(^W ^D^ M»M.« zur Laibacher Zeitung. .H/ 12^». 55Mttag Ven l6. October 18^l2. i^uvernlal - Verlautbarungen. I. 1663. (1) Nr. 23^66. C i r c u l a r e des k. k. illyrlschen Guberniums. — Stämpelbcstimmung für Decrete über die be< standene Prüfung aus dem Civil-und Criminal-Iustizfache, aus dem Grundbuchsfache und adeligem Richteramte. — Scine Majestät haben mit, allerhöchster Entschließung vom 27. August l. I. den übereinstimmenden Antrag der k. k. allgemeinen Hofkammer und der k. k. obersten Iustizstcllc zu genehmigen geruhet, daß die De-creto «bor vic bestandene Prüfung aus dcm Civil- und Criminal-Iustizfachc, ans demGrund-duchsfachc u>ld dem adeligen Richtcramte in dem Sinne de9 §. 21 des Stämpel- und Tax-aesetzts vom 27. Jänner 18^(1 dem Stämpel "von Dreißig Kreuzer unterzogen werden. — Diese allerhöchste Entschließung wird in Folge hohen Hoft'ammcr-Dccretes vom 3. September 1642, Z. 36W3M74, allgemein kundgemacht. _ Laibach den 1. October l^12. Joseph Freiherr v. Weingarten/ Bandes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Naitenau und Primor, Vice-Präsident. Johann Freiherr v. Schloißnigg, k. k. Gubernialrath. Z. 16^2. (2) " ^^ Nr. 11315. Edict de5 k. k. i. ö. küstenl. AppellationsgcrichteS. — Bei dem k. k. Merkantil- und Wechjelge-richte und Secconsulate in Tricst ist eine Nathä-si^lle mit dem systcmmäßigen Gehalte von jährl. 16(X) st. ^^ ^ ^ ^,^d dem Vorrückuugsrcchtc . in die höheren Bcsoldungsclasscn von 1^)0 si. und 2000 si. C. M. in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Nathöstcllc haben ihre gehörig belegten Competenzgesuche, worin sie sich über die erforderliche Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache auszuweisen und auch zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten des vorne erwähnten Ge-richtcß verwandt oder verschwägert seyen, binnen 4 Wochcn, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edictes in die Wiener Zeitlmgs-blätter, durch ihre Vorstände bei dem Triester k. k. Merkantil- und Wechstlgcrichte zu über» reichen. — Klagenfurtam 29. September 19'l2, Z. 16 N. (2) Nr. 11120. Edict des k. k. i. ö. küstenl. Appellationsqtrichtes. — Bei dem k. k. i. ö. küstenl. Appellations-gerichte ist der Dienstpostcn eines Gerichtsdie» ncrs mit dem systcmisirten Gehalte von 350 si. C. M in Erledigung gekommen. Dieses wird mit der Erinnerung allgemein bekannt gemacht, daß die Bewerber um diesen Dicnstpostcn ihre dieß-fälligen belegten Compctcnzgesuche binnen 4 Wochen, vom Tage der Einschaltung dieses Edictcs in die Klagcnfurter Zcilungsblättcr, entweder unmittelbar, oder wenn sie bereits in einem Dienste stehen, durch ihre vorgesetzten Stellen hierorts einzureichen und zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie nnt einem Beamten des k. k. Appellalionsgerichtes verwandt oder verschwägert seyen. — Klagcnfurt am 23, September 1642. Z. 1262. (3) Nr, 17163. Bei dem öaibacher Cameralzahlamte, als Filial'Aocrsual-Fondscasse, sind die in dem nachstehenden Ausweise verzeichneten Beträge über die liquid erkannten, für Rechnung des französischen Pauschal-Schulden-Tilgungsfoudes angewiesenen französischen Priuatforderungen, deren ursprüngliche Gläubiger nicht cruirt werden konnten, noch unbehobcn. — Die aus dich 776 Beträge Anspruch habenden, hier namhaft gemachten Parteien werden sonach aufgefordert, die für sie liquidirten Forderungsbeträge bmnen einem Jahre, vom Tage der ersten Kundmachung, so gewiß zu erHeden, als im Widrigen die un-dehobenen Beträge an den Aversualfond rück-abgefü'hrt werden würden, jedoch mit Vorbehalt aller den betreffenden Gläubigern bis zur Ver- streichung der gesetzlichen Verjährungsfrist zustehenden Rechte. — Die zur Behebung der liquidirten Betrage erforderlichen buchhalten« schen Anweisungsscheine erliegen in Deposito, und jede Partei hat, unter Nachweisung deA Rechtsanspruches auf den Betrag, um die Ausfolgung der Anweisungsscheine bci der Landes« stelle anzusuchen. — Laibach am 3. August lg ^2. Ausweis über jene liquid erkannten, und bei dem französischen Pauschal-Schuldclitilgungöfonde zu Lai« dach zahlbar angewiesenen Privatforoerungen an Frankreich, dcrcn ursprüngliche Gläubiger nicht eruirt werden können. ' 3,^-" Geldbetrag, der w<- n> „ ,„ . '-D^lZ Gegenstand genNichmuirungdcr " a m e ^ ^ d„ unsprünglichcn Glau- ^H ^ diger zur allgemeinen .......-----^---------—^---------^-^-------------------------'"" Forderung Kundmachung vorg«^ dcr Partei merkt wurde. —. , i" "^ si. ^ kr. Wcixclbcrg, Gemeinde . . I' 1 W^ Mannsburg, Gut . . ^ 1'^ 5 Schenkentyurn, Gut . . F ^ 12 3V^ SchenkentlM'N und MannsblN'g, Gut < - "^3 ^ ^'/« Mannöblirg, Pfarchof . . '^3 53 20'/^ Oberpcrau, Gut . . ^Z W 20'/, Glavanischcs Bcncficium . . ^ 3; 5 —^ Skerjanz Georg, Inhaber des Wallcnsperg'- z^ « schen Zchcnts 2 V Etcin, Spitalsgült . . > '^!-" ^ <) Stein, Pfarrgült ,. . " H, 28 22'^ Stein, Pfarrkirche . - K"3 ^6 55^ Stein, Vcncficium S. S. Trinitatis et Lcoc . » ^ ^» ^- /^o'/ nardi . . ^» I ^^I^, Obernwttliug, Gut ' - ^'3> 1^ ^.^/ 3teul, Pfarrvilariat . . ^^ 4 492/* Dragomel, Gut . . Z^ 14 2"/. Mannsburg «3d Lack, Gut . . Hi 18 ^4 Unteperau, Gut , . . H 5 2l Münkcndorf, Erbvogtei . . ^ 1 j 20^ Stavt- unv lllnvrechtliche Verlautbarungen. I. 1650. (l) Nr. 7233. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen dcs Casper Kandutsch, gegen Carl Grill, in die öffentliche Versteigerung, 2) der dem hiesigen Stadmagistrate «ud Urv. Nr. 315"/g, Mappä XVl, 315'/^jX, 315 '/«jXIV zinsbaren, auf79^ si. 15 kr. geschätzten Wiesen; d) des dem vorbenanntcn Magi- strate 3ii!i Mappa°Nr. 160 ct Nectf. Nr. 1^ zinsbaren, auf 5g'l si. geschätzten Tirnauer-Waldantheils, und 0) des in der St. Peters-Vorstadt «u!) Consc. Nr. 137 liegenden, auf 149» fl 50kr. geschätzten Hauses'sammt An. und Zugehör gewilliget, und hiezu drei Tcrmi-no, und zwar auf den 7. November, 5. December 1342 und 9. Jänner 18'l3, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt wor- 777 den, daß, wenn diese Realitäten weder bei der . ersten noch zweiten Feilbietungs ° Tagsatzung um den Schätzungöbetrag oder darüber an Mann gebracht werben könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Cchätzungöbctrage hintangesseben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießsälligen Li-citalionsbcdingnisse, wie auch die Schätzung in der dießlandrcchtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtöstunden, oder bci dem Vertreter des Executions-Führcrs, ^r. Wurzdach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach am 2g. September 1842. Z"l65^ (2)" ^^ Nr. 7'13^. Edict. Won dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sty über Ansuchen des Match. Wrayer, durch Or. Zwayer, wider Dr. Oblak, Curator des Kriminal-Sträflinges Maria Vcrdou, wegen schuldigen 3^) ft. <^. l». e., in die öffentliche Versteigerung der, der Exequirtcn gehörigen Klcidungöstücke und Wäsche gewilligct, und zur Vornahme im Hause Consc. Nr. 38 auf der Polcmavorstadt, 3 Tag-satzungcn, und zwar die 1. auf den 3l. October, die 2. auf den 14. November und die 3. auf den 12. December l. I, jederzeit Vormit-tags von 9 bis 12 Uhr mit dem Anhange bestimmt worden, daß diese Fahrnisse, wenn sie bei der 1. und 2. Feilbietung nicht um den Schatzungswerth oder darüber an Mann gebracht werden könnten, bei der 3. Feilbietung auch unter dem Schätzungswerts) hintangcgeben werden würden. — Laibach am 26. September 1842. Z. 1660. (2) Nr. 266. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte zu Laibach wird hienut bekannt gemacht: Es sey nbcr Ansuchen des Joseph (izeicke, Gewalt-trägers des Sparks Moline, in die öffentliche Feil-dietung dcö der Maria Skaria gehörigen, gerichtlich auf 6990fl, (5. M. geschätzten Dampft dootcs gcwilllgct worden. Die Feilbietungö-termine werden auf den 3l. October, den 2l. November und deu 9. December l. I. ,,„t dem Deisatze anberaumt, daß das Dampfboot falls W dcn 2 ersten Terminen der Schätzungswert!) nicht geboten werden sollte, bei der 3. Feilbie-tung auch unter dem Schähunqswcrlhe werde hintangegeben werden. Hiczu werden die Kauflustigen mit dem vorgeladen, daß der Er-steher binnen 1'l .Tagen nach dcr Feilbielung den Executions « Führer zu befriedigen, den Mehrbetrag des Meistbotcs aber zu oeposilircn haben werde.— ^laibach am 4. October 18'12. Z. 1629. (3) Nr. 7177. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bckannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Heinrich Olienz-lcr, gegen Andreas Lukmann, in die öffentliche Versteigerung dcr dem Erequirten gehörigen, auf 1079 ft. l5kr. geschätzten, in der St. Petersvorstadt 5uk Confc. Nr. 35 liegenden Ganz-hube sammt An- und Zugehör gcwilliget, und hiezu drei Termine, und zwar auf den 31. October, 28. November 1842 und ss. Jänner 18'l3, jedesmal um 10 Uhr ^ormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrcckte mit dem Beisabe bestimmt worden, daß, wenn diese Realität weder bci dcr crsten noch zweiten Fcilbietungs-Tagsahung um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bei der dritten auch unter dem Schätzungsvc-trage hintangegcben werden würde. Wo übrl-gcns den Kauftustigen frei steht, die dießfälli« gen Licital'onsbedingnifse, wie auch die Schäz-zung in der diesilandrechtlichcll Registratur zu. den gewöhnlichen Amtöstunden, oder bei dem Vertreter dcö E,recutions'Führers, Oi-. Zwayer, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach am 20. September 18'12. Aeuuliche Verlautbarungen- Z. 1648 (2) Lein- und Zwilchwaren - Lieferungs - Offerte. Welche, zur Folge hohen Hofkriegsrat!)-lichen Entschließung vom 27. September iiN2, 1^. 3207, für nachstehende Gattungen von Hemden-Leinwand, Gattien-Leinwand, Futter-Leinwand, Kittel-Zwilch, Futter-Zwilch, unter folgenden Bedingungen eingefordert werden: 1. Kann welch' immer eine Anzahl von Hemden- und Gatticn-Leinwanocn mit dem offcrirt werden, das; der Antrag wo möglich in glci-chem Verhältniß zwischen beiden Gattungen geschehe. — Eben so kann welch' immer eine Anzahl Kittelzwilch entweder vereint mit den Leinwänden, odcr allein für sich angeboten werden. — Zur Erleichterung der Lieferung können an Futterleinwand l?,L auf die Hemden und eben so vicl auf die Gattienleinwanden,so wie 30A, Futterzwilch auf die angetragene Quantität., Kitttlzwilch zugleich mic offeritt werden. — 778 2. Hat die Lieferung auf Contract gegcn Erlag einer 5)6 Erfüllungscaution an die Mon-turs-Commission in der Weise zu geschehen, daß solche bis Ende September 18 l3 in drei gleichen Raten, von welchen die erste längstens bis Ende April, und die zweite lang-sicns bis Ende Juli !8l3 fallen darf, erfüllt seyn muß. — 3. Für die Uebernahme haben die bei der Grahcr Monturs: Commission dermal bestehenden, mit dem hofkriegsräthlichen Siegel versehenen Muster zn gelten. — Die Leinwänden als anch Zwilche müssen ciiie Wiener 3llc breit ftyn, 30 Ellen in der Länge meffen, und dürfen nachstehendes Gewicht wc^ der überschreiten, noch in der Fäoenzahl geringer ausfallen. Faden auf Hiernach entfallen auf ein gan- S°,,d«v°rB^ ^^ '« M^u^^KF'^ . . ., , tc oN nach den Grundsätzen , ... , ' ^ Nieder-Österreicher des Oeconomie-Systems cnt- s^,jf..«y Fäden ^.^ Pfuno schwer halten, die Leinwand '^^ Wiener > kurze" U' Z zu Hemden 2W0 72000 96000 A> 5 9 bi5 9'/, „ Gatticn und Leintüchern 2010 6l200 81600 l? ^'/, " .. 12 ,. FuMr 2L00 5W00 72N00 15 3'^ 11 „ ' 13 ' ' Zwilch zu Kitteln 1920 57t,'OO 76800 l6 ^ 14 „ 15V, detto zu Futtcr 1630 50'lOO 67200 14 3V^ 13 « 14 i ! ^. Zur Erleichterung dcs Geschäfts wird denen Lieferanten, welch? es wünschen, cin Geld-Uorschliß bis zur Hohe eines Viertels dcs contrahirten Lieferungsluerthes bewilligt, welche solchen.durch eine von der Kammer-Pro-curatur geprüfte und für vorschriftmäßig an^ erkannte Pupillar-Sicherheit decken können; die Erfolgung desselben gegen dicsc Bürgschaft wird erst nach dcr Ratification deä Contracts dar erfolgt, und jcder Liefernng 0l,rch den gleichmäßigen Abzug bis zum vicrten 2heil dcs Verdienstes wieder hereingebracht werden. — 5. Sowohl die Verbürgung d.ö Vorschusses als auch die Contracts-Erfüllung selbst kö'n-lien den Kontrahenten im Verhältniß zu den Abstattungcn von Fall zu Fall immer zurückgestellt werden. — 6. Hat jeder Lieferuugs-Untcrnehmcr in seinem Offerte den billigsten Preis jeder Wiener Elle breiter und langer vein- oder Zwilchgattungen mit Ziffern und Buchstaben anzusehen, und ocn Depositenschein für dic zur k. k, Gratzer Monturs- Commission oder sonstigen Kricgöcassa erlegten 5F Erfül-lungbcaution um so zuverlässiger anzuvcrwah-rcn^ als sonst dessen Offert unbeachtet bleiben würde. — 7. Wird ferners eingeräumt, daß Betreff der Lieferratcn, welche zwar in der Annahme und Ausbezahlung nicht überschritten werden dürfen, dennoch jedem Dsscrcnten nach Wunsch auch mehrere Raten, jedoch in der Art, zugestanden werden, dasi dadurch die Total» LiefcrungS - Frist bis Ende September 18'!3 nicht überschritten, und bis Ende Juli 18'kt zwei Dritthcile dcr contrahirten Lieferung, söhn, bis Ende September 1813 die ganze Lieferung erfüllt seyn muffe. — 8. Für die Znhaltung des Offerts bleibt jeder Offcrent bis zur Herablangung der hofkriegsräthlichctl Entscheidung mit seinem erlegten 5^ Vadium verbmdllch, wogegen das Militär-Aerar bis dahin gegen den Offerenten keine Verbindlichkeit übernimmt, und mithin für die Annahme dcr Offerte und die sonst in der Sache nachträglich zu treffenden Einleitung freie Hand behält. — 9. Endlich wollen diese Offerte, worin sich besonders erklärt werden muffe, daß man den gewöhnlichen Contracts-Bcdin, gungen sich vollkommen fügen und die Liefe-, rung nach dcn Zu Grätz eingesehenen Mustcrn bewirken wcrdc, längstens bis Ende October l I. bei dem illyr. inncrösterr. hohen Generalkommando, odcr bls halben Nouewber l. I. bci dem hochlöbl. k. k. Hofkriegsrat!) versiegelter , und mit dcr Aufschrift: in Leinwa -ren ' Lieferungs - Angelegenheit, eintreffen gemacht werden.