Imts- D latt zur Laibacher Zeitung. .1-"' 65. Din Nag den 1. Uuni 18^l1. e^ndernial- Verlautbarungen. Z. 736. (2) Nr. 52250. Circular« dtö k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach. Ueber die Behandlung der am 1. Mai 1841 in der Serie 413 verlosten Aerarial-Obli-gationen der Stände von Krain zu fünfund zu vier Percent. — In Folge eines k. k. Hofkammer-Präsidial-Decretes vom 3. Mai d. I., Zahl 2859, wird mit Beziehung auf das Gubernial-Circulare vom 14. November 1829, Z. 25612, Nachstehendes zur öffentlichenKenntmß gebracht: §. 1. Von den Obligationen, welche in die am 2. Mai 1841 verloste Serie 413 eingetheilt sind, nämlich: Krainerifch-ständische-Aerarial-Ddligationen zu vier Percent von Nr. 9912 bis Nr. 10117.— Krainerisch-ständische Aera-lial-Obligationen zu vier Percent: für dieNa-luralliefcrung vom Jahre 1789 von Nr. 155 bis Nr. 706, für die Naturallieferung vom Jahre 1790 von Nr. 275 bis Nr. 648, für die Na-lurallieferung vom Jahre 1795 bis zum Jahre 1801 von Nr. 45 bis Nr. 7799. — Krainerisch - ständische Aerarial-Obligationen zu fünf Percent und zwar: Alte von Nr. 2 blö Ne. 1349, Gratisicirte von Nr. 3 bis Nr. 1176, Ungratisizirte von Nr. 4 bis Nr. 427, dann für Kriegödarlchcn von Nr. 3 bis Nr. 2246, werden die fünfperccntlgcn Capitalien im Nennwerthe des Capitals bar in Conv. Münze an die Gläubiger zurückbezahlt, und die in dieser Serie begriffenen vierpercentigen Obligationen werden nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes 'com 21. März 1818 gegen neue mit vier Percent in C. M. verzinsliche Staats« schuldverschrcibungen umgewechselt. — §. 2. Die Auszahlung der verlosten fünfpercentigen Ca-Matlen beginnt am Z. Juli 1841, «no wird welcher die verlosten Obligationen einzureichen sind. — §. 3. Mit dcr Zurückzahlung des Capitals werden zugleich die darauf haftenden Interessen, und zwar bis 1. Mai d. I. zu zwei und einhalb Percent in Wiener-Währung, für die Monate Mai und Juni 1841 hingegen die ursprünglichen Zinsen zu fünf Percent in C. M. berichtiget. — §. 4. Bei Obligationen, auf welchen ein Beschlag, ein Verbot oder sonst ein< Vormerkung haftet, ist vor der Capitals-Auszahlung bei der Behörde, welche den Beschlag, den Verbot oder die Vormerkung verfügt hat, deren Aufhebung zu erwirken. — §. 5. Bei der Capitals-Auszahlung von verlosten Obligationen, welche auf Fonde, Kirchen, Hlöfter, Stiftungen, öffentliche Institute «nd andere Körperschaften lauten, finden jene Vorschriften ihre Anwendung, welche bei dcr Umschreibung von derlei Obligationen befolgt werden müssen. — §. 6. Die Umwechslung der in die Verlosung gefallenen krainerifch-ständischen Aerarikl-Obligationen zu vier Pcrcent gegen neue Staats-schuldverscheibungen geschieht gleichfalls bei dcr Filial-Credits-Casse in Laibach. — §. 7. Die Zinsen der neuen Schuldverschreibungen in C. M. laufen vom 1. Mai 1841, und die bis dahin von den altern Schuldbriefen ausständigen Interessen in Wiener-Währung, werden bei der Umwechslung der Obligationen berichtiget. — §. 8. Den Besitzern solcher Obligationen, deren Verzinsung auf eine andere Credits-Casse übertragen ist, steht es frei, die Capitals-Aus-zahlung, und beziehungsweise die Dbligations-Umwechslung bei der Filial - Credits-Casse in Laidach, oder bei jener Credits-Cassc zu erhalten, bei wclchcr sie bisher die Zinsen bezogen haben. — Im letzteren Falle haben sie die verlosten Obligationen bei der Casse einzureichen, 400 auS welcher sie bisher die Zinsen erhoben haben. — Laibach am 14. Mai 184l. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Dominik Brandstetter, t. t. Gubernialrath. Z. 73^. (3) Nr. 9849. Currend« deö k. k. illyrischen Guberniums. Erläuterungen des Hierlandes im Monate Mai 2838 kundgemachten Postgesetzes vom 5. No< vember 1837. — Durch mehrere die Anwendung des Postgesetzes vom 5. November 1837 auf die Beförderung von Reisenden auf Post-straßen betreffende Anfragen, fand sich die hohe k. k. allgemeine Hofkammer im Einvernehmen mit der hohen k. k. vereinten Hofkanzlei veranlaßt, nachstehende Erläuterungen hinauszuge« ben: 1) Die im Einvernehmen mit der k. k. vereinten Hofkanzlei unterm 26. Februar 1820, Z. ^"/^, an die Landesstelle erlassene hohe Hofkammer - Verordnung, durch welche die Postmeister zur Confiscation der Pferde der auf der Poststraße bei Beförderung von Reisenden ohne das vorgeschriebene obrigkeitliche Certifi-cat betretenen Fuhrleute berechtiget wurden, ist als durch das neue Postgesetz aufgehoben zu betrachten. — 2) Wenn ein mit der Post Reisender, der während der Reise oie Postan-stalt verläßt, und sich vsr einem Aufenthalte von 48 Stunden zur unmittelbaren Fortsetzung der Reift anderer Transportmittel bedient, oder wenn umgekehrt, ein mit einer anderen Fahrgelegenheit Reisender sich während der Reise vor Ablauf der oben gedachten Frist der Postanstalt zuwendet, so findet in keinem dieser Fälle eine Postgefälls-Uebertretung Statt, und ein Gefällsstrasverfahren kann erst dann Platz greifen, wenn, bei weiterer Fortsetzung der Reise, abgesehen von dem bei gegenwärtiger Gesetzcr-läutcrlmg ins Auge gefaßten Falle, ein an sich nach §. 17 des Postgcsetzes vom 5. November 1837 unerlaubter Pserdewechsel Statt fände. — Die hinsichtlich der Beförderung von Reisenden auf der Poststraße bestehenden Polizei-lmd Gcwerbs-Vorschriften bleiben jedoch unverändert in Kraft. — Diese Gesetzes-Erläuterungen werden in Folge hohen Hofkammer-Decrereö vom 7. April 1311, I. 13347, zur öffentlichen Kunde gebracht. — Laibach am 7> Mai 1841. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes «Gouverneur. Ca«l Graf zu Welsperg, Raitenau UNdPrimö,, Vice-Präsident. Dom« nlk Brandstetter, k. k. Gubtrnialrath. I. 733. (3) Nr. 12137. Cvrrende des k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach. Bestimmung der Bergvorspann für die Poststatio» Villach von den Extrapostfahrten nach Würzen. — Bei den bedeutenden Tev< rains-Schwierigkeiten, welche sich auf der Wegcs-strecke zwischen den Poststationcn Villach und Würzen ergeben, fand sich die hohe k. k. allgemeine Hofkammer, in Folge herabgelangter Verordnung vom 29, Aprild I.,Zahl 16211, bestimmt, der Poststation Villach bei Beförderung dct Extrapostfahrten nach Würzen, di« Aufrechnung der doppelten Bespannung als Bergvorspann, gegen Abnahme der gesetzlichen Ritt - und Postillons - Trinkgelder für 1 '/^ Post zu bewilligen. — Laibach am 14. Mai 18^1. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. ksxl Grafzu Welsperg, Naitenau und Primör, Vlce-Präsident. Joseph Wagner, k. k. Gubernial - Rath. Z. 735. (3) ^Nr.^24261 Kundmachung. Durch den Tod des Adjuncten der hiesigen k. k. Kammerprocuratur, O». Joseph Stabler, ist die 2. Adjunctenstelle, womit ein Gehalt von jährlichen 1000 fl. (5. M. verbunden ist, in Erledigung gekommen. Es werden demnach diejenigen, welche sich um diese Stelle in Compe-? tenz setzen wollen, aufgefordert, ihre Gesuche bis zum letzten Juni d. I bei dieser Landesregierung zu überreichen. — Anbei wird aber ausdrücklich bemerkt, daß die Gesuche mit den in dem hohen Hofkammerdecrete vom 13. Juni 1828, Z. 23340, vorgeschriebenen Erfordernissen belegt seyn müssen, wozu Zeugnisse über die erreichte Großjährigkeit, des erworbenen Doctorates der Rechte, der von der Z-it d?s erhaltenen Doctorates an gerechneten drei Jahre entweder bei einem Aovocaten, bei eincm Fis-calamte oder bei einer lcmdesfürstl. Justizbehörde zugebrachten Praxis, unbescholtene Morali- 401 tät, ober die in dem 3. Absätze jenes hohen Hofkammerdecretes vorgeschriebene Qualifications - Prüfung, oder aber über die bereits früher vor dem Erlaffe jenes hohen Hofkammerdccretcs gut bestandene Concursprüfung für eine Fis-caladjunctcnstclle, dann ein Zeugniß übcr die iiberstandene Prüfung aus den besonderen Gesetzen und gesetzlichen Gewohnheiten dieses Landes gehören. — Won der k. k, obderennsischen Landesregierung. Linz am 6. Mai 1841. Joseph Christian, k. k. Regierungs - Secretär. "Nreisänttllche Verlautbarungen^ Z. 742. (2) Nr. 7360. Kundmachung. Am 17. Juni d. I. Vormittags 9 Uhr nnd nöthigenfalls auch Nachmittags, werden auf der Armenfonds - Herrschaft Landspreis 300 österreichische Eimer Vau - und Schüttweine vom Jahre 1840, mit den Ausrufsprcisen von 1 fl. 20 kr., 1 si. 40 kr. und 2 st. pr. Eimer, licitando verkauft werden. K. K. Kreisamt Neustadt! am 19. Mai 1841. Z^726. (3) " Nr7?603. Kundmachung. Aus Anlaß eines vom löblichen k. k. Mi-litär-Haupt-Verpsicgs-Magazine zu Neustadtl geschehenen Ansinnens wird die Verhandlung zur Sicherstellung der Naturalien-Erfordcrniß für die letzte dicMhrige Verpflegs-Periode, nämlich für die Zeit vom 1. September bis Ende.October 1841, bestehend in täglichen 46« Brod-, 4 Hafer- und 4 Heuportioncn a 8 Pfund, mit dem Vorbehalte einer kleinen Mehrcrforderiiiß für Durchmärsche bestehend, ferner in zwölfpfündigen Bettstroh-Bündeln, während der zweimonatlichen Bedarfszeit im S'ubarrcndirungswege, so wie auch die Verhandlung wegen der Verschaffung des Brodes durch Zufuhr oder Tragen aus dem Verpflegsorte Neustadt!, für die auswärtigen Gränzwach-Assistenz- und Brodes-Sicherheits-Po-stinmgcn des Rupertshofer, Landstraßer, Krupper und Pollander Bezirkes, im k. k. Krclö-amte zu Neustadt! am 12. Juni 1841 Vormittags Statt finden. K. K. Krciöamt Neustadtl am 12. Mai 1841. "" Acmtltche Verlautbarungen. Z. 749. (2) Nr. 2853. Kundmachung. Um dem willkührlichen Baden an unzulässigen und gefährlichen Orlm vorzubeugen, ist eine Strecke im Kleingraben bezeichnet wor« den, und nur zwischen den dort aufgestellten die Inschrift «Badeplatz" tragenden vier Pfählen ist, zur Vermeidung der vom Z. 93 des Strafgesetzbuches II. Th. über schwere Polizei-Ucbertretungeu festgesetzten Strafe, das Baden in Schwimmhosen erlaubt. Ucbngcns haben die Badenden die Vorschriften des Anstandes und der Sittlichkeit genau zu beobachten, und dem dort zur Aufrechthaltung der Ordnung aufgestellten Polizeiwach-Postcn Folge zu leisten. K. K. Polizeidinction. Laibach am 28. Mai 1841. Z. 751. (2) Nr. 275. Kundmachung. Betreffend d« Wiederbesetzung eines krai-nisch - ständischen Stiftungsplatzes in der Wiener Ncustädter Militär - Academic. — Durch den Austritt des Zöglings und krainisch - ständischen Stiftlings, Ferdinand Ritter v. Fichtenau, wird in der k. k. Militär - Academic zu Wiener Neustadt ein krain. stand. Stiftungsplatz erlediget, dessen Wiederbesetzung mit dem am 4. October 1841 begmnenden nächstjährigen Lehr« curse erfolgen kann. — Es werden daher diejenigen, die sich um solchen bewerben wollen, bis Ende Juni d. I. ihre Gesuche bei dieser stän-disch-Werordneten-Stclle einzureichen, und sich darin über nachstehende Eigenschaften auszuweisen haben, und zwar: i>) über das Lebensalter von 10 bis 12 Jahren mit dem Taufscheine. Nachdem die. Zöglinge in der 2. Hälfte des Monats September in gedachter Academic einzutreffen haben, so wird die Err-eichung oder Ueberschreitung des für die Aufnahme in das Institut bestimmten Normal - Alters, wie es sich zu jenem, für den Eintritt in der Academie festgesetzten Zeitpunct «geben wird, berücksichtiget werden. — k) Ueber die mit gutem Erfolge zurückgelegten deutschen Schulen, oder allenfalls weitern Studien und untadelhafte Moralität, mit den Schul- oder Studienzeugnissen der lctztvcrflossenen zwei Semester. — o) Ueber gute Gesundheit, dann überstandene natürliche oder geimpfte Blattern, mit dem ärztlichen Zeugnisse, und endlich noch insbesondere 6) übcr die physische Tauglichkeit zur Aufnahme in die Militär-Academic-, mit dem von el-ncm Stabs - oder Regimentsarzte ausgestell-ten Certificate. — Uebrigens wird bemerkt, daß bci gänzlicher Ermanglung geeigneter ade-licher Compttenten, auch unadeliche Söhne 402 solcher Vater, die im Militär gedient haben, oder Söhne unadelicher verdienstlicher Civilbeamten, welche jedoch geborne Landeskinder seyn muffen, in Vorschlag gebracht werden können. — Von der krainifch -stand. Ver« ordneten Stelle. Laibach am 27.Mai18N. Freiherr v. Taufferer, ständischer Secretar. Z. 745. (2) Verpachtungs - Llcitatlo n. Von der Inspection der kramisch - ständischen Realitäten werden am 5. Juni d. I. Vormittags von 9 bis 12 Uhr im Amtslocale des k. k. Bezirks - Commissariateö der Umgebungen. Laibachs mehrere Parzellen der, zu dem Gute Unterthurn gehörigen, am Laibachfiusse bei Lipe und Marga gelegenen, bereits verpachteten Wiesen 3^ni^aund ?o,5llki,, so wie einiger Wiesen nächst dem Schlosse Unterthurn^ wegen nicht rückbezahltem Pachtschillinge, auf Gcfayr und Unkosten der betreffenden säumigen Pächter, jedoch nur für das Jahr 1811 weiter verpachtet werden. - Die Bedingnisse können hier bei der Limitation eingesehen werden, nur wird besonders bemerkt, daß der Meistbot sogleich bei der Limitation bar erlegt werden müsse. — Inspection der krainisch - ständischen Realitäten. La'bach am 25. Mai 18^1. Z. 7Z2. ft) Nr. ,55l. Kundmachung. Es wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht5 daß dle unten verzeichneten, lm hierlandigen Oberpost- Verwaltungsbezirke, »m Jahre lä33 aufgegebenen^ aber als unbesttll-bar an die Aufgaböarte zurückgelangten sieben Stück Briefe, wegen dem, bei ihrer in Wien commWonell. vorgenommenen Eröffnung, da» rrn aufgefundenen Einschlüssen an Geld und Documenten, von der vorgcschriedenen Ver5 tilgung ausgeschlossen worden sind. — Dte Auf« fieber dtefer Breefe werden demnach eingeladen, sie gegcn Erweis des Eigenthums, Entrichtung der hierauf haftenden tariffmäßlgen Gebühren und gegen Empfangsbestätigung, längstens bin» nen drei Monaten bei dieser Oderpoft«V«rwal< tung zu beheben. Verzeichnkß der im Laibacher Possbezirse im Jahre !k53 aufgegebenen^ und bei der am 22. März und 29. Uprlt ä6^l amtlich vorgenommenen Eröffnung mit Geld, geldvo,stellenden Papieren und Documenlen beschwert vorgefundenen Brlsfen. Name des Name des Adres- Porto Anmere Aufgabsort ! Nbgabsorc Inhalt D Aufgebers ^ säten ! ««^» kung j , ' _______________________________ ___________ff. IT-, 1 Eva Hock Klagenfurt Joseph v. Schu- Kanitz bei 2 fl. W. W. mar Porlitz — 11 2 Baron Gusslch Mottling Jos. Steftla Laibach Documente 1 12 ! 3 Mattl). Avamz Laibach Fritschka Franz Documente u.isi.C.M. - 1^ 4 K.Baumgartnn' Willach F.Baumgartner ^ Raab 5 fl. W. W. — 1^ 5 Ursula Schorn Klagenfurt — — 5 fi. B. N. — — dicAdrcsse! . ! nicht vor»! gefunden 6 Hedwig N. „ Therese Strauß Wierr 1 fl. W. W. — 12 7 Amalie N. ^ Ios. v. Ramsey Brück 5 fl. W. W.-------- i K. K. illyrische Oberpost- Vevwattung- Vaibach «m 22. Mai 1811.