^ O4. Dinstag am 7. August FO4V. Aemtlicher Theil An ^5cine k. k. Majestät. Allerunterthänigster Vortrag des treugehorsamsten Ministers der Justiz, Dr. Alexander Bach, be- treffend die Organisirmig der Gerichte in den Kron- landern Kärnten und Kr a in. Allergnädigster Herr! HTltt Berufung auf die mit allerhöchster Entschließung vom 14. Imu d. I. genehmigten Grundzuge der künftigen Gerichtsverfassung in dem österreichischen Kaiscrstaate unterbreitet der treuge-horsamste Justiz-Minister Euer Majestät seine Anträge zur Organisinmg d?r Gerichte in den Krön-lä'ndern Kärnten nnd Kram zur allerhöchsten Sanc--tion mit folgenden Bemerkungen. Das Kronland Kärntcn hat einen Flächenraum von !802/,a QuadratmeÜen größtcntheilö gebirgigen Bodens mit langgestreckten, durch hohe Gebirgszüge scharf adgcgranztcn Thalern, welche sich nur im In-nern des Landes bci Paternion, Villach und Kla-genfurt zu größeren Ebenen erweitern. Die Bevölkerung dieses Landes in der Zahl von 311.440 Seelen besteht beiläufig zu zwei Drit-theilen aus Deutschen und zu einem Drittheile aus Slovene«, von welchen ein großer Theil auch Deutsch versteht und spricht. Die Slovencn wohnen hauptsächlich an den Ufern der ganz Kärntcn in seiner größten Ausdeh-nung durchströmenden Dran; eine feste Sprach-gränze läßt sich jedoch nicht auffinden, da beide Volksstämme weder geographisch, noch in Beziehung auf Verkehr und sonstige Interessen gesondert sind und die erfreuliche Erscheinung eines friedlichen, durch ,eparatisti,che, den Grundsatz der Gleichderech-tigung verkennende Bestrebungen nur wenig gestörten Zusammenlebens darbieten. Die Haupterwerbszweige sind die Landwirth-schaft, die Viehzucht^ der Bergbau und der fur ein Gcbirgsland nicht unbedeutende Betrieb von Fabriken. Die Stadt Klagenflirt, die bedeutendste des ganzen Kronlandes, ist als der eigentliche Mittelpunct desselben anzusehen ; denn sie bildet den Ver-einigungspunct der nach allen Richtungen laufenden Thäler und der nach Tirol, Italien und Steier-mark führenden Straßenzüge. In politischer Beziehung war das Kronland in zwei Kreise, in den Villacher und Klagenfurter Kreis getheilt; in beiden war die bisherige Gerichts-Verfassung verschieden; während in dem Klagenfur-ter Kreise durchgchcnds Patrimonial. Gerichte, deren Zahl sich auf 49? belief, bestanden, wurde die Ge-richtöbarkeit in dem Villacher Kreise von 14 lan-desfü'rstlichen Bezirks.-Behörden ausgeübt, bei welchen aber auch die politischen Geschäfte verwaltet wurden. Das Stadt- und Landrecht zu Klagenfmt war zugleich Criminal-Untersuchungs- und Spruch-gericht, Mcrcantil- und Wechselgrricht für das ganze Kronland. Die berggcrichtliche Jurisdiction stand dem Berggerichtc in Klagcnfurt und der Substitution in Bleiderg zu. Es handelte sich daher in dem Villacher Kreise, wo bereits geschlossene, natürlich abgegränzte Bezirke bestanden, hauptsächlich um die Trennung der Iustizpsiege von der Verwaltung, — in dem Klagenfurter Kreist hingegen um die Aufhebung der ungemem zersplitterten Iurisdictionen und um die Nildung neuer, den Verhältnissen des Landes und den Interessen der Bewohner entsprechender Be-zirke, - endlich in beiden Kreisen um die Vereinigung dieser Gerichtsbezirkc zu den Sprengeln der Bezirks-Collegia!-Gerichte und dcr Gerichte höherer Instanz. Das Kronland Kram, nach der bisherigen politischen Verwaltung in drei Kreise : den Laibacher, Adelsberger und Neustadtler Kreis getheilt, hat einen Flächenraum von l?32/,<, Quadratmeilen und eine Bevölkerung von 474.525 Seelen; es gehört gleichfalls in die Classe der Gebirgsländer und bietet für eine zweckmäßige, den Bedürfnissen entsprechende und den Staatsschatz nicht zu sehr belastende Gerichts-Eintheilung große Schwierigkeiten dar. Das ganze Kronland läßt sich nach zwei Haupt-Abtheilungen gruppiren: nach dem westlichen, den bisherigen Laibacher und A'delsberger Kreis umfassenden Theile, in welchen die Hauptthäler, die Straßen und der Verkehr in der Richtung von Norden nach Süden zieh^ und nach dem östlichen den bisherigen Neustadtler Kreis umfassenden Theile, welchen die Thäler und Straßenzüge hauptsachlich m der Richtung von Osten nach Westen durch, schneiden. Die Städte Laibach und Neustadt!, die bedeu^ tendsten des ganzen Landes, bilden die Mittelpuncte dieser beiden Theile. In sprachlicher Beziehung ist dieses Kronland als ein Ganzes zu betrachten, weil durchgehends beim Landmanne die Slovenifche, beim Gebildeteren auch die Deutsche als Volkssprache vorkömmt. Eine Ausnahme machen nur die kleine Gemeinde Zar' im Bezirke Laak nnd der Bezirk Gottschee, dessen Bewohner, als vor Jahrhunderten eingewanderte Franken, sich durch ihren altdeutschen Dialect, so wie durch ihre Tracht und mancherlei Gewohnhei-ten von der übrigen Bevölkerung unterscheiden, mit der.elben jedoch j,n innigen und friedlichen Verkehre leben. Die Iustizpsiege wurde in dem Kronlande Kram theils von landrsfürstlichen, theils von Pa-trimonialgerichten gehandhabt. Nach der Auflösung der unter der französischen Regierung bestandenen 23 Friedensgerichte war das Land in 38 Bezirke cmgetheilt und die Iustizpflege, so wie die politi-!che Geschäftsführung den Dominien in der Art einer landesfürstlichen Delegation provisorisch gegen den Bezug «ller Gcrichtstaren übertragen worden. Da mehrere dieser Dominien die Jurisdiction an-hcim,agtcn, so wurden landesfü'rstliche Bezirksgerichte errichtet und es bestanden zuletzt l8 landes-furstliche, mit der Justiz, und der politischen Ge-!ch"ftspflege betraute Bezirksämter; in den übrigen 20 Bezirken wurden diese Geschäfte von den Dominien .j,„-« .l«I<^!ia„i« ausgeübt. Für den Adel, die Geistlichkeit und die übri-^ gen, den Landrechten zugewiesenen Personen und Gegenstände, dann für die Bewohner der Stadt Laibach bestand das Stadt- und Landrtcht zu Laidach, welches zugleich Criminal.-, Spruchgericht, Mercantil- und Wechseigel icht für das ganze Land war. Die bestehende Bezirks-Eintheilung bot bei der neuen Organisirung eine brauchbare Grundlage dar, und es wurden nur einzelne zweckmäßige Ar-rondimngen und Auflösungen von überflüssigen Gerichten vorgenommen; die Sprengel der Bezirks-Collegialgerichte und Landesgerichle mußten jedoch neu geschaffen werden; die Beschaffenheit des Bodens , der Laus des bei höherem Wasserstandc oft m'cht übersetzbaren Savestromes, die verschiedenen Landesgränzr,, und der Verkehr, welcher theils seine Richtung bereits ausgesprochen hat, theils durch die bevorstehende Eisenbahn in neue Richtungen gebracht werden wird, und welcher bei der Nachbarschaft von Italien, Tricst und der österreichischen Seeküste von Bedeutung ist, so wie die Stärke der Bevölke-rung wareil die Hauptmomcnte, welche bei diesen Arbeiten berücksichtigt werden mußten. >U. Gattung der Gerichte. 1. Bezirksgerichte. Auf Grundlage der von den ausgesendeten Or-ganisirungs - Commissaren nach den genauesten Local - Erhebungen erstatteten und von dem Inner-Oestcrreichischen Appellationsgerichte begutachteten Berichte und nach wiederholter Prüfung dieser Operate mit Zuziehung von landeskundigen Männern des Vertrauens, so wie nach erzielter Vereinbarung mit dem k. k. Ministerium des Innern über die administrative Landes - Eintheilung wurde für nothwendig und zweckmäßig erkannt, für das Krön-land Kärnten 29, für das Kronland Krain 82 Bezirksgerichte zu errichten. Von diesen Bezirksgerichten sind in Kärntcn 5 und in Krain 7 erster Classe zugleich Wezirks-Collegial - Strafgerichte über Vergehen für ihren Bezirk und für jenen mehrerer anderer ihnen in dieser Hinsicht zugewiesenen Bezirksgerichte. Alle übrigen Bezirksgerichte dieser Kronländer fallen vermöge der ihnen zugewiesenen Bevölke-rung, ihres Geschäftsstandes und der Ausdehnung ^ ihres Sprengels in die zweite Classe. 2. Landesgerichte. Nach den obigen Darstellungen der Landesver-Haltnisse ergibt sich die Abgranzung der Landesge-richtssprengel und die Wahl ihrer Sitze vo» selbst» es wird demnach das zu Klagenfurt zu errichtende Landesgericht über das ganze Kronland Kü'uitcn, das Landesgericht zu Laibach über den bisherigen Adels-berger und Laibacher Kreis und das Landesgcricht zu Neustaotl über den bisherigen Kreis gleichen Namens, mit Hinzufügung einiger aus dem Laiba-cher Kreise ausgeschiedener Gemeinden, die nach den Allcrhöchstgenehmigten Grundzügen den Landcsge-richten zustehende Gerichtsbarkeit auszuüben haben. Die Bestimmung über die berggerichtliche Jurisdiction dieser Landesgerichte wird nach dem Schlüsse der hierüber mit dem k. k. Ministerium für Landcscultur und Bergbau eingeleiteten Verhandlung Eurer Majestät zur Allerhöchsten Genehmigung vorgelegt werden. 3. Oberlandesgericht. Um einerseits der Bevölkerung eine schleunige und leicht zugängliche Iustizpfiege auch in der höhern Instanz zu sichern, andererseits aber eine zu große Zersplitterung zu vermeiden und den bereits bestehenden Verhältnissen und Interessen die möglich. 48« ste Schonung angedeihen zu lassen, wird sich der Sprengel des zu Klagenfurt zu errichtenden Ober-landesgerichtes über beide Kronländer zu erstrecken haben< 4. Gerichtsorte. Zu Gerichtssitzen der zu errichtenden Bezirksgerichte wurden gewählt: 2) in dem das Kronland Kärnten umfassenden Sprengel des Landesgerichtes zu Klagenfurt: 1. Stadt Klagenfurt, 2. Umgebung von Klagenfurt, 3. Feldküchen, 4. Ferlach, 5. Villach, 6. Roseck, 7. Arnoldstein, 8. Tarvis, 9. Pater-nion, 10. Hcrmagor, 11. St. Veit, 12. Gurk, l3. Eberstein, 14. Althofen, 15. Friesach, 16. Völkermarkt, 17. Kappel, 18. Nleiburg, 19. Ebern-dorf, 20. Wolfsberg, 21. St. Paul, 22. St. Leonhard, 23. Spital, 24. Gmü'nd, 25. Millstadt, 26. Greifendurg, 27. Kötschach, 28. Obervellach, 29. Winklern. Von diesen Bezirksgerichten werden zugleich Bezirks-Collegial-Strafgerichte über Vergehen seyn: 1. Das Bezirksgericht erster Classe zu Vil-lach für seinen eigenen Bezirk, dann für jenen der Gerichte zu Roseck, Arnoldstein, Tarvis, Pater-nion, Hermagor und Kötschach. 2. Das Bezirksgericht erster Classe zu St. Veit für seinen eigenen Bezirk, dann für jenen der Gerichte zu Gurk, Eberstem, Althofen und Friesach. 3. Das Bezirksgericht erster Classe zu Völkermarkt für seinen Bezirk und jene der Gerichte zu Kappel, Bleiburg und Eberndorf. 4. Das Bezirksgericht erster Classe zu Wolfsberg für seinen Bezirk, dann für die Bezirke der Gerichte zu St. Leonhard und St. Paul. 5. Das Bezirksgericht erster Classe zu Spital für seinen Bezirk und für jenen der Gerichte zu Gmünd, Millstadt, Greifenburg, Obervellach und Winklern; endlich wird 6. das Landesgericht zu Klagenfurt die Strafgerichtsbarkeit über Vergehen in dem Umkreise der Bezirksgerichte der Stadt Klagenfurt, Umgebung Klagenfurt, Felokirch und Ferlach auszuüben haben. » In dem Kronlaude Krain. a) in dem Iurisdictionssprengel des Landesgerichtes zu Laibach. I. Kronau, 2. Nadmannsdorf, 3. Neumarktl, 4. Krainburg , 5. Laak,'6. Stadt Laidach, ?. Umgebung Laibach, 8. Oberlaibach, 9. Stein, 10. Egg ob Podpezh, II. Wartcnberg, l2. Planina, 13. Adelsberg, 14. Senosetsch, 15. Laas, 16. Fei.-stritz, 17. Idria, 18. Wippach. Von diesen Bezirksgerichten werden zugleich Bezirks- Collegia!.-Strafgerichte über Vergehen seyn: 1. Das Bezirksgericht erster Classe zu Radmanns dorf für seinen eigenen Bezirk, dann für jenen von Kronau. 2. Das Bezirksgericht erster Classe zu Krainburg für seinen eigenen Bezirk, dann für jenen der Gerichte zu Ncumarktl und Laak. 3. Das Bezirksgericht erster Classe zu Adelsberg für seinen Bezirk, dann für jene der Gerichte zu Planina, Senosetsch, Laas und Feistritz. 4. Das Bezirksgericht erster Classe zu Wippach für seinen Bezirk, dann für jenen von Idria; endlich wird 5. das Landcsgericht zu Laibach die Strafgerichtsbarkeit über Vergehen in dem Umkreise der Bezirksgerichte Stadt Laivach, Umgebung Laibach, Oberlaibach, Stein, Egg ob Podpczti und War. tenberg auszuüben haben. d) In dem IurisdictionZsprengel des Landesgench-tes zu Neustadt!. 1. Neustadt!, 2. Landstraß, 3. Gurkfeld, 4. Nassensuß, 5. Weixelstcin, 6. St. Martin bei Lit-tay, 7. Sittich, 8. Tressen, 9. Seisenbcrg, 10. Großlaschitz, II. Rkifniz, 12. Gottschee, 13. Tscher-nembl, 14. Mottling. Von diesen Bezirksgerichten werden zugleich Bezirks-Collegial-Strafgerichte über Vergehen seyn. 1 Das Bezirksgericht erster Classe zu Gott-schee für ftinen eigenen Bezirk, dann für jenen der Gerichte Reifniz und Großlaschiz; 2. das Bezirksgericht erster Classe zu Tschcr-nembl für seinen eigenen Bezirk und für jenen des Gerichtes zu Mottling; 3. das Bezirksgericht erster Classe zu Tref. fe n für seinen eigenen Bezirk und für jenen der Gerichte zu Sittich, Seisenberg, Nassenfuß, St. Martin bei Littay und Wcirelstem; endlich wird 4. das Landesgericht zu Neustadtl die Straf-gcrichtsbarkeit über Vergehen in dem Umkreise der Bezirksgerichte Neustadtl, Landstraß und Gurkfeld auszuüben haben. Der Jurisdictions-Bezirk der Landesgerichte nach ihrem engeren Wirkungskreise als Strafgerichte über Vergehen und nach ihrem weiteren Wirkungskreise als Appell- und Schwurgerichte und als Civil - Collegia! - und Handelsgerichte ist in dem Vorstehenden bereits bezeichnet und in den beiliegenden Verzeichnissen und in der Gerichtskarte übersichtlich gemacht. Aus eben diesen Verzeichnissen ist die Zuweisung der einzelnen Gemeinoen zu den Bezirksgerichten zu entnehmen; es wurde hiebei mit besonderer Rücksicht auf die Verhältnisse des Bodens, die bestehenden Communications.-Mittel, die Richtung des Verkehrs, auf die Gewohnheiten und In-terejjen der Bevölkerung vorgegangen und den in zahlreichen Petitionen ausgesprochenen Wünschen in so weit nachgekommen, als es mil der Ausführung des ganzen Baues der Gerichts - Organisation verträglich war. Der Landes - Commission, welcher die Durchführung dieser Organisation nach den von Euer Maiestat am 16. ^uni d. I. Allerhöchst genehmigten Grundsätzen ausgetragen werden wird, bleibt es vorbehalten, die Bitten und Wünsche der einzelnen Gemeinden gegen ihrc beantragte Zuweisung zu hören und die gewünschte Abhilfe zu verschaffen, in so ferne hiedurch die Wesenheit der ganzen Organisation nicht beeinträchtiget wird. «. Staatsanwaltschaften. Zur Durchführung des den Anforderungen der Zeit und der Wissenschaft entsprechenden Anklageprincipes in Strafsachen werden bei dem Ober-Lan-desgerichte zu Klagensurt ein General - Procurator und bei den Landesgerichtcn und Bezirks - Colle-gialgerichten die erforderliche Zahl von Staatsan-wälten mit den nöthigen Hilfsarbeitern zubcstcllen seyn. <^. Personalstand. In den bezüglichen Tabellen sind dic Anträge über die Besetzung der einzelnen Gerichte cntdal-ten; dieselben beruhen auf denselben Principien, welche in andern Kronländern beobachtet, in den hierüber verfaßten Vortragen näher motivirt und von Euer Majestäl bereits genehmigt wurden. Auch hier suchte ich die Anforderung einer sicheren, schnellen und leicht zugänglichen Iustiz-pstege mit jener der möglichsten Schonung des Staatsschatzes in Einklang zu bringen, dcm gediegenen Talente und regen Eifer eine schöne Laufbahn zu eröffnen und den jungen Kräften den Eintritt in den StaatsdienA und die Heranbildung zu tüchtigen Nichtern zu ermöglichen. Die von der Landescommission zu eröffnende Compctenz wird allen Bewerbern die Gelegenheit bieten, sich zu denjenigen Stellen zu melden, welche sie ihren Fähigkeiten und Neigungen angemes-sen erachten, und ich werde mir die strengste Unparteilichkeit bei der Würdigung ihrer Ansprüche und Verdienste zur Pflicht maä'cn; ich kann jedoch nicht umhin, zugleich den Wunsch auszusprechen, daß sich zu den Richterstellen, namentlich aber zu dem wichtigen Institute der Staatsanwaltschaft solche Männer finden lassen mögen, welche reich an Fähigkeiten und Kenntnissen und durchdrungen von dem'ganzen Einflüsse ihres Berufes für das Gedeihen der vaterländischen Gercchtigkeitspflege sich demselben mit Eifer und Liebe hingeben werden. Unter dieser Voraussetzung wird es gelingen, die großen Schwierigkeiten der Uebcrgangßpcriode zu überwinden und einen geordneten Nechtsznstand aufrecht zu erhalten. Sollten die Erfahrungen einzelne Veränderungen in dem beantragten Perfonalstande bei einem oder dem anderen Gerichte, namentlich bei dem Ein-tritte der bevorstehenden neuen legislativen Anordnungen nothwendig machen, so muß ich mir vorbehalten, Euerer Majestät meine hierauf Bezug nehmenden Anträge nachträglich vorzulegen. D. Kostenaufwand. ^ In dem obenerwähnten Verzeichnisse ist auch der durch die neue Gerichtsverfassung bedingte Kostenaufwand nach den Rubriken für Besoldungen m,d andere ordentliche und außerordentliche Auslagen zusammengestellt, wobei das für andere Kronländer in Anwendung gebrachte System befolgt wurde. Die nicht unbedeutende Last, welche hierdurch dem Staatsschatze im Vergleiche mit den Kosten der früheren Gerichtsverfassung erwächst, wird ill dem Bestände einer den Bedürfnissen des Landes und den Anforderungen der Zeit entsprechenden, sicheren, unabhängigen und wirksamen Gerechtig-kcitspficge ihr Aequivalent finden müssen. Geruhen demnach Eucre Majestät die gestellten Anträge zur Gerichts- Organisation in den Kronländern Kärnten und Krain zu genehmigen und Ihren treugehorsamsten Justiz-Minister zu ermächtigen, im Einverständnisse mit den Ministern des Innern uud der Finanzen die zu Durchführung derselben erforderlichen Maßregeln unverzüglich zu verfüg"' w . Wien, am 5. IuU 1849. Bach m. p. Hierüber erfolgte nachstehende a. h. En tsch ließung' „Ich genehmige die gestellten Anträge zur Gerichts-Organisiruug in den Kronländern Kärnten und Krain, und beauftrage meinen Minister der Justiz, die zum GeHufe ihrer Durchführung erforderlichen Anordnungen im Einvernehmen mit den einschlägigen Ministerien zu erlassen. Schönbrulm, den 2tt. Juli 1849. Franz Joseph m. p. In Folge dieses a. H. Auftrages und auf Grund der von Sr. k. k. Majestät am l i». Juni d. I. genehmigten Grundsätze, welche bei der Durchführung der Gerichts Organisation in den einzelnen Kronländern in Anwendung kommen sollen, hat der Justiz-Minister dem Präsidenten des k. k.Inncr-Ocster-.reichisch - Küstenländischen Avpellationsgerichtes, Franz Unterrichter Frciherrn von Rechten-thal, die oberste Leitung uud den Vorsitz in der für die Kronländer Kärnten und Krain zu Klagen-fürt aufzustellenden Gerichts- Einführungs - Commission in der Eigenschaft eines k. k. Ministerial-Commissars übertragen , und den k.k. Appellationsrath Alois Bi tterl Edlen von T essende rg und deu Rath des k. k. Krainischen Stadt' und Landrechts Joseph von Scheuchen stuel als dessen Stellvertreter, Ersteren in Bezug auf Kärn^ ten, Letzteren in Bezug auf Krain benannt. Politische Nachrichten. W i e n Die „Abdb. z. W. Z.« vom 2. August schreibt aus Wien: Nach den gestern Adcnds cingetroffenen direc-ten Nachrichten aus dem Hauptquartier des Felo-zcugmeisters Baron Ha»nan, Felegyhaza vom 30. Juli, haben die Angelegenheiten und Pläne der Rebellen - Junta in Szegedin eine obwohl nicht ganz unerwartete Wendung genommen. Flüchtlinge und selbst ranzionirte Soldaten, welche diese Stadt zuvor verlassen hatten, erzählen, Kossuth sey von dem nun nach Giula entflohenen ungarischen P^ lamentc wegen der jetzigen Zustände hart beschul-digt worden. Diese Dictatur wurde dem i" ^rl Theißgegenden befindlichen Görgey übertragen uno Kossuth mußte von seiner Stelle uud Würden zu--rücktrcten. Bei den über dic Dictatur Statt gefundenen Debatten soll Kossuth und seine Frau, die man eine Mcssaline nannte, heftig angegriffen worden seyn. Nach Eingang der Nachlicht von dem Vorrücken der kaiscrl. Armee gegen Szegedin fluch' tete sich der ganze Kossuth'sche Anhang und das Parlament gegen Großwardein, allein nachdem sich Marschall Fürst Paskirwicz, der am 29. in Tisza Füred übernachtete, gegen Großwavdcin bewegt, so wird diese ambulante Regierung vermuthlich in Giula Halt machen. Man kaun sich denken, welche Eütmuthiglmg unter den Magyaren die kurzen Verhandlungen in Szcgedin erzeugen mußten. Wien, 4. August. Der Friede mit Sardinien ist abgeschlossen und ratisizirt. Baron Metzburg ist der Ueberbrinqer dieser Nachricht na l) Mailand, welche man dort mit Sehnsucht und Spannung er-wartet. Feldmarschall Radetzky wird der Stadt Mailand dieses Ereigniß mit einer Salve von !l>tt Kanonenschüssen verkündigen. Der schwierigste Punct der Unterhandlung w^r nicht, wie die französischen Blätter melden, der Abschluß eines Handelsvertrages, sondern die Bewilligung einer Amnestie für die in Piemont sich aufhaltenden Lombarden. König Victor Emanm-I sagt sich von der Po-lttik seines Vasers los; er fürchtet in den von Carl Albert zum Aufruhr gereizten Lombarden die Werk-, zeuge der Democraten, welche seine eigene Regierung gefährden; er hat daber auf die Bewilligung -einer Amnestie für sie bestanden, danut ihnen die Reise in ihr Vaterland möglich gemacht würde. Machen sie von dieser Erlaubniß keinen Gebrauch, so fühlt er sich seiner Schuld ledig und in der Lage, sie aus seinen Staaten zu verweisen. Der „Lloyd" vom 2. Aug. berichtet aus Wie" , vom n. Datum: / senschaften hat die Orgauisirung eines meteorology schen Beobachtungssystems beschlossen, das sich über die gesammte österreichische Monarchie ausbreiten soll, und den Zweck hat, die Erforschung der su»' wissenschaftliche und practischc Untersuchungen M") wichtigen climatologischen Verhältnisse der Monarchie anzubahnen. — Sie wurde durch das großmüthige Anerbieten des Herrn Scctionschefs Baumgartner, ihres Vicepräsidenten, welcher den als solcher lh!« ^ ausgeworfenen Gehalt für diesen Zweck zu lhrcr Verfügung stellte, in den Stand gesetzt, eine ge- 487 hörige Anzahl von Instrumenten anfertigen zu lassen, welche mit den Normal- Instrumenten verglichen, und an die Beobachter vertheilt werden. In jede Station wird ein Barometer, zwei Thermometer und ein Regenmesser geschickt. Von den beiden Thermometern wird die Kugel des einen mit einer feuchten Hülle umgeben, um es für die Messungen der Luftfeuchtigkeit einzurichten. Es werden in je-der Station Beobachtungen über den Luftdruck mittels des Barometers, über die Temperatur und Feuchtigkeit der Lust mittels des Thermo - und Psy-chrometers, über die Menge des Niederschlages mittels des Regenmessers, über die Richtung und, Starke des Windes durch eine Windfahne, oder in ihrer Ermangelung durch eine andere Abschätzungsmethode angestellt, worüber, so wie über manche andere nicht zu übersehende Erscheinung das Beobachtungs-verfahren bereits gedruckt ist, und den abzusendenden Instrumenten beigelegt wird. Es wurde als Norm festgesetzt, daß täglich wenigstens die Beobachtungen zu festen Stunden angestellt werden, nämlich um sechs Uhr Morgens, um 2 Uhr Nachmittags, und um 10 Uhr Abends; es steht aber natürlich jedem Beobachter frei, auch öfter des Tages zu beobachten. Es sollen^ an eigens dazu bestimmten Stationen zu gewinn Zeiten stündli y Beobachtungen der veränderlicheren Elemente Statt finden, um daraus die allgemeinen Gesetze der atmosphärischen Veränderungen in unserem Clima ge. nau kennen zu lernen, und uns an andere meteorologische Gesellschaften, wie selbe schon seit mehreren Jahren in Europa sowohl, als in außereuropäischen Ländern bestehen, anzuschließen. Es ist hiebei die Stunde genau einzuhalten; Beobachtungen, welche eine Woche hindurch um sechs Uhr, eine andere Woche um eine Viertel- oder Halde Stunde später angestellt wurden, führen nicht zum Zwecke, und werden nicht berücksichtiget. Die Akademie hat von der Staatsverwaltung die Erlaubniß erhalten, die auf den Eisenbahnstationen angestellten Telegraphisten in ihren freien Stunden als Beobachter verwenden zu dürfen, und viele von ihnen sind bereits mit den Instrumenten bethcilt worden. Auch andere Personen aus verschiedenen Provinzen , denen es darum zu thun ist, eine genaue Einsicht in die climatologischcn Verhältnisse ihres Gebietes zu erlangen, haben sich hiebei bethriligt, und werden von der Akademie aus mit Instrumenten unentgeltlich verschen. Die Leistungen der Beobachter sind durchaus freiwillige, es findet kein Zwang und auch keine Remuneration Statt. Da die Akademie die Ueberzeugung hegt, daß es außer den ihr bereits bekannt gewordenen Beobachtern noch viele gib,t, welche sich entweder schon jetzt mit solchen Beobachtungen beschäftigen, oder daran Theil zu nehmen wünschen, die aber noch nicht zu ihrer Kenntniß gelangt sind, so hat sie beschlossen, über dieses Unternehmen in den öffentlichen Blättern eine Mittheilung zu machen, und ist bcieit, jene, welche sie hlrzu für geeignet hält, mit verläßlichen Instrumenten noch weiter zu versehen. Mit diesem Beobachtungssysteme hat die kaiserliche Akademie noch eine andere Veranstaltung »erblinden. Bekanntlich hängt die Wassermenge, welche cin Hauptfiuß führt, theils von der Menge des Regen - und Schneewassers ab , das ihm unmittelbar zugeführt wird, theils von jenem, das il,m die Nebenflüsse mittelbar mittheilen. Kennt man die Veränderungen dieser unmittelbar und mittelbar zugeführten Wassermenge, und die Geschwindigkeit in den Nebenflüssen und im Hauptflusse, so ist man in den Stand gesetzt, etwaiges Hochwasser an einem bestimmten Orte des Hauptfiusses einen oder mehrere Tage vorherzusehen, lind sogar die Höhe eines solchen überschwenglichen und gar gefährlichen Standes voraus zu verkünden. Diese Betrachtung führte die Akademie zudem ^ntichil.ssr, unabhängig von den sonstigen meteoro-log'Ichen Hauptstationen an mehreren, an der Donau und lhren Nebenflüsse gelegenen Orten, vorderhand an dem Inn, der Salza', Traun, Steier, ^nns. Erlas, Kamp, regelmäßig Beobachtungen der Regenmenge und des Wassrrstandes anstelle^ zu lassen, und die Einleitung zu treffen, daß ei», ungewöhnlicher Zufluß nicht in sonst regelmäßig bestimmten Perioden, sondern alsogleicls, und mit möglichster Geschwindigkeit im Hauptbureau in Wien angekündigt werde. Die Akademie hofft durch diese Einleitungen in den Stand gesetzt zu werden, in Kurzem den Zusammenhang zwischen dem Stande der Donau in den höher gelegenen Orten, und jenen der Nebenflüsse mit dem Stande dieses Stromes in Wien' genau kennen zu lernen, und somit auf einen ge- fahrdrohenden Wasscrstand der Donau vorhinein, ' zu rechter Zeit aufmerksam machen zu können. ") Von der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. S t e i o r m n r k. Gratz, 31. Juli. Gestern Nachmittags 2 Uhr fand die erste Probefahrt mit der Maschine »Save« auf der demnächst dem allgemeinen Verkehre zu eröffnenden Cilli - Laibacher Staatseisenoahnstrccke und zwar von (Mi bis Steinbrück, anstandslos Statt, und wurde in einer Stunde und 15 Minuten zurückgelegt. E ro nt i e n. Agra in. Die »Agramer Zeitung« berichtet von der ^üdarmee: Marfchstation Becka, 29. Juli-So eben erfahren wir aus verläßlicher Quelle die ^achricht, daß die kaiscrl. königl. österr. und russi-^ H"'ptmmee . in gleicher Höhe bei Szegedin e^l >n?"' ^ b" Russen aus Siebenbürgen wer-^'"""l ^lam mit dem ehemaligen Puchner'jchcn Eorps ebenfalls heute in ^ '^7 "!"'^"' Die Südarmee rück tfthon . ? . ' ^ ^'" ist heute in Titel und wird stch nach dem Eintreffen unserer Reserve-Brigade - Generalmaior Rastic - an die Spike der Ar mee stellen und in dem sehr nahen End/ des Dra' ma's den Hartesten Strauß zu bestehen haben. Agram. Der hohe Banalrath berathschlagte heute über den Austrag Sr. Excellenz des Ban, die octroyirte österr. Ncichsverfassung vom 4. März hier zu Lande zu publiziren. Der hohe Banal rath beschloß in Anbetracht, daß er im Sinne der in Kraft bestehenden Landesgesctze nicht die Machtvollkommenheit besitze, Patente oder Resolutionen, welcher Art immer auf seine eigene Verantwortlichkeit im Lande zu publiziren und in Wirksamkeit zu letzen, — an Sc. Excellenz den Ban bezüglich der in: gesetzlichen Wege einzig und allein möglichen Art einer solchen Publication zu rcpräsentiren und auf die Nothwendigkeit der Einberufung des Landtages , als des alleinigen gesetzlichen Organs, dem eine solche Publication im Sinne unserer bestehenden Constitution zusteht, hinzuweisen. Die Motion wurde von, Herrn Ivan, Kukuljevi^ gestellt, von Mehreren, darunter besonders gründlich von dem Präsidenten des hohen Banalrathes, Herrn Emerich v. Lentulaj, befürwortet und einstimmig ohne Wi-derlpruch angenommen Mit der Ucbcrbringung dieler Repräsentation an Se. Excellenz den Ban sind die Herren Mitglieder des Banalrathes Ivan Ku-kuljeviVi ^dcr Antragsteller) und Pi^torec beauftragt, l^te werden in den ersten Tagen kommender Woche ihre Reise in das Hauptquartier des Ban antreten. V ö h m e »l. Prag, 30.Juli.(Verhandlungdes Preßgerichtes.) Heute fand nach längcrem Zwischenraume eine Verhandlung des Preßgerichtct Statt. Das Ministerium hatte in Rücksicht auf den Belagerungszustand die Oeffentlichkeit der Verhandlung ausgeschlossen, und es waren daher bloß mehrere Berichterstatter der Journale und einige Vertrauensmänner gegenwärtig. Der Gegenstand der Verhandlung war die Anklage des Staatsanwaltes gegen Herrn Thaddäus Gube aus Echluckenau, wegen einer von ihm hcrausge-gebencn Brojchüre »politische Klänge nach Böhmen.« Der Angeklagte war nicht erschienen, und es wurde 'hm vom Preßgerichte Herr Dr. Hauschild zum Mc!o,en Vertreter bestellt. Die Anklage des Staats anwaltes lautete auf Uebcrtretung des §. 23 »und l^des Preßgesetzes vom 13. März 1849. — Als Staatsanwalt fungirte Herr Dr. Ämbros. Die Sitzung wurde um 9 Uhr eröffnet. Vor dem Beginne der Verhandlung sprach der Präsident seine Ansicht aus, daß das Rccht, die Geschwornen zu rccusiren, in dem vorliegenden Falle nur von dem StaatSan-walt, und nicht von dem Vertheidiger des Angeklagten ausgeübt werden könne, weil dieses Recht ein höchst persönliches sey, und dce Vertheidiger des Angeklagten nur wegen der Größe des beantragten Strafausmaßes zugezogen worden sey. — Der Vertheidiger des Geklagten erwiederte hierauf sehr treffend , daß er dieser Ansicht nicht beistimmen könne, da lonst dem Staatsanwalt, der niemals ein per-Wnlichrs Interesse an der Recusation haben könnte, das Necuiationsrccht nie zustehen könnte, — und dW der Vertheidiger in alle Rechte der Angeklagten treten müsse. Da der Staatsanwalt dagegen keine Einwendung machte, ertheillte der Vorsitzende auch dem Vertreter des Angeklagten das Recusationsrecht. Hierauf wurde das Geschwormngericht gebildet. ) Auch in ?aibach wridcn bj.s, Beobachtungen angestellt, , ' ' Nachdem die Geschwornen beeidigt waren, wurde die Klage und hierauf au, Verlangen des Staats'' anwaltS die incriminirte Schrift ihrem ganzen Inhalt nach gelesen. Sie bestand aus fünf Aufsätzen: drei Gedichten unter dein Titel: »Revolution,« »Frühlings-lied« und »Lips,« ein Mährchrn, dann zwei prosaischen Aufsätzen: »Beitrage zur Charakteristik des wiener Proletariats« und »cin Traum.« Nach Verlesung der Broschüre erhielt der Staats-anwalt als Anklager das Wort. Er suchte seine Anlage durch Interpretation der Aufsätze, und besonders durch den Zusammenhang der Schrift mit den Zeitereignissen, und ähnlichen Schriften zu begründen. Herr Dr. Hauschild entkräftete in einer sehr gelungenen Rede die Auslegung des Staatsanwaltes, und hob insbesondere den Umstand hervor, daß der Staatsanwalt den Beweis, daß die beschuldigte Schrift wörtlich von Thaddäus Gube herrühre, nicht geliefert habe. In der Replik bemühte sich der Staatsanwalt aus den persönlichen Verhältnissen des Gube, insbesondere aus seiner Bethcilung an der October-Revolution in Wien und dem Dresdner Aufruhre seine Autorschaft zu beweisen und die Einwendungen des Herrn Dr. Haufchild zu widerlegen, worauf der Letztere in lehr würdiger Weise antwortete und insbesondere den Umstand hervorhob, daß der Ang klagte wohl vielleicht, wenn der Beweis über die Autorschaft hergestellt würde, eines Preßver-gchens schuldig wäre, keineswegs aber der vom Gtaatsanwalt ihm zur Last gelegten Uebertretung des §. 23. u und l> des Preßgesetzes. Nach ,-inem knrzen Ncsums des Herrn Präsidenten wurden den Geschwornen zwei Fragen vorgelegt: 1. Ist der Angeklagte schuldig, durch seine Schrift: »politische Klänge nach Böhmen," zur Empörung oder zum Bürgerkriege in den k. k. Staaten angeeifcrt oder verleitet zu haben? 2. Ist der Angeklagte schuldig, auf gleiche Weise zur gewaltsamen Umänderung der Ncichsvrr-fassung angccifert oder verleitet zu haben? Die Geschwornen zogen sich hierauf in ihr Berathungszimmer zurück. Nach nicht langer Be-rathung erschienen die Geschworenen wieder. Der von ihnen gewählte Obmann, Herr Dr. Merolt, sprach im Namen derselben das Verdict der Jury: »Es lautete auf beide Fragen: »Nichtschuldig.« — Hierauf schloß der Präsident die Sitzung. Kricgsschlmplllh «us Ungarn. ' Die neuesten Privatberichte aus Pesth von gestern melden, daß F. Z. M. Haynau am I.August mit seinen Haupt-Quartier nach Szegedin aufbrechen wollte. Szegedin ist am 31. ohne Schwertstreich von den kaiserlichen Truppen, welche keinen Widerstand fanden, besetzt worden. .Die magyarischen Chefs Meßarosz, Kiß und Desössy hatten mit ihren Schaaren die Vcrschanzungcn verlassen. So wurde nach Pesth gemeldet. Czongrad ist auf Befehl des F. Z. M. Haynau in Brand gesteckt worden. Die Einwohner hatten, nachdem die kaiserlichen Truppen schon eingezogen und mit Abkochen beschäftigt waren, Husaren und Honveds herbeigerufen, und die kaiserlichen Truppen verdrängt. Von den Häusern wurde auf die kaiserl. Truppen geschossen. Nun rückte eine Brigade vor, und vertrieb die Magyaren. Czongrad aber büßte diesen Frevel schwer. Alle Vorräthe wurden vorerst ins kaiserliche Lager gebracht und die Stadt sodann dem Feuer Preis gegeben. KricgoschlNlpltth aus Siebenbürgen. Ueber die Besetzung Hcrmannstadt's durch die Russen erhalten wir folgenden umständlichen Bericht: Als das II.00U Mann starke kaiserliche österreichische Eorps des Generals Clam seine Vereinigung mit dem russischen Corps des Generals üders in Kronstadt bewerkstelligt hatte, zogen beide Armeckö'rper mit vereinten Kräften gegen Hermannstadt, den Waffenplatz und das letzte Bollwerk der Aufständischen in Siebenbürgen. Hermannstadt war mit Schanzen, Gräben, Wällen und Contreescarpen in mehreren Parallelen umgeben. Zur Vertheidigung derselben standen bei 12.000 Mann, 2000 Reiter und eben so viele Sensenträger, nebst 48 Kanonen bereit. Die Russen lenkten bei Gircldsau von der Straße ab und lagerten, ohne von den Insurgenten, welche diese Wendung nicht bemerkten, beirrt zu werden, am 18. Juli auf den Anhöhen bei der Zibin. Am l9. rückten die verbündeten Corps in drei Hee-restheilen gegen Hcrmannstadt vor. Die österreichi-sche Artillerie errichtete während der Nacht binnen 5 Stunden 3 Bankbatterien, unter deren Feuer am 20. die Recognoscirungspatrouillen die feindlichen Verschanzungen erspähten. Die Insurgenten H88 mochten eine regelmäßige Belagerung erwarten und debouchirten aus den Schanzen, um sich in Schlachtordnung aufzustellen. Die verbündeten Truppen brachen, diesen Moment benutzend, in sieben Abtheilungen auf, und rückten im Sturmschritte halb-zirkelförmig vor. Die beiden ersten Abtheilungen der Ruffen drangen unter dem gekreuzten Kartä't-schenfeuer der feindlichen Batterien über den Graben und die Brustwehr der ersten Parallele, warfen die feindliche Reiterei zurück, sprengten einen Theil in das Bachwasser und stürzten den Uebri-gen nach in die Stadt, durch welche der Feind zu entkommen ei^te. Die dritte und vierte Heereslinie erstieg einen Sandhügel und drang über eine siebenfache Linie von Wolfsgruben vor, während sich die fünfte Colonne zweier starker Schanzen bemächtigte und in die inneren Werte drang, die sechste aber dem Feinde in die Flanke siel. Die siebente Abtheilung umging einen Morast, nahm eine Batterie und verfolgte die fliehenden Reiter. Nachdem die Außenwerke genommen waren, rückte auch die Nachhut sammt dem Geschütze vor, und die Truppen schritten nun ohne Aufenthalt und Gegenwehr bis auf den Marktplatz. Die Insurgenten flohen, als sie sahen, daß ihre Schanzen, die Werke eines halben Jahres, genommen waren, in beiden Richtungen der vom Rothenthurmpaß nach Mühlenbach führenden Straße. Den Rothcnthurmpaß hielten bei 3000 Honveds noch besetzt. Die Einwohner Hermannstadt's entwaffneten, als sie die lang ersehnte Hilfe so nahe sahen, selbst eine bedeutende Zahl der Insurgenten und riefen freudetrunken -„Es lebe Oesterreich!« Die Unordnung, in welche die Insurgenten geriethen, überstieg Alles bis jetzt Gesehene. Fliehend bildeten sie ein unauflösbares Chaos. Die Verwirrung stieg aber bis zum Un glaublichen, als die verbündeten Truppen, ol)ne zu rasten, Hermannstadl wieder verließen und in Sturm-colonnen gegen den Rothenthurmpaft marschirten. (Presse.) Vroßherzoglhum Tascnna. Der »Monitore Toscano" meldet aus P i sa vom 27. Juni, 6 Uhr 10 Minuten Morgens: Unser erlauchter königlicher Souvrrain langte unter den lebhaftesten und aufrichtigsten Freudenbezeugun-gen des unermeßlich herbcigeströmtcn Volkes hier an. Er stieg mit der königlichen Familie in dem königlichen Pallaste des Fürsten Primas ab, von wo aus er unter den rührendsten Ausbrüchen der Anhänglichkeit aller Bewohner nach dem königlichen Pallaste begleitet wurde. Aus Livorno wird gemeldet, daß dort für die Ankunft des Großherzogs eine große Kirchenfeicr-lichkeit und eine allgemeine Stadtbelcuchtung vorbereitet wird. Der »Moniteur Toscano« veröffentlicht zwei Decrete Sr. k. Hoheit des Großherzogs. In dem einen wird allen Jenen, die sich der Beleidigungen gegen die Person des Fürsten oder seiner Familie, ferner des Verbrechens der Desertion und ähnlicher Vergehen schuldig gemacht haben, vollkommene Amnestie zugesichert; durch das andere werden die Rädelsführer und Verbreiter revolutionärer Ideen in Toscana der gewöhnlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen. Die Schuldig befundenen können zu gesanglicher Haft von 14 Tagen bis 6 Monaten, oder zur Festungshaft von 8 Monaten bis zu 3 Jahren verurtheilt werden. Nömischo S'wnten Der „Monitore Toscano" meldet in einem Schreiben aus Rom vom 23. Juli: Heute Morgens ist General Oudinot nach Gaeta abgercis't, um sich mit dem päpstlichen Cabinet über di^ Behandlung der im Kirchenstaate politisch compromi. tirten Ausländer und Eingeborncn zu verständigen; bis jetzt hat die französische Verwaltung in dieser Hinsicht noch gar nichts gethan, sondern bloß die gerichtlichen Nachforschungen zur Entdeckung der Mörder des Grafen Rossi eingeleitet. Morgen Früh um 8 Uhr wird in der französischen Kirche des h. Ludwig ein feierliches Todtenamt für jene Franzosen gehalten werden, welche bei der Belagerung und Erstürmung Rom's ihr Leben einbüßten. Die Stadt ist vollkommen ruhig, aber auch sehr niedergedrückt. Hierzu trägt vorzüglich die Finanzkrise bei, wtlche durch die jüngst erlebten Unglücksfälle, so wie durch die ungeheure Masse des circulirenden Papiergeldes herbeigeführt wird, und von welchem man befürchtet, daß es die päpstliche Negierung nicht als giltig anerkennen dürfte. Deutschland. Frankfurt, 28. Juli. Der »Nürnb. Corrsp." berichtet: Von sehr zuverlässiger Seite vernehmen wir, daß zwei geheime Artikel zu dem preußisch-dänischen Waffenstillstandsvertrage bestehen und folgende Puncte umfassen: l) Die Krone Preußen macht sich verbindlich, den mit Dänemark abgeschlossenen Waffenstillstand nöthigenfalls mit Waffengewalt gegen die Herzogthümer Schleswig-Holstein durchzuführen und dieselben zur Annahme der Friedensbedingungen zu nöthigen; 2) der König von Dänemark tritt für Holstein uno Lauenburg dein Bündnisse der drei nord-deutschen Könige bei. Der Artikel ll der deutschen Bundesacte ist von der Krone Preußen als die rechtliche Basis des Drei-königsbündnisses bezeichnet. In diesem Artikel ll heißt es aber auch wörtlich : „Bei einmal erklärtem Bundeskrieg darf kein Mitglied einseitige Unter-Handlungen mit dem Feinde eingehen, noch einseitig Waffenstillstand oder Frieden schließen." Das preußische Cabinet hat offenbar dem Artikel l! der Bun-dcsacte entgegen gehandelt, um den mildesten Ausdruck zu gebrauchen. — Die Frau und die Kinder Friedrich Hecker's haben heute die Reise nach England angetreten, um sich dort mit dem nun zum zweiten Male auswandernden Chef der deutschen Republikaner nach Amerika einzuschiffen. - Seit gestern ist hier das Gerücht verbreitet, die Zahl der in Frankfurt stehenden österreichischen Truppen werde demnächst bis auf 10.000 Mann vermehrt werden. Constanz, 2?. Juli Abends. Die Truppen der hessischen Armecdivision liegen ruhig in ihren Cantonnements zu Constanz, Radolfszell mit Besetzung der Insel Reichenau, Singen, Randegg, Gailingen, zur Deckung der noch immer in Büsin-gen (der Enclave bei Schaffhausen) festgehaltenen Compagnie, dann nördlich in Engen, Aach, Stockich ?c., nordöstlich und östlich in Mößkirch, Pfui-lendorf, Salem, Ueberlingen, Meersburg, Markdors ?c. Es wird aber in der Art bis zum l. k. M. eine Dislocation vorgenommen, daß das bei dieser Ar-meediuision stehende combinirte k. württeinbergische Infanterieregiment unter Befehl des Obersten Reinhard (1 Bataillon vom 4. und I Bataillon vom 8. Infanterieregiment) nach Möskirch verlegt wiid, um der württembergischen Gränze näher zu seyn und mit den dort stehenden k. Truppen in Verbindung zu treten. Es rücken dafür die in Möskirch und Gegend stehenden großh. hessischen Truppen in die Cantonnements der württemdergischen nach Stockach. Hauptquartier Frei bürg', den 24. Juli. Der Prinz von Preußen hat folgendes Schreiben an den Commandirenden des Neckar-Corps, Ritter :c. von Pcucker erlassen: Nachdem mit der Einnahme von Rastatt die militärischen Operationen als beendet angesehen werden dürfen, ist es mir eine angenehme Pflicht, Ew. Excellenz und den von Ihnen befehligten Truppen meinen Dank und meine aufrichtige Änerkemning auszusprechen für den tapferen Beistand und erfolgreiche Mitwirkung, durch welche sich daö Neckar-Corps an dem gewonnenen Resultat betheiligt hat, und gebe ich Ihnen anheiln, dieß zuc Kenntniß Ihrer Truppen zu bringen. Der Oberbefehlshaber der Operations - Armee am Rhein, (gez.) Prinz von Preußen. Für einen künstigen Geschichtschreiber der badischen Revolution mag auch wohl nachstehender kleine Beitrag, aus Quittungen über empfangene Monturstücke bestehend, nicht ohne Interesse seyn: Elisabeth Hauck, als Waffengenossin eingereiht beim Bataillon Lichtenthal, Hauptmann Kaupp, empfängt zu ihrer Einkleidung I Hemd, l Blouse, l Paar Schuhe, I Paar Hosen lind bescheint hiefür. Carlsruhe, 23. Juni 1849. (gez.) Elisabeth Hauck. Die Waffengenossin Sophie Bürkle von S.dut-terwald, eingestellt bei der 2. Companie des Banners Lahr, hat 2 Hemden vom General-Commando der Volkswehr empfangen, wofür bescheint. Carlsruhe, den 24. Juni 1849. (gez.) Sophie Bürkle. Die Waffengenossin Sophie Bürkle von Schut-terwald hat vom General-Commando der Volkswehr folgende Gegenstände empfangen: I Paar Hosen, 1 Hemd, I Paar Schuhe und 1 Blouse, wofür quitirt. Carlsruhe, den 24. Juni ,849. (gez.) Sophie Bürkle. Schleswig-Holstein. Schleswig, 30. Juli. Wie vorauszusehen war, entstehen schon beim Beginne der Ausführung des Waffenstillstandes in jeder Rücksicht Schwierigkeiten und Differenzen. Bekanntlich soll sür die preußischen und schwedischen Truppen eine Demar- cationslmie gezogen werden, welche nördlich von Tondern beginnt und südlich von Flensburg endigt. Ueber den westlichen Theil dieser Lin c hat man sich im Ganzen geeinigt, über den östlichen Theil dagegen werden dänischer Seils die übertriebensten Anforderungen erhoben. Statt diese Linie, wie es am zweckmäßigsten ist, eben südlich vom Flensburger Hafen zu ziehen, verlangt man, daß sie bei Cap-peln endigen solle, wodurch ganz Angeln nördlich von der Demarcationslinie kommen würde. Mindestens will man den Meerbusen von Steinberg (Stein-berghaff) gewinnen, welcher der Insel Alsen südlich gegenüber liegt. I" r a lt k r e i ch. Paris, 30. Juli. Einen neuen Prätendenten für den Kaisertitel bot auch der frühere Graf Leon, der sich einen natürlichen Sohn Napoleons nennt; er will eine republikanische Monarchie gründen. 3u dem Zwecke will er eine Gesellschaft'organisiren, die ein Capital von einer Million in Jahresfrist zusammenlegt. Der Chef des Staates soll den Titel „Kaiser" annehmen. Herr 'eon hat die Kammer mit der Zusendung seines Projects beehrt. Die vIndcpendancc" vom 1. August berichtet aus Paris: Der Präsident setzt seine Heise in den westlichen Departements unter dem eifrigen Zuströ«-men der Volksmassen fort, ohne daß sich jedoch besondere Ereignisse hierbei ergeben. Nichtsdestoweniger scheint es gewiß, daß die Demonstrationen zu Gunsten der Ruhe und Ordnung lebhafter und zahlreicher seyen, als man erwartete. Fortwährend spricht man von abermaligen Spal. tungen, welche zwischen der eigentlichen cunservativen Partei und der sogenannten jungen Rechten, die ausschließlich aus Legitimistrn besteht, ausgebrochen seyn sollten. Wcnn es diesem Theile der National Versammlung gelingen sollte, alle in der legislati-ven Kammer Sitz habenden Legitimists für sich z" gewinnen, so würde sie eine große Fraclion bilden, der ungefähr zweihundert Stimmen zu Gebote ste hen würden. In diesem Falle würde man ein le-gitimistischcs Blatt gründen, welches die Aufgabe hätte, gegen die unter der Fahne des Herrn TYierS geschaarten Repräsentanten anzukämpfen. Man h.it viel von einer großen Musterung der Nationalgalde und der Armee gesprochen, welche der Präsident der Republik am 15. August also am Namensfeste des Kaisers Napoleon hätte ab°-halten sollen. Diese Idee, welche von einigen intimen Freunden des Präsidenten ausgegangen war, scheint im Cabinete lebhaften Widerspruch gefunden zu haben, weßwegen sie auch aufgegeben werden dürfte. Bekanntlich hat die Nationalgarde des Seine-Departements eine Sammlung eröffnet, deren Er-trag zur Anschaffung eines ,Ehrendegens für den General Changarnier bestimmt war. Man bcschäf'' tigt sich mit der Verwirklichung dieses Planes. Die bereits angekaufte Klinge ist ein Product des Hn>. Lapagne, und befindet sich in der Industrieausst<^ lung. An dem Modell für den Handgriff arbeiten mehrere Künstler ersten Ranges. Die Beiträge d»'l verschiedenen Legionen haben bis jetzt die Summe von 20.000 Francs erreicht. Telegraphischer Eours - Bericht vom li. August 18-19. Vlittelprsis. Staatsschnsovcrschr.il'nnqcn zu 5 l>lX(iu(M.) !>2 9/1« Tarl.lM mit V.rlosniu, v. I. 1«34, für 500 ff. 775» pctto vctto ., <«">. „ 250 ., 240 15/!« Mini. Stadt-Banco-Ol'l. zu 2 l>2 ,>t^!. (in (<^t. . — H^fs>i!!mu'r, d»'r>ittlD'i! im»- „2 12 „ l^ l'cn'rischl'ü Schuldn,, dcr in ^ „ 2 <^4 „ ' -— Florrnz und Güiua aufgc- l „ 2 „ ! 40 uoimm'lMl Aülchttl . . l „ 1 3^/4 „ l 35 Obligations dcr Stände von < ^ Olstrrrcich unttr und ol' dcr ^ zu A ^>0>. / Enns, von Böhm.n. Mäh- ) ., 2 1/^t ., l Kärntm, Kniin, Gör^ und ^ „ 2 " ^ ^ dcsWim. Ol'crtaiuüuramt^ / „ 1 Ii/4 „ « ^ Vauf-ActiiN. pr. Ttiict 1055 in (5. M. Gezische Pfmidbnrfc zu 4 M. fur 1U0 ,1. ss. M. 103 ss. >>' ^' Ziemlich lcl'haft.'s Gcschüst bci fcst»',< Coursm in ssonds und Actic«- Dcvism und Comptantcn ctwas höher tmahlt. London in l.. 8. 12 — 3 Nr.; Au^burg litt 1/2 fi-! 3"'"-fürt 11 i); Mailand 115 1>2 Br.; Nvurno 117 fi.; H""" lmrg 175 Br.; Paris 142. _____ Verleger: Ig«. Al. Klei nma y r. — Verantwortlicher Redacteur: vr. I o h a n n H l a d n i k.