zur Laibacher Zeitung. Ri-. 161. Samstag den 13. December 1847. Vubermal - Verlautbarungen. Z. 2l03. (3) Nr. 2667,- Surrende des k. k. illyrischen Guoerniums über verlie hene Privilegien. — Zufolge eingelangter hoher Hofkanzlei-Decrete vom 24. und 27. October 1847, 3ahl 32266 und 33l55, hat die k. k. allgemeine Hofkammer nach den Bestimmungen des allerhöchsten Privilegien« Pattntcs vom 3,. März l632 am F. und 6. September l. I. die nachfolgenden Privilegien verliehen: l) Dem Johann Hofmann, Weber, wohnhaft in Gumpendorf bei Wien, Nr. 475, für die Düuer von einem Jahre, auf die Verbesserung an dem Mechanismus cincs Webestuhles, wodurch mit Vermeidung der Nadelschnitte auf einem und demselben Webestuhle zu gleicher Zeit zwei Stücke F.lp^r-, Plüsch- oder Sammetstoffe verfertiget werdcn können. — 2) Dem Heinrich Elbogen und der Amalia Elbogen, wohnhaft in W,en, Leopoldstadt, Nr. 7ll, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung in der Ezcugung der sogenannten „spie-gellackirten Lederleinwand", welche dos lak-kirtc Leder in allen Beziehungen ersetze, weder der Länge, noch der Breite nach zerreiße insbesondere aber zu Fußbekleidungen, zur Erzeugung van Uebcrschwungricmen für das Mi. lilär, zu Pferdezaumungen, zu Meubclüber-zü'gcn, zu Wagendecken, kurz: zu allen jenen Industrie-Gegenständen, wozu bisher lacki», tes Lcder gebraucht wurde, verwendet werden könne, in der Erzeugung bedeutend billiger als das lackirte Leder zu stehen komme und diesem weit vorzuziehen sey. — 3) Dem Franz Edlen v. Schmid , Unioersitats - Buchdrucker nnd Schriftgießer, wohnhaft in Wien, Alser-vorstadt, Nr. 267 , füe die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung und Verbesserung in der Erzeugung aller Gattungen Spielkarten auf der Buchdruckerpresse, welche in der Wesenheit darin bestehe, daß die Farben der Gemälde durch einen Ueberzug von Firniß beson-dcrs haltbar gemacht, die gänzliche Undurch-sichligkeit bewerkstelliget, der genaueste Schnitt mittelst einer Maschine von ganz eigener Con» struction hergestellt werde, und die so erzeugten Spielkarten äußerst billig zu stehen kommen. — 4) Dem Joseph Artner, bürgl. Sieb« machermeister, wohnhaft in Wiener. Neustadt, Nr. 239, für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung in der Verfertigung der Drahtgitter, wodurch alle Gattungen Draht-gittcr-Arbeilen von Eisen- und Messingdraht, in runder oder viereckiger Form, in der Breite von drei bis sechs Schuhen, und in der Länge von hundert bis sechshundert Schuhen mittelst einer Masckine genauer, reiner und bedeutend billiger als bisher erzeugt werdcn. — 5) Dem (^rlo Vei-oel, Seioenfabrikanten, wohnhaft in Lyon, derzeit in Mailand, ^c»i-»c» äi ?orta Delueäe Nr. 3655, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung eines neuen Webestuhles aus Holz und Gußeisen, auf welchem zu gleicher Zeit zwcl zusammenhängende Stücke Seiden-Felper-Stoffe in einer Lange von 70 Centimeters erzeugt werdcn, welche sodann mittelst lines an dem Stuhle eigens angebrachten Schneide-Instrumentes von einander getrennt werten können. — 6) Dem Uaui-ixia Delia und dem 6iu86ps>6 8s»!,nng, wohnhaft in Turin, (durch Uazziininu Visäign, wohnhaft in Mailand, (^urso ^rgnoezco Ni-. 5/6o), für die Dauer bis zum 19. Mai l85l, auf die Elfindulig in der Fabrication des marmor-ahnlichen Mörtels (lüimenling,!)!'«?). (In den saromischen Staaten ist diese Erfindung vom l9. Mai l6't6 an, auf fünf Jahre patentirt). — 7) Dem Johann Georg Bodmcr, Maschinist, 1392 wohnhaft in Manchester, derzeit in Wien, (durch Moriz Edlen y. Tschoffen, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 579), für die D^uer von drei Jahren, auf die Verbesserung in der Construc« lion und Stellung der Schienen, Schienen-stuhle, der Holzunterlagen (sleepers), der Uebcrgänge, der Ausweicher und der Locomo-tiv- und Wagenräder bei Eisenbahnen, wodurch, besonders del großer Geschwinoi^k.ic, ein viel ruhigeres und sicheres Gehen der Locomotive und Wagen erzielt, die Abnützung der Schienen, Räder, Achsen und Lager schr vermln-dert, und für die Paffagiere eine größrre Gi, chethcit, als bisher, erlangt weroe. — 6) Dem Johann Lazina, gewesener Braumeister, wohnhaft in Aussig an der Elbe in Böhmen, (durch Franz Schlcchta, k. k. Beamie, wohnhaft in Wien, Leopoldstadl, Nr. 672), für dle Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung eines rauchfreien Malzdörr-Apparatcs, wodurch das Malz mit gänzlicher Beseitigung der bisherigen äußerst kostspieligen Holzfruerung mittilst des weit billigern Steinkohlen: Feuers besser, schneller und mit einer bedeutenden Ersparung gedorrt werden könne. — 9) Dem l^iuseppL Vioini, wohnhaft in Valbron» in der Lom» bardie, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung eines Rades, welches durch ei» nen Wasserstrahl getrieben wird, und bei jedem Werke als Kraft benutzt werden könne. — l0) Dem gen-Laternen auf cine so sichere Art ftstgchal ten werden, daß sie selbst bei der größten Erschütterung nicht herausspringen können. — 13) Dem Ernest Elisaus Egloff, Handluna.s-reisender, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 738, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung, gewöhnliches Papier dergestalt zu präpariren, daß es die in den Manufacture Waren, Druckereien bisher verwendete Wachs» leinwand und das ordinäre Papier der Art ersetze, daß durch Anwendung desselben nn Er-sparniß von 50 Percent erzült werde. — 14) Dem Johann Baptist Filz, Parfümeur, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 6,6, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entdeckung einer neu zusammengesetzten Pomade (Früh» lings» Kräuter ^Pomade genannt), welche allen Anfordtrungen einer Haupthaar,Conscrvirungs- Pomaoe entspreche, von allen gewürzhaften Gerüchen und starken Oel-Essenzen frei s.y, und dadurch viele ausländische Pomaden und Haar-Oelc entbehrlich mache. — 15) Dem Franz Stabler, Großhandlungs-Buchhalter, unter der Firma: Carl P^ttolini, wohnhaft in Wien, Leopolostadt, Nr. 708, für die Dauer von ei- mm Jahre, auf die Verbesserung der Lastwa» gen, welche in der Wesenheit darin bestehe, mit der gleichen Anzahl Pferde eine größere Last als bisher führen zu können. — Laidach am 20. November 18^7. InErmanglung eines Landesgouverneurs: Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Carl Freiherr«. Flödnigg, k. k. Gubernialrath. Z. 2l3l. (2) Nr. W558 aä 30698. Edict. Von dem k. k. kärntnischen Stadt' und Landrechte wird hiemit bekannt gemacht: Es sey bei demselben eine Rachsprotocollistenstelle mit dem jährlichen Gehalte von 800 st. C. M., und dem Vorrückungsrechte in die höhere Be« soldungsclasse von 900 fl. <§. M., in Erledl, gung gekommen, zu deren Besetzung und für den Fall der Vorrückung eines oießlandreHt. lichen Criminal Actuals, auch zur Besetzung der Crimwal-Actuarsstelle mit dem jährlichen Gehalte von 600 fl. C. M., der Concurs mit - dem Beisätze ausgeschrieben wird, daß die Be-, werber ihre gehörig belegten Gesuche, und zwar 1 die bereits >'ei einer öffentlichen Behörde die- - nendcn Individuen durch ihren Amtsvorstano, , binnen 4 Wcchm. vom Tage der ersten Ein- - schaltung dlifts Edicces in die Klagenfurter , Ztitunst, zu überreichen und darin zugleich an-. zugeben haben, ob und wie ferne dieselben mit 1393 einem Beamten dieseS k. k. Stadt« und Land, rechtes verwandt odvr verschwägert seyn. — Klagenfurt am 27. November <847. Z. 2130. (2) Nr. i5590 aä 308l7. Edict des k. k. innerösterr. kärnt. Apella« tionsgcrichts. — Nachdem bei dem k. k. Stadt« und 3andrechte in Trieft eine Raths« stelle mit dem systemifirten G.Halte von jährlichen ^600 st. C. M., und dem Vorrückungs-rechte in die höhere Besoldung von lgOl) und 2000 st. C. M.. in Erledigung gekommen l,t. so hoben d,e, welche sich um diese Stelle be-werbcn wollen, ihre gehörig belegten Gesuche mit dem Zeugnisse über die Kenntniß der dem» schen und italienischen Sprache und mit der Erklärung, ob und in wclchem Grade sie mit einem Beamten des besagten Stadt- und Land-rechtes verwandt oder verschwägert seyen, binnen 4 Wocher, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edictes in die Wiener Zeitungs-dlätler, durch ihre Vorstände bei dem k. k. Stadt« und Landrechle zu Trieft zu überreichen. — Klagenfuri am 2. December l8'l?> Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. 2134. (2) Nr. 21V93. Kundmachung. Zur Sicherstellung der Verpflegung des in Laibach und Concurrenz stationirten k. k. Militärs und der zeitweisen Durchmärsche, an den Artikeln Brot und Hafer, für die Zeit vom I Juni bis Ende Juli 18^8, wird die öffentliche Suvarren-dirungs-Behandlung bei diesem k k. Kreisamte am 12. Jänner 1848, Vormittags um 10 Uhr, Statt finden. — Das tägliche Crforderniß besteht in 14U0 Portionen Brot ü 51'/2 Loch, und in 125 Portionen Hafer a '/, Metzen, dann in dem unbestimmten Bedarf für Durchmärsche. — Ferners wird zur Richtschnur bekannt gegeben: __ 1» Har jeder Offerent vor der Behandlung ein Vadium von5W st. C.M. bar zu erlegen, welches am Schlüsse derselben den Nichterstehern rückgestellt, vom Erstchcr aber bis zum Cautions-erlage rückbehaltcn werden wird; ferners sich vor der Commission auszuweisen, daß er für die zu übernehmenden Verbindlichkeiten solid und hinreichend vermöglich sey. 2) Werden auch Offerte für einzelne Artikel angenommen, jedoch wird dem Anbote für gesammte Artikel bei gleichen Preisen der Vorzug gegeben. Zur Beseitigung von Beirrungen müssen die Offerte schriftlich mit dem vorgeschriebenen Stämpel der Commission über- geben werben, und darin erklärt seyn, daß der Offerent sich allen jenen Bestimmungen, in Beziehung auf die Contractsdauer, den Umfang des Geschäftes und dergleichen fügen wolle, welche die Landcsbchörden zu beschließen finden. — 3) Anbote von stellvertretenden Offerenten werden nur dann berücksichtiget, wenn sie mit einer gerichtlich legalisirten Vollmacht versehen sind. — 4) Nachtragsofferte, als den bestehenden Vorschriften zuwider, werden zurückgewiesen. — 5) Muß der Ersteher bei Abschluß des Contractes eine Caution mit 8 M der gesammten Gelderträgniß, entweder im Baren oder in Staatspapieren nach dem Course, oder auch fideijussorisch zur k. k. Militär-Haupt-verpfiegs-Magazinscasse allhier leisten, wobei noch bemerkt wird, daß nur die von der k. k. Kammer-procuratur als gültig anerkannten Cautions.-Instrumente angenommen werden. — 6) Wird auch die Crforderniß für die zeitweisen Durchmärsche in der Hauptstation Laibach sichergestellt, deren Größe zwar im Voraus nicht bestimmt werden kann, wofür aber am Verhandlungstage die näheren Bestimmungen werden vorgezelchnet werden. — Die wcitern Auskünfte und Contractsbeding, nifse können taglich zu den Amtsstunden in der hiesigen k. k. Militär-Hauptverpstegs-Magazins-Kanzlei eingeholt werden. — K. K. Kreisamt Laibach am II. December 18 N Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 2 38. l2> Nr. 1l435. Vom k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey zur Versteigerung der Maria Hoffdauer'schen Verlaß - Effecten, bestehend in Einrichtungsstücken, Leibeskleidern und Wäsche, die Licitation in der Gradischa-Vorstadt Nr. 49 auf den 7. Jänner 1848 und die folgenden Tage, Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, bestimmt worden, wozu die Kauflustigen mit dem Beisatze eingeladen werden, daß die Gegenstande nur gegen gleich bare Bezahlung werden hintangegeben werden. — Laibach am 4. Dlcember 1847. Äemtliche Verlautbarungen. Z. 2124. (3) Nr. "°°72«.2. Concurs-Kund machung. Im Bereiche der k. k. steiermärkisch-illyrischen Camcral-Gefallen-Verwaltung ist eine Kanzlei-Offizialsstclle, mit dem Gehalte jährlicher Sechshundert Gulden, in Erledigung gekommen, zu deren Wiedcrbesetzung, und im Falle der graduellen Vorrückung zur Besetzung einer derlei Offizials-stellen mit dem Gehalte von Fünfhundert Gulden 1394 Conv.-Münze, hiemit der Concurs bis Ende December 18-l? eröffnet wird. — Jene, welche sich hierum bewerben wollen, haben ihre documen-tirten Gesuche innerhalb der Concursfrist im Dienstwege bei dieser vereinten Camera!-Gefallen-Verwaltung einzubringen, und sich darin, über die seitherige Dienstleistung und Dienstzeit über die < erworbenen Kenntnisse im Gefalls - und Kanzleiwesen, dann über Alter, Stand und tadellose Moralität auszuweisen, und auch anzugeben, ob und m welchem Grade sie mit einem Gefällsbeam-ten im Bereiche dieser vereinten Cameral-Gefällen-Werwaltung verwandt oder verschwägert sind. — Gratz am 2«. November 1847. Z. 2l22. (3) Nr. 7974. Verlautbarung. Vom Magistrate der k. k. Provinzial-Haupt-stadt Laibach wird hiemit bekannt gemacht, daß zur Aufstellung des an den privilegirten Jahrmärkten zum Verkauf nach Laibach gebrachten Hornviehes für die Zukunft das Kuhthal, zur Aufstellung der Pferde aber der Platz in der Polana-Worstadt, zwischen der Casern brücke und dem Zuckerraffinerie-Gebäude, bestimmt worden sey. — Stadtmagistrat Laidach am 28. Nov. 1847. Z. 2,25. (3) Fleischausschrottungsrechts- Ver-- pachtung. . Von der kö'nigl. Freistadt Agram wird anmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß den 3. Jänner 1848, Vormittags, im städtischen Nachhause das in Zl-emiu der königl. Freistadt Agram auszuübende Fleischausschrottungsrecht auf drei nacheinander folgende Jahre, vom 1. Mai 1848 bis Ende April' I851 gerechnet, im Wege der öffentlichen Licitation an den Meistbietenden in Pacht gegeben werden wird. — Pachtlustige werden daher am bestimmten Orte und Tage, woselbst, so wie auch beim städtischen Fiscus, Herrn Tomislav Cuculi6, die dicßfälligen Bcdingnisse auch vorläufig eingesehen werden können, zu erscheinen hiemit eingeladen. — Agram am 12. Nov. 1847. Vermischte Verlautbarungen. Z. 2123. (3) Nr. 5623. Edict. Alle Jene, welche auf den Nachlaß des zu Rascha Hs.-Nr. »l milRiicklassung emes Testamentes am ,5. April «847 verstorbenen Anton Machorzhizh aus w^s immer cinem Rechtsgrundc Ansprüche zu stellen vermeinen, haben dieselben bei der auf den ,8. Jänner I648 Vormittags 3 Uhr bei diesem Gerichte angeord- neten Tagfat.ung, hei Vermeidung der im §. 814'b.. G. B. enthaltenen Folgen, anzumelden. Bezirksgericht Wippach am »3. November 1947. Z. 2!40. (2) Nr. 3604. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Krainburg wird dem abwesenden und unbekannt wo befindlichen Simon Studcn, und deffen ebenfalls unbekannten Erden mittelst gegenwärtigen Cdictes ernmert: Es habe gegen dieselben Simon Suppan von Mittervellach, die Klage auf Verjähr!- und Erloschen-erklarung der Forderung aus dem Schuldbriefe llclo. 28. März »79», pr. »4H fi. D. W., welche Forderung durch Intadulation dieses Schuldbriefes auf der ihm gehörigen, zu Mittervellach liegenden, der Herrschaft Egg ob Kraindulg 5ut> Rect. Nr. ,45 dienstbaren ganzen Kaufrechtshube, seit dem 26. März 1791 haftet, bei diesem Gerichte eingebracht, worüber die Verhandlungstagsatzung auf den ,6. März »848, Vormittags 9 Ühr hieram/s festgesetzt worden ist. Da der Aufenthalt der Geklagten diesem Gerichte unbekannt ist, und weil dieselben vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Kosten den Heirn Johann Dkorn von Kraindmg als Eurc.» tor bestellt, mit welchem die eingebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgetragen wird. Die Geklagten werben dessen zu dem Ende erinnert , damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen , oder inzwischen tmn bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalier zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, indem sie sich sonst die aus ihicr Ver« absa'umung entstehenden Folgen selbst bnzumessen haben werden. K. K. Bezuksgeticht Krainburg am 3. Decem» ber .647. Z. 2,4l. (2) Nr. 52?2. Edict. Alle Jene, welche auf den Nachlaß des am 27. Juni d. I. zu Dworje verstorbenen Ganzhüblers Andreas Ieriko irgend einen Anspruch zu stellen ver» metnen, haben denselben, bei Vermeidung der im §. 614 allg. b. G. B. ausgedrückten Folgen, bei vcr auf den 5». December d. I., Vormittags 9 Uhr, Hieramts festgesetzten Tagsatzung anzumelden. K. K. Bezirksgelicht Krainvmg am 9. Dec. 18^7. Z7Il^7"(5) Nr. ^Vil«.. Edict. Von dem Bezirksgerichte Münkendorf wud bekannt gemacht: Man habe dem Joseph Volka', Halb-hübler zu Stob, über vorgekommene Anzeige und hierüber gepflogene Untersuchung, wegen seines Hanges zur Verschwendung unter Curalcl zu setzen befunden , und ihm den Lucas Voiska, Kaischier von Stob, als Curator bestellt. Münfendorf am 23. November 1847. 1395 Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 2149. (1) Nr. Il?9N. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird hicmit bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte über Ansuchen der k. k. Kam-merprocuratur, in Vertretung der Joseph und Gertraud Stroj'schen Messen-, Kirchen-und Spitalsstiftungen zu Krainburg, die neuerliche freiwillige Versteigerung des den obgcdachten Stiftungen zu Krainburg gehörigen, hier am alten Markte »uk Cons. Nr. 41 gelegenen Hauses bewilliget, und hiezu die Tagsatzung auf den 28. Februar 1848 Vormittags 9 Uhr vor die^ sem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß diese Realität in Folge Gubernial-Ermächtigung vom 2tt. November d. I., Zahl 29602, um den auf den Betrag von 33W fl, herabgeminderten Ausrufspreis, jedoch mit Vorbehalt der Bestätigung dcs Licitationsresultates von Seite des hierorti-gen k. k. Guberniums, ausgedoten werden wird, und daß die dießfälligen Feilbietungsbeding-niffe in der hierortigen Registratur in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen und deren Abschriften erhoben werden können. — Laibach am 7. December 1847. Zlemtliche Verlautbarungen. Z. 2150 (,) Nr. !1326AVl. Kundmachung. Von dem Werwaltungßamte der Cameral-Herrschasc Adelsberg wird bekannt gemacht, daß in Folge Anordnung der k. k. Cameral-Bezirks-Werwaltung zu Laibach ddo. 4. November 184? Iah! loNttlXVI, den Z2. December l I Vormittags von 9 — 12 Uhr der dießherr-schaftllche Sovttschberg parthienweise auf 6 nach einander folgende Jahre, vom 1. November 184? blshin l853, in der Kanzlei der Staats-Herrschaft Adelsderg durch öffentliche Versteigerung zur Abmayd verpachtet werden wird. Pachtliebhaber werden hiezu mit dem Beisätze eingeladen, daß sie die Bedingnisse taglich wahrend den Amtsstunden Hieramts einsehen können. __ K. K. Verwaltungsamt Adelsberg am 16. November 1847. Z. 2l3ss. (,) Nr. 2l93. Licltar > ons - Kundmachung Für da« k. k Berpamt zu Ioria in Kram ist die Lieferung v.m 33 X) M.tzen Weizen, 3700 Mctzell Korn und 1300 Wetzen Kuku- (Z. Amls-Bs. Nr. lö» v. lS. December »6^7) rutz nöthig, welche im Licitationswege dem Mlndestfordernden übeilafsen wird. — Bei dieser Lieferung werden folgende Bedingnisse fest« gesetzt: i) Das zu liefernde Getreide muß durchaus trocken, rein und unverdorben seyn, und der Metzen Weizen darf nicht unter 84, der M.tzen Korn nicht unttr 73 Os. wiegen. «». Icde dieser Qualitats-Anforderung nicht ent« sprechende Llefcrung wird zurückgestoßen und der Lieferant, respeetive Contrahent, ist ver, bunden, für jede zurückgestoßene Parchie anderes, gchörlg quallficirteö Getreide der gleich« nalnigen Gattung um den contractmäßigeu Preis, un? zwc»r längstens binnen 4 Wochen nach er-folgter Bekanntmachung der zurückgestoßenen Quantität abzustatten und alle dadurch cntste» h-nden Auslagen zu tragen, ohne auf irgend eine andere Vergütung von Seite des hohen Aerars, als Itd'g!«ch aus die Bezahlung dcs con« lraccmäßigen Präses Ansp-uch zu machen. — 2) Zur Zulieferung des Getreides werden dcm Lieferanten von ^ielt zu Feit die dem Aerar eigenthümlichen un4 eigenthümlich bleibenden, zwcim.Hiqen Säcke, für deren gehörige Schonung uno Rückstellung der Contrahent zu for« g.'n l)at, zugcmltlelt werden, in welche der Lie« ferai't das Getreide aus sclne Kosten zu fassen uno dle Säcke (cbenfaüs auf seine Kosten), dann wohl zu siMlren hat, wenn er nicht die Lieferung » äri^lira nach Idlla übernimmt, in wclchem Zustande si.- dann auf die Art, wie weitvr unten folgen wird, zu verfrachten kom» men. - 3) D^ls Getr.idi wird von dem k, k. Wlrthschastsacnte zu Idria im Magazine daselbst in dln zimentirltn Gcfaßen abgemessen und üdelnommen, und jeder dem G'treide zu« glhcnoc Schaden oder Verlust, bis dasselbe nicht is, dem Getrcidimagazine zu Idria angelangt und üdcrnomwen ist, trifft einzig und allein den Contrahenlen und lespecuve den Liefe« ranten. — Es soll übrigens dem Lieferanten frei silhen, entweder selbst, oder durch einen gehörig Btvollma'chtigtrn bei der Uebernahme zu illtervlniren, »n Ermanglung der Geqen^ wart des Lieferanten oder d.ss.n Bevollmäch? tigten muß jedoch der B.fund dctz k. k. Wlrth-schaftsamtcs Ioria als richtig und unwiber-sprechdar anerkannt werden, ohne daß der Lie« fcrant dagegen eine Einwen^Ulig erheben könnte. — 4) Es dleidt j.0em Lirseranten freigestellt, seine Liefcrungsancräge loco Triest, loco OVer-laibach od^r d>s loco Idria zu machen. In den beiden ersten Fällen wiro dann dis Aerar die Verfrachtuug des Getr«idrö uon Trieft bis 2 1396 Idria, oder v o n Oderlaibach bis Idria durch die Weiksfuhrcontrahenten ausführen las< sen, wobei jedoch immer das in den §. Z. 2 und 3 Angeführte zu gelten Hal. — 5) Jeder Licitant hat demnach in seinem Lieferun^soffttte sich bestimmt auszudrücken, bis an welchen La^ gerplatz und in w.lchem Preise er daß Getreide liesern wolle, außer welchem (für den genannten Platz bestimmten) Preise sodann durchaus keine andere Vergütung für Frachten, Weg, oder Brückenmauthen. Zölle, ?luf- und Abladungskosten , oder wie sie sonst Namen haben mögen, gelelster werden wird. ^- 6) Jene L<-citanten, welche ihre Offerte lediglich für hen Pl^tz Tri.-st st.llen, cilso n> Triest das Getreide den amtlichen Fuhrconcrahenten übergaben, sind gehalten, sich nach den H§. 2 und 3 dleftr Be° dingungen zu benehmen, und ohne Anspruch auf eine besondere Vergütung das ^etreioe auf ihren Magazinen so länge zu belassen, bis es von den Fuhrleuten abgeholt wiro, wobei der Lieferant die sogenannten Abtrage- und Verladungskosten aus Eigenem zu tragen hat. — 7) Jenen, die das Getreide bis Oderlaibach stellen wollen, wird das dortige k. k. montanistische Magazin in der Art zum Cinlagerungs, Locale überlassen, daß sie das Getreide — aber sonst nichts anders — auf ihre Kosten, Wig und Gefahr dorc in so lange ablegen können, bls es durch die amilichen Fuhrleute dort abgeholt wird, wobel ebenfallS die in Z§. 2 u;id 3 aufgeführten Bedingungen zu gelten haben. — 8) Auch jenen Lieferanten, w.lche das Getreide 2ot)namtslass, zu Laibach, oder bei der k. k. Bergwerköproduc< len - V^'scklcißfaclorei in Trielt angewiesen ; der Lieferant hat jedoch soglelch »n seil,em Liej>« rungs.Offerte anzugeben, an welchem Platze cht eingeräumt, b^s Getrode auf anderm Wege und auf Kosten und Gefahr deS Lieferanten einzukaufen , und an den contrahirten Ll.fcruugsolt beizustellen, odcr durch c>ricte Personen im be« liebigen Wege liefern und bclsteUen zu lass.n, und der Contrahcnt verpstichter, den M»hr^e-trag zu ersetzen, um welchen das Aerar them, rer gekauft hi)t, oder um welch.,!, demsrlden das Getreide überhaupt hoher zu stehen kömmt, als es nach de.n Bestimmungen des Vertrages ausfällt. — Der Li.ferant ist auch verpflichtet, den von dcm k. k. Bergamte Ioria ausgefer» tigten Kostenausweis über die auf seine Ge» f^hr und Kosten erfolgte Beistellung der cou, trahirten Körnergattungcn als eine öffentliche, vollen Glauben verdienende Urkunde anzuerkennen, und den gedachten, darin ausgewiisc« nen Mehrbetrag ohne alle Einwendungen zu berichtigen. — Die erlegte Caution ist das k. k. Aerar im Falle der nicht genauen Zuhal-tung des Vertrages jedenfalls einzuziehen uno beliebig zu verwenden berechtiget. — Uebrigens soll es dem k. k. Bergamte Idria und ü^r-Haupt den über die Erfüllung des Vertrages beauftragten B.Horden frei stehen, alle jene Maßregeln zu ergrelfen, welche zur unaufge-haltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Contrahenten der R.chts^ weg für alle Ansprüche, die er aus d.in L5cr-trage mach.n zu können glaubt, offen stehen soll. — l2) Zur Sicherheit für oii genaue Zuhaltung der sämmtlichen Eontractsdeding-nijse hat der Contrahcnt mit seinem ganze» 1397 Vermögen zu haften und sogleich bei der Aus« fertigung des Vertrages eine Caution von 2000 st C M., entweder im Baren oder mtt tels BÜrgschaftsinstrument mit ?l-ZFln»l,io»1-Sicherh.it, oder mit auf den Zneck iyrer Widmung zu v'.nculirenden annehmbaren Staats« odligationcn nach dem lltztbekannten Wiener Börsencourse üder ?lbzug von !0 ^ zu erlegen. — >3) Aon dem nach ersVlgter R'tifi' cation des ^«citations ^ oder Offert,'n»Resultats auszuferligenden Vertrage weiden zwei gleichlautende Exemplare erilchtet, wodei der Kontrahent den clafsen mäßigen Gtämp.l für das dem k. k. Bergamte Idria zukommende Exemplar aus Eigeoem zu bestreit.n hu. Sollte sich dlr abgenommene Erst.h>r weigein, den Vertrag zu Artigen, so vertritt das ratisicirte Licitationsprotocoll oder Offert die Kielle des förmlichen Vertrages und das k. k. Aerar ist berechtiget, geg.« den säumigen Erstcher nach dem H. ll dieser Beoingnisse vorzugehen. — «4) Mit Bezug auf die bisher angegebenen Puncte des zu schli.ß^nden Vertrages w»rd am Dinstag den li.Jänner z^tzg. früh um 9 Uhr bei dem k. k B^rgamte zu Idria eine 3>c!ta< tion abgehalten, del wacher je'er Lieferungslustige vln der oben §. l2 aufgeführt»'« Cau« lion gleichkommendes Vadium von 2000 fl., entweder bar, durch Bürgschaft oder mit GtaatS-odligationen (so wie bn dci-tation keine Rücksicht genommen werden. -!8) Ueber den 3!citationsact wird sich von Seite bes k. k. Bergamtes Idria die Ratification des k. k. Oberbergamtes Kl^genfurt und re8pec-UV« der hohen k. k. Hofkammer im Münz- und Bergwesen vorbehalten. B:s zur Einlangung dieser Ratification oder deren Verweigerung ist aber das L'citÄtionsprotocoll, oder respLQ-live das schriftliche Offert für den Mindest« fordernden rechtlich bindend, und der Btstbie« ter leistet auf den Rücktritt aus dem Grunde des §. 862 des a. b. G. B., wegen anfälliger verspäteten Einlangung oder Bekanntgebung der hohen Ratification, ausdrücklich Veracht. 19) Mehrere, welche d«e Lief.rung in G'sell« schaft übernehmen wollen, haften dem Aerar Einer für Alle und Alle für Elnen für die ge« naue Erfüllung des Vertrages, so wie gegen« u''er dem k. k. Aerar Einer für Alle und Alle für Einen berechtiget sind, daher was immer für eine Anweisung nur an den Einen erlassen zu werden braucht, um auch für die Andern zu gelten. — 20) Der Ersteher leistet auch 1338 Verzicht auf jede Einwendung wegen Verletzung über die Hälfte. — 2!) Nach geschehener Li-cltalwnsverhandlung werden keine nachtrigli-chen Anbore meyr angenommen. —» 22) Eno» lich wird noch als Maximal Preis loco Idrls für den M.tz.n W'lze» 5 si. ZO kr., für den Metzen Korn 4 si. 2 kr. und für den Metzen Kukurutz 3 fl. ^2 kr. mit dem bestimmt, daß diese Pcrise zum Ausrufe dienen, und daß über diese Preise weder Offcrte noch Anbote bei der Llcicatlon sclKst angenommen werden. — K. K. Nergamt Idri^ am >2. December tgl7. Vermischte Verlautbarungen. Z, 3,47. (!) Nr. 6085. Edict. Von dem Beziiksgericktc Wippach wird dem Urban Vidmar, von Kouk Hs. Nr. 2?, und desse« Er. den mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wider dieselben bei diesem (Belichte Joseph Vidmar, von Kolik HZ.-Nr 27, die Klage auf Zuerkennung des Eigenthums der, der F. (Z. Herrschaft Wippach 5-^l, Uib. Nr, 700, Recl. Z. 3, dienstbaren V, Un-tersaß in Kouk, zu Folge der Etsiyung angebracht und um richterliche Hilfe gebeten. Da der Aufenthaltsort der Beklagten dicsem Ge» richte unbekannt «st, und dieselben vielleicht aus den k. k. Staaten abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertretung und auf deren Gefahr und Kosten den Jacob Ur-schizh von Wippach als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der a G. O. ausgeführt und entschieden werden wird. Die Beklagien weiden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu der auf den 5l März ,848, Vormittags 3 Uhr hiergenchls anberaumten Tagsatzung selbst erscheinen, oder inzwischen dem be» stimmten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand geben, oder sich selbst ei-ien andern Sachwalter be'stel-len, diesem Gerichte namhaft machen, und übel' Haupt alles zu ihrer Vertheidigung Zweckdienliche einleiten mögen, widrigens sie sich die aus ihrer Verab> fäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. Bezirksgericht Nippach den 27. November ,847. Z. 2,45. (I) Edict. Von dem k. k, illyr, Oberbcrgamtc und Berg-gerichte zu Klagenfurt w,rd dem Franz v. Romani fiusse, im Bezirke Glanegg, Klagenwrter Kreises, gelegenen, aus einem Zerrenfeucr mit einem Schlage» und einem Wärmefeuer mit einem Schlage bestehenden, aus 3038 fl. O. M. geschätzten montamstischen Ham» merwrrks Glanegg bewilliget, und zur Vornahme derselben der erste Termin auf den »2. Jänner »846, der zwei:e auf den 9. Februar l84U und der dritte auf den 3. März ,64g, jedesmal um die »0. Vormiltagsstunde mit dem An^ hange' festgesetzt worden, daß dieses Hammerwerk,, wenn es bei der eisten und zweiten Feilbietung um den Schätzungswert!) nicht an Mann gebracht wer> den sollte, bei der bi-itten auch unter demselden werde hintangegeben weiden. Kauflustige, welche vor gemachtem Anbote ein Vadium von 300 fi. lZ. M. im Baren zu erlegen haben, und die Fcilbietungsbebmgnissc, nebst der Schätzung und dem Bergbuchserttacce in dem dieß-gericyillchen Erpedilc cmfchrn können, werden hie-mit an den oben bezeichneten Tagen zur vorbestimm-ten Stunde in der dießberggenHiIichen Amiskanzlei zu erscheinen eingeladen. Klagenfmt am ?. December »847.