UslMg in mmMns ksjitoilg v ljiidijssi zur Mit Rücksicht aus den Zolltarif Oesterreichs und des Zollvereins, zum Gebrauche bei öffentlichen Vorträgen und beim Selbstunter¬ richte in der Waarenkunde, verfaßt von vr. Hemrick vosta, k. k. Zolloberamts-Direktor, der ftaatswirthschaftlichen Fakultät der. künigl. bairischen Universität Würzburg und mehrerer gelehrten Gesellschaften Mitglied. 22341 zur Waarenkurrde. AM Rücksicht auf den Zolltarif Oesterreichs und des Zollvereins, zum Gebrauche bei öffentlichen Vorträgen und beim Selbstunter¬ richte in der Waarenkunde, verfaßt von M MWMM k- k. Zoll-Oberamts-Direktor, der staatswirthschaftlichen Fakultät der königl. bairischen Universität Würzburg und mehrerer gelehrten Gesellschaften Mitglied. Druck bei Josef Blasnik. »Wir besitzen über Waarenkunde mehrere schätzbare Werke, allein manche derselben behandeln nur einzelne Zweige dieser Wissenschaft, andere sind weit ausgedehnt und umsangrcich, und wieder andere in lericalischcr Form, daher ist die Aneignung der Waarenkunde nicht eben leicht und beinahe nur ein mühsames, oberflächliches Einlernen dersel¬ ben möglich, wobei aber das Eingclernte dem Gedächtnisse viel schneller wieder entschwindet, als cs von demselben aus¬ genommen wurde. Der gegenwärtige Leitfaden hat nun die Bestimmung, denjenigen, denen der Beruf die Waaren¬ kunde unentbehrlich macht, das Studium derselben nach einem festgestellten Sisteme, und mit besonderer Rücksicht auf den praktischen Nutzen im Verkehre, zu erleichtern. Wenn es die Verhältnisse gestatten, soll diesem ersten, oder theoretischen Theile ein zweiter oder praktischer Theil, welcher in eine detaillirte Beschreibung der einzelnen Maaren u. s. w. einzugehen hätte, folgen. Ucbrigens können die nachbenanten Werke über Waarenkunde empfohlen werden: Das Ganze der Handlung. Von G. H.Buse, Erfurt 1798. lk Die Waarenkunde. Universal - Lerikon der gesammtcn kaufmännischen Wissen¬ schaften, von L. Fort. 4 Bände. Leipzig 1850. Allgemeiner Schlüssel zur Maaren- und Produktenkuude, von Karl Courtin, Stuttgart 1837. Lehrbuch der allg. Waarenkunde, von Hocko, Wien 1851. Grundriß der allgemeinen Waarenkunde. 2 Theile, 2. Auf¬ lage. Von Prof. llr. Otto 'Linče Erdmann. — Leipzig 1852. Waarenkunde in Wort und Bild, von Aler. Lachmann, 20 Lief. Leipzig 1854. Lehrbuch der Colonial- und Spezerei - Waarenkunde, von t)r. S. A. Schwarzkopf. 8 Lief. Jena l853. Hierzu Atlas der vorzüglichsten Handclspflanzen, von vi . E. S ch e n k. lO Lief. Jena 1853. Handbuch der technischen Material-Waarcnkunde, von W. C. W. Blum enbach. Pesth 1846. Handbuch zum Comerzial-Waaren-Stempel-Patente, mit der Beschreibung der gangbarsten Tuch-, Schnitt- und Mode- waarcn, von Karl Herrel, Laibach 1847. Comentar zur Manufacturwaarcn - Mustersammlung, von Joseph Riegel, Wien 1854. Der vollständige Waarenkenner. Hamburg und Altona 1826. Vollständiges Lericon der Waarenkunde, von Jöcher, 3 Theile, Quedlinburg und Leipzig 1839. Allg. Waarenlerikon, Nürnberg 1843. Universal - Waarenlcrikon von vr. Fried. Jäu e m an n, Wien und Leipzig 1852. Sch edel s allgemeines Waarenlerikon, sechste Auflage, von F. G. Wieck, Leipzig 1850. Waarenlerikon von Adalbert Prcißler, 2. Auflage, Prag 1854. 6) o« Hs) Einleitung. A*ie Waarenkunde ist eine Wissenschaft, die dem Handels- und Gcwerbsmanne, so wie den Organen der Zollverwaltung und Finanzwache unentbehrlich, und Jedem, der irgendwie mit Maaren mehr oder weniger in Be¬ rührung kommt, vom Nutzen ist. Bei der fortschreitenden Gewerbsindustrie und der Menge der Maaren, die oben¬ drein so zu sagen von Tag zu Tag vermehrt, und vielfäl¬ tig mit neuen Namen versehen werden, ist die Aneignung der Waarenkunde allerdings schwierig, sie wird jedoch be¬ deutend erleichtert, wenn der Unterricht sistcmatisch statt findet. Zwei einander wechselseitig ergänzende und unter¬ stützende Sisteme können den Leitfaden dazu bilden: einmal das, der Natur oder Kunst wie auch den Begriffen und Bedürf¬ nissen der Gewerbe und des Handels entsprechende Sistem, und dann jenes, nach welchem die Eintheilung der Maaren im Zolltarife stattgefunden hat, und welches, wenn auch hier und da von andern Sistemen abweichend, gleichwohl fest steht, da es durch das Gesetz sanktionirt ist. Bei allen übrigen Sistemen gehen die Ansichten der Fachmänner be¬ kanntlich häufig auseinander. Die Waarenkunde soll keine Pharmakologie (Heilwaa- renkunde) keine Zoologie (Thierknnde) keine Mineralogie und keine Gewerbs- oder Produktenkunde sein, da erstens jene Erzeugnisse, die keine Handelsartikel im weitesten Sinne sind, nicht zur Waarenkunde gehören, und zweitens die 1 2 Waarcnkunde auch hinsichtlich der eigentlichen Handelswaa- ren der Natur und des Gewerbflcißes nicht in die Mitthei- lung solcher Kenntnisse cingcht, die dem Waarenkundigen eben nicht unumgänglich zu wissen nöthig sind. Ferners ist eine spezielle Waarcnkunde oder Beschrei¬ bung aller im Handel, in den Gewerben und in der Arz- neikundc vorkommenden Material-, Spezerei-, Trogucrie- Manufaktur-, Metall-, Galanterie- u. d. g. Maaren nicht leicht denkbar, weil in allen diesen Zweigen fortwährend neue Entdeckungen und Erfindungen, Verbesserungen und Veränderungen vorkommen, und die Maaren, wie gesagt, häufig neue Namen erhalten, oft selbst auch nur, um der Mode zu huldigen. Die Aufgabe der Waarcnkunde oder eigentlich des Leitfadens zur Aneignung derselben ist dem¬ nach: Erstens den Begriff, zweitens das Objekt, drittens das Sistem der Waarcnkunde fcstzustcllcn, und dann den Charakter der Hauptclasscn des gesammtcn Waarenschatzes nach dem Geiste des Zolltarifes, mit steter Rücksicht auf die Sisteme der Naturgeschichte und des Gewerbflcißes auf¬ zufassen und darzulegen, somit die Basis oder den Anhalts¬ punkt zu bilden, nm die Maaren leicht erkennen, und in die verschiedenen einzelnen Classen und Abteilungen ein¬ reihen zu können. Degriff der Waarenkunde. A^ie Waarenkunde begreift in sich die Charakteristik der Maaren, und k. den Handel mit denselben. Zur Charakteristik der Waareu gehöre«: l. Die Kennzeichen und Benennungen derselbe« «ach ihren wissenschaftlichen (sistematischen) und gemeinen oder gang¬ baren (vul^sron) Namen; 2. die Bestimmung, ob die Maare ein Natur- oder Kunst¬ produkt ist; 3. in welches Reich das Naturprodukt gehört, oder 4. aus welchen Stoffen die Kuusterzeugniffe bestehen, und endlich 5. die Güte und Qualität, dann die Echtheit der Maare. Diese Eigenschaften sind im eugern Sinne der Inbe¬ griff der Waarenkunde; der Handel, d. i. der Bezug und Absatz, der Gebrauch oder die Verwendung der Maaren, gehören nur in weiterer Bedeutung hieher. 1* OMt der Waarenkunde. ^^llcs was ein Gegenstand des Handels und Verkeh¬ res, des Kaufes und Verkaufes oder Tausches, oder der Hin¬ tangabe überhaupt ist oder sein kann, nennt man im Allge¬ meinen eine Waare, und ist ein Objekt der Waarenkunde, im engeren Sinne aber werden jene Gegenstände Waaren genannt, welche förmlich als Handelsartikel zu Kauf und Verkauf, d. i. in den Handel kommen, sie mögen nun von der Natur oder durch Kunst hervorgebracht werden, daher gibt es Schnitt-, Eisen-, Holz-, Grünwaaren u. d. g. In Westphalen heißen alle Erzeugnisse des Bodens an und für sich »Waaren«, z. B. Erdwaarcn, Holzwaaren u. s. w. Man hat auch das Geld zu den Waaren gerechnet, es kann jedoch nur das außer Umlauf gesetzte Geld als Waare angesehen werden, das koursirende Geld aber ist ein Tauschmittel, wie cs in einigen Gegenden von Asien und Afrika gewisse Muscheln, Perlen u. d. g. sind, womit man Waaren erkauft. Und weil das koursirende Geld nur ein Tauschmittcl ist, werden diejenigen, welche damit Tausch¬ oder Wechselgeschäfte (Geld gegen Geld) betreiben, nicht Kauf- oder Handelsleute, sondern Wechsler genannt. Hilfswissenschaften der Waarenkunde. ^^ie Hilfswissenschaften der Waarenkunde sind a) die Naturgeschichte; b) die Technologie; e) die Chemie; 6) die Farbenkunde; e) die Geographie; k) die Statistik; und die Handelskunde. Die Naturgeschichte lehrt 1.) die Naturprodukte kennen, und benennen; 2.) die Art und Weise und die Zeit wie und wann sie hcrvorgebracht werden, und 3.) ihre Güte und Qualität oder Beschaffenheit. Die Technologie oder Gewerbskunde zeigt, wie die Naturerzeugnisse für die Bedürfnisse der Menschen in den Gewerben verarbeitet, und die verschiedenen Kunstprodukte, Fabrikate und Manufakte erzeugt oder verfertiget werden. Die Chemie und Far- benkunde lehren das Verfahren bei der Bereitung der chemisch-technischen und pharmazeutisch-chemischen Erzeugnisse, dann der Farben und Farbwaaren. Die Chemie gibt auch die Prüfungsmittel und die Verfahrungsart an Hand, um eine verfälschte von einer echten, oder eine Waare von einer andern ähnlichen zu unterscheiden, was sehr wichtig und unerläßlich ist, da Verfälschungen der Maaren häufig Vorkommen, und da es Gegenstände gibt, die einander sehr ähnlich sind, wie z. B. mehrere Harze und Oele, verschiedene vegetabilische und thierische Farbstoffe, das vegetabilische und thierische Wachs u. d. g. — Die Geographie und Statistik nennen den Ort, das Land, die Fabrik, die Niederlags-- 6 und Stapelplätze, wo die Maaren herstammen, oder zu be¬ kommen sind, dann die Mengen in denen sie erzeugt und verkauft werden, bisweilen auch mit Angabe der Preise, welche aber sehr wandelbar sind. — Die Handelskunde end¬ lich gibt die im Handel üblichen Quantitäten, Taren, Ab¬ züge und Abrechnungen, dann die Art und Weise an, wie die Maaren ihrer Natur und Beschaffenheit nach zu ver¬ packen, zu bezeichnen, zu versenden, in Magazinen und Kellern aufzustapeln nnd aufzubewahren sind. Hilfsmittel der Warenkunde. vortreffliches, compendiöses Hilfsbuch für die gc- sammten Naturwissenschaften bildet vr. Fried. Schöd- 1 c r's »Buch der Natur«, 7te Auflage mit 378 Bildern und 680 Seiten, Braunschweig l853, welches bereits in die meisten lebenden Sprachen übersetzt ist. — Hinsichtlich der Aufbewahrung der Waaren gibt E. Leuchs »Lehre der Aufbewahrung und Erhaltung aller Körper«, Nürn¬ berg 1829 2. Auflage, den erforderlichen Unterricht. Für die Mineralogie: F. A. Waichner, »Handbuch der gcsaminten Mineralogie in technischer Beziehung«, 2 Bände mit 14 Tafeln, Karlsruhe 1829. — C. F. Hoch statt er's »populäre Mineralogie«. Mit 12 Steinafcln, Reutlingen 1836. Für Botanik: M. Sender t's »Pflanzenkunde ge- mcinfaßlich dargestellt«, 2. Ausl- 2 Bände. Stuttgart 1851. -- Goldmann's »Lehrbuch der Botanik«. 2 Abthlg. Ber¬ lin 1852/3. — C. F. Hochstättcr »populäre Botanik«, 2 Theil. 2. Aufl. Reutlingen 1837. — A. Ile Lnnstolle »Anleitung zum Studium der Botanik«. 2 Aufl. Leipzig 1844. — Schleiden „Grundzügc der Wissenschaft!. Bota¬ nik«, 2 Thl. 2. Aufl. Leipzig 1846. — Für Zoologie: 6. v. tluvier »das Thierreich«. 5 Bände, Leipzig 1831. — Oken »Zoologie«, 4 Bände, Stuttg. 1833 — 1840. — Wiegmann und Ruthe »Handbuch der Zoologie«, Ber¬ lin 1843. — F. S. Voigt »Lehrbuch der Zoologie«, 5 8 Bände. Stuttg. 1835 — 1839. — Für Technologie: E. Lenchs. »Handbuch für Fabrikanten«, 9 Bände. Nürn¬ berg 1824 — 1835 — vr. R. Wagner »die chemische Technologie faßlich dargcstellt«, 2. Aufl. mit 154 Holzschnit¬ ten. Leipzig 1853. — vr. Fr. Knapp »Lehrbuch der chemi¬ schen Technologie zum Unterrichte und Selbststudium«, 1854. C. Karmarfch und lir. F. Heeren »technisches Wörter¬ buch oder Handbuch der Gewerbekunde in alphabetischer Ordnung«. 2. Aufl Mit 1400 Abbildungen in 3 Bänden. Ein ganz vortreffliches Werk mit bewunderungswürdigem Flciße und unermüdlichem Eifer wie auch gediegener Auswahl ge¬ sammelt. Für Chemie: F. Wöhler »Grundriß der Chemie«, 2 Thcile 11. Aufl. Berlin 1854. — F. I. Runge »Grundlehren der Chemie für Jedermann« , 3. Aufl. Berlin 1843. — L. Gmelin »Handbuch der Chemie«, 5. Aufl. 3 Bände. Heidelberg 1853. — F. I. Otto »Ausführliches Lehrbuch der Chemie«, 3 Bände, 3. Aufl. Braunschweig 1853/4 — Für Farbenkunde »L cuchs vollständige Far¬ benkunde«, 2 Theile. Nürnberg 1825. — Für Geographie: vr. G. W. Hopf »Grundlinien der Handelsgeographie. Mit einer Ueberflcht der vorzüglichsten Handelsprodukte«, Fürth 1852/3. — F. S. Nigris »Alphabetisch geordne¬ ter Wegweiser zur Quelle der Handelsprodukte und der vorzüglichsten Erzeugnisse der Gcwerbsindustrie nebst Umris¬ sen der Pflanzengeographie«, Wien 1854. Sehr empfehlungs¬ würdig. — E. Lenchs »Adreßbuch der Kaufleute und Fabrikan¬ ten von Europa«. Nürnberg 1829. — Für Statistik: F. W. Reden »Allgemeine, vergleichende Handels-und Gewerbsgeo¬ graphie und Statistik. Ein Handbuch für Kaufleute, Fabrikan¬ ten und Staatsmänner. Für die königl. Handelslehranstalt zu Berlin«. Berlin 1843. — I. R. Mac-Culloch, »Hand¬ buch für Kaufleute oder Ueberflcht der wichtigsten Gegen¬ stände des Handels- und Manufacturwcsens«, deutsch von C. F. E. Richter. Stuttgart 1834/5, ebendasselbe neu bearbeitet von L. R. Schmidt, als: »Theor. prakt. 9 Eompioirbuch«, 1835/8. — I. Hain »Statistik von Oester¬ reich«, 2 Bände 1852. — F. W. Reden »Deutschland und das übrige Europa. Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Gewcrbs- nnd Verkehrs-Statistik, in vergleich. Darstellung«, 1854. — Für Handelskunde: G. H. Buse »Das Ganze der Handlung, oder vollständiges Handbuch der vorzüglichsten Handlungskenntniffe für angehende Kaufleute, Mäkler, Mannfacturisten, handlungsbefliffene Jünglinge und Lehrer in Handlungsschulen«. Erfurt 1798. — L. Rothschilds »Taschenbuch für Kaufleute, insbesondere für Zöglinge des Handels. Enthaltend das Ganze der Handlungswiffenschaft in gedrängter Darstellung», 4. Aufl. von L. Fort. Leipzig 1854. — Prof. I. A. Ditscheiner »Neue Wiener Handlungsschule, oder Unterricht in den kaufmännischen Grundwissenschaften«. 4 Bände, 2. Aufl- Pesth 1854. Mein der Wnarenkuiide. gesammte Waarcurcichlhum zerfällt tn zwei Haupttheile: Erstens: Natur- oder Rohprodukte; Zweitens: Kunstcrzeugniffe oder Fabrikate. Natur - oder Rohprodukte heißen diejenigen Maaren, welche im unveränderten Zustande, wie sie ans den Händeu der Natur hervorgchen, in den Handel kommen. Kunsterzcugniffe oder Fabrikate dagegen sind alle jene Produkte, welche durch menschlichen Kunstfleiß ei¬ ner Veränderung oder Verarbeitung in der Art unterzo¬ gen wurden, daß sie ihre ursprüngliche Beschaffenheit und Gestalt, und ihren Namen geändert haben. Man hat manche Nachahmungen natürlicher Körper, wie z. B. den künstlichen Bernstein und Marmor, die künst¬ liche Hefe, so wie einige durch Kunst bereitete Ertracte aus andern Körpern, z. B. Indigo, lakmus, Orlean und alle Ertracte zum Gerben und Färben, dann auch alle jene Naturprodukte überhaupt zu den Rohstoffen gezählt, welche, obschon sie durch Hand- oder Maschinen-Arbeit oder durch einen chemischen Prozeß bereits einen Grad der Vervoll¬ kommnung erlangt haben, gleichwohl noch einer weitern Umstaltung oder Bearbeitung bedürfen, um die Eigenschaft eines förmlichen Fabrikates zu erlangen, als: das geschmie¬ dete Eisen, Bau- und Wcrkholz, Malz, Mebl, Baumwolle, geprechelter Hanf oder Flachs u. dgl. Derlei Gegenstände 11 können jedoch eigentlicher Halbfabrikate genannt wer¬ den; sie sind gleichsam das Verbindnngsmittel zwischen Roh¬ produkten und Kunsterzeugniffen (oderFabrikaten), und ge¬ hören mehr zu diesen als zu jenen. Manche Abfälle von Fabrikaten sind dagegen beziehungsweise insofern zu den Rohstoffen zu zählen, als sie für gewisse Gcwerbszweige wieder als rohes Material dienen, wie z. B. das Werg, Eiscnfeilspäne, alte Leinwand, (Hadern oder Lumpen ge¬ nannt) u. dgl. Die natürliche oder naturhistorischc Eintheilung der Naturprodukte oder rohen Maaren findet nach den drei Reichen, nämlich nach dem Pflanzen-, Thier - und Mi¬ neralreiche statt. Die Kunsterzcugnisse ihrerseits find entweder mechanische oder chemische Produkte. Mechani¬ sche Produkte nennt man diejenigen, welche durch bloß mechanische Verarbeitung, Verbindung oder Zcrtheilung, Zer¬ reiben, Zerstossen u. dgl. der Stoffe (Rohprodukte), erzeugt werden; chemische Erzeugnisse sind dagegen diejenigen Gegenstände, welche durch Scheidung oder Zusammen¬ setzung mittelst Feuer oder anderer Auflösungsmittel derartig »mgewandclt wurden, daß sic ihre vorige Natur und Ei¬ genschaft (Farbe, Härte, spezifisches Gewicht u s. w), so¬ mit ihre vorige Gestalt und auch den Namen verloren haben, und in einen neuen Gegenstand umwandclt wurden, der seine frühere Beschaffenheit nicht mehr erkennen läßt. Dje technischen Produkte sind entweder Maschinen-, Fabriks¬ oder Handerzeugnisse; die erster» werden vorzugsweise Fa¬ brikate, die letztem aber, nämlich die Handerzeugnisse, Manufacte, genannt. Die chemischen Produkte wer¬ den in technisch-chemische oder pharmazeutisch-chemische ein- getheilt, je nachdem sic bei den Gewerben oder in der Phar¬ mazie Anwendung finden oder erzeugt werden. In gewerblicher Hinsicht bilden die, im gemeinen Leben und nn Handel, in den Gewerben,'Manufakturen und Fabri¬ ken verkommenden und verwendet werdenden Rohstoffe, den 12 Inbegriff der Material-, Droguerie- und Farbtvaa- ren-Knnde, und gehören dahin, aus dem Thierreiche: ganze Insekten, Gewürme, Fische, Häute, Felle, Haar, Federn, Seide, Blasen, Gedärme, Fetttheilc, Klauen, Knochen, Hörner, Zähne, Muscheln, Perlen nnd Beine; aus dem Pflanzen¬ reiche: Getreide, Hülsenfrüchte, Hölzer, Rinden, Wurzeln, Blüthen, Blätter, Knospen, Sprossen, Kräuter, Stängel, Sa¬ men, Früchte, Harz, Gummi, Balsam, Wachs, Gewebe, Fasern, Farben, Zucker und Oehl; aus dem Mineralreiche: Er¬ den und Steine, Salz, Metalle, metallische Fossilien und brenn¬ bare Mineralien. Die Manufaktur Waaren Kuude in weitester Bedeutung umfaßt dagegen alle Erzeugnisse des Ge- werbfleißes, sie mögen nun aus den Rohstoffen des Pflanzen-, Thier- oder Mineralreiches durch Maschinen oder Handarbeit verfertiget werden, mithin alle Halb- und Ganzfabrikate, die Webe- und Wirkwaaren, die Bürstenbinder- und Geflechtar¬ beiten, das Papier, die Papier- und Papparbeitcn, Leder und Lederwaareu, sämmtliche Metall- und Holzwaaren, die Instrumente und Maschinen, die Erzeugnisse der Presse, alle Kunstgegenstäudc und die sogenanten tzuineuillerien, Krämerei- und kurzen Maaren. Eintheilung der Maaren nach dem Meine des Zoll-Tarifs. Ai^as Sistem, nach welchem der öst. Zolltarif die ver¬ schiedenen Maaren umfaßt, ist zwar von andern Sistcmcn abweichend, aber sehr zweckmäßig, einfach und leicht faßlich. Die Maaren sind hier nicht sowohl nach ihrer naturhistori¬ schen oder gewerbsmäßigen Beschaffenheit, als vielmehr nach verschiedenen, ihren Werth bestimmenden Unterscheidungs¬ merkmalen und mit Rücksicht auf den Schutz und die Unter¬ stützung, deren die inländische Industrie bedürftig ist, in XXII Classen und 80 Abthcilungen sistcmatisch an einan¬ der gereiht, und gleichwohl in den verschiedenen Klassen und Abteilungen so scharf von einander unterschieden, daß die Einreihung des Einzelnen unter das Allgemeine anschaulich vorlicgt, und das Auffinden der Elaste und Abtheilung, wohin eine Maare gehört, sehr leicht wird, sobald man nur den Charakter der einzelnen Classen und Abthcilungen, und rücksichtlich, des gcsammtcn Waarenschatzes in dieselben, kennt. Die Consumtibilicn oder Verzehrungsgegenstände kom¬ men zuerst (I. bis VIII. Elaste) dann folgen die Roh - und Hülfsstoffe der Industrie (VIII, bis XI. Classe), und wird von den dahingehörigen Webe- und Wirkstoffen zu den Gar¬ nen (XII. Classe), von diesen auf die Webe- und Wirkwaa- ren (XIII, Classe) übergegangen; hierauf folgen die übrigen Erzeugnisse des Gewerbfleißes und zwar von den gemein- 14 nützlichsten, von den Bürstenbinder- und Siebmacher-Waä- ren bis zu den literarischen und Kunstgegenständcn hinauf (XIV. bis XXI. Classe); die Abfälle bilden den Schluß (XXII. Classe). Die einzelnen Abtheilnngen der XXII Ta- rifsclasscn aber fassen den gesammtcn Waarenrcichthum in folgender Ordnung in sich: I. Classe. Colonialwaaren und Südfrüchte: Ab¬ teilung 1. Kakao, 2. Kaffee, 3. Gewürze, 4. Sago, Tapioka, auch Sagosurrogate und Arrow-Root, 5. Südfrüchte, 6. Thec, 7. Zucker. II. Classe. Abtheiluug 8. Tabak und Tabak-Fabri¬ kate. III. Classe Garten- und Feldfrüchte: Abtheiluug 9. Gartengewächse, 10. Getreide- und Hülsenfrüchte, 11. Reis, 12. Mehl- und Mahlproduktc, 13. Pflan¬ zen und Pslanzentheile, nicht in andern Abteilungen enthaltene. IV. Classe Thiere: Abteilung 14. Fische, Schal - und sonstige Wafferthiere, 15. Schlacht- und Zugvieh, l6. Thiere, nicht in andern Abteilungen genannte. V. Classe. Thierische Produkte: (nicht in andern Classcn genannte.) Abtheiluug 17. Felle und Häute, 18. Haare, Borsten und Federn, 19. Fleisch, 20. Ho¬ nig, Wachs und Käse, 21. Thierische Produkte, nicht besonders benannte. VI. Classe. Fette und fette Oele Abteilung 22. Fette und 23. fette Oele. VII. Classe. Getränke und Esttvaaren: Abteilung 24. Bier und Mcth, 25. Essig, 26. gebrannte geistige Flüssigkeiten, 27. Wein, 28. Eßwaarcn, nicht in an¬ dern Abteilungen enthaltene. VIII. Classe Brenn-, Bau- und Werkstoffe: Ab¬ teilung 29. Holz, 30. Kohlen und Tors, 31. Drechs¬ ler-, und Schnitzstoffe, nicht in andern Abtbeilungeir 15 enthaltene, 32. Mineralien, nicht m andern Abheilun¬ gen enthaltene. IX. C lasse Arznei-, Parfümerie-, Färb-, (Herb¬ und chemische Hilfsstoffe: Abtheilnng 33. Arz¬ nei- und Parfümeriestoffe, 34. Farbe- und Gerbe- stoffc, 35. Gummi (auch Harze und Gummiharze) uud andere nicht besonders benannte Psianzensäfte, 36. Kochsalz, 37. chemische Hilssstoffe. X Elasse. Metalle, vercrzt, roh und als Halb¬ fabrikate: Abtheilung 38. Erze, 39. Blei, 40. Eisen, 41. Quecksilber, 42. Zink, 43. Metalle, unedle, nicht in andern Abteilungen enthaltene, 44. Metalle, edle. XI. Elasse. Webe- und Wirkstoffe: Abtheilung 45. Banmwolle, 46. Flachs, Hanf, Manilla-Hanf u. f. w., 47. Schafwolle, 48. Seide. XII. Elasse. Garne: 49. Baumwollgarne, 50. Leinen¬ garne, 51. Wollcngarne. Xlii. Elasse. Webe- und Wirkwaaren: Abtheilung 52. Baumwollwaaren, 53. Lcinenwaaren, 54. Wollen- waaren, 55. Seidenwaaren, 56. Wachstuch, Wachs- moussclin und Wachstaffet, 57. Kleidungen und Pnh- waaren. XIV. Elasse Waaren aus Borsten, Bast, Ko- kosnußfastern, Binsen, Gras, Schilf, Span, Stuhlrohr und Stroh, sowie Papier und Papierwaarcn: Abtheilung 58. Bürstenbinder-und Sicbmachcrwaaren, 59. Vast-, Binsen-, Kokosnus- faßcrn-, Gras-, Schilf-, Span-, Stuhlrohr- und Strohwaaren, 60. Papier und Papierwaarcn. Elasse Leder undLedertvaaren,Kürschner- waaren und ähnliche Fabrikate: Abtheilung 61. Kürschnerwaaren, 62. Leder, Leder- und Gummi- waaren. 16 XVI. Classe. Bein-, Holz-, Glas-, Stein- und Thonwaaren: Abteilung 63. Beinwaaren, 64. Holzwaaren, 65. Glas und Glaswaaren, 66. Stein- waaren, 67. Thonwaaren. XVII. Classe. Metallwaaren: Abteilung 68. Blei- waaren, 69. Eisenwaaren, 70. Metallwaaren, nicht besonders benannte. XVIII. Classe. Land- und Wasserfahrzeuge: Ab¬ teilung 71. Schiffe und Wasserfahrzeuge, 72. Wa¬ gen und Schlitten. XIX. Classe. Instrumente, Maschinen un-kurze Waaren: Abteilung 73. Instrumente, 74. Maschi¬ nen, 75. Kurze Waaren. XX. Classe. Chemische Produkte, Färb-, Fett- und Zündwaaren: Abteilung 76. Chemische Pro¬ dukte und Farbwaaren, 77. Kerzen und Seifen, 78. Zündwaaren. XXI. Classe. Abteilung 79. Literarische und Kunst¬ gegenstände. XXII. Classe. Abteilung 80. Abfälle. 17 Charakteristik der XXII Waamklaste» des Mtariss. I. Llassc. Colonialwaaren und Südfrüchte. ^Han versteht in der Handelswelt nnter dem Aus¬ drucke „Colonialwaaren" vorzüglich nur die Erzeugnisse der überseeischen Pflanzungs- und Handels-Colonien: Ostin¬ dien liefert Baumwolle, Zucker, Kaffee, Reis, ostindische Zeuge aller Art und Spezcrciwaarcn, daun Thee aus China; West¬ indien gibt Cacao, Kaffee und Baumwolle, und Südamerika Arzneien, Färb- und Möbelhölzer. Südfrüchte nennt man alle, aus den südlichen, am Mittclmecre gelegenen Ländern, Italien, Südfrankreich, Spanien, Griechenland und aus der Levante kommenden frischen, getrockneten oder eingemachten Früchte, als: Ci- tronen, Apfelsinen, Pomeranzen, Weintrauben, Granat¬ äpfel, Maronen, Datteln, Feigen, Brunellen, Rosinen, Korinthen, Mandeln, Citronat, Kapern, Oliven, Pista¬ zien u. d. g. Der Zolltarif reiht in die I. Classe der Colonial¬ waaren und Südfrüchte: Abtheilung 1) Caeao: Bohnen und Schalen, b. ^acaobutter auch Cacaomasse, und Cacaoöl. 2 18 2) Kaffee: s. rob, auch Kaffeesurrogate, u. b. gebräunt. 3) Gewürze: s. gemeine, als: Badian, Kardamo¬ men, Kubeben, Galgant, Ingber, Pfeffer (auch Pfeffer¬ staub und Pfefferpusti, langer, rother (spanischer) und wei¬ ßer Pfeffer) dann Piment (Neugewürz); d. feine, als: echter Zimmt, Zimmtkassie, (Holzkasste, Mutterzimmt), Zimmt- blüthen, Gewürznelken und Nclkenstiele; c feinster Art, als: Muskatblüthe, (Macis), Muskatnüsse, Vanille, auch Safran. 4) Sago, Tapioka, auch Sagosurrogate und Arrow- Root. 5) Südfrüchte: u. feine, als: Ananas, Datteln, Mandeln, Pignoli und Zirbiskerne, Pistazien, getrocknete Weinbeeren, (auch Korinthen und Rosinen); b. mittelfeine, als: Pomeranzen, Citronen, Limonien, getrocknete Feigen, Granat-, Paradies- (Juden-) Acpfel, Lazeruoli; e. g em e ine, als: frische Feigen, Johannisbrot, Kastanien, Kokosnüsse, Pomeranzen und getrocknete Zitronenschalen, unreife kleine Pomeranzen, in Salzwasser eingelegte, zerschnittene Limo¬ nien und Citronen, gesalzene Oliven. 6) Thee. 7) Zucker: g. raffinirt, d. i. sowohl in Hüten, als gestoßen (d. i. wie immer zerkleinert), folglich auch Melis-, Bastern-, Lumpenzucker und Zuckerkandis; b. Zuckermehl (Rohzucker) wie auch flüssiger Zucker; c. Zuckermehl für Raffi¬ neure; cl. Zuckersyrup d. i. Abfallssyrup der Raffinerien und nicht krystallisirbarer Kapillarsyrup. n. Ltasse. Tabak und Tabakfabrikate. Der Tabak ist ein allgemein bekanntes Erzeugniß des Naturreiches, welches roh und zubereitet in den Handel und zum Verbrauche kömmt, und einen bedeutenden Han¬ delszweig ausmacht, und zwar in getrockneten Blättern, 19 geschnitten oder in Rollen, als Rauch- und Kautabak, als Cigarren in manigfaltigen Sorten und Benennungen, wie auch gerieben, rappirt und fabrizirt als Schnupftabak, in verschiedenen ordinären und feinen Gattungen. Von diesen sind die beliebtesten der Cardinal, Doppelmops, Mops, Sanct-Omer; dann die rappirten Pariser Robillard, Ma¬ rino, Macuba, Spaniol, Brasil, k's^on ä' LspsZne rc., welche theils den natürlichen, theils einen künstlichen Wohl¬ geruch haben. Als geschnittener Rauchtabak sind der Hol¬ länder Krull und der Portoricco-Knaster, dann der Knaster, welcher aus dem spanischen Amerika oder aus Brasilien gebracht wird, am meisten geschätzt, und von den Havanna- Cigarren sind die tlubulloros und Ouxuliores die beliebtesten. Der Zolltarif führt in der Abtheilung 8 unter lit. 3. den rohen Tabak, d. i. Tabakblätter, unbearbeitete Rippen und Stängel von Tabakblättern, dann Tabakblüthen; wei¬ ters lit. b. die Tabakfabrikate, d. i. Rauchtabak in Rollen, abgerollten und entrippten Blättern oder geschnitten, Carot- ten oder Stangen zu Schnupftabak, Tabakmehl, Tabak- Abfälle, Cigarren und Schnupftabak auf. m. Llasse. Garten- und Feldfrnchte. Die Naturgeschichte scheidet die Garten- und Feld¬ früchte in Gctrcidcpflanzen, Hülsenfrüchte, Küchengewächse und Obst, und theilt die Küchengewächse s) in eßbare Wurzeln, b) Knollenwurzeln, e) Zwiebel, 6) eßbare Spros¬ sen, e) Kräuter zu Gemüse, Salat, Suppen, k) eßbare Blumen und Blüthenständc, g) eßbare Früchte, Ii) eßbare Samen und i) eßbare Schwämme. Zu den Obstgattugen gehört 3) das Kernobst, si) das'Steinobst, es) die Nüsse und Kapseln, und 6) das Bcerenobst. Man unterscheidet auch Gartengewächse und Gartenfrüchte; die Erster» sind 2* 20 die sogenannten Grünwaaren, Gartenfrüchte aber nennt man das Obst. Feldfrüchte dagegen heißen die Produkte der Landwirthschaft. Der Zolltarif snbsumirt unter Garten- und Feld- fvüchte: Gartengewächse, Getreide und Hülsenfrüchte und Reis, dann Mehl und Mahlprodukte, und endlich auch gewisse Pflanzen und Pflauzenthcile, die zur Haus- und Landwirthschaft und zur Industrie gehören. Er weicht hier¬ bei vom Sisteme der Naturgeschichte darin ab, daß er zu den Gartengewächsen Abthlg. 9, die Gemüse- und Kraut¬ arten, Kartoffeln und Rüben, eßbare Wurzeln, Pilze, Schwämme, cinschlüßig der Trüffeln, Knoblauch, Zwiebeln, auch Blumen und Meerzwiebeln, frische Krappwurzelu und ungetrodkncte Cichorien, und zwar alle diese Artikel frisch oder allenfalls zubereitct zählt. Als Obst nennt der Tarif: Aepfel, Aprikosen, Birnen, Johannisbeeren, Kirschen, Kür¬ bisse, Melonen, Mirabellen, Mispeln, Pfirsiche, Pflaumen, Quitten, Schlehen, Stachelbeeren und Waldbeercn aller Art, als: Berberitzen-, Brom-, Erd- und Heidelbeeren. Getreide und Hülsenfrüchte sind nach dem Tarife, Abthcilung 10: a) Weizen, Spelz ohne Hülsen; b) Halbgetreide, Heide, Hirse, Mais (Kukuruz), Roggen, Sesam, Spelz in Hülsen, Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken, Zuckererbsen (Zizern); e) Gerste und Malz, dann Ha¬ fer. In der Abthcilung 11 nennt der Tarif Akeis, in der 12. Abthcilung aber Mehl und andere Mahlpro- dukte, als: gerollte, geschrottete und geschälte Körner, Graupen, Grütze und Gries. Endlich kommen in der 13. Abthcilung die nachbcnanntcu Pflanzen und Pflanzen- theile, und zwar: s) Hopfen, Maulbeerblättcr, o) Wachholderbeeren, Erdnüße, Buchckeru (Buchkerne), Ro߬ kastanien, Gras, Heu, Heusamen, Häckerling, Stroh, Streu¬ laub, Nadeln und Zapfen von Nadelhölzern, roher Bast, Binsen, Flechten, Moose, roher Fcuerschwamm, Futterkräu¬ ter, Heidekraut (lrebbiu), Stängel und Blätter von Hei- 21 delbeeren, Halme und Stiele von Moorhirse (s-NMna), frischer Kalmus, Schilfe, Rohre, (Dach- und Wcbcrohr, auch gespalten und geschnitten), Schachtelhalm; Getreide in Gar¬ ben; Hülsenfrüchte im Kraut; Bäume, Sträuche, Reben, Schößlinge, Setzlinge, Stauden zum Verpflanzen, ingleichen lebende Gewächse in Töpfen oder Kübeln; frische Blumen und Blätter (mit Ausnahme der Maulbcerblätter), auch Knospen; Flachs und Hanf, ungeröstet oder geröstet in Stängeln und Bünden, ä) Kardcndisteln', e) Oelsaat, als Reps-, Hanf-, Lein- und Mohnsamen, gelber Reps oder Lein- und Vogeldotter, k) Kleesaat und Sämereien d. i. nicht besonders benannte Samen zum Garten- und Feld¬ baue, Z) Senfsaat, Senfpulver oder gemahlener Senf (nicht in Blasen, Flaschen oder Krügen verpackt), Anis und Kümmel; li) Pflanzen und Pflanzcntheilc nicht besonders benannte d. i. Früchte, Samen, Beeren, Blätter, Blüthcn, Hölzer, Rinden, Wurzeln, Stängel, Zweige u. dgl., nicht in andern Tarifposten enthaltene. IV. Llasse. Thiere. Sämmtliche bis jetzt bekannten Thiere, d. i. die Ge¬ schöpfe, die sich durch Empfindung und willkührliche Be¬ wegung von den Pflanzen unterscheiden, werden in zwei Hauptabtheilungcn und zwölf Elasten eingetheilt; in die erste Äbtheilung fallen: 1. Elaste, die Säugethiere; H. Vö¬ gel; HI. Reptilien oder Amphibien; IV. Fische/ Der zwei¬ ten Äbtheilung werden beigezählt: V. Elaste: Jnsecten, VI. Spinnen; VII. Krabben, Krebse, Krustaceen; VIII. Würmer; IX. Schnecken und Muschelthierc; X. Strahlthiere; XI. Pflanzen- und Steinthierc; XII. Aufgußthierc, Infusorien. 22 Der Zolltarif geht hier in seinem Sisteme aus Rück¬ sichten für die inländische Industrie, wie bei den Gartcn- und Feldfrüchten vom Sisteme der Naturgeschichte ab, und theilt dieselben u) in Fische, Schal- und sonstige Wasser- thiere, und b) in das Schlacht- und Zugvieh ein, und fub- sumirt in einer dritten Abtheilung alle übrigen, nicht beson¬ ders benannten Thicre. Sonach nennt der Tarif Abtheilung 14, Fische, Schal- und Waffer- thiere: s) frische Fische, sowohl lebend als geschlachtet, dann frische Fluß- und Bachkrebse, Schnecken, Biber, Ot¬ tern, Frösche; b) Häringe (auch Picklinge), dann Oospet- toni, Saracche, Scoranze (Bojane), gesalzen und Stock¬ fische; e) Fische nicht besonders genannte, zubereitet, (d. i. gesalzen, getrocknet, geräuchert, marinirt), Muscheln, Schal- thiere aus der See (z. B. Austern, Hummern, Meerspin¬ nen, Krabben, Schildkröten). Abtheilung 15, Schlacht- und Zugvieh: ^Och¬ sen und Stiere, t>) Kühe und Jungvieh, e) Kälber, ä) Schafe und Ziegen (auch Widder, Hammel, Böcke), e) Lämmer und Kitzen, k) Schweine, Spanferkel, Ii) Pferde und Füllen, i) Maulthierc, Maulesel und Esel. Abtheilung 16, Thiere, nicht in anderen Ab¬ teilungen benannte: a) großes Wildpret, als: Hirsche, Rehe, Gemsen, Wildschweine. Auch b) die Bienen in Bie¬ nenstöcken gehören zu dieser Abtheilung, dann e) alle nicht besonders benannten und ck) die ausgestopften Thiere. V. Ltasse. Thierische Produkte, nicht in andern Classen enthaltene. Unter »thierischen Produkten« versteht man nicht nur, was von den Thieren oder durch die Thiere, sondern auch, 23 was aus ihnen erzeugt wird, wie auch die einzelnen Be- standtheile der Körper der Thiere, sonach Felle und Häute, Haare, Borsten und Federn, das Fleisch, Honig, Wachs und Käse, Milch, Rahm, Topfen und Eier, nicht minder auch die Thierstacheln. Im gemeinen Leben nennt man die behaarten Decken der kleinen Thiere »Felle«, der größern aber »Häute«, z B. ein Kalbfell, Lammfell; eine Pferdehaut, Ochsenhaut rc. Unter »Haare« versteht man Menschen-und Thierhaare, von welchen Letztem die Borsten, nämlich die Schwein- und Igel¬ borsten eine Abart sind. Die Federn kommen von allen Arten Federvieh, im Handel aber zunächst die Bett-, Schreib-, Straußen - und Reiherfedern vor. Fleisch, Milch und Eier erhalten wir unmittelbar von den Thieren; Käse, Rahm und Topfen werden von den Menschen aus der Milch, Honig und Wachs aber durch die emsigen Bienen bereitet. Der Zolltarifs zählt in den einzelnen Abtheilungen der V. Elaste folgende Thierische Produkte auf, und zwar Abtheilung 17, Felle und Häute roh (d. i. grün oder trocken, auch gesal¬ zen, aber nicht weiter bearbeitet) und Pelzwerk: s) Felle und Häute gemeine, als: Rinds- (d. i. Bison-, Büffel-, Kalb-, Kuh-, Ochsen-, Stier- und Terzen-,) Pferd- (auch Füllen-, Maul¬ esel- und Maulthiere-,) Esel-, Kamehl-, Dachs-, Hunds-, Schwein-, Gems-, Hirsch-, Reh-, Elenthier-, Rennthier-, Flußpferd- und Rhinoceroshäute, dann gemeine Schaf- (auch Schöps-, Sterbling- und Lamm-,) gemeine Ziegen-, (auch Bock - und Kitzen-,) Hasen- und Kaninchenfelle roh, und Fischhäute; d) Felle und Häute, nicht besonders be¬ nannte, roh; e) Pelzwcrk, d. i. alle auf der einen Seite halb oder ganz bearbeitete, auf der andern Seite aber be¬ haarte, nicht weiter verarbeitete Felle und Häute. Abtheilung 18, Haare, Borsten und Federn, u) Haare, nicht besonders benannte, roh, dann Borsten (auch Borsten - Abfälle und Thicrstacheln aller Art); b) 24 Hunds-, Reh-, Rinds- und Ziegenhaare, roh; e) Haare, zubereitet d. i. gehechelt, gesotten oder gefärbt; ä) Federn, nicht besonders benannte (auch rohe Federkiele und unzube¬ reitete Schmuckfcdcrn) ; e) zugerichtcte Federkiele (Schreib¬ federn). Abtheilung 19, Fleisch: a) frisches; b) zubereitctes d. i. gesalzenes, geräuchertes, gepöckcltes; e) Fleischwürste (auch Blut-, Leber- und Speckwürste). Abtheilung 20, Honig, Wachs und Käse: s) Honig d. L. eigentlicher Honig, wie auch Honigwasser; Bie¬ nenstöcke sammt dem Honig und Wachs (ohne oder mit gctodteten Bienen); b) Wachs, (weißes und gelbes), Wachs- koth; e) Käse. Abtheilung 21, Thierische Produkte nicht be¬ sonders benannte, (oder nicht in andern Abtheilungen enthaltene): Eier, Milch (auch geronnene, Rahm und Topfen); b) Thierische Produkte, nicht besonders benannte als: Abfälle von Bad- und Pferdeschwämmen (Kropfschwamm), frische, gesalzene oder getrocknete Blasen und Därme, auch Goldschläger-Häutchen und Thierstacheln. VI. Llasse. Fette und fette Qele. Fett und Del sind Bestandtheile der Thiere und Pflan¬ zen; sie sind schlüpfrig und schmierig anzufühlcn, und im Wasser nicht, sondern nur im absoluten Alkohol und Aether mehr oder weniger auflösbar; angezündet brennen sie mit Flamme. Der Zolltarifs vereinigt in der VI. Classe die thieri- schen und vegetabilischen Fette und Oele, welche zum Ge¬ nüße, zur Haus-und Landwirthschaft oder zum Gewerbsbe¬ triebe gehören. Thierische Fette sind: Butter, Rind- und Schwcinschmalz, Talg, Speck, Thran, Bären-, Hirsch-, 25 Hunds-, Dachs-, Knochen-, Klauen-, Kammfett, Schildkröten- und Alligatorfett, Froschöl, Maikäferöl, Fischöl, Wall¬ rath, Hühner - und Gänsefett u. d. g. Vegetabilische Fette sind alle Brenn- und Speiseöle, Palmöl, Kokos¬ nußöl u. d. g. Fette Oele gibt cs zweierlei 1. nicht trockene und 2. trockene. Nicht trockene fette Oele sind: Oliven-, Mandel-, Rübsen-, Haselnuß-, Buchenkern-, Ko¬ kosöl u. si w. Trockene fette Oele nennt man das Lein-, Hanf-,. Mohn-, Wallnuß-, Sonncnblumenkern-, Kür- biskcrn-, Ricinus-, Weintraubcnöl u. d. g. Die Tarifs- abthcilung 22 zählt unter Fette: s) Butter, Schmalz, Schwein- und Gänsefett, Speck und Wallrath; b) Stea¬ rin und Stearinsäure; e) Fischthran und unter <0 alle derlei, nicht besonders benannten Fette. Die Abthcilnng 23 gibt s) die fetten Oele in Flaschen und Krügen; b) Oliven- oder Baumöl in Fässern und Schläuchen; e) Ko¬ kosnuß- und Palmöl in Fässern; st) alle nicht besonders benannten fetten Oele in Fässern. VII. LIM. Getränke und Gstwaaren. Die Getränke, welche zu den Nahrungsmitteln der Menschen gehören, sind entweder gebraut, als: Bier, und gegohren, wie Wein, Meth und Essig; oder gebrannt, nämlich alle geistigen Flüssigkeiten. Der Zolltarif benennt Abtheilung 24, Bier und Meth, und Abtheilung 25, den Essig, dann Abtheilung 26, die gebrannten geistigen Flüssigkeiten, als: s) Branntwein, Franz-Branntwein, versetzte Branntweine, Weingeist, Arrak, Ruhm; b) Liquers, Punsch-Essenz und andere versüßte geistige Flüssigkeiten. Endlich kommen in der Abtheilung 27, die aus Trauben und Obst gepreßten Getränke und zwar: Wein, Obstwein, Wein- und Obstmost, wohin auch die Weinmaische und die 26 frischen Weintrauben gezählt werden, welche letzteren eigent¬ lich in naturhistorischer Beziehung zu den Südfrüchten ge¬ hören, im Tarife aber aus Handelsrücksichten diese Stelle gefunden haben, und gleichsam den Uebergang von den Ge¬ tränken zu den hier sogenannten Eßwaaren bilden. — Eß- waare heißt eigentlich alles was der Mensch speist, der Zolltarifs aber nennt Abtheilung 28, als Eßwaaren: Brot, und auch Kletzenbrot und Schiffszwiback; b) Teig¬ werk, d. i. die Nudeln und gleichartige, nicht, gebackene Er¬ zeugnisse von Mehl, und auch Oblaten, wiewohl die Letz¬ teren nicht allein zu den Genußartikeln, sondern auch als Siegeloblaten zu den Krämereiwaaren und Schreib¬ requisiten gehören. Außer diesen gibt es aber auch bekannt¬ lich Kirchenoblaten und Tafeloblaten zum speisen, und in diesem Anbetrachte werden die Oblaten überhaupt dem Teigwerke bcigezählt. Ferner gibt die Abtheilung »Eßwaaren« unter o) das getrocknete, mit Farben bestrichene Obst; ck) Senfpul¬ ver, zubereiteten Senf und Kapern, und v) andere, feine Eßwaaren, d. i. 1. Chocolade und Chocolade-Surrogate und Fabrikate, kuculwut lles Grubes, (ein orientalisches Nahrungsmittel aus Reis-, Kartoffel- oder Weizenmehl, Cacao, gepulvertem Zucker und verschiedenen Gewürzen), Confituren, Kuchenwerk, Zwieback aller Art, mit Ausnahme des, zu s) dieser Abtheilung einbezogenen Schiffszwiebacks; 2. alle in Flaschen, Büchsen u. dgl eingemachten, einge¬ dämpften oder auch eingesalzenen, dann alle in Zucker, Honig, Oel oder sonst eingelegten Früchte, Gewürze, Ge¬ müse und andere Eonsumtibilien, als: Pilze, Trüffel, Geflügel, Seethiere u. dgl.; endlich 3. Pasteten, Tafelbouillons, lees (Sulzen), Saucen und andere nicht besonders genannte, zubereitete Speisen. VIH. Ltasse. Brenn-, Bau- und Werkstoffe. 27 Wir haben in der Darlegung des natürlichen Sistems der Waarenkunde das Bau - und Wcrkholz zu den Halbfabrikaten gezählt, welche das Verbindungsmittel zwischen den Rohpro¬ dukten und den Kuusterzeugnisscn bilden. Im Handel und in den Gerwerben kennt man das Brenn, Bau- oder Zim¬ merholz, und das Schiffsholz, und gehören zum Bau- und Schiffsholz, Masten, Balken, Schwellen, Planken, Bohlen, Bret¬ ter, Schindel, Dielen, Pfosten, Sparren, Latten, Spieren, Stä- pen, daun das Faßboden- und Daubenholz; das Brenn¬ holz aber besteht aus den verschiedenen Laub- und Nadelhöl¬ zern, vorzüglich aus Buchen- und Birkenholz, seltener Eichenholz. Der Zolltarif macht eine haarscharfe Unterscheidung zwischen Brenn- u. Bau- oder Werkholz, denn er zählt in der Abtheilung 29 s) alles nicht vorgearbeitete, gemeine Holz in unbehaue¬ nen Stämmen und Blöcken, Scheitern und Prügeln, die nicht länger als 42 Wiener Zoll sind, dann die Holz¬ borke, Busch, Faschinen, Flechtwcideu und das Reisig zum Brennholz; und nennt b) das nicht vorgearbeitete, also in unbehauenen Stämmen, länger als 42 Wiener Zoll oder in Bandstöckcn, Stangen, Pfählen u. s. w. vorkom¬ mende Holz, rohes gemeines Werkholz; dagegen die Sägewaaren, Faßdauben oder das Faßholz, und alles andere rohvorgearbcitete Werkholz, mit Ausnahme der Fournire, zugerichtetes Werkholz. Endlich kommt in der Ta- rifs-Abtheilung 29, c) auch das außereuropäische Werk¬ holz in Blöcken, Brettern und Pfosten vor, während das¬ selbe geraspelt oder sonst verkleinert, je nach seiner Beschaf¬ fenheit entweder den, zu den Pflanzen und Pflanzentheilen gehörigen Hölzern, Tarifspost 13 ff), oder zu den geraspelten, gemahlenen oder geschnittenen Farbhölzern, Tarifs-Abthei- lung 34 e) beigezählt wird. Als Brennmateriale sind fer- 28 ner in der Abtheilung 30 unter u) Holzkohlen, Torf und Torfkohlen und nntcr t>) die Steinkohlen (auch Braunkohlen) genannt. In diese Classe werden nicht minder unter Abtheilung 3l auch die Drechsler- und Schnitzstoffe, die nicht in andern Abteilungen enthalten sind, eingcreiht und zwar u) Thierzähne, Schildpatt, Meerschaum, Muschelschalen (auch Perlmutter), Wallfischbarten (rohes Fischbein,), Stuhl- rohr, ungespalten und ungebeitzt, Stöcke und Röhre, edlere, (d. i. alle mit Ausnahme des Schilf- und Stuhlrohres), Kokosnußschalen, Areka- und Steiunüsse; b) Elfenbein und Perlmutter (beide in Platten und Blöcken, roh, blos geschnit¬ ten), rohe Korallen (auch gebohrt, jedoch nicht geschliffen), Bernstein, Gagat (schwarzer Bernstein). Den Schluß dieser Classe bilden die Baumaterialien aus dem Mineralreiche, Abtheilung 32, d. i. alle, nicht in andern Abteilungen genannten Mineralien, und zwar auch solche, welche im eigentlichen Sinne zwar nicht zum Baue, wohl aber zu verwandtem Gebrauche gehören. Sonach nennt der Tarif unter u) 1. rohe Steine, d. i. unbehauen und behauen, auch in Platten, doch nicht geschlif¬ fen und nicht polirt (z. B. Bruch-, Kalk-, Schiefer-, Mauer¬ steine, Mühlsteine (ohne und mit eisernen Reifen), grobe Schleif- und Wetzsteine, Tufstein, Bimsstein, rohe Granit- und Marmorblöcke u. dgl.), Dach- und Mauerziegel, Schlacken, Sand, (mit Ausnahme des farbigen Streusandes), Kalk und Gyps, ungebrannt und gebrannt, Amianth und Asbest. 2. Erden, nicht besonders benannte, weder gemahlen noch geschlemmt, — dann 3. Puzzuolan- und Santorin-Erde (auch Cement und Traß) Mergel, Lehm, gemeiner Ziegel¬ und. Töpferthon, Trippel, Talk- und Walker-Erde (alle diese Erden auch gemahlen und geschlemmt), Garten- und Moor-Erde, Wasser und Eis; b) Bolus (auch Siegel-Erde), Braunstein, Farben-Erde, gelbe, grüne, rothe, Graphit (Wasserblei, Reißblci), rohe Kreide, (uugeschnitten), Ocker, 29 Schmirgel in Stücken, Flnß- und Schwerspat!) (gemahlen und ungemahleM, Umbra, weiße Pfeifen und andere Erden zur Erzeugung von Steingut oder Porzellan, sogenannte Kehlhcimerplatten und Lithographiesteine (mit oder ohne Zeichnungen); c) Steine, nicht besonders benannte, geschliffen oder polirt, dann Schleif- und Wetzsteine, feine Probier¬ steine, Feuer- (Flinten-) Steine, Schiefertafeln (auch in Holzrahmcn), Schiefergriffeln, Schicfcrpapier, Tafeln aus Schicferpapicr, Kreide und Rothstein, geschnitten, Bimsstein-, und Schmirgelpapier, Bimsstein- und Schmirgeltuch, Sand- papicr, farbiger Streusand, mit Ausnahme der Schmälte; , Pakfong, Zinn und andere nicht besonders genannte unedle Metalle 3S und Metallgemische, roh, (in Blocken, Rosetten, Splei¬ ßen, Stangen und Klumpen, auch alt gebrochen und in Ab¬ fällen), Kupfer und Zinn-Asche; d) Kupfer, Messing, Nickel Pakfong, Zinn und andere nicht besonders genannte un¬ edle Metalle und Metallgemische, gezogen, gestreckt (d. i. in Tafeln, Platten, Blechen und Drähten, und Messingsaiten) und in groben Gußstücken (d. i. in Glocken und Röhren, und in andern gegossenen Gegenständen). In der 44. Tarifs - Abtheilnng kommen die edlen Metalle roh, oder in Abfällen und als Münzen vor, und zwar: a) Das Gold, d. i. rohes in Klumpen, und Bar¬ ren, Platten, Körnern, Staub, Pagameuten (Barren mit Kupfer vermischt), altes gebrochenes und ausgebranntes; b) Silber, d. i. rohes in Klumpen, Platten und Barren, Pagamenten, altes gebrochenes undausgebranntes;«) Pla¬ tin (d. i rohes Platin, zusammengesintert, oder als Schwamm und altes gebrochenes), dann edle Metalle, nicht besonders be¬ nannte (sowohl roh als alt gebrochen); ) ge¬ meine, d. i gewalkte, nicht bedruckte und nicht sammtartige Webcwaaren, nicht bedruckte Filzwaarcn (mit Ausnahme der Hüte und Kappen), und nicht unter genannte Fußteppiche. Den gewalkten Maaren werden nur jene beigezählt, die eine vollständige Walke erhalten haben, (nicht blos angewalkt sind), e) Mittelfeine, d. i. alle sammtartige und alle unge- walkte dichte Webcwaaren (mit Ausnahme der unter e) ge¬ nannten), nicht bedruckt; dann alle Posamentir-und Strumpf¬ wirkerwaren; st) feine, d. i. alle undichte und alle bedruckte dichte Webcwaaren, mit Ausnahme der unter e) genannten; o) Wvllwaaren, feinste d. i. Spitzen, gestickte Webcwaaren, Shawls und Shawls-Tücher und alle Maaren in Ver¬ bindung mit echten oder unechten Gold - oder Silber- fädcn oder gesponnenem Glase. Unter Shawls und Shawls- Tüchern werden ungewalkte Umhängtücher mit eingewebten 42 blumenballenartigen Verzierungen verstanden. Sie bleiben dieser Tarifsposition eingereiht, auch wenn sic Seide ent- haltem Abteilung 55, Seidenwaaren d. l. Webe- und Wirkwaaren aus Seide allein oder in Verbindung mit an¬ dern Webe- und Wirkmaterialien: n) feine d. i. l. Maa¬ ren aus Seide allein; 2. Maaren in Verbindung mit echten oder unechten Gold- oder Silberfädcn oder gesponnenem Glase, dann 3. alle Bänder, Blonden und Spitzen, sowie alle gestickte Maaren; b) gemeine d. i. alle nicht unter s) ge¬ nannte Maaren, in denen außer andern Webe- und Wirkmate¬ rialien sich auch Seide befindet, dahin gehören: Delpel, Plüsche, Sammte, Barcge, Mouffelinc und andere undichte Gewebe. Abteilung 56, Wachstuch, Wachsmouffelin, Wachstaffent: u) grobes Wachstuch d. i. Wachöpacklein- wand, »»bedruckte; l>) feines Wachstuch (d. i. alles andere); auch Wachsmouffelin und Malertuch; e) Wachstaffent. Unter Wachsmouffelin gehören auch die mir Kautschuck, Gutta¬ percha, andern Harzen oder chemischen Verbindungen über¬ zogenen, dann die getheertcn Baumwoll- und Wollwaaren, und unter Wachstaffent, die Seidenwaaren dieser Art. Mit Kautschuk, Guttapercha, andern Harzen oder chemischen Ver¬ bindungen blos getränkte Webe- und Wirkwaaren werden denjenigen Tarifposten eingereiht, denen sie auch ohnedieß nach ihrer Beschaffenheit angchören; Seidenwaaren dieser Art sind den gemeinen Seidenwaaren beizuzählcn. Abtheilnug 57, Kleidungen und Putzwaaren, d. i. alle Beklcidungs- und Putzgcgenstände aus Webe- und Wirkwaaren, allein oder in Verbindung mit andern Stoffen: ») gemeine d. i. alle aus gemeinsten, gemeinen oder mittel¬ feinen Baumwoll-, Leinen - oder Wollcnwaaren verfertigte, auch gemeine nicht geglänzte Filzhüte aus Schafwolle; b) feine d. i. nlle aus feinen Baumwoll-, Leinen- und Wollcnwaa¬ ren, oder aus gemeinen Seidenwaaren verfertigte, auch in Verbindung mit geringer belegten Webe- und Wirkwaaren; 43 ferner Hüte und Kappen (Mützen) von Filz (mit Ausnah¬ me der gemeinen, nicht geglänzten Filzhüte aus Schafwolle), e) feinste d. i. aus feinsten Baumwoll-, Leinen- oder Wollen- waaren oder aus feinen Scidcnwaaren verfertigte, auch in Verbindung mit geringer belegten Webe- und Wirkwaaren, künstliche Blumen, garnirte (d. i. mit andern Stoffen, als jenen, aus denen der Hut verfertigt ist, ansgeschmücktc) Hüte aller Art. 1. Auf die Beschaffenheit der Stuhlleiste (lstsiürv) wird bei Einreihung der Maaren keine Rücksicht genommen. 2. Webe- und Wirkmatcrialien, die blos einen Theil der in die Maare eingewebten oder cingestickten Verzierungen bil¬ den, bleiben bei der Beurtheilnng, welcher Tarifsabthcilung die Webe- und Wirkwaaren angehören, außer Betracht. 3. Unter undichten Maaren werden jene verstanden, die aus feinem Garne bestehen und dem freien oder bewaffneten Auge ein durchsichtiges Netz, oder Gitterwerk darstellen. Sollte daher der Zweifel entstehen, ob eine Waare ein gewöhnli¬ ches Netz, ein Fliegengitter, ein Canevas, eine auf dem Posamentierstuhlc erzeugte Franze oder ein undichtes Ge¬ webe sei, so ist auf die Feinheit der einzelnen Garnfäden Rücksicht zu nehmen; während zur Unterscheidung der un¬ dichten Gewebe von sehr düncn und feingarnigcn dichten Geweben das Mcrkmahl dient, daß der Zwischenraum zwi¬ schen je zwei Fäden größer ist, als die Dicke eines Fadens. 4. Unter gestickten Waaren werden blos diejenigen verstan¬ den, deren Dessins nicht mittelst eines besonder» Eintrages eingewebt sind. 5. Bett-, Haus - und Tischwäsche, ohne Verbindung mit andern Materialien, wird nicht als Klei¬ dung oder Putzwaare behandelt, wohl aber gehört sie in diese Tariffsabtheilung, wenn sie mit andern Materialien in Verbindung ist; Leibwäsche ist den Kleidungen einzureihen. 6. Ein einfacher Saum, eine einfache Naht, angenähte Fran¬ zen oder ein eingcmerkter Name machen eine Webe- oder Wirkwaare noch nicht zu einem Kleidungsstücke oder zu einer 44 den Putzwaaren einzureihenden Leibeswäsche. Hierzu ist stets ein künstlicheres Nähen, ein Besatz mit einer der Waare fremden Zuthat oder ein Zuschnitt erforderlich. 7. Auf das Futter, die Besätze, die Eiusäumung, die Knöpfe und die zur Verbindung und Befestigung dienenden Fäden, Bänder, Riemen, Schnüre, Haftel und Schlingen rc. wird bei Be¬ stimmung der Tarifpost in der Abtheilung der Kleidungen und Putzwaaren keine Rücksicht genommen. Sollten jedoch bei den gemeinen Kleidungen und Putzwaaren das Futter oder die Besätze von feinsten Baumwollen-, Leinen- oder Wollenwaarcn, feinen Scidenwaaren, oder die Knöpfe von edlen Metallen, Schildpat, Bernstein, echten Perlen, Ko¬ rallen, echten Steinen sein, so werden jene Kleidungen und Putzwaaren den feinen beigezählt. 8. Es ist nicht gestattet, Kleidungen und Putzwaaren aus Webe- und Wirkwaareu deßhalb, weil sie mit andern Materialien in Verbindung stehen, als Waaren aus diesen Materialien oder als kurze Maaren zu erklären. XIV. Llassl'. Waaren aus Borsten, Bast, Cocosnnst- fasern, Binsen, Gras, Schilf, Span, Stuhlrohr und Stroh, sowie Papier und Papierwaaren Diese Classe umfaßt Erzeugnisse aus Stoffen, die in der Iti., V. nnd XXII. Classe Vorkommen. Die Ver¬ einigung dieser scheinbar so sehr verschiedenen Maaren in einer Classe, führt auf die Wahrnehmung der Verwandt¬ schaft oder Ähnlichkeit der Stoffe, aus denen sie verfertigt werden; denn, wenn schon die Borsten dem Thicrreiche an¬ gehören, so treten sie gleichwohl vermittelst des zum Pflan¬ zenreiche, und zwar zu den Grasarten gehörigen, steifen B o r- stengrases, welches zu Geflechten anstatt des Strohes dient, mit den, in dieser Classe genannten Gegenständen 45 aus dem Pflanzenreiche in gewerblicher Beziehung gewisser Massen in Verwandtschaft, und es ist der Uebergang zum Baste, vom Baste zu den Eocosnußfasern, zu Bin¬ sen, Gras, Schilf, dann zu den bandartigen Spä¬ nen, ja selbst zumStuhlrohr undStroh, als Stoffen zu Geflecht-Arbeiten, leicht denkbar. Entfernter scheint das Papier zn stehen; wenn man jedoch bedenkt, daß vormals auf Bast (welcher lateinisch über, gleich einem Buche oder Briefe, heißt) geschrieben wurde, und daß das Papier nicht nur aus leinenen und baumwollenen Lumpen oder Hadern, welche urspünglich aus dem Pflanzenreiche stammen, sondern auch unmittelbar aus Stroh, Baumblättern und vielen an¬ dern Pflanzcnthcilen verfertiget wird, so ist die Einbeziehung des Papiers und durch dasselbe der Papierwaareu in diese Elasse erklärlich. Daß aber in dieser Elasse alle Bürsten¬ binder- und Siebmacher-Waaren, wenn auch aus andern als den oben genannten Stoffen vorkommen, ent¬ spricht dem dargethanen Sisteme des Zolltarifs. Es nennt sofort die Abtheilung 58. unter a) als ge¬ meine Bürstenbinder - und Siebmacher-Waaren, alle Waaren aus Borsten und die Abstauber aus ungefärb¬ ten Federn, auch in Verbindung mit Eisen und Holz, und fertige hölzerne Siebe mit Boden von Holzgeflecht oder Ei- scndraht, auch Holzsiebböden, jedoch weder gcbcitzt, lackirt, gefirnißt, gefärbt noch polirt; b) feine d. i. andere als die unter s) genannten Waaren, auch in Verbindung mit an¬ dern Materialien, insofern sie durch diese Verbindung nicht unter die feinen Leder - und Gummi-, feinsten Thon- oder unter die kurzen Waaren fallen. Auch gehören hieher Haar¬ pinsel, Abstauber ans gefärbten Federn, Frottier- undPfer- debnrsten. Abthcilnng 59. Bast-, Binsen-, Cocosnust-Fa- sern-, Gras-, Schilf-, Span-, Stuhlrohr- und Strohivaarcn r sl g e m e i n st e d. i. Fußdecken und Matten (Wagendecken und d. g.) von Bast, Binsen, Stroh und 46 Schilf, ungefärbt; b) gemeine d. i. Fnßdecken und Matten (Wagendecken u. d. g.) vvn Bast, Binsen, Schilf und Stroh gefärbt; Bast-, Binsen-, Schilf- und Strohwaaren zum häuslichen Gebrauche, z. B. Schüsseln, Teller, Korbe u. d. gl.; dann rohes, gespaltenes Stuhlrohr, Besen aus Reis¬ stroh, Sorgum, Heidekrautwurzeln; alle diese Gegenstände auch in Verbindung mit gemeinsten und gemeinen Holzwaa- ren; e) mittelfeine, d.i. Geflechte, auch Decken, in soweit sie nicht unter s) und b) begriffen sind; dann Hüte (mit Ausnahme der Bast- und Strohhüte) ohne Garnitur; ge¬ beiztes, gespaltenes Stuhlrohr;