Extra-Blatt zur Laibachcr Zeitung Nr. 6? vom 3. Illni Itt^tt. I l l y r i e n. <^ei„e Excellenz, der Herr Minister des Imiern, hat mit hohem Ellasse vom 30. Mai d. I., Z. l l) chere erkannt wurde. — Haben die Minister früher und seither die Grundsätze verläugnet, welche sie in der Verfassung niedergelegt haben? — Sie tonnen mit Zuversicht mit Nein antworten. Keine der Zusiche-ruugen jenes Programmes ist unerfüllt geblieben. Unter den Bedrängnissen eines äußeren Krieges uud innerer Spaltungen wurde die Freiheit der Nede und der Schrift gewissenhaft bewahrt, kVin Necht des Staatsbürgers verkümmert, keine Beeinträchtigung oder Bevorzugung willkürlich ausgeübt. Die Verfassung war und ist der Boden, auf welchem sich die Minister bewegten, sie bleibt die unverbrüchliche Richtschnur ihrer Handlungen, bis ein neues Staatsgrundgescy den Handlungen der Regierung cme andere Richtung vorzeichnet. — Eine Vcrwalmngs-Maßregel der Minister ist auf heftige», Widerstand gestoßen. Sie haben mif dem einzige» constitutiouelleu Wege durch die Niederlegung ihrer Aemter geantwortet. Der Wille des Monarchen hat sie bis zur Ernennung ihrer Nachfolger in diesen Aemtern festgehalten, und die Erklärungen der ausgezeich«-netsten Körperschaften der Residenz haben sich diesen: Willen angeschlossen. — Die Minister durften und dürfen daher das Vertrauen ihrer Mitbürger ansprechen, wenn sie diesem Programme gcmäß handeln, uud sie haben so gehandelt, denn sie haben der Monarchie Stärke und Achtung nach Außen, Ordnung, Freiheit und Sicherheit im Innern, Vertrauen, Erwerb uud Förderung aller zum Wohlstände führenden Interessen zu verbürgen gestrebt. Eine starke und tapfere Armee vertheidigt an den Gränzen den geheiligten Boden des Vaterlandes; eine eben so kräftig sich entwickelnde Volkswehr schirmt den Frieden und die Befolgung der Ge-sehe im Innern des Reiches, uud der Bürger »vie der Landmann genießt bereits in allen Theilen desselben Freiheiten und Erleichterungen, »vie sich deren die glücklichsten Länder dieses Welttheiles erfreuen. Allein auch hier könnte Manches beschleunigt, der Zwischenraum zum Reichstage abgekürzt, rascher die Hand an die nöthigeil Reformen gelegt, ein entschiedenerer Gang'der Regierung nach allen Theilen des Reiches entwickelt werden. So lauten die Wünsche, so lauten die Forderungen, so lauten die Vorwürfe, welche das Vertrauen gegen die Minister schmälern, und in ihrem behuth-sameren Vorgange die Einwirkung lähmende:' Reaction wahrzunehmen glauben. Die Minister sind verpflichtet, darauf zu erklären: sie kennen kciue Reaction, welche ihren Gang zu lahmen bemühet, oder das vom Monarchen Zugestandene zurückzunehmen vermögend wäre. Das System des ersle,, constitutionellen Mini< steriums in Oesteevreich ist ein klar ausgesprochenes, cs kann nur mit diesen» stehe» und falle». System lmd Minister iniissen aber in der Ueberzeugung und i» dein Vertrauen der Staatsbürger Wurzel fassen, dem, nur in diesem Boden ruhet ihre Kraft und Starke. Nur weun Ruhe in den einzelnen Theilen, Sicherheit im Mittelpuncte der Intelligenz und des RcichstumeS eines großen Reiches herrscht, können die Einrichtungen und Gesetze desselben reif erwogen, die streitenden Interessen verschiedener Länder vermittelt, das ehrwürdige Selbstgefühl der Nationalitäten befriedigt, der Intelligenz, so wie dem Fleiße, dem Eigenthume und der Arbeit die gebührende Aufmunterung und Geltung verbürgt werden. Nur Vercrauen kann eine starke Regierung grün« den, und nur eine solche kann die Interessen des Landes kräftig vertreten. An dieses Vertrauen stellen die Minister daher, so lange die ihnen anvertrauten Aemter in ihren Händen ruhen, gerechte Ansprüche. Sie erklären dabei: n) an allen Freiheiten der Verfassung vom 25. April festzuhalten; li) keinem der späteren Zugeständnisse die volle Anerkennung zu versagen; e) der Anarchie, oder Störung der Ordnung eben so, wie jeder Reaction muthig entgegen zu treten, u»d in dem Aufkommen von jeden: dieser Uebel das Erlöschen ihrer Amiswirksamkeit zu erkennen; <1) den Reichstag allein als befugt und berufen anzusehen, um organische Anordnungen oder Gesetze in das Leben zu rufen; n) die Beschleunigung desselben uach allen Kräften und dnrch Befestigung der Ruhe und Ordnung in der Residenz zu fördern; f) bis zu demselben ein festes Band der Eintracht zwischen den einzelnen Theilen der Monarchie zu erhalten; K) alle Einsichten zu benutzen, welche in der Residenz, oder in den Provinzen Materialien und Vorberei-tungcn für denselben zu sammeln geneigt sind; I») insbesondere die Körperschaften und Gemeinden durch ihre legalen Ver^eter aufzufordern, ihnen dabei durch Vorschläge, Andeutungen und Aufklärungen redlich beizustehen; i) den Maßregeln, „m Ordnung in dem Staatshaushalte, Vertrauen in die Erfüllung der Verpflichtungen des Staates, Sicherheit in dem Erwerbe, und Verbesserung der Lage der unbemittelten Classen zu begründen, ihre besondere Sorgfalt zuzuwenden; k) endlich Alles aufzubieten, um die ersehnte Rückkehr des Monarchen in seine Residenz zu beschleunigen, und jede Bürgschaft für die Sicherheit deS erlauchten Hauptes herzustellen, zu dessen schönsten Vorzügen es gehört, jedem Staatsbürger Sicherheit u»d Recht zu gewähren. Haben die Minister ihre Aufgabe ,'n diesen Grundlinien richtig aufgefaßt und redlich verfolgt, dann werden alle guten Bürger sie in diesen, schönen Unternehmen getreulich unterstützen; fehlt ihnen dagegen da» bei die Mitwirkung ihrer Mitbürger, oder werden ihre Kräfte darin gelahmt, dann wird es ihre heiligste Pflicht seyn, ihre Unvermögenhcit auszusprechcn, ein Werk fortzusetzen, zu welchem ihnen die unerläßlichen Mittel entzogen sind. Wien am 29. Mai 1848. Im Namen des Ministerrathcs, Pillersdorff. Welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß ge-bracht wird. Vom k.k.Landespräsidium. Lalbach am 2.Iuni 1848. W i r n. Wir Ferdinand der ^rsle, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Hungarn und Böhmen, dieses Namens dcr Fünfte; König dcr Lombardei und Venedigs, von Dalmatian, Kroatien, Slavonien, Galizicn, Lodomerien nnd Illy-rien; Erzherzog von Oesterreich; Herzog von Loth« ringen, Salzburg, Stcier, Kärnten, Krain, Ober.-nnd Nieder-Schlesien; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mahren; gefürstetcr Graf von Habsdurg und Tyrol?c. ?c. Ueber den Antrag Unserer getreuen Stände dcs Hcrzogthums Kärntcn nnd nach dem Vorschlage Unseres Ministerrathcs haben Wir in Uebereinstimmung mit den in Unserem Erlasse vom 25. April l. I. getroffenen Anordnungen über die Einlösung verschiede, ncr, auf Grund und Boden haftenden Lasten und Leistungen Nachstehendes beschlossen-. Nicht nur alle in jcnein Erlasse bezeichneten, sondern auch alle übrigen aus dem Unterthans-Vcr-bände entspringenden, auf Grund nnd Boden haftenden Gicbigkeiten und Leistungen unter jeder Benennung, als: Zins- oder AbsclMt-Gctrcidc, Dominicalgabc, ferm'rs die Verändcrungs - Gebühren, als: Laudcmiuin, Ehrun» gen, Kauffreigelder u. s. w., haben vom l. Januar 1849 an gegen cinc billige, auf dem nächsten Reichs, tage zu ermittelnde Entschädigung aufzuhören; eben jo haben auch noch folgende Natural Gicbigkciten, als: Eollcctur. Landgericht-, Marschall - und Hunde«-Haber, dann Vogtci- nnd Zoll Haber mit I. Januar 1849 gegen eine auszumittclnde angemessene Entschädi, gung aufzuhören. Wir erwarten, daß Unsere getreuen Unterthanen in dem Hcrzogtliume Kärntcn die ihnen aus diesen Bestimmungen erwachsende Erleichterung mit Danke erkennen und durch ihre Bemühungen für die Erhalt tung der Ruhe, so wie durch redliche Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtungen sich Unserer ferne» ren Sorgfalt würdig beweisen werden. Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt, und Re. sioenzstadt Wien am fünf und zwanzigsten Mai im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre. Ferdinand m. p. (I.. 8.) Franz Freiherr v. Pillcrsdorsf, Minister des Innern. Deutschland. Frankfurt, 25. Mai. Heute einigten sich die österreichischen Mitglieder dcr Nationalversammlung über die Petition an Se. Majestät, den Kaiser. Das Actenstück lautet: Eucrc Majestät haben sich bewogen gefun> den, Ihre Haupt- und Residenzstadt zu verlassen. In vollem Vertrauen, daß Ew. Majestät bei der bewährten Gesinnung eines jeden in Wien lebenden Oestcrrcichcrs nichts für Ihre geheiligte Person zu besorgen haben, und in der innigsten Ueberzeugung, daß die Entfernung Ew. Majestät von dcr Residenz, dem Centrum unserer constitutioncllcn Gesammtmon-archie, entschiedenes Unglück von unabsehbaren Fol» gen für Oesterreich und das gesammte Deutschland herbeiführen werde, fühlen sich die unterzeichneten, zur deutschen Neichsversammlung abgeordneten Oesterreicher veranlaßt und verpflichtet, Ew. Majestät in tieft stcr Ehrfurcht zu bitten, zur Beruhigung Ihrer ge-treucstcn Unterthanen in Ihre Residenz Wien zurückzukehren. — Frankfurt a. M., 24. Mai 1848. (Folgen die Unterschriften.) Frankfurt, 25. Mai. Ein beklagenswerther Vorfall, dcr heute Früh sich ereignete, nimmt unsere lebhafte Theilnahme in Anspruch. Ein ninger Mann aus Oesterreich, der auf einer wissenschaftlichen Reise hier vom Typhus ergriffen wurde, stürzte sich in einem Anfall von Delirium aus dem Fenster und e«' dete so sein junges, hoffnungsvolles Leben. Der Unglückliche (Docent an der Mcner Universität, keineswegs aber, wie es heißt, Abgeordneter zur National-Versammlung) erfreute sich 'der Achtung und Liebe Aller, die ihn kannten. Mehrcrc österreichische Parla-mentsnn'tglicder widmeten ihm ihre innigste Sorgsalt, l Dennoch ereignete sich das furchtbare Unglück.