IittM-^ < Blatt zur Laibacher Zeitung N'°- 86. Ms!?orvlogische Beobachtungen zu ^a^bach. l ,D arom e't e r. Thc rm » meter.'Al Witterung. fFiüdc. l Mitt. . Abcnd. ' Frnde.3 ?)Ntt.l Aoend'. Frü!'bis Mitt.dis' Abend ^s l,^^7z^II7 ^U^,W!mW! ' u»., ! 5 Uhr ^59U1« Octvbcr 19^27 ,,.o^.?7 ! 2,6^27 5 3^ —',2 — >5 — 10 woik. wölk. kNcgcn 20^27 5.^,^27 , 6,3.271 6,3? — z ^ — 10 — ii nebl. schön schon 2ij2^ 6/5I57 6,6^27 7,c»5 —?l! — 14 — 15 !.W>nd Wlnd schön 22ß,27 6,,'>H 27 5,81,27 5,0^—!,3 — 15 — 13 ! wolk. . wölk. Regen 25^27^ 3,7^27 5,6^37 5,6'' — :,i — n — 10 l Rcgcn Ncgcn wölk. 2/,527' 5.5I27 >i,9'»7 3,o' — l d — 10 — i3 trüb Ncgen Ncgen -»«»<.>,« .,„ ^,^^,?.,»., ^'",, ^,.^..m^ '.^7 3,6 — f 1^^ —ji5 ^— 12 Regen wotk. j schön G übern ial - Verlautbarungetl. '" "' Umlaufschrcibcn des k. k. illprischen Gubtrniums zu Laibach. (1) Die Grundsteuer ist für das Militär-Jahr 1821 in dcn für das Militar-Iahr 1820 elngehobemn Betragen zu entrichten. Laut hohem ^ofcanzlcy - Decrete vom ^. September d. I., Zahl 27012 haben Se. Majestät mit allerhöchstem Cabinetsschreibcn vom 26. August d. I. anzuordnen geruht/ daß zur Bedeckung des Staatsaufwandes für das Militär-Jahr 1621 die Grundsteuer in den neu und wieder erworbenen Provinzen für das gedachte Jahr m denselben Beträgen und nach dem nähmlichen Maßstabe cingcho-ben werde, wie fi ,den bestehenden allerhöchsten Entschließungen gemäß/ für das N.ilitar-Jahr 1820 entrichtet wurde. Diese a!len,ochp< Anordnung wird mit dem Beysche zur allgemeinen Kenntluß gebracht, daß die Grundsteuer für das Milttar-Iahr 1821 nach der bisherigen Ausmaß, so wie in dcn bisherigen Raten durch die Bezirksobrig-kciten, welche unter einem zur Einhcbung und Abquittirung derftlden auf dcn blsyerigcn ZahlunZsbögen der Contnducntcn mittelst der Krcisämter angewiesen wndcn, — vin Buschen cimgMlv-gen,sondern mKisten verpackt wird,-den gan-.en ^cabmen^u^die Kiste aufzubrennen^. Da diese, in Karnchen schon lange bestehende Vorschrift, theils zur .Hindan-haltung der auf tue inia.ldifthc Industrie nacht^eilig wirrenden Ein'shwarzlmg des ausländischen Eisens, weiches, wie der Fall -schon öfters eingetreten D, als m-lan3ift.)es Fabrikat ausgegeben nird ,, theils zur Vvrbcugung dn Bevorchei-lungcn dc.s Publicun.s sehr nothwendig ist; so findet man sich aus Anlaß eines hoherr Hofcmzliy-Oecreres vom .Z. Februar l. I. 3^r. 3098 bestimmt, dieselbe nunmehr auch in diesem Gouvelnemeitts-Gebiethe einzuführen, und sohin solche mit folgenden, Modisicalunin zu erneuern: Er lte nö: Hatjedcr Gewcrk auf der von ihm erzeugten Stahl-oder Elsen-gattung semen odcr der Gewerkshaft Nahmen nicht mit dem K.'-fangsbuch-siaben, sondern ganz ausgeschrieben, auf jede einzelne Stange bcyzuschlagen. Auch )3Nl?'m Bruchstahl/ der mcht in Büschen eingeschlagen, sondern m Klsten ver-pcct'i wird, ist der ganze Nahme auf die Ktste aufzubrennen. Zweytens: Icoor Bcsi^er eines Eisenhammers., welcher sich nach Ver< lauf eines halben Jahres, vom Tage der Kundmachung ocs gegenwärtigen Umla uf-sch.-eibens angefangen, zuwider dlescr Anordnung beygchen laffcn sollce, ein ,von ihm erzeugtes 'Htabcisen odcr Stahl von was immerfür einer Gattung ohne diese angeordnete Bezeichnung abzusetzen, wird im ersten Uebertretungsfalle mit einer Strafe von F ü nf G u l 0 e n , im zweyten von Zehen G u l d e n, und im drttten von Z w an zig Guld c n für jeden nicht bezeichneten Stab , in jcdcm einzelnen Falle aber mit der Konsiscazion der betretenen nicht bezeichneten Etnn-^cn, und des sonstigen Vorraths geahndet. Drittens: Der Hammerdircctor -wird im letzteren Falle nach Beschaffenheit d.'r Umstände allenfalls amtlich von dem Eisenhammer entfernet werden. V i erte n s. Die, gegen die Besitzer des Eisenhammers in dem vorstehenden zweyten Absätze aufgesprochene Strafe hat sich cbenfallv auf die Abnehmer un-bezeichnetcr Stahl - od.'r Elsenwaarcn Zu erstrecken. , Fünftens: Ist die zu wählende Bezeichnung mittelst des Oberbcrgamtes und hinsichtlich der Bcrggerichts-Substiwtioncn dcr ^atidesstelle binnen /,, Wochen bom Tage der Kundmachung dieses Umlaufschrcibcns^ anzuzeigen, welche Anzeige a.<>.) dann zu geschehen hat, wenn in der Bezeichnung cinc Veränderung eim t^clvn sollte. ^ubach d^n 22. September 1L20. I 0 jcp ^ -Hrü f Swe erts - Spvrk, Gouverneur. ^ _____ ____^__^ 2 3 naz E d lcrv. Tausch, k. k. Gubevnialrath,» U m l a uf sch reiben dev r. r. lnprijchcn Guberinumö zu ^aibach. (I) ^le ^en fromiuen ^ermachttuffen, zugcstaiU'ene Sefrcyulig vl. n der ^tcrbetaxe beziehtjl y nur aufdav landesfürftliche und nichl auf das herrschaftliche Mortuarium. ^eine ü)la)einN ha'oen über die aller^o ystDenselben a.lerunlectl anlgtt vorgelcg- le An.-ragc oec n.o. Erditeuer - Hoftoünn^slon :^ ob die mit Hrfoccret vom i5. ^ ^ . c> cl> .<. „Es A allscmcin durch den Druck kund zu machen, daß das Hofdecret „vom i5. Ianner^Loi nur eine Erläuterung des Edicts vom 2ä- September^^öo «sey, und die durch dasselbe den frominen Vermachtnissen m allen Melnen^taa-„len zugestandene Befreyung von der ^tcrbtare sich daher auch nur aus mc lan-^dcsfürstliche Stcrbtaxe, nicht aber auf das den Obrigkeiten von dem untcrt^am-„gen Vermögen gebührende Mortuarium beziehet, und es sonnt dem freyen Wühlender Gutsherrn noch immer in jenen Fallen,, wo ein obrigkeitliches Mortuarium qebübrcd, überlassen bleibe, entweder die Sterbtaxe von denen frommen >ermächtni^n oder Erbschaften, welche ih>-e Unterthanen an ftomme Snftun-gen machen> abzunehmen, oder hierauf zum Vortheü drestr St.ftungen Ver-''zicht zu lelsien, welches auch in^Ansehung. des Armen-Instttuts und des In-„validcnfonds:u aelten hat." ^ Diese allerhöchste Entschließung wird nnt dem Beysatze hiermtt zur allgemel-nelvKenntiß gebracht, daß, da diese allechöchste Bestimmung nur jencs^ Mortu^ arium betrifft, welches den, Obrigkeiten rion dem unterthanigen Vermögen aus Mortuarium, welches dle Gerichte nurin der Eigenschaft- einer gerichtlichen Abhandlungttaxc bezuhen, keme Anwendung finde.. Laib'-ch am,6. Octoß'er 1820.. Joseph Graf Sweerts-Spork,' Gouverneur. ^ « ^. , - , ^ Ignaz Edler v. Tau sch, k. k. ^uberm^lrath^ Konkurs - Verlautbarung., (2) ^, Für die zweyte Lehrk nuel der Humanitatsclassen an dem Gymnasium zu ^,ume wird am 5o. November d.I. ein neuerlicher Konkurs zu W»en, Prag, Brunn, Llnz,Insbruck, Grätz, Klagcnfurth, Laibach,GörzundF»ume^bgehaltenwerden. M^t dieser ^ewst'lic ist ein Gehalt von jahrlichen 600 fl. fur- dle Indlvwuen. des,weltlichen Standes, und um 10« si. weniger für Individuen des gclstllchen Standes, verbunden., ^ ^ <, , ^-^ . Dlcjcniaen, w'lche diesen Konkurs mitzumachen gedenken, haben sich vor-läufia bev der k.k. Gvmn.^sial.Direction des Ortes, wo sie sich der Konkursvru-sung zu unterziehen wünschen, geziemend zu melden, über die erforderlichen Eigenschaften, um zur Konkursprüfung zugelassen .uwerden, sich gchong auszuwel-ftn, am Konkurstage die fthriftliche und mundlia)e Prüfung z:t machen, dann ihre, an Se. Majestät stYllsirte.f Gesucheder k. k. Gymnasia^Dnektlon zu überreichen, und sich in demselben über ihr Vaterland , Alter, Htudlcn, dermahllgs Verwendung und allsfällige frühere Anstellungen und Dienstleistungen gehörig auszuweisen. ^, ,^ von-dcm k. k. küstenländischen Gubcrnium gestelltes Hw 2 « , sinnen vom 2ji3. d.M. zur Benehmungswissenschaft der Konkurreüen bekannt ge-' macht wird. Vom k. k. illyrischcn Gubcrnium zu Laibach am 16. Oct. 1620. Anton K u nst l, k. k. Gcibcrnial - Sekretär. Privilegium. (1.) Wir Franz der Erste )c. :c. bekenne«: öffentlich mit diesem Briefe. Es sey Uns von Carl Ferdinand Levaßeur vorgestellt worden, er habe mit Aufwand vieler Mühe und Kosten die Erfindung gemacht, aus d?m thierischen Unrathe, Düngharnsal, Düngstaub auf besondere Weise zu erzeugen, und bewegliche, gestanklose Abtritte na>5 einer besondern Methode zu verf^tigen. Er sey nun bereit, diese bei den darüber vorgenommenen Untersuch' ngen, als neu, zweckmäßig und vortheilhaft anerkannte Erfindungen in den Staaten Unserer Monarchie zum Nutzen des Publicums auszuführen, wenn Wir ihm, Earl Ferdinand Levaßeur, auf diese Erzeugungsart von Düngharnsalz und Düngsiaub aus thierischem Unrathe, und auf die Einführung der beweglichen, gestanklosen ^ Abtritte, Unsern allerhöchsten Schutz, und ein ausschließendes Privilegium auf mehrere nacheinander folgende Jahre in dem ganzen Umfange Unserer Monar-^ chie bewilligen wollen. k Da Wir Uns nun jederzeit bereit finden lassen, nützliche Erfindungen und k Unternehmungen zu unterstützen, so haben Wir Uns auch bewogen gefunden, ff- dem allerunterthauigstcn Gesuche des Carl Ferdinand Leuaßcur zu willfahren, ^ und ihm, semen Erben und Eessionaren ein ausschließendes Privilegium auf r fünfzehn Jahre in dem ganzen .Umfalwe Unserer Monarchie zu verleihen / und ^ zwar für Unsere Königreiche Böhmen, Galizien, Dalmatien und Illyrien,, für K die Erzherzogthümer Oesterreich ob - und unter der Enns, die Herzogthümer l Steyermark, Schlesien und Salzburg, für die Markgrafschaft Mahren, und k die gcfürstete Grafschaft Tyrol, die gegenwärtige Urkunde gegen dem auszustellen, ^ daß er , - 1) eine genaue versiegelte Beschreibung der von ihm auszuführenden Er-^ zeugungsart von Düngharnsalz und Düngstaub aus thierischem Unrathe sowohl/ k als auch eine Beschreibung und Zeichnung der beweglichen gestanklosen Abtritte r bei Unserer Commerz-Hofcommiffion einlege, welcke bey einem üb^r die Neuheit l, dieser Erfindung, oder über die Nachahmung derselben entstehenden Zweifel oder ^ Streitigkeit zu Entscheidung zu dienen habe, und cltt,'ocdec in cmem solchen Fal-k le, oder nach Verlauf der Dauerzelt dieses Privilegiums zu eröffnen seyn wird; e 2) daß er selbst nach Ausgang dieser fünfzehnjährigen Frist dl^se Erfinoun- l gen durch eine genaue und verlaßliche Beschreibung öffentlich kund mache; k' 3) daß wenn j:mand anderer zu beweisen vermöchte, sich dieser oder einer im l Wesentlichen nicht verschiedenen Erzeugungsart von Düngharnsalz und Düng-e staub aus thierischem Unrache bedient, oder bewegliche gestanklose Abtritte nach ^ seiner Methode verfertiget zu haben, dieses Privilegium für erloschen, oder viel-e mehr für nicht ertheilt angesehen werden solle; A ^ ä) daß wenn er dieses Privilegium binnen Jahr und Tag von heute an nicht in ^ Ausübung bringen, oder wahrend der übrigen Frist ein ganzes Jahr unbenutzt l lassen würde, dasselbe gleichfalls für erloschen zu achten sey; WW^, . — 1214 «^ M 5) daß er sich mit den Düngstosseigenthümern in ein freyes UebeninkonMM zu setzen habe, mithin N'cmand in der anderweitigen Benützung oder Veräußerung der für die besagte Zubereitung erforderlichen Düngmatecialien durch iyn gehemmet werden darf. Wenn aber diese ihm hiermit aufgetragenen Bedingungen getreulich in Erfüllung gebracht werden / so soll er sich nicht nur dieses ihm üllcrgnadigst verliehenen Privilegiums zu erfreuen haben, sondern Wir verordnen zugleich, daß während fünfzehn Jahren von heute an,, in dem ganzen Umfange Unserer Monarchie, Und insbesondere in Unseren Königreichen Böhmen, GaUzien, Dalmatien und Illyrien, in den Erzherzogtümern Oesterreich ob- und unter der Enns, in den Hcrzogthümcr'n Steyermark, Schlesien und Walzburg, in der Markgmfschaft Mahren, und in der gefürstcten Grafschaft Tprol, sich außcr ihm Jedermann enthalten so!!, diese Erzcugungsart von Düngbarnsalz und Düngstaub sowohl als auch die Verfertigung der beweglichen gesianklosen Abtritte nach seiner eigenthümlichen Methode im Wesentlichen nachzuahmen, bei Verlust des betretenen Materials und alles dazu gebrauchten Werkzeuges, welches zum Nutzen des Carl Ferdinand Lcvaßeur Verfallen seyn sott. ^ Wic denn auch j>em Ucbertreter dicfts Privilegiums noch insbesondere Unsere allerhöchste Ungnade und eine Geldstrafe von Einhundert Ducaten in jedem Uebcrtrettmgsfalle treffen soll, wovon die Hälfte Unserem Aerarium, die andere aber dem Carl Ferdinand Levaffeur zufallen, und nun absichtlich durch das in dem Lande, wo die Uebertretung geschieht, befindliche Fiscalamt eingetrieben werden soll. Das meinen Wir ernstlich :c. Zur Urkunde dessen :c. lc.' Wien den 3. August 1820. P r i v i l e g i u m (1) W ir Fr anz der Erste :c. :c. bekennen öffentlich mit diesem Bricfe: Es sey Uns vom Ignaz Meißner vorgestellt worden, :r habe mit Aufwand dieler Mühe und Kosten eine Kaffchmaschiene erfun den. Er seye nun bereit, diese bey dem darüber vorgenommenen Untersuchungen als neu, zweckmäßig und vor-thcilhafr ancrkanate Erfindung in den Staaten Unserer Monarchie zum Nutzen des Publicunis auszuführen, wenn Wir ihm auf die Verfertigung dieser Kaffeh-maschine Unsern a. h. Schuh und ein ausschließendes Privilegium auf mehrere auf einander folgende Jahre in dem ganzen Umfange Unftrcr, Monarchie bewilligen wollen. Da Wir Uns nun jederzeit bereit finden lassen , nützliche Vrsindun-gcn und Unternchmungsn zu unterstützen, so haben Wir Uns bewogen gefunden, dem a. u. Gesuche des Ignaz Meißner zu willfahren, und ihm, semen Erben und Zessionaren ein ausschließendes Privilegium auf 5 auf einander folgende Jahre in dem ganzen Umfange Unserer Monarchie zu verleihen, und zwar:, für Unsere Königreiche Böhmen, Ganzien, Dalmatien und Illyrim, für die Erzherzogthümer Oesterreich ob- und mNer der Enns, die Herzogthümec Gteyer-mark, Salzburg und Schlesien, die Markgrafschaft Mahren, und dle gcfürste-te Grafschaft Tyrol, die gegenwärtige Urkunde gegen dem auszustellen, daß er 1) eine genaue Zeichnung, Riß oder Modell von der von ihm erfundenen Kaf-fehmaschim persiegelt einlege, welche bey einem über die, Neuheit dieser Er^Mmg — 12,5 "> ok^r Hber die Nachahmung derselben entstehen Zweifel oder Streitigkeit zur Entscheidung zu dienen habe, und entweder in einem solchen Falle oder nach Verlauf der Dauerzeir dieses Privilegiums zu^erössuen seyn wird ; 2) daß er selbst nach Ausgang dieser 5 jährigen Frist seine Erfindung durch eine genaue mid verläßliche Beschreibung öffentlich kund machen 3) daß> wenn jemand Anderer zu beweisen vermöchte, sich dieser, oder einer im Wesentlichen nicht verschiedenen Kaffehmaschine in dem Umfange Unserer Monarchie bedient zu haben, dieses Privilegium, für erloschen,, oder vielmehr für Nlchtercheilt angesehen werden soll; /^) daß, wenn er dieses Privilegium binnen-Jahr und Tag/ von heute an nicht in Ausübung bringen, oder wahrend- der,übrigen Frist ein ganzes Jahr un-benüt lassen würde, dasselbe gleichfalls für erloschen zu achten sey. Wenn aber dlese ihm inErfüllung gebracht werden, so soll er sich nicht nur dieses ihm hiermit a. gnädigst verliehenen Privilegiums zu erfreuen haben , sondern Wir verordnen zugleich, daß wahrend 5 Jahren von heute an, in dem ganzen Umfange Unserer Monarchie,, und ins besondere in Unsern Königreichen Böhmen, Galizien,Dalmatien und Illyrien,' in den Erzherzogthümern Oesterreich ob- und unter der Ens, in. den Her--zogthümern Steyermark, Salzbung und Schlesien, in der Markgrafschaft Mahren , und in der gefürsteten Grafschaft Tyrol sich außer ihm Jedermann enthalt ten soll, die von ihm erfundene Kaffchmaschine im Wesentlichen nachzuahmen, oder sich einer-solchen nachgeahmten Maschine zu bedienen, bey, Verlust, des bctrcf--senden Materials und allcs dazu gebrauchten. Werkzeuges,,, welches, alies zum, Nutzen des Ignaz Meißner verfallen seyn joll. Wie denn auch d^nNebertreter des Privilegium^ noch insbesondere Unserem «. h. Ungnade, und. eine Geldstrafe von ioc> (einhundert) Ducaien in )cdein^ Uebertretungsfalle treffen soll,.- wovon die Hälfte Unserm Aeranun, die andere' «ber.dem Ignaz Meißner zufallen, und unnachsichtlich durä) das in dem. Lande,/ Wo. die Uebertretung geschieht, befindliche Fiscalamt eingetrieben werden, soll.. Das meinen-Wir ernstlich.. Zur Urkunde,dessen.:c. ?c.. Wien am i^<, Iunp 182,0^ °^ ' K u n d-m.a ch, u n g:. (1)) f Die Districts - Ärzten - Stelle zu, Kannal im Görzer -^Kreise^ mit dem j-,5r-' Nchen Gehalte von/,00 .fi. ist, in, Erledigung gekommen. Diejenigen, welche? diese Stelle zu erhalten wünschen, haben ihre, mit den crfoderlichcn Documen-ten belegten Gesuche längstens' bis.Ende November d. I.,^ bey'dem k. k. küsten--ländisthen Gübernium zu Tricst einzubringen,, und sich, über die zurückgelegten Studien, dann über die, Kenntniß dcr. ita/icnischen, illprischen ,, und. deutschen: Sprache Tricssam' 3. October 1820^______ Kreisämtliche Vrllautbarutt^ell., ' , Edict. (3)' Da bey- der gestern statt gehabten Pachtverstcigenmg des in Laak'und im bwch'enachbmten,Orcschaftcn a.,H..O. bewilligte — I2'6 — nen Anboth gemacht, so hat man sich veranlaßt gesehen, ^leAc-tationsbedmgmsse laut Anlagein Etwas abzuändern und die Veranstaltung zu treffen, daß die Bez. Dh. Laak am 25. d. Vormittags von 9 bis 12 Uhr nochmahls eine Pachtverstei-zerung abhält, wozu somit alle Pachtlustigcn cingclad?n werten. K. K. Krcisamt ilaibach am 19. October 1620. Licitations - Bedingniffe. Bey Verpachtung des, mit höchstem Hofca izley- Decret?s v"M 3i. May 1820 3ahl 1^845 für dieStadtge.nclndc Laaksamm den dazu gehörigen ^rtsch '^ften Burg-Ilall, Zauchen und Altelüaak bewilligten Getrankaufschlags- Gefälls. H. Die Bezirks-Obngkeir Laak verpachtet den in der Sl:dtgemcinde Laak und den zu dem Pomerio derselben gehörigen Dörfer Burgjiall, fauchen und Alrcnlaak mtt ho h 1 m Hofcan;ley-Occretvom^i. W n, 1820 Zah! 148^5 bewilligten'Hetcankausshlag an den Mei lbi.tyenxn.- auf .ln Jahr, nah.'.kch seit 1. No cmbcr ^620 bis 5i.Ocrober,iÜ2i/ und scll /^ch d.cser Pacht auch ouf den Erben des Pachters erstrecken. , '2. Tieft) <^ cfall besteht in der Erhebung m't einem halben Kreutzcr von je--der i^ur.Ver^'l rung im obgcnanmcn Lrte eingefüprren Maß Wein, und in -^ilcmund elncm yal).'srKreutz.' voi )ederMa^.annlwein/ wobey keine wle nnmer gecutet seyn mögende Ausnahme ^tatt fi 'dct. 2. Zum Ausrufsprei^e wlrd dcr Betrag von fünf Hundert Gulden M. M. .für den einjährigen Pachibctrag angenommen, uisd bleibt der Anbicther für den gcmachtenÄnbothsogleich , dieBezirksöb igkeitfürdie^» hließung des Vertrags nur erst nach erfolgter Genehmigung des k. k. Krctsamtes verdindlih. 4. Der Pachter hat in Hinsicht der Einhcbung dieses Gcfalls d:c nähmlichen Vorschriften zu beobachten, -wie solche bey EinHebung des Wcinday -Gefalls vorgeschrieben sind. 5. Der Pachtbetrag ist in halbjahrigen Raten vorhjnein, somit du erste Hälfte mir 1. November dieses, und die zweyte mit i.'May künftigen Jahres zu Han^en.des Stadtkaminerers in Laak bar, bey Vermeidung 5proc. Verzugszinsen abzuführen, und hat der Pachter die empfangene Quittung binnen 2H Stunden der Bezirksobrigkeit zur Vidirung vorzulegen, 6« Zur Sicherheit des jährlich zu entrichtenden 'Pachtbetrages und davon abfallenden Verzugszinsen, dann den allftlllgcn Embvingungb-Kosten ist >dcr Pachter verbunden denBetrag von Zoo,i. bar zurDepositcn?Ea',sc der k. k. Cüm,calherrs.haft Laak als eine Cautlon zu hinterlegen, ooer clne gcsicher-'te Hypothek auszuwelsen. ^ ^« Behalt siu) die Beznkvöbrigkeit für den Fall, daß der Mcistbiether die Pachtbcdingniffe r.l.yr genau erfüllen würdc, bevor, gegen dcn Pachter lin Politischen Wege alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche dle soglclche Erfüllung dcr,Contractbbedlngn^e ergwecN werden kann, wogegen aber auch dc>^ Comcahenten ber Rechtsweg für alle Ansprüche, dle er ^lwa auö oem Eollt^acce machen zu können glaubt, offen bleibt. k. Na y Auslauf ocs bedungenen Pachtjahns, nähmlich bis Ende October 182!, errruyr oer Paytvercrag ohne Aüfkünoung scin Ende. 8» Der Pachlvc Fat au^er ocr StaMsclAcouhr, uno s.lr den Fall einer . ' grund^üchtichen Amkshandlung, außer den dafür beÜnnmten Taxen keine Zahs lung für die Errichtung des Contrattes zu bezahlen. 10. Wmn Jemand für eincn dritten einen Anboth macht, so ist er schuldig die V^lmackt-einzulegen, oder für seinen Anboth/elbst zu hafttn. 11. Nach geendeter Lizitation wird kein Anboth mehr angenommen. 1.2'. Der Ersteher ist schuldig einen zu errichten, im Widrigen vertritt das Lizitanons- Protocoll die stelle de> Contra ctes. ^ ^ " Kundmachung. (3) In Fo^ge hoher Gubernial-Verordnung vom ,3. d. M. ist die Reparation des Kuppeldaches bey der hierortigcn Domkirche an der ^cite des Priesterhauses/ wozu ?3a Pfund Kupfer, 2 Sperrbaume/ und 9 Bodenbrcterbcnöthi'gt werden, W Wege der öffentlichen Versteigerung dem VAndcstbicther zu überlassen. Da nun diese Lizitation am Zo. d. M. um 10 Uhr Vormittags im Kreisam-te Statt haben wird; so werden diejenigen, welche diese Artikel entweder einzeln, oder zusammen übernehmen wollen, mit dem Beysatze hlezu vorgeladen, daß zu , dieser Versteigerung Jedermann ohne Rücksicht, ob er Sclbsterzeuger des Materials, oder Vcrfertiger-der Arbeit ist, zugelassen werde, wenn er nur hinsichtlich seines Vermögens und Charakters der Lizitations-Commission hinlänglich bekannt ist oder sich darüber mit dem Certificate seiner politischen Obrigkeit ausweisen kann außerdem aber, wenn er vor der Versteuerung ein zu 5proc. des Ausrufs-preises jenes Artikels, für welchen er licitiren vtt , bestimmtes Vadiu m im Baren ^u Handen der Commission erlegt, weiches Vadiu.n ihm, wenn er Nichts ersteht, außerdem aber hinsichtlich der , erstandenen Artikel bis zum abgeschlossenen, Contracic, und bepgestellter Caution als ein einstweiliges Faustpfand für seine bey der Versteigerung eingegangenen ' Verbindlichkeiten zurückhalten wird. ^ .. Die übriaen Bcdin^nissekönnen tagl'.ch in den gewohnlichenAmtsstundenbeym Kreisamte eingcfthen werden. K. K^ 182a. " ^^ — ^^^^.^^ Verlautbarungen. ' N a s) r i 6) t. (1) Auf dcr Spitalbrücke im ^abatladcn ist zu kabcn: Vcltilqunqsmittel dcr Ratzen, Scorpiom'n, Amciftn und ObrschllUfcr aus dem Zimmer, so wie ^uch Vertreibung dcr Raftcn und Mäusc, welches jedoch Menschen nnd sotlstigen Tbicrcn unschädlich ist. ^ So auch Wasser, um Flöhe zu vortreiben. AnF werden allda sowohl aus Kleidungsstücken . Sammet und Reinwasche, Flecken und ^'iftnmable heraus gebracht. V^zM«iß dir hler VWörbVne^^^ —. ^ —^ Den ,. Octobcr. Gertraud Molk, lcdige Dicnstmaqd, alt 55 Jahr, in dcr Tirnan Nro- 35, an dcr ^ungonsucht. — Den 2. Johann Kania Flicgcnschitz, alt 4^ Jahr, wur-d< in dem G.'ataMzassuü, an dcr Laibach, ertrunken gefunden, aus dcr Tirnau Nro. 5.^. — Matbias Scmlak. Bettler, alt 80 Iabr, in dcr Kral'au Nro. 65, am Schlagftuß. __Dcn o. Der irr'innige Obcrlieutenint Hr. Jacob Szelliak, gebürtig von Zirt'nitz, «lt 5o I^hr, im (5>v, Zptt. Nro. 1, am Nervenscblag. — Den 4. Dcm Andreas Ott, 5>utclcrmcist"r, s. W. M,rqaretha, a!t 40 I.^hr, bey Si- I^cob Nro. 141, am Schlag-' fiuß. — Den 6. Dem Anton Pcrko, Wirth, f. W. Gertraud, alt 49 Jahr, am alten MM Nso. 44, an der Auszehrung. 12,3 - Verlautbarungen. M i n u e n d o - V c r st c i g e ru n g. (2) M ' , Gme,Woh!!öblichc f. k. Bancal- und Ealzgcfällen .Administration bat T^itbober Verordnung vom i5. l. M. Nro,. ,,i56iM62'-z"u gonchmiqcn geruhct, daß für dieses f. k. ^^uptzollamt, dann flU' die t. k. Linien-Ämter dicser Hauptstadt, und für das k. t' Ma. gauilöamc zuQbcrlaibach, weiters für dick. k. Wcin- Impossticns- AmtcrBrod (nebst !em Cordonskäuschcn zu Losgc) Gurtfeld und Gimpel, wie auch für die Postirungcn Ncuwin-^l, Wabcnfeld und Kermatschna,mrd endlich für da'5 Navigations - 2>mt zu Salloch die ^gängigen F^crl^fch - vcrläusig diedicsifalligc Mwuendo- ^-cttatlon abgehalten werden , ,, . ,, l3's wird sonach hicmtt zur allgemeinen Kenntniß gebracht, dasi diese Minuend?.Vci> ns'.gerung am ^1. Novcmdcr d. I.im Localc dicscs k. f. Hauptzoll. Salz - und Mauch. o..cramtes zu den gcwc>l>nllcben Licitations-Stunden, adg^daltrnv und jedem Versteiqe-rl^.vqslustlgc^ vorläufig die Einsicht in die ^'lcßfällige'n Licirationsbcdingnissc u^d dic Ubcr-ichlägc hicramts gegeben werden wird. Laibacl) am?<> October 1820» K n n d m a cb u n g. (2) Dic bohe assgcmeine Hoflammer hat mit Decrct vom 24. May d. I. Nro. 2i35i^ 2656 den Antrag m acnehmigen, gcrr.hct, daß dic Zollämter s)Mcllin5, L^js!ivj?^^, l^, o-l^t-ci.v und die Sal^mter Trieft, Tvbcin, Pirano, (^apo d'Istria und Muggia sannus t'cren Maaazine nnt den nöthigen Fcücrlösch - Requisiten versehen werden: und da fer-ners die Wohllöbliche k. k. Bancal'.Administration in Laibach mit Dcerci vom 12. Iuny ^.-I. Nro. 6718^1857 Z. angeordnet hat,, daßfür die Übernahme dieser Arbeiten eine Li-citation abgehalten werden muffe, so wird gegenwärtig allgemein bctannt gemacht-, daß snr die Versteigerung dieser Arbeiten respect. der feiler-Lösch-Requisiten bey diesem -^authoberamte am i3. November um 9 Uhr Vormittags eine Licitation eröffnet wird, wobey noch zu erinnern kömmt,, daß man, leinen Anboth annehmen werde, wenn nicht früher ein bares Depositum von 5 proc. des Fiscalprciscs gemacht- wcrdcn wird. Die dießfälligcn Licitations-Bcdingnissc tonnen bey den Hanptzollämtern Laibach, Fiumc, Görz, bey der Salinen-Ober ^Intendcnz von Eapo dc Istricn, und bey diesem Hauptzollamtc, wo auch die sind, in den gewohn- lichcn Amtsstunden cingcschen werden......... / Von dein k. k. VAanthobermMe Trieft cmi 12. Octobcr 1820.^_______________ S ch u l- e n - A ,n s a n g. ^ (2) Amdritten des künftiqen Monatbu November um 10 Nhr Bormittags wird in der diesigen Domkirchc das fcyerliche, Hochaint zurAnrufung des heiligen Geistes abgehalten wcrdey. Der Nachmittag, und der 4. November sind zur Anmeldung und Vormerkung ^cr,Schüler bey den betreffenden Studien-Directionen-, und beyden Herren Professoren' bcstinvnt. Am 6. November um,^6 Uhr Morgens nehmen die allseitigen öffentlichen Vorlesungen ihrcn 2ln^!>.,q. Welches zur allgemeinen ?H',sscnschaftr.ndMrgcnaucn Darnachachtung des studieren-, l'cn'Publikums lnermit 5ctannt gcmacbt wird. Vom k. k.' Lyccal- Rectorate Laiback den 23. Octobcr 1620. Bekanntmachung. (3) Es wird der, städtische hinter der Tirnau allhier liegende öde sogenannte Militär Tc« rain in3 Abtheilungen, auf 20 Jahre in Packt gegeben n^erdiM.' ,Die dießfällige öffent-licke Versteigerung wird den 5. k. M. November RachmMags um 5 Uhr am RachlMse vorgenommen wcrdcn. Die Pachtliebhalcr wcrdcn dazu zu erscheinen eingeladen. , ^ D^e Pachtbcdingnisse sind täglich in der magistratlichen Oxpedits^Canzley cinzuschcn, Magistrat Laibach aln 12. Ottobcr 1820. > . (Zur Veylagc ^^o.^ob) Wm . Vermischte Verlautbarungeltt ^^^^^^» s») Bey der Bezirksobrigkeit Ncumarktliin Laibachec Kreise wird die dort!gc'Bözirksrlä> terstelle gegen vorthcilhafte Bedingnisse, und befriedigende Gehalts-Gvolumcntc nut i. Jänner 1621 besetzt werden. Studien^ Fähigkeits- und sittlichen Zeugnissen auszuweisen vermögen, dabey aber auch ledigen Standes sind, belieben binnen 6 Wochen ihre belegten Gesuche unmitteldar an die unter der Addresse der gedachten Bczirksobrigkeit einzusenden. Bezirksobrigkeit Neumarktl den 19. Octobcr 162a. Feilbiet'hungZ-Edict. (1) Von dem Bezirksgerichte Kreuz wird bekannt gemacht: Es ftye von diesem Gerichte auf Ansuchen des Lorcnz Sevcr, von Tschcrnursch, wider die Ghelcutc Michael und Eli-sabctb Flörre, die executive Feilbiethung der, der lctztcrn gehörigen, zu Tcrsain liegenden, der D. O. R. EominendaLaibach sub Ürb. Nro. 247 dienstbaren, qericktlich auf !565fl. . geschätzten Kaufrcchtöh^be nach vier Abtheilungen, und einigen Wirthschaftsgerathcs be-wisligat worden. Da nun da;u 3 Termine, der erste auf den 2a. Sept.'n^er, der zweyte auf t^en 2^. Vccobcr un> der drilic auf den 21. N?v?mbcr l. I., jedesmahl Vormittags um 9 Uhr in dcr Gerichtscanzeley zu Kreuz mit dem Bcysaöc bestilnmt wurden, daß, lrcnn dicse Realität und Fährnisse, weder bey dem ersten noch zweyten Termine-um den Schätzungswert!) odcr darüver an Mann gebracht werden konnten, selbe b'o dem dritte» auch unter der Schätzung verkauft werden würden, so haben die Kauflustigen dabey zu erscheinen. Die Schätzung und die öicitationsbcdingnifse können bey diescm Gerichte eingesehen werden. Bezirksgericht Kreuz am 4. August,1820. Anmerkun g. Bey der zweyten Feilbicthungstagsatzung hat sich kein Kauflustiger gemeldet. ^......"...... . "" S d i c t. (1) Vom Bezirksgerichte der Herrschaft Scbneebcrg wird bien^t bekannt gcmachr: sis ftye über Ansuchen d?s Johann Scrpan^ von Nadlcsch, wegen im schujdl^.n 66 fl. 11 kr-, sammt Nebenverbindlichkeitcn in die öffentliche Fcilbiethung der dem ^rcn; Sespan, zu Z^adlesch'gehörigen, und zu dcr Graf Lambcrgischen Canon,cats. Gült zu Laibaä? in.-or-poricten Beneficium ">w. l^Ä'-da!^ zu Laas sub Rect. Nro. 75 und Urb. Nro. 76 dicnst-baren auf 40a st. M. M. gerichtlich geschaßten 1^2 Kaufreätshube sammr Wohn - und, Wirthscha/tsgebäuden gcwittiget worden. Da nun yiezu 3 F.ilbicthunMermine, nähmlich der erste aufdcn 20. Novc-nbcr, ?cr zweyte auf den 2«. December d. H., und dcr dritte anf den 20. Jänner iü2t jedesmahl um y Uhr Früh auf dasigcr Gerichtscanzley mit dem Beysafte bestimmt worden, daß,, wcnn diese Realitäten weder bey der ersten noch zweyten Fcil'oicthung um den Schätzungswcrth sdcr darüber an Mann gebracht werden könnte, solche bey der dritten '.'Nc» lcyrcn I^ilbie-thung auck) untcr der Schätzung dindangegeben werden. , Die dicßfäillgen Kaufsdedingnjsse können täglich hicramts eingcschcn werden. . Bezirksgericht Schnevberg am 20. September ii)2o. Executive Versteigerung der Ignaz und Maria Kastelzischen Ncalitäten zu Ic>gne/!>... (1) Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Kavcnstcin wird bicrmit bekannr gc!l'..'^t: Ey sey auf Ansuchen des. Amen Kamniker, lvidex Ignaz und Maria K>.stclli'), von Iag-ncnza, wegen, auf einen gerichtlichen Vergleich, schuldigen 46 st. 36 kr. c 5.0., in die erecutive Versteigerung, il?rer., mit gerichtlichem Pfandrechte belegten, aus dem Ackcr n O"lin «^ potocci,^, dem A.^cr und Krautgarteu beym Hause, einen Garten bel>' !>cr Sä?miebl)ütte, dcm Gestrivp n (^1^/., einer Hackcnschmiedc, siimnit den d^rin bcstndli^ chcn Schm e'lnwcrkzeuge,dann dcn Wohn- und Wirthschaftsgebäudcn bcstchcndcn, auf 211 ft. gerichtlich geschätzten Realitäten, gewilligct worden. Da nun bierzu drey Termine, und zwar für den ersten der Z. Octobcr, für den fwe^fen d,r 8. November, und ftr dcn dritten der n. December d. I. mit dem Bcy-fatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten weder bey der ersten noch zweiten üeils'iöthungstagsatzung nicht um den Schätzunqswcr.th oder darüber an. Mann geblackt werden sollten, solche bey der dritten auch unter dem Schätzungswerthe veräußert wer-den würden: so haben die Kauftustigcn an obgedachtcn Tagen jederz^t Vormittags l:m 9 Uhr im Orte der Realität zu erscheinen. Auch werden die mtabulirten Gläubiger, zur Verwahrung ihrer Hnpochekar - Rechte zu erscheinen vorgeladen. Bezirtsgcricht^ZHvclistein am 6. September 1820. "nmerkung: Bey der am 9. Octobcr d. I. abgehaltenen ersten Verstcigcrungstag«- satzun; hat fich kein Kauftustiger gemeldet. ^ » ,, ,. , , „, ,,» ^ - ---,-, E d i c t. (5) Von dem Bezirksgerichte Krcutbcrg, als rcquirirtcn Gerichte, wird hicmit bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des Herrn Andreas Suppantschitsch, k. k. Tal.-akycrlcgerv z« Krainburg, wegen.aus dem gerichtlichen Vergleiche vom 4. November 1617 am Rcalitä-tenkaufschillingc sckuldigcr i«5 ft. 16 kr. c. «. c. von dem löblichen Bezirksgerichte der Staatöherrsä>aft Sittich in die executivc Fcilbiethung der dem Andreas Thcran gehörigen, dem Grundbuchc des Graf Lamdcrgiscben !le 8ell^, '1''^ ^N^, Uinc» 5."!o.^vci, 3n^d^r>, Ill^tift von dem Pollanafcl-de bctt Laibach, von?^1u8ä''it> po^rnoln ^, 3.)ttin. pftälipo^I^i, Oouni^t, 3elj- r uv^f'l l>^t's t'n^:i, und 5aF> ^^i^^, auf 3 nachcniander folgende Jahre vom 1. Novcm-ber ,820 biöhin ^625 vcrstcigcrungswcise in Pacht gegeben. D,e Pacbtlustigen werden daher zu der am obbcnannten Tage bestimmten Licita-tion iu der dießfäliigcn Amtscanzley im deutschen hause zu erscheinen eingeladen. : Übrigens tonnen die Pachtbedingniss^ an jedem Tage zu dcn gewöhnlichen , Amts-stunden emgcschen werden. ^2) Vc>n dem Bezirksgerichte Kaltenbrun und Thurn ;u Laibach wird kund ^>N2.H^ Es f'y auf Anlangen des Herrn Dr. Ioftok Lusaer, als (wrator dcr Thomas Ma?ri-schcn minderjährigen Kinder und Orden von "Malivan in die cxecutive ?ceilbiethung em'r dem Thomas Bits.he^von Widem, aehöri^en Müblkettc, wegen schuldigen 5<>fi. c. «.c» geiv'lliqet, und zur Vornahme derselben der ^.Qctobcr, 4. und 16. November d. I. Vcr> mittags um sjNbr vor diesem Gerichte mit dem Bcysahe angeordnet wordene daß dic f-:i--geboth'ae Mübllette, wenn sie weder tzey dercrtt^.^ noch zweyten Tagsayung um denS.^^' hu»qw.'rto vr 5l) ft. oder^darüber an Mann gebrach: werden könnte, bey der dritten Tag-sabung auch unter der S lMnng bindaMegcden werden würde. - ^ 9^.ibach, ani 21. Eep^enibcr ^620. 2l n^e^k^n^.___B^^d^r^en^^i!,b^^^gstagsa!)ung ist lein Kauflusügc'r erschienen. N. a ch r i ch^ t. (3) In einer der Kreisstädte Ste^crmarks, ist eine rca'o Smnitt-, Speccrey - und Ma^ icr;al-va,:dlnng sammt^H^us und Garten,, aus freyer Hand zu verlaufen. Nähcre^lnö-kn".ft lqidc gegen portofreyc Anfragen, das Zeitungs-Comptoir._______^ . N a chr l ch t. (2) r^^ !!?cine ^Stunden von Laibach entfernte, zwisbenLaa^undKrainbuiq liegende zur ' (^pccalation geeignete Realität, bcstcbend aus einem ordentlichen Wohnbause und Wirch-schaftsgebäude, dann Äcker, Wiesen und Waldungen aus frener Hand zu verkaufen. Der Anschlag und die Kaufbedingnisfe tonnen in dcm>Zcit,u,ngs>Comptoir eingesehen werden. Laibach den 22. Octobcr 1820» Hcrrschafts ^ Verpachtung^ (2) Die Herrschaft Savcnstcin, ncustädtler Kreis,s,.roird mit 1. Jänner 1821 nach einem mittelmäßigen Ansä)lage gegen annehmliche Bcdvignisse aus freyer Hand auf 6 Jahre lang in Pacht ausgelassen. Die Lage dieser bedeutenden Herrschaft an dem schiffbaren S.lustromc, an der Gränze Steyermarl's, und nicht ferne von Kroatien, biethet zu aIen erdenklichen Sveeulation:N' llllc imlner möglichen Vortheile dar. Sämmtliche Herrscyafts- und Wirthschaftsgcbäude befinden s'ch im besten Zustande. Die Herrlichkeiten der Herrschaft bestehen aus Urbars» Gclddicnst, Zinsgctreid, Robot, Kleil>rechten, Bergrecht, Garben-^. Iugcni-, Saä,-und Wcinzchend/Landc nien,, Forl'tve bt, Iagd^/^scherey, Mudl-undBreter-Sä^en ui',d , nock andere kleinere Gefallen. Die 'Söminical-Meycrgrundc sin.<> bedeutend, und dabcy fruchtbar, die Unterthanen von zi.mlickem Wohlstande.' ^Der Anschlag und die Vcrpachtnngs-Bedingnisse können entweder auf der Herrschaft-sellst. bey rem Herrn Inhaber,, oder zu Laibüch auf dem alten, Markt-Haus Nro , Fcilbictbungs - Edict. (2) Von dem Bezirksgerichte Kreuz wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte «uf Ansuchen d?s Johann Pctcrlin, von trefft,i.', wider IacoblSaNochcr, auch von Pr^si scrie, wegen schuldiger 180 fl. O. M., sammc Ncden crbindlichkciten, die'Feilbiethuug ^cr, dem Letztern gehörigen, zu Prefscrie li,gendcn, .cr Staatshcrrschaft Mintcn.d'.'N,' sub Urbar Nro. 17 dienstbaren Realitäten, im Gxccutionswcgc bewilliget worden, D^ nun zur Bornahme ders'lben die Termine auf den i5. Zcptember, 16. October und il'.-3Iovembcr l. F. icd^s Ma^l Vormittags um 9 Uyr in dcr Gcrichtskanzley zu Kreuz mit , dem A'osatze beft^nmt wurden, daß/ wenn diese Realitäten weder b«.y der ersten noch zweyten ?icilblctkung um den Schätz^lnqspreis oder darnber verkauft werden konnten, ftl-biqe bey der dritten auch unt-:r d^ms^Fn veräußert werden, so sind die Kauflustigen dazu eingeladen. Bezirksgericht Kreuz den ,. August 1L20. U n m e r k u n g. Bey der zweyten Feilbiethungstagsatzang hat sich cbenf.üls lein Kauf-lustiger gemeldet. Stadt - und Landrechttn-l-e ^ erlautbarungen. Anmeldung? » ssd-ict. (i) Von d^m s. k. Städte und Landrcchte in Krain wird besannt gemalt, c5 sey A>cr Ansuä'cn des Johann ?^tovack, als crklärtcn Universalerben, zur Erforschung dcr Schuldenlast nach seincr zn Laibach verstorbenen Mutter Agnes Novack die Tagfa'Mng ciuf den 27. November l. I. Vormittags um cf Nhr vor dicscm Gerichte ^geordnet worden, l'ey welcher aNe jene, welche an diesem Verlaß au> was immer ftr einem Nccbts» gründe Ausprüche zrk stellen vermeinen, solche so gcwif; anmcldcn, und rechtsgcltcnd öarlhun sollen, widrigcns sie sich dic folgen des ß. 81^ b. ^. B. selbst zuzuschreiben haben werdcn> Laibach am io. Ocrobcr 1820. Von dem f. k. Ssadt»und Landrechte in Kvain »vud den unbekannten Erben der Ehelcute Blasius und Agnes Pirnar, mittels gegenwärtigen Edictcs erinnert, es hnbe widcr sie Grege^ ^cfchnak,Eigenthümer des Hauses Nr. 2 ;u Laiback in der Gradischa Por-ftadt a.af verjährt und erloschen, Erklärung, des auf den ebcnerwähntcn Hause Nr. 2 in-tabu^rten Koncracts dd. itt.Jänner ^i^l), und des Ilrtheils dd. 5. December i^Qä bey diesem'Äcrickte Klagc angebran ^>. ^."c5ober 1820, (2) Von dem k. t.Stadt« und Landrechte in Krain wird hiermit öffentlich bekannt Hemacht: Dicscs Gcricbt habe tlber Anlangen des k. k. Fivcalamts in die gcdechcne Aus-fettigung der Amcrtis'lions - Editte hinsichtlich die in Verlust gc'athcncn, auf die vom Joseph und Elias Trost, Pfarrer, auf wöchentlich zwey heil. Messen und sonntägige christ» liche Kinderlehre gesitteten Eaplancy St. Urbani in Wipbaä) ,untcr ^em DvrfcPodragcl, lautende 5 Stkck ffcntlicke l'raincrlsch ständische Obligation als: 5) die 4 proc. Domin, Oblig. Nro. ioq von 1. Augusi 1766 pr. . . . . 1000 fi. ^>) die dto. öctto dic. Nro^ 120 dctiH dctto pr.....5c»<, - v) bie Vto. iArarial Nro. 35 dctto dctto pr. .... aoea , ch die dto. dctto 5tc. Nro. 36 dctto dctto pr. .... 5aa . gcwifligct; daher dann c^llc jcne, welche, aus was immer für einem rechtlichen Grunde, auf diese in Vertust gerathenen 4 Stück öffentlichen Fonds» Obligationen einen Anspruch zu haben vermeinen, solchen binnen der gesetzlichen Frist von l Jahr, 6 Wochen und 5 Ta« ßen sogewisi ror dicsem k. k. Stadt, und Landrechte anzubringen, und sohin gclscnd zn wachen haben werden, rvidngcnö nach fruchtlosem Verlauf dieser Frist auf ferneres Ansuchen des gedachten k. t. Fiscalarnts, selbe für gctedtet nnd kraftlos erklärt werden würs >en. Von dem l. k. Stadt - und LanVrcchte in Kram, ^____________^_^^^^^^ ^" ?' Dcccmber 1819. ___________ . Aemtlicb? Verlautbarung. Biluübcrnabms- Versteigerung. s^) . Von Seite d)s k. k. Hauptzoll < Sali- und MaMl^oberamtes Laibach Mrd hlenm« (Zur Beylage Nro- t>^.> zur allgemeinen Kenntniß gebracht, dasi am 4. k. M. November 182a zu den ^ewöhnli« chen Stunden des Nachmittags in dein hicstgcn ObcramtsgcVäude a.»n Naa::,. dle Minu^ tndo Licit.ttion zur Übernahme dcr in Folge Wohtlödl. k. k. Bancal- und SalMfällcn Administrations - Verordnung voin 10. l. M. Nlo. 11712^2720^^.. genehmigten Dachre-paration am hierortigcn f. k. Linienamtc an dcr Wiencrstraßc gcgcn die, für dcrley Bau> führungcn aNeryöchstenOr^5 vorgeschriebenen Bcdingnissc dergestalcvorgencminen werden wird, daß die Zimmermannsarbeit um den Ausrufsprels van ^ ^ 07 fi. 3o ^2 kr. und das Zimmermannsmateriale um den detto von . . 60 - 5i -«usgerufen, und jedem Unternehmungslustigen die Einsicht in den Kostenübcrschlag in den Bauplan und das Vorausmaß vor der Versteigerung bewilliget, werden wird. ____K. K^ HauptzoNamt.La.ibach am 25. Octobcr 1^620^______________________ Vermischte Verlautbarungen. ' ' (1) Von dem Bezirksgerichte Kaltenbrmi, und THurn zu Laibacb,, wird, auf 7lnsuchcn des-Michael Kleschnig, im Nahmcn seines Sohnes Anton Klcschnig, als Besitzer dcr, dcr Staats!)crrsckaft Kaltenbrnn, unter Urb^Nro. 16^ dienstbaren Kaisch>' zu Salloä) begannt «gemacht, das; aNe jene, welche' auL folgcndcv auß die cdengcnannte Kaische, intabuk.rten vorgeblich vertilgten, odcr in Verlust gerathenen SchlUdm'kundcn , als : ») Auf die von Blas Partel, an Simon Maroth,^ über 195 fl» ausgestellten Schulbobli-^ /ation dd. i9^, in.tab.. 26.Fcbruar^ iL»3^ t') Auf den zwischen Blas Partcl, und Franz 2lusisperg'r, als Vormund der Mich-.el Sallocherschen Pupillen, über 60 ft. adgcschloffenen Vergleich dd. er uttal!. 17. Scp> tcn^bcr 160". c) Auf den von Blas Purtel^ an. Lorrnz Novat, über ?3 fl. l.W. ausg>'stcIltvN>.Schuldschein dd. i. May »Uc>^ ct intab. Zo.Dcccinbcr lL«7> <^) Auf den von ebendc-miclben , an. Valentin, S6)ibeci.), von Mit^crg-amlinss, über 35a si. ausgestellten Schuldbrief dd. 2Z. October und intab. 3o. December 1807 , uird e) auf den zwischen Blas Paricl und Jacob'Dollen;, übel- ZH fi. geschlossenen Vergleich vom 2. Iuly i6c>3 intab. 2Ü^ Jänner i6c>> aus was immer für einem Recwsgrunds' einen Anspruch zu machen vermeinen, scli.cn binncn 1 Jahr, 6 Wochen und ^ Tac>'lr sogerrih vor diesem G:r.icht2 ge^en) zvr mi „cir haben, als wldrigens nach Verlauf dieser Amortisationsfrist da-s darauf bcsindliä'c Ii.tadulations - s5crtif. auf ferneres-Anlangen des Bittstellccä ohn^ wcitcrs f'ir null, nichtig, und kraftlos crklärt werden mürde.______Laibach am 3o. Tccember l^el)^____________ O d i c t. (1) Vom Bezirksgerichte Seisc,rbcrg, als Personal-Instanz, wird hiermit allgemein kund' gemacht: Es sey auf Anlangen des Barthclmä ^uchel, ron Brcg, als Bevollmächtigten des Mathias Novak, voll. Gmama,- »vlder Franz Waltitsch, auch von Gmaina, weqcrt eines, laut gerichtlichen Vergleichs bereit»- rcl faücn^n, und uoch schuldigen Rcstcs pr. 56 st^ äa lr. sammt RebcnverbindUchkeiten, die erccutivc F.'i!'l.i.thung der gcgnw. Franz Wal-titschen zu Gmaina, liegenden, der Grundhelrftt'aft. Wcixelbcrg sub Nrct. Nro. 5? dienst darcn Hofstatt sammt Än- und Zugehor, und ,uit Inbegriff ^werer ?lck^r po> (^aman m und n^in7ici, genannt,, zusammen im gerichtlich crhcbclicn Schäpungsuc.the pr. »65 si. 20 kr. M. M bewilliget, und zur Vornähme derselben dcr 20. November, 20. December 182^ mid 20. Jänner 1821 jctcsmahb Vormittac,ü u,n 9 Uhr im Orte^ Gmaina nächst Gurk, mit dem BeyüHe bcstimn.t worden , daß, wcun duse zu veraßcrn-de Realität weder bey der ersten, nocd'we^tcn Feilbicthung unc den Sckäßungswcrth, »der darüber an Mann gebracht werden tonnte, sie bey der dritten auch unter dcr Schä--Hung hindangcgeben werde. I:' Folge dcffcn wcrdcn hiermit sämnttliche Kaufillstigen an olbestimmten Tagen in Gmaina zu erscheinen, mit dem weucrn Bvmerten vorgeladen, tasi sie die Sckähung solcher Realität, 10 wic die Feilbierl>ungvrcding>n,se bey diesem Bczutögerichte. einscheu küttnen. Vsiirksgcricht Scisendcrg am 20. Oclcber ^620. Provisorische Statuten der Gparlstsse in Laibach. Ä/z it Bewilligung Eines Hochlöblichen k. f. Landes'Guberniums, dd. 20. Octobcr »620, Z. iZiHy, und bis zur Organisirung des im Antrage stehenden Sparcasse-Vereins, bilden die Unterzeichneten, unter gemeinschaftlich zu besprechender Vertheilung der Arbeiten, und unter falidarischer Haftung für sich vntz ihre Erben für die richtige Zurückzahlung der eingelegten Kapitalien und der zugesicherten Zinsen, einen provisorischen Verein zur Errichtung «iner Gparcasse in Laibach. Kein Alter, kein Geschlecht, kein Stand, keine Nation ist von den Vortheilen ausgeschlossen, welche djß MarM? jehM ßinle» genden darbiethet. H>er Berein empfängt die ersten verzinslichen Einlagen mit 4. November l. I., am hohen Nahmensfcste Ihrer Majestät der Kaiserinn und Königinn CarslineAugusie, in der Schreib-ftubt des Herrn Caspar Candutsch, hiesigen Handelsmanns, und 2s vergütet die Zinsen so, als wären solche schsn am 3a. October »620 erlegt worden. Außerdem empfängt und zahlt der Verein nuc alle Montage früh von 9 bis 12 Uhr. — Auswärtige wollen sich an den Verein nur portofrei) verwen« den. — §. >. DcrZweck dieses Vereins ist, dem Fabriksarbeiter, dem Handwerker, dem Taglöhncr, dem Dienstbothcn, dem ^andmanne, oder sonst einer gcwcrbsicißigcn und sparsamen, minderjährigen/ oder großjährigen Person die Mittcl an die Hand zu geben, ron ihrem mühsamen Erwerbe von Zeit zu Zeit ein kleines Capital zurück zu legen, um solches in späteren Tagen zur Begründung ei< ner besseren Versorgung, zur Aussteuer, zur Aushülfe in Krank-hcitcn, im Alter, oder zur Erreichung irgend eines löblichen Zwe^ ckes zu verwenden. Die Casse wird zu dem Ende kleine Capitale, die bey ihr an^ gelegt werden, I. sicher verwahren,' II. dergestalt verzinsen, daß die halbjährig angewachsenen, und nicht erhobenen Zinsen, in Folge des, somit zu erkennen ge- ., . gebencn Wunsches des Interessenten (Erlegers) als neue Ein-, ,/lage behandelt,.und in so weit sie, wie §.§. 2., 2., 4. uns b. —-- zinsfähig sind,, wieder verzinset werden. M. Diese Capitale oder Zinsen jederzeit auf Verlangen zurück zahlen. Da die eingelegten Beträge von 25 und 5o kr. vierteljährig, die'Bcträge von ?5 kr. (oder ^ fi. »5 kr.) monathlich verzinset wer« den (§.§. 2., 3., 4. und 5.), so.bestätigt die Easse den Empfang verschiedenartig, und zwar: g), für die Keträge von 25 kr. und darüber, bis 76 kr. (oder »st« »5kr.) M dk Lasse nur ein Blatt mit Siegel und Stämpel z R^ briken für Zähl, Nahmen des ersten Erlegers, Tag und Monath des^rlags, Einnahme, Ausgabe, Zinsen und der Fertigung des Cas'iers und eines Vorstehers versehen. I,) Über die verzinslichen Einlagen für die Beträge von i ss. ,5 fr. oder darüber, erhält der Erleger (Interessent) vondcrCafsb ein Auszugsbuch mit Siegel und Stampcl, dem die Rubriken für Zahl, Nahmen des ersten Erlegers, Tag und Monath des ErlagS, Einnahme, Ausgabe, Zinsen und die Fertigung des «2assicrs und cincs Vorstehers beygefügt, dann diese Statuten, eine-Zinsen« Tabelle, einige Beyspiele über den möglichen Erfolg cincs cilegtcn klemenCapitals unter vcrschiedenenVoraussctzungcn beygedrucktsind.. , §.2. , , ^ Die Sparcasse verzinset in der Regel nur Einlagen von fünf vnd fiebcnzig Krcuhcr, (Zdcr einem Gulden fünfzehn Kreutzer)Con° ventionsmünze nur für ganze.Monathe, so daß, was im Laufe je« des Monaths eingelegt wird, nur vom i. des folgenden Monath5 an, mit Vicr vom Hundert verzinset, und bey Zurücknahme dc5 Eapitals die Zinsen nicht bis zum Tage des Empfangs, wenn man sie während des Mcnaths zurückfordert, sondern nur bis Ende des letzt verflossenen Monaths berechnet werden. §.3. Die Eass: verzinset weiter nur ,cne Beträge^ die sich mit der Summe von fünf und sicbenzig Kreutzcr, (oder cincm Gulden fnnzehn Kreutzcr) auflösen lassen. Wer also am 21. May 16 st. 4o kr. erlegt, erhalt am letzten Iuniuö nur die Zinsen vom itcn biö letzten Iunius von 16 fi. i5 kr. , ^. ^. Die ursprünglichen Einlagen von fünf und zwanzig und fünf« au,ch mit Vier vem Hundert, jedoch nun für ginzc Viertcljal»«, oder drcy Mo^ A ?' ktätht fwie ^.2.), und nur bis sie durch fortgesetzte Einlage, öder Hinfenvermehrung nnd'Zuschlag auf einen Gulden fünfzehn Kreutzer oder 75 Kreuher angewachsen sind, und dem Besitzer dös Blattcö statt dessen ein Buch ausgefertigt werden muß. Auch von diesen Einlagen vergütet die Easse die Zinsen nur Ar runde Beträge von fünfundzwanzig, oder fünfzig Kreutzcr, und nur für Betrage, die sich mit der Zahl 25 oder 5a auflösen lassen. tz. 6. Den Interessenten, welche zur Vergrößerung ihres Capitals die ihnen gebührenden Zinscn in den halbjährigen Terminen vom 7. bis 21. Jänner und rom 7. bis 21. Julius nicht erheben, werden diese Zmzcn als neu? Einlage züm Capitale geschlagen, und sonach von dicscm vergrö"ßcrtcn Eapitale nach den §. §. 2.> K.., 4. >md 5-. wicdcr Zinsen berechnet. tz. 7. Die Cassc zahlt ohne Rücksicht auf den Nahmen des Erlegers, welcher daher nach Willkübr eingetragen werden kann, an den Inhaber des Buches, den sie so lange für den rechtmäßigen Eigen« thümcr ansieht, als das Gegentheil nicht rcchtsbeständig erwiesen, -und ihr nicht förmlich angezeigt ist; weßhalb jcder Besitzer eines solchenBuchcs,dicses sorgsam zu verwahren angewiesen wird. Bedingt -sich ein Erleger ausdrücklich, dasi nur Än ihn gezahlt werden dürfe, so ist diese Bedingung, sowohl bey den Büchern der Casse, als auf dem Auszugsbuche des Erlegers (Interessenten), von ihm eigen» händig, od.'r rcchtsbeständig anzumerken, und wird sonach die Zahlung nur unter den geschlichen Vorsichten an den Inhaber geleistet. 3>ie Sparcasse 5'änn 5eine minderen Beträge, als fünf. und und leine höheren Summen als ein Hundert Gulden Eonventionsmünze annehmen. - §-9- Jedem Interessenten siehet frey, zu jederzeit sein erlegtei Ca^ pital und die ihm gebührenden Zinsen, ganz oder thcilweise.» jedoch mit dcl, Berücksichtigung der angenommenen Zinsberechnung Nach Summen von 25, 5« und 75Kreutzcr, bey der Sparcajsc zu ^rhebejl. Theilweise Rückzahlungen werden in den Büchern dn Sparcassc und dein Buche des Interessenten abgeschrieben. Wird das ganze eingelegte Capital zurückbezahlt, so muß her Inhaber des Buches solches an die Sparcnsse zurückstellen, und, daß es durch ihn geschehen scy, mit Beyrückung des Tages, Mo« naths und Jahres, eigenhändig oder rcchtsbcständig in dem zurück- zustellenden Bll6)e anmerken. §. io. Da der provisorische Verein jedem Anspruch auf Gewinn bn^ sagr, so wird derftlbe alles,^was über die Beträge der Capita« licn, Zinsen, odcr sonstigen Auslagen erübrigt wird» sobald der Hauptvcrein in Wirsamkcit tritt, nebst sämmtlichen Geschäften zur Vermehrung des Fondes übergeben; sollte aber wider alles Hoffm und Wünschen, der Hauptvcrem nicht zu Stande kommen, so behält es sich die Verwaltung des provisorischen Vereins vor, wen« sie sich cmfzulöscn für gut fände, das, was ihr nach Berichtigung aller Interessenten übrig bleibt, nach Stimmenmehrheit zu irgend einem wohlthätigen Zwecke zu verwenden. Da der vorgeschlagene Haupt-Sparcasfe. Verein möglichst zu beschleunigen u::d dauerhaft zu begründen ist, dazu aber die Mitwirkung mchrcrvr Menschenfreunde erfordert wird, theils,um die Hauptstatuten, das Reglement, und die Vcrwaltungsartzu berathen/ theils um zur Deckung der, wenn auch unbedeutenden jährlichen Aus» gaben einen Fond zusammen zubringen, so bccifern sich schon gegen.-wattig dic Mitglieder des provisorischen Vereins, derley Wohlthäter aufzusuchen/ und die unbekannten aufzufordern, ihre dießfalligen Erklärungen zu Beyträgen ein für alle Mahl, bey ihnen niederzu« legen, und jede nur beliebige Aufklärung einzuhohlen. Auch findet sich der provisorische Verein verpflichtet, Seiner Excellenz dem Herrn Landes-Gouverneur Grafen v.Sweer'ts« Sport für den ersten Vorschlag zur Errichtung einer solchen An« stalt, für die großmüthige Erklärung eines Beytrags an Gelde, und für die thatige und rastlose hohe Verwendung, daß der Provisors sche Verein mit allen nöthigen Aufklärungen und Formulancn der Wiener Anstalt dieser Art versehen wurde, den gehorsamsten Dank abzustatten. Durch diesen hohen Schutz, und durch die bereits von vcrschio denen Seiten eingelangten schriftlichen Erklärungen zu Beyträgen, nenn der Hauptvcrein zu Stande kommt, welche sich schon gegenwärtig auf eine ansehnliche Summe belaufen, hoffen dic Gefertigten zuversichtlich, daß in kurzer Zeit sich noch mehrere beeile» werden, sich dieser wohlthätigen Anstalt anzuschließen. Sobald eine hinlängliche Anzahl solcher Wohlthäter beysammen ist, werden die Unterzeichneten dic bereits in Wien mit vielem glücklichen Erfolge bestehenden Statuten, mit den nöthigen Ab< öndecungen versehen, dcr ersten Versammlung vorlegen, solche be< rathen,, und cs wird dann, was darüber entschieden wird, nach cin-gehohltcr hoher Bewilligung, in Ausübung gebracht. Obschon cs die einstweiligen Vorsteher dieser Anstalt nicht un^ terlassen werden, durch das illyrische Wochenblatt das nöthige Licht darüber zu verbreiten, so erlauben sie sich doch, alle Obrigkeiten, Seelsorger, Schullehrer, Hausväter, und Dienstherren einzuladen/ mit dem Vereine den Zweck zu verfolgen, welcher durch die Absicht geheiligt, und durch den Ausspruch der hohen Regierung geehrt wurde. — 7 — Allen jcnen Menschenfreunden, welche das Institut mit Wort od^ That unterstützen wollen, wird der Verein seinen Dank öffent-lich zu s^gcn, sich zur Pfticht machen. Mit Gott hat in Wien der Leop.oldstädter Verein angefangen, und die reichsten Früchte trägt er schon, mit Gott werden auch wir anfangen, und sicher wird ec miser Werk segnen — ! Laibach den »3. October »32o. Caspar Candutsch. Joseph Seunlg. Franz Galle. Georg Mulle, Zss. Fried. Wagner- , Ich.Nep. Hradezkyil l