1L'° 117. Kamstag den 27. Keptember 1828. «Aubermal- ^erlantbarunMN. Z. 1201, (3) Nr. 2091z. Kundmachung des k. k. »llyrlschen Land era uber-n i u m s. — Dle Gubarrendirurlgsbchandlun-gen des Mllltarverpftegsbcdarfes ln dcnHaupt-siationen Adeltzberg und N Hause so gestaltig vorgenommen, daß, ohne dem Vieh ein Futter zu reichen, im Sommer, d. i. von Georgl bis Michaeli, damit das Vieh nicht geschwächt werde, fünf Schisse, und im Winter, d. i. von Michaeli bis Georgi vier Schisse nacheinander, und nach einer zweystündigen Fütterung wieder andere fünf, oder i-e5pott mit Rorhlerchen an die Ausweisungen des Navigations - Amtes Ratschach zu halten, für die Hintan Haltung aller Devastnung bey dcm Anfiuge der Nothlcrchen zu sorgen, und üdcr den bcsaaten Wald als Eigenthum des Navigations-"Fondes fortan sorgfaltigst zu wachen. Indessen sieht es ihm nach dem Beyspiele dcv bisherigen Pachter frep, das erfor- derliche Brennholz aus den Waldungen der Herrschaft Ratschach gegen Entrichtung eines jährlichen Waldzinses zu beziehen, oder anders woher zu kaufen. — i2tens. Sott dcr Pachter befugt seyn, im Falle einer von der politischen Behörde verfügten Schifffahrtsem-stcllung einen angemessenen Nachlaß an dem Pachtzinse ^ro rüia leinpoi-is der dauernden Sperren von dcm Navigationsfonde anzusprechen, außer dcm aber sollte er in keinem Falle irgend einen Nachlaß dcs Pachtschillmgs, oder eme Entschädigung zu fordern berechtigt seyn. iZtcns. Ist eS die Pfiicht dcs Pächters, jedes ihm selbst bekannte, odcr durch die Schiffleute in Erfahrung gebrachte Navigations - Gebrechen an den Treppelwegcn, Scarpcn, Uferverkleidungen, Streifbäumcn :c. / dcm Navigations-Commissär sogleich bekannt zu machen, diesem im nöthigen Falle, bey Auszahlung der Arbeiter bey dem Eanal und Strome und sonstigen Vorfallen willig, und bey den in Prußnigg sich ergebenden Navigations - Arbeiten dem Baubcamten ein Zimmer sammt Bett, und den dort arbeitenden Handlangern und Meisterschaften einen angemessenen Ort zur Schlafstatte mit dcm erforderlichen Stroh unentgeldlich einzuräumen. Sollte es in der Folge für nothwendig befunden werden, einen Navigations-Assistenten in Prußnigg anzustellen, so wird sich von Seite des Aerarn vorbehalten, für denselben die erforderliche Unterkunft entweder durch Aufstellung eines Stockwerkes auf das gegenwärtige Wvhnge« bäude, oder durch Zubauung einer eigenen Wohnung auszumitteln. — iitens. Die auf dem Treppelwege nächst dem Canale nach 'einem großen Wasserstande mehrmahl nothwendige Beschotterung und Aufhackung des Eises hat der Pächter durch eigene Leute ohne Anspruch auf eine Vergütung selbst vorzunehmen, d,ie dort erforderliche Abräumung aber wird auf Kosten des Navigations - Fondes bewerkstelliget werden. i5tens. Nach abgehaltener Licita-tion und vom Pachtersteher gefertigten Anbote wird ein weiterer Anbot nicht mehr angenommen. — Uebrigcns wird sich vorbehalten, den Pächter durch alle politischen Zwangsmittel zur Erfüllung seiner Contracts-Verpflichtungen zu erhalten; dagegen sott es aber auch chm fre: stehen, alle Ansprüche, die er aus dem Contracte machen zu können erachten sollte, im Rechtswege gcccn das höchste Aerarium, i-e^ocüve gegen dm krainenschen Naviga-Nonsfond geltend zu machen. — i6tens. Wird zur Cülligfeit der Versteigerung von Seite des k. k. Naviganonsfondes die Genehmigung 886 des k. k. Guberniums ausdrücklich vorbehalten, welches zur Folge hat, daß nach Einlangung dieser Genehmigung mit dem Pachtersteher der Contract, wozu er auf seine Kosten den klassenmäßigen Stampel beyzustellcn hat, nach den gegenwärtigen Bedingnissen abgeschlossen werden wird, jedoch wird sich ausdrücklich bedungen , daß der Meistbieter von seinem bei der Versteigerung gemachten Anbote keines^ wegs mehr abstehen könne. — i/tens. Zum Ausrufspreise des ein/ahrigen Pachtzinses wird der dermal bestehende Pachtschilling von 341 st. Drey Hundert Ein und Vierzig Gulden M. M. angenommen. — i8tens. Wer für einen Dritten licitiren will, hat sich mit einer legalen Vollmacht hierzu auszuweisen, und diese Vollmacht bey der Licitations-kommission einzulegen. Ktavt- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 12 l5. (2) Nr. 5373. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Anton Zollner, Vormundes der minderjährigen Elisabeth Boschttsch, als erklärten Erben zur Erforschung der Schulden, last nach der am 21. Jänner d. I. verstorbenen Ursula Malavcrch, dle Tagsayunz auf den 27. October l. I , Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bey welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewlß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widligens sie die Folgen des §. 6iH b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 16. September 1628. 3> 1214. (2) Nr. 53lg. Nachdem Dr. Joseph kusner, Hof- und Gerichts-Aduocat zu Laibach, am 8. Gev-ttmber 1828, gestorben ist, so wlrd dieser Todfaü zu dem Ende zur allgemeinen Kennr-Nlß gebracht, damit d«e Partheyen «hre all-fälligen Ansprüche hinsichlllch der de« Verstorbenen anvertrauten Schriften und Urkunden, Gelder oder Effecten, gegen Franz Lus-ner, Vater und gesetzlicher Vertreter seiner zu Universalerben eingesetzten Kinder, geltend zu machen wissen werdend Von dem k. k. Stadt- und ?and>echte in Krain. Lalbach am 1?. September 1828. Z. I2i3. (2) Nr. 539g. Von dem k. k. Stadt- und Landrechtc in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Herrn Raimund Grafen von Thurn, Inhaber der Herrschaft Tpbein, in die Ausfertigung der Amortisations-Edicte rücksichtlich der für die in der Requisitions -Rechnung des k. k. Adelsberger Kreisamtes für die Monate September 1809, inc^ivL Februar 1810, unterm i5. Februar 1809, üu Empfange erscheinenden Darlehens-Betrage, 5nk Post/486, von der Herrschaft Tybein, pro rusncal? 424 ss. 21 3l4 kr. , 8,il) Post 487, von der Herrschaft Tpbcin, für die Pcrsonal-Steuerpftichtigen Zi7fl. Zokr., «udP^gg, Herrschaft ^lsnana, pio ru5tio2l6 Z76 fl. 3o 1^4 kr., 5uli Post 489, Landthieri und Graf Thurn, für Pcrsonalpfllchtige 7ft. 43 il4kr. Zusammen 1126 ft. 5 1^4 kr., ausgefertigten, angeblich in Verlust gerathenen Zwangsdarlehensscheine, gewilligct worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Zwangsdarlehensscheine , aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermemen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte so gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als nn Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers Herrn Raimund Grafen v. Thurn, die obgedachten Urkunden nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für ge-tödtet, kraft-und wirkungsloserklart werden würden. Laibach den 17. September 1628. AemtliOe ^erlantbarunZett. Z. i i33. (3) Kundmachung. Nr. 4253. Am i3. des nachsikommenden Monats October wird am Rathhause zu Lcnbach, Vormittag von 9 bis 12 Uhr, die Pachtoersteige-rung der Stadtmauth für die Dauer eines Jahres, nämlich seit 1. November d. I., bishin 1829, öffentlich vor. und zum Ausrufs-Preise der bisherige Pachtbetrag mit 46400 ft. M. M., angenommen werden. Die Licitanons-Bedingnisse sind taglich wahrend den Amtsstunden bey dem Magistrate einzusehen, auch sind hievon Abschriften zu erhalten. Von dem politisch-ökonomischen Man-strate zu Laibach am i5. September 1628. 687 Guberttml - ^erlautbaruttgett. Z. 1221. (i) , ^^. 20382. Verlautbarung über d»e Licitation der Kanzlep-Requisiten - Lieferung für das Ml, lltär-Iahr 1829. — Ueber d« ilkfe-rung der im MMtär-Jahre 1629 erfordtr-lichen Schreibmaterialltn und sonftlgen Kanz« leperfordermsse für alle in der Provinziat-Hauptstadt Gratz befindlichen politischen Justiz- und Cammeraldehörden, Mlt Ausnahme der k. k. Zoll-, Taback- und Stampelgefälls> Aemter, dann für die k. k. Kr:isämter zu Brück, Iudenburg, Marburg und Ellll, (wenn das Resultat der Gubernlal«Licitation günstiger als jenes der kreisamtllchen ausfallt) wird die öffentliche llcitation am 9. October d. I., Vormittags von 10 bls 1 Uhr, lm Rathssaale des k. k. Gubernmms abgehalten werden. — Jeder einzelne Artikel wirv besonders ausgerufen, und oie Beiftellung desselben dem Mindestfordernden überlassen werden. — Bei jenen Artikeln, von welchen eln größerer Bedarf vorhanden lft^ werden auch Anbote auf theilwelse lleferungen angenommen; bey gleichen Prelsanboten wird aber Demjenigen der Vorzug gegeben / der tue Lieferung einer größern Parthte übernimmt. Alle llrtlkeln müssen genau nach den be: der Licitattsn vorgewiesenen Mustern, die vorlausig bei der k. k. Gubernial« Expedits, Direction besehen werden können, abgeliefert werden. — Es bleibt übrigens den klcttanten unbenommen, eigene Muster mirzubrlngen, und es wird im Falle ihrer Annehmbarkeit darauf Rücksicht genommen werden. — Der beiläufige ganzjährige Bedarf an sämmtlichen Kanz-leyerforoermffen, welcher jedoch nicht verbürgt wird, sondern größer oder kleiner ausfallen kann, besteht mit Ausnahme des Bedarfes für die k. k. Kreisämter zu Marburg, kllli. Brück und Iudenburg in Folgenden: 531^20 ^"eß Postpapler, 329 1H20 Rieß Kanzleppa-^"'226 5^20 R»eß sonceptvapler, 22H20 "lev Fließpapier, 12 i5)2Q Ruß Regalpapler, ^7 ^9^2l) Rllß Median «Papier , 191,^20 Mleß Packpapier, 2 Rleß Impenalpapler, z6o Pfund Slegelwachs, 1^ Stuck Bley-silfte, 'L/»4 Stück Rothstifte, 27 Stück Schreib' zeuge, 48 Stück Lineale, ißääoo Sirm Ob-laten, 2^1 Buschen Rebschnüre, 1682 Duschen Federkiele , 814 Maß Tinte, 404 ^« len Wachsleinwand, 100 Stück Geldsäcke. — Der Bedarf für die Kreisamter Marburg, Tilll, Brück Und Iudenburg, für welchen wlt dtw Mindefifordernden nur unter der früh« bemerkten Bedingung abgeschlissen wnd, besteht in Fclgenden: 73 Rieß Kanz-ltvpapier^ 110 Rleß Conceptpapier, 3 Rieß Fließpapier, 1 7)20 Rieß Regalpapier, 218)20 Nieß Medianpapier, iZ io)2Q Rleß Packpa-pler, b)2o Rieß Iwperialpapier, 38 Pfund Slegelwachs, 107 Pfund grauen Spagat, 12 Pfund Beinstreu, 16a Pfund schwarzen Streusand, 9 Pfund Zwirn, 376 Stück Blevftifte, 2^1 Stück Rothstlfte, 6 Stück Lineale, 120000 Stück Oblaten, 120 Bu, schen Rebschnüre, 4:5 Buschen Federkiele.— Die LieferungSunternehmer werden zu dieser Licitation mit dem Beisatze vorgeladen, daß der Vertrag mit den Erfiehern für die Dauer des Militärjahres 1829, auf der Stelle durch Unterfertigung des Licttationsprotocolls abgeschlossen und für sie verbindlich werde, daß ferners für die Zuhaltung des Vertrages die vorgeschriebene Caution zu erlegen sey. — Gratz den ,3. September 1828. Z. »222. (1) ad Nr. 20836. Von dem k. k. Stadt- und Landrechle, zugleich Eriminalgenchte in Kram, wird bekannt gegeben, daß bey demselben eme Criminal, Acmars-Stelle, mit dem Gehalte von jahrlichen 600 st. M. M., in Erledigung gekommen sey. Es haben demnach Jene, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, ihre belegten Gesuche längstens binnen H Wochen vom Tage, als dieses Edict zuerst in der laibacher Zeitung erscheint, angerechnet, nach Weisung des Hofd., vom 17. December 1619, Nr. i638, bcy dieser Stelle einzureichen, und sich darin zu äußern, ob sie mit emem und welchem Individuen dieser Stelle verwandt oder verschwägert sind. —> Taibach den 9. September 1828. Ktavt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1,96. (3) Nr. Z674. Von dem k. k. Stadt- und Landrechle in Krain wird den unbekannt wo befindlichen (Z. Amts -Blatt Nr. !I7. d. 27. September 182S.) 2 333 Ursula Hirschel'schen Erben mittelst gegenwar- o, Ngen Edicts erinnert: Es habe wider sie bey sc diesem Gerichte Anton Dolenz, Eigenthümer a des Hauses, Nr. 53, alt Nr. l3S/ hinter tz St. Florian, die Klage, ä^ pi'265einat0 H. d d. M., auf Verjährt- und Erloschenerklarung, des seit 27. April 179a, auf dem gedachten d HausepranotirtenEhevertrag.es, ääo. 10. Oc- r tober 1776,'eingebracht, und um richterliches d Erkenntniß gebeten, worüber die Tagsatzung a auf den 22. December l. I., Vormittags um r 9 Uhr vor dlesem Gerichte bestimmt worden s ,st. Da der Aufenthaltsort der Beklagten, Ur- h sula Hlrschel'schen Erben diesem Gerichte unbe- g kannt/ und weil sie vielleicht aus den k. k. d Crblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer h Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichtsadvocaten, I>r. ^ Andreas Repeschitz, als Curator bestellt, mit ^ welchem d.e angebrachte Rechtssache nach der ' bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Geklagten wer- ^ den dessen zu dem Ende erinnert, damit sie ) allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder ^ inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre , Nechtsbehelfe an die Hand geben, oderauch ' sich selbst einen andern Sachwalter zu bestel- ^ len und diesem Gerichte namhaft zu machen, > und überhaupt in die rechtlichen ordnungs' ^ mäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, ' insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verab- ' säumung entstehenden Folgen bepzumesstn haben werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram. Laibach den 10. September 1828. Z. ;!cu> (3) ' Nr? 563/^. Von dem k. k. Stadt< und Landrechte ,n Krain wlrd den unbekannten Katharina Frevinn v.Neuhaus'schen Erben mittelst gegen< wanlgen Edicts erinnert: Es habe wider sie b?p diesem Ger'.chre der Herr Ignaz Graf ' Ursim o. Blagap, die Klage auf Verjährt- und Wirkungslos-Erklärung der Intabulanon des Vertrages, ääo. 20. März 1757/ imab. lo. Jänner 1776, für den Restbetrag pr. i5oost. auf der Herrfchaft Welsenstein eingebracht, und um richterliche Hilfe angesucht, worüber die Tagfatzung zur Verhandlung auf den i5. December l. I., Früh 9 Uhr bey diesem Gerichte angeordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort der Beklagten, Katharina Freymn v. Neuhaus'schen Erben diesem Gerichte unbekannt zst, und well sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf deren Gefahr und Unkosten den hler- ortigen Serichtsabvokaten vi-. Andreas Repes schih, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts- Ordnung .ausgeführt, und entschieden werden wird. Es werden daher die Geklagtsn dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand^geben, oder auch sich selbst einen andern Bachwalter zu bestellen, und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsaumung entstehenden Folgen beyzumessen haben werden. Von dem k.k. Stadt- und Landrechte in Kram. Laibach Hm 10. September 1828. Z. 1195. (Z) ' Nr. 56?3. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Krain wird dem unbekannt wo befindlichen Juri Vounicker, oder dessen unbekannten Erben, mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bey diesem Gerichte, Anton Dollenz, Eigenthümer des Hauses Nc. 53, alte Nr. i33, hinter St. Florian, die Klage, ä« pl-265. H. d^ M. eingebracht, und um Verjährt-und Erlöschen-Erklärung des auf dem gedachten Hause unterm 26. Iuny 1790, lntabullrten Urtheils, ääo. 2. May 1786, pr. 14 st. 21 kr. gebeten, worüber die Tagsatzung auf den 22. December 1828, Vormittags um 9 Uhr vor diesem Gerichte bestimmt worden ist. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Juri Vounicker, oder dessen iErben diesem Gerichte unbekannt, und wüil sie BeklaglS vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf > ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen ! Gerichtsadoocaten Dr. Andreas Repeschch, als ' «'Curator bestellt, mit welchem die angebrachte » Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-l Ordnung ausgeführt, und entschieden wer-. den wird. Die Geklagten werden dessen zu dem En-, de erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit c selbst erscheinen, oder inzwischen dem bessimm-. ten Vertreter ihre Nechtsbehelfe an die Hand - geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen, und diesem Genchte , namhaft zu machen, und überhaupt in die 1 rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschrei-e ten wissen mögen, insbesondere, da sie sich d die aus ihrer Verabsaumung entstehenden Fol> , gen beyzumessen haben werden. !- Laibach den 10. September 182s.