A m t V - M ^ N l a t t. ^ro. 11H. Donnerstag den 8o. ZeOtember _____^^^ Nubernml- Verlautbarungen. 3. I26ä- (2> Nr. 21536^1266. Eurrende des k k. illyrifchen Guberniums zu kalback >- Ueber We Behandlung der am , Gepnmber d.eses Ichres, in der Scne 222 «rloften vlerpercentigen Hvfkammer.Ob-ttgatwnen. - In Folge emes Decrets der Koben k k. allgemeinen Hofkammer vom 9. dieses Monats, wird Mit Beziehung auf die Gubernial-Circular-Verordnung vom lH. November 1829, Nr. 266^2, M allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Fmanz-Verwaltung beschlossen hüt, die am 1. September dieses Jahrs's, in der ^sr« 322 oerloften vierftercentlgen Hofkammer-Qdligationen nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes Vom 21. März ;3l3 , gegen vierpercenNge, m Conventions, Münze verppöliche Staats-schuldenl>erschrelbungen umwechseln zu lassen. — Laibach den 13. September i33o. Joseph Camiäo Freyherr v. Schmidburg^ Gouverneur. Joseph Edler v. Föl s ch, k. k. Hofrath. Ferdinand Graf v. Aichelburg^ k. k. Gubernial-Secretar, als Referent. Z. 1277. <2> Nr. 2075M702> C i r c u l a r e des k. k. illynschen Landes-Guberniums zu Laibach. — Zollbestimmungen, bei der Durchfuhr des ausländischen Salzes. — Um das Benehmen bei der Durchfuhr des ausländischen Salzes für die Zukunft genau zu bestimmen, wird aus Anlaß eines vorgekommenen Falles nn Nachhange zu den §§. 1 und 21, der unter dem 8. Apnl 1829 bekannt gegebenen Vor« schnften, fur das Zollverfahren bei der Waarendurchfuhr Folgendes festgesetzt: 5) Für die Durchfuhr vom ausländischen Salze ist vorher eine besondere Bewilligung unter oehörign Nachweisung der Menge und der Gattung dn durchzuführenden Materials bei der k. k. Gefallen-Administration der Provinz anzusuchen. — d) Diese Bewilligung mrch gleich bei dem Eintritt? des Materials üöer den äußersten Cnanzpunct in den Händen der Parthei seyn, wldrigens das Materials wo es immer betreten wird, als Contreband zu betrachten, daher dasselbe zu confisciren, und überdieß die betretene Parthei, mit den gesetzlichen Contre-band - Strafen zu belegen ist. — c) Dasjenige Salz, welches zwar nicht heimlich ein-oder durchgeführt wird, jedoch nicht mit der aä ä bemerkten Bewilligung versehen ist, unterliegt ebenfalls der Confiscirung, in welchem Falle jedoch keine weitere Strafe'Platz zu greifen hatt — Diese Bestimmungen werden zu Folge hcraögelangten hohen Hofkammer-Dc-cretes vom 29. August l. I., Zahl 29067, mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die hierlandige k. k. vereinigte Gefallen-Verwaltung durch die hohe Hofstelle angewiesen worden sey,, sich in vorkommenden Fällen genau hiernach zu benehmen.,— Laiöach den to. September i83o. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburcl, Gouverneur. Joseph Edler v. Fölsch, k. k. Hofrath» Clemens Draf v. Brandis, k. k. Gubernialrath.____., Z. 1279. (2) Nr. 2tä7L. Concurs - Verlautbarung zur Besetzung dir controllircnden Amtsschreibersstelle in Adelsberg. — Bei der Krelscaffe zu Adelsberg ist die Stelle eines controllirenden Amtsschrelbers mit dem damit verbundenenGe-halte jährlicher S00 fi., und der Eaunons-pfiichtigkeit pr. zooc» fl. neuerlich in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche sich > um diesen DienfiPofien zu bewerben gedenken, > haben sich Mit lhren gehörig documentinen : Gesuchen, worin sowohl die vorgeschriebenen l Blrufsstudicn/ als auch die Fähigkeit, eine 914 Caution, entweder im Baren oder wenigstens fideijufforisch zu legen, auszuweisen sind, bis lo. November d. I. an das illyrlsche Gubernium zu wenden, welche von den bereits in wirklichen Anstellungen stehenden Eompetenten ^ mittels lhren respective« vorgesetzten Behörden Hieher zu leiten sind. — Vom k. f. »llpnschen kandes - Gubernium Laibach den 23. September i83o. Joseph Freyherr v. Flödnigg, k. k. Gubernial - Secretar. Z. 1260. (3) 56 Nr. 21673. Concurs-Verlautbarung zur Wieder besetz ung des in Erledigung gekommenen ä' ^le^zio'schen Stipendiums. Das ä'^leszia'sche Stipendium, imBetrage von Hundert achtzehn Gulden 54 kr. ist in Erledigung gekommeli. —Zum Genusse dleses Stipendiums, dessen Verleihung diesem Gubernium zusteht, sind Studierende, die sich dem Rechtsstudmm zu Wien nndmen, und dem Stifter Jacob Anton ci'^ic^ia verwandt sind, berufen. — In Ermanglung verwandter Can-didaten haben die Söhne adelicher Patrizier der vereinigten Grafschaften Görz und Gra-disca, und zwar dle Gradiscaner vor den Görzern darauf den Anspruch, — Diejenigen Studierenden, welche auf dieses Stipendium Anspruch machen können, und dasselbe zu erlangen wünschen, haben ihre dießfalligen Bittgesuche binnen sechs Wochen vom Tage dcr Verlautbarung an dieses Gubernium gelangen zu lassen, und sich darin über die ersterwähnten stiftungsmaßigen Erfordernisse auszuweisen, und zugleich nachstehende Documents, als: die Studienzeugniffe des letztvergangmen Schuljahres vom ersten und zweiten Semester, das Armuthszeugniß, welches vom betreffenden Seelsorger ausgestellt, und von der Bezirks-Obrigkeit oestaNgt seyn muß, dann das Zeugniß der überstandenen natürlichen Blattern oder der geimpften echten Pocken, beizubringen. — , Triest am9. September i33o.________ Nreisämtliche V'erlautbanmMtt. 2 1278. (2) Nr. W269. Verlautbarung. Da zu Folge Zuschrift des k. k. Kreisamtes zu Adclsberg, dle am i3. l. M. dort abgehaltene zweiteAcitation des Weg- undBcü-ckenmauth-Gefälles zu Präwald abermals sehr ungünstig ausfiel, so ist aus dem Grunde eine dritte Ticitation des erwähnten Gefätles im Orte Präwald auf den 7. October l. I.Frühe um lo Uhr, festgesetzt worden. — Diesemnach wird dlese wiederholte Pachtversteigerung hiennt zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — K. K. Kreisamt Laibach am 2^. September i83a. Z. 1285. (2) Nr. io320. Nach dem Beschlusse der k. k. vereinten Cameral - Gefallen - Administration vom 22. dieses, werden folgende Mauthgefalle, welche bet den abgehaltenen Versteigerungen für das künf-tlge Pachtjahr i83i nicht an Mann gebracht werden konnten, an den beigesetzten Tagen und Orten neuerlich zur Pachtung aufgeboten, als: Die Wegmauth m Kraxen am-5. October Vormittags im PostHause zu Podpetsch; dic Laibacher Linienmäuthe, zu ^" St. Peter am 5.k.M. Oct. Vormittags MI Pollana detto detto Nachmittags>^3 TsckernutscherBrückenmauth am S.October^zZ ,Vormittags H" KL. Diese vier Stationen werden ftde abgesondert ausgerufen. — Wassermauth zu Laibach und Oberlaibach mit den zwei Weg-mauthamtern zu Oberlaibach, dann die Weg-undBrückenmauth ander hiesigen Triesterlinie, nebst dem dazu gehörigen Wehrschranken in der Tyrnau, welch sämmtliche Gefalle m Gemeinschaft ausgerufen werden am 7. October Vormittags bei dem Kreisamte Laibach. — Tle Ausrufsvven'e sind dieselben, wie sie in dcr gedruckten Kundmachung vom 16. August l. I. enthalten sind. — Welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K.K., Kreisamt Laibach den 27. September i83o. Z. 1272. (3) Verlautbarung Zur Verpachtung der Wegmauthin Saf« nitz, auf die Zeit vom i.. November i63o, bls Ende October i83i, wird eine munllche Versteigerung am 1. October l. I., Vormit-tags lm PostHause zu Ottsk, vorgenommen werden, wozu die Pachtlussigen eingeladen werden. —"K. K. Kreisamt Laibach am 24. September i83o. Stavt - unv lanVpechtliche ^erlautbarungen. Z. 1265. (2) Nr. 57/2» Von dem k. k. Stadt- Und Landrechte in Krain wird dem Herrn Wolfgang Frey-Herrn v. Erberg, und seinen^allfalligen Erben mittels gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte die Frau Johanna v. Höffern, Eigcnthümerinn der Herrschaft Egg ob Podpktsch, sub xraesem. gi5 27. August i33o, die Klage eingebracht, u-n'd um Erloschenerklarung der Ansprüche aus dem Schuldschein, ääo. 8. Mai 1766, und den Cessionen, ääo. 2. Juni 1773, «t ääo. 2^. May 1762, pr. 4000 ft. gebeten. Da der Aufenthaltsort der Beklagten, Herrn Wolfgang Freyherrn v. Erberg, und dessen allfälllgen Erben diesem Gerichte unbekannt/ und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind/ so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den^hierortigen Gerichts« Aduocaten Dr. Lindner, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der be« flehenden Gerichts, Ordnung ausgeführt, und entschieden werden wird. Dieses wird dem Herrn Wolfgang Frev-herrn v. Erberg, und dessen allfalligen Erben, dessen zu dem Ende erinnert, dannt sie allenfalls binnen 90 Tagen die Emrede erstatten, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und dlesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, daß sie sich die aus ihrer Ver-absaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. Laibach den 4. September i33a. Z. 1266. (2) Nr. 67 7Z. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krainwird denunbekannt wobefindlichen Frauen Johanna v. Szögyeny, gebornen Gräfinn v. Lamberg^, und Joseph« v. Szögyeny, gebornen Gräfinn v. Grumdemann und ihren allfalligen Erben mittels gegenwärtigen Edlttes erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte die Frau Johanna v. Höffern, als Eigenthü-merinn der Herrschaft Egg ob Podpetsch, 5^ pra656inaw 27. August i83o die Klage ein-gebracht, und um Erloschen- und Verjährter-klarung der Ansprüche aus dem Schuldschein/ ääo. i5. Juli 1784, dem Gesuche, ääo / April 1796, und dem Vertrage, ääo. ,5 '->.,,' w 5795, gebeten. '^ Da der Aufenthaltsort der Beklaal-« k.-< sem Gerichte unbekannt, und wei lsi 7y " ckt man zu^hrer Vertheidigung und auf h Ke fahr und Unkosten den vocaten, Dr. Lindner, als Curator bestellt, mit nach der entschieden werden nmd. Dieses wird den genannten Beklagten und ihren allfalligen Erben dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls binnen 90 Tagen die Einrede erstatten, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtßbehclfe an die Hand zu geben oder auch sich selbst emen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus lhrer Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden» Laibach den 4. September i33o. Z. 1267. (3) Nr. 583/. l Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in F?ram wird bekannt gemacht: Es sey überAn-suchen der k. f. Kammerprocuratur, in Vertretung der Pfarrpfründe zu Kostet, äe prae-5^nluo Zo. August 18Z0, Z. 58Z7, als er< klarten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 3. Juli i83o zu Kostet, im Bezirke Gottschee verstorbenen Pfarrer Matthaus Iuray, die Tagsatzung auf den H. October i33l) Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden , bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, wi-drigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B-sich selbst zuzuschreiben haben werden, am 4. September i83o. Aennliche Verlautbarungen. Z. 1271. (2) Kundmachung. Das sechste von Schellenburg'sche Mu-dmten-Handsiiyendium pr. 54 fi. ä6 M kr. C. M., wozu dem Ständisch - Verordneten Collegium in Krain das Prasentationsrecht gebührt, ist vermahlen in Erledigung gekommen. — Zur Ueberkommung dieses Stiftungsplatzes sind nur gut gesittete, wohl erzogene, zum Studieren taugliche, arme, oder doch gering bemittelte Jünglinge, jedoch nur Inlander, besonders aus Tyrol gebürtige, und vorzüglich Befreundte des Stifters geeignet. — Jene Studierende, welche dieftmnach Anspruch auf dieses erledigte Stipendium machen zu können glauben, werden daher hiermit angewiesen ihre Bittgesuche binnen sechs Wochen bei dieser Ständisch-Verordneten Stelle einzureichen, 916 und darin sich mit dem Taufscheine, mit dem Ausweise über die Vermögensumstande,, mtt dem Zeugnisse, daß sie die natürlichen oder geimpften Pocken überstanden haben, dann über die Verwandtschaft zum Stifter, und mit den Studicnzeugnissen von den beiden letzten Schül-Semestern, auszuweisen. — Von der Ständisch-Verordneten stelle in Kram. Laibach am 22. September i33o. Eduard Graf u. Lichtenberg, krainer. Stand. Secretar. Z. 1281. (2) Ll citations - Ankündigung. Vom k. k. proo. Verzehrungssteuer-Hn-fpectorate zu Adelsberg wird hiemtt zur allgemeinen Kenntniß gebracht: daß das Emhe-bungs'Recht der allgemeinen Verzehrungsfteuer m der Hauptgemeinde Wipbach, bestehend aus den Ortschaften: Ersd, Gottsched Gradische, Lösche, Mantsche, Oberfeld, Dupple, Sam-mabor,