Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 4. Laibach, 1899. VII. Jahrgang. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des krainischen Eisenhandels. Yon A. Müllner. Die Hammerwerke von Kropp, Steinbüchel und Kolnitz. Sub B meinen fünf Gewerke, sie wären der Union nicht abgeneigt, wollen aber abwarten, wie sich die Neuerung in Kropp und Eisnern bewähren werde. Der Unionsentwurf des Kordesch sub C ist ziemlich confus gehalten und ähnlich dem von 1771. 1776 wird im Visitationsberichte wieder betont; dass den Gewerken nur durch Union, um welche sie bitten, geholfen werden könne, nebenbei aber auch über die schlechten Strassen geklagt. 1781 ergeht unterm 5. September von Seite des Ober-Bergrichters v. Redange an alle Gewerke in Kropp der Auftrag, es mögen die Punkte des Unionsentwurfes von ihnen und den Steinbüchlern „gemeinsam und wohlbedächtig überlegt werden“, worüber sie berichten sollen. Rev.-Berg-amt-Acten. 1787 betreibt wieder die Regierung in Graz unterm 81. Jänner: Kropp, Steinbüchl und Eisnern sollten sich doch zu einem vereinigten Betriebe verstehen, zusammentreten und binnen zwei Monaten Bericht erstatten. Rev.-Bergamt-Acten. Sub prses. 26. Juli 1787 heisst es im Cameral-Protokoll Nr. 118: „Die mehreren Gewerken von Kropp und Steinbüchel erstatten unter Empfang 26. Juli den von ihnen wegen dem gemeinschaftlichen Betrieb ihrer Eisenwerke längst schon abgeforderten Bericht mit dem anher, dass sie aus beigebrachten erheblichen Beweggründen die Union verbitten, und verlangen, bei dem bisherigen Betriebe ihrer Werksgäaden belassen zu werden.“ Was die, Herren überhaupt zugeben wollten, war, sich auf eine Union zur Erzgewinnung ein-z ulassen, was bei der Schwierigkeit, Erze zu finden, und der'Lizitation der Erze durch die Gewerke, deren Jeder sie dem Andern abjagen wollte, sehr begreiflich war. Schliesslich ertrotzten die Gewerkè, wie. die Nagelschmiede, was sie wollten, und die Regierung musste nächgeben. - - Es blieb beim Alten. — In der Hofkammererledigung des Ober-Bergamt-Proto-kolles ddo. Wien 7. October 1798 heisst es ad Unionfrage,: „Wird denselben mit Bezug auf vorangegangene Re-scripte neuerlich zu erkennen gegeben, dass die von jeher unter sich uneinig gewesten minderen Eisengewerken Krams sich nie zu einer Union bequemen werden, und der Versuch des |. k. Oberbergamtes immer ein frommer Wunsch bleiben wird.“ Rev.-Berg-amt-Acten. Wir erleben in Eisnern, Kropp und Steinbüchel das Unglaubliche, dass Leute, deren Urvorgänger sich in diesen Waldwildnissen auf landesfürstlichem Grunde eingenistet, vom Landesfürsten das Recht erhielten, für ihre armseligen Waldschmieden Erze zu graben, die ein Regale des Landesfürsten waren, und in den landesfürstlichen Wäldern Kohl für ihren elenden Ofenbetrieb zu brennen, —-, dass diese Leute in. unglaublicher Weise mit beiden Naturgaben wüstend, an keine Verbesserung im Verfahren nur im Entferntesten denken; dass, als schliesslich der Landesfürst als Grundherr, von dessen Gnade sie überhaupt existirten, durch seine Organe Alles auf bot, um im Interesse der Industrie Herren und Arbeiter auf bessere Wege zu bringen und zu nützlichen und Zeitgemässen Verbesserungen zu veranlassen, sie demselben unüberwindlichen Widerstand leisten, und der Landesherr auf seinem Grund und Boden und in seinen Wäldern vor der Starrköpfigkeit von Analphabeten capituliren muss! Allerdings blieben die Consequenzen nicht aus. Noch einmal spukt die Union 1800 im Streuwerksbuche von Kropp, laut dessen Angabe dem Gewerken Ignaz Rabitsch in Oberkropp im August für eine „Reise nach Laibach wegen Union“ 10 fl. ausbezahlt werden. Mithin war die Sache begraben. 1792 sub prrns. 19. December wendet sich Ignaz Rabitsch direct an den Staat, um ein unverzinsliches Darlehen von 3000 fl. auf neun Jahre, welches er nach drei Jahren per 500 fl. jährlich zurückzuzahlen beginnen will. Der Bescheid lautete : „Er habe für den Bergbau am Sackberge mehr gethan, als die vereinigten Gewerke von Kropp und Steinbüchel, — doch könne man, obwohl sein Vermögen die Schuld sicherstellt, nicht einrathen.“ Sess.-Prot. 303. 1895 wurde eine „Erste Nägel-und Eisenindustriegenossenschaft1) in Kropp“ ins Leben gerufen, deren Statuten der f Advocat Dr. Victor Supan verfasste. Die Steinbüchler thaten von Vorhinein nicht mit. In Kropp etablirte sich die Genossenschaft mit Antheilen ä. 100 fl. und einer Landessubvention per 4000 fl. Da das bisher einzig als Exportfirma in Betracht kommende Haus Megušer sich nicht betheiligte, die kleinen Schmiede und Nagelschmiede sich nicht betheiligen konnten oder wollten, so blieh das Haus Klinar als Hauptstock der Genossenschaft übrig, welches nun, als in der Zadruga stimmkräftigst den Concurrenzkampf mit dem Hause Magušer nomine der „Zadruga“ aufnahm und führt. Wie derselbe enden wird, muss erst die Zukunft lehren. Wir geben nun eine Zusammenstellung der Kropper Gewerkenfamilien, wie wir sie in den Acten seit 1569 nachweisen konnten. Es erscheinen genannt: 1569: Clement Wobek (Bobek), Bergrichter; Philipp Saun, Bergrichter in Unterkropp; Felician Wabitsch, Mathias Wer khan dt (Bergant), Stefan Miziu (auch Mäza, Mazau,2) Munzel und Muzell geschrieben) recte Ma,Z0ll, Mathias Caspe-r i n, Balthasar E e y a, Juri M e z i s (Mazoll ?), Anton Scholler, Jakob Scholler, Christof Wollauz, Michel Son. -r- 1576 Hans Peer. — 1579 (im Keform-Urbar von Radmannsdorf) Peter Wartshiz, Hans Smole Clemen Babeckh (oben Wobek), Laure Shmigkouez (Smukauz?), Lienhard Cunstl, Matheus Casparin,3) Philipp Sä an,4) Stefan Munzel (Mazoll) und Cotnickh.5) — 1588 Mathias Notar, Peter Hrustal und Blas Jani sh in Oberkropp; Stefan Muzell (Mazoll), Jakob Scholler und Jakob Gusel! in Unterkropp. — 1616. Mathias Mazau (Mazoll), Valentin S c h a a z. >) Zadruga. а) In Oberkrain wird das 1 als u gesprochen, daher aus Mazoll: Mazou. s) Besitzen gemeinsam einen Streckhammer im Kessel (Kotel, Kropp Ursprung), für den sie 40 Schillinge oder 26 kr. zinsen. *) „Besitzt ein Streckhammerl, das sein Vater gekauft.“ б) „Besitzt ein Streckhammer“ 2., 3., 4 laut Reform-Urbar. Mit 1668 beginnen die Empfachbiicher. Hier werden genannt: 1668. Stefan Mazoll, Sebastian Schigan, Franz Tazoll, Max Plauz, Unterbergrichter. — 1669 Primus Pegamb, Simon Schuller, Georg Posnik, Barthelmä Schüller. — 1671. Jakob' Casperin, Jakob Papier. — 167.3. JuriPoltar. Caspar Popeuitz. 1674. Jakob Gestrin, Georg Rotter. — 1676. Josef Schwab, Georg Pauli t sch, Mathias Klobus, Michael Reyauiz (Erjavc). — 1678. Georg Casperin, Thomas Omota, Jakob Jost. — 1681. Jakob Forger. —- 1689. Jakob Mertel, Mathias Klobaus, Georg Grosse! Valvasor nennt nach Mazoll, Schigan, Gašperin. — 1690. Mathias Schigan, Michel Rauter, Joh. Kapus. — 1690. Tazol, Schigan, Rauter, Plauz und Mertel fertigen anlässlich der Berg-richterwah! Jakob Gašperin ist Unterbergrichter. Für alle übrigen, wahrscheinlich Analphabeten, zeichnet über Ersuchen des Gašperin: Benedict Ruisinger von Rosenheimb, Pfarrer zu Crop für sich und die Uebrigen. — 1695. Barth. Popelle, Hans Korber, Michael Orno tta, Anton P o p 1 e r (Papier), Jakob und Thomas Zwetiz, Michael Sadrashnik. — 1698. Joh. Kappus von Pihelstein, Hans Meduedez, Andreas Koroshitz. — 1700. Matheus Krouath, Barthel Thomann, Michael Schwab. — 1703. Nikol. Prouiza. — 1708. Primus Ste-phanzitsh. — 1710. Anton Klobaus, — 1713 ist Matheus Hrouath Unterbergrichter in Kropp. — 1711. Barth. Gatt! -— 1713. Martin Selenz (Jelenz?) — 1715. Hans Korber. — 1720. Marx Anton Kappus v. Pichelstein. — 1724. Leonhard Benko (auch Wenko geschrieben). Michael, Mathias und Anton Grosclie!1) — 1717. Gregor Kossemb. — 1728. Jakob Paulitsch..-7^ 1730. Sibilla Schushnik Wittwe. — 1733. Hanns Wal-landt. — 1735. Paul und Simon Casperin. 1738.. Matheus Lipiz (Lipitsh). S 1739. Georg Pototshnik und Matheus Globotshnik. —: 1741. Anton Praprotnik. — 1742. Lukas Wodlay. — 1746. Gregor Stantshitsh. — 1747. Anton Deli nz.-r-r 1748. Barthelmä Stuller, Jakob Semen. — 1749. Barthelmä Preliber, Simon Klemen-tshitsh. — 1751. Gregor Kautshitsh, Primus Legat, Franz Media. — 1753. Caspar Rossmann. — 1754. Elisabeth Jani sch. — 1757. Andre Preshern. — Lorenz Lukesitsh.j-S-; 1761. Jakob Roster. — 1766. Primus Smreker, Joh. Kristan, Peter Robit sch (Pächter des Gros chlischen oder Grosslischen Hammers. — 1768 Franz Lukmann. ') Dieser ist 1746 Unterbergrichter. — 1775 ist Franz Mertel Unterbergrichter in Kropp, Michael Scherounig, Gregor Petschnik. — 1790 Andreas Slamnig, Nikol. Lussner. —| 1782 waren laut Rev.-Bergamts-Acte dđo. 10. Oct. in Kropp 30 Gewerke. ^ 1786 Maria Krall; — 1788 Thomas Pibrouz, — Josef Waland, Marie Kolcail, Gregor Pessiak. — 1789 Simon Pinter. — 1790 Ignaz Rabitsch, Valentin Pau-litscli. — 1791 Lukas Scharl. — 1792 Lorenz Media. — 1794 Gregor We s si a k (alias Pessiak). — 1795 Lukas Sup pan.1) — 1796 Luka Ker-schitsch. — 1797 Anton Stroi, Georg Asch-mann, Anton Novak, Georg Knafel, Andreas Schliber, Mathias Wisiak. — 1801 Gregor Sgaga, Peter Fabian. — 1807 Jakob Hafner, Anton No yak. Diese Namen werden als „K rop er Gewerke“ im Allgemeinen genannt. Vom Ende des XVIII. Jahrhunderts an lässt sich die Reihe der Hammertaghesitzer für Oberkropp genau herstellen; die Bücher für Unterkropp sind verloren. Tage der I Reihenwoche. 1. 1799 Rabitsch Ignaz, 1801 Pogatsch-nik Mathias, 1829 Pogatschnik Maria als verwitt-wete Plauz, 1831 dieselbe als verehelichte Hrovath, 1833.Pogatschnik Joh., 1865 Pototschnik Jos. Lorenz et Erben, 1886 Schmitik Fortunat. 2. 1790 Media Lorenz, 1796 Pibrauz Thomas und Erhen, heute Pibroutz Carl. 3. 1772 Kapus Ignaz an Kokail, 1789 Rabitsch Peter an Sohn Anton, 1801 Sup an Gregor, 1840 Presche Marie an Warl Josef, 1858 Peternel Marie, 1871 Ažmann Blas, bis heute. 4. 1801 Pogatschnik Math, et Erben, 1865 Pototschnik, 1891 Pibroutz Carl. 5. 1801 Jallen Georg, Poshik Anton, 1852 Warl Ant., 1877 Pototschnik Joh. Lor., 1886 Gärtner. 6. 1801 Jallen, 1806 Schliber Gregor, 1817 Supan Gregor, 1840 Plesche Marie an Warl Jos., 1852 Peternel Marie, 1872 Schuller Benjamin, 1895 Megušer Georg. II. 'Reihenwoche. 1. 1758 Lipitsch Math, an Pototschnik Gregor,und Erben, 1886 Ažmann Ignaz. 2. 1801 Pegam Jos. u. Peter Rabitsch an Frz. Globotschnik, 1821 Walland Marie et Sohn Carl, 1841 Sch oller Ant. et Erben. 0 Zugleich Chirurgus. 3. Omota Fideicommiss Hammer-Tag, Korber der Geniesser, 1862 KralErben, jetztRòssmann. 4. 1791 Kokail an Pessiak Gregor et Erben. 1830 Smreker Anton, 1840 Pototschnik J. Nep. et Erben, 1898 Smukauc Fanny. 5. Supantschitsch Jakob, 1801 Aschmann Marie und Gašperin Valent., 1818 Pre-schern Frz., 1821 Pogatschnik Anton, 1837 Fister Andreas, 1841 Kertsch Mathias, 1852 Schmidt Lorenz, 1858 Bertonzl Seb. et Erben. 6. 1801 Pototschnig Ignaz et Erben, 1898 Smukauc Franziska. III. Reihenwoche. 1. 1791 Pototschnik Anpa et Erben, 1898 Smukauc Franziska. Mutter de^ f Franz Potočnik. 2. 1801 Groschl Kaspar, 1824 Jelenz Frz., 1868 Pirc Ign., 1872 Wintér Matheus. 3. 1789 Wallant Jos. an Pinter Simon, 1801 Pessiak Gregor durch Ehe, folgen Erben, 1898 Scholler Marie, Tochter der Helene Pessiak. 4. 1795 Wisiak Gregor, 1801 Pessiak Gregor (offenbar identisch), 1824 Supan Jos. und Erben. 5. 1801 Zemasch an Pibroutz Thomas, heute Carl Pibroutz. 6. 1791 Kokail Anna an Pessiak Gregor, 1829 Pessiak Michel an Smreker Anton, 1840 Pototschnik J. Nep., 1898 Smukauc Fanny, Mutter des f Potočnik Franz. IV. Reihenwoche. 1. 1792 Pototschnig Ign. an Rabitsch Ignaz, 1800 ^rasparin et Sohn, 1817 Preschern Frz. an Thomann Joh., 1866 Pototschnik, 1891 Pibroutz Carl. 2. 1792 Pototschnik an Rabitsch Ignaz, 1800 Gasparin Marie, 1808 Rossmann Jakob, 1845 Aschmann Blasius. 3. 1790 Rabitsch Peter an Globotschnik Frz., 1819 Pototschnik J. N. et Erben, 189.8 Smukauc Franziska. 4. 1799 Rabitsch Ign., 1800 Gašperin Marien 1801 Pessiak Gregor, 1804 Gašperin Josef, 1817 Wodley Lukas, 1821 Suppan Gregor, 1841 Plesche Marie, 1852 Warl Josef, 1862 Pibroutz Carl, 1875 Pirz Ignaz. 5. 1817 Rabitsch Ignaz, .1830 Fister Andreas, 1845 Aschmann Blasius. 6. 1790 Rabitsch lg. an Paulitsch Valent., 1801 Groschel Caspar, 1817 Wodley .Lucas, 1826 Supan Gregor et Erben bis heute. V. r.eihmwoche.- 1. 1772 Kappus lg. an Kokail Marie, 1801 Groschel Kaspar, 1817 Sorman Andreas, 1882 Krail Josef (1852 recte Kral), 1877 Pototsch-nik Joh. et Erben, 1891 Pibroutz Carl. 2. 1800 Scholler Joh., 1817 Supan Gregor, 1840 Warl Jos.,' 1862 Pibroutz Carl, 1875 Pirc Ignaz et Erben. 8. 1783 Mertel Frz. an Reman Georg, 1801 Pessiak Mathias et Erben, 1880 Supan Josef et Erb. .4. Wodley Lukas. Seine Erben verkauften ihn 1801 an Aschmann Simon. 1815 Pessiak Gregor, 1824 Aschmann Simon, 1840 Jelenc Agnes, 1871 Pirc Ignaz et Erben. 5. 1801 Pe,gam Jos., Rabitsch Peter an Globotschnik Fr^, 1819Walland Marie et Sohn, 1840 Scholler (Schuller) Anton et Erben, heute Schuller Matheus. 6. Remann Jos., 1799 Morti Helena, 1801 Pessiak Helene vor 1862 Scholler Marie. VI Reihenwoche. 1. 1817. Pogatschnik Mathias und Eiben, 1833 Smreker Helene, 1845 Pototschnik J. N. et Erben, 1868 f Frz. Pototschnik, erbt seine Mutter Smukauc Fanny. 2. 1803 Notar Andreas, 1816 Pessiak Primus, 1826 Wester Matheus, Ažmann Blasius. 3. u. 4. 1816 Pototschnik Ign. et Erben, 1898 Smukauc Fanny. 5. 1787 Pessiak Micha an Pibroutz Thomas, heute Carl Pibroutz. 6. Omota Fideicom.-Tag, 1795 Korber Math. Geniesser; 1869 Kral Anna, Rossjnann Maria und And eri Theres. VII Reihenwoche. 1. 1817 Pototschnik Frz. et Erben, 1883 Pibroutz Czrl. 2. 1758 Lipitsch Math, an Pototschnig Greg., 1883 Rossmann Florian, 1886 Pogatschnik Mathias. 3. 1788 Kokail Marie an Pessiak Gregor, 1817 Yidiz Jakob an Pototschnik Joh., 1891 Pibroutz Carl. 4. 1817 Wodley Lukas* 1824 Supan Josef an die Capellenkirche, diese 1896 per 30 fl. an Klin er Yalent. 5. 1794 Praprotnik Lukas, 1801 Supan Greg., Supan Josef an die Capellenkirche, diese 1896 per 30 fl. an Kliner Yalent. 6. 1791 Pototschnik Anna an den Sohn Frz., 1817 Warl Joh. et Erben, heute Warl Fortunat. VIII Reihenwoche. 1. 1817. Pogatschnik Matheus, 1819 Pogatschnik Marie Wittwe Plauz, 1831 heisst sie Hrouath, 1833 Hrouath Gregor, 1865 Potočnik Joh. et Carl, 1892 Ažmann Anna. 2. 1799 Scholler Gregor, 1841 Kral Josef, 1858 Bertoncel Micha per 435 fl. erkauft, 1880 Megušer Georg. 3. et 4. 1795 Wisiak (Pessiak) Gregor (f .1820), 1821 Fabian Michael, 1824 Fabian Franz, 1862 Posnik Franz, 1874 Pogatschnik Mathias et Erben. 5. 1801 Supantschitsch Jakob an Aschmann Marie, Preschern Frz., 1819 Wodley Lukas, 1737 Wodley Barthel, 1840 Legat Jos., 1841 Jelenc Frz.. 1864 Pirz Ignaz, 1880 Scholler Marie,, Scholler Gregor. 6. 1801 Globotschnik Frz. an Lorenz, 1826 Jelenz Franz, 1852 Pototschnik Joh et Erben, 1890 Hobian Georg. Die nun folgenden Gewerke von Unterkropp und ihre Reihenwochenvertheilung sind nur nach den Vertrags- u. Schmiedbüchern, den Gewerksund Intabulationsbücliern und den Sitzungsprotokollen zusammengestellt, da diesbezügliche Acten in Kropp fehlen. Das Gewerkenbuch vom Eude des vorigen Jahrhunderts circa 1780 nennt in Unterkropp als Gewerke : Ersehen Barthel (1 Tag), Gašperin Primus (3 Tage), Gattey Martin (1 Tag), Groschel Erben (6 Tage),, Kappus Gregor Erben (1 Tag), Kral Marie (1 Tag), Kristan Job. (1 Tag), Mäguscher, Primus (1 Tag), Pototschnik Lukas (1 Tag), Preschern Georg (2 Tage), Pogatschnik Jakob (1 Tag), Pototschnik Anna (6 Tage), Praprotnik Erben (2 Tage), Praprotnik Lukas (1 Tag), Rabitsch Peter (5 Tage), Rabitsch P. P. (1 Tag), Schiiber Andreas (1 Tag), Schmereker Markus (2 Tage), Supan Gerir. (1 Tag), Walland Josef (4 Tage), Wodley Franz1) (6 Tage). 1819 vertheilen sich die 48 Tage auf folgende Besitzer : Wodley 4, Prihroutz Th. 3, Pribroutz Leonh. 3, Potočnik 2, Globočnik 1, Praprotnik L. 1, Gross 1, Kristan 1, Morti 1, Scholler L. 1, Scholler F. 1, >) Cf. „Argo“ 1895, p. 211, wo Wodley als Käufer für die Wochain von Zois ins Auge gefasst wird. 1812 schreibt Koller unterm 8. November an Sigmund: „von dem Käufer des hiesigen Werkes ist nichts mehr zu hören, ein guter Freund hat ihn angezeigt, dass er nach seinem seligen Onkel, von welchem er die Hämmer in Kropp ererbt, keine Erbsteuer noch entrichtet habe, daher wurde er aufgefordert 40 m. Francs sogleich zu zahlen ! eine a Contozahlung hat. er sogleich leisten müssen.“ Praprotnik A. 1, Legat A. 1, Sgaga 1, Thoman J. 2, Fabian P. 1, Fabian M. 1, Smrecker 2, Prešern 1, Rabič 4, Jalen 1, Walland 1, Praprotnik M. 1, Primz 1, Legat J. 1, Hafner 1, Janša 1, Warl 1, Hrovat 1, Hauptmann 5, Perz 1 Tag. Fragen wir nun, Wie sieb die Hammergewerke der Nagelschmiedeorte ergänzten? so haben wir dafür theils actenmässige Nachrichten, theils die Erfahrung. Zunächst finden wir die „patrizischen“ Familien, deren Ursprung unbekannt ist, da vererben sich die Antheile, oder werden durch Heirath und Kauf verändert. Weiter kommen die Post er- und Nagelschmiede in Betracht, welche gelegentlich Hammertage und Häuser erwerben und so » „Gewerke“ werden. So kauft 1790 der Posterschmied Valentin Paulitsch von Ignaz Rabitsch einen Tag am Obern Hammer (6/IV)1) sämmt dem „feichtenen“ Kohlbarn per 600 fl. L.-W. und 1 # Ehrung nnd nebst 4 Ctr. Kärnthner Eisen. 1792 verkauft Jos. Wallant dem Posterschmied Anton Novak den Tag 6. März in Unterkropp, V2 des „puechenen“ Kohlbarn, ein Erzplatzl 2° lang und 1° breit das „Kot-litschen-Kamerl“ und 4 Kohlstätten per 800 fl. und 1 # Ehrung. 1799 verkauft Franz W o d 1 e y dem Nagelschmied Gregor Sgaga den Tag 2/VII in Unterkropp nebst 1/2 „fichtenen“ Kohlbarn per 800 fl. L.-W. und 17 fl. 21 kr. L.-W. Ehrung und 1802 Gregor Supan dem Nagelschmiede Josef Suppan den Tag 5/VII sammt Kohlbarrn per 900 fl. L.-W. Ferner kauften „Insassen“, welche meist Handelsgeschäfte trieben (cf. ob. p. 49 sub § 16) Hammertage. So Lucas Klinar den Tag 2/VIII in Unterkopp von Franz Wodley per 800 fl. L.-W. und 17 fl. Ehrung. Bisweilen setzen sich sogar Bauern fest; so kauft 1799 Anton Janscha, Rad-mannsdorfer Unterthan aus Hraše hei Radmannsdorf, den Tag 4/VI in Unterkropp von Ignaz Pototsch-nik per 660 fl. L.-W., Selbst Köhlerknechte schwangen sich zu Gewerken empor, wie dies die Biographie des Sebastian Bertoncel aus Dražgoše lehrt. Erst war er Hirte, dann Knecht, dann Taglöhner in der Jelovca-Waldung, wurde dann Kohlenbrenner und pachtete als solcher Kohlstätten von den Gewerken, wurde so ordentlicher Köhler, wobei er sich einige'Hundert Gulden ersparte, mit welchen er ein Hafis in Kropp kaufte. Nun begann er mit Nägeln zu handeln, war nun „Haus- und Kaufherr“, spedirte seine Sortimente über Sessana nach Triest (testamente čez Čežano v Terst, wie er sich *) Der Zähler bedeutet hier und weiter den Tag der Wochenreihe, der Nenner die Wochenreihe ; also hier Samstag der vierten Reihe. ausdrückte). Zuletzt kaufte er einen Hammertag und war nun „Herr“. Die Herrlichkeit dauerte aber nicht lange und er endete als Köhler, wo er begonnen.1) Von den Kropp er Gewerken erlangte keiner den Adel, wohl aber ein Steinbüchler Gewerke, dessen wir noch später erwähnen werden; nur ein Josef Edler von Pototschnigg erscheint als Zeuge auf einer Quittung, mit welcher 14. November 1795 Anna Maria Pototschnigg ihrem Sohne den Empfang von 1000 fl. L.-W. bestätigt, welche er ihr laut Uebergahscontractes ddo. 19. September 1791 zu zahlen hatte. Dieser Josef v. Pototschnigg soll später Hofrath in Venedig gewesen sein und gehört daher nicht dem Gewerken-, sondern dem Beamten-Adél an. Kropp hatte seine eigene Gerichtsbarkeit, wie das auch in der Bergordnung von 1550 § 1 codifichi ist. Es werden auch verschiedene Unterbergrichter gelegentlich in den Acten genannt, so 1568 Clement Bab egkh für Kropp, Steinbüchel und Colnitz, Philipp Soun (Son), 1669 Marx Plauz, 1708 Michel Rauker,*) * 2) 1713 Matlieus Chrouat, 1739 Andreas Chrohat, 1746 Andre Grossi, 1770 Gregor Pototschnig, 1775 und 1778 Franz Mertel. Diese Gerichtsbarkeit reichte bis an den Ausgang des Kropper Thaies jene „wälsche Meile“ ft österr.) weit,'auf welche Entfernung vom Hammer die Kropper die Fischerei zu haben wünschten, die ihnen aber laut § 14 der Bergordnung.von 1550 nicht ertheilt wurde. Diese Burgfriedensgrenze fällt so ziemlich mit der heutigen Gemeindegrenze zusammen. Sie war früher durch einen Grenzstein bezeichnet, welcher laut einer Abschrift im Kropper Bergordnungsbuche p. 225 folgende Inschrift trug: Vera sVnt InsIgnIa IVrIsD ICtIonIs CropensVM In teMpore aDVsentVs Car oLI seXtI eL eVata. Das Chronographicum gibt zweimal die Jahreszahl 1728 und besagt, dass an der Stelle des Steines die Jurisdictionsgrenze von Kropp sei, welcher Stein anlässlich der Ankunft Karl’s VI.3) errichtet worden sei. Diese Gerichtsbarkeit wurde dem Bergwerke *) Nach Herrn Carl Pibroutz. 2) Er copirt 1708 für die Wolfsberger Nagelschmiede die Fer-dinandeische Bergordnung von 1553 (Mitth. des Herrn v. Radicz aus dem Wolfsberger Archiv). 3) Zur Erbhuldigung in Krain, welche am 29. August 1728 stattfand. — Der Stein dient jetzt als Unterlage des Eisengeländers an der westlich. Ecke der CapeRe, an der Brücke nächst dem Platze in Oberkropp, wie Herr Carl Prbroutz1 berichtet. 1785, zu Folge einer aus dem a. h. Patente vom 1. November 1781 abgeleiteten Wendung entzogen und an die Herrschaft Radmannsdorf übertragen.1) 1796 vertbeidigen noch die Kropper sub 21. Jänner gegenüber dem Kreisamte ihr „Recht der Wahl eines politischen Vorstehers entgegen dem von der Herrschaft .Radmannsdorf diesfalls an die hohe Landesstelle unterm 28. Aug. 1795 genommenen Recurses.“ „ Kropp hatte seit undenklichen Zeiten eigenen Burgfrieden, eigenen Burgfriedensvertreter und eigene, auch über alle nicht montanistische Gegenstände und Personen sich ei streckende Gerichtsbarkeit, , so dass Radmannsdorf bei Uebernahme der Verbrecher aus Händen des Bugfriedensvertreters mit ihrer Wache an der Burgfriedensgrenze stehen bleiben musste.2) Unterm 11. September 1797 recurrirten die Kropper in der Gerichtsbarkeitsfrage abermals. Das umfangreiche Schriftstück behandelt die Frage historisch-politisch. Hier heisst es, dass der Confinstein am 4. September 1728 aufgestellt worden war, dort stand früher ein, 1728 schon abgekommener Zeinhammer, da dieser ab kam, so wollten die Kropper gegen die von Radmannsdorf auf der Huth sein, und setzten den Confinstein mit obiger Inschrift, wogegen damals Radmannsdorf nichts einzuwenden gehabt hatte. Jetzt, nachdem er 69 Jahre steht, vergleichen sie ihn mit einem „Raben st ein“ !3)' Um diese Zeit hatte Kropp nach dieser Quelle circa 1400 Seelen, welche die Herrschaft Radmannsdorf ganz in die Gewalt bekommen wollte. Sie verlangten, dass alle Gewährsbriefe von ihr ausgefertigt werden^ dass alle Verträge, Kaufbriefe, Quittungen, Verzichte, Schuldscheine, Heiratsbriefe etc. bei ihr errichtet, oder wenigstens ratificirt werden sollten. Der Recurs aber bemerkt nicht unrichtig, dass es ja dem Radmannsdorfer Herrschaftspersonale nicht möglich sei, mit der Arbeit aufzukommen, da sich dort damals ein „nicht juridisch gebildeter, mit dem Oeconomico, Politico, Justizial- und Werbbezirksgeschäften bebürdeter Verwalter, dann ein Schreiber- mit dem Titel Gerichtsactuar, nebst zwei Abschreibern, welche noch sonstige Herrschaftsdienste verrichten“, befinde. Die französische Invasion und diè ihr folgenden Neuorganisationen der Verwaltung machten den Streitigkeiten ein Ende. a) Bergwerks-Ordnungsbuch in Kropp p. 225. *j 1. c. p. 202. 3) Titelloses altes Streuwerksbuch des oberen Hammers. Die Zukunft der Siatit Laibach. XXIII. Her „Gaihandel“: \ Ehe wir den Getreidehandel der Stadt besprechen, müssen wir einen Blick nach den Verhältnissen des Landvolkes thun, da eben dieses ' sich seit früher Zeit schon damit befasste, ausserdem aber durch die Beschaffenheit seines Bodens und die Lage des Landes dazu bestimmt, auch mit anderen Waren einen lebhaften Handel trieb, und dadurch vielfältig mit den Kaufleuten der' Städte in Conflicte gerieth. Nach schriftlichen Aufzeichnungen von 17281) erzeugte man in Qberkfain kaum so viel Getreide, um den Urbar-Zins damit zu decken und dem Hausbedarfe zu genügen. Der Bedarf für die Bergwerke wurde auf den Märkten von Laibach und Krain bürg erkauft, oder direct aus Croatien oder Ungarn bezogen. Die Haupteinnahmsquellen waren die Gewerkschaften, Frachtverkehr und Hausindustrie in Leinwand, Siebböden, Merolan etc. Karst und a/d. Poi k besass nicht so viel Erdreich, um den Bedürfnissen zu genügen; die Leute waren daher in erster Linie Frächter, welche sich mit „Transportirung allerlei Eisens, Kaufmanns- und Commercialwaaren und Meersalz“ ihr Brod verdienten, „wie sie den conti-nuirlich gegen Triest und Fiume beschäftigt seind zu fahren“. Innerkrain exportirte etwas Getreide über Oblak und Zirknitz, welches sie theils gegen baar abgaben, oder um Salz vertauschten. Da sie keine Comrhercialstfassen hatten, ging alles per Saumross. Unterkrain erbaute viel Wein und Getreide, welche beiden Producte meist nach Oberkrain gingen, obwohl die steirischen und croatischen Weine starke Concurrenz dem sauren Landweine machten. Bei diesen' misslichen Productionsverhältnissen und der Betriebsamkeit der Krainer ist es begreiflich, dass auch das Landvolk sich mit Handel und Wandel beschäftigte. In richtiger Erkenntniss der Sachlage erflossen daher schon früh landesfürstliche Verordnungen,* 2) welche den Handel der „Unterthanen“, wie gewisse Bauern genannt wurden, regelten. Begreiflicherweise wurden aber die Grenzen nicht eben scharf eingehalten. Neben ihren Producten handelten die guten „Unterthanen“ auch mit Sachen, welche in die Verkehrssphäre der Kaufleute in den Städten und Märkten fielen. Der Hergang dabei war einfach folgender : Der Bauer brachte seine Producte, sei es des Feldbaues oder der Hausindustrie, nach Triest oder ins Venezianische zu Markte; hier erhielt er zwar nicht Fibeln, Glas- und Bernstein-perlen u. dgl, als Tausch object, wohl aber musste' er sich -1) Mssc, im Miiseum. 2) Cf. „Argo“ VI. Jährg. p. 168. zu einem solchen „baratto® gegen anderweitige südliche Producte verstehen, wie wir ein solches Beispiel oben „Argo“ 1898, p. iR8-am Hans Werles aus St. Marein kennen gelernt haben. Der Verkäufer musste eben den Tausch eingehen oder die Wahre zurückführen. Es blieb ihm daher wieder nichts Anders übrig, als die Tauschartikel im Lande zu versilbern,: dabei gerieth er aber naturgemäss mit den priv. Kaufleuten der Städte in Conflict. Die Grundherren, welche damals mit den Bauern und Unterthanen gleiche Interessen hatten, trachteten dieselben zu schützen. Die Kauf leute erhoben. natürlich bei der Regierung Re-criminationen und schon unterm 4. April 1510 ddo. Augs-purg, befiehlt Kaiser Maximilian, dass die „Landleute“ ^ bei ihren „Clöstern, Herrschaften, Schlössern, Dörfern, Flekhen, Gebieten und Verwesungen nun hiefüran keinerlei handtirung und gewerb, die unser geschworen Burger in Stetten und Markhten, Inhalt ihrer Fräyhait und wie von Alter herkhommen oder brieflich Urkhundt darumb treiben und üben lasset“, auch verbietet der Kaiser in den genannten Territorien „den fürkhauff zu treiben, ausgenommen den Mezger, den gehen wir zu, dass sie Vieh auf dem Gay allein zu Notturft Ihrer schlach Pangkh, und nicht furter zu uertreiben, kauffen mögen“. Vicedom. Arch. Fase. I. 75. Besonders unangenehm waren den Handelsleuten dié Hausirer oder „Kraxentrager“ aus Ca.rnien im Venezianischen. Anno .1688 sub prses. 11. October finden wir eine Beschwerde der bürg. Handelsleute in Krain an die Regierung, in welcher es heisst:l) 2) „Demnach in Oesterreich und Steiermark denen vagirenden CarnioIlern 3) so ihre Wahr hin und her auf Credit erkaufen, sélbige verfälschen, auch durch, die Abweg, der Mauth zu entgehen, passiren, und hinwiederum aller Orten fehrers zu uerhandeln und zu verkaufen pflegen, das handtiren ausser Marktzeit verboten worden, lauffen selbige anjezo häufig in das Herzög-thum Krain herein und versilbern ihre auf Credit erkauften Waaren ausser der Jahrmarktszeit, aller Ort, wo sie sie anbririgen können und mögen, und zwar bisweilen um geringeren Preis, als sie Selbst erkauft haben.“ Schon unterm. 6. Februar 165.7 nennt sie der Vice- l) Der landtagsliereclitigte Adel und Clerus. *)’ Vicedom. Arch. Fase. I. 75. 3) Richtig Cargnieli, alter Name der Caraer, wohl zu unterscheiden von den Gr agno lini oder Krainern. Nach Krain kämen vorwiegend die Leute aus dem Résianerthale, In den deutscheu Alpenländern Messen sie „Kraner“ und auf sie scheint sich das dort übliche Sprichwort zu beziehen: „Trau! schau! wem? Nur kan Kraner und kein Böhm !“ In den Dörfern Istriens Sind sie Krämer und Jemand machte dort über sie die Bemerkung:S dass „wie um St. Veit in jeder Kirsche,.ein Wurm steckt, so in jedem Dorf ein Cargniol“. Krain durchziehen sie- nur mehr als Glaser, ScMeifer und Regenschirmmacher. Auch tauschen sie altes Eisen, Messing'etc. gegen Porzeliaingeschirr ein. ■ ,, Die heute als „Kraner“ bekannten, hausirenden deutschen Gottis cheer Colonisten erhielten ihre Hausirbewilligung erst mit Patent dd. 19. Sep,-1774. 1 dom „herumbvagirende und kein bleibendes Ort habende „Cargnielli“ und beantragt ihre Abschaffung, 17Ò2 nennen sie dievon Rudolfswerth „Corniler“, welche sich an allen Kirchtagen einfinden. — An einer anderen Stelle „Cor ni oller“. In einem Berichte von 1702, in welchem Richter und Rath von Laibach weitläufig über den „Gayhandel“ .Klagen führen, heisst es wieder : „Die aus dem Venedisch gebürtigen Cargnia 'hergeloffenen Kraxentrager, welche Frühlingszeit mit allerlei Material und andern Waren ins Land kommen, und den Sommer hindurch an Schlössern und Dörfern, auch bei den Kirchen ihre Waren verkaufen, sind dem Lande zum höchsten Schaden, vertragen im Winter auf das Venedische die beste Münz und geben Keinem nichts.“ 1618 beschweren sich die Städte und Märkte beim Kaiser mit Berufung . auf ihre Privilegien Kaiser Maximi-, milian’s ddo. Augspurg 4. April 1510, dass sowohl heimische Untertbnen, als auch ausländische Wälsche und unbekannte Personen sich mit bürgerliche n Commerden befassen. Besonders die Bauern um Laibach, und in Oberkrain seien gériebene Handelsleute. Sie schlagen mit ihren Söhnen auf Kirchtagen Läden auf,, legen Waren aus, eröffnen neue Markttage und handeln seihst bis Linz. Jeder erstbeste, Knecht, der als solcher fünf oder sechs Gulden erworben, beginne damit zu handeln, bürgerliche Gewerb und Handtirung zu treiben. Als besonders gravirt werden genannt Georg Me ri as iz zu Pernitsch, Jakob P r e u z zu Mitterdorf, Jakob Reze zu Sälog, Urban K i m o u z zu. Oberfernig, Barthelmä Burger zu Hraše, Georg Jenko zuPraschach, Hans Reichel zu: Altenlak u. a. m. Die Stadtbürger verfielen dadurch in Armuth, so dass, während früher, als das Landvolk nicht Handel trieb, man bei „fürfallender Notturft“ bei einem Bürger, „ohne langes Ümbschauen bey die sechs, zehn und mehr Tausend Gulden auftreiben und der unverschübliche'n Noth succuriren und dem ganzen Landt die hülfreich handt reichen können“. Jetzt könne die. ganze Bürgerschaft das ' « nicht zusammenbringen. „Vor Zeiten hat sich die Stadt Laybach rühmen können, dass etliche aus ihnen mit! wegen Ihrer rühmblichen Qualitäten zu dem Fr eiherrnstand aufgewachsen, bei hohen und niederstands Personen lieb und werth gehalten seien; anjezo kommen die so in Aufnahme gewesen, in gänzlichen Abgang“. Der Kaiser verbietet diesen Unfug uud befiehlt den Zuwiederhan-delndön, die Waren zu confiscieren und sie als Contra-bandirer zu bestrafen, ddo. Gr.az 10. Jänner 1618. Anno 1628 schreibt der Handelsstand wieder an die Regierung in Graz : „Es war von Anfang vorgesehen, dass die Bürgerlichen Gewerb von der Bauernschaft separirt, und den Bauern seinen Paufelt und was dem anhängig ab warten, der Burger aber seiner handtirung, bande! und wandel vorstehen solle. Anfänglich ging es so, nun aber nahmen die Bauern! bürgerliche Gewerbe in die Hand, wodurch hochschädliche Confusiones entstanden, Städte Und Märkte ruinirt werden.“ Das Mandatum von 1618 wurde in Folge dessen wieder erneuert. Indess scheinen alle Verbote nicht viel gefruchtet zu haben, denn 1698 schreiben abermals die gesammten Bürger von Crain an die Innerösterreichische Regierung und Kammer, dass es nicht zu verwundern sei, dass sie allesammt zu Grunde gehen müssen, da „Geyhandler und Bauern* den Bürgern allein gebührenden Handel treiben. Dem Gesuche um Abhülfe liegt eine Specification der Oberkrainer „Traficanten und Gayhändler“ bei, welche 161 Namen umfasst, ein Beweis, wie sich der Geschäftssinn bei dem Landvolke entwickelt hatte. Es ist nun interessant zu sehen, wie sich die Grund-herrschaften mit richtigem Verständnisse auf die Seite der Bauern stellten und für ihr Interesse energisch eintraten. Schon bei Besprechung des Eisenswesens sahen wir die Herrschaften auf Seite der Bauern, die Kammer auf der-der Gewerke stehen. Ein solches Beispiel sehen wir im nachfolgenden Actenstücke des Vicedom.-Arch. Fase. I. 75. Im Jahre 1702 erfolgte eine grosse Action der Bürger von Krain gegen den „Gayhandel“. Die einzelnen Städte und Märkte richteten gegen denselben Promemorien, über welche der Vicedom Graf Anton Lanthery an den Kaiser unterm 17. Juni 1702 Bericht erstattet, da auch die „Landschaft“ in der Frage Stellung nahm. Der Vicedom empfiehlt vor Allem die Bitte, der Landstände, es möge: „bei dem von Ferdinands Primo Ihro Landschaft in Crain ertheilten privilegio verbleiben und den Unterthanen allda die freie handtirung in und auf dem Lande, von wellicher gleichwohl die Städt und Märkt nicht ausgeschlossen“ gestattet werden. Ferner sei den Unterthanen gestattet, die „Freie Samfahrt und handelschaft auf das Wölfische“ und zu „Subleuirung“ des Unterthans der Salz-, Tausch- und Stichhandel. Der Graf stützt sich auf die Polizei-Ordnung Ferdinand’s I., aus welcher er folgende Stelle citirt : „Also dass in Grain nicht allein den angesessenen Bürgern in Städten undMärkhten, sondern auch denenPauers-Leuthen undUnter-thanen nicht verbothen sein solle, bei denen Prälaten, Hern von Adel, Pflegern, Pfarrern, derselben P a u z in s und Zehent-Getraidt an allen Orten auf der Gay, da derselbe wächst, gezinst, oder gezehendt wirdt, desgleichen alle andern Wahren, so sie bei ihren Gründten selbst erziehen oder erarbeiten, frei zu kaufen und fuerter nit allein auf die Wochen Märkt in Crain, sondern auch in die fürstl. Grafschaft Görz und auf das Wall is che, deren Gelegenheit nach zu. führen und zu deren Gegenfuhr wiederumb züuerkauflen oder zu uerwexlen. Und nachdem Unß insonderheit fürkhomben, dass der mehrereTheil hüben in demFürstenthumKrain so eng und schmal, dass sich die Unterthanen aüssergewöhnlicher handtirung, Sämbfahrt, Wexl und Gegenfuhr nicht erhalten können, demnach wollen wir gnädiglich erhört und zugelassen haben, dass bemelte Unterthanen nicht allein das Ge-traidt, sondern auch ihre Leinwath, Loden, Honig, Wax, Oell, Haar, Vih, Sehweinfleisch und andere Gattung in die f. gr. Görz und auf däs W allis che führen, dagegen allerlei Wein, Salz, Oel oder Was ihnen dagegen in Wexl oder zu Ihrer Gegenfuhr zuesteht, wie von Altersher herausbringen und zu Ihrer Gelegenheit, was sie nicht selbst brauchen, versilbern mögen.“ Der Graf erörtert nun eingehend den Nutzen, welche die freie Handelsbewegung der Bauern für. die „Landschaft“ das Aerar und die ärmeren Bürger und Handwerker habe. Dadurch würde die Theuerung hintangehalten und verhindert „dass Etliche potentiores von der Bürgerschaft die völlige Handlung an sich ziehen, verbottenen Fürkauf treiben, den armen Unterthanen ihr Mark aus den Bainern saugen, und dieselben mit abpfendt- und hinwekh-nembung ihrer Wahr, zwingen wollen, ihre wenige Leinwath, und andern Wahren nur in die Stadt zu tragen, damit sie solliche in halben Werth, und noch darunter von ihnen abzwingen und dabei ihren Wucher exerciren können“. Weiter berichtet der Vicedom, dass auch die Stadt Triest die Unterthanen in ihre „Sclavität“ ziehen und dieselben zwingen will, wenn sie mit ihren Waren auf die zwei Filialämter Claniž und Fünffenberg so in die zwei bis drei Meilen weit von Triest, noch in Krain liegen, ankommen, wieder ihren Willen nach Triest zu gehen und ihre Ware daselbst anzutragen, : und zu disem werden sie von den cameralischen Beamten zu Člani z und Fünfenberg (obwohl sie daselbst alle Gebühr um weigerlich bezahlen) mit Gewalt und Ablegung der Waare angehalten“ was doch mit dem Privileg Kaiser, Ferdinand’s I. direkt im Widerspruche stehe. Die armen Bauern mussten wider Willen mit ihren beladenen Saumrossen zwei oder drei Meilen aus dem krainischen Territorio nach Triest, dort abladen, Ross und Mann theuer verpflegen, das Unverkaufte wieder adfpacken und wieder den Weg zurückmachen (da kein anderer Landweg nach Istrien führt), um nach Istrien zu gehen. Dadurch würden die armen Leute also gepresst, hin und wieder abgemattet, dass sie am Wege mehr verzehren, als sie verdienen. Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge 12mal im Jahre, 1—1 y, Bogen stark und kostet ganzjährig 8 K — 8 Mark, halbjährig 4 K= i Mark. Redäcteur, Herausgeber und Verleger: Alfons Müllner, Musealcustos in Laibach. -rL:;Druck von „Leykam“ in Graz.