latt zur Laibacher Zeitung. Nr. 11H. Donnerstag den 23. September 48H7. Gubernial - Verlautbarungen. Z. 1638. (2) Nr. 7123. «ä 22754. Kundmachung wegen Herstellung der Stationsgebäude zu Wernitz, Trifail, Sagor, Sava, Kreßnitz und Laase aufder südlichen Staatseisenbahnstrecke — Da die eingeleiteten Concurrenzuerhandlungen wegen Sichcrstellung der Herstellung der Stationsge. bäude zu Wernitz und Trifail in Steiermark, dann zu Sagor, Sava, Kreßnitz und Laase in Krain auf der südlichen Staatseisenbahnstrecke von keinem günstigen Erfolge begleitet waren, so wird neuerlich bekannt gemacht, daß die Herstellung der gedachten Bauten im Wege der öffentlichen Concurrenz durch Ueberreichung schriftlicher Offerte an den Mindestfordernden werden überlassen werden. — Denjenigen, welche diese Bauführung zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur erinnert: — I. Es sind folgende Bauten herzustellen: —Zu Wernitz, a) ein Aufnahmsgebaude, mit einem beiläufig berechneten Kostenaufwande von 19242 st. 18 kr.; k) ein Kohlenschupfen mit 4893 fl. 57 kr.; zusammen mit einem beiläufigen Kosten^ aufwande von 24136 fl. 15 kr. — Zu Trifail, n) ein Aufnahmsgebaude, mit einem beilausig berechneten Kostenaufwande von 20058 fl. 34 kr,; d) ein Warenmagazin mit 7540 fl. 18 kr.; o) ein Kohlenschupfen mit 3315 st. 54 kr.; zusammen mit einem beiläufig berechneten Kostenaufwande von 30914 fl. 46 kr. — Zu Sagor, u) ein Aufnahmsgedaude sammt Wafferstation, mit einem beiläufig berechneten Kosteuaufwande von 2730» fl. 22 kr.; K) ein Kohlenschupfen sammt Eisen depot mit 3761 ft. 5. kr.; e) freistehende Aborte mit 492 fl. 44 kr.; 6) besondere Erfordernisse, als: Röhrenleitun- gen, Feuerauswurfskanale, Drehscheiben- und Kranich-Untermauerung, dann die Einfriedung des Bahnhofes, mit 3997 fl, 56 kr.; zusammen mit einem beiläufig berechneten Kostenaufwande von 35552 fl. 7 kr. Zu Sava, ein Stationsgebäude V. Classe, mit einem beiläufig berechneten Kpstenaufwande von 17796 fl. 47 kr., — bei dem Orte Kreßnitz, ein Stationsgebäude X'. Classe, mit dem beilausigen Kostenaufwande von 16851fl. 43kr.—Zu Laase, g) ein Wasserstations - und Aufnahmsgebaude, mit einem beiläufig berechneten Kostenaufwandevoi, 22065 fl. 31 kr.; k) freistehende Aborte, mit 427 fl 36 kr.; o) besondere Erfordernisse, als: Feuerauswurfsund Röhrenleitungskanäle, Kranich - Untermauerung und Bahnhofs - Einfriedung, mit 3462 fl. 5 kr.; zusammen mit einem beiläufigen Kostenaufwande von 25955 fl. 12 kr. — 2. Die auf einen 15 Kreuzer Stämpelbogen ausgefertigten Offerte müssen längstens bis 6. October 1847 Mittags um 12 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift: »Anbot zur Herstellung der Stationsbaulichkeiten zu (hier ist anzugeben, ob der Anbot auf alle obenbczeichneten Stationsbaulichkeiten, oder nur auf die Bauten der einen oder andern Station gerichtet ist: )" versehen, bei der k. k. General-Direction f. d. Staatseisenbahnen in Wien, in der Herrngasse Nr. 27, eingebracht werden. — 3. Jedes Offert muß den Vor- und Zunamen des Offerenten und die Angabe seines Wohnortes enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in P.rcenten, und zwar sowohl mit Ziffern, als mit Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht cntsprechen, oder andere Bedingungen enthalten , werden nicht beachtet werden. — 4. Der Offered, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatseisenbahnen nicht bereits dargethan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nach- 1114 weisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaße, Preistabellen, allgemeine und besondere Baudedingnisse und die Baubeschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe, und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Documents noch vor der Ueberreichung des Offertes unterschrieben habe. Die gedachten Behelfe wcroen bei der k. k. Ge-. nera! - Direction für die Etaatsei sendahnen zu Wien in den vormittägigen AtMsstundcn von 6 bis 2 Uhr, dann bei der k. k. Civilbauleitung zu Cilli zur Einsicht für die Dfferenten bereit gehalten. — 5. Dem Offerte ist auch der Erlagschein über das bei dem k. k. Universal'camera!-Zahlamte in Wien, oder bei einem k. k. Provinzial - Cameral - Zahlamte erlegte Badinm mit 5"/„ von der nach Abzug des Percenter Nachlasses sich ergebenden Bau summe beizuschließen. Das Vadium kann übrigens im Baren oder in hiezu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspapieren nach dem Börsewerthe des dem Erlagstage vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Verlosungsanleihen von den Jahren 1834 und 1839) bestehen. Auch können zu diesem Behufe gehörig., nach dem Siune des §. 1374 des a. b, G. B. versicherte hypothekarische Verschreibungen beigebracht werden, welche jcdoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von der k. k. Hof- und nicderö'sterr., oder einer Provinzial-Kammerprocuratur geprüft und anstandslos befunden worden seyn muffen. — 6. Die Entscheidung über die Concurrenz-verhandlung wird von dem hohen Präsidium der k. k allg. Hofkammer nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vertrauungs-würdigkeit des Offerenten erfolgen. Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offerent, vom Tage des überreichten Anbotes für dasselbe, sowie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle, als sein Anbot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. — 7. Das Vadium des angenom menen Anbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa, was ihm gegen besonderes Einschreiten freisteht, die Caution in anderer, gesetzlich zulässiger Art bestellen will. Die Wadien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich zurückgestellt werden. — Won der k. k. General-Direction für Vie Staatseisenbahnen. — Wien den 6. September 1847. Z. 1639. (2) Nr. 7183, u6 22755. Kundmachung wegen Herstellung der Stationsgebäude zu Salloch in Krain. — In Gemaß-heit des hohen Hofkammer-Präsioial-Erlasses vom 31. August l.I., Zahl 1766/6. p., wird die Herstellung der Stationsgebäude zu Salloch in Kram auf der südlichen Staatseiftndahnstrecke, im Wege der öffentlichen Concurrenz durch Uederreichung schriftlicher Offerte an den M noestfordernden überlassen. Denjenigen, welche diese Bausührung zu übernehmen beabsia tigen, wirdFolgeudcs zurRicht-schnur bekannt gegeben: 1 Es sind zu Salloch folgende Bauten herzustellen: .4) Em Ausnahmsge-däude sammt Bahnhofseinsriedung, mit einem beiläufigen Kostenaufwande von 1tt4l)1 ft. 52 kr. Z) Ein Warenmagazin, mit einem gleichen Kosten-aufwande von 12084 fl 31 kr., zusammen mit einem beiläufigen Kostenaufwande von 28486 fl. 23 kr. 2. Die auf einen 15 kr. Stämpelbogen ausgefertigten Offerte müssen längstens bis 4. October 1847, Mittags um ',2 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift: „Anbot zur Herstellung der Stationsbaulichkeiten zu Salloch," versehen, bei der k. k. General-Direction für die Staatscisenbahncn in Wien, in der Herrengasse Nr. 27, eingebracht werden. — 3. Jedes Offcrt muß den Vor- und Zunamen des Offerenten und die Angabe seines Wohnortes enthalten. — Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Procenten, und zwar sowohl mit Ziffern als mit Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen oder andere Bedingungen enthalten, werden nicht beachtet werden. — 4. Der Offerent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatseisenbahnen nicht bereits dargethan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaße, Preistabellen, allgemeine und besondere Bau-bedingnisse und die Vaubeschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Documents noch vor der Ueberreichung des Offertes unterschrieben habe. Die gedachten Behelfe werden bei der General-Direction für die Staatseisenbahnen zu Wien in den vormittägigen Amtsstunden von 8 bis 2 Uhr, dann bei der k. k. Civil-Bauleitung zu Cilli zur Einsicht für die Offercnten bereit gehalten werden. — 5. Dem Offerte ist auch der Erlagschein über das bei dem k. k Universal-Cameral-Zahlamte in Wien oder bei einem Provin- I115 zial-Cameral-Zahlamte erlegte Vadium mit 5 "/<, von dcrBausummedcizuschließen. — DasVadium kann übrigens im Baren, oder in hierzu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatsvapicren, nach dem Borsewerthe des dem Erlagstage vorausgehenden Tages (mitÄlusnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Verlosungs-Anlechen von den Jahren 1834 und 1839) erlegt werden. Auch können zu diesem Behufe gehörig nach dem §. 137 i des a. b. G B. versicherte hypothekarische Schuldverschreibungen, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annchmbarkeit von der k. k. Hof- undnicderösterr, oder einer Provinzial-Kam-merprocuratur geprüft und anstandslos befunden worden seyn müssen, beigebracht werden. 6. Die Entscheidung über das Ergebniß der Concurrenz-Verhandlung wird dem hohen Präsidium der k. k. allgemeinen Hofkammer nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vertrauungswü'r-digkeit des Offcrenten erfolgen, Bls zu dieser Ent-scheidung bleibt jeder Osferent vom Tage des überreichten Anbotes fu'r dasselbe, so wie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle, als sein Anbot angenommen wird, den Wertrag hiernach abzuschließen. — 7. Das Vadium des angenommenen Anbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa, was ihm gegen besonderes Einschreiten freisteht, die Caution in anderer, gesetzlich zulässiger Art bestellen will. — Die Vadien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich dem Ojferenten zurückgestellt werden. — Von der k. k. Gen?ral-Direction der Staatseisenbahnen. Wien am 6. September 1847. Z. 1622. (2) Nr. 52I9I. «ä Nr. 2249!). Kundmachung. Bei der galizischen k. k. Kammcrprocuratur sind zwei Fiscal-Adjunctenstellen mit dem Gehalte jährlicher 12N9 fl. C. M. in Erlediquug gekommen. — Zur Besetzung dieser Stellen, oder der durch Vorrückung in Erledigung kommenden Fiscal - Adjunctenstellen mit «U09 fl. C. M. Gehalt wird der Concurs bis 15. October 18:7 ausgeschrieben. — Die Bewerber um diese Stellen haben ihre wohlinstruirten Gesuche mittelst ihrer vorgesetzten Behörden bei dem galizischen öandes-Gubernium innerhalb der vorerwähnten Concurs-frist einzubringen. — Die Gesuche müssen mit den Zeugnissen über die erreichte Großjährigkeit, das erworbene Doctorat der Rechte, die von der Zeit des erworbenen Doctorates durch drei Jahre entweder bei einem Fiscalamte oder bei einer landes-fürstlicken Gerichtsstelle, oder bei einem Advocate« zugebrachte entsprechende Praxis, die Kenntniß wenigstens einer slavischen Sprache, über unbescholtene Moralität, endlich über die zur Erlangung einer Fiscal-Adjunctenstelle vorgeschriebene, gut bestandene Prüfung versehen seyn. — Auch haben die Competenten anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem der bei der galizischen Kam-merprocuratur angestellten Beamten verwandt oder verschwägert sind. -« Vom k. k. galizischen Landes-Gubernium. Lemderg am 24. August 1847. Z. 1621. (2) Nr. 24676. 2a 22498. Nachricht. Erledigung der Cassierstelle bei der k. k. Camera!- und Creditscasse in Salzburg — Bei der k. k. Cameral- und Creditscasse in Salzburg ist die Stelle des Cas-siers und zugleich Amtsvorstandes in Erledigung gekommen — Mit dieser Dienstesstelle ist nebst der Leitung der k. k. Cameral- und Creditscasse ein sistemisirter Gehalt von jährlich Eintausend Gulden C. M und die Verpflichtung zum Erläge einer Dienstcaution von Zweitausend Gulden C. M. verbunden, — Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben ihre Gesuche mit allen ihre Befähigung zu derselben, ihre bisherige Dienstleistung und Moralität, sowie die Fähigkeit zum Erläge der Caution nachweisenden Behelfen bei der k. k. ob der ennsischen Landesregierung bis 29. October l. I. im Wege ihrer vorgesetzten Behörden zu überreichen. — Endlich haben die Bittsteller in ihren Competenzgesuchen auch anzuführen, ob sie mit einem Beamten der k. k. Cameral- und Creditscasse zu Salzburg verwandt oder verschwägert sind. — Von der k. k. ob der entt-sischen Landesregierung. — Linz am 2. September 1847. Franz de Paula Heyß, k. k. Regierungs - Secretar. Kreisänttliche Verlautbarungen. Z. 1649. (2) Nr. 14962. Kundmachung Zur Verpachtung der Vorspanns-Beistellung in der Marschstation Laibach während des Militärjahres 1848 wird am 39. September d. I., Vormittags um 19 Uhr bei diesem k. k. Kreisamte eine Minuendo-Licitation abgehalten werden. — Pachtlustige werden hiezu mit dem Beifügen eingeladen, daß jeder Licitant ein Va-dium von 3W fl. zu erlegen habe, welches vom Ersteher als Caution einzubelassen ist. — Die übrigen Licitatwnsdedingnisse können täglich während den Amtsstundcn bei dem k. k. Kreisamte, 1116 eingesehen werden. — Bis zur Mittagsstunde de Licitationstages werden auch schriftliche Offert angenommen, die jedoch nach dem folgenden För mulare versaßt werden müßten. — Formulare Der Gefertigte erklärt hiemit die Beistellung dei Vorspann in der Station Laibach während dec V. I. 1648 als Pachter gegen Vergütung vor -------kr. pr. Pferd und Meile übernehmen zl wollen, und verpflichtet sich, die bezüglichen Lici-tations-Bedingnisse in allen Puncten genau z^ erfüllen. — Zugleich wird das bestimmte Vadiuni im Betrage pr. 300 st. (oder der Legschein üdei das bei der k. k. Kreiscasse erlegte Wadium pr. 30« fl.) beigeschlossen. — K. K. Kreisamt Laü bach den 15. September 1847. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 1640. (2) Nr. 8644/VIll. Kundmachn g. Bon der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Laibach wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für den Mauthbezug an der Wegmauthstation zu Neumarktl, mit dem Ausrufspreise von Eintausend sechs hundert fünfzig Gulden Conv.-Münze, dann jenen an der Brückenmauthstation zu Feistritz bei Birkendorf, mit dem Ausrufspreise von Neunhundert und zwei Gulden, eine vierte Pachtversteigerung mit Concretal - Ausbietung dieser zwei Mauthstationen, am 2. October 1847 um 10 Uhr früh bei dem k. k. Bezirks'Commissariate zu Krain-burg, auf Grundlage der in der allgemeinen Kundmachung der Weg- und Brückenmauthverpachtungen clä«. 46 Juni 1847, Nr. ^'/^, enthaltenen Bestimmungen, entweder auf ein Jahr, d. i. für die Zeit oom 1. November 1847 bis letzten October 1848, oder auf zwei Ichre, d.i. für die Zeit vom 1. November l847 bis letzten October 1849, oder auf drei Jahre, d. i. für die Zeit vom 1. November 1847 bis letzten October 1850, werde abgehalten werden. — Hiezu werden die Pacht-lustigen mit dem Beifügen eingeladen, daß die Licitationsbedingnisse sowohl Hieramts, als auch bei dem k. k. Finanzwach - Commissar, Bezirks-Nr. 1 zu Krainburg, ,n den Amtsstunden eingesehen werden können, und daß die schriftlichen ^ gestämpelten und mit dem vorgeschriebenen Vi- ^ dium belegten Offerte bis längstens 30. Sep- i tember 1847, 12 Uhr Mittags, Hieramts ein- ^ gebracht werden müssen. — K. K. Cameral-Bezirks-Verwaltung. Laibach am 16. September 1847. s Z. 1641. (2) Nr. ""/.«.«. e Concurs-Kundmachung ' der k. k. steiermärkisch-illyrischen Cameral-Gefällen-' Verwaltung (wegen Besetzung dec Gefällen-Ober-^ amts - Controllorsstclle in Gratz mit Eintausend ' Gulden in Conv.-Münze Gehalt. — Bei dem unter * die Gefällen-Oberämter vierter Classe eingereihten ' k. k. Hauptzollamte in Gratz ist die Stelle eines ' Controllors, womit der Gehalt von Eintausend ^ Gulden in Conv.-Münze und di? Verpflichtung ' zur Leistung der Dienstes - Caution im Gchalts-' betrage verbunden ist, erlediget. — Diejenigen, welche diese Dienstesstelle zu erlangen wünschen, haben ihre gehörig belegten Gesuche durch ihre unmittelbar vorgesetzte Behörde zuverlässig bis längstens letzten October 184? an die k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Gratz zu leiten. — Es ist sich dann über die zurückgelegten Studien, die vollstreckte Staatsdienstleistung, über die Kenntnisse der Zoll-Manipulations-Verrechnungs-, Gefälls-, sowieCasse-Vorschriften, über Sprachkenntmss?, den Besitz der Warenkunde, über die Fähigkeit, Ge-fällsstrafuntersuchungen abzuführen, und über sone stige Kenntnisse und Eigenschaften auszuweisen; auch ist anzugeben, ob Bittsteller und in welchem Grade mit einem dieser Cameral-Gefallen-Verwaltung unterstehenden Beamten verwandt oder verschwägert sey. — Gratz am 10. ^ept I847. Z. 1632 (2) Nr. ,203. Wiesenverpachtung. Es wird von dem Verwaltungsamte der Religionsfonds-Herrschaft Sittich mit dem gegenwärtigen Berlautbarungs - Eoicte zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zu Folge der Anordnung der lödl. k k. Cameral-Bezirks-Verwaltung zu Ncu-stadtl vom 23. August d. I. Nr. 10255, die zur Religionsfonds-Herrfchaft gehörige, bei Altendors im Weichselberg er Bezirke liegende, 15 Joch messende Teichwiese auf die Dauer von sechs Jahren, nämlich für die Zeitperiode vom 1. November 1847 bis dahin 1853, in Abtheilungen oder auch im Ganzen werde verpachtet werden. Die Licitation wird den 2 3. September 1847 im Orte der Teichwiese, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, abgehalten werden, wozu man die Unternehmungslustigen mit dem Beisatze vorzuladen findet, daß die Verstelgerungsbediugnisse del dem Verwaltungsamte zu Sittich täglich eingesehen werden können. K. K Verwaltungsamt der Religicmsfotibs-Herrschaft Sittich den 31. August 1847. ^ s Objecte, von ' - — - ^ s 5 ß j ^7". '^' n ^ . Au s r u f s p r e i s Ort Tag punct, U zug der Ver- Bezeichnung der ^ ^- ,./ ' ß^j Namen zehrungs- Gemeinde und —------—------------------------------------------------------------- ^" ^ - !" des steuer und des des für den Zu- ,,. ,. ,.. , "Ä^^ 5 . !^1 Gemeinde- schlag bewilligten ^ t>'e f«r den sch"ft' ^ 9 5>I S teuerb ezirkes. Zuschlaqes, Procenten - Aus- ^"'^ Gemeinde- Zusammen, der vorzunehmenden UHe Vs- ^ " wo er besteht, maßcs. ' rungssteuer. Zuschlag. . ^ ^ ^ z ^ verpachtet_________^______ ______^ ^ Berste.gerung. gebracht 3 z'Srssana, mit Ausnahme der von Wein. . inn^«^» ^ ^« ! ^ «,. ? 1 den aufgelösten politischen Be- Fl W ' ^ ' ?^!?2 ' ' „,«n Amtökan^ 4. October Bls 3. ^ znken St. Daniel und Duino ^"'^ ' ' ' - - - ^^^1^^^ !^. N,2W . lel der k.k.1 1847. October 5 . hinzugewachsenen Gemeinden Camera!- ^ 1847, ^ ^ Auber, Cobdil, Copriva, Hru^ Bezirks, i um 12 , ß ^ ßovizza, St. Daniel, Gabro- ?"""l- ^ Uhr ' I vizza,Pliscovizza,Stiak,Tom- ^'" ! Mit- ^ masovizza, Velikiäl.1, Vc,u> ^'^. ,! tags. ^ xln^rgä, doboli und^bilg- ! ^ ^ji.v^dünn Lgonico mit Klein- ^. ! l reppen, Gabrovizza und Sales i mit Samatorza. Der Pacht- ! bezirk besteht demnach in dem j alten Bezirks-Territorium von ! Sessana, mitInbegriffdervom ! politischen Bezirke Senosetsch ! hinzugekommenen Gemeinden - LesezhemitBresetz,Bettaniaund j Gradische, dann der vom auf- ! gelassenen politischen Bezirke ! ^, Reifenberq hinzugefallenen Ge- ! meinden Comen, Sutta und ! ! Skerbina. « l ' ! ! 1120 Formular eines schriftlichenOffertes. —IchEndesgefertigter biete für die Pachtung der allgemeinen Werzehrungssteuer von Wein und Fleisch in dem Steuerbezirke Sessana, das ist in dem frühern alten Gebiete des politischen Bezirkes Sessana, mit Inbegriff der vom politischen Bezirke Senosetsch hinzugekommenen Gemeinden Lesezhe mit Brejetz, Bettama und Gradisch?, dann der vom aufgelassenen politischen Bezirke Reifenberg hinzugefallencn Gemeinden Comen, Sutta und Skcrdina, also mit Ausschluß der vom aufgelösten Bezirke St. Daniel hinzugewachsenen Gemeindcn Auber, Cobdil, Co-priva, Herußovizza, St. Daniel, GabrovizZa, Plis covizza, Stiak, TommasoviZza, Volikiclul, Voil-xlii^i'ilii, d.'duli und ^odi'll,°1clv3) dann mit Aus-1'chluß der vom frühern Bezirke Duino nach Seffana einverleibten Gemeinden Sgonica und Kleinreppen, Gabrovizza und Sales mit Samatonza, für die Zeit vom ____ 1^.. bis ... 18.. den Iah- Z. l596. (3) Nr. 9025^798. Co u c u rs ' K u n d »n a ch u n g. Im Bereiche der k. k. steyermärkisch-illy-. rischcn EHmeral - Gefallcn - Verwaltung ist eine Kanzlei ^ Assistenten- Stelle mit dem Jahres-gehalte von Dreihundert 'Äulden ;rünc und dunkelbraune — das Stuck im Durchschnitte zu 20 (Zwanzig) Wiener Ollcn gerechnet, zur Lieferung angenommen. — Og bleibt zwar den Llefcrungslustigen freigestellt, cine, mehre oder alle der genannten Tuchjor-rrn anzubieten, jedoch wcrden bei bill'gcn Prciftn jene Office auf weiße und gr^umeltr: ic Tücher vorzüglich berücksichtigt werden, mit denen zugleich entsprechende Quantitäten woh!-fardiger Tüchcr um annehmbare PreUe angeboten werde«'. — Die weißen, gräume melirten unb hechtgrauen M o n t u r s-tücher müssen ungenäßt u»^d unapprelilt ^ (sechs Viertel) Winer Ellen breit g-licsVrt w^t für schwcre (Kavallerie muß 5 bis 16 Wiencr Pfund wie-ncn und in der Üange 8'/^, in d^r Breite adcr l^ Wiener Ellc?,, dann jedes Blatt für l.ichc^ tZavalw,> li bis !2 Wicn.r Pfund wit'inn, in der Lan^e 5'/2 und in d.r Breite 2 Wilier Ellen mfjscil. -- Dü-einfachen zwci-t'l'ttliaon Betlkohen müss^ i^^. EUcn breit m,d 5°<^ Ellen lanq ,'.m,, dann 9 bis l<) Wlcn.r Pfund wi.gen. Towohl die Halina als daß Kotzcnz.ug zu Pferdedecken und die B^tlrohln worden unt^r d^m Minimalgewichte g l^ ,!n,bl <>ncu>'omw n , d.,'i Ecückcn aber, wrl-(!'<' c>^ü!'talw.iß!ft dtfun^^i, w.rd.n, jedoch d^ls ^Vn'M'I.i°'uicht ü^»sch!.!t.'n , wird das höhlt-, Gr«ma's tncht v^lsnil^, - Die Ad-wäon!,,, d^r H l!n,a und d^r Brttkotzen gc- R122 schieht stückweise, jene des Kotzenzeuges zu Pferdedecken aber in einzelnen Blättern. — Zu diesen Wollsorten ist rein gewaschene weiße Zakelwolle bedungen und sie können eben so aus Maschinen-, wie aus Handgespunst erzeugt seyn. — o. Zu Hemden«, Ga-tien- und 3 e i ntüch er-Lei nwa noe n können auch 10 Procent Futterleinwand und ebenso zu Kittelzwilch »5 Pro cent Futterzwilch angeboten werden. — Die Ga-ticn- und Leintücher-Leinwanden werden nach einem gemeinschaftlichen Muster übernommen und cö besteht daher auch für dcide eine und dieselbe Qualität. — Sttohsn. -ä. Von den Lederg at tungen für den Mon. turscommiffionsgebrauch werden das Oder», Brandsohlen-, P fu ndsoh le n-, Ter. zen? und Juchten-Leder nach dem Gewichte übernommen. — Das Terzenled.r, wel ches bisher unaus gefalzt zu liefen vorgeschrieben war, kann auch ausgesalzt ge> litfert werden, wenn es im Offerte angetragen und dieser Antrag bei der Offerts-Erle-oigung vom hohen k. k. Hofkriegsrathe bewilliget worden ist. — Die Abwägung geschicht stückweise, und was jede Haut unter einem Wierttl Pfund wiegt, wird nicht vergütet; wenn daher eine Obcrleoerhaut 6 Pfund und 30 Loth wiegt, so werden nur 8^ Pfund bezahlt. — N.'bst der guten Qualität kommt is bei diesen Häuten hauptsächlich auf die Ergiebigkeit an. welche jede Haut im Verhältnisse ihies Gewichtes haben muß, dagegen wird ein bestimmtes Gewicht der Häute nicht gefordert. — Diese Ergiebigkeit ist dadurch bestimmt, daß die leichten Oberleder', dann die Pfund- und Brandsohlenhäute zu Schuhen unh Stiefeln, die schweren Oberlederhaute zu Riemzeug, die Terzenhäute zu Czakoschirmen, Patrontaschen-Dlckeln und Satteltaschen, das Iuchtenleder zu Säbelgehängen, dann zu Hand' und Stock» riemen das anstandlose Auslangen geben müssen. — Das Pfundleder muß in Knoppern ausgearbeitet styn. — Von den übrigen Ledergattungen werden die rohen Rindshaute nach der Ergiebigkeit an Sitzleder mit Bind- riemen zu ungarischen Sätteln, das weiß gearbeitete S a m i sch l e d e r in ganzen Häuten oder iu Kernstücken, jedoch nur nach der Ergiebigk.it an Infanterie. Patrontaschen- und an mit un- entgeltlicher Zugade von Säbel- und Bajon-net'Taschil,,, die geäscherten Alaunhäute in zwei Gattungen zu glcichcn Th,'l-le», nämlich die erste Gattung zu !9 Pfund mit der Elgiebigk.it von 10 Ltl'ick Husaren-Untergurten oder 12 Paar Vt^griem",, und die zweite Galtulig zu i5 Pfund mit der Ec-giebigk.it oon 8 Stuck Husaren-Nutergur^n, oder l2 Stück Hinttr^ugcn, l)ann die brau-"cn lo haaren Kildfclle in F Galtun-gen, nämilch ^t.i der l. Gattung mit rer Ergllblgkcit von 2 Paar Befttzl^d.>r zu Car^l' l.r>e^Pautalo»5 uno .2 Garnituren Kliopf-schling.« zu ^am.schen, ^l der 2. G^U» tung m,t 0cr Ergicdigkeit von i'<, Paar Be° fttzleder zu Cauallerie-P^n^lo>,s u^d 1'l Garnituren Äuopfschlingen zu Gamaschen und >j der 3. Gattung mit der Ergiebigkeit von T Paar Besetzleder zu Cavallerie-Pantalons, 1 Stück Schweißleder zu Infanterie - Czako und IN Garnituren Knopfschlingen zu Gamaschen, endlich die lohgar braunen Schaffelle ebenfalls in 3 Gattungen, nämlich 'lztel der I. Gattung mit der Ergiebigkeit von'4 Sabeltaschendeckcln, ^tel der 2. Gattung mit der Ergiebigkeit von 3 Säbeltaschendeckeln und '^tel der 3. Gattung mit der Ergiebigkeit von 2 Sa'deltaschendeckeln geliefert. — e. Von den Lämmerfellen werden 4 Stück schwarze zu einer Sattelhaut und 2 Stück schwarze zu einem Pclzbräm, dann 3 ^-tück weiße zu einem Pelzfutter gefordert und sogestaltig angekauft. — Zu einer Garnitur dursen weder weniger noch mehr Stücke ange^ nommcn werden und es müssen durchgehende Winterfelle seyn, welche in Schrott gearbeitet, jedoch nicht ausgeledett sind. — Von den Fellen zu Sattelhauten kann nur Ein Stück, welches zum Mittelsitz, gehört, etwas rö'thliche Spitzen haben, die übrigen Fette zu Sattelhäuten aber, wie auch jene zu Pelzbrämcn müssen durchgehends natmschwarz seyn. — f. Die Bärenhäute zu Grenadiermützen können naturschwarz oder auch echtschwarz geliefert werden. — Ihren Werth bestimmt die Ergiebigkeit an Bramen zu Grenadiermützen, welche sich bei der Uebernahme durch die Aus- 1123 zeichnung ergibt. — 8- ^" Fußbekleidungsstücken werden sieben Gattungen, nämlich: deutsche Schuhe, ungarische Schuhe, Halbstiefel, Husaren-Czismen, Matrosenschuhe, Fuhrwesensstiefel und Czikosen-Czismen übernommen. — Jede Fußbekleidungs - Gattung muß in den da. für bei Abschließung des Contractes festgesetzt werdenden Classen geliefert werden. Doch ist der Lieferant an dieses Verhältniß nicht gleich im Anfange der Lieferung gebunden, sondern es wird nur gefordcrt, daß in keiner Classe eine Ueberlieferung geschehe, und daß das früher in einer oder der andern Classe weniger Gelieferte bis zum Ablauf der Frist nachgetragen werde. — Wer eine Lieferung anbietet, muß sich verbindlich machen, auf jedes hundert Paar deutsche Schuhe bis W Paar ungarische Schuhe, 15 Paar Halbstiefcl und 5 Paar Husaren-Czis-men mitzuliefern, wenn eine solche Anzahl gefordert wird; doch können Halbstiefel und Husaren-Czismen eben so wie Matrosen-Schuhe, Fuhrwesen-Stiefel und Czikosen-Czismen für sich allein und unabhängig von den andern Sorten angeboten werden. — Die Fußbekleidungsstücke können ganz fertig oder complett zugeschnitten angeboten werden. Wenn sie fertig angenommen werden sollen, müssen solche nicht allein dem äußern 'Ansehen, sondern auch ihrer innern Beschaffenheit nach mustere und qualitätmäßig befunden werden. — Zur Erkennung der innern Beschaffenheit müssen sich die Lieferanten der üblichen Trennungsprobe mit 5 Procent des Ganzen unterziehen und sich gefallen lassen, die aufgetrennten Stücke, wenn auch nur eines davon unangemessen erkannt wird, ohne Anspruch auf eine Vergütung für das geschehene Auftrennen sammt den übrigen nicht aufgetrennten 95 Procent der eben überbrachten Parthie als Ausschuß zurückzunehmen. — Die bloß zugeschnitten gelieferten Fußbekleidungsstücke müssen ebenfalls in allen Bestandtheilen vollkommen entsprechen und qualitätmaßig seyn. — Der Zuschnitt liegt dem Lieferanten ob, und er kann zu diesem Behufe die Patronen, nach welchen geschnitten werden soll, von der Monturöcommission erhalten. — I,. Die Hutfilze l» !» <ü«s86 und ü !a pupe müssen nach den bestimmten Gattungen in der Kopfweite, in der vorgeschriebenen Höhe, Breite, Weite und Schwere eingeliefert werden ; sie müssen von der besten unverfälschten Lämmcrwolle erzeugt, gut geformt, gleich und kernhaft gefilzt, nicht zu stark geleimt oder gesteift, nicht langhaarig, schuppig oder schabenfräßig, noch weniger aber mit Löchern oder Brüchen behaftet, schön schwarz, echt und gut gefärbt seyn, und außerdem zu jedem Hute eine halbe Elle Stulpschnüre eingeliefert werden. — i. Die geschorenen Alaunhäute mit der Widmung zu Zuggeschir-. ren für das Fuhrwesen werden in drei Gattungen angenommen, von welchen die 1. Gattung 7 Schuh 8 Zoll sammt Kopf lang, 6 Schuh breit und 24 bis 25 Pfund schwer; die 2. Gatt. 8 Schuh sammt Kopf lang, 6 Schuh breit, jedoch nur 22 bis 23 Pfund schwer; endlich die 3. Gattung 7 Schuh 6 Zoll sammt Kopf lang, 5 Schuh 4 Zoll breit und 18 bis 2N Pfund schwer zu seyn hat. — Von lohgaren unge schmier ten Kuhhäuten zu Sätteln, wovon zwei Gattungen eingeführt sind, hat die 1. Gattung in der Länge sammt Kopf 6 Schuh, und in der Breite 5 Schuh 6 Zoll zu messen, dann 11 bis 12'^ Pfund zu wiegen, die 2. Gattung aber sammt Kopf 5 Schuh lang und 5 Schuh breit zu seyn. dann 1U bis 11 Pfund zu wiegen. — Die in Fischthran getränkten braunen Kuhhäute zu Blasbälgen haben die nämliche Größe wie die lohgaren ungeschmierten Kuhhäute 2ter Gattung , und werden auch im Allgemeinen nach dem für diese letztere Gattung sanctionirtcn Muster beurtheilt. — Sie müssen ganz besonders ohne alle Löcher, Fehlschnitte und Engeringe, in. Fischthran ausgearbeitet, auf gleiche Dünne ausgefalzt und ausgckreispelt seyn. — Das Gewicht einer solchen Haut ist wegen ihrer größern Reinheit auf der Fleischseite, um ein Pfund geringer als jenes der Kuhhäute 2. Gattung, mithin pr. Haut 9 bis 1U Pfund. — Die Pferdehäute zu Kummeten und Deckeln müssen durchaus sammt Kopf 6 Schuh 6'Zoll lang, 5 Schuh breit seyn, und das Gewicht von 7 bis 8 Pfund haben. — Die Alaun haute müssen rein geschoren, in Alaun und Salz gut gearbeitet, nicht narbenbrüchig und nicht haarlos, wie auch nicht spicsig seyn, und daher in letzterer Beziehung gegen daß Licht gehalten, keinen Schein werfen, sondern undurchsichtig und im Anschnitte ganz weiß, dann ohngeachtcr ihrer Dicke und Festigkeit dennoch biegsam seyn. — Die Kuh- nnd Pfcrdehäute müssen im Lcder gleich und rein, in Lohe gut gegärbt und im Angriffe gelind seyn, eine schöne und gleiche braune Farbe haben, und dürfen im Schilde durchgeschnitten, keinen dunkelbraunen oder hornartigen Streif zeigen. 1524 — Sämmtliche Haute dürfen auf der Fleischseite nicht zu viel Aas haben, und müssen ohne Schnitte, Löcher und Engeringe, dann gegen den After nicht zu abschüssig und überhaupt so beschaffen seyn, daß sie nebst der gehörigen Qualität auch die vorgeschriebene Ergiebigkeit besitzen. — 2. Von - den contrahirten Objecten (mit Ausnahme des geschorenen Alaunleders) der lohgaren, braunen, unge-schmierten und der in Fischthran getränkten, endlich der Pferdehaute, wofür weiters besondere Raten bestimmt werden, soll '^ bis Ende April, das zweite und dritte Viertel zwischen dem 1. Mai bis Ende Juli und das letzte Viertel zwischen dem I. August bis Ende September 1848 geliefert werden. — Doch wird es den Offerenten freigestellt, hierbei gleich ursprünglich andere Einlieferungs-Termine zu stipuliren, nur dürfen diese nicht über den letzten October 1848 hinausgehen und die Hälfte des zu contrahirenden Quantums spätestens bis Ende Juli 1848 abzuliefern angeboten werden. — Die Lieferung des Fuhrwesen-Leders, nämlich des geschorenen Alaunleders, der unge-schmierten und der Fischthran getränkten Kuh-, dann der Pferdchäute darf nicht früher als im November 1848 beginnen, und muß zur einen Hälfte bis Ende December 1848, und zur andern Hälfte bis Ende März 1849 beendigt seyn. — 3. Wer eine Lieferung zu erhalten wünscht, muß die Quantitäten und die Preise, die er fordert, in Conventions- Münze, und zwar: für Tücher, Halina, Leinwanden und Zwilche pr. eine Wiener Elle; für Kotzenzeug zu Pferdedecken und Bettkotzen pr. ein Wiener-Pfund; für Ober-, Pfundsohlen-, Terzen-, Juchten- und Brandsohlen-Leder pr. einen Wiener-Centner; für ro^e Rindshäute pr. eine Garnitur Sitzleder mit Bindriemen, zu ungarischen Sätteln für geäscherte Alaunhäute, braune Kalb- und Schaffelle gattungsweise pr. eine Haut und rücksichtlich pr. ein Felle für Samisch-leder pr. Garnitur zu 1U Infanterie-Patrontaschen und 21 Infanterie-Tornister-Tragriemen, mit Beigabe von 2 Stück Bajonnett-, dann 1 Stück Säbel- undBajonnetttascheln, für Lammerfelle pr. Garnitur, bestehend in 4 Stück zu einer Sattelhaut, in 2 Stücken zu einem Pelzbräme und m 3 Stück zu einem Pelzfutter — für Bärenhäute pr. Bräm zu einer Grenadiermütze, für Fußbekleidungen pr. Paar, für Hutfilze pr. Stück, für geschorene Alaun- und lohgarbraune ungc-ichnnerte Kuhhäute gattungsweise pr. eine Haut, dann für Pferde- und für die in Fischthran getränkten Kuhhaute ebenfalls pr. eine Haut, in Ziffern und Buchstaben, dann die Monturscom-mission, wohin, und die Lieferungs-Termine, in denen er liefern will, deutlich angeben, für die Zuhaltung des Offertes ein Reugeld (Vadium) mit fünf Procent des nach den geforderten Preisen ausfallenden Lieferungswerthes entweder an eine Monturscommission, oder an eine Kriegs-caffa erlegen, und den darüber erhaltenen Depositenschein mit dem Offerte einsenden. — Den Offerenten auf Samischleder wird dabei noch besonders gestattet, auf die ganze Zahl der von ihnen zu liefern offenrten unbeschriebenen normalmäßigen Garnituren noch IN pSl- (.Vnl an leichtern Garnituren, jede zu fti Infanterie-Tornister - Tragriemen, mit Beigabe von 7 Bajonnett-dann 3 Bajonnett- und Säbeltascheln, jedoch wie sich von selbst versteht, um billigere Preise anzutragen. — 4. Die obgedachten Reugelder können auch in österreichischen Staatspapicren, in Realhypothekcn, oder in Gutstchungcn geleistet werden, wenn deren Annehmbarkeit alö pupil-larmaßig von dem Landes-Fiscus anerkannt und bestätigt ist. — 5. Diejenigen Offerenten auf Leinwaren, welche schon in dm Offerten diesen Wunsch ausdrücken, wird gegen vorher zu leistende gesetzliche Sichcrstellung ein unverzinslicher Vorschuß bis zur Höhe eines Viertheils des ganzen Lieferungswerthes bewilliget, dieser kann jedoch erst nach Ratisicirung des Contractes behoben , und muß im Laufe der ratenweise bedungenen Lieferung durch Rücklaß eines Viertels des Lieferungs-Erlöses wieder abgezahlt werden, nach dessen Tilgung erst die eingelegte Vorschußcaution zurückbehoden werden kann. — tt. Die Offerte müssen versiegelt sammt dem Depositenschein gleichzeitig , jedoch jedes für sich entweder an den hohen k. k. Hofkriegsrats) bis Ende October, oder an das General - Commando bis 15. des-selben Monats eingesendet werden, und es bleiben die Offerenten auf Lein - und Wollwaren für die Zuhattung ihrer Anbote bis 10. December, jene auf andere Artikel aber bis letzten December 1847 in der Art verbindlich, daß es dem Militär - Aerar freigestellt bleibt, in dieser Zeit ihre Offerte ganz oder theilweise anzunehmen , und auf den Fall, wenn der eine oder der andere der Offerenten sich der Liefernngsbcwilli-gung nicht fügen wollte, sein Vadium als dem Aerar verfallen einzuziehen. — Die Badien derjenigen Offerentcn, welchen eine Lieferung bewilliget wird, bleiben bis zur Erfüllung des von ihnen abzuschließenden Contractes als Erfüllungs- IÄ25 Kautionen liegen, können jedoch auch gegen andere sichere, vorschriftmaßig geprüfte, und bestätigte Cautions-Instrumente ausgetauscht werden; jene Offerenten aber, deren Anträge nicht angenommen werden,, erhalten mit dem Bescheide die Depositenscheine zurück, um gegen Abgabe derselben die eingelegten Vadien wieder zim'ickbeheben zu können. — 7. Die Form, in welcher die Offerte zu verfas-. sen sind, zeigt der Anschluß — nur müssen jene, die in den stämpelpsiichtigen Orten ausgestellt werden, sofern sie gerade an den hohen k. k. Hofkriegsrat!) gesendet.werden, auf einen 15 kr. Btampel, die an das Mil.-Gen.-Commando eingereichten aber auf einen Itt kr. Wtämpel geschrieben seyn. — O.Offerte mit andern, als den hiemit aufgestellten Bedingungen, und namentlich solche, in welchen die Preise mit dein Borbehalte gemacht werden, daß keinem Andern höhere Anbote bewilligt, und wenn doch solche angenommen würden, diese auch den wohlfeileren Dffcrenten, oder umgekehrt den theuerern Offerenten, deren Preise zu hoch befunden werden, die Lieferungen zu mindern Preisen, wie sie Andere angeboten und bewilliget erhalten, zu Theil werden sollen, wie auch Nachtrags - Offerte bleiben unberücksichtlget. l—-9. Die übrigen Contracts-bedingungm können bei jeder Monturscommission eingesehen werden. — Vom k. k. Militär- Gene-ral-Commando in Laibach am 17. September 1847. Offert. — (Vo n A u ß e u.) Offert des N. N. aus N N. Der D^po-sllensch'.-m dazu über em Radium lm Betrage von... st, Conv. Münze wurde unter einem an .... üi?ergedcn. — (Von Innen) Ick> En« dcsgeferligter, wohnhaft in.....(S^adt, ON, Herrschaft, Vierc^l, Kreis oder Eomitat, Prooi„z) erkläre hi^mic in Folge der geschehe-n den — Kreuzei'. — ... W'cucr (5'lltN dur.kll, blaues l^/,g W!cn,r Elle breir/s, schivendun^s-freies, ln Wolle gcfärdles, Uliapprelines Mou-tlnöluch, die EU. zu . . . fl. — kr. ... Gulden — Kt^uzer. — . . . Wielicr Elle«, dune kelgtünes 1V,<. Wiener Elle l'r.lt>s, schwen. dungssreits, in Wolle gefärbtes, unapprctir, trs Monlurstuch, die EUc zu . . . fl. — kr. . . . Gulden — Kreuzer. - . , , Mcner El' lcn dunkcldrauncö i V,5 Wiener Elle dreiteß, schwendungsfreies, in W^lle gefärbtes, unap« pretirtes Monlurtuch. die Elle zu ... ft — tr. . . . Oulocn — Kreuzel-. — ... Wiener Ellen graulNtlirt^5 ^ Wiener Elle breites, uu» genäßtes, unappretirtes Monturstuch, die Elle zu ... ft, — kr. . . . Gulden — Kreuzer . . . Wiener Ellen hechrgraues ^ Wiener Elle brn, t^s, ungenäßses, unappretilteö Monturstuck, die Elle Zu ... st. — kr. .'. . Gulden — Kreuzer. — ... Wiei-.er Ellen ^ Wiener Elle breite, ungenaßtc uuo unapprerirte H^llina, die Elle zu ... ft. — kr. . . . Gulden — Kreuzer. — . . . Blätter Kotzenzcug zu Pferdedecken für schwere Oauallerie, das Wiener Pfund zu . . . kr. . . . Kreuzcr. — ... Blatter Kotzsnzcug zu Pferdedecken fur l.ichte C^vallerie, das Wien. Pfund zu ... kr. . . . Kreuzer - ... Stück einfache zweidlättrige Blttkotzen, das Wiener Pfund zu ... kr. ... Kreuzer. . . . W. Ell. Hemdm- . ^ die Clle Zu — kr. . . Kreuzer. . . . ,, „ Mati.'n u. Leintücher / ^ die Elle zu — kr. . . Kreuzer. ... „ « Futter. > l Wiener Elle )> die Elle zu — kr. . . Kreuzer. ... „ .. Gtrohs^k- ^ ^'"lle Leinwand . yi, EUe zu - kr. . . Kreuzer. '>. „ „ Emb^U^ge- ) 1 die Elle zu — kr. . . Kreuzer. - - - W. Ell. Kltlel- ^ l W, Elle dreicen . die Elle zu — kr. . . . Kreuzer. « ' . ., „ Fuller- s Zwilch s die Elle zu — kr. . . . Kreuzer. - - - Clr.loygarcs Oderleder zu Bchuy-u.Stiefelriemen, der W «Ztr. zu .. ft. —> kr.. . Gld. —Kzr. ... „ in Knoppl'rn gea.lnl'lcs Pfundsohlen ^ <" der W Clr.zu . . ss. —kr.. . Gld. — Krz. ... „ lohg-n-^ Brandsohlen -'s ^ der W, Ecr. zu .. ft. — kr... Gld. — Krz. ' . - « do. unaus.qefalztcs Terzen - / Leder, < der W. die Garnitur zu / 2 Stück B^jonnettascheln und oder Kernstücken. l j l Stück Sä'l'el. und Bajonncttaschel zu ' f . . fi. - kr. . . Gld. — Krz. . . . 6l Slück Tornistcrlragriemen, 7 Bajonnec-. 3 Babel« und Bajonneltascheln zu . . st. - kr. . . Gulden — Kreuzer. - . . Garntturen-Sitzlcder mit Bindricmen zu ungarischtn Sätteln in ausgezeichneten röhrn Rinds-häuten, die Garnitur zu . . fi. . . — kr. . . Gld. - Krz. ... Garnitur schwarze Lammerfclie zu Talll-lhauten < d,e Garnitur zu . . fl. — ki.. . Old __Krz. . . . Garnitur schwarze Lammerfclle zu P^,dramen, die Garnitur zu . . . fl. — kr.. . Glo. — Kr;. .^. . Garnitur weiß.- Lammcrsellc zu Pelzfutter, die Garnitur zu ...fi. — kr. . .'Glc. -Kl». . . . Stück Bräme zu Grinadiermützen in ausgezeichneten Bärenhäuten, den B^äm zu . . st. — kr. . . Glo. - Krz. . . < Paar deutsche Schuhe / ... fi. — kr. ... Gld. — Krz. ...» ungarische Schuhe U ... fi. — kr. ... Gld. — Krz. ... ^ Haldsllestl im ganzen fertigen ^ ... fi. — kr. ... Gld. - Krz. ... „ Husaren-Czismen. Zustande, das <. . . . fi. — kr. . . . Old. — Krz. ... „ Matrosenschuhe Paar zu ^ ... fl. — kr. ... Old. — Krz. ... „ Fuhrwlftnsstiefel s ... ft. — kr. ... Gld. — Krz. . . . „ Ejlkosen-Czismen ... ft. — kr. ... Gld. - Krz. ... „ deutsche Schuhe ^ . . . fi. — kr. . . . O>d. — Krz. ... ^ ungarische Schuhe F ... ft. — kr. ... Old. — Krz. ... n Halbftief.l ^ complet zugtscknit- . . . fi. — kr. . . . Olr. — Krz. . . . ^ Husaren CMmen / ren, daß Paar ... ft — kr. ... Glo. — Krz! ...» Mattosenscklche l zu ... ft. — kr. ... Old. — Krz. . . . ^ Fuhrweftnsft'efel ^ . . . ft. - kr. . . . O,h. ^ Krz. . . . „ Cz'kojen. Czism.n ^ . . . fi. »» ^ ^ ^^ ^. ^ . . . Stück Hulfilze » ls <^as56, das Stück zu ... ft. - kr. ... Gulden - Kreuzer . . . n do. » ig ?gpe, das Stück zu ... fl. — kr. . . . Gulden — Kreuzer. ... ^ l. Gattung geschorner Alaunhäute, diiß Stück zu . . si. — kl. . . Gld. — Krz. . . . „ 2. do. d^s Stuck zu . . ft. - kr. . . Ald. - Krz. ... „ 3. do. das Stück zn . . fi. — kr. . . Glc< — Krz. ... « l. Gattung lohgare braune ... das Stück zu . . ft. — kr. . . Gld. — Krz. ... „ 2. Gattung ungeschmicrte Kuhhäute, das Stück zu . . ft. — kr. . . Gld___Krz. ... „ lohgare, braune, in Fischthran getränkte Kuhhäute, das Stück zu ss - k/ . . . Gld. Krz. ... ^ lohgare braune Pferdehäute . . . das Stück zu . . ft. — kr. . . Glo. —Krz, in Conv. Münze ln folgenden Terminen.................... .................... in die Monlurscommission zu N. nach den mir wohlbekannten Mustern und unter genauer Zuhaltung der mit der Kundmachung ausgeschriebene» Bedingungen und aller sonstigen, für solche Lieferungen in Wirksamkeit sichenden Contrahi-rungsvorschrifcen liefern zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem eingtl.gten Vad,um von.....fi. gemäß der Kundmachung hafte. Gezeichnet zu N. am .. ten .... !6'4?. — Unterschrift des Offerenten, sammt Angabe des Gewerbes.