbeit „ . . . 9 v — „ Anstreicherarbeit,, . . . 1 , 20 „ Zimmermalerarbeit auf . 23 —„ sämmtliche Herstellungen daher auf . . . . 21tt fl. 6 kr. veranschlagt sind. — Dle Licitationsbedingnisse und Baudevise können Hieramts eingesehen werden. — K. K. Verwaltungsamt der Fondsgüter zu Laibach am 18. Mai 1847. Z. 8stt. (2) Nr. 5052^XVl. Ve rlautbarung. Von dem k. k. Verwaltungsamte der R. F. Herrschaft Michelstetten, vereint mit dem R. F. Gute Bischoflack, wird hiemit bekannt gemacht, daß mit Bewilligung der löblichen k. k. Cameralbezirks-Verwaltung ddo. Laibach am 13. Mai 1847, Nr. 4467, in der Amtskanzlei der k. k R. F. Herrschaft Michelstetten an den nachbenanntenTagen, Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr, nachstehende Feldfrüchten - und Iugendzehente, auf die Dauer von sechs nacheinander folgenden Jahren, nämlich vom 1. November 1847 bis-hin 1853, versteigerungsweise in die Pachtung werden überlassen werden, als: am 15. Juni 1847 die zur k. k. N. F. Herrschaft Michelstetten gehörigen Feldftüchten - Zehente in den Gemeinden Öberferniq, Moisesberg, Salloch, Glme, Lachovitsch, Duorje, Grad, Ulrichsberg, Unterfernig und Stegne, St. Martin, Dobrava, Poschenig, Kerstetten, Stefansberg, Sittichdorf, Ambrosiberg, Michelstetten, Adergaß, Oberfeld, Mitterdorf, Ollscheug, Winklcrn, Lausach, Hilden, Mille, Waisach, Suchadole; dann der Iu-gendzehent von Hrastje. — Am 16. Juni 1847 die zum k. k. R. F. Gute Bischoflack gehörigen Feldfrüchten - Zehente in den Gemeinden Pctsch, Rottech, Zarz, h. Geist, Hilden, St. Barbara und St. Oswald, Gabersberg, Klcnoberg und Sabatberg. — Die Pachtlustigen werden daher an den obbestimmten Tagen in der Amtökanzlei der k k. R. F. Herrschaft Michelstetten zu erscheinen mit dem Beisatze eingeladen, daß die Pachtbedingnisse, täglich Hieramts eingesehen werden können, und die Zehent-holden ihr gesetzliches Cinstandsrecht entweder sogleich bei der Pachtversteigerung oder nach derselben, binnen des gesetzlichen Termines von sechs Tagen um so gewisser geltend zu machen haben, als widrigens späterhin hierauf kein Bedacht genommen werden würde. — K. K. Ver-waltungöamt der R. F. Herrschaft Michclstct-ten, vereint mit dem R. F. Gute Bischostack, am 23. Mai 1847. Z^78. (2) Nr. 3465.' Kundmachung. Am 7. Juni l. I. werden im Hause Nr. 172 am neuen Markte im 2. Stocke verschiedene Einrichtungsstücke, als: Tische, Sesseln, Canapee's, Bettstätten, Kleiderschränke, ein Fortepiano und sonstige Effecten aus freier Hand öffentlich versteigert werden. — Stadtmagistrat Laibach am 28. Mai 1847. 557 2. 973. (2) 2(l Nr. 18l6. Wasserbau - Li citations < Kundmachung. Am 7. Juni d. I, werden bei dem k. k. Bezirkscommiffarlate zu Gurkfeld, Vormittags, nachl'enannte Material - Lieferungen und Bauherstellungen an den mmoestfordernden Unternehmer hintangegeben, als: m (5. M. fl. > krT' I Die Erzeugung, Lieferung, dann vorschrifcma'ßige Einbettung von 3l5Hau sen kleinkörnigem, bmdenden Treppelwegs - Deckmater.ale, im Ausrufs- , 3 öleserm^g und Versetzung der 280 Streifbäume ftmmt den erforderlichen Gtütz 4 H. stellung der 16 ^rr.° Gelander sammt 2° langem A.laufbaum von har- tem Holz uder der Zhagorshe-Brücke, D.stanz Nr. XI l l . . 39 5 7 Rcstauralwn der Geländer an der, mit dem Nao.gieions - Treppelwege ver- emten Bez'rks^Ne bei Mausgrüben, lang 54°; unterm alten Schloß Gurkselo ang55°; dann unter Gurkfeld, lang 34 °, alles oon Eichenholz 3l7 44 8 ^eferung des B>n.werkzeuqes, nämlich 3 Krampen, 2 Schaufeln, 5 klein. Hacken, 6 Zugselle, 6 Ruder, 6 Nuderstangen, 1 Schalwage und 3 Fa schinenmeffer..... „ a ^. c. ...... 1l2 27 llm 8. ^unl hingegen werden bei der k. k. B e zir kso brigkeil 3 andstraß uerli citirt: Dle Reconstruction des 2° langen Durchlässe bei Ihatesh, Distanz- Nr. H.lV^5—-6 mit 3' Lichte, sammt den daranstoßcnoen beiderseitigen, 22" langen Treppelwegs-Stützmauern auf Blind- und Pilotten» Rösten im Ausrufspreise..........' 543 2l 5 Herstellung einer 2 "langen, 1«, 3' 0" breiten hölzernen Blü'cke über den chemallgen Seitenarm nächst St. Magoalena unter Iesstnitz, Distr.-Nr. ^ ^ ' ' » /^)si l'' 6 Die hier anstoßende Treppel.vegs. Regulirung und Aufoämmung lang 44 " welche auf eben dleses Längenmaß mil einem Uferdeckwerk aus Faschine,! zu versichern seyn wird........^,^ ^ Summa s3F6l 26 Diese Objecte werden einzeln, die Bauwerkzeuge unter Nr. 8 jedoch zusammen lici-lirt. — Die bei dieser Verhandlung als Grundlage dienenden Versteigcrungs - und Baude« dingnisse, dann Baubeschreibungen nekst Planin werden bei den uordeuamtten k. k. Bezirks - Com« missariaten hinterlegt, wo sie vor oer Licita-tion eingesehen werden können. — Jeder Un-3ernehmer wird, wie gewöhnlich, vor der Licita« tion 5 F des Auörufspreises als Vadium zu erlegen, der Ersteher eines Objectes aber sol° ches bis auf ll)^ zu ergänzen haben. — Auch Dfferte werden angenommen, jedoch nur vor Beginn der mündlichen Licitation, wenn sie vor-schristmäßig eingerichtet, auf Btämp.l geschrie, ben und mit dem Beweise des 5 ^ Vaoium-Erlages versehen seyn werden; wobei aber auch d,e volle Kenntniß des Objectes, welches lici-tirt werden will, erklart, dann der Anbot mit Ziffern und Buchstaben nebst der Unterschrift deutlich ausgedrückt seyn muffen. — Dieses wird in Folge Verordnung der löol. k. k. Landes - Baudirection zu Laibach vom 20. April l. I., Nr. I l66, für alle Unternehmer einla. dend kund gegeben. — K. K. Navig. Bauajs,« storiat Gurkfelo den i7. Mai l647. 558 Z. 587. (l) Nr. 356l. Kundmachung. Am 15. Juni d. I., Vormittags um 9 Uhr, wird bei dem gefertigten Magistrale die Licitalions. Verhandlung wegen Beist.llung des beiläufigen Bedarfes an Schotcermaterial zur Erhaltung der städtischen Straßen für daöVer-waltungöjahr l6>8, und zwar: von l5W Truhen zu 20 Cub. Schuh gemischten Schotters; von 432 Truhen 2 20 CudV sogenannten Rie« stlscholters, und 290 Truhe,, 2 20 Eub.' Sand; endlich für die Erzeugung von l253 Truhen gemischten Schotters zu 20 CubV p^. Truhe, abgehalten werden. — Tie Unternchmungtzlu» stigen werden zu dieser Licitatwn mit dem Anr hange eingeladen, daß der Ersteher sogleich btlm ?ldsHIuß der Licitalion den Betrag mit ^0 fl. alö Kaution zur Sladtcafse zu erlegen hst. Stadtmagistrat öaidach am 29, Mai !6'l7. Z7879."^(2) Nr 3523. Kundmachung. Am 9. Juni d. I. Vormittag um 9 Uhr wird hicramts der magistratliche Garbenzehent in der Ortschaft Außcrgoritz auf drei nacheinander folgende Jahre im Licitationswege verpachtet, und werden die Pachtlustigcn mit dem Anhange dazu vorgeladen, daß die parcellenweise Beschreibung dieses Zehentes im hiesigen Grundduchsamte eingesehen werden kann. — Stadtmagistrat Laibach am 28. Mai 1847. Z. 864. (3) ^7^29. Getreid- Licitation den 7. Juni 1847 in Sittich. Mit Bewilligung der löbl. k. k. Bezirks-Camcral - Verwaltung zu Ncustadtl vom 2l». Mai 1847, Z. 568», werden am 7. Juni l. I,Vormittag von 9 bis 12 Uhr, in der Sitticher Amtskanzlei folgende Getreidesorten, als: 9) 2 Metzen 8 Maß Gerste, l>) 4 do. — do. Hirse, c) I do. 9 do. Helden und tl) 397 do. — do. Hafer im Licita« tionswege, sowohl in größeren, als kleineren Par-thien verkauft werden, wobei von den Licitanten ein IU A Vadium bedungen wird. 5kerwaltungsamt der k. k. Neligionsfonds-herrschaft Sittich am 24. Mai 1847. Vermischte Verlautbarungen. Z. 866. (2) Nr. 1ll5. Edict. . Von dem k. k. Bezirksgerichte Krainburg wild bekannt gemacht: Man habe die executive Feilbietung der, zu Bregg 8ul, Consc. Nr. 8 liegenden, dem Gute Schrottenthurn »lili Urb. Nr. l0 dienstbaren, gerichtlich auf 262l fi. 40 kr. geschätzten, dem Jacob Oblak gehörigen Ganz^ hübe, wegen der Frau Helena Gerstenmaycr schuldigen 200 fi. 0. ». c. bewilliget, und es werden zu deren Vornahme die drei Feilbietungstagsatzungen auf den 26. Juni, 28. Juli und 26. August d. I., jedesmal Vormittag von 9 bis l2 Uhr, im Orte der Realität mit dcm Anhange festgesetzt, daß die Realität lediglich bei der dritten Feilbietungstagsatzung unter dem Schätzwerche hintangcgcben werden wird, daß die Kauflustigen ein Vadium von 260 fl. zu Handen der Licttaiionscommission zu erlegen h..bcn, und daß das Schätzungsprotocoll, der Grundbuchs-Extract und die Licitationsbedingnisse täglich hier-amts eingesehen werden können. K.K Bez. Gericht Krainburg den 15. April 1847. Z. 868. (2) Nr. 1428' Edict. Von dem k. k. Bezirks-Gerichte Krainburg wird bekannt gemacht: Man habe die erecuttve Feilbielung des,zu Krainburg in der Save-Vorstadt «lil, Eonscr. Nr. 30 liegenden, dem Georg Kronnchaler gehörigen, gerichtlich auf lI90 ss. 25 kr. geschätzten Hau'es, wegen dem Herrn Mathias Gospodariisch schuldigen 600 fl.«.«.«-bewilliget, und es werden die 3 Fcildietungstcrmine auf den 30. Juni. 3 l. Juli und 28. August d. I., jedesmal Vormittag von 9 bis l2 Uhr, in dieser Amiskanzlei mic dem Anhange festgesetzt, daß die Rea< lität bei der ersten und zweiten FeilbictlMgstagjatzung nur um oder über den Schätzungswert)) , dci der dritten aber auch unter demselben feilgcboien werde» daß die Kauflustigen ein Vadium von «20 fl. zu Handen der liicitaiionscommission zu erlegen haben, und daß das Sckätzui'gsprolocoll, der Grundbuchs-ercracc und dic Licttationsbediliglusse täglich Hieramts eingesehen werden können. ___K^K. Bezirksgericht Krainburg am 4. Mai !847. Z. 867. (2) ^" 3lr7"l33l. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Krainburg wird bekannt gemacht: Man !)abe die erecutive Feilbietung der, dem Johann Uretscheg gehörigen, zu Primskau «ud (ionftr. Nr 39 liegenden, der Herrschaft Egg ob Krainburg 8>ll) Rett. Nr. ^68 dienstbaren, gerichtlich auf l435 st. !0 kr. geschätzten Ganzhube, wegen, an die Elisabeth Koß schuldigen Interessen -- Rückstandes von 49 fi. 30 kr , bewilliget, und es wlrd deren Vornahme auf den 3, Juli, 4. August und 4. Scptem^ ber d. I., jedesmal Vormittag von 9 bis »2 Udr, im Orte der Realität mit dem Anhange festgesetzt, daß die Realität lediglich bei der dritten Feilvictungs-tagsatzung unier dem Echätzungswerthc hintangege-bm wird, daß die Kauflustigen ein 10 "/„ Vadium des Echätzungswerlhes zu Handen der ^nations--commission zu erlegen haben, und daß das Schä. tzmigsplotocoll, der Grundbuchsertract und die Lici-tationsbedingnisse täglich hieramts eingesehen werden können. K.K.Bez, Gericht Krambulg am 26. April !847.