Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung. Nl'- 1O3. Freitag den Z. Mai 1854. Z. 2l3. « (3) Kundmachung. Nr. 3895. Dle herzoglich Parmesanische Gesandtschaft am kaiserl. ostcrr. Hofe Hal im Namen ihrer Regierung das Ersuchen gestellt, daß nach dem im Anschlüsse alischriftlich beiliegenden Formulare Verzeichnisse der parmesanischen Staatsangehörigen, welche in den k. k. Staaten sich entweder zeilweise aufhalten, oder daselbst ansässig sind, verfertigt und dahin mitgetheilt werden möchten. Zu Folge hohen Ministerial-Erlasses werden demnach sämmtliche im Kronlande Klain befindliche herzogt, parmesanische Staatsangehörige aufgefordert, sich zu obigem Zwecke in Laibach bei oer k. k. Polizeidirection, außer Laibach aber bei der k k. Bezirkshauptmannschaft ihres Aufenthaltsortes spätestens bis 1U. Mai l. I. zuverlässig zu melden. K. k. Staathalterci. öaibach am 9. Xpril l854 Name ^it ^>- ? a ß, u,^d Geburtsort, Name 0' ^r wom.tdlePcrwn ^egenwär- Zeit der dermaliger ^ . ^ c> >. zttesckätti' ""lcill aus zui Zeit der A>,- " " Folge- Zuname, Tag und ^ ^cyast. ^n parme ku.ift in il,rcm ^r Auf- Ankunft Stand und Bemerkungen Zahl allsalliger Jahr der gung säuischen gegenwärtigen Beiname Geburt Vatnö Staaten Aufenthalte enthalt daselbst Lage und Titel vklsehen war 3. 25l. -, (,) Nr. 8l2. ^ Kundmachung. Im Bezirke der Postdirectionen in Oedenburg und Preßbulg ist je eine Elcvenstelle mit dem Bczu^e des systemisnten Adjutumü jähllicher 2l>tt si. gegen Halttlonöleistung in» Betrage von U0« st zu besehen. Die Bewerber haben die gehörig mstl unten Gesuche mttel Nachwelsung der gesetzlichen Or-fordclnisse langstenö b>s ll) Mai l«5 4 bei der betreffeod^n PostDirektion lm vorgeichliebenen Dienstwege cinznblülgen und auch anzuführen, ob und in welchem Grade sie mit elnem Postbeamten oder Di.ner des Bezirkes verwandt oder verschwägert sind K. k.Posttmektion. Tuest am 28. April «854 ä. 243. a (2) Nr. 3U7. Lizitazionö ^ Ankündigung. Das l)ohe k. k. Armee Ober-Commando yal mittelst Resklipc vom ^) Für die Solidität des Baues haftet der Kon-trahent noch dmch ein volles Jahr, vom Tage der commissionellen Ucbergabe desselben an das hohe Aerar, ganz außerordentliche Elementar^ Ereignisse abgerechnet, worüber eine eigene von Seite des hohen Acrars zu ernennende Kom mistion von Seevclstandign zu entscheiden haben würde. l) Schriftliche Offerte werden unter nachstehenden Bedingungen berücksichtiget: 1. Dieselben müssen noch vor dem.fölmlichen Abschlüsse der mündlichen Licitation einlangen, versiegelt, und m>t dem bestimmten Aadium, oc'er statt dessen mit dem Kassa - Erlagsscheine be-legt sein. 2. Der betreffende Offerent hat in dem Offette ausdrücklich zu elklaren, daß er in Nichts von den bekannt gemachten Lizuazions.-Brdingnisset» abweich.n wolle, vielmehr durch sein schliftliches Offert sich eben so verbindlich mache, als >ve»m ihm die Licltations-Bedmgmsse bel der mundli ch^n Velsteigclung vorgelesen worden waren, und er dieselben, so wie das Protokoll selbst, mit un terschliebcn hatte; somit hat 3. der Offerent sich zu verpflichten, im Falle et Erstcher verbleibt, nach hierüber crhallcnel offizieUer Verständigung, das Vadlum zur vollen Kauzion unverzugllch zu ergänzen, und falls er dieseb unlcllleße, sich dem richtellichen Velfahlcr, ganz, und zwar so zu unlerwelfen, als job er die Kauzion jelbst erlegt, und den Bau über« nommen hätte, daß er also auch zur Elgänzung del. Kauzion auf gesetzlichem Wege verhalten werden könne. 4. In dem schriftlichen Offerte ist das Anbot m Prozenten, nut Buchstaben auözuschlelben, und ein für allemal bestimmt auszusprechen, weil das Anbot alb unabändellich betrachtet wlrd; es dürfen demnach in dem Offerte eben so wenig bedingn!ßwe.lse auf das unbekannte Resultat der mündlichen Ll« zitazion, oder auf andere Offeile Bezug habende Nachlässe alü Ausnahmen oder Abweichungen von den Lizicazions Bedlngnisscn volkoinmen. ß) Bei glt ichen Prozenten nachlässei», hat der mündliche Bestbieter vor dem schriftlichen Offerte den Vorzug. ü) Nachträgliche Offerte werden nicht angenommen. Die übrigen Lizitazions'Bedingnissc, so wie die Baupläne können vom l. bis 15. Mai bei der (Arenz - Buudirekzion zu Agram (Postgasse im Generalatsgebaude),vom lk. Mai angefangen aber in d,r Hafenbaukanzlei zu Zengg täglich während der gewöhnlichen Amtsstlmdcn n Kostenerfordcrniß pr. 4»l st. lU'/, kr. präliminirt ist, dem Mindestbietenden zugeschlagen werden. Die UitternehmllngSlustigen we'den demnach eingeladen, zu der oben erwähnten ^izitations-Verha»dlung mit dem vorgeschriebenen 5»°/« Radium, welches der Ersteher sodann auf »<»"/, zu ergänzen haben wild, den 3N. Mai l.854 anher e^cheinen zu wollen. K. k. Bezilkshauptmannschaft Laibach am 3U April l»54. Z 245. :» (2) Nr. 6«4. Kundmachung. Bei dem k. k. Bergamte zu Idria m Kr^in ist vme hydraulische Press., ln Form der Oel» press.»», m,t d.r ',m Maximum e>», Druck von ttMW Zentner erreicht werden kalin, zu verknusen. Dlejenig.n, welche sich geneigt finden, diese Presse an sich zu br,"gen, wolle», sich direkte an txis g.fert'gte k. k B.rg.mit Wenden, welches jede gewünschte wettere Aufklärung und dle Zeichnung davon MNtheikn kann. Idria am 28. April l8ü4. Z. 657. (,) Nr786^ Edikt. Vor dem k. k. B,zirtsgelichte Planina haben diejenigen, wrlche an den Verlaß des den 17. No^ vembrr l853 unstorbenen Halddüblers Georg M"-ditz von Raset Ns. l«, cine Foldeiuiig zu stellen baden, zur Grllendmachung und Barthuung der. seiden den «0. Juni l. I , Frül) !) l'is »2 Uhr zu sljcheinrn, oder bishi», ihr Anmelt'ung^gtsuch schriftlich zu überreichen, widrigens den sich nicht Mel. denden, wenn die Verlassenschast durch die Bezah. 372 lung der angemeldeten Forderungen erschöpft würd,, auf d,n Verlaß kein weiterer Anspruch zustande, als insoferne ihnen ein Pfandrecht gebührt. Planina am 25. Jänner ls54. 3. 679. (I) Nr. 2043. Edikt zur Einberufung der Verlassen- schafts - Gläubiger. Vor dem t. t. Bezirksgerichte Lack haben alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des, den ll. d. M. verstorbenen Herrn ^oscf Fick, Pfarrers in Seizach, als Glaubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Darthuung derselben den 3>. Mai d. I., um 9 Uhr zu erscheinen ^ oder bis dahin ihr Anmeldungsgesuck schriftlich zu über, reicken, widrigens diesen Gläubigern an die Ver lassrnschaft, wenn sie durch die Bezahlung der an. gemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein wei lerer Anspruch zustande, als infoferne ihnen ein Pfandrecht gebührt Lack am >4. April i854. Der t. l. Ä.zllksrichter: L e vit schn ig. 3 676. (l) Nr. 3974 Edikt. Vom k. k. Bezirksgerichte Laas wird hiemil bekannt gemacht: Es i» der Erekutiol'ssache drs Joses Könil! von Vang.'ntlion, gegen Anlon Anzclz vo» Slubeüz. plu. 54 fi. 57 >i. r. z. a. , die mit Bescl>i0e vl'M 9. F.r-ru.,r d. I . Z »44l. auf den ,8. April d. ) axgeort'net, ,'ste Feill'ietuügßta^satzllna durch E>n. velstandüiß d»ider Theile mit dem Bem.llrn l,l5 adgchalten anzusäen, daß dir weilern auf den 18. Mai und «9. Juni l I. bestimmten zwei Termin» unverändert beibehalten werden. Laas am 25 April ,854. Der t. k, Bezirksrichter: Koschi« r. 3."6757"'(l) Nr. 3896. Edikt. Vom k. k. Bezirksgerichte Laas wird hiemil bekannt gemacht: Es seien in der Erekutionbsacke des Herrn Franz Pe«e von Altenmarkt, gegen Gregor Rupar von Tavilc. in<>, »00 fl c. 5. <.., die mit Bescheide vom >8. Februar 1854, Z. »760. auf den 27. April und 27. Mai »854 ai.geordnet«n zwei Feil» bietungötagsatzungtn, durch Einverständnih beider Theile als abgehalten anzusehen, der dritte auf de>, 27. Juni d. I. bestimmte Termin aber werde un-verändert beibehalten. Laas am 22. April 1854 Der k. k. Bezirtsrichter: Ko schier. 3. 656. (2) Nr. 1454 Edikt. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Planina haben alle Diejenigen, welche an die Verlassenschast deS den l. d. M. t«t2w verstorbenen Wirthes und Realitäten-besitzers Andreas Gerdadaunig, von Flekdorf Nr. 4, eine Forderung zu stellen vermeinen, zur Anmeldung und Darthuung derselben den 24 Juni l. I. Früh 9 Uhr so gewiß zu erscheinen. oder bishin ihr schriftliches Anmeldungsgesuch zu überreichen, widrigens die sich nicht Meldenden, wenn die Verlassenschaft durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde , an die Verlassenschaft kein weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen kein Pfandrecht gebührt. Planina am 8. Februar 1854. 3. 685. (3) " Nr. 908. Edikt. Von dem k. k. Bezirksgerichte Laibach ll. Sec-lion wird hiermit bekannt gemacht: Es sei von diesem Gerichte über das Ansuchen der Laibacher Sparkasse, durch Herrn Dr. Würz-dach, gegen Frau Anna Brenlschitsch, wegen schuldi gen 200 fi. M. M. <:. 5. c., in die exekutive össeot. liche Versteigerung dcr, der Letzteren gehörigen, im magistratlichen Grundbuche vorkommenden Real, taten, als: Des Hauses Cl>r>5c. Nr. »l in der Gradischa.Vorstadt, im gerichtlich erhobenen Schal zungswerthe von l!05 fi. l5 kr. M. M, und des Ackers Rectf. Nr. 722. am Lalbacher Felde Kata stral Parzellen.Nr. 490. mit 1421 ll Klafter Fla chenmaß, im gerichtlich erhobenen Schatzungswerthe von ,36 si. 35 kr. M. M. gewilllget, und zur Vornahme derselben vor diesem Gerichte die drei Feilbiltungstagsahungen auf den 7. Juni, auf den 7. Juli und auf den ?. August d. I., jedesmal Vormittag um lo Uhr mit dem Anhange bestimmt worden, daß diese Realitäten nur bei der letzt,n Flilbietung bei allenfalls nicht erzieltem oder über. botencm Schävungswerthe auch unter demselben an den Meistbietenden hintangeven werden. Die Lizitationsbedingnisse, daz Schatzungöpro. tokoll und der Grundbuchsertratt können bei die. sem berichte in den gewöhnlichen Amtsstunden ,in. gesehen werden. Laibach am ,0. Apl'l »854 Der k. k. Bezllksilchter: Dr. Schrei. Z. 244. a (2) Nr. 277. Kundmachung der k. k. SteuertKommission in Laibach, betreffend die Ueberreich u ng del Hauödeschreibungen und Haus-zinsbekenntnisse für die Zeit seit Georgi 1854 bishin 1855. Um die, die Stadt und Vorstädte Laibachs betreffende Hauszinssteuer für daö Verwaltungs jähr »855 ermitteln und bemessen zu können, ist es nothwendig, daß die vorgeschriebenen Hausbe-' schreibungen und Hauszinsfassloncn für die Zeit von Georgi 1854 bis Georgi 1855 auf die bis nun üblich gewesene Ärt de> der hierortigen Steuer Kommission innerhalb der unten festgesetzten Termine wahrend dcr vor- und nachmittägigen Amts« stunden eingedeicht werden. Die Herren Hauseiqenthümer und Hausad ministratoren 0er Stadt und Votstadtc Laibachs werden somit aufgefordert, sich bei der Abfassung oer HauSbcfchleibungcn dann dcr Hauszinsbekennt-nizse genau nach der invoUer Wllksamkeit bestehen» oen Belehrung vom 26. Juni 1820 zu benchmen, >o wie lncht minder die zusammengestellten 'Ze- ^ jchreibungen, dann Fassionen vor dcr Fertigung und Ueberrelchung bei c>e> hiesigen Steuer-Kommission einer abermaligen Prüfung zu unterziehen, und zwar: u) Ob die Bestandtheile des Hauses mit den dem» felben Herru Hauseigcnthümer gehörigen, im Stadtbezirke liegenden Wirthschafts- oder Ge werbsgebäuden genau und vollständig aufge nommeu seien; k)ob die jährlichen Miethzinse mit Einschluß jener von den Kramladen, dann von den Standchen in den Vorhausern genau und gewissenhaft angegeben erscheinen; c) ob die ausgewiesenen Mi.thzinsposten von sämmtlichen Wolmvarceien in Ansehung d^r Richtigkeit des Zinsertrages gehörig gefertigt, und cy ob alle auf die Verfassung der Zinsfassionen ersiossenen höheren Vorschriften beachtet wurden. Bemerkt wird ferner, daß zu Folge des hohen Gubernial'IlMmatek vom 24. Juli 184U, Zahl 18051, in dl'e Haubzmsbekenntmsse auch die Feuer« lösch-Requisiten-Depusicorien und die Fleischbänke einbezogen werden müssen, weil für die genannten Ubikationen, wenn sie auch keinen reclen Zinsertrag abwerfen, doch im Wege der Parifikation ein angemessenes Zinsettragniß ermittelt werden kann. Die Unterfertigung in den Fasswnen, sowohl von Seite der Herren Hauseigenthrimcr, als auch von Seite der Wohnvarteien, hat, falls sie dc6 , Schreibens kundig sind, in dcr Regel eigenhändig !zu geschehen, im entgegengesetzten Falle haften sie für die Angabe ihrer (sewalttrager. Die Namensfcrtigcr dei des Schreibens nicht kundigen Part.ien, denen die in der Fassion aus' geschlen Zinsbeträge genau angegeben werden müssen, bleiben für das beizusetzende Kreu;zeichen verantwortlich, und es wird hier nur noch beigc-fri^t, daß zur Namenkfeltigung Niemand aus 0l'r Familit' oder aus der Dienerschaft des Hauscigcn» thumbs verwendet werden dürfe. Bei schrcibenskulldigen Hauseigenthümern muß das beigesetzte elg»'lchänd>geKreuz;eichen außer dem Nam^nsseltiger auch noch ein zwciler schteibens« kutldiglr Zeuge bestätigen. Die mit der genauen Prüfung d.r eingebrachten Hauszmss'assioncn beauftragte ^ teuer'Kom--mission erwaritt mit Zuversicht, die Herren Haus? cia/lilhümer werden die >elvst benutzt, n oder die an ihre Verwandten, an HauS-Admimslraloren und an Hausmelst.r überlassenen Wohnungen mit den Zltlsungen dcr an dritte Parteien vermietheten Udikationen in ein billiges Verhältniß stellen, um dadurch den lästigen offiziösen Micthzins.Ausmitl» lung/n und lokalerhebuliglN zu begegnen, wcßhalv jene Befiandtheile, welche o>e Herten Hauseigcnc thülner selbst beuützcn, um die nämlichen Netrage in Anschlag zu bringen sind, um die sie im Falle Der Nlchld.>nützu!ig an andere Parteien, wahrschelnc licher Weise vernnethet werden könnten. Zur Ueberrcichung der so eben besprochenen Hausbeschreidungen und der Hauszinse,tragsfas? sionen sind nachstehende Termine festgesetzt worden, > und zwar: der innern Stadt: Der l5. Mai 1854 für die Häuser Consc..Nr. » bis in<:!l>z>v« 5<» „ lil. >> „ » >> » 5» „ >, N»tt » 17. „ „ » » » ll)l ^ » «5tt „ l8. ^ », » » " l5l ', » 200 „ -l». » » » » » '">» » » 25" „ 20. » « ,> „ » 25» » » 30l) » 22. „ >, ., » » «Ol ., « I.lu. c;. der Vorstadt St. Peter: Der 23. Mai »854 für die Hauser Consc. >Nr. 1 bis iilclllziv« 50 » 24. .. » » » » 5» >> » U,0 ^ 2«. ), » » » » »01 » » Litt. l). der Kapuziner. Vorstadt: Der 27. Mai 1854 für die Hauser Consc.-Nr. 1 bis luclil^vl' 50 » 29. » « « » « 51 ., » l.itr. i^. der Gradischa« Vorstadt: Der 30. Mai »854 für die Hauser Consc.. Nr. I bis incl^iv«' 50 ., 3l. » „ » » » 51 „ » Litt. V. der Polana- Vorstadt: Der «. Juni 1854 für die Hauser Consc.-Nr. 1 bis mclr^ivl' 50 » 2. „ „ » » » 5, ,> « Liu. 1^. der Karlstädter-Vorstadt und Hühnerdorf: Dcr 3. Juni 1854 für die Hauser Consc.-Nr. 1 blö >nclu.< Liu. O. » «. ,> „ » » » l » ^ l.itl.1^. der Titnau'Vorstadt: Der 7. Juni 1854 für die Häuser Consc.-Nr. 1 bis indilxiv« 40 « 8. » » » » « 41 » » LiU.^. der Krakau-Vorstadt: Der ». Juni 1854 für die Häuser Consc.-Nr. » bis incl„5iv<.> 40 » »0. » „ » » » 41 » « Li'l. s^. Der Karolinen-Grund: Dcr 12 Juni 1854 für die Hauser Consc.-Nr. l bis l'ncll!». Litt. C. Einfache Erklärungen, daß sich der Stand der Miethzinse seit dem vorigen Jahre nicht geändert habe, werden nicht angenommen. Wer die obangedeuteten Fristen zur Ueberrei-chung der Hausdeschrcibungen und der Zinser-tragsdekenntnisse nicht zuhalten sollte, verfallt in die nach K. 20 der Belehrung für die Hauseigen-thümer vorgeschriebene Behandlung. Obgleich die soeben besprochenen Eingaben in der Regel von den Herren Hauseigenthümern selbst überreicht werden sollten, so will man davon jedoch nur gegen dem abgehen, daß die lespectlven Herren Hauöeigcnthümer zu dieser Utbcrgabe le< diglich solche Individuen verwenden werden, 0' zur Belehrung allfälliqer Anstände eine entsv^ chende Aufklärung zu geben, oder eine Belehrung aufzufassen im Stande sind. K. k. Steuer. Kommission Laibach am 2s> April »854.