Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 10. Laibach, 1900. YIII. Jahrgang. Das Wald wesen in Krain. Nach archivalisclien Quellen von A. Müllner. IV. Die Forstverwaltung1 und die Waldordnungen von 1531 bis 1813. Um die kaiserlichen Wälder wieder zu saniren und in den einstigen guten Stand zu bringen, werden folgende Vorschläge erstattet: 1. Müssten die Grenzen gegenüber den angrenzenden Herrschaften festgestellt und durch Grenzsteine bezeichnet werden. 2. Sollte zu beiden Seiten der Save bei allen Kirchen dreimal verkündet werden, dass kein Mensch, wer er immer sei, berechtigt oder unberechtigt Bau- oder Brennholz aus den kaiserlichen Waldungen holen dürfe, bei Verlust von Hab und Gut, und in Ermanglung dessen, bei peinlicher Leibesstrafe. 3. Müsste der Waldmeister quatemberlich die Wälder bereiten, und allen Unfug zur Bestrafung anzeigen. 4. Müssten neben den vier zu Wesniz und in der Stangen bestellten Forstknechten, noch wenigstens zwei für den Smrek er Wald angestellt werden, welche wöchentlich die Wälder zu visitiren hätten. Für den „Widkher“1) Wald wisse man kein anderes Mittel, als ihn stehen zu lassen, bis er sich wieder beholzt. Von besonderem praktischem Erfolge dürfte die Com-misison nicht gewesen sein, denn schon unterm 26. November 1709 äussert Kaiser Josef I. sein Missfallen darüber, dass die Waldungen in Krain sehr verschwendet werden und grosse Verwüstung darin sei. Der Kaiser ordnet wieder eine Waldvisitation an, welche dem Vicedom Grafen Franz Anton Lanthieri mit Zuziehung des Ober-Aufschlageinnehmers Joh. Adam v. Ehrberg und des Waldmeisters Ludw. de Bi eil, übertragen wurde. Es wurden alle interessirten Parteien verständiget, dass, wenn sie von der Commission citirt würden, sie zu erscheinen und ihre Rechtstitel beizubringen hätten. Eine Folge davon war, dass in einem Berichte au die Kammer ddo. 10. November 1711 der Vicedom den Vorschlag des Waldmeisters vortrug: die kaiserlichen Wälder durch Grenzsteine von den anliegenden Privatoder Particularwäldern zu unterscheiden. Der zweite Vorschlag aber geht dahin: „von den Particularen den Titulus mit was Befugniß selbe in die kaiserlichen Wälder nach ihrem Wohlgefallen ohne einzige Begrüssung hineinzugehen oder zu schicken und allda nach Belieben Holz Zufällen haben, abzufordern.“ Diesen Gedanken spricht eben bereits der kais. Erlass ddo. 26. November 1709, zum Schlüsse aus. Drittens wird vorgeschlagen: „massen die Unterthanen zu Stein und Presserie1) das Brennholz aus den kaiserlichen Wäldern nehmen, von ihnen dafür von der Rast, so zwei Klafter aus mach et“ 30 kr. Aufschlag zu erheben. Viertens sollen die im Stangenwalde gemachten Gereute und Weingärten mit einem „jährlichen Census“ belegt werden. — Welche Wirthschaft da geherrscht haben muss, geht aus der Bemerkung hervor, dass jüngst im Stangenwald ein Stück W,,ald von der Grösse der Stadt Graz niedergebrannt wurde, ohne dass noch der Thäter hätte eruirt werden können. In Stein und Presser wären endlich zwei Forstknechte mit je 10 fl. Jahresbesoldung aufzustellen. Der Vicedom wolle im nächsten Frühlinge die anbefohlene Commissionirung antreten. Früher war de Biel abwesend, und jetzt im Winter wäre es zu gefährlich, in die Wälder zu gehen. Darüber resolvirt die Hofkammer ddo. 19. November 1711 zustimmend und hofft, dass „gleich mit eintretendem Frühlinge“ die Arbeiten beginnen würden. Die letzte Visitation wurde vor acht Jahren durch den Amtsbuchhalter Lippitsh durchgeführt und von ihm darüber unterm 20. December 1703 relationirt. Diese in einer Kammerzuschrift ddo. 7. December 1711 erwähnte Visitation ist in den vorliegenden Acten nicht erwähnt, auch liegt darüber ein Bericht nicht vor. i) Utik. ') Beide Ortschaften in der Iger Gegend, östlich von Sonnegg. Ueber immerwährend sich wiederholenden Klagen und Beschwerden gegen die Amtshandlungen der Forstmeister entstanden Competenzstreitigkeiten bei den Behörden. Wir hörten oben pag. 96, dass sich schon Wild vom Vicedom emancipiren wollte, aber von der Kammer bei diesem Beginnen abgewiesen wurde. Anders fassten die Stellung des Forstmeisters die Herren Kammerräthe in Graz im Jahre 1712 auf. In einer vom 7. September 1712 datirten Zuschrift an den Vicedom Grafen Franz Anton Lanthieri, wird diesem nahegelegt, dass er „gar unrecht daran sei, den hofkame-ralischen Waldmeister auf die von Lienhardt Osterroth als fürstlich Auerspergischen Gewaltträger wieder den Ludwig de Biel, kais. Waldmeister in Crain, bei dessen Amtsstelle angebrachte Gewaltsklage darzu zucitirenundzusentenziren, massen ein solches wieder alle bisherige (?) observation und Verordnung laufet, auch uns nie nichts wissend gewesen, dass ein zeitlicher Vicedom in Crain sich einiger Personal-Botmässigkeit gegen unsere Waldmeister angemasst haben sollte, als dem wir allein Commissionaliter die Ober-inspection über die Waldmeister in der Instruction aufgebürdet, keineswegs aber ihm einige Jurisdiction über den Waldmeister jemal eingeräumt haben, noch einräumen, weniger aber gestatten werden, dass ein dergleichen zeitlicher Waldmeister das Lands-Vicedomamt in Crain in Causa camerali pro suo judice agnosciren und sich daselbst verantworten solle, woraus vielerlei absurda sich äussern.“ Was ihm als Vicedom zukomme, sei, „zu sehen, ob er seinen Dienst gebührend verrichte, bei Befindung ein und anderer maquements das weitere gehörig an uns gelangen lasse, den wir sodann schon zu Red und Antwort zu stellen wissen werden. Hiervon sei der Waldmeister ebenfalls unter Heutigem benachrichtiget, und ihm die neue Instruction (welche, weil sie von uns und nicht vom Lanclesvicedomamt ausgehe, eben die dependenz des Waldmeisters von uns und nicht vom Landesvicedom-amt demonstrirt) zugeschickt worden, mit der Verordnung, dass er solche auf allmaliges Begehren dem Herrn Grafen zum Ersehen vorlege, selbe aber allzeit mit sich wieder nach Hause zu nehmen schuldig sein solle. Wor-nach sich also der Herr Graf sowohl als der Waldmeister künftighin zu reguliren haben werden.“ Auf diese an einen kaiserlichen Vicedom, einem gewesenen Kammerdiener zu Liehe erlassene geradezu taktlose Enuntiation — Nase würde man heute sagen —-antwortet Lanthieri unterm 6. December 1712, dass er nichts dagegen habe, wenn die Beschwerden gegen den Waldmeister der Hofkammer zur Verhandlung überwiesen würden, da er dadurch nur einer schweren und „Sorg tragenden Last entbunden“ werde. Als er aber den Waldmeister jüngst zu einer summarischen Pfändungs-Verhandlung vorgeladen, habe er dies nicht als „anmassender Jurisdicent, sondern qua angeordneter Oberinspector gethan, um sich in der Sache genau zu informieren, gemäss § 11 der kais. Instruction, kraft welcher er im Stangenwalde vorkommende vermessene Excesse abzustellen habe, und um zu erfahren, in wie und was für Weise die landesfürstlichen Waldungen allda durch den Waldmeister bestritten und bewahrt werden. Er wolle übrigens inskünftighin derlei actus unterlassen, „anbei vertröstlicher Hoffnung leben, dass, woforne diesfalls einige Unordnung quocunque modo unterlaufen, möchte ihm folgbar keine mora noch culpa zugemuthet werde.“ Bis Ende des Jahres beruhigten sich die vom ehemaligen holländischen Bedienten aufgehetzten Herren in Graz wieder und es liegt ddo. 22. December 1712 eine Zuschrift der Kammer an den Grafen Lanthieri vor, welche in anständigem Tone gehalten, sich auf einen Bericht ddo. 6. November beziehend, „in puncto der Wald meisterlichen Judicatur“ eröffnet, „wie dass es dabei sein gutes Bewenden habe“, es seien alle Parteien, welche sich von ihm gravirt meinend, an die Kammer zu verweisen. Da ferner aus den vielfältig verlaufenden Klagen ersichtlich ist, dass der Stangenwald in ziemliche Abödung gerathen sei, wäre zu erfahren, ob auch die zwei vom Auerspergischen Gewaltträger geklagten Facta wahr sein? und ob nicht die alldortig liegenden Unterthanen in selben einige Usurpation begangen. „Dem Grafen wird in Gnaden aufgetragen, dass derselbe bei der ohnedem im Frühjahre vorzunehmenden Waldungs-Commission hierüber specialitet' inquiriren und den Befund in allen Umständen berichten solle.“ Inzwischen schreibt de Biel unterm 30. April 1712 an die Hofkammer, dass, wie bekannt, vor einigen Jahren der kaiserliche Wildbann an das fürstlich Auers-pergische Haus verkauft worden sei. Nun sei es auffallend, dass der Herzogenforst bei Krainburg von den übrigen landesfürstlichen Wäldern abgesondert worden sei, obgleich im Kaufbriefe von nichts ander m als vom Verkauf des Wildbannes die Rede ist. Der Forstmeister ist daher der Meinung, dass der Forst noch immer kaiserlich sei, umsomehr als „der Gegentheil nichts vorwende, als die L a n d e s f r e i h e i t e n“ dass nämlich, wer über Jahr und Tag in ruhigem Besitze, auch Eigenthümer des Objectes sei. De Biel meint, dass dieser Landesbrauch in Causa, principis nicht gelten könne. Wer daran Schuld trage, dass der Wald abgesondert worden, ob durch Versäumniss des vorigen Waldmeisters, oder des damaligen Auerspergischen Verwalters, welcher später Vicedombuchhalter geworden ist, oder aus anderen Ursachen geschehen sei, mögen die Obrigkeiten entscheiden. Unter den zu untersuchenden Punkten bemerkt de Biel, dass im Stangenwalde schon viele hundert Gereute gemacht seien, wodurch die Grundstücke der Unterthanen drei bis viermal so gross geworden seien, dafür sie doch zahlen könnten. Auch Weingärten seien seit langer Zeit gemacht, welche weder Steuer noch Zehend geben. Endlich sei auch der kais. Waldmeister mit einer Instruction und Waldordnung zu versehen. Einer Zuschrift der Kammer an den Vicedom ddo. 26. October 1712 zu Folge, konnte die seit zwei Jahren beabsichtigte Commission laut vorliegendem Berichte bis dato nicht abgehalten werden. Als selbe endlich auf den 25. September 1712 anberaumt wurde, erkrankte de Biel und wurde die Bereitung auf den Frühling 1713 verschoben. Als die Commission in Action treten sollte, zeigte sich die Bevölkerung renitent und schwierig. Es musste, wie aus einer Zuschrift der Hofkammer ddo. 9. Juni 1713 ersichtlich ist, Militär „zu Coercirung der schwierigen Pauerschaft“ requirirt werden. Unterm 12. August 1713 ddo. Laibach erliess der Landeshauptmann Job. Anton Josef Fürst zu Eggenberg ein „Patent11, mit dem kundgemacht wird, dass die am 26. November 1709 ernannte Commission zur Visitation der Wälder am 18. December beginnen werde. Als Commissionsmitglieder werden genannt: Graf Franz Anton Lanthieri, Vicedom, Job. Adam von Erber g, Ober-Aufschlageinnehmer und Ludwig de Biel, Waldmeister. Laut Bericht ddo. 26. December 1713 hatte der Vicedom die Parteien auf den 22. December vorgeladen. Die Erschienenen brachten den Dr. Jur. Franz Sigmund v. Utschan als Vertreter mit, welcher „zu nicht geringer Verschimpfung sowohl der kaiserlichen allerhöchsten Autorität selbst, als auch einer hochlöblichen Stelle unermessene Vorredt gethan, dass sie gegen die Commission p rotes tiren, weil solche nicht allein wieder die Lan d t s fr e ih ei t1) verstosse, der zu Folge Niemand seines rechtmässigen Besitzes entsetzt werden könne“. Utschan sprach der Commission jede Rechtsbefugniss ab, „vorgebend, dass man ohne eines Gegentheils die Noth-durft in Sachen weder verhandeln könne, noch sich weiter verantworten, oder der vorschützenden Possess begeben wolle, da doch wissend ist, dass die kaiserliche ex otfo angeordnete Commissiones keines Gegentheils bedürften, sondern Sr. kais. Majst. plenitudine potestatis ihre Jura verabhandeln und alle Schaden wenden möge“. Ueber Verweis, er möge bedenken, wo er sich befinde und mit wem er rede, erwiderte Utschan, die landeshauptmannschaftliche Verordnung „meldete nur, dass man sich vor die an geordnete Commission verfüge, nicht aber, wie man sich in hoc speciali verantworten solle“. Der Vicedom meint, er hätte „bei solchem Verlauf und Bewandtniss, wieder die Parteien in Contumatiam zu verfahren, genugsam Ursache gehabt“, wollte es aber vorläufig nicht thun, sondern erliess den Bescheid dahin, i) i) p. 76. „damit sich die Partheien keine Präcipitanz zu beschweren haben werden, als wirdet denselben von der Commission bis 16. Jänner 1714 ein Termin ertheilt, auf dass sie sich bis hin gefasst machen, am selben Tag zu erscheinen und ihre Titulos et Concessiones schriftlich so gewiss einzubringen, als im widrigen Falle selbe nicht mehr angehört, sondern solches höheren Orts hinaus angezeigt werden solle“. Gegen Utschan aber möge „mit einem scharfen ernstlichen Einsehen, anderen dergleichen mehr arroganten Advokaten zum erspiegelnden Exempel nicht allein ganz ernstlich verfahren“, sondern ihm und den Parteien gemessen anbefohlen werden, sich bei der nächsten Commission geziemend zu benehmen. Nun kam die so unangenehme Rechtstitelfrage zur Sprache. Im Stangenwalde waren laut eines Verzeichnisses sine dato von circa 1714 folgende Parteien holzberechtigt : Die Unterthanen des Bisthums Laibach, die der Landeshauptmannschaft und der Herrschaft Kreuz, die Herrschaft Weixelburg, die Unterthanen der Comenda Laibach, das Stift Sittich sammt Unterthanen, die Herrschaften Kaltenbrunn, Ponovitsch und Wildeneck, die Güter Habach, Lustthal, Gschiess, Thurn a. d. Laibach und Poganek ; der Pfarrer von St. Martin sammt dem Markte, der Markt Littai und die Landschaftlichen Untersassen. Im Walde Krim und im Smrek er Walde aber das Stift Freudenthal mit seinen Unterthanen, die Pfarren Zirknitz und Pesserje, die Herrschaft Igg und die Unterthanen des Grafen Anton Adam von Auersperg. Der Befehl des Landeshauptmannes Grafen Wolf Weikhard v. Gallenberg, die Rechtstitel der Commission vorzulegen, war schon vom 7. December 1713 datirt. Als es nun Ernst wurde, sah es damit allerdings recht schlimm aus. Urkunden konnten die Parteien selbstverständlich keine beibringen, — Alle beriefen sich auf die seit undenklichen Zeiten geübte Benützung und gaben diesbezügliche Erklärungen ab. So erklärt unterm 6. April 1713 ddo Laibach Frau Eleonora Francisca von Zer goli er n, geb. von Gottlob, Wittib, dass sowohl ihr Schwager, Herr Franz v. Zer-eollern, als nach ihm sein Sohn und ihr gewesener Gemal Anton Josef v. Zergollern während ihrer 23jährigen In-habung des Gutes Thurn unter Laibach, das Recht, sich aus dem Stangenwald zu beholzen hatten und ausübten. Ebenfalls von April 1713 ist die Erklärung der Frau Katharina von Zergollern, geb. Mafrin, welche bezeugt, dass ihr verstorbener Gemal Franz von Zergollern, sowie (sein Sohn) ihr Stiefsohn Anton Josef während ihrer 23jährigen Inhabung des Gutes Thurn unter Laibach, anstandslos sich aus dem Stangenwald zu beholzen das Recht hatten und es auch übten. Vom 27. April 1713 ddo. Laibach liegt ein Protokoll vor, welches über Verlangen des Herrn Peter Anton Codelli als Inhaber des Gutes Thurn unter Laibach „wegen Verwehrung des Bauholzes aus dem Stangenwalde durch den Forstmeister Ludwig de Biel“ vom landschaftlichen Amtssecretär Carl Josef Kappus -v. Pichelstein mit den von Codelli vorgestellten Zeugen aufgenommen wurde. Es wurden einvernommen Sebastian Sayer, der in Thurn diente, und wisse, dass man jederzeit von Thurn hin um Holz gefahren sein und stets im ruhigen Besitze des Holzrechtes gewesen sei. Er erinnere sich des für 12 Jahre zurück. Dasselbe bestätigen Juri Meruez, Martin Wisian, Hans Ke r vina und Math. T s h e r n e. Aus dem Jahre 1714 stammt die undatirte Erklärung des Pfarrers von St. Martin bei Littai Franz Bern-harnd Fischer, welcher schreibt, dass im Jahre 1713 in der Commissions-Sitzung vom 22. December beschlossen worden sei, von den Parteien die Possessions-Titel in puncto lignandi im Stangenwald zu verlangen. Demgemäss berichte er, dass er sich „bei geständigem Titulo possessionis der wissentlichen Landesfreiheit bediene“. Es befremde ihn dieses Verlangen des Forstmeisters, „da doch ihm und den Forstknechten allzubekant ist“, dass er und seine Vorgänger und Unterthanen von undenklichen Zeiten aus dem Stangenwalde Brennholz zu beziehen „i n rechtmässigem und ruhigem possess seien“. Dafür reichen die Unterthanen den jährlichen Forsthaber und 7 kr. und er den Forstknechten drei Mahlzeiten im Jahre. Trotzdem habe der kaiserliche Forstmeister ohne Urtel und Recht, ja contra omnia jura, der Kirche St. Nikolai ein Paar Ochsen, mit welchen man eine Fuhr Brennholz aus dem Stangenwalde führen wollte, mit Gewalt hinweggenommen und um 12 Kronen verkauft. Der Pfarrer verlangt Satisfaction und Restitution der Ochsen. Weiter erklärt Herr Wolf Engelbrecht Schwab von Artin, dass: „die in Unter- und Ober-Kerssinz sesshaften und nach Geshüess1) gehörigen, in sieben Huben bestehenden Unterthanen haben ihre Beholzung in dem Wald, Kerssnitzer Berg genannt, von altersher ohne Reichung einer Gebühr ruhig genossen, dessen Stangen-waldern aber in dem Kerssnizer Prodt (prod* 2) neben der Sau die Mitweidt gestattet worden. Wie aber die Stangenwalder sich aus der Stangen exten-dirt und den Wald zu Ge reiten und Felder abgefällt, auch viele Häuser daran aufgebauet, haben sie Stanger denen von Kerssniz das nothwendige •) Selo, jetzt Geschiess aus Gesieze, Gesies (Wohnsitz id. mit Selo) corrumpirt. 2) Prod — Au am Flussfer, auch Flussinsel. Der Kresnizer Prod ist von der Save schon weggerissen. Der gegenüberliegende Hötischer zum Theile, der Littaier aber ganz zu Aeckern umgewandelt. Gehölze zu verwehren angefangen, auf diese Weise wären auch die Kerssnitzer denen Stangern in dem obbemelten „Prodt“ die Mitweide zu verwehren verursacht, massen die Ketizer (Hötitsch) und die von St. Ir gen1) gethan.“ Jetzt weide alles Vieh der Stanger im Kerssnizer Prod, weil sie den Prod der Ketizer und der von St. Irgen meiden müssen. So reichen auch seine zwei Huben zu Trebeleuo sammt den Sitticherischen gewisse Hühner vom Gehölz zu Prenn-Span (Brennspähnen), weil aber kein Wald mehr vorhanden, sondern alles zu Gereuten abgefällt, haben sie keinen Nutzen, müssen aber die Gebühr gleichwohl reichen. Anna Maria Premk Wittib erklärt, dass sie gegen Reichung des im Landesfürstlichen Urbar enthaltenen Vogtei-Habers und Copseuner, wie dergleichen andere viel, über 30 Jahre aus dem Stangenwalde „der Be-hülzung prsevalire“. Weiter liegt vor ein Verzeichniss der Unterthanen von Kol uz2), Oberstein und aus na Berizavem,3) welche seit undenklichen Zeiten gegen jährliche Zahlung von 7 kr. T. W. im Stangenwalde holzberechtigt waren, diese sind: Mathia Witinz vulgo Richter, Adam Vassl, Juri Vassl, Adam Aussez, Hans und Jakob Shlo (?), Juri Tarandt, Juri An sch lack er, Martin Wisslan, Martin Wregar, Juri M e d i s h e k oder Tertnek. Ferner im selben Dorfe vier Fergen4) an St. Jakobs Ueberfuhr, die nichts reichen, nämlich Andre Nag aia? Michael Marinko, Hansche Gustin, Martin An sh laker. Im Dorfe Wischzach5) die Kreuzer Unterthanen: Hanche und Jerney Ruprecht, endlich der Besitzer der Gantinillischen iy2 Huben. Cornelius Steuss, Verwalter, beruft sich auf das Stock-Urbar der Herrschaft Weixelberg, dem zu Folge diese Herrschaft im Stangenwalde, welcher im Weixel-berger Landgerichte liegt, das Recht habe, Zimmerholz für das Schloss und den Meierhof zu schlagen. Desgleichen gebühre ihr das Astrecht. Ferner seien darin holzberechtigt die zur Herrschaft Weixelberg gehörigen sechs Huben zuGoberje6) und der Markt Littai, nebst den dazu gehörigen Huben und Burgern. Ueber die weiteren Schicksale des Stangenwaldes liegt in den Acten nichts vor. Im Convolut 442 des k. k. Reg.-Arch. fand sich eine Zuschrift des Georg Thoman ddo. Radmannsdorf 30. August 1732 an v. Merzenheim, in welcher es heisst, dass vor zwei Jahren der Stangenwald verschenkt wurde. Das wäre also circa 1730 *) St. Georgen zwischen Poganik und Littai. 2) Kolovec. Gerlachstein. 3) Beričevo bei Lustthal. 4) Fährleute der Ueberfuhr über die Save. 5) Vielleicht der Weiler Bišče bei Jauchen? 6) Gabefje. geschehen, und zwar wahrscheinlich an Co de Ili, da dieser später sein Besitzer war. Die Massnahmen der Commission fanden den Beifall der Kammer und schon unterm 2. Jänner 1714 ertheilt diese dem Vicedom die volle Zustimmung zu seinem Vorgehen. Sie sehe dem Berichte über die nächste Commission mit Interesse entgegen. Unterm 24. April berichtet der Vicedom, dass alle Parteien ihre Titel und Consessiones mit Ausnahme des Stiftes Freudenthal eingereicht hätten. Es erübrigen nur mehr die Localaugenscheine in den Wäldern zur Besichtigung der „fürgegangenen Usurpirungen und eingeschlichenen präju-dicia“ und schliesslich Setzung der Grenzsteine. Dies solle geschehen, sobald der Schnee weggeschmolzen ist. Unterm 30. April billigt die Kammer das Vorgehen und bemerkt, dass über die Wälder am „Ts c lutherischen Gebirg“ (Čabar1) an der Kulpa dermalen noch nichts verordnet werden kann, bis nicht die hofkamerali-schen Beamten zu Buccari über die Nothwendigkeit einer Visitation berichtet haben werden. Ganz kategorisch protestirte gegen eine Wald-Visitation der Hauptmann von Lak* 2) Anton Frh. v. Egker. Unterm 11. Juni 1714 lehnt er die Commission mit der Motivirung ab, dass dieselbe nur respectu des Stangen-, Krim- und Smreker Waldes, nicht aber der Herrschaft Lakerischen Teritorii angeordnet worden sei, ferner sei die Landes-Haupt-Vei*ordnung unterm 7. December 1713 datirt, aber erst am 15. Mai 1714 der Herrschaft Lak mitgetheilt worden. Dazu müsse er in so wichtigen Fällen die Instruction des Fürstbischofes einholen. Auch könnten die Herrschaft Lakerischen Unterthanen (darwider zwar solemniterfür dermalen protestirt wird), die Rechtstitel wegen Kürze des Termines nicht beibringen, da die Verordnung ddo. 9. am 10. prses. und die Tagsatzung am 11. stattfinden solle. Sollte aber Seitens der Commission doch im Laker Territorio etwas vorgenommen wer-werden, „so prsecavirt hiermit die Herrschaft Lak ihre präjudicia, und protestirt de omni actu“, der vorgenommen werden sollte. Der Vicedom berichtet unterm 12. Juli darüber der Kammer, wie der Hauptmann zu Lak die Visitation verweigert, obwohl eben die Laker Unterthanen in den Hoch-und Schwarzwäldern arg hausen. Erst in neuester Zeit geschah ein solches „höchst verbotenes Factum“. *) Hier wurde ein kaiserliches Eisenwerk errichtet, über welches die erste urkundliche Nachricht von 1718 vorliegt. 2) Die Wälderbereitung der Herrschaft Lak betreffende Acten von 1585, 1600, 1602 und spätere von 1722 wurden laut eines vor. liegenden Recepisses ddo. 6. März 1856 von dem damaligen Statt-lialtereirathe Pauker ausgehoben und als Voracten heniitzt. Laut Recepisses ddo. 19. Mai 1856 befanden sie sich später bei der k. k. Landes-Finanzdirection in Graz, wo sie aber laut Zuschrift ddo. 25. März 1900 nicht mehr vorfindlich sind. Die Laker Unterthanen aus der Gemeinde Martine Verb (Martinsberg) fielen unter Führung des Jakob Tusbek in des Hammergewerken Juri W o h i n z eigentümlichen Wald „sa votlo Pezio“ (votla peč) bis an Koker Berg oder Smol na genannt, allwo er Wohinz, und seine prodecessores zu Folge zweier „Em pf angv er b rie funge n de anno 1655“ bis heute im rechtmässigen possess sind; der Wald sei nur eine Viertelstund vom Bergwerk Eisnern entlegen, und es brannten die Genannten ihr Kohl darin, allzeit unperturbirt. Es kamen nun am 21. Juni gegen 60 Personen gewalttätig dahin und vernichteten von der Ebene bis an die Anhöhe in die 3000 der schönsten jungen Buchen und anderer Stämme durch Abfällen derselben. Ausserdem machten die übrigen anrainenden Unterthanen „diese Verbindtnuss unter einander, dass keiner aus ihnen unter einerStraf erwähnten Hammergewerken um ihre Bezahlung weder Rindvieh, noch andere Victualien und Lebensmittel zu liefern und zukommen lassen solle.“ Also ein förmlicher Boycott, welcher den freundnachbarlichen Verkehr zwischen Bauern und Gewerken, dessen wir schon öfter zu erwähnen Gelegenheit hatten, drastisch illustrirt. ------#----- Die Zukunft der Stadt Laibach. XL. Der Laibaeh-Fluss und seine Bedeutung1 für den Handel Laibachs. Schon oben VII, p. 131, haben wir aus dem landesfürstlichen Erlasse ddo. 12. Mai 1736 ersehen, dass man im Jahre 1737 auch den Unterlauf der Laibach derart schiffbar zu machen beabsichtigte, dass Schiffe aus der Save direct bis Oberlaibach fahren könnten. Die Arbeit wurde auch wirklich begonnen1) und unterm 12. April 1738 ddo. Graz ersehen wir, dass der Canal bei Stephansdorf sammt den Schleussen bereits fertig war, die beiden andern Canäle bei der Forstlechnerisclien Mühle und bei Weutsche grösstentheils fertig seien, der Canal bei Kalten-brunn aber schon in Angriff genommen war. L.-A. Bis 1739 war auch dieser vollendet und die ganze Laibach der Schifffahrt eröffnet. Das Museum bewahrt einen colorirten Plan der Gegend von Kaltenbrnnn,2) wo auf dem Felsen im Katarakte damals ein Eisenhammer bestand. Der Canal war am rechten Ufer des Flusses angelegt. In der beigeschriebenen 1) Die Schaufeln zur Ausräumung der Laibach lieferte laut Rechnung ddo. 5. Juni 1741 der Schmiedmeister Giovanni Bonella ohnweit Triest. L.-A. 2) Ebenfalls von Kaltschmied in Kupfer gestochen. (Cf. oben VII, p. 160). Erklärung heisst es, dass er 480 Klafter lang, durchwegs gemauert und mit zwei gewölbten Steinbrücken tiberbrückt war, wodurch man dem grossen Schwall und 24 V2 Fuss hohen Fall des Flusses auswiech und die Schiffahrt im Jahre 1739 eröffnete. Die Laibach war früher nur von der sog. Forstlech-nerischen Mühle bis Oberlaibach schiffbar, von jener Mühle bis Salloch war die Schiffbarkeit durch fünf Wehren und durch den Katarakt bei Kaltenbiunn unterbrochen. In den Jahren 1737—1739 wurde diese Strecke durch Anlegung von vier kleinen Canälen und eine Anzahl unzweckmässig angelegter Schutzschleussen schiffbar gemacht, diese Canäle umgingen die Hindernisse beim heutigen Zwangsarbeitshause, bei Selo und Kaltenbrunn. Im Protokoll des Comerz-Consessus vom Juni 1739 heisst es, „dass eine Probe ist veranstalt worden, ob sobald ein Schiff nach Kasliel beladener kommt, durch den Canal zu Weutschè ziehen und volgbar bis auf Laibach bei kleinem Wasser kommen könnte, und zu sehen, ob zu Beut she 'ohne Schleussen die Schiffe passiren könnten, desswegen der Insegnier und Päumeister heut den Augenschein einzunehmen beordert worden“. Ueber das Schicksal dieses Werkes berichtet Tobias Gruber1) Weltpriester und k. k. Navigations - Director im Temeser Banate im ersten Briefe ddo. 15- Februar 1779 an Hofrath von Born wie folgt: „Von Laibach nach der Sau durch beiläufig 1 y2 Meilen ist dermals keine Schifffahrt üblich, ungeachtet dieselbe vor vielen Jahren mit grossen Kosten unternommen, und durch einige Zeit getrieben worden ; die Ruinen von drei verfallenen Canälen sammt ihren Schleussenwerken sind izt noch zwar ein Betriibniss erregendes Denkmal des patriotischen Eifers und weitaussehenden Geistes der Vorfahren, der aber nicht in der Folge unterstützt und fortgepflanzt worden. Die Canäle wurden angelegt, um Felsengründe, auf welchen Wehren mehrerer Mahlmühlen gelegen sind, zu vermeiden. Die Pläne ihrer Anlage, Schleussenkammern, Schützenthore, welche die zwei Ingenieurs Durchlasser und Renner, als Ausführer dieser Werke selbst, haben in Kupfer stechen und im Jahre 1739 an das Licht kommen lassen, werden Ihnen ohne diess bekannt sein. Sie wurden im Jahre 1735 mit 200.000 fl. zu Stande gebracht, hatten aber nach ihrer Vollendung höchstens nur 13 oder 14 Schiffe von Salloch bis Laibach befördert, dann machte man von ihnen keinen Gebrauch mehr.“ Man fuhr, schreibt Gruber, iy2 — 2 Tage von Salloch bis Laibach ! Der erste Canal nächst der Stadt war 40° lang, der zweite 170°, der dritte bei Kaltenbrunn 480°, ein vierter kleinerer eine halbe Stunde weiter unten. Alle waren 1779 schon verfallen und fast unkenntlich. (1. Brief ddo. 15. Februar 1779.) Indessen gab man das Werk doch nicht ganz auf. Im Jahre 1779 ddo. 25. Februar empfiehlt P. Gabriel Gruber: „Die Herstellung der verfallenen Communi-cationscanale von Salloch bis Laibach, um die Umladung zu ersparen“ als einen der wichtigsten Gegenstände für das Jahr 1779. Gruber schlägt Josef Schemerl als Leiter der Arbeit vor und empfiehlt ihn als einen sehr fähigen Ingenieur, der „dem Werke gewachsen“ sei. Die Arbeit muss durchgeführt worden sein, weil aus einem Protokolle ddo. 28. April 1783 hervorgeht, dass die Schifffahrt von Laibach bis in die Save ununterbrochen hergestellt sei. P Gruber schlägt vor, die Schleussen bei den Verbindungs-Canälen aus Stein herzustellen. L.-A. Fase. 385. Die Cmalprojede Wien —Triest und Salloch—Oberlaibach. Gegen Ende des XVIII. Jahrhunderts entwarf man den grossartigen Plan, Wien mit Triest durch einen Canal zu verbinden1). Der Gedanke, Triest mitLaibach, via des Zirknitzer Sees zu verbinden, wurde zuerst 1705 von einem Engländer ausgesprochen. Von Steinberg erzählt in seinem Buche über den Zirknitzer See p. 132, dass im gedachten Jahre „ein gewisser Engländer anher gekommen war, das Land Crain und die I.-Oe. Meer-Hafen zu besichtigen, wobei er auch zugleich unsern Cirknitzer See in Augenschein genommen hat.“ Steinberg sprach mit dem Manne in Adelsberg, „da er denn unter anderm sich vernehmen liess: wie der Cirknitzer See gar füglich mit dem Flusse Laibach und dem Meere bei Trieste könnte vereinbart und schiffreich gemacht werden. Die Art und Weise aber, wie solches ins Werk zu richten, war er unvermögend, anzuzeigen“. Steinberg hielt nichts vom Projecte, stellt es als unausführbar hin, und meint, dass im Falle der Ausführung des Projectes die Schiffbarkeit der Laibach zu Grunde gehen müsste. Zu Ende des Jahrhunderts nahm man also die Idee wieder auf. Gleichzeitig begann man aber auch dem Stein- >) Die Idee wurde jüngst wieder aufgegriffen, denn Ende November 1890 brachten die Zeitungen die Notiz, es hätte das k. k. Handelsministerium dem Ingenieur C. Wagenführer in Wien die Bewilligung zur Vornahme technischer Vorarbeiten für den Wien— Triester Canal auf ein Jahr ertheilt. Ueber das Project erschien im Mai 1900 eine „Studie“ von C. Wagenführer. Die Gesammtlänge der Wasserstrasse soll 512 Tim betragen. Sie soll bei Albern unterhalb Wien die Donau verlassen, von W.-Neustadt bis Steinbrück die Südbahn begleitend, dahinziehen. Von Steinbrück die Save und Laibach benützen, von Ober-Laibacli mit Tunels durch die Lagen von Adelsberg, Präwald und Sesana nach Triest bei Barcola geführt werden. Die 22 projectirten Tunnels sollen 9320 m Länge erhalten und 11 Hebewerke die Steigungen bewältigen, sowie 127 Schleusen erbaut werden. Die Gesammtkosten sind auf 560 Millionen Kronen veranschlagt. ‘) Exjesuit und Bruder des Gabriel Gruber. kohlenbergbaue seine Aufmerksamkeit zuzuwenden, und den Consum von Steinkohle und Torf als Brennstoff zu protegiren. Das Landesmuseum bewahrt ein Manuscript, des Oberförsters Stratil vom Jahre 1816, welches die Geschichte der Morast-Entsumpfung von 1554 bis 1808 zum Gegenstände hat. Da Stratil amtliche Daten benützte, so entnehmen wir demselben die nachfolgenden Mittheilungen. 1796 wurde den Ständen mit Hofdekret ddo. 21. Juli 1796, Nr. 4021 erlaubt, sich an der damals sich bildenden Steinkohlen- und Canalbaugesellschaft zu be-theiligen, um einen Canal von Wien bis Triest zu führen. Die Stände erklärten sub 14. October 1796 mit Vergnügen der Ankunft des Oberstlieutenants v. Mailard, welcher die scientifische Leitung hatte, entgegen zu sehen, welcher sich mit dem hiesigen Baudirector Jos. Schemer! über die Möglichkeit des Hydraulischen Werkes ins Einvernehmen setzen sollte. Die Sache zerschlug sich in-desspn. Der Canal hätte von Wien über Neustadt und Oedenburg nach Raab, von der Leitha zur Save durch die Eisenburger und Szalader Comitate und von der Save durch die julischen Alpen nach Triest geführt werden sollen. Bis 1804 ruhte wieder alles. 1804 macht die Ständische Verordneten-Stelle an die Landesstelle die Anzeige, dass der Verordnete von Kalchberg mit dem Hofagenten von Moossthall wegen eines Anlehens von 200.000 fl. zu 5% auf 4 — 5 Jahre provisorisch abgeschlossen habe, um diese Summe zu dem in Antrag stehenden Canalbaue von Salio ch nach Oberlaibach zu verwenden. Die Landesstelle referirte diesfalls an die Hofstelle mit Bezugnahme auf eine Hofverordnung ddo. 20. Juli 1803, Z. 11.879/1034, wo von der Strasse von Laibach nach Salloch die Meldung geschieht: dass solche, sobald der angeregte Canal ausgeführt sei, ganz und gar unbefahren liegen müsse, woraus die Landesstelle folgerte, dass dieser Canal wirklich höchsten Ortes in Antrag stehe. Es wird gebeten, S c h e m e r 1]) um ein Gutachten anzugehen. Bis 1807 geschah wieder nichts zur Sache. In diesem Jahre kam Schemerl selbst nach Laibach in anderen Dienstangelegenheiten. Es fand nun eine Concertation am 25. Juli 1807 bezüglich der Morastentsumpfung und des von Schemerl projectirten Canals von Salloch nach Oberlaibach statt. Dabei waren anwesend Joh. Nep. von Bus et, k. k. Gub.-Rath, und Jos. v. Kalchberg, städt. Verordneter. Schemerl gab sub 25. Juli 1807 ein Gutachten ab, welches Stratil in Abschrift mittheilt. Schemerl projectirte darnach einen zwischen Oberlaibach und Salloch verlaufenden Canal, welcher an der Bergseite längs der Oberlaibacher Strasse bis zum Kleingraben, und dann über Waitsch und St. Christof gezogen *) werden sollte, welcher auch den Entsumpfungszwecken gedient hätte. Er schlägt vor, den Canal direct zwischen Salloch und Oberlaibach mit Beiseitelassung der Laibach zu bauen. Diese hätte nur noch für die Holzzufuhr benutzt werden sollen. Dem Flussbette der Laibach in der Stadt wollte Schemerl ausweichen, da sich hier bedeutende Schutthöcker gesammelt hatten, deren Anhäufung einerseits, durch das damals hinter dem Alumnate bestandene, besonders aber durch das sog. Forstlechnerische Mühlwehr unter der „Staffeters Caserne“ gebildet hatten. Dieses Wehr, sowie das bei der Tuchfabrik (heute Hengstendepot) in Selo und das bei Kaltenbrunn müssten vor allem fallen. Unter den von der krainischen Industriegesellschaft dem Museo übergebenen Papiei'en der Familie Zois fand sich nebst einer Abschrift des SchemeiTschen Gutachtens eine Zusammenstellung der Punkte, welche der Canal berühren sollte, nebst Bemerkungen über seine Ausführung nach den Plänen und Profilen, welche 1798 ausgearbeitet waren. Diese Aufzeichnungen sind von Baron Sigmund Zois Hand, ein Beweis, wie sehr sich Sigmund für die Frage interessirte. In den Profilen waren 75. Punkte verzeichnet, darunter: Nr. 1. Der Zusammenfluss des Baches Bela und des sog. Potok „nad Vrhenskih mainili“ oder Klisa als Anfang des Canales. Diese Wässer sollten den Canal hauptsächlich speisen. Eine anzulegende Stauschliesse aber den Wasserzufluss regeln. Nr. 4. Grund der Dietrich’schen Gartenmauer in Oberlaibach. — Erste Schleuse a. d. Tuinca. Nr. 9. Haus Nr. 14 in Sinja gorica. Nr. 21. Wiese gegenüber dem Dorfe Log. Nr. 31. Die Wiese der Kirche zu Brezovic 80° unter der Commercialstrasse. Nr. 33. Dörrstube des oberen Skander. Nr. 37. Das obere Ende des Zornischen Morastes. —• Zweite Schleuse am Kleingraben. Nr. 43. Grundstück an der Mitte der Strassenwen-dung vor dem Dorfe Weitsch. Nr, 44. Der Uferrand der Građašca am unteren Ende des Dorfes Weitsch. — Dritte Schleuse an der Građašca. Nr. 47. Der Grund [links vom Dorfe Gleinitz, 90° von der Commercialstrasse. Nr. 49. Die Wiese unter dem Gute Windischhof (heute k. k. Forst-Baumschule) westlich von der Commercialstrasse. Nr. 51. Der Weg nach Unter-Thurn (Tivoli) ober dem Garten des Militärspitals (ehemals Clarissinenkloster.) Nr. 52. Der Grund hinter der Neuen Welt. (Heute Maria Theresienstrasse Nr. 14.) Nr. 53. Ende des Gartens der Barmherzigen. (Heute Mühleisen, Wienerstrasse Nr. 24.) *) Josef v. Schemerl, damals k. lc. Regierungsbaurath in Wien. Nr. 54. Feld süsser Kulithal. Nr. 55. Der Absatz am Wege, der von St. Peter zur Ueberfuhr bei St. Jacob (a. d. Save) führt. - Vierte und zwar doppelte Schleuse. Nr. 57. Der Grund links vom Dorfe Selo ober der Tuchfabrik, (k. k. Hengstendepot). Der Grund links ober und am Dorfe Moste. — Fünfte Schleuse. Nr. 61. Der Acker ober dem Dorfe Studenz, links von der Strasse. — Sechste und siebente Schleuse. Nr. 63. Das Feld ober Maria Feld, links von der Salloeher Strasse. — Achte, Neunte, Zehnte, Eilfte und zwölfte Schleuse. Nr. 70. Die Strasse am Anfänge der gähen Abfahrt gegen das Dorf Salloch. — Dreizehnte, Doppelschleuse. Nr. 73. Der Grund ober dem k. k. Magazin in Salloch. Nr. 74. Der Grund unter dem oberen Ende des Salloeher Canales. Nr. 75. Der Wasserspiegel der Laibach. Die Länge des ganzen Canales hätte 15.460° betragen sollen. Der Unterschied des Niveaus zwischen dem Wasser des obersten Canaltheiles und dem Wasserspiegel der Laibach am Ein- und Ausladungs-Canal zu Salloch beträgt 107' 10" 9"'. Dieses Gefälle kann in neun einfache und zwei doppelte = 13 Schleusen eingetheilt werden, jede von 8' Fallhöhe, welche zusammen 104' betragen und blieben 3' 10" 9'" auf den ganzen Canal sogestalt zu vertheilen, dass der Sohle des Canales von Nr. 2 bis zur Hauptschleuse Nr. 55 einen Abhang von 2' 9" gegeben,1) die übrigen 22" hingegen in die zwischen den Schleusen befindlichen retenuy so eingetheilt würden, dass die Sohle jeder derselben mit 2" gegen die nächste Schleuse ab-fallen würde. Ueberdies müssen hei der Gradašca, dem Kleingraben, und Tuinca, drei besondere Schleusen mit ganz horizontalen Böden zu dem Ende angelegt werden, damit durch selbe der durch den Unterschied der Wasserhöhen in dem Canal und den genannten Flüssen entstehende Fall überstiegen, anbei aber auch der Eintritt des Flusswassers in den Canal, und des Canahvassers in das Flussbett desselben gehindert werden möge, um nicht im ersten Falle den Canal versanden, im letzteren hingegen das Canalwasser durch das offene Flussbett der Schifffahrt entziehen zu lassen.“ „Für die durch den Canal abgeschnittenen Bäche und sonstigen Wässer müssen in den Dämmungen Durchläufe <) „Dieser Abfall wird der Canalsohle zu dem Ende gegeben, damit sich der Boden derselben nicht so leicht verschilfe, und das Wassergras nicht sobald zum Vorschein komme, als wenn der Boden des Canals ganz horizontal angelegt würde. (Es fragt sich, ob dieser Abfall gross genug sein wird?)“ bemerkt Zois. Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge 12mal im Jahre, 1 angelegt werden, welche durch Schützer geöffnet und geschlossen werden könnten, je nachdem die Wässer entweder durch den Canal geleitet oder zur Furnirung des Fahrwassers, oder Bewässerung der Wiesen und Morast-antheile verwendet werden sollen. Der Gleinitzbach wird mittelst einer flachen Brückenwasserleitung passirt, die übrigen kleinen Bäche und Wässer hingegen zur Speisung des Canals in denselben frei eingelassen werden.“ ---------- Die Rüstkammer auf Burg Auersperg. Im Manuscript von circa 1800, welches Nachträge zu Valvasor liefert und aus Erbergs Nachlasse stammt, wird sub Auersperg p. 11 über den damaligen Stand der Küstkammer folgendes berichtet: „Sehr sehenswerth ist hier die wohl eingerichtete Rüstkammer. Sie ist reichlich versehen mit altem Turnir-Geschmeide, Panzern, Helmen, Schilden, Speeren, Lanzen, Standarten, Türkenfahnen und allerhand Waffenzeug von altem und neuem Schrott und Korn, mit allerhand Schiess-und Feuergewehren von der ältesten und ersten Erfindung an, bis auf die neuesten Verfeinerungen der Kunst und des Geschmackes. Hier sieht man unter vielen Seltenheiten des Alterthums zween kostbare Menschenköpfe.“1) Müllner. -—~j>----- Verfügung über Münzfunde von 1782. Unterm 20. März 1782 wird verfügt, dass, „Wenn alte Münzen von was immer für einem Metalle gefunden werden, solche dem Oberberggerichte zu übersenden seien, damit selbe nach Hofe und von dort an das k. k. Münz-Cabinet abgegeben werden können. Zois Dekret. Protok. Nr. 46. Müllner. ------------ Gebräuche beim Weinhandel im Wippacher Thale der „dežela“. Nach beendeter Füllung der Fässer des Käufers gibt der Producent eine Mahlzeit, welche poln enea heisst. Der Fuhrmann erhält 5 —10 Liter Wein als Geschenk, dagegen gebührt der Hausfrau oder Köchin eine Gabe von 1—2 fl. Im Wippacher Thale — dežela — besteht ein Normalmass = 1 Hektoliter „mereun“ und eines mit 5 Liter „nafa“ genannt, welche beim Handel benützt ■werden. Der Pächter der Masse erhält für ihre Benützung vom Käufer 10 kr. per Hektoliter. Müllner. *) *) Die Kopfhäute des Herbart von Auersperg und Friedrich v. Weixelberg, welche von den Türken gegen 4000 Thaler Lösegeld ausgeliefert wurden. = 8 Mark, halbjährig 4 JT = 4 Mark. —11/2 Bogen stark und kostet ganzjährig 8 K Redacteur, Herausgeber und Verleger: Alfons Müllner, Musealcustos in Laibach. — Druck von „Leykam“ in Graz.