Imts - zur Laib ach er Zeitung. ^ ^»7. Dinstag den 20. U^ril 18^1. iKubernial - Verlautbarungen. Z. 5ot. Nr. 6^9. Currende über ausschließende Privilegien. — Die k. k. allgemeine Hofkammer hat am 16. Februar d. I. nach dcn Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom ZiMarz 16)2 dle nachstehenden Plivilegien verliehen: — 1. Dem Joseph Rathschüller. Lederermcister, wohnhaft in St. Aegld, am Ncuwalde, V. O. W. W., (durch Franz Pfaller, wohnhaft in Wien, Llchtenthal, Nr 53)/für die Dauer von einem Jahre, auf die Entdeckung, das Leder ln der Art zue zubereiten/daß es zum Schwimmen geeignet, fer« ner leicht und lind zum Tragen, sehr genngam Gewichte/ von einer Seite wasserdicht sey, und selbst, falls es von der nicht wasserdichten Gelte auf das Waffer gebreitet würde/ auch durch« näßt seine Schnnmmkraft nicht verlleie, so daß em Beinkleid aus diesem Leder den stärksten Mann/ und ein Ileberzug uon beiläufig l5 Ellen, ein Pferd im Wasser tragen würde, daher dieses Leder nicht nur eme Erleichterung denn E> lernen des SchwimmenS und bei Schwlmm, Productlonen gewahre, sondern auch vor der Ge» fahr dls Ertrinkens sichere, daher für das Ml. lltar und Reisende zu Wasser vom großen Nut. zen sey. ^ 2. Dem Rlchacd Gurney Esqmre, 2l.ewlnnlon: House, in der Grafschaft Cornwall in England, wohnhaft derzeit in Wien, Stadt, Nr. LS3, ft" Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung: Straßen, Weg?,. Platze und Gebäude del Benützung des Asphaltes und anderer Zemente, so wie unter Anwendung emer neuen Methode, mit Holzdlöcken zu pflastern, wobei: i> die Holzblöcke auf eine blsher unbekannte Art geschnitten werden, und «me auf mathematischen Grundsätzen beruhende Gestalt und größere Starke und Tauglichkeit zur Psta. sterung erhalten; 2) die so geformten Blöcke »mt em« Mischung, von- Asphalt, Bitumen, Naphta, Petroleum, Steinkohlen, Graphit und ahnl.chcn Substanzen überzogen werden, wodurch sie gegen d.e Elementar . Emssüsse geschützt und so fcst verbunden werden, daß sie vlcle Jahre dle Einwirkung des Gc« hens, Reitens und Fahrens ohne Nachtheil er« tragen, und das Verblndungsmmcl eine immer fester werdende Inclustanon bilde; I) diese Pftasteiungsart übrigens noch die Vortheile gclvahre,^daß sie wohlfeiler und dauerhafter sey, als das Stcmpstaster, und dadu>ch der ?arm des Fahrens, so w,c aller Staub und Koth vermieden werde. — 3. Dem Anton Eichen,, Ingenieur^wohnhaft m Wlen, W cden, Nr. lHl, für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung, dle Wäschrolle (Mange) mlltelst eines Wcchsclrades l„ Bewegung zu scyen und und das Heben derselben Mliielst zweier beweg» lichen eisernen Arme zu bewirken, wodurch das Rallen gleichmäßiger und dreWäsche oder sonstigen rollbaren Stoffe glatter und schöner wer« den, und du'ch welche von einem Menschen leicht m Bewegung ycs.tzte Rolle ,n derselben' Zclt zwclmal so vlel Wasche, als bisher gerollt werden könne. — 4. Dem <5hr,st,an Kauf' mann, befugten Lampen- F^brlfans, wohnhaft in Wien, Neubau, Nr. 3,5,. für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung der su« genannten (^olar-) Sonnenlampcn, welch« sich aus allen Gattungen Metall und in jeder Form erzeugen lassen, und wobei durch Veränderung der Lufistiömung und Verbisse« rung der Glasröhre ein ganz reines welßeS Sonnenlicht erzweckt werde; f>e'ner selbst beim Gebrauche der gröbsten Gattungen Ql ssch n'.cht der geringste Rauch ober Geruch entwickle :md die Glaslöhre von der Hitze der Flamme niemals wrmge. - 5 Dem Irhann ^-anz Mem. hall, Sonlicn^ und Regensch.rm., Fabrikant, wohnhaft ,n Wlen, neue Wicdcn, N^. 7.7, fur dle Dauer von drei Jahren, auf die Enl. 266 deckung und Erfindung in der Verfertigung von Regenschirmen (Eommode »Regenschirme genannt), wodurch dieselben an Schönheit, Güte, Dauerhaftigkeit und Wohlftllhell gewln« nen und c»nen dreifachen Nutzi,» gewahren, llldem sie l) tlnen vollkommenen/ nach jcder Größe und dem neuesten Geschmacke adiuftirten Regenschirm bilden; 2) als e>n eleganter Geh. stock und Z) als t,n Tadak-Rauchrohr benützt lverden können; daher sie besonders auf ein Re,-sen und ^andpanhlcn vlcle Bequemlichkeit gewähren, weil sie auch abgetheilt, zu gleicher Zelt als Regenschirm, Tabak-Rauchrohr und Gehstock verwendet, und auf Reisen lelcht abgeschraubt und ohne großen Raum zu brauchen/ in jeden Kofftr gepackt werden können. — 6. Dem Joseph und Michael Kellner, befugten Essigsiedern, wohnhaft in Wien, Leopold, stadt, Nr. 66, füv die Dauer von fünf Iahten, auf die Entdeckung und Erfindung eines Apparates zur Essigerzeugung, wobei 1) die unmil» telbare Abkochung der zur Essigerzeugung noth' wendigen Flüssigkeiten, als Wem, Bier'u. s. rr. »n den der menschlichen Gesundheit nachthtillgen Mecallgeschlrrm vermieden; 2) dle Verflüchtigung der geistigen Bestandihctle dieser Flüssig, teilen wahrend der Abkochung, so wie die Auf, lösung von Metallthellen vei hindert, und H) Überhaupt ein schv gesundes, gehaltvolles, durch diese Veifahrungsalt aller Vcrschäefungvmmcl entbehrendes und wegen Elsparmtz an Arenn-matertale vlel wohlfcllereS Efflg - Fabrikat er. zeugt wcrde. — Auch hat die k. k. allgemeine Hofkammer mit Beschluß vom 20. Februar l. I., Z- 7639, das dem Johann Klein am 29. März »62^ verliehene Privilegium, auf eme Verbesserung der Blasebalg» Harmoniken, we-gen Mangelhaftigkett der Beschreibung und Mangel dcr Neuheit für erloschen, erklärt. Laibach am 26. März 184,. In Abwesenheit Sr. Ercellenz des Herrn Landes-Gouverneurs: Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primö'r, Vice - Präsident. Mathias Gevlg Sporer, k. k. Tubirnlalrath. Z. 500. (3) Nr. 8006. Kundmachung. Bei ledem der landesfürstlich provisorischen Bezirks - Commissariate zu Gurkfel> und zu Oberlaibach ist eine Actuaröstelle II. Classe, mit dem jährlichen Gehalte von 400 si., und bei der Bezirksobrigkeir der montanistischen Gtaats« Herrschaft Idria, die Steuer-Einnehmers- zu- gleich Actuars - Stelle, womit ein Gehalt jahrlicher 400 fl., ein Holzgeldbeitrag von 24 si. und die Verpflichtung, eine Caution von 1000 si. zu erlegen, verbunden ist, in Erledigung gekommen. — Zur Wiederbesetzung dieser Stellen wird hiemlt der Concurs mit Folgendem ausgeschrieben: 1) Haben jene Individuen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, sich mit den juridischen Studien - Zeugnissen auszuweisen, wobei diejenigen, welche sich zugleich auch über abgelegte practische, politische sowohl, als auch Justiz- und Criminal-Prüfungen auszuweisen vermögen, vorzüglich werden berücksichtiget werden. -— 2) Müssen die Competence« um die Idrianer Steuer-Einnehmersstelle insbesondere die erforderliche Gewandtheit im Rechnungsfache darthun, sämmtliche Competcntcn aber Beweise 3) über ihr Lebensalter; 4) über einen untadelhaften Wandel; 5) über ihre bisherige Verwendung; 6) über die Kenntniß der deutschen und krainischen Sprache beibringen, und 7) die Competenten um die Steuer-Ein-nehmersstelle insbesondere sich auch glaubwürdig über den Umstand ausweisen, daß sie die verlangte Caution von 1000 st. zu leisten im Stande seyen; 8) haben die Competenten an« zugeben, ob und in welchem Grade sie mit den bereits bestehenden Beamten dieser Bezirks-Commissariate verwandt oder verschwägert seyen, endlich 9) sind die dießfälligen durchgehend» gehörig belegten Bewerbungsgesuche unmittelbar beim k. k. illyrischen Gubernium längstens bis 25. Mai l. I., jedoch im Wege der betreffenden Kreisämter, einzureichen. — Laibach am 5. April 1841. Franz -Glöser, k. k. Gubernial-Stcretar. Z. 487. (3) Nr. "°7,^ Conc urs-Ver lautbar un g. Zur Wiederdesetzung des erledigten Lehramtes der Kirchengeschichte und des Kirchenrechtes an dem k. k. Lyceum zu Laibach, womit für ersteres ein Gehalt von 600 fl. C. M., mit dem Vorrückungsrechte m die höhern Gehaltsstufen von 700 und 800 fl., und für letzteres von 300 fl. C. M. verbunden ist, wird in Folge hohen Stuoienhofcomnnssions - Decrets vorn 27. Februar l. I., I. 11,79, der Concurs, und zwar aus der Kirchengeschichte den 27. Mai 1841, und aus dem Kirchenrechte den 1. Juli 1841 zu Laibach, Wien mio Prag abgehalten werden. Diejenigen, welche sich dilsem Con-curse unterziehen wollen, haben sonach sich recht- 267 zeitig bei dem betreffenden Directorate der theologischen Studien zu melden, und demselben die mit dem Taufscheine, Moralitäts-, Studien-Zeugnissen und andern Documenten gehörig in-struirten Competenzgesuche zu übergeben. -. Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 2. April 1841._____________________ Z. 490. (3) Nr. 2565°. Edict. Beimk. k. kärntnischen Stadt- und Landrechte ist eine Kanzellistenstelle mit dem jährlichen Gehalte von 400 si. C. M. und dem Worrückungsrechte in den höheren Gehalt von 500 und 600 fl. C. M in Erledigung gekommen. -» Jene, die sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre gehörig belegten und eigenhändig geschriebenen Gesuche, und zwar die bereits angestellten Bittsteller durch ihre vorgesetzte Behörde, binnen vier Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edicts in die Klagenfurter Zeitung, bei diesem k. k. Stadt- und Landrechte zu überreichen, und darin zugleich anzugeben, ob und in wie fern sie mit einem Beamten dieses Stadt- und Landrechts verwandt oder verschwägert seyen. — Klagenfurt den 3. April 1841. Z. 488. (3) Kundmachung. Mit Beziehung auf die am 5. Mai 1840 bekannt gemachte Allerhöchste Entschließung, in Folge welcher den Gläubigern der, von den Jahren 1767 und 1799 herrührenden niederösterr. ständischen Domestic«!-Schulden die Einbeziehung der dießfalligen Obligationen, in die Verlosungs-Serien der älteren Staatsschuld zuerkannt wurde, werden die betreffenden Gläubiger hiermit in die Kenntniß gesetzt: daß nach einer Mittheilung des k. k. ^»ofkammer-Präsidiums, die mit folgenden Nummern hier nachgewiesenen Domestical-Dbligationen, nämlich: zu 3 per Cent: die Nummern 2 bls emschlleßig 49; zu 2 per Onl: die Nummern 2 bis einschlicßig 2230; dann ein Theil der Nummer 2298 in nachfolgenden Verlosungs - Serien der älteren Staatsschuld, nämlich: Serien- Nr. 1.2 3 ^, 6, 7, 8, 12, 14, 16, 17, 18, 20 '21 22, 23, 162, 176, 182, 189, 194, 197 205, 210, 215,256,257,459, 46l 463^ 466, 467, 468, 470, 472, bereits 'einae-reiht seyen: die Allerhöchste definitive Entschließung nn Betreffe der übrigen, vom Anlchens-jahre 1,767 bestehenden niedcröstcrr. ständischen Domestical-Obligationen aber der im Zuge be- griffenen Regulirung der Invasions - Schulden-vorbehalten ist — Die Besitzer der vorer^ wähnten, mit Nummern nachgewiesenen Do-mcstical-Obligationen von den Anlchensjahren 1767 und 1799, welche schon derzeit zur Um-wechslung gegen verlosbare Obligationen geeignet sind, haben diese Schuldbriefe vom t. April 1841 angefangen bei der Liquidator des niederöstcrr. ständischen Obereinnehmeramtes einzureichen; dieselben erhalten dafür einen Empfangschein, in welchem nebst den Merkmalen der eingereichten Domestical-Obligationen auch die Zuweisung der dafür zu erhaltenden verlosbaren neuen Obligationen, nebst der Bestimmung des Zeitraumes zur Erfolglassung der letzteren angemerkt seyn wird. — Die Besitzer der zweiperccntigen, mit den Nummern 2 bis 1074 bezeichneten Domestical-Obligationen, haben in diesen zur Auswechslung einzulegenden Schuldbriefen die förmliche Cession an die Niederöstcrreichischen drei obern Herren Stande auszudrücken, so wie die Besitzer der übrigen, zur Umwechslung bezeichneten 2 und 3 percentigen Domcstical - Obligationen die Erklärung beizusetzen haben, auf welche Namen die neu auszufertigenden verlosbaren Obligationen auszustellen seyen. — Nach Ablauf des, von der niederösterr. ständischen 3i-quidatur in dem Empfangschcine bestimmten Termines, belieben sich die Parteien unter Vorweisung des erwähnten Empfangscheines, zum Behufe der Empsangnahme der neuen Obligation, und wegen der zur allfälligen Interesse-Ausgleichung von Seite des niederösterr. ständischen Obereinnehmeramtes weiters erforderlichen Liquidatur - Anweisung, wieder daselbst zu melden. — Die Aushändigung der neuen verlosbaren Obligationen wird bei dem niederösterr. ständischen Obereinnehmeramte nur gegen Einziehung der liinausgegebenen Empfangscheine und der so eben genannten Liquidatur-Anweisung erfolgen, auf welchen ersteren der richtige Empfang der neuen Obligationen und der Interessen-Ausgleichung zu bestätigen seyn wird. — Wien am 20. Mär; 1841. — Von dem niederösterr. ständischen Verordneten-Collegium. KUvl« Uno lanvrechlliche Verlautbanmgcn. Z. 504. (2) Nr. 2482. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Johann Mühleisen, Vormundes der minderjährigen Antonia, Anna, Nosa und Ka- 268 tharina Prager, als erklärte Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 27. December 18W allhier verstorbenen Felix Prager, dieZ Tagsatzung auf den 10. Mai l. I. Vormittags um 10 Uhr vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 30. März 1841. vermischte Verlautbarungen. 3. 489. (3) Nr. 599. Edict. Um die, bei der mit h. Gubernial-Verordnung vom 20. v. M., I, 6744, genehmigten vollkommenen Adaptirung des Joseph Val-lenzhizh'schen Hauses in Feistritz, zur Unterbringung des hiesigen Bezirks-Commiffariates, erforderlichen Meisterschaften, Materiallieferungen, dann Hand- und Zugarbeiten, welche zusammen auf 2755 st. 5 '/^ kr. veranschlagt find, an den Mindestbietenden zur Beistellung zu überlassen, wird die öffentliche Fcilbietung auf den 4. Mai. l. I. Vormittags von 9 bis 12 Uhr in. der hiesigen Amtskanzlei mit dem Beisätze ausgeschrieben, daß als. Lkitanten nur diejenigen werden zugelassen werden,, welche rücksichtlich ihres Vermögens und Charkaters der Licita-tions - Commission, hinlänglich bekannt, sind, oder vor der Limitation ein Vadium von 5 ^ des betreffenden A'usrufspreises bar erlegen. — Die Baudevise, der Bauplan und die nähern. Licitationsbedingnisse können in den gewöhnlichen Amtötagen und Amtsstunden von den Unternehmungslustigen Hieramts eingesehen werden. — K., K. Bezirks - Commissariat Feistritz am 5. April 1841. Von dem Bezirksgerichte Schneeberg wird tem «„bekannt we befindlichen Iobann Tclalz und feinen ebenfalls unbekannten Nechtsnachfol.' Zcrn hiemil erinnert: Gs habe Martin Klanzhar von Salla wider dieselben die Klage auf Gr. sessenertlärung der5uk U,rb. Nr. 324'/^ und Z»?'/», Rect. Nr. ^29 der Herrschaft Naolischeg dienstbaren Kaischenleal'ität angebracht, worüber tie Ver« handlungötagsahung auf den ,5. Juli l. I. Vor« mittags <) Uhr hieramts angeordnet wurde» Da de» Aufenthaltsort des Geklagten und seme« alMMgen Rechtsnachfolger unbekannt ist, u.,ro da dicscl.bcn auk den. t. t. Ilblanden abwe- send seon könnten, so hat man auf ihre Gefahr und Kosten den Herrn Johann Perz von Schnee» berg als Kurator bestellt, mit welchem die ange« brachte Rechtssache nach der bestehenden G. O. ausgeführt und entschieden werden wird. Die Geklagten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst zu er« scheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertre« ter ihre Rechlsbchclfe an die vand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Vertreter zu bestellen, und diesem Gerichte nambaft zu machen, und überhaupt im leätlichen Wege einzuschreiten rvis. sen m.ogen, 0a sse sich sonst t>ie aus ihrer Verad« säumung entstehenden Folgen selbst beizumcsscn haben n'crdcn. ____Bezirksgericht Schneeberg am 24. März ,85«. Z 492. (3) Nr. 4o3.' Hon dem Bezirksgerichte der Staatsherrschaft Sittich wird dem unwissend wo befindlichen Lo. renz MaNner. oder seinen gleichfalls unbekannten Erben mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: EK hade wider sie be» diesem Gerichte Michael Mall» ner von Mlcschou, die Klage auf Verjährt, und Grloschencrtlarung der mittelst Schuldscheines vom 2a. liugust Z8c>7 auf seiner, in Mleschou 5l,b Haus'Nr. 2 liegenden, der Staatsherrschaft Sit« tich 5uk Urh. Nr. 53 zinsbaren Hübe, zu Gun« sten des Lorenz Mallner intabulirten Forderung pr. »4l ft. ,9 kr. eingebracht und um richterli« che Hllfe gebeten, worüber die Vechandlunggtag« satzung auf den 6. Juli l. I. früh um 9 Uhr vor diesem Gerichte anucordnet wurde. Da der Aufenthaltsort der Gcklaglen diesem Gerichte unbe» tannt. ist, nno weil sie vielleicht aus den k. l.Orbl^nben abwesend sind. fa hat man zu ihrer Bertheldigung und auf ihre Gefahr und Kosten den Anton Res« derch von Sittich al^ Curator bestellt, mit wel« chcm die angebrachte Rechtssache nach der beste« henden Gerichtsordnung ausgeführt uno entschieden werden wirb. Die Geklagten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechier Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Ver» treter Anton Resdcrch die Rcchtsbehclfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte nam« haft zu, machen, und überhaupt im rechtlichen und ordnungsmäßige», einzuschreiten wissen mögen, ins« besol>oere da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumesseu haben wer. den. Bezirksgericht Staatsherrschaft Sittich am 5. April 18^!. Z. 496. (2> Nl. 4'9. Edict. Ulle die auf den Verlaß des am 4, b. G. B., hieramtS zu erscheinen. '-' ^' Bezirrögericht Schneedera,, am.». A^vil! »84«!. 269 Ureisämtliche Verlautbarungen. Z. 621. (1) Nr. 587j. Verlautbarung Für die Beistellung der Kanzlei- und Arrcstyaus-Einrichtung des neu creirtcn l. f. Bezirks-Commissariats Kronau wird am 24. d. M. von 10 bis 12 Uhr Vormittags bei diesem Kreisamte eine Minuendo - Versteigerung abgehalten werden. — Die Gegenstände der Versteigerung sind folgende: Tischlerarbeiten für 6 fl.; Schlosserarbeitcn für 349 st. 21 kr.; Anstreicher und Maler-Arbeiten für 20 st.; verschiedene Kanzlei-Einrichtungsstücke, welche nicht in diese Kathegoricn gehören, als dasind: Tintenfasser, Papierschceren, Lineale, Siegel, Waschbecken, Handtücher, Geldsäcke, Leuchter, Kaniere, Strohsacke, Leintücher, Kopfpolster, Kotzen, Schließeisen, Handpretzen, Springer, Fcucrgewehre, Säbel, Arrestkübeln, Laternen :c., für 269 st. 23 kr.; Naum-, Längen- und Gewichts-Muttermaße für 64 fl. 9 fr. __ Die Versteigerungs-Bedingungen, so wie das Verzeichniß der Versteigcrungs-Objecte liegen bei dem Kreisamte zu Jedermanns-Einsichtnehmung offen, und werden sonach alle Versteigerungslustigen zur Liefe-rungs-Unternehmung eingeladen. — K. K. Kreisamt Laibach den 18.'April 1841. EfUvcrnial- ^erlautbarungcn. Z. 514. (1) Nr. 2948. C i r c u l a r e des k. k. il lyrischen Güber niums. Ueber die Bedingungen und Vorsichten, unter denen mit Beziehung auf den §. 159 der Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung die außerämtliche Umladung, Ablegung und Einlagerung angewiesener Waren Stattfindet.— Mit Beziehung auf den § 159 der Zoll- und Staats -Monopols-Ordnung, werden über die Ablcgung, Einlagerung und"Umladung angewiesener Waren außerhalb des Standortes einer Zoll-LegMte, in Gemäßhcit der Verordnung der k. k. allgemeinen Hofkammcr vom 10. Juli 1839 Z, 21182, folgende Bestimmungen Zur allgemeinen Kenntniß gebracht: — H, 1. DieOrte in denen es gestattet ist, angewiesene Waren entweder unmittelbar von einem Fuhrwerke auf das andere umzuladen, oder zum Behufe der Umladung und Weitervcrsendung abzulegen und einzulagern, sind in dem beiliegenden Verzeichnisse aufgeführt. In den Orten, für welche bloß die unmittelbare Umladung von einem Fuhr- werke auf das andere gestattet ist, bleibt die Ablegung und Einlagerung angewiesener Waren außerhalb der amtlichen Niederlagen einer Zoll-Legstätte untersagt. — §. 2. Jedermann, der eine auf Umladungen, Ablcgungen und Einlagerungen angewiesener Waren in den Orten, für welche die Bewilligung zu dieser Abweichung von dem allgemeinen Grundsatze des Z. 159 Zoll- und Staats - Monopols-Ordnung gilt, gerichtete Transports-Unternehmung zu betreiben die Absicht hat, soll dieses nebst der bestimmten Angabc des Gebäudes, Hofes, Platzes, oder überhaupt der Räume, in denen die Umladung, Ablcgung oder Einlagerung angewiesener Waren zu erfolgen hat, unmittelbar oder mittelst der Abtheilung der Gefällenwache, welcher der Ort zur Ucberwa-chung zugewiesen ist, der die Gcfällsangele-genheiten leitenden Bezirks-Behörde anzeigen, und sich erklären, ob er um die Bewilligung bloß zu der unmittelbaren Umladung von einem Transportsmittel auf das andere, oder auch zur Ablegung und Einlagerung angewiesener Waren ansuche. — §. 3. Die Bezirksbehörde ertheilt, wcnn weder gegen den Ort der Unternehmung, noch gegen die P fern eme Bollette von diesem Amte ausgestellt wird, dem betreffendln Register angeschlossen. — § 17. Auch dle 3 Krainburg Gefallenwach - Abtheilung Krainburg. 8 — Neumarktl Gefallenwach - Abtheilung Krainburg. 9 Loibl (auf der Höhe des Berges) — Gefallenwach-Abtheilung Kirschentheuer 10 — Unterbergen Gefallenwach-Abtheilung Kirschentheuer 11 — Kirschenthcuer Gefällenwach-Abtbeilung Kirschentheuer 12 — Spital Gefallenwach-)lbthcilung Spital. !jz — Krcmsbruck Gefallenwach-Abtheilung Gmüld. >14 — Tarvis Gefallenwach-?cbtheilung Tarvis. ^15 Gmünd — Gefällenwach-?lbtheilllng Gmünd. 16 Velden — Gcfällenwach-'Abtheilnng Noßegg. s17 Rennweg — Gefällenwach-Abthcilung Gmünd. ! ' vermischte Verlautbarungen. Z. 5»6. (») Nr. 702. Edict. Die Verlahgläubige, dcs am 23. März igZ-? gesiorbenen Johann Scköner von Gurkfclb, haben zur Alimcirung ihrer Forderungen am 14. Mai l. I- Vormittags um 9 Uhr, bei Vermeidung ter Rechtsfolgen 0es tz. 614 b. G. B., vor eie-sem Gerichte zu erscheinen. K. K. -Bezilksgericht Gurkfeld am 2o. März ,ß^.^__________________________^_____ 2^'" « . i c ., "'^ Vom Bezirksgerichte Krupp wird hlemit öffentlich bekannt gemacht: Es sey über das von Joseph Illinilsch aus Untersuchor Nr. 6 gesielice Ansuchen um Todeserklärung des, seitdem Jahre »6»a abwesenden Iensche Theschakvon Utitcrsuchor Nr. 3, Hcr, Johann L^mpllsch von Krupp als Curator für diese»! Abwesenden ernannt norden, und es werte der vermißte Iensche Tbeschak von Unter, suchor Nr< L, mittelst dieses Edictcs aufgefordert, dinnen Oii,em I,hle bei diesem Gerichte so gewiß zn clschcinen, oo«r es auf eine andere Alt in die Kenntniß seines Lebens zu sehen, als widrigens zur Todeserklärung würde geschritten werden. Bezirksgericht Krupp am 4. April »64«. Z. 5l8. (,) Nr. .5?' Edict. Von dem Bezirksgerichte Krupp wird hiemit bekannt gemacbl: Gs habe Anna verehelichte Pou« cheg von Tsct'crt,cmbl Nr. i53, um die Ginbe« »ufung uno sohinige Todeserklärung ihres seit de»n Jahre lUoc) abwesenden uno unbekannt wo de» sindlichen Bruders Johann Willilschitsch von Tfchcr-nembl< Hieramts angesucht. Da man nun hierüber den Herrn Franz Va, schitsch von Tschernembl als Gurator aufgestellt hat, so wird dem abwesenden Johann WMitschitsch dieses bekannt gegeben , zugleich derselbe und seine aNfcMigen Orden oder 6lss>onärc mittelst gcgen^ wältigen tZdictes einberufen, daß sie binnen tIi> nem Jahre so gewiß erscheinen und sich lcaitimi-»en soNen, als widrigens Johann WilUlschilsch auf weiteres Anlangen für todt erklärt, und sein Vermögen den hierorts bekannten Orben einge« antwortet werden wiro. Bezktsgcricht Krupp am 45. Jänner ,6^l.