69383 Rro. 1053. An den wohlehrwürdigen Säeular-Cterus der Diözese Laibach sveine Helligkeit Papst Pius IX. hat schon bei der Besitznahme des apostolischen Stuhles in dem Rundschreiben vom 9. November 1846 an alle höheren Kirchenvorständc unter Darstellung der harten Bedrängnisse, denen die katholische Kirche ausgesetzt ist, die Nothwendigkeit besonders hervorgehoben, wie die Seelsorger einerseits ihre Bemühungen verdoppeln müssen, um das Volk in den Glaubcnswahrheiten und in den christlichen Pflichten gründlich zu unterrichten, cs durch Lehre und Ermahnung vor dem Verderben der Zeit zu schützen, von den Wegen der Sünde und des Lasters abzuhalten, für die Frömmigkeit und Tugend zu entflammen, und wie andererseits sie selbst, um diesem ihrem heiligen Berufe genügen zu können, über die schweren Pflichten und über die große Verantwortlichkeit, die dießfalls auf ihnen lastet, ernstlich nachdenken, nebst der ihnen ohnehin pflichtmäßig obliegenden Verrichtung der kanonischen Tagzeiten auch noch ihre besondern anhaltenden Gebethe zu Gott emporschickcu und in Fülle der Andacht um Erleuchtung und Gnade zu ihm flehen sollen, damit sie ihr schweres Amt durch Lehre und gutes Beispiel zum eigene» und des Volkes Scclcnheile treu und redlich vollbringen mögen. Um aber die Würde und Heiligkeit des Priesterstandcs an sich zu erhalten und zn bewahren, um die mit der heiligen Priesterweihe überkommenen Gnadengaben in sich wieder anzufachcn, den Geist zu erneuern und sich für den schweren Beruf zu stärken, hat der heilige Vater in dem besagten Rundschreiben das fromme Institut der geistlichen Uebungen als ein sehr wirksames Mittel bezeichnet und an alle Geistlichen die Aufforderung gerichtet, daß sie manchmal zu gelegener Zeit zur Abhaltung dieser geistlichen Lxereitien in die Einsamkeit sich zurückziehen mögen, wo sie nach Ablegung aller äußern Sorge mit Inbrunst und Eifer der Betrachtung der ewigen und göttlichen Dinge obliegen, den Staub und die Flecken, womit die Welt sie vernnreinigt, abwaschen, den kirchlichen Geist in sich erneuern, den alten Menschen mit seinen Werken ausziehen und den neuen anziehen können, der da geschaffen ist in Gerechtigkeit und Heiligkeit. Diese frommen Geistcsübungcn von so vielen Heiligen, von den frömmsten und eifrigsten Priestern aller Zeiten durch Wort und Beispiel als ein sehr wirksames Mittel zur Selbstvervollkommnung anempfohlen, tragen in desto größerem Maßstabe ihre segensreichen Früchte, wenn sich mehrere Priester im frommen Sinne zur gegenseitigen Auferbauung und Belebung des kirchlichen Geistes, zur gemeinsamen Theilnahme an denselben unter einer angemessenen Leitung versammeln; darum hatte der heilige Vater bald nach jenem Rundschreiben in der Hauptstadt der katholische» Welt diese frommen Geistesübungen mit seinem Volke und seinem klerus gehalten, und darum haben bereits auch in mehreren Diözesen des österreichischen Kaiserstaatcs gemeinsame Priester-Lxereitwn in einer Weise statt gefunden, die einen nachhaltigen Eindruck auf die Anwesenden zu machen sicher nicht ermangelt. Um nun auch dem geliebten HwouIar-tWrus meiner Diözese eine Gelegenheit zn biethcn zur Erneuerung und Stärkung des geistigen Lebens, zur gegenseitigen Kräftigung und Begeisterung für seinen hohen Beruf, werde ich während der Herbstferien in meinem Diözesanknabcnseminar in Laibach (tlolloZium Xlo^sianum) unter der Leitung eines bewährten Gcistesmannes gemeinsame Priester-Lxoreitien halten lassen, welche am 23. August 1852 um 5 Uhr Abends beginnen, und am 27. desselben Monates um 9 Uhr Frühe endigen werden, wozu ich meinen wohlehrwürdigen Hwoular-Olerus, insoferne er darnach ein Bedürfniß fühlt und ganz aus freiem Willen daran tbeilnehmen will, hiemit freundlich einlade, ohne Jemanden dazu verhalten zu wollen. Da der Raum in dem 6olloZium Xlo^siamim nur für 130 Lxoioilanton zureicht, so werden auch nur so viele Landseelsorger zu den Lxoioition zugelaffcn werden können. Darum und damit das christliche Volk während der wenigen Lxeroitien-Tagc an der Seelsorge in keiner Weise einen Abbruch erleide, werden aus jedem größeren Dekanate nur 7, und aus jedem kleinern nur 6 Priester zu den gemeinsamen geistlichen Lxereitien nach Laibach kommen können, daher die Seelsorger jedes Dekanats sich dießfalls unter einander zu verständigen, zugleich für die scelsorglichen Bedürfnisse der Gemeinden für die ohnehin wenigen Tage ihrer Abwesenheit die erforderliche Fürsorge zu treffen, und diejenigen, die sich bestimmen werden, hieher zu erscheinen, dieß dem Herrn Dcchante mündlich oder schriftlich zu melden haben werden, damit er sie dann längstens bis Mitte Juli an das Ordinariat namhaft mache, nachdem derselbe vorläufig sich die Ueber- zeugnng verschafft haben wird , daß sie sich ohne Nachtheil der Seelsorge von ihren Anstellnngsortcn damals entfernen können. Sollte Jemand von den in dieser Weise angemcldeten Priestern durch ein in der Zwischenzeit eingetretenes unvorhergesehenes Hinderniß von dem Erscheinen zu den geistlichen Hebungen abgehaltcn werden, so hat er dieses den benachbarten Seelsorgern und dem Herrn Dechante sogleich kund zu geben, auf daß ein anderer Seelsorger des Dekanates Gelegenheit erlange, den Lxoreitwn beizuwohnen, und sich dafür mittelst des Herrn Dcchants beim Ordinariate anmelden zu lassen. Diejenigen, die hieher kommen werden, müssen Dular, lioelwt und vrovior mitbringen, am 23. August Nachmittags bald nach 3 Uhr in dem Diözesanknabenseminar (ilolle^ium Jstovsianum) sich cinfindcn und bei der Vorstehung desselben sich melden, von welcher Jedem die Wohnung angewiesen, und die gedruckte für die Zeit der Lxereitien vorgeschriebene Hausordnung mitgetheilt werden wird, an welche sich jeder Lxercitant ganz und vollständig zu halten haben, und es nur dcujeiiigen, für die das 6oIIe§ium Xlo^sianum zum Uebcruachtcu keinen Raum biethet, gestattet sein wird, jeden Abend nach vollbrachten Lxorcitien des Tages gemeinschaftlich in das IWrie:,!-Seminar zur Ruhe sich zu begeben, und am darauf folgenden Frühemorgen vor dem Beginne der Lxeroiti'eu wieder fiemcinschaftlich im (^ollo^io Xlozgiano zu erscheinen, in welchem auch für die gemeinsame Mittags- und Abends-Kost, so wie für das Frühstück Aller gegen eine an die Direktion des Knabenscminars zu leistende Vergütung in der Art Fürsorge getroffen werden wird, daß diejenigen, die diese Vergütung zu leisten allenfalls nicht im Stande wären, von derselben werden frei gehalten werden. Jnsoferne die im eierivnl- und Knabenseminar in Bereitschaft gesetzten 130 Bettstellen durch die vom Lande hereingekommenen Seelsorger vollständig besetzt werden sollten, können die in der Hauptstadt Laibach angestellten, bei der Seelsorge oder ihrem sonstigen Amte durch diese Tage entbehrlichen Priester und Seelsorger an diesen geistlichen Hebungen, für welche sie sich aber jedenfalls früher beim Ordinariate vermerken lassen müssen, in der Art theilnehmen, daß sie jeden Abend um 9 Uhr »ach Hause schlafen gehen, am folgenden Frühmorgen um 5 Uhr aber wieder im ^lo^sisno sich einfinden, und dort jeden Tag vollständig in der vorgeschriebenen Ordnung zubringen, da durchaus nicht gestattet werden könnte, daß Jemand nur in einzelnen Stunden zu den Lxeroitien erscheine, oder die vorgeschriebene Ordnung nicht genau beobachte. Indem ich nicht zweifle, daß die hiemit angekündigte Abhaltung der Priester-Lxereitien bei meinem gejammten Kweular-Oleius freudigen Anklang und die bereitwilligste Anerkennung finden werde, bitte ich denselben nur noch, vereint mit mir zu Gott um seinen Schutz und Segen zu flehen, auf daß aus denselben unsere gegenseitige Kräftigung und Belebung für das Eine hohe Ziel, für katholisch-priesterliches Leben und Wirken nachhaltig'hervorgehen, und sich in reichen Früchten zum Heile der Diözese entfalten möge. Gegeben am bischöflichen Wohnsitze zu Laibach, am 4. Juni 1852. ^10^8 M p Fürst-Bischof.