Yumrarr 28. pettat, Im 1. «ctober 1893. IV. Iahrgasg. PettauerZeitung erscheint jede« 1., 11. und 21. de« Monate» «teil für Pettau mit Zustellung in» Hau,i vierteljährig fl. t-, halbjährig fl. 2.—. ganzjährig fl. 4—; mit PostVersendung im Inland«: vierteljährig fl. I.lv. holbiährig fl. 2.S1. ganzjährig fl. 4.40. Schristleit«», nnk verwalt»»«: Max Ctt, Uazerthorgasse Üt 8, fettn. ' Handschriften werden nicht zurückgestellt, «ntündigungen billigst berechnet — Beiträge sind erwünscht bi» längsten« 9., 19. und 29. jeden Monate« Beneral-Bertretung der „Pettauer Zeitung- sür Sraz und Umgebung bei: L«d»i> »»» Tcht»h»fer i» Graz, Sparkasse Rr. S. An die Bewohner Pettau's! Mit der jüngst ersogten Konstituierung de» Pettauer MusealvereineS hat sich ein für unsere Stadt nicht unbedeutende» Ereignis vollzogen. Nicht mehr wie bisher sollen die wertvollen Monumente einer alten Eulturepoche in die Fremde wandern oder durch Gleichgiltigkeit dem Verfalle preisgegeben werden; der Pettauer Musealverein hat sich zur Aufgabe gemacht, alle künstlerisch und culturhistorisch werwollen Überreste von Pettou'S Vergangenheit zu sammeln, wissenschaftlich zu ordnen und der gesammten Bevölkerung zugänglich zu machen. ES soll hiedurch nicht nur die Liebe zur Heimat geweckt und die Kenntnis der Heimat«-künde erweitert werden, sondern auch eine neue kräftige Anziehungskraft für unsere Stadt geschaffen werden. Der Pettauer Musealverein hofft, al» wichtigste Abtheilnng seiner Sammlungen ein römisches Museum zu errichten, welches eine Sehenswürdigkeit Steiermaks und eine Zierde unserer Stadt werden soll. Natürlich kann dieser Plan nur dann durchgeführt werden, wenn alle beteiligten Factoren zusammenwirken. Der gefertigte Verein richtet daher an die Bevölkerung von Pcttau die dringende Bitte, alle alt'-vmischen Denkmäler ohne Unterschied, da» sind Steine mit Inschriften oder bildlichen Darstellungen, Urnen, Münzen ic. dem Musealvereine zu spende». Es genügt die schriftliche Verständigung durch Torrespondenzkarte an die Schriftleitung der Pettauer Zeitung oder eine mündliche Mittheilung an ein AuSschusSmit» glied des Bereine«, worauf die gespendeten Gegen-stände sofort abgeholt werden. Der Berein wird seinerzeit nicht ermangeln, die Liste de? Spender und der von ihnen geschenkten Gegenstände in der Pettauer Zeitung zu veröffentlichen. Für den Musealverein Max Ott Josef Ornig MriltfMtn. Ctmmit. Der landwirtschaftliche Reinertrag als Be» steuerungsgnmdlage.*) (Bor JUDr g Kn/any.) Wie bekannt, wurden am 30. Juni d. I. die Berathungen de« permanenten SteuerauSschuffeS über die neuen Steuerreformvorlagen in Österreich bi« zum Zusammentritte de« ReichSrathe» vertagt. Obgleich die Behandlungen des Steuerausschusses und seiner SubcomitöS geheim gehalten werden sollten, so brachten doch die Zeitungen wenigstens einige Nachrichten über den Verlauf derselben. Eine dieser Nachrichten lautete: „In den Plenarsitzungen entwickelte sich eine sehr eingehende Debatte über die Frage, wie der Reinertrag beim Grundbesitze festzustellen sei. Bon der einen Seite wurde verlangt, dass al« Grundlage der Bemessung der Personaleinkommenfteuer beim Grundbesitze der .Katastralreinertrag anzunehmen sei. Für diese Ansicht würd« die derzeitige schwierige Lage de« Grundbesitze«, vor Allem aber der Um-stand in'S Feld geführt, dass bei der Einschätzung von Fall zu Fall große Ehkanen vorkommen und doch nur ein unsicheres Resultat gewonnen würde. Bon den Gegnern dieser Anschauung wurde ein» gewendet, dass wohl in einzelnen Fällen der Katastralreinertrag größer sein möge als der wirklich« Reinertrag, doch im großen Durchschnitte der wirkliche Reinertrag doppelt und mehrfach höher sei al« der Katastralreinertrag; billig allein sei die Einschätzung deS thatsächlichen Ertrages. Eine Zustimmung zu diesem Antrage würde zahlreiche ähnliche Anträge seilen« der Hausbesitzer, der Industriellen und Anderer hervorrufen und jede Grundlage für die Personaleinkommenstener zer-stören Räch mehrtägiger Debatte wurde der betreffende Parapraph nebst den zu demselben gestellten zahlreichen AbänderungSanträgen dem Subcomits zugewiesen.". Die Frage der Ermittelung de« landw. Rein-ertrage« zum Zwecke der Bemessung der neu ein-zuführenden Personaleinkommenfteuer harrt somit, soweit wir un« darüber informiren konnten, im Ste»era»«schusse »och ihrer Erledigung und wird gewis« auch im Plenum deS Abgeordneten- und Herrenhauses den Gegenstand vieler Controversen bilden. Wir setzen die Kenntnis der GesetzeSvorlage hinsichtlich der Personaleinkommensteuer bei unseren Lesern voraus, aber nicht unerwähnt dürfen wir lassen, das« man sich über die Tragweite der neuen Steuer auch in den Landwirthschaftskreisen bei der Besprechung der Vorlage längere Zeit in einem Irrthume befand, an dem der Motiven-bericht zu der Regierungsvorlage nicht ganz schuld-loS ist. indem er in der tabellarischen Darstellung de« Zusammenwirkens der Personaleinkommenfteuer mit der Grundsteuer und Gebäudesteuer nur Fictionen vorführt. Ganz conform mit den Bestimmungen deS preußischen Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 bildet nach der österreichischen Vorlage bei jedem Steuerpflichtigen die BesteuerungSgrundlage für die Personaleinkommensteuer sein gesammteS Reineinkommen, somit alle seine feststehenden und veränderlichen Einnahmen, auS welchen Quellen immer zusammengenommen, insofern? dieses gesummte Einkommen, auf ein Jahr berechnet, das sog. Existenzminimum (gewöhnlich fl. 600) übersteigt. Hierbei ist zu bemerken, dass die Einkommen jeder Haushaltung, mithin das Einkommen der Ehegatten und der in der Versorgung des Familien-Haupte« stehenden Familienmitglieder im Principe als ein Ganzes der Besteuerung unterzogen werden. Demnach wird bei den Landwirthcn ohne Unter-schied, ob Groß oder Klein, wenn sie noch ein anderes Einkommen, sei eS auS Capitalvermögen. Pachtungen und Miethen einschließlich deS Mieth-werthes der Wohnung im eigenen Hause oder sonstiger freier Wohnung, sowie deS Werthes der zum.Haushalte verbrauchten Erzeugnisse der eigenen Wirthschaft und deS eigenen Gewerbebetriebes, sei eS auS .Handel und Gewerben und gewinnbringenden Beschäftigungen aller Art beziehen, der reine WirthschaftSertrag nur einen Theil ihreS Gesammt-einkomme»? ausmachen. ES dürften daher nicht, wie man Anfang« geglaubt hatte, nur ivenige Landwirthe von der Personaleinkommenfteuer ge» troffen werden. Doch was ist der „reine WirthschaftSertrag-und wie wird er berechne»? Sind die Gelehrten darüber schon einig? Offenbar ist darunter nicht der Katastralreinertrag zu verstehen, wie daS der Vergleich der neuen Steuervorloge mit den Be-stimmungen des Gesetze« über die Grundsteuer v. I. 1869 auf den ersten Blick zeigt. Die Vorlage hätte k« sonst auch ausdrücklich gesagt, abgesehen davon, das« die Finanzwissenschast noch immer an dem für die Praxis ganz irrelevanten Unter-schiede zwischen Objects- und Subjectssteuern fest-hält; zahlen doch alle Steuern die Steuersubjekte und nicht die Steuerobjecte. Ohne un« hier auf die langwierigen Distinctionen zwischen „Boden-ertrag' und .Ertrag der Landwirtschaft oder WirthschaftSertrag" einiulassen, fragen wir: Ist es vom finanzwirthschaftlich.praktischen Standpunkt« aus gerechtfertigt, für die Bemessung der Personal-einkommenstener bei dem Grundbesitze, bezw. bei der Landwirthschast einen anderen „Reinertrag" zur BesteuerungSgrundlagc anzunehmen, ms er für die Bemessung der Grundsteuer derzeit schon besteht? Oder was hindert, für die künftige Grund-steuerbemessung einen anderen „Reinertrag" als bis jetzt, etwa den „reinen WirthschaftSertrag" im Sinne der GesetzeSvorschrift über die Personalein« kommensteucr gesetzlich vorzuschreiben? Der Steuer-verpflichtete muß so wie so «inen Theil von dem WirthschaftSertrage an den Staat abgeben, und e« kommt daher auf Eins hinaus, auf welcher Grundlage ihm die Quote berechnet wird. Warum also die Steuerveranlagung bei den Landwirthen nicht lieber vereinfachen, statt sie durch die sehr unklaren und vieldeutigen Bestim« mungen der Steuervorlage über die Ermittelung des Reinerträge« noch complicirter zu machen? Mus« schon die Doppelbesteuerung eines und des-selben Einkommens durch die Grundsteuer als ErtragSsteuer und durch die neu einzuführend« Personaleinkommenfteuer für einige Zeit als ein Rothbehelf hingenommen werden, so sollte für die Bemessung dieser beiden Steuern doch nur ein reiner WirthschaftSertrag als fixe Grundlage dienen. „Ermittelung deS landw. Reinertrages!" Wie leicht ist dies gesagt und wie schwer ist e« auszuführen, u. zw. um so schwieriger, je genauer und gewissenhafter man zu Werke geht! DaS wissen die Sachverständigen im TaxativnSwesen nur zu gut; sie wissen aber auch, welche Diver» genzen und Differenzen sich da al« Resultate ihrer oft mühevollen Rechnungsoperate über ein und dasselbe Object ergeben, wenn jeder von ihnen für sich und nach seiner Methode arbeitete. Nun lasten wir nach den Bestimmungen der Steuer-Vorlage, wenn sie in der gegenwärtigen Fassung zum Gesetze wird, die Landwirthe ihren Reiner-trag ans der Wirthschaft selbst einschätzen oder überweisen wir den wichtigsten Act der Steuer» Veranlagung den Schätznng«commissionen, bei deren ^uhnmtftijffciing der Grundsatz der Jnteressenver-tretung ausgegeben ist. Wa« ist da zu erwarten? Mit einem Worte: eine einheitlich«, durch da« Gesktz od«r im W«ge der Verordnung vor-geschriebene Methode der Berechnung de« landw. Reinertrage« zu Steuer- und auch zu anderen Zwecken ist unabweislich nothwendig, und diese Nothwendigkeit wurde auch bei den Berathungen de« SteuerauSschuffe« hervorgehoben. Wir haben schon im vorigen Jahre «ine» dahin zielenden Borschlag gemacht, den wir hier nur wiederholen: „Die h. Regierung möge eine Enquöte von Sach-verständigen der landw. Taxation und Buchführung einberufen, welche sich über die zweckentsprechendste Methode der Bewcrthung der landw. Nutzungen zu Steuerzwecken ilid auch zu anderen Zwecken einige» würde, die dann al« feststehende Norm in alle» österreichischen Ländern und bei allen Behörden ihre gesetzliche Geltung hätte." Gerade jetzt, wo auch die Vorbereitungen zu einer neuen «atastraleinschätzung des Reiner-trage« zur Festsetzung der Grundsteuer Hauptsumme für die nächste Periode von 15 Jahren ab 1896 bereits im Zuge sind, scheint un« der in Frage stehende Gegenstand: die Ermittelung de« landw. Reinertrage« nach gleichen Principien und die darauf beruhende Bcwerthung de« landw. Grund-besitze« wichtig genug zu sein, das« unsere Ver-tretungskörper für LandeScultur sich dieser Angelegenheit annehmen und sie zur Ausführung bringen! unto. gtuilng. Mittheilungen auö der pomologischcn Versuchsstation des Lbstbauvereines für Mittel-steiermark über Obstweinproduction. Der zu Anfang diese« Jahre« vom Obstbau-vereine für Mittelsteiermark erlassene Aufruf an die Landwirte Steiermark« zur Benützung seiner eben gegründeten pomologischen Versuchsstation stellt unter anderem auch in Aussicht, den Obst-bauproducenten und Obstbau treibenden Landwirten bei der Verarbeitung ihre« Obste« zu Wein ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, durch welche« dieselben in der Lage sind, in kurzer Zeit sich Ausschluss zu verschaffen über den Wert ihre« ObsteS zur Obstweinbereitung. Der Obstbauverein hatte sich nämlich zur Aufgabe gestellt, eine Obstmostwage im Lande einzubürgern, welche selbst den kleinere», nur HauS-trunk erzeugenden Bauern in Stand setzt, Obst-wein nicht mehr auss Gerathewohl herzustellen, sondern einige der wichtigsten Grundsätze der Obstweinbereitung besolgen zu können. Wie jeder Fabrikant über die Güte seine« zu verarbeitenden Rohstoffe« unterrichtet sein muss, so sollt« doch auch der Weinproducent — erzeuge er Obst- oder Traubenwein — genau wissen, von welcher Beschaffenheit sein Material ist. Der Wert des zur Vergährung bestimmten Material« hängt in erster Linie vom Zuckergehalte ab. und erst auf Grund deS ermittelte« Zucker-geholtes kaun der Weinproducent eine Reihe von Verrichtungen mit Sicherheit vornehmen, welche er sonst auf gut Glück zu thun pflegte. Wir wollen hier gleich die viel umstrittene Frage, ob die Presiung des ObsteS mit oder ohne Wasserzusatz geschehe« soll, dahin beantworten. oa>« man sich nach dem Zuckergehalte dcs Mostobstes zu richten habe. Ist daS PresSobst sehr zuckerreich, so ist gewiss zu erwarte», dass die mit Wasser angestellten Pressrückstände bei der zweiten Pressung noch einen Ablauf liefern werden, welcher hinreichend zuckerhältig ist. um dem ersten Ablaufe beigemischt zu werden. Darüber hat man sich aber mit einer Mostwage zu unterrichten. Mit Hilfe diese« Instrumente« kann man also den Wasserzusatz beim Moste» genau regeln und die bei un« so häufig beliebte, allzu reichliche Wassertaufe de« Moste« vermeiden lerne«. Infolge diese« übermäßigen, ja oft sinnlosen Wisserzusatze« erzeugt man in Steiermark nur äußerst gering-wertige. extractarme. daher fadschmeckende und alkoholarme, nicht haltbare Obstweine. Man kann wohl behaupten, das« alljährlich viele Hunderte Hektoliter solchen Apfelweine« verderben, nur weil in vollständiger Benennung einer rationellen Obst-weinerzeugung da« Bestreben sich breit macht, möglichst viel .Most" au« wenig Obst zu machen und man so seine G«bi»d« mit einem Moste, richtiger einer säuerlichen Flüssigkeit füllt, welche nur 4 bi« S Procent Zucker, nach der Vergährung 2 bi« 3 Volumprocente Alkohol enthält. Wenn viele Obstweinproducenten all die Müh«, da« Nachdenke» und AuStisteln von Recepten zur Heilung ihrer krankhaften Obstweine, wenn sie diesen Aufwand an ilrbeit vorher in Befolgung der einfachen, aber genau innezuhaltenden Vor-fchriften bei der Mosterei und der Behandlung deS Weine« aufgewendet hätten, sie würden sicher weniger über Weinkraukheiten sich beklagen. Bei jenen Obstweinproducenten, welche die Erzeugung eine« handel«fähigen Obstweine« durchgeführt habe», ist e« schon lange praktischer Gebrauch gewesen, einen Gehalt von 90 bi« 100 Grad Zucker in 1 Liter Most (also von 8 5 bi« 9 5 Gewicht«-procent Zucker) al« die unterste Grenze de« Zucker-geholte« anzusehen. Die meisten Mostspindeln zeigen entweder nur das specifische Gewicht oder nur de» gewicht«-procentischen Zuckergehalt deS Mostes an. Nachdem aber der Most gleich den übrigen alkoho-lischen Genus«mitteln nicht gewogen, sondern ge-messen wird, so ist e« für den praktischen Gebrauch viel zweckmäßiger, den Zuckergehalt einer VolumSeinheit, deS Liter« oder Hektoliter«, zu wissen. Auch die sehr verbreitete Klosterneuburger Mostwage gibt den Zuckergehalt de« Mostes nur in GewichtSprocenten an, und man kann daher erst «ach Ermittlung deS specifischen Gewichte« de« Weine« die GewichtSprocente Alkohol, welche der entstandene Wein enthält, berechnen. Nach den Angaben des Leiter« der Pomo-logischen Versuchsstation, .Herrn Dr. E. Hotter, sertigt nunmehr Herr G. Eger, Glasbläserei. Graz, Maiffredygaffe, eine Obstmostwage an, welche den praktischen Bedürfnissen Rechnung trägt. Mittel« dieser Obstmostwage kann man be-stimmen: I. DaS specifische Gewicht oder da« Litergewicht. Der Saft de« Obste« — der Most — ist specifisch schwerer al« Wasser und wiegt daher ein Liter Saft mehr al« ein Liter Wasser gleich 1000 Gramm. Je höher das Litergewicht eine« Mostes, umsomehr Zucker enthält derselbe, und umso wert-voller ist derselbe für die Obstiveinerzeugung. 2 Den Zuckergehalt des Mostes. Auf der anderen Seite der Spindelfcala liest man ab. wie viel Gramm Zucker ein Liter Most enthält, und daraus ergibt sich leicht, wie viele Kilogramm Zucker in einem Hektoliter Most ent-holten sind. Wir bezeichnen die Anzahl der Kilogramme Zucker in einem .Hektoliter Most als Zucker-grade und ebenso die Angabe, wie viel Kilogramm Säure ein Hektoliter Most enthält, als Säure-grade, und empfehlen, diese Bezeichnungen im Obst- und Weinmosthandel einzuführen. Multipliciert man nun die Zuckergrade, welche der Most angibt, mit so erhält man die Volum«procente Alkohol, die der au« dem Most entstandene Apfelwein anzeigen wird. Liegt also z. B. ein Most vor. welcher ein Liter-gewicht von 1057 Gramm, ferner 12 7 Zucker-grad« anzeigt, so hat der daraus gewonnene Apfel-wein somit 12 7X0 6--7 6Volumprocente Alkohol. 8. Dient die Spindel dazu, um den V er-lauf der Gährung des Obstmoste« zu prüfen. Bei der Gährung. da« ist die Zersetzung des Zucker« in Alkohol und Kohlensäure durch die Lebenschätigkcit der Hefe, wird die gährend« Flüssigkeit, je mehr Zucker in Alkohol umge-wandelt wird, immer specifisch leichter, oder da« Litergewicht wird immer geringer. Ist die Gäbrung beendigt, also sämmtlicher Zucker aufgebraucht, so hat der au« dem Most entstandene Apfelwein ei» Litergewicht, welche« nahezu gleich ist dem de« Wassers, also 1009 Grainm. Sinkt die Spindel im Apfelwein fast gänzlich unter, so ist der Wein vollständig vergohren. Die genauere Beschreibung dieser neuen Most-wage findet man in der dem Instrumente bei-gegebenen Gebrauchsanweisung. In Frankreich, wo die Apselweinbereitung auf hoher Stufe der Vollkommenheit steht, wird der Handelsmost, der auf größere Entfernungen transportiert wird, ohne Wafserzufatz fabriciert. Der al« HauStruiik dienende Wein enthält dagegen Wasser. Do« Mostobst für die Handelsware wird dort nach Sorte und Reifegrad sortiert. Durch zahlreiche chemische Untersuchungen sind in Frank-reich schon seit Jahren die verschiedenen Mostobst-sorten aus ihre wertbestimmendeu Stoffe, Zucker, Säure und Tannin, geprüft worden, um diejenigen Sorten festzustellen, welche sich für die Cider-fabrication am besten eignen. Ist dann einmal die Zusammensetzung der Sorte festgelegt, so ist im wesentlichen nur noch nöthig, den Reifegrad, den Zuckergehalt durch Wägen de« Safte« mit einer Mostwage zu be-stimmen. Diese Bestimmung wird in Frankreich immer von dem Landwirte selbst vorgenommen. Man bestimmt das Litergewicht und den Zucker-geholt, welche Zuckerbestimmung für die Praxis hinlänglich genau ist. In Frankreich ist jeder Ciderproducent im Besitze einer Mostwage, und die Erfolge, welch« dort in der Obstweinbereitung erzielt wurden, sind zum großen Theile daraus zurückzuführen, das« man überall die Qualität seine« Obste«, den Verlauf der Gährung de« ObsteS damit prüft. Ist die Gährung beendigt, wa« die Most-wage anzeigt, so ist auch der Zeitpunkt gekommen, wo der Wein abgezogen werden mus«, daS heißt, wo er von der Hefe getrennt wird. In Frankreich erzeugt man weiter« einen HandelSmost zweiter Qualität, den sogenannten „kleinen HandelSmost". Derselbe wird auS den Tresteru deS nicht start ausgepreisten Obste», welches auS den zuckerreichen Mostobstsorten mit 15 Procent Zucker ausgewählt wird, hergestellt. Er enthält ungefähr 7—8 Procent Zucker und nach der Vergährung 4—5 Volumprocente Alkohol. Als Richtschnur zur Bereitung der verschie-denen Onalitäten von Obstwein könnte für unsere Verhältnisse und für unser Obstmaterial, dessen Sorten zumeist einen Zuckergehalt von 10—13 Procent aufweisen, folgende Anweisung dienen: Um exportfähige Handelsware zu erzeugen, mus« der Most wenigsten« 10—12 Znckergrade (Litergewicht 1048—1055 Gramm) anzeigen, der daraus gewonnene Wein somit 6—7 Volumpro-cente Alkohol. Zur Bereitung eines Obstweines geringerer Qualität genügt ein Most von 8—10 Zuckergraden (Litergewicht 1038—1047 Gramm), welcher einen Wein von 4 8—6 Volumprocent Alkohol liefert. Der HauStruiik. welcher bald weggetrunken wird, kann au» Most mit 6—8 Zuckergruden (Liter-gewicht 1039—1039 Gramm) gewonnen werden und wird dann einen Wein von 3 6—48 Volum» procenten Alkohol liefern. Von großer Wichtigkeit ist ferner für die Obstweinbereitung der Gebrauch der Gäh rsp un de. In Steiermark ist ganz allgemein üblich die offene Gährung de« Mostes, das heißt da» Spund-loch des mit dem gährenden Moste gefüllten Fasse« bleibt offen nnd wird nur entweder mit einem Stück Dachziegel oder mit einem durch Steine beschwerten Blatt Papier oder init einem Sand-säckchen bedeckt. Zur Zeit der stürmischen Gährung schäumt die Flüssigkeit über; e« werden Hefe nnd Fruchttheilchen ausgeworfen, und zu beiden Seiten des FasSbaucheS tropft die Flüssigkeit herunter. Wird nun nicht immer wieder das Fass sehr sauber abgewaschen. so trocknet der Most aus der Oberfläche deS Fasses ein und wird dadurch der beste Nährboden für Schimmelpilze, besonder« aber für die gefährlichen Essigsäure-Bacterien, geschaffen. Bei der offenen Gährung geht also nicht nur ein Theil der Hefe, welche doch zur Erzielung einer vollständigen Gährung und später zur Klärung mitwirkt, verloren (bie Leute glauben aber, dass der Most die „Unreinlichkeiten" auswerfen muss), sondern auch die Gefahr de« Essigstiche« wird gerade» zu heraufbeschworen. Diese Nachtheile werden aber vollständig ver-mieden durch die geschlossene Gährung. daSheißt durch dieAnwendung von Gährspunden. Hiebei darf da« Fass nicht spundvoll sein, sondern e« hat für je 1 Hektoliter Most ein freier Raum von 5 Liter zu bleiben. Der bei der Gährung auf der Oberfläche de« Moste« entstehende Hut von Hefe wird hier nicht auSgestoßen. sondern kann die Gährung mit zu Ende führen. Die Kohlensäure tritt unter Wasser-Verschluss au« und über der Flüssigkeit bleibt stet« eine Schicht conservierenden Kohlensäuregase«, welche die Bildung von Kühnen verhindert. Die Gefahr de« Essigstiche« ist. da die Oberfläche de« vorher abgewaschenen Fasse« rein bleibt, aus da« geringste beschränkt. Die Steiermark nimmt unter den Obst pro-ducierenden Ländern unsere« Reiche« einen hervor-ragenden Platz, was die Kernobst.Production betrifft, wohl die erste Stelle ein. Große Mengen steirischen ObsteS, aber nicht Tafelobst, wie es Tirol versendet, sondern zumeist Nntzobst werden »ach Deutschland ausgeführt und wer die großen Obstinarkthallen süddeutscher Städte, so München. Stuttgart, durchwandert, kann leicht einen Überblick gewinnen über die Größe und Einträglichkeit de« Handels mit steirischen, Obst. Auch hier fällt der Hauptgewinn dem Zwischen-Handel in die Tasche und unsere Obstbau treibenden Landwirte sind häufig, besonders in gesegneten Obstjahren genöthigt, ihre oft überreiche Ernte zu Schleuderpreisen an den Mann zu bringen. An. gefichtS dieser Thatsachen kann man sich nicht genug wundern, das« sich bei uns immer noch keine Obstindustrie eingestellt hat, »welche das Oost verarbeitet. in Dauerprodutte umwandelt und veredelt. E« wäre sehr an der Zeit, das« unsere Obst-Producenten daran dächten, ihr Obst selbst zu ver-werten, das« endlich Vereinigungen von Inte-ressenten, Genossenschaften oder Verbände in den verschiedenen Obstgegenden unsere« Landes Obst-verwertungSanlagen errichten würden, welche in den Zeiten des UeberflusseS daS Obst zu Frucht-wein und dessen weiteren Verfeinerungen, wie Fruchtweiu-Champagner, Frucht-Liqueure, zu Dörr-obst, Obst-Marmeladen, Pasten it., verarbeiten würden. Da Zahlen eine beredte Sprache führen, so wollen wir, statt überflüssige Worte in einer AuS-einandersetzung über die Ertragsfähigkeit solcher Obstindustrien zu verlieren, die jetzigen Preis-Notierungen einiger der größten Keltereien (mehrere davon mit Dampfbetrieb) zu Bogenhausen bei München. Nürnberg. Erfurt. Frankfurt a. M, Berlin hier anführen. Apfelwein wird bei Ab-nähme von größeren Mengen mit 16—24 fl. für einen Hektoliter bezahlt; im Kleinverschleiß kostet eine Flasche Apfelwein mit Liter Inhalt 24 kr.; eine Flasche Apsel-Champagner 75 Kreuzer. Für IohanneSbeerwein (Ribiselwein) und Heidel beerwein (Schwarzbeerwein) bezahlt man bei Bezug im großen 33—36 fl. für 1 Hektoliter, im Änzel-verkauf für eine Flasche mit »/* Liter Inhalt 54—60 Kreuzer. Wichtig für Genossenschaften! Unsere Gewerbe-Ordnung bestimmt bekanntlich im § 128 für den Fall der Auflösung einer Ge-»ossenschaft, wenn dieselbe nicht in eine andere Genossenschaft übergeht, dass das Vermögen der Gemeinde zugewiesen wird, in welcher die gewerb-liche Korporation ihren Sitz hat. Hiebei ist zu bemerken, dass die Gemeinde die Verpflichtung hat, ein solches Vermögen für gemeinnützige ge-»verbliche Zwecke, insbesondere zur Gründung und Erhaltung gewerblicher Unterrichtsanstalten zu widmen und über die Art der Verwendung die Genehmigung der politischen Landesstelle (Statt-kalter«) einzuholen hat. Rechte dritter Personen bleiben durch die Auflösung oder Umgestaltung — 3 — einer Genossenschaft unberührt: Stiftungen und Widmungen der Corporation dürfen ihrer Be-stiminung nicht entzogen werden. Ebenso bleiben die aus privatrechtlichen Titeln oder Stiftungen auf dem Vermögen der Corporation ruhenden Lasten, sowie die Ansprüche der früheren Mit-glieder oder Angehörigen der Corporation auf jene Vortheile, auf welche sie beim Fortbestände der Corporation auS deren Vermögen Anspruch hatten, ausrecht. Die Statuten der Genossenschaften enthalten auch in der Regel die im Gesetze (8 128) für den Fall der Auflösung vorgesehene, oben erwähnte Bestimmung. Im Laufe der Zeit sind einige Ge« nossenschaften darangegangen, ihre Statuten dahin zu ändern, das« für den Fall der Auflösung daS vorhandene Vermögen zu anderen Zwecken, so z. B für Schulzwecke, wie bei der Handels-genoffenschaft Umgebung Graz, oder zur Unter-stützung dürftiger Mitglieder verwendet werde. Diese Statutenänderungen haben auch die be« hördliche Genehmigung erhalten, woraus hervorgeht. dass die Frage, ob die Genossenschaft«-statuten für den Fall der Auflösung nicht etwa eine andere Bestimmung bezüglich des übrig-bleibenden Vermögen« treten können, entschieden erscheint. Insbesondere bei solchen Genossenschaften, deren Mitglieder nicht den gleiche» Standort haben, sondern sich aus verschiedenen Gemeinden remitieren, mag eine Änderung der Statuten be-züglich des Vermögens berechtigt erscheinen, da, wie schon erwähnt, laut Gesetz im Falle der Auf-lösung das Genossenschaftsvermögen derjenigen Gemeinde zugewiesen wird, in welcher die Äe-nossenschaft ihren Sitz hat. Die Führung von Arbeiterverzeichnissen bildet einen wunden Punkt im gewerb-lichen Leben; sie wird oft ganz unterlassen oder geschieht nur mangelhaft, obwohl sie von Wichtigkeit für ein geregelte« Gewerbewesen ist. Die Gewerbebehörden haben sich kürzlich veranlasst gesehen, die Genossenschaften neuerlich auf die be-zügliche Gesetzesbestimmung (§ 88) aufmerksam zu mache», welche folgendermaßen lautet: .In jeder GewerbSunternehmung ist über alle Hilfsarbeiter ein Verzeichnis in Buchform mit Angabe deS Vor- und Zunamens,deSAlter«, der HeimatSgemeiiide, der Ge-meinde. welche daS Arbeitsbuch ausgestellt hat, deS Eintrittes in dieGewerbsunternchmung, des Namens des Gewerbeinhabers, bei dem der Hilfsarbeiter zuletzt in Arbeit stand, der Verwendungsart im Gewerbe, der Krankencasie. welcher der HilfS-arbeitn angehört und des Austrittes au« der Ge-werbSunlernehmung zu führen und d?n behördlichen Organen aus jedesmaliges Verlangen vorzuweisen." — Wir bemerken hiezu. das« die Finanzbehörden kein Reckt haben, die Einsicht zu begehren. In daS Verzeichnis find also die neu aufgenommenen Arbeiter einzutragen, die auStretende» daselbst zu streichen. Wenn der Dienstgeber einer Genossenschaft angehört, so hat die Meldung auch bei dieser, sowie bei der genosienschasiliche» Krankencasse zu ersolgen. Sowie der Eintritt, ist auch der Austritt de« gewerblichen Hilfspersonal« und zwar an den-selben Orten, wo die Anmeldung geschah, zur amtlichen Kenntnis zu bringen. Auf die Außer» achtlassuug dieser Bestimmungen ist eine Geld« strafe von fl. 10 — bis fl. 400 — angesetzt. Eine Genossenschaft ist im Sinne de« Gesetzes eigentlich erst dann vollständig anzusehen, wenn sich deren Gehilfen zu einer Gehilsenversammlung konstituiert haben, wa« allerdings bei allen Ge-nossenschaften. so namentlich bei Collectiv-Ge-nossenschaften am Lande, nicht leicht durchführbar ist. Wenn sich nun die Gehilfen einer Genossen-schast constituieren. so bildet die Gehilsenversamm-lung einen gleichberechtigten Bestandtheil der ganzen Genossenschaft, welcher anck eine im Gesetze be-stimmte Ei»flus«nahme ans die Gehilsenversamm-lung zusteht. In einer kürzlich hier stattgefundeiien Genosseschast«versammlung wurde seitens eine« Vertreter« der Gehilfen die Frage ausgeworfen, womit denn die Kosten für die Constituiening der Gehilsenversammlung. nämlich für Anschaffung der Statute« ic. bestritte» werden sollen und wurde gewissermaßen die Constituierung von der Entscheidung dieser Frage abhängig gemacht. Nun, diese Frage erscheint eine müßige. Da die Gehilfen« Versammlung, wie schon vorhin erwähnt, einen Bestandtheil der Genossenschaft bildet und dieselbe keinerlei Einkünfte au« der Genossenschaft bezieht, da sie weder eine AnsnahmSqebühr noch eine Um-läge von ihren Mitgliedern einHeben kann, so ist e« selbstverständlich, das« die Genossenschaft für alle Kosten der Gehilsenversammlung auszukommen hat. Der Kostenpunkt bildet daher keine Frage bei der Constituierung der Gehilsenversammlung. Pettauer Nachrichten. (vom Nadfahrcr-Gauorrbandj Unser Rad-sahrer-Verein erhielt vom Vorstand de« Steirischen Radsahrer-Gauverbandes nachfolgende« Schreiben: Der unterzeichnete Vorstand bestätiget dankend den Empfang Ihres freundlichen DrahtgrußeS zum Hauptgautag nach Hartberg. Mit besonderer Freud« erfüllt uns ihre Zustimmung zum Beschlusse, das« der nächstjährige Hauptgautag in Ihrer — der treudeutschen schönen Stadt Pettau — abgehalten werde; Sie geben damit einen rühmlichen Beweis sportlicher Opfmvilligkeit und treuer Anhänglichkeit an unseren Verband, wa« schon im Voran« als eine Gewährleistung für das Gelingen de« nächste» HauptgautageS angrsehen werden kann. Es war un« sehr leid, keinen Vertreter JhreS geehrte» Vereines in Hartberg begrüßen zu können, dem wir gleich persönlich unsere Anerkennung und unsere» Dank mitgetheilt hätten. Es begrüßt Sie mit herzlicliem „Äll Heil" der Vorstand de« Steirischen Radfahrer-GauverbandeS Franz Pichler dz. erster Schriftführer: Heinrich Ettel dz. zweiter Gorfitzender. (Vom fanirs-Untrrgqmnastnnü Da« hiesige Lande«.Uiitergymiiasium zählt im heurigen Schul» jähre genau so viele ösfeiitliche Schüler als bei Beginn de« vorigen, nämlich 108. Davon sind 53 Deutsche. 55 Slovenen. Die 1. Claffe zählt 43. die 2. Classe 20. die 3. Classe 25. die 4. Classe 20 Schüler. (Frieda», Ortsgruppe des Vereines ,Liit-mark ") Bei der am 23 September 1893 statt-gehabten l. Jahresversammlung wurden in die Leitung gewählt: Zum Obmanne Hans Gedlizka, zum Stellvertreter I. N. Kautzhammer, zum Zahlmeister Adolf Stammen, zum Stellvertreter Ferdinand Nadler. zum Schriftführer Han« D i e r auf, weisen müsste. Wegen der Wichtigkeit der Ange-legenheit für den heimischen Weinbau ergeht hiemit die Aufforderung, diesbezüglich Erkundigungen ein-ziehen und der k. k. BezirkShauptmannschast hierüber Bericht erstatten zu wollen. (Aaxritsch. 27. 9. 1893.) Der Grundbe-sitzer Filipp Murschetz in Fomin ließ seinen 5-jährigen Sohn Johann ganz unbeaufsichtigt bei seinem Nachbar Veit S a m u d a, der vom Hause abwesend war. im Hofe herumgehen. Der Knabe stieg auf eine beim Stallgebäude de« Veit Samnda angelehnte, sehr schwere Schotter-truhe, spielte sich auf dieser und wollte sie schließlich umstürze». Die Schottertruh« war sehr mangel-haft an die Wand gelehnt und e« gelang dem Knaben die Schottertruhe umzuwerfen, wobei er unter diese gerieth und erschlagen wurde. (St. Veit. Tod schlag.) In der Nacht zum 25. Äptember d. I. wurde der Grund besitze?«-söhn Johann Berlek mittelst einer Hacke in Pobresch erschlagen. Die Thäter Franz M u r k o und Johann Rogina, welche flüchtig wurden, sind in Pettau eruirt, verhastet und dem k. k. Bezirksgerichte eingeliefert worden. Vermischte Nachrichten. (Marburgrr Sur^veil Aalender.) Im Ver-läge der Buchdruckern I. Kralik in ivtarburg ist vor kurzer Zeit der neue Marburger Kurzweil-Kalender für da» Jahr 1894 erschienen. Dem Kalender, welcher sehr reichhaltig ist, liegt ein Verzeichnis der Gaffen. Straffen und Plätze im Gebute der Stadt Marburg nebst Angabe der Hausnummer und Hauseigenthümer bei. Verkauf für Pettau bei W Blanke, Buchdruckerei und Buchhandlung. cs in Prag.) Die Statthaltern hat im Sinne der publicirten Ausnahmsverordnung bis auf weitere« die Einstellung de« Erscheinen« der Zeitschristen .Neodvislost", „Nove Proudy". .Pokrokova" und der „Zeitschrist der tschechischen Studentenschaft" angeordnet. — Sämmtliche Buchdruckereien und lithographische Anstalten sind von der Polizei angewiesen worden, alle Pflichtexemplare nichtperiodischer Druckschriften ohne Rücksicht aus den Umfang 48 Stunden vor der Herausgabe derseben der Preßbehörde vorzulegeu. Es wurde hiebei bemerkt, das« sich der Leiter der Polizei vorbehalte, bezüglich einzelner Druckschriften in jedem speciellen Falle besondere Versügungen zu treffen. — In der Reihe der Blätter, welche drei Stunden vor ihrem Erscheinen der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein Pflichtexemplar vor» legen müffen, befinden sich auch der „CzaS", da» Organ de« Abg. Masaryk, serner .CzeSka Straz", da« Organ de» TschechilirungSvereineS. Von deutschen Blättern wird von dieser Maßregel nur ein einzige« betroffen und zwar das antisemitische Organ .Deutscher Volksbote." — Au einigen Punkten der Stadt wurde der deutsche Text der Ausnahmsverordnungen herabaeriffm oder beschmiert und mit Exemplaren der »Narodni Listy" überklebt. — Die Polizei hat alle Vereine beauftragt, jede Sitzung und Versammlung, auch die Au»-schußsitzungen drei Tage vorher anzuzeigen. — Weiter wird die Thätigkeit de« Club» der jung-tschechischen Partei, sowie sämmtlicher Bürgerclub« in Prag und den Vororten bi« aus weitere« ein-gestellt. — Die Localitätn» de« Club« der jung-tschechischen Partei wurden polizeilich gesperrt und die Polizei ließ sich die Schlüffel zu denselben ausfolgen. Die» geschah auch bei den Localen de« Bürgerclub« von Prag und der Vororte. — Eine Kundmachung de« Statthalters untersagte die An-sammlung aus Plätzen und Straffen, da« gruppen-weise Umherziehe» von Menschen, das demonstrative Tragen von Abzeichen, da« Führen und da« Au«-hängen von Fahnen, ausgenommen von Reichs-und Landesfahnen. (Urnbau eine« Theaters in Sra)) Am 23. September fand in Graz unter dem Vorsitz« deS Landeshauptmannes eine Conferenz in An-gelegenheit de« Neubaues eine« Theaters in Graz statt. An dieser Conferenz nahmen die Herren Bürgermeister Dr. Portugal!, Landhaus-schus«Dr. Wannisch. Gemeinderath Dr. Hoch?n> burger und Geyza Ritter v. Wachtler theil. Landeshauptmann Graf Wurmbrand entwickelte vor den genannten Herren, welch« er zur Be-sprechung über diese Angelegenheit eingeladen hatte, seine Ansicht üb«r die Ausführung eine« Theater-Neudaues und legte seine Ideen den Herren mit dem Ersuchen zur Begutachtung vor. dieselben möge» in einer in nächster Zeit stattfindenden neuerlichen Besprechung dem Landeshauptmanne ihre Meinung über die von ihm in dieser Frage entwickelte» Projekte kundgeben. Nach sorgfältiger Erwägung und Durchberathung dieser den Neu- bau ein« Theater« in Graz betreffenden Ideen beabsichtigt Gras Wurmbrand, dieselben der Theater-SnquSte vorzulegen. Nach der Ansicht de« Landeshauptmanne« soll ein Theater-Neubau in Graz mit einem Kostenaufwande von 600 000 bi« 550,000 Gulden geschaffen werden. Herr Bürger-meister Dr. Portugal! legte in Besprechung dieser da« Grazer Publicum lebhaft interessierenden Angelegenheit da« Hauptgewicht auf die Lösung der Frage, von welcher Seite da« nöthige Geld für einen Theater-Neubau beschafft werden soll? Eine befriedigende Antwort auf diese Frage ver-mochte gegenwärtig selbst der Projektant noch nicht zu geben, e« wurde jedoch von den an der Be-sprechung theilnehmenden Herren übereinstimmend die Ansicht ausgesprochen, das«, wenn aus bestehend« Verhältnisse entsprechend Rücksicht genommen, auf dein Wege gewisser Transaktionen die Aufbringung der Kosten nicht unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen dürfte. In der nächsten Besprechung über diesen Gegenstand werden die vorgenannten Herren ihr Gutachten vorwiegend in Rücksicht auf die Financierung de« projektierten Unternehmens ab» geben, in der zuversichtlichen Voraussetzung, das«, wenn diese Hauptfrage gelöst ist, in den übrigen Punkten nicht allzuschwer eine Einigung erzielt und die Durchführung de« Projekte« ermöglicht werden dürfte. (Sndiprft, 19. Septembers Der .Budapester Hirlap" erzählt folgende« Histörchen vom Manöver-Schauplatz: .E i n Gr az e r Fi aker, der einen Manöverbummler au« der steirischen Hauptstadt nach GünS gebracht hatte, wurde dort durch einen Zufall der Ehre theilhaftig, den Kaiser zum Fahrgast zu erholten. Die Sache kam so: Der Monarch, der dem König von Sachsen einen Be> such abstatten wollte, war in Begleitung de« Grafen Paar vor da« Schloß getreten, um den Wage» zu besteigen. Da aber die Hof-Equipage noch nicht vorgesahren war tnd der Kaiser in diesem Moment den Fiaker a.t« Graz erblickte, winkte er diesen herbei und stieg ein. Der Fiaker war von der Ehre noch völlig verblüfft, al« er auch schon die Worte seine« hohen FahrgasteS vernahm: .Zum König von Sachsen!" Der Grazer Fiaker kannte aber die Wohnung deS König« von Sachsen nicht. Er blickte ängstlich au«, ob er nicht irgendwo eine Andeutung über da« Domicil de« König« von Sachsen ausfindig machen könnte, bis ihn ein deutscher Bauer aus der Verlegenheit zog und ihm die Wohnung des Königs von Sachsen zeigte." Postamt Lribnih.) Da« nichtärarische Post-»nd Telegraphenamt in Leibnitz wird in ein f. f. Ararial-Post- und Telegraphenamt umgestaltet und der Beginn der Amtswirksamkeit diese« letzteren auf den 1. Oktober 1893 festgesetzt. (Cnrgäste in NshitschSauerdrnnn.) Die 22. Liste der angekommenen Eurgäste in Rohitsch-Sauerbrunn weist 1642 Parteien mit 2518 Personen auf. (Einlösung der tortober-Conpons.) Die Stvat«schuldencaffe wird vom 1. k. M. an bi« auf weitere« die an diesem Tage fällig werdenden, gegen Quittungen zahlbaren Zinsen von Obliga-tionen der vierprocentigen Goldrente und der mit vier Procent in Reichsmark verzinslichen Priori-lätsanlehen der Kaiserin Elisabeth-Bahn und der Kronprinz Rudols-Bahn auf Verlangen der Par» teien auch in Noten nach dem amtlich notierten Geldkurse der österreich-ungarischen Goldstücke, beziehungsweise der Zwanzigfranc»- und Zwanzig-Markstücke. deS dem Einlösungstage vorangegangenen BörsentageS auszahlen. Selbstverständlich «folgt, wenn die Partei nicht ausdrücklich die Zahlung in Note» begehrt, die Auszahlung der in Rede stehenden Zinsen in Goldmünzen. (Van den k. k. ätaatsbahnen.) Mit Giltig. feit i»om Tage der BetriebSerösfnung der Linien ^aibach-Groblnpp und Großlupp Gottschee der unterfrainer Bahnen gelangt zu den Staatsbahn-srn ein V. Nachtrag zur Ausgabe. Derselbe enihall Bestimmungen über den Personen- und GepäckStranSport. sowie den Kilometerzeiger der vorgenannten Linie». Der Preis diese« Nachtrage« >st >0 Kreuzer. (Än-?rich»uug des „Steiermärkischrn «e-werbeblattes.") Bei der im Monate August zu Troppau stattgesundenen Landesausstellung von Hilfsmaschinen. Motoren und Werkzeugen für daS Kleingewerbe und die Hausindustrie, wobei auch in einer eigenen Abtheilung gewerbliche Zeit-schristen zur Ausstellung gelangten, erhielt da» .Steiermärkische Gewerbeblatt" nebst neun anderen gewerblichen Blättern die goldene Ausstellung», medaille zuerkannt. Wir werden in der nächsten Nummer daS Verzeichnis der durch die Jury zu-erkannten Auszeichnungen veröffentlichen. Die Zeit naht wieder, w» der FomitieMisch tun trauten «eriammwngtpvnt«. zi-m grwohnltn und beliebten .Kaffeetisch" wird. Da ist'» denn wichtig, jede sorgsame, sparsame und aewiffenbafte Hau«srau und Mutter ein-dringlich auf .Aathreiner't Aneipp-Malz-Kaffee" aufmerksam zu machen, den besten, wohlschmeckendsten und naturgemäß gesunden Zusatz zu Bohnenkaffee, welcher diesen erst zu einem loahr'^stm Gesundheit«, und Famitien-Kassee macktl Roch nie wurde ein neuer Artikel mit so allgemeinem Beisalle wie dieser ausgenommen, Bewei», das« er einem wirtlichen Bedarfnisse entgegen kam. War doch bii jetzt der größte, namentlich der arbei-»ende und ackerbautreibende Theil unserer Bevölkerung für den so unentbehrlich gewordenen «affeegenuß auf nShrlose, zumeist der Gesundhrit schädliche Surrogate angewiesen! Deshalb wird .»athreiner'« Kneipp.Malz-Safsee" auch bereit» von hervorragenden Aerzten empfohlen — er kann jetzt einfach mit dem Bohnenkaffee zusammen gemah. len und hergestellt werden, wie man e« mit seinem Kaffee gewöhn» ist — sei denn jede Hausfrau, jeder Kasse»-trinker im eigenen In»ereffe aus die für «esundheit und Ersparnis so wichtigen «orzilge diese« sicher bald allgemein iintnldehrlichen Genuß- und Kaffeezusatzmittel» nochmals nachdrücklichst aufmerksam gemacht. 1« W»iN»-rc°fl« oti: m Il«l|t tutatin>ril»gj ►tlwiBimtl »f tarn; > Der praktische Landwirth. ÄlNtir. I,»»w. 3rilnMB fir CtrSrra. •(fltiittci 1K4. «kiicheml flnfto« in #».. y«ji(»ll-8erBial. rtanjjäbnj (1, «, Sin« uljltrig (I. I. Der Grkonom 'uz. ZI»XriNk !«»»». .Zcit,,z. r-riintrt IST*. SrfAniit Kr i i«. 1«I«S TOoRatl !■ (Sir ■lfri(o»-3»tmaL * I. frekcairmrrs ornti» «n» frsnes. Pettauer Marktbericht vom Monate Oktober. Victualien. 7 Stück Eier, frisch . . 1 Liter süsse Milch . . 1 Liter süsser Rahm . 1 Liter saurer Rahm . 1 Kilo Honig..... 1 Kilo Butter..... 1 Kilo Rindschmalz . . 1 Kilo Schweinschmalz 1 Kilo Speck, frisch . . Geflügel 1 Stück Ente..... 1 „ Indian . . . . 1 „ Gans . . . . 1 „ Henne . . . . 1 „ Backhuhn . . 1 * Brathuhn . . 1 „ Kapaun . . . 1 „ Taube . . . . Betrag ▼on JJ_bis Fleisch. 1 Kilo Rindfleisch 1. 1 „ Rindfleisch II. . 1 „ Kalbfleisch , . . 1 „ Schweinfleisch . Obst. 1 Kilo Äpfel..... 1 „ Birnen .... 1 „ Zwetschken . . Getreide. 100 Kilo Weizen . . . 100 , Kom ..... 100 „ Gerste .... 100 . Hafer ..... 100 „ türk. Weizen . , 100 „ Haiden . . . . 100 , Hirse..... Landesproducte. 100 Kilo F.rslttpfel neue . 100 „ Zwiebel .... 100 „ Nüsse..... 100 . Fisolen .... Holz. 1 Raummeter hart. Brennh 1 „ weich. Brennh.), kr. II fl. kr. 50 50 60 60 10 50 60 ao 50 16 66 56 66 4 4 8 60 60 2 4 14 8 — 60 ! Most! 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Da die gewünschten Lernerfolge nur durch einen geregelten Schulbesuch erzielt werden können, so werden die P. T. Herren Lehrmeister ersucht, ihre Lehrlinge fleissig und ununterbrochen in die Schule zu schicken. Nichtgerechtfertigte Schulveraitumnisse werden amtlich strenge geahndet. Schulausschusa der gewerblichen Fortbildungsschule in Pettau, am 24 September Der Bürgermeister: _E. ECKL. Die Badeanstalt des Pettauer Bauvereines bleibt wegen Kesselreinigung und kleiner Reparaturen am 9., 10. und II. Ootober d. J. geschlossen. Im Subabonnement sind vom 1. October an za haben Leipziger illustrirte Zeitung, Grazer Zeitung, Neues Wiener Tagblatt, Floh, Wehrzeitung, Wiener Earrikaturen. Cafe Europa. MAX OTT Eisen- und Metallwaaren-Handlung PETTAU Ungarthorgasae, via-a-via der k. u. k. Pionoler-Kaaerne empfiehlt zur herannahenden Saison sein gut sortirtes Lager von Regulirfüll-, Holz- undSteinkohlen-Gussöfen, Blech-und Guss-Sparherden, Kaminzeugen, OsenUaaei, Ofenvorsetzem. 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HlcfHpartaflt »der »Nel» VaflaitBeiWg) »[Jnumuirt »iTttni Wiener ilandmirthschastliche ■ittrirtc Stilant fir »U »da» Zeitung IrMli «laraftac llaHrlrtt flritaa« fi» Mt «cfaaMtfc «»»»»ixttzlchckst. G«ssN>»dr» WM« Sri >>»>»« Bitt«»® unt Camflao ia a>,.-gol>» st. 11a e<(Tl(l|ltTi( l.«s Stßerreichische Forß-Zeiwag. swas»»!* - ~ la| la •l->9»li» «»illttil ». », l Bejrttnief 1WI. Crlfttint tften flttitaj i «iiTltti. 1U. aaaftrlrte f«a»il*l(ai 8<(iüaact| Allgemeine Wein-Zeitung. rlaaa fir BfiaHa a. Stlaamitaaa. 3« jaaraal für nelacaafaauatra. Hotel- a«a ab kk.i-Srleaaa. IBM. Srlcheiat J. i'nntTitoj » >»>, 11. a, ItHeuaaera aal »erl.»,e» aralta aaa (raaca. ~ A. MASTEN HerrMklelderaachar PETTAU, Bürgergasse empfiehlt eich zur Anfertigung aller Gattungen HBITfllt-klelder ZU billigen Preisen. Daselbst werden aich Kleider billigst gereinigt. FTT Durch günstige Übernahme des Lagers sind wir in der Lage, die P. T. Kunden zu sehr billigem Kaufe einzuladen. 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